Common use of Zahlung Clause in Contracts

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 4 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Alarmsdienst

Zahlung. 6.15.1 Die Höhe und Fälligkeit des einmaligen und/oder laufenden Nutzungsent- gelts ist einzelvertraglich zu vereinbaren, ebenso wie eine allfällige Wertsi- cherung. 5.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, die Rechnung auf elektronischem Wege zu übermitteln. 5.3 Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungen spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 5.4 Zahlungen sind netto, ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Auftragnehmers in der vereinbarten Währung zu leisten. Die Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit in Zusammen- hang stehenden Zinsen und Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Dis- kontspesen) gehen zu Lasten des Auftraggebers. 5.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzu- rechnen. Eingeräumte Rabatte, Boni oder sonstige Nachlässe sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber bedingt. 5.6 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Auftragnehmer über sie verfügen kann. 5.7 Ist der Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so kann der Auf- tragnehmer – sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart – unbescha- det seiner sonstigen Rechte a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsge- schäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fällig-keit die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, so- fern der Auftragnehmer nicht darüberhinausgehende Kosten nachweist, c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zwei-mali- gem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Voraus- kassa erfüllen. In jedem Fall ist Verisure der Auftragnehmer berechtigt, Xxxxxx nach vorprozessuale Kosten, ins- besondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, gemäß den gesetzlichen gesetzlich anwendbaren Vorschriften dem Auftraggeber in Rechnung zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenstellen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 4 contracts

Samples: Software Maintenance Agreement, Software Maintenance Agreement, Software Maintenance Agreement

Zahlung. 6.1(VOL/B § 17) 1. Die iZahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann frü- her gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinba- rungen, so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. 2. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf An- trag entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die Leistungen sind durch prüfbare Aufstellungen nachzuweisen. Abschlagszahlungen gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung. 3. Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragneh- mer gleichwohl der ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen. 4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus. Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Schlusszahlung zu erklären. Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen einge- reicht oder, wenn dies nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird. 5. Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Solche Fehler sind Fehler in der Leistungsermittlung, Fehler in der Anwendung der allgemeinen Rechenregeln ein- schließlich Komma- und Übertragungs- einschließlich Seitenübertragungsfehler. Auf- traggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten. zu § 17 1. Die Bezahlung wird, soweit nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind, nach Xxxx des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vereinbarten Skontos oder inner- halb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. 2. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung (vgl. ZVB-NRW Nr. 8 zu § 15) bei der benannten Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß ZVB-NRW zu § 13 Nr. 2. 3. Zahlungen einschließlich Voraus- und Abschlagszahlungen können um Forderungsbeträge des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auch dann gekürzt werden, wenn die Forde- rungsbeträge nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 4. Im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befin- det er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugs- zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltAuf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 6.25. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und Forderung des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung Auftragnehmers kann nur mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungenvorheriger schriftlicher Zustimmung des Auf- traggebers abgetreten werden. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 3 contracts

Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Des Landes NRW, Zusätzliche Vertragsbedingungen Des Landes NRW, Zusätzliche Vertragsbedingungen (Zvb)

Zahlung. 6.16.1 Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist 1/3 des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei halber Lieferzeit und der Rest bei Liefe- rung fällig. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch Unabhängig davon ist die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum enthaltene Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung zu zahlenbezahlen. 6.66.2 Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Kommt Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Ab- schlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen. 6.3 Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers in der Kunde verein- barten Währung zu leisten. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zin- sen und Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Käufers. 6.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sons- tiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. 6.5 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Verkäufer über sie ver- fügen kann. 6.6 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung in oder sonstigen Leistung aus die- sem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann der Verkäufer unbe- schadet seiner sonstigen Rechte a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zah- lung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlän- gerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit die gesetzli- chen Verzugszinsen zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, sofern der Ver- käufer nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist, c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zweimali- gem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Voraus- kassa erfüllen. In jedem Fall ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschadender Verkäufer berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten Mahnspesen und Anwaltskosten nach Rechtsanwaltskosten gemäß den gesetzlichen gesetzlich anwendbaren Vorschriften in Rechnung zu verlangenstellen. 6.76.7 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Wa- ren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Wenn Der Käufer tritt hiermit an den Verkäufer zur Sicherung von dessen Kaufpreis- forderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab. Der Käufer ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Wei- terverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklichBedingung befugt, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang gleichzeitig mit der Debit- Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungs- zession verständigt oder Kreditkarte die Zession in seinen Geschäftsbüchern anmerkt. Auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer die abgetretene Forderung nebst de- xxx Xxxxxxxxx bekannt zu geben und alle für seine Forderungseinziehung be- nötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Dritt- schuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonsti- ger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des Kunden Verkäufers hinzuweisen und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datendiesen unverzüglich zu verständigen.

Appears in 3 contracts

Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions

Zahlung. 6.16.1 Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist 1/3 des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei halber Lieferzeit und der Rest bei Lie- ferung fällig. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch Unabhängig davon ist die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum enthaltene Umsatz- steuer in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung zu zahlenbezah- len. 6.66.2 Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Kommt Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Ab- schlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen. 6.3 Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers in der Kunde ver- einbarten Währung zu leisten. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang ste- henden Zinsen und Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Diskontspesen) ge- hen zu Lasten des Käufers. 6.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. 6.5 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Verkäufer über sie verfügen kann. 6.6 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung in oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäf- ten fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit die ge- setzlichen Verzugszinsen zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, sofern der Verkäufer nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist, c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zweimali- gem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Voraus- kassa erfüllen. In jedem Fall ist Verisure berechtigtder Verkäufer berechtigt vorprozessuale Kosten, Xxxxxx nach insbeson- dere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten gemäß den gesetzlichen gesetzlich anwend- baren Vorschriften in Rechnung zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenstellen. 6.76.7 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zin- sen und Kosten vor. Wenn Der Käufer tritt hiermit an den Verkäufer zur Sicherung von dessen Kauf- preisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbe- haltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab. Der Käufer ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Wa- re bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklichBedingung befugt, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang gleichzeitig mit der Debit- Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt oder Kreditkarte die Zession in seinen Geschäftsbü- chern anmerkt. Auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle für seine Forde- rungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfän- dung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, auf das Ei- gentumsrecht des Kunden Verkäufers hinzuweisen und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datendiesen unverzüglich zu ver- ständigen.

Appears in 3 contracts

Samples: Verkaufs Und Lieferbedingungen (Agb), Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen

Zahlung. 6.1(§ 17) 17.1 Alle Zahlungen erfolgen bargeldlos und - soweit keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde - bei Lieferaufträgen innerhalb von 21 Tagen nach Waren- und Rechnungseingang mit mindes- tens 2 % Skonto vom Nettowert; bei Dienstleistungsaufträgen gilt die Zahlungsregelung 30 Tage netto. 17.2 Sofern der Rechnung keine prüfungsfähigen Unterlagen beigefügt sind, kann der Auftraggeber die Zah- lung bis zur Einreichung der Unterlagen verweigern. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren Prüfungsfähige Unterlagen sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlenz. B. von der Emp- fangsstelle anerkannte Stundenverrechnungsnachweise, quittierte Lieferscheine oder Leistungsnach- weise. Sie Zahlungsverzögerungen infolge unvollständig ausgestellter Rechnungen oder fehlender Unterla- gen fallen dem Auftragnehmer zur Last. 17.3 Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber können o h n e Zustimmung des Auftragge- bers nur abgetreten werden, wenn die Abtretung sich auf alle Forderungen in voller Höhe aus dem ge- nau bezeichneten Auftrag einschließlich aller etwaiger Nachträge erstreckt. Teilabtretungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers gegen ihn wirksam. Eine Abtretung wirkt gegenüber dem Auftraggeber erst, - wenn sie ihm vom alten Gläubiger (Auftragnehmer) und vom neuen Gläubiger unter genauer Be- zeichnung der auftraggebenden Stelle und des Auftrages gemäß des Formblattes des Auftragge- bers schriftlich angezeigt worden ist und - wenn der neue Gläubiger eine Erklärung gemäß Formblatt mit folgendem Inhalt abgegeben hat: a) dass die Erfüllung der Forderung nur nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen bean- sprucht werden dem Kunden kann, b) dass mir gemäß § 404 BGB die Einwendungen entgegengesetzt werden können, die zur Zeit der Abtretung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren, c) dass die Aufrechnung mit Gegenforderungen in den ersten fünf (5Grenzen des § 406 BGB zulässig ist, d) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltdass eine durch mich vorgenommene weitere Abtretung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam ist. Der Kunde erkennt anZahlungen, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist der Auftraggeber nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses Abtretung an den Auftragnehmer leistet, lasse ich gegen mich gelten, wenn vom Zugang der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge Abtretungsanzeige beim Auftraggeber bis zum in Tag der Rechnung angegebenen Datum zu zahlenZahlung (Tag der Hingabe oder Absendung des Zahlungsauftrages an ein Geldinstitut) noch nicht 6 Werk- tage verstrichen sind. Dies gilt nicht, wenn der die Zahlung bearbeitende Kassenbeamte schon vor Ablauf dieser Frist von der Abtretungsanzeige Kenntnis hatte. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet 17.4 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff BGB) kann sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung Auftragneh- mer nicht auf den Wegfall der Karten- nummer und Bereicherung (§§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. Im Falle einer Überzahlung hat der erforderlichen Informationen zum Abschluss Auftragnehmer den zu erstattenden Betrag - ohne Umsatzsteuer - vom Empfang der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschütztan mit 4 v. H. für das Jahr zu verzinsen, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hates sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzun- gen nachgewiesen. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten§ 195 BGB findet Anwendung.

Appears in 3 contracts

Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Der Stadt Köln Für Die Ausführung Von Leistungen (Vol/B Zvb), Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen, Zusätzliche Vertragsbedingungen

Zahlung. 6.1(VOL/B § 17) 1. Die iZahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. 2. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die Leistungen sind durch prüfbare Aufstellungen nachzuweisen. Abschlagszahlungen gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung. 3. Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragnehmer gleichwohl der ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen. 4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus. Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Schlusszahlung zu erklären. Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn dies nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird. 5. Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Solche Fehler sind Fehler in der Leistungsermittlung, Fehler in der Anwendung der allgemeinen Rechenregeln einschließlich Komma- und Übertragungs- einschließlich Seitenübertragungsfehler. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten. zu § 17 1. Die Bezahlung wird, soweit nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind, nach Xxxx des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. 2. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung (vgl. ZVB- NRW Nr. 8 zu § 15) bei der benannten Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß ZVB-NRW zu § 13 Nr. 2. 3. Zahlungen einschließlich Voraus- und Abschlagszahlungen können um Forderungsbeträge des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auch dann gekürzt werden, wenn die Forderungsbeträge nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 4. Im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltAuf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 6.25. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und Forderung des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung Auftragnehmers kann nur mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers abgetreten werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 3 contracts

Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Des Landes NRW, Zusätzliche Vertragsbedingungen Des Landes NRW, Zusätzliche Vertragsbedingungen Des Landes NRW

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5a) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt anZahlungen können nur verbucht werden, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltwenn Kundennummer und Rechnungsnummer angegeben sind. 6.2b) Zahlung per Bankeinzug kann erfolgen, wenn uns eine entsprechende Vollmacht vorliegt Der Einzug erfolgt unter Berücksichtigung der Rechnungsfälligkeiten. Die Einrichtungs- Bestehende Einzugsermächtigungen werden ab 01.02.2014 in SEPA Basis -Lastschrift-Mandate umgewidmet. c) Im gegenseitigen Einvernehmen vereinbaren wir für SEPA – Lastschrifteinzüge eine Vorankündigungsfrist von 1 Tag, die auf der Rechnung angedruckt wird. d) Für Kredit und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung Fälligkeit gelten die mit dem Kunden erfolgt gemäß gesondert vereinbarten Bedingungen. Auch Rechnungen mit Remissionsrecht (RR) sind unabhängig von der Remissionsfrist nach Ablauf des normalen Zahlungsziels fällig. Sofern begründeter Anlass besteht, kann Brocom jederzeit die Kreditvereinbarungen einschränken oder den VertragsbestimmungenZahlungsmodus ändern In einem solchen Falle steht Brocom das Recht zu, sofort Sicherheitsleistung für die bereits gelieferte Xxxx zu verlangen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, steht Brocom das Recht zum Rücktritt vom Vertrag und auf Schadensersatz zu. 6.3e) Der Saldo eines Xxxxxx kann nur auf Grund der Buchungen von Brocom ermittelt werden. f) Kunden, mit denen Brocom nicht im laufenden Rechnungsverkehr steht, oder die ihre Salden nicht innerhalb der Fälligkeitstermine ausgeglichen haben, werden gegen Vorauskasse beliefert. Falls An Stelle einer Vorausrechnung kann Brocom dem Kunden auch ein befristetes Lieferangebot unterbreiten, das bei Vorauszahlung innerhalb der Kunde Frist vom Kunden angenommen ist und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart habennach Fristablauf ohne Zahlungseingang verfällt g) Bestehen Forderungen, die nicht innerhalb der Fälligkeitstermine ausgeglichen wurden, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung gesamte Saldo zur sofortigen Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommenfällig. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnungh) Allgemeine Differenzen und zu erwartende Gutschriften berechtigen nicht, fällige Rechnungsbeträge zurückzubehalten. 6.5i) Abrechnung per Buchhändler-Abrechnungs-Gesellschaft mbH (BAG) kann bis zur jeweils von Brocom festgelegten Rechnungswertgrenze erfolgen, soweit dem keine kreditmäßigen Bedenken entgegenstehen. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum Bei Zahlungsrückständen scheidet die Verrechnung über die BAG aus. j) Im Falle eines Zahlungsrückstandes gehen sämtliche Portoauslagen, Mahn- und Inkassokosten zu Lasten des Kunden. k) Verzugszinsen werden in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt in § 288 BGB gesetzlich vorgesehenen Höhe vom Tag der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzenFälligkeit an berechnet, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten nicht im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenEinzelfall ein höherer Schaden nachgewiesen wird.

Appears in 2 contracts

Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen, Liefer Und Zahlungsbedingungen

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift 14.1 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, hat die Bezahlung der Rechnungen von ROCKWOOL innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Sie werden dem Kunden erfolgen, und zwar in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats der auf der Rechnung genannten Währung und ausschließlich in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in auf der Rechnung angegebenen Datum zu zahlenWeise. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so 14.2 ROCKWOOL ist Verisure stets berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften eine vollständige oder teilweise Anzahlung zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr verlangen und/oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde in anderer Weise Sicherheiten für die Zahlung per Debit- zu fordern. 14.3 ROCKWOOL ist berechtigt, Teillieferungen gesondert in Rechnung zu stellen. 14.4 Der Auftraggeber verzichtet auf jedes Recht auf Aussetzung und Aufrechnung, und es steht ihm auch kein Zurückbehaltungsrecht an den Waren zu. ROCKWOOL ist stets berechtigt, sämtliche von ihr an den Auftraggeber zu zahlenden Beträge mit den vom Auftraggeber und/oder Kreditkartevon mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen an ROCKWOOL zu zahlenden Beträgen zu verrechnen, gleichgültig ob diese einforderbar sind oder nicht. 14.5 Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, hat der Auftraggeber ohne weitere Inverzugsetzung vom Rechnungsbetrag Zinsen in Höhe von 1% pro Monat zu zahlen, gerechnet ab dem Fälligkeitstag bis zum Datum der Zahlung, wobei ein Teil eines Monats als vollständiger Monat betrachtet wird und unbeschadet des Rechts von ROCKWOOL, Ersatz für ihren vollständigen Schaden zu fordern. 14.6 Alle mit der Einforderung verbundenen Kosten sind für Rechnung des Auftraggebers. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15% des einzuziehenden Betrags, mindestens aber EUR 200,-. 14.7 Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei einer nicht rechtzeitigen Zahlung einer vereinbarten Rate am Fälligkeitstag unmittelbar und insgesamt einforderbar, auch wenn die Insolvenz über den Auftraggeber eröffnet wird, er einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, die gesetzliche Schuldenbereinigungsregelung für anwendbar erklärt wird und/oder wenn eine Pfändung zu Lasten des Auftraggebers vorgenommen wird. Tritt eine der oben genannten Situationen ein, ist die Bereitstellung der Karten- nummer Auftraggeber verpflichtet, ROCKWOOL davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 14.8 Vom Auftraggeber getätigte Zahlungen werden immer erst zur Begleichung der zu zahlenden Kosten und anschließend der erforderlichen Informationen zum Abschluss fälligen Zinsen und danach zur Begleichung der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschütztältesten einforderbaren Rechnungen verwendet, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermitteltselbst wenn der Auftragnehmer mitteilt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die dass die Zahlung betreffenden Datensich auf eine neuere Rechnung bezieht.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zahlung. 6.111.1. Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Bedingungen zu leisten. 11.2. Die vom Käufer geleisteten Anzahlungen werden auf den Lieferpreis angerechnet; sie stellen kein Reugeld dar, dessen Preisgabe zur Vertragsauflösung berechtigen würde. 11.3. Wurde der Liefergegenstand vor Zahlung aller vom Käufer aus dem Vertrag geschuldeten Beträge geliefert, so bleibt er bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Herstellers, soweit das nach dem Recht, in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, zulässig ist. Läßt dieses den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber dem Hersteller, sich andere Rechte am Liefergegenstand vorzubehalten, so kann der Hersteller alle Rechte dieser Art ausüben. Der Käufer ist verpflichtet, bei Maßnahmen des Herstellers mitzuwirken, die dieser zum Schutz seines Eigentumsrechts oder an dessen Stelle eines anderen Rechtes am Liefergegenstand treffen will. 11.4. Der Hersteller kann eine Zahlung, die von der Erfüllung einer eigenen Verpflichtung abhängt, vor Erfüllung seiner Verpflichtung nicht fordern, es sei denn, daß die Nichterfüllung auf einer Handlung oder Unterlassung des Käufers beruht. 11.5. Ist der Käufer mit seinen Zahlungen im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang Rückstand, so kann der Hersteller die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen aufschieben, es sei denn, daß der Zahlungsrückstand auf einer Handlung oder Unterlassung des Herstellers beruht. 11.6. Ist der Käufer mit seinen Zahlungen infolge eines jeden Monats in Art. 25 vorgesehenen Umstands im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in VerzugRückstand, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu kann der Hersteller keine Verzugszinsen verlangen. 6.711.7. Wenn In allen übrigen Fällen kann der Kunde Hersteller für rückständige Zahlungen des Käufers von diesem auf Grund einer an ihn in angemessener Frist gerichteten schriftlichen Mitteilung Verzugszinsen ab Fälligkeit zu dem unter B des Anhangs angegebenen Zinssatz verlangen. Zahlt der Käufer die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahltgeschuldete Summe nicht innerhalb der unter C des Anhangs angegebenen Frist, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet so kann sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung Hersteller durch einfache schriftliche Mitteilung (ohne gerichtliche Mitwirkung) vom Vertrag lossagen und Schadensersatz bis zu der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben unter A des Anhangs genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenHöhe verlangen.

Appears in 2 contracts

Samples: General Terms and Conditions for Delivery and Assembly, Allgemeine Liefer Und Montagebedingungen

Zahlung. 6.19.1. Die Sofern in der Auftragsbestätigung keine anderslautenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, gelten folgende Rechnungslegungs- und Zahlungsziele als vereinbart: a) 50% bei Vertragsabschluss gemäß Art. 4.4 – zahlbar bei Rechnungserhalt; b) 50% bei Lieferung gemäß Art. 11 – zahlbar 30 Tage netto; Alle Rechnungen werden in Euro ausgestellt und sind in Euro zahlbar. 9.2. Der Verkäufer kann, nach eigenem Ermessen, für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung geeignete Sicherheiten vom Käufer auf dessen Kosten einfordern. 9.3. Rechnungen, welche wegen Nachlieferungen oder aufgrund anderer, neben dem Hauptvertrag ge- schlossenen Vereinbarungen entstehen, sind, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zah- lungsbedingungen, bei Rechnungserhalt fällig. 9.4. Zahlungen sind, ohne jeden Abzug, frei Zahlstelle des Verkäufers in der vereinbarten Währung zu leisten. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltLasten des Käufers. 9.5. Der Kunde erkennt anKäufer ist nicht berechtigt, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltwegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. 6.29.6. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Verkäufer über sie verfügen kann. Der Käufer ist nach Abschluss automatisch in Verzug, sobald eine vereinbarte Zahlungsfrist nicht eingehalten wurde, unabhängig davon, ob der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den VertragsbestimmungenKäufer schriftlich in Verzug gesetzt wurde. 6.39.7. Falls Ist der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann der Verkäu- fer, unbeschadet weitergehender Rechte: a) die Erfüllung jeglicher seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen; b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe vom Art. 5 des GVD 231/02 zuzüglich Mehrwert- steuer verrechnen, sofern der Verkäufer nicht darüberhinausgehende Kosten zu tragen hat; c) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. 9.8. In jedem Fall ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschadender Verkäufer berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten Mahnspesen und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu verlangenstellen. Die Beitreibungskosten, insbesondere die Kosten für das Mahnwesen und die Berechnung der Verzugszinsen betragen 50 (fünfzig/00) Euro je aushaftende Rechnung. Diese Kosten werden dem Käufer bei Zusendung der ersten Mahnung in Rechnung gestellt, wobei die Xxxx des Kommunikationsmittels dem Verkäufer obliegt. 6.79.9. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr Eingeräumte Rabatte oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang Boni sind mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung betreffenden Datenbe- dingt.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.16.1 Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist 1/3 des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei halber Lieferzeit und der Rest bei Lieferung fällig. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch Unabhängig davon ist die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum enthaltene Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung zu zahlenbezahlen. 6.66.2 Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Kommt Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen. 6.3 Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers in der Kunde vereinbarten Währung zu leisten. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen gehen zu Lasten des Käufers. 6.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. 6.5 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Verkäufer über sie verfügen kann. 6.6 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung in oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, sofern der Verkäufer nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist, c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zweimaligem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Vorauskassa erfüllen. In jedem Fall ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschadender Verkäufer berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten Mahnspesen und Anwaltskosten nach Rechtsanwaltskosten gemäß den gesetzlichen gesetzlich anwendbaren Vorschriften in Rechnung zu verlangenstellen. 6.76.7 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Wenn Der Käufer tritt hiermit an den Verkäufer zur Sicherung von dessen Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab. Der Käufer ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklichBedingung befugt, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang gleichzeitig mit der Debit- Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt oder Kreditkarte die Zession in seinen Geschäftsbüchern anmerkt. Auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des Kunden Verkäufers hinzuweisen und speichert nur diesen unverzüglich zu verständigen. 6.8 Der Verkäufer hat das Recht die die Zahlung betreffenden DatenRechnung auf elektronischem Wege zu übermitteln.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Lieferbedingungen, General Terms and Conditions

Zahlung. 6.111.1 Die Höhe und Fälligkeit des einmaligen und/oder laufenden Nutzungsent- gelts ist einzelvertraglich zu vereinbaren, ebenso wie eine allfällige Wertsi- cherung. 11.2 Der Lizenzgeber hat das Recht, die Rechnung auf elektronischem Wege zu übermitteln. 11.3 Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, sind sämtliche Rechnungen spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. 11.4 Zahlungen sind netto, ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lizenzgebers in der vereinbarten Währung zu leisten. Die Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Vertrag Zusammen- hang stehenden Zinsen und Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Dis- kontspesen) gehen zu Lasten des Lizenznehmers. 11.5 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzu- rechnen. Eingeräumte Rabatte, Boni oder sonstige Nachlässe sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung durch den Lizenzneh- mer bedingt. 11.6 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Lizenzgeber über sie verfügen kann. 11.7 Ist der Lizenznehmer mit einer vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats Zahlung oder sonstigen Leis- tung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so kann der Lizenzgeber – wenn nicht anders vereinbart ist Verisure – unbeschadet seiner sonsti- gen Rechte a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäf- ten fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit die ge- setzlichen Verzugszinsen zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, sofern der Lizenzgeber nicht darüberhinausgehende Kosten nachweist, c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zweimali- gem Zahlungsverzug, dieses sowie andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Vorauskassa erfüllen. In jedem Fall ist der Lizenzgeber berechtigt, Xxxxxx nach vorprozessuale Kosten, insbe- sondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, gemäß den gesetzlichen gesetzlich an- wendbaren Vorschriften in Rechnung zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenstellen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 2 contracts

Samples: Software License Agreement, Software License Agreement

Zahlung. 6.1a) Zahlungsbeleg/Rechnung Vor jeder Buchung wird eine Zusammenfassung der verbindlichen Buchung auf Basis der angegebenen Daten erstellt, die dem Nutzer den Mietzeitraum und den zu entrichtenden Preis anzeigt. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift Dieser Betrag wird bei Buchungsbestätigung fällig und über den ausgewählten Zahlungsdienst eingehoben. Eventuell anfallende variable Kosten (z.B. Überschreiten der inkludierten Kilometer, Zusatzgebühren für Ordnungswidrigkeiten oder unsachgemäße Benutzung) während der Nutzung werden nachträglich verrechnet. Rechnungen und Gutschriften werden ausschließlich in elektronischer Form erstellt und in der App übermittelt. Diese kann der Kunde jederzeit in der App einsehen. b) Verwaltung der Zahlungsdaten Das AH Patterer ist verantwortlich für die Abwicklung der Zahlungen und Rückerstattungen. Wir nutzen hierfür einen Zahlungsdienst, um z.B. nicht selbst Zahlungsdaten speichern zu zahlenmüssen. c) Über die App hat der Nutzer die Möglichkeit, Bezahldaten für die Abrechnung des FReD Dienstes zu hinterlegen und zu verwalten. d) Der Nutzer darf sich nur mit einem Zahlungsmittel anmelden, das auf seinen Namen ausgestellt wurde. Sie werden dem Kunden in Um Unternehmen und deren Mitarbeitern die Durchführung und Abrechnung geschäftlicher FReD Fahrten zu ermöglichen, bietet FReD den ersten fünf (5Mitarbeitern die Möglichkeit die Firmenadresse als Rechnungsadresse zu hinterlegen. e) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltDer Nutzer ist verpflichtet, uns jeglichen Missbrauch und/oder Verdacht des Missbrauchs seines Benutzerkontos und/oder der Bezahlfunktion der App unverzüglich anzuzeigen, damit das AH Patterer die Bezahlfunktion sperren kann. Der Kunde erkennt anSollten wir den Verdacht haben, dass hierdurch das Benutzerkonto und/oder die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltBezahlfunktion der App missbraucht wurde bzw. die Gefahr des Missbrauchs besteht, kann das AH Patterer das Benutzerkonto sperren. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage f) In Ergänzung zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigtHaftungspflichten sowie der Haftung gemäß Ziffer 7d haftet der Nutzer für den Schaden, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzenentsteht, wenn er die vorstehenden Sorgfaltspflichten schuldhaft verletzt. g) Soweit nicht anders in der Buchung angegeben sind alle Zahlungsforderungen gegen den Nutzer aufgrund der Buchung eines Fahrzeuges sofort mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden istder Rechnungsstellung fällig. h) Es ist möglich zur Sicherung unseres Ausfallrisikos, Beträge schon vor Rechnungstellung auf dem Zahlungsmittel für eine spätere Abbuchung zu reservieren (sog. Verisure speichert keine Daten Vorautorisierung). i) Der Nutzer zahlt die Fahrt und etwaige andere aus oder im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte Inanspruchnahme der FReD-Dienste geschuldete Entgelte. j) Die Abwicklung der Zahlung übernimmt das AH Patterer gemeinsam mit dem Zahlungsdienstleister ADYEN. k) Rückzahlungen werden grundsätzlich auf das Zahlungsmittel geleistet, mit dem der Nutzer die ursprüngliche Zahlung geleistet hat. l) Bei der Nutzung von Zahlungsdiensten Dritter gelten die Bedingungen des Kunden jeweiligen Anbieters unter Umständen zusätzlich zu diesen AGB. Unter Umständen muss der Nutzer bei Dritten zunächst ein – in der Regel kostenloses – Benutzerkonto eröffnen, um diese Zahlungsdienste nutzen zu können. Das AH Patterer ist nicht verantwortlich für diese Zahlungsdienste und speichert nur die bietet diese auch nicht selbst an. m) Bei der Nutzung von Zahlungsdiensten Dritter können zusätzliche Entgelte entstehen. Diese werden durch den Drittdienstleister mitgeteilt. Unsere Pflicht, dem Nutzer eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, bleibt unberührt. n) Scheitert die Zahlung betreffenden Dateneiner Rechnung, weil z.B. das hinterlegte Zahlungsmittel abgelaufen ist, nicht (genügend) gedeckt ist, Widerspruch gegen die Zahlung eingelegt wurde oder aus sonstigem Grund, den weder das AH Patterer noch unser Zahlungsdienstleister zu vertreten haben, wird die weitere Nutzung gesperrt, bis die Zahlung erfolgreich nachgeholt wurde. Während der Sperrung können Fahrten weder gebucht noch angetreten werden.

Appears in 2 contracts

Samples: Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats vom VU zu zahlende Terminal-Gebühr bei Mietverträgen ist jeweils monatlich im Voraus per Lastschrift zu zahlen, mithin jeweils zum 1. Sie werden dem Kunden in des Kalendermonats zur Zahlung fällig. Fällt der Vertragsbeginn nicht auf den 1. Tag eines Kalendermonats, ist die Terminalgebühr anteilig für den Zeitraum bis zum ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltTag des nächstfolgenden Kalendermonats zu zahlen und am Tag des Vertragsbeginns zur Zahlung fällig. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch Bei Leasingverträgen gelten die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltallgemeinen Leasingbedingungen der jeweiligen Leasinggesellschaft. 6.2. Die Einrichtungs- Dem VU ist bekannt, dass zur Nutzung der von RS POS bereitgestellten Geräte durch einen eigenständigen Service-Provider entsprechende Software und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlenDienstleistung zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Abrechnung mit Terminalgebühr ist auch dann fällig, wenn dem Kunden erfolgt gemäß VU Software und Dienstleistung nicht zur Verfügung stehen, es sei denn, RS POS hat dies zu vertreten. Sollten der Terminalinbetriebnahme in den VertragsbestimmungenRäumen des VU Hindernisse entgegenstehen, die RS POS nicht zu vertreten hat, wie z.B. eine Störung oder ein Ausfall der Telefonanlage, so ist die Terminalgebühr sowie die Netzbetrieb-/Servicegebühr trotzdem ab dem Tag der ersten Auslieferung fällig. Für die Auslieferung der Gerätschaften auf dem Postweg gilt der dritte Arbeitstag nach Terminalversand als Vertragsbeginn, unabhängig vom Tag der tatsächlichen technischen Inbetriebnahme durch das VU. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart habenDas VU verpflichtet sich, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilendie Terminal-Gebühr sowie die monatlichen Entgelte für erbrachte Dienstleistungen durch Teilnahme am Abbuchungsverfahren zu entrichten. Zu diesem Zweck wurde ein SEPAermächtigt es RS POS, den bei Vertragsabschluss von ihm unterzeichneten Abbuchungsauftrag für Lastschriften direkt an das als Zahlstelle fungierende Kreditinstitut weiterzuleiten und ermächtigt RS POS ferner, die Terminal-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommenGebühr sowie die monatlichen Entgelte für erbrachte Dienstleistungen zuzüglich Umsatzsteuer zum jeweiligen Fälligkeitstermin von seinem Konto abzubuchen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich Das VU ist verpflichtet, für den Fall, dass es dennoch zu Rücklastschriften kommt, an RS POS die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle Bankseitig belasteten Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungspauschale von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum € 5,00 pro Rücklastschrift zu zahlen. 6.6erstatten. Kommt der Kunde das VU mit einer von ihm geschuldeten Zahlung in Verzug, so ist Verisure RS POS berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Leitzinssatz der europäischen Zentralbank zu verlangenberechnen. Darüber hinaus Dem KNB-Kunden bleibt nachgelassen nachzuweisen, dass nur ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, wie auch RS POS der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt. 6.5. Im Falle von Rücklastschriften ist Verisure RS POS berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschadendie Leistung sofort zu verweigern und bis zur endgültigen Zahlung aller ausstehenden Beträge inklusiver der entstandenen bankseitigen Rücklastschriftgebühren durch das VU den Netzbetrieb für die zur Verfügung gestellten Gerätschaften zu sperren. Dem VU wird dabei eine Sperrgebühr von € 19,90 berechnet. 6.6. Im Falle der Nichtbezahlung von Rechnungen durch das VU ist RS POS auch berechtigt, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten die Umsätze, die das VU mit seinem Zahlungsterminal tätigt, einzubehalten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.gegen die eigenen Ansprüche aufzurechnen. Die Bearbeitungsgebühr hierfür beträgt 10,00 € 6.7. Wenn RS POS ist dazu berechtigt, nach Ermessen bei Kunden, bei denen es wiederholt zu Rücklastschriften kommt, eine Sicherheitskaution anzulegen, um zukünftige Zahlungsausfälle abzusichern. Diese Sicherheitskaution wird von den aktuellen EC-Umsätzen des VU einbehalten und getrennt vom Vermögen von RS POS aufbewahrt. Sie wird bei Vertragsbeendigung an das VU unter Berücksichtigung eventueller offener Posten unverzinst ausgezahlt 6.8. Das VU ist verpflichtet, jede Änderung seiner Bankverbindung RS POS mindestens 10 Tage vor der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr nächsten Fälligkeit der Terminal-Gebühren schriftlich mitzuteilen. 6.9. Aufrechnungen seitens des VU mit von RS POS bestrittenen, nicht anerkannten oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hatnicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen sind ausgeschlossen. Entscheidet sich der Kunde Gleiches gilt für die Zahlung per Debit- oder KreditkarteAusübung eines Rückbehaltungsrechts wegen solcher Ansprüche. Des Weiteren ist das VU nicht berechtigt, ist die Bereitstellung der Karten- nummer seine ihm gegen RS POS zustehenden Forderungen und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang Rechte mit Ausnahme des Anwendungsbereiches von § 354 a HGB an Dritte abzutreten bzw. zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datenübertragen.

Appears in 2 contracts

Samples: Terminal Und Servicevertrag, Terminal Und Servicevertrag

Zahlung. 6.1Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgen, sofern in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben ist, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Vertrag vereinbarten Gebühren Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlenin Ziffer 22. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltvon Anhang A dargelegt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 2 contracts

Samples: Prospectus, Prospectus

Zahlung. 6.17.3.1 Die Gesellschaft zahlt den Betrag, der dem Auftragnehmer geschuldet wird, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer korrekten Rechnung. Die Gesellschaft ist berechtigt, von der Zahlung folgende Beträge einzubehalten: (im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift ) den Teil des Rechnungsbetrages, den die Gesellschaft dem Auftragnehmer als unzureichend belegt oder anderweitig strittig mitteilt, wobei die Gesellschaft die Gründe hierfür angibt; (ii) sonstige Beträge, die der Auftragnehmer der Gesellschaft schuldet, sofern die Gesellschaft nach geltendem Recht berechtigt ist, solche Abzüge vorzunehmen. 7.3.2 Wird bei strittigen Rechnungen später festgestellt, dass die Gesellschaft verpflichtet war, den einbehaltenen Betrag zu zahlen. Sie werden dem Kunden , so hat die Gesellschaft auf diesen Betrag Verzugszinsen in den ersten fünf Höhe des von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte in Euro angewandten Zinssatzes zuzüglich 1 % (5ein Prozent) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den VertragsbestimmungenGesellschaft ist zur Rücksendung von Rechnungen berechtigt, die nicht die vertragsgemäßen Anforderungen erfüllen. Die Gesellschaft kündigt die Rücksendung von Rechnungen an. Sie ist nach anzuwendendem Recht zur Vornahme von Abzügen berechtigt. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben7.3.3 Die Gesellschaft zieht, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der sofern zutreffend, von ihm geschuldeten allen Zahlungen, die dem Auftragnehmer vertragsgemäß geschuldet werden, alle Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommenab, deren Abzug von einer Behörde verlangt wird. 6.47.3.4 Das Eigentumsrecht an allen Vertragsgegenständen geht bei Lieferung oder bei Bezahlung durch die Gesellschaft, sofern diese der Lieferung vorausgeht, auf die Gesellschaft über. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich Bei Übergang des Eigentums auf die Ausstellung einer elektronischen RechnungGesellschaft muss der Leistungsgegenstand frei von Zurückbehaltungsrechten sein, mit Ausnahme derjenigen Zurückbehaltungsrechte, für welche die Gesellschaft verantwortlich ist. 6.5. 7.3.5 Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so Auftragnehmer ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- aller direkten und indirekten Steuern, Abgaben, Gebühren und Beiträge (und alle darauf anfallenden Zinsen oder KreditkarteGeldstrafen) verantwortlich, die ihm von einer zuständigen Behörde auferlegt werden, und er ist die Bereitstellung zur Freistellung und zur Schad- und Klagloshaltung der Karten- nummer Gesellschaft bezüglich aller direkten und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet indirekten Steuern und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermitteltsonstigen Kosten verantwortlich, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. ihm zu zahlen sind. 7.3.6 Der Kunde nimmt Auftragnehmer stellt der Gesellschaft alle Steuerinformationen und sonstigen Informationen, die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter sich auf die vertraglichen Tätigkeiten beziehen, in dem Umfang zur Kenntnis und wird nur dann nutzenVerfügung, wenn in welchem die Gesellschaft sie benötigt, um den rechtmäßigen Informationsersuchen jeder befassten Behörde nachkommen zu können. 7.3.7 Der Auftragnehmer garantiert, dass er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im allen Berichtspflichten, die nach anzuwendendem Recht in Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden den Leistungen gegenüber Behörden, einschließlich Steuerbehörden, bestehen, vertraut ist und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datensie erfüllt.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitsort Beim Auftragnehmer, Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitsort Beim Auftragnehmer

Zahlung. 6.17.1 Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist 1/3 des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei halber Lieferzeit und der Rest bei Lieferung fällig. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch Unabhängig davon ist die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum enthaltene Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung zu zahlenbezahlen. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder der Abweisung eines Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens erfolgen Lieferungen nur mehr gegen Vorauskassa. 7.2Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen. 6.67.3 Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers in der vereinbarten Währung zu leisten. Kommt Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Käufers. 7.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. 7.5 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Kunde Verkäufer über sie verfügen kann. 7.6 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung in oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,25 % pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, sofern der Verkäufer nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist, c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zweimaligem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Vorauskassa erfüllen. In jedem Fall ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschadender Verkäufer berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten Mahnspesen und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu verlangenstellen. 6.77.7 Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt. 7.8 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Wenn Der Käufer tritt hiermit an den Verkäufer zur Sicherung von dessen Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab. Der Käufer ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklichBedingung befugt, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang gleichzeitig mit der Debit- Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt oder Kreditkarte die Zession in seinen Geschäftbüchern anmerkt. Auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des Kunden Verkäufers hinzuweisen und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datendiesen unverzüglich zu verständigen.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen

Zahlung. 6.1Zahlungen des AG erfolgen stets unpräjudiziell im Hinblick auf Ansprüche, die sich aus dem mit der Zahlung abgegoltenen Leistungsteil ergeben. Zahlungen erfolgen auf das vom AN bekannt gegebene Konto, Barzahlungen an den AN werden nur ausnahmsweise und gegen Entrichtung der Bereitstellungsgebühr (0,5 % des Auszahlungsbetrages) geleistet. Bei Berechnung der Fristen nach 4.4.1 wird der Tag des Einlangens der Rechnung nicht mitgerechnet. Der AN erklärt sich damit einverstanden, dass bei der Auszahlung von Rechnungsbeträgen, Deckungs- oder Haftungsrücklässen alle zu diesem Zeitpunkt gegen den AN bestehenden fälligen Forderungen der Stadt Wien, aus welchem Titel auch immer, aufgerechnet werden. Wurden zwecks Erreichung einer vorzeitigen Auszahlung des Deckungs- und Haftungsrück- lasses Sicherheiten gestellt, so können diese ebenfalls zur Abdeckung der vorgenannten fälligen Forderungen der Stadt Wien verwendet werden. Bei Überweisungen im Euro-Zahlungsverkehrsraum mit Angabe von BIC und IBAN erfolgt eine Spesenteilung zwischen AN und AG. Für alle davon abweichenden Zahlungen trägt der AN die Überweisungsspesen. Im Falle einer Zession durch den AN sind die Kosten der Vormerkung in der Höhe von 35,-- Euro sowie 4,-- Euro für jede zedierte Überweisung zu berücksichtigen und demgemäß die zu zedierende Forderung um die genannten Beträge zu reduzieren. Die Einbehaltung von 4,-- Euro pro Überweisung entfällt bei Vorliegen einer Globalzession. Der AG kann Vorauszahlungen unter der Voraussetzung, dass der AN ein diesbezügliches Ansuchen im Vertrag vereinbarten Gebühren Angebot gestellt hat und eine Sicherstellung in Form einer Bankgarantie bei- bringt, gewähren. Ein Rechtsanspruch auf Vorauszahlung besteht nicht. Im Falle der Ge- währung einer Vorauszahlung sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift ab dem Zeitpunkt ihrer Anweisung die Preise jener Leis- tung, für die die Vorauszahlung bestimmt ist, unveränderlich und ist zudem der AN verpflichtet, die Vorauszahlung bis zu zahlenderen Tilgung mit 5 % p.a. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltzu verzinsen. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2Zinsertrag ist halb- jährlich dem AG abzuführen. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum Für rückständige Zinsen sind Zinseszinsen in der Rechnung angegebenen Datum gleichen Höhe zu zahlenleisten. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen

Zahlung. 6.1a. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltZahlungsverzug. 6.2b. Die Rechnungserteilung erfolgt am Tage des Versandes und gilt gleichzeitig als Versandanzeige. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr Maßgeblich für die Fristen ist nach Abschluss ausschließlich das Rechnungsdatum. Zahlungen sind in bar, mit Girocard oder durch Banküberweisung zu leisten. Bei bargeldloser Zahlung ist in jedem Fall der Einrichtung und des Anschlusses Zeitpunkt der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den VertragsbestimmungenGutschrift auf einem unserer Bankkonten innerhalb der vereinbarten Skontofristen anerkannt. 6.3c. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Falls Sofern sie vereinbart wurden, sind sie grundsätzlich nur zulässig , wenn alle älteren fälligen Rechnungen bezahlt sind. Skontoabzüge werden nur bei Gutschrift auf einem unserer Bankkonten innerhalb der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommenvereinbarten Skontofristen anerkannt. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in x. Xxxxx der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist Verisure berechtigtwerden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig. Dies gilt auch für andere, Xxxxxx beiderseits noch nicht voll erfüllten, Kaufverträge. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt wegen aller unserer Forderungen Sicherheiten nach den gesetzlichen Vorschriften unserer Xxxx zu verlangenverlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. Darüber hinaus ist Verisure berechtigtvon beiderseits noch voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Es bleibt uns weiterhin das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften Xxxxxxxxxxxxx wegen Nichterfüllung zu verlangen. 6.7e. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. f. Die Abtretung der Rechte oder die Übertragung der Verpflichtungen des Käufers aus dem Kaufvertrag sind ohne unsere schriftlich Zustimmung nicht zulässig. g. Die Kunden haben während des Verzugs Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. h. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Vermögensverschlechterung bei oder nach Vertragsschluss können wir Vorauszahlungen oder Sicherheiten verlangen sowie eingeräumte Zahlungsziele widerrufen. Wenn Kommt der Kunde Käufer dem Verlangen nicht nach, können wir vorbehaltlich weitergehender Ansprüche die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahltLieferung einstellen. Soweit Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20% übersteigen, akzeptiert er ausdrücklichwerden wir nicht benötigte Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freigeben. i. Wir sind auch von der Verpflichtung zur Lieferung befreit, für den Fall, dass Verisure sich ein Warenkreditlimit eines Warenkreditversicherers herabgesetzt oder gestrichen wird oder eine Herabsetzung oder Streichung des Limits droht oder angekündigt wird. x. Xxxxx wir mit dem Kunden zur Gewährleistung Einbeziehung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem Forderungen das Sepa-Lastschriftverfahren z.B. aufgrund eines Abbuchungsauftrages oder einer Einzugsermächtigung vereinbart und schlägt dieses auf Grund eines Umstandes fehl, der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkartevom Kunden zu vertreten ist, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschütztso werden sämtliche Restforderungen sofort fällig. k. Für Xxxxxx, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten bei denen im Zusammenhang mit SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen wird, gilt die Vorinformation des Fälligkeitsdatums durch Zusendung der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenRechnung, spätestens 1 Tag vor Fälligkeit, als vereinbart.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.1Zahlungen des AG erfolgen stets unpräjudiziell im Hinblick auf Ansprüche, die sich aus dem mit der Zahlung abgegoltenen Leistungsteil ergeben. Zahlungen erfolgen auf das vom AN bekannt gegebene Konto, Barzahlungen an den AN werden nur ausnahmsweise und gegen Entrichtung der Bereitstellungsgebühr (0,5 % des Auszahlungsbetrages) geleistet. Bei Berechnung der Fristen nach 4.4.1 wird der Tag des Einlangens der Rechnung nicht mitgerechnet. Als Zahlungsort gilt Wien. Der AN erklärt sich damit einverstanden, dass bei der Auszahlung von Rechnungsbe- trägen, Deckungs- oder Haftungsrücklässen alle zu diesem Zeitpunkt gegen den AN bestehenden fälligen Forderungen der Stadt Wien, aus welchem Titel auch immer, aufgerechnet werden. Wurden zwecks Erreichung einer vorzeitigen Auszahlung des Deckungs- und Haf- tungsrücklasses Sicherheiten gestellt, so können diese ebenfalls zur Abdeckung der vorgenannten fälligen Forderungen der Stadt Wien verwendet werden. Die Rechnungen gelten mit dem Abbuchungsdatum vom Konto des AG als bezahlt. Die Überweisungsspesen gehen zu Lasten des Zahlungsempfängers. Bei EU-Standard- überweisungen ins Ausland erfolgt bis zu einer Höhe von EUR 50.000,-- eine Spesen- teilung zwischen AN und AG. Im Falle einer Zession durch den AN sind die Kosten der Vormerkung in der Höhe von EUR 35,-- sowie EUR 4,-- für jede zedierte Überweisung zu berücksichtigen und dem- gemäß die zu zedierende Forderung um die genannten Beträge zu reduzieren. Die Einbehaltung von EUR 4,-- pro Überweisung entfällt bei Vorliegen einer Global- zession. Der AG kann Vorauszahlungen unter der Voraussetzung, dass der AN ein diesbezügli- ches Ansuchen im Vertrag vereinbarten Gebühren Angebot gestellt hat und eine Sicherstellung in Form einer Bankga- rantie beibringt, gewähren. Ein Rechtsanspruch auf Vorauszahlung besteht nicht. Im Falle der Gewährung einer Vorauszahlung sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift ab dem Zeitpunkt ihrer Anweisung die Preise jener Leistung, für die die Vorauszahlung bestimmt ist, unveränderlich und ist zudem der AN verpflichtet, die Vorauszahlung bis zu zahlenderen Tilgung mit 5 % p.a. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltzu verzinsen. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2Zinsertrag ist halbjährlich dem AG abzuführen. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum Für rückständige Zin- sen sind Zinseszinsen in der Rechnung angegebenen Datum gleichen Höhe zu zahlenleisten. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 2 contracts

Samples: General Terms and Conditions for Construction Services, General Terms and Conditions for Services

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag Soweit schriftlich von der Gesellschaft nichts anderes bestimmt wurde, werden Zahlungen wie folgt fällig: 6.1.1. Für Kundenkonteninhaber (soweit diese über ein von der Gesellschaft schriftlich bestätig- tes Kundenkonto verfügen) werden Zahlungen innerhalb der zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten Gebühren und in der Aufstellung der Gesellschaft ausführlich beschrieben Zahlungsfrist fällig, es sei denn, der Kunde verkauft das Produkt weiter, dann ist die Zah- lung innerhalb der zwischen den Parteien schriftlich vereinbarten (und in der Bestellbestä- tigung bestätigten) und in der von der Gesellschaft erstellten Rechnung oder Aufstellung ausführlich beschriebenen Zahlungsfrist fällig. 6.1.2. Kunden, die über kein Kundenkonto verfügen, sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift verpflichtet bei Lieferung der Produkte in frei verfügbaren Zahlungsmitteln zu zahlen. Sie werden zahlen oder vor Lieferung der Produkte gegen Vor- lage einer Pro-Forma-Rechnung, je nachdem was die Gesellschaft dem Kunden bei Be- stellung der Produkte mitgeteilt hat und was in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltder Bestellbestätigung festgehalten wurde. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr Zahlungsfrist ist nach Abschluss der Einrichtung und als wesentlicher Bestandteil des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den VertragsbestimmungenVertrages anzusehen. 6.3. Falls der Kunde Keine Zahlung gilt als erhalten, bis die Gesellschaft die Zahlung vollständig und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommenfrei verfügbar er- halten hat. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden alle aufgrund des Vertrages an die Ausstellung einer elektronischen RechnungGesellschaft zu leistenden Zahlungen direkt bei Beendigung des Vertrages fällig. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure nach dem Vertrag fälligen Zahlungen vollständig und ohne jeglichen Abzug aufgrund Aufrechnung, Gegenforderung, Preisnachlass, Minderung oder aus einem anderen Grund zu leisten, es sei denn, der Kunde kann ein rechtskräftiges Urteil vorweisen, welches die Gesellschaft zu einer Zahlung in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlenHöhe des Abzuges an den Kunden verpflichtet, oder es handelt sich um eine unbestrittene Forderung. 6.6. Kommt Leistet der Kunde mit eine Zahlung an die Gesellschaft nicht vertragsgemäß, ist die Gesellschaft be- rechtigt, vom Kunden Tag genau Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit bis zur Zahlung vor oder nach einer Zahlung gerichtlichen Entscheidung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigtDie Gesellschaft behält sich das Recht vor, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften auch die ge- setzlichen Zinsen zu verlangenfordern. 6.7. Wenn Alle Zahlungen des Kunden haben in der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr gemäß Preisliste oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang Bestellbestätigung festgelegten Währung zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten erfolgen (im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur Kollisionsfall hat die die Zahlung betreffenden DatenBestellbestätigung Vorrang).

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.15.1. Die Zahlungen sind – sofern im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde – 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlenleisten. 5.2. Sie werden dem Bei Zahlungszielüberschreitungen ist LG berechtigt, vom Kunden Zinsen in den ersten fünf (Höhe von 5) Tagen eines jeden Monats % zu verlangen. Falls LG in Rechnung gestelltder Lage ist, einen höheren Verzugs- schaden nachzuweisen, ist LG berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde erkennt anKun- de ist jedoch berechtigt, LG nachzuweisen, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltFolge des Zahlungsver- zugs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 6.25.3. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 6 Wochen in Verzug, so ist Verisure berechtigthat LG das Recht, Xxxxxx sämtliche laufenden Verträge zu kündigen und/oder die Ausführung vereinbarter Leistungen zu sistieren. Bereits geleistete Arbeit wird nach Auf- wand verrechnet. Bei Zahlungsverzug nach Beendigung des Auftrags kann LG dem Kunden den gesetzlichen Vorschriften Zugang zu verlangenentwickelter Software bzw. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenentwickelten Dienstleistungen verweigern. 6.75.4. Wenn der Kunde die Einrichtungs- LG akzeptiert generell keine Wechsel und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahltWIR. LG ist nicht verpflichtet, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen Zahlun- gen mit Checks zu akzeptieren. In jedem Fall werden Checks nur erfüllungs- halber unter Berechnung aller Einziehungs- und Zwischenzinsspesen zulas- ten des Kunden angenommen. 5.5. Soweit LG nicht vorgängig und schriftlich zugestimmt hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung Verrechnung allfälliger Ansprüche des Kunden gegenüber LG ausgeschlossen. 5.6. Gebühren für Hosting, ASP (Application Service Providing) oder Software as a Service (SaaS) werden jeweils bei Beginn der Karten- nummer Dienstleistungen oder, bei be- stehendem Vertrag, am Anfang des Quartals fakturiert. Die Gebühren werden in Monatsschritten pro rata temporis berechnet. LG kann die Gebühren jeder- zeit, insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten oder grosser Beanspruchung eines Anschlusses, unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf Monatsende anpassen. Verbesserungen des Dienstleistungsangebots unter Beibehaltung der Gebühren sowie Gebühren- reduktionen können auch mit einer kürzeren Ankündigungsfrist auf Monats- ende in Kraft gesetzt werden. 5.7. LG ist berechtigt, Teil- und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet Akontorechnungen zu stellen. LG kann nach Bestel- lungsannahme Zahlungsgarantien verlangen. Unterbleiben diese, so kann die weitere Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne Verzug fällig werden. Auf Verlangen des Bestellers eingekaufte Software-Anwendungen oder Materialien wie beispielsweise Papiere und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermitteltKartons, die nicht innerhalb von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter 2 Monaten zur Kenntnis und wird nur dann nutzenVerwendung gelangen, wenn er mit wer- den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit LG unter Belastung der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datendamit verbundenen Umtriebe fakturiert.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.1Die Zahlungen (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fallen. Es gilt eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung per Vorkasse oder per Barnachnahme (5zzgl. der Nachnahmegebühr) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt annach Xxxx des Auftragnehmers als vereinbart, wenn eine Überprüfung des Auftraggebers durch eine Wirtschaftsauskunftei ergibt, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung über den Auftraggeber negative Zahlungserfahrungen vorliegen und der Auftraggeber aus diesem Grunde von der Wirtschaftsauskunftei als durch Verisure erteilt gilt. 6.2risikobehaftet eingestuft wird. Unter risikobehaftet wird ein Bonitätsindex von mindestens 3,0 nach dem Bürgel Score verstanden, d.h. zum Auftraggeber lagen Bürgel negative Zahlungserfahrungen in der Vergangenheit vor. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr Vorkassenregelung oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- Bar-Nachnahme gilt ebenfalls als vereinbart, wenn der Auftragnehmer durch seinen Versicherungspartner Xxxxxxxxxxx Finance Service wegen schwacher Bonität des Auftraggebers (Score von über 300 nach der Wirtschaftsauskunftei Creditreform) keine Versicherungsdeckung zu dem Auftrag erhält. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet Vorleistungen kann hierfür ebenfalls eine Vorauszahlung verlangt werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten Vollkaufmann im Zusammenhang mit Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenAuftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI nicht nachgekommen ist.

Appears in 2 contracts

Samples: Geschäfts , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Geschäfts , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Zahlung. 6.11. Unsere Rechnungen sind 5 Tage nach Rechnungsstellung fällig. 2. Im Falle des Verzuges des Vertragspartners werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen gemäß § 288 BGB berechnet. 3. Zahlungen dürfen nur an den Verwender erfolgen, nicht an Vertreter. 4. Als Vorauszahlungen werden fällig: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Montagebeginn und 30 % bei Anlagenübergabe. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, ist der Verwender berechtigt, seine weitere Tätigkeit einzustellen bzw. bis zur Zahlung aufzuschieben. 5. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt anüblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Debit- Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig. 6. Bei Teilleistungen steht dem Verwender das Recht auf Verlangen entsprechende Teilzahlungen zu. 7. Alle Forderungen des Verwenders werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Kreditkarte dem Verwender Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit seines Vertragspartners zu mindern. 8. Xxxxx der Vertragspartner vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass der Verwender ihm einen Grund dazu gegeben hat oder erklärt der Verwender den Rücktritt oder die Kündigung des Kunden Vertrages, aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 30 % des vereinbarten Werklohns zu vergüten. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und speichert Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in nachgewiesener Höhe. 9. Zu einer Aufrechnung ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn die die Zahlung betreffenden DatenGegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.

Appears in 2 contracts

Samples: General Terms and Conditions of Sale and Purchase Agreement, General Terms and Conditions of Sale and Purchase Agreement

Zahlung. 6.11. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skonto- vereinbarung wird nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung gewährt. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung ange- nommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltFür die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückzahlung des Wechsels bei Nichtein- lösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. 2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung oder ein Abschlag verlangt werden. 3. Der Kunde erkennt anAuftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrech- nen. Einem Auftraggeber, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltder Vollkaufmann im Sinne des HBG ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VII.3. nicht nachgekommen ist. 6.24. Die Einrichtungs- Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgeführte Waren und Anschlussgebühr ist nach Abschluss Dienstleistungen zurück- behalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Einrichtung und des Anschlusses Auftraggeber sich mit der Alarmanlage Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. 5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§288 BGB) zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den VertragsbestimmungenGeltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Sofern unsere Rechnungen nicht spätes- tens binnen 30 Tagen nach Zugang bezahlt werden, tritt automatisch Verzug ein. 6.36. Falls Tritt Zahlungsverzug ein, behält sich der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge Auftragnehmer bis zum in Ausgleich aller Forderungen die sofortige Einstellung der Rechnung angegebenen Datum zu zahlenDienstleistung vor. Im Einzelfall droht dem Auftraggeber die fristlose Kündigung. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 2 contracts

Samples: Allgemeine Geschäfts , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Geschäfts , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltstimmt ausdrücklich der Rechnungslegung und Übermitt- lung von Rechnungen auf elektronischem Wege iSd § 11 Abs 2 zweiter Unterabsatz Umsatzsteuergesetz zu. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung Unsere Rechnungen sind ohne Abzug bei Erhalt sofort zur Zahlung fäl- lig, sofern nichts anderes vereinbart ist; bei vereinbarten Zahlungszie- len beginnt die Zahlungsfrist mit dem Kunden erfolgt gemäß den VertragsbestimmungenRechnungsdatum; bei Zahlungs- verzug gelten allenfalls gewährte Rabatte und sonstige Vergütungen (insbesondere Bonifikationen) als verfallen. Bei Zahlungsverzug oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sind wir berechtigt, unseren Lis- tenpreis (Bruttopreis) zu verrechnen. 6.3. Falls Die Inanspruchnahme von eingeräumten Skonti setzt voraus, dass alle uns zustehenden und bereits fälligen Ansprüche so beglichen sind (siehe Pkt. 5.5.), dass wir am Tag der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommenFälligkeit über diese auf unserem Konto verfügen können. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen RechnungFür Bestellungen ohne ausdrückliche Preisvereinbarung gelten unsere Preise am Tag der Lieferung bzw. Abholung der Ware. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenom- men; Wechselsteuer, Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu zahlenLas- ten des Kunden. Für die rechtzeitige Vorlage und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. 6.6. Kommt Eingehende Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung, zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital angerechnet, auch wenn sie anders gewidmet wurden. 6.7. Unsere Mitarbeiter sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, von der sich der Kunde zu vergewissern hat, berechtigt. 6.8. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit einer Zahlung in VerzugGegenforderungen welcher Art immer ist ausgeschlossen, so ist Verisure soweit diese nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. 6.9. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Xxxxxx aus diesem entstehende zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassobüros und An- wälten nach den gesetzlichen Vorschriften dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz, sowie Verzugszinsen von 12% p.a. zu verlangenverrechnen. Darüber hinaus ist Verisure Wir sind zudem jedenfalls berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschadenuns verrechnete, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften höhere Bankzinsen zu verlangen. 6.76.10. Wenn Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, sämtliche Forde- rungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen, die sofortige Zah- lung von sämtlichen aushaftenden Forderungen zu verlangen und ins- besondere allenfalls gewährte Zahlungsziele zu widerrufen; dieses Recht steht uns auch dann zu, wenn uns nach Vertragsabschluss un- günstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden. Das Rücktrittsrecht gemäß § 918 ABGB bleibt davon unberührt. 6.11. Bei Zahlungs- oder Abnahmeverzug des Kunden sind wir unter Setzung einer 8-tägigen Nachfrist berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte (insbesondere jenes gemäß 2.3.), die in unserem Eigentum ste- henden Waren zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Ver- trag gleichzusetzen ist, oder vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil unter Wahrung unserer Rechte, insbesondere auf Schadenersatz wegen Nichter- füllung, zurückzutreten. 6.12. Im Falle eines Vertragsrücktritts haben wir die Xxxx, einen pauschalier- ten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsver- zug des Käufers sind wir von weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtun- gen entbunden und berechtigt, alle noch ausstehenden Lieferungen bzw. Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück oder begehrt er dessen Aufhebung, so haben wir die Einrichtungs- und Anschlussgebühr Xxxx, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustim- men; im letzteren Fall ist der Käufer verpflichtet, nach unserer Xxxx, einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hatden Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu leisten. 6.13. Entscheidet In „Zahlungsverzug“ im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen befindet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzenKunde, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- unsere Forderungen (sowohl die Kaufpreis- als auch sonstige Nebenforderungen) bei Fälligkeit nicht oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datennicht vollständig be- glichen hat.

Appears in 2 contracts

Samples: Sales Contracts, Sales Contracts

Zahlung. 6.1(VOL/B § 17) 1. Die iZahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. 2. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die Leistungen sind durch prüfbare Aufstellungen nachzuweisen. Abschlagszahlungen gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung. 3. Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragnehmer gleichwohl der ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen. 4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus. Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Schlusszahlung zu erklären. Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn dies nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird. 5. Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Solche Fehler sind Fehler in der Leistungsermittlung, Fehler in der Anwendung der allgemeinen Rechenregeln einschließlich Komma- und Übertragungs- einschließlich Seitenübertragungsfehler. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten. zu § 17 1. Die Bezahlung wird, soweit nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind, nach Xxxx des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. 2. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung (vgl. ZVB-NRW Nr. 8 zu § 15) bei der benannten Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß ZVB-NRW zu § 13 Nr. 2. 3. Zahlungen einschließlich Voraus- und Abschlagszahlungen können um Forderungsbeträge des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auch dann gekürzt werden, wenn die Forderungsbeträge nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 4. Im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltAuf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 6.25. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und Forderung des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung Auftragnehmers kann nur mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungenvorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers abgetreten werden. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 2 contracts

Samples: Ausschreibung Von Leistungen Nach Der Vol/A, Ausschreibung Von Leistungen Nach Der Vol/A

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren Vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus unsere Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar nach Rechnungsstellung und Lieferung/Abholung bzw. Abnahme der Ware, sofern eine solche vereinbart ist. Wir gewähren 3% Skonto vom Nettowarenwert, sofern der Rechnungsbetrag nach Rechnungsstellung und Lieferung/Abholung bzw. Abnahme der Ware, sofern eine solche vereinbart ist, entweder von uns per Lastschrift zu zahlenumgehend eingezogen werden kann oder der Käufer innerhalb von fünf Tagen den Rechnungsbetrag abzgl. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltSkonto bargeldlos auf unser Konto überweist. Der Kunde erkennt anMieten, Frachten und sonstige Dienstleistungen sind nicht skontier- fähig Die Gewährung des Skonto setzt voraus, dass hierdurch sämtliche älteren und fälligen Rechnungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer bezahlt sind, wobei die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltRechte des Käufers nach Ziffer 11 (insbesondere gemäß Ziffer 11.7 Satz 2) hiervon unberührt bleiben. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr Nach Ablauf vorstehender Zahlungsfrist gemäß Ziffer 6.1 Satz 1 kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Der Kaufpreis ist nach Abschluss der Einrichtung und während des Anschlusses der Alarmanlage Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu zahlenverzinsen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den Vertragsbestimmungenkaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Keine Zahlung per Lastschrift vereinbart habenin diesem Sinne sindWechsel,Schecks,sonstige Zahlungsversprechen oder Forderungs- abtretungen, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur bevor nicht die Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilenselbst erfolgt ist. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommenDiskontspesen gehen zulasten des Käufers. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Ausstellung einer elektronischen RechnungGegenrechte des Käufers insbesondere gem. Ziffer 11.7 Satz 2 unberührt. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in VerzugWird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so ist Verisure berechtigtsind wir, Xxxxxx auch im Falle einer etwaigen Verpflichtung zur Vorleistung, hinsichtlich noch abzuwickelnder Lieferungen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten unsere Lieferungen nur Zug-um-Zug gegen Sicherstellung unserer Gegenleistung oder Vorauskasse zu erbringen oder die Leistung zu verweigern und Anwaltskosten – gegebenenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenFristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Zahlung. 6.11. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgen Abschlagszahlungen monatlich gemäß Baufortschritt bei termin- und ordnungsgemäßer Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungsstände. Zur Bestimmung der Abschlagszahlung ist der tatsächlich erbrachte Leistungsstand maßgeblich, den der AN nachzuweisen hat. 2. Abschlagszahlungen werden spätestens 18 Werktage nach Zugang der prüffähigen Rechnung vom AG geleistet. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang Bezahlung von Abschlagsrechnungen stellt weder ein Anerkenntnis des erreichten Bautenstandes noch eine Abnahme der ausgeführten Leistungen dar. 3. Wegen Mängeln an den ausgeführten Leistungen kann der AG die Abschlagszahlungen in Höhe eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlenangemessenen Teils verweigern; angemessen ist in der Regel das 1,5fache der für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten. 4. Die Schlussrechnung setzt die Fertigstellung des Bauvorhabens sowie die Abnahme der Leistungen des AN voraus. Sie ist innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellung und Abnahme beim AG einzureichen. Die Schlussrechnung ist dann spätestens 24 Werktage nach ihrer ordnungsgemäßen Einreichung zur Zahlung durch den AG fällig 5. Bei Arbeitsgemeinschaften werden dem Kunden in Zahlungen mit für den ersten fünf AG befreiende Wirkung an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Arge (5federführendes Mitglied) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltoder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 6. Sollte bei Geltung von § 48 EStG der AN keine aktuell gültige Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamts gem. § 48b EStG eingereicht haben, ist der AG berechtigt, 15 % Sicherheit an das Finanzamt abzuführen. Für den damit zusammenhängenden Mehraufwand werden von den Rechnungsbeträgen des AN 25,00 € als pauschale Aufwendungsentschädigung je Überweisungsvorgang einbehalten. 7. Die Anerkennung sowie die Bezahlung der Schlussrechnung schließt Rückforderungen wegen fehlerhaft berechneter Leistungen und Forderungen nicht aus. Die Schlussrechnung ist entsprechend zu berichtigen. Der Kunde erkennt anAN ist verpflichtet, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltsich daraus ergebenden Beträge zu erstatten. Im Falle von Überzahlungen kann sich der AN nicht auf § 818 Abs. 3 BGB berufen. 6.28. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr Xxxx vorherige schriftliche Zustimmung des AG ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage AN nicht berechtigt, seine Forderungen aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu zahlenverpfänden. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen§ 354a HGB bleibt unberührt. 6.39. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen16 Abs. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B gilt nicht. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Bauleistungen

Zahlung. 6.11. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt anRechnungen bei Lieferungen von MBI sind, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum soweit nichts anderes in der Auftragsbestätigung oder Rechnung angegebenen Datum vereinbart wurde, stets als Vorkasse und Abzug von 2% Skonto oder sofort rein netto bei Lieferung zu zahlen. 6.62. Kommt Rechnungen bei Vermietungen von MBI sind, soweit nichts anderes in der Auftragsbestätigung oder Rechnung vereinbart wurde, stets als Vorkasse zu leisten. Soweit der Mietpreis nicht bereits im Voraus bei Übernahme der Geräte/Maschinen gezahlt worden ist, erfolgt eine End- abrechnung bei Rückgabe des Mietgegenstandes bzw. sobald dies möglich ist. Diese Beträge sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Gerät der Kunde mit einer Zahlung der Entrichtung der Miete in Verzug, so ist Verisure MBI berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften Mietvertrag auch ohne vorherige Mahnung fristlos zu verlangenkündigen. 3. Darüber hinaus Sämtliche Rechnungsbeträge sind mittels Überweisung zu zahlen. 4. Beim Versendungsverkauf gilt als Lieferung der Tag, an dem die Versandbereitschaft der Ware angezeigt bzw. diese der für den Transport beauftragten Person überreicht wurde. 5. Liegt ein sog. “Abruffall“ vor, ist Verisure MBI berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschadendie Rechnung an den Kunden zu stellen, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten wenn Ware innerhalb einer bestimmten Frist nach Meldung der Versandbereitschaft vom Kunden zum Versand freigegeben werden soll. Mit Meldung der Versandbereitschaft ist MBI berechtigt, die Rechnung auszustellen und Anwaltskosten der Kunde verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb der Fälligkeit zu zahlen. 6. Wird nach den Vertragsabschluss erkennbar, dass der Zahlungsanspruch von MBI durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird oder gerät der Kunde mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug bzw. treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsschluss schließen lassen, stehen MBI die gesetzlichen Vorschriften Leistungsverweige- rungsrechte zu. MBI ist in diesem Fall auch befugt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden fällig zu stellen und/oder für ausstehende Lieferungen Vorauskasse zu verlangen. 6.77. Wenn Bei Verzug des Kunden mit seinen Zahlungsverpflichtungen sowie bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Rechnungen ist MBI nicht verpflichtet, Termine zukünftiger Lieferungen einzuhalten und weitere Geräte/Maschinen aus bereits abgeschlossenen Verträgen auszuliefern. Dies gilt nicht bei Barzahlung seitens des Kunden bei Anlieferung der Geräte/Maschinen. Leistet der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahltinnerhalb angemessener Frist keine Voraus-/Barzahlung, akzeptiert er ausdrücklichso besitzt MBI das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für deswegen Ansprüche wegen Schaden- ersatz geltend machen kann. 8. Bei Überschreitung des Zahlungsziels besitzt MBI das Recht, Zinsen in gesetzlicher Höhe von 8%-Punkten über dem Basiszinssatz zu ver- langen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. 9. Ergänzend geltend die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen gesetzlichen Vorschriften zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenZahlungsverzug.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufs , Miet , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Zahlung. 6.1Die Zahlung hat mit einem 14-tägigen Zahlungsziel nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Leistungen und Materialien werden in Nettobeträgen aufgeführt und sind zu- sätzlich mit der aktuell geltenden und aufgeführten Mehrwertsteuer ohne Anzüge zu entrichten. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Auftragnehmerin Abschlagszahlungen verlangen. Diskont und Spesen trägt der Auftrag- geber, welche sofort zu zahlen sind. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen und Materialeinsatz kann angemessene Vorauszahlung bis zu 100% verlangt werden. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Vertrag vereinbarten Gebühren Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI. 3 nicht nachgekommen ist. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Auftragnehmerin auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Bei Zah- lungsverzug sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Sie Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht aus- geschlossen. Für den Fall nicht rechtzeitiger Zahlung tritt Verzug spätestens 21 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Ab Verzug sind Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszins- satz zu zahlen. Gebühren für die Beanspruchung eines Inkassounternehmens sowie der Mahn- und Vollstreckungsgebühren und evtl. gerichtliche und anwaltliche Kosten werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats der Auftragge- berin zu 100% in Rechnung gestellt. §13. BEANSTANDUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNG Der Kunde erkennt an, dass hierdurch Auftraggeber hat die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur über- sandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Einrichtungs- Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Reinlayouterklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Reinlayouterklärung anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder anerkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig und Anschlussgebühr schriftlich mit Datum und Unterschrift zu übergeben. Versteckte Mängel, die nach der unver- züglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungs- frist geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmerin nach Abschluss ihrer Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Mängel eines Teils der Einrichtung gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet wer- den. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlenAuflagendruck. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum Für Abweichun- gen in der Rechnung angegebenen Datum Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Auftragnehmerin nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist die Auf- tragnehmerin von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Mehr oder Minderlieferungen bis zu zahlen. 6.610 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenBerechnet wird die gelieferte Menge. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet Bei Lieferungen aus Papiersonderan- fertigungen unter 1.000 kg setzt sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder KreditkarteProzentsatz auf 20 %, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten2.000 kg auf 15 %.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlung. 6.19.1 Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlenSofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist ein Drittel des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, ein Drittel bei halber Lieferzeit und der Rest bei Lieferung fällig. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch Unabhängig davon ist die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum enthaltene Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung zu zahlenbezahlen. 6.6. Kommt 9.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzu- halten. 9.3 Ist der Kunde Käufer mit einer vereinbarten Zahlung in oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann der Verkäufer entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Begleichung der rück- ständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben, b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, c) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen, d) sofern aufseiten des Käufers kein Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 7,5 % über dem je- weiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (siehe RL/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, vom 29. Juni 2000) verrechnen, oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Ver- trag erklären. 9.4 Der Käufer hat jedenfalls dem Verkäufer als weiteren Verzugsschaden die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen. 9.5 Hat bei Ablauf der Nachfrist gemäß 9.3 der Käufer die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so kann der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer hat über Aufforderung des Verkäufers bereits gelieferte Waren dem Verkäufer zurückzustellen und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstatten, die der Verkäufer für die Durchführung des Vertrages machen musste. Hinsichtlich noch nicht gelieferter Waren ist Verisure der Verkäufer berechtigt, Xxxxxx nach die fertigen bzw. angearbeiteten Teile dem Käufer zur Verfügung zu stellen und hierfür den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich9.6 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass Verisure sich zur Gewährleistung die in dem Vertrag geregel- ten Rechte und Pflichten durch die Einführung des Euro nicht beeinflusst wer- den. Zahlungspflichten, insbesondere die festgelegten Geldwerte, gelten als in Euro vereinbart, sobald der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden Euro einzig zulässiges Zahlungsmittel ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- Die Umrechnung erfolgt in allen Fällen auf Grundlage des amtlich festgelegten Umrechnungskurses. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Umstellung auf Euro weder ein Kündigungs-/Rücktritts- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenAnfechtungsrecht noch einen Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsänderung begründet.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift 4.1 Soweit die Leistungen nach Regie verrechnet werden, werden nach Erbringung der Leistungen die zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats verrechnenden Preise in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt anBei Leistungen, dass hierdurch deren Dauer nach der Kalkulation des Auftragnehmers ein Monat übersteigt, erfolgt die SEPA-Lastschrift Vorankündigung Rechnungslegung als durch Verisure erteilt giltTeilrechnung jeweils am Monatsende. Die für wiederkehrende Leistungen (insbesondere Wartungen) vereinbarten Pauschalbeträge sind für den vereinbarten Zeit- raum im Vorhinein zu bezahlen. 6.24.2 Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Auftragnehmers in der vereinbarten Währung zu leisten. Die Einrichtungs- Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Anschlussgebühr ist Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine werden unbeschadet etwaiger anderer Rechte des Auftragnehmers die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Mangels anderer Vereinbarung sind Rechnungen in jedem Fall bis spätestens 14 Tage nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage Rechnungslegung zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungenbezahlen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben4.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommenwegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung4.4 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Auftragnehmer über sie verfügen kann. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in 4.5 Ist der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung in oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann der Auftragnehmer unbeschadet seiner sonstigen Rechte a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, sofern der Auftragnehmer nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist, c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zweimaligem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Vorauskassa erfüllen. d) unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. In jedem Fall ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschadender Auftragnehmer berechtigt vor- prozessuale Kosten, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten Mahnspesen und Anwaltskosten nach Rechtsanwalts- kosten gemäß den gesetzlichen gesetzlich anwendbaren Vorschriften dem Auftraggeber in Rechnung zu verlangenstellen. 6.7. Wenn der Kunde 4.6 Der Auftragnehmer hat das Recht die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang Rechnung auf elektronischem Wege zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datenübermitteln.

Appears in 1 contract

Samples: Instandhaltungs Und Wartungsvertrag

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf 6.1 Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Ne- benkosten (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt anReisekosten, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltModelhonorare, Spesen, Requisiten und Materialkos- ten etc.), Versicherung oder sonstige Versandkosten. 6.2. 6.2 Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr Vergütung ist nach Abschluss Abnahme der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den VertragsbestimmungenAufnahmearbeiten fällig. 6.3. Falls der Kunde 6.3 Sind die Aufnahmearbeiten in Teilen abzunehmen und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart habenfür die einzelnen Teile Vergütungen vereinbart, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommenist die Vergütung für jeden Teil nach dessen Abnahme fällig. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich 6.4 Erstrecken sich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in VerzugAufnahmen über einen längeren Zeitraum (ab zwei Mo- nate) und/oder erfordern sie vom Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistungen (ab 5.000,00 EUR), so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu kann Auftragnehmer vom Auftraggeber angemessene Ab- schlagszahlungen verlangen. 6.76.5 Das Recht des Auftraggebers, mit Gegenansprüchen aus anderen Rechts- verhältnissen aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten, vom Auftragnehmer anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. 6.6 Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht. Wenn Ist der Kunde Auftraggeber ein Unterneh- mer, ist sein Zurückbehaltungsrecht insgesamt ausgeschlossen, es sei denn, die Einrichtungs- Gegenforderung des Auftraggebers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und Anschlussgebühr ist unbestritten oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklichrechtskräftig festgestellt. 6.7 Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass Verisure sich zur Gewährleistung die Erfüllung des Zahlungsan- spruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelie- ferte Ware zurückhalten sowie die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hatWeiterarbeit einstellen. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermitteltRechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werdenauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. 6.8 Zahlt der Zahlungsanbieter zur Kenntnis Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. 6.9 Eine Beschränkung seiner gesetzlichen Aufrechnungs- und wird nur dann nutzenZurückbehal- tungsrechte erkennt der Auftragnehmer nicht an. Ebenso wenig erkennt der Auftragnehmer Vorbehalte an, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit unter denen der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenAuftraggeber Zahlungen leistet.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Fotografie Leistungen

Zahlung. 6.1. 8.1 Die im Vertrag vereinbarten Gebühren Zahlungen sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift entsprechend der in der Auftragsbestätigung angeführten Zahlungsbedingungen zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltleisten. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr 8.2 Der Käufer ist nach Abschluss nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannte Gegenansprüchen zurückzuhalten 8.3 Ist der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, so kann der Verkäufer entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstige Leistungen aufschieben, b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, c) sofern aufseiten des Käufers kein Entlastungsgrund im Sinne des Art. 10 vorliegt, ab Fälligkeit gesetzliche Verzugszinsen gemäß § 352 UGB (derzeit 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank) verrechnen, oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären. 8.4 Hat bei Ablauf der Nachfrist gemäß 8.3 der Käufer die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so kann sich der Verkäufer durch einfache schriftliche Mitteilung vom Vertrag lossagen. Der Käufer hat bereits gelieferte marktgängige Waren dem Verkäufer zurückzustellen und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstatten, die der Verkäufer für die Durchführung des Vertrages machen musste. Bei nicht marktgängigen Waren (Sonderanfertigungen) ist Verisure der Verkäufer berechtigt, Xxxxxx nach die fertigen bzw. angearbeiteten Teile dem Käufer zur Verfügung zu stellen und hierfür den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich 8.5 Bis zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behält sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werdenVerkäufer das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Der Kunde nimmt Käufer hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer gehalten, das Eigentumsrecht des Verkäufers geltend zu machen und diesen unverzüglich zu verständigen. 8.6 Der Käufer ist nicht berechtigt, Gegenforderungen mit dem Rechnungsbetrag aufzurechnen. 8.7 Andere als die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit in Art. 8 genannten Ansprüche des Verkäufers gegen den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenKäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren 5.1 Sämtliche Rechnungsbeträge, auch Teilrechnungen, sind am Anfang eines sofort und ohne jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage Abzug an uns zu zahlen. Die Abrechnung mit Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen nach dem Kunden erfolgt gemäß den VertragsbestimmungenRechnungsdatum zu erfolgen, Ab dem 11. Tag tritt Zahlungsverzug ein. 6.35.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die IT - Concept - Bremen GbR über den Betrag verfügen kann. Falls Bei Zahlungsverzug schuldet unser Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Gegenüber Kaufleuten sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungsbeziehend entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. 5.3 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die schwerwiegende Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden begründen, (z.B. Zahlungsverzug, nicht termingerechte Einlösung von Wechseln oder Schecks) sind wir berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt hat und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommenunsere fälligen Forderungen – auch aus etwaigen anderen Geschäften einer laufenden Geschäftverbindung – erfüllt oder Sicherheit hierfür geleistet hat. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich 5.4 Nimmt der Auftraggeber die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzugverkaufte Ware nicht ab, so ist Verisure sind wir berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10 % des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Darüber hinaus Geltendmachung höheren Schadens bei konkretem Nachweis bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist Verisure die IT - Concept - Bremen GbR berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschadendie Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Wenn Während der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung Dauer des Annahmeverzugs hat der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem Käufer der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde IT - Concept - Bremen GbR Ersatz für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang entstehenden Lagerkosten zu den oben genannten Daten hatzahlen. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis betragen pro Monat pauschal 250,- Euro und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datenpro angefangenen Tag 10,- Euro.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Zahlung. 6.15.1 Die von EASY gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 30 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zur Zahlung fällig. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart ist (z.B. monatliche Rechnungslegung und Zahlung) Mietzinse und die damit zwingend verbundenen Pflegegebühren bis spätestens 01.01. eines jeden Monats Jahres im Voraus per Lastschrift zur Zahlung fällig und an EASY zu zahlenüberweisen. 5.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist EASY berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. 5.3 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Sie Vertragserfüllung durch EASY. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen EASY, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der entgangene Gewinn sind vom Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Kunden in den ersten fünf Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank (5OeNB) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltvereinbart und verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen oder Mieten, tritt Terminsverlust ein und sind übergebene Akzepte zur Gänze zur Zahlung fällig. 5.4 Der Kunde erkennt anist nicht berechtigt, dass hierdurch Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Weiters ist der Kunde nicht berechtigt mit eigenen Ansprüchen gegenüber EASY aufzurechnen. Dies ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltAnsprüche des Kunden von EASY schriftlich anerkannt oder von einem ordentlichen Gericht rechtskräftig festgestellt worden sind. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls 5.5 Werden vereinbarte Teilzahlungsraten nicht eingehalten oder gerät der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart habenin Zahlungsverzug, so wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung gesamte noch ausstehende Betrag sofort zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilenfällig. Zu diesem Zweck wurde Wird EASY ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich Scheck- oder Wechselprotest, Zahlungseinstellung oder ein sonstiges konkretes Anzeichen für eine wesentliche Vermögensverschlechterung bekannt, dann kann EASY, ohne Rücksicht auf eine mögliche Stundung, die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu sofortige Bezahlung aller offenen Forderungen verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenAußerdem kann EASY in diesen Fällen die Auslieferung weiterer bestellter Software von der Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig machen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.17.1. Die Rechnungen sind, sofern schriftlich nichts Anderes vereinbart wurde, prompt ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder der Abweisung eines auf Eröffnung gerichteten Antrags mangels Vermögens erfolgen Lieferungen nur mehr gegen Vorauskassa. 7.2. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen ab Rechnungsdatum prompt zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für Ver-rechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Vertrags-summe hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen. 7.3. Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers in der vereinbarten Währung zu leisten. Eine allfällige Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Vertrag Zusammenhang stehenden Zinsen, Spesen und sonstige Kosten (wie z. B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Käufers. 7.4. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegen- forderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. 7.5. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem Diehl Metering GesmbH über sie verfügen kann. 7.6. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats Zahlung oder sonstigen Leistung aus dem betreffenden oder anderen Rechtsgeschäften im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigtkann Diehl Metering GesmbH unbeschadet ihrer sonstigen Rechte a) die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtung bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen; b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,25 % pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer 7.7. Eingeräumte Rabatte oder Boni gelten nur, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenwenn termingerechte Zahlung erfolgt. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenIm Fall des Zahlungs- verzuges werden eingeräumte Rabatte oder Boni nicht gewährt. 6.77.8. Wenn Diehl Metering GesmbH behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Kunde jeweiligen Rechnungen zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Der Käufer tritt hiermit an Diehl Metering GesmbH zur Sicherung von deren Kaufpreisforderung seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab. Der Käufer ist zur Verfügung über die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklichunter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Bedingung befugt, dass Verisure sich zur Gewährleistung er gleichzeitig mit der Datensicherheit dem Weiterveräußerung den Zweitkäufer von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hatSicherungszession verständigt oder die Zession in seinen Geschäftsbüchern anmerkt. Entscheidet sich Auf Verlangen hat der Kunde Käufer Diehl Metering GesmbH die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle für die Zahlung per Debit- Forderungseintreibung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder Kreditkartesonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, ist die Bereitstellung der Karten- nummer auf das Eigentumsrecht von Diehl Metering GesmbH hinzuweisen und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang unverzüglich zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datenverständigen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.1(1) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preisen des Beherbergungsbetriebs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetriebs an Dritte. (2) Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach den Angaben im Angebot und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Ist dort nichts Besonderes vermerkt, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen 3 Werktage vor Anreise zahlungsfällig und an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen. Ist nichts anderes schriftlich Vereinbart, wird der Betrag der Kreditkarte des Gastes zu diesem Zeitpunkt belastet. Bei kurzfristiger (weniger als 3 Werktage vor Anreise) Buchung ist der Betrag sofort fällig. (3) Rechnungen des Beherbergungsbetriebs ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Beherbergungsbetrieb kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Beherbergungsbetrieb bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. (4) Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder auch danach vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Der BHB behält sich das Recht vor, die Gültigkeit der Kreditkarte mittels Abbuchung von 0,10€ zu prüfen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. (5) In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer V Satz 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. (6) Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Beherbergungsbetriebes aufrechnen oder verrechnen. (7) Zahlungen in Fremdwährungen und wird nur dann nutzenmit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind mit folgenden Kreditkarten möglich: Visa, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden istMastercard. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte Vorauszahlungen per Banküberweisung (Zahlungseingang auf dem Konto des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenBeherbergungsbetriebs bis spätestens 8 Werktage vor Anreise) sind möglich, Zahlungen per Überweisung am Aufenthaltsende jedoch nicht.

Appears in 1 contract

Samples: Gastaufnahmevertrag

Zahlung. 6.15.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren Bei Abholung des Rebenpflanzgu- tes gemäß § 2 ist der Kaufpreis Zug um Zug gegen Übergabe der Ware sofort fällig. Wenn nichts an- deres vereinbart ist, sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift Rechnungen des Verkäu- fers binnen 14 Tagen nach Datum der Rechnungs- stellung ohne Abzug zu zahlen. Sie werden dem Kunden begleichen; anderenfalls gerät der Käufer ohne Mahnung in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltVerzug. 6.25.2 Steht der Preis bei Vertragsabschluss noch nicht fest, ist der Verkäufer zur Bestimmung des Preises berechtigt. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss Übersteigt der Einrichtung und vom Verkäufer bestimm- te Preis den Preis der Vorjahrespreisliste des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in VerzugVer- käufers um mehr als 10 %, so ist Verisure der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Die relevante Vorjahrespreis- liste ist dem Käufer auf Verlangen verfügbar zu machen. 5.3 Wird dem Verkäufer eine wesentliche Verschlech- terung der Vermögensverhältnisse oder Zahlungs- fähigkeit des Käufers bekannt, so ist der Verkäufer befugt, sämtliche Forderungen aus der Geschäfts- verbindung, einschließlich gestundeter Forderun- gen und solcher aus Wechseln, sofort fällig zu stel- len und weitere Lieferungen von einer Vorauszah- lung oder der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen. Ist für diese Vorauszahlung eine Frist gesetzt, so ist der Verkäufer nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenverlan- gen. 6.75.4 Zur Annahme von Xxxxxxxx ist der Verkäufer nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet. Wenn der Kunde Wechsel und Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen, so dass die Einrichtungs- Kauf- preisforderung erst mit Leistung des im Wechsel oder Scheck angegebenen Betrages und Anschlussgebühr nur in dieser Höhe erlischt 5.5 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahltrechts- kräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrech- ten durch den Käufer, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit die nicht auf dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarteselben Vertragsverhältnis beruhen, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datenausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Zahlung. 6.11. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei der Übergabe der Ware und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung sofort netto porto- und spesenfrei zur Zahlung an unser Unternehmen fällig. Skonto wird nur gewährt, wenn gesondert ausdrücklich vereinbart und unser Vertragspartner innerhalb acht Tagen nach Fälligkeit zahlt. Die sofortige Fälligkeit der Forderung wird durch eine Skontovereinbarung nicht aufgehoben. Mit Übergabe von Teillieferungen und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung betreffend die Teilleistung ist die abgerechnete Teilzahlung sofort zur Zahlung an unser Unternehmen fällig. 2. Wir sind nicht zur Vorleistung verpflichtet; insbesondere bei uns unbekannten Abnehmern ohne Referenzen und bei Vertragspartnern, die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt anZahlungsverzug sind, dass hierdurch erfolgt die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltLieferung der Ware nur gegen Vorkasse, Kasse oder Nachnahme. 6.23. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss Eine Zahlung gilt erst dann als bewirkt, wenn der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit Betrag auf dem Kunden erfolgt gemäß den VertragsbestimmungenKonto unseres Unternehmens endgültig verfügbar ist. 6.34. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung Unser Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, so wenn er nicht innerhalb von acht Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; ist Verisure der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher, kommt unser Vertragspartner spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. 5. Bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, z. B. bei Verzug mit vereinbarten Teilzahlungen an zwei aufeinander folgenden Zahlungsterminen, sind wir – auch bei Entgegennahme von Schecks und Wechseln – berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsziele unsere Forderungen einschließlich der bis zu verlangendiesem Zeitpunkt aufgelaufen vereinbarten Zinsen insgesamt sofort fällig zu stellen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigtDies gilt nicht, einen weitergehenden Verzugsschadenwenn der Rückstand bzw. die schwerwiegende Vertragsverletzung von unserem Vertragspartner nicht zu vertreten ist. 6. Wenn objektiv begründeter Anlass zu der Befürchtung besteht, das die Erfüllung der Zahlungspflichten durch unseren Vertragspartner aufgrund fehlender Kreditwürdigkeit ernstlich gefährdet ist, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften wenn unser Vertragspartner beginnt, seine Warenbestände zum Zwecke der Liquidation zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzenveräußern, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden istseine Zahlungen einstellt, wenn er seinen Gläubigern ein Moratorium anbietet, wenn über sein Vermögen ein Verfahren auf außergerichtliche Schuldenbereinigung nach § 305 I 1 InsO eingeleitet oder ein Insolvenzantrag gestellt wird, sind wir ebenfalls berechtigt, alle ausstehenden Forderungen insgesamt sofort fällig zu stellen, sofern unser Vertragspartner nicht binnen einer unsererseits gesetzten angemessenen Frist Sicherheiten leistet. 7. Verisure speichert Im Falle der Ziffer 6 sind wir ferner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 8. Trifft unser Vertragspartner keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden Zahlungsbestimmung, können eingehende Zahlungen nach unserer Xxxx auf bestehende Forderungen und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenNebenforderungen gegen unseren Vertragspartner verrechnet werden.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zahlung. 6.17.1. Die Grundsätzlich hat der Käufer den vollständigen Rechnungsbetrag - sofern im Vertrag Einzelfall nichts anderes vereinbart - unmittel- bar nach Erhalt der Rechnung auf ein von b2 ausgewähltes Bankkonto zu überweisen. Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von b2 in der vereinbarten Gebühren Währung zu leisten. Allfällige Bankspesen sind am Anfang eines jeden Monats vom Käufer zu übernehmen. 7.2. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen. 7.3. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. 7.4. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Verkäufer über sie verfügen kann. 7.5. Ist der Käufermit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so wird b2 unbeschadet seiner sonstigen Rechte a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,25 % pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, sofern b2 nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist. In jedem Fall ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschadenb2 berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten Mahnspesen und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu verlangenstellen. Allgemeine Geschäftsbedingungen | General terms and conditions 3 | 11 7.6. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt. 6.77.7. Wenn b2 behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Kunde Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Der Käufer tritt hiermit an b2 zur Sicherung von dessen Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab. Der Käufer ist zur Verfügung über die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklichunter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Bedingung befugt, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang gleichzeitig mit der Debit- Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständig oder Kreditkarte die Zession in seinen Geschäftsbüchern anmerkt. Auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des Kunden Verkäufers hinzuweisen und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datendiesen unverzüglich zu verständigen.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Zahlung. 6.1(VOL/B § 17) 1. Die iZahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. 2. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die Leistungen sind durch prüfbare Aufstellungen nachzuweisen. Abschlagszahlungen gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung. 3. Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragnehmer gleichwohl der ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen. 4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus. Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Schlusszahlung zu erklären. Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn dies nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird. 5. Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Solche Fehler sind Fehler in der Leistungsermittlung, Fehler in der Anwendung der allgemeinen Rechenregeln einschließlich Komma- und Übertragungs- einschließlich Seitenübertragungsfehler. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten. zu § 17 1. Die Bezahlung wird, soweit nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind, nach Xxxx des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. 2. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung (vgl. ZVB-NRW Nr. 8 zu § 15) bei der benannten Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß ZVB-NRW zu § 13 Nr. 2. 3. Zahlungen einschließlich Voraus- und Abschlagszahlungen können um Forderungsbeträge des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auch dann gekürzt werden, wenn die Forderungsbeträge nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 4. Im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltAuf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 6.25. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und Forderung des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung Auftragnehmers kann nur mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers abgetreten werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 1 contract

Samples: Vertragsbedingungen Des Landes NRW

Zahlung. 6.11. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren Alle Rechnungen von PB sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlengemäß den in der Auftragsbestätigung und der Rechnung von PB festgelegten Bedingungen und Konditionen zahlbar. Sie werden dem §2. PB ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf die fälligen Zinsen, die (Gerichts-)Kosten und den pauschalierten Schadenersatz gemäß Abschnitt 6 und erst danach auf die ausstehende Hauptsumme anzurechnen. Jede Zahlung des Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltgilt als zur Begleichung der ältesten oder dringendsten offenen Schuld bestimmt, unbeschadet des Rechts von PB und seinen Bevollmächtigten, die Zahlung auf eine andere Schuld des Kunden anzurechnen. §3. Der Kunde erkennt anist nicht berechtigt, Beträge, die PB zustehen, mit Beträgen zu verrechnen, die PB dem Kunden schulden würde, unabhängig davon, ob diese Beträge fällig sind oder nicht. §4. PB behält sich das Recht vor, die finanzielle Situation und/oder die Kreditwürdigkeit des Kunden zu prüfen. Besteht aufgrund objektiver Umstände die begründete Befürchtung, dass hierdurch der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber PB nicht nachkommen wird, ist PB berechtigt, vom Kunden eine oder mehrere Vorauszahlungen, die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als vollständige Vorauszahlung, die Unterzeichnung eines Vorauszahlungs- oder Ratenzahlungsplans, die Ausstellung von Wechseln (mit oder ohne Aval), die Erteilung zusätzlicher Auskünfte oder die Stellung zusätzlicher Sicherheiten zu verlangen, bevor er mit der Warenlieferung fortfährt. Zu diesen objektiven Umständen gehört die finanzielle Situation des Kunden, z.B. Verschlechterung zwischen Vertragsabschluss und Lieferung, wie sie vom Kreditversicherer von PB oder anderweitig geschätzt wird, unter anderem aufgrund folgender Umstände: Ausstellung eines ungedeckten Schecks, Wechselprotest, Pfändung, Auflösung, Liquidation, Kollektivschuldenbereinigung, Konkurs, Erfüllung der Bedingungen für das Alarmierungsverfahren, negatives Eigenkapital, Verluste, Zahlungsverzug, Geschäftsaufgabe, Schulden gegenüber Behörden, Versäumnisurteile, negative Bonitätsbeurteilung (z.B. Verlust des Kreditlimits durch Verisure erteilt gilt. 6.2den Kreditversicherer PB), unabhängig davon, ob sie sich auf das Vertragsverhältnis mit PB oder mit Dritten beziehen. Die Einrichtungs- Leistung einer Vorauszahlung, einer vollständigen Vorauszahlung, die Unterzeichnung eines Vorauszahlungs- oder Ratenzahlungsplans, die Ausstellung von Wechseln (mit oder ohne Aval), die Erteilung zusätzlicher Auskünfte oder die Stellung sonstiger zusätzlicher Sicherheiten begründen keine (Anspruchs-)Rechte des Kunden. Verweigert der Kunde, die im vorstehenden aufgeführten Garantien, so gilt dies als schwerwiegende Vertragsverletzung seitens des Kunden, und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung PB berechtigt, ohne vorherige Inverzugsetzung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in ohne vorherige gerichtliche Intervention den Vertrag aufgenommenaußergerichtlich auf Kosten des Kunden aufzulösen und vom Kunden einen zusätzlichen Schadenersatz zu verlangen, der pauschal auf 30 % des Verkaufspreises (ohne MwSt. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle ) geschätzt wird, unbeschadet des Rechts von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in VerzugPB, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften im Falle eines höheren Schadens eine höhere Entschädigung zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7§5. Wenn Für die Zwecke dieses Abschnitts nimmt der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzenakzeptiert, wenn er mit den dass das wirtschaftliche Risiko von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden PB größer ist als die Nichtzahlung der jeweiligen Bestellung, weil PB die Waren an seinen Lieferanten bezahlen muss, unter anderem, weil sich das Risiko über verschiedene Verkaufssaisons erstreckt und weil es PB nicht möglich ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit , die Waren nach Stornierung der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenBestellung zum gleichen Verkaufspreis weiterzuverkaufen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.110.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift Rechnungen für Lieferungen von Waren werden ge- mäß den jeweils getroffenen Vereinbarungen bezahlt. Man- gels anders lautender Vereinbarungen hat der Kunde ein Drit- tel des in der Auftragsbestätigung angeführten Betrages als Anzahlung prompt nach Erteilung des Auftrages zu zahlenleisten, ein 10.2. Sie Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszin- sen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz vereinbart. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn mit von VOGLAUER schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. 10.3. Wenn beim Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäfts- betrieb mehr gegeben ist, gegen ihn Exekutionsmaßnahmen geführt werden, ein Scheck- oder Wechselprotest stattfindet oder Zahlungsstockung oder Zahlungseinstellung eintritt o- der von ihm ein gerichtliches oder außergerichtliches Sanie- rungsverfahren beantragt oder über sein Vermögen die Insol- venz beantragt, eröffnet oder ein Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird, ist VOGLAUER berechtigt, alle Forderungen aus der Geschäfts- verbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn Wechsel oder Schecks angenommen oder Ratenzahlung gewährt wurde. Dasselbe gilt, wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltVer- zug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. 10.4. Der Kunde erkennt anist nicht berechtigt Zahlungen aufgrund von behaupteten Mängeln zurückzuhalten es sei denn, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltMängel sowie die Höhe der einzubehaltenden Beträge sind von VOGLAUER schriftlich anerkannt bzw. gerichtlich festgestellt. Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen VOGLAUER an Dritte, sowie die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem abgeschlossenen Vertrag ist ohne vor- herige schriftliche Zustimmung von VOGLAUER unzulässig. 6.210.5. Die Einrichtungs- VOGLAUER ist berechtigt, Forderungen gegen den Vertragspartner aus Lieferungen und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure Leistungen im gesetzlich bestehenden Umfang an Dritte (z.B. eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4Bank oder einen Factorer) abzutreten. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich Vertragspartner gestattet die Ausstellung einer elektronischen RechnungWei- tergabe der für den Einzug der Forderungen erforderlichen Daten an den Dritten. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zahlung. 6.17.1. Die Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat der Käufer den vollständigen Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Rechnung auf ein von BAUR gewähltes Bankkonto zu überweisen. Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von BAUR in der vereinbarten Währung zu leisten. 7.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. 7.3. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem BAUR über sie verfügen kann. 7.4. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so kann BAUR unbeschadet seiner sonstigen Rechte 7.4.1. die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Liefer- oder Leistungsfrist in Anspruch nehmen, 7.4.2. sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1 % pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, sofern BAUR nicht darüber hinaus- gehende Kosten nachweist. In jedem Fall ist Verisure BAUR berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechts- anwaltskosten in Rechnung zu verlangenstellen. 7.5. Darüber hinaus ist Verisure berechtigtEingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt. 7.6. BAUR behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Der Käufer tritt hiermit an BAUR zur Sicherung der Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab und verpflichtet sich, einen weitergehenden Verzugsschadenentsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Auf Verlangen hat der Käufer BAUR die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten auf das Eigentumsrecht von BAUR hinzuweisen und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften diesen unverzüglich schriftlich zu verlangenverständigen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.116.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung netto in bar bei der Lieferung, und zwar ohne irgendeine Ermäßigung oder Verrechnung. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlenWenn RA ausdrücklich und schriftlich mit der Gegenpartei eine andere als eine Barzahlung vereinbart hat, dann muss die Zahlung innerhalb der von RA gesetzten Frist, jedoch spätestens innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne irgendeine Ermäßigung oder Schuldvergleichung durch Einzahlung oder Überweisung auf ein auf der Rechnung genanntes Bank- oder Girokonto erfolgen. Sie werden Das auf dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung Bank- /Girokontoauszug angegebene Wertstellungsdatum ist maßgebend und gilt als durch Verisure erteilt giltZahlungsdatum. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur 16.2 Jede Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat Gegenpartei dient in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelterster Linie dazu, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt ihr geschuldeten Xxxxxx sowie die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis von RA aufgewendeten Einforderungskosten zu begleichen und wird nur dann nutzenvon der ältesten unbeglichenen Rechnung abgezogen, auch wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die Gegenpartei angibt, dass sich die Zahlung betreffenden Datenauf eine spätere Rechnung bezieht. 16.3 Für den Fall, dass die Gegenpartei: - für insolvent erklärt wird, zu einer Vermögensabtretung übergeht, einen Antrag auf Zahlungsaufschub einreicht oder ein Teil ihres Eigentums oder ihr gesamtes Eigentum gepfändet wird; - verstirbt oder unter Vormundschaft gestellt wird; - einer aufgrund des Gesetzes oder dieser Geschäftsbedingungen für ihn geltenden Pflicht nicht nachkommt; - es versäumt, einen Rechnungsbetrag ganz oder teilweise innerhalb der diesbezüglich gesetzten Frist zu begleichen; - dazu übergeht, ihren Betrieb oder einen erheblichen Teil davon einzustellen oder zu übertragen oder die Zielsetzung ihres Unternehmens zu ändern; - hat RA durch das alleinige Eintreten einer der vorgenannten Umstände das Recht, entweder den Vertrag als aufgelöst zu betrachten, ohne dass ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, oder die (weitere) Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder einen Betrag, der von der Gegenpartei aufgrund von von RA verrichteten Diensten und/oder Arbeiten und/oder Lieferungen geschuldet wird, unverzüglich und ohne Erfordernis einer vorherigen Warnung oder Inverzugsetzung vollständig zu fordern, unbeschadet des Rechts von RA auf eine Vergütung der Kosten, Schäden und Zinsen. 16.4 RA ist jederzeit berechtigt zu verlangen, dass die Gegenpartei für die Erfüllung ihrer Pflichten eine (ergänzende) Sicherheit stellt. Die Nichterfüllung einer diesbezüglichen schriftlichen Aufforderung von RA verleiht RA das Recht, die (verbleibende) Forderung unverzüglich zu fordern beziehungsweise den Vertrag ohne gerichtliches Einschreiten und mit sofortiger Wirkung für aufgelöst zu erklären, unbeschadet des Rechts von RA auf Schadenersatz. 16.5 Wenn die Gegenpartei sowohl Schuldner als auch Gläubiger von RA (das heißt der Rent-All Holding BV oder einer ihrer Tochtergesellschaften) ist, ist RA berechtigt, ihre Schuld zu verrechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.110.1 Die Bezahlung von Rechnungen muss über einen digitalen Zahlungsprozessor (STRIPE Zahlungsdienstleister), automatischen Einzug (SEPA-Lastschriftmandat) oder per Banküberweisung erfolgen. 10.2 Rechnungen und Anzahlungen müssen innerhalb der festgelegten Frist bezahlt werden. Bei einem Rechnungskauf finden Sie das Zahlungsziel immer auf Rechnung aufgedruckt. Die im Frist beginnt immer mit Versand der Rechnung. 10.3 Umfasst der Vertrag vereinbarten Gebühren nicht den Kauf der Software, sondern andere Dienstleistungen oder Produkte, wie z.B.: Hardware, Installation und/oder Schulung, so ist der Preis wie folgt zu zahlen: 50% des Vertragspreises bei Annahme des Angebots; die anderen 50% innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung bzw. Endabnahme. Abweichungen von dieser Regelung sind am Anfang eines jeden Monats möglich, sofern diese schriftlich von uns bestätigt wurden. 10.4 Die Vergütung für die Nutzung der Software wird auf Basis der gewählten Vertragslaufzeit fällig: Hat der Kunde die Software monatlich erworben, so hat er das Entgelt für die Nutzung der Software monatlich im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls ; Wenn der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart habendie Software jährlich erworben hat, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich ist er verpflichtet, die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum Gebühr im Voraus zu zahlen. 6.6. Kommt 10.5 Die Gebühr für die Nutzung der Software wird automatisch am Jahrestag der Vertragslaufzeit berechnet, es sei denn, der Kunde mit einer hat den Vertrag gemäß dem in Artikel 5 beschriebenen Kündigungsverfahren gekündigt. Die Zahlung der Gebühr wird 14 Tage vor dem Jahrestag der Vertragslaufzeit in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenRechnung gestellt. 6.710.6 XxxxxXxxxXxxxx.xx versendet ihre Rechnungen in digitaler Form. 10.7 Für die Zahlung durch Dritte gelten die Bedingungen und Konditionen der Dritten. Wenn XxxxxXxxxXxxxx.xx ist im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten keine Partei. 10.8 Etwaige Einwendungen gegen die Höhe des Rechnungsbetrages setzen den Kunden nicht von der Zahlung aus. 10.9 Zahlt der Auftraggeber nicht fristgerecht, hat er Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat zu entrichten. Die Zinsen über den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Einrichtungs- in Verzug war, bis zum Zeitpunkt der vollständigen und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermitteltendgültigen Begleichung berechnet. 10.10 Alle vernünftigerweise anfallenden Kosten, die durch die außergerichtliche Eintreibung der Forderung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. 10.11 Die außergerichtlichen Kosten betragen 15% des Rechnungsbetrags. Falls XxxxxXxxxXxxxx.xx höhere Kosten entstanden sind, die notwendig waren, gehen diese ebenso zu Lasten des Auftraggebers wie die Gerichts- und Vollstreckungskosten. 10.12 Auf die Inkassokosten stehen dem Auftraggeber ebenfalls Zinsen zu. 10.13 XxxxxXxxxXxxxx.xx behält sich vor, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf alle Zinsen und Kosten und erst in zweiter Linie auf die ältesten offenen Rechnungen von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenXxxxxXxxxXxxxx.xx anzurechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.15.1. Zahlungen sind laut Zahlungsbedingungen auf der Rechnung zu leisten. Sofern keine schriftliche Vereinbarung über ein Zahlungsziel zwischen den Vertragsparteien besteht, sind die Zahlungen der Rechnungsbeträge abzugsfrei unverzüglich nach Erhalt der Faktura fällig. Wechsel oder Schecks werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung und stets nur zahlungshalber angenommen. 5.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden die tarifgemäßen Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank fällig. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren Verzugsfolgen treten auch ohne vorherige Mahnung oder Nachfristsetzung durch HARGASSNER ein. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn mit von HARGASSNER schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. 5.3. Entstandene Mahn-, Inkasso und Betreibungskosten sind am Anfang durch den Kunden zu ersetzen. 5.4. Einlangende Zahlungen werden zuerst auf Zinseszinsen, Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie beigezogenen Anwalts und Inkassobüros werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellterst dann auf das aushaftende Kapital beginnend bei der ältesten Schuld verrechnet. 5.5. Der Kunde erkennt anist nicht berechtigt, dass hierdurch Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen bzw. behaupteten Mängeln oder sonstigen von HARGASSNER nicht schriftlich anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Die Abtretung von Forderungen des Kunden gegen HARGASSNER an Dritte, sowie die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltÜbertragung von Rechten und Pflichten aus dem abgeschlossenen Vertrag ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HARGASSNER unzulässig. 6.25.6. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage Bankspesen gehen zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte Lasten des Kunden und speichert nur sind sofort zur Zahlung fällig. 5.7. Zahlungen haben erst mit Zugang bzw. Gutschrift am Xxxxx schuldbefreiende Wirkung. 5.8. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, das Bekanntwerden von Umständen, die die Zahlung betreffenden DatenEinbringlichmachung unserer Forderungen gefährden oder erschweren oder die Zahlungsunfähigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen oder bei Eingang einer in Erachtung von HARGASSNER ungünstigen Auskunft über die Vermögens – und/oder Einkommensverhältnisse des Kunden ist HARGASSNER, unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, entsprechende Sicherheiten zu verlangen oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten sowie alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn Wechsel oder Schecks angenommen oder Ratenzahlung gewährt wurde.

Appears in 1 contract

Samples: Sales Contracts

Zahlung. 6.17.1 Sofern eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Auftragssumme vorliegt, sind sich die Parteien einig, dass Zah- lungen nach Rechnungseingang und nachgewiesener Leistung in Höhe der geprüften Rechnungssumme und auf Basis der ge- troffenen individuellen Vereinbarungen des Verhandlungsproto- kolls erfolgen. Sofern keine Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Satz 1 vorliegt, gilt § 17 Abs. 7 Satz 2 und 3 VOB/B. 7.2 Abschlagsrechnungen während der Baudurchführung können nur für den nachgewiesenen Leistungsstand eingereicht werden. Vor Einreichung muss die Masseermittlung mit der örtlichen Baulei- tung des AG hinsichtlich Aufstellungsart, Vollständigkeit und Prüfbarkeit durchgesprochen werden. Es sei denn, dass ein Zah- lungsplan vereinbart wurde. 7.3 Die Schlusszahlung erfolgt nach nach Maßgabe des § 16 Abs. 3 VOB/B. 7.4 Alle Rechnungen sind in 2-facher Ausfertigung, prüffähig nach Vorgabe des AG bzw. gemäß VOB, zusammen mit den für die Prüfung notwendigen Unterlagen einzureichen. Die Reihenfolge der Positionen im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden Leistungsverzeichnis sowie die in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats Ver- tragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen sind beizubehal- ten. Zwischenrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren. In den Zwischenrechnungen und in Rechnung gestelltder Schlussrechnung sind je- weils alle, auch die mit vorangegangenen Zwischenrechnungen berechneten, erbrachten Leistungen und Lieferungen aufzuneh- men. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltRechnungen können nur mit der auf Seite 1 des Verhand- lungsprotokolls angeführten Anschrift des AG anerkannt werden. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß 7.5 Das Zahlungsziel ergibt sich aus den VertragsbestimmungenVertragsunterlagen. 6.37.6 Als Tag der Zahlung gilt der Tag des Zahlungsausganges auf das vom AN angegebene Konto. Falls Leistungsort ist je nach Zahlungsart der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommenSitz des Bankinstitutes des AG oder dessen Geschäftssitz. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung7.7 Für den Lauf der Zahlungsfristen ist das Rechnungseingangs- und das Zahlungsausgangsdatum, Geschäftssitz des AG, maß- gebend. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure 7.8 Mängel in Rechnung gestellten Beträge der Leistung des AN berechtigen den AG zur Zurück- haltung bis zum in Doppelten der Rechnung angegebenen Datum zu zahlenfür die Mangelbeseitigung erfor- derlichen Kosten. 6.67.9 Erfordert die Größe der Baumaßnahme bzw. Kommt die interne Struktur des AG eine Gliederung der Kunde mit einer Zahlung in VerzugAbrechnung betreffend der Ab- schlagszahlungen und der Schlußrechnung nach einzelnen Ob- jekten und / oder Leistungsbereichen / Gewerken, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangender AN auf Anforderung hierzu verpflichtet. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 1 contract

Samples: Construction Contract

Zahlung. 6.11.) Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen ohne jeglichen Abzug, Jeweils ab Rechnungsdatum, und ohne Rücksicht auf die Dauer der Transportzeit. Die Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. 2.) Schecks werden nur zahlungshalber aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung angenommen. Wechsel werden nicht akzeptiert. Gutschriften über Schecks gelten stets vorbehaltlich Ihrer Einlösung. Diskont­ und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Weitere Begebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung. Bei Überschreitung des Zahlungstermins werden — unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche — Jahreszinsen in Höhe von 3,5% über dem jeweiligen Lombardsatz der Deutschen Bundesbank ( Kosten für Bankkredite in laufender Rechnung) berechnet, ohne daß es einer Mahnung bedarf. Außerdem ist der Verkäufer berechtigt, von allen Verträgen ganz oder teilweise zurückzutreten. Das gleiche Recht steht dem Verkäufer zu, wenn in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt. Dies gilt auch, wenn die Vermögenslage des Käufers schon bei Vertragsabschluß schlecht gewesen ist und sich der Verkäufer darüber im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlenIrrtum befand und erst nach Vertragsabschluß Kenntnis von den tatsächlichen Verhältnissen erhält. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltFür bereits gelieferte Ware oder erbrachte Leistung wird auf Verlangen des Verkäufers der Kaufpreis sofort fällig. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch Wahlweise kann die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltweitere Vertragserfüllung von Sicherheitsleistungen abhängig gemacht werden. 6.23.) Wird von mehreren zeitlichen nacheinander fälligen Schecks eines Kunden einer nicht ordnungsgemäß eingelöst, so entfällt die in der Hereinnahme der restlichen Papiere liegende Stundung mit der Maßgabe, daß sofort sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer fällig werden und der Verkäufer auch wegen aller Scheckforderungen vorgehen kann. Die Einrichtungs- 4.) Der Käufer ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen — gleich welcher Art — aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, daß die Gegenforderungen dem Grund und Anschlussgebühr ist der Höhe nach Abschluss der Einrichtung unbestritten und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlenfällig sind. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den VertragsbestimmungenDies gilt auch bei begründeten Mängelansprüchen. 6.35.) Teillieferungen werden gesondert berechnet. Falls Hierfür gelten die Bedingungen entsprechend. Teilzahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und dann auf die älteste Forderung angerechnet, auch soweit der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommenKäufer etwas anderes bestimmt. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 1 contract

Samples: Sales Contracts

Zahlung. 6.17.1 Bei Erstbestellungen nur gegen Vorkassa, bzw. Die nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder der Abweisung eines Antrages auf Eröffnung mangels Vermögens erfolgen Lieferungen nur mehr gegen Voraus- kassa. 7.2 Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungs- bedingungen. 7.3 Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers in der vereinbarten Währung zu leisten. 7.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. 7.5 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Verkäufer über sie verfügen kann. 7.6 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,25 % pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, sofern der Verkäufer nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist, c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zweimaligem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Vorauskassa erfüllen. In jedem Fall ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschadender Verkäufer berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten Mahnspesen und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften Rechtsanwaltskosten in Rechnung zu verlangenstellen. 6.77.7 Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt. 7.8 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Wenn Der Käufer tritt hiermit an den Verkäufer zur Sicherung von dessen Kaufpreis- forderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehalts- ware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab. Der Käufer ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklichBedingung befugt, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang gleichzeitig mit der Debit- Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt oder Kreditkarte die Zession in seinen Geschäftbüchern anmerkt. Auf Verlangen hat der Käufer dem Verkäufer die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle für seine Forderungseinziehung benötig- ten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentums- recht des Kunden Verkäufers hinzuweisen und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datendiesen unverzüglich zu verständigen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines 6.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers. 6.2 Falls nichts anderes vereinbart ist, ist die Zahlung ohne jeden Monats im Voraus per Lastschrift Abzug unverzüglich nach Saatgut- und Rechnungserhalt fällig und binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu zahlen. Sie Für den Verzug gilt die gesetzliche Regelung des § 286 BGB2. 6.3 Zur Annahme von Wechseln ist der Verkäufer nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet. Wechsel und Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen, so dass die Kaufpreisforderung erst mit Leistung des im Wechsel oder Scheck angegebenen Betrages und nur in dieser Höhe erlischt. (1) Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Kunden Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Mahnung stehen die Erhebung der Klage auf die Leistung sowie die Zustellung eines Mahnbescheids im Mahnverfahren gleich. (2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn 1. für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, 2. der Leistung ein Ereignis vorauszugehen hat und eine angemessene Zeit für die Leistung in der Weise bestimmt ist, dass sie sich von dem Ereignis an nach dem Kalender berechnen lässt, 3. der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, 4. aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. (3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. (4) Der Schuldner kommt nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstands unterbleibt, den ersten fünf er nicht zu vertreten hat. (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltFür eine von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Vereinbarung über den Eintritt des Verzugs gilt § 271a Absatz 1 bis 5 entsprechend. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss 6.4 Wird dem Verkäufer eine wesentliche Verschlechterung der Einrichtung und Vermögensverhältnisse oder Zahlungsfähigkeit des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in VerzugKäufers bekannt, so ist Verisure der Verkäufer befugt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich gestundeter Forderungen und solcher aus Wechseln, sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen. Ist für diese Vorauszahlung eine Frist gesetzt, so ist der Verkäufer nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten vom Vertrag zurückzutreten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. 6.76.5 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegen- forderungen zulässig. Wenn der Kunde Die Geltendmachung von Zurück- behaltungsrechten, die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit nicht auf dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarteselbem Vertragsverhältnis beruhen, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datenausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Zahlung. 6.1Die Vermittlung des Erlebnisses ist für den Kunden kostenfrei. Die Buchung und die Vermittlung gelten als abgeschlossen, sobald der vom Veranstalter geforderte Preis durch den Kunden bezahlt ist. Die Zahlung kann erfolgen durch Direktüberweisung, PayPal oder Kreditkarte. Die Zahlung erfolgt in allen Fällen über das Shopportal von FHP/xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx an FHP. Die Zahlungsverpflichtung ist mit Wirkung für den von FHP vertretenen Veranstalter mit Eingang der Zahlung auf dem Konto von FHP erfüllt. FHP ist Treuhänder des eingegangenen Kaufpreises. Alle Ansprüche aus diesem Treuhandverhältnis im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlenVerhältnis zum Kunden erlöschen mit Eingang der vertragsgemäßen Zahlung durch FHP beim Veranstalter. Sie werden FHP haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Erfüllungsgehilfen und Handlungsbevollmächtigten. Eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung von FHP, ihren Erfüllungsgehilfen und Handlungsbevollmächtigten, insbesondere nach dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltProdukthaftungsgesetz sowie die Haftung für eine Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit bleiben unberührt. Der Kunde erkennt anFHP weist darauf hin, dass hierdurch alle Angaben zum Erlebnis – sei es auf der Internetseite von Xxxxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx.xx oder auf der Internetseite des Veranstalters – nicht in der Verantwortung von FHP stehen, sondern einzig und allein in der des Veranstalters. FHP haftet nur für den Fall, dass die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2Produkt- und/oder Leistungsbeschreibung von FHP nicht unverändert vom Veranstalter übernommen und in der veränderten Form veröffentlicht worden ist. Die Einrichtungs- Für die Abweichung ist der Kunde beweispflichtig. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. Bei Erlebnissen, für deren Inanspruchnahme besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die in der Person des Kunden liegen (Mindest-/Höchstalter, gesundheitliche oder Funktionsvoraussetzungen) sichert der Kunde bei Buchung des Erlebnisses zu, diese Voraussetzungen zu erfüllen, sofern und Anschlussgebühr soweit sie in der jeweiligen Beschreibung des Erlebnisses genannt sind. Sind solche Voraussetzungen nicht genannt und müssen sie gleichwohl erfüllt werden, ist ausschließlich der Veranstalter vorbehaltlich eines Verschuldens von FHP haftbar. Erlebnisse, die witterungsabhängig sind, können nur bei Vorliegen der entsprechenden Wittungsbedingungen in Anspruch genommen werden. Sollten sie zum vorgebuchten Zeitpunkt nicht vorliegen, treffen Kunde und Veranstalter Absprachen über einen Ausweichtermin. Schadensersatzansprüche gegen FHP und den Veranstalter sind insoweit ausgeschlossen. Rücktrittsrechte des Kunden richten sich ausschließlich nach den AGB des Veranstalters oder nach dem Gesetz. § 5 Abs. 4 gilt auch für alle anderen Vertragsstörungen, die verschuldensunabhängig und von keinen der Vertragsparteien zu vertreten sind (höhere Gewalt), eintreten. Ergänzend gelten die AGB des Veranstalters. Da das Vertragsverhältnis zu FHP mit Abschluss der Einrichtung Buchung des Erlebnisses (§ 3) abgeschlossen und erfüllt ist, trägt das FHP nicht das Insolvenzrisiko des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den VertragsbestimmungenVeranstalters. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.110.1 Die Bezahlung von Rechnungen muss über einen digitalen Zahlungsprozessor, automatischen Einzug oder per Banküberweisung erfolgen. 10.2 Rechnungen und Anzahlungen müssen innerhalb der festgelegten Frist bezahlt werden. Bei einem Rechnungskauf finden Sie das Zahlungsziel immer auf Rechnung aufgedruckt. Die im Frist beginnt immer mit Versand der Rechnung. 10.3 Umfasst der Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats nicht den Kauf der Software, sondern andere Dienstleistungen oder Produkte, wie z.B.: Hardware, Installation und/oder Schulung, so ist der Preis wie folgt zu zahlen: 50% des Vertragspreises bei Annahme des Angebots; die anderen 50% innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung bzw. Endabnahme 10.4 Die Vergütung für die Nutzung der Software wird auf Basis der gewählten Vertragslaufzeit fällig: Hat der Kunde die Software monatlich erworben, so hat er das Entgelt für die Nutzung der Software monatlich im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls ; Wenn der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart habendie Software jährlich (1 Jahr) erworben hat, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich ist er verpflichtet, die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum Gebühr jährlich im Voraus zu zahlen. 6.6. Kommt 10.5 Die Gebühr für die Nutzung der Software wird automatisch am Jahrestag der Vertragslaufzeit berechnet, es sei denn, der Kunde mit einer hat den Vertrag gemäß dem in Artikel 5 beschriebenen Kündigungsverfahren gekündigt. Die Zahlung der Gebühr wird 14 Tage vor dem Jahrestag der Vertragslaufzeit in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenRechnung gestellt. 6.710.6 MagicInfoSolution versendet ihre Rechnungen in digitaler Form. 10.7 Für die Zahlung durch Dritte gelten die Bedingungen und Konditionen der Dritten. Wenn MagicInfoSolution ist im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Dritten keine Partei. 10.8 Etwaige Einwendungen gegen die Höhe des Rechnungsbetrages setzen den Kunden nicht von der Zahlung aus. 10.9 Zahlt der Auftraggeber nicht fristgerecht, hat er Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat zu entrichten. Die Zinsen über den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde in Verzug war, bis zum Zeitpunkt der vollständigen und endgültigen Begleichung berechnet. 10.10 Alle vernünftigerweise anfallenden Kosten, die Einrichtungs- durch die außergerichtliche Eintreibung der Forderung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. 10.11 Die außergerichtlichen Kosten betragen 15% des Rechnungsbetrags. Falls MagicInfoSolution höhere Kosten entstanden sind, die notwendig waren, gehen diese ebenso zu Lasten des Auftraggebers wie die Gerichts- und Anschlussgebühr Vollstreckungskosten. 10.12 Auf die Inkassokosten stehen dem Auftraggeber ebenfalls Zinsen zu. 10.13 MagicInfoSolution behält sich vor, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf alle Zinsen und Kosten und erst in zweiter Linie auf die ältesten offenen Rechnungen von MagicInfoSolution anzurechnen. 10.14 Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit des Zahlungsaufschubs des Auftraggebers werden die Forderungen von MagicInfoSolution gegenüber dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde Auftraggeber sofort fällig und zahlbar. 10.15 Im Falle eines gemeinsam beauftragten Vertrages haften die Kunden gesamtschuldnerisch für die Zahlung per Debit- oder Kreditkartedes Rechnungsbetrages. 10.16 Bei Zahlungsverzug stellt MagicInfoSolution ihre Arbeit ein, ist bis der Auftraggeber die Bereitstellung ausstehenden Beträge einschließlich der Karten- nummer Zinsen und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten außergerichtlichen Kosten vollständig bezahlt hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.17.1 Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Die Wenn nicht gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers abweichende Zahlungstermine vereinbart werden, Zahlung innerhalb von 7 Tagen netto Kassa, ansonsten mit 10% Verzugszinsen p.a. zu rechnen. Bei Zahlungsverzug gelten bei Konsumenten 8,5 % Zinsen per anno als vereinbart, gegenüber Unternehmern 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 352 UGB, jeweils per anno. Außerdem gilt die Ersatzpflicht der Kosten des durch den Kunden verursachten Schadens und der Ersatz der notwendigen Kosten einer zweckentsprechenden außergerichtlichen oder gerichtlichen Forderungsbetreibung als vereinbart. 7.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüche zurückzuhalten. 7.3 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so kann der Verkäufer entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben; b) eine angemessen Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreis fälligstellen; d) sofern auf Seiten des Käufers kein Entlastungsgrund gem. Artikel 6 vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 7,5% über der jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank verrechnen; oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären. e) Gewährte Nachlässe, Vergünstigungen, Rabatte, Skonti teilweise oder zur Gänze streichen und/oder bereits gewährte Nachlässe, Vergünstigungen, Rabatte, Skonti einfordern (zurückfordern). f) Die Verrechnung sämtlicher Leistungen sowie der entstandene Mehraufwand erfolgt auf Basis unserer Regiestundensätze (Für Waren gilt unser Listenpreis). 7.4 Hat bei Ablauf der Nachfrist gem. Artikel 7.3 der Käufer die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so kann sich der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag lossagen. Der Käufer hat über Aufforderung des Verkäufers bereits gelieferte Waren dem Verkäufer zurückzustellen und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstatten, die der Verkäufer für die Durchführung des Vertrages machen mußte. Hinsichtlich noch nicht gelieferter Waren ist Verisure der Verkäufer berechtigt, Xxxxxx nach die fertigen bzw. angearbeiteten Teile dem Käufer zur Verfügung zu stellen und hiefür den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich 7.5 Bis zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behält sich der Kunde für die Zahlung per Debit- Verkäufer das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Der Käufer hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder Kreditkartesonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer gehalten, das Eigentumsrecht des Verkäufers geltend zu machen und diesen unverzüglich zu verständigen. 7.6 Für den Fall des Zahlungsverzuges durch den Kunden ist die Bereitstellung Verkäuferin zu Vorgehen gemäß §§ 466 -466 e ABGB (öffentliche Versteigerung nach vorgängiger Androhung auf Kosten des Kunden, der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden bei einem Minderpreis schadenersatzpflichtig ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten) berechtigt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Zahlung. 6.19.1 Die Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlenSofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist ein Drittel des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, ein Drittel bei halber Lieferzeit und der Rest bei Lieferung fällig. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch Unabhängig davon ist die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum enthaltene Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung zu zahlenbezahlen. 6.6. Kommt 9.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzu - halten. 9.3 Ist der Kunde Käufer mit einer vereinbarten Zahlung in oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann der Verkäufer entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Begleichung der rück- ständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben, b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, c) den ganzen noch offenen Kaufpreis f ällig stellen, d) sofern aufseiten des Käufers kein Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 7,5 % über dem je- weiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (siehe RL/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, vom 29. Juni 2000) verrechnen, oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären. 9.4 Der Käufer hat jedenfalls dem Verkäufer als weiteren Verzugsschaden die entstandenen Mahn - und Betreibungskosten zu ersetzen. 9.5 Hat bei Ablauf der Nachfrist gemäß 9.3 der Käufer die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so kann der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer hat über Aufforderung des Verkäufers bereits gelieferte Waren dem Verkäufer zurückzustellen und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstatten, die der Verkäufer für die Durchführung des Vertrages machen musste. Hinsichtlich noch nicht gelieferter Waren ist Verisure der Verkäufer berechtigt, Xxxxxx nach die fertigen bzw. angearbeiteten Teile dem Käufer zur Verfügung zu stellen und hierfür den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich9.6 Die Vertragsparteien sind s ich darüber einig, dass Verisure sich zur Gewährleistung die in dem Vertrag geregel- ten Rechte und Pflichten durch die Einführung des Euro nicht beeinflusst wer- den. Zahlungspflichten, insbesondere die festgelegten Geldwerte, gelten als in Euro vereinbart, sobald der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden Euro einzig zulässiges Zahlungsmittel ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- Die Umrechnung erfolgt in allen Fällen auf Grundlage des amtlich festgelegten Umrechnungskurses. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Umstellung auf Euro weder ein Kündigungs-/Rücktritts- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenAnfechtungsrecht noch einen Anspruch auf Schadenersatz oder Vertragsänderung begründet.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Zahlung. 6.12.25.1 Die Prüf- bzw Zahlungsfristen (2.25.2) werden – ausge- nommen Abschlagsrechnungen – erst in Gang gesetzt, wenn die vertraglichen Leistungen mängelfrei erbracht sind. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren Ist eine förmliche Übernahme vorgesehen, gilt als Zeitpunkt der positive Abschluss der Übernahme. Zahlungen gelten nicht als Verzicht auf die Geltendmachung von Mängeln oder Schadenersatz- ansprüchen. 2.25.2 Zahlungen auf Schluss- und auf Teilschlussrechnungen sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift innerhalb von 90 Tagen, alle anderen Zahlungen sind in- nerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung bzw der die Zahlungsfrist sonst auslösenden Urkunde zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltleisten. Der Kunde erkennt anAuf- traggeber ist jedoch berechtigt, vom Betrag jeder einzelnen Rechnung (gleichviel, ob Vorauszahlungs-, Teil-, Abschlags- oder Schlussrechnung) bzw von dessen unstrittigem Teil oder von dem sonst zur Zahlung anstehenden Betrag den jeweils vereinbarten Skonto abzuziehen, sofern dieser Betrag bzw der unstrittige Teil dieses Betrags innerhalb der jeweils vereinbarten Skontofrist gezahlt wird. Zu Recht einbehaltene Skonti bleiben davon unberührt, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung vereinbarten Zahlungs- bzw Skonto- fristen bei späteren Zahlungen nicht eingehalten werden. Zah- lungs- bzw Skontofristen gelten auch dann als durch Verisure erteilt gilteingehalten, wenn die Zahlung an dem dem letzten Tag der Frist folgenden, beim Auftraggeber systemmäßig vorgesehenen, wöchentlichen Zahltag geleistet wird. Diese Zahlungs- bzw Skontofristen be- ginnen weiters unter der Voraussetzung zu laufen, dass der Auftraggeber eine seinen Bedingungen entsprechende Rech- nung erhält. Bedingungswidrige Rechnungen setzen die Zah- lungsfristen nicht in Gang. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss 2.25.3 Ist der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft, so hat sie bei Auftragserteilung ein Bankkonto bekannt zu zahlen. Die Abrechnung geben, auf das alle Zahlungen aus diesem Auftrag mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungenschuldbefreiender Wirkung geleistet werden. 6.3. Falls 2.25.4 Zahlungen leistet der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommenAuftraggeber ausschließlich durch Überweisung. 6.42.25.5 Werden Zahlungen nicht fristgerecht geleistet, so gebüh- ren für den offenen Betrag vom Ende der Zahlungsfrist gemäß 2.25.2 an Zinsen in der Höhe von drei Prozentpunkten über dem von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) verlaut- barten Basiszinssatz. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letz- ten Kalendertag eines Halbjahrs gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzenAnspruch erlischt, wenn er mit den nicht innerhalb von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden istsechs Wochen nach Erhalt des Rechnungsbetrags schriftlich geltend gemacht wird. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit Die Geltendmachung allfälliger darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche ist ausgeschlossen. 2.25.6 Weicht die Schlusszahlung vom Rechnungsbetrag ab, so sind nachträgliche Forderungen für die vertragsgemäß erbrach- te Leistung ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen sechs Wo- chen nach Erhalt der Debit- Zahlung bzw nach Bekanntgabe der nach- vollziehbaren Herleitung des Differenzbetrages schriftlich, elekt- ronisch oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datenper Fax erhoben werden.

Appears in 1 contract

Samples: Vergabebedingungen Für It Leistungen

Zahlung. 6.14.1 Die Zahlung der Rechnungen muss beim Verkäufer innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ein einer Summe eingehen. Gehen Zahlungen innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum ein, kann der Käufer einen Rabatt von 1 % des NETTO-Rechnungsbetrags in Abzug bringen. 4.2 Die im Zahlung muss vollständig und zeitgerecht beim Verkäufer eintreffen. 4.3 Der Käufer hat nicht das Recht, Zahlungen jeglicher Beträge, die er dem Verkäufer schuldig ist, wegen Schadensersatzansprüchen an den Waren oder einer mutmaßlichen Übertretung des Vertrags seitens des Verkäufers zurückzuhalten, noch hat der Käufer das Recht auf Aufrechnung. 4.4 Falls der Käufer eine Zahlung tätigt, ohne anzugeben, für welche Waren die Zahlung erfolgt, darf der Verkäufer diese Zahlung auf offene Beträge anrechnen, die der Käufer schuldig ist. 4.5 Unbeschadet anderer Rechte des Verkäufers gilt Folgendes, falls der Käufer den geschuldeten Betrag nicht zum Fälligkeitsdatum zahlt: 4.5.1 Der Verkäufer ist berechtigt, jeden Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats mit dem Käufer zu stornieren und/oder die Lieferungen einzustellen; 4.5.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Verzugszinsen nach Landesgesetzgebung auf überfällige Rechnungsbeträge ab Fälligkeitsdatum bis zur Zahlung zu berechnen. 4.5.3 Der Käufer hält dem Verkäufer schadlos gegenüber jeglichen Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die bei dem Versuch, einen solchen überfälligen Betrag einzutreiben, in angemessener Höhe anfallen; 4.5.4 Die Gesamtsumme, die der Käufer bis zu diesem Zeitpunkt dem Verkäufer für alle Rechnungen schuldet, wird sofort fällig und zahlbar. 4.6 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Käufer die Bezahlung seiner Waren im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte Käufer die Vereinbarungen seines Kundenkreditkontos nicht zur Zufriedenheit des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenVerkäufers einhält.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.11. Abschlagszahlungen sind auf Antrag in mˆglichst kurzen Zeitabst‰nden oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gew‰hren, und zwar in Hˆhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgem‰flen Leistungen einschliefllich des ausgewiesenen, da-rauf entfallenden Umsatzsteuerbetrages. Die Leistungen sind durch eine prüfbare Auf-stellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung der Leistungen ermˆglichen muss. Als Leistungen gelten hierbei auch die für die geforderte Leistung eigens angefertigten und bereitgestellten Bauteile sowie die auf der Baustelle angelieferten Stoffe und Bauteile, wenn dem Auftraggeber nach seiner Xxxx das Eigentum an ihnen übertragen ist oder entsprechende Sicherheit gegeben wird. 2. Gegenforderungen kˆnnen einbehalten werden. Andere Einbehalte sind nur in den im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden und in den ersten fünf (5) gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen F‰llen zul‰ssig. 3. Ansprüche auf Abschlagszahlungen werden binnen 21 Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltnach Zugang der Aufstellung f‰llig. 4. Die Abschlagszahlungen sind ohne Einfluss auf die Haftung des Auftragnehmers; sie gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung. 1. Vorauszahlungen kˆnnen auch nach Vertragsabschluss vereinbart werden; hierfür ist auf Verlangen des Auftraggebers ausreichende Sicherheit zu leisten. Diese Voraus-zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, mit 3 v. H. über dem Basiszins-satz des ß 247 BGB zu verzinsen. 2. Vorauszahlungen sind auf die n‰chstf‰lligen Zahlungen anzurechnen, soweit damit Leistungen abzugelten sind, für welche die Vorauszahlungen gew‰hrt worden sind. 1. Der Kunde erkennt anAnspruch auf Schlusszahlung wird alsbald nach Prüfung und Feststellung f‰llig, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2sp‰testens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung. Die Einrichtungs- Frist verl‰ngert sich auf hˆchstens 60 Tage, wenn sie aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist und Anschlussgebühr ausdrücklich vereinbart wurde. Werden Einwendungen gegen die Prüfbarkeit unter Angabe der Gründe nicht bis zum Ablauf der jeweiligen Frist erhoben, kann der Auftraggeber sich nicht mehr auf die fehlende Prüfbarkeit berufen. Die Prüfung der Schlussrechnung ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage Mˆglichkeit zu zahlenbeschleunigen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart habenVerzˆgert sie sich, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPAso ist das unbestrittene Guthaben als Abschlags-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zahlung sofort zu zahlen. 6.62. Kommt Die vorbehaltlose Annahme der Kunde mit einer Zahlung Schlusszahlung schlieflt Nachforderungen aus, wenn der Auftragnehmer über die Schlusszahlung schriftlich unterrichtet und auf die Ausschlusswirkung hingewiesen wurde. 3. Einer Schlusszahlung steht es gleich, wenn der Auftraggeber unter Hinweis auf geleistete Zahlungen weitere Zahlungen endgültig und schriftlich ablehnt. 4. Auch früher gestellte, aber unerledigte Forderungen werden ausgeschlossen, wenn sie nicht nochmals vorbehalten werden. 5. Ein Vorbehalt ist innerhalb von 28 Tagen nach Zugang der Mitteilung nach den Nummern 2 und 3 über die Schlusszahlung zu erkl‰ren. Er wird hinf‰llig, wenn nicht innerhalb von weiteren 28 Tagen ó beginnend am Tag nach Ablauf der in VerzugSatz 1 genannten 28 Tage ó eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen ein-gereicht oder, wenn das nicht mˆglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird. 6. Die Ausschlussfristen gelten nicht für ein Verlangen nach Richtigstellung der Schlussrechnung und -zahlung wegen Aufmafl-, Rechen- und ‹bertragungsfehlern. (4) In sich abgeschlossene Teile der Leistung kˆnnen nach Teilabnahme ohne Rücksicht auf die Vollendung der übrigen Leistungen endgültig festgestellt und bezahlt werden. 1. Alle Zahlungen sind aufs Äuflerste zu beschleunigen. 2. Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzul‰ssig. 3. Zahlt der Auftraggeber bei F‰lligkeit nicht, so ist Verisure berechtigtkann ihm der Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist setzen. Zahlt er auch innerhalb der Nachfrist nicht, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn so hat der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung Auftragnehmer vom Ende der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem Nachfrist an Anspruch auf Zinsen in Hˆhe der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzenin ß 288 Absatz 2 BGB angegebenen Zinss‰tze, wenn er nicht einen hˆheren Verzugsschaden nachweist. Der Auftraggeber kommt jedoch, ohne dass es einer Nachfristsetzung bedarf, sp‰testens 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder der Aufstellung bei Abschlagszahlungen in Zahlungsverzug, wenn der Auftragnehmer seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt und den f‰lligen Entgeltbetrag nicht rechtzeitig er-halten hat, es sei denn, der Auftraggeber ist für den Zahlungsverzug nicht verantwortlich. Die Frist verl‰ngert sich auf hˆchstens 60 Tage, wenn sie aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist und ausdrücklich vereinbart wurde. 4. Der Auftragnehmer darf die Arbeiten bei Zahlungsverzug bis zur Zahlung einstellen, sofern eine dem Auftraggeber zuvor gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. (6) Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus den Abs‰tzen 1 bis 5 Zahlungen an Gl‰ubiger des Auftragnehmers zu leisten, soweit sie an der Ausführung der vertraglichen Leistung des Auftragnehmers aufgrund eines mit den diesem abgeschlossenen Dienst- oder Werkvertrags beteiligt sind, wegen Zahlungsverzugs des Auftragnehmers die Fortsetzung ihrer Leistung zu Recht verweigern und die Direktzahlung die Fortsetzung der Leistung sicherstellen soll. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden diesem gesetzten Frist darüber zu erkl‰ren, ob und speichert nur inwieweit er die Forderungen seiner Gl‰ubiger anerkennt; wird diese Erkl‰rung nicht rechtzeitig abgegeben, so gelten die Zahlung betreffenden DatenVoraussetzungen für die Direktzahlung als anerkannt.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions for the Execution of Construction Services

Zahlung. 6.11. Die im Vertrag Rechnungsstellung erfolgt nach Buchungseingang, jedoch frühestens sechs Wochen vor einem vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift Kampagnenstart. Das Medienun- ternehmen ist berechtigt, bei zeitlich länger laufenden Schaltungen mo- natliche Vorschuss- oder Zwischenrechnungen zu zahlenstellen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltDas Entgelt ist fällig zehn Tage ab Rechnungsdatum. 2. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig gestell- ten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch Verisure erteilt giltden Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhält- nis geltend gemacht werden. 6.23. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss Bei Zahlungsverzug berechnet das Medienunternehmen bei Verbrau- chern Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. über Basiszinssatz. Ist der Einrichtung und Auf- traggeber Unternehmer, so werden Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über Basiszinssatz fällig. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden zu- dem alle tatsächlichen Einziehungskosten berechnet. Das Medienunter- nehmen kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung laufenden Auftrags bis zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich zurückstellen und für die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen. 6.74. Wenn Objektiv begründete Zweifel an der Kunde die Einrichtungs- Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen das Medienunternehmen, auch während der Laufzeit des Vertrags, das Veröffentlichen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und Anschlussgebühr oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge ab- hängig zu machen. 5. Hat das Medienunternehmen vom Auftraggeber ein Sepa-Lastschrift- mandat erhalten, so wird er im Rahmen der Sepa-Basis-Lastschrift dem Auftraggeber spätestens einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung Tag vor der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss Fälligkeit der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschütztden Lastschrifteinzug ankündigen (Pre-Notification), da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermitteltunabhängig davon, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzenob eine Einmal-, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- eine Erst- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Dateneine Folgelastschrift vorliegt.

Appears in 1 contract

Samples: Werbeauftrag

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an5.1 Wenn nicht anders vereinbart, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. 6.25.2 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Die Einrichtungs- Wechsel und Anschlussgebühr ist nach Abschluss Schecks werden stets nur zahlungshalber, nicht an Zahlungs statt hereingenommen. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Einrichtung und Verkäufer Zug um Zug unter Rückgabe des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu Schecks oder Wechsels sofortige Barzahlung verlangen. 6.75.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wenn Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Kunde Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. 5.4 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der Verkäufer nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Einrichtungs- Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und Anschlussgebühr die Ware wegzunehmen. Der Verkäufer kann außerdem die Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. 5.5 Eine Zahlungsverweigerung oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift -rückbehalt ist ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel oder Kreditkarte bezahltsonstigen Beanstan- dungsgrund bei Vertragsabschluss kannte. Dies gilt auch, akzeptiert falls er ausdrücklichihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, es sei denn, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem Verkäufer den Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen Sache übernommen hat. Entscheidet sich der Kunde für Im übrigen darf die Zahlung per Debit- wegen Mängeln oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet sonstiger Beanstandungen nur in einem angemessenen Umfang zurückbehal- ten werden. Der Kunde nimmt Über die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten Höhe entscheidet im Zusammenhang Streitfall ein von der Industrie- und Handelskammer des Käufers benannter Sachver- ständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. 5.6 Eine Aufrechnung ist nur mit der Debit- vom Verkäufer anerkannten oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datenrechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Zahlung. 6.110.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen sofort mit Rechnungs- stellung, spätestens jedoch mit der Abnahme der Leistung, ohne jeden Abzug fällig. Neue Vertragspartner und Wiederverkäufer (Händler) werden – soweit nichts anderes vereinbart ist – nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme beliefert. Bei Zahlungsverzug ist Malvern Panalytical berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Absatz 2 BGB zu verlangen, wenn nicht der Vertragspartner einen geringen oder Malvern Panalytical einen höheren Schaden nachweist. 10.2. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Ge- genansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Malvern Pana- lytical anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehal- tungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Ver- tragsverhältnis beruht. 10.3. Schuldet der Vertragspartner Malvern Panalytical mehrere Zahlungen gleich-zeitig, wird – sofern der Vertragspartner keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt. Sofern ein Skontoabzug vereinbart ist, ist der Abzug von Skonto bei neuen Schulden unzulässig, solange eine ältere Schuld nicht getilgt ist. 10.4. Schecks und Wechsel werden von Malvern Panalytical nur nach vorheriger Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren Zahlung gilt erst mit der widerspruchsfreien Einlösung als erfolgt. Diskontspesen und Zinsen sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift Malvern Panalytical zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltvergüten. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.610.5. Kommt der Kunde Vertragspartner mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigtwerden alle – auch gestundete Forderungen – aus laufenden Geschäften sofort fällig, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenes sei denn, der Vertragspartner leistet durch Beibringung einer Bank- oder Spar- kassenbürgschaft Sicherheit. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten Dies gilt auch im Zusammenhang mit der Debit- Falle einer Zahlungseinstellung des Vertragspartners, eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahren über sein Vermögen, bei Einzel-Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in sein Vermögen oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Dateneines Wechsel- oder Scheckprotestes gegen ihn.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.17.1. Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Abzüge, wie Skonto, sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nicht zulässig. 7.2. Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, einen Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltganz oder teilweise nur gegen Vorkasse abzuschließen. 7.3. Der Kunde erkennt angerät in Verzug, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss wenn der Einrichtung und des Anschlusses jeweilige Forderungsbetrag nicht innerhalb der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum vereinbarten oder in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6bestimmten Zahlungsfrist gezahlt ist. Kommt Ist keine Zahlungsfrist bestimmt, gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung gezahlt ist. Maßgeblich ist Verisure berechtigtder Eingang der Zahlung bei uns. Ein früherer Verzugseintritt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, Xxxxxx nach insbesondere durch Mahnung, bleibt unberührt. 7.4. Während des Zahlungsverzugs ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen und Schadenspauschale gemäß den gesetzlichen Vorschriften als Mindestschaden zu verlangenersetzen. Darüber hinaus ist Verisure Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Weitergehende Rechte, insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag und/oder Schadensersatz, bleiben vorbehalten. 7.5. Werden uns nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind, und durch die unser Anspruch auf den Kaufpreis gefährdet wird, sind wir berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschadennoch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. § 321 BGB findet (entsprechende) Anwendung. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten sämtliche Sondervereinbarungen (auch Sonderrabatte), Stundungsvereinbarungen und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften eingeräumte Zahlungsziele auch hinsichtlich aller anderen offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zu verlangenwiderrufen und die Forderungen sofort fällig zu stellen. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind, gilt zum Beispiel der Verzug mit Zahlungsverpflichtungen. 6.77.6. Wenn der Kunde die Einrichtungs- Aufrechnungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit Zurückbehaltungsrechte stehen dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird Kunden nur dann nutzenzu, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden istseine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit Dies gilt auch, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht. Bei Mängeln der Debit- oder Kreditkarte Ware bleiben jedoch die Gegenrechte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Dateninsbesondere gemäß Ziffer 9.5 dieser AVB unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren 7.1 Sofern keine besonderen Zahlungsbe- dingungen schriftlich vereinbart wurden, gilt folgende Regelung: 50% der Auftragssumme sind am Anfang eines jeden Monats bei Auftragsannahme im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltzur Zahlung fällig. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltAuftragnehmer stellt über diesen Betrag eine Akontorechnung aus. Die- ser Betrag ist von der endgültigen Fakturen- summe entsprechend in Abzug zu bringen. Der Restbetrag der Fakturensumme ist bin- nen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zah- lung fällig. Mehrere Auftraggeber haften soli- darisch. 6.27.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teil- rechnungen auszustellen. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss Bei Teilverrech- nungen sind die entsprechenden Teilbeträge mit Erhalt der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlenbetreffenden Faktura fällig. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, wel- che durch Nachlieferungen oder andere Ver- einbarungen über die ursprüngliche Ab- schlusssumme hinaus entstehen, unabhän- gig von den Vertragsbestimmungenfür die Hauptlieferung vereinbar- ten Zahlungsbedingungen. 6.3. Falls 7.3 Zahlungen sind durch Bankeinzug (Ab- buchungen) oder fristgerecht ohne jeden Ab- zug frei an der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird Zahlstelle des Auftragnehmers in der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum Wäh- rung zu zahlenleisten. Als Zahlungstag gilt der Tag des Einlangens beim Auftragnehmer oder dessen Zahlstelle. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so 7.4 Der Auftraggeber ist Verisure nicht berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenZahlungen wegen Gewährleistungsansprü- chen oder anderen Ansprüchen – welcher Art auch immer – zurückzuhalten oder mit Ge- genforderungen aufzurechnen. 6.77.5 Im Falle des Zahlungsverzuges kann der Auftragnehmer - die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung oder sonstigen Leistungen aufschieben - eine angemessene Verlängerung der Lie- ferfrist in Anspruch nehmen - den gesamten noch offenen Werklohn fällig stellen (Terminverlust) - eine Mahngebühr ab der 2. Wenn Mahnstufe in der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Höhe von EUR 10,00 verrechnen - bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten - bankübliche Verzugszinsen verrechnen 7.6 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem verfügen kann. Im Falle von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für Schecks gilt die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter erst als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzenerfolgt, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenScheck ein- gelöst wird.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift 4.1 Soweit die Leistungen nach Regie verrechnet werden, werden nach Erbringung der Leistungen die zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats verrechnenden Preise in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt anBei Leistungen, dass hierdurch deren Dauer nach der Kalkulation des Auftragnehmers ein Monat übersteigt, erfolgt die SEPA-Lastschrift Vorankündigung Rechnungslegung als durch Verisure erteilt giltTeilrechnung jeweils am Monatsende. Die für wiederkehrende Leistungen (insbesondere Wartungen) vereinbarten Pauschalbeträge sind für den vereinbarten Zeitraum im Vorhinein zu bezahlen. 6.24.2 Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Auftragnehmers in der vereinbarten Währung zu leisten. Die Einrichtungs- Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Anschlussgebühr ist Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine werden unbeschadet etwaiger anderer Rechte des Auftragnehmers die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Mangels anderer Vereinbarung sind Rechnungen in jedem Fall bis spätestens 14 Tage nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage Rechnungslegung zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungenbezahlen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben4.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommenwegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung4.4 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Auftragnehmer über sie verfügen kann. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in 4.5 Ist der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde Auftraggeber mit einer vereinbarten Zahlung in oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann der Auftragnehmer unbeschadet seiner sonstigen Rechte a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, sofern der Auftragnehmer nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist, c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zweimaligem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Vorauskassa erfüllen. d) unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen den Vertrag mit sofortiger Wirkung auflösen. In jedem Fall ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschadender Auftragnehmer berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten Mahnspesen und Anwaltskosten nach Rechtsanwaltskosten gemäß den gesetzlichen gesetzlich anwendbaren Vorschriften dem Auftraggeber in Rechnung zu verlangenstellen. 6.7. Wenn der Kunde 4.6 Der Auftragnehmer hat das Recht die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang Rechnung auf elektronischem Wege zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datenübermitteln.

Appears in 1 contract

Samples: Instandhaltungs Und Wartungsbedingungen

Zahlung. 6.11. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen 30 Tage nach Rech- nungsstellung ohne Abzug zahlbar. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestim- mungen des Auftraggebers, Zahlungen zu- nächst auf dessen ältere Schulden anzurech- nen; wir werden den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zu- letzt auf die Hauptforderung anzurechnen. 2. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren Zahlungen sind am Anfang eines zu leisten bar, ohne jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlenAbzug, frei unserer Zahlstelle in Euro. 3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Wechsel und Schecks werden von uns nur erfüllungshalber entgegengenom- men. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltberechtigen nicht zu einem etwa vereinbarten Skontoabzug. Der Kunde erkennt anSofern Bank-, dass hierdurch Diskont- oder Einziehungsspesen anfallen, sind diese vom Auftraggeber zu tragen. Bei Wechsel- oder Scheckzahlung gilt unsere Forderung erst nach Gutschrift des jeweili- gen Rechnungsbetrages auf einem unserer Geschäftskonten als erfüllt. Für die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltrechtzei- tige Vorlegung, Protestierung, Benachrich- tigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haften wir nicht, sofern nicht uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. 6.24. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss Gerät der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung Auftraggeber in Verzug, so ist Verisure sind wir berechtigt, Xxxxxx nach von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozent- punkten über dem Basiszinssatz als pau- schalen Schadensersatz zu verlangen; der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig. 5. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstän- de bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen Zertifiziert Zertifiziert DIN EN ISO oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtliche offenstehen- den gesetzlichen Vorschriften Forderungen fällig. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlun- gen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure Anschrift Elektro Schlötel GmbH Telefon (00 00) 00 00 00-0 Gerichtsstand Bad Oeynhausen Xxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxxxx Telefax (00 00) 00 00 00-00 Internet xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxx.xx Handelregister HRB 39 44 Nach fruchtlosem Ablauf einer von uns gesetzten Nachfrist, verbunden mit Kündi- gungsandrohung, sind wir sodann berech- tigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen und die Arbeiten einzustellen sowie alle bisher erbrachten Leistungen nach Vertragsprei- sen abzurechnen. Außerdem haben wir Anspruch auf angemessene Entschädigung nach § 642 BGB; etwaige weitergehende Ansprüche bleiben unberührt. Wir sind berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenbis zur Zahlung unsere Arbeiten einzustellen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden6. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter Auftraggeber ist zur Kenntnis und wird Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur dann nutzenberechtigt, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden istdie Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Verisure speichert 7.§ 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B hat keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenGültig- keit.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde 38 Erfüllungsort für die Zahlung per Debit- § 39 Zahlung 1. Falls die Parteien nichts anderes vereinbaren, hat die Zahlung des Kaufpreises in verlustfreier Kasse gegen Rechnung mit Duplikatfrachtbrief, Originalladeschein, Empfangsquittung oder Kreditkarteähnlichem innerhalb eines Geschäftstages nach Präsentation (z. B. auf dem Postweg oder durch Bankvorlage) beim Käufer abgehend zu erfolgen. Können derartige Belege nicht beigebracht werden, hat der Verkäufer auf Verlangen des Käufers den Nachweis der Lieferung auf andere geeignete Weise zu führen. 2. Ist Zahlung gegen Freistellungsschein vereinbart, so kann der Käufer verlangen, dass dieser vom unmittelbaren Besitzer der Ware gegengezeichnet ist und den Vermerk trägt, dass die Auslieferung nur gegen Rückgabe des Freistellungsscheins erfolgt. 3. Die Präsentation der Dokumente wird durch die Übergabe der Ware ersetzt. 4. Zur Annahme von Wechseln und unbetätigten Schecks sowie Verrechnungsschecks ist der Verkäufer ohne Vereinbarung nicht verpflichtet. Wechsel und Schecks gelten erfüllungshalber, nicht an Zahlungs Statt. Der Käufer trägt die Diskontspesen und sonstige Kosten. 5. Zur Aufrechnung oder zur Zurückhaltung der Kaufsumme ist der Käufer nicht berechtigt, es sei denn, dass der Verkäufer seine Zahlungen einstellt oder Tatsachen vorliegen, die einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind. Das Verbot der Aufrechnung oder Zurückhaltung gilt ferner nicht bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. 1. Erfolgt die Zahlung nicht vereinbarungsgemäß, so gerät der Käufer ohne Mahnung in Zahlungsverzug. 2. Bei Zahlungsverzug stehen dem Verkäufer neben der Berechtigung, auf Zahlung zu klagen ( nach Setzung der Nachfrist gemäß § 18 Abs.4), und unbeschadet seiner sonstigen Rechte aus § 19 vom Tage des Beginns des Verzugs ab Verzugszinsen in gesezulicher Höhe zu. Zur Ausübung dieser sonstigen Rechte hat der Verkäufer dem Käufer unter Androhung der Folgen die in § 18 Abs. 4 vorgesehene Nachfrist von einem Geschäftstag zu stellen. Bei Verträgen, die mehrere zu liefernde Teilmengen oder Vertragsraten vorsehen, hat der Verkäufer die Rechte aus § 19 in Hinblick auf die künftigen Teilmengen oder Vertragsraten erst, nachdem er für die nächste Teilmenge oder Vertragsrate Vorkasse oder unwiderrufliche Bankgarantie verlangt hat und der Käufer diesem Verlangen entgegen einer von dem Verkäufer gestellten Nachfrist von einem Geschäftstag nicht nachgekommen ist. 3. Bestehen berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, gilt Abs. 2 Satz 3 entsprechend und auch dann, wenn andere Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. 1. Stellt eine Vertragspartei ihre Zahlungen ein oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleichzuerachten sind, so erlöschen die Ansprüche auf Erfüllung des Vertrages, soweit dieser beiderseits noch unerfüllt ist. An die Stelle der Erfüllungsansprüche tritt mit der Zahlungseinstellung oder dem Vorliegen einer ihr gleichzuerachtenden Tatsache der Anspruch auf Zahlung der sich zwischen Kontraktpreis und Tagespreis ergebenden Preisdifferenz, die gegenseitig zu verrechnen ist. 2. Die Feststellung des Tagespreises hat unter Beachtung der Vorschriften des § 19 Abs. 4 zu erfolgen. Als Stichtag gilt der folgende Geschäftstag nach dem Bekanntwerden der Zahlungseinstellung oder einer ihr gleichzuerachtenden Tatsache. Die Kosten der Preisfeststellung gehen zu Lasten der Partei, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. 1. Die Ware bzw. Dokumente bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die jeweilige Saldoforderung. 2. Die Bearbeitung oder Verarbeitung der im Eigentum des Verkäufers verbleibenden Ware erfolgt für ihn als Hersteller und in seinem Auftrag, ohne dass ihm Verbindlichkeiten daraus erwachsen. Dem Verkäufer steht das Eigentum an der durch Be- oder Verarbeitung entstehenden neuen Sache zu, ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt und Grad der Be- oder Verarbeitung. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren zur Zeit der Verarbeitung. Für den Fall, dass der Käufer ungeachtet der vorstehenden Regelung durch Be- oder Verarbeitung das (Mit-)eigentum an der Vorbehaltsware des Verkäufers erwirbt, überträgt er dem Verkäufer mit Vertragsabschluß das (Mit-)eigentum an der Ware für den Zeitpunkt seines Erwerbs und verwahrt die Ware für den Verkäufer. Etwaige Herausgabeansprüche gegen Drittbesitzer tritt der Käufer hiermit an den Verkäufer ab. Die Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen. 3. Für den Fall, dass die vom Verkäufer gelieferte Ware mit anderen Sachen Vermischt oder verbunden wird, überträgt der Käufer dem Verkäufer hiermit seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder der neuen Sache und verwahrt diese dann für den Verkäufer. Etwaige Herausgabeansprüche gegen Drittbesitzer werden hiermit an den Verkäufer abgetreten. 4. Der Käufer ist ermächtigt, die im (Mit-)eigentum des Verkäufers stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm untersagt. Alle dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen, gleichgültig, ob diese vor oder nach der Verarbeitung, Vermischung usw. erfolgt, einschließlich aller Nebenrechte sowie etwaiger Ersatzansprüche gegen eine Kreditversicherung tritt der Käufer bei Vertragsabschluß an den Verkäufer ab. Für den Fall, dass die Ware nur im Miteigentum des Verkäufers steht oder vom Käufer zusammen mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Waren - gleichgültig in welchem Zustand - zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die hiermit bereits vollzogene Abtretung der Forderung nur in Höhe desjenigen Betrages, den der Verkäufer dem Käufer für den betreffenden Teil der Ware berechnet hat. 5. Der Käufer ist bis zum Widerruf ermächtigt, die dem Verkäufer zustehenden Forderungen, die er durch die Abtretung erworben hat, einzuziehen. Mit Widerruf geht dieses Recht auf den Verkäufer über. Der Käufer hat dem Verkäufer ferner jederzeit Zutritt zur Ware zu gewähren sowie auf Verlangen des Verkäufers die Ware als dessen Eigentum kenntlich zu machen und dem Verkäufer alle gewünschten Auskünfte zu erteilen. Bei Zahlungsverzug hat der Käufer auf Verlangen des Verkäufers den Forderungsübergang seinem Nachkäufer anzuzeigen. Für den Fall, dass der Käufer aus der Weiterveräußerung an einen Dritten Wechsel oder Schecks erhält, tritt er die ihm zustehende Wechsel- oder Scheckforderung an den Verkäufer ab, und zwar in Höhe der ihm abgetretenen Forderung aus der Weiterveräußerung. Das Eigentum an der Wechsel- oder Scheckurkunde wird vom Käufer auf den Verkäufer übertragen; der Käufer verwahrt die Urkunde für den Verkäufer. 6. Der Käufer hat bei Zugriffen Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Waren oder auf die ihm abgetretenen Forderungen dessen Rechte zu wahren und ihm derartige Zugriffe unverzüglich fernschriftlich (§ 46) mitzuteilen. 7. Solange das Eigentum des Verkäufers an der gelieferten Ware besteht, ist diese vom Käufer gegen die Bereitstellung üblichen Gefahren ausreichend zu versichern. Die aus einem Schadensfall entstehenden Forderungen, insbesondere gegen die Versicherung, tritt der Karten- nummer und Käufer hiermit dem Verkäufer zur Sicherung seiner Ansprüche bis zur Höhe seiner Forderung ab. 8. Eine etwaige Übersicherung stellt der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hatVerkäufer dem Käufer aus dessen Verlangen zur Verfügung. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzenEine Übersicherung liegt vor, wenn er mit der Wert der Sicherung den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit Wert der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datenzu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Zahlung. 6.14.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgen Zahlun- gen ohne Abzug von Skonto. Die Wird dem Kunden Kredit gewährt, hat der Kunde ausreichende Sicherheit für einen solchen Kredit zu den von AF angeführten Bedingungen zu leisten. 4.2 Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungstellung und Lieferung bzw. Annahme der Ware. AF ist jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, je- derzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt wird AF in dem schriftlichen Angebot oder spätestens mit der Auf- tragsbestätigung erklären. 4.3 Die Zahlung gilt als geleistet, sobald der Kaufpreis ohne Abzüge auf dem dafür vorgesehenen Konto von AF eingegangen ist. Han- delsvertreter und Händler sind nicht bevollmächtigt, Zahlungen für AF entgegenzunehmen. 4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, Abzüge, Aufrechnungen oder Gegenansprüche in Bezug auf die gegenüber AF geschuldeten Zahlungen geltend zu machen. Dies gilt nicht, soweit sein Gegen- anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. 4.5 AF ist – gegebenenfalls nach Fristsetzung – berechtigt, den Ver- trag zu beenden und/oder weitere Lieferungen gemäß dem lau- fenden Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats einzustellen, bis alle fälligen Zahlungsansprüche vollständig beglichen worden sind. 4.6 Sämtliche von AF – auch zukünftig – gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum von AF. 4.7 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Voraus per Lastschrift zu zahlennormalen Ge- schäftsgang weiterzuverkaufen. Sie werden dem Kunden Er tritt AF bereits jetzt alle Forde- rungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Ab- nehmer oder gegen Dritte erwachsen, in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltHöhe des Rechnungsbe- trages von AF einschließlich Mehrwertsteuer ab, unabhängig da- von, ob die Vorbehaltsware mit oder ohne Verarbeitung weiter- verkauft wurde. AF nimmt die Abtretung an. Der Kunde erkennt anbleibt zur Einziehung der Forderung gegen seine Abnehmer befugt. AF ist berechtigt, dass hierdurch diese Befugnis zu widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, AF die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltabgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die zur Durchsetzung erforderlichen Unterlagen zur Ver- fügung zu stellen und seinen Abnehmern die Abtretung anzuzei- gen. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss 4.8 Eine Be- oder Verarbeitung der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls Vorbehaltsware nimmt der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart habenfür AF vor, wird ohne dass hieraus für AF Verpflichtungen entstehen. Bei einer Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermen- gung der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung Vorbehaltsware mit anderen, AF nicht gehörenden, Wa- ren erwirbt AF das Miteigentum an der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4neuen Sache im Verhält- nis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungs- wert der übrigen Waren. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich verwahrt die Ausstellung einer elektronischen Rechnungneue Sache un- entgeltlich für AF. 6.54.9 Bei Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen des Kunden ist AF berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Der Kunde hat alle von Verisure ist in Rechnung gestellten Beträge bis zum in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. In einer solchen Zu- rücknahme der Rechnung angegebenen Datum Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. AF ist vielmehr berechtigt, lediglich die Xxxx heraus zu zahlenverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. 6.6. Kommt der 4.10 Der Kunde mit einer Zahlung in Verzugist verpflichtet, so ist Verisure berechtigtdie Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften Bruch, Feuer und Wasserschäden ausreichend zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten versichern und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangendies AF auf Verlangen nachzuweisen. 6.7. Wenn 4.11 Übersteigt der Kunde realisierbare Wert der Sicherheiten die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahltForderun- gen von AF um mehr als 10%, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte AF auf Verlangen des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenSicherheiten nach Xxxx von AF freigeben.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt1. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltKaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgege- standes und Aushändigung oder Übersendung derRechnung zur Zahlung fällig. 6.22. Die Einrichtungs- Gegen Ansprüche des Verkäufers kann derKäufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder einrechtskräftiger Ti- tel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend ma- chen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht. 1.Liefertermine und Anschlussgebühr ist Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristenbeginnen mit Vertragsabschluss. 2.Der Käufer kann sechs Wochen nach Abschluss Überschreiten eines unverbind- lichen Lieferterminsoder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäu- fer auffordern, zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahr- zeugen aufzwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang derAufforderung kommt der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. 3.Will der Käufer darüber hinaus vom Vertragzurücktreten und/oder Schadensersatz stattder Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemäßZiffer2,Satz1oder2diesesAbschnittseineangemesseneFristzurLieferungsetzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufprei- ses. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrecht- liches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche statt der Leistung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. 4.Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eineverbindliche Lieferfrist über- schritten, kommtder Verkäufer bereits mit Überschreiten desLiefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts. 5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gel- ten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verlet- zung von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden istPflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfül- lungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. 6. Verisure speichert keine Daten Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebs- störungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen ent- sprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. 7. Konstruktions oder Formänderungen, Abweichungen im Zusammenhang mit Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Debit- Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Kreditkarte Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenVerkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Herstel- ler zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.

Appears in 1 contract

Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen

Zahlung. 6.11. Die Unsere Rechnungen sind fällig wie vereinbart und auf der Rechnung ausgewiesen. Der Käufer kommt mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug. Wir behalten uns vor, das Kundenkonto nach zwei erfolglosen Mahnungen zu sperren und die Forderungen insbesondere an ein Inkassounternehmen abzutreten. Wird Skonto gewährt, sind der Skontosatz und die Skontofrist auf der Rechnung verzeichnet. Eine Verzinsung von Voraus- und Akontozahlungen findet nicht statt. 2. Ist Zahlung per SEPA Basis-Lastschrift oder im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart habenFirmenlastschriftverfahren vereinbart, dann wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag entsprechend dem erteilten Mandat im Lastschrift- oder im SEPA- Lastschriftverfahren von dem Bankkonto des Käufers abgebucht. Für beide Verfahren gilt, dass wir den Lastschrifteinzug als Pre-Notification (Vorankündigung) im Rechnungstext ankündigen. Die Pre-Notificationfrist endet mit dem Tag der Fälligkeit der Rechnung, sofern wir nicht ein abweichendes Fristende nennen. Durch die Vorankündigung ist es dem Käufer möglich, für die entsprechende Deckung auf seinem zuvor angegebenen Datum Konto zu zahlensorgen. 6.63. Kommt Einwendungen des Käufers gegen die Rechnung oder den Rechnungsbetrag (z. B. wegen ausgebliebener oder unvollständiger Lieferung) sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei der Kunde IHLE tires GmbH, Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxx, anzuzeigen (Eingang der Reklamation). Nach vorbehaltsloser Zahlung oder Fristablauf ohne schriftliche Anzeige ist der Käufer mit Einwendungen gegen die Rechnung ausgeschlossen. 4. Die fälligen Forderungen sind ab Eintritt der Fälligkeit unter Bezug auf das Fälligkeitsdatum gem. Ziffer 1 gem. § 288 Abs. 2 BGB, derzeit mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus dem Bruttoendbetrag der fälligen Rechnung zu verzinsen. Unberührt davon bleibt unser Recht, Schadensersatz wegen Verzugs geltend zu machen. 5. Wir behalten uns vor, von Fall zu Fall für unsere Lieferungen die Erteilung einer Zahlung in VerzugEinzugsermächtigung (Ziff. 2),Vorauszahlung, so ist Verisure Sicherheitsleistung, Nachnahme oder Barzahlung zu verlangen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Käufer aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis sowie der laufenden Geschäftsbeziehung gefährdet wird. 6. Wir behalten uns vor, nur innerhalb eines von uns definierten Kreditlimits zu liefern. Die Aufhebung der Kreditgewährung – auch innerhalb der Zahlungsfristen – bleibt uns dann vorbehalten, wenn Gründe die Besorgnis Geschäftsführer: Xxxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx Xxxxxx Registergericht: Mannheim Registernummer: HRB 726 398 USt-IdNr.: DE 275 261 846 HypoVereinsbank Baden-Baden BIC XXXXXXXX000 IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 53 rechtfertigen, dass unsere Forderungen oder Sicherungsrechte gefährdet sind. Wir sind auch berechtigt, Xxxxxx jederzeit eine nach den gesetzlichen Vorschriften unserem Ermessen ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigtErfolgt die Sicherung auf unser Ersuchen hin nicht fristgemäß, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenso wird unsere Forderung sofort fällig. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden7. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen Käufer kann nur auf der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzenGrundlage von uns anerkannter, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- unbestrittener, entscheidungsreifer oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datenrechtskräftiger fälliger Gegenansprüche Zahlungen zurückhalten oder Aufrechnung erklären.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.1(1.) Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. (2.) Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. (3.) Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf ältere Verbindlichkeiten des Käufers zu verrechnen. Die im Vertrag Er wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung unverzüglich informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. (4.) Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Gesamtbetrag oder bei vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlenTeilleistungen über den jeweiligen Teilbetrag verfügen kann. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf Bei Zahlung mittels Scheck gilt die Zahlung dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. (5.) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss Gerät der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung Käufer in Verzug, so ist Verisure der Verkäufer berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften von diesem Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Darüber hinaus Gerät der Käufer in Verzug, so gelten Verzugszinsen gem. § 456 UGB als vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist Verisure der Käufer verpflichtet alle Mahn- und Inkassospesen, alle sonstigen Kosten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu bezahlen. Der Verkäufer ist berechtigt für Mahnungen einen Pauschalbetrag von zumindest € 40,00 zu verrechnen, jedenfalls aber die konkreten Kosten der Forderungsbetreibung. (6.) Zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, ist der Käufer lediglich dann berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschadenwenn die Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangensoweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. 6.7(7.) Der Verkäufer kann vom Käufer jederzeit vor Übergabe des Fahrzeuges zur Sicherstellung der Kaufpreiszahlung eine Finanzierungszusage eines anerkannten Kreditinstitutes verlangen. Wenn Macht der Kunde Verkäufer von diesem Recht Gebrauch, kann er die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahltÜbergabe des Fahrzeuges von der Vorlage der schriftlichen Finanzierungszusage abhängig machen. Legt der Käufer innerhalb einer Frist von 3 Wochen nach Aufforderung durch den Verkäufer die geforderte Finanzierungszusage nicht vor, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung kann der Datensicherheit dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenSchadenersatzansprüchen bleibt davon unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: Gebrauchtfahrzeug Verkaufsbedingungen

Zahlung. 6.13.1 Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ausgestellt. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren Der Zahlungserhalt hat bei der Druckerei grundsätzlich innerhalb von 10 Tagen ab Rech- nungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontover- einbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung an- genommen. Xxxxxx und Xxxxxx trägt der Auftraggeber. Sie sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Sie werden dem Kunden in Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet die Druckerei nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Die Frist für etwaige Rech- nungsreklamationen durch den ersten fünf Auftraggeber beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum. 3.2 Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vor- auszahlung verlangt werden. Außergewöhnliche Vorleistungen sind insbesondere: Andruck, jegliche redaktionelle und/oder reprotechnische Tätigkeit vor Druckbeginn. Bei größeren Aufträ- gen ist die Druckerei zudem berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen. Im Falle der Bereitstellung außergewöhnlich großer Papiermengen, ist die Druckerei berechtigt, sofortige Zahlung bzw. auch Vorauszahlung zu verlangen. 3.3 Auf Verlangen hat der Auftraggeber Angaben über seine Bo- nität zu erbringen. Wird (5ggf. auch erst nach Vertragsschluss) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt anerkennbar, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch Verisure erteilt giltdie mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann die Druckerei Vorauszahlung verlangen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten, sowie die Weiterarbeit einstellen bis eine Vorauszahlung oder eine andere Sicherheit geleistet wurde. Unter anderem stellt die negative Auskunft ei- ner Kreditversicherung einen solchen Hinweis dar. Diese Rech- te stehen der Druckerei auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss 3.4 Sollte sich die wirtschaftliche Lage des Auftraggebers derart verschlechtern, dass eine gedeihliche Zusammenarbeit nicht mehr zu erwarten ist, spätestens aber wenn über das Vermögen des Auftraggebers der Einrichtung und Antrag auf Eröffnung des Anschlusses der Alarmanlage (vorläufigen) 3.5 B ei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem aktuellen Basiszinssatz zu zahlen. Die Abrechnung Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehal- ten. Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungs- erhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Ne- benkosten gem. Ziff. 2.5. nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. 3.6 Die Druckerei ist berechtigt, mit Forderungen gegen den Auf- traggeber oder gegen ein mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4Auftraggeber verbundenem Unternehmen aufzurechnen. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde Auftraggeber kann nur mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten ei- ner unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermitteltmit Forderungen, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzensich aus dem gleichen Rechtsver- hältnis ableiten, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- aufrechnen oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datenein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

Appears in 1 contract

Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Zahlung. 6.15.1. Die im Vertrag SKIDATA ist berechtigt, 1/3 der Gesamtforderung nach Absendung der Auftragsbestätigung, 1/3 nach Ablauf der 5.2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart sind sämtliche Zahlungen sofort mit Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungen sind ohne jeden Abzug, kosten- und spesenfrei Zahlstelle SKIDATA in der vereinbarten Gebühren Währung zu leisten. Wurde keine Währung vereinbart, so sind Zahlungen in EURO (€) zu leisten. Sollte ein periodisch verrechenbares Entgelt vereinbart werden, ist dieses monatlich am Anfang Beginn eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlenfällig. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen Beginnt oder endet der Vertrag während eines jeden Monats in Rechnung gestelltMonats, so steht dieses Entgelt anteilig zu. Die allfällige Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber und vorbehaltlich der Diskontfähigkeit. Der Kunde erkennt anAufraggeber ist nicht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung berechtigt. Eine Zahlung gilt als geleistet, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltsobald der Betrag auf dem Konto von SKIDATA gutgebucht ist und SKIDATA darüber frei verfügen kann. 6.25.3. Die Einrichtungs- Bei Zahlungsverzug ist SKIDATA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat zu berechnen. Weiters trägt der Auftraggeber diesfalls auch alle Kosten der außergerichtlichen und Anschlussgebühr ist nach Abschluss gerichtlichen Forderungseintreibung wie 5.4. Ist der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als zwei Wochen in Verzug, so ist Verisure SKIDATA unbeschadet sonstiger Ansprüche für die Dauer der Verzögerung von allen weiteren Leistungs- und Liefer-, aber auch Gewährleistungsverpflichtungen und sämtlichen sonstigen Verpflichtungen befreit und berechtigt, Xxxxxx nach sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte und noch nicht vollständig bezahlte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenAuftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr Ein Rücktritt vom Vertrag oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung eine Wandlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da SKIDATA liegt aufgrund dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird Handlungen nur dann nutzenvor, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datendies ausdrücklich erklärt wurde.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Zahlung. 6.116.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind Zahlung erfolgt am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltGeschäftssitz von Goudsmit oder auf ein von Goudsmit benanntes Konto. 6.216.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den VertragsbestimmungenRechnungsdatum. 6.316.3. Falls Erfüllt der Kunde und Verisure seine Zahlungsverpflichtung nicht, ist er verpflichtet, eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung Aufforderung von Goudsmit zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in Sachleistungen zu erfüllen, anstatt den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum vereinbarten Betrag zu zahlen. 6.616.4. Kommt Das Recht des Kunden, seine Ansprüche auf Goudsmit zu kompensieren oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass für Goudsmit Insolvenz, ein Zahlungsmoratorium oder die gesetzliche Umschuldungsverordnung gilt. 16.5. Unabhängig davon, ob Goudsmit die vereinbarte Leistung vollständig ausgeführt hat, ist alles, was der Kunde mit einer Zahlung Goudsmit auf der Grundlage der Vereinbarung schuldet, sofort fällig oder zahlbar, wenn: 1. eine Zahlungsfrist überschritten wurde; 2. der Kunde Insolvenz oder ein Zahlungsmoratorium angemeldet hat; 3. die Waren oder Ansprüche des Kunden beschlagnahmt werden; 4. der Kunde (das Unternehmen) aufgelöst oder liquidiert wird; 5. der Kunde (die natürliche Person) die gesetzliche Umschuldungsverordnung beantragt, in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenInsolvenzverwaltung versetzt wird oder verstorben ist. 6.716.6. Wenn Im Falle einer Verzögerung bei der Zahlung eines Geldbetrags schuldet der Kunde die Einrichtungs- Goudsmit Xxxxxx auf diesen Betrag, beginnend am Tag, der auf den Tag folgt, der als Zahlungsfrist vereinbart wurde, bis zum und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden einschließlich des Tages, an dem der Kunde den Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen gezahlt hat. Entscheidet Haben sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder KreditkarteParteien nicht auf eine Zahlungsfrist geeinigt, ist die Bereitstellung Zinszahlung nach 30 Tagen fällig und zahlbar. Der Zinssatz beträgt 12 % pro Jahr, entspricht aber dem gesetzlichen Zinssatz, wenn dieser höher ist. Bei der Karten- nummer Berechnung der Zinsen gilt ein Teil eines Monats als ganzer Monat. Für jedes Gesamtjahr wird der Betrag, über den die Zinsen berechnet werden, um die Zinsen erhöht, die in diesem Jahr geschuldet werden. 16.7. Goudsmit ist berechtigt, seine Schulden gegenüber dem Kunden mit Ansprüchen gegenüber dem Kunden von mit Goudsmit verbundenen Unternehmen auszugleichen. Goudsmit ist auch befugt, seine Ansprüche auf den Kunden mit Schulden zu verrechnen, die Unternehmen, die mit Goudsmit verbunden sind, gegenüber dem Kunden haben. Goudsmit ist auch berechtigt, seine Schulden gegenüber dem Kunden mit Ansprüchen auf mit dem Kunden verbundene Unternehmen auszugleichen. Ein verbundenes Unternehmen ist definiert als: alle Unternehmen, die zur gleichen Gruppe gehören, im Sinne von Artikel 2:24b des niederländischen Zivilgesetzbuchs, und eine Beteiligung im Sinne von Artikel 2:24c des niederländischen Zivilgesetzbuchs. 16.8. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt ist, schuldet der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hatKunde Goudsmit alle außergerichtlichen Kosten mit einem Minimum von 75 €. Diese Daten Kosten werden unter auf der Grundlage der folgenden Tabelle berechnet (Kapitalsumme einschließlich Zinsen): 15 % auf die ersten 3.000 €; 10 % auf den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermitteltSelbstbehalt bis zu 6.000 €; 8 % auf den Selbstbehalt bis zu 00.000 €; 5 % auf den Selbstbehalt bis zu 00.000 €; 3 % auf den Selbstbehalt über 00.000 €. Die tatsächlich angefallenen außergerichtlichen Kosten sind fällig, wenn diese Kosten höher sind als das Ergebnis der obigen Berechnung. 16.9. Wenn Goudsmit in Gerichtsverfahren vollständig oder zum größten Teil erfolgreich ist, werden alle Kosten, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten ihm im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des dem Verfahren entstehen, vom Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datengetragen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.11. Die Unsere Rechnungen und Gutschriften sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum fällig, sofern auf der Rechnung bzw. Gut- schrift oder im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlennichts Abweichendes dazu angegeben ist. Sie Bei Verzug des Käufers werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltsämtliche offenen Forderungen, un- abhängig von Zahlungszielen, zur sofortigen Zahlung fällig. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltEine Verzinsung von Voraus- und Akontozahlungen findet nicht statt. 6.22. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Ist Zahlung per Lastschrift vereinbart habenoder im SEPA- Lastschriftverfahren vereinbart, wird entsprechend dem erteilten Mandat im Lastschrift- oder im SEPA- Lastschriftverfahren der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag von dem Bankkonto des Käufers abgebucht. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass wir ihn spätestens 5 Werktage vor Abbuchung durch eine Vorankündigung über den Zahlbetrag sowie über das Abbuchungsdatum informieren. Durch die Vorankündigung ist es dem Käufer möglich, für die entsprechende Deckung auf seinem zuvor angegebenen Datum Konto zu zahlensorgen. 6.63. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure Bei Geldleistungen sind wir berechtigt, Xxxxxx nach ab Eintritt der Fälligkeit unter Bezug auf das Fälligkeitsdatum gem. V.1 Verzugszinsen i. H. v. 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank sowie zur Entschädigung für etwaige Betrei- bungskosten einen Pauschalbetrag von 40 Euro zu begehren. Unberührt davon bleibt unser Recht, darüber hinaus Schadensersatz wegen Verzugs geltend zu machen. Dem Käufer bleibt der Nachweis fehlender Verantwortung gem. § 000 X. 0 XXX mit der Folge des § 1000 Abs. 1 ABGB vorbehalten. 4. Im Fall der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt bei Verzug auch nur einer einzigen Ratenzahlung Terminverlust ein. 5. Eine fristgerechte Zahlung liegt nur dann vor, wenn der fällige Betrag am letzten Bankarbeitstag innerhalb der Frist auf unserem Konto eingegangen ist. Eine Verzinsung von Voraus- und Akontozahlungen findet nicht statt. Bei Zahlung durch Schecks unter den gesetzlichen Vorschriften unten genannten Voraussetzungen müssen diese zur Einhaltung der Zahlungsfrist am letzten Tag dieser Frist bei uns vorliegen. Das Risiko des Zahlungswegs trägt der Käufer. 6. Bei Verzug sind wir u. a. auch berechtigt, die noch nicht – unter Abtretung der Kaufpreisforderung an uns – weiterveräußerte Ware vom Käufer auf dessen Kosten zurückzufordern oder die Sicherstellung dieser Ware in einem Lagerhaus auf Kosten des Käufers zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure sind wir berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten für die Dauer des Zahlungsverzuges des Käufers jegliche Lieferung an diesen einzu- stellen. Allfällige Ansprüche des Käufers werden erst nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenerfolgter ordnungsgemäßer Rückstellung fällig. 6.77. Wenn Ist der Kunde Käufer auch nur mit einer Zahlung im Verzug, werden Zahlungen erst zur Abdeckung aufgelaufener Kosten, danach zur Abde- ckung angefallener Verzugszinsen und sodann auf die Einrichtungs- älteste Schuld verrechnet; allfällige Zahlungswidmungen sind unbeachtlich. 8. Uns steht es frei, den Käufer auch mit allen aufgewendeten gerichtlichen und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermitteltaußergerichtlichen Kosten, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- offenen Verbindlichkeit stehen und dem Käufer zuzurechnen sind, zu belasten. 9. Will ein Käufer Außenstände, die ganz oder Kreditkarte teilweise aus der Veräußerung unserer Ware resultieren, an einen Dritten im Wege des Kunden Factoring oder jeder anderen Form des Forderungskaufs (im Folgenden nur noch „Factoring“) verkaufen oder abtreten, so ist der Käu- fer verpflichtet, dies uns vorher mitzuteilen und speichert unsere Zustimmung einzuholen. Der Käufer überträgt uns schon jetzt in der Höhe unseres jeweiligen Saldos Forderungen, die ihm aus dem Factoring-Geschäft gegen den Factor zustehen. Besteht Besorgnis, dass unsere Forderungen bzw. Sicherungsrechte beeinträchtigt oder gefährdet sind, so können wir den Factor je- derzeit über die sich aus diesem Abschnitt ergebenden Sicherungsrechte informieren und Leistung an uns verlangen. Erfolgt ein Ver- kauf oder eine Abtretung der Forderungen ohne unsere Zustimmung, hat uns der Käufer den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Sollten in einem solchen Fall Unsicherheiten über unsere Berechtigung bestehen, so verpflichtet sich der Käufer, bis zur Klärung den Factor anzuweisen, auszuzahlende Beträge in der Höhe unseres Saldos auf ein von uns benanntes Treuhandkonto einzuzahlen oder dort zu hinterlegen. Die vorgenannten Bestimmungen gelten sowohl für das so genannte echte Factoring – der Factor trägt das Bonitätsrisiko – als auch für das unechte Factoring, bei dem das Ausfallrisiko beim Verkäufer der Forderungen verbleibt. 10. Die Annahme von Schecks und Wechseln behalten wir uns grundsätzlich vor. Vordatierte Schecks nehmen wir nicht an. Wechsel gel- ten nicht als Barzahlung. Schecks gelten als Barzahlung, wenn sie innerhalb der Zahlungsfristen gutgeschrieben wurden. Wechsel und Schecks werden nur unter Vorbehalt des richtigen Eingangs des vollen Betrages gutgebracht. Die entstandenen Kosten und Dis- kontspesen zuzüglich der entsprechenden Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Käufers. Für richtiges Vorzeigen und Beibringen von Protesten übernehmen wir keine Gewähr. Im Falle eines Wechselprotestes oder sonstigen Zahlungsverzuges werden die mit etwa später fällig werdenden Wechseln zunächst verrechneten Warenforderungen und auch darüber hinausgehende Forderungen sofort fällig. 11. Wir behalten uns vor, von Fall zu Fall für unsere Lieferungen die Zahlung betreffenden DatenErteilung einer Einzugsermächtigung ( V.2), Vorauszahlung, Nach- nahme oder Barzahlung zu verlangen. 12. Die Aufhebung der Kreditgewährung – auch innerhalb der Zahlungsfristen laut diesen Zahlungsbedingungen – bleibt uns dann vorbe- halten, wenn Gründe die Besorgnis rechtfertigen, dass unsere Forderungen oder unsere Sicherungsrechte gefährdet sind. Wir sind auch berechtigt, jederzeit eine nach unserem Ermessen ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Erfolgt die Sicherung auf unser Ersuchen hin nicht fristgemäß, so wird unsere Forderung sofort fällig. 13. Der Käufer kann nur auf der Grundlage von uns anerkannter, unbestrittener, entscheidungsreifer oder rechtskräftiger fälliger Gegen- ansprüche Zahlungen zurückhalten oder Aufrechnung erklären. Ein Anspruch auf Auszahlung oder Verrechnung des Umsatzbonus- ses oder sonstiger Prämien und Konditionsbestandteile entsteht frühestens einen Monat nach Ablauf des entsprechenden Bezugszeitraums. Er besteht insbesondere erst dann, wenn alle fälligen Forderungen vom Käufer beglichen wurden.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt anSofern spezifische Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltgelten diese. 6.2. Die Einrichtungs- Ansonsten ist ein Drittel des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, ein Drittel bei halber Lieferzeit und Anschlussgebühr der Rest (restliches Drittel) bei Lieferung fällig. Unabhängig davon ist die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage Rechnungslegung zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungenbezahlen. 6.3. Falls Wir sind berechtigt jederzeit Teilverrechnungen vorzunehmen. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart habenjeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommenfür die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen RechnungZahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle von uns in der vereinbarten Währung zu leisten. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen (wie z.B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Vertragspartners. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlenVertragspartner ist nicht berechtigt, wegen tatsächlichen oder behaupteten Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. 6.6. Kommt der Kunde Eine Zahlung gilt mit einer dem tatsächlichen Zahlungseingang als geleistet, wenn wir sohin über die Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenverfügen können. 6.7. Wenn Ist der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr Vertragspartner mit einer vereinbarten Zahlung oder einen sonstigen Leistung aus diesem oder anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit Verzug, so sind wir berechtigt unbeschadet unserer sonstigen Rechte a) die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus dem Vertrag bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufzuschieben und eine angemessene Verlängerung der Debit- Lieferfrist in Anspruch zu nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder Kreditkarte anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen, sofern wir nicht darüber hinausgehende Kosten nachweisen (diesfalls können die darüber hinausgehenden Kosten verrechnet werden), c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zweimaligem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Vorauskassa zu erfüllen. In jedem Fall sind wir berechtigt, im Fall des Kunden Verzugs des Vertragspartners vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenRechtsanwaltskosten gemäß den gesetzlich anwendbaren Vorschriften in Rechnung zu stellen. 6.8. Wir sind berechtigt, Rechnungen auf elektronischem Wege, insbesondere per E-Mail, zu übermitteln.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlung. 6.16.1 Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungenen analog. 6.2 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragsnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutre- ten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats bankübli- chen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen. 6.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelun- gen zurück zu halten. Die LPC ist berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, sofern sie besondere Vorleistungen zu erbringen hat (Bereitstellung von Pro- grammen oder außergewöhnlich großer Papier- oder Kartonmengen, besondere Materialien), oder wenn die Erfüllung ihrer Forderungen wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Liquidität des Auftraggebers gefährdet wird. Im letztgenannten Fall ist die LPC auch berechtigt, insbesondere die sofortige Zahlung noch nicht fälliger Rechnun- gen zu begehren, noch nicht berechnete Leistungen/Teilleistungen mit sofortiger Fälligkeit in Rechnung zu stellen, Waren - über die sie noch verfügen kann – nicht auszuliefern und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Dasselbe gilt auch im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen Falle der Zahlungseinstellung oder eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltInsolvenzverfah- rens oder der Ablehnung der Einleitung eines solchen Verfahrens beim Auftrag- geber. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlung. 6.1Die erbrachte Leistung wird nach ihrer Abnahme verrechnet. Die Bei Leistungen, deren Dauer ein Monat übersteigt, wird mangels anderer Vereinbarung 1/3 des Preises bei Auftragsbestätigung, 1/3 des Preises zur Hälfte der Lieferzeit und der Rest des Preises bei der Leistungsabnahme verrechnet. Wiederkehrende Leistungen sind für den vereinbarten Zeitraum – wenn nicht ausdrücklich an- ders vereinbart – aliquot quartalsweise im Vertrag vereinbarten Gebühren Vorhinein mit Teilrechnung zu ver- rechnen. Rechnungsbeträge sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf mangels anderer Vereinbarung unverzüglich (5spätes- tens 14 Tage nach Rechnungslegung) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum ohne Abzüge auf das in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6Rech- nung angeführte Konto einzuzahlen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten Alle damit im Zusammenhang stehenden Steuern, Spesen und Xxxxxx gehen zu Lasten des Auftraggebers. Beide Parteien können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen oder ein Zurückbehal- tungsrecht wegen solcher Ansprüche geltend machen. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Auftragnehmer über sie verfügen kann. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine werden unbeschadet etwaiger anderer Rechte des Auftragnehmers als Verzugszinsen die jeweils nachgewiesenen bankmäßigen Überziehungszinsen, mindestens jedoch 10 % p.a., berechnet. Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Preise zuzüglich etwaiger Steuern, Spesen und Zinsen in dessen Eigentum. Der Auftraggeber tritt hiermit an den Auftragnehmer zur Sicherung von dessen Entgeltforderungen seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbe- haltsgegenständen, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab. Der Auftraggeber ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbe- halt stehenden Gegenstände bei Weiterverkauf mit Stundung des Preises nur unter der Bedingung befugt, dass er gleichzeitig mit der Debit- Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt oder Kreditkarte die Zession in seinen Geschäftsbüchern anmerkt. Auf Verlangen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Un- terlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des Kunden Auftragnehmers hinzu- weisen und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datendiesen unverzüglich zu verständigen.

Appears in 1 contract

Samples: Lieferbedingungen

Zahlung. 6.15.1 Die Rechnungen des Lieferanten sind unbeschadet des Wareneinganges innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, soweit es sich um Warenlieferung handelt. Die Service- bzw. sonstige Dienstleistungen und Reparaturen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Abzug von Skonto bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Ist der Besteller mit seinen Zahlungen für die berechtigten Forderungen des Lieferanten im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats Rückstand, so kann der Lieferant die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen aufschieben. 5.2 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die vom Lieferanten unbestritten oder die rechtskräftig festgestellt sind. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührt, insbesondere kann der Käufer einen im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltVerhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückbehalten. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. 5.3 Kommt der Kunde mit einer Zahlung Besteller in VerzugZahlungsverzug, so ist Verisure der Lieferant berechtigt, Xxxxxx Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu fordern, wenn der Besteller Unternehmer ist. Andernfalls beträgt der Verzugszinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Der Lieferant ist berechtigt gegebenenfalls einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. 5.4 Soweit der Besteller keine besondere Nachricht gibt, werden Zahlungen jeweils auf die älteste offene Rechnung angerechnet. 5.5 Wenn nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenVertragsschluss erkennbar wird, dass der Anspruch des Lieferanten auf Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, ist der Lieferant nach Maßgabe des § 321 BGB zur Leistungsverweigerung oder zum Rücktritt berechtigt. Darüber Ist der Besteller darüber hinaus Unternehmer und kommt er außerdem seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist Verisure der Lieferant berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschadensofortige Bezahlung der insgesamt noch bestehenden Restschuld oder sicherheitshalber die Herausgabe der gelieferten Ware zu fordern, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten auch wenn der Lieferant Schecks oder Wechsel angenommen hat. Der Besteller kann in diesem Fall jedoch die Bezahlung der Restschuld und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangendie sicherheitshalbe Herausgabe der gelieferten Ware durch Stellung anderweitiger, gleichwertiger Sicherheiten in Höhe der Restschuld abwenden. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die 5.6 Eine Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter gilt erst dann als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzenerfolgt, wenn er mit der Lieferant über den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden istBetrag verfügen kann. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang Sämtliche mit der Debit- oder Kreditkarte Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenBestellers.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Zahlung. 6.14.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren Zahlungen sind am Anfang eines 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Monats im Voraus per Lastschrift Abzug fällig. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt. 4.2. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. 4.3. Eine nach ausdrücklicher Vereinbarung Annahme von Schecks oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit in Zusammenhang anfallenden Kosten, insbesondere Zinsen und Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu zahlen. Sie werden dem Lasten des Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltund sind sofort fällig. 4.4. Der Kunde erkennt anist nicht berechtigt, dass hierdurch wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, außer die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltGegenansprüche wurden gerichtlich festgestellt oder sind vom Auftragnehmer anerkannt worden. 6.24.5. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den VertragsbestimmungenAuftragnehmer über sie verfügen kann. 6.34.6. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung in oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften im Verzug, so kann der Auftragnehmer unbeschadet seiner sonstigen Rechte die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung für die Erfüllung seiner Leistung in Anspruch nehmen. 4.7. Der Auftragnehmer ist Verisure dann auch berechtigt, Xxxxxx nach alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit 6 Wochen fällig ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangender Auftragnehmer unter Androhung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt hat. 6.74.8. Wenn Bei Zahlungsverzug werden für sämtliche offenen Forderungen Verzugszinsen ab der Kunde die Einrichtungs- jeweiligen Fälligkeit in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuzüglich Umsatzsteuer verrechnet, sowie Inkassospesen und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermitteltRechtsanwaltskosten in Rechnung gestellt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datensofort fällig sind.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.1Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum und Zugang der Rechnung fällig. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlenRechnung gilt einen Tag nach Absendung als zugegangen. Sie werden dem Kunden Nach einer Fristsetzung von 8 Kalendertagen nach Fälligkeit kommt der AG in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6Verzug. Kommt der Kunde AG mit einer der Zahlung in Verzug, so sind sämtliche noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der AG Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der AN über den Betrag verfügen kann. Wechsel- und Scheckzahlungen werden nur erfüllungshalber nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen in jedem Fall zu Lasten des AG. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Wechsel bzw. der Scheck eingelöst wird und eine Rückbelastung durch die einlösende Bank nicht erfolgt ist. Bei Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des AG ist Verisure der AN berechtigt, Xxxxxx nach alle umlaufenden Wechsel und Schecks sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AG. Die Entgegennahme von Schecks bewirkt nicht die Stundung der Forderungen. Entstehende Kosten gehen dabei zu Lasten des AG. Für den ordnungsgemäßen Einzug übernimmt der AN keine Haftung. Erfüllungsort für Zahlungen ist Hattersheim am Main. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gelten die gesetzlichen Vorschriften Regelungen des BGB zum Zahlungsverzug. Handelt es sich bei dem AG nicht um einen Kaufmann im Sinne des HGB, hat die Zahlung der Ware bei Erhalt zu verlangenerfolgen. Darüber hinaus Lieferung erfolgt gegen Vorkasse. Gegen die Ansprüche des AN aus diesem Vertrag ist Verisure eine Aufrechnung des AG nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der AG auf Verlangen des AN verpflichtet dem AN mit Auftragserteilung eine Sicherheitsleistung in Höhe des erteilten Auftrages zu erbringen. Die Sicherheitsleistung hat entweder zu erfolgen in Form einer Vorauskasse oder alternativ in Form einer Bankbürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank, Sparkasse oder Raiffeisenbank. Ist der AG nicht Unternehmer und verwendet er die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich, ist er verpflichtet, die Rechnung zwei Jahre aufzubewahren. In allen anderen Fällen muss er die Rechnung zehn Jahre aufbewahren. Dies gilt auch für Unternehmer. Verrechnungsklausel: Der AN ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschadenmit allen Forderungen – gleichgültig welcher Art – gegenüber sämtlichen Forderungen des AG, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach die diesem gegen den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn AN oder ihm verbundene Unternehmen zustehen, auch bei verschiedener Fälligkeit der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahltForderungen, akzeptiert er ausdrücklichaufzurechnen, sofern dem AG bekannt ist, dass Verisure es sich zur Gewährleistung der Datensicherheit bei dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hatbetreffenden Unternehmen um ein verbundenes Unternehmen handelt. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer Die AN und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert Vertreter des AN haben keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenInkassovollmacht.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.54.1. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis die Möglichkeit, die bestellte Ware per Banküberweisung (bei Vorauskasse) oder per Last- schriftverfahren zu bezahlen. Die Zahlung hat sofort ohne Abzug zu erfolgen. Bei Bezahlung per SEPA- Lastschriftverfahren wird dexxIT dem Kunden die Ab- buchung mindestens drei Geschäftstage im Voraus ankündigen („Pre-Notification-Frist“). Der Kunde hat sicherzustellen, dass sein Konto zum angekündigten Abbuchungszeitpunkt die erforderliche Deckung auf- weist. 4.2. dexxIT behält sich vor, Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen oder nur gegen Vorauszahlung zu liefern. Bei neu aufgenommenen Geschäftsverbin- dungen erfolgen die ersten drei Lieferungen in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlenRegel nur mit Zahlung bei Lieferung. 6.64.3. Kommt Für Rücklastschriften berechnet dexxIT mindestens € 20,00 an Rückgabegebühren; die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt vorbehalten. Eine Rückgabegebühr wird nicht erhoben, wenn die Rücklastschrift auf einer Unterdeckung des Xxxxxx des Kunden beruht und der Abbuchungsversuch zu einem anderen als dem von dexxIT angekündigten Abbuchungszeitpunkt erfolgt ist. 4.4. Der Kunde gerät mit einer der Zahlung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn die Zahlung bei dexxIT nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden eingeht. Bei Zahlungs- verzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 10% über dem jeweils geltenden Basiszinssatz be- rechnet. Zusätzlich wird dem Kunden für jede Mah- nung eine Mahngebühr von bis zu € 15,00 berechnet, es sei denn, es handelt sich um eine verzugsbegrün- dende Erstmahnung. Das Recht zur Geltendma- chung der Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB und eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt un- berührt. Die Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB ist auch auf Mahngebühren gemäß Satz 3 anzurechnen. 4.5. Bei Zahlungsverzug und/oder erheblicher Ver- schlechterung der Vermögensverhältnisse des Kun- den kann dexxIT offene Forderungen sofort fällig stel- len und für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Leistungen wahlweise nach freiem Ermessen Zah- lung bei Auslieferung oder Vorauszahlung verlan- gen. dexxIT geht von einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse insbesondere bei Erhalt un- befriedigender Kreditauskünfte (z.B. Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Pfändungen etc.) über den Kunden aus. 4.6. dexxIT ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf des- sen ältere Außenstände anzurechnen und wird den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung infor- mieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Verisure dexxIT berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkartezunächst auf die Kosten, ist dann auf die Bereitstellung der Karten- nummer Zinsen und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, zuletzt auf die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenHauptforderung anzurechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.11. Die Zahlungen erfolgen gemäß dem Zahlungsplan, der Teil der Vereinbarung ist, oder, in Ermangelung eines solchen, nach der letzten Lieferung oder Fertigstellung der Leistung. 2. Die Zahlungsfrist beträgt sechzig (60) Tage nach Eingang der Rechnung bei De Romein. 3. De Romein zahlt nur: a. nach Erhalt des von Xx Xxxxxx unterzeichneten und vom Auftragnehmer unveränderten Auftrages durch Xx Xxxxxx b. wenn die Leistung oder der Teil der Leistung, auf den sich eine (Raten-)Zahlung bezieht, vom Auftragnehmer zur Zufriedenheit von De Romein (wieder)geliefert wurde c. nachdem Xx Xxxxxx eine Rechnung gemäß Artikel 7 und der/die von De Romein unterzeichnete(n) Empfangsbestätigungsbeleg(e), Arbeitsstunde(n) und/oder Erklärung(en) erhalten hat und d. nachdem der Auftragnehmer auf Verlangen nachgewiesen hat, dass er die an der Leistung beteiligten Mitarbeiter vollständig und fristgerecht bezahlt hat und dass die von ihm beauftragten Auftragnehmer ihren Mitarbeitern ebenfalls vollständig und fristgerecht das gezahlt haben, was ihnen zusteht, und dass er die im Zusammenhang mit dem Einsatz dieser Mitarbeiter anfallende Lohnsteuer und Umsatzsteuer gegenüber den dafür benannten Behörden erklärt und abgeführt hat e. soweit der Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats eine Bankgarantie als Sicherheit für die Erfüllung vorsieht, werden keine Zahlungen geleistet, bevor die Bankgarantie bei De Romein hinterlegt wurde. 4. De Romein ist jederzeit berechtigt, dem Auftragnehmer die vom Auftragnehmer im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung Zusammenhang mit dem Kunden erfolgt Werk geschuldete Lohnsteuer und Umsatzsteuer, für die der Auftragnehmer gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls Abschnitten 34 oder 35 des Gesetzes über die Erhebung staatlicher Steuern von 1990 gesamtschuldnerisch haftet, durch Einzahlung des Betrags auf das Sperrkonto des Auftragnehmers im Sinne der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum vorgenannten Abschnitte des Gesetzes zu zahlen. 6.65. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenDurch Einzahlung auf das Sperrkonto gemäß Absatz 4 kommt De Romein seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Auftragnehmer nach. 6.76. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Xx Xxxxxx innerhalb von sechs Wochen nach Lieferung der Leistung an Xx Xxxxxx seine Rechnung über den ihm noch geschuldeten Betrag vorzulegen, unter Androhung des Verfalls eines noch verbleibenden Anspruchs gegen De Romein. 7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Xx Xxxxxx den nach dem Vertrag geschuldeten Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte zu Unrecht nicht rechtzeitig bezahlt, akzeptiert er ausdrücklichhat der Auftragnehmer Anspruch auf die gesetzlichen Zinsen gemäß Artikel 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches bis zu dem Tag, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit an dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für De Romein die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der leistet. 8. Jede von De Romein geleistete Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datenbedeutet in keiner Weise einen Rechtsverzicht.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt1. Der Kunde erkennt anKäufer hat den gesamten, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommenBetrag innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf das Bankkonto von Fruitmasters Holland mittels Überweisung zu bezahlen, falls nicht anders vereinbart. 6.42. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle Bezahlt der Käufer irgendeinen, von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in ihm geschuldeten Betrag nicht innerhalb der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt dazu gesetzten Frist, befindet sich der Kunde mit einer Zahlung Käufer von Rechts wegen in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. 6.73. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr Der Käufer hat im Verzugsfall in Bezug auf den Rechnungsbetrag oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit den davon nicht bezahlten Teil Verzugszinsen in Höhe des Verzugsschadenzinssatzes ab dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen Fälligkeitsdatum bis zum Abschluss Datum der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hatbezahlen. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen Alle mit der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten Eintreibung im Zusammenhang stehenden Kosten hat der Käufer zu übernehmen. Die außergerichtlichen Kosten betragen mindestens 15 % der fälligen Beträge der Hauptforderung. 4. Ist die Forderung in einem gerichtlichen Verfahren anhängig gemacht worden, ist der Käufer verpflichtet, die im Rahmen des Verfahrens tatsächlich getätigten Ausgaben zu erstatten. Darunter sind die Kosten von Rechtsanwälten (bzw. Prozessanwälten) und Terminbevollmächtigten sowie auch die Gerichtsgebühr eingeschlossen. Die Bestimmungen dieses Artikels finden weiterhin Anwendung, auch wenn die oben genannten Kosten eine etwaige Verurteilung zur Übernahme der Verfahrenskosten aufgrund von Artikel 237 ff. der niederländischen Zivilprozessordnung [Wetboek van Burgerlijke Rechtsvordering] überschreiten. 5. Jede Zahlung des Käufers bezieht sich zuerst auf die Begleichung der fälligen Zinsen und anschließend auf die Begleichung der sich auf die Eintreibung beziehenden Kosten mit Ausnahme der Debit- gerichtlichen Kosten. Erst nach Begleichung dieser Beträge bezieht sich irgendeine Zahlung des Käufers auf den Hauptbetrag der offen stehenden Forderung. 6. Bei Unterlassung der rechtzeitigen Bezahlung irgendeiner Rechnung werden sämtliche offen stehenden Rechnungen, auch die Rechnungen, deren Zahlungsfrist noch nicht abgelaufen ist, unmittelbar fällig. 7. Fruitmasters Holland ist jederzeit berechtigt, vom Käufer eine (teilweise) Vorauszahlung zu verlangen bzw. zu verlangen, dass der Käufer eine nach Ermessen von Fruitmasters Holland geeignete Sicherheit leistet. 8. Beanstandungen in Bezug auf versandte Rechnungen sind spätestens 3 Tage nach Versand der Verkaufsabteilung von Fruitmasters Holland schriftlich mitzuteilen, im Unterlassungsfall ist Fruitmasters Holland berechtigt, um Beanstandungen diesbezüglich nicht in Behandlung zu nehmen. 9. Eine Verrechnung oder Kreditkarte ein Schuldausgleich des Kunden Käufers ist nie gestattet. Der Käufer ist nicht berechtigt, um irgendeine Zahlungsverpflichtung auszusetzen. 10. In Bezug auf Zahlungen und speichert nur Verrechnungen ist die die Zahlung betreffenden DatenBuchführung von Fruitmasters Holland jederzeit verbindlich.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.1Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei Empfang der Ware ohne Abzug sofort fällig. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum ausschließlich auf das in der Rechnung angegebenen Datum des Verkäufers erwähnte Bankkonto kosten- und spesenfrei zu zahlen. 6.6erfolgen. Kommt Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur aufgrund besonde- rer Vereinbarung und stets nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung Statt hereingenommen. Sämtliche Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Weiterbegebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf dem Verkäufer entstandene Kosten und Auslagen, dann auf Zinsen und erst dann auf die Kaufpreis- forderung verrechnet. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Kunde mit einer Zahlung in VerzugVerkäufer Zug um Zug gegen Rückgabe des Schecks oder Wechsels soforti- ge Barzahlung verlangen. Hat der Käufer weitere, so noch nicht fällige Wechsel herein gegeben, ist Verisure der Verkäufer ferner berechtigt, Xxxxxx Zug um Zug gegen Rückgabe dieser Wechsel die sofortige Bezahlung der Kaufpreise zu verlan- gen. Mahnt der Verkäufer den Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus dem Eintritt von Zahlungsverzug erfolg- los oder wird ein Scheck oder Wechsel bei Fälligkeit nicht eingelöst, ist Verisure der Verkäufer berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und noch nicht voll bezahlte Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Ver- trag. Kannte der Käufer einen weitergehenden VerzugsschadenMangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Ver- tragsabschluss, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach kann er die Zahlung des Kaufpreises weder verweigern noch ihn zurückbehalten. Dasselbe gilt, wenn der Käufer den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7Mangel bzw. Wenn Beanstandungsgrund in Folge grober Fahrlässigkeit nicht erkennt, es sei denn, der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr Verkäufer hat sie arglistig verschwiegen oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Beschaffenheit der Ware eine Garantie übernommen. Wegen Mängeln oder sonstiger Beanstandungen darf die Zahlung per Debit- nur in angemessenem Umfang verweigert oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet zurückbehalten werden. Der Kunde nimmt Über die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten Höhe entscheidet im Zusammenhang Streitfall ein von der für den Käufer zuständigen Industrie- und Handelskammer benannter Sachverständiger, der auch nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung entscheiden soll. Der Käufer kann nur mit der Debit- vom Verkäufer anerkannten oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datenrechtskräftig festge- stellten Gegenforderungen aufrechnen.

Appears in 1 contract

Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Zahlung. 6.15.1. Die iLDB ist berechtigt, 30% der Gesamtforderung nach Absendung der Auftragsbestätigung und den aushaftenden Restbetrag mit Abnahme durch den Auftraggeber in Rechnung zu stellen, soferne nicht ohnedies unmittelbare Zahlung des Gesamtbetrages vereinbart ist. Im Vertrag Fall eines wiederkehrenden Entgelts wird LDB Rechnungen entsprechend den dazu geltenden Entgeltbestimmungen stellen. 5.2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart sind sämtliche Zahlungen sofort mit Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungen sind ohne jeden Abzug, kosten- und spesenfrei in der vereinbarten Gebühren Währung zu leisten. Wurde keine Währung vereinbart, so sind Zahlungen in EURO (€) zu leisten. Sollte ein periodisches Entgelt vereinbart werden, ist dieses quartalsweise am Anfang Beginn eines jeden Monats Quartals und für die gesamte Rechnungsperiode im Voraus per Lastschrift zu zahlenfällig. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen Beginnt oder endet der Vertrag während eines jeden Monats in Rechnung gestelltQuartals, so steht dieses Entgelt anteilig zu. Der Kunde erkennt anAufraggeber ist nicht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung berechtigt. Eine Zahlung gilt als geleistet, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltsobald der Betrag auf dem Konto von LDB gutgebucht ist und LDB darüber frei verfügen kann. 6.25.3. Die Einrichtungs- Bei Zahlungsverzug ist LDB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat zu berechnen. Weiters trägt der Auftraggeber diesfalls auch alle Kosten der außergerichtlichen und Anschlussgebühr ist nach Abschluss gerichtlichen Forderungseintreibung wie z.B. erforderliche Mahn- 5.4. Ist der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als zwei Wochen in Verzug, so ist Verisure LDB unbeschadet sonstiger Ansprüche für die Dauer der Verzögerung von allen weiteren Leistungs- und Liefer-, aber auch Gewährleistungsverpflichtungen und sämtlichen sonstigen Verpflichtungen befreit und berechtigt, Xxxxxx nach sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte und noch nicht vollständig bezahlte Leistungen einzustellen, ohne dass dies den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenAuftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr Ein Rücktritt vom Vertrag oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung eine Wandlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da LDB liegt aufgrund dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird Handlungen nur dann nutzenvor, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datendies ausdrücklich erklärt wurde.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlung. 6.114.1. Die Zahlungskonditionen, wie insbesondere die Fälligkeit und Art der Zahlung, sind in dem Angebot, der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung ersichtlich. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Vertragserfüllung durch CIN. 14.2. Die Rechnungen von CIN sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen 14 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. 14.3. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von CIN. Der Eigentumsvorbehalt dient auch der Sicherung unserer Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Vertrag vereinbarten Gebühren Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderung. 14.4. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf das von uns ausgewiesene Konto als Zahlung. Die Annahme von Wechsel und Scheck erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug aus. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. 14.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist CIN berechtigt, nach eigener Xxxx den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Dies sind am Anfang eines jeden Monats bei Unternehmern 9,2 % p.a. über dem Basiszinssatz. Dieser Anspruch umfasst auch Zinseszinsen. Zudem verpflichtet sich der Kunde im Voraus per Lastschrift Falle des Zahlungsverzuges die gerichtlichen sowie außergerichtlichen Kosten sowie die, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen, zu zahlenersetzen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung Dies umfasst jedenfalls einen Pauschalbetrag von EUR 40,- als durch Verisure erteilt gilt. 6.2Entschädigung für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB. Die Einrichtungs- Geltendmachung weiterer Rechte und Anschlussgebühr Forderungen bleibt davon unberührt. CIN ist nach Abschluss der Einrichtung und im Falle des Anschlusses der Alarmanlage Zahlungsverzuges des Kunden nicht verpflichtet die eigene Leistung zu zahlenerbringen, solange dieser Verzug andauert. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum Des Weiteren ist CIN im Falle des Verzuges berechtigt sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften stellen und/oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. 6.714.6. Wenn der Kunde Dem Kunden ist es nicht gestattet mit allfälligen bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung aufzurechnen. Ebenso ist dem Kunden die Einrichtungs- und Anschlussgebühr Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder einen aufgrund von Ansprüchen aus anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenRechtsgeschäften nicht gestattet.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.19.1. Sofern keine Zahlungsbedingungen bei Warenlieferungen (ausgenommen Software) oder Dienstleistung vereinbart wurden, ist die Hälfte des Verkaufspreises bei Erhalt der Auftragsbestätigung und der Rest bei Lieferung bzw. nach Fertigstellung innerhalb von 7 Tagen fällig. Unabhängig davon ist die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung zu bezahlen. 9.2. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen. 9.3. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind Höhe und Fälligkeit des einmaligen und/oder laufenden Nutzungsentgelts (Lizenzgebühren, Wartungsentgelte, Datenablage in unserem Rechenzentrum für die Inhalte der Channels, automatische Updates der Software, deren Service, die Wartung, ein Fair-Use-Support am Anfang eines jeden Monats Telefon, etc.) ist einzelvertraglich zu vereinbaren, ebenso wie eine allfällige Wertsicherung. Sofern keine einzelvertraglichen Vereinbarungen getroffen worden sind, werden die laufenden Nutzungsentgelte für 1 Kalenderjahr im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung Hierfür ist als Zahlungsziel zumindest 15 Tage vor dem Beginn der eigentliche Nutzungsdauer festgelegt. Die Wartungs- und Supportleistungen werden dem Kunden durch Verisure erteilt giltin4me gesondert zu Verfügung gestellt und werden mit der Bestellauslösung durch den Kunden akzeptiert. 6.29.4. Die Einrichtungs- Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers in der vereinbarten Währung (grundsätzlich in Euro) zu leisten. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung Spesen (wie z. B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den VertragsbestimmungenKäufers. 6.39.5. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart habenDer Käufer ist nicht berechtigt, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommenwegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. 6.49.6. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen RechnungEine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem in4me (Verkäufer) über sie verfügen kann. 6.59.7. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in Ist der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde Käufer mit einer vereinbarten Zahlung in oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann in4me unbeschadet seiner sonstigen Rechte 9.7.1. die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, 9.7.2. sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit die in Punkt 9.11 zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, sofern in4me nicht darüberhinausgehende Kosten nachweist, 9.7.3. im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zweimaligem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Vorauskassa erfüllen. 9.8. In jedem Fall ist Verisure in4me berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten gemäß den gesetzlich anwendbaren Vorschriften in Rechnung zu stellen. 9.9. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum von in4me. Im Fall des auch nur teilweisen Zahlungsverzuges ist in4me berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften die Ware auch ohne Zustimmung des Käufers, abzuholen. 9.10. in4me hat das Recht die Rechnung auf elektronischem Wege zu verlangenübermitteln. 9.11. Darüber hinaus Bei verspäteter Zahlung werden 9% Zinsen p.a. verrechnet. 9.12. Der Verkäufer ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten bei nach Vertragsabschluss eintretenden Steigerungen von Lohn- und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7Materialkosten bzw. Wenn der Kunde die Einrichtungs- sonstigen Kosten und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermitteltAbgaben, die umseitig angeführten Pauschalbeträge entsprechend zu erhöhen und dem Käufer ab dem auf die Erhöhung folgenden Monatsbeginn anzulasten. Die Erhöhungen gelten vom Käufer von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzenvornherein akzeptiert, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datensie nicht mehr als 10% jährlich betragen.

Appears in 1 contract

Samples: Service Agreement

Zahlung. 6.18.1 Die Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlenSofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist ein Drittel des Preises unmittelbar nach Vertragsabschluss, ein Drittel bei halber Lieferzeit und der Rest bei Lieferung fällig. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch Unabhängig davon ist die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum enthaltene Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 30 Tage nach Rechnungslegung zu zahlenbezahlen. 6.6. Kommt 8.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsan- sprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenan- sprüchen zurückzuhalten. 8.3 Ist der Kunde Käufer mit einer vereinbarten Zahlung in oder sonstigen Leistung im Verzug, so kann der Verkäufer entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben, b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, c) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen, d) sofern auf seiten des Käufers kein Entlastungsgrund im Sinne des Art. 11 vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 7,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (siehe RL/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäfts verkehr, vom 29. Juni 2000) verrechnen oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären. 8.4 Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behält sich der Verkäufer das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Der Käufer hat allen erforderlichen Maßnahmen zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Der Verkäufer ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften am Liefergegenstand sein Eigentum äußerlich kenntlich zu verlangenmachen. Darüber hinaus Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist Verisure berechtigtder Käufer gehalten, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten das Eigentumsrecht des Verkäufers geltend zu machen und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften diesen unverzüglich zu verlangenverständigen. 6.78.5 Der Käufer hat jedenfalls dem Verkäufer als weiteren Verzugsschaden die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen. 8.6 Andere als die in Art. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu 8 genannten Ansprüche des Verkäufers gegen den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenKäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Zahlung. 6.19.4.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift Partnerprovision sollte mindestens monatlich gemäß dem Auszahlungsprozess des Unternehmens gezahlt und dem Konto des Partners gutgeschrieben werden. 9.4.2. Aus Gründen der Verwaltung und der Kontosicherheit behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Häufigkeit und/oder die Höhe der Provisionen auf dem Partnerkonto innerhalb angemessener Grenzen zu zahlenbeschränken. 9.4.3. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt anDas Unternehmen kann nach eigenem Ermessen festlegen, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltein negativer Zahlungsbetrag in einem Monat auf den folgenden Monat übertragen und von diesem abgezogen wird. 6.29.4.4. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist Mindestauszahlung der Provision beträgt 100 $ (einhundert USD). Ein geringerer Betrag wird auf die Provisionsauszahlungen späterer Monate angerechnet, sofern der kumulierte Betrag 100 $ (einhundert USD) übersteigt. 9.4.5. Alle Provisionen verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt. 9.4.6. Für Auszahlungen, die nicht per Banküberweisung erfolgen, wird eine Gebühr erhoben, die als nicht- festgelegter Prozentsatz des Transaktionswerts berechnet wird, einschließlich der Zahlungsmethoden, die nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlenÜberweisungen auf Konten ohne Wallet verwendet werden. 9.4.7. Die Abrechnung mit dem Kunden Provision wird in USD berechnet, aber die Zahlung erfolgt in EUR. Die Währungsumrechnung erfolgt am Tag der Zahlung gemäß den Vertragsbestimmungender üblichen Währungsumrechnungsrichtlinie des Unternehmens. 6.39.4.8. Falls der Kunde Das Unternehmen ist jederzeit zu Folgendem berechtigt: a. Die Vergütung des Partners um Steuern oder andere Beträge zu kürzen, zu verringern oder einzubehalten, um durch Gesetze und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart habenVorschriften auferlegte höhere Kosten oder andere Ausgaben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommendie sich aus einer zwingenden Vorschrift ergeben, zu berücksichtigen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich b. Nach Benachrichtigung jeden Vergütungsplan und jeden URL-Tracker in eine andere Methode umzuwandeln, die Ausstellung einer elektronischen Rechnungdas Unternehmen jederzeit ändern kann. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde c. Die Vergütung des Partners mit einer Zahlung in Verzugallen Kosten, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr sich aus betrügerischen Forderungen oder einen Rückbuchungen oder anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift gleichwertigen bestehenden oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermitteltkünftigen Maßnahmen ergeben, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werdenden vom Partner vermittelten Kunden stammen, zuverrechnen, bis der Verlust des Unternehmens vollständig ausgeglichen ist. Der Kunde nimmt Das Unternehmen unternimmt bei der Kontoeröffnung angemessene Anstrengungen, um die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis Echtheit neuer Konten und wird nur dann nutzenanschließend deren Zahlungen an das Unternehmen zu überprüfen. d. Die Zahlung zurückzuhalten, wenn er das Unternehmen vernünftigerweise davon ausgeht, dass dies zu einem Verstoß gegen die Gesetze und/oder die gesetzlichen Vorschriften des Unternehmens führen würde. e. Dem Partnerkeine Provisionen für Trades zu zahlen, bei denen die von ihm vermittelten Kunden entweder direkt oder indirekt durch Hedging in weniger als 5 (fünf) Minuten in eine Position ein- und aussteigen bzw. aus Gründen der auf der Webseite des Unternehmens verfügbaren Kundenvereinbarung. f. Den entsprechenden Anteil der Vergütung des Partners im Falle von Betrug oder Beendigung der Geschäftsbeziehung mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang vom Partner vermittelten Xxxxxx aufgrund eines Verstoßes gegen die Kundenvereinbarung des Unternehmens mit Gewinnausfall einzubehalten. g. Alle ausstehenden Provisionen des Partners zu stornieren und diese Vereinbarung zu kündigen, wenn das Unternehmen feststellt oder den begründeten Verdacht hat, dass der Debit- Partner Kunden anwirbt, die missbräuchlich handeln, oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datendas Unternehmen, seine Dienstleistungen oder seine Systeme anderweitig missbrauchen.

Appears in 1 contract

Samples: Partner Agreement

Zahlung. 6.1. Die Mangels im Vertrag vereinbarten Gebühren Einzelfall anwendbarer anders lautender schriftlicher Vereinbarung sind am Anfang eines jeden Monats alle Zahlungen der Vertragspartner, für die von FelixTools GmbH erbrachten Lieferungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen prompt bei Rechnungserhalt zu leisten. Im Falle des Verzuges ist die FelixTools GmbH berechtigt, ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in folgendem Ausmaß zu begehren: Wenn der Vertragspartner Verbraucher ist, werden 10 % Verzugszinsen p.a. verrechnet, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, jene Zinsen, die nach der Bestimmung des § 1333 Abs. 2 ABGB im Voraus per Lastschrift zu zahlenVerzugsfall geschuldet werden. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestelltIm Verzugsfalle des Vertragspartners ist die FelixTools GmbH berechtigt, aber nicht verpflichtet, vor der Vornahme gerichtlicher Eintreibungsmaßnahmen offene Forderungen außergerichtlich selbst oder durch andere Personen, insbesondere Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte einzumahnen. Der Kunde erkennt anSofern sich die FelixTools GmbH zur Einmahnung offener und fälliger Forderungen gegenüber Vertragspartnern der Dienste anderer Unternehmer, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzugwie Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte bedient, so ist Verisure berechtigtder Vertragspartner zur Tragung der Kosten des Einschreitens dieser Unternehmen in folgendem Umfange verpflichtet: beim Einschreiten eines Inkassounternehmens: jene Kosten, Xxxxxx die nach Maßgabe der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, BGB! 1996/141 in der jeweils geltenden Fassung, angemessen sind; beim Einschreiten eines Rechtsanwaltes die tarifmäßigen Kosten für die Informationsaufnahme und die Abfassung eines Anspruchsschreibens nach den gesetzlichen Vorschriften Bestimmungen des RATG in der jeweils geltenden Fassung. Falls vereinbarungsgemäß Zahlungen des Vertragspartners in Teilbeträgen zu verlangenleisten sind, wird Terminsverlust vereinbart. Darüber hinaus ist Verisure berechtigtSofern nicht bei Verbrauchergeschäften die Bestimmung des § 13 Konsumentenschutzgesetz Anwendung findet, einen weitergehenden Verzugsschadentritt der Terminsverlust ein, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte Vertragspartner auch nur eine Teilleistung, sei es auch nur teilweise, nicht zum vereinbarten Fälligkeitstermin bezahlt, akzeptiert er ausdrücklichmit der Wirkung, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten gesamte im Zusammenhang Zeitpunkt des Eintrittes des Terminsverlustes noch aushaftende Restbetrag der Forderung von der FelixTools GmbH sofort zur Zahlung fällig ist und dem Vertragspartner bei Vertragsabschluss im Einzelfall eingeräumte Preisnachlässe und allfällige andere Begünstigungen gegenstandslos sind. Die Aufrechnung mit offenen Forderungen des Vertragspartners gegenüber der Debit- oder Kreditkarte FelixTools GmbH und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der FelixTools GmbH nicht anerkannter Gegenforderungen des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.Vertragspartners sind ausgeschlossen. Sofern das Rechtsgeschäft für den Vertragspartner ein Verbrauchergeschäft ist, gilt diese Bestimmung nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Z. 8 KSchG.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlung. 6.17.1 Sofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist 1/3 des Preises bei Erhalt der Auftragsbestätigung, 1/3 bei halber Lieferzeit und der Rest bei Lieferung fällig. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch Unabhängig davon ist die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum enthaltene Umsatzsteuer in jedem Fall bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsle- gung zu zahlenbezahlen. 6.67.2 Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Kommt Dies gilt auch für Verrechnungsbeträge, wel- che durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ur- sprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen. 7.3 Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers in der ver- einbarten Währung zu leisten. Allfällige Spesen hat der Kunde zu tragen. Eine Annahme von Scheck oder Wechsel ist ausdrücklich ausgeschlos- sen. 7.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. 7.5 Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Verkäufer über sie verfügen kann. 7.6 Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung in oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsge- schäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fällig- keit die gesetzlichen Verzugszinsen zuzüglich Umsatzsteuer verrech- nen, sofern der Verkäufer nicht darüber hinaus gehende Kosten nach- weist, c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, das heißt nach zwei- maligem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Vorauskassa erfüllen. In jedem Fall ist Verisure berechtigtder Verkäufer berechtigt vorprozessuale Kosten, Xxxxxx nach insbe- sondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten gemäß den gesetzlichen gesetzlich anwendbaren Vorschriften in Rechnung zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenstellen. 6.77.7 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten vor. Wenn Der Käufer tritt hiermit an den Verkäufer zur Sicherung von dessen Kauf- preisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbe- haltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab. Der Käufer ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt ste- hende Ware bei Weiterverkauf mit Stundung des Kaufpreises nur unter der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklichBedingung befugt, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang gleichzeitig mit der Debit- Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt oder Kreditkarte die Zession in seinen Geschäftsbüchern anmerkt. Auf Verlangen hat der Käufer dem Ver- käufer die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu ge- ben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Un- terlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, auf das Eigentumsrecht des Kunden Verkäufers hinzu- weisen und speichert nur diesen unverzüglich zu verständigen. 7.8 Der Verkäufer hat das Recht die die Zahlung betreffenden DatenRechnung auf elektronischem Wege zu übermitteln.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions

Zahlung. 6.11. In Rechnung gestellte Leistungen sind ab Rechnungszugang sofort fällig. 2. Im Falle des Verzuges des Vertragspartners werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens 4 Prozent über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz, berechnet. 3. Zahlungen dürfen nur an uns erfolgen, nicht an Vertreter. 4. Vorauszahlungen können einzelvertraglich vereinbart werden. Werden die Vorauszah- lungen nicht pünktlich geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine weitere Tätigkeit einzustellen bzw. bis zur Zahlung aufzuschieben. 5. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt anüblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt gilt. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart habenihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie ge- gen Übernahme sämtlicher, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig. 6. Bei Teilleistungen steht dem Auftragnehmer das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzah- lungen zu. 7. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, werden alle unsere Forderungen unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Kreditkarte uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unserer Vertragspartner zu min- dern. 8. Xxxxx der Auftraggeber vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass wir ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Kunden Vertrages, aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspart- ner, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschal- betrag von max. 30 % des vereinbarten Werklohns zu vergüten. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und speichert Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstan- den bzw. entgangen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in nachgewiesener Höhe. 9. Zu einer Aufrechnung ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbe- stritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist. 10. Vom Auftraggeber nachträglich – d.h. nach Auftragsannahme bzw. Rechnungsstellung durch die Zahlung betreffenden DatenH.J. Blankart GmbH – veranlasste Änderungen des Auftrags werden diesem die etwaigen dadurch entstehenden Kosten berechnet. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jedwede Än- derung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg o.ä.). Solche Änderungen können pauschal mit 15 Euro je Änderung berechnet werden.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.1. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) 12.1 Der Zahlungsservice muss innerhalb von 14 Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt annach Rechnungsdatum ohne Abzug auf ein vom Lieferanten anzuzeigendes Konto erfolgen, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltsofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr 12.2 Der Lieferant ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure jederzeit berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigtvor Lieferung oder um die Lieferung fortzusetzen, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften (zusätzliche) Sicherheit von der Gegenpartei zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem 12.3 Reklamationen gegen Rechnungen müssen innerhalb von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich beim Lieferanten eingereicht werden. Der Kunde nimmt Nach Ablauf der Laufzeit wird die Allgemeine Geschäftsbedingungen Rechnung von der Zahlungsanbieter zur Kenntnis Gegenpartei unwiderruflich und wird nur dann nutzenbedingungslos akzeptiert. 12.4 Die Gegenpartei verzichtet auf das Recht, wenn er mit sich gegenseitig geschuldete Beträge aufzurechnen. 12.5 Zahlt die Gegenpartei keinen von ihr geschuldeten Xxxxxx gemäß den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden vorstehenden Bestimmungen, so gilt dies als gesetzlich in Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung erforderlich ist. Verisure speichert keine Daten In diesem Fall sind alle anderen Ansprüche des Lieferanten gegenüber der anderen Partei sofort fällig und zahlbar, und in Bezug auf diese Ansprüche wird der Verzug auch ohne Mitteilung des Verzugs sofort wirksam. Ab dem Tag, an dem die Gegenpartei in Verzug ist, schuldet sie Zinsen in Höhe von 2% pro Monat auf die dem Lieferanten geschuldeten Beträge, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gezählt wird. 12.6 Bei Zahlungsverzug werden alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit Ansprüchen gegen die andere Partei, die sich aus der Debit- Vereinbarung ergeben oder Kreditkarte anderweitig damit verbunden sind, von der anderen Partei getragen. Die außergerichtlichen Kosten betragen unbeschadet des Kunden Rechts des Lieferanten, die tatsächlichen Inkassokosten geltend zu machen, mindestens 10% des Kapitalbetrags zuzüglich Zinsen und speichert nur Vorschüssen sowie fälliger Steuern. 12.7 Wenn die andere Partei keine Sicherheit / kein Geschenk leistet, ist der Lieferant nicht verpflichtet, seine Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei aus laufenden Vereinbarungen zu erfüllen oder weiter zu erfüllen, unbeschadet des Rechts des Lieferanten, die Vereinbarung oder Zahlung betreffenden Datenzu erfüllen, um Schadensersatz zu verlangen und / oder Sicherheit von den aufgrund der Vereinbarung geschuldeten Geldern.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 6.15.1 Die Zahlung der vom Verkäufer verkauften Produkte hat innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum in der vereinbarten Währung zu erfolgen, außer wenn die Vertragsparteien diesbezüglich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen haben sollten. 5.2 Als Zahlungsdatum gilt jeweils das Datum, an dem die Zahlung bei dem Verkäufer eingeht. Die Barzahlungen können nur mit Zustimmung des Verkäufers an eine nach dem Handelsregister vertretungsbefugte Person geleistet werden. Als Beleg dieser Barzahlungen gilt nur die Quittung des Verkäufers. 5.3 Der Käufer ist nicht zu Abzug, Aufschub oder Ermäßigung aufgrund einer angeblich mangelhaften Lieferung, aufgrund der Tatsache, dass die Lieferung noch nicht komplett erfolgt ist, oder aufgrund irgendeiner sonstigen vom Käufer behaupteten Forderung oder irgendeines sonstigen vom Käufer behaupteten Anspruchs berechtigt, und jede Berufung auf Aufrechnung wird ebenfalls ausdrücklich ausgeschlossen, außer wenn die Vertragsparteien diesbezüglich schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen haben sollten. 5.4 Sollte die Zahlungsfrist überschritten werden, so wird der Käufer vom Ablauf der Zahlungsfrist an kraft Gesetzes im Verzug sein, ohne dass eine vorherige Inverzugsetzung dazu erforderlich sein wird. Der Verkäufer ist berechtigt vom Fälligkeitstag an die gesetzlichen Zinsen für Handelsgeschäfte (siehe Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW)) in Rechnung zu stellen, während alle mit der Eintreibung verbundenen Kosten, sowohl die gerichtlichen als auch die außergerichtlichen Kosten, wobei die außergerichtlichen Kosten mit mindestens 15% des einzutreibenden Betrages angesetzt werden und sich mindestens auf € 250,00 belaufen werden, ebenfalls auf Rechnung des Käufers gehen. Als außergerichtliche Kosten gelten unter anderem alle Kosten der Untersuchung zur Feststellung der Eintreibbarkeit, der Mahnung und Inverzugsetzung sowie der Tätigkeiten, die zum Abschluss eines (gütlichen) Vergleichs ausgeführt werden, sowie die Auslagen und das Honorar der Person, die vom Verkäufer mit der Eintreibung beauftragt wird. Sollte in Bezug auf den Käufer die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt werden, so wird er neben der Hauptsumme, den damit zusammenhängenden außergerichtlichen Kosten und den Vertragszinsen ebenfalls die Kosten des Insolvenzantrages schuldig sein. 5.5 Falls ein Auftrag in Teilen ausgeführt wird, ist der Verkäufer berechtigt die Zahlung einer Teillieferung zu fordern, bevor die weiteren Teillieferungen durchgeführt werden. 5.6 Personen, die bei dem Verkäufer angestellt sind, und die der Verkäufer nicht ausdrücklich entsprechend bevollmächtigt hat (siehe das Handelsregister der Handelskammer), können keine Zahlungen mit befreiender Wirkung geleistet werden. 5.7 Der Verkäufer ist berechtigt bei oder nach Abschluss des Vertrages, bevor die vereinbarte Leistung (weiter) erbracht wird, vom Käufer Sicherheit zu verlangen, damit gewährleistet ist, dass er sowohl die Zahlungs- als auch weitere Verpflichtungen aus dem Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift erfüllen wird. Daneben hat der Verkäufer das Recht vom Käufer einen Vorschuss oder Vorauszahlung zu verlangen. Sollte der Käufer sich weigern einen Vorschuss zu zahlen. Sie werden dem Kunden in , den ersten fünf (5) Tagen betreffenden Betrag vorauszuzahlen oder die verlangte Sicherheit zu leisten, so ist der Verkäufer berechtigt die Erfüllung seiner Verpflichtungen aufzuschieben und den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder Einschaltung eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt anGerichtes ganz oder teilweise aufzulösen, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltunbeschadet des Rechtes des Verkäufers auf Ersatz des Schaden, den er eventuell erleiden wird. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss 5.8 Der Verkäufer hat das Recht eine eingehende Zahlung, auch wenn der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3Käufer eine andere Bestimmung erwähnt haben sollte, zunächst zur Begleichung älterer Schulden anzuwenden. Falls der Kunde bereits Kosten und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart habenZinsen entstanden sind, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung die betreffende Zahlung zunächst zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen(außergerichtlichen) Kosten, dann zur Zahlung der Zinsen und erst danach zur Zahlung der Hauptsumme angewendet. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions of Sale and Delivery

Zahlung. 6.1Die Zahlungen (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) sind unabhängig von einer Rechnungslegung fällig und sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die im Vertrag vereinbarten Gebühren Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fallen. Es gilt eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung per Vorkasse oder per Barnachnahme (5zzgl. der Nachnahmegebühr) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt annach Xxxx des Auftragnehmers als vereinbart, wenn eine Überprüfung des Auftraggebers durch eine Wirtschaftsauskunftei ergibt, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung über den Auftraggeber negative Zahlungserfahrungen vorliegen und der Auftraggeber aus diesem Grunde von der Wirtschaftsauskunftei als durch Verisure erteilt gilt. 6.2risikobehaftet eingestuft wird. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist Unter risikobehaftet wird ein Bonitätsindex von mindestens 2,5 nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlendem Bürgel Score verstanden, d.h. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den Vertragsbestimmungen. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum Auftraggeber lagen Bürgel negative Zahlungserfahrungen in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6Vergangenheit vor. Kommt Ist der Kunde Auftraggeber mit einer Zahlung anderen fälligen Forderung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu kann der Auftragnehmer eine Vorkasse verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigtBei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr besonderer Materialien oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet Vorleistungen kann hierfür ebenfalls eine Vorauszahlung verlangt werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten Vollkaufmann im Zusammenhang mit Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs-und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden DatenAuftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI nicht nachgekommen ist.

Appears in 1 contract

Samples: Geschäfts , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Zahlung. 6.1(1) Sofern nicht Anzahlungen oder Abschlagszahlungen nach Lieferungs- oder Baufortschritt geschuldet werden, sind die Zahlungen des Auftraggebers wie folgt fällig: 30 % mit Bestellung der Waren als Anzahlung, 70 % bei Lieferbereitschaft vor Auslieferung ohne Skontoabzug. (2) Die Zahlung hat grundsätzlich mit Banküberweisung zu erfolgen. Die iDiskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen zuzüglich Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Vertrag vereinbarten Gebühren sind am Anfang eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift Falle von Überweisungen ist die Verbindlichkeit des Auftraggebers nur dann erfüllt, wenn die Überweisung auf das von uns angegebene Konto erfolgt ist. (3) Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er – unbeschadet aller uns sonst zustehenden Rechte – ab diesem Zeitpunkt Zinsen zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 5,00 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. auf den noch offen stehenden Betrag zu zahlen. Sie Soweit die OMER Deutschland GmbH Fälligkeitszinsen verlangen kann, ist der gleiche Zinssatz vereinbart. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. (4) Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein, liegt eine Überschuldung oder ein sonstiger Insolvenzgrund vor oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, so werden dem Kunden alle offen stehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt bei einer sonstigen wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers. Tritt eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers ein, so ist OMER Deutschland GmbH berechtigt, nach ihrer Xxxx Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen wegen unserer Ansprüche aus sämtlichen bestehenden Verträgen zu beanspruchen und Erfüllung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Einen hierdurch entstehenden Schaden hat der Auftraggeber zu ersetzen. Kommt der Auftraggeber mit der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in den ersten fünf Verzug, so kann die OMER Deutschland GmbH nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. (5) Tagen eines jeden Monats in Rechnung gestellt. Der Kunde erkennt an, dass hierdurch Zahlungen werden – soweit nicht schriftlich anders vereinbart – auf die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltälteste fällige Forderung verrechnet. 6.2. Die Einrichtungs- und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlen. Die Abrechnung (6) Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden erfolgt gemäß den VertragsbestimmungenAuftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 6.3. Falls der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben(7) Stehen dem Auftraggeber Gewährleistungsansprüche zu, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung so kann er an der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde Zahlung ein SEPA-Basislastschrift- mandat ihm gesetzlich zustehendes Zurückbehaltungsrecht nur in den Vertrag aufgenommenHöhe eines Betrages geltend machen, der in einem angemessenen Verhältnis zu der durch die aufgetretenen Mängel bewirkten Wertminderung steht. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist Verisure berechtigt, Xxxxxx nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird nur dann nutzen, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Daten.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlung. 6.15.1. Die iMEDATEC ist berechtigt, 1/3 der Gesamtforderung nach Absendung der Auftragsbestätigung, 1/3 nach Ablauf der Hälfte der vorgesehenen oder vereinbarten Liefer- bzw. Leistungsfrist und den aushaftenden Restbetrag mit Erbringung der Lieferung/Leistung in Rechnung zu stellen. Im Vertrag Fall eines wiederkehrenden Entgelts wird MEDATEC Rechnungen entsprechend den dazu geltenden Entgeltbestimmungen stellen. 5.2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart sind sämtliche Zahlungen sofort mit Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungen sind ohne jeden Abzug, kosten- und spesenfrei Zahlstelle MEDATEC in der vereinbarten Gebühren Währung zu leisten. Wurde keine Währung vereinbart, so sind Zahlungen in EURO (€) zu leisten. Sollte ein periodisch verrechenbares Entgelt vereinbart werden, ist dieses monatlich am Anfang Beginn eines jeden Monats im Voraus per Lastschrift zu zahlenfällig. Sie werden dem Kunden in den ersten fünf (5) Tagen Beginnt oder endet der Vertrag während eines jeden Monats in Rechnung gestelltMonats, so steht dieses Entgelt anteilig zu. Die allfällige Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber und vorbehaltlich der Diskontfähigkeit. Der Kunde erkennt anAufraggeber ist nicht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung berechtigt. Eine Zahlung gilt als geleistet, dass hierdurch die SEPA-Lastschrift Vorankündigung als durch Verisure erteilt giltsobald der Betrag auf dem Konto von MEDATEC gutgebucht ist und MEDATEC darüber frei verfügen kann. 6.25.3. Die Einrichtungs- Bei Zahlungsverzug ist MEDATEC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat zu berechnen. Weiters trägt der Auftraggeber diesfalls auch alle Kosten der außergerichtlichen und Anschlussgebühr ist nach Abschluss der Einrichtung gerichtlichen Forderungseintreibung wie z.B. erforderliche Mahn-/Inkasso- und des Anschlusses der Alarmanlage zu zahlenRechtsanwaltskosten. Die Abrechnung mit dem Kunden erfolgt gemäß den VertragsbestimmungenZahlungen werden im Verzugsfall ungeachtet einer anderen Widmung zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital verrechnet. 6.35.4. Falls Ist der Kunde und Verisure eine Zahlung per Lastschrift vereinbart haben, wird der Kunde Verisure eine Einzugser- mächtigung zur Zahlung der von ihm geschuldeten Beträge erteilen. Zu diesem Zweck wurde ein SEPA-Basislastschrift- mandat in den Vertrag aufgenommen. 6.4. Der Kunde akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung einer elektronischen Rechnung. 6.5. Der Kunde hat alle von Verisure in Rechnung gestellten Beträge bis zum in der Rechnung angegebenen Datum zu zahlen. 6.6. Kommt der Kunde Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung länger als zwei Wochen in Verzug, so ist Verisure MEDATEC unbeschadet sonstiger Ansprüche für die Dauer der Verzögerung von allen weiteren Leistungs- und Liefer-, aber auch Gewährleistungsverpflichtungen und sämtlichen sonstigen Verpflichtungen befreit und berechtigt, Xxxxxx nach sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte und noch nicht vollständig bezahlte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den gesetzlichen Vorschriften zu verlangenAuftraggeber von seiner Leistungspflicht entbindet. Darüber hinaus ist Verisure berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden, insbesondere Inkassokosten sowie Gerichtsverfahrenskosten und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. 6.7. Wenn der Kunde die Einrichtungs- und Anschlussgebühr Ein Rücktritt vom Vertrag oder einen anderen ausstehenden Betrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt, akzeptiert er ausdrücklich, dass Verisure sich zur Gewährleistung der Datensicherheit dem von ver- traglich gebundenen Zahlungsdienstleistern implementierten Sicherheitssystem der Finanzierungdienstleistungen ange- schlossen hat. Entscheidet sich der Kunde für die Zahlung per Debit- oder Kreditkarte, ist die Bereitstellung der Karten- nummer und der erforderlichen Informationen zum Abschluss der Zahlung eine Wandlung durch diese Zahlungsdienstleister gewährleis- tet und geschützt, da MEDATEC liegt aufgrund dieser Anbieter als einziger Zugang zu den oben genannten Daten hat. Diese Daten werden unter den geeigneten Sicherheitsmaßnahmen übermittelt, die von diesen Zahlungsdienstleistern gewährleistet werden. Der Kunde nimmt die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zahlungsanbieter zur Kenntnis und wird Handlungen nur dann nutzenvor, wenn er mit den von diesen Zahlungsanbietern garantierten Sicherheitsmaßnahmen einverstanden ist. Verisure speichert keine Daten im Zusammenhang mit der Debit- oder Kreditkarte des Kunden und speichert nur die die Zahlung betreffenden Datendies ausdrücklich erklärt wurde.

Appears in 1 contract

Samples: General Terms and Conditions