Common use of Zahlung Clause in Contracts

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase, General Terms and Conditions of Purchase, Einkaufsbedingungen

Zahlung. 8.1 9.1 Zahlungen erfolgen auf der Grundlage prüfbarer und den steuerlichen Erfordernissen entsprechender Rechnungen. Soweit der AN Gegenstände gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG liefert, erfolgt die Abrechnung auf Basis des Nettovergütungsanspruchs (Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen). Der AG führt in diesem Fall die anfallende Steuer ab. Bei der Abrechnung der Leistungen sind die einschlägigen gesetzlichen Regelungen anzuwenden. 9.2 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdnichts anderes vereinbart ist, erfolgen Zahlungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung und Vorlage aller Unterlagen gemäß Ziffer 6 abzüglich 3 % Skonto oder andernfalls innerhalb von 30 Kalendertagen ohne Skonto. Für die Einhaltung der vereinbarten Skontofristen ist jeweils der Eingang des berechtigten Betrages beim AN maßgeblich. Der AG hat auch dann Anspruch auf Skonto, wenn er seinerseits alles getan hat und berechtigterweise davon ausgehen darf, dass der Betrag den AN unter Berücksichtigung von üblichen Banklaufzeiten, Postlaufzeiten o. ä. rechtzeitig erreicht. Soweit der AG berechtigterweise ein Leistungsverweigerungsrecht geltend macht, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenSkontofrist erst nach dessen Wegfall. 8.2 Nach Xxxx 9.3 Auf sämtliche Rechnungen wird für die Mängelansprüche (einschließlich Schadensersatz) eine Sicherheitsleistung durch Einbehalt von TIGER hat 5 % der Nettoabrechnungssumme für die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto Dauer der Verjährungsfrist für Mängelansprüche vereinbart (zur Ablösemöglichkeit des AN durch Bürgschaft siehe Ziffer 10). 9.4 Rechnungen sind an den AG mit Benennung der zuständigen Niederlassung/Abteilung, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort zu erfolgenadressieren. In der Rechnung müssen ferner die Bestellnummer, wobei das Bauvorhaben und die Zahlung Kostenstelle sowie aus steuerlichen Gründen der AG als Leistungsempfänger mit Übergabe des Überweisungsauftrages vollständiger Anschrift aufgeführt sein. Rechnungen, die entgegen der vorgenannten Vorgaben aufgestellt sind, werden nicht fällig. 9.5 Rechnungen sind einschließlich der rechnungsbegründenden Unterlagen (z.B. Nachweise, Lieferscheine, Aufmaße) ausschließlich per E-Mail an die Bank – sei es vom AG mitgeteilte E-Mail-Adresse einzureichen. Der E-Mail-Eingang wird automatisch ausgelesen, daher bitten wir folgende Punkte zu beachten: • nur eine Rechnung in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzweiner Datei als pdf-Anhang (inkl. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks der dazugehörigen Anlagen) • keine zusätzlichen Bilddateien (z. B. Logos in Signaturen und ähnliche Anhänge) Der Dateiname darf nicht mehr als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz150 Zeichen sowie keine Sonderzeichen enthalten. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Zahlung. 8.1 7.1. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird, beginnt ist der Vertragspartner nach Leistungserbringung und Rechnungslegung zur vollständigen Bezahlung des Preises für die Zahlungsfrist von RCR erbrachten Leistungen verpflichtet. 7.2. Die Rechnungslegung erfolgt auf Basis der Wiegescheine, Stundenaufzeichnungen und anderer, von RCR geführten Aufzeichnungen. 7.3. Die Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungserhalt netto zur Zahlung fällig. 7.4. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung durch RCR zur Gänze, sondern nur hinsichtlich eines angemessenen Teiles zurückzubehalten. Bietet RCR dem Vertragspartner eine angemessene Sicherstellung an, so entfällt auch dieses Recht zur teilweisen Zurückbehaltung bzw. Zahlungsverweigerung. 7.5. Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner mit Übernahme Gegenansprüchen welcher Art immer ist ausgeschlossen, es sei denn diese Gegenansprüche sind rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder wurden von RCR ausdrücklich schriftlich anerkannt. 7.6. Allfällige von RCR gewährte Rabatte und Xxxxxx darf der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung Vertragspartner nur bei fristgerechter und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungenvollständiger Zahlung abziehen. 7.7. Bei (auch unverschuldetem) Zahlungsverzug ist RCR berechtigt, 8% Verzugszinsen p.a. anteilig ab Fälligkeit zu verrechnen. Der Vertragspartner ist weiters bei jedem Zahlungsverzug verpflichtet, RCR alle in Zusammenhang mit der Einbringlichmachung ottener Rechnungsbeträge entstehenden Kosten, wie insbesondere Mahn-, Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- und Anwaltskosten, zu ersetzen. 7.8. An RCR geleistete Zahlungen sind ohne Rücksicht auf eine gegenteilige Widmung durch den Vertragspartner zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste fällige Forderung von RCR anzurechnen. 7.9. Bei Bestehen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit eines Vertragspartners ist RCR berechtigt, jederzeit und zwar auch abweichend von den an sich vereinbarten Zahlungsbedingungen Vorauskassa, Barzahlung, Nachnahme oder andere Sicherheitsleistungen zu verlangen. Kommt der Vertragspartner diesem Verlangen trotz Einräumung einer angemessenen Nachfrist nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzwnach, ist RCR zum Vertragsrücktritt berechtigt. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt Der Vertragspartner ist in diesem Falle verpflichtet, RCR die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu ihr tatsächlich entstandenen Aufwendungen in vollem Umfang zu laufenersetzen. 7.10. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten Forderungen gegen RCR dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch RCR nicht an Dritte abgetreten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER 7.11. Sollte der Auftraggeber trotz schriftlicher Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist Rechnungen nicht begleichen, so ist RCR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist RCR damit berechtigt, die weitere Übernahme der Abfälle zu verweigern bzw. die übernommenen Abfälle zurückzustellen. Sämtliche dadurch entstehenden Kosten (zB Transport-, Lager- und Manipulationskosten) hat der Vertragpartner zu ersetzen. 7.12. Der Vertragspartner erteilt die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages widerrufbare Zustimmung zur Zusendung der Rechnung in dem elektronischen Format .pdf per E-Mail an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwvom Vertragspartner bekannt gegebene E-Mail- Adresse. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks Der Vertragspartner hat als geleistet giltRechnungsempfänger dafür zu sorgen, dass elektronische Rechnungen ordnungsgemäß zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme und Firewalls entsprechend adaptiert sind. Eine Der Vertragspartner hat seine Kommunikationsdaten sowie deren allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder Änderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Zusendungen von Rechnungen an die vom Vertragspartner bekannt gegebenen Kommunikationsadressen gelten diesem als zugegangen. Wird eine Anerkennung Änderung der Ordnungsmäßigkeit Kommunikationsadressen vom Vertragspartner nicht mitgeteilt, so gelten Zusendungen von Rechnungen an die vom Vertragspartner zuletzt (vor der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzÄnderung) bekannt gegebenen Kommunikationsadressen als Zugang. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 7.13. Der Lieferant Vertragspartner ist unter keinen Umständen keinesfalls berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darZahlungen für erbrachte Leistungen wegen Nicht-Unterfertigung des Lieferscheines zu verweigern, insbesondere wenn eine Unterfertigung innerhalb vertretbaren Zeitraumes (z.B. wegen Abwesenheit eines Zeichnungsbefugten, Betriebsurlaub) nicht möglich oder zumutbar war. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Agb, Agb

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird12.1 Ist für die Arbeiten ein Pauschalfestpreis vereinbart, beginnt erfolgt die Zahlungsfrist mit Übernahme Zahlung des Pauschalfestpreises entsprechend der Ware hierzu gesondert zu vereinbaren- den Regelung, jedoch frühestens wenn die Arbeiten erbracht sind, oder, bei abnahmefähigen Arbeiten, nach Abnahme. Mit Zahlung des Pauschalfest- preises sind sämtliche Leistungen des Auftragnehmers abgegolten. Nach- forderungen sind in jedem Fall, auch für den Fall der Steigerung von Mate- rialpreisen oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenLohnkosten, ausgeschlossen. 8.2 Nach 12.2 Ist eine Vergütung der Arbeiten nach Aufwand vereinbart, hat der Auf- tragnehmer monatlich bis zum 15. des Folgemonats eine Rechnung über die monatlich geleisteten Arbeiten zu stellen. Die Rechnung muss so detailliert sein, dass die der Rechnungsstellung zugrunde liegenden Arbeiten für Xxxx- xxx Xxxx von TIGER hat eindeutig nachprüfbar sind. Die Schlussrechnung ist Franken Guss spätestens 4 Wochen nachdem die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto Arbeiten erbracht sind oder, bei abnah- mefähigen Arbeiten, spätestens 4 Wochen nach der Abnahme mit allen not- wendigen Unterlagen in prüfungsfähiger Form zuzuleiten. 12.3 Zahlungen durch Franken Guss bedeuten keine Anerkennung der Rich- tigkeit der Abrechnungen oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzin Rechnung ge- stellten Leistungen. 8.3 Nachnahmesendungen werden12.4 Franken Guss kann gegen sämtliche Forderungen, sofern in die der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbartAuftragneh- mer gegen Franken Guss geltend macht, nicht angenommenmit sämtlichen Forderungen auf- rechnen, die Franken Guss oder mit Franken Guss verbundenen Unterneh- men i. S. v. § 15 AktG gegen den Auftragnehmer zustehen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions for the Award of Design, Construction, and Testing Services, Entwicklungsleistungen

Zahlung. 8.1 Sofern 1. Die Zahlung soll spätestens am Fälligkeitstag in gesetzlichem niederländischem Zahlungsmittel stattfinden- ohne Aufschiebung, Abzug oder Verrechnung einer Forderung die der Vertragspartner beim Benutzer hat- durch Überweisung auf ein vom Benutzer angegebenes Konto. 2. Der Vertragspartner ist in Verzug durch den Ablauf einer bestimmten Frist und schuldet Zinsen in Höhe von 1% pro Monat, es sei denn, dass die gesetzlichen Zinsen höher sind. Dann gelten die gesetzlichen Zinsen. 3. Vom Vertragspartner ausgeführte Zahlungen werden erstens von den Kosten abgezogen, anschließend von den offenen Zinsen und schließlich vom Nominalbetrag und den laufenden Zinsen. Der Vertragspartner kann bei der Zahlung keine besondere Vereinbarung getroffen wirdandere Reihenfolge der Anrechnung bestimmen. 4. Wenn der Vertragspartner in Verzug ist, beginnt sind alle angemessenen Kosten zur Erhaltung der Genugtuung für Rechnung des Auftraggebers. Sonstige Betreibungskosten betragen mindestens 15% des offenstehenden Betrags, wie auch 50,- Verwaltungskosten. Zwischen Parteien gilt nicht Artikel 6:96 BGB § 4 und 6, unter Bezugnahme auf den zu erstattenden Höchstbetrag der Sonderkosten. 5. Der Benutzer hat ein Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht auf alle Waren des Vertragspartners die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder Benutzer an einem bestimmten Augenblick unter sich hat, zur Sicherheit aller durch den Vertragspartner dem Benutzer verschuldeten Zahlungen. Das Pfandrecht entsteht durch die Abschließung des Vertrags und die Inbesitznahme der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7Waren durch den Benutzer. dieser EinkaufsbedingungenEs wird beendet durch die Freigabe der Waren durch den Benutzer an den Vertragspartner. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen Für die Lagerung der Waren des Vertragspartners in Bezug auf die Ausübung des Pfandrechts bzw. Reklamationen hinsichtlich Zurückbehaltungsrechts schuldet der gelieferten Ware oder Leistung beginnt Vertragspartner eine Lagerungsvergütung die Zahlungsfrist ab Beseitigung mindestens der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenüblichen vertraglichen Vergütung entspricht, die der Benutzer seinen Kunden anrechnet. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe 6. Eventuelle angemessene Gerichts- und Umsetzungskosten gehen ebenfalls auf Rechnung des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzVertragspartners. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Dienstleistung, Allgemeine Bedingungen Dienstleistung

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird16.1 Die eingereichten Rechnungen sind ausdrücklich als Abschlags- oder Schlussrechnung zu deklarieren. 16.2 Soweit der AN durch Überzahlung bereichert ist, kann er sich später auf den zwischenzeitlichen Wegfall der Bereicherung nicht berufen. 16.3 Bei der Skontierfähigkeit der Abschlags- bzw. Schlussrechnung ist auf die termingerechte Zahlung der jeweiligen Abschlags- bzw. Schlussrechnung abzustellen, d. h. der Skontierungsanspruch bei einer Abschlags- bzw. Schlussrechnung entfällt nicht wegen nicht termingerechter Zahlung einer anderen Abschlags- bzw. Schlussrechnung. Die Skontofrist beginnt erst mit Eingang einer in prüfbarer Form (mit zur Anspruchsprüfung erforderlichen Nachweisen) vorliegenden Rechnung beim AG zu laufen. Falls im NU-Vertrag eine abweichende Versandadresse vereinbart wurde, beginnt die Zahlungsfrist Skontofrist mit Übernahme der Ware Eingang bei dieser. Eine Ziffer 14.2 nicht entsprechende Rechnungsstellung, insbesondere Zustellung an falsche Niederlassungen oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser EinkaufsbedingungenBaustellenbüros des AG, setzt Skontofristen nicht in Gang. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen berechtigter Geltendmachung von Einbehalten durch den AG beginnt die Skontofrist mit dem Wegfall des Grundes für den Einbehalt zu laufen. 16.4 Der AN hat Anspruch auf Abschlagszahlungen bis zur im jeweiligen NU- Vertrag bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenVerhandlungsprotokoll festgelegten Höhe. 8.2 Nach Xxxx 16.5 Die Schlusszahlung ist nach ordnungsgemäßer Fertigstellung aller Leistungen und Abnahme sowie nach Prüfung und Feststellung der vom AN prüfbar vorgelegten Schlussrechnung zu leisten. Der AG ist berechtigt, von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb der Schlusszahlung eine Sicherheit von 14 Tagen unter Abzug 5 % der geprüften Nettoschlussrechnungssumme einzubehalten. Die Sicherheit dient der Erfüllung von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgenMängelansprüchen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwSchadenersatz, Erbringung evtl. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet giltRestleistungen, Vertragsstrafe sowie Erstattung evtl. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht Überzahlungen jeweils bezogen auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzden Hauptauftrag und evtl. Nachtragsleistungen und jeweils einschließlich Zinsen. Die Geltendmachung dem AG gegebenenfalls darüber hinaus zustehender Zurückbehaltungsrechte bleibt hiervon unberührt. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern 16.6 Als Zahlungszeitpunkt gelten: • bei Zahlung in bar: Tag der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenGeldübergabe • bei Zahlung durch Überweisung: Tag der Bankanweisung • bei Zahlung durch Scheck: Tag der Scheckabsendung 16.7 Die Abtretung der vom AN aus dem Vertrag zustehenden Forderungen an Dritte ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung des AG wirksam. Das gleiche gilt für Verpfändung und Sicherungsübereignung. Die Zustimmung wird der AG nur aus berechtigtem Grund verweigern. 8.4 16.8 Der Lieferant AG ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER gegen Forderungen des AN mit Ansprüchen aufzurechnen, die ihm als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zustehen. Der AG kann auch mit aus anderen Bauvorhaben herrührenden Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften daraufrechnen. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig16.9 Der AN kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AN nur aus Gründen geltend machen, die auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Nachunternehmervertrag, Nachunternehmervertrag

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird5.1. Rechnungen von der Loibichler Gastronomieausstat- tung, beginnt auch Teilrechnungen, sind 7 Tage nach Erhalt spe- sen- und abzugsfrei fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf ei- ner ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns be- stehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Zahlungsfrist Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. 5.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Ge- schäftsbeziehung mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungendem Kunden fällig zu stellen. 5.6. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen ge- währte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenRechnung zugerechnet. 8.2 Nach Xxxx 5.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von TIGER hat Zahlungs- verzug, die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassoge- bühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. 5.8. Wir sind gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zah- lungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto Punkte über dem Basiszinssatz zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwberechnen. 5.9. mit Postaufgabe Die Geltendmachung eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet giltweiteren Verzugsscha- dens behalten wir uns vor. 5.10. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festge- stellt oder von uns anerkannt worden sind. 5.11. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 10,-- soweit dies im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzangemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung 6. Zahlungen des Kunden sind grundsätzlich unbar vorzunehmen und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt auf das Konto von Dunapack zu überweisen. 7. dieser EinkaufsbedingungenWechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und nach besonderer Vereinbarung und nur bei Diskontfähigkeit unter Berechnung der stets sofort und bar zu zahlenden Diskont- (beim Wechsel) und Bankspesen (beim Wechsel und beim Scheck) hereingenommen und akzeptiert. Bei Sie gelten erst als Zahlung, wenn sie eingelöst sind. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Kunden. 8. Geht ein Wechsel oder ein Scheck des Kunden zu Protest, ist Dunapack berechtigt, die gesamte offene Forderung sofort fällig zu stellen. Zur weiteren Belieferung des Kunden ist Dunapack in diesem Falle nur bei Vorauszahlung oder Sicherstellung der Forderung von Dunapack durch eine Bankbürgschaft i. S. d. § 108 Abs. 1 ZPO verpflichtet. Ist der Kunde zur Vorauszahlung oder zur Sicherstellung nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bereit bzw. Reklamationen hinsichtlich nicht in der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung Lage, so kann Dunapack nach angemessener Fristsetzung zur Sicherstellung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenbestehenden Forderungen vom Vertrag zurücktreten. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto 9. Der Kunde ist nur mit unbestrittenen oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgenrechtskräftig festgestellten Forderungen zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung berechtigt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er darüber hinaus nur insoweit ausüben, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht sein Gegenanspruch auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzdem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern 9.1 Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich frei der von uns angegebenen Empfangsstelle einschließlich Fracht-, Versicherungs-, Verpackungs- und Neben- kosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. 9.2 Die Frachtkostenberechnung erfolgt generell durch den Auftragnehmer – Transportrechnungen von Fremdspeditionen sowie - Paketdienstleitern werden nicht schriftlich anders vereinbartgetragen und abgewiesen. 9.3 Die Fristen der Rechnungsbegleichung laufen ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang der Ware bzw. bei Leistungen nicht vor deren Abnahme und, sofern Dokumentationen oder ähnliche Unterlagen zum Leistungsumfang gehören, nicht angenommenvor deren vertragsgemäßer Übergabe an uns. Zeitverzögerungen, die durch unrichtige oder unvollständige Rechnungen entstehen, beeinträchtigen keine Skontofristen. 8.4 Der Lieferant 9.4 Die Rechnung des Lieferanten muss die genaue Bezeichnung der Ware, unsere Bestellnummer, Bestelldatum, Artikelnummer, und die Lieferscheinnummer beinhalten und ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darper E-Mail zu übersenden. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig9.5 Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Durch unsere Zahlung wird die Erfüllung der vertraglichen insoweit haften wir jedoch nur, wenn wir erkannt oder grob fahrlässig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag. 8.6 Bei verspäteter Zahlung 10.7 Kommt der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung – nach unserer Xxxx durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen iBeseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) – innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so können wir den Mangel selbst beseitigen und vom Verkäufer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Verkäufer fehlgeschlagen oder für uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gefährdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen werden wir den Verkäufer unverzüglich, nach Möglichkeit vorher, unterrichten. 10.8 Im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem GrundeÜbrigen sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur verpflichtet, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossenÜberzahlungen an uns zurückzuerstatten.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird5.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Zahlungsfrist entsteht der Rechnungsanspruch von LNA für jede einzelne Leis- tung, sobald diese erbracht wurde. LNA ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7einem Budget von €5.000,-- ist bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung von 50% fällig. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen Weiters ist LNA berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware Vorausrech- nungen zu erstellen oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenAkontozahlungen abzurufen. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es 5.2 Die Rechnung versteht sich als Nettorechnung zuzüglich der Umsatzsteuer in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwgesetzlicher Höhe. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER Man- gels Vereinbarung im Zusammenhang mit Einzelfall hat LNA für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzurheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe. 8.3 Nachnahmesendungen 5.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle LNA erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen. 5.4 Für alle Arbeiten von LNA, die aus welchem Grund auch immer, vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, sofern in gebührt LNA das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bestellung Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht schriftlich anders vereinbartausgeführte Konzepte, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER Entwürfe und sonstige Unterlagen sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen vielmehr unverzüglich LNA zurückzustellen und verbleiben im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossenEigentum von LNA.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist 1. Soweit nicht anders im Angebot angegeben ist der Käufer gemäß nachfolgenden Regelungen zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet: a. 40 % des Kaufpreises sind mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung Abschluss des Vertrages fällig und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu vom Käufer zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenzahlen. 8.2 Nach Xxxx von TIGER b. Weitere 50 % des Kaufpreises sind mit Lieferung des Kaufgegenstandes fällig und vom Käufer zu zahlen. c. Die restlichen 10 % des Kaufpreises sind mit Inbetriebnahme der Maschine fällig und vom Käufer zu zahlen. 2. Der Kaufpreis ist ohne weitere Voraussetzungen und Bedingungen fällig. Der Käufer schuldet Zinsen ab Fälligkeit der jeweiligen Forderung, einer gesonderten Mahnung bedarf es hierfür nicht. 3. Zahlungen sollen nur durch Banküberweisung erfolgen; Wechsel- und Scheckzahlung werden nicht als Erfüllung der Zahlungspflicht anerkannt. Die Zahlung hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto in EUR- Währung zugunsten des Xxxxxx des Verkäufers zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe ohne Abzüge und ohne Ausgaben und Kosten für den Verkäufer. Der Käufer hat eine Kopie des Überweisungsauftrages Überweisungsbeleges bzw. einen vergleichbaren Nachweis der Überweisung am Überweisungstag an die Bank – sei es in Schriftform den Käufer per Normalpost, per E-Mail oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzTelefax zu übermitteln. 8.3 Nachnahmesendungen werden4. Die Vertragsparteien können vereinbaren, sofern dass der Käufer über seine Bank (oder eine für den Verkäufer akzeptable andere Bank) ein Dokumentenakkreditiv zu eröffnen hat. Für diesen Fall gilt, dass eine unwiderrufliche und übertragbare Akkreditiveröffnung innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss dieses Vertrages und in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbartÜbereinstimmung mit den Allgemeinen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumentenakkreditive, nicht angenommenRevision 2007, ICC- Publikation Nr. 600, erfolgt. Alternativ steht dem Käufer das Recht zu, über den Kaufpreis zu Gunsten des Verkäufers eine private Kreditversicherung abzuschließen. In diesem Fall ist die Versicherungspolice innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsabschluss dem Verkäufer zu überlassen. 8.4 5. Falls der Käufer seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, darf der Verkäufer – ohne Aufgabe etwaiger weiterer ihm zustehender Rechte und Ansprüche – nach seiner Xxxx: (a) den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen; oder (b) den Käufer mit Zinsen auf den nicht bezahlten Betrag belasten, die sich auf 8% p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz belaufen, bis endgültig und vollständig gezahlt worden ist. Der Lieferant Käufer ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darnachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder nur ein geringer Schaden entstanden ist. 8.5 Zessionen von Forderungen 6. Gesetzliche Rechte des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem GrundeKäufers, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des SchadenersatzesZahlungen einzustellen und Einreden geltend zu machen, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Verkäufer trotz schriftlicher Abmahnung durch den Käufer eine wesentliche Verletzung seiner vertraglichen Pflichten zur Lieferung oder Übertragung des Eigentums an den Vertragsprodukten vorzuwerfen ist, ohne dass er hierfür eine angemessenen Versicherung angeboten hat.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdAlle Preise verstehen sich laut aktuell gültigen Preisblatt ohne Umsatzsteuer. Alle Kosten, beginnt darunter Lizenzkosten, Kosten für sonstige Dienstleistungen und weiterverrechenbare Spesen und Reisekosten sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenfür den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat In jedem Fall gilt bei Inbetriebnahme der Software mit Echtdaten Ihrerseits, die Software als abgenommen und die Software wird sofort zur Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei fällig. 8.3 Bei Bibliotheks-(Standard-)Programmen gelten die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit am Tag der Lieferung noch einen Verzicht auf diegültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, TIGER im Zusammenhang mit Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus ErfüllungsmängelnArbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, Gewährleistung der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet. 8.4 Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden Ihnen gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. 8.5 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werdenSchulungen, sofern Realisierungen in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbartTeilschritten) umfassen, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen velio Software berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässignach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. 8.6 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch velio Software. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigt velio Software, die laufenden Arbeiten einzustellen und von diesem Vertrag zurückzutreten. Bei verspäteter Zahlung Nichtzahlung verpflichten Sie sich die Software nicht mehr zu benutzen und von Ihrem Computer zu entfernen und alle überlassenen Materialien und Dokumente zurückzugeben. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind von Ihnen zu tragen. 8.7 Sie sind nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. 8.8 Stornierungen durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zuSie sind nur mit schriftlicher Zustimmung von velio Software möglich. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem GrundeIst velio Software mit einem Storno einverstanden, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzesso hat velio Software das Recht, sowie Mahn- neben den erbrachten Leistungen und Inkassokosten sind ausgeschlossen.aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr

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Samples: Software License and Maintenance Agreement

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt 8.1. Akontorechnungen sind vor Beginn der Umsetzung innerhalb 7 Tage nach Fakturenerhalt zahlbar. Die Akontozahlung ist Voraussetzung für den Beginn der Leistungserstellung von WikiAhoi. Die Zahlungsbedingungen für die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung Akontozahlung werden auf dem Angebot ausgewisen. 8.2. Die von Ahoi gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7spesenfrei zahlbar. dieser EinkaufsbedingungenFür Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. 8.3. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzwZahlungsverzug behält sich WikiAhoi vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend zu machen. Reklamationen hinsichtlich Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenlassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat 8.4. Bei Aufträgen, die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder SchadenersatzSchulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist Ahoi berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. 8.3 Nachnahmesendungen werden8.5. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch Ahoi. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen Ahoi, sofern in die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenGewinnentgang sind vom Kunden zu tragen. 8.4 8.6. Der Lieferant Kunde ist unter keinen Umständen nicht berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darZahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird5.1. Bei einer bargedlosen Zahlung ist der Kaufpreis erst nach dem Eingang des gesamten Kaufpreises (ggf. Teilpreises für eine Teillieferung) auf das Konto des Verkäufers bezahlt. Im Falle eines Verzuges mit der Zahlung des Kaufpreises oder einer anderen finanziellen Verbindlichkeit ist der Käufer verpflichtet, beginnt dem Verkäufer einen Verzugszins in der Höhe von 0,1 % für jeden Verzugstag zu zahlen. 5.2. Der Käufer erwirbt das Besitzrecht zur Ware im Augenblick der vollständigen Zahlung des Kaufpreises oder der Warenlieferung (siehe Art. 6), und zwar in dem Moment, der von den beiden später eintritt. Solange sich die Zahlungsfrist mit Übernahme Ware im Besitz der xxxxxxxxxx.xx s.r.o. befindet, kann die xxxxxxxxxx.xx s.r.o. infolge der Nichterfüllung von Pflichten seitens des Käufers die Haltung der Ware erneut erwerben. Solange das Besitzrecht nicht auf den Käufer übergegangen ist, ist der Käufer verpflichtet die Ware, die ihm bereits geliefert wurde, auf seine Kosten aufzubewahren, als Wäre er ein Lagerhalter, und er ist nicht berechtigt, über die Ware auf irgendwelche Weise zu verfügen, diese zu benutzen oder in sie einzugreifen. Ähnlich wird vorgegangen, wenn der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich Verkäufer aus welchem Grund auch immer wieder zum Besitzer der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenwird. 5.3. Zahlt der Käufer eine Anzahlung auf den Kaufpreis der auf Bestellung gelieferten Ware, ist die Anzahlung nicht rückerstattbar. Der Käufer hat das Recht auf Rückerstattung der Anzahlung nur in dem Falle, wenn es zum Vertragsrücktritt durch den Käufer gemäß Art. 8.2 Nach Xxxx kommt. 5.4. Der Käufer ist verpflichtet, der Ges. xxxxxxxxxx.xx s.r.o. sämtliche Kosten und Ausgaben zu erstatten, die ihr infolge von TIGER hat jeglichen Verletzungen von Zahlungs- oder anderen Pflichten durch den Käufer entstehen, inklusive (jedoch uneingeschränkt) der Kosten auf Rechtsvertretung zwecks Eintreibung von unbeglichenen Zahlungen. 5.5. Im Falle der Warenrückgabe an den Verkäufer (z. B. gem. Art. 7.5) ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe Rückzahlung des Überweisungsauftrages Kaufpreises an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzGenehmigung einer Steuergutschrift durch den Käufer zu binden. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdDas Honorar wird fällig, beginnt wenn die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung durch den Auftraggeber abgenommen und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7vom Auftragnehmer eine prüffähige Schlussrechnung vorgelegt worden ist. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenIm Übrigen gilt § 7 AVB. 8.2 Nach (1) Es werden keine Teilzahlungen vereinbart. Es werden Teilzahlungen vereinbart: 4.025,00 EURO nach Auftragserteilung 18.112,50 EURO nach Zwischenbericht für Modul 1 18.112,50 EURO nach Abgabe Endbericht (2) Zahlungen leistet der Auftraggeber auf das folgende Konto: Firma empirica AG Kontoinhaber empirica AG IBAN XX00 0000 0000 0000 0000 00 (1) Vertreter des Auftraggebers für die Durchführung des Vertrages ist Xxxxxx Xxxxx, Diplom-Geograph; Xxxxxxx Xxxxx, Dipl.-Ing. Stadtplanung (2) Vertreter des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber und anderen an der Planung und Durchführung des Vorhabens Beteiligten ist Xxxx von TIGER hat Xxxx, Diplom-Geograph (1) Auf die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwVerpflichtungen 1. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet giltnach dem Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetz gemäß § 2 AVB (Ausgabe 07/2019) und 2. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatznach dem Verpflichtungsgesetz gemäß § 1 Abs. 9 AVB (Ausgabe 07/2019) wird ausdrücklich hingewiesen. 8.3 Nachnahmesendungen werden(2) Bei Entscheidungen in Vergabeverfahren dürfen -unabhängig von Schwellenwerten- als voreingenommen geltende natürliche Personen nicht mitwirken (siehe § 1 Abs. 10 AVB, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenAusgabe 07/2019). 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt(3) Im Fall der Teilnahme am elektronischen Vergabesystem verpflichtet sich der Auftragnehmer, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnendie entsprechenden Nutzungs- und Systemvoraussetzungen zu schaffen. Eine Ausnahme dazu stellt Er hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass er vom zuständigen Projektleiter die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darZugangsberechtigung erhält. 8.5 Zessionen (4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle aktuellen technischen sowie organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherung zu treffen, um dem Auftraggeber elektronisch zu übermittelnde Daten frei von Forderungen Viren oder sonstigen, das rechnergestützte System des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässigAuftraggebers gefährdenden oder schädigenden Inhalten oder Anhängen zur Verfügung stellen zu können. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Contract

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird14 . 4 . 1 Der Auftragnehmer kann auf der Rechnung den gewünschten Zahlungs weg angeben, beginnt den der Auftraggeber nach Möglichkeit berücksichtigt. Bei der Nennung der Bankverbindung ist vom Auftragnehmer auch die Zahlungsfrist mit Übernahme Bankleitzahl anzugeben. 14 . 4 . 2 Erklärungen, dass die Zahlungen in bestimmter W eise bewirkt werden sollen, s ind für den Auftraggeber nicht verbi ndlich. 14 . 4 . 3 Als Tag der Ware Zahlung gilt, a) bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln der Tag der Übergabe oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich Einlieferung, b) bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers der gelieferten Ware Tag der Hingabe oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe Absendung des Überweisungsauftrages Auftrags an die Bank – sei es in Schriftform Post oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwdas Geldinstitut. 14 . 4 . 4 Vom Auftragnehmer angebotenes Skonto wird von jedem Rechnungsbetrag abgezogen, für den die geforderten Zahlungsfristen eingehal ten werden. Soweit Skonto vereinbart ist, beginnen die Skontofristen mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet giltdem Tag des Eingangs der prüfbaren Rechnungen ( Eingangsstempel der Empfangsstelle). Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 14 . 4 . 5 Der Lieferant Auftraggeber ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER allen Gegenanforderungen - auch aus anderen Rechtsverhältnissen - aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen Der Auftragnehmer ist nur zu einer Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. 14 . 4 . 6 Abtretungen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind Auftragnehm ers s ind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß Zu- stimmung des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind Auftraggebers ausgeschlossen.

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Samples: Bauvertrag

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird1. Zahlungen sind nur an uns zu richten. Vertreter und Reisende sind zum Inkasso nicht berechtigt. Vereinbarte Zahlungsfristen gelten grundsätzlich ab Rechnungsdatum. 2. Rechnungen sind zahlbar: 1. Innerhalb von 10 Tagen vom Tage der Ausstellung der Rechnung an mit 2 % Eilskonto; 2. ab 11. – 30. Tag der Ausstellung der Rechnung netto. 3. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. 4. Maßgeblich für den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Fall der Postabgangsstempel. Bei der Banküberweisung gilt der Vortag der Gutschrift der Bank des Verkäufers als Tag der Abfertigung der Zahlung. 5. Der Verkäufer behält sich, beginnt in Ausnahmefällen, von Fall zu Fall vor Akzepte oder Wechsel entgegenzunehmen. Sie werden nur zahlungshalber angenommen. Wechsel und Schecks gelten erst mit Einlosung als Zahlung. Bis dahin gelten die Zahlungsfrist mit Übernahme Forderungen des Verkäufers als nicht gestundet Diskont- und Wechselspesen sind vom Käufer bar zu vergüten. 6. Mit Fälligkeit der Ware oder Rechnung gerät der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt Käufer ohne Mahnung in Verzug. 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei Lässt der Käufer einen Wechsel zu Protest gehen oder wird ein Scheck nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich eingelöst oder kommt der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung Käufer mit einer der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgenfälligen Forderung in Verzug, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden so werden sämtliche Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnenGeschäfts- verbindung sofort fällig. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen sind vorbehaltlich weitergehende Rechte für den ausstehenden Betrag Zinsen von mindestens 6% über dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu zahlen. Zahlt der Käufer trotz Fälligkeit der Forderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder hat der Verkäufer begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem GrundeKäufers, wie beispielsweise Xxxxxx so ist der Verkäufer – unbeschadet der sich aus dem Titel Verzug ergebenden Rechte – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf. Auch ohne Rücktritt vom Vertrag kann er die Rückgabe der Ware verlangen. Bei Teil- oder Sukzessiv-Lieferungsgeschäften ist der Verkäufer nach seiner Xxxx auch berechtigt, nachträglich Vorauszahlungen für die noch ausstehende Lieferung oder ausreichende Sicherheiten zu fordern, sofern der Käufer mit der Zahlung für vorangegangene Lieferungen in Verzug ist. Zahlungen werden stets auf die älteste Schuld und etwa geschuldete Verzugszinsen angerechnet. 8. Im Fall des SchadenersatzesZahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, sowie Mahn- sämtliche mit der Geltendmachung des aushaftenden Kaufpreises durch den Verkäufer verbundenen Inkasso- und Inkassokosten sind ausgeschlossenAnwaltskosten zu bezahlen.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale, Delivery, and Payment

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere 10.1. Mangels besonderer Vereinbarung getroffen wird, beginnt ist die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu Zahlung frei unserer Zahlstelle zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenleisten. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat 10.2. Vereinbart e Zahlungsfristen gelten jeweils vom Tag der Rechnungsausstellung an. Vereinbart es Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter EUR 200,00 sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. 10.3. Solange fällige Forderungen des Lieferant en nic ht beglic hen wurden, sind wir zu keiner weit eren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflic htet. 10.4. Alle Forderungen des Lieferant en aus der Geschäftsverbindung - also das gesamte eingegangene Obligo des Bestellers gegenüber des Lieferanten (z.B. Ansprüche aus bei Fert igungsbeginn durch Gefahrenübergang in das Eigent um des Bestellers bereitgestellte Halbfabrikat e, aus auf seinem Namen treuhänderisch bei uns in Verwahrung eingelagert e Fert igware sowie aus bereits ausgelieferter noch nicht bezahlter Ware) werden - ohne Rücksicht auf die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto Laufzeit evtl. herein genommener Wechsel oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgenSchecks - sofort fällig, wobei sobald ein Anlass (z.B. Zahlungsverzug, schlechte Auskunft, Vollstreckungsmaßnahmen, Herabstufung der Bonit ät durch die Zahlung mit Übergabe Kredit versicherung etc.) hierfür auftritt. Das Entsprechende gilt , wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Überweisungsauftrages Bestellers bestehen oder wenn der Besteller Außenstände oder Waren, auf die sic h unser E igentumsvorbehalt erstreckt, an die Bank – sei es in Schriftform Drit te verpfändet oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwzur Sic herheit übereignet. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet giltUnter den gleic hen Voraussetzungen können wir bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlungen oder Sic herheitsleistungen verlangen. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Außerdem ist der Ordnungsmäßigkeit Lieferant, soweit der Lieferung Lieferant noch einen Verzicht auf dieabzuarbeit enden Auftragsbestand des Bestellers, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängelnnoch nicht angefertigt worden ist , Gewährleistung hat, zum Rücktritt dieser Lieferverträge berechtigt und/oder SchadenersatzSchadensersatz statt der Leist ung fordern. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird6.1. Fälligkeit und Zahlbarkeit: Die Rechnungen von PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx sind Netto-Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, beginnt die Zahlungsfrist sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Online-Geschäften mit Übernahme der Bestellung und sonst binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die Übergabe bzw. ein Versand der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufenAusführung sonstiger Leistungen erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger BezahIung. 6.2. Eigentumsvorbehalt: Bis zur Erledigung vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx an den von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe ihr gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwKaufpreises und allen damit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER iIm Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant Falle des Verzuges ist unter keinen Umständen PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnenihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung Abholung der Waren durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3PR-Monats Euribor BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx zu. Weitere Ansprüche Die Geltendmachung des Lieferanten Eigentumsvorbehalts durch PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx erklärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich. Im Falle der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen TIGER aus diesem Grundeden Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx ab. PR-BERATUNG Xxxxxxx Xxxxxxx ist berechtigt, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossenden Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 71. dieser EinkaufsbedingungenDie Zahlung ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewährt der Auftragnehmer 2 % Skonto auf den Rechnungsbetrag, jedoch nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzwauf Fracht, Porto, Versi- cherung oder sonstige Versandkosten. Reklamationen hinsichtlich Erschienene Anzeigenrechnungen im verlagseigenen Objekt „Memminger Monat“ sind sofort nach Erhalt der gelieferten Ware Rechnung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Leistung beginnt Liefer- bereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Xxxxxx und Spe- sen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die Zahlungsfrist ab Beseitigung rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichtein- lösung haftet der Mängel neu zu laufenAuftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. 2. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat 3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forde- rung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 4. Ist die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgenErfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekanntge- wordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, wobei so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwWeiterarbeit einstellen. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Diese Rechte stehen dem Auftragneh- mer auch zu, wenn der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang Auftraggeber sich mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus ErfüllungsmängelnBezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, Gewährleistung und/oder Schadenersatzdie auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. 8.3 Nachnahmesendungen werden5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, sofern in der Bestellung gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird1. Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt spätestens drei Werktage nach Übergabe des Fahrzeugs an AUTO1 auf das in der Rechnung angegebene Konto des Einstellers. Die angefallenen Gebühren können nach Xxxx von AUTO1 von der Zahlung abgezogen oder per Rechnung zur Zahlung angefordert werden. Im zweiten Fall hat der Einsteller den in der Rechnung genannten Betrag innerhalb von drei Tagen an AUTO1 zu bezahlen. 2. Die Unternehmen der AUTO1 Gruppe sind berechtigt, beginnt mit weiteren Forderungen, die Zahlungsfrist gegen den Einsteller bestehen, aufzurechnen, insbesondere aus Schadensersatz- oder Sachmängelgewährleistungsansprüchen. Ebenso kommt den Unternehmen der AUTO1 Gruppe ein Zurückbehaltungsrecht zu, sollte der Einsteller mit Übernahme der Ware Leistung in Verzug sein oder Uneinigkeit über Art oder Höhe einer zu erbringenden Leistung aus dem Vertrag bestehen. 3. Alle Preise werden in Euro (EUR) angegeben. 4. Mit der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7Zahlung des Kaufpreises wird das Fahrzeug nicht automatisch als mangelfrei abgenommen. dieser EinkaufsbedingungenDas Rügerecht unter Xxxxxx H bleibt hiervon unberührt. 5. Der Einsteller ist nicht berechtigt, die Übergabe des Fahrzeugs mit der Begründung zu verweigern, dass ihm noch andere tatsächliche oder nur von ihm behauptete Ansprüche gegen Unternehmen der AUTO1 Gruppe aus anderen geschlossenen Kaufverträgen zustehen bzw. zustünden. 6. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzwZahlungsverzug von AUTO1 kann der Einsteller vom Kaufvertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen zurücktreten. Reklamationen hinsichtlich AUTO1 kommt sieben Werktage nach Fälligkeit der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufenZahlung in Verzug. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER Weitere Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER Hinblick auf den Zahlungsverzug stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor Einsteller gegenüber Unternehmen der AUTO1 Gruppe nicht zu. Weitere Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten von Unternehmen der AUTO1 Gruppe oder ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Solche Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel Einstellers verjähren in einem Jahr ab Entstehung des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossenAnspruchs.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt 9.1 Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Zahlungsfrist mit Übernahme Korrektur/das Lektorat/die Erstellung von Texten nach der Ware Fertigstellung der Korrektur/des Lektorats/der Erstellung von Texten. Der Kunde erhält eine Rechnung auf dem Postweg oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer per E-Mail. Die Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto nach Erhalt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung zu erfolgenverlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Anfallende Bankgebühren (beispielsweise für Auslandsschecks) sind gegebenenfalls vollständig vom Kunden zu übernehmen. Ist Abholung vereinbart und wird der korrigierte Text vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, wobei so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Korrekturfassung zur Abholung die Zahlung mit Übergabe Zahlungspflicht des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzAuftraggebers ein. 8.3 Nachnahmesendungen werden9.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. in Anrechnung gebracht. Falls dem Auftragnehmer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbartist er berechtigt, nicht angenommendiesen geltend zu machen. 8.4 Der Lieferant 9.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist unter keinen Umständen der Auftragnehmer berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnendie Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Eine Ausnahme dazu stellt Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 4.1). Durch die Vereinbarung Einstellung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darArbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlung. 8.1 5.1. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen nicht ausdrücklich und schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird, beginnt ist der Vertragspartner nach Leistungserbringung und Rechnungslegung zur vollständigen Bezahlung des Preises für die Zahlungsfrist mit Übernahme von greenlife erbrachten Leistungen verpflichtet. Dem Vertragspartner zurechenbare Mehrkosten werden nachverrechnet. 5.2. Die Rechnungslegung erfolgt auf Basis der Ware oder Angebote, im Dienstleistungsfall aufgrund der ordnungsgemäß erbrachten Leistung von greenlife geführten Aufzeichnungen. 5.3. Sämtliche Zahlungen sind mangels abweichender Vereinbarungen binnen 14 Tagen ab Rechnungserhalt und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7abzugsfrei in Euro zu leisten. 5.4. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Skonto-Zahlungen zurückgehalten müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. 8.2 Nach Xxxx 5.5. Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn der Geldbetrag zur endgültigen Verfügung bei greenlife eingelangt ist. 5.7. An greenlife geleistete Zahlungen sind ohne Rücksicht auf eine gegenteilige Widmung durch den Vertragspartner zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste fällige Forderung von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet giltgreenlife anzurechnen. 5.8. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf dieAufrechnung durch Vertragspartner mit Gegenansprüchen welcher Art immer ist ausgeschlossen, TIGER im es sei denn, diese Gegenansprüche sind rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder wurden von greenlife ausdrücklich schriftlich anerkannt. 5.9. Bei Zahlungsverzug ist greenlife berechtigt 8% Verzugszinsen p.a. anteilig ab Fälligkeit zu verrechnen. Der Vertragspartner ist weiters bei jedem Zahlungsverzug verpflichtet, greenlife alle in Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem GrundeEinbringlichmachung offener Rechnungsbeträge entstehenden Kosten, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzesinsbesondere Mahn-, sowie Mahn- Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- und Inkassokosten sind ausgeschlossenAnwaltskosten, zu ersetzen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 6.1. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdbesonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, beginnt ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 8 Tagen netto ohne Abzug, jeweils ab Rechnungsdatum kosten- und spesenfrei zu leisten. 6.2. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Verkäufer über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Zahlungen sind erst dann Schuld tilgend, wenn der Verkäufer das Verfügungsrecht über die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungenganze, ihm zustehende Gegenwertsumme erhalten hat. 6.3. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzwAufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, sind wir berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistungen Rechnung zu legen. Reklamationen hinsichtlich Bei Teilrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenFaktura nach Ablauf des vereinbarten Zahlungsziels fällig. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto 6.4. Wechsel und Scheck nehmen wir nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung und stets nur zahlungshalber an. Diskont- und Wechselspesen gehen zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe Lasten des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzKäufers und sind sofort fällig. 8.3 Nachnahmesendungen 6.5. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten. 6.6. Fällige Gegenforderungen können gegen unsere Ansprüche nur dann aufgerechnet werden, sofern in der Bestellung nicht wenn wir die Gegenforderung schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenanerkannt haben oder sie rechtskräftig geworden ist. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt6.7. Alle Zahlungen an uns sind ohne gegenteilige Widmung zuerst auf Zinsen und Kosten und danach auf die jeweils älteste, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung fällige Forderung von Gutschriften daruns anzurechnen. 8.5 Zessionen 6.8. Eingeräumte Rabatte, Boni etc. sind mit dem Eingang der vollständigen Zahlung aufschiebend bedingt. Die Abtretung von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind Käufers gegen uns an Dritte, ist ohne schriftliche unsere vorhergehende Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Verkaufsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die 10.1 Die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder erfolgt - wenn nichts anderes vereinbart ist – innerhalb von 60 Tagen netto nach Lieferung und Rechnungsein- gang netto. Infolge vollmaschineller Bearbeitung werden Rechnungen jeweils nur am 5., 15. und 25. eines Monats be- zahlt. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt der Absendetag der Zah- lungsmittel. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rech- nungsprüfung. Bei Abnahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. 10.2 Die Zahlung erfolgt ausschließlich durch Überweisung. 10.3 MAN behält sich das Recht vor, Rechnungen nach vorheriger schriftlicher Information des Lieferanten nur in elektronischer Form per Datenfernübertragung zu erfolgenakzeptieren. 10.4 Bei fehlerhafter Lieferung ist MAN berechtigt, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzbis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 10.5 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigtohne vorherige schriftliche Zustimmung der MAN, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berech- tigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER Forderungen gegen MAN abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Bei Vorliegen eines verlängerten Ei- gentumsvorbehalts gilt die Zustimmung als erteilt. Tritt der Lie- ferant seine Forderungen gegen MAN entgegen Satz 1 ohne Zustimmung an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleich- wohl wirksam. MAN kann jedoch wahlweise mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darbefreiender Wirkung an den Lieferanten oder den Dritten leisten. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für Produktionsmaterial Und Ersatzteile

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere 3.1. Die in der Bestellung ausgewiesen Preise sind für die Laufzeit des Liefervertrages verbindlich. Sie schließen mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung getroffen wirddie Lieferung „frei Haus“ einschließlich Verpackung, Fracht, Transport und Versicherung ein. 3.2. Die Zahlung erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nach Xxxx des Bestellers mit 3 % Skonto am Ende des 3. Folgemonats des der Lieferung/ Leistung und dem Rechnungseingang oder nach Lieferung und dem Rechnungseingang ohne Abzug. Bei Annahme verfrühter Lieferungen beginnt die in Satz 1 genannte Zahlungsfrist erst mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu dem vereinbarten Liefertermin zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenTransportrechnungen werden 45 Tage nach Rechnungseingang beglichen. 8.2 Nach 3.3. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung, Scheck, Aufrechnung mit Gegenforderungen oder auf sonstige Weise nach Xxxx von TIGER hat des Bestellers. Ist die Teilnahme am Gutschriftverfahren vereinbart, erfolgt der Ausgleich per Gutschrift auf Basis der Bestellung. 3.4. Bei fehlerhafter Lieferung ist der Besteller berechtigt, die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzwertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern 3.5. Bei der Zahlung entstehende Bankgebühren werden in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbartWeise geteilt, nicht angenommendass der Besteller die Gebühren der von ihm beauftragten Bank, der Lieferant die Gebühren seiner Zahlstelle sowie der zwischengeschalteten Korrespondenzbanken trägt. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen3.6. Eine Ausnahme dazu stellt Die Preise enthalten nicht die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dargesetzliche Mehrwertsteuer. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung 13.1 Entgelte werden im Angebot festgelegt und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug ab Rechnungslegung fällig. Sofern im Angebot nicht abweichend festgelegt, werden Leistungen von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgenA-Trust nach tatsächlichem Anfall und dem daraus entstandenen Aufwand verrechnet. Entgelte werden in Euro und exklusive Steuern, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwGebühren und öffentlicher Abgaben angegeben. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf dieDie Entrichtung allfälliger Gebühren, TIGER Abgaben und Steuern im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzdem Leistungsverhältnis obliegt Kund:innen. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern 13.2 Transportkosten und Verpackung werden gesondert in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenRechnung gestellt. 8.4 Der Lieferant 13.3 Entgelte von Dauerschuldverhältnissen werden einmal jährlich entsprechend der Steigerung des VPI des Statistischen Bundesamts angepasst. Einmalentgelte werden nach der jeweiligen Leistungserbringung, laufende Vergütungen monatlich oder jährlich im Vorhinein in Rechnung gestellt. 13.4 Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen von 9,2% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank an. In diesem Fall ist unter keinen Umständen A-Trust dazu berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von EUR 40,- von Kund:innen zu fordern, wobei sich A-Trust die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens vorbehält. Qualifizierter Zahlungsverzug von Kund:innen berechtigt A-Trust zum Rücktritt von xxxxx mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnenden Kund:innen abgeschlossen Vereinbarungen, zur Einstellung bzw. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darZurückhaltung ihrer Leistungen und zur Fälligstellung des Entgelts für alle bereits erbrachten Leistungen. 8.5 Zessionen 13.5 Kund:innen können nur unbestrittene oder gerichtlich rechtskräftig festgelegte Forderungen gegen Forderungen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässigA-Trust aufrechnen. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 313.6 Reisezeiten von A-Monats Euribor zuTrust Mitarbeitern gelten als Arbeitszeit und werden nach Zeit und Aufwand verrechnet. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossenDabei kommt der vereinbarte Stundensatz zur Anwendung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Dienstleistungen Und Lieferungen Im Bereich It

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere 4.1. Die Zahlung ist bei Lieferung oder Bereithaltung zur Abholung sowie nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. 4.2. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung getroffen wirdund zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Xxxxxx trägt der Auftraggeber; sie sind vom Auftraggeber sofort zu bezahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung und Protestierung, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Auftragnehmer nur nach Maßgabe von Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen9. 4.3. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat 4.4. Der Auftraggeber kann, abgesehen vom Fall der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers, nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im rechtlichen Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/Forderung des Auftragnehmers steht und die gerichtlich rechtskräftig in einem Urteil festgestellt wurde oder Schadenersatzdie vom Auftragnehmer anerkannt worden ist. 8.3 Nachnahmesendungen werden4.5. Einem Auftraggeber, sofern in der Bestellung Unternehmer ist, steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenzu. Die Rechte gemäß § 1052 ABGB bleiben ihm erhalten. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt4.6. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER die dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluß bekannt geworden ist, gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. 8.5 Zessionen 4.7. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu zahlen, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist jedoch höchstens 5% p.a. 4.8. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber die allfälligen Einbringungskosten wie außergerichtliche Mahnungen, Inkasso- oder sonstige Spesen zu bezahlen. 4.9. Der Auftraggeber erklärt sich weiters damit einverstanden, daß einlangende Zahlungen unbeschadet eines etwaigen angegebenen Verwendungszweckes in erster Linie zur Abdeckung sofort fälliger Nebenkosten, daß sind Verzugs-, Wechseldiskontzinsen, Mahn-, Inkasso-, und sonstige Spesen, etc. herangezogen werden. Verbleibende Restbeträge werden gemäß § 1416 ABGB der ältesten Forderung für Lieferung und Leistung angerechnet. 4.10. Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzuges bei Geltendmachung des Kaufpreises, Einleitung des Ausgleiches oder Einleitung des Konkurses des Bestellers treten für alle einzelnen Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässigAuftragnehmers Terminverlust ein und werden etwaig vereinbarte Rabatte oder sonstige Nachlässe ungültig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen 4.11. Weiters steht es dem Lieferanten Verzugszinsen Auftragnehmer zu, laufende und anstehende Lieferungen aus der Unsicherheitseinrede gemäß § 1052 ABGB aus bereits abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Geschäften im Ausmaß Falle des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche Zahlungsverzuges des Lieferanten gegen TIGER aus diesem GrundeAuftraggebers einzustellen, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossenohne daß der Auftraggeber daraus irgendwelche Rechte oder Rechtsfolgen ableiten kann.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdFalls nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder bei Lieferungen und Leistungen der Genossenschaft ohne jeden Abzug innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto nach Rechnungserhalt zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – . Bei Lieferung bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit Leistung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung noch einen Verzicht auf diebzw. Leistung berechnet. Bei tag- gleicher Rechnungsstellung (keine Monatsrechnung) und Zahlungseingang mittels SEPA-Lastschrift binnen 3 Bankarbeitstagen nach Rechnungsstellung gewähren wir 1% Skonto. Heizöl- und Kraftstoff- lieferungen, TIGER Getreidelieferungen, Saatmais sowie Dienstleistungen und Arbeitslöhne sind von der Skontoregelung ausgenommen. Bei Überschreitung des Netto-Zahlungsziels erfolgt Zinsabrechnung. Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfül- lungshalber. Bei Zahlung im Zusammenhang SEPA-Lastschriftverfahren benachrichtigt die Genossenschaft den Vertragspartner bei einmaliger SEPA-Lastschrift und bei jeder SEPA-Dauerlastschrift mit wechselnden Beträgen spätestens 1 Werktag vor Lastschrifteinzug über diesen. Bei erstmaliger SEPA-Dauerlastschrift mit gleichbleiben- den Beträgen benachrichtigt die Genossenschaft den Vertragspartner spätestens 1 Werktag vor der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln1. Lastschrift über den 1. Lastschrifteinzug und die Folgeeinzüge. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers; sie sind sofort fällig. Bei Zahlung durch Xxxxxx gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Genossenschaft, Gewährleistung und/sondern erst seine endgültige Einlösung als Zahlung. Der Vertragspartner der Genossenschaft kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der Genossenschaft nicht bestritten werden oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werdenrechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner der Genossenschaft kann ein Zurückhaltungsrecht, sofern in der Bestellung das nicht schriftlich anders vereinbartauf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, nicht angenommenausüben. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird7.1. Mit dem Abschluss des Kaufvertrages wird die elektronische Rechnungslegung zumindest in Form einer unsignierten PDF-Datei mittels E-Mail akzeptiert. Auf Wunsch können auch alternative Versandarten angeboten werden (Post, beginnt etc.). 7.2. Mangels anderer Vereinbarungen sind Zahlungen prompt netto bei Fakturenerhalt fällig. Im Ausland erfolgt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware Zahlung per Vorauskasse oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser EinkaufsbedingungenNachnahme. 7.3. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt Zahlungsverzug sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenin unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, Geräte und dergleichen - ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist - zurückzunehmen. 8.2 Nach Xxxx 7.4. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 313. % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto p.A. zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer zu erfolgenfordern, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER wenn im Zusammenhang mit konkreten Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Treten Veränderungen auf dem Geld- oder Kapitalmarkt ein, die eine generelle Änderung der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus ErfüllungsmängelnKreditzinsen bewirken, Gewährleistung und/oder Schadenersatzsind wir zu einer entsprechenden Anpassung des vereinbarten Zinssatzes berechtigt. 8.3 Nachnahmesendungen werden7.5. Der säumige Kunde ist verpflichtet, sofern in alle prozessualen und schuldhaft verursachten außerprozessualen Kosten der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbartEinbringlichmachung, nicht angenommeninsbesondere auch Kosten eines von uns beigezogenen Anwaltes, zu ersetzen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen7.6. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darNichtvereinbarte Abzüge bei Zahlungen werden keinesfalls anerkannt. 8.5 Zessionen 7.7. Die Zurückhaltung von Forderungen Zahlungen oder Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten Käufers sind ausgeschlossen. 7.8. Bei uns einlangende Zahlungen tilgen zuerst die Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.

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Samples: Sales Contracts

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird5.1 Zahlungen auf ordnungsgemäß erstellte Rechnungen des Lieferanten erfolgen nach 14 Tagen mit 3 % Skonto, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme nach 30 Tagen netto nach Erhalt der Ware oder bzw. Dienstleistung (inkl. Dokumentationen) und sonstigen geforderten Unterlagen (z. B. Werkszeugnisse etc.) vorbehaltlich der ordnungsgemäß erbrachten Leistung Freigabe durch unser Qualitätsmanagement. Das Fehlen der Dokumente und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser EinkaufsbedingungenUnter- lagen verzögert den Fälligkeitstermin. Bei Banküberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser Überweisungsauf- trag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; für Verzögerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzwverantwortlich. 5.2 Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin. 5.3 In allen für die Zahlung relevanten Unterlagen sind unsere Bestell-Nummer(n) und das Datum anzugeben. Reklamationen hinsichtlich Wir behalten uns das Recht vor, nicht identifizierbare oder zuzuordnende Rechnungsunterlagen zurückzusenden. Die durch fehlerhafte Rechnungsstellung verursachten Verzögerungen der Zahlung beeinträchtigen nicht die Möglichkeit des Skontoabzugs. 5.4 Die Entgegennahme der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung Waren und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werdenihre Bezahlung durch uns ersetzt nicht die Abnahme und stellt keinen Verzicht auf die spätere Geltendmachung von Mängel-, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften Schaden- ersatz- oder sonstigen Ansprüchen gegen den Lieferanten dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, beginnt ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leis- tungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf ei- ner ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns be- stehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Zahlungsfrist Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. 5.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Ge- schäftsbeziehung mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungendem Kunden fällig zu stellen. 5.6. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen ge- währte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenRechnung zugerechnet. 8.2 Nach Xxxx 5.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von TIGER hat Zahlungs- verzug, die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassoge- bühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. 5.8. Wir sind gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zah- lungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto Punkte über dem Basiszinssatz zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwberechnen. 5.9. mit Postaufgabe Die Geltendmachung eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet giltweiteren Verzugsscha- dens behalten wir uns vor. 5.10. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festge- stellt oder von uns anerkannt worden sind. 5.11. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 40,-- so- weit dies im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzangemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen 10.1.Der Makler/Verwalter kann sich zum Einzug seiner fälligen und verdienten Rechnungs- beträge eines externen Dienstleisters (Paybondo) bedienen. 10.2.Der Kunde stimmt zu, dass der Makler/Verwalter dem externen Forderungsdienstleis- ters alle notwendige Informationen zur Zahlungsabwicklung übermittelt. 10.3.Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei den übermittelten Daten auch um persönliche Daten handeln kann. 10.4.Die Weitergabe erfolgt jeweils im Einzelfall und unter Beachtung der geltenden Daten- schutzgesetze. 10.5.Der Kunde stimmt zu, dass Paybondo eine Überprüfung seiner Bonität durchführen kann. 11.1.Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das ver- einbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird und entsprechend gemahnt wurde. Darüber- hinaus kommt der Auftraggeber ohne das es einer Mahnung bedarf in Zahlungsverzug, wenn das Zahlungsziel mehr als 30 Tage überschritten wird. 11.2.Für den Fall des Verzuges ist der Makler/Verwalter berechtigt Verzugszinsen gemäß § 288 I BB (Verbraucher) oder § 288 II BGB (Unternehmer) zu erheben. 12.1.Der Auftraggeber (als Verkäufer oder Vermieter) ist berechtigt, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme sich eigenständig und ohne Mitwirkung des Maklers um den Abschluss eines Kaufvertrages oder Mietvertrages zu bemühen. 12.2.Der Auftraggeber (als Käufer) hat das Recht, mehrere Makler parallel zueinander zu be- auftragen. Er ist ferner berechtigt, sich ohne Mitwirkung des Maklers um den Abschluss ei- nes Kaufvertrages zu bemühen. 00.0.Xx Fall des 12.1. schuldet der Ware Auftraggeber dem Makler angemessenen Aufwendungser- satz für bis zum Zeitpunkt des eigenen Verkaufs oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung eigenen Vermietung erbrachte Leistungen des Maklers (insbesondere Erstellung des Exposes, Unterlagenaufbereitung, Ob- jektsbesichtigung). 13.1.Der Auftraggeber (als Verkäufer oder Vermieter) verzichtet für einen Zeitraum von 12 Monaten auf das Recht, mehrere Makler parallel nebeneinander zu beauftragen. Dies gilt nicht für Xxxxxx, die innerhalb des Netzwerkes des Maklers zusammenarbeiten. 13.2.Der Auftraggeber (als Verkäufer oder Vermieter) wird dem Makler unverzüglich alle er- forderlichen Unterlagen, die zur Bearbeitung des Auftrags benötigt werden, übergeben, ihm alle notwendigen Informationen erteilen und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7ihn bei seinen Verkaufsbemühungen in jeder Weise unterstützen. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt 13.3.Der Auftraggeber (als Käufer) verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über alle Um- stände zu informieren, die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe Tätigkeit des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER Maklers im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus ErfüllungsmängelnAusführung des Maklervertrages tangieren. Dies gilt im Besonderen, Gewährleistung undwenn der Kunde seine Kaufabsicht ändert oder aufgibt. 13.4.Falls dem Auftraggeber (als Verkäufer oder Vermieter) ein ihm durch den Makler nach- gewiesener Kaufinteressent bereits bekannt ist, hat er dies dem Makler unverzüglich - bin- nen 3 Tagen - mitzuteilen, widrigenfalls kann er sich nicht auf eine solche Kenntnis berufen. 13.5.Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Makler unverzüglich über alle Umstände zu in- formieren, die die Tätigkeit des Maklers/Verwalters im Zusammenhang mit der Ausführung des Maklervertrages tangieren. Dies gilt im Besonderen, wenn der Kunde seine Verkaufsab- sicht oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen Vermietungsabsicht ändert oder aufgibt bzw. die Verwaltertätigkeit beendet wer- den soll. 13.6.Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Makler über das Zustandekommen eines Kauf- vertrages oder Mietvertrages umgehend in Kenntnis zu setzen und diesem auf Verlangen eine vollständige Kopie des Kaufvertrages oder Mietvertrages zu übergeben. Diese Verpflich- tung besteht für den Auftraggeber auch dann, wenn der Abschluss nicht auf die Tätigkeit des Maklers zurückzuführen ist. 13.7.Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Informationen, die ihm im Rahmen dieses Vertra- ges bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Er verpflichtet sich im Besonderen, diese In- formationen nicht an Dritte weiter zu geben oder zugänglich zu machen. 13.8.Dem Auftraggeber (als Käufer) obliegt es in eigener Verantwortung die Richtigkeit und Vollständigkeit der objektsbezogenen Informationen zu überprüfen. 14.1.Der Makler/Verwalter ist berechtigt, die Ausführung des Auftrages an einen Dritten zu übertragen. Dem Auftraggeber dürfen dadurch keine zusätzlichen Kosten oder Verpflichtun- gen entstehen. 14.2.Der Makler ist berechtigt, auch mit dem jeweils anderen Vertragsteil (Käufer oder Ver- käufer, Mieter sofern gesetzlich erlaubt) einen entgeltlichen Maklervertrag abzuschließen („Doppeltätigkeit“). Der Auftraggeber ist vor Abschluss des Vertrages über die Doppeltätig- keit mit dem anderen Vertragsteil in Textform zu informieren. 14.3.Der Makler/Verwalter ist berechtigt, Xxxxxxxxxxxxx seines Unternehmens auf der im Auftrag des Auftraggebers zu verkaufenden oder zu vermietenden Immobilie aufzustellen oder anzubringen. 14.4.Der Makler ist berechtigt, während des Abschlusses des Kaufvertrages oder Mietvertra- ges anwesend zu sein. 15.1.Jede Doppeltätigkeit im Sinne von 10.2., verpflichtet den Makler zu strenger Unpartei- lichkeit gegenüber Verkäufern, Käufern und Mietern. 15.2.Der Makler/Verwalter verpflichtet sich, dem Auftraggeber regelmäßig über seine Bemü- hungen schriftlich oder per E-Mail Mitteilung zu machen. 15.3.Der Makler/Verwalter verpflichtet sich, diesen Maklervertrag mit der Sorgfalt eines or- dentlichen Kaufmannes und nach bestem Wissen auszuführen. 15.4.Der Makler/Verwalter verpflichtet sich, über die in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbartAusführung dieses Maklervertra- ges über den Auftraggeber erlangten Kenntnisse Stillschweigen zu bewahren. 15.5.Der Makler/Verwalter verpflichtet sich hinreichende Nachforschungen über das Kauf- oder Verkaufsobjekt bzw. Mietobjekt oder über Käufer und Verkäufer bzw. Mieter anzustel- len, nicht angenommenwenn offensichtlich ist, dass die Ergebnisse von Bedeutung und notwendig für die Ver- tragsabwicklung sind. Im Übrigen ist der Makler nur dann zu Nachforschungen verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 a) Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdnicht anderweitig schriftlich vereinbart, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung müssen alle Zahlungen in EURO erfolgen und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist sind innerhalb von 30 Tagen ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung Rechnungsdatum netto dem Konto von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenNovar gutzuschreiben. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat b) Der Käufer zahlt alle Gebühren, die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung einer Zahlung entstehen. Schecks und/oder SchadenersatzWechsel werden nur zahlungshalber und nach besonderer schriftlicher Vereinbarung angenommen. Sie gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. 8.3 Nachnahmesendungen werdenc) Novar behält sich vor, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbartjederzeit die Kreditwürdigkeit des Käufers zu prüfen und im Falle einer negativen Bewertung ohne Vorankündigung den Kredit zu ändern oder aufzukündigen und weiterhin für zukünftige Lieferungen zusätzliche Sicherheiten, nicht angenommenBürgschaften oder Zahlung im Voraus zu verlangen. Novar kann nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist für die Sicherheitsleistung vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigtd) Bei Zahlungsverzug des Käufers (i) zahlt der Käufer Novar jährlich Zinsen in Höhe von 8%-Punkten über dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten jeweiligen Basiszinssatz sowie alle Kosten und Auslagen, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER einschließlich angemessener Anwaltskosten, die Novar bei der Einziehung solcher überfälligen Beträge entstehen; (ii) der Käufer wird Rechnungsbeträge oder Teile davon nicht mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt Beträgen verrechnen oder erstatten, die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen Novar, seinen Muttergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften oder anderen Abteilungen oder Einheiten fällig werden oder werden können; (iii) Novar kann überfällige Beträge von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3Rabatten, Marketing-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.Entwicklungsfonds (Coop) oder anderen Anreizberechnungen ausschließen;

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt 10.1 Die Rechnung ist zweifach unter Angabe der Bestell- und Kostenstellennummer und Beifügung einer Kopie des durch den Besteller unterschriebenen Liefer- scheins an die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu angegebene Anschrift zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdensenden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder 10.2 Mangels anderer Vereinbarung werden Zahlungen innerhalb von 14 Tagen unter Abzug 30 Kalendertagen abzüglich 3 % Skonto, innerhalb von 360 Kalendertagen abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen90 Kalendertagen ohne Skontoabzug nach Übernahme und Rech- nungserhalt geleistet. Dies gilt auch für gekürzte und fristgerecht bezahlte Rech- nungsbeträge. 10.3 Die Zahlungsfrist beginnt mit Rechnungseingang, wobei frühestens jedoch mit Liefe- rung; dies gilt auch bei vorzeitiger Lieferung. 10.4 Die vereinbarten Nettozahlungsfristen bzw. Skontofristen gelten auch dann als gewahrt, wenn die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an zum, nach Ablauf der betreffenden Frist, nächstfol- genden Überweisungstermin erfolgt. Die dadurch verursachte Fristverlängerung beträgt längstens 5 Werktage. Sofern eine der vorstehend genannten Fristen in- nerhalb von 5 Tagen vor Ende eines Kalenderquartals fällig wird, gilt die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks Zahlung als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf dierechtzeitig, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzwenn sie innerhalb von 5 Werktagen nach Kalenderquartalsende erfolgt. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in 10.5 Sowohl die Skonto- als auch die Zahlungsfrist ist während der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenWeihnachtsfeier- tage (Donnerstag vor dem 24.12. bis zum Montag nach dem 06.01.) gehemmt. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt10.6 Das Recht auf Skontoabzug für innerhalb der Skontofrist geleistete Zahlungen wird nicht dadurch aufgehoben, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung dass andere Zahlungen außerhalb der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darSkontofrist geleistet werden. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Bestellbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere 9.1 Mangels abweichender Vereinbarung getroffen sind sämtliche Zahlungen sofort nach Erhalt der Ware netto ohne Abzug zu erbringen. Alle Zahlungen erfolgen in der Rechnungswährung „frei Zahlstelle" von ADA. Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Bei kundenspezifischen Teilen (Sonderanfertigungen) oder Varianten derselben hat ADA grundsätzlich ein Recht auf Anzahlung in Höhe von einem Drittel des vereinbarten Kaufpreises. 9.2 Im Falle nicht fristgerechter Zahlung ist der Kaufpreis für die Dauer des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzli- chen Verzugszinssatz zu verzinsen. ADA behält sich die Gel- tendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von ADA auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. Ist Teilzahlung vereinbart und bleibt der Käufer mit einem Betrag von mehr als 10% des noch offenen Kaufpreises im Rück- stand, so wird der gesamte noch offene Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. 9.3 Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch von ADA auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung (z.B. durch Antrag auf Eröff- nung des Insolvenzverfahrens, Hingabe ungedeckter Schecks), ist ADA nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen– gegebenenfalls nach Fristset- zung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzel- anfertigungen wie etwa personalisierte Waren) kann ADA sofort den Rücktritt erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenFristsetzung bleiben unberührt. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt 6.1. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungenfür den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. 6.2. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt Aufträgen, die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung mehrere Einheiten (z.B. Arbeitspakete und/oder SchadenersatzSchulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. 8.3 Nachnahmesendungen werden6.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, sofern in die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenGewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen6.4. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen. 6.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten. 6.6. Der Anspruch auf Zahlung des 3-Monats Euribor zuHonorars bzw. Weitere Ansprüche Entgelts bleibt unberührt, wenn eine im Auftrag des Lieferanten gegen TIGER Auftraggebers beantragte Förderung andersartige Finanzierung seitens des Fördergebers aus diesem Grundewelchem Grund auch immer nicht bewilligt bzw. gänzlich oder teilweise zurück verlangt wird. 6.7. Der Auftragnehmer kann die Fertigstellung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Honoraransprüche abhängig machen. Die Beanstandung der Arbeiten des Auftragnehmers berechtigt, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm zustehenden Vergütungen. 6.8. Alle Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Honorars im Eigentum des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossenAuftragnehmers.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdFalls nichts anderes vereinbart ist, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter bei Lieferungen und Leistungen der Genossenschaft ohne jeden Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – . Bei Lieferung bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit Leistung auf Ziel wird das Zahlungsziel ab dem Datum der Lieferung noch bzw. Leistung berechnet. Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers; sie sind sofort fällig. Bei Zahlung durch Xxxxxx gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Genossenschaft, sondern erst seine endgültige Einlösung als Zahlung. Der Vertragspartner der Genossenschaft kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrech- nen, die von der Genossenschaft nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner der Genossenschaft kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht aus demselben rechtlichen Verhältnis beruht, nicht ausüben. Bei Zahlung durch SEPA Lastschriftmandat erfolgt die Vorabankündigung (Pre-Notification) z.B. durch Rechnung, Abrechnung, Avis etc. spätestens einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit Tag vor der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern Belastungsbu- chung. Der Abbuchungsbetrag kann von dem in der Bestellung Vorabankündigung mitgeteilten Be- trag abweichen, wenn Rechnungen/Gutschriften mit gleicher Fälligkeit zusammengefasst werden. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder die Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käufers, solange die Nichteinlösung oder Rückbuchung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommendurch die GS agri eG verursacht wurde. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere 4.1. Die Zahlung ist bei Lieferung oder Bereithaltung zur Abholung sowie nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. 4.2. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung getroffen wirdund zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Xxxxxx trägt der Auftraggeber; sie sind vom Auftraggeber sofort zu bezahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung und Protestierung, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme Benachrichtigun g und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Auftragnehmer nur nach Maßgabe von Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen9. 4.3. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat 4.4. Der Auftraggeber kann, abgesehen vom Fall der Zahlungsunfähigkeit des Auftragnehmers, nur mit einer Gegenforderung aufrechnen, die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im rechtlichen Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/Forderung des Auftragnehmers steht und die gerichtlich rechtskräftig in einem Urteil festgestellt wurde oder Schadenersatzdie vom Auftragnehmer anerkannt worden ist. 8.3 Nachnahmesendungen werden4.5. Einem Auftraggeber, sofern in der Bestellung Unternehmer ist, steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenzu. Die Rechte gemäß § 1052 ABGB bleiben ihm erhalten. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt4.6. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER die dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss bekannt geworden ist, gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. 8.5 Zessionen 4.7. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu zahlen, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist jedoch höchstens 5% p.a. 4.8. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber die allfälligen Einbringungskosten wie außergerichtliche Mahnungen, Inkasso- oder sonstige Spesen zu bezahlen. 4.9. Der Auftraggeber erklärt sich weiters damit einverstanden, daß einlangende Zahlungen unbeschadet eines etwaigen angegebenen Verwendungszweckes in erster Linie zur Abdeckung sofort fälliger Nebenkosten, daß sind Verzugs-, Wechseldiskontzinsen, Mahn-, Inkasso- , und sonstige Spesen, etc. herangezogen werden. Verbleibende Restbeträge werden gemäß § 1416 ABGB der ältesten Forderung für Lieferung und Leistung angerechnet. 4.10. Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzuges bei Geltendmachung des Kaufpreises, Einleitung des Ausgleiches oder Einleitung des Konkurses des Bestellers treten für alle einzelnen Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässigAuftragnehmers Terminverlust ein und werden etwaig vereinbarte Rabatte oder sonstige Nachlässe ungültig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen 4.11. Weiters steht es dem Lieferanten Verzugszinsen Auftragnehmer zu, laufende und anstehende Lieferungen aus der Unsicherheitseinrede gemäß § 1052 ABGB aus bereits abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Geschäften im Ausmaß Falle des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche Zahlungsverzuges des Lieferanten gegen TIGER aus diesem GrundeAuftraggebers einzustellen, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossenohne dass der Auftraggeber daraus irgendwelche Rechte oder Rechtsfolgen ableiten kann.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird1. Unsere Forderungen haben wir im Rahmen eines laufenden Factoring-Vertrages an adesion Factoring GmbH abgetreten. Zahlungen durch Scheck, beginnt die Zahlungsfrist Überweisung oder in sonstiger Form können mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7schuldbefreiender Wirkung nur an adesion Factoring GmbH, Konstanzer Xxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxxxxxx, auf das Konto Nr. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten 431922409, Commerzbank AG, BLZ 613 400 79, IBAN XX00000000000000000000, BIC XXXXXXXXXXX geleistet werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER 2. Die Zahlung hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Ordnungsmäßigkeit Lieferung, Teil- lieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Xxxxxx und Xxxxxx trägt der Lieferung Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestie- rung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. 3. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. 4. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 5. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss bekanntgewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch einen Verzicht auf dienicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, TIGER im Zusammenhang wenn der Auftraggeber sich mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus ErfüllungsmängelnBezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, Gewährleistung und/oder Schadenersatzdie auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. 8.3 Nachnahmesendungen werden6. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, sofern in der Bestellung gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere 10.1 Die Zahlung erfolgt im Büro der Zorge Hungary Kft oder per Banküberweisung auf das genannte Konto. 10.2 Den Zahlungskonditionen sind in Reihenfolge der Wichtigkeit der zu versehenden Arbeiten und Lieferungen zu regeln. Mangels anderweitiger Vereinbarungen muss die Zahlung innerhalb von höchstens 30 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen. Die Zorge Hungary Kft kann eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung fordern oder per Nachnahme bzw. gegen Barzahlung liefern. 10.3 Versäumt der Auftraggeber, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, ist die Zorge Hungary Kft selbst dann berechtigt, die Arbeiten zu suspendieren, wenn eine fixe Lieferfrist vereinbart wurde. 10.4 Etwaige Vorschriften verschiedener Behörden, die die Nutzung der zu liefernden oder soeben gelieferten Dinge verhindern, modifizieren nicht die gültigen Verpflichtungen des Auftraggebers. 10.5 Ein Recht des Auftraggebers, etwaige Forderungen gegenüber der Zorge Hungary Kft in seine Verpflichtungen einzurechnen, wird ausdrücklich ausgeschlossen, außer die Parteien kommen hinsichtlich spezifisch benannter Positionen im Voraus schriftlich anders überein. 10.6 Der gesamte Kaufpreis laut Rechnung ist in jedem Fall sofort und in einer Summe einforderbar, wenn der Zahlungspflichtige am Fälligkeitstag die Teilzahlung gemäß Vereinbarung getroffen nicht genau erstattet, wenn der Auftraggeber Konkurs anmeldet, um Zahlungsaufschub ansucht, er einem Regiment zur Schuldensanierung (WNSP) unterliegt, um Unterstellung unter Treuhänderschaft ansucht, wenn die Firma oder die Forderung des Auftraggebers beschlagnahmt wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme weiters wenn der Ware Auftraggeber verstirbt, liquidiert oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenaufgelöst wird. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder 10.7 Wird eine Rechnung nicht innerhalb von 14 30 Tagen unter Abzug ab Rechnungsdatum beglichen, fällt der Auftraggeber von 3Rechts wegen in Verzug. In diesem Fall werden Zinsen in Höhe von 1% Skonto pro Monat fällig, außer das Gesetz sieht einen höheren Zinssatz vor. In letzterem Fall kommt der gesetzliche Zinssatz zur Anwendung, und zwar wird für die Fraktion eines Monats der gesamte Monatszins fällig. 10.8 Die Zorge Hungary Kft hat das Recht, abgesehen von der Kapital- und Zinsforderung die Begleichung sämtlicher außergerichtlicher Kosten einzufordern, die sich aus der Nichtzahlung oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgenverspäteten Zahlung ergeben. Die außergerichtlichen Kosten werden dem Auftraggeber auf jeden Fall angelastet, wobei wenn die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder Zorge Hungary Kft eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang dritte Person mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus ErfüllungsmängelnEintreibung ihrer Forderungen vom Auftraggeber beauftragt. Der Mindestbetrag dieser Kosten beläuft sich auf 20% des Gesamtbetrags der Forderung, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werdensind die tatsächlichen Kosten höher, sofern in ist der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbarthöhere Betrag zu erstatten. Aus der nackten Tatsache, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant dass die Zorge Hungary Kft eine Versicherung für die Schulden Dritter abgeschlossen hat, ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung Größenordnung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzesaußergerichtlichen Kosten ersichtlich, sowie Mahn- der Umstand, dass die Gesellschaft deren Erstattung als ihre Pflicht ansieht. Akzeptiert die Zorge Hungary Kft den Konkurs eines Auftraggebers, schuldet der Auftraggeber außer dem Gesamtbetrag, den Zinsen und Inkassokosten sind ausgeschlossenaußergerichtlichen Kosten auch die Kosten des Konkursantrags.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 78.1. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder sind innerhalb von 14 Tagen unter ab Rechnungsdatum zu bezahlen. 8.2. Zahlungen sind ohne jeden Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto frei Zahlstelle des Lieferanten in der vereinbarten Währung zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet giltleisten. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen gehen zu Lasten des Käufers. 8.3. Der Käufer kann mit einer Gegenforderung nur aufrechnen, wenn diese vom Lieferanten unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Lieferanten beruht, kann der Käufer nicht geltend machen. 8.4. Eine Zahlung bedeutet jedoch weder gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Lieferant über sie verfügen kann. 8.5. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften im Verzug, so kann der Lieferantunbeschadet seiner sonstigen Rechte a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine Anerkennung angemessene Verlängerung der Ordnungsmäßigkeit Lieferfrist in Anspruch nehmen, b) sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der Lieferung noch einen Verzicht auf diejeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 1,25 % pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer verrechnen, TIGER sofern der Lieferant nicht darüberhinausgehende Kosten nachweist, c) im Falle der qualifizierten Zahlungsunfähigkeit, dh nach zweimaligem Zahlungsverzug, andere Rechtsgeschäfte nur mehr gegen Vorauskassa erfüllen. 8.6. In jedem Fall ist der Lieferant berechtigt vorprozessuale Kosten, insbes. Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten, in Rechnung zu stellen. 8.7. Der Lieferant behält sich das Eigentum an den Elektroprodukten vor bis sämtliche Forderungen, die dem Lieferanten gegen den Käufer jetzt oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängelnden Elektroprodukten zukünftig zustehen, Gewährleistung und/oder Schadenersatzbeglichen sind. 8.3 Nachnahmesendungen werden8.8. Bei Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte ist der Käufer verpflichtet, sofern in der Bestellung nicht unverzüglich auf das Eigentum des Lieferanten hinzuweisen. Weiterhin ist er verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu informieren sowie nachfolgend schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenzu unterrichten. 8.4 8.9. Sind zur Herstellung der Betriebsbereitschaft der Elektroprodukte Kosten für Installation, Montage und Einrichtungen erforderlich, bestimmen sich diese nach den jeweils gültigen Preislisten des Lieferanten. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt. 8.10. Der Lieferant ist unter keinen Umständen zur Übertragung der sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten berechtigt 8.11. Der Lieferant kann ungeachtet der ihm sonst zustehenden Rechte die Elektroprodukte zur Sicherung seiner Rechte zurücknehmen, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät. 8.12. Der Lieferant kann die weitere Durchführung sämtlicher Verträge mit dem Käufer einstellen, wenn der Käufer mit einer Zahlung in Verzug kommt oder wenn konkrete Anhaltspunkte einer bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit des Käufers vorliegen. In diesen Fällen ist der Lieferant auch berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit die sofortige Vorauszahlung aller – auch noch nicht fälliger – Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften daroder entsprechende Sicherheiten zu verlangen. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlung. 8.1 Sofern 1. Der Preis und etwaige Entgelte für Nebenleistungen sind bei der Übergabe der Ware zur Zahlung fällig. 2. Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung mit uns. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen. 3. Soweit keine besondere Vereinbarung getroffen wirdbesteht, beginnt sind Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen. 4. Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn und soweit der Betrag der Grünenthal GmbH zur freien Verfügung steht. 5. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Grünenthal GmbH bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers ist nicht statthaft, eben so wenig wie die Zahlungsfrist Aufrechnung mit Übernahme solchen. 6. Befindet sich der Ware oder Auftraggeber in Zahlungsverzug, erhebt die Grünenthal GmbH Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB. Zahlungen des Auftraggebers werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und mit dem Überschuss auf die jeweils ältesten Rechnungen verrechnet. Das Recht der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt Grünenthal GmbH zur Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt. 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich Befindet sich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER Auftraggeber im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus ErfüllungsmängelnZahlungsverzug, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen die Grünenthal GmbH berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darLieferungen zurückzubehalten und ist nicht verpflichtet, vereinbarte Lieferungen durchzuführen und Liefertermine einzuhalten. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Sales Contracts

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird(§ 17 VOL/B) 10.1 Das Land Hessen möchte neben der Möglichkeit der Papierrechnung die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) fördern. Entsprechende Erläuterungen zu den Voraussetzungen zur Übermittlung von E-Rechnungen erhalten Sie auf Anforderung durch den Auftraggeber. 10.2 Die Zahlung erfolgt bargeldlos in Euro und wird grundsätzlich durch den Auftraggeber geleistet. Abweichungen werden besonders vermerkt. 10.3 Die Zahlung des Rechnungsbetrags wird nach 30 Kalendertagen nach Zugang der prüffähigen Rechnung fällig (§ 271 BGB). Entsprechend der Regelung nach Ziffer 1 Satz 3 und 4 BVB werden abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Regelungen der Auftragnehmer zur Fälligkeit der Zahlung nicht Vertragsbestandteil. Die Zahlung wird unverzüglich, beginnt spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen (ggf. spätestens 21 Kalendertage unter Abzug eines vereinbarten Skontos) nach Zugang der prüffähigen Rechnung ausgeführt (§ 17 Nr. 1 Satz 2 VOL/B). In der hessischen Landesverwaltung werden Rechnungen zunehmend maschinell und automatisch verarbeitet. Daher muss jede Rechnung den Leistungs- und Rechnungsempfänger ausweisen sowie die Zahlungsfrist Bestellnummer bei Rechnungen mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung Bestellbezug. Rechnungen ohne diese Angaben können nicht bearbeitet werden und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten müssen zurückgegeben werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER 10.4 Abschlagszahlungen sind gesondert zu vereinbaren. 10.5 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher oder textlicher (§ 126b BGB) Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 10.6 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 10.7 Im Falle der Überzahlung hat die Zahlung entweder der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwzahlen. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Auf einen Wegfall der Ordnungsmäßigkeit Bereicherung kann sich der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzAuftragnehmer nicht berufen. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen.a) Gerichtsstand (§ 19 VOL/B) 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER b) Verträge mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.ausländischen Auftragnehmern (§ 19 VOL/B)

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Samples: Besondere Vertragsbedingungen (Bvb) Für Die Ausführung Von Lieferungen Und Leistungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme 1. Die Zahlung des Kaufpreises hat grundsätzlich bis zum 30. des der Ware Lieferung folgenden Monats netto ohne Abzug zu erfolgen. Abweichende Vereinbarungen sind schriftlich zu treffen. 2. Die Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung Eintritt von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die Fälligkeit sämtlicher aushaftenden Forderungen zur Folge. Weiters werden wir berechtigt, die ausstehenden Lieferungen unter Bestimmung einer angemessen Frist für die Sicherstellung der Bezahlung verweigern und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungennach dem fruchtlosen Ablauf der Frist vom Vertrage zurücktreten und gegebenenfalls Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 3. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich Zahlungsverzug ist der gelieferten Ware Käufer verpflichtet, sämtliche offenen Forderungen durch Zession, 2010-05-13 3/6 Einräumung von Pfandrechten oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu nach unserer Xxxx durch geeignete Sicherungsmittel zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenunseren Gunsten zu sichern. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung 4. Gemäß Artikel 359 § 1-9 des bürgerliches Gesetzbuches (Kodeks Cywilny) vom 23.04.1964 mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzspäteren Änderungen für Zahlungsverzögerungen werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet. 8.3 Nachnahmesendungen werden5. Stehen mehrere Forderungen gegen den Käufer offen und reicht eine Zahlung des Käufers nicht zur Tilgung sämtlicher Forderungen aus, sofern in so wird zunächst diejenige, welche dem Gläubiger geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt. Ein anderweitiger Vorbehalt des Käufers bei der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenBezahlung ist unwirksam. 8.4 Der Lieferant 6. Gegenüber unseren Ansprüchen ist unter keinen Umständen berechtigteine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen des Käufers, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dardenen ein Einwand nicht entgegensteht, zulässig. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 79.1. dieser EinkaufsbedingungenRechnungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2% Skonto vom reinen Warenwert gewährt. Skontoabzüge sind unzulässig, wenn noch ältere Rechnungen offenstehen, deren Fälligkeit bereits überschritten ist. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung erfüllungshalber und ohne Skonto angenommen. Sämtliche Kosten (z.B. Diskont, Spesen) gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort zu zahlen. Für rechtzeitige Vorlage, Protest, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzwVorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Reklamationen hinsichtlich Zahlungen sind so rechtzeitig zu leisten, dass der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenAuftragnehmer am Fälligkeits- tag über den Rechnungsbetrag verfügen kann. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die 9.2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig gestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 9.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegen Nachnahme zu liefern. 9.4. Bei Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug nach Fälligkeit ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwberechnen. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzDie Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in 9.5. Bei Bereitstellung größerer Mengen von Roh- und Hilfsstoffen durch den Auftragnehmer auf Veranlassung des Auf- traggebers ist der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen Auftragnehmer berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit eine entsprechende Anzahlung zu verlangen. Auch können dem Umfang der geleisteten Arbeiten entsprechende Teilzahlungen gefordert werden. Solche Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darsind sofort und ohne Abzug fällig. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdDas Honorar wird fällig, beginnt wenn die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung durch den Auftraggeber abgenommen und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7vom Auftragnehmer eine prüffähige Schlussrechnung vorgelegt worden ist. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenIm Übrigen gilt § 6 AVB. 8.2 Nach Xxxx (1) Es werden keine Teilzahlungen vereinbart. Es werden Teilzahlungen vereinbart: EURO s. hierzu Ziffer 21-23 der Leistungsbeschreibung EURO am EURO am (2) Zahlungen leistet der Auftraggeber auf das folgende Konto: Firma BreMo GbR Kontoinhaber BreMo GbR IBAN (1) Vertreter des Auftraggebers für die Durchführung des Vertrages ist Herr (2) Vertreter des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber und anderen an der Planung und Durchführung des Vorhabens Beteiligten ist Herr (1) Auf die Verpflichtungen 1. nach dem Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetz gemäß § 2 AVB (Ausgabe 10/2014) und 2. nach dem Verpflichtungsgesetz gemäß § 1 Abs. 8 AVB (Ausgabe 10/2014) wird ausdrücklich hingewiesen. (2) Bei Entscheidungen in Vergabeverfahren dürfen -unabhängig von TIGER Schwellenwerten- als voreingenommen geltende natürliche Personen nicht mitwirken (siehe § 1 Abs. 9 AVB, Ausgabe 10/2014). (3) Im Fall der Teilnahme am elektronischen Vergabesystem verpflichtet sich der Auftragnehmer, die entsprechenden Nutzungs- und Systemvoraussetzungen zu schaffen. Er hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass er vom zuständigen Projektleiter die Zahlung entweder innerhalb Zugangsberechtigung erhält. (4) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass alle an den Auftraggeber elektronisch übersandten Dokumente frei sind von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto Viren oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgensonstigen, wobei das rechnergestützte System des Auftraggebers gefährdenden oder schädigenden Inhalten oder Anhängen. ............................... Rechtsverbindliche Unterschriften: Auftraggeber Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Im Auftrag Bremen, den Auftragnehmer XxxXx XxX Bremen, den Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr 18.01.2016 1. Der BreMo GbR war mit Vertrag vom 10.11.2014 die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER Projektträgerschaft für das Förderpro- gramm „Wärmeschutz im Zusammenhang mit Wohngebäudebestand“ für das Jahr 2015 übertragen worden. We- gen der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängelnvom Senat am 10. September 2015 beschlossenen Bewirtschaftungsmaßnahmen nach § 41 der Landeshaushaltsordnung (LHO) wurden seit diesem Zeitpunkt keine Förderan- träge nach dem Programm in 2015 mehr beschieden. Da die genannten Bewirtschaftungs- maßnahmen wegen des noch nicht beschlossenen Haushalts für 2016 fortdauern, Gewährleistung und/oder Schadenersatzwerden bis auf weiteres auch weiterhin neue Förderanträge nicht bearbeitet und beschieden. 8.3 Nachnahmesendungen werden2. Gegenstand des Vertrags sind Förderfälle, sofern für die die Freie Hansestadt Bremen vor dem 10.09.2015 Verpflichtungen eingegangen ist, d.h. sogenannte Altfälle. Daneben hält der Auf- tragnehmer ein Beratungsangebot für Kurzberatungen vor (vgl. Ziffer 5, 6 und 8). 3. Die „Förderrichtlinie ‚Wärmeschutz im Wohngebäudebestand‘ nach § 8 BremEG“ vom 11. Feb- ruar 1993 in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenFassung der Änderung vom 17. Januar 2008 sowie die hierzu erlassenen Aus- führungsbestimmungen und Ergänzenden Bestimmungen in der jeweils geltenden Fassung sind Bestandteil der Leistungsbeschreibung. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen4. Eine Ausnahme dazu stellt Die beim Auftraggeber vorhandenen Daten über die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung Altfälle sind in die vom Auftragnehmer bereitzustellende Datenbank zu übernehmen. Die Datenbanken von Gutschriften darAuftragnehmer und Auf- traggeber müssen insofern kompatibel sein. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Projektträgerschaft Für Das Förderprogramm Des Landes Bremen „wärmeschutz Im Wohngebäudebestand“

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird5.1 Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 5.2 Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.3 Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, beginnt so sind wir berechtigt, die Zahlungsfrist Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. 5.4 Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit Übernahme dem Kunden fällig zu stellen. 5.5 Bei Überschreitung der Ware Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet. 5.6 Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnspesen, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. 5.7 Bei Zahlungsverzug berechnen wir gegenüber Konsumenten Zinsen in gesetzlicher Höhe (Stand Juli 2013: 4% p.a.) 5.8 Bei Zahlungsverzug berechnen wir gegenüber Unternehmen Zinsen in gesetzlicher Höhe (Stand Juli 2013: 8% über Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank) 5.9 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7von uns anerkannt worden sind. 5.10 Kostenpflichtige Dienstleistungen, welche Samsung-Home Appliance/Samsung Home-Entertainment betreffen, sind im Voraus zu bezahlen. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten Die Bezahlung kann per Banküberweisung vorgenommen werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 71. dieser EinkaufsbedingungenDie Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzwZahlungsverzug werden Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Reklamationen hinsichtlich Die Rechnung wird unter dem Tag der gelieferten Ware Lieferung oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung Lieferbereitschaft (vereinbarte Abholung) ausgestellt. Xxxxxx und Xxxxxx trägt der Mängel neu Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu laufenzahlen. 2. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat 3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestell- ten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 4. Ist die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgenErfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß be- kanntgewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, wobei so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwWeiterarbeit einstellen. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang Auftraggeber sich mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus ErfüllungsmängelnBezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, Gewährleistung und/oder Schadenersatzdie auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. 8.3 Nachnahmesendungen werden5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Ba- siszinssatz zu zahlen, sofern in der Bestellung gemäß dem Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Ver- zugsschadens wird hierdurch nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Geschäfts , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme a) Der Organisationsbeitrag ist durch Zahlung per SEPA Lastschriftverfahren von einem deutschen Bankkonto nach Erteilung der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser EinkaufsbedingungenEinzugsermächtigung im Lastschriftverfahren auszugleichen. Bei ggfs. Rückläufern des Lastschriftverfahrens trägt der Teilnehmende die zusätzlichen Rücklast-, Mahn- und Bearbeitungsgebühren. Für die (ausländischen) Teilnehmende die nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen im Besitz eines deutschen Bankkontos sind, besteht nur die Möglichkeit der Zahlung des Organisationsbeitrages per Überweisung/ Vorkasse. Der Gesamtbetrag 20,99 EUR der Teilnahmegebühr enthält: 4,76 EUR Anmeldung Bankgebühren Datenbereitstellung/Kommunikation 7,88 EUR Vereinskosten für Daten-/Webbereitstellung 5,00 EUR Spende Hochwasser-Katastrophe, die an „Hilfe für Xxxx“ abgeführt wird 3,35 EUR Mehrwertsteuer b) Jeder Teilnehmende ist dafür verantwortlich, seine angegebene Kontoverbindung auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Der Anbieter behält sich vor und berechtigt den Dienstleiter beauftragtes Meldewesen inkl. Inkasso bzw. Reklamationen hinsichtlich Teilnehmermanagement, bei Nichteinlösung der gelieferten Ware Lastschrift aufgrund fehlender Kontodeckung, fehlerhafter Kontodaten oder Leistung beginnt Nutzung des gesetzlichen Widerrufsrechts (auch Widerruf zu einem späteren Zeitpunkt) den Teilnehmenden mit den entstandenen Kosten zu belasten. D.h. die Zahlungsfrist ab Beseitigung Kosten einer Rücklastschrift, die jeweilige Gebühr des Kreditinstitutes und die Bearbeitungs- und Servicegebühr des Dienstleisters bzw. Anbieters i.H.v. von zusätzlich 10,00 EUR gehen in jedem Fall zu Lasten des Teilnehmenden. Außerdem ist der Mängel neu zu laufenAnbieter ohne weitere Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER Der Teilnehmende hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto Möglichkeit zu erfolgenbeweisen, wobei dass die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzKosten nicht eingetreten sind. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Agb Teilnahmebedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird7.1. Die Rechnungslegung erfolgt soweit möglich umgehend nach Lieferung, beginnt für Teilrechnungen gelten die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungenfür den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungenen analog. Bei nicht Aufträgen, welche mehrere Abschnitte der Leistungsausführung betreffen, sind auf Verlangen von BP NETworks Teilanzahlungen entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu Leistungsausführung nach Lieferung jeder einzelnen Einheit zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdentragen. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat 7.2. Bei laufenden Serviceverträgen erfolgt die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgenRechnungslegung, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf diesofern nicht anders vereinbart, TIGER monatlich im Zusammenhang Vorhinein, durch eine elektronische Rechnung. Die Zahlung erfolgt monatlich im Vorhinein mittels Abbuchungsauftrag. 7.3. BP NETworks ist berechtigt Akontozahlungen bis 75% auf die Lieferung, Garantie, Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzubehalten. Die von BP NETworks geltenden Rechnungen verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und sind, wenn nicht anders vermerkt, sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zu zahlen. 7.4. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto von BP NETworks als geleistet. Bei Zahlungsverzug werden von BP NETworks Verzugszinsen in der Vertragserfüllung zustehenden Höhe von 8% verrechnet. Bei Kreditgeschäften mit Verbrauchern dürfen diese Verzugszinsen jedoch den für vertragsgemäße Zahlung vereinbarten Zinssatz um höchstens 8% pro Jahr übersteigen. Hierdurch werden Ansprüche aus Erfüllungsmängelnauf Ersatz höherer Zinsen oder Zinseszinsen nicht beeinträchtigt. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist BP NETworks berechtigt Terminverlust in Kraft treten zu lassen und die übergebenen Leistungen fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug sind überdies sämtliche Mahnungs- sowie Inkassospesen vom Auftraggeber zu tragen. 7.5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes gegenüber BP NETworks nur berechtigt, Gewährleistung wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. 7.6. Bei Nichtzahlung trotz erfolgter erster Mahnung ist BP NETworks berechtigt, ein Inkassobüro und/oder Schadenersatzeine Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen, dessen Kosten der Auftraggeber bis zu den in der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten, BGBl 1996/141 genannten Höchstbeträgen zu ersetzen hat. Ev. darüber hinausgehende Kosten sind intern zwischen Schuldner und Inkassobüro bzw. Rechtsanwaltskanzlei abzuklären. In jedem Fall werden jegliche Inkassokostenrückvergütungen von BP NETworks ohne gesonderte Begründung abgelehnt. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches behält sich BP NETworks ausdrücklich vor. Im Falle des Zahlungsverzuges ist BP NETworks weiters von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. 8.3 Nachnahmesendungen werden7.7. Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung durch Gesetz, sofern Verordnung oder durch Kollektivvertrag vorgeschriebene Lohnkostenerhöhungen, sohin Realkostenerhöhungen ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Auftragserteilung und Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate. 7.8. Dienstleistungen im Bereich Consulting, Konzeption und Umsetzung komplexer technischer Lösungen wie Rechenzentrumsleistungen, Storage-Lösungen, Virtualisierungsprojekte werden mit einem Satz von EUR 192,- inkl USt. pro Stunde im 30min-Takt abgerechnet. 7.9. Dienstleistungen im Bereich Server, Netzwerktechnik und Telekommunikation wie technische Hilfestellung, Fehleranalyse, Lösungserarbeitung, Umsetzung und Dokumentation, etc. also auch Dienstleistungen im Bereich PC, Drucker und lokale Peripherie wie technische Hilfestellung, Fehleranalyse, Lösungserarbeitung, Umsetzung, Dokumentation, etc. werden mit einem Satz von EUR 192,- inkl Ust. pro Stunde im 15min-Takt abgerechnet. 7.10. Für Leistungen außerhalb der regulären Geschäftszeiten werden folgende Zuschläge verrechnet: - Wochentags von 06:00h – 08:00h und 17:00h – 22:00h wird ein Zuschlag von 50% verrechnet - Wochentags von 22:00h – 06:00h wird ein Zuschlag von 100% verrechnet - Wochenende und feiertags von 08:00h – 17:00h wird ein Zuschlag von 100% verrechnet - Wochenende und feiertags von 06:00h – 8:00h und 17:00h – 22:00h wird ein Zuschlag von 150% verrechnet - Wochenende und feiertags von 22:00h – 06:00h wird ein Zuschlag von 200% verrechnet 7.11. Für Fahrten verrechnet BP NETworks pro gefahrenem Kilometer EUR 1,20 an Kilometergeld. 7.12. Die angegebenen Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, in Euro und exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. 7.13. BP NETworks behält sich das Recht vor eine jährliche Preisanpassung, maximal in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbartHöhe des VPI, nicht angenommendurchzuführen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 75.1. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Die Zahlung erfolgt nach unserer Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen zwei Wochen nach Eingang der Rechnung unter Abzug von 33 % Skonto oder innerhalb von 60 30 Tagen netto zu erfolgennetto. Mehrwertsteuer, wobei Umsatzsteuer und andere Steuern sowie Verpackungs- und Frachtkosten sind auf der Rechnung separat auszuweisen. Erfolgt die Zahlung Lieferung nach Eingang der Rechnung, ist hinsichtlich der vorstehenden Zahlungsweise das Datum der Lieferung maßgeblich. 5.2. Bei Verhinderungen infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrungen oder vergleichbaren Situationen verlängert sich die Abnahme - und Zahlungsfrist um die Zeit der Verhinderung. 5.3. Sämtliche Zahlungen erfolgen grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Richtigkeit von Lieferung und Rechnung. 5.4. Der Auftragnehmer darf Forderungen aus der Geschäftsverbindung nur mit Übergabe des Überweisungsauftrages unserem schriftlichen Einverständnis an Dritte abtreten. 5.5. Die Aufrechnung mit Forderungen durch den Auftragnehmer ist unzulässig, es sei denn, diese sind unstrittig oder rechtskräftig festgestellt. 5.6. Wir widersprechen allen Eigentumsvorbehaltsregelungen, die Bank – sei über den einfachen Eigentumsvorbehalt hinausgehen. Sie bedürfen im Einzelfall einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Sollte es in Schriftform dennoch dazu kommen, dass Unterlieferanten bei uns Eigentumsrechte, Miteigentumsrechte oder per elektronischer Datenübermittlung – Pfandrechte geltend machen bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchführen lassen, steht uns gegen den Auftragnehmer wegen aller hierdurch entstehenden Schäden ein Anspruch auf Schadloshaltung zu, es sei denn der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzAuftragnehmer hat die zugrunde liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 76.1. dieser EinkaufsbedingungenDie Preise des Verkäufers gelten ab Lager Bonn. Bei Soweit nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, sind Zahlungen auch bei Teillieferungen zu leisten. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Es gilt die jeweils gültige Preisliste. Alle Preise enthalten, sofern nicht angenommenanders angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer. 8.4 Der Lieferant 6.2. Die Bezahlung erfolgt in Euro, andere Währungen werden nicht akzeptiert. Eventuell anfallende Transaktionskosten (Bankgebühren etc.) trägt der Käufer. Unvollständige Zahlungseingänge gehen zu Lasten des Käufers. 6.3. Zahlungen gelten erst mit Zahlungseingang beim Verkäufer als getätigt. Das Risiko des Zahlungsweges trägt der Käufer. 6.4. Sofern die Lieferung auf Rechnung erfolgt, gilt eine Zahlungsfrist von derzeit 30 Kalendertagen, innerhalb derer der Käufer den Betrag ohne Abzug zu begleichen hat. 6.5. Wird bei der Zahlung mit Bankeinzug der eingezogene Betrag unberechtigter Weise zurückgezogen, ist unter keinen Umständen der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer den entstandenen Schaden zu erstatten. 6.6. Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf) Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Zur Fälligkeit dieser Zinsen und für alle weiteren diesbezüglichen Regelungen wird auf das "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" verwiesen. 6.7. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Käufer, alle dem Verkäufer entstehenden Kosten, Spesen und Barauslagen, aus welchem Titel auch immer sie resultieren und die diesem durch Verfolgung seiner berechtigten Kosten der Einschaltung eines konzessionierten Inkassobüros oder Rechtsanwaltes, sowie alle dadurch verursachten vor- und außergerichtlichen Betreibungskosten zu erstatten. 6.8. Für den Fall des Zahlungsverzugs sind alle bis dahin noch nicht fälligen Rechnung sofort zu begleichen. 6.9. Der Käufer kann nicht mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnenGegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, sie sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 6.10. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung gesetzliche Verpflichtung zur nachträglichen Erstattung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen Mehrwertsteuer bei Ausfuhr der Waren besteht nicht. Bei Vorlage des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen original Kaufbelegs (nicht später als drei Monate nach Kaufdatum) mit einem Ausfuhrnachweis der Ausgangszollstelle sowie der beglaubigten Übereinstimmung der Anschrift auf der Rechnung und des im Ausmaß des 3-Monats Euribor zuReisepass eingetragenen Wohnsitz (außerhalb der EU) bieten wir jedoch die Erstattung der MWSt. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossenan. Eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro pro Vorgang wird vom Erstattungsbetrag in Abzug gebracht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlung. 8.1 Sofern 1. Soweit keine besondere Vereinbarung Zahlungsvereinbarung getroffen wirdwurde, beginnt ist die Zahlungsfrist mit Übernahme Rech- nung sofort fällig. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Ware Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinba- rung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Xxxxxx und Xxxxxx trägt der ordnungsgemäß erbrachten Leistung Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser EinkaufsbedingungenZurück- leitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, so- fern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit zur Last fallen. 2. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung ver- langt werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat 3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festge- stellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 4. Ist die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgenErfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhält- nisse des Auftraggebers gefährdet, wobei so kann der Auftragnehmer Vorauszah- lung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwWeiter- arbeit einstellen. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang Auftraggeber sich mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus ErfüllungsmängelnBezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, Gewährleistung und/oder Schadenersatzdie auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. 8.3 Nachnahmesendungen werden5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, sofern in der Bestellung gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weite- ren Verzugsschadens wird hierdurch nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlung. 8.1 Sofern 5.1 Der Rechnungsbetrag ist, soweit keine besondere Vereinbarung getroffen wirdandere Zahlungsweise vereinbart ist, beginnt ohne Rücksicht auf Mängelrügen sofort nach der Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. 5.2 Zahlungen gelten erst als an dem Tage geleistet, an welchem die Zahlungsfrist Fischerei Köppelmühle GmbH über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Zurückhaltung bei Zahlungen oder Aufrechnung seitens des Bestellers mit Übernahme irgendwelchen Gegenansprüchen ist nicht statthaft. 5.3 Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Falls der Fischerei Köppelmühle GmbH nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist die Fischerei Köppelmühle GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen. 5.4 Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung der Fischerei Köppelmühle GmbH ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. 5.5 Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist die Fischerei Köppelmühle GmbH zu keiner weiteren Lieferung oder Dienstleistung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Besteller/Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten sofort fällig. Die Fischerei Köppelmühle GmbH kann für die noch ausstehenden Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7verlangen. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenSchecks, Zahlungseinstellung, Konkurs sowie Nachsuchung eines Vergleichs seitens des Bestellers/Käufers. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 5.6 Der Lieferant Käufer ist unter keinen Umständen nur berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darDas gleiche gilt für das Zurückbehaltungsrecht. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird1. Die Hereingabe von Wechseln bedarf der Zustimmung des Verkäufers; sie erfolgt zahlungshalber. Höchstlaufzeit für Wechsel ist neunzig Tage nach Rechnungsdatum. Diskont, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist Wechselspesen, Wechselsteuer u. ä. Abgaben ab Beseitigung der Mängel neu dreißig Tagen nach Rechnungsdatum gehen zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenLasten des Käufers. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat 2. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers und ist der Käufer trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto ihm obliegende Leistung zu erfolgenstellen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als so ist der Verkäufer, soweit er selbst noch nicht geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf diehat, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzzum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 8.3 Nachnahmesendungen werden3. Anzahlungen und Vorauszahlungen sind zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten. 4. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, sofern wenn der Betrag auf einem Konto des Verkäufers endgültig verfügbar ist. 5. Der Verkäufer behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbartReihenfolge: Kosten, nicht angenommenZinsen, Hauptforderung. 8.4 6. Zurückbehaltung seitens des Käufers ist ausgeschlossen. Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften daraufrechnen. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird1. Der Kaufpreis und etwaige Entgelte für Nebenleistungen sind, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung wenn nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenvor Übergabe der Ware zur Zahlung fällig. 8.4 Der Lieferant 2. Sollte eine abweichende schriftliche Vereinbarung bestehen, sind Rechnungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu zahlen. 3. Eine Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn und soweit der Betrag der Swiss PharmaCan AG zur freien Verfügung steht. 4. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Swiss PharmaCan AG bestrittener oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Auftraggebers ist unter keinen Umständen nicht statthaft, eben so wenig wie die Verrechnung mit solchen. 5. Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, erhebt die Swiss PharmaCan AG Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach Schweizer Recht. Zahlungen des Auftraggebers werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und mit dem Überschuss auf die jeweils ältesten Rechnungen verrechnet. Das Recht der Swiss PharmaCan AG zur Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt. 6. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, ist die Swiss PharmaCan AG berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darLieferungen zurückbehalten und ist nicht verpflichtet, vereinbarte Lieferungen durchzuführen und Liefertermine einzuhalten. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig7. Die Mahngebühr beträgt CHF 30.- für die erste Mahnung und erhöht sich um CHF 30.- für jede weitere Mahnung. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdRechnungen der Linden GmbH sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Die Linden GmbH ist berechtigt, beginnt trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäu- fer berechtigt, diese Zahlungen zunächst auf die Zahlungsfrist mit Übernahme Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt im übrigen erst dann als erfolgt, wenn der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7Verkäufer über den Betrag verfügen kann. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat Mit Scheckzahlung gilt die Zahlung entweder innerhalb erst dann als erfolgt, wenn der Scheck dem Konto der Linden GmbH gutgeschrieben wurde. Gerät der Kunde in Verzug, so ist die Linden GmbH berechtigt, von 14 Tagen unter Abzug dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von 3den Geschäfts- banken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatz- steuer, mindestens jedoch 12% Skonto p.a., zu berechnen. Im übrigen ist die Linden GmbH berechtigt, alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen; dies auch bei Stundung oder innerhalb An- nahme von 60 Tagen netto zu erfolgenWechseln oder Schecks. Unter denselben Voraussetzungen können bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangt werden. Der Käufer ist zur Aufrechnung, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform Zurückbehaltung oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf dieMinderung, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/auch wenn Mängelrügen oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen Ge- genansprüche geltend gemacht werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen nur berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER wenn Gegenansprüche rechtskräftig festge- stellt wurden oder unstreitig sind. Die Fakturierung erfolgt in €. Der €-Betrag ist auch dann maßgeblich, wenn in den Rechnungen ne- ben dem €-Betrag Fremdwährungsbeträge angegeben sind. Eingehende Fremdwährungsbeträge wer- den mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossenFremdwährungsbetrag erzielten €-Erlös gutgeschrieben. Für Aufträge die einen Nettowarenwert von 50,00 € nicht übersteigen berechnen wir einen Handlings- zuschlag in Höhe von 15,00 €.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 1. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwert- steuer. Nebenkosten für Transport, Verpackung und Versicherung und der- gleichen sind in den Preisen nicht enthalten. 2. Sofern die Vergütung des Verwenders nicht fest vereinbart ist, sind die am Liefertag gültigen Preise bzw. am Montagetag gültigen Sätze des Verwenders maßgebend. Bei Lieferzeiten von mehr als vier Monaten ist der Verwender berechtigt, eine angemessene Anpassung der fest vereinbarten Preise an gestiegene Löhne, Frachtsätze, Energiekosten, Mehrwertsteuer, Zölle etc. vorzunehmen. 3. Der Anspruch auf Zahlung entsteht mit Abschluss des Vertrages und ist sofort zur Zahlung fällig. Die Einräumung von Zahlungszielen oder Ratenzahlung durch den Verwender bedarf ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. 4. Die Zahlungen sind in bar oder durch Überweisung zu leisten. Sie gelten nach Eingang des Bargeldbetrages bzw. der endgültigen Gutschrift des Überwei- sungsbetrages als erfolgt. 5. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Die Kosten für die Ein- lösung trägt der Kunde. 6. Skontoabzüge sind nicht gerechtfertigt, wenn keine besondere diesbezügliche schriftli- che Vereinbarung vorab getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt wurde. 7. dieser EinkaufsbedingungenGerät der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er dem Verwender die Vergütung ab Verzugsbeginn in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jähr- lich zu verzinsen. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzwbetei- ligt ist, beträgt der jährliche Zinssatz Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Reklamationen hinsichtlich Dem Kunden steht der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung Nachweis offen, dass der Mängel neu zu laufenSchaden des Verwenders geringer ist. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenDer Anspruch des Verwenders auf Ersatz weiteren Schadens bleibt ebenso wie § 288 BGB unberührt. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlung. 8.1 5.1. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdnicht anders Angegeben gilt folgendes: Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf ei- ner ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns be- stehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, beginnt so sind wir berechtigt, die Zahlungsfrist Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. 5.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Ge- schäftsbeziehung mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungendem Kunden fällig zu stellen. 5.6. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenRechnung zugerechnet. 8.2 Nach Xxxx 5.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von TIGER hat Zahlungs- verzug, die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassoge- bühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. 5.8. Wir sind gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zah- lungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto Punkte über dem Basiszinssatz zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwberechnen. 5.9. mit Postaufgabe Die Geltendmachung eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet giltweiteren Verzugsscha- dens behalten wir uns vor. 5.10. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festge- stellt oder von uns anerkannt worden sind. 5.11. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 120 soweit dies im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzangemessenen Verhältnis zur betriebenen For- derung steht. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird7.1 Die Zahlung „Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer" erfolgt grundsätzlich mit unserem Zahlungsziel Unrechtmäßige Abzüge wie Skonti, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme Verpackungsabzüge, Portoabzüge oder sonstige Kürzungen, denen der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung Lieferant nicht zugestimmt hat, bleiben als offene Posten bestehen und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenwerden eingefordert. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung 7.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenist der vereinbarte Preis innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ohne Abzug und spesenfrei in EURO fällig. Gefahr und Kosten des Zahlungsvorganges hat der Besteller zu tragen. 8.4 Der 7.3 Zahlungen gegen Vorauskasse sind zulässig und werden durch den Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darpro Land und Firma gesondert festgelegt. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig7.4 Erstkunden wird grundsätzlich die Ware gegen Nachnahme (über Dienstleister UPS) oder Vorkasse zugestellt. 8.6 7.5 Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von 5,- EURO / Mahnung mit Ausnahme der Erstmahnung zzgl. Portokosten sowie Verzugszinsen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechnet. 7.6 Mit Eingang der 3. Mahnung kann unsere Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Gleichzeitig erfolgen weitere Lieferungen ausschließlich gegen Nachnahme einschließlich Nachnahmegebühr. 7.7 Beauftragt der Lieferant bei Zahlungsverzug ein Inkassobüro mit der Forderungseinziehung, so hat der Käufer die aus dieser Beauftragung entstehenden Kosten zu tragen. 7.8 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen ist der Lieferant berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (lt. § 288 Abs. 2 BGB) der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Falls der Lieferant in der Lage ist einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen ist er berechtigt diesen gegenüber dem Besteller geltend zu machen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. 7.9 Das Recht zur Aufrechnung hat der Besteller nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß anerkannt worden sind. Außerdem ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 7.10 Kosten für Sicherheitsleistungen, Letter of Credit bei Auslandsgeschäften o. ä. gehen zu Lasten des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossenBestellers.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird5.1 Wenn nicht anders vereinbart, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme ist der Kaufpreis aus der Ware ohne Abzug sofort fällig. 5.2 Sämtliche Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und Kosten, dann auf die jeweils äl- teste Forderung verrechnet. Entgegenstehende Weisungen des Käufers sind unwirksam. 5.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen ist ausgeschlossen. Sofern der Verkäufer teilweise fehlerhafte Ware geliefert hat, ist der Käufer dennoch verpflichtet, die Zahlung für den feh- lerfreien Anteil zu leisten. 5.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eventuell vereinbarte Skon- ti werden nicht gewährt, soweit sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug befindet. 5.5 Gerät der Käufer durch Mahnung (§286 Abs.1 BGB) in Zahlungsverzug oder löst er ei- nen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der ordnungsgemäß erbrachten Leistung Verkäufer nach vorheriger Mahnung berechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7die Ware wegzu- nehmen. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich Der Verkäufer kann außerdem die Wegschaffung der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufenuntersa- gen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenDie Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat 5.6 Im Fall verzögerter Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, nach Mitteilung an den Kunden die Erfüllung seiner Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einzustellen. Bei Sonder- bestellungen ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung der Ware nur gegen Vorkasse aus- zuführen. 5.7 Die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto darf nur wegen Mängeln oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei sonstiger Beanstandungen in einem ange- messenen Umfang einbehalten werden. Über die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER Höhe entscheidet im Zusammenhang mit Streitfall ein von der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzIndustrie- und Handelskammer des Käufers benannter Sachverständiger. Dieser soll auch über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung nach billigem Ermessen entscheiden. 8.3 Nachnahmesendungen werden5.8 Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit vom Verkäufer anerkannten, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenunstreiti- gen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. 8.4 Der Lieferant 5.9 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden an Dritte ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung 8.1. Die vom AN gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungenspesenfrei zahlbar. 8.2. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt Aufträgen, die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder SchadenersatzSchulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist der AN berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen8.3. Zahlungen des Auftraggebers gelten erst mit dem Einlangen auf dem Geschäftskonto des AN als geleistet. Etwaige Schwierigkeiten beim Transfer von Rechnungsbeträgen gehen zulasten des Auftraggebers. 8.4 8.4. Es bleibt ausschließlich dem AN vorbehalten, auf welche von mehreren Forderungen eingehende Zahlungen gutgeschrieben werden. Innerhalb derselben Forderung werden die eingehenden Beträge zunächst auf Kosten einer (außer)gerichtlichen, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. 8.5. Gestaltet sich die Finanzlage des AG aus Sicht des AN ungünstig oder ist er in Zahlungsverzug, so ist der AN berechtigt, 8.6. Der Lieferant AG ist unter keinen Umständen nicht berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt einer ihm allenfalls gegen den AN zustehenden Forderung gegen die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darForderung des AN aufzurechnen oder diese an Dritte abzutreten oder zu verpfänden (Aufrechnungs- und Abtretungsverbot). 8.5 Zessionen von 8.7. Zugunsten allfälliger gegen den AN bestehenden Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässigsteht dem AG kein Zurückbehaltungsrecht zu. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu8.8. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem GrundeDer AG ist verpflichtet, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzesjegliche infolge seines Zahlungsverzugs anfallenden Zinsen und Kosten sowie entstandene Schäden zu ersetzen. 8.9. Der AG ist nicht berechtigt, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossenZahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Mängelansprüche zurückzuhalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 73.1. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern Die in der Bestellung nicht schriftlich anders ausgewiesen Preise sind für die Laufzeit des Liefervertrages verbindlich. Sie schließen mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung die Lieferung „frei Haus“ einschließlich Verpackung, Fracht, Transport und Versicherung ein. 3.2. Die Zahlung erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nach Xxxx des Bestellers mit 3 % Skonto am Ende des 3. Folgemonats des der Lieferung/ Leistung und dem Rechnungseingang oder nach Lieferung und dem Rechnungseingang ohne Abzug. Bei Annahme verfrühter Lieferungen beginnt die in Satz 1 genannte Zahlungsfrist erst mit dem vereinbarten Liefertermin zu laufen. 3.3. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung, Scheck, Aufrechnung mit Gegenforderungen oder auf sonstige Weise nach Xxxx des Bestellers. Ist die Teilnahme am Gutschriftverfahren vereinbart, nicht angenommenerfolgt der Ausgleich per Gutschrift auf Basis der Bestellung. 8.4 Der Lieferant 3.4. Bei fehlerhafter Lieferung ist unter keinen Umständen der Besteller berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darZahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 8.5 Zessionen 3.5. Bei der Zahlung entstehende Bankgebühren werden in der Weise geteilt, dass der Besteller die Gebühren der von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässigihm beauftragten Bank, der Lieferant die Gebühren seiner Zahlstelle sowie der zwischengeschalteten Korrespondenzbanken trägt. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu3.6. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossenDie Preise enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird4.1. Wir behalten uns vor, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht Vorauszahlung auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung unseren Entgel- tanspruch bei Vertragsabschluss und/oder SchadenersatzLeistungsbeginn zu ver- langen. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen4.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer schriftli- chen Vereinbarung. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen 4.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Über- weisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 4.4. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, seine Verbindlichkeiten 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz p.a. zu verrechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Verzugszinssatz iHv 4% p.a. 4.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnenVerbrauchern nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 4.6. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt, von uns anerkannt worden sind oder soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusam- menhang mit der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darZahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig4.7. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergü- tungen (Rabatte, Abschläge). Diese werden zugerechnet. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu4.8. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem GrundeDer Kunde verpflichtet sich bei Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 25,00 und zur Bezah- lung der Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betrei- bungs- oder Einbringungsmaßnahmen (inkl. anwaltlicher Vertre- tung). 4.9. Begründete Zweifel an der Zahlungs- oder Kreditfähigkeit berechtigen uns, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzesunbeschadet sonstiger Rechte, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossendazu Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 9.1 Zahlungen erfolgen auf der Grundlage prüfbarer und den steuerlichen Erfordernissen entsprechender Rechnungen. Soweit der AN Gegenstände gemäß § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG liefert, erfolgt die Abrechnung auf Basis des Nettovergütungsanspruchs (Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen). Der AG führt in diesem Fall die anfallende Steuer ab. Bei der Abrechnung der Leistungen sind die einschlägigen gesetzlichen Regelungen anzuwenden. 9.2 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdnichts anderes vereinbart ist, erfolgen Zahlungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang einer prüffähigen Rechnung und Vorlage aller Unterlagen gemäß Ziffer 6 abzüglich 3 % Skonto oder andernfalls innerhalb von 30 Kalendertagen ohne Skonto. Für die Einhaltung der vereinbarten Skontofristen ist jeweils der Eingang des berechtigten Betrages beim AN maßgeblich. Der AG hat auch dann Anspruch auf Skonto, wenn er seinerseits alles getan hat und berechtigterweise davon ausgehen darf, dass der Betrag den AN unter Berücksichtigung von üblichen Banklaufzeiten, Postlaufzeiten o. ä. rechtzeitig erreicht. Soweit der AG berechtigterweise ein Leistungsverweigerungsrecht geltend macht, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenSkontofrist erst nach dessen Wegfall. 8.2 Nach Xxxx 9.3 Auf sämtliche Rechnungen wird für die Mängelansprüche (einschließlich Schadensersatz) eine Sicherheitsleistung durch Einbehalt von TIGER hat 5 % der Nettoabrechnungssumme für die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Dauer der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzVerjährungsfrist für Mängelansprüche vereinbart. 8.3 Nachnahmesendungen werden9.4 Rechnungen sind an folgende Rechnungsanschrift zu adressieren: Colonia Elektromontage GmbH & Co. KG c/o Zech Management GmbH 00000 Xxxxxx In der Rechnung müssen ferner die Bestellnummer, sofern in das Bauvorhaben und die Kostenstelle sowie aus steuerlichen Gründen der Bestellung AG als Leistungsempfänger mit vollständiger Anschrift aufgeführt sein. Rechnungen, die entgegen der vorgenannten Vorgaben aufgestellt sind, werden nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenfällig. 8.4 9.5 Rechnungen sind einschließlich der rechnungsbegründenden Unterlagen (z.B. Nachweise, Lieferscheine, Aufmaß) ausschließlich per E-Mail an nachfolgende E-Mail-Adresse einzureichen: xxxxxxx@xxxxx.xx Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigtE-Mail-Eingang wird automatisch ausgelesen, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnendaher bitten wir folgende Punkte zu beachten: • nur eine Rechnung in einer Datei als pdf-Anhang (inkl. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dardazugehörigen Anlagen) • keine zusätzlichen Bilddateien (z. B. Logos in Signatur und ähnliche Anhänge) Der Dateiname darf nicht mehr als 150 Zeichen sowie keine Sonderzeichen enthalten. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird5.1. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 5.2. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.3. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, beginnt so sind wir berechtigt, die Zahlungsfrist Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. 5.4. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungendem Kunden fällig zu stellen. 5.5. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenRechnung zugerechnet. 8.2 Nach Xxxx 5.6. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von TIGER hat Zahlungsverzug, die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. 5.7. Wir sind gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto Punkte über dem Basiszinssatz zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwberechnen. 5.8. mit Postaufgabe Die Geltendmachung eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet giltweiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor. 5.9. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. 5.10. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 5 soweit dies im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzangemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird7.1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist grundsätzlich bei Warenübergabe fällig. Warenübergabe erfolgt Zug um Zug gegen bankbestätigten Scheck oder Barzahlung, beginnt die Zahlungsfrist es sei denn, aus der Rechnung ergibt sich ein anderes Zahlungsziel. Eventuelle Skonti ergeben sich ebenfalls aus der Rechnung. Skonti werden nur dann gewährt, wenn der Besteller gegenüber dem Auftragnehmer nicht mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage Zahlung anderer Verbindlichkeiten in Verzug ist. Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser EinkaufsbedingungenMahnung bedarf. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzwBanküberweisungen gilt der Zeitpunkt der Gutschrift bei unserer Bank als Tag der Zahlung. 7.2. Reklamationen hinsichtlich Wir behalten uns vor Abschlagszahlungen, wenn notwendig gesondert zu vereinbaren. 7.3. Werden Zahlungen gestundet oder später als nach dem Zahlungstermin gem. 7.1. geleistet, so können für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der gelieferten Ware oder Leistung beginnt Deutschen Bundesbank berechnet werden, ohne dass es eines Nachweises über die Zahlungsfrist ab Beseitigung Höhe der Mängel neu zu laufentatsächlich angefallenen Zinsen bedarf. Bis zur Erledigung Bei Nachweis von Mängelrügen höheren Kosten können Zahlungen zurückgehalten diese geltend gemacht werden. 8.2 Nach Xxxx 7.4. Die Zurückzahlung oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers einschließlich Minderungsansprüche ist ausgeschlossen, falls sie von TIGER hat uns nicht ausdrücklich anerkannt wird oder der Gegenanspruch auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruht oder rechtskräftig festgestellt ist. 7.5. Zahlt der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, darf der Auftragnehmer die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – Arbeiten bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige weitere Lieferungen bis zur Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzeinstellen. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird1. Rechnungen des Lieferanten hat der Käufer bei Lieferung, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme spätesten jedoch 30 Tage ab Rechnungsdatum ungekürzt zu zahlen. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Verzug. 2. Ist der Zugang einer Rechnung unsicher, so kommt der Käufer spätestens 30 Tage ab Lieferung der Ware in Verzug. 3. 8 Tage nach Eintritt des Verzugs kann der Lieferant ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten und Schadenser- satz statt der Leistung verlangen. 4. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Lieferant berechtigt, alle Forderungen aus der gesamten Geschäftsbe- ziehung mit dem Käufer sofort fällig zu stellen. Skontovereinbarungen, Rabatte, Preisnachlässe u.ä. gelten in diesem Fall als verfallen. 5. Ein Zurückbehaltungsrecht oder eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Käufer nur zu, wenn und soweit die Gegenforderung schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. 6. Werden dem Lieferanten Umstände ( wiederholter Zahlungsverzug, Wechsel- oder Scheckproteste, Zwangs- vollstreckungsmaßnahmen u.ä.) bekannt, die seine Ansprüche gefährdet erscheinen lassen, so ist er berech- tigt, ihm obliegende Lieferungen und Leistungen – auch aus anderen Verträgen – zu verweigern oder nur gegen Vorauskasse oder geeignete Sicherheit (Bankbürgschaft u.ä.) zu erbringen. Kommt der ordnungsgemäß erbrachten Leistung Käufer einem entsprechenden Verlangen nicht innerhalb angemessener Frist nach, kann der Lieferant von allen noch nicht vollständig erfüllten Verträgen mit dem Käufer ganz oder teilweise zurücktreten und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt Schadensersatz verlan- gen. 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen Erfüllungsort für alle Zahlungsansprüche des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässigist dessen Sitz. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere 9.1. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung ein netto Kasse zu leisten. Skonto wird nur auf Grund ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung getroffen wirdgewährt. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist nur zulässig, beginnt wenn ältere fällige Rechnungen vollständig bezahlt sind. Ein vereinbarter Skontoabzug wird vom Nettorechnungsbetrag nach Abzug von Rabatt-, Frachtkosten und sonstigen Kosten berechnet. Die Fälligkeit entsteht mit Lieferung bzw. Montage des Hauptteils der Vertragsleistung 9.2. durch die Zahlungsfrist mit Übernahme Unternehmerin. Sie entsteht zu mindestens 90% der Ware Bruttorechnungssumme bei Rechnungsbeträgen unter 5000,- DM, zu mindestens 95% bei Rechnungsbeträgen darüber, auch wenn Einzellieferungen noch fehlen oder die Funktion der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7gelieferten bzw. dieser Einkaufsbedingungenmontierten Teile nicht wesentlich beeinträchtigt ist. 9.3. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden solche angenommen, erfolgt die Annahme lediglich erfüllungshalber. Sämtliche durch eine solche Zahlung entstehenden Kosten trägt der Besteller. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzwÜberschreiten der Zahlungsfrist unter 9.1 ist der Unternehmer berechtigt, ohne 9.4. Reklamationen hinsichtlich weitere Mahnung vom Zeitpunkt der gelieferten Ware oder Leistung beginnt Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Ist der Besteller Nichtkaufmann, besteht dieses Recht ab der ersten Mahnung. Bei Vertragsabschluss wird die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenZahlungsfähigkeit des Bestellers vorausgesetzt. 8.2 9.5. Verschlechtert sich diese oder entfällt sie im Zeitraum zwischen Zugang der Auftragsbestätigung und der Leistungserfüllung, kann der Unternehmer Vorauszahlung oder sonstige Sicherheitsleistungen verlangen und bis zu deren Folgen Lieferungen und Leistungen zurückbehalten. Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilterfolglosem Ablauf einer gesetzten Frist vom Vertrag zurücktreten und den pauschalen Schadensersatz gemäß Ziffer 3.2 verlangen. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Aufrechnung dem Unternehmer gegenüber ist nur mit unbestrittenen oder 9.6. rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant laufenden Geschäftsverbindung ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme 1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware oder ausgestellt. Ein Hinausschieben der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenFälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder 2. Rechnungen sind zahlbar: a) innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3nach Rechnungsstellung und Warenversand mit 2% Skonto Skonto b) oder innerhalb von 60 30 Tagen netto nach Rechnungsstellung. Ab dem 31. Tag tritt Verzug gemäß § 286 II Nr. 1 BGB ein. 3.Sämtliche Zahlungen sind in Euro unmittelbar an uns, nicht aber an Vertreter zu erfolgen, wobei leisten. 4. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet. 5. Maßgeblich für den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Fall der Postabgangsstempel. Bei Banküberweisung gilt der Vortag der Gutschrift der Bank des Verkäufers als Tag der Abfertigung der Zahlung. 6. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Zinsen von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. 7. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 8. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers kann der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend machen. 9. Die Aufrechnung mit und die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen ist nur bei unbestrittenen oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwrechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER Dies gilt auch im Zusammenhang mit Falle der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzZahlungseinstellung des Verkäufers. Sonstige Abzüge (z.B. Porto) sind unzulässig. 8.3 Nachnahmesendungen 10. Wechsel, soweit sie in Zahlung genommen werden, sofern in werden nur gegen Erstattung der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, Spesen angenommen. Wechsel und Akzepte mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten werden nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 71. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Sofern im Einzelfall nicht schriftlich anders etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten (z. B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z. B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. Verpackungsmaterial hat der Verkäufer auf Verlangen zurückzunehmen. Ist ein Preis „ab Werk“ vereinbart, nicht angenommenübernimmt STENFLEX® nur die günstigsten Frachtkosten, während der Lieferant alle bis zur Übergabe an den Frachtführer entstehenden Kosten trägt. 8.4 Der Lieferant ist 2. Zahlungen durch STENFLEX® bedeuten keine Anerkennung der Abrechnung und erfolgen unter keinen Umständen berechtigtVorbehalt der Rechnungsprüfung. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen STENFLEX® in gesetzlichem Umfang zu. 3. In sämtlichen Auftragsbestätigungen, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnenLieferpapieren, und Rechnungen sind die Bestellnummer, die Artikelnummer sowie die Liefermenge anzugeben. Rechnungen sind separat einzureichen. 4. Eine Ausnahme dazu stellt Zahlungsfrist beginnt erst, nachdem die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darRechnung und die Lieferung vollständig bei STENFLEX® eingegangen bzw. die Leistungen vollständig erbracht und auch alle Nebenverpflichtungen vom Vertragspartner erfüllt sind. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig5. Soweit vertraglich keine andere Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung gemäß Zahlungsbedingung „14 Tage 3% Skonto, 30 Tage Netto“, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt. Unter Lieferung in diesem Sinne ist nur die vollständige und vertragsgemäße Lieferung zu verstehen. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß 6. Preisänderungen, die sich auf mehrere Produkte oder gesamte Preislisten des 3-Monats Euribor zuFolgejahres auswirken, müssen bis zum 30.09. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlosseneines laufenden Geschäftsjahres angezeigt werden.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, beginnt ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leis- tungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf ei- ner ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns be- stehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Zahlungsfrist Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. 5.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Ge- schäftsbeziehung mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungendem Kunden fällig zu stellen. 5.6. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen ge- währte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenRechnung zugerechnet. 8.2 Nach Xxxx 5.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von TIGER hat Zahlungs- verzug, die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassoge- bühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. 5.8. Wir sind gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zah- lungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto Punkte über dem Basiszinssatz zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwberechnen. 5.9. mit Postaufgabe Die Geltendmachung eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet giltweiteren Verzugsscha- dens behalten wir uns vor. 5.10. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festge- stellt oder von uns anerkannt worden sind. 5.11. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € so- weit dies im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzangemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird7.1. Voraussetzungen für Zahlungen sind: - die ordnungsgemäße, beginnt nachweislich erfolgte Lieferung der bestellten Ware inkl. Dokumentation, - die Zahlungsfrist Übermittlung der Rechnung in Übereinstimmung mit Übernahme Ziffer 6. Zahlungsverzögerungen, die durch das Fehlen der Ware oder vorgenannten Dokumentation eintreten, gehen nicht zu Lasten der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenHOLBORN. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen7.2. Anzahlungen/Abschlagszahlungen werden nur geleistet, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER wenn sie ausdrücklich im Zusammenhang Auftrag vereinbart sind. Weitere Voraussetzungen dafür sind: - die ordnungsgemäße nachweislich erfolgte Ausführung der Teilleistung, - die Übermittlung einer schriftlichen Zahlungsaufforderung mit ausgewiesener Umsatzsteuer gem. Ziffer 7.1 und - die Erbringung der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängelngegebenenfalls für die Anzahlung/Abschlagszahlung vereinbarten Sicherheit. Durch die Anzahlung/Abschlagszahlung wird weder die Richtigkeit der Teilrechnung bestätigt, Gewährleistung und/oder Schadenersatznoch gelten die bereits erfolgten Lieferungen als abgenommen. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung 7.3. HOLBORN behält sich die Geltendmachung von Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechten (z.B. Einrede des nichterfüllten Vertrages) vor. Dies gilt insbesondere im Falle eines etwa vereinbarten Zahlungsplans. 7.4. Falls nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenerfolgt die Zahlung netto innerhalb von 30 Tagen nach Erfüllung der Zahlungsvoraussetzungen gemäß Ziffern 7.1 oder 7.2. 8.4 7.5. Der Lieferant Auftragnehmer ist unter keinen Umständen nicht berechtigt, seine Verbindlichkeiten Forderungen, die gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind HOLBORN entstehen, ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässigHOLBORN an Dritte abzutreten. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß 7.6. Nach Ablauf der Zahlungsfrist von 30 Tagen tritt nicht automatisch Verzug ein. Vielmehr ist für den Verzugseintritt eine schriftliche Mahnung des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossenAuftraggebers nach Ablauf der 30 Tage erforderlich.

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Samples: General Terms and Conditions for Supply Orders

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird(1) Der Kaufpreis jedes einzelnen Produkts, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung den P.S. Cooperation GmbH an den Lieferanten zu zahlen hat, wird am Monatsende des jeweiligen Kalendermonats, wenn alle Fälligkeitsvoraussetzungen in diesem Monat vorliegen, fällig. Das Zahlungsziel beträgt sechzig (60) Tage nach Abschluss des jeweiligen Kalendermonats. Fälligkeitsvoraussetzungen: (1) Versandmitteilung durch den Lieferanten, (2) bestätigter Wareneingang und Vorlage (3) Erhalt einer Rechnung gemäß Punkt 7ordnungsgemäßen Rechnung. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung Die Auszahlung an den Lieferanten erfolgt im Rahmen von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenSammelüberweisungen auf das vom Lieferanten angegebene Bankkonto. 8.2 Nach Xxxx (2) Sofern das Gutschriftenverfahren vereinbart ist, leistet P.S. Cooperation GmbH Zahlungen, ohne dass der Lieferant Rechnungen übersendet; die Rechnungen werden durch Gutschriften von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwP.S. Cooperation GmbH ersetzt. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang Der Lieferant schließt hierzu mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzP.S. Cooperation GmbH eine entsprechende Zusatzvereinbarung. Grundsätzlich erfolgt die Gutschrift nur auf Basis von bestätigten Wareneingängen beim Kunden. 8.3 Nachnahmesendungen werden(3) P.S. Cooperation GmbH behält sich das Recht vor, sofern in der Bestellung bei offenen Reklamationsfällen von Endkunden, bei denen zur abschließenden Klärung die Mitwirkung des Lieferanten erforderlich ist und dieser seinen Mitwirkungspflichten gemäß diesen AGB nicht schriftlich anders vereinbartnachkommt, nicht angenommendie jeweilige Zahlung vorläufig bis zur abschließenden Klärung einzubehalten. 8.4 Der Lieferant (4) P.S. Cooperation GmbH ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER zur Aufrechnung mit bestehenden Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des mit Auszahlungsansprüchen berechtigt und kann diese von fälligen Zahlungen an den Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossenabziehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Lieferanten

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird1. Die Zahlung hat, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei falls nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug auf das angegebene Konto der Biehler-Freimark GbR zu erfolgen. Andere Zahlungsarten (Barzahlung) gelten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers. Schecks werden als Zahlungsmittel generell nicht angenommenakzeptiert. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Leistungserbringung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Xxxxxx und Xxxxxx trägt der Auftraggeber. 8.4 Der Lieferant ist 2. Bei kostenpflichtigen Stornierungen wird die Rechnung unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnendem Tag der Stornierung ausgestellt. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darSie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER 3. Da es sich bei unserer Arbeit um Dienstleistungen und vorfinanziertes Material handelt, sind unsere Rechnungen sofort und ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässigAbzüge zahlbar. Bei neuen Geschäftsverbindungen wird Nachnahme oder Vorauszahlung verlangt, sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden. 8.6 4. Bei verspäteter Zahlung außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Dies gilt insbesondere für die Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen an zu verarbeitenden Materialien und besonderer Materialien. 5. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 6. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch TIGER die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Lieferanten Verzugszinsen iAuftragnehmer auch zu, wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung von Leistungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.§ 321 Absatz 2 BGB bleibt unberührt. 7. Im Ausmaß des 3-Monats Euribor zuFalle von Rücklastschriften zu Abbuchungsaufträgen, hat der Auftraggeber die der Biehler- Freimark GbR von der ausführenden Bank in Rechnung gestellten Kosten zu erstatten. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- Dies gilt ebenso für die Ablehnung von Lastschriften und Inkassokosten sind ausgeschlossenAbbuchungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird9.1 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, beginnt es 6.1 Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergü- tungen nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen viertel- jährlich im Voraus verrechnet. 6.2 Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatz- steuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar, soweit nicht in der Auftragsbestätigung und/oder Rechnung anders vereinbart. Mit Ablauf der Frist kommt der Kunde in Verzug. 6.3 Bei Aufträgen, die Zahlungsfrist mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragneh- mer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauf- trag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. 6.4 Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem der Auftragnehmer über sie verfügen kann. Kommt der Auftraggeber mit Übernahme seinen Zahlungen in Verzug, ist der Ware Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugs- zinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten sowie Mahngebühren zu verrechnen. 6.5 Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zin- seszinsen, dann Xxxxxx und Nebenspesen, dann die vorprozessualen Kosten (falls diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung not- wendig waren), wie Kosten eines zugezogenen Anwaltes und Inkasso- büros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld. 6.6 Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in nicht unerheblicher Höhe in Verzug und überschreitet der Verzug 14 Tage, steht dem Auftrag- nehmer das Recht zu, weitere Leistungen aus dem selben rechtlichen Verhältnis, zu dem sich der Auftragnehmer verpflichtet hat, vorläufig einzustellen und sämtliche offenen Beträge aus diesem Verhältnis sofort fällig zu stellen. Etwa vereinbarte Termine bzw. Fristen zur Ausführung von noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen seitens des Auf- tragnehmers sind in diesem Falle hinfällig, ohne dass es eines besonde- ren Hinweises des Auftragnehmers hierauf bedarf. Der Auftragnehmer ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistun- gen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. 6.7 Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Auftraggeber in angemessener Höhe abhängig zu machen. 6.8 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht voll- ständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. 6.9 Der Auftraggeber verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern für den Fall der Zah- lungsunfähigkeit des Auftragnehmers, sowie für Gegenforderungen, die in rechtlichem Zusammenhang stehen, gerichtlich festgestellt oder durch den Auftragnehmer schriftlich ausdrücklich anerkannten wurden. 6.10 Der gänzliche oder teilweise Eintritt eines Dritten in die dem Auf- traggeber vertraglich zustehenden Rechte und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7Pflichten bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung vom Auftragnehmer. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt kann jedoch keine Gewähr für die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten Richtigkeit übernommen werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden9.2 Kostenvoranschläge sind entgeltlich, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommendie Kosten hierfür ver- einbart wurden. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen(4.1) Firmenabo ohne Arbeitgeberbeteiligung Der Fahrpreis wird monatlich vom Konto des Arbeitnehmers abgebucht. Bei Preisänderun- gen werden die Monatsbeträge ab dem Änderungszeitpunkt angepasst. Vorausset- zung für den Abschluss eines Firmenabos ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für wiederkehrende Zahlungen (Einzugser- mächtigung). Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, die Monatsrate auf dem vorgesehenen Konto monatlich bereitzuhalten. Maßgeblich für den Abbuchungstermin ist der nächst- mögliche Termin nach Beginn der Gültigkeit des Abonnements. Abbuchungstermin ist ab dem Ersten jedes Monats. Ist eine Abbuchung nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich möglich und wird der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen unter Abzug beglichen, kann der Abonnementvertrag von 3% Skonto oder innerhalb Seiten des Ver- triebsdienstleisters fristlos gekündigt und die Jahreskarte eingezogen werden. Soll der Fahrpreis von 60 Tagen netto einem anderen Bank- konto abgebucht werden, ist dem Vertriebs- dienstleister bis zum 15. des Vormonats ein neues SEPA-Lastschriftmandat (Einzugser- mächtigung) zu erteilen. Wahlweise kann das Abonnement auch mit einer einmaligen Jahreszahlung bezahlt werden. Diese Einmalzahlung muss vor der Ausgabe des Abonnements erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden(4.2) Xxxxxxxxx mit Arbeitgeberbeteiligung Xxxxxx sich der Arbeitgeber verpflichtet, sofern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn/ Gehalt eine monatliche Beteiligung am Fahr- preis des Firmenabos eines Mitarbeiters in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbartbeliebiger Höhe zu übernehmen, nicht angenommenerfolgt die Abbuchung über den Arbeitgeber. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für das Firmenabo ohne Arbeitgeberbeteiligung. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen

Zahlung. 8.1 (1) Der Verkäufer stellt dem Käufer den Kaufpreis und die Preise für Nebenleistungen in Rechnung, sobald er von seinem Lieferanten eine Bereitstellungsanzeige mit Angabe der individuellen Fahrgestellnummer des gekauften Fahrzeugs erhalten hat. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig und müssen vollständig ohne Abzüge überwiesen werden. Davon abweichend ist bei individuell nach Kundenwunsch konfigurierten Fahrzeugen vom Käufer eine Anzahlung in Höhe von 20 v.H. des Kaufpreises und der Preise für Nebenleistungen bei Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Über die zu leistenden Anzahlung erhält der Käufer eine separate Anzahlungsrechnung vom Verkäufer. Der Käufer wählt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die verbindlichen Zahlungsmodalitäten aus folgenden Möglichkeiten aus: a) Banküberweisung: Im Falle einer Banküberweisung sind ggf. die Anzahlung sowie der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sofort nach Erhalt der jeweiligen Rechnung fällig und unverzüglich auf das Konto des Verkäufers zu überweisen. Der Zahlungsbetrag muss vor Übergabe des Fahrzeugs auf dem Konto des Verkäufers unwiderruflich gutgeschrieben sein. b) Barzahlung: Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Fahrzeugs einschließlich EG-Übereinstimmungsbescheinigung (Certifikate of Conformity) und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung an den Käufer oder einem von ihm zur Entgegennahme des Fahrzeugs und der Rechnung bevollmächtigten Vertreter zur Zahlung fällig. Davon unberührt bleibt die Verpflichtung des Käufers, bei individuell nach Kundenwunsch konfigurierten Fahrzeugen eine Anzahlung in Höhe von 20 v.H. des Kaufpreises und der Preise für Nebenleistungen bereits bei Vertragsschluss zu leisten. c) Finanzierung oder Leasing (Finanzierungsgesellschaft): Der Käufer verpflichtet sich, unverzüglich nach Übernahme die Zulassung des Fahrzeuges durchzuführen und den Fahrzeugbrief innerhalb von 2 Tagen nach der Fahrzeugübernahme an EU-Neuwagen-Darmstadt zu übergeben. Der Käufer ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Kaufpreiszahlung seiner Finanzierungsgesellschaft sofort nach Rechnungsstellung bezahlt wird. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdder Käufer das Fahrzeug von einer nicht durch den Verkäufer vermittelten Finanzierungsgesellschaft finanzieren lässt, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme fallen infolge des in diesem Fall erhöhten Bearbeitungsaufwand des Verkäufers Zusatzkosten in Höhe von 250 Euro (inkl. MwSt.) für den Käufer an. (2) Eine Bezahlung des Kaufpreises und der Ware Preise für Nebenleistungen per Scheck, Wechsel oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser EinkaufsbedingungenEC-Karte ist nicht möglich. Bei Haustürlieferung ist eine Barzahlung bei Übergabe nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich möglich; der gelieferten Ware oder Leistung beginnt Kaufpreis und die Zahlungsfrist ab Beseitigung Preise für Nebenleistungen müssen vor der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenAnlieferung vollständig bezahlt sein. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Eu New Car Sales Terms and Conditions

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 79.1. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Die Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung fällig, sofern keine anderslautende Zahlungsbedingung vereinbart wurde. 9.2. Lieferungen sind nach den auf den Fakturen angebrachten Vermerken unter Abzug Ausschluss jeder Kompensation zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu verkürzen und sämtliche Forderungen fällig zu stellen, wenn der Käufer mit einer fälligen Forderung oder bei vereinbarter Teilzahlung mit einer Rate in Verzug gerät. 9.3. Bei begründetem Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers kann der Verkäufer von 3% Skonto allen laufenden Verträgen bezüglich der noch nicht erfüllten Lieferungen zurücktreten oder innerhalb die weitere Erfüllung von 60 Tagen netto geeignet scheinenden Sicherheiten, einschließlich Vorauskassa, abhängig machen. 9.4. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf dem Konto des Verkäufers endgültig verfügbar ist. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz entgegenstehender Widmung des Käufers Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Mahnspesen, Verzugszinsen und Kosten zu erfolgenverwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, wobei die Zahlung Spesen, Zinsen, Hauptforderung. Erbrachte Teillieferungen sind mit Übergabe dem Betrag fällig, der dieser Teillieferung entspricht. Zurückbehaltung und Aufrechnung seitens des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwKäufers ist ausgeschlossen. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit Der Käufer ist lediglich berechtigt, bei Unvollständigkeit der Lieferung jenen Betrag zurückzuhalten, der dem noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatznicht gelieferten Teil entspricht. 8.3 Nachnahmesendungen werden9.5. Der Käufer ist verpflichtet, sofern Xxxxxxxxxx in Höhe von pauschal € 25,00 pro Mahnung zu bezahlen. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in der Bestellung nicht schriftlich anders Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz als vereinbart; die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- oder Nichterfüllungsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, nicht angenommendem Verkäufer sämtliche aus der Geltendmachung der Forderung resultierenden Kosten und Spesen zu ersetzen. 8.4 9.6. Der Lieferant Käufer ist unter keinen Umständen nicht berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darZahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere 7.1 Für die Zahlung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Genossenschaft. 7.2 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung getroffen wirdgestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers; sie sind sofort fällig. 7.3 Bei Zahlung durch Xxxxxx gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Genossenschaft, beginnt sondern erst seine vorbehaltlose Gutschrift als Erfüllung. 7.4 Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen werden in ein Kontokorrentkonto eingestellt, für das die Zahlungsfrist Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB gelten. Die Saldenmitteilungen der Genossenschaft gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Genossenschaft wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 7.5 Der Käufer kann nur mit Übernahme solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der Ware Genossenschaft nicht bestritten werden oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben. 7.6 Im Falle einer Zahlung im SEPA Basis- oder Firmenlastschriftverfahren benachrichtigt die Genossenschaft den Käufer bei einmaliger SEPA Lastschrift und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungenbei jeder SEPA Dauerlastschrift mit wechselnden Beträgen spätestens einen Werktag vor Lastschrifteinzug über diesen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich erstmaliger XXXX Xxxxxxxxxxxxxxxx mit gleichbleibenden Beträgen benachrichtigt die Genossenschaft den Käufer spätestens einen Werktag vor der gelieferten Ware oder Leistung beginnt ersten Lastschrift über den ersten Lastschrifteinzug und die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenFolgeeinzüge. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird5.1. Sämtliche Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung des Auftragnehmers 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7vom Aufragnehmer anerkannt sind. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenDie Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist in gleichem Umfang ausgeschlossen. 8.2 Nach Xxxx 5.2. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 35 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 9 % p.a., zu erfolgenfordern. Ist der Auftragge- ber Unternehmer, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwso gilt der gesetzliche Verzugszinssatz i.H.v. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt8 % p.a. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzüber dem Basiszinssatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden5.3. Leistet der Auftraggeber trotz einer vom Auftragnehmer gesetzten Nachfrist von mindestens 12 Werktagen - verbun- den mit einer Kündigungsandrohung – eine fällige Abschlagszahlungen nicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf vertragsgemäße Vergütung seiner bisher erbrachten Leistungen sowie auf eine Entschädigung in Höhe von 10 % des gekündigten Auftragswerts, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbartAuftraggeber keinen geringeren, nicht angenommender Auftragnehmer keinen höheren Schaden nachweist. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 4.1. Die Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdgesonderten Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, beginnt sind 50 % der Nettoauftragssumme vor Auslieferung und der Rest binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. 4.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. 4.3. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung in Verzug, so kann der Verkäufer entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und, sofern auf Seiten des Kunden kein Entlastungsgrund vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 15 % zu verrechnen. 4.4. Der Käufer hat jedenfalls dem Verkäufer als weiteren Verzugsschaden die Zahlungsfrist mit Übernahme entstandenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen. 4.5. Hat bei Ablauf der Nachfrist der Kunde die geschuldete Zahlung nicht erbracht, so kann der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer hat auf seine Kosten über Aufforderung vom Verkäufer bereits gelieferte Waren an den Verkäufer zurückzustellen und ihm Ersatz für die eventuell eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten. 4.6. Der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungsvereinbarungen aufzuheben und offene Beträge sofort fällig zu stellen, wenn a: sich die Bonität des Käufers wesentlich verschlechtert. b: über das Vermögen des Käufers ein Ausgleichs- oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser EinkaufsbedingungenKonkursverfahren eingeleitet oder ein entsprechender Antrag mangels Vermögens abgewiesen wird. 4.7. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich Nichteinhaltung der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung Zahlungsbedingungen sowie bei begründeter Sorge der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe Zahlungsunfähigkeit des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Käufers ist der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen Verkäufer berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darnoch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen oder Sicherstellung zu fordern oder vom Vertrag zurücktreten. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen 2.29.1 Die Zahlungsfristen (2.29.2) werden – mit Ausnahme der Abschlagsrechnungen (2.28.3) – erst in Gang gesetzt, wenn die vertraglichen Leistungen erbracht sind und die Gefahr auf den Auftraggeber übergegangen ist (2.19.3). 2.29.2 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung bzw der die Zahlungsfrist sonst auslösenden Ur- kunde zu leisten. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Betrag jeder einzelnen Rechnung (gleichviel, ob Vorauszahlungs-, Teil-, Abschlags- oder Schlussrechnung) bzw von dessen un- strittigem Teil oder von dem sonst zur Zahlung anstehenden Be- trag den jeweils vereinbarten Skonto abzuziehen, sofern dieser Betrag bzw der unstrittige Teil dieses Betrags innerhalb der je- weils vereinbarten Skontofrist gezahlt wird. Zu Recht einbehal- tene Skonti bleiben davon unberührt, dass die vereinbarte Zah- lungs- bzw Skontofrist bei anderen Zahlungen nicht eingehalten wird,. Die Zahlungs- bzw Skontofrist wird nur in Gang gesetzt, wenn dem Auftraggeber eine diesen Vertragsbedingungen ent- sprechende Rechnung zugeht. Geht die bedingungsgemäße Rechnung erst nach dem Gefahrenübergang beim Auftraggeber ein, so beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme Zahlungs- bzw Skontofrist erst ab dem Zu- gang der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung . 2.29.3 Zahlungen auf Teilschluss- und Schlussrechnungen set- zen ferner voraus, dass der Auftragnehmer von Mängelrügen können ihm gefertigte und von der Bauaufsicht geprüfte Entlastungserklärungen der Gemeinde bzw der Anrainer und aller sonstigen betroffenen Grundeigentümer dem Auftraggeber ausgefolgt hat. 2.29.4 Ist eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer, so hat sie bei Auftragserteilung ein Bankkonto bekannt zu geben, auf das alle Zahlungen zurückgehalten aus diesem Auftrag mit schuldbefreiender Wir- kung geleistet werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz2.29.5 Der Auftraggeber leistet Zahlungen ausschließlich durch Überweisung. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in 2.29.6 Über die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Entschädigung für Betreibungskosten hinausgehende Ansprü- che wegen Verzögerung der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor Auftragneh- mer nicht zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Vergabebedingungen Für Bauaufträge

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme 5.1 Rechnungen von digital ZEIT weisen das von beiden Parteien als verbindlich anerkannte Fälligkeitsdatum kalendermäßig aus und sind damit innerhalb der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7angegebenen Frist rein netto zahlbar. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto des Vertragspartners haben ausschließlich an digital ZEIT zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang bei digital ZEIT entscheidend. Skonti und andere Abzüge werden nicht anerkannt, wobei soweit die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwAuftragsbestätigung von digital ZEIT keine anderweitige Regelung trifft. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet giltdigital ZEIT nimmt keine Wechsel entgegen. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht Schecks werden nur zahlungshalber angenommen. 8.4 5.2 Der Lieferant Vertragspartner kommt bei Überschreitung des ausgewiesenen Fälligkeitsdatums ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist unter keinen Umständen digital ZEIT berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnenVerzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Bundesbank geltend zu machen, sofern der Vertragspartner digital ZEIT nicht nachweist, dass digital ZEIT ein geringer Schaden entstanden ist. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darDie Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt digital ZEIT vorbehalten. 8.5 Zessionen 5.3 Das Eigentum an Vertragswaren der digital ZEIT geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises über. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Veräußert der Vertragspartner Vorbehaltsware an Dritte, so tritt er bereits hiermit alle ihm aus der zukünftigen Veräußerung zustehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer als Sicherheit für die Forderung von digital ZEIT ab. digital ZEIT nimmt diese Abtretung hiermit an. Erreicht die Zahlung auf die Vorbehaltsware mehr als 20 % der Gesamtrechnung, gibt digital ZEIT einen Teil der Ware in derselben Höhe frei. Der Vertragspartner ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung ist jederzeit frei widerruflich. Der Vertragspartner ist verpflichtet, digital ZEIT jederzeit Auskunft über den Verbleib der Vorbehaltsware und über die aus ihrer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen zu erteilen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf Vorbehaltsware oder die digital ZEIT abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen und den Dritten auf die Rechte von TIGER unzulässigdigital ZEIT hinzuweisen. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen 5.4 digital ZEIT ist berechtigt, im Ausmaß Falle vertragswidrigen Verhaltens des 3-Monats Euribor zuVertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossendigital ZEIT behält sich ausdrücklich den schriftlichen Rücktritt vom Vertrag vor.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird9.1 Die im Rahmen des Vertrags fälligen Zahlungen werden direkt vom Hauptkarteninhaber, beginnt in der in der jeweiligen Rechnung angegebenen Währung und, soweit dies im Vertrag mit Fleetcor nicht anders vereinbart wurde, nach dem Lastschriftverfahren an eine von Fleetcor angegebene Bankverbindung gezahlt und der Zahlungsbetrag muss zum Fälligkeitsdatum der entsprechenden Rechnung auf dem Konto von Fleetcor eingegangen sein. Wenn die Zahlungsfrist Transaktion den Kriterien für die Anwendung des Split- Payment-Verfahrens erfüllt, wird Fleetcor dies in der Rechnung entsprechend angeben und ist der Hauptkarteninhaber verpflichtet, die Zahlung in Übereinstimmung mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu dem Split-Payment-Verfahren zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenleisten. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat 9.2 Die Zahlungsverpflichtung gilt als erfüllt, wenn der Gesamtbetrag aller Rechnungen zum jeweiligen Fälligkeitsdatum bezahlt wurde. Der Hauptkarteninhaber darf die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto nur durch einen Dritten in seinem Namen durchführen lassen, wenn Xxxxxxxx hierzu vorab schriftlich (einschließlich per E-Mail) Zustimmung erteilt hat. 9.3 Unbeschadet Fleetcors Recht zur Beendigung des Vertrags, behält Fleetcor sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug Zinsen und einen Ausgleich für die Inkassokosten bis zum nach den anwendbaren Gesetzen zulässigen Höchstbetrag zu erfolgenberechnen. 9.4 Der Hauptkarteninhaber ist verpflichtet, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Rahmen der anwendbaren Gesetzen, eine Mindestgebühr von 40 EUR oder mehr zu zahlen, für jeden fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug oder für jegliche andere Zahlungsmethoden, die mit Fleetcor vertraglich vereinbart wurden, und nicht zu einem Zahlungsausgleich geführt haben. 9.5 Der Hauptkarteninhaber erklärt und garantiert gegenüber Xxxxxxxx, dass seine Zahlungen an Fleetcor keine kriminellen Handlungen in Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzUmgehung von Geldwäschegesetzen darstellen. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen9.6 Die Fleetcor-Rechnungen sind ausschließlich vom Hauptkarteninhaber zu zahlen. Eine Ausnahme dazu stellt Ohne die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne vorherige schriftliche (einschließlich per E-Mail) Zustimmung von TIGER unzulässigFleetcor darf keine andere Partei als der Hauptkarteninhaber die Rechnung zahlen. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird15.1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beginnt erfolgt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware Zahlung des vereinbarten Preises nach Xxxx von Holbox in bar bei Lieferung oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdeninnerhalb dreißig Tagen nach Lieferung. 8.2 Nach Xxxx 15.2. Holbox ist jederzeit berechtigt, vollständige oder teilweise Vorkasse zu verlangen, für die Erfüllung von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto Zahlungsverpflichtungen Sicherheitsleistung zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung fordern und/oder Schadenersatzausschließlich per Nachnahme zu verschicken sowie die Erfüllung des Vertrags aufzuschieben, bis die vorgenannte Sicherheitsstellung nach Zufriedenheit von Holbox geleistet wurde. 8.3 Nachnahmesendungen 15.3. Alle Zahlungen haben ohne Abzug oder Verrechnung seitens des Auftraggebers bei Lieferung im Büro von Holbox oder auf ein von Holbox zu benennendes Bankkonto zu erfolgen. 15.4. Wenn der Auftraggeber nicht innerhalb der vereinbarten Fristen zahlt, schuldet er ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung die gesetzlichen (Geschäfts)Zinsen gemäß Artikel 6:119(a) BGB (NL), wobei ein Teil eines Monats als voller Monat gilt, sowie alle auf die 15.5. Holbox entstehende außergerichtliche (Eintreibungs)Kosten bzw. im Rahmen des Gerichtsverfahrens anfallende Kosten, einschließlich Prozesskosten sowie sonstiger Kosten für den Rechtsbeistand, auch soweit diese Kosten nicht vom Richter zuerkannt werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbartgehen zulasten des Auftraggebers, nicht angenommenes sei denn, Xxxxxx würde von dem Richter aufgrund eines rechtsgültigen Urteils als unterlegene Partei zu den Kosten verurteilt. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt15.6. Bei einer Situation, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER wie sie in Artikel 20.2. beschrieben ist, werden alle Forderungen von Xxxxxx gegen den Auftraggeber mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darsofortiger Wirkung fällig. 8.5 Zessionen 15.7. Unter Auftraggeber im Sinne von Forderungen Artikel 14.6. ist u.a. jede zum Auftraggeberkonzern gehörende Mutter-, Tochter- und/oder Schwestergesellschaft und/oder jedes in anderer Weise mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen, ungeachtet dessen Rechtsform, zu verstehen. Im Fall eines gemeinsam erteilten Auftrags haften die Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässigRechnungsbetrags und/oder die geschuldeten Zinsen bzw. Kosten. 8.6 Bei verspäteter 15.8. Vom Auftraggeber vorgenommene Zahlungen dienen stets der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und danach der Begleichung fälliger Rechnungen, die am längsten offenstehen, auch wenn der Auftraggeber angibt, dass sich die Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossenauf eine spätere Rechnung beziehen würde.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird, beginnt 9.1 Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber das Honorar für die Zahlungsfrist mit Übernahme Korrektur/das Lektorat/die Erstellung von Texten nach der Ware Fertigstellung der Korrektur/des Lektorats/der Erstellung von Texten. Der Kunde erhält eine Rechnung auf dem Postweg oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer per E-Mail. Die Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto nach Erhalt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung zu erfolgenverlangen. Von Privatpersonen und ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Anfallende Bankgebühren (beispielsweise für Auslandsschecks) sind gegebenenfalls vollständig vom Kunden zu übernehmen. Ist Abholung vereinbart und wird der korrigierte Text vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, wobei so tritt mit dem Tage der Bereitstellung der Korrekturfassung zur Abholung die Zahlung mit Übergabe Zahlungspflicht des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzAuftraggebers ein. 8.3 Nachnahmesendungen werden9.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem von der Europäischen Zen- tralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. in Anrechnung gebracht. Falls dem Auftragnehmer ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbartist er berechtigt, nicht angenommendiesen geltend zu machen. 8.4 Der Lieferant 9.3 Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist unter keinen Umständen der Auftragnehmer berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnendie Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftragge- ber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Eine Ausnahme dazu stellt Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit verein- bart wurde (siehe Punkt 4.1). Durch die Vereinbarung Einstellung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darArbeit erwachsen dem Auftraggeber keinerlei Rechtsan- sprüche. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Service Agreement

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen Bei Abholung der Leistung bzw. Lieferung ist diese vom Kunden bar ohne Abzug zu zahlen. Bei Lieferung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die digital images GmbH ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel zu akzeptieren. Die Annahme von Schecks oder Wechseln erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig. Für die Rechtzeitigkeit des Protestes haftet die digital images GmbH nicht. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die digital images GmbH berechtigt als Schadensersatz für jedes Mahnschreiben pauschal 5,00 Euro zu berechnen, soweit nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Daneben ist die digital images GmbH berechtigt bei Verzug Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, beginnt mindestens jedoch 10% p.a. geltend zu machen. Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder –willigkeit des Kunden, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst worden ist, die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware Zahlung eingestellt wurde oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich Kunde mit der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus ErfüllungsmängelnVerzug ist, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen die digital images GmbH berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen, Zahlungsziele und Stundung gewährt wurden. Die digital images GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einzustellen. Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung sowie Rücktritt wegen Mängelrügen oder Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Das Nutzungsrecht an den von der digital images GmbH erstellten Inhalten geht erst mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darvollständiger Zahlung des Preises auf den Kunden über. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Ver- tragspartnern schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Vom Vertragspartner vorgenommene Zahlungs- widmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Gegenüber Unternehmern als Vertragspartnern sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungs- verzug dazu berechtigt, 9,2% Punkte über dem Basis- zinssatz zu verrechnen. Gegenüber Verbrauchern berech- nen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Vertragspartnern jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.6. Kommt der unternehmerische Vertragspartner im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse in Zahlungsverzug, beginnt so sind wir berechtigt, die Zahlungsfrist Erfül- lung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Vertragspartnern einzustellen. 5.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Ge- schäftsbeziehung mit Übernahme dem Vertragspartnern fällig zu stel- len. Dies gegenüber Xxxxxxxxxxxx als Vertragspartnern nur für den Fall, dass eine rückständige Leistung zumin- dest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Vertragspartnern unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt haben. 5.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Vertrags- partner nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrau- chern als Vertragspartnern steht eine Aufrechnungsbefug- nis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zu- sammenhang mit der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser EinkaufsbedingungenZahlungsverbindlichkeit des Ver- tragspartnern stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit un- seres Unternehmens. 5.9. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich Überschreitung der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung verfallen ge- währte Vergütungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und wer- den der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenRechnung zugerechnet. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw5.10. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER Der Vertragspartner verpflichtet sich im Zusammenhang mit Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung not- wendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkos- ten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu ersetzen. Insbesondere verpflichtet sich der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern Vertrags- partner bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung Höhe von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen € 200,00 so- weit dies im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossenangemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird(VOL/B § 17) 1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann frü- her gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinba- rungen, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER so hat die Zahlung entweder des Rechnungsbetrages binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. 2. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf An- trag entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die Leistungen sind durch prüfbare Aufstellungen nachzuweisen. Abschlagszahlungen gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung. 3. Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragneh- mer gleichwohl der ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen. 4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus. Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Schlusszahlung zu erklären. Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen einge- reicht oder, wenn dies nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird. 5. Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Solche Fehler sind Fehler in der Leistungsermittlung, Fehler in der Anwendung der allgemeinen Rechenregeln ein- schließlich Komma- und Übertragungs- einschließlich Seitenübertragungsfehler. Auf- traggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten. zu § 17 1. Die Bezahlung wird, soweit nicht weitergehende Vereinbarungen getroffen sind, nach Xxxx des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen unter Abzug des vereinbarten Skontos oder inner- halb von 30 Tagen ohne Abzug geleistet. 2. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung (vgl. ZVB-NRW Nr. 8 zu § 15) bei der benannten Dienststelle, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß ZVB-NRW zu § 13 Nr. 2. 3% Skonto oder . Zahlungen einschließlich Voraus- und Abschlagszahlungen können um Forderungsbeträge des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auch dann gekürzt werden, wenn die Forde- rungsbeträge nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. 4. Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 60 Tagen netto 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befin- det er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugs- zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des § 247 BGB zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwzahlen. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Auf einen Wegfall der Ordnungsmäßigkeit Bereicherung kann sich der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzAuftragnehmer nicht berufen. 8.3 Nachnahmesendungen 5. Die Forderung des Auftragnehmers kann nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auf- traggebers abgetreten werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Des Landes NRW

Zahlung. 8.1 Sofern 7.1 Für die Zahlung gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Genossenschaft. 7.2 Bei Lieferung von Fasswein bzw. Most ist der Kaufpreis bei Abnahme des Weines oder Mostes, jedoch spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages ohne Abzüge, porto- und spesenfrei zu entrichten, sofern bei Mostkäufen keine besondere besonderen Vereinbarungen getroffen werden (z. B. Zahlungen an Martini). 7.3 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung getroffen wirdgestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Käufers; sie sind sofort fällig. 7.4 Bei Zahlung durch Xxxxxx gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Genossenschaft, beginnt sondern erst seine vorbehaltlose Gutschrift als Erfüllung. 7.5 Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen werden in ein Kontokorrentkonto eingestellt, für das die Zahlungsfrist Bestimmungen der §§ 355 ff. HGB gelten. Die Saldenmitteilungen der Genossenschaft gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt. Die Genossenschaft wird bei Übersendung des Rechnungsabschlusses hierauf besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 7.6 Der Käufer kann nur mit Übernahme solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von der Ware Genossenschaft nicht bestritten werden oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben. 7.7 Im Falle einer Zahlung im SEPA-Basis- oder Firmenlastschriftverfahren benachrichtigt die Genossenschaft den Käufer bei einmaliger SEPA-Lastschrift und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungenbei jeder XXXX-Xxxxxxxxxxxxxxxx mit wechselnden Beträgen spätestens einen Werktag vor Lastschrifteinzug über diesen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich erstmaliger SEPA-Dauerlastschrift mit gleichbleibenden Beträgen benachrichtigt die Genossenschaft den Käufer spätestens einen Werktag vor der gelieferten Ware oder Leistung beginnt ersten Lastschrift über den ersten Lastschrifteinzug und die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenFolgeeinzüge. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 11.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdnicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, beginnt ist das Resthonorar -falls es für den Vertragspartner bestimmbar ist –nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlungsfrist Zahlung erst mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung Verständigung von Xxxxxx Xxxxxxxxx Foto- und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenMediendesign vom Zahlungseingang als erfolgt. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat 11.2 Bei Aufträgen, die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto mehrere Einheiten umfassen, ist Xxxxxx Xxxxxxxxx Foto- und Mediendesignberechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzlegen. 8.3 Nachnahmesendungen werden11.3 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Xxxxxx Xxxxxxxxx Foto- und Mediendesign -unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche –berechtigt, sofern Verzugszinsen in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommenHöhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt11.4 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER geschieht dies erst mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnenvollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung In der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darGeltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird12.1. Die Zahlung hat, beginnt sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Sprachdienstleistung und nach Rechnungslegung zu erfolgen. 12.2. Der Sprachdienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. 12.3. Ist Abholung vereinbart und wird die Zahlungsfrist Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit Übernahme dem vereinbarten Tag zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein. 12.4. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser EinkaufsbedingungenSprachdienstleister berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenZahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8% über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw12.5. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Bei Nichteinhaltung der Ordnungsmäßigkeit zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatz. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen Sprachdienstleister berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnendie Arbeit an den bei ihm liegenden anderen Aufträgen des Auftraggebers nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Eine Ausnahme dazu stellt Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde (siehe Punkt 5.1.). Durch die Vereinbarung damit verbundene Einstellung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darArbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Sprachdienstleister in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere 10.1. Mangels besonderer Vereinbarung getroffen wird, beginnt ist die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu Zahlung frei unserer Zahlstelle zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenleisten. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat 10.2. Vereinbart e Zahlungsfristen gelten jeweils vom Tag der Rechnungsausstellung an. Vereinbart es Skonto darf nur unter der Voraussetzung in Anspruch genommen werden, dass sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Rechnungen restlos erfüllt sind. Rechnungsbeträge unter EUR 200,00 sind sofort rein netto ohne jeden Abzug zahlbar. 10.3. Solange fällige Forderungen des Lieferant en nic ht beglic hen wurden, sind wir zu keiner weit eren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflic htet. 10.4. Alle Forderungen des Lieferant en aus der Geschäftsverbindung - also das gesamte eingegangene Obligo des Bestellers gegenüber des Lieferanten (z.B. Ansprüche aus bei Fert igungsbeginn durch Gefahrenübergang in das Eigent um des Bestellers bereitgestellte Halbfabrikat e, aus auf seinem Namen treuhänderisch bei uns in Verwahrung eingelagert e Fert igware sowie aus bereits ausgelieferter noch nicht bezahlter Ware) werden - ohne Rücksicht auf die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto Laufzeit evtl. herein genommener Wechsel oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgenSchecks - sofort fällig, wobei sobald ein Anlass (z.B. Zahlungsverzug, schlechte Auskunft, Vollstreckungsmaßnahmen, Herabstufung der Bonit ät durch die Zahlung mit Übergabe Kredit versicherung etc.) hierfür auftritt. Das Entsprechende gilt , wenn begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Überweisungsauftrages Bestellers bestehen oder wenn der Besteller Außenstände oder Waren, auf die sic h unser Eigentumsvorbehalt erstreckt, an die Bank – sei es in Schriftform Drit te verpfändet oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwzur Sic herheit übereignet. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet giltUnter den gleic hen Voraussetzungen können wir bei allen laufenden Geschäften Vorauszahlungen oder Sic herheitsleistungen verlangen. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Außerdem ist der Ordnungsmäßigkeit Lieferant, soweit der Lieferung Lieferant noch einen Verzicht auf dieabzuarbeit enden Auftragsbestand des Bestellers, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängelnnoch nicht angefertigt worden ist , Gewährleistung hat, zum Rücktritt dieser Lieferverträge berechtigt und/oder SchadenersatzSchadensersatz statt der Leist ung fordern. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Zahlung. 8.1 12.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdnicht einzelvertraglich ausdrücklich anders vereinbart, beginnt erfolgt die Zahlungsfrist mit Übernahme der Ware oder Zahlung nach vertragsmäßigem Wareneingang bzw. voll- endeter Leistungserbringung und Eingang der ordnungsgemäß erbrachten Leistung er- stellten und Vorlage einer überprüfbaren Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 nach 30 Tagen unter Abzug von 3abzüglich 3 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Kassa durch Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es Bank. 12.2 Skontoabzüge sind auch zulässig, wenn wir Zahlungen in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwan- gemessener Höhe aufgrund von Mängeln zurückhalten; die Zah- lungsfrist beginnt nach vollständiger Beseitigung der Mängel. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Zah- lungen bedeuten keine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzLieferungen und Leistun- gen als vertragsmäßig. 8.3 Nachnahmesendungen werden12.3 Verzugsfolgen treten erst ein, sofern in wenn wir auf eine Mahnung des Auftragnehmers, die nach Eintritt der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbartFälligkeit erfolgt, nicht angenommenzahlen. 8.4 Der Lieferant 12.4 Ohne vorherige Zustimmung von uns ist unter keinen Umständen der Auftragnehmer nicht berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit ihm gegen uns zustehende Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung an Dritte abzutreten, sie zu verpfänden oder sie zum Gegenstand von Gutschriften darRechtsgeschäften zu machen. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig12.5 Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforde- rungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß 12.6 An- und Teilzahlungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftli- chen Vereinbarung und deren Fälligkeit tritt – sofern nicht ausdrück- lich Gegenteiliges vereinbart wurde – unter Berücksichtigung der un- ter Art. 12.1 + 12.2 festgelegten Fristen und Skontozeiträume jeden- falls erst nach Erhalt einer unbedingten, unwiderruflichen und ohne Angabe von Gründen in Anspruch zu nehmenden Bankgarantie ei- nes namhaften europäischen Kreditinstituts über denselben Betrag ein. 12.7 Zahlungen des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- Auftraggebers bedeuten in keinem Fall die An- erkennung der Ordnungsmäßigkeit und Inkassokosten sind ausgeschlossenVollständigkeit der Liefe- rung.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird4.1 Falls nicht anderes vereinbart ist, beginnt hat die Zahlungsfrist mit Übernahme Zahlung bei Lieferungen und Leistungen der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser EinkaufsbedingungenGenossenschaft ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen Lieferung bzw. Reklamationen hinsichtlich Leistung auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Datum der gelieferten Ware Lieferung bzw. Leistung berechnet. 4.2 Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erfüllungshalber. 9.1 Die Geschäftsräume der Genossenschaft sind für beide Teile Erfüllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder Leistung beginnt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet. 9.2 Ist der Kunde Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten Genossen- schaft am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto 4.3 Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe Lasten des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzKäufers; sie sind sofort fällig. 8.3 Nachnahmesendungen werden4.4 Bei Zahlung durch Xxxxxx gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Genossenschaft, sofern in sondern erst seine endgültige Einlösung als Scheck. 4.5 Der Vertragspartner der Bestellung Genossenschaft kann nur mit solchen Gegenansprüchen auf- rechnen, die von der Genossenschaft nicht schriftlich anders vereinbartbestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner der Genossenschaft kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, nicht angenommenausüben. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wird5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Ver- tragsabschluss, beginnt ein Drittel bei Leistungsbe- ginn und der Rest nach Leistungsfertigstel- lung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoab- zug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zah- lungswidmungen auf Überweisungsbele- gen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Zahlungsfrist Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. 5.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle For- derungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit Übernahme der Ware oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungendem Kunden fällig zu stellen. 5.6. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergünsti- gungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und wer- den der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenRechnung zugerechnet. 8.2 Nach Xxxx 5.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von TIGER hat Zahlungsverzug, die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3zur Einbringlichma- chung notwendigen und zweckentspre- chenden Kosten (Mahnkosten, Inkassoge- bühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. 5.8. Wir sind gemäß § 456 UGB bei ver- schuldetem Zahlungsverzug dazu berech- tigt, 9,2 % Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto Punkte über dem Basiszinssatz zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwberechnen. 5.9. mit Postaufgabe Die Geltendmachung eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet giltweiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor. 5.10. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenan- sprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. 5.11. Für zur Einbringlichmachung not- wendige und zweckentsprechende Mahnun- gen verpflichtet sich der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER Kunde bei verschul- detem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von 20,00€ soweit dies im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder Schadenersatzangemessenen Ver- hältnis zur betriebenen Forderung steht. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Zahlung. 8.1 Sofern keine besondere 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu er- folgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung getroffen wirdund zahlungs- halber ohne Skontogewährung angenommen. Xxxxxx und Xxxxxx trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, beginnt die Zahlungsfrist mit Übernahme Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Ware Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungenseinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässig- keit zur Last fallen. 2. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung ver- langt werden. 8.2 Nach Xxxx von TIGER hat 3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festge- stellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 4. Ist die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgenErfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß bekanntgewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnis- se des Auftraggebers gefährdet, wobei so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Zahlung mit Übergabe des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzwWeiterarbeit einstellen. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang Auf- traggeber sich mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus ErfüllungsmängelnBezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, Gewährleistung und/oder Schadenersatzdie auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. 8.3 Nachnahmesendungen werden5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, sofern in der Bestellung gemäß dem Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften dar. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 8.1 9.1. Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in vereinbarter Höhe, jedenfalls jedoch von 30 % der vorraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wirdnicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, beginnt ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort fällig. Im Fall der Übersendung ( Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung ect.) gilt die Zahlungsfrist Zahlung erst mit Übernahme Verständigung des Auftragnehmers vom Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verweigert der Ware Aufraggeber die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder der ordnungsgemäß erbrachten Leistung und Vorlage einer Rechnung gemäß Punkt 7. dieser Einkaufsbedingungenmacht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig. 9.2. Bei nicht entsprechend ausgestellten Rechnungen bzw. Reklamationen hinsichtlich Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen oder die über einen längeren Zeitraum erbracht werden, ist der gelieferten Ware oder Leistung beginnt die Zahlungsfrist ab Beseitigung der Mängel neu Auftragnehmer berechtigt, nach Abschluss jeder Einzelleistung Rechnung zu laufen. Bis zur Erledigung von Mängelrügen können Zahlungen zurückgehalten werdenlegen. 8.2 Nach Xxxx 9.3. Im Fall des Verzugs gelten - unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche - Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von TIGER hat 8% über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart. Für Zwecke der Zinsenberechnung ist für das jeweilige Kalenderjahr die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 3% Skonto oder innerhalb von 60 Tagen netto zu erfolgen, wobei die Zahlung mit Übergabe am 2. Jänner des Überweisungsauftrages an die Bank – sei es in Schriftform oder per elektronischer Datenübermittlung – bzw. mit Postaufgabe eines entsprechenden Verrechnungsschecks als geleistet gilt. Eine allfällige Zahlung bedeutet jedoch weder eine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung noch einen Verzicht auf die, TIGER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung zustehenden Ansprüche aus Erfüllungsmängeln, Gewährleistung und/oder SchadenersatzJahres festgesetzte Bankrate für das gesamte Kalenderjahr maßgebend. 8.3 Nachnahmesendungen werden, sofern in der Bestellung nicht schriftlich anders vereinbart, nicht angenommen9.4. Xxxxxxxxxx und die Kosten - auch außergerichtlicher - anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers. 8.4 Der Lieferant ist unter keinen Umständen berechtigt9.5. Soweit gelieferte Werke ins Eigentum des Auftraggebers übergehen, seine Verbindlichkeiten gegenüber TIGER geschieht dies erst mit Forderungen gegenüber TIGER aufzurechnen. Eine Ausnahme dazu stellt die Vereinbarung der gegenseitigen Verrechnung von Gutschriften darvollständiger Bezahlung des Honorars samt Nebenkosten. 8.5 Zessionen von Forderungen des Lieferanten gegenüber TIGER sind ohne schriftliche Zustimmung von TIGER unzulässig. 8.6 Bei verspäteter Zahlung durch TIGER stehen dem Lieferanten Verzugszinsen im Ausmaß des 3-Monats Euribor zu. Weitere Ansprüche des Lieferanten gegen TIGER aus diesem Grunde, wie beispielsweise Xxxxxx aus dem Titel des Schadenersatzes, sowie Mahn- und Inkassokosten sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)