Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. 2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers. 3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt. 4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: General Terms and Conditions of Business, Delivery and Payment, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 16.1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug Wir sind berechtigt, eine Anzahlungsrechnung sowie monatliche Teilrechnungen nach Leistungs- bzw Baufortschritt zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkostenlegen. Die Fälligkeit richtet sich einer Teilrechnung tritt 3 Tage nach den gesetzlichen RegelungenRechnungserhalt, die Fälligkeit der Schlussrechnung 5 Tage nach Rechnungserhalt ein, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
26.2. Der Auftraggeber kann nur mit Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer unbestrittenenausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Ist ein Skontoabzug grundsätzlich vereinbart, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausübenso gilt dieser - wenn nicht anders vereinbart - für sämtliche Teilrechnungen und die Schlussrechnung. Dies gilt nicht Gerät der Kunde jedoch bei einer Teilrechnung in Zahlungsverzug, so erlischt die Berechtigung zum Skontoabzug für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggeberssämtliche folgenden Teil- und Schlussrechnungen.
36.3. Wird nach Vertragsschluss erkennbarVom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich.
6.4. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, dass so sind wir berechtigt, die Erfüllung des Zahlungsanspruchs unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung aller fälligen Zahlungen durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtKunden einzustellen.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug6.5. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlenwir berechtigt, gem §§ 918ff ABGB vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossenAbrechnung der bei Rücktritt durch uns erbrachten (Teil-)Leistungen erfolgt nach den vertraglich vereinbarten Preisen.
6.6. Bei Zahlungsverzug hat Überschreitung der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
6.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von 40 Eurouns ausdrücklich anerkannt worden sind. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnenVerbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istZahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 13.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise und verstehen sich - zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer - frei Verwendungsstelle verzollt einschließlich Verpackungs- und Frachtkosten. Ist ein Preis "ab Werk" oder "ab Lager" vereinbart, übernimmt der Besteller nur die günstigsten Frachtkosten. Alle bis zur Übergabe an den Frachtführer entstehenden Kosten einschließlich Bela- dung und ausschließlich Rollgeld trägt der Lieferant. Durch die Art der Preis- stellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt.
3.2 Die Anerkennung von Mehr- oder Minderlieferungen behält sich der Bestel- ler vor.
3.3 Der Besteller zahlt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang, soweit keine andere Vereinbarung mit dem Lieferanten getroffen wurde. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit nach dem vereinbarten Liefertermin.
3.4 Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung erfolgt durch Überweisung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen RegelungenScheck.
23.5 Zahlungen durch den Besteller bedeuten keine Anerkennung der Abrech- nung und erfolgen unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung. Der Auftraggeber Besteller kann nur gegen sämtliche Forderungen, die der Lieferant gegen ihn hat, mit einer unbestrittenensämtlichen Forderungen aufrechnen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausübendie ihm gegen den Lieferanten zustehen. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des AuftraggebersBei fehler- hafter Lieferung ist der Besteller berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.
33.6 Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bestellers, die nicht unbillig verweigert werden darf, nicht berechtigt, seine Forderungen gegen ihn abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass Bei Vorliegen von verlängertem Eigentumsvorbehalt gilt die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wirdZustimmung als erteilt. Tritt der Lieferant seine Forderung gegen den Besteller entgegen Satz 1 ohne dessen Zustimmung an einen Dritten ab, so kann der Auf- tragnehmer ist die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührtAbtretung gleichwohl wirksam. Der Auftragnehmer Besteller kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen jedoch nach seiner Xxxx mit befreiender Wirkung an den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtLieferanten oder den Dritten leisten.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen Für Produktionsmaterial Und Ersatzteile
Zahlung. 119.1 Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Verhandlungsprotokoll bzw. dem Vertrag. Die Zahlungsfristen beginnen erst mit dem Eingang einer prüfbar aufgestellten Rechnung bei dem AG. Soweit Zahlungen mit Skonto erfolgen, genügt für die Wahrung der Skontofrist die Überweisung (Veranlassung der Überweisung durch den Überweisenden) innerhalb der Skontofrist.
19.2 Aufrechnungsansprüche stehen dem AN nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, entscheidungsreif oder von dem AG anerkannt sind. Außerdem ist der AN zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
19.3 Im Hinblick auf das Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe (Bauabzugssteuer) hat der AN dem AG hat eine gültige Freistellungserklärung des zuständigen Finanzamtes gemäß § 48 b Einkommensteuergesetz (EStG) im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen und den AG unverzüglich zu unterrichten, sofern die von ihm vorgelegte Freistellungsbescheinigung zurückgenommen oder widerrufen wird. Liegt eine gültige Freistellungserklärung gemäß § 48 b EStG bei Fälligkeit von Forderungen des AN aus Abschlagsrechnungen oder der Schlussrechnung nicht vor, hat der AG 15 % der jeweils fälligen Zahlung hat ohne jeden Abzug gemäß §§ 48 ff. EStG als Steuerabzug vorzunehmen. Diesen Steuerabzug muss der AN als auf den Werklohn geleistet gegen sich gelten lassen.
19.4 Eine Abtretung von Zahlungs- oder sonstigen Ansprüchen des AN gegen den AG ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG wirksam. Der AG kann die Zustimmung nur aus berechtigtem Grund verweigern.
19.5 Stellt der AG bei der Prüfung der Schlussrechnung oder sonstigen Nachprüfungen fest, dass - beispielsweise aufgrund überhöhter Abschlagszahlungen – eine Überzahlung an den AN geleistet worden ist, ist der AN verpflichtet, den zu erfolgenviel erhaltenen Betrag binnen 12 Werktagen nach Zugang der Rückzahlungsaufforderung dem AG zurück zu erstatten. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht Bei solchen Rückforderungen kann sich der AN nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkostenden Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen3 BGB berufen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Bauvertrag, Bauvertrag, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Die Ausführung Von Bauleistungen
Zahlung. Das Honorar wird fällig, wenn die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen und vom Auftragnehmer eine prüffähige Schlussrechnung vorgelegt worden ist. Im Übrigen gilt § 7 AVB.
(1) Es werden keine Teilzahlungen vereinbart. Es werden Teilzahlungen vereinbart: EURO Abschlagszahlungen können nach Abstimmung mit dem Auftraggeber auf der Basis abgeschlossener Teilleistungen vereinbart werden. EURO am EURO am
(2) Zahlungen leistet der Auftraggeber auf das folgende Konto: Firma BPW Stadtplanung Baumgart Lemke Schlegelmilch Partnerschaftsgesellschaft mbH Kontoinhaber gem. Angabe in der jeweiligen Rechnung IBAN
(1) Vertreter des Auftraggebers für die Durchführung des Vertrages ist
(2) Vertreter des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber und anderen an der Planung und Durchführung des Vorhabens Beteiligten ist
(1) Auf die Verpflichtungen
1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.dem Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetz gemäß § 2 AVB (Ausgabe 07/2019) und
2. nach dem Verpflichtungsgesetz gemäß § 1 Abs. 9 AVB (Ausgabe 07/2019) wird ausdrücklich hingewiesen.
(2) Bei Entscheidungen in Vergabeverfahren dürfen -unabhängig von Schwellenwerten- als voreingenommen geltende natürliche Personen nicht mitwirken (siehe § 1 Abs. 10 AVB, Ausgabe 07/2019).
(3) Im Fall der Teilnahme am elektronischen Vergabesystem verpflichtet sich der Auftragnehmer, die entsprechenden Nutzungs- und Systemvoraussetzungen zu schaffen. Er hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass er vom zuständigen Projektleiter die Zugangsberechtigung erhält.
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für das Vorhaben sämtliche erforderlichen und zweckmäßigen Aufgaben zur Herbeiführung des vertraglich geschuldeten Werkerfolgs auszuführen; insbesondere schuldet der Auftragnehmer die vertraglich vereinbarten Vertragsfristen. Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat er es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, so hat er nur Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, wenn dem Auftraggeber offenkundig die Tatsache und deren hindernde Wirkung bekannt waren.
(2) Der Auftragnehmer hat seine Tätigkeit gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und den öffentlich- rechtlichen Bestimmungen, über die er sich stets auf dem Laufenden zu halten hat, gewissenhaft auszuüben. Bei Leistungen der Prüfingenieure sind zusätzlich die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Das Technische und vertragliche Regelwerk gilt in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(3) Der Auftragnehmer hat insbesondere folgende Regelwerke zu beachten:
a) allgemein: ♦ die Bestimmungen der VOB, Vergabeverordnung (VgV), Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die Vergabebestimmungen des Auftraggebers ♦ die Unfallverhütungsvorschriften ♦ die Bestimmungen des Haushaltsrechts, insbesondere der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (LHO)
b) bei Planung, Überwachung und Herstellung von Bauwerken zusätzlich: ♦ die Richtlinien für die Planung und Durchführung von Bauaufgaben (RL-Bau) der Freien Hansestadt Bremen ♦ die Energieeinsparverordnung (EnEV) ♦ Technische Vertragsbedingungen des Handbuches für Verträge über Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB)
(4) Als Sachwalter seines Auftraggebers darf der Auftragnehmer keine Unternehmer- oder Lieferanteninteressen vertreten. Der Auftragnehmer darf im Zusammenhang mit den in § 1 des Vertrages bezeichneten Leistungen keine Leistungen für Dritte bzw. andere Auftraggeber im Zusammenhang mit dieser Maßnahme erbringen, es sei denn, der Auftraggeber stimmt ausdrücklich schriftlich zu. Etwaige Forderungen von Dritten, insbesondere von Trägern öffentlicher Belange, hat der Auftragnehmer unverzüglich dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen.
(5) Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen die schriftlichen Anordnungen des Auftraggebers zu Grunde zu legen und etwaige Bedenken hiergegen dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Verstößt der Auftragnehmer gegen diese Mitteilungsobliegenheit, wird durch die Entgegennahme der Leistung durch den Auftraggeber die Leistung als nicht vertragsgemäß anerkannt; der Auftragnehmer schuldet ein bestimmungsgemäßes brauchbares Werk.
(6) Der Auftraggeber kann nur nach § 650q in Verbindung mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen § 650b BGB weitere Leistungen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann eine Änderung der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltanordnen, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber Parteien binnen 14 Tagen nach Lieferung Zugang des Änderungsbegehrens beim Auftragnehmer keine Einigung darüber erzielen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Übertragung von weiteren Leistungen besteht aber nicht. Soweit an den Auftragnehmer weitere Leistungen nach dieser Vorschrift beauftragt werden sollen, bedarf die Beauftragung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gemSchriftform. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung Im Falle von Anordnungen nach § 650q in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug Verbindung mit § 650b BGB hat der Auftragnehmer außerdem die Vergütung hierfür vor Leistungsbeginn mit dem Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren. Bei geänderten und zusätzlichen Leistungen richtet sich das Honorar nach den Ermittlungsgrundlagen der vereinbarten Leistung. Geringfügige und unwesentliche Änderungen der Planung, deren Zeitaufwand sich im Rahmen üblicher Optimierung hält, werden nicht zusätzlich vergütet. Gleiches gilt für eine bloße Fortschreibung der Ausgangsplanung.
(7) Wird erkennbar, dass ein vorgegebener Kostenrahmen nicht ausreicht, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über die voraussichtlichen Mehrkosten unverzüglich schriftlich zu unterrichten und mögliche Einsparungen aufzuzeigen.
(8) Der Auftragnehmer darf ihm übertragene Leistungen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers weiter vergeben. Entsprechen die Leistungen des Nachunternehmers trotz Beanstandung durch den Auftraggeber nicht den vertraglichen Anforderungen, kann der Auftraggeber seine Zustimmung zur Beauftragung widerrufen mit der Folge, dass der Auftragnehmer die Leistung des Nachunternehmers selbst übernehmen muss oder mit Zustimmung des Auftraggebers einen An- spruch anderen Nachunternehmer mit der Leistung beauftragt.
(9) Der Auftragnehmer, seine Geschäftsführer, seine mit der Ausführung des Auftrages befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie alle Personen, die Zugang zu Unterlagen und Informationen im Zusammenhang mit dem Auftrag haben, müssen sich rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeiten auf Zahlung die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß § 1 Verpflichtungsgesetz vom 2. Xxxx 1974 (BGBl. I S. 547), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I S. 1942), in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) verpflichten lassen. Der Auftragnehmer darf im Zusammenhang mit den im Vertrag bezeichneten Leistungen keine Leistungen für Dritte beziehungsweise andere Auftraggeber im Zusammenhang mit dieser Maßnahme erbringen. Der Einsatz anderer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als die besonders Verpflichteten darf nur nach deren Verpflichtung erfolgen. Dem Auftraggeber sind diese unverzüglich zu benennen. Soweit der Auftragnehmer in Ausführung dieses Vertrages Dritte beauftragt, hat er dem Auftraggeber die Beauftragung zum Zwecke einer Pauschale evtl. Verpflichtung dieser Dritten nach dem Verpflichtungsgesetz anzeigen und den in Höhe Satz 1 bis 4 genannten Passus entsprechend in die Verträge auf zu nehmen. Diese allgemeine Pflicht des Auftragnehmers besteht nach Beendigung seiner Tätigkeit aus dem Vertrag fort.
(10) Weder der Auftragnehmer, dessen Geschäftsführer noch die für die Erfüllung des Vertrages verantwortlichen Mitglieder seines Vertretungsorgans und Mitarbeiter/innen dürfen in einem Vergabeverfahren mitwirken, sofern ein Interessenkonflikt im Sinne von 40 Euro§ 6 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) besteht. Ein Interessenkonflikt besteht für Personen, die an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt sind oder direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse haben, das ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Ein Interessenkonflikt ist zu vermuten, wenn die in Satz 1 genannten Personen
1. Bieter oder Bewerber sind,
2. einen Bieter oder Bewerber beraten oder sonst unterstützen oder als gesetzliche Vertreter oder nur in dem Vergabeverfahren vertreten,
3. beschäftigt oder tätig sind
a) bei einem Bieter oder Bewerber gegen Entgelt oder bei ihm als Mitglied des Vorstandes, Aufsichtsrates oder gleichartigen Organs oder
b) für ein in das Vergabeverfahren eingeschaltetes Unternehmen, wenn dieses Unternehmen zugleich geschäftliche Beziehungen zum Auftraggeber und zum Bieter oder Bewerber hat. Dies gilt auch für Auftragswerte unterhalb der Schwellenwerte.
(11) Alle Erklärungen und Verhandlungen sowie die Darstellung der Ergebnisse der Leistungserbringung einschl. aller Zwischenschritte erfolgen in deutscher Sprache.
(12) Bei Prüfingenieurleistungen darf sich der Auftragnehmer der Mithilfe von befähigten und zuverlässigen Mitarbeitern nur in einem solchen Umfang bedienen, wie er ihre Tätigkeit voll überwachen kann. Der Prüfingenieur kann sich nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber durch einen anderen Prüfingenieur vertreten lassen. Sind zur ordnungsgemäßen Prüfung der eingereichten Unterlagen Spezialkenntnisse erforderlich, die der Prüfingenieur nicht besitzt bzw. die nicht zu seiner Fachrichtung gehören, so hat der Prüfingenieur den Auftraggeber hierauf hinzuweisen und die Hinzuziehung eines Prüfingenieurs mit speziellen Kenntnissen bzw. der entsprechenden Fachrichtung zu beantragen. Auf den Vertrag finden die Vorschriften des Bremischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei öffentlicher Auftragsvergabe (Tariftreue- und Vergabegesetz) vom 24. November 2009 (Brem. GBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich insbesondere, den bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten (mit Ausnahme von Auszubildenden) den in §§ 9, 11 Tariftreue- und Vergabegesetz geregelten Mindestlohn zu bezahlen. Bei nationalen Vergabeverfahren wird das Formular 231HB, bei europaweiten Vergabeverfahren das Formular 231HB-EU Gegenstand dieses Vertrages. Es gilt jeweils die Fassung des Formulars, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
(1) Über die Hinzuziehung von Sonderfachleuten entscheidet der Auftraggeber im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnenzur Beauftragung erforderlichen Unterlagen sind vom Auftragnehmer zu liefern, soweit sie zu den ihm übertragenen Leistungen gehören. Die Beauftragung erfolgt durch den Auftraggeber.
(2) Dem Auftraggeber sind die Entwurfs- und Ausführungszeichnungen vor der Schaden Vervielfältigung vor zu legen. Durch die Vorlage wird die vertraglich begründete Haftung des Auftragnehmers nicht berührt oder eingeschränkt. Die zur Vervielfältigung bestimmten Zeichnungen müssen der vom Auftraggeber bestimmten Anzahl und Form (z.B. DIN-Format, digitalisiert) entsprechen.
(3) Die fachspezifischen Berechnungen sind mit allen Unterlagen dem Auftraggeber bzw. dem Prüfingenieur zur Weiterleitung an die zuständige Behörde zu übergeben. Das Gleiche gilt für andere bei Behörden einzureichende Unterlagen und Anträge.
(4) Zur Durchführung der Ausschreibungen sind die Leistungsverzeichnisse dem Auftraggeber im Konzept zur Genehmigung vorzulegen (Ausschreibung nach Standardleistungsbuch/-katalog). Vervielfältigung und Versand der Ausschreibungsunterlagen erfolgen durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer liefert Originale, die sich zur Vervielfältigung eignen, gemäß näherer Bestimmung des Auftraggebers. Die Art der Ausschreibung, der Kreis der aufzufordernden Firmen und die zu beauftragende Firma werden vom Auftraggeber bestimmt. Der Auftragnehmer hat hierbei ein Vorschlagsrecht. Die Vergabe erfolgt durch den Auftraggeber im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Als Unterlage hierfür hat der Auftragnehmer die eingegangenen Angebote technisch auszu- werten, auf Wirtschaftlichkeit zu prüfen und in Kosten einer Preiszusammenstellung übersichtlich gegenüberzustellen.
(5) Angebote für Lieferungen und Leistungen, für die Preise im Wege der Rechts- verfolgung begründet istformgerechten Ausschreibung zweckmäßigerweise nicht eingeholt werden können, z. B. Nachträge zu bestehenden Verträgen, künstlerische Arbeiten, Einzelanfertigungen usw., können im Einvernehmen mit dem Auftraggeber eingeholt werden.
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Samples: Consulting Agreement, Contract for Urban Planning Services
Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen RegelungenRechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Ansprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von ordnungsgemäßen Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
45. Xxxxx Zahlt der Auftraggeber binnen 14 10 Tagen nach Lieferung der Ware Rechnungserhalt den Preis einschließlich der Kosten Nebenkosten gem. Ziffer Ziff. II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Unsere Rechnungen sind 5 Tage nach den gesetzlichen RegelungenRechnungsstellung fällig.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Im Falle des AuftraggebersVerzuges des Auftraggebers werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an den Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtselbst erfolgen.
4. Als Vorauszahlungen werden fällig: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Montagebeginn und 30 % bei Anlagenübergabe. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine weitere Tätigkeit einzustellen bzw. bis zur Zahlung aufzu- schieben.
5. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher, im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Auftraggeber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind so- fort fällig.
6. Bei Teilleistungen steht dem Auftragnehmer das Recht auf Verlangen entsprechender Teil- zahlungen zu.
7. Alle Forderungen des Auftragnehmers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereinge- nommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder dem Auftragnehmer Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kre- ditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern.
8. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II vom Vertrag zurück („PreiseAbbestellung), Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat dass der Auftragnehmer außerdem ihm einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale Grund dazu gegeben hat, oder erklärt der Auftraggeber den Rücktritt oder die Kündi- gung des Vertrages, aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, so verpflichtet er sich, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 30 % des vereinbarten Werklohns zu vergüten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe von 40 Euroentstanden bzw. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden ent- gangen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istnachgewiesener Höhe.
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Samples: Werk Und Kaufvertrag, Werk Und Kaufvertrag
Zahlung. 18.1. Die Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgenzunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.2. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf FrachtZahlung gilt erst dann als erfolgt, Portowenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungenwenn der Scheck eingelöst wird.
28.3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wirdGerät der Käufer in Verzug, so kann ist der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltVerkäufer berechtigt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 9 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu zahlenverlangen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer ist zulässig.
8.4. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht ausgeschlosseneinlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Bei Zahlungsverzug hat Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
8.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istKäufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht Rechnungen des Auftragnehmers sind fünf Tage nach Rechnungsstellung fällig, sofern auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungender Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Im Falle des AuftraggebersVerzuges des Auftraggebers werden unter Vorbehalt der Geltend- machung eines weiteren Schadens Zinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtAuftrag- nehmer selbst erfolgen.
4. Sofern eine Vorauszahlung vereinbart wurde, werden 30% der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 30% bei Montagebeginn und 30% bei Anlagenübergabe fällig. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine weitere Tätigkeit einzustellen bzw. bis zur Zahlung aufzuschieben.
5. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher, im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Auftraggeber.
6. Bei Teilleistungen steht dem Auftragnehmer das Recht auf Verlangen entsprech- ender Teilzahlungen zu.
7. Alle Forderungen des Auftragnehmers werden sofort fällig, wenn die Zahlungs- bedingungen nicht eingehalten oder dem Auftragnehmer Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern.
8. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass der Ware Auftrag- nehmer ihm einen Grund dazu gegeben hat, oder erklärt der Auftraggeber den Preis einschließlich Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, so verpflichtet er sich, die bereits angefallenen Kosten vollständig zu vergüten und zusätzlich den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 30% des vereinbarten Werklohns. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten gemund Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung entgan- gen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istnachgewiesener Höhe.
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Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Zahlung. 1. Die Zahlung hat 7.1 Alle Zahlungen, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, haben innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum auf ein von der Jan de Rijk Groep bezeichnetes Bank- oder Girokonto zu erfolgen.
7.2 Alle Zahlungen haben ohne jeden Abzug Verrechnung oder Kompensation zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf FrachtDer Auftraggeber darf seine Zahlung aus keinem Grund aussetzen. Verstößt der Auftraggeber gegen die Bestimmungen dieses Artikels, Portoist dieser verpflichtet, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungensämtliche Kosten, die der Jan de Rijk Groep dadurch entstehen, zu bezahlen, mit einem Mindestbetrag von 200,- €.
2. Der 7.3 Hat die Jan de Rijk Groep den Rechnungsbetrag nicht innerhalb der Frist von 30 Tagen vom Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenenerhalten, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebershat dieser darauf die gesetzlichen Zinsen aufgrund von Artikel 119a Xxxx 0 XX zu bezahlen.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann 7.4 Ist eine Rechnung nicht innerhalb der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen Frist von 14 Tagen nach Lieferung Ablauf der Ware in Artikel 7.3 genannten Frist bezahlt worden, ist der Auftraggeber zur Zahlung sämtlicher sofort fälliger, nicht gerichtlich herabsetzbarer gerichtlicher (bzw. außergerichtlicher) Inkassokosten verpflichtet, die der Jan de Rijk Groep entstehen. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 250,-- €. Bei einer Hauptforderung bis zu 00.000 € betragen diese 25 % vom Betrag der Hauptforderung. Bei einer Hauptforderung bis 100.000,-- €: 0.000 €, erhöht um 10 % über den Preis einschließlich Betrag der Hauptforderung minus 10.000,-- €. Über 000.000 €: 00.000 €, erhöht um 5 % über den Betrag der Hauptforderung minus 100.000,-- €.
7.5 Sämtliche Zahlungen des Auftraggebers oder in dessen Auftrag werden zuerst von den fälligen Xxxxxx und Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung abgezogen und anschließend von der Hauptforderung.
7.6 Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung eines Teilauftrags in Verzug, ist die Jan de Rijk Groep berechtigt, die Durchführung der übrigen, noch durchzuführenden Aufträge um die Frist auszusetzen, in der der Auftraggeber eine fällige Rechnung (bzw. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen Teilrechnung) nicht bezahlt hat, unbeschadet des Rechts, um den Auftrag nach der Inverzugsetzung definitiv zu beenden und die Zahlung aller Beträge zu verlangen, die die Jan de Rijk Groep bis zu diesem Zeitpunkt zu fordern hat, unbeschadet des Rechts auf Entschädigung gemäß den Bestimmungen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istArtikel 4.2.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Ansprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung Rechtsverfolgung begründet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. .) Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht auf Fracht, Porto, Versicherung Vorsatz oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungengrobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. .) Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3.) Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
3. 4.) Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § §321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
45.) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Xxxxx Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten Nebenkosten gem. Ziffer Ziff. II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung Versiche- rung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen entschei- dungsreifen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige etwa- ige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Ansprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer die Leistung Leis- tung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten Prozent- punkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung Rechtsverfolgung begründet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgenerfol- gen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung Ver- sicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach den gesetzlichen Regelungenbesonderer Vereinbarung und zahlungs- halber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Er- füllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Der Auftraggeber Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebersangemessene Vorauszahlung ver- langt werden.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensver- hältnisse des Auftraggebers gefährdet wirdgefährdet, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszah- lung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurück halten, sowie die Leistung verweigernWeiter- arbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferung in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben auf dem selben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtberuhen.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind werden die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlenberechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istGel- tendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II Xxxxxx XX („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige son- stige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung. Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach den gesetzlichen Regelungenbesonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Xxxxxx und Xxxxxx trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung. Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß bekanntge- wordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet wirdgefährdet, so kann der Auf- tragnehmer Auftragsnehmer Vorauszahlungen verlangen, noch nicht ausgelie- ferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus auf demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtberuhen.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten 2 % über dem Jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der deut- schen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) aus- gestellt. Wechsel werden nur nach den gesetzlichen Regelungenbesonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Xxxxxx und Xxxxxx trägt der Auftragge- ber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Verlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlö- sung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig festgestellten rechtskräftig festgestell- ten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs Zahlungsan- spruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausge- lieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
45. Xxxxx Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 14 Tagen 30 Tage nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Nebenkosten gemäß Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht Abschlagszahlungen können auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
2schriftlichen Antrag bei Nachweis der erbrachten Leistungen gewährt werden. Der Auftraggeber kann behält sich vor, jeweils die Abschlagszahlungen um 10 % zu kürzen, bis die vereinbarte Sicherheitssumme nach Ziffer 17 erreicht ist, es sei denn, der Auftragnehmer hat eine Vertragserfüllungsbürgschaft zu stellen. Die Abschlagsrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren und als solche zu kennzeichnen. In besonderen Fällen können Vorauszahlungen auf noch nicht eingebaute Bauteile oder Bau- stoffe in Höhe von 70 % des Wertes dieser Teile gewährt werden. Für diese Vorauszahlung ist eine Bürgschaft eines Kreditinstitutes oder Kreditversicherers zu erbringen (s. a. Ziffer 17 - Sicherheitsleistung). Vorauszahlungen dürfen nur für die Bezahlung der benannten Baustoffe oder Bauteile verwandt werden. Alle Zahlungen werden bargeldlos durch Überweisung auf ein Konto des Auftragnehmers ge- leistet. Die Schlussrechnung wird nach Abnahme der Leistung und nach Stellung der vereinbar- ten Sicherheit bezahlt. Der Auftraggeber hat das Recht, mit einer unbestritteneneigenen Forderungen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausübendie er gegen den Auftragnehmer hat, aufzurechnen, unabhängig davon, aus welchem Grunde diese entstanden sind. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Eine Aufrechnung des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit Auftragnehmers mit Forderungen des Auftraggebers gefährdet wirdist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Eine Abtretung oder Übertragung von Forderungen und Ansprüchen aus diesem Vertrag, so kann die der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx durch Rechnungsprüfung der Internen Revision oder externen Revisionen (z. B. Rechnungsprüfamt oder Landesrechnungshof) nachträglich festgestellten Differenzbeträge (unter Verzicht auf die Einrede der Verjährung) an den Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzugzurückzuzahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat Rückforderungen aus Überzahlung kann sich der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch nicht auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euroden Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist3 BGB) berufen.
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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Bauleistungen (Zvb Hochbau)
Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach den gesetzlichen Regelungenbesonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet wirdgefährdet, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus auf demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtberuhen.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten 2 % über dem Basiszinssatz jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen (z. B. Lagerung nach Abnahmeverzug) kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Ansprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
45. Xxxxx Zahlt der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz Basiszins- satz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossenausge- schlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz Schadens- ersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung Rechtsverfolgung begründet ist.
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Zahlung. 17.1. Die Zahlung hat vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inkl. Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Erhalt der Dienstleistung oder Software bzw. wenn vereinbart ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug zu erfolgenund spesenfrei zahlbar. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige VersandkostenFür Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
7.2. Die Fälligkeit richtet sich nach Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den gesetzlichen Regelungen.
2Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung berechtigt den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe der banküblichen Verzugszinsen verrechnet. Bei Zahlungsverzug betreffend zweier Teilzahlungen tritt Terminverlust in Kraft und wird der Gesamtbetrag sofort fällig gestellt. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenenist nicht berechtigt, entscheidungsreifen Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen Gewährleistungsansprüchen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des AuftraggebersBemängelungen zurückzuhalten.
37.3. Wird nach Vertragsschluss erkennbarEigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum der Auftragnehmer. Verpfändung, dass Sicherungsübereignung, Verkauf oder Überlassung der Ware im Tauschweg sind dem Auftraggeber nicht gestattet. Bei Zugriff Dritter auf die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch Dienstleistungsprodukte oder Software hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
7.4. Eine Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber dem Auftragnehmer und die mangelnde Leistungsfähigkeit Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber vom Auftragnehmer nicht anerkannter Forderungen des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Verbrauchergeschäften ist eine Gegenverrechnung von offenen Forderungen gegenüber den Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale nur dann möglich wenn die wechselseitigen Forderungen in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet einem rechtlichen Zusammenhang stehen oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt wurde oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. (1) Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, wenn nicht anders vereinbart. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Geldeingang (Wertstellung auf dem Bank- konto) maßgeblich. Ein Skontoabzug ist nur mit ausdrücklicher Vereinbarung zulässig. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich Berechnung eines allfälligen Skontobetrages erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkostenden Warenwert unverpackt ab Werk. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen RegelungenAnnahme von Scheck oder Wechsel erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont, Spesen und Kosten für Überweisungen, Akkreditive, Bankgarantien o.ä. trägt der Kunde.
(2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
3. Wird ) Bei verspäteter Zahlung (nach Vertragsschluss erkennbar, dass Ablauf von 30 Kalendertagen ab Rechnungs- datum) berechnet die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verkäuferin gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten % über dem Basiszinssatz zu zahlenBasiszins gem. § 247 BGB. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlosseneines weiterge- henden Schadens bleibt vorbehalten. Hält der Zahlungsverzug auch nach Ab- mahnung noch an, ist die Verkäuferin berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen. Bei Zahlungsverzug hat begründeten Zweifeln an der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe Kreditwürdigkeit des Kunden (z. B. andauernde Nichteinhaltung von 40 EuroZahlungsbedingungen) ist die Verkäuferin darüber hinaus berechtigt, alle offenstehenden – auch gestunde- ten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und sofortige Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnenDies gilt nicht, soweit wenn der Schaden in Kosten Kunde die Lieferung zu Recht beanstandet hat.
(3) Gegenüber Forderungen der Rechts- verfolgung begründet istVerkäuferin kann vom Kunden nur mit unbe- strittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 13.1. Die Zahlung Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Bezahlung per Vorkasse und hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht Auch bei anderen Zahlungsvereinbarungen gilt bei einer evtl. vereinbarten Skontovereinbarung, dass sich diese nicht auf Fracht, Porto, Lettershop- Dienstleistung, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen RegelungenVersandkosten bezieht.
23.2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- Fertigstel- lungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Ansprüche des Auftraggebers.
33.3. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde man- gelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Voraus- zahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von ordnungsgemäßen Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
43.4. Xxxxx Zahlt der Auftraggeber binnen 14 10 Tagen nach Lieferung der Ware Rechnungserhalt den Preis einschließlich der Kosten Ne- benkosten gem. Ziffer Ziff. II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug Zahlungs- verzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
3.5. Bei Zahlungsverzug hat Rechnungen werden ausschließlich per Mail zugesandt. Sollte eine Übermittlung der Rechnung per Post schriftlich vereinbart sein, ist der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 berechtigt diese mit 5 Euro zu berechnen.
3.6. Alle Rechnungen sind einzeln unter Angabe (keine Sammler) der vollständigen Rechnungsnum- mer zu überweisen, da sonst unser automatisches Rechnungsprogramm die Rechnung nicht ver- buchen kann. Eine Zuwiderhandlung wird nach Aufwand berechnet, mindestens jedoch 10 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige VersandkostenSkonto- vereinbarung wird nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung gewährt. Die Fälligkeit richtet sich Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach den gesetzlichen Regelungenbesonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung ange- nommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückzahlung des Wechsels bei Nichtein- lösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung oder ein Abschlag verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausübenaufrech- nen. Dies gilt Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HBG ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggeberszu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VII.3. nicht nachgekommen ist.
34. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet wirdgefährdet, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgeführte Waren und Dienstleistungen zurück- behalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus auf demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtberuhen.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§288 BGB) zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnenSofern unsere Rechnungen nicht spätes- tens binnen 30 Tagen nach Zugang bezahlt werden, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet isttritt automatisch Verzug ein.
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Samples: Allgemeine Geschäfts , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Zahlung. 127.1 Vor der Abnahme gemäß Artikel 25 ist der Käufer nicht zur Zahlung verpflichtet. Die Des Weiteren ist der Käufer berechtigt, die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich an den Lieferanten auszusetzen, wenn der Lieferant nicht auf Frachterste Aufforderung des Käufers nachgewiesen hat, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach dass er dem Personal und den gesetzlichen Regelungenübrigen von ihm bei der Durchführung der Arbeiten hinzugezogenen Parteien die ihnen zustehenden Beträge gezahlt hat.
227.2 Der Käufer hat stets das Recht, die vom Lieferanten im Zusammenhang mit den Arbeiten zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge, MwSt.-Beträge und Lohnsteuern (einschließlich der Beiträge zu den Sozialversicherungen), für die der Käufer aufgrund des Kettenhaftungsgesetzes (Wet Ketenaansprakelijkheid), eventuell als sog. Eigenunternehmer (eigenbouwer), haftbar sein könnte, auf ein hierfür vorgesehenes Sperrkonto (G-Konto) des Lieferanten zu überweisen und im Namen des Lieferanten direkt der Steuerbehörde zukommen zu lassen. In den oben genannten Fällen ist die Zahlungsverpflichtung des Käufers gegenüber dem Lieferanten in Höhe der gezahlten Beträge erfüllt. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Lieferant wird gegenüber dem Käufer nie Regressansprüche aufgrund des AuftraggebersSteuereinzugsgesetzes (Invorderingswet) aus dem Jahr 1990 geltend machen.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar27.3 Vorbehaltlich ausdrücklicher anders lautender Vereinbarungen verstehen sich die Preise und/oder Tarife u. a. einschließlich aller Zertifikate, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wirdVersicherungskosten, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltPersonalkosten, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit Schulungskosten, Einweisungskosten, Zugangskosten, Sicherheitskosten, Verbrauchsmaterialien, Materialkosten, Gerätekosten, Wartungskosten, Overheadkosten, Kosten für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigernÜberstunden, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hatGarantiekosten, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtKosten für Schweißqualifikation und persönliche Schutzausrüstung sowie Gewinn und Risiko.
4. Xxxxx 27.4 Im Übrigen findet Artikel 7 der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II Einkaufsbedingungen unverminderte Anwendung auf die Zahlung („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istund Rechnungsstellung).
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat nach Erhalt der Rechnung /wie schriftlich festgelegt und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige VersandkostenDie Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Die Fälligkeit richtet sich Rechnung wird elektronisch/postalisch (siehe: Preise) nach den gesetzlichen Regelungen.
2Auftragserteilung zugestellt und ist bis spätestens 8 Tage nach der Lieferung, Teillieferung oder der Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) auf unserer Bankverbindung wertzustellen. Eine Zahlung per Wechsel oder sonstigen Kredit- oder Lastschriftverfahren wird von uns nicht akzeptiert. Ab einem Auftrag-/Leistungswert von 500,-- Euro (inkl. ges. MwSt) kann auf Vorkasse, Lastschrift oder ein gesicherter Nachweis der Zahlung bestanden werden. Die Firma dilling.layout-printmedien kann eine Teil- oder Vorauszahlung bei Auftragsannahme verlangen, sofern der Auftraggeber unbekannt oder in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen ist. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig als rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder bzw. ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer dilling.layout-printmedien Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen im Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt dabei unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wirdBei Zahlungsverzug fallen zusätzliche Auslagen- und Verzugszinsen an. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Xxxxx Zahlt der Auftraggeber binnen 14 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten Nebenk. gem. Ziffer II („Pkt. "Preise, Vertragsschluss“") nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Zahlung. 1. Die Zahlung hat Preise gelten ab Werk, ohne jeden Abzug zu erfolgenSkonto, Nachlässe, Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht oder Aufstellung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige VersandkostenFür Erzeugnisse und Ersatzteile gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen RegelungenBei Sonderanfertigungen und Reparaturen werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise abgerechnet. Hiervon abweichende Preisvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2. Der Auftraggeber kann Wechsel werden nur mit einer unbestrittenennach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeiten angenommen. Die bei Zahlung durch Wechsel, entscheidungsreifen Scheck oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder Überweisung anfallenden Kosten der Diskontierung und Einziehung trägt der Abnehmer. Die Fälligkeit ist unabhängig vom Eingang der Ware beim Besteller. Auch eine etwaige Mängelrüge berechtigt den Kunden nicht, ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggeberseine Aufrechnung auszuüben, es sei denn, der Mangel wurde rechtskräftig festgestellt.
3. Wird Bei Überschreiten des Zahlungszieles tritt Zahlungsverzug ein. Wir sind dann berechtigt, nach Vertragsschluss erkennbarden gesetzlichen Bestimmungen, Verzugszinsen für das Jahr in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Für Lieferungen und Leistungen für Xxxxxx im Ausland gilt bei Zahlungsverzug des Kunden, dass die Erfüllung alle Kosten der Rechtsverfolgung sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich zu Lasten des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtKunden gehen.
4. Xxxxx Bei Fabrikneuen bzw. Gebrauchtfahrzeugen muss der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gemRechnungsbetrag bei Übernahme bzw. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in VerzugBereitstellung auf unserem Geschäftskonto gutschrieben sein. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen Fahrzeugen die überführt werden, muss der Rechnungsbetrag vor Überführung auf unserem Geschäftskonto gutgeschrieben sein. Grundsätzlich gilt die Zahlungsvorgabe, wie in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlender Auftragsbestätigung bzw. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istden Rechnungen beschrieben.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach den gesetzlichen Regelungenbesonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Xxxxxx und Xxxxxx trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sondern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
45. Xxxxx Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 14 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten Nebenkosten gem. Ziffer Ziff. II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlung. 1S2.1 Der Verkäufer erstellt seine Rechnungen wie folgt: 15 % des Vertragspreises - nach Erhalt der schriftlichen Bestellung oder der schriftlichen Anweisung seitens des Käufers zur Aufnahme der Arbeit, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen20 % des Vertragspreises - bei Lieferung der Funktionsdesignspezifikation seitens des Verkäufers zur Genehmigung durch den Käufer. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich 35 % des Vertragspreises - nach Erhalt der Materialien für die Bereitstellung/Montage des Systems seitens des Verkäufers. 15 % des Vertragspreises - bei Beginn der Fabrikabnahmetests. 15 % des Vertragspreises - nach Inkenntnissetzung seitens des Verkäufers über die Bereitschaft zur Lieferung des Systems. (In Fällen, in denen das Einführungsprogramm in Phasen abläuft, kann der Verkäufer für den Teil des Vertragspreises, der auf die einzelnen entsprechenden Phasen anwendbar ist, den vorstehend beschriebenen entsprechende Rechnungen stellen.) Beträge, die nicht auf Frachtzum Vertragspreis gehören, Portowerden monatlich nachschüssig in Rechnung gestellt. S2.2 Zahlungen dürfen aufgrund von kleineren Mängeln oder Auslassungen nicht zurückbehalten werden, Versicherung oder sonstige Versandkostendie die Systemfunktionen nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Fälligkeit richtet sich S2.3 Wenn der Käufer den Verkäufer nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Übermittlung der Rechnung an dem Käufer schriftlich über allfällige Einwände (unter ausführlicher Angabe der Ursache für den gesetzlichen Regelungen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenenEinwand) benachrichtigt, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbarwird davon ausgegangen, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber Käufer auf das Recht verzichtet hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wirdjegliche Rechnungen des Verkäufers anzufechten. § 273 III BGB bleibt unberührtSämtliche unstrittigen Rechnungen werden gemäss Abschnitt 4 bzw. S16.2 fällig und zahlbar.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.Zahlungen haben vorbehaltlich anderer schriftlicher Zahlungsvereinbarungen innerhalb von 30 Tagen 05.05.20
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenenBei Überschreitung dieses Zahlungsziels hat der Besteller ohne Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausübensoweit er nicht nachweist, dass er die Zahlungsverzögerung nicht zu vertreten hat. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des AuftraggebersDie Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbarZahlungen werden stets zunächst auf die Kosten, dass dann auf die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch Zinsen und dann auf die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtälteste Schuld angerechnet.
4. Xxxxx Gerät der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung Besteller mit einer Zahlung in Verzug, werden alle Forderungen sofort fällig, wenn nicht der Kunde nachweist, dass er den Verzug nicht zu vertreten hat.
5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz Schecks und nach vorheriger gesonderter schriftlicher Vereinbarung auch Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen, wobei die Kosten und Spesen zu zahlenLasten des Bestellers gehen.
6. Gegen unsere Forderung kann der Besteller nur Forderungen aus eigenem Recht, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, aufrechnen.
7. Dem Besteller steht ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich der Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zu, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossenZahlung der Vergütung bei Mängeln von Teilen der Lieferung kann nur in der Höhe zurückbehalten werden, die dem Wert der mangelhaften Lieferung entspricht.
8. Bei Zahlungsverzug hat Befindet sich der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung Kunde mit Zahlungen gleich welcher Art in Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine Verschlechterung ein, die Zweifel an seiner Leistungsfähigkeit begründet, sind wir berechtigt, alle weiteren Leistungen zu verweigern und Vorkasse oder Sicherheit zu verlangen. Eine solche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse ist u.a. anzunehmen, wenn Wechsel oder Schecks protestiert werden oder das von einer Pauschale in Höhe von 40 EuroKreditversicherung gesetzte Limit überschritten ist bzw. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istdurch die beabsichtigte Lieferung überschritten würde. Weitergehende gesetzliche Rechte (insbesondere Rücktritt) bleiben vorbehalten.
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Samples: General Conditions of Sale
Zahlung. 1. a. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
2. b. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen (z. B. Lagerung nach Abnahmeverzug) kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
c. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Ansprüche des Auftraggebers.
3. Wird x. Xxxx nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. x. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung Rechtsverfolgung begründet ist.
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Zahlung. 19.1 Die Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf FrachtSofern keine Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, Portosind 10% der gesamten Auftragssumme unmittelbar nach Auftragserteilung, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich 40% nach den gesetzlichen RegelungenBestellung der Produkte beim Lieferanten des Auftragnehmers, 30% bei Montagebeginn, 15% nach Fertiggestellungsmeldung und 5% bei Übernahme fällig.
2. 9.2 Der Auftraggeber kann nur ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.
9.3 Ist der Auftraggeber mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen Zahlung oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen mit der Beibringung von Zahlungssicherheiten wie Bankgarantien udgl. oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wirdsonstigen Leistung im Verzug, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer entweder
a) auf Erfüllung des Vertrages bestehen und
i) die Leistung verweigernErfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,
ii) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
iii) den ganzen noch offenen Auftragspreis fällig stellen und
iv) sofern auf Seiten des Auftraggebers kein Entlastungsgrund im Sinne des Art. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt13 der gegenständlichen AGB vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verrechnen, oder
b) unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. In diesem Fall hat der Auftraggeber über Aufforderung des Auftragnehmers bereits gelieferte Produkte dem Auftragnehmer zurückzustellen und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Produkte zu leisten sowie alle im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Vertrag entstehende Schäden zu ersetzen.
9.4 Der Auftraggeber hat jedenfalls dem Auftragnehmer als weiteren Verzugsschaden die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen.
9.5 Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers, auch dann, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtÜbergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig recht- skräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Ansprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftrag- nehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossenaus- geschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet Rechtsverfolgung begrün- det ist.
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Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige hiervon abweichende ausdrücklich getroffene Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach den gesetzlichen Regelungenbesonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Xxxxxx und Xxxxxx trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
45. Xxxxx Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 14 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten Nebenkosten gem. Ziffer Ziff. II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Zahlung. 1. Es gelten ausschließlich unsere Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf Sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
2. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
23. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Ansprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
45. Xxxxx Zahlt der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden alle Forderungen sofort fällig und sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung Rechtsverfolgung begründet ist.
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Zahlung. 1. Die Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Ver- käufers 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmun- gen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Xxxxxx entstan- den, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht zunächst auf Frachtdie Kosten, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungendann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptlei- stung anzurechnen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenenEine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausübenwenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Dies Im Falle von Schecks gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebersdie Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wirdGerät der Käufer in Verzug, so kann ist der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltVerkäufer berechtigt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigernoffene Kontoko- rentkredite, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtmindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jewei- ligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
4. Xxxxx Soweit sich der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung Käufer in Zahlungsverzug befindet, ist der Ware den Preis einschließlich gesamte Restkaufpreis, soweit Ratenzahlung vereinbart ist, sofort fällig.
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn der Kosten gemVerkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Ziffer II („PreiseZurückbehaltungsrechte können von dem Käufer nur geltend gemacht werden, Vertragsschluss“) wenn der Verkäufer das Zurückbehaltungsrecht schriftlich bestätigt hat oder wenn das Zurückbe- haltungsrecht rechtskräftig festgestellt worden ist. Dieses gilt nicht, kommt er auch ohne Mahnung soweit das Zurückbehaltungsrecht, auf das sich der Käufer beruft, aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
6. Der Käufer erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer einverstanden.
7. Bei Vertragsrücktritt des Käufers hat der Verkäufer einen Anspruch auf 15% der Netto Vertragssumme.
8. Gerät der Käufer in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istso entfallen alle gewährten Nachlässe, Rabatte und Xxxxxx.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht Rechnungen des Auftragnehmers sind fünf Tage nach Rechnungsstellung fällig, sofern auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungender Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Im Falle des AuftraggebersVerzuges des Auftraggebers werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an den Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtselbst erfolgen.
4. Sofern eine Vorauszahlung vereinbart wurde, werden 30% der Auftragssumme bei Auftragserteilung, 30% bei Montagebeginn und 30% bei Anlagenübergabe fällig. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine weitere Tätigkeit einzustellen bzw. bis zur Zahlung aufzuschieben.
5. Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher, im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Auftraggeber.
6. Bei Teilleistungen steht dem Auftragnehmer das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu.
7. Alle Forderungen des Auftragnehmers werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder dem Auftragnehmer Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern.
8. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II vom Vertrag zurück („PreiseAbbestellung), Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat dass der Auftragnehmer außerdem ihm einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale Grund dazu gegeben hat, oder erklärt der Auftraggeber den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, so verpflichtet er sich, die bereits angefallenen Kosten vollständig zu vergüten und zusätzlich den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 30% des vereinbarten Werklohns. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe von 40 Euroentstanden bzw. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden entgangen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istnachgewiesener Höhe.
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Samples: Werk Und Kaufvertrag
Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach den gesetzlichen Regelungenbesonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Xxxxxx und Xxxxxx trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben recht- lichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
45. Xxxxx Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung wei- teren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 14 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten Nebenkosten gem. Ziffer Ziff. II („Preise, Vertragsschluss“”) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Zahlung. 16.1. Die Sofern keine besonderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist der Restkaufpreis nach erfolgter Anzahlung (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer abzüglich erfolgter Anzahlung) in voller Höhe bei Lieferung zur Zahlung hat ohne jeden Abzug fällig und in bar zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungenbezahlen.
26.2. Im Falle einer fehlenden Zahlung ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Ware sowie die erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen zurückzufordern und alle mit diesem Vorgang verbundenen Schadenersatzansprüche (siehe dazu auch Punkt 12) inklusive Anspruch auf entgangenen Gewinn und anfallende Kosten gegenüber dem AG geltend zu machen. Wenn keine Lieferung möglich war, hat der AN Anspruch auf Ersatz sämtlicher damit verbundener Kosten, insbesondere auch jene, die zur Vorbereitung getätigt wurden. Ungeachtet dessen bleibt das Recht des AN, weiterhin auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen, aufrecht. Nach dem ersten erfolglosen Mahnschreiben des AN wird der Anspruch des AN gegen den AG auf Kosten des AG zunächst von einer Anwaltskanzlei eingemahnt, sodann gerichtlich geltend gemacht.
6.3. Wird über das Vermögen des AG ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, kann der AN ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
6.4. Im Falle eines Zahlungsverzuges werden beim AG als Verbraucher Verzugszinsen in der Höhe von jährlich 4% und beim AG als Unternehmer Verzugszinsen in der Höhe von jährlich 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz jeweils bezogen auf den offenen Rechnungsbetrag verrechnet.
6.5. Der Auftraggeber kann nur AG ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des AuftraggebersGegenforderungen aufzurechnen.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige VersandkostenVersand- kosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen RegelungenRechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung Forde- rung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- Fer- tigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Ansprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von ordnungsgemäßen Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
45. Xxxxx Zahlt der Auftraggeber binnen 14 10 Tagen nach Lieferung der Ware Rechnungserhalt den Preis einschließlich der Kosten Ne- benkosten gem. Ziffer Ziff. II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. 9.1 Die Zahlung hat Zahlungen sind entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne jeden Abzug zu erfolgenleisten, sofern keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind 40% des Gesamtpreises unmittelbar nach Auftragserteilung und 60% des Gesamtpreises 4 Wochen vor ex works Auslieferung fällig. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf FrachtUnabhängig davon ist die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer, Portosofern keine Innergemeinschaftliche Lieferung vorliegt oder aus keinem anderen Rechtsgrund eine USt - Pflicht Befreiung besteht, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungenmit dem Kaufpreis zu bezahlen.
2. 9.2 Der Auftraggeber kann nur Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.
9.3 Ist der Käufer mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen vereinbarten Zahlung oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wirdsonstigen Leistung im Verzug, so kann der Auf- tragnehmer Verkäufer entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und
a) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben,
b) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen.
c) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen,
d) sofern aufseiten des Käufers kein Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 vorliegt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 7,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (siehe RL/EG zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr. vom 29. Juni 2000) verrechnen, oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
9.4 Hat bei Ablauf der Nachfrist gemäß 9.3 der Käufer die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltnicht erbracht, so ist der Verkäufer unmittelbar ganz oder teilweise zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, auch wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet diese Nachfrist bloß tatsächlich gewährt worden ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann Käufer hat nach Rücktritt durch den Verkäufer jenen Schaden zu ersetzen, welcher dem Verkäufer tatsächlich im Vertrauen auf die Leistung Gültigkeit des Geschäfts entstanden ist, siehe auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt11a.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung Versich- erung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach den gesetzlichen Regelungenbesonderer Vereinbarung und zahlungs- halber ohne Skontogewährung angenommen. Xxxxxx und Xxxxxx trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig festgestellten rechtskräftig festge- stellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
45. Xxxxx Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 14 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten Nebenkosten gem. Ziffer Ziff. II („Preise, Vertragsschluss“”) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Zahlung. 1. Die Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelvertrag sind Rechnungen spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgenfällig. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht Im Einzelvertrag getroffene Skon- tovereinbarungen beziehen sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, An- nahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach den gesetzlichen Regelungenbesonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen aufrech- nen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde man- gelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Stempel-Xxxxxx Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen Stempel-Xxxxxx auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
45. Xxxxx Zahlungen haben stets dergestalt zur erfolgen, dass Stempel-Xxxxxx spätestens am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kann. Im Fall einer nicht fristgerechten Zahlung ist der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten fällige Betrag ab dem Fälligkeitszeitpunkt mit 8% über dem Basiszinssatz zu zahlenverzinsen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlosseneines weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt.
6. Bei Zahlungsverzug hat Stempel-Xxxxxx steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskrip- ten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istGeschäftsverbindung zu.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlung. 1. a) Die Zahlung hat Rechnung des AN ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Andere Zahlungsziele sind vorgängig auf Angebot bzw. Auftragsbestätigung von Sei- te des AN schriftlich festzuhalten und dem AG mitzuteilen.
b) Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel, entweder für Material und Fremdar- beit, oder weil sich die Auftragsabwicklung über mehr als zwei Monate erstreckt, so ist der AN berechtigt, Vorauszahlungen zur Deckung ihrer Aufwendungen zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkostenverlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungenist in der Auftragsbestätigung festgehalten. Auf Ver- langen des AG eingekaufte Materialien, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Verwendung gelangen, werden vom AN unter Belastung der damit verbundenen Umtriebe fakturiert.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche c) Bei Überschreitung des AuftraggebersZahlungsziels hat der AG sämtliche Verzugskosten zu tragen.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass d) Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet wirdAG gefährdet, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung AN Vorauszahlung oder sofortige Zahlung aller offenen - auch der noch nicht fälligen
e) Im Falle einer Reklamation ist der AG nicht berechtigt, den fristgemäßen Ausgleich der Rechnung des AN ganz oder teilweise zu verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDie Aufrechnung mit Gegenansprü- chen sowie die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den AG sind ausge- schlossen, wenn es sei denn, die Gegenleistung bewirkt Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtvom AN schriftlich anerkannt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“f) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe Neukunden kann eine Anzahlung von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist1/3 des Auftragswertes bei Auftragserteilung eingefordert werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillie- ferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel wer- den nur nach den gesetzlichen Regelungenbesonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Xxxxxx und Xxxxxx trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurück- halten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
45. Xxxxx Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht aus- geschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 14 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten Nebenkosten gem. Ziffer Ziff. II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Zahlung. 1. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind unsere Zahlungen wie folgt zu leisten: - innerhalb 14 Tagen netto ohne Abzug - Kleinlieferungen unter Euro 50,- sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zahlbar.
2. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug in der Weise zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach dass wir am Fälligkeitstag über den gesetzlichen Regelungen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des AuftraggebersBetrag verfügen können.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbarDer Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wirdsoweit sie auf demselben, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtVetragsverhältnis beruhen.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen Zielüberschreitungen werden Fälligkeitszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten 8 % über dem Basiszinssatz jeweiligen Basiszins- satz berechnet, soweit nicht ein höherer Schaden eingetreten ist.
5. Soweit infolge nachträglich eingetretener Umstände, aus denen sich eine wesentliche Vermögens- verschlechterung ergibt, unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, ihn - unabhän- gig von der Laufzeit zahlungshalber entgegengenommener Wechsel - fällig zu zahlenstellen.
6. Gerät der Käufer in Zahlungsrückstände, so sind wir berechtigt hierzu – nach vorheriger Ankündi- gung den Betrieb des Käufers zu betreten und die Waren wegzunehmen und ggf. die Weiterverarbei- tung zu untersagen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossenRücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.
7. Bei Zahlungsverzug hat In den Fällen der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale Nr. 4 und 5 können wir eine Einzugsermächtigung widerrufen und für noch ausste- hende Lieferungen Vorauszahlungen verlangen.
8. Die Rechtsfolgen der Nr. 4 bis 6 kann der Verkäufer durch Sicherheitsleistungen in Höhe von 40 Eurounseres gefährdeten Zahlungsanspruches abwenden.
9. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istgesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.
10. Wir sind berechtigt angemessene Voraus- und Zwischenzahlungen zu verlangen.
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Samples: Sales Contracts
Zahlung. 1. Die Rechnungen sind sofort nach Ihrer Zustellung per Email oder Post zur Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungenfällig.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenenZur Zahlung der Entgelte erklärt sich der Kunde einverstanden, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen für sein Bankkonto ein SEPA- Basislastschrift-Mandat oder ein Zurückbehaltungsrecht ausübenSEPA-Firmanlastschriftmandat zu erteilen. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.Welches Verfahren beim Kunden Anwendung findet, obliegt der reventix GmbH.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbarSollte das Bankinstitut die Zahlung zurückweisen (Bankrückbuchung), dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann befindet sich der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtSchuldner unmittelbar im Verzug.
4. Xxxxx Der gesetzliche Verzug, tritt in allen Fällen ein, wenn die Zahlung nicht innerhalb von fünf Werktagen auf dem angegebenen Bankkonto der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung reventix gutgeschrieben wurde.
5. Gerät der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung Kunde mit einer Zahlung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen , ist reventix berechtigt Verzugszinsen, in Höhe von 9 Prozentpunkten 5% über dem Basiszinssatz jeweiligen Basiszinssatz, zu zahlenberechnen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossenvon weitergehenden Schadenansprüchen bleibt davon unberührt.
6. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem Bankrückbuchungen ist reventix berechtigt, einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale Schadenersatz von bis zu 20,00€ je zurückgewiesener Transaktion zu erheben. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet entstanden ist.
7. Bei Bankrückbuchungen ist reventix berechtigt, den Kunden auf Vorauskasse (Prepaid) umzustellen. Ein Kündigungsgrund ergibt sich für den Kunden hieraus nicht.
8. reventix ist berechtigt, die Freischaltung von Diensten erst nach Zahlungseingang der vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
9. Gegen Forderungen von reventix kann der Kunde nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
10. Zur Geltendmachung oder Aufrechnungen von Zurückbehaltungsrechten ist der Teilnehmer erst berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von reventix schriftlich anerkannt wurde.
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Zahlung. 105.1 Wenn und insoweit nichts anderes vereinbart ist, gilt: 1/3 des Entgeltes wird bei Auftragsvergabe, 1/3 bei Lieferbereitschaft und 1/3 bei Fertigstellung fällig; spätestens aber vier Wochen nach Lieferung. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug Unabhängig davon, sind wir berechtigt, Teilrechnungen für jeweilige Leistungsabschnitte zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungenlegen.
205.2 Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung
05.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen gem. § 456 UGB zu berechnen. Verbrauchern gegenüber gelangt ein Zinssatz von 9,2 % p.a. zur Anwendung.
05.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes (zB Nichterfüllung, Leistungsverzug) bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Kunde, welcher nicht Verbraucher ist, verzichtet auf die Ausübung eines gerichtlichen Mäßigungsrechtes.
05.5 Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen auch aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
05.6 Die Zurückbehaltung von Zahlungen bzw. die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig.
05.7 Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen verzichtet ausdrücklich auf den Einwand nicht bestehender Fälligkeiten wegen des Vorliegens von Mängeln oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausübensonstiger Schlechtleistung. Dies Diese Bestimmung gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des AuftraggebersVerbraucher, für welche die gesetzlichen Regelungen gelten.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar05.8 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtSkonti u.a.).
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der 05.9 Zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug und Rechtsverfolgungskosten sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gesondert zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istbezahlen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach den gesetzlichen RegelungenRechnungsstellung fällig.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Im Falle des AuftraggebersVerzuges des Auftraggebers werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an den Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtselbst erfolgen.
4. Als Vorauszahlungen werden fällig: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Montagebeginn und 30 % bei Anlagenübergabe. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine weitere Tätigkeit einzustellen bzw. bis zur Zahlung aufzuschieben.
5. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher, im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Auftraggeber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort fällig.
6. Bei Teilleistungen steht dem Auftragnehmer das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu.
7. Alle Forderungen des Auftragnehmers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder dem Auftragnehmer Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern.
8. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II vom Vertrag zurück („PreiseAbbestellung), Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat dass der Auftragnehmer außerdem ihm einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale Grund dazu gegeben hat, oder erklärt der Auftraggeber den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages, aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, so verpflichtet er sich, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 30 % des vereinbarten Werklohns zu vergüten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe von 40 Euroentstanden bzw. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden entgangen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istnachgewiesener Höhe.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat nach den vereinbarten Bedingungen, ansonsten sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahme- verzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach den gesetzlichen Regelungenbesonderer Vereinbarung und zahlungs- halber ohne Skontogewährung angenommen. Xxxxxx und Xxxxxx trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auf- tragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt wer- den.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung For- derung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
45. Xxxxx Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zah- len. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlos- sen. Zahlt der Auftraggeber binnen 14 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten Nebenkosten gem. Ziffer Ziff. II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 13.1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf FrachtSind keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart, Portosind unsere Warenlieferungen innerhalb von 10 Tagen, Versicherung ab Lieferung und Rechnungslegung mit, 2% Skonto oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz 30 Tage netto zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch Im Falle eines Annahmeverzuges mit Anzeige oder Versandtbereitschaft, netto. Der Käufer ist nicht ausgeschlossenberechtigt, Zahlungen gegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurück zu halten.
3.2. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so können wir auf Erfüllung des Vertrages bestehen und gleichzeitig,
a) die Erfüllung unserer Verflüchtigungen bis zur Leistung der rückständigen Zahlung aufschieben.
b) den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig zu stellen.
c) unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist einen Rücktritt vom Vertrag erklären.
3.3. Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten 12% p.A. Verzugszinsen als vereinbart.
3.4. Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufers behalten wir uns das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Der Käufer hat den erforderlichen Formvorschriften zu Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Zahlungsverzug hat Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe Käufer angehalten, das Eigentumsrecht des Verkäufers geltend zu machen und diesen unverzüglich zu verständigen. Bereits gelieferte Xxxx muss uns zurückgestellt werden und Ersatz für die eingetretene Wertminderung geleistet werden. Teilweise fertiggestellte Ware wird dem Käufer unter Anrechnung des entsprechenden Anteiles des Verkaufspreises zur Verfügung gestellt.
3.5. Der säumige Kunde ist verpflichtet, alle Gerichts-, Rechtsanwalt-, Mahn-, Inkasso-, Erhebungs- und Auskunftskosten eines von 40 Eurouns beauftragten Inkassobüros zu ersetzen. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istWeiters sind uns von diesem Kunden auch bankmäßige Zinsen/Verzugszinsen zu erstatten.
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Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung Forde- rung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Ansprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit Leistungsfä- higkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung Rechtsverfolgung begründet ist.
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Zahlung. 115.1. Der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung entsteht, sobald diese erbracht wurde. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf FrachtBei größeren Auftragswerten behalten wir uns vor, Porto, Versicherung teilweise oder sonstige Versandkostenvollständige Vorauskasse zu verlangen. Die Fälligkeit richtet sich nach In diesen Fällen erfolgt vorab eine entsprechende Information an den gesetzlichen RegelungenKunden.
215.2. Der Auftraggeber Rechnungsbetrag muss spätestens am dritten Werktag nach dem in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungstermin einem Bankkonto von ARIADNE gutgeschrieben worden sein. Ohne besondere Regelung ist das Rechnungsdatum der Zahlungstermin. Bei Nichtzahlung ist XXXXXXX berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Das Recht einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und zu berechnen bleibt vorbehalten. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, dass durch den Verzug kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In jedem Fall können durch ARIADNE die gesetzlichen Verzugszinsen verlangt werden.
15.3. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenensolchen Gegenansprüchen aufrechnen, entscheidungsreifen die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen von ARIADNE anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- unbestritten oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebersrechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
315.4. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet wirdgefährdet, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer vollständige Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware einbehalten, sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx sich der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei im Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istbefindet.
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Zahlung. 1. Der KUNDE hat die ENTGELTE innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgenerfolgt auf das Bankkonto des LIEFERANTEN gemäß des RAHMENMIETVERTRAGS. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich Ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des LIEFERANTEN ist der KUNDE nicht auf Frachtberechtigt, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen RegelungenBeträge aufzurechnen.
2. Der Auftraggeber kann nur Hat der KUNDE nicht alle ausstehenden ENTGELTE rechtzeitig – wie in Artikel 1 beschrieben – bezahlt, lässt der LIEFERANT dem KUNDEN eine Inverzugsetzung zukommen und ist der KUNDE ab dem Datum dieser Inverzugsetzung in Verzug. Die auf diese fälligen Beträge anfallenden Zinsen werden nach den gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Darüber hinaus hat der KUNDE dem LIEFERANTEN dann alle gegebenenfalls anfallenden (außergerichtlichen) Bearbeitungs- und Inkassokosten mit einer unbestritteneneinem Mindestbetrag von 25,- € oder dem gesetzlich zulässigen Prozentsatz zu ersetzen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige unbeschadet des Rechts des LIEFERANTEN auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Ersatz des Auftraggeberstatsächlich entstandenen Schadens und der angefallenen Rechtskosten.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung Vorbehaltlich eines Gegenbeweises des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit KUNDEN gilt ein Auszug aus den Verwaltungsunterlagen des Auftraggebers gefährdet wird, so kann LIEFERANTEN – auch bezüglich der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtENTGELTE – als vollständiger Nachweis gegenüber dem KUNDEN.
4. Xxxxx Kommt der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („PreiseKUNDE seiner Zahlungsverpflichtung oder anderen Verpflichtungen aus dem RAHMENMIETVERTRAG und/oder dem AUFTRAG nicht oder nicht rechtzeitig nach, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch LIEFERANT das Recht, die Ausführung des RAHMENMIETVERTRAGS und/oder des AUFTRAGS auszusetzen. Dazu gehört ausdrücklich auch die Aussetzung der Bereitstellung/Lieferung des MIETOBJEKTS. Eine solche Aussetzung hat keinerlei Auswirkungen auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istdie Zahlungsverpflichtungen des KUNDEN.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 15.1. Die Zahlung hat Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung.
5.2. Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zu erfolgenund spesenfrei innerhalb von 14 Tagen fällig. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf FrachtFür Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag fest-gelegten Zahlungsbedingungen analog. Wenn innerhalb dieser Frist kein Widerspruch erfolgt, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungengilt die Rechnung als anerkannt.
25.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist die TRV berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
5.4. Der Auftraggeber kann ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten. Die Aufrechnung durch den Auftraggeber mit Gegenforderungen oder mit behaupteten Preisminderungsansprüchen ist nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltzulässig, wenn die Gegenleistung bewirkt Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt diese von der TRV nicht bestritten wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug5.5. Bei Zahlungsverzug werden 12 % p.a. vereinbart. Sollte die TRV darüber hinausgehende Zinsen in Anspruch nehmen, so ist TRV berechtigt, auch diese zu verlangen. Durch den Zahlungsverzug entstandene zweckmäßige und notwendige Kosten, wie etwa Aufwendungen für Mahnungen, Inkassoversuche, Lagerkosten und allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsanwaltskosten sind Verzugszinsen der TRV zu ersetzen.
5.6. Ist der Auftraggeber mit einer im aus dem Vertragsverhältnis oder einer sonstigen Zahlungspflicht gegenüber der TRV in Höhe Verzug, ist die TRV unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, seine Leistungspflicht bis zur Zahlung durch den Auftraggeber einzustellen und/oder eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch zu nehmen; sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Rechtsgeschäften fällig zu stellen und allenfalls gelieferte Gegenstände wieder abzuholen, ohne dass dies den Auftraggeber von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seiner Leistungspflicht entbindet.
5.7. Sollten sich die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers verschlechtern, ist die TRV berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder den Kaufpreis sofort fällig zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet iststellen sowie die Ausführung des Auftrages nur gegen Vorauszahlung durchzuführen.
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Zahlung. 17.1 Sofern nicht schriftlich anderweitig vereinbart, müssen Zahlungen innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen (bei der vom Verkäufer genannten Bank). Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu Zahlungen können nicht an Mitarbeiter oder Vertreter des Verkäufers erfolgen, die keine ausdrückliche schriftliche Vollmacht besitzen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf FrachtDieselbe Regelung gilt im Fall von Zahlungen per Bankscheck, PortoÜberweisung oder Einzug, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungenauch für die Zwecke der Justizbehörden einer Gerichtsbarkeit.
27.2 Dem Käufer ist bekannt, dass eine Nichtbefolgung dieser Bedingungen die Pflicht zur Wiederholung der Zahlung impliziert, unter Verzicht auf unmittelbare und jedwede Ansprüche gegenüber dem Verkäufer selbst. Der Auftraggeber kann Käufer ist verpflichtet, den Preis auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die entsprechende Forderung strittig ist. Der Verkäufer hat nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen im Fall von rechtskräftig entschiedenen Sachen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen unstrittigen Gegenansprüchen das Recht auf Verrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des AuftraggebersEinbehaltung.
37.3 Im Falle von Ratenzahlungen steht dem Verkäufer bei unterbliebener oder verzögerter Zahlung selbst einer einzigen Rate das Recht zu, ab dem Enddatum der Zahlungsfrist und ohne das Erfordernis, im Rahmen eines Mahnverfahrens Klage zu erheben (i) die Zahlung einer verzugsbedingten Konventionalstrafe in Höhe von 100,00 Euro gemäß § 341 BGB (ii) Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. Wird 2 BGB und (iii) Schadensersatz für alle anderen erlittenen Schäden zu. Sofern der Käufer es unterlässt, zwei Ratenzahlungen - selbst wenn es sich dabei nicht um aufeinanderfolgende Zahlungen handelt - zu leisten, oder diese verspätet leistet, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den Vertrag per schriftlicher Kündigung gemäß § 323 BGB nach Vertragsschluss erkennbar, dass Zahlungsaufforderung per sofortiger Kündigung aufzulösen oder per Einschreiben die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch Vertrages zu verlangen, wobei er die mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlung des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührtvollständigen Preises einfordert und sich gleichzeitig das Recht auf Geltendmachung von Schadensersatz vorbehält. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigernVerkäufer ist berechtigt, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hatLieferungen umgehend einzustellen, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtfalls sich der Käufer nicht an diese Bestimmung hält.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Unsere Rechnungen sind 5 Tage nach den gesetzlichen RegelungenRechnungsstellung fällig.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Im Falle des AuftraggebersVerzuges des Auftraggebers werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an den Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtselbst erfolgen.
4. Als Vorauszahlungen werden fällig: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Montagebeginn und 30 % bei Anlagenüber- gabe. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine weitere Tätig- keit einzustellen bzw. bis zur Zahlung aufzuschieben.
5. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher, im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Auftraggeber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auf- traggebers und sind sofort fällig.
6. Bei Teilleistungen steht dem Auftragnehmer das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu.
7. Alle Forderungen des Auftragnehmers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutge- schriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder dem Auftragnehmer Um- stände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern.
8. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II vom Vertrag zurück („PreiseAbbestellung), Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat dass der Auftragnehmer außerdem ihm einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale Grund dazu ge- geben hat, oder erklärt der Auftraggeber den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages, aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, so verpflichtet er sich, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 30 % des vereinbarten Werklohns zu vergüten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe von 40 Euroentstanden bzw. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden entgangen sind. Danach er- folgt Berechnung nur in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istnachgewiesener Höhe.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 13.1 Ist nichts anderes schriftlich vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist dreissig (30) Tage netto ab Rechnungsdatum. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug Alle Zahlungen sind an die von Baumgartner Industries angegebene Adresse zu erfolgenleisten. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich Werden Teillieferungen vorgenommen, kann jede Teillieferung gesondert berechnet werden und ist bei Fälligkeit der jeweiligen Rechnung zu bezahlen. Skonto wird nicht auf Frachtgewährt, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungensofern Baumgartner Industries dem nicht schriftlich zugestimmt hat.
23.2 Alle Lieferungen von Baumgartner Industries erfolgen unter dem Vorbehalt, dass der Käufer nach Ansicht von Baumgartner Industries kreditwürdig ist. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbarIst Baumgartner Industries der Ansicht, dass die Erfüllung wirtschaftliche Lage des Zahlungsanspruchs durch Käufers die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wirdHerstellung bzw. die Lieferung der Produkte zu den vorstehenden Bedingungen nicht rechtfertigt, so kann Baumgartner Industries Vorkasse oder eine Anzahlung verlangen bzw. andere Zahlungsbedingungen als Voraussetzung für die Lieferung festlegen. Baumgartner Industries ist in diesem Fall ferner berechtigt, Warenkredite, Lieferungen sowie alle anderen
3.3 Gerät der Auf- tragnehmer Käufer in Zahlungsverzug oder sonst in Verzug, ist Baumgartner Industries berechtigt, die Leistung verweigernbzw. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann Lieferung zu verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen bis alle fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hatZahlungen geleistet sind. Baumgartner Industries ist weiterhin berechtigt, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wirdWarenkredite, Lieferungen sowie alle anderen Leistungen zurückzuhalten, zu unterbrechen, zu verzögern oder vollständig einzustellen, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein. § 273 III BGB bleibt unberührtDiese Rechte gelten unbeschadet sonstiger vertraglich vereinbarter oder gesetzlicher Rechte und Ansprüche von Baumgartner Industries.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise3.4 Baumgartner Industries hat überdies das Recht, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe einen Verzugszins von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.5%
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Rechnungen sind zahlbar in bar innerhalb von 30 Tagen netto ab Ausstellungs- datum. Jede Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Frachtwird dabei immer für die älteste, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungenoffene Rechnung verbucht.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenenVerkäufer ist berechtigt, entscheidungsreifen den Käufer jederzeit, nach Ablauf des Fälligkeitster- mins, durch eine Mahnung in Verzug zu setzen. Der Käufer kommt auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Ablauf des Fälligkeitstermins und Zugang der Rechnung in Verzug. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen Verzug werden Zinsen von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 288 II BGB geschuldet. Der Nachweis eines höheren oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebersniedrigeren Schadens bleibt sowohl dem Verkäufer als auch dem Käufer unbenommen.
3. Zurückbehaltung oder Aufrechnung, wegen vom Verkäufer bestrittener Ansprüche des Käufers, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht rechtskräftig festgestellt sind. Die Zurückbehaltung setzt ferner voraus, daß der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht.
4. Die Nichtbezahlung fälliger Rechnungen oder andere Umstände, welche auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsab- schluß schließen lassen, berechtigen den Verkäufer, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wirddies innerhalb einer angemessenen Frist verweigert, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt Verkäufer unbeschadet weiterer Rechte vom Vertrag ganz oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtteilweise zurücktreten.
45. Xxxxx Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur erfüllungs- halber sowie vorbehaltlich der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung Diskontiermöglichkeit angenommen. Erfolgt die Zahlung in Wechsel oder Scheck, so trägt der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Käufer die Kosten der Rechts- verfolgung begründet istDiskontierung und Einzie- hung.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung 7.1 Der Auftraggeber hat ohne jeden Abzug über Verlangen des Auftragnehmers nach Maßgabe des Fortschrittes der Leistungsausführung Teilzahlungen zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungenleisten.
2. Der Auftraggeber kann nur mit 7.2 Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebersausdrücklichen - gegenüber unternehmerischen Auftraggebern schriftlichen – Vereinbarung.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar7.3 Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung ein, dass die Erfüllung nicht in die Sphäre des Zahlungsanspruchs durch Auftragnehmers fallen, ist dieser berechtigt, über die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtbisher erbrachten Leistungen Teilrechnungen zu legen und diese fällig zu stellen.
4. Xxxxx 7.4 Gegenüber Auftraggebern ist der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („PreiseAuftragnehmer bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen Zinsen in Höhe von 9 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlenberechnen und hat einen Anspruch auf pauschale Betreibungskosten in der Höhe von EUR 40,00. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
7.5 Bei Zahlungsverzug hat Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
7.6 Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von 40 Euro. der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Auftraggeber abhängig zu machen.
7.7 Die Pauschale Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers mit solchen des Auftragnehmers ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnenausgeschlossen, soweit es sei denn, dass der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist oder dass die Gegenforderungen des Auftragnehmers mit seiner Verbindlichkeit aus dem Auftrag im rechtlichen Zusammenhang stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden sind, oder die Forderung des Auftraggebers vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat Vions Kaufpreisforderungen sind grundsätzlich „Netto- Kasse“ und ohne jeden Abzug zu erfolgeninnerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, soweit nicht ein anderes Zahlungsziel schriftlich vereinbart wird. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf FrachtWenn Vion für eine Lieferung an einen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat ansässigen Käufer eine korrigierte Rechnung ausstellt (Ziff. II 2), Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungenbeginnt das Zahlungsziel mit Datum der korrigierten Rechnung.
2. Der Auftraggeber kann Vion nimmt Wechsel oder Schecks nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebersaufgrund besonderer Vereinbarungen und stets nur zahlungshalber an.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbarder Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Lieferungserhalt ausgeglichen, ist Vion berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen, ohne dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührtes einer besonderen Mahnung bedarf. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche Nachweis eines höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat Der Käufer erteilt Vion hiermit die Einzugsermächtigung für Forderungen, mit deren Zahlung er im Verzuge ist.
4. Wenn beim Käufer kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet wird, Zahlungsstockung oder - einstellung eintritt oder ein insolvenzrechtliches Verfahren beantragt wird, ist Vion berechtigt, alle ihre Forderungen aus der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Dasselbe gilt, wenn der Käufer mit seinen Zahlungen an Vion in Höhe Verzug gerät oder andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Außerdem ist Vion in einem solchen Fall berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die von 40 Euroihm hierzu behaupteten Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Vion ausdrücklich anerkannt worden sind.
6. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnenVion kann jederzeit mit eigenen Forderungen oder Forderungen verbundener Unternehmen und Beteiligungen i.S.d § 271 HGB (Vion Food Group) gegen Forderungen des Käufers aufrechnen. Für Forderungen der Beteiligungen gilt dies, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istdie Beteiligungen Vion vorab ihre Forderung gegen ihren Verkäufer abgetreten haben.
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Samples: Sales Contracts
Zahlung. 15.1 Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgenBei Abholung des Rebenpflanzgutes gemäß § 2 ist der Kaufpreis Zug um Zug gegen Übergabe der Ware sofort fällig. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf FrachtWenn nichts anderes vereinbart ist, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche sind Rechnungen des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber Verkäufers binnen 14 Tagen nach Lieferung Datum der Ware den Preis einschließlich Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen; anderenfalls gerät der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch Käufer ohne Mahnung in Verzug.
5.2 Steht der Preis bei Vertragsabschluss noch nicht fest, ist der Verkäufer zur Bestim- mung des Preises berechtigt. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen Übersteigt der vom Verkäufer bestimmte Preis den Preis der Vorjahrespreisliste des Verkäufers um mehr als 10 %, so ist der Käufer zum Rücktritt berechtigt. Die relevante Vorjahrespreisliste ist dem Käufer auf Verlangen verfügbar zu machen.
5.3 Wird dem Verkäufer eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt, so ist der Verkäufer befugt, sämtliche Forderun- gen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich gestundeter Forderungen und solcher aus Wechseln, sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen. Ist für diese Vorauszahlung eine Frist gesetzt, so ist der Verkäufer nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
5.4 Zur Annahme von Xxxxxxxx ist der Verkäufer nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet. Wechsel und Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen, so dass die Kaufpreisforderung erst mit Leistung des im Wechsel oder Scheck angegebenen Betrages und nur in dieser Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlenerlischt
5.5 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch von Zurück- behaltungsrechten durch den Käufer, die nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Verkaufs Und Lieferungsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige VersandkostenVersand- kosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen RegelungenRechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Hol- schuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Ansprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann die Druckerei Mutt- scheller Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterar- beit einstellen. Diese Rechte stehen der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDruckerei Muttscheller auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von ordnungsgemäßen Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus auf demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wirdberuhen. § 273 III §321 ll BGB bleibt unberührt.
45. Xxxxx Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber Auf- traggeber binnen 14 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten Nebenkosten gem. Ziffer II Ziff. ll („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Zahlung. 14.1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug Der Käufer ist, falls schriftlich keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, dazu verpflichtet, den Kaufpreis im Voraus zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich zahlen, wobei Abzug, Verrechnung, Aufschub oder Schuldenkompensation seitens des Käufer nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungenzulässig ist.
24.2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenenKäufer ist allein schon durch das Verstreichen der Zahlungsfrist in Verzug, entscheidungsreifen ohne dass hierzu eine Anmahnung oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder Inverzugsetzung bzw. die Beschreitung des Rechtswegs erforderlich ist. Der Käufer schuldet dem Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von einem (1) Prozent des entsprechenden Rechnungsbetrags für jeden Monat Zahlungsverzug, wobei ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Teil eines Monats als ganzer Monat gilt; das Recht des AuftraggebersVerkäufers, den gesamten noch offenstehenden Betrag sofort einzufordern sowie alle anderen ihm dann zukommenden Rechte bleiben davon unberührt.
34.3. Wird nach Vertragsschluss erkennbarDer Käufer schuldet sowohl die gerichtlichen als die außergerichtlichen Kosten einschließlich der tatsächlichen Kosten des Rechtsbeistands und der Rechtsberatung (unter anderem Rechtsanwalt, dass Gerichtsvollzieher und gegebenenfalls andere Dritte), die Erfüllung im Rahmen der Einforderung gemacht werden müssen. Diese Kosten betragen mindestens fünfzehn Prozent (15%) des Zahlungsanspruchs durch zu fordernden Betrags, zuzüglich Umsatzsteuer, mit einem Minimum von zweihundertfünfzig Euro (EUR 225,--).
4.4. Unvermindert der Zahlungsverpflichtung des Käufers behält sich der Verkäufer das Recht vor, die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigernLieferung von Dienstleistungen bzw. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltGütern aufzuschieben bzw. auszusetzen und nicht wieder aufzunehmen, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, ohne dass der Verkäufer zu irgendwelchem Schadensersatz verpflichtet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
44.5. Xxxxx Im Falle von (drohender) Xxxxxxxxx, Zahlungsaufschub, Stilllegung oder Liquidierung des Unternehmens oder der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („PreiseEinrichtung des Käufers, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug gilt dieser als im Verzug und hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale Verkäufer das Recht zur Anwendung der Bestimmungen in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istArtikel 4.2 bis einschließlich 4.4.
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Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung Ver- sicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten Mängelbe- seitigungskosten gerichtete An- sprüche Ansprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht Leistungsver- weigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch An- spruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten Nebenkosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossenaus- geschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. 1.29.1 Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht Zahlungsfristen (1.29.2) werden – mit Ausnahme der Abschlagsrechnungen (1.28.3) – erst in Gang gesetzt, wenn die vertraglichen Leistungen erbracht sind und die Gefahr auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen RegelungenAuftraggeber übergegangen ist (1.20.3).
21.29.2 Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rechnung bzw der die Zahlungsfrist sonst auslösenden Urkunde zu leisten. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenenist berechtigt, entscheidungsreifen vom Betrag jeder ein- zelnen Rechnung (gleichviel, ob Vorauszahlungs-, Teil-, Abschlags- oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen Schlussrechnung) bzw von dessen unstrit- tigem Teil oder ein Zurückbehaltungsrecht ausübenvon dem sonst zur Zahlung anstehenden Betrag den jeweils vereinbarten Skonto abzuziehen, sofern dieser Be- trag bzw der unstrittige Teil dieses Betrags innerhalb der jeweils vereinbarten Skontofrist gezahlt wird. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbarZu Recht einbehaltene Skonti bleiben davon unberührt, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch vereinbarte Zahlungs- bzw Skontofrist bei anderen Zahlungen nicht eingehalten wird,. Die Zahlungs- bzw Skontofrist wird nur in Gang gesetzt, wenn dem Auftraggeber eine diesen Vertragsbedingungen entspre- chende Rechnung zugeht. Geht die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wirdbedingungsgemäße Rech- nung erst nach dem Gefahrenübergang beim Auftraggeber ein, so kann beginnt die Zahlungs- bzw Skontofrist erst ab dem Zugang der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtRechnung zu laufen.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise1.29.3 Zahlungen auf Teilschluss- und Schlussrechnungen set- zen ferner voraus, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat dass der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch von ihm gefertigte und von der Bauaufsicht geprüfte Entlastungserklärungen der Gemeinde bzw der Anrainer und aller sonstigen betroffenen Grundeigentümer dem Auftraggeber ausgefolgt hat.
1.29.4 Ist eine Arbeitsgemeinschaft Auftragnehmer, so hat sie bei Auftragserteilung ein Bankkonto bekannt zu geben, auf das alle Zahlungen aus diesem Auftrag mit schuldbefreiender Wirkung geleistet werden.
1.29.5 Der Auftraggeber leistet Zahlungen ausschließlich durch Überweisung.
1.29.6 Über die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Entschädigung für Betreibungskosten hinausgehende Ansprü- che wegen Verzögerung der Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet iststehen dem Auftragnehmer nicht zu.
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Samples: Bauauftrag
Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgenerfolgt, soweit nicht im Rahmenvertrag oder aufgrund sonstiger Vereinbarung abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungs- eingang mit 3% Skonto, innerhalb von 60 Tagen netto. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht Bei Annahme verfrühter Lieferungen richten sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich und Skontoabzug nach den gesetzlichen Regelungendem vereinbarten Liefertermin.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen Die Zahlung erfolgt durch Überweisung oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des AuftraggebersScheck.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbarBei mangelhafter Lieferung ist der Besteller berech- tigt, dass die Zahlung vollständig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch zurückzuhalten, es sei denn, die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann vollständige Zurückbehaltung würde insbesondere wegen der Auf- tragnehmer die Geringfügigkeit der noch ausstehenden Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtTreu und Glauben verstoßen.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („PreiseDer Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Zustim- mung des Bestellers, Vertragsschluss“) nichtdie nicht unbillig verweigert werden darf, kommt er auch ohne Mahnung in Verzugnicht berechtigt, seine Forderungen gegen ihn abzutreten oder durch Dritte einziehen zu lassen. Bei Zahlungsverzug Vorliegen von verlängertem Eigentumsvor- behalt gilt die Zustimmung als erteilt. Tritt der Lieferant seine Forderung gegen den Besteller entgegen Satz 1 ohne dessen Zustimmung an einen Dritten ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Besteller kann jedoch nach seiner Xxxx mit befreiender Wirkung an den Lieferanten oder den Dritten leisten.
5. Der Lieferant ist zur Aufrechnung nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche berechtigt, die rechtskräftig festgestellt worden sind, eine entscheidungsreife Gegenforderung betreffen, vom Besteller unbestritten sind Verzugszinsen oder bezüglich derer der Besteller ausdrücklich schriftlich der Aufrechnung zugestimmt hat. Ein Zu- rückbehaltungsrecht des Lieferanten besteht ebenfalls nur in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlenden in Satz 1 genannten Fällen.
6. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossenZurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsbefugnis des Bestellers unterliegen keinen Beschränkungen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istEs gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige sons tige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach den gesetzlichen Regelungenbesonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Xxxxxx und Xxxxxx trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benach richtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
45. Xxxxx Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zah len. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 14 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten Nebenkosten gem. Ziffer Ziff. II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung Skon- tovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen RegelungenRechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Xxxxxx und Xxxxxx trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde man- gelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszah- lung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lie- ferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
45. Xxxxx Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 14 8 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich ein- schließlich der Kosten Nebenkosten gem. Ziffer Ziff. II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung Skontoverein- barung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach den gesetzlichen Regelungenbesonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenom- men. Zinsen und Spesen trägt der Kunde. Sie sind vom Kunden sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vor- legung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haften wir nicht, sofern uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei Bereitstellung von außergewöhnlichen Vorleistungen wie z. B. großen Papier- und Kartonmengen, kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber Kunde kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit Leis- tungsfähigkeit des Auftraggebers Kunden gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer können wir Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Kunde sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche Geltend- machung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige VersandkostenVersand- kosten. Die Fälligkeit richtet sich Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ( Xxxxxxxxxx, Annahmeverzug ) ausgestellt. Wechsel werden nur nach den gesetzlichen Regelungenbesonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewäh- rung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurücklei- tung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausübenaufrechnen. Dies gilt Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehal- tungsrechte nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggeberszu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI. 3. nicht nachgekommen ist.
34. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet wirdgefährdet, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus auf demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtberuhen.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten 2 % über dem Basiszinssatz jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen RegelungenRechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Fertigstellungsoder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Ansprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von ordnungsgemäßen Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
45. Xxxxx Zahlt der Auftraggeber binnen 14 10 Tagen nach Lieferung der Ware Rechnungserhalt den Preis einschließlich der Kosten Nebenkosten gem. Ziffer Ziff. II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige VersandkostenVersand- kosten. Die Fälligkeit richtet sich Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach den gesetzlichen Regelungenbesonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Xxxxxx und Xxxxxx trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur an die Elbe-Factoring GmbH geleistet werden, an die wir unserer Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggebers.
34. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet wirdgefährdet, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus auf demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtberuhen.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten 2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Diskontsatzüberleitungsgesetz von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Anzeigenauftrag
Zahlung. 1. Die Zahlung hat (Nettopreise zuzüglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgenleisten. Eine etwaige Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewährt der Auftragnehmer 2 % Skonto. Die Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen RegelungenRechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausübenaufrechnen. Dies gilt Einem Autraggeber, der Vollkaufmann in Sinne des HGB ist, ste- hen Zurückbehaltungsrechte nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche des Auftraggeberszu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhal- ten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Absatz VI.3. nicht nachgekommen ist.
34. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetre- tenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet wirdgefährdet, so kann der Auf- tragnehmer Autragnehmer Vorauskasse verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus auf demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtberuhen.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten 2 % über dem Basiszinssatz jeweiligen Diskont- satz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche weiteren Verzugsscha- dens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige sons- tige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen RegelungenRechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt wer- den.
3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen unbestrittenen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung For- derung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Ansprüche des AuftraggebersAuftragge- bers.
34. Wird nach Vertragsschluss Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftrag- nehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Leistung verweigernWeiterarbeit einstellen. Das Leistungsverweigerungsrecht entfälltDiese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auf- traggeber sich mit der Bezahlung von ordnungsgemäßen Lieferungen in Verzug befindet, die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet istauf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
45. Xxxxx Zahlt der Auftraggeber binnen 14 10 Tagen nach Lieferung der Ware Rechnungserhalt den Preis einschließlich der Kosten Nebenkosten gem. Ziffer Ziff. II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz Basis- zinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istausge- schlossen.
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Samples: General Terms and Conditions
Zahlung. (1) Die Preise verstehen sich – soweit Besteller und Lieferant nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart haben – fracht- frei Lieferanschrift und inklusive aller Steuern (einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer), Abgaben, Zölle, Versi- cherungen und Verpackungs- und Entladekosten als Fest- preise.
(2) Ist ausdrücklich ein Preis ohne Versand des Lieferanten ver- einbart worden, so übernimmt der Besteller, soweit er den Ver- sand nicht anderweitig beauftragt, nur die günstigsten Fracht- kosten. Ferner trägt der Lieferant alle bis zur Übergabe an den Frachtführer entstehenden Kosten, einschließlich Beladung und Rollgeld.
(3) Rechnungen sind unmittelbar nach Lieferung in zweifacher Ausfertigung getrennt von der Sendung an den Besteller zu übermitteln. Sie müssen alle vorgegebenen Bestellzeichen tra- gen, insbesondere die Bestellnummer, ggf. Rabatte und Ab- xxxx sowie angefallene Steuern ausweisen. Falls die Erteilung einer Sammelrechnung vereinbart ist, so ist dieselbe spätes- tens am dritten Arbeitstag des auf die Lieferung folgenden Mo- nats einzusenden.
(4) Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich erfolgt – soweit Besteller und Lieferant nicht auf Fracht, Porto, Versicherung aus- drücklich etwas Abweichendes vereinbart haben – 14 Tage nach Rechnungserhalt mit 3 % Skonto oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich 30 Tage nach den gesetzlichen RegelungenRechnungserhalt netto.
2(5) Dem Besteller stehen die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zu- rückbehaltungsrechte in vollem Umfang zu. Insbesondere ist er nicht zur Zahlung des Preises verpflichtet, soweit ihm Nach- erfüllungsansprüche zustehen oder soweit der Lieferant nur teilweise geliefert hat. Zurückbehaltungs- und Aufrechnungs- rechte des Lieferanten werden ausgeschlossen, es sei denn, dass eine Gegenforderung des Lieferanten gegen den Bestel- ler fällig und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder im Gegenseitigkeitsverhältnis zu dem Anspruch des Bestellers steht.
(6) Der Besteller ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Ver- trag ohne Einwilligung des Lieferanten abzutreten. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenenLiefe- rant ist nicht berechtigt, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche ohne vorherige schriftliche Einwilligung des AuftraggebersBestellers Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet ist.
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Samples: Bestellbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich In Rechnung gestellte Leistungen sind 14 Tage nach den gesetzlichen RegelungenRechnungsstellung fällig.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Im Falle des AuftraggebersVerzuges des Vertragspartners werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsengemäß § 288 BGB berechnet.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbarZahlungen dürfen nur an uns erfolgen, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtnicht an Vertreter.
4. Vorauszahlungen können einzelvertraglich vereinbart werden. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine weitere Tätigkeit einzustellen bzw. bis zur Zahlung aufzuschieben.
5. Die Annahmen von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher, im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig.
6. Bei Teilleistungen steht dem Auftragnehmer das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu.
7. Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, werden alle unsere Forderungen unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unserer Vertragspartner zu mindern.
8. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass wir ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages, aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Ware Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten sowie den Preis einschließlich entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 30% des vereinbarten Werklohnes zu Vergüten. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten gemund Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. Ziffer II („Preiseentgangen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in nachgewiesener Höhe.
9. Zu einer Aufrechnung ist der Vertragspartner nur berechtigt, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
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Samples: Werkvertrag
Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Ansprüche des Auftraggebers.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer Auftragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührt.
4. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II („Preise, Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird wir hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung Rechtsverfolgung begründet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Unsere Rechnungen sind 14 Tage nach den gesetzlichen RegelungenRechnungsstellung fällig.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Im Falle des AuftraggebersVerzuges des Auftraggebers werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an den Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtselbst erfolgen.
4. Bei Auftragsvolumen bis 10.000,00 EUR netto werden fällig: 40 % bei Materiallieferung, 60 % nach Baufortschritt. Ab einem Auftragsvolumen von 10.000,00 EUR netto werden fällig: 30%nach Auftragserteilung, 40% bei Materiallieferung, 30% nach Baufortschritt. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, ist der Auftragnehmer berechtigt, seine weitere Tätigkeit einzustellen bzw. bis zur Zahlung aufzuschieben.
5. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher, im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Auftraggeber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind so- fort fällig.
6. Bei Teilleistungen steht dem Auftragnehmer das Recht auf Verlangen entsprechender Teil- zahlungen zu.
7. Alle Forderungen des Auftragnehmers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereinge- nommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder dem Auftragnehmer Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kre- ditwürdigkeit des Auftraggebers zu mindern.
8. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gem. Ziffer II vom Vertrag zurück („PreiseAbbestellung), Vertragsschluss“) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat dass der Auftragnehmer außerdem ihm einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale Grund dazu gegeben hat, oder erklärt der Auftraggeber den Rücktritt oder die Kündi- gung des Vertrages, aus Gründen, die von ihm zu vertreten sind, so verpflichtet er sich, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. 30 % des vereinbarten Werklohns zu vergüten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe von 40 Euroentstanden bzw. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden ent- gangen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in Kosten der Rechts- verfolgung begründet istnachgewiesener Höhe.
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Samples: Werk Und Kaufvertrag
Zahlung. 1. Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich Unsere Rechnungen sind 7 Tage nach den gesetzlichen RegelungenRechnungsstellung fällig.
2. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräf- tig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für etwaige auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtete An- sprüche Im Falle des AuftraggebersVerzuges des Vertragspartners werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
3. Wird nach Vertragsschluss erkennbarZahlungen dürfen nur an den Verwender erfolgen, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Auf- tragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist. § 321 II BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch dann verweigern, wenn er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird. § 273 III BGB bleibt unberührtnicht an Vertreter.
4. Als Vorauszahlungen werden fällig: 30 % bei Auftragserteilung, 30 % bei Montagebeginn und 30 % bei Anlagenübergabe. Werden die Vorauszahlungen nicht pünktlich geleistet, ist der Verwender berechtigt, seine weitere Tätigkeit einzustellen bzw. bis zur Zahlung aufzuschieben.
5. Die Annahme von Schecks, Wechseln und anderen Wertpapieren erfolgt nur erfüllungshalber unter dem üblichen Vorbehalt ihrer Einlösung, ihrer Diskontierungsmöglichkeit sowie gegen Übernahme sämtlicher, im Zusammenhang mit der Einlösung stehenden Kosten durch den Vertragspartner. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind sofort fällig.
6. Bei Teilleistungen steht dem Verwender das Recht auf Verlangen entsprechender Teilzahlungen zu.
7. Alle Forderungen des Verwenders werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder dem Verwender Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit seines Vertragspartners zu mindern.
8. Xxxxx der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung Vertragspartner vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass der Ware Verwender ihm einen Grund dazu gegeben hat, oder erklärt der Verwender den Preis einschließlich Rücktritt oder die Kündigung des Vertrages, aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten gemsowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von max. Ziffer II („Preise30 % des vereinbarten Werklohns zu vergüten. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, Vertragsschluss“) nichtdass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind. Danach erfolgt Berechnung nur in nachgewiesener Höhe.
9. Zu einer Aufrechnung ist der Vertragspartner nur berechtigt, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer außerdem einen An- spruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechts- verfolgung begründet wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
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Samples: Werk Und Kaufvertrag