Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach. (2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. (3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig. (4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen. (5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern. (6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts, Sales Contracts
Zahlung. (1) Zahlungen sind5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenRest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachBerechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen - gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
(2) Maßgebend 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung uns nicht verbindlich.
5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir ge- mäß § 456 UGB bei unsverschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % über dem 10-Jahreszinssatz zu berech- nen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsenGegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zins- satz iHv 4%.
5.5. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Falle des Verzugs bleibt unberührtEinzelnen ausgehandelt wird.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an 5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztbestehender Vertragsverhältnisse in Zah- lungsverzug, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangendie Erfüllung unserer Verpflichtungen aus sämtlichen Verträgen bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.7. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, Wir sind wir dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Ge- schäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine Wertminderung zu fordernrückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wo- chen erfolglos gemahnt haben.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner 5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässiguns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen ge- währte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.10. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde, bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 30,--, soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht. Weiters ist er auch zur Bezahlung sämtlicher Kosten, die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, verpflichtet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) 10.1 Rechnungen für Lieferungen von Waren werden gemäß den jeweils getroffenen Vereinbarungen bezahlt. Wenn im Angebot nicht explizit vereinbart und ausgewiesen, dann hat der Kunde ein Drittel des in der Auftragsbestätigung angeführten Betrages als Anzahlung prompt nach Erteilung des Auftrages zu leisten, ein Drittel zwei Wochen vor der Lieferbereitschaft und die restliche Forderung aus dem Liefervertrag unmittelbar nach der Rechnungslegung. Sofern zwischen den Vertragsparteien kein anders lautendes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wurde sind die Zahlungen sindder Rechnungsbeträge abzugsfrei und unverzüglich nach Erhalt der Rechnung fällig. Schecks werden nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarungen angenommen.
10.2 Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz vereinbart. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart es sei denn mit von HOK schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
10.3 Wenn beim Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, innerhalb gegen ihn Vollstreckungsmaßnahmen geführt werden, Zahlungsstockung oder Zahlungseinstellung eintritt oder über sein Vermögen die Insolvenz eröffnet oder ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen wird, ist HOK berechtigt, alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch dann, wenn durch HOK Schecks angenommen oder Ratenzahlung gewährt wurde. Dasselbe gilt auch wenn der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Darüber hinaus ist HOK in den oben erwähnten Fällen berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
10.4 Der Kunde ist nicht berechtigt Zahlungen aufgrund von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, behaupteten Mängeln zurückzuhalten es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum die Mängel sowie die Höhe der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei unseinzubehaltenden Beträge sind von HOK schriftlich anerkannt bzw. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsengerichtlich festgestellt. Die Geltendmachung höherer Zinsen Abtretung von Forderungen des Kunden gegen HOK an Dritte, sowie die Übertragung von Rechten und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner Pflichten aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom abgeschlossenen Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HOK unzulässig.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sindDie Zahlung hat bar ohne jeden Abzug zu erfolgen, soweit nichts anderes falls keine anderweitigen Zahlungsbedingungen vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang wurden. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine angemessene Anzahlung vor. Ebenso können wir vor Absendung der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Ware eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztWenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht oder in unzulänglicher Weise geleistet werden, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangenvom Liefervertrag zurückzutreten. Wurden Wird, aus welchem Xxxxxx auch immer, vom Käufer ein Rücktritt von seiner verbindlichen Bestellung einseitig erklärt und aus diesem Grunde die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen GründenÜbernahme bzw. Abholung verweigert, so tritt für den Fall, dass wir Erfüllung begehren, die Fälligkeit auch ohne gesonderte Rechnungslegung oder Mahnung sofort von selbst ein. Es steht dem Verkäufer jedoch frei, statt Erfüllung eine Stornogebühr in der Sphäre unseres Kunden liegen, iHöhe von 20% der Auftragssumme zu begehren. Allfällig gewährte Zahlungsmodalitäten sind in diesem Falle hinfällig. Im Wert gemindert, sind wir auch Falle eines Zahlungsverzuges eines Käufers ist der Verkäufer berechtigt, eine Wertminderung nach vorangegangener schriftlicher Androhung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten und sämtliche beim Käufer lagernde, vom Verkäufer gelieferte Waren bis zum Wert des aushaftenden Rechnungssaldos zurückzuverlangen, und der Käufer verpflichtet, diese Waren herauszugeben. Von der jeweils noch aushaftenden Schuldsumme werden 6% p.a. über dem jeweiligen Zinsfuß der Österreichischen Nationalbank an Verzugszinsen berechnet. An den Ver- käufer geleistete Vorauszahlungen verfallen bis zu forderneiner Höhe von 20% der Auftragssumme als Konventionalstrafe. Die Kosten des Rücktransportes an den Firmensitz des Verkäufers gehen zu Lasten des säumigen Käufers. Hat der Verkäufer zum Ausdruck gebracht, dass er die Rücklieferung wegen Zahlungsverzuges verlangt, so ist der Käufer nicht mehr berechtigt, die Waren weiter zu veräußern, wenn diese auch ursprünglich zur Weiterveräußerung bestimmt waren. Weiters ist der Verkäufer berechtigt, unbeschadet seiner weitergehenden Schadenersatzansprüche, weitere Lieferungen aus laufenden Verträgen bis zur Bezahlung der noch ausständigen Schuld aufzuschieben bzw. bei erfolglosem Verstreichen der Nachfrist auch von diesen Verträgen zurückzutreten. Bei Überschreitung des Zahlungszieles verpflichtet sich der Käufer, neben den Verzugs- zinsen die Kosten eines Inkassobüros zu bezahlen und ist er damit einverstanden, dass bei Zahlungsverzug Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Inkassospesen dem Kapital hinzugerechnet werden.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts
Zahlung. 5.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Kunden getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Reisepreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen bei Anreise zahlungsfällig und an den Leistungsträger zu bezahlen. Der Leistungsträger ist berechtigt nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises verlangen.
5.2 Der Leistungsträger kann bei Aufenthalten von mehr als eine Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zusatzleistungen (1z. B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) Zahlungen sindabrechnen und zahlungsfällig stellen.
5.3 Erfolgt durch den Kunden eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Leistungsträgers mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Leistungsträger, soweit nichts anderes vereinbart ister selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig Vertrag zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu machenbelasten.
5.4 Der Kunde akzeptiert, dass für bestimmte (5nicht erstattbare) Wir Preise oder Angebote bei der Reservierung eine sofortige Zahlung per Banküberweisung (soweit möglich) oder Kreditkarte erforderlich ist und somit möglicherweise eine Vorautorisierung oder eine Belastung einer Kreditkarte (zuweilen ohne Möglichkeit einer Rückerstattung) vorgenommen wird. Soweit in der über die HMTG vermittelte Buchung von dieser Kreditkartendaten des Kunden verlangt werden, werden diese autorisiert und an den Leistungsträger zum Zwecke der Buchungsabwicklung und Vertragsabwicklung (Zahlung/Garantie) übermittelt.
5.5 Private Leistungsträger sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder berechtigt pro überlassenen Schlüsselsatz (Haus-/ Wohnungstür) eine Kaution von bis zu erbringen30,00 € zu erheben.
5.6 Bei Buchung von privaten Zimmern stellt der Leistungsträger auf Anfrage eine Quittung/Rechnung aus. Die Mehrwertsteuer darf hierbei allerdings grundsätzlich nicht ausgewiesen werden.
5.7 Übernachtungsentgelte sind grundsätzlich spätestens bei Anreise direkt an den Leistungsträger in bar zu entrichten, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In nicht ausdrücklich mit diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, schriftlich eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernandere Zahlungsabwicklung abgesprochen ist.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Vermittlungsvertrag
Zahlung. (1) . Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten sind in Euro zu leistenleisten und haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Wechsel und Schecks gelten gel- ten erst nach Einlösung als ZahlungZahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Pro- testerhebung angenommen.
2. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtZahlungen haben sofort nach Rechnungsstellung netto, so jeweils ab Rechnungsdatum, zu erfolgen.
3. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. wir be- rechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite, mindestens aber in Höhe von 5 %-Punkten über dem Zinssatz für Spitzenrefinanzie- rungsfazilität der Europäischen Zentralbank (SRF-Satz) zu verzinsenberechnen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden Jeder Vertragsteil ist berechtigt, einen anderen Zinsnachteil nachzuweisen. Ansprüche im Falle Verzugsfalle bleiben unberührt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Verzugs bleibt unberührtGeldes und nicht dessen Absendung an.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung 4. Soweit Kosten und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztZinsen anfallen, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden Zahlungen zunächst auf die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen GründenKosten, dann auf die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernZin- sen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(6) Die 5. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festge- stellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zu- rückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Ver- tragsverhältnis beruht. Bei Kaufleuten ist die Zurück- haltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist den Auftraggeber nur zulässigzu- lässig, soweit die wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Alle unsere Forderungen – auch solche aus anderen Verträgen mit dem Auftraggeber – werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutge- schriebener Wechsel sofort fällig im Falle des Zah- lungsverzuges, Wechselprotestes oder der Zahlungs- einstellung des Auftraggeber oder wenn uns sonst Um- stände bekannt werden, die zu begründeten und er- heblichen Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kre- ditwürdigkeit des Auftraggebers Anlass geben. Das gilt auch dann, wenn diese Umstände auf Seiten des Auf- traggebers schon bei Vertragsabschluss vorlagen, uns jedoch nicht bekannt waren oder bekannt sein muss- ten. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszah- lung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Zahlung. (1) Zahlungen sind5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenRest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangenBerechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachgegenüber unterneh- merischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
(2) Maßgebend 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung uns nicht verbindlich.
5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei unsverschuldetem Zah- lungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsenGegen- über Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
5.5. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Falle des Verzugs bleibt unberührtEinzelnen ausgehandelt wird.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsver- hältnisse in Zahlungsverzug, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangendie Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.7. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, Wir sind wir dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der lau- fenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine Wertminderung zu fordernrückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner 5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässiguns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
5.10. Leistet die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindVersicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so verpflichtet sich der Kunde, unsere Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu bezahlen.
5.11. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.12. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflich- tet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
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Samples: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services, Instandsetzungsarbeiten
Zahlung. (1) Zahlungen sind5.1 Falls nicht anders angegeben, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb sind unsere Rechnungen inner- halb von 14 30 Tagen ab Zugang Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Rechnungen für Entwicklungsaufwendungen, Werkzeuge und Be- triebsmittel wird kein Skonto gewährt. Bei Lieferungen ins Ausland ist der Rechnung Kaufpreis sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zu zahlen. Für berechtigte Skontoabzüge maßgeblich ist der rechtzeitige Geldein- gang auf unserem Konto.
5.2 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunk- ten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) fällig. Der Nachweis eines unserer Konten weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.3 Wir sind nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse durchzufüh- ren oder von der Stellung einer Sicherheit abhängig zu leistenmachen, wenn der Käufer mit vereinbarten Zahlungszielen in Verzug ist oder Umstän- de vorliegen, die bei Anlegung banküblicher Maßstäbe Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen. Die Rechnung gilt innerhalb Zudem sind wir berechtigt, unsere Forderungen, unabhängig von 3 Tagen nach Versand als zugegangender Laufzeit etwaiger Wechsel, fällig zu stellen und Sicherheiten zu verlangen.
5.4 Der Käufer ist zur Ausübung der Aufrechnung und des Zurück- behaltungsrechts nur wegen seiner unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Eine Ausübung von Zurückbe- haltungsrechten ist durch den Käufer nur möglich, wenn sein Gegen- anspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.
5.5 Sogenannte Garantie- oder Gewährleistungsrückbehalte des Käu- fers, die im Voraus beansprucht werden, sind ausgeschlossen.
5.6 Angestellte, Reisende oder Handelsvertreter unseres Hauses haben keine Inkasso-Vollmacht, es sei denn, dass hierfür unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachausdrückli- cher, schriftlicher Auftrag vorliegt.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes 5.7 Falls Ratenzahlungen vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztwurden, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr den gesamten Restkaufpreis zur sofortigen Zahlung fällig zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründenstellen, wenn der Käufer mit Zahlungsraten säumig ist, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernmehr als 10 % des ge- samten Kaufpreises ausmachen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen, Sales Contracts
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten . Lieferungen an Neukunden erfolgen nur per Vorkasse oder per Nachnahme. Der Kaufpreis ist in Euro zu leisten. Die Rechnung gilt Bei Bestandskunden ist der Kaufpreis innerhalb von 3 vierzehn Tagen nach Versand als zugegangenab Rechnungsdatum zu leisten. Ein Abzug von Skonto ist nur dann zulässig, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachwenn dieser ausdrücklich mit uns vereinbart worden ist. Die Vereinbarung anderer Zahlungsbedingungen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind die ausstehenden wir berechtigt gegenüber Kunden auf alle Beträge mit 8% p. a. vom Fälligkeitstag an Zinsen in gesetzlicher Höhe zu verzinsenbegehren.
3. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur wenn dies im Falle des Verzugs bleibt unberührtEinzelnen ausgehandelt wird.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung 4. Soweit Kosten und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztZinsen anfallen, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
5. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
6. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen GründenAufrechnungsbefugnis auch zu, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, soweit Gegenansprüche im Wert gemindertrechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernsowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
7. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (6Rabatte, Abschläge und anderes) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung und werden der Rechnung zugerechnet.
8. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von EUR 12,00 soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sinddies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
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Zahlung. (1) Zahlungen sind. Soweit nicht anders vereinbart, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung sind unsere Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenzahlbar. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang trotz anders lauten- der Bestimmungen des anderen Vertragsteils Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wobei wir den anderen Vertragsteil über die Art der Verrechnung informieren werden. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machenzunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(5) Wir 2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als er- folgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
3. Gerät der andere Vertragsteil in Verzug, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu erbringenverlangen. Die Zinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der andere Vertragsteil eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch uns nach Abschluss des Vertrages ist zulässig.
4. Wenn uns Umstände bekannt werden, welche die die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche in Frage stellen, insbesondere wenn ein von diesem hereingegebener Scheck nicht eingelöst wird oder er seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus die Kreditwürdigkeit des anderen EinzelaufträgenVertragsteils in Frage stellen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr etwaig bestehende Restschuld insgesamt fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszah- lungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen; dies gilt unbeschadet ansonsten etwaig bereits getroffener Vorauszahlungs- / Vor- kassevereinbarungen.
5. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung Unser Vertragspartner ist zur Anfechtung, Zurückbehaltung oder aus anderen GründenMinderung, die in der Sphäre unseres Kunden liegenauch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, im Wert gemindert, sind wir auch nur berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist unser Vertragspartner jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind. Die Faktura wird, soweit nichts anderes vereinbart istfalls keine andere schriftliche Vereinbarung vorliegt, innerhalb mit Erhalt fällig. Die Zahlung hat unter Ausschluss von 14 Tagen ab Zugang Aufrechnungen oder Zurückbehaltungen spesenfrei für den Empfänger zu erfolgen.
2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
3. Vom Auftraggeber vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
4. Für den Fall des Geschäftsabschlusses in einer Fremdwährung erfolgt die Umrechnung unter Zugrundelegung des zum Datum unserer Auftragsbestätigung von der Rechnung ohne Abzug auf eines Österreichischen Nationalbank verlautbarten Devisen- Geldkurses, wobei der Auftraggeber das Kursrisiko zu tragen hat. Kann die vereinbarte Zahlungsweise oder der vereinbarte Zahlungsweg nicht eingehalten werden, dann ist der Auftraggeber verpflichtet, die Zahlung nach unserer Konten Xxxx zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum 5. Kommt der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtAuftraggeber im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangendie Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem anderen Vertrag bis zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung durch den Auftraggeber einzustellen.
6. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, Wir sind im Wert gemindert, sind wir Falle eines Zahlungsverzuges nach Punkt 5. auch berechtigt, eine Wertminderung alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber fällig zu fordernstellen.
7. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen etwaig gewährte Vergütungen (6Rabatte, Abschläge, u.a.) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner und werden der Rechnung zugerechnet.
8. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, uns die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) zu ersetzen.
9. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt uns anerkannt worden sind.
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Zahlung. (1) 6.1. Soweit nicht anders vereinbart sind Zahlungen sindsofort mit Lieferung/Leistung fällig. Der Kunde kommt in Verzug, soweit nichts anderes vereinbart ist, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der auf der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenausgedruckten Frist bezahlt. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum Ist der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtKunde in Ver- zug, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer wir berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen und weiterer Schäden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Falle Sinne des Verzugs bleibt unberührtBGB zu berechnen. Nehmen wir Kontokorrentkredit zu einem Zinssatz in Anspruch, welcher höher liegt, so sind wir berechtigt, einen diesem Zins entsprechenden Zinssatz zu berechnen.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) 6.2. Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machenzunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zah- lungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen sowie sonstiger an- fallender Gebühren.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen6.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechsel gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wird und eine Rückbelastung durch die einlösende Bank nicht erfolgt ist.
6.4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt – werden insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst bzw. zurückbelastet oder stellt der Kunde seine Zahlungen ein – oder wenn uns nach Abschluss des Vertrages andere Umstände bekannt werden, welche die die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet des Kunden in Frage stellen, so ist die gesamte Restschuld fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in die- sem Falle außerdem berechtigt, von unseren Lieferungs- und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen EinzelaufträgenLeistungsverpflichtungen zurückzutreten, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/Vorauszahlungen oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6.5. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztDer Kunde ist zur Aufrechnung, sind wir Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen bzw. Gegen- ansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, 4.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 10 Tagen ab Zugang der Rechnung Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug auf eines unserer Konten zu leistenzahlen. Abweichungen hiervon sind nur nach schriftlicher Bestätigung gültig.
4.2 Zahlungen gelten bei uns erst dann als eingegangen, wenn wir über sie verfügen können.
4.3 Zurückbehaltung seitens des Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde kann mit einer Gegenforderung dann und nur dann aufrechnen, wenn sie unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur insoweit möglich, als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachsein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(2) Maßgebend für das Datum 4.4 Der Kunde gerät in Verzug bei Mahnung nach Fälligkeit, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung durch SCHNEIDER. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Zahlung ist Kunde, vorbehaltlich der Eingang Geltendmachung weiteren Schadens durch uns, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank an uns zu entrichten. Ferner kann XXXXXXXXX dem Kunden die Weiterveräußerung und den Einbau gelieferter Waren untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Kunden verlangen.
4.5 Geht fristgerecht keine Zahlung bei unsuns ein, machen wir mit der Nichtbelieferung von unserem gesetzlichen Zurückhaltungsrecht Gebrauch und erklären damit, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen. Schecks Werden nach dem Vertragsabschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden herabmindern, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten, unabhängig von Fälligkeiten, die sofortige Bezahlung oder die Herausgabe der bereits gelieferten Ware verlangen. In diesem Fall ist XXXXXXXXX berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.
4.6 Die Hereingabe von Xxxxxxx und Wechseln bedarf der Zustimmung von SCHNEIDER und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind Bei Hereinnahme von Wechseln gehen die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. bankmäßigen Diskont- und Wechselspesen zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle Lasten des Verzugs bleibt unberührtKunden.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Zahlung. (1) 4.1. Sofern nicht anders angegeben hat der Kunde sämtliche Rechnungen spätestens 30 Tage nach Ausstellen einer Rechnung durch die Lieferantin mittels Überweisung auf das im Vertrag angegebene Konto der Lieferantin zu begleichen. Zahlungen sindgelten als mit Gutschrift auf dem Konto der Lieferantin geleistet. Der Kunde hat sämtliche Zahlungen ohne jeden Abzug vorzunehmen, soweit sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung, Preisnachlass, Minderung oder anderweitig. Die Lieferantin ist berechtigt, Beträge, die sie vom Kunden erhalten hat, gegen jedwede fällige Verbindlichkeiten aus dem Vertrag oder aus anderen Rechtsgeschäften aufzurechnen, unabhängig davon, welchen Verwendungszweck der Kunde angegeben hat. Die Kosten für Zahlungsvorgänge wie Bank- oder Wechselspesen und Diskontspesen sind vom Kunden zu tragen. Sofern nichts anderes vereinbart istwurde, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten sind Zahlungen in Euro zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung 4.2. Unbeschadet anderer Bestimmungen in den AGB oder im Vertrag und im gesetzlich zulässigen Ausmaß kann die Lieferantin bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden Zahlungsverzug unter dem Vertrag oder aus anderen Rechtsgeschäften oder im Falle einer wesentlichen Verschlechterung der Bonität des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart istKunden ohne Einschränkung ihrer sonstigen Rechte und Rechtsbehelfe den Vertrag auflösen und die Rückgabe der Vertragsprodukte und des Werks verlangen, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung eine weitere Bereitstellung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen Fertigung/Bereitstellung von Vertragsprodukten bzw. Erbringung von Vertragsleistungen für den Kunden einstellen oder Leistungen diese nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen Sicherheit vornehmen und Zahlung für bereits erbrachte Lieferungen verlangen . Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, ab dem Fälligkeitstag bis zur Gutschrift der vollständigen Zahlung auf dem Konto der Lieferantin die gemäß geltendem Recht für Unternehmer vorgesehenen Verzugszinsen oder sofern diese gesetzlich nicht geregelt sind, Zinsen in Höhe von 16 % pro Jahr zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zahlen und der Lieferantin sämtliche Kosten zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründenersetzen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, ihr im Wert gemindertZusammenhang mit diesem Verzug entstanden sind, sind wir auch berechtigtinsbesondere Währungsverluste, eine Wertminderung zu fordernProzesskosten, Mahnspesen und Gebühren von Inkassobüros. Von der Lieferantin gewährte Preisnachlässe gelten nur bei pünktlicher Zahlung des Kunden.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts . Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart istwird, sind unsere Rechnungen jeweils zuzüg- lich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, innerhalb von 14 zehn Tagen ab Zugang der Rechnung nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug auf eines unserer Konten zahlbar.
2. Befindet sich der Käufer in Verzug, so hat er vom Fälligkeitstage an Zinsen in Höhe des von uns in Anspruch genommenen Kontokorrentkredits zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachGeltendmachung eines weiteren Ver- zugsschadens bleibt vorbehalten.
(2) Maßgebend 3. Wechsel und/oder Schecks nehmen wir nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung und in jedem Fall nur zahlungshalber herein. Wechsel müssen diskontfähig und ordnungsgemäß versteuert sein. Kosten und Spesen der Diskontierung gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
4. Soweit wir Teillieferungen vornehmen, sind wir bei nicht fristgemäßer Zahlung berechtigt, die Lie- ferung der aus dem Auftrag noch offenen Mengen zu verweigern. Entsprechendes gilt für das Datum Liefer- verpflichtungen gegenüber unseren Kunden aus anderen Aufträgen, wenn aus einem Auftrag des Käufers Zahlungen rückständig sind.
5. Ist der Käufer mit der Annahme der Ware oder mit der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtin Verzug, so sind werden mit Verzugs- eintritt alle noch offenen Forderungen gegen den Käufer zur sofortigen Zahlung fällig. Dieselbe Folge tritt ein, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsenEröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens beantragt wird oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen über sein Vermögen erfolgen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind in all diesen Fällen auch berechtigt, noch ausstehende offene Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernauszuführen.
(6) . Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, soweit die Gegenansprüche als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Zahlung. (1) 3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenRechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen Bei Neukunden oder Kunden mit – nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen unserem Ermessen – nicht ausreichender Bonität oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, Liquidität sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr Vorkasse zu verlangen. Wurden Serviceleistungen und Ersatzteillieferungen sind sofort netto Kasse fällig. Um eine reibungslose Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten, sind folgende Informationen bei Ausführung einer Zahlung erforderlich: - Angabe unserer Auftrags- bzw. Rechnungsnummer - Angabe der Kundennummer des Bestellers. Ferner muss der Besteller exakt den Betrag zahlen, wie er auf unserer Rechnung angegeben ist. Mehr- oder Minderbeträge können nicht zugeordnet werden. Falls die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründenvorgenannten Bedingungen nicht erfüllt werden, kann eine korrekte Verbuchung der Zahlung des Bestellers nicht gewährleistet werden. Wir verbuchen dann die in Zahlung gegen die älteste noch offene Rechnung des Bestellers. Anschließend sind Umbuchungen nicht mehr möglich. Grundsätzlich können wir jede Zahlung des Bestellers gegen die älteste offene Forderung verrechnen. Bei Überweisungen sind die auf der Sphäre unseres Kunden liegenRechnung angegebenen IBAN- bzw. SWIFT/BIC- Kenndaten zu verwenden. Falls auch nur eine der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt wird, kann es zu Lieferverzögerungen kommen, welche wir dann nicht zu vertreten haben.
3.2 Zahlungen im Wert gemindertBankverkehr gelten nur in dem Umfang geleistet, wie wir bei einer Bank frei darüber verfügen können. Rechnungsregulierung durch Scheck und/ oder Wechsel erfolgt nur zahlungshalber und bedarf bei Wechseln unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung. Der Besteller trägt alle mit der Zahlung mit Wechsel und Scheck zusammenhängenden Kosten. Wir haften nicht für die Rechtzeitigkeit des Protestes.
3.3 Bei Überschreiten der unter Ziff. 3.1 oben genannten Zahlungsfrist sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozentpunkten zu fordernverlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist 3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zulässigzu, soweit die wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
3.5 Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, so werden alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig. Zudem sind wir berechtigt, Vorauszahlungen, Zahlungen per Nachnahme oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
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Zahlung. (1) Zahlungen 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Ver- tragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unter- nehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinba- rung.
5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungs- widmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zah- lungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegen- über Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
5.5. Die Geltendmachung eines weiteren Ver- zugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertrags- verhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir be- rechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forde- rungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückstän- dige Leistung zumindest seit sechs Wochen fäl- lig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von min- destens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht ei- ne Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit nichts anderes vereinbart istGe- genansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden ste- hen, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachsowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Un- ternehmens.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung 5.9. Der Kunde ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlungnicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
5.10. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit die Versicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. verpflich- tet sich der Kunde, unsere Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu verzinsenbezahlen.
5.11. Die Geltendmachung höherer Zinsen Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfal- len gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und weiterer Schäden werden der Rechnung zugerechnet.
5.12. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflich- tet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungs- verzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 10,00 soweit dies im Falle des Verzugs bleibt unberührtangemessenen Verhältnis zur betriebenen For- derung steht.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services
Zahlung. (1) Die Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sind innerhalb von 14 30 Tagen ab Zugang der Rechnung nach Rechnungsdatum bar ohne jeden Abzug auf eines unserer Konten frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten. Die Rechnung gilt Sofern keine fälligen Rechnungen offenstehen, gewähren wir bei Zahlungen, die innerhalb von 3 10 Tagen nach Versand als zugegangenRechnungsdatum bei uns eingehen, es sei denn2 % Skonto. Hiervon ausgenommen sind Reparatur- und Ersatzteilsendungen, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei unsdie sofort netto Kasse fällig werden. Auslandslieferungen werden nach besonderen Vereinbarungen abge- rechnet. An Besteller, mit denen wir nicht in laufender Geschäftsverbindung stehen, erfolgen Lieferungen gegen Nachnahme des Rechnungsbetrages mit 2 % Skonto. Schecks und Wech- sel gelten erst nach mit ihrer Einlösung als Zahlung, wobei sich der Lieferer die Annahme von Wechseln vorbehält. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtWechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für Wechselzahlungen wird Xxxxxx nicht gewährt. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen werden, ohne dass es einer besonderen Inverzugsetzung bedarf, und unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugsentschädigungen in Höhe der jeweiligen Bankzinsen und Bankspesen für offene Geschäftskredite berechnet. Tritt nach Lieferung in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine Verschlechterung ein, oder erhalten wir von einer solchen Verschlechterung erst nach Lieferung Kenntnis, so werden unsere Forderungen sofort fällig. Außerdem sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrage zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Ansprüche an uns gegen Verpflichtungen aufgerechnet werden. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringendie Aufrechnung mit nicht anerkannten Gegenansprüchen des Bestellers ist ausgeschlossen. Handelsvertreter des Lieferers sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur befugt, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In sie dazu von diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt besonders ermächtigt sind.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit 7.1. Soweit nichts anderes vereinbart istwurde, ist die volle vertragliche Vergütung zum Zeitpunkt des vereinbarten Mietbeginns im Voraus fällig. Dies gilt ebenfalls für Vergütungen für vereinbarte sonstige Leistungen. Die Zahlung ist fällig innerhalb von 14 8 Tagen ab nach Zugang der Rechnung; hiernach fällt der Auftraggeber automatisch in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftragnehmer ist zur Übergabe der Mietgegenstände an den Auftraggeber nur im Falle der vorherigen vollständigen Zahlung der Vergütung verpflichtet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist in jedem Fall der Zahlungseingang des Geldes beim Auftragnehmer maßgeblich. Sämtliche Nebenkosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Personal im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages entstehen, sind vom Auftraggeber zuzüglich zu erstatten und werden ebenfalls auf der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenausgewiesen, insbesondere Verpflegungskosten, Übernachtungskosten, Reisekosten, Zollgebühren. Die Rechnung gilt innerhalb Bereitstellung von 3 Tagen nach Versand als zugegangenErsatzmaterial ist gesondert zu vergüten. Der Vergütungsanspruch entsteht für die Bereitstellung, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachalso unabhängig vom Einsatz des Ersatzmaterials. Die Höhe der Vergütung des Ersatzmaterials entspricht dem vereinbarten oder üblichen Mietpreis.
(2) Maßgebend für das Datum 7.2. Soweit etwaige Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, sind diese schriftlich niederzulegen.
7.3. Im Falle nicht fristgerechter Zahlung schuldet der Zahlung ist Auftraggeber mindestens die Fälligkeitszinsen in gesetzlicher Höhe, derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsenEZB. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührtvorbehalten.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist7.4. Zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Auftraggeber nur bezüglich unbestrittenen, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung rechtskräftig festgestellten und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangenentscheidungsreifen Gegenforderung berechtigt. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen GründenZur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, die in auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, bleibt der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch Auftraggeber uneingeschränkt berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Zahlung. 5.1 Sämtliche Zahlungen sind ohne jegliche Aufrechnung, Gegenforderung und ohne jeglichen Einbehalt (1ausgenommen soweit gesetzlich vorgeschrieben) innerhalb von dreißig Tagen nach Erhalt der Rechnung in voller Höhe in der im Angebot des Lieferanten angegebenen Währung zu leisten, sofern keine andere Vereinbarung schriftlich vereinbart wird. Der Abzug von Skonto bedarf besondere schriftliche Vereinbarung. Die Fakturierung der Produkte erfolgt jederzeit nach Anzeige der Versandbereitschaft der Produkte an den Besteller. Der Lieferant behält sich unbeschadet seiner sonstigen Rechte vor, (i) Verzugszinsen in Höhe von 7,5% über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB für den Verzugszeitraum zu verlangen, (ii) die Erfüllung des Vertrages auszusetzen (einschließlich der Zurückbehaltung von Lieferungen), wenn der Besteller im Rahmen des Vertrages oder sonstiger Vereinbarungen fällige Zahlungen sindnicht leistet oder nach angemessener Beurteilung des Lieferanten voraussichtlich nicht leisten wird, soweit nichts anderes vereinbart und (iii) unter den gleichen Bedingungen eine angemessene Sicherheit für die Zahlung zu verlangen.
5.2 Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur ausüben, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.3 Der Besteller ist zum Gebrauch und zur Weiterveräußerung von Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang befugt. Der Besteller tritt hiermit alle Ansprüche, die aus der Weiterveräußerung erwachsen, schon jetzt an uns ab. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Dies gilt auch für Waren, die im Produktionsprozess des Bestellers genutzt und verbraucht, verarbeitet, vermischt oder verbunden wurden. Nimmt der Besteller die Forderung aus einer Weiterveräußerung eines Liefergegenstandes von uns in ein mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung des Käufers in voller Höhe abgetreten. Wir werden die Abtretung nicht offenlegen, solange der Besteller seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt. Soweit wir dies im Einzelfall wünschen, hat der Besteller die Namen seiner Kunden zu offenbaren und diesen von der Abtretung Kenntnis zu geben. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung selbst einzuziehen, wobei wir uns jederzeit den Widerruf dieses Rechts vorbehalten. Die Vorbehaltsware darf nur mit unserer vorherigen Zustimmung verpfändet oder als Sicherheit gegeben werden. Wird die von uns gelieferte Xxxx vom Besteller verarbeitet, wird die Verarbeitung für uns vorgenommen (vgl. § 950 Abs. 1 BGB). Bei der Verarbeitung, Verbindung und Vermischung des gelieferten Produkts mit anderen Gegenständen, die nicht in unserem Eigentum stehen, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten/verbundenen/vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Erfolgt die Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang so gilt als vereinbart, dass der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachBesteller uns anteilig Miteigentum überträgt und die Sache auch für uns verwahrt.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Lieferbedingungen
Zahlung. (1a) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, Zahlung hat innerhalb von 14 30 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten Lieferdatum netto Kasse zu leistenerfolgen. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangenAufrechnung oder Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachder Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unstreitig.
(2b) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks und Wechsel gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner Außerdem behalten wir uns die Hereinnahme von fremden oder eigenen Akzepten in jedem Falle vor.
c) Als Verzugzins wird der gesetzliche Zins in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank vereinbart.
d) Die Fälligkeit errechnet sich vom Lieferdatum aus. Ohne, dass der Verkäufer mahnen muss, werden bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zahlungsverzug bankmäßige Zinsen und weiterer Schäden im Falle sonstige Kosten des Verzugs bleibt unberührtZahlungsverkehrs, wie Wechselstempel, Bearbeitungsinkassogebühren, Zinserhöhungen und alle durch den Verzug des Käufers bedingten Folgekosten, wie Anwalts/Notar- oder Gerichtskosten in Rechnung gestellt.
(3e) Wenn nichts anderes vereinbart istNichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, sind 50 Prozent die uns nach dem jeweiligen Abschluss bekannt werden und die Kreditwürdigkeit des an Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen, ohne die Rücksicht auf die Laufzeit etwa angenommener Wechsel, zur Folge. Sie berechtigen uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigtaußerdem, noch ausstehende Lieferungen oder und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen auszuführen, sowie vom Vertrage zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu erbringenverlangen, unbeschadet des Rechts auf Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware auf Kosten des Käufers.
f) Zahlungen an Angestellte oder Vertreter unserer Firma sind nur rechtsgültig, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch diese mit einer Vollmacht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernInkasso versehen sind.
(6g) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Sämtliche Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindsind in EURO zu leisten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von . In Rechnung gestellte Leistungen sind 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen Tage nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachRechnungsstellung fällig.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden iIm Falle des Verzugs bleibt unberührtVerzuges des Kunden werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
(3) Wenn nichts anderes . Zahlungen dürfen nur an die OFRA-Tech erfolgen, nicht an Vertreter.
4. Vorauszahlungen können einzelvertraglich vereinbart istwerden. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, ist die OFRA-Tech berechtigt, ihre weitere Tätigkeit einzustellen bzw. bis zur Zahlung aufzuschieben.
5. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher, im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Kunde. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung sofort fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang 6. Bei Teilleistungen steht der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machenOFRA-Tech das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen7. Alle Forderungen der OFRA-Tech werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn uns nach Abschluss des Vertrages die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder der OFRA-Tech Umstände bekannt werden, welche die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich ihres Kunden zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung mindern.
8. Tritt der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt Kunde vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/zurück (Abbestellung), ohne dass die OFRA-Tech ihm einen Grund dazu gegeben hat, oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden erklärt die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztOFRA-Tech den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Kunde, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 30 % des vereinbarten Werklohns zu vergüten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in nachgewiesener Höhe.
9. Zu einer Aufrechnung ist der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch Kunde nur berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder wenn die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindworden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sindFalls nicht anders angegeben, soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen innerhalb von 14 30 Tagen ab Zugang Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Rechnungen für Entwicklungsaufwendungen, Werkzeuge und Betriebsmittel wird kein Skonto gewährt. Bei Lieferungen ins Ausland ist der Rechnung Kaufpreis sofort nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zu zahlen. Für berechtigte Skontoabzüge maßgeblich ist der rechtzeitige Geldeingang auf unserem Konto.
(2) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) fällig. Der Nachweis eines unserer Konten weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Wir sind nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, ausstehende Leistungen nur gegen Vorkasse durchzuführen oder von der Stellung einer Sicherheit abhängig zu leistenmachen, wenn der Käufer mit vereinbarten Zahlungszielen in Verzug ist oder Umstände vorliegen, die bei Anlegung banküblicher Maßstäbe Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen. Die Rechnung gilt innerhalb Zudem sind wir berechtigt, unsere Forderungen, unabhängig von 3 Tagen nach Versand als zugegangender Laufzeit etwaiger Wechsel, fällig zu stellen und Sicherheiten zu verlangen.
(3) Der Käufer ist zur Ausübung der Aufrechnung und des Zurückbehaltungsrechts nur wegen seiner unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Eine Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist durch den Käufer nur möglich, wenn sein Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.
(4) Sogenannte Garantie- oder Gewährleistungsrückbehalte des Käufers, die im Voraus beansprucht werden, sind ausgeschlossen.
(5) Angestellte oder Reisende unseres Hauses haben keine Inkasso-Vollmacht, es sei denn, dass hierfür unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei unsausdrücklicher, schriftlicherAuftrag vorliegt. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes Falls Ratenzahlungen vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztwurden, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr den gesamten Restkaufpreis zur sofortigen Zahlung fällig zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründenstellen, wenn der Käufer mit Zahlungsraten säumig ist, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernmehr als 10 % des gesamten Kaufpreises ausmachen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart istwird, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistensind unsere Rechnungen jeweils spätestes am 10. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen Tag nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachRechnungsdatum zahlbar.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von uns in Anspruch genommenen Kontokorrentkredites, mindestens aber in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatzes nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. § 1 DÜG zu verzinsenberechnen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührtvorbehalten; dem Kunden steht das Recht zum Nachweis eines geringeren Schadens zu.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart istWechsel oder Schecks nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher, sind 50 Prozent schriftlicher Vereinbarung und in jedem Fall nur zahlungshalber herein. Wechsel müssen diskontfähig und ordnungsgemäß versteuert sein. Kosten und Spesen der Diskontierung gehen zu Lasten des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fälligKunden.
(4) Wir Soweit wir Teillieferungen vornehmen, sind wir bei nicht fristgemäßer Zahlung berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang die Lieferung der Zahlung weitere Lieferungen abhängig aus dem Auftrag noch offenen Mengen zu machenverweigern. Entsprechendes gilt für Lieferungsverpflichtungen gegenüber unserem Kunden aus anderen Aufträgen, wenn aus einem Auftrag des Kunden Zahlungen rückständig sind.
(5) Ist der Kunde mit der Annahme der Ware oder mit der Zahlung in Verzug, so werden mit Verzugseintritt alle noch offenen Forderungen gegen den Kunden zur sofortigen Zahlung fällig. Dieselbe Folge tritt ein, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in sein Vermögen erfolgen. Wir sind in all diesen Fällen auch berechtigt, noch ausstehende offene Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernauszuführen.
(6) Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist den Kunden sind nur zulässig, soweit wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte dürfen zudem nur ausgeübt werden, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
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Zahlung. (1) 11.1 Die Zahlung muss, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, bar bei Auslieferung der Waren beziehungsweise nach Ausführung der Dienstleistungen ohne Rabatt oder Verrechnung erfolgen. In jedem Fall muss der an MSE zu zahlende Betrag spätestens vierzehn Tage nach dem Rechnungsdatum durch Überweisung auf ein von MSE angegebenes Konto erfolgt sein.
11.2 Das Recht des Käufers, eventuelle Gegenforderungen gegen MSE zu verrechnen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.3 Vom Käufer vorgenommene Zahlungen führen immer zum Ausgleich aller fälligen Zinsen und Kosten und dann der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind, soweit nichts anderes vereinbart istauch wenn der Käufer angibt, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der dass sich die Zahlung auf eine andere Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachbezieht.
11.4 Wenn der Käufer nicht rechtzeitig die (2vollständige) Maßgebend für Zahlung vornimmt, ist er in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf. Sodann hat MSE das Datum Recht, wenn und sofern ausreichender Zusammenhang mit der Zahlung Nichtzahlung des Käufers besteht, die Erfüllung all ihrer Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, ungeachtet aller Rechte von MSE, die sich aus dem Gemeinrecht ergeben. Auch ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind MSE berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang für alle noch durchzuführenden Lieferungen Barzahlung vor der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen Lieferung der Waren oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, eine Garantie für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige rechtzeitige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden Außerdem ist die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir MSE dann berechtigt, den Vertrag ohne eine angemessene Benutzungsgebühr richterliche Intervention aufzuheben, wobei auf dem Käufer dann die Verpflichtung der Rückgabe der bereits gelieferten Waren ruht oder die Verpflichtung lastet, die Leistungen von MSE auf anderer Weise rückgängig zu machen, was ungeachtet des Anspruchs der MSE auf Schadensersatz gilt.
11.5 Bleibt der Käufer mit der rechtzeitigen Bezahlung in Verzug, muss er an MSE ohne eine weitere Mahnung ab dem Tag der Fälligkeit bis zum Tag der vollständigen Zahlung einen Zins in Höhe des gesetzlichen Zinses plus 4% pro Jahr, in Total minimal 8% pro Jahr zahlen, berechnet über den nicht gezahlten Betrag, der gerichtlich ohne eine weitere Inverzugsetzung einklagbar ist.
11.6 Außerdem ist der Käufer verpflichtet, die auf Seiten der MSE entstehenden außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Inkassos ihrer Forderung(en) zu tragen. Diese Kosten werden auf 10% der Hauptsumme (inklusive MwSt.) festgesetzt, und zwar ungeachtet des Rechts der MSE, höhere Kosten nachzuweisen. Außerdem sind alle nachteiligen Folgen des Kursverlustes oder anderer, die sich wegen der verspäteten Zahlung oder der Nichtzahlung ergeben, vom Käufer zu zahlen, auch wenn der Käufer laut der in seinem Land geltenden Bestimmungen rechtzeitig seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat, aber Umstände oder Maßnahmen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, den Transfer auf eine für MSE nachteilige Weise haben stattfinden lassen.
11.7 Zahlungen führen konform Artikel 6:44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Reduzierung der in Absatz 3 genannten Kosten, dann zur Verringerung der fälligen Zinsen und zum Schluss zur Tilgung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen.
11.8 Wenn in der finanziellen Position des Käufers nach dem Zustandekommen des Vertrages, und noch vor der Auslieferung der Waren, eine erhebliche Verschlechterung eintritt, ist MSE berechtigt, ganz oder teilweise von der weiteren Erfüllung des Vertrages abzusehen oder eine Änderung der Zahlungsbedingungen zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, . Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 30 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenRechnungsdatum zahlbar. Die Rechnung gilt innerhalb Wir können die Lieferung auch von 3 Tagen nach Versand einer sofortigen Zahlung abhängig machen. WIR wird vom Lieferanten als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachZah- lungsmittel generell nicht akzeptiert.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als ZahlungSkontoabzüge werden nicht gewährt bzw. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührtnachbelastet.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, Bei Nichteinhalten von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr ohne vorgängige Mahnung Zinsen in der Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank, mindestens jedoch von 6% p.a. zu verlangenberechnen.
4. Wurden Wir behalten und vor, über die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu ent- scheiden. Diese Hereinnahme erfolgt nur zahlungshalber und unter dem üblichen Vorbehalt der ter- mingerechten Einlösung. Erfolgt diese nicht, so werden alle unsere Lieferungen – auch wenn hierzu Wechsel oder aus anderen GründenSchecks gegeben sind sofort zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt für Zahlungseinstellung, Betreibung, Nachlassvertrag oder Konkurs des Käufers. Wechselspesen trägt der Käufer.
5. Barzahlungen, Banküberweisungen oder Scheckzahlungen, die in gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Käufer akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als Zahlung, wenn der Sphäre unseres Kunden liegenWechsel vom Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind, im Wert gemindertso dass der vereinbarte Eigentumsvorbehalt (unbeschadet weitergehender Vereinbarungen) sowie die sonstigen Vorbehaltsrechte, sind wir auch berechtigtzumindest bis zur Einlösung des Wechsels, eine Wertminderung zu fordernunseren Gunsten bestehen bleibt.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung . Zur Entgegennahme von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt.
7. Ein Retentionsrecht des Käufers ist ausgeschlossen. Verrechnung oder Zurückhaltung von Zahlun- gen ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindwenn wir Gegenforderungen schriftlich anerkannt haben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind6.1. Wenn nicht anders vereinbart, soweit nichts anderes vereinbart istwird ein Drittel des Entgeltes bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
6.2. Unsere Rechnungen sind spesenfrei innerhalb von 14 30 Tagen ab Zugang der Rechnung nach Fakturenerhalt netto ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenAbzüge fällig. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangenBerechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachgegenüber unternehmerischen Auftraggebern schriftlichen Vereinbarung.
(2) Maßgebend für das Datum 6.3. Vom Auftraggeber vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind nicht verbindlich.
6.4. Gegenüber Unternehmern als Auftraggebern sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern als Auftraggeber berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.5. Kommt der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtunternehmerische Auftraggeber im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührtErfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Auftraggeber einzustellen.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) 6.6. Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der Zahlung weitere Lieferungen abhängig laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber fällig zu machenstellen. Dies gilt gegenüber Xxxxxxxxxxxx als Auftraggeber nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Auftraggeber unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
(5) Wir sind 6.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, noch ausstehende Lieferungen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche, sofern wir diese nicht ausdrücklich ziffernmäßig anerkannt haben, gegen seine Verpflichtungen aufzurechnen oder deshalb Leistungen nur gegen Vorauszahlung zurückzuhalten.
6.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen wie Rabatte, Nachlässe, Abschläge, Boni, Jahresboni u dgl. und werden der Rechnung zugerechnet.
6.9. Für zur Forderungseinbringung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Auftraggeber bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 45,00 - soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
6.10. Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die tritt eine Verschlechterung in der Vermögenslage bzw. Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztAuftraggebers ein, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder alle Forderungen gegenüber dem Auftraggeber, auch aus anderen GründenGeschäftsabschlüssen ohne Rücksicht auf die vereinbarten Zahlungstermine sofort fällig zu stellen. Bei Aufträgen, die welche noch in Bearbeitung sind, können wir ausreichende Sicherheiten bzw. Vorauszahlungen verlangen oder unter Aufrechterhaltung aller Schadenersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernAuftraggeber seinerseits Schadenersatzansprüche hieraus ableiten kann.
6.11. Wechsel werden nur mit unserem schriftlichen Einverständnis entgegen genommen, wobei die üblichen Bankspesen zuzüglich 3 % weiterverrechnet werden. Die eventuelle Entgegennahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur Österreichischer Verband Creditreform (6ÖVC), Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen (ISA) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung und Kreditschutzverband von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind1870(KSV) übermittelt werden dürfen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenRest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangenBerechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachgegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
(2) Maßgebend 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung uns nicht verbindlich.
5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei unsverschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsenGegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
5.5. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Falle des Verzugs bleibt unberührtEinzelnen ausgehandelt wird.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangendie Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.7. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, Wir sind wir dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine Wertminderung zu fordernrückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner 5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässiguns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
5.10. Leistet die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindVersicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so verpflichtet sich der Kunde, unsere Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu bezahlen.
5.11. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.12. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 5,00 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
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Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang der unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenfällig. Der Käufer kann uns ein SEPA Basismandat/SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Rechnung gilt innerhalb Frist für die Vorabankündigung (Pre- Notifikation) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten, die auf Grund von 3 Tagen nach Versand als zugegangenNichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, es sei denngehen zu Lasten des Käufers, vorausgesetzt, die Nichteinlösung oder Rückbuchung ist nicht durch uns verursacht worden. Ist Bankeinzugsverfahren vereinbart, verzichtet unser Vertragspartner weist Kunde hiermit uns und seinen Banken gegenüber für die Dauer unserer Geschäftsverbindung und während der Geltung unserer Vereinbarung zum Bankeinzugsverfahren auf sein ihm gegenüber seinen Banken zustehendes Recht, Belastungen zu widerrufen. Diesen Verzicht wird unser Kunde seinen Banken mitteilen und uns hierüber auf Verlangen informieren. Der Verkäufer kann ohne Angabe von Gründen für einzelne Käufer und Verträge Vorkasse verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Xxxxxxx oder Wechsel entgegenzunehmen, nehmen wir sie herein, geschieht das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei unsnur erfüllungshalber. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5) Wir sind berechtigt% bei Geschäften mit Verbrauchern, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringenin Höhe von 8% bei Geschäften mit Unternehmern, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus über dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztDas Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, sind wir berechtigtein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangenals von uns geltend gemacht. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EURO ansetzen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässigzu, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindes auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner Vertrags- partner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. § 247 Abs. 1 BGB, mindestens aber mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Vertragsver- hältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie berechtigt, sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Sales Contracts
Zahlung. (1) Zahlungen sind. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt, soweit wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Eingang der Lieferung beim Besteller oder auf Mängelansprüche innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt nach Rechnungsdatum (Versanddatum) mit 2% Skonto oder innerhalb von 3 30 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachRechnungsdatum (Versanddatum) ohne Skonto in bar oder durch Überweisung auf unsere Konten. Aufrechnung gegen unsere Kaufpreisforderungen oder entsprechende Zurückbehaltungsrechte des Bestellers sind ausgeschlossen. Unsere Außenbüros und Vertreter besitzen keine Inkassovollmacht.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn Wird uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werdenKaufvertrages eine ungünstige Finanzlage des Bestellers bekannt, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr ohne Rücksicht auf frühere Vereinbarungen die sofortige Bezahlung des Kaufpreises oder hinreichende Sicherungsleistungen zu verlangenverlangen oder wenn der Besteller unserem Verlangen nicht nachkommt, unter Aufrechterhaltung aller Ansprüche auf Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten.
3. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung Bei Zahlungsverzug werden unter ausdrücklichem Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche Zinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der österreichischen Nationalbank vereinbart, mindestens jedoch 1% pro Monat.
4. Die Preise gelten, wenn nicht etwas vereinbart ist, ab Werk oder ab auswärtigem Auslieferungslager ausschließlich Fracht, Zöllen, Versicherung und Verpackung. Für Kleinstmengen werden Zuschläge nach besonderer Vereinbarung erhoben.
5. Gerichtliche und außergerichtliche Kosten und Aufwendungen zur Hereinbringung fälliger Forderungen, also insbesondere Mahnkosten, gehen zu Lasten des Käufers. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen aus anderen GründenLieferungen, welche dem Käufer uns gegenüber zustehen, ist ausgeschlossen. Bei Verzug des Käufers werden eingehende Zahlungen zuerst auf die durch die Einbringlichmachung verursachten Kosten gerichtlich oder außergerichtlicher Art auf die bisher aufgelaufenen Zinsen und erst dann auf das Kapital in Anrechnung gebracht. Eine vom Käufer vorgenommene Verwendungsbestimmung ist daher für die Lieferfirma unverbindlich. Eingehende Zahlungen in der oben genannten Weise sind auf jene Rückstände zuerst anzurechnen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernam längsten unberichtigt aushaften.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Sales Contracts
Zahlung. (1) Zahlungen 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertrags- abschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unter- nehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinba- rung.
5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungs- widmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zah- lungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegen- über Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
5.5. Die Geltendmachung eines weiteren Ver- zugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertrags- verhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir be- rechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forde- rungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückstän- dige Leistung zumindest seit sechs Wochen fäl- lig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von min- destens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit nichts anderes vereinbart istGe- genansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden ste- hen, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachsowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Un- ternehmens.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung 5.9. Der Kunde ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlungnicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
5.10. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit die Versicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. verpflich- tet sich der Kunde, unsere Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu verzinsenbezahlen.
5.11. Die Geltendmachung höherer Zinsen Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfal- len gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und weiterer Schäden werden der Rechnung zugerechnet.
5.12. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflich- tet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungs- verzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 30 soweit dies im Falle des Verzugs bleibt unberührtange- messenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung Unsere Kaufpreisforderungen sind grundsätzlich „netto Kasse" ohne jeden Abzug auf eines unserer Konten zu leistensofort zur Zahlung fällig. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachHinsichtlich des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Bedingungen.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen nehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührtstets nur zahlungshalber an.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart istDer Käufer ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, sind 50 Prozent des an wenn sein Gegenanspruch entweder rechtskräftig festgestellt ist oder von uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällignicht bestritten wird. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(4) Wir sind berechtigtAb Verzugsbeginn schuldet der Käufer uns zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kauf- vertrag ein Verbraucher beteiligt, vom rechtzeitigen Eingang beträgt der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machenZinssatz 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB. Bei Verträgen zwischen Unternehmern beträgt der Zinssatz 9 % über dem Basiszinssatz und es ist eine Kostenpauschale von 40,00 Euro vereinbart.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen Zahlungen des Käufers gemäß § 366 BGB zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer entsprechend § 367 BGB berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
6) Wenn beim Käufer kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet wird, ein Scheck- oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung Wechselprotest stattfindet oder Sicherheitsleistung auszuführen Zahlungsstockung oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet gar Zahlungsein- stellung eintritt oder von ihm ein Schuldenbereinigungsverfahren oder ein ihn betreffendes Insolvenzverfahren beantragt wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu verlangenstellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks angenommen haben. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung Dasselbe gilt, wenn der Käufer mit seinen Zahlungen an uns in Verzug gerät oder aus anderen Gründenandere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, erster Linie Vermögensoffenbarung. Außerdem sind wir auch in einem solchen Fall berechtigt, eine Wertminderung Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu fordernverlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen 10.1 Unsere Rechnungen sind sofort nach Versand als zugegangenErhalt zur Zahlung fällig, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil naches wurde schriftlich etwas anderes vereinbart oder von uns bereits in der Rechnung bestätigt.
(2) Maßgebend für das Datum 10.2 Ungeachtet des Unterabsatzes 10.1 werden alle unsere Forderungen – auch gestundete Forderungen – sofort fällig, wenn der Käufer mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten gegenüber uns nach Vertragsschluss in Verzug gerät, hoch verschuldet ist, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wurde oder uns andere Umstände bekannt sind, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich zu mindern.
10.3 In den in Unterabsatz 10.2 genannten Fällen sind wir nach eigenem Ermessen berechtigt, weitere Lieferungen entweder von Vorauszahlungen abhängig zu machen oder nach Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten; wir sind berechtigt, die vom Käufer vor Ablauf der Frist eingereichten Wechsel herauszugeben und sofortige Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei unszu verlangen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit Dies gilt nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. wenn der Käufer den Zahlungs- rückstand nicht zu verzinsenvertreten hat. Alle diese Rechtsfolgen kann der Käufer durch Sicherheitsleistung in Höhe unseres gefährdeten Zahlungsanspruchs abwenden. Wir haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten für unsere Forderungen, auch soweit sie bedingt oder befristet sind. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart 10.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, gegen unsere Ansprüche aufzurechnen, außer wenn der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Käufer ist überdies nicht berechtigt, sind 50 Prozent Zahlungen zurückzuhalten oder sonstige ihn treffende Pflichten auszusetzen, es sei denn, dass wir fällige Pflichten aus demselben Vertragsvertragsverhältnis trotz schrift- licher Abmahnung wesentlich verletzt und keine angemessene Absicherung angeboten haben. § 215 BGB findet keine Anwendung. Die Gewährleistungsrechte des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fälligKäufers bleiben unberührt.
(4) Wir sind berechtigt10.5 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztspätestens ab Verzugseintritt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu verlangenberechnen, mindestens jedoch die gesetzlichen Verzugszinsen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten. Befindet sich der Sphäre unseres Kunden liegen, Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Wert gemindertVerzug, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernso werden alle offenen Forderungen sofort fällig.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist 10.6 Wechsel und Schecks werden nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindaufgrund besonderer vorheriger Vereinbarung und lediglich erfüllungshalber angenommen.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Zahlung. 7.1 Zahlungen sind in Euro (1€) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb zu leisten und haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Sie dürfen nur an die von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenuns angegebenen Zahlstellen ausgeführt werden. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen Zahlung und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührtwerden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage und Protesterhebung angenommen.
(3) Wenn nichts 7.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist, sind 50 Prozent des an uns haben Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wirderfolgen. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§§ 247,288 BGB) p.a. zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) 7.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren den Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wegen Mängeln kann der Vertragspartner allenfalls den dreifachen Betrag in Höhe des Nacherfüllungsaufwandes zurückhalten. Bei Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Vertragspartner verpflichtet, in Höhe des nicht gezahlten Teilbetrages uns nach unserer Xxxx Sicherheit durch Bankbürgschaft oder Hinterlegung bei einem Notar seiner Xxxx zu leisten.
7.4 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung können wir
7.4.1 alle Ansprüche aus diesem oder anderen Geschäften, auch soweit sie noch nicht fällig sind, gegenüber dem Besteller sofort geltend machen;
7.4.2 unsere Lieferungen oder sonstigen Leistungen aus diesem oder anderen Aufträgen bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen noch offen Ansprüche aus diesem oder anderen Aufträgen durch den Besteller zurückhalten;
7.4.3 eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen;
7.4.4 die von uns gelieferte noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückverlangen. Sollte die Ware aufgrund Zeitablaufs nicht mehr oder nicht mehr uneingeschränkt verwertbar sein, sind wir berechtigt Wertausgleich zu verlangen.
7.5 Erhalten wir nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen geeignet sind, unseren Anspruch auf die Gegenleistung zu gefährden - hierzu zählen insbesondere der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so können wir bis zum Zeitpunkt seiner Leistung die Stellung einer geeigneten Sicherheit binnen einer angemessenen Frist oder die Leistung bei Gegenleistung verlangen. Kommt der Vertragspartner unserem berechtigten Verlangen nicht rechtzeitig nach, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. In dieser Situation können wir sämtliche Beträge - auch etwa gestundete Summen - sofort fällig stellen.
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Zahlung. (1) Zahlungen sind5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenRest nach Leistungs- fertigstellung fällig.
5.2. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangenBerechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachgegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
(2) Maßgebend 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung uns nicht verbindlich.
5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei unsverschuldetem Zahlungsverzug dazu berech- tigt, 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsenGegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
5.5. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden eines weiteren Verzugsscha- dens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kun- den jedoch nur, wenn dies im Falle des Verzugs bleibt unberührtEinzelnen ausgehandelt wird.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen ande- rer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungs- verzug, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangendie Erfüllung unserer Ver- pflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.7. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, Wir sind wir dann auch berechtigt, alle Forderungen für be- reits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbe- ziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine Wertminderung zu fordernrück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt haben.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner 5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässiguns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsver- bindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähig- keit unseres Unternehmens.
5.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.10. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungs- verzug, die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindzur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu ersetzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug zur Bezahlung von Xxxxxxxxxx soweit dies im ange- messenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung Rech- nungsdatum netto ohne Abzug Abzug. Bei sofortigem Bankeinzug gewähren wir 1 % Skonto. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung herein- genommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Bestehen mehrere offene Forderungen von uns gegenüber dem Käufer und werden Zahlungen des Käufers nicht auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichteine bestimmte Forderung erbracht, so sind wir berechtigt festzulegen, auf welche der offenen Forderungen die ausstehenden Beträge mit 8Zah- lung erbracht wurde. Bei Zahlungsverzug, Stundung oder Teilzahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsenfordern. Die Geltendmachung höherer Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Vor restloser Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließ- lich aufgelaufener Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, Kosten sind 50 Prozent des an uns wir zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei keiner weiteren Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, aus laufenden Verträgen verpflichtet. In diesem Fall können wir für noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur Barzahlung vor Ablieferung bzw. gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn Nachname der Ware verlangen. Wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und des Käufers infrage stellen, insbeson- dere bei Antrag auf Eröffung eines Insolvenzverfahrens, durch welche die Bezahlung Nichteinlösung von Schecks oder Einstellung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen EinzelaufträgenZahlungen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall auch berechtigt, Vorauszah- lung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in Neben der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind Geltendmachung des Vorbehaltseigentums können wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernvom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Zahlung. (1) Zahlungen sindSoweit nicht anders vereinbart, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung sind unsere Rechnungen 8 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenzahlbar. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks Scheck- und Wechselher- gaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinba- rung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet Sie sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. sofort bar zu verzinsenzahlen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zu- nächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und werden den Käufer über die Art der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir erfolg- ten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringendie Zahlung zunächst auf die Kosten, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche dann auf die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind Zinsen und durch welche zuletzt auf die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wirdHaupt- leistung anzurechnen. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung Angemessene Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Herausgabe Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistun- gen können gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein. Gerät der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztKäufer in Verzug, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr von dem entsprechenden Zeitpunkt ab Ver- zugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berech- nen. Werden uns Umstände bekannt welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck des Käufers nicht eingelöst wird, oder der Käufer seine Zahlungen einstellt so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem dazu berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder wenn die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt rechtswirksam sind. Erfolgen Abschlagszahlungen nicht fristgerecht, kann ein evtl. vereinbarter Skonto bei der Schlussrechnung nicht in Anspruch genommen werden. Beanstandungen der ausgestellten Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Unsere Forderungen sind sofort bei Zugang der unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenfällig. Der Käufer kann uns ein SEPA Basismandat/SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Rechnung gilt innerhalb Frist für die Vorabankündigung (PreNotifikation) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu sorgen. Kosten, die auf Grund von 3 Tagen nach Versand als zugegangenNichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, es sei denngehen zu Lasten des Käufers, vorausgesetzt, die Nichteinlösung oder Rückbuchung ist nicht durch uns verursacht worden. Ist Bankeinzugsverfahren vereinbart, verzichtet unser Vertragspartner weist Kunde hiermit uns und seinen Banken gegenüber für die Dauer unserer Geschäftsverbindung und während der Geltung unserer Vereinbarung zum Bankeinzugsverfahren auf sein ihm gegenüber seinen Banken zustehendes Recht, Belastungen zu widerrufen. Diesen Verzicht wird unser Kunde seinen Banken mitteilen und uns hierüber auf Verlangen informieren. Der Verkäufer kann ohne Angabe von Gründen für einzelne Käufer und Verträge Vorkasse verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Xxxxxxx oder Wechsel entgegenzunehmen, nehmen wir sie herein, geschieht das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei unsnur erfüllungshalber. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 5) Wir sind berechtigt% bei Geschäften mit Verbrauchern, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringenin Höhe von 8% bei Geschäften mit Unternehmern, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus über dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztDas Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, sind wir berechtigtein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangenals von uns geltend gemacht. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Wir können Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EURO ansetzen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässigzu, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindes auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit soferne nichts anderes schriftlich vereinbart istwurde, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug ausschließlich an die auf eines unserer Konten den Rechnungen bezeichneten Zahlstellen zu leisten. Die Soferne wir dem Käufer in der Auftragsbestätigung oder Rechnung gilt innerhalb von 3 nichts anderes bestätigt haben, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen nach Versand als zugegangenRechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung in Wechseln, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtoder anderen Anweisungspapieren, so sind fallen die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsenKosten für Diskontierung und Einziehung dem Käufer zur Last. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung, auf alle Fälle aber nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit und nur zahlungshalber angenommen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden Bezahlung durch Wechsel gilt nicht als Barzahlung. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige Zustimmung Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandung der Lieferung oder irgendwelcher Gegenansprüche; der Käufer muß derartige Ansprüche eventuell im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart istWege einer besonderen Klage geltend machen. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine treten, sind 50 Prozent des an ohne daß es einer vorherigen Mahnung bedarf, die Verzugsfolgen ein. Unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche verpflichtet sich der Käufer zur Bezahlung von Verzugszinsen sowie zum Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen. Der Zahlungsverzug berechtigt uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt von nicht ausgeführten Lieferverpflichtungen; er gibt uns außerdem das Recht, Rückgabe der schon gelieferten Xxxx zu verlangen ohne vom Vertrag berechtigt zurückzutreten. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprozeß, sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, bei einer Vermögensverschlechterung sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, alle offenstehenden - auch mit einem Zahlungsziel vereinbarten, oder gestundeten - Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder Weitere Rechte aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu forderndem Verzug bleiben hierdurch unberührt.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlung. (1a) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang Rechnungsdatum ohne Abzug per Bankü- berweisung auf unsere aus der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer ersichtlichen Konten oder durch Bankeinzug zu leisten. Bei Zahlungen durch Schecks oder Wechsel wird eine Bearbeitungspauschale von 3% des Warenwerts berechnet. Ermächtigt uns der Kunde zum Bankeinzug (Abbuchungs- verfahren) des Rechnungsbetrages sofort bei Lieferung, gewähren wir 2% Skonto. Die Rechnung gilt innerhalb Ge- währung von 3 Tagen nach Versand als zugegangenSkonti ist bei Sonderaktionen und sonstigen erlösschmälernden Nachlässen ausgeschlossen. Die Skontogewährung steht unter dem Vorbehalt, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachdass sich der Käufer zum jeweiligen Lieferzeitpunkt nicht mit Zahlungen an uns aus vorherigen Lieferungen in Verzug befindet.
b) Bei Zahlungsverzug stehen uns Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (28 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsenzu. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs eines nachweislich höheren Verzugsschadens bleibt unberührtvorbehalten. Stehen wir mit dem Kunden in ständiger Geschäftsbeziehung, berechtigt uns wiederholter Zahlungsverzug dazu, Liefe- rungen aus noch nicht ausgeführten Verträgen abzulehnen.
(3c) Wenn nichts anderes vereinbart istWerden uns Umstände bekannt, sind 50 Prozent die die Kreditwürdigkeit des an Käufers in Frage stellen, behalten wir uns vor, nur gegen Vorkasse zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fälligliefern.
(4d) Wir sind berechtigtDer Kunde darf nur mit unbestrittenen, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machenrechtskräftig festgestellten oder von uns an- erkannten Gegenforderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Sales Contracts
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang 5.1. Maßgeblich sind die auf der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenangegebenen Zahlungsbedingungen. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachIn begründeten Fällen können wir unabhängig davon Vorauskasse / Sicherstellung verlangen.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns5.2. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind Wird die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztZahlungsfrist überschritten, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr ohne Nachweis eines diesbezüglichen Schadens 10% Verzugszinsen zu verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Schadens oder höherer (gesetzlicher) Verzugszinsen bleibt vorbehalten. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung Bei Säumigkeit sind wir berechtigt, dem Kunden sämtliche mit der Betreibung unserer Ansprüche verbundenen Kosten, inklusive der tarifmäßigen Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwalts, auch für dessen außergerichtliche Tätigkeit, anzulasten. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen, unvollständige Begleichung der Rechnungen oder Änderungen in den Verhältnissen des Kunden, wie insbesondere Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens (welcher Art auch immer), Änderung der Rechtsform oder Besitzverhältnisse, Änderung der Geschäftsführung, strafrechtliche Verfahren und rufschädigende Sachverhalte oder Geschäftsgebarung berechtigen uns, von der Ausführung des Geschäftes Abstand zu nehmen, wobei dem Kunden aus anderen Gründenunserem Rücktritt allenfalls zustehende Ansprüche entsprechend Punkt 3.7 begrenzt sind.
5.3. Zahlungen gelten erst mit valutagerechter unwiderruflicher Gutbuchung auf einem unserer Konten als getätigt. Nur wenn wir eine Forderung des Kunden schriftlich anerkannt haben oder eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung darüber vorliegt, die in kann dieser gegen unsere Forderung/en aufrechnen oder eigene Zahlungen zurückbehalten. Ist ein Kunde mit der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindertErfüllung jeglicher Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber säumig, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernAuslieferung / Leistungserbringung ausdrücklich per Nachnahme vorzunehmen oder bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher unserer Forderungen zurückzuhalten.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder 5.4. Von uns erteilte Gutschriften dürfen ausnahmslos nur für jene Rechnungen verwendet werden, für die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sie ausgestellt sind.
5.5. Wir haben jedenfalls das Recht, Zahlungen ohne ausdrückliche Widmung auf jede offene Forderung anzurechnen. Wir sind darüber hinaus stets berechtigt, auch gewidmete Zahlungen in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptforderung a Konto der ältesten Forderung zu buchen.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts 6.1. Soweit nicht anderes vereinbart istsind Zahlungen sofort mit Lieferung/Leistung fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 30 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum Fälligkeit und Rechnungsstellung leistet. Ist der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtKunde in Verzug, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen und weiterer Schäden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Falle Sinne des Verzugs bleibt unberührtBGB zu berechnen. Nehmen wir Kontokorrentkredit zu einem Zinssatz in Anspruch, welcher höher liegt, so sind wir berechtigt, einen diesem Zins entsprechenden Zinssatz zu berechnen.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) 6.2. Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machenzunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen, und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen sowie sonstiger anfallender Gebühren.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen6.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechsel gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wird und eine Rückbelastung durch die einlösende Bank nicht erfolgt ist.
6.4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt – werden insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst bzw. zurückbelastet oder stellt der Kunde seine Zahlungen ein – oder wenn uns nach Abschluss des Vertrages andere Umstände bekannt werden, welche die die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet des Kunden in Frage stellen, so ist die gesamt Restschuld fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, von unseren Lieferungs- und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen EinzelaufträgenLeistungsverpflichtungen zurückzutreten, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/Vorauszahlungen oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6.5. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztDer Kunde ist zur Aufrechnung, sind wir Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sindEin Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, soweit nichts anderes vereinbart istein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachsofern keine abweichenden Zahlungskonditionen verein- bart wurden.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei unsDie Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrück- lichen – gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührtUngerechtfertigte Abzüge werden ausnahmslos nachbelastet.
(3) Wenn nichts Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart istvereinbart, ist das Entgelt sofort ab Rechnungsdatum und Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Gleichwohl sind 50 Prozent des an uns wir nach freiem Ermessen zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fälligZwi- schenabrechnungen befugt.
(4) Wir Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überwei- sungs- und sonstigen Zahlungsbelegen werden nicht berücksich- tigt und sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machenfür uns nicht verbindlich.
(5) Wir Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wirdberechnen. In diesem Fall sind Gegenüber Verbrauchern berechnen wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die einen Zinssatz in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernHöhe von 4%.
(6) Die Aufrechnung Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vor- behalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
(7) Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit Gegenansprüchen uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Ver- trag bis zur Erfüllung durch unseren Vertragspartner den Kunden einzustellen.
(8) Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits er- brachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumin- dest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
(9) Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder die Zurückbehaltung ausdrücklich schriftlich von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässiguns anerkannt worden sind. Ver- brauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungs- unfähigkeit unseres Unternehmens.
(10) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, bei Eröffnung eines Insol- venzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder Abweisung eines entsprechenden Antrags mangels kostendeckenden Ver- mögens, bei drohender Zahlungsunfähigkeit bzw. Verschlechte- rung der Vermögenslage eines Kunden verfallen gewährte Ver- gütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet. Zudem werden sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig. Darüber hinaus sind wir diesfalls berechtigt Vorauszahlung oder sonstige Sicherstellung zu verlangen.
(11) Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechen- den Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen in Höhe von 8 Euro für die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sinderste, 12 Euro für die zweite sowie 16 Euro für jede weitere Mahnung, soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sindWir liefern grundsätzlich per Vorauskasse oder Nachnahme. Bei positiver Auskunft unserer Warenkreditversicherung kann nach unserem Ermessen eine Lieferung gegen offene Rechnung erfolgen. Unsere offenen Rechnungen sind netto Kasse in Höhe des Rechnungsbetrages ohne jeden Abzug, soweit nichts anderes vereinbart porto- und spesenfrei innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Ein Skonto wird gewährt, wenn es bei Rechnungsstellung ausdrücklich eingeräumt wird. Bei Berechnung und Zahlung in Fremdwährung sind wir berechtigt, statt der Rechnungssumme den Betrag zu verlangen, der erforderlich ist, innerhalb um einen €-Betrag zu erzielen, der sich bei Zugrundelegung des Umrechnungskurses am Tage der Auftragsbestätigung ergibt. Zahlungen sind erfüllt, wenn wir über den vollen Betrag verfügen können. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten8% über dem jeweiligen Basiszinsatz. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei unsAufrechnung mit Forderungen sowie die Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes sind ausgeschlossen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang die Bonität von Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen; ergeben sich dabei Zweifel an der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen Bonität des Kunden oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztGeschäftspartners ein, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr gewährte Zahlungsziele zu verlangenwiderrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung Darüberhinaus werden gewährte Zahlungsziele hinfällig und alle Ansprüche von uns sofort fällig, wenn der Geschäftspartner mit einer Leistung in Rückstand gerät, Schecks und andere Rechte nicht einlöst, von uns gewährte Einzugsberechtigungen widerruft, Konkurs oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, Vergleich anmeldet. In derartigen Fällen sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernauch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden bereits gelieferte Ware sicherheitshalber zurückzuholen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, . Unsere Kaufpreisforderungen sind grundsätzlich „Netto-Kasse“ und ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangenRechnungsdatum zur Zahlung fällig, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachsoweit nicht ein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wird.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Wechsel oder Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlungnehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und stets nur zahlungshalber an. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung sofort fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang 3. Wird der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztRechnungsbetrag nicht binnen längstens 30 Kalendertagen ab Lieferungserhalt ausgeglichen, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangenberechnen, ohne dass es einer besonderen Mahnung bedarf. Wurden Der Nachweis eines höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der Käufer erteilt uns hiermit die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen GründenEinzugsermächtigung für Forderungen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, mit deren Zahlung er im Wert gemindertVerzuge ist.
4. Wenn beim Käufer kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet wird, ein Scheck- oder Wechselprozess stattfindet oder Zahlungsstockung oder gar Zahlungseinstellung eintritt oder von ihm ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder ein Verfahren nach der Insolvenzordnung beantragt wird, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung, sofort fällig zu fordernstellen, auch wenn wir Wechsel oder Schecks angenommen haben. Dasselbe gilt, wenn der Käufer mit seinen Zahlungen an uns in Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Außerdem sind wir in einem solchen Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner 5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässigihm hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.
6. Wir können jederzeit unsere Forderungen gegen Forderungen des Käufers aufrechnen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart dürfen.
2.4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und 5.1. Sofern nicht eine anders lautende schriftliche 7. Mitwirkungspflichten des Kunden sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Vereinbarung getroffen ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ist ein Drittel des Entgeltes bei 7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen. Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenfrühestens, sobald der Kunde alle baulichen, technischen Erfolgt eine Beauftragung mit sämtlichen im Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung Kostenvoranschlag umfassten Leistungen, wird der 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer geschaffen hat, die im Vertrag oder in vor gegenständlichen Rechnung gilt innerhalb das Entgelt für den ausdrücklichen - gegenüber unternehmerischen Kunden Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen Kostenvoranschlag gutgeschrieben. umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund 8.3. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen bei Stemmarbeiten in bindungslosem Mauerwerk einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung entstehen. Solche Schäden sind von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.uns nur zu
(2) Maßgebend für das Datum 7.2. Insbesondere hat der Zahlung ist Kunde vor Beginn der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtdes Auftrages, so sind verlängert sich die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringenLiefer-/Leistungsfrist verantworten, wenn uns wir diese schuldhaft verursacht haben. Leistungsausführung die nötigen Angaben über die Lage um einen angemessenen Zeitraum. verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder 8.4. Wünscht der Kunde nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werdenVertragsabschluss eine ähnlicher Vorrichtungen, welche Fluchtwege, sonstige Hindernisse Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, baulicher Art, sonstige mögliche Störungsquellen, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Gefahrenquellen sowie die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung erforderlichen statischen Überstunden notwendig werden und/oder Herausgabe durch die Angaben und allfällige diesbezügliche projektierte Beschleunigung der bisher gelieferten Gegenstände Materialbeschaffung Mehrkosten Änderungen unaufgefordert zur Verfügung zu verlangenstellen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztauflaufen, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, und erhöht sich das Entgelt im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung Verhältnis zum Auftragsbezogener Details zu fordernden notwendigen Angaben notwendigen Mehraufwand angemessen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Geschäftsbedingungen (Agb)
Zahlung. (1) Zahlungen . Unsere Rechnungen sind, soweit nichts nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart istwurde, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten sofort fällig und zahlbar.
2. Zahlungen sind vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderweitigen Anweisung ausschließlich an uns direkt oder an die BFS finance GmbH in 33415 Verl zu leisten. Die maßgebliche Bankverbindung ist dem Hinweis auf der Rechnung gilt innerhalb zu entnehmen.
3. Bei beiderseitigem Handelsgeschäft sind wir berechtigt, ab dem Tage der Fälligkeit Fälligkeitszinsen nach Maßgabe der §§ 353, 352 II HGB zu erheben.
4. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir berechtigt, ab diesem Termin Verzugszinsen nach Maßgabe des § 288 BGB beziehungsweise des § 352 HGB zu berechnen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, für jede Mahnung Kostenersatz in Höhe von 3 Tagen 5,00 € zu erheben. Die Geltendmachung höherer Mahnkosten und weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5. Hat der Käufer eine Zahlung nicht termingerecht geleistet oder seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleich zu achten sind, so werden alle unsere Forderungen gegenüber dem Käufer unabhängig von den ursprünglich vereinbarten Fälligkeiten und ohne dass es einer besonderen Ankündigung bedürfte sofort fällig. Darüber hinaus können wir in diesem Fall von allen noch laufenden Verträgen mit dem Käufer nach Versand als zugegangenunserer freien Xxxx und insbesondere ohne besondere Fristsetzung ganz oder teilweise zurücktreten. Wir sind ferner berechtigt, auch ohne unseren Rücktritt vom Vertrag Herausgabe der bereits gelieferten Xxxx zu Verlangen und Schadensersatz zu beanspruchen.
6. Befindet sich der Käufer mit der Annahme der Ware oder auch einer Teillieferung oder der Zahlung im Verzug, so sind wir berechtigt, die Ausführung des Vertrages unbeschadet seiner Rechtsgültigkeit bis zur Beseitigung dieser Umstände zu verweigern, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachdass die Zahlung in anderer uns genehmer Weise sichergestellt worden ist.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung 7. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist der Eingang der Zahlung bei unsnur mit von uns nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtLeistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte des Käufers sind ausgeschlossen, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden es sei denn, sie werden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an Hinblick auf von uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung vertretende und weitere 50 Prozent bei von uns anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Mängel unserer Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wirdgeltend gemacht. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe Falle ist die Geltendmachung der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindwenn wir den Teil des Entgeltes erhalten haben, der dem Wert unserer Leistung nach Abzug des mangelhaften Teiles entspricht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lohnbearbeitungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertrags- abschluss, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenRest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangenBerechtigung zu einem Skontoabzug be- darf einer ausdrücklichen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachgegenüber unterneh- merischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
(2) Maßgebend 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswid- mungen auf Überweisungsbelegen sind für das Datum uns nicht verbindlich.
5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zah- lungsverzug dazu berechtigt, 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4 %.
5.5. Die Geltendmachung eines weiteren Ver- zugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
5.6. Kommt der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtunternehmerische Kunde im Rah- men anderer mit uns bestehender Vertragsver- hältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berech- tigt, die ausstehenden Beträge Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den einzustellen.
5.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderun- gen für bereits erbrachte Leistungen aus der lau- fenden Geschäftsbeziehung mit 8% p. a. dem Kunden fäl- lig zu verzinsenstellen. Die Geltendmachung höherer Zinsen Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und weiterer Schäden wir unter Androhung dieser Folge den Kun- den unter Setzung einer Nachfrist von mindes- tens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kun- den nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, so- wie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unterneh- mens.
5.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.10. Der Kunde verpflichtet sich im Falle des Verzugs bleibt unberührtvon Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskos- ten etc.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises ersetzen. Insbesondere ver- pflichtet sich der Kunde bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die verschuldetem Zah- lungsverzug zur Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wirdvon Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von €15-. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, soweit dies im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernange- messenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit 6.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart istergibt, sind Zahlungen innerhalb von 14 30 Tagen ab Zugang der Rechnung Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf eines unserer Konten zu leistenden Zeitpunkt des Geldeingangs bei uns bzw. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachder vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Konto an.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns6.2. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtFür den Zeitraum des Zahlungsverzugs des Kunden fallen Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsensofern uns aufgrund gesetzlicher Regelungen keine höheren Zinsen zustehen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des eines weiteren Schadens sowie sonstiger gesetzlicher Rechte wegen Verzugs bleibt unberührtvorbehalten.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist6.3. Erfolgt die Zahlung mit Zahlungsmitteln, sind 50 Prozent die sich der Kunde durch Diskontierung eines Akzeptantenwechsels beschafft hat, so erlischt der Zahlungsanspruch erst mit Einlösung des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fälligWechsels durch den Kunden.
6.4. Stehen mehrere Forderungen gegen den Kunden offen und reicht eine Zahlung des Kunden nicht zur Tilgung sämtlicher Forderungen aus, so erfolgt die Tilgung nach den gesetzlichen Vorschriften (4) Wir sind berechtigt§ 366 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch), vom rechtzeitigen Eingang selbst wenn der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machenKunde ausdrücklich auf eine bestimmte Forderung gezahlt hat.
6.5. Die Aufrechnung oder die Ausübung eines etwaigen gesetzlichen Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts wegen von uns bestrittener oder wegen nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden (5beispielsweise wegen Mängel der Sache) Wir sind berechtigtausgeschlossen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist auch insoweit ausgeschlossen, noch ausstehende Lieferungen als die Gegenansprüche des Kunden nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
6.6. Wenn der Kunde Zahlungstermine nicht einhält oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt Vertrags aus sonstigen Gründen erkennbar wird, dass unsere Zahlungsforderungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet werden, welche so stehen uns die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht auf Leistungsverweigerung bis zur Bewirkung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen EinzelaufträgenGegenleistung bzw. bis zur Leistung einer entsprechenden Sicherheit, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch sowie nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist das Recht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernVertrag.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Sales Contracts
Zahlung. (1) 6.1. Soweit nicht anderes vereinbart, sind Zahlungen sindsofort mit Lieferung/Leistung fällig. Der Kunde kommt in Verzug, soweit nichts anderes vereinbart ist, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 30 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum Fälligkeit und Rechnungsstellung leistet. Ist der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtKunde in Verzug, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen und weiterer Schäden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Falle Sinne des Verzugs bleibt unberührt.BGB zu berechnen. Nehmen wir Kontokorrentkredit zu einem Zinssatz in Anspruch, welcher höher liegt, so sind wir berechtigt, einen diesem Zins entsprechenden Zinssatz zu berechnen,
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) 6.2. Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machenzunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen, und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanwei- sungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber ange- nommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen sowie sonstiger anfallender Gebühren.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen6.3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechsel gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck bzw. der Wechsel eingelöst wird und eine Rückbe- lastung durch die einlösende Bank nicht erfolgt ist.
6.4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt - werden insbesondere Wechsel oder Schecks nicht eingelöst bzw. zurückbelastet oder stellt der Kunde seine Zahlungen ein - oder wenn uns nach Abschluss des Vertrages an- dere Umstände bekannt werden, welche die die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet des Kunden in Frage stellen, so ist die gesamte Restschuld fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außer- dem berechtigt, von unseren Lieferungs- und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen EinzelaufträgenLeistungsverpflichtungen zurückzutreten, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/Vorauszahlungen oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6.5. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztDer Kunde ist zur Aufrechnung, sind wir Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen bzw. Gegenan- sprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden wenn die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder Gegenanspüche rechtskräftig festgestellt wor- den oder unstreitig sind.
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Zahlung. (1) . Vorbehaltlich schriftlich vereinbarter abweichender Zahlungsbedingungen werden alle Zahlungen inner- halb von dreißig Tagen nach Rechnungsdatum begli- chen. Als Tag des Zahlungseingangs gilt der Tag, an dem VConsyst von seinem Bankinstitut benachrich- tigt wird, dass seinem Konto der betreffende Betrag gutgeschrieben wurde. Wenn der Auftraggeber einen geschuldeten Betrag nicht fristgerecht begleicht, befindet er sich von Rechts wegen in Verzug; er schuldet dann über den ausstehenden Betrag einen Zins in Höhe von 1% pro Monat, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gilt.
2. Die Zahlung erfolgt ohne jeden Anspruch auf Rabatt, Verrechnung oder Aufschub.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei nicht fristge- rechter Zahlung der VConsyst geschuldeten Beträge außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 15% des ausstehenden Betrags, mindestens jedoch 150,00 €, oder, wenn die tatsächlichen Inkassokosten höher sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten diese höheren Kosten zu leistenzahlen; außer- dem trägt er alle Verfahrenskosten.
4. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand Zahlung mittels Akkreditiv wird erst als zugegangensolche anerkannt, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachwenn VConsyst über die Gutschrift auf seinem Konto benachrichtigt wurde.
(2) Maßgebend 5. VConsyst behält sich das Recht vor, bei Annahme von Aufträgen nach Xxxx entweder einen Vorschuss zu verlangen oder Produkte per Nachnahme zu liefern.
6. Wenn VConsyst begründete Zweifel hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers hat, ist VConsyst berechtigt, die vereinbarte Lieferung von Produkten aufzuschieben, bis der Auftraggeber eine Sicherheit für das Datum der die Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei unsgeleistet hat. Schecks gelten erst nach Einlösung als ZahlungDer Auftrag- geber haftet für die Schäden, die VConsyst infolge dieser verzögerten Lieferung entstanden sind.
7. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Verpackungsmaterial wird nicht mit 8% p. a. zu verzinsenzurückgenommen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle Notwendigkeit des Verzugs bleibt unberührtGebrauchs wird von VConsyst beurteilt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, 5.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug Rechnungsdatum eingehend bei uns fällig. Davon abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Zahlungen, die von den vereinbarten Zahlungsbedingungen abweichen oder keiner konkreten Leistung zugeordnet werden können, werden auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachdie älteste Schuld angerechnet.
(2) Maßgebend für das Datum 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei Zahlung offener Rechnungen mittels Zahlschein oder Telebanking die Rechnungsnummer und Kundennummer anzugeben, um eine automatische Zuordnung der Zahlung ist zu ermöglichen.
5.3 Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn wir über den gesamten Betrag uneingeschränkt verfügen können. Zahlungen werden, sofern keine gegenteilige schriftliche Vereinbarung vorliegt, jeweils auf die ältesten offene Schuld angerechnet, wobei die Zahlungen dabei zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf Kapital gebucht werden. Bei Überschreitung des Zahlungsziels, aus welchem Grund auch immer, hat der Eingang Kunde Mahnspesen und Verzugszinsen zu begleichen und einen allenfalls entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Falle der Beauftragung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwaltes, sind die dadurch entstandenen Kosten vom Kunden zu ersetzen.
5.4 Gerät der Kunde mit einer Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtin Verzug oder werden uns Tatsachen bekannt, die geeignet sind, Zweifel an der Bonität des Kunden zu begründen, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen können wir offene Rechnungsbeträge sofort fällig stellen und/oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringenfür künftige Lieferungen verlangen. Kommt der Kunde der Aufforderung nicht nach, wenn uns so können wir unsererseits Leistungen verweigern und nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung Maßgabe der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/zurücktreten oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
5.5 Für die Vorankündigung (6Prenotification) von SEPA Basis-Lastschriften gilt eine verkürzte Frist von 2 Tagen. Die Aufrechnung Vorankündigung erfolgt mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindder Zusendung der Rechnung und den dort ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, 3.1 Der Kaufpreis bzw. vereinbarte Werklohn inklusive aller Kosten ist ab Rechnungslegung fällig. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 30 Tagen ab Zugang der Rechnung nach Rechnungsstellung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu begleichen. Zahlungen gelten erst an dem Tag als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können.
3.2 Die Zahlungen sind inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer ohne Skonti oder sonstige Abzüge zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachsolange nicht ausdrücklich ein anderer Zahlungsmodus schriftlich vereinbart wird.
(2) Maßgebend für das Datum der 3.3 Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und – ebenso wie Schecks – nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt unserer Annahme im Einzelfall entgegengenommen. Diskont und sonstige Spesen sind vom Kunden zu tragen und sofort zur Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsenfällig.
3.4 Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Kunden stets zuerst auf Zinsen und Kosten und danach auf unsere ältesten Forderungen angerechnet.
3.5 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
3.6 Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung, bei Einleitung eines der Schuldenregelung dienenden Verfahrens, bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder bei Vorliegen von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, werden unsere sämtlichen Forderungen – auch im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, einer Stundung – sofort fällig. Außerdem sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder und Leistungen nur gegen bare Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz, statt der Leistung zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits verlangen.
3.7 Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis können durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wirdKunden ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragen werden. In diesem Fall Aufrechnung oder Zurückbehaltung sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/nur mit unstreitigen oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangenrechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, Wir sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir Sicherheitsleistung – auch berechtigt, eine Wertminderung zu forderndurch Bürgschaft – abzuwenden.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sindFalls nicht anders vereinbart, soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 30 Tagen nach Versand als zugegangenRechnungsdatum rein netto zahlbar. Skonti bedürfen einer besonderen Vereinbarung, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend wobei für das Datum die Skontofristberechnung der Zahlung ist der Eingang der Zahlung Tag des Zahlungseinganges bei unsuns massgebend ist. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang Zahlungen des Bestellers (Käufers) zunächst auf dessen ältere Rückstände zu verrechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Nur bei entsprechender Vereinbarung nehmen wir diskontfähige und ordnungsgemäss versteuerte Wechsel zahlungshalber ein, und zwar unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Sämtliche Bankspesen gehen zu Lasten des Bestellers (Käufers). Eine Annahme an Erfüllung Statt ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Scheckzahlungen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel oder Schecks sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen. Letzteren falls sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen aus diesem Geschäft oder Leistungen aus anderen Geschäften nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung Vorkasse auszuführen oder zu erbringenund, wenn uns falls Vorkasse nicht geleistet wird, nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/zurückzutreten oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztBei Zahlungsverzug sind – unabhängig von der Geltendmachung weiteren Schadens – Verzugszinsen zu zahlen. Die Verzugszinsen werden mit 2% p.a. über dem Diskontsatz der entsprechenden Landesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, sind wenn wir berechtigteine Belastung mit einem höheren Zinssatz, oder der Besteller (Käufer) eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu forderngeringere Belastung nachweist.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Zahlung. (1) Zahlungen sind5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenRest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangenBerechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachgegenüber unterneh- merischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
(2) Maßgebend 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung uns nicht verbindlich.
5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei unsverschuldetem Zah- lungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsenGegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
5.5. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Falle des Verzugs bleibt unberührtEinzelnen ausgehandelt wird.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsver- hältnisse in Zahlungsverzug, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangendie Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.7. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, Wir sind wir dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrau- chern als Kunden nur für den Fall, dass eine Wertminderung zu fordernruckständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner 5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässiguns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.9. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
5.10. Leistet die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindVersicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so verpflichtet sich der Kunde, unsere Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu bezahlen.
5.11. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.12. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung in Höhe von € 20 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
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Samples: General Terms and Conditions for Vehicle Repair Services
Zahlung. (1) 8.1 Die Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen Weist die Auftragsbestätigung keine abweichenden Zahlungstermine und/oder- Bedingungen auf, ist der Rechnungsbetrag spätestens 14 Tage ab Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachVereinbarung zulässig.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht8.2 Bestehen Verbindlichkeiten aus früheren Lieferungen, so sind werden diese in der Reihenfolge ihrer Entstehung getilgt. Vereinbarte Skonti entfallen, wenn nicht spätestens mit Eingang des skontobegünstigten Rechnungsbetrages auch die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsensonstigen bereits fälligen Forderungen beglichen werden. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührtBei Teilzahlung besteht kein Skontoabzugsrecht.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent 8.3 Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder erheblicher Zahlungszielüberschreitungen für vorhergehende Lieferungen und Leistungen des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, Bestellers sind wir berechtigt, unsere Lieferung und Leistung bis zur Bezahlung oder Beibringung ausreichender Sicherheiten zu verweigern. Wurde unsere Lieferung bereits erbracht, so sind unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig; dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug, Wechselprotest, abgelehnter Scheckeinlösung oder bei Einbringung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
8.4 Ist der Besteller mit einer vereinbarten Leistung oder Zahlung im Verzug, so können wir entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und
a) die Erfüllung unserer Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben; b) eine angemessene Benutzungsgebühr Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen; c) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen und sofern auf Seiten des Bestellers kein Entlastungsgrund im Sinne des Punkt 7 vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz.
8.5 Hat der Besteller trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so können wir durch schriftliche Mitteilung den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Besteller hat über unsere Aufforderung bereits gelieferte Waren uns zurückzustellen und Ersatz für eine eventuell eingetretene Wertminderung der Ware zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründenleisten sowie uns alle Aufwendungen zu erstatten, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernfür die Durchführung des Vertrages machen mussten.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner 8.6 Dem Besteller ist nicht gestattet, allfällige Gegenforderungen, aus welchem Titel auch immer, gegen unsere Forderungen aufzurechnen.
8.7 Allfällig noch nicht abgeschlossene Reklamationsvorgänge bzw. noch nicht erledigte Mängelbehebungs- oder die Verbesserungsarbeiten sind keine Gründe für einen Zahlungsaufschub oder für eine sonstige Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindder Entgeltleistung.
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Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang Für die Begleichung der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten sind unsere jeweils geltenden oder von Fall zu leistenFall vereinbarten Zahlungsbedingungen maßgebend. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand Von den Zahlungsbedingungen abweichende Zahlungen werden als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei unsTeilzahlungen angesehen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig auch gegen eine Widmung nach unserem Belieben, auf andere Verbindlichkeiten des Käufers zu machen.
(5) Wir sind berechtigtverrechnen. Schecks oder andere nicht bare Zahlungsmittel werden nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche in Zusammenhang mit solchen Zahlungsmittel entstehenden Kosten, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung wie Bank- und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände Wechselspesen und Zinsen gehen zu verlangenLasten des Käufers. Wurden Der Käufer bzw. Auftraggeber ist nicht berechtigt, die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztZahlung wegen etwaiger Ansprüche aus einer anderen Lieferung oder Leistung, oder von uns nicht anerkannter Beanstandungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung von Forde- rungen des Käufers bzw. Auftraggebers gegen den Verkäufer bzw. Auftragnehmer ist mit dessen Forderung ausgeschlos- sen. Treten nach Auftragsbestätigung beim Käufer Umstände ein, die seine Zahlungsfähigkeit oder seine Kreditwürdigkeit beeinträchtigen, oder werden uns erst nach Auftragsbestätigung solche Umstände bekannt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten oder, trotz abweichend vereinbarter Zahlungsbedingungen, Vorauszahlung oder Beistellung von Sicherheit zu verlangen. Wurden Als Nachweis solcher Umstände gilt auch die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung Auskunft einer Bank oder aus anderen Gründeneiner angesehenen Auskunftei, die ohne dass wir dem Käufer gegenüber beweispflichtig sind. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Käufers, Zinsen in der Sphäre unseres Kunden liegenHöhe von 5,00 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Referenzzinssatz der Österreichischen Nationalbank, im Wert gemindertmindestens jedoch 12 % pa. zu berechnen. Die Berechnung höherer Verzugszinsen bleibt vorbehalten, wenn der Verkäufer höher verzinsliche Fremdmittel in Anspruch nimmt oder sonst aus dem Verzug ein höherer Schaden entstanden ist. Mahn- und Inkassospesen, Erhebungs- und Auskunftskosten, sowie Klagekosten bei Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers. Nur Personen, mit einer von uns schriftlich ausgestellten Inkassovollmacht sind wir auch zum Inkasso berechtigt. Der Auftragnehmer kann jederzeit Vorauszahlungen auf die Reparaturkosten verlangen. Kommt der Auftraggeber diesem Verlangen nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Wertminderung vom Vertrag zur Gänze oder zum Teil zurückzutreten. Der Auftraggeber erklärt unwiderruflich, mit allen vom ihm nach Rechnungserhalt geleistete Zah- lungen an den Auftragnehmer in erster Linie seine Schulden für Instandsetzungsarbeiten tilgen zu fordernwollen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Sales Contracts
Zahlung. (1) Zahlungen sind. Soweit bei Vertragsabschluss keine anderweitigen Bestimmungen oder Vereinbarungen getroffen wurden, soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung unserer Rechnungen innerhalb von 14 30 Tagen ab Zugang der Rechnung nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen, danach gerät der Käufer in Verzug. Nicht schriftlich vereinbarte Abzüge sind unzu- lässig. Rechnungen sind bei Fälligkeit direkt an uns in bar oder durch Überweisung auf eines unserer angegebenen Konten zu leistenzahlen. Die Rechnung Zahlung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangengeleistet, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachwenn der Betrag vorliegt oder auf unse- ren Konten verfügbar ist.
(2) Maßgebend für das Datum . Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden, unter Vorbehalt der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vom Fälligkeitstage an Verzugszinsen in Höhe von 8% p. a. zu verzinsenp.a. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung über dem Basiszinssatz berechnet. Bei Verbrauchern beträgt der Zinssatz 5% p.a. über dem Basiszinssatz. Kommt ein Käufer in Zahlungsverzug werden sofort alle Ansprüche aus dem Vertrag fällig.
(3. Wechselzahlungen sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt, angenommen. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig. Bei Scheck- oder Wechselprotest kann der Auftrag- nehmer Zug um Zug gegen Rückgabe des Papiers sofortige Barzahlung, auch für später fällige Papie- re, verlangen. Es besteht keine Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung von Wechseln und Schecks.
4) Wir . Entstehen nach der Bestätigung des Auftrages berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen des Kaufpreises oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände Sicherheiten zu verlangen. Wurden Insbesondere falls der Auftraggeber die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztgetroffenen Zahlungsvereinbarungen nicht ein- hält, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, Berechnung und Zahlung erfolgt in EUR. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt Rechnungsdatum mit 2% Skonto, oder innerhalb von 3 30 Tagen nach Versand als zugegangenrein netto; vor Bezahlung alter, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei unsbereits fälliger Rechnungen aus früheren Lieferungen wird auf neuen Rechnungen kein Skon- toabzug gewährt. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtWird die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen rein netto ab Rechnungs- datum reguliert, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr ab dem 31. Tage Verzugszinsen mit 1% pro Monat zu verlangenverrechnen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung Wechsel werden nur bei entsprechender Vereinbarung und, ebenso wie Schecks, nur erfüllungshalber angenommen. Zinsen und Kosten für Diskontierung oder aus anderen GründenEinziehung von Wechseln hat der Auftraggeber zu bezahlen. Für rechtzeitige Vorlage, Protest usw. haften wir nicht. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung oder Abnahme in Verzug, werden sämtliche offenen Rechnungen sofort zahlungsfällig. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Falle einer nachgewiesenen wesentlichen Ver- mögensverschlechterung des Auftraggebers sind wir berechtigt, die in der Sphäre unseres Kunden liegenweitere Bearbeitung des Auftrages und die Auslieferung von angemessener Sicherheitsleistung oder Vorauskasse ab- hängig zu machen. Dies gilt auch dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Vermö- genslage im Wert gemindertZeitpunkt des Vertragsabschlusses wesentlich schlechter war, als von uns ange- nommen wurde. Erfolgt die Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht innerhalb von einer von uns zu setzenden angemessenen Frist, so sind wir auch zur Leistungsverweigerung berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) . Die Geltendmachung von Pfand- oder Zurückbehaltungsrechten und die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche Ge- genforderungen ist nur zulässigunzulässig, soweit – im Falle der Aufrechnung – die Gegenansprüche unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Als ein solcher Umstand gilt auch, wenn unsere Kreditversicherung die Deckung der Ansprüche gegen den Besteller ablehnt.
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Zahlung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von 20 % des Gesamtpreises zu verlangen. Zahlungen sind stets 14 Tage nach Beendigung der Arbeiten bzw. Lieferung der Waren und Rech- nungsstellung fällig. Bei Verzug sind Verzugszinsen nach §§ 288, 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (1BGB) zu zahlen. Zahlungen sindwerden auf die jeweils älteste Rechnung verbucht, soweit nichts anderes vereinbart ist, es sei denn bei der Überweisung wur- den andere Belegnummern angegeben. Das Erheben einer Mängelrüge entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung innerhalb der vor- genannten Frist. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden für jede Zahlungserinnerung Mahnkosten in Höhe von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten5,- € erhoben. Die Rechnung gilt innerhalb Aufrechnung und Geltendmachung von 3 Tagen nach Versand als zugegangenZurückhaltungsrechten gegen unsere Forderung ist nicht zulässig, es sei denn, dass die Gegenforderung von uns anerkannt oder gegen uns rechtskräftig titu- liert ist. Nimmt unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtKunde unsere Ware oder Dienstleistung nicht ab, so sind wir berechtigt, statt der Er- füllung des Vertrages unserem Kunden eine Nachfrist von 14 Tagen zu setzen mit der Erklärung, dass wir nach Ablauf der Frist die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsenErfüllung des Vertrages ablehnen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind wir berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu machen.
(5) ver- langen. Wir sind berechtigtberechtigt 15% der uns zustehenden Vergütung oder des uns zustehenden Kaufprei- ses als Schadensersatz zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen es sei denn, dass uns ein geringerer Schaden oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet Nichteintritt eines Schadens nachgewiesen wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt Unbeschadet von dem Recht, vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/zurückzutreten oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr Ersatz der von uns bis zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten zu fordernverlangen (Aufwendungsersatz).
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit . Falls nichts anderes vereinbart istoder in unseren Rechnungen angegeben, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang Kaufpreis sofort nach Lieferung ohne Skontoabzug fällig und in der Zahlung bei unsWeise zu zahlen, dass IMMES- STAHL am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Schecks gelten erst Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Im Übrigen kommt der Käufer 10 Tage nach Einlösung als ZahlungFälligkeit unserer Forderung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge Der Käufer darf nur mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründenaufrechnen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind; Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur insoweit zu als sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
2. Bei Überschreitungen des Zahlungsziels und/oder bei Verzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, es sei denn höhere Zinssätze sind vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Zahlungsfähigkeit gefährdet wird, oder gerät der Käufer mit einem erheblichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände ein, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsschluss schließen lassen, stehen uns die Rechte aus § 321 BGB zu. Wir sind dann auch berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen und bestehende Einzugsermächtigungen nach Abschnitt XI. 5. zu widerrufen.
4. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und Verpackung und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab Rechnungsdatum.
5. Wir sind berechtigt, mit sämtlichen Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen, gegen sämtliche Forderungen, die dem Käufer gegen uns zustehen, aufzurechnen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen ab Zugang nach Rechnungsdatum bzw. nach gemeldeter Versandbereitschaft gewähren wir 2 % Skonto, ebenso bei Zahlung im Bankeinzugsverfahren. Für verspätet eingehende Zahlungen werden vorbehaltlich weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Bei Verbrauchergeschäften werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Zinssatz berechnet. Zahlungsverzug oder begründete Zweifel an der Rechnung Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen uns von den noch nicht ausgeführten Lieferverpflichtungen zurückzutreten oder Vorauszahlung zu verlangen. 1/3 des Auftragswertes bei Erhalt der Auftragsbestätigung ohne Abzug auf eines unserer Konten Abzug, Restbetrag 14 Tage nach Lieferdatum oder gemeldeter Lieferbereitschaft mit 2 % Skonto innerhalb von 30 Tagen netto. Kann die Auslieferung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu leistenvertreten hat, nicht erfolgen, wird dadurch die Zahlungsfrist nicht verlängert. Die Zahlungsfrist beginnt in diesem Fall mit Meldung der Versandbereitschaft durch uns. Zahlungen des Kunden sind zuerst auf Forderungen, die nicht aus der gegen- ständlichen Lieferung stammen und dann erst auf die Forderungen aus der gegenständlichen Lieferung anzurechnen. Ferner zunächst auf Kosten, Zinsen, Verzugszinsen und dann erst auf das Kapital (dies gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit unserem Eigentumsvorbehalt). Falls der Kunde die Rechnung gilt innerhalb oder auch nur eine von 3 Tagen mehreren Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt, tritt hinsichtlich unserer gesamten noch offenen Forderung Terminsverlust in der Weise ein, daß die gesamte offene Forderung sofort fällig wird und zwar unabhängig davon, welche Zahlungsziele hinsichtlich einzelner Teilbeträge durch Vereinbarung oder durch Annahme von Wechseln gewährt wurden. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungs-ansprüchen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden wegen bzw. mit nicht ausdrücklich von uns anerkannten Gegenforderungen wird ausgeschlossen, auf jeden Fall ist ein allfälliges Zurückbehaltungsrecht auf Ansprüche des Kunden auf das für die Mängelbehebung erforderliche Deckungskapital eingeschränkt. Gerät der Kunde in Zahlungsschwierigkeiten (Vermögensverfall, Zahlungsmittel ohne Deckung, erfolgter Wechsel- oder Scheckprotest, Pfändung, Ausgleich, Konkurs u.a.) ist der gesamte Rechnungsbetrag aus der gegenständlichen Lieferung zuzüglich allfälliger noch anderer offener Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig, ohne daß wir den Kunden in Verzug setzen müssen. Wir sind in diesen Fällen jederzeit berechtigt, die gelieferte Xxxx auf Kosten des Kunden zurückzunehmen und bestmöglich zu verwerten, ohne daß dadurch der Kunde von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages befreit würde oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen könnte. Vor erfolgter Xxxxxxxxx sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt, falls uns die Zahlungsfähigkeit des Kunden begründet zweifelhaft erscheint. Gleiches gilt, wenn wir von zuverlässiger Seite über die Kreditwürdigkeit des Kunden eine nachteilige Auskunft erhalten. Bei neuen Kunden behalten wir uns den Versand per Nachnahme vor. Im Verzugsfall verpflichtet sich der Kunde weiters, die zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendigen Kosten, insbesondere die bei uns anfallenden Mahnspesen und alle auflaufenden Kosten, Spesen, Barauslagen, insbesondere auch die infolge des Zahlungsverzuges anfallenden Rechtsanwaltskosten nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend dem Tarif für das Datum außergerichtliche anwaltliche Mahnverfahren als Ergänzung des autonomen Tarifs der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei unsOÖ Rechtsanwaltskammer zu bezahlen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall Ungeachtet allfälliger anders lautender Widmungserklärungen sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/bei Vorliegen eines Exekutionstitels oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir bei Exekutionsführung berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr eingehende Geldbeträge nach unserem Ermessen vorerst zur Abdeckung von Mahnspesen, Anwaltskosten etc. und erst zuletzt für Zinsen und Hauptsachebeträge zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernverwenden.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit Soweit nichts anderes vereinbart istvereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung täglich ausschließlich per E-Mail. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Zugang auf unser in der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenbenanntes Konto. Die Rechnung Als Zahlungseingang gilt der Tag, an dem RBB über den Betrag verfügen kann. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Sollte der Kunde am 15. des nachfolgenden Monats mit der Erfül- lung von Zahlungsverpflichtungen von insgesamt mehr als 5% des Monatsumsatzes aus diesem Vertrag in Verzug sein und der aus- stehende Betrag auch innerhalb von 3 Tagen fünf Werktagen nach Versand als zugegangenZugang einer elektronischen Zahlungsaufforderung nicht eingegangen sein, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei unssind wir berechtigt die Belieferung mit Produkten sofort und bis zum vollständigen Ausgleich des ausstehenden Betrages einzustellen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden Als Werktage im Falle Sinne dieser Vorschrift gelten Mon- tag bis Xxxxxxx mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage (einschließ- lich solcher gesetzlichen Feiertage am vereinbarten Lieferort). Dem Kunden ist bekannt, dass wir auf eigene Kosten für Lieferun- gen an den Kunden eine Warenkreditversicherung („WKV“) ab- schließen. Wenn und soweit der jeweilige Versicherer die WKV ablehnt, ein WKV-Limit in nicht ausreichender Höhe gewährt, das WKV-Limit nachträglich herabsetzt oder die WKV vorzeitig been- den sollte, sind wir nach entsprechender Mitteilung an den Kunden berechtigt, vom Kunden angemessene Sicherheit bis zu einer Höhe des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart Gegenwertes von zwei Zwölftel der vereinbarten jährli- chen Liefermenge zu verlangen. Solange diese Sicherheit nicht geleistet ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen wir nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringenVorkasse zur Fortsetzung von Lieferungen verpflichtet. Unsere gesetzlichen Rechte, insbesonde- re § 321 BGB, bleiben unberührt. Die Unsicherheitseinrede gemäß § 321 BGB steht uns u.a. zu, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch ein Warenkreditversicherer den Vertragspartner aus zulässigen Kreditrahmen für Geschäfte mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wirdKäufer um mind. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern50% reduziert.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlung. (1) Zahlungen sindUnsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb einer Woche nach Rechnungserhalt in bar mit 2 % Skonto oder bis zum 30. Tag nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug. Ab dem 31. Tag nach Rechnungsdatum schuldet der Besteller Verzugszinsen in Höhe der von den Geschäftsbanken berech- neten Zinsen für offene Kontokorrentkredite, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb mindestens jedoch in Höhe von 14 Tagen ab Zugang 8 % über dem jeweiligen Basisinstanz zuzüglich der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenjeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigtZahlungen trotz anderslautender Bestimmung des Bestellers zunächst auf dessen ältere oder schlechter gesicherte Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr die Zahlung zu- nächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen, zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle der Hingabe von Schecks erst, wenn der Scheck eingelöst wird. Wechsel gelten nicht als Zahlung, sie werden nur erfüllungshalber hereingenommen. Aufträge uns unbekannter Besteller werden nur nach Vorauszahlung oder gegen Nachnahme ausgeführt. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, löst er insbe- sondere einen Scheck nicht ein, stellt er seine Zahlungen ein, erfolgt Wechselprotest, werden uns Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bekannt oder sonstige Umstände, welche die Zahlungsfähigkeit des Bestellers in Frage stellen, so werden sämtliche Rechnungsbeträge unter Aufhebung vereinbarter Zahlungsfristen sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheits- leistungen zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung Der Besteller kann eine Zahlung nur zurückhalten, wenn der Mangel anerkannt oder aus anderen Gründenoffensichtlich ist, die jedenfalls aber nur in Höhe der Sphäre unseres Kunden liegenvoraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten, im Wert gemindertbezo- gen auf den einzelnen mangelhaften Gegenstand. Die Entgegennahme einer Zahlungserinnerung gilt als Anerkenntnis des darin enthaltenen Saldos, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernwenn nicht innerhalb einer Woche schriftlich widersprochen wird.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Sales Contracts
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung 1.Für Verbraucherkunden gilt Vorauskassa ohne Abzug auf eines unserer Konten vor Lieferung bzw. Leistungsbeginn. 2.Bei unternehmerischen Kunden hat die Zahlung 8 Tage netto ohne Ab- zug, nach Erhalt der Rechnung, zu leistenerfolgen. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen3.Bei Warenlieferungen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend die speziell für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen den Kunden konfiguriert und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart istspezifisch angefertigt und produziert werden, sind 50 Prozent des an uns wir berechtigt vom gesamten Auftragswert, je einer Rechnung mit 1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 bei Lieferbereitschaft und 1/3 nach erfolgter Lieferung, mit 8 Tagen netto, nach Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises stellen. 4.Laufende Prämien für Servicerahmenverträge werden gemäß dem vom Kunden erteilten „SEPA-Lastschrift Mandat“ zum vereinbartem Zahlungsintervall mittels Bankeinzugsauftrag automatisch abgerech- net. Wünscht der Kunde eine manuelle Zahlung mittels unterjähriger Banküberweisung z.B.: monatlich, wird eine Bearbeitungsgebühr von €25,- zzgl. UST pro Rechnung in Rechnung gestellt. 5.Bei Erkennen mangelnder Zahlungsfähigkeit oder bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir Zahlungsverzug sind wir für Folgegeschäfte berechtigt, Vorauszahlung vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände Kunden zu verlangen. Wurden Leistet der Kunde die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztvereinbarten Vorauszahlungen nicht oder wurde ein Fälligkeitsdatum überschritten, so sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung vom Auftrag/Vertrag zur Gänze oder aus anderen Gründenzum Teil zurückzutreten, die in der Sphäre unseres Leis- tungserbringung zu unterbrechen oder den Servicerahmenvertrag frist- los zu kündigen. Der Rechtsanspruch auf Bezahlung bereits fällig ge- stellter Rechnungsbeträge bleibt davon unberührt. 6.Gegenüber Unternehmern als Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, eine Wertminderung 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu fordernberechnen mindestens jedoch 3% pro Monat. Gegen- über Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. Die Geltendma- chung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 7.Kommt der unternehmerische Kunde in einem der bestehenden Ver- tragsverhältnisse in Zahlungsverzug so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen für andere Verträge bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen und alle Forderungen für bereits erbrachte Leistun- gen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. 8.Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Ge- genansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. 9.Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Ver- tragsverhältnis, ohne unsere schriftliche Zustimmung, abzutreten.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Zahlung. 1.25.1 Die Zahlungsfristen (11.25.2) werden – mit Ausnahme der Abschlagsrechnungen (1.24.2) – erst in Gang gesetzt, wenn die vertraglichen Leistungen mängelfrei erbracht sind und die Gefahr auf den Auftraggeber übergegangen ist.
1.25.2 Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, sind innerhalb von 14 30 Tagen nach Eingang der Rechnung bzw der die Zahlungsfrist sonst auslösenden Urkunde zu leisten. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Betrag jeder ein- zelnen Rechnung (gleichviel, ob Vorauszahlungs-, Teil-, Ab- schlags- oder Schlussrechnung) bzw von dessen unstrittigem Teil oder von dem sonst zur Zahlung anstehenden Betrag den jeweils vereinbarten Skonto abzuziehen, sofern dieser Betrag bzw der unstrittige Teil dieses Betrags innerhalb der jeweils ver- einbarten Skontofrist gezahlt wird. Zu Recht einbehaltene Skonti bleiben davon unberührt, dass die vereinbarte Zahlungs- bzw Skontofrist bei anderen Zahlungen nicht eingehalten wird. Die Zahlungs- bzw Skontofrist wird nur in Gang gesetzt, wenn dem Auftraggeber eine diesen Vertragsbedingungen entsprechende Rechnung zugeht. Geht die bedingungsgemäße Rechnung erst nach dem Gefahrenübergang beim Auftraggeber ein, so beginnt die Zahlungs- bzw Skontofrist erst ab dem Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachlaufen.
(2) Maßgebend 1.25.3 Ist eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer, so hat sie bei Auftragserteilung ein Bankkonto bekannt zu geben, auf das alle Zahlungen aus diesem Auftrag mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden.
1.25.4 Der Auftraggeber leistet Zahlungen ausschließlich durch Überweisung.
1.25.5 Über die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Entschädigung für das Datum Betreibungskosten hinausgehende Ansprü- che wegen Verzögerung der Zahlung ist stehen dem Auftragnehmer nicht zu.
1.25.6 Die Annahme der Eingang Schlusszahlung aufgrund einer Schluss- oder Teilschlussrechnung schließt nachträgliche Forderungen für vertragsgemäß erbrachte Leistungen aus, sofern sich der Auf- tragnehmer solche Forderungen in der Rechnung nicht ausdrück- lich vorbehalten hat oder sie nicht binnen drei Monaten nach Empfang der Zahlung bei unsschriftlich, elektronisch oder mittels Fax geltend macht; der Vorbehalt ist schriftlich, elektronisch oder mit- tels Fax zu begründen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtWeicht die Schlusszahlung vom Rechnungsbetrag ab, so sind wird die ausstehenden Beträge dreimonatige Frist frühestens mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle der schriftlich, elektronisch oder mittels Fax erfolgten Bekanntgabe der nachvollziehbaren Herlei- tung des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits Differenzbetrags durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die Auftraggeber in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernGang ge- setzt.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Cloud Services Agreement
Zahlung. (1) Zahlungen sind. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Wir können je- doch die Lieferung auch von sofortiger Zahlung abhängig machen.
2. Bei Nachnahme und Zahlung in bar, soweit nichts anderes vereinbart ist, durch Scheck oder Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen ab Zugang Rechnungsdatum gewähren wir einen Skonto von 2 %, sofern zum Zeitpunkt der Rechnung ohne Abzug Zahlung keine sonstige fällige Forderung besteht. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns. Zahlungen werden auf eines unserer Konten die jeweils älteste Schuld angerechnet.
3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszins zu leistenberechnen.
4. Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu ent- scheiden. Diese Hereinnahme erfolgt nur erfüllungshalber und unter dem üblichen Vorbehalt der termingerechten Einlösung. Erfolgt diese nicht, oder stellt der Käufer seine Zahlung ein, oder gerät er in Kreditverfall, können wir die gesamte Forderung – auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind – sofort fällig stellen. Die Rechnung gilt innerhalb Wechselspesen trägt der Käufer.
5. Barzahlungen, Banküberweisungen oder Scheckzahlungen, die gegen Übersendung eines von 3 Tagen nach Versand uns ausgestellten und vom Käufer akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als zugegangenZahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind, so dass der vereinbarte Eigentumsvorbehalt (unbeschadet weitergehender Vereinbarun- gen) sowie die sonstigen Vorbehaltsrechte, zumindest bis zur Einlösung des Wechsels, zu un- xxxxx Xxxxxxx bestehen bleiben.
6. Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkasso- vollmacht unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt.
7. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei unsdass wir die Gegen- forderung schriftlich anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden Diese Regelung gilt im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, kaufmännischen Verkehr auch für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernZurückbehaltung.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, 3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 30 Tagen ab Zugang der Rechnung Rechnungsdatum ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenzahlen. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen Bei Neukunden oder Kunden mit – nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen unserem Ermessen – nicht ausreichender Bonität oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, Liquidität sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr Vorkasse zu verlangen. Wurden Serviceleistungen sind sofort netto Kasse fällig. Um eine reibungslose Abwicklung des Zahlungsverkehrs zu gewährleisten, sind folgende Informationen bei Ausführung einer Zahlung erforderlich: - Angabe unserer Auftrags- bzw. Rechnungsnummer - Angabe der Kundennummer des Bestellers - Angabe der Umsatzsteuer-ID-Nummer - Angabe des Rechnungsempfängers (E-Mail-Adresse) Ferner muss der Besteller exakt den Betrag zahlen, wie er auf unserer Rechnung angegebenist. Mehr- oder Minderbeträge können nicht zugeordnet werden. Falls die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründenvorgenannten Bedingungen nicht erfüllt werden, kann eine korrekte Verbuchung der Zahlung des Bestellers nicht gewährleistet werden. Wir verbuchen dann die Zahlung gegen die älteste noch offene Rechnung des Bestellers. Anschließend sind Umbuchungen nicht mehr möglich. Grundsätzlich können wir jede Zahlung des Bestellers gegen die älteste offene Forderung verrechnen. Bei Überweisungen sind die auf der Rechnung angegebenen IBAN- bzw. SWIFT/BIC- Kenndaten zu verwenden. Falls auch nur eine der vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt wird, kann es zu Lieferverzögerungen kommen, welche wir dann nicht zu vertreten haben.
3.2 Rechnungen werden ausschließlich in der Sphäre unseres Kunden liegen, elektronischer Form übermittelt.
3.3 Zahlungen im Wert gemindertBankverkehr gelten nur in dem Umfang geleistet, wie wir bei einer Bank frei darüber verfügen können. Rechnungsregulierung durch Scheck und/ oder Wechsel erfolgt nur zahlungshalber und bedarf bei Wechseln unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung. Der Besteller trägt alle mit der Zahlung mit Wechsel und Scheck zusammenhängenden Kosten. Wir haften nicht für die Rechtzeitigkeit des Protestes.
3.4 Bei Überschreiten der unter Ziff. 3.1 oben genannten Zahlungsfrist sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozentpunkten p.a. zu fordernverlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist 3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zulässigzu, soweit die wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
3.6 Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, so werden alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig. Zudem sind wir berechtigt, Vorauszahlungen, Zahlungen per Nachnahme oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
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Zahlung. (1) 4.1 Sämtliche Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart istfalls nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung sofort und ohne Abzug bei Übergabe der Ware zur Zahlung fällig. Entsprechende Zahlungsoptionen finden sich auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachder jeweiligen Kunden- rechnung.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) 4.2 Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wir werden den Käufer über die Art der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigtBerechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
4.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Scheckzahlung gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck auf unseren Konten unwiderruflich gutgeschrieben wird. Wechsel und Schecks werden von uns nur erfüllungshalber angenommen und berühren bis zur endgültigen Einlösung die Fälligkeit der Kaufpreisforderung nicht; jedoch bleibt dem Käufer die Einrede der Klagbarkeit bis zum endgültigen Scheitern der Einziehung der Scheck- bzw. Wechselforderung.
4.4 Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 12 % p.a. als pauschalen Schadenersatz zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer einen geringeren Schaden nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründenuns ist zulässig.
4.5 Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in der Sphäre unseres Kunden liegenFrage stellen, im Wert gemindertinsbesondere ein Scheck nicht eingelöst oder eine Zahlung eingestellt wird, oder werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufer in Frage stellen, so sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung die gesamte Restschuld fällig zu fordernstellen, auch wenn Schecks angenommen wurden. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner 4.6 Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist Minderung - auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden - nur zulässigberechtigt, soweit wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis berechtigt.
4.7 Sollten Zahlungen für individuell programmierte Softwareprodukte ausbleiben oder unvollständig geleistet sein, behalten wir uns das Recht vor, nach angemessener Mahnung der Zahlung, die betreffenden Softwarebereiche zu deaktivieren, bis die Zahlung vollständig geleistet wurde.
4.8 Sollten Zahlungen für Internetdienstleistungen, sowie Domaingebühren ausbleiben, behalten wir uns das Recht vor, die Domain zur Nutzung zu sperren, bis die Zahlung eingegangen ist. Dies betrifft die Anzeige der Webseite und den Mailverkehr.
4.9 Bereits gezahlte Domaingebühren werden bei Kündigungen der entsprechenden Domains nicht zurückerstattet.
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Zahlung. 1. Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir sind unter Beachtung von § 632a BGB berechtigt, für unsere bereits erbrachten Leistungen (1) Zahlungen sindeinschließlich Planungs-, Montagevorbereitungs- und Schalungsvorbereitungsarbeiten, soweit nichts anderes vereinbart istunser Vertragspartner hierdurch einen Wertzuwachs erlangt hat) Abschlagszahlungen zu fordern, innerhalb insbesondere auch für von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenuns angelieferte bzw. eigens angefertigte und bereitgestellte Fertigteile.
2. Die Rechnung gilt innerhalb Annahme von 3 Tagen nach Versand als zugegangenSchecks oder Wechseln erfolgt stets nur erfüllungshalber. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können.
3. Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung unseres Vertragspartners wäre unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ist unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachUnternehmer gemäß § 14 Abs. 1 BGB, gilt: Zurückbehaltungsrechte, die auf anderen Vertragsverhältnissen beruhen, sind ausgeschlossen.
(2) Maßgebend 4. Liegen greifbare Anhaltspunkte für das Datum eine mangelnde Zahlungsfähigkeit unseres Vertragspartners vor, namentlich bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, bei Ersuchen um Stundung oder Reduzierung der Zahlung ist von ihm nach dem Vertrag zu leistenden Zahlungen, bei fruchtlosen Vollstreckungsmaßnahmen in sein Vermögen, bei Wechsel- und Scheckprotesten oder ähnlichen Vorfällen aus der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart istSphäre unseres Vertragspartners, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenRest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachBerechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen - gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
(2) Maßgebend 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung uns nicht verbindlich.
5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir ge- mäß § 456 UGB bei unsverschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu be- rechnen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsenGegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
5.5. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Falle des Verzugs bleibt unberührtEinzelnen ausgehandelt wird.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zah- lungsverzug, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangendie Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.7. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, Wir sind wir dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Ge- schäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine Wertminderung zu fordernrückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei W o- chen erfolglos gemahnt haben.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner 5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässiguns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindim rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen ge- währte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.10. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldeten Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 10 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind5.1. 30% der Brutto-Auftragssumme sind ab Einlangen der verbindlichen schriftlichen Bestellung des Kunden fällig. Weitere 30% der Brutto-Auftragssumme sind ab Meldung, soweit nichts anderes vereinbart dass der Liefer- /Leistungsgegenstand in unserem Werk fertig montiert ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang fällig. Weitere 30% der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenBrutto- Auftragssumme sind nach Vorabnahme des Liefer-/Leistungsgegenstands in unserem Werk fällig. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen restlichen 10% sind nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachder Endabnahme spätestens jedoch 10 Wochen nach der Lieferung/Leistung bzw. Liefer-/Leistungsbereitschaftsmeldung fällig.
5.2. Sämtliche Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug durch Überweisung frei unserer Zahlstelle zu tätigen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen (2z.B. auf Überweisungsbelegen) Maßgebend sind für das Datum uns nicht verbindlich. Wir sind berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung, zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
5.4. Kommt der Kunde i) mit einer vereinbarten Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen mit uns bestehenden Rechtsverhältnissen in Verzug oder ii) tritt nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtAbschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder iii) werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, a) die ausstehenden Beträge Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen und eine angemessene Verlängerung der Leistungszeit in Anspruch zu nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem und anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen, c) dieses und andere Rechtsgeschäfte bzw. ausstehende Leistungen nur mehr gegen Vorauszahlung zu erfüllen.
5.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.6. Der Kunde verpflichtet sich, uns im Falle von Zahlungsverzug die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 40,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit 8% p. a. zu verzinsender Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung höherer Zinsen weitergehender Rechte und weiterer Schäden im Falle des Verzugs Ansprüche bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur dann und insoweit zu, sind 50 Prozent des an als Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fälliganerkannt worden sind. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits 5.8. Bei Zahlungsverzug durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, Kunden sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die gesetzlichen Verzugszinsen in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe zu fordernverrechnen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang . Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontoverein- barung bezieht sich nicht auf eines unserer Konten zu leistenFracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach Versand als zugegangenbesonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenom- men. Zinsen und Spesen trägt der Kunde. Sie sind vom Kunden sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorle- gung, es sei dennProtestierung, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachBenachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haften wir nicht, sofern uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst Bei Bereitstellung von außergewöhnlichen Vorleistungen wie z.B. großen Papier- und Kartonmengen, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
4. Wird nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtVertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leis- tungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind können wir Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die ausstehenden Beträge Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Kunde sich mit 8% p. a. zu verzinsender Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs § 321 II BGB bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, 5. Bei Zahlungsverzug sind 50 Prozent des an uns Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fälligzahlen. Die Geltend- machung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1a) Zahlungen sindEs sind sämtliche Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen.
b) Der Vertragspartner ist bei einer Bezahlung durch bargeldlosen Zah- lungsverkehr oder Bankeinzug haftbar für eine reibungslose Abwicklung durch die beauftragte Bank. Sämtliche dabei erwachsenen Spesen, soweit nichts anderes vereinbart istinsbe- sondere auch für den Fall mangelnder Kontodeckung, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten sind vom Vertrags- partner zu leistentragen.
c) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen aufzurechnen oder wegen allfälliger Gewährleistungsansprüche die Zah- lung zurückzuhalten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangenGegenforderungen und Gewährleistungsansprü- che müssen vielmehr gesondert geltend gemacht werden, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachsie wurden von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4d) Wir sind zur gesonderten Verrechnung von Teillieferungen unter voller Geltung unserer Zahlungsbedingungen berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5e) Wir sind berechtigtEinlangende Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder dann auf Zinsen und zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet.
f) Sollte der Vertragspartner während der Abwicklung eines Auftrages seine Adresse ändern, so ist uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Liegt eine solche Verständigung nicht vor, so gilt für die Rechnungslegung die am Auftrag befindliche Rechnungsadresse. Für den Fall einer Neuaus- stellung der Rechnung behalten wir uns das Recht vor, eine interne Auf- wandsgebühr in Rechnung zu erbringenstellen.
g) Die Zahlung gilt erst dann als erwirkt, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet Betrag unserem Konto gutgeschrieben wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, . Unsere Rechnungen sind sofort fällig und spätestens innerhalb von 14 8 Tagen ab Zugang Rechnungsdatum zahlbar. Erfolgt bis dahin keine Zahlung, sind wir berechtigt, für die Zeit danach Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8%, zuzüglich Mehrwertsteuer, zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsenverlangen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden eines weiteren Schadens im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart vorbehalten. Der Auftraggeber kann den Nachweis führen, daß ein geringerer als der Mindestschaden eingetreten ist, dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Zinssatzes vorbehalten. Reine Servicerechnungen sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung nach Rechnungserhalt sofort netto Kasse fällig.
(4) Wir sind berechtigt2. Bei Lieferung und Montage von Anlagen und Geräten sind, vom rechtzeitigen Eingang einschließlich der Zahlung weitere Lieferungen abhängig ausgewiesenen, entsprechend anfallenden Mehrwertsteuerbeträge, 50% der veranschlagten Auftragssumme bei Auftragserteilung an den Vertragspartner zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns zahlen. Der Rechnungsrestbetrag ist nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind Fertigstellung und durch welche die Bezahlung Übergabe der offenen Forderungen unsererseits Anlage durch den Errichter an den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wirdzu zahlen. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztWerden diese Zahlungen nicht pünktlich geleistet, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr unsere weitere Tätigkeit einzustellen bzw. bis zur Zahlung aufzuschieben.
3. Zahlungen dürfen nur an uns erfolgen, nicht an Vertreter.
4. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner. Diskont- und Wechselspesen gehen zu verlangenLasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
5. Wurden Bei Teillieferungen steht uns das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlung zu.
6. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unserer Vertragspartner zu mindern.
7. Tritt unser Auftraggeber vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne daß wir ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus anderen Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 25% des vertraglichen Gerätewertes zu vergüten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, daß Kosten und Gewinn nicht oder nicht in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch dieser Höhe entstanden bzw. entgan- gen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in nachgewiesener Höhe.
8. Zu einer Aufrechnung ist er nur berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder diese rechtskräftig festgestellt sindworden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sindZahlung hat, soweit wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort bei Übergabe in bar zu erfolgen. Wenn der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Zahlung mit der Begleichung von anderen Forderungen nicht in Verzug ist, kann nach Vereinbarung Skonto mit 2 % bei Zahlung innerhalb von 14 8 Tagen ab Zugang nach Rechnungsdatum oder bis zu dem auf der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistengenannten Termin gewährt werden. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangenWenn der Auftraggeber das Zahlungs− ziel überschreitet, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der werden sofort alle Rechnungen zur Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/berechtigt, das Kundenmaterial bis zur Begleichung aller Forderungen als Sicherheit zurückzubehalten. Für Mahnge− bühren und Zinsen werden ab Rechnungsdatum 5 % je angefangenen Kalendermonat berechnet, d. h. einschließlich des Monats in dem die Zahlung erfolgt. Zahlungseingänge verbuchen wir der Reihe nach mit unseren Rechnungen. Hinweise, wonach eine Zahlung für eine bestimmte Rechnung geleistet wird, sind für uns unverbindlich. Mit Gegenansprüchen, die von uns nicht anerkannt sind, kann der Auftragge− ber nicht aufrechnen, es sei denn, dass über die Gegenforderung rechtskräftig zu Gunsten des Auftragge− bers entschieden worden ist. Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeit unserer Forderung nicht. Bei Erstaufträgen bzw. wenn seit dem letzten Auftrag mehr als vier Wochen vergangen sind oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände bis zur Vereinbarung eines Kreditkontos sind wir berechtigt, Vorkasse oder Zahlung bei Übergabe zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztDies gilt auch dann, wenn in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen hierauf nicht ausdrück− lich hingewiesen wird oder andere Aussagen getroffen wurden. Die Gewährung von Nachlässen (auch Mengennachlässe) setzen pünktliche Zahlung voraus. Werden Rechnungen unpünktlich (mehr als 10 Tage nach der Netto−Fälligkeit) gezahlt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangendie gewährten Rabatte nachzuberechnen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung Solange ein Kunde mit einer Rechnung in Verzug ist, werden für alle Aufträge keine Nachlässe mehr ge− währt. Dies gilt auch für bereits mit einem Nachlass bestätigte oder aus anderen Gründen, die in uns auf der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernGrundlage von Angeboten erteilte Aufträge.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Zahlung. (1) Zahlungen sind5.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung sind Rechnungen am Tag des Erhalts ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenSkonto oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen HGB Thermoheat GmbH ist berechtigt, Ware nur gegen Vorauskassa auszuliefern, wenn der Vertragspartner Neukunde ist oder sich nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragsabschluss herausstellt,dass der Vertragspartner weist das Gegenteil nachüber keine ausreichende Bonität verfügt.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
5.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtverschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsenberechnen.
5.4. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Falle des Verzugs bleibt unberührtEinzelnen ausgehandelt wird.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangendie Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.6. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, Wir sind wir dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine Wertminderung zu fordernrückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässiguns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindim rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen auf unsere ausstehende Rechnung gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 20 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen . Unsere Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
2. Voraussetzung für die Gewährung von Skonto ist, innerhalb dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Nettorechnungsbetrag nach Abzug von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangenRabatten, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachFracht- und Verpackungskosten sowie gesetzlicher Gebühren maßgeblich.
(2) Maßgebend für das Datum 3. Zur Hereinnahme von Wechseln und Xxxxxxx sind wir nicht verpflichtet. Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei unsDiskontierungsmöglichkeit herein. Schecks gelten und Wechsel werden erst nach Einlö- sung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Für rechtzeitige Einlösung als Zahlungund Pro- testerhebung übernehmen wir keine Gewähr. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtDiskont-, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. Protest- und Einzugsspesen gehen zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle Lasten des Verzugs bleibt unberührtKunden.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) . Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Den Kunden werden wir über die Art der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigterfolgten Verrechnung infor- mieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen GründenZahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernZinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
(6) 5. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit nicht mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner einer unbestrittenen oder die Zurückbehaltung rechtskräftig festge- stellten Forderung aufgerechnet wird.
6. Die Geltendmachung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche Zurückbehaltungsrechten ist nur zulässigausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindZurückbehaltungs- rechte nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
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Zahlung. (1) 7.1. Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen sindbei Fakturenerhalt fällig. Lizenzgebühren werden für die jeweilige Lizenzperiode stets im Voraus verrechnet.
7.2. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Geräte und dergleichen - ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist – zurückzunehmen.
7.3. Bei Zahlungsverzug eines Kunden sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von jeweils 13 % pro Jahr bei vierteljährlicher Verrechnung zu beanspruchen. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Kreditzinsen bewirken, sind wir zu einer dementsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt.
7.4. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, wie insbesondere Mahnspesen, Spesen für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes zu ersetzen, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistendiese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
7.5. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangenEine Aufrechnung behaupteter Gegenforderungen des Kunden gegen den Kaufpreis ist ausgeschlossen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum dass die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei unsVerbindlichkeit des Kunden steht, gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden ist. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden Eine Zurückbehaltung des Kaufpreises oder Werklohnes im Falle berechtigter Verbesserungsansprüche ist nur im Umfang des Verzugs bleibt unberührtfür die Verbesserung notwendigen Aufwandes zulässig.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist7.6. Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung die Zinsen und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigtNebenspesen, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigtdann das aushaftende Kapital, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt wobei unbesicherte Schulden vor besicherten Schulden getilgt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung beginnend bei der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernältesten Schuld.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen Unsere Außendienstmitarbeiter sind, soweit sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten nicht zum Inkasso berechtigt. Zahlungen sind in EURO zu leistenleisten und haben porto- und spesenfrei zu erfolgen. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als ZahlungZahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorlage und Protesterhebung angenommen. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtZahlungen haben innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu den vereinbarten Bedingungen ohne Skontoabzug zu erfolgen. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir ohne weiteren Nachweis berechtigt, so sind Zinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dessen ungeachtet ist die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. Verkäuferin berechtigt, einen nachweisbar höheren Verzugsschaden zu verzinsenverlangen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind insbesondere berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang für Verzugszeiten Zinsen in Höhe der üblichen Zinsen für ungedeckte Kontokorrentkredite unserer Hausbank zu berechnen. Kommt der Besteller wegen einer fälligen Zahlung weitere Lieferungen abhängig in Verzug, stellt er die Zahlungen ein, wird ein Wechselprotest erhoben oder werden nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu machen.
(5) Wir beeinträchtigen, werden unse- re sämtlichen Forderungen - auch solche aus anderen Verträgen mit Kunden - sofort fällig. Ferner sind wir unter den oben genannten Umständen berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringenauszuführen, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns nach Abschluss die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, oder unter Aufrechterhaltung des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware zu mindern geeignet sind untersagen und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände des Liefergegenstandes zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztUns weiterhin zustehende Rechte, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr vom Vertrag zurück- zutreten oder Schadenersatz zu verlangen, bleiben hiervon unberührt. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung Für den Fall der Vereinbarung von Teilzahlungen ist der jeweilige Restbetrag des Kaufpreises in voller Höhe sofort fällig, wenn der Käufer mit zwei aufeinanderfolgenden Ratenzahlungen ganz oder aus anderen Gründen, die teilweise in Verzug ist und dieser rückständige Betrag mindestens dem zehnten Teil des Kaufpreises der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu forderngelieferten Ware gleichkommt.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart istwurde, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ist der Rechnung Kaufpreisanspruch sofort bei Lieferung rein netto und ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenfällig. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachBei Erstgeschäften ist die Zahlung vor Lieferung fällig.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung Bei positiver Bonität ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsenBezahlung per SEPA-Firmenlastschrift möglich. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührtPre-Notification (Vorabinformation) kann auch mehrere Lastschrifteinzüge ankündigen. Die Frist für die Übermittlung der Pre-Notification wird von 14 Tagen auf einen Tag verkürzt. Sie erfolgt durch den Ausweis der entsprechenden Angaben auf der Rechnung, bzw. durch Übermittlung der Daten (zusammen mit den Rechnungsdaten) auf elektronischem Weg.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, Zahlungen sind 50 Prozent des unmittelbar an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises leisten. Unsere Vertreter, Außendienstmitarbeiter, LKW-Fahrer und ähnliche Personen sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur dann berechtigt, wenn sie von uns schriftlich hierzu ermächtigt sind. Trotzdem an sie geleistete Zahlungen gelten als Erfüllung erst nach Zahlungseingang bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fälliguns.
(4) Wir sind berechtigtWechsel nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber an. Bei Wechselprotest, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig ebenso bei Scheckprotest, hat sofortige Barzahlung zu machenerfolgen.
(5) Wir sind berechtigtVerschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers wesentlich oder wird uns bekannt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringendass unsere Zahlungsansprüche bereits bei Vertragsabschluss gefährdet waren, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie unter Widerruf vereinbarter Zahlungsziele sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände Zahlung des Rechnungsgesamtbetrages zu verlangen. Wurden Dies gilt entsprechend, wenn beim Käufer die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernZahlung einer Einzelrechnung dreimalig erfolglos angemahnt wurde.
(6) Die Aufrechnung Bei Zahlungsverzug sind wir, unbeschadet unserer sonstigen gesetzlichen Ansprüche, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(7) Der Käufer kann mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässigdann aufrechnen, soweit die Gegenansprüche wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, oder wenn ein anhängiger Rechtsstreit nicht durch die Aufrechnung verzögert wird. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten des Käufers.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, 6.1 Beim Kauf auf Rechnung ist der Kaufpreis sofort fällig und zu zah- len innerhalb von 14 Tagen ab Zugang Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenWare. Die Rechnung gilt innerhalb Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäu- mung des Termins in Verzug. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzufüh- ren. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Bei Vorkasse ist die Bezahlung in- nerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nacheiner Woche ab der Bestellung vorzunehmen.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung 6.2 Ferner sind bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtZahlungsverzug des Kunden alle übrigen noch offenstehenden Forderungen, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart istohne Rücksicht auf ihre bisherige Fälligkeit, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung sofort fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, 6.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr von allen laufenden Verträgen zurückzutreten, Lieferungen einzustellen, von der Stellung von Sicherheiten abhängig zu verlangenmachen oder nur ge- gen Nachnahme oder Vorkasse vorzunehmen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung Gleiches gilt bei ganzer oder aus anderen Gründenteilweiser Veräußerung des Unternehmens oder von Beteiligungen am Unternehmen oder bei Änderung der Rechtsform des Unternehmens des Kunden, bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung von dessen Vermögensverhält- nissen oder wenn uns erst nach Annahme des Auftrags Umstän- de bekannt werden, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernKreditgewährung bei vernünftiger Betrachtungsweise bedenklich erscheinen lassen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist 6.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zulässigzu, soweit die wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts auch befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, . Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 acht Tagen ab Zugang Rechnungsdatum oder Absendung der Bereitstellungsanzeige der Ware an den Besteller. Abweichende Zahlungsbedingungen oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Skonto gelten nur dann, wenn dies vertraglich vereinbart oder auf der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachausdrücklich vermerkt ist.
(2) Maßgebend für das Datum . Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur an diejenigen ausweislich in der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtRechnung benannten Finanzinstitute geleistet werden, so sind an die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührtwir unsere Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abgetreten haben.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist. Skonto wird in jedem Fall – auch bei anderem Vermerk auf der Rechnung – nur gewährt, sind 50 Prozent wenn sämtliche fälligen Zahlungsverpflichtungen des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fälligBestellers aus früheren Lieferungen restlos erfüllt sind.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen. Unsere gesamten Forderungen werden sofort fällig, wenn eine Zahlungsbedingung uns nach Abschluss des Vertrages gegenüber nicht eingehalten wird oder uns Umstände bekannt werden, welche die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich des Bestellers zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wirdmindern. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, jedem dieser Fälle sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung nach unserer Xxxx ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung Schadenersatz zu fordern.
(5. Bei Teillieferungen aus einem Auftrag gilt jede Teillieferung als ein Geschäft für sich. Wenn der Besteller seinen Verpflichtungen hinsichtlich einer Teillieferung nicht nachkommt, sind wir von weiteren Teillieferungen befreit.
6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist . Dem Besteller stehen Aufrechnungsrechte gegen unsere Forderungen nur zulässigdann zu, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder wenn sein Anspruch rechtskräftig festgestellt sindoder unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nicht zu.
7. Verzögerungen, zusätzliche Kosten oder andere Schwierigkeiten bei der Transferierung unseres Forderungsbetrages in die Bundesrepublik gehen zu Lasten des Bestellers. Kann der vereinbarte Zahlungsweg nicht eingehalten werden, erfolgt anderweitige Zahlung nach unserer Xxxx.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sindDie Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangenvom Preis Abzüge vorzunehmen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, es sei denn, unser Vertragspartner weist der Auftragsnehmer hat für die inmitten stehende Leistung be- reits den Teil des Entgelts erhalten, der dem Wert seiner Leistung entspricht, der Auftrag - nehmer hält seinerseits einen Teil der Vergütung gegenüber seinem Subunternehmer/Er - füllungsgehilfen zurück, oder die Gegenansprüche des Auftraggebers, auf denen das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Leistungsverweigerungsrecht gestützt wird, sind unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, es handelt sich hierbei um unbestrittene, rechtskräftig festgelegte oder entschei- dungsreife Gegenforderungen. Die Zahlung ist innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der Eingang Rechnung, ohne Ab- zug fällig. Kommt der Zahlung bei unsAuftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht bis zum Fällig- keitstag nach, kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe des jeweils banküblichen Zinssatzes berechnen. Schecks gelten erst Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, gegebenenfalls einen niedrigeren Zinsschaden nachzuweisen. Der Anwender kann jedoch mindestens den ge- setzlichen Zinssatz nach Einlösung als Zahlung§ 288 II BGB (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) an Ver - zugsschaden geltend machen. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind Unbeschadet anderer Ansprüche oder Rechte ist der Auftragnehmer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig Auftraggeber den Ersatz des daraus entstehenden Schadens zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringenverlangen, wenn uns nach Abschluss der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt oder eine andere wesentliche Vertragspflicht verletzt, seinen Ge- schäftsbetrieb einstellt oder die Eröffnung des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers auf Antrag eines Dritten eröffnet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/Sieht der Auftragnehmer die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers nicht (mehr) als gege- ben an, kann der Auftragnehmer voll oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu teilweise Vorauszahlung verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Sales Contracts
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts 6.1 Grundsätzlich gilt Vorauskasse. Soweit nicht anderes vereinbart istsind Zahlungen sofort mit Lieferung/Leistung fällig. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 30 Tagen nach Fälligkeit und Rechnungsstellung leistet. Ist der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zugang Zinsen in Höhe von 13,75 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne des BGB zu berechnen. Nehmen wir Kontokorrentkredit zu einem Zinssatz in Anspruch, welcher höher liegt, so sind wir berechtigt, einen diesem Zins entsprechenden Zinssatz zu berechnen. Es bleibt dem Kunden unbenommen, einen niedrigeren Zinsschaden nachzuweisen.
6.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen, und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen sowie sonstiger anfallender Gebühren.
6.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten Scheck eingelöst wird und eine Rückbelastung durch die einlösende Bank nicht erfolgt ist.
6.4 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt -werden Schecks nicht eingelöst bzw. zurückbelastet oder stellt der Kunde seine Zahlungen ein- oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist die gesamte Restschuld fällig, auch wenn wir Schecks oder Wechsel angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem berechtigt, von unseren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6.5 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen bzw. Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
6.6 Grundsätzlich können wir 95% der Vergütung als Abschläge vor Abnahme verlangen. Auf Zwischenabrechnungen für nachgewiesene ausgeführte Leistungen und Lieferungen sind Zahlungen in voller Höhe innerhalb von sechs Werktagen zu leisten. Die Rechnung gilt vom Auftragnehmer vorgelegte Schlussrechnung ist innerhalb von 3 Tagen einer Woche nach Versand als zugegangenÜbersendung in Textform oder Schriftform an den Auftraggeber auszugleichen. Der Auftraggeber hat gegenüber dem Auftragnehmer kein Aufrechnungsrecht, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachihm stehen rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer zu. Skontoabzüge sind unzulässig, wenn nicht im Vertrag eine andere Regelung getroffen wurde.
(2) Maßgebend für das Datum 6.7 Grundsätzlich gilt Vorauskasse als vereinbart. Der Kunde kann ausnahmsweise – sofern mit uns vorher schriftlich vereinbart – die Vergütung auch per Rechnung leisten. Rechnungen gelten bei Vorauskasse mit der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen Bezahlung und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes wenn ausnahmsweise diese nicht vereinbart ist, sind 50 Prozent spätestens nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum als anerkannt, wenn nicht vorher schriftlich widersprochen wird. Wir unterrichtet auch mit der Rechnung hierüber. Die Rechnung gilt auf dem Postweg spätestens zwei Tage nach Rechnungsdatum als zugegangen. Grundsätzlich genügt eine Zusendung der Rechnung an den Kunden auch per Telefax oder E-Mail als sog. PDF-Datei. Nur auf besondere Anforderung erfolgt Postversendung.
6.8 Kann der Kunde von uns nicht warenkreditversichert werden oder erlischt der Versicherungsschutz aus von uns nicht zu vertretenen Gründen, gilt dann in jedem Fall Vorauskasse als vereinbart, auch wenn vorher etwaige eine anderweitige Zahlungsabrede getroffen worden war. Der Kunde kann jederzeit seine Boni- und Liquidität ggf. durch Übergabe einer unbefristeten, unbedingten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft in Höhe des an jeweiligen Kaufpreises, Werklohnes, bzw. Gesamtengagement beweisen. Hieraus entsteht jedoch für uns keinerlei Obliegenheit oder Verpflichtung.
6.9 Unsere Forderung ist grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig. Bei Vorauskasse verpflichtet sich der Kunde die Rechnung spätestens 8 Tage nach deren Erhalt und in jedem Fall vor Erhalt der Leistung zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent zahlen. Ist Zahlung auf Rechnung vereinbart, ist die Vergütung spätestens bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt; die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Der Kunde verpflichtet sich im Übrigen, vom rechtzeitigen Eingang spätestens nach Erhalt der Zahlung weitere Lieferungen abhängig Ware / Leistung innerhalb von 10 Tagen die Vergütung, bzw. Vergütung zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Bei werkvertraglichen Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/Abschläge von 95% des Werklohns vor der Abnahme fällig zustellen. Die letzten 5% mit der Abnahme oder Herausgabe Eintritt der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände Abnahmefiktion durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernvorbehaltose Inbenutzungnahme.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten5.1. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachRechnungssumme (Nettopreis samt allfälliger Nebenkosten zuzüglich jeweils gesetzlicher Umsatzsteuer) ist binnen 14 Tage ab Rechnungsdatum fällig.
5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen Vereinbarung.
5.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen; gegenüber unternehmerischen Kunden 9,2 %- Punkte über dem Basiszinssatz (2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen§ 456 UGB)
5.4. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Falle des Verzugs bleibt unberührtEinzelnen ausgehandelt wird.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zah- lungsverzug, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangendie Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.6. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, Wir sind wir dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Ge- schäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine Wertminderung zu fordernrückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässiguns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindim rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge ua.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von EUR 50,-- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Gegenüber unternehmerischen Kunden werden Mahnspesen in Höhe von EUR 40,-- verrechnet (§ 458 UGB).
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Zahlung. (1) Zahlungen sinda. Sofern nicht abweichend vereinbart, soweit nichts anderes vereinbart isterfolgen alle Lieferungen gegen Barzahlung oder Vorkasse. Sollten die Parteien eine andere Vereinbarung treffen, innerhalb gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistennach dem Rechnungsdatum. Die Parteien können auch schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbaren. Bei der genannten Zahlungsfrist handelt es sich immer um eine endgültige Frist.
b. Alle im Zusammenhang mit der Zahlung anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Abnehmers oder Auftraggebers. Zahlungen vermindern in erster Linie die Kosten, gefolgt von den anfallenden Zinsen und schließlich der Hauptforderung und den laufenden Zinsen. Besteht die Hauptforderung aus mehreren Rechnungen, so wird die Zahlung der/den ältesten fälligen Rechnung gilt innerhalb oder Rechnungen zugewiesen, ungeachtet der Angabe von 3 Tagen nach Versand als zugegangenRechnungsnummern, die der Abnehmer oder Auftraggeber der Zahlung zuweist.
c. Überzieht der Abnehmer oder Auftraggeber die vereinbarte Zahlungsfrist, so ist er ohne weitere Mahnung in Verzug. Im Verzugsfalle fallen für die Hauptforderung pro angefangenem Monat Zinsen in Höhe von 1 % an. Falls die gesetzlichen Zinsen gemäß Artikel 6:119a (BW) oder Artikel 6:119 (BW) höher sein sollten, so werden diese höheren gesetzlichen Zinsen fällig.
x. Xxxxx der Abnehmer oder Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so gehen alle Kosten, die dem VACO-Lieferanten außergerichtlich und nachweislich entstanden sind, um auf die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen hinzuwirken, zu Lasten des Abnehmers oder Auftraggebers. Die außergerichtliche Inkassogebühren werden auf 15 % der Hauptforderung festgelegt, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachdass der Abnehmer oder Auftraggeber nachweisen kann, dass der VACO- Lieferant einen geringeren Schaden erlitten hat.
(2) Maßgebend für das Datum e. Falls der VACO-Lieferant hinsichtlich der Zahlung oder der Erfüllung einer anderen Bestimmung der Vereinbarung gerichtlich gegen den Abnehmer oder Auftraggeber vorgeht, ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtAbnehmer oder Auftraggeber verpflichtet, so sind alle Kosten, die ausstehenden Beträge dem VACO-Lieferanten in Zusammenhang mit 8% p. a. dem Gerichtsverfahren tatsächlich entstanden sind, wie z. B. die Kosten für die Rechtshilfe, für Sicherstellungen und Kanzleigebühren zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringenzahlen, wenn uns nach Abschluss das Urteil zum Teil oder umfänglich zugunsten des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernVACO-Lieferanten ausfällt.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sindGrundsätzlich erfolgt die Lieferung, soweit nichts anderes vereinbart istkeine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang per Nachnahme. Bei Lieferung auf Rechnung gilt, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht, sieben Tage Zahungsfrist (netto). Sollte der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtKäufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhalten, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsenerfolgen weitere Belieferungen ohne Ankündigung per Nachnahme. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, so dass die Zahlungsver- pflichtung erst nach vollständiger Gutschrift bei uns als erbracht gilt. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Verzugszinsen sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen hinfällig. Ferner können wir weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung teilweise zurückhalten oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringenablehnen und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen. Vorauskasse sowie bei Verschulden Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die vorausgenannten Rechte stehen uns auch dann zu, wenn uns nach Abschluss hinsichtlich des Vertrages Käufers, seiner Gesellschafter oder der Unternehmen seines Bereichs Umstände bekannt werden, welche die die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgenzweifelhaft erscheinen lassen. Bestehen solche Verhältnisse bei einem Wechsel beteiligten, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind so können wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu Barzahlung verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztAufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, sind wir berechtigtwenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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Zahlung. (1) Zahlungen 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertrags- abschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unter- nehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinba- rung.
5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungs- widmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
5.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zah- lungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegen- über Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
5.5. Die Geltendmachung eines weiteren Ver- zugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
5.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertrags- verhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir be- rechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forde- rungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rückstän- dige Leistung zumindest seit sechs Wochen fäl- lig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von min- destens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit nichts anderes vereinbart istGe- genansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden ste- hen, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachsowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Un- ternehmens.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung 5.9. Der Kunde ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlungnicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
5.10. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit die Versicherung des Kunden trotz Direktverrechnungszusage nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. verpflich- tet sich der Kunde, unsere Leistung bzw. einen allfälligen Selbstbehalt zu verzinsenbezahlen.
5.11. Die Geltendmachung höherer Zinsen Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfal- len gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und weiterer Schäden werden der Rechnung zugerechnet.
5.12. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflich- tet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungs- verzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 15.- soweit dies im Falle des Verzugs bleibt unberührtan- gemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Agb Bedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind12.1 Bei Abweichungen von dem, soweit was hinsichtlich der Zahlung vereinbart sein sollte, hat der Verkäufer das Recht, vor einer weiteren Lieferung zunächst die Zahlung der bereits gelieferten Sachen zu fordern und/oder eine Vorauszahlung zu verlangen.
12.2 Die Zahlung ist unmittelbar fällig und muss, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde oder auf der Rechnung des Verkäufers eine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang am Tage der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachLieferung dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben sein.
(2) Maßgebend für das Datum 12.3 Jede Zahlungsfrist ist eine Endfrist, so dass der Käufer nach Ablauf der Frist in Verzug ist, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich sein wird.
12.4 Der Käufer wird sich hinsichtlich der Zahlung nicht auf eine Aufrechnung mit irgendeiner anderen Forderung berufen können, die der Käufer gegenüber dem Verkäufer beansprucht. Zudem wird der Käufer seine Zahlung nicht aufgrund irgendeiner beanspruchten Gegenforderung oder Beschwerden über die Ausführung des Vertrages aussetzen können.
12.5 Bei Zahlung mit Bank- oder Kreditkarte garantiert der Käufer, dass er auf seinem Konto über einen ausreichenden Saldo verfügt. Falls dieser Saldo für die gesamte Zahlung nicht ausreichend zu sein scheint, ist der Eingang Käufer verpflichtet, auf Wunsch des Verkäufers für die Erfüllung seiner Verpflichtungen ausreichende Sicherheiten zu stellen. Der Verkäufer hat das Recht, Sachen des Käufers zu verwahren, einschließlich des Transportmittels, in den Kraftstoff getankt ist, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist oder ausreichend Sicherheiten gestellt sind; dies je nach Entscheidung des Verkäufers.
12.6 Falls der Zahlung bei unsKäufer mehrere finanzielle Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer hat bzw. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtvereinbart hat, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen dass in Teillieferungen geliefert und weiterer Schäden gezahlt wird, werden – im Falle des Verzugs bleibt unberührtVerzuges des Käufers hinsichtlich einer der Forderungen – alle anderen Forderungen des Verkäufers einschließlich der zukünftigen Zahlungen auf einmal fällig sein; dies ungeachtet der Ansprüche des Verkäufers aufgrund von Artikel 12.1.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart 12.7 Im Falle der nicht- oder nicht rechtzeitigen Zahlung durch den Käufer sowie falls die finanzielle Situation des Käufers dazu Anlass gibt – dies obliegt der ausschließlichen Beurteilung des Verkäufers – ist der Verkäufer befugt, die weitere Ausführung des Vertrages auszusetzen, bis vom Käufer im Rahmen einer ordentlichen Zahlung zugunsten des Verkäufers eine Sicherheit gestellt und diese Sicherheit vom Verkäufer erlangt worden ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom 12.8 Im Falle der nicht- oder nicht rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machenwird die Forderung des Verkäufers um die außergerichtlichen Inkassokosten einschließlich aller sonstigen außergerichtlichen Kosten und Kosten für Rechtsbeistand angehoben.
12.9 Der Käufer hat hinsichtlich der offen stehenden Forderung ab dem Datum die gesetzlichen Handelszinsen (56:119a [niederländisches] Bürgerliches Gesetzbuch BW) Wir sind berechtigtzu zahlen, an dem die Forderung fällig geworden ist.
12.10 Beim Kauf oder Abruf hat der Verkäufer – falls ein halbes Jahr nach dem Auftrag kein allgemeiner Abruf erfolgt ist - die Xxxx zwischen den folgenden Möglichkeiten: • mittels einmaliger Vorauszahlung eine vollständige Zahlung der noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich liefernden Sachen vorzunehmen und den von ihm erlittenen Schaden zu mindern geeignet sind fordern; • den Vertrag aufzuheben und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung von ihm erlittenen Schaden zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit Soweit nichts anderes vereinbart istvereinbart, innerhalb erfolgt die Rechnungsstellung täglich ausschließlich per E-Mail. Die Rechnungen sind zahlbar in- nerhalb von 14 Tagen ab Zugang auf unser in der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenbenanntes Konto. Die Rechnung Als Zahlungseingang gilt der Tag, an dem RBB über den Betrag verfügen kann. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Sollte der Kunde am 15. des nachfolgenden Monats mit der Erfül- lung von Zahlungsverpflichtungen von insgesamt mehr als 5% des Monatsumsatzes aus dem Vertrag in Verzug sein und der ausste- hende Betrag auch innerhalb von 3 Tagen fünf Werktagen nach Versand als zugegangenZugang ei- ner elektronischen Zahlungsaufforderung nicht eingegangen sein, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei unssind wir berechtigt die Belieferung mit dem Produkt sofort und bis zum vollständigen Ausgleich des ausstehenden Betrages einzustel- len. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden Als Werktage im Falle Sinne dieser Vorschrift gelten Montag bis Frei- tag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage (einschließlich solcher ge- setzlicher Feiertage am vereinbarten Lieferort). RBB schließt auf eigene Kosten für Lieferungen an den Kunden eine Warenkreditversicherung („WKV“) ab. Wenn und soweit der je- weilige Versicherer die WKV ablehnt, ein WKV-Limit in nicht ausrei- chender Höhe gewährt, das WKV-Limit nachträglich herabsetzt o- der die WKV vorzeitig beenden sollte, sind wir nach entsprechender Mitteilung an den Kunden berechtigt, vom Kunden angemessene Sicherheit bis zu einer Höhe des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart Gegenwertes von zwei Zwölftel der vereinbarten Jahresliefermenge zu verlangen. Solange diese Sicherheit nicht geleistet ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen wir nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringenVorkasse zur Fort- setzung von Lieferungen verpflichtet. Unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere § 321 BGB, bleiben unberührt. Die Unsicherheitseinrede gemäß § 321 BGB steht uns u.a. zu, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch ein Warenkreditversicherer den Vertragspartner aus zulässigen Kreditrahmen für Geschäfte mit dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wirdKunden um mind. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern50% reduziert.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: General Terms and Conditions for Sales, Delivery, and Payment
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten5.1. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangenHälfte des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachdie andere Hälfte bei Leistungsbeginn fällig.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
5.3. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei unsverschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsenGegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%.
5.4. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Falle des Verzugs bleibt unberührtEinzelnen ausgehandelt wird.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, so sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangendie Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.6. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, Wir sind wir dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine Wertminderung zu fordernrückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässiguns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindim rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € ________ soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Beleuchtungs Und Beschallungstechniker
Zahlung. (1) Zahlungen sindSofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Fakturen innerhalb von 14 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb von 3 30 Tagen netto zu bezahlen. Bezahlt der Käufer nicht innerhalb von 30 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum Rechnungsdatum bzw. innerhalb der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtnäher vereinbarten Frist, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr den Betrag um 1% Zinsen je Monat bzw. um die gesetzlichen Zinsen, falls diese höher sind, zu verlangenerhöhen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung Diese Regelung tritt automatisch 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder aus anderen Gründen, die dem vereinbarten Zahlungsdatum in Kraft. Bezahlt der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindertKäufer nicht rechtzeitig, sind wir auch außerdem berechtigt, eine Wertminderung den Rechnungsbetrag um den Betrag der Inkassokosten zu fordernerhöhen. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden hiermit auf 15% des Rechnungsbetrages bei einem Mindestbetrag von € 45.- festgesetzt. Erfüllt der Käufer irgendwelche Verpflichtungen, die sich für ihn aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag ergeben nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig, oder geht der Käufer in Konkurs, beantragt Zahlungsaufschub, wird stillgelegt oder liquidiert, so gilt der Käufer als in Verzug. Damit haben wir das Recht - ohne gerichtliche Auflösung und Inverzugsetzung - entweder die Durchführung des Vertrages aufzuschieben oder uns vom Vertrag ganz oder teilweise zu befreien, ohne Verpflichtung zur Zahlung yon Schadensersatz. Unser Recht auf Bezahlung der tatsächlich gelieferten Güter oder auf Schadensersatz aufgrund der durch Verzögerung oder Auflösung des Vertrages entstandenen Schaden, Kosten und Zinsen bleibt davon unberührt. In den hier genannten Fällen ist jede Forderung, die wir gegenüber dem Käufer haben, tatsächlich und sofort einforderbar. Während der Erfüllung des Vertrages sind wir dazu berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen solange hinauszuschieben, bis der Verkäufer auf unseren Wunsch und zu unserer Zufriedenheit Sicherheiten für die Erfüllung all seiner Verpflichtungen gestellt hat. Diese Regelung gilt auch, wenn Kredit bedungen wurde. Eine Weigerung des Käufers, die verlangten Sicherheiten zu stellen, gibt uns das Recht, den Vertrag ohne richterliche Vermittlung als aufgelöst zu betrachten und das Gelieferte zurückzunehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Zahlung. (1) 5.1. Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines sind gemäß unserer Konten schriftlichen Auftragsbestätigung zu leisten. Die Rechnung gilt Sind darin keine Zahlungstermine enthalten ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 3 8 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
5.2. Sämtliche Zahlungen sind durch Überweisung frei unserer Zahlstelle zu tätigen. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Insbesondere Wechsel werden von uns nicht angenommen.
5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen (2z.B. auf Überweisungsbelegen) Maßgebend sind für das Datum uns nicht verbindlich. Wir sind berechtigt, Zahlungen unabhängig von deren Widmung, zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
5.4. Kommt der Kunde i) mit einer vereinbarten Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen mit uns bestehenden Rechtsverhältnissen in Verzug oder ii) tritt nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtAbschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein oder iii) werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, so sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, a) die ausstehenden Beträge Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen und eine angemessene Verlängerung der Leistungszeit in Anspruch zu nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem und anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen, c) dieses und andere Rechtsgeschäfte bzw. ausstehende Leistungen nur mehr gegen Vorauszahlung zu erfüllen.
5.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.6. Der Kunde verpflichtet sich, uns im Falle von Zahlungsverzug die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 40,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit 8% p. a. zu verzinsender Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung höherer Zinsen weitergehender Rechte und weiterer Schäden im Falle des Verzugs Ansprüche bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur dann und insoweit zu, sind 50 Prozent des an als Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fälliganerkannt worden sind. Der Kunde ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits 5.8. Bei Zahlungsverzug durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, Kunden sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die gesetzlichen Verzugszinsen in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe zu fordernverrechnen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit 12.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der vereinbarte Vergütung ohne Abzug innerhalb von 14 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leistenRechnungsdatum zur Zahlung durch den Kunden fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen Zahlung durch Wechsel oder Schecks bedarf der vorherigen Vereinbarung. Wechsel oder Schecks werden nur in Zahlung, nicht jedoch an Erfüllung statt hereingenommen. Ein Skontoabzug bei Lieferung oder Vorkasse ist nur nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachVereinbarung möglich.
(2) Maßgebend für das Datum 12.2 Gerät der Kunde mit seiner Zahlung in Verzug, ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind tiku berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen.
(5) Wir sind 12.3 Bei Aufträgen mit einem Auftragsumfang von mehr als 6.000 EUR und bei Sonderanfertigungen ist tiku berechtigt, noch ausstehende von dem Kunden vor Ausführung des Auftrags eine Anzahlung in Höhe von zumindest 1/3 des Auftragswertes zu fordern. Die Vereinbarung einer höheren Anzahlung bleibt vorbehalten.
12.4 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, können von tiku alle künftigen Lieferungen ganz oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung teilweise bis zur Bezahlung zurückgehalten werden. Schadenersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
12.5 Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Kunden nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und Auftragsbestätigung durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung tiku erfolgen und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztdurch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, sind wir berechtigtwerden ebenfalls gesondert neben dem vereinbarten Auftragspreis in Rechnung gestellt.
12.6 Wird eine Montage nicht pauschal, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden sondern nach Aufwand durchgeführt, werden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, Montagearbeiten im Wert gemindertStundenlohn abgerechnet zzgl. etwaiger Reisekosten, sind wir auch berechtigtFrachten, eine Wertminderung zu fordernGerätevorhaltung etc. Es gelten die jeweils gültigen Stundensätze von tiku, hilfsweise der ortsübliche und angemessene Stundensatz.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung 12.7 Scheck- und Wechselzahlungen des Kunden sind nur bei besonderer Vereinbarung zulässig; etwaige damit verbundene Kosten trägt der Kunde. Wechsel und Scheck werden von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist tiku nur zulässigerfüllungshalber, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindnicht jedoch an Erfüllungs statt angenommen.
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Samples: Wartungsvertrag
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, . Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung Rechnungsdatum ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangenAbzug, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachfalls nichts anderes vereinbart wird.
(2) Maßgebend für das Datum . Vereinbarte Skonti können nur in Anspruch genommen werden, wenn alle zu einem Auftrag gehörenden Rechnungen in der Skontofrist bezahlt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen oder ein Zu- rückbehaltungsrecht geltend machen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
4. Sollte der Auftraggeber seine Zahlungen nicht vertragsgerecht erbringen, ste- hen uns Fälligkeits- und/oder Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu. Etwaige weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz, die uns nach den gesetzlichen Regelungen zustehen, bleiben unberührt.
5. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als zwei Wochen werden alle offenstehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen so- fort zur Zahlung fällig. Dies gilt nicht, wenn die Zahlung, mit der sich der Auftrag- geber im Verzug befindet, im Verhältnis zu den nicht fälligen Forderungen als geringfügig zu betrachten ist. Dies ist der Eingang Fall, wenn die Zahlung, mit der sich der Auftraggeber im Verzug befindet, sich auf weniger als 5 % der noch nicht fälligen Forderungen beläuft. Vor vollständiger Zahlung bei unssind wir zu keiner weite- ren Leistung verpflichtet.
6. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden iIm Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, § 321 BGB sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr die sofortige Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen und Lieferungen oder, im Falle der Nichtzahlung, die Her- ausgabe der gelieferten Waren, ferner für noch zu liefernde Sachen und zu er- bringende Leistungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wurden Der Auftraggeber gesteht uns, was die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen GründenHerausgabe angeht, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordernein Wegnahmerecht zu.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang 5.1. Nach Maßgabe des Fortschrittes der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten Leistungsausführung hat der Auftraggeber Teilzahlungen über Verlangen des Auftragnehmers zu leisten, jedenfalls aber bei Auftragserteilung die im Kostenvoranschlag angeführten Materialkosten unverzüglich mit der Auftragserteilung zu bezahlen.
5.2. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangenBerechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nachgegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen — Vereinbarung.
(2) Maßgebend 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Bei Zahlungsverzug des unternehmerischen Kunden ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührtnächste Halbjahr maßgebend.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart 5.4. Wurde dem Kunden die Möglichkeit einer Ratenzahlung eingeräumt, tritt bei Zahlungsverzug Terminsverlust ein, wenn wir unsere Leistung bereits erbracht haben und der Kunde trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist auch nur mit einer Rate zumindest seit 6 Wochen in Verzug ist, . Bei Zahlungsverzug des Kunden sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigtdie in unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Anlagen, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringenWaren und dgl. – ohne, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum dass dies einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangengleichzusetzen ist – zurückzunehmen.
5.5. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, Wir sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine Wertminderung zu fordernrückständige Leistung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist erfolglos gemahnt haben.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner 5.6. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässiguns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.7. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
5.8. Für zur Einbringlichmachung notwendiger und zweckentsprechender Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von EUR 12,-- soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.
5.9. Die Forderung wird mit Erhalt der Rechnung fällig und ist unverzüglich zu bezahlen. Eine Prüffrist der Rechnungen bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung.
5.10. Nach erfolgter qualifizierter Mahnung wird die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sindForderung dem Anwalt unseres Vertrauens zur Eintreibung übergeben.
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Zahlung. (1) Zahlungen sind, soweit nichts anderes Bei Leistung auf Rechnung müssen die Modalitäten gesondert vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang werden. Sollte der Rechnung ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nichtLeistungsempfänger die gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhalten, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsenerfolgen keine weiteren Leistungen ohne Ankündigung. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang trotz anderslautender Bestimmungen des Zahlungsempfängers Zahlungen zu- nächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Leistungsempfänger über die Art der erfolgten Verrech- nung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung weitere Lieferungen abhängig zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt dann als er- folgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden nicht angenommen. Gerät der Leistungsempfänger in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(5) Wir sind berechtigt. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, noch ausstehende Lieferungen Skonti und sonstigen Vergütungen hinfällig. Ferner können wir weitere Leistungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung teilweise zurück- halten oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringenablehnen und die sofortige Bezahlung aller Leistungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden Scha- densersatz verlangen. Die vorausgenannten Rechte stehen uns auch dann zu, wenn uns nach Abschluss hinsichtlich des Vertrages Leistungs- empfängers, seiner Gesellschafter oder der Unternehmen seines Bereichs Umstände bekannt werden, welche die die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgenzweifelhaft erscheinen lassen. Bestehen solche Verhältnisse bei einem Wechselbeteiligten, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind so können wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu Barzahlung verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutztAufrechnungsrechte stehen dem Leistungsempfänger nur zu, sind wir berechtigtwenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, eine angemessene Benutzungsgebühr zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung zu fordern.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsver- hältnis beruht.
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Samples: Immobilienverwaltungsvertrag
Zahlung. (1) Zahlungen sind, 4.1. Der vereinbarte Preis ist soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 binnen 30 (dreißig) Tagen ab Zugang der Rechnung Rechnungsdatum ohne Abzug auf eines unserer Konten zu leisten. Die Rechnung gilt innerhalb von 3 Tagen nach Versand als zugegangen, es sei denn, unser Vertragspartner weist das Gegenteil nach.
(2) Maßgebend für das Datum der Skontoabzug zur Zahlung ist der Eingang der Zahlung bei uns. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet unser Vertragspartner bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge mit 8% p. a. zu verzinsen. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.
(3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind 50 Prozent des an uns zu zahlenden vereinbarten (Kauf)Preises bei Auftragserteilung und weitere 50 Prozent bei Lieferung fällig.
(4) Wir sind berechtigt, vom rechtzeitigen Eingang der Zahlung weitere Lieferungen abhängig zu machen.
(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss 4.2. Bei Überschreiten des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit unseres Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen unsererseits durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird. In diesem Fall sind wir auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt sowie sofortige Bezahlung und/oder Herausgabe der bisher gelieferten Gegenstände zu verlangen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände bereits benutzt, Zahlungszieles sind wir berechtigt, eine angemessene Benutzungsgebühr die für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang jeweils gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangenverrechnen. Wurden die zurückverlangten Gegenstände durch ihre Benutzung oder aus anderen Gründen, die in der Sphäre unseres Kunden liegen, im Wert gemindert, Auch sind wir auch berechtigt, eine Wertminderung dem Kunden alle weiteren Kosten der Zahlungseintreibung, wie insbesondere die Kosten von Inkassobüros, Kreditschutzverbänden (z.B. KSV 1870) oder unseres Anwaltes zu fordernverrechnen. Das Recht zur Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch unseren Vertragspartner 4.3. Bei Zahlungsverzug können außerdem alle offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen fällig gestellt sowie bei offenen Aufträgen für die Lieferungen Vorauskasse verlangt werden. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, können wir dem Kunden die Weiterveräußerung, Weiterbenutzung oder die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe an sich verlangen.
4.4. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung für den Kunden an uns können nur auf unsere bekanntgegebenen Bankkonten mit der Ausnahme erfolgen, dass sich ein Inkassant durch eine schriftliche Vollmacht unserer Geschäftsleitung auszuweisen vermag. Wechselzahlung kann nur nach unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen; die Kaufpreisforderung erlischt dann erst mit der endgültigen Einlösung des Wechsels durch den Kunden und der Befreiung von der eingegangenen Wechselverpflichtung.
4.5. Der Kunde ist zur Aufrechnung und Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die von Zahlungen durch unseren Vertragspartner wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die ihm hierzu behaupteten Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt sind.
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