Common use of Zahlung Clause in Contracts

Zahlung. Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sind. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werden.

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Samples: www.farmbau.eu

Zahlung. Alle Zahlungen Unsere Rechnungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen 14 Tage ab Rechnungsdatum Erhalt ohne Abzug zu leistenzahlbar. Zahlungen Für Teilrechnungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem wir über die für den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des AuftraggebersGesamtauftrag vereinbarten Zahlungsbedingungen analog. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossenNichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen berechtigt uns, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sind. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder laufende Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche Sämtliche damit verbundenen Kosten sowie entgangener Gewinn sind uns vom Vertragspartner zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß, zumindest jedoch 12 % p.a. verrechnet. Bei Ratenzahlung sind wir bei Verzug des Kunden auch nur mit einer Rate berechtigt, Terminsverlust in Kraft treten zu lassen, so dass der gesamte Betrag zur Zahlung fällig ist. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamt- lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Vertragspartner wegen von uns nicht schriftlich anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Wir sind berechtigt Zahlungen ungeachtet deren Widmung auf die älteste Schuld des Vertragspartners anzurechnen. Sind durch den Verzug des Vertragspartners Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf Kapital anzurechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Vertragspartner die Kosten unserer Aufwendungen einschließlich der durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten der Beiziehung eines Rechtsanwaltes zu ersetzen. Eine Zahlung gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte erst dann als erfolgt, wenn wir über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschlußden Betrag verfügen können. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns Wechsel- und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenScheckzahlungen sind ausgeschlossen.

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Samples: www.fleischer-sonnenschutz.at

Zahlung. Alle Zahlungen Unsere Rechnungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leistenzahlbar. Bei Zielüberschreitungen werden unter Vorbehalt eines weiteren Verzugsschaden Zinsen berechnet. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden Zahlungen gelten zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst ab dem Tage dann als geleisteterfolgt, an welchem wenn wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck endgültig eingelöst wird. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, vom dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes der offene Kontokorrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber eine geringere Belastung nachweist. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen im Sinne von §§ 284, 285 BGB nicht nachkommt, so sind wir berechtigt, die Gesamtrestschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Kunden ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sind. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns Vereinbarung unter Berechnung von Diskontspesen und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenzahlungshalber angenommen.

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Samples: www.sytec-net.de

Zahlung. 4.1. Rechnungen über Lieferungen und Leistungen sind schuldentilgend zahlbar an die in den einzelnen Rechnungen angegebenen Bankverbindungen. Alle Zahlungen unsere Leistungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten14 Tage netto zahlbar. Zahlungen gelten erst ab zu dem Tage Zeitpunkt als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen könnendem sie bei uns eingelangt sind oder auf einem auf OSW lautenden Bankkonto zur freien Verfügung stehen. Schecks und Wechsel werden Barzahlungen haben nur zahlungshalberdann schuldtilgende Wirkung, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets wenn sie mittels einer „ordnungsgemäß“ zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche erkennenden Zahlungsbestätigung quittiert worden sind oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossenZahlung auf der Faktura bestätigt wurde. Bei Verzug von Bezahlung einer Rechnung werden sämtliche Forderungen einschließlich später fällig werdender Wechsel, es sei dennungeachtet eines vereinbarten Zahlungszieles, dass sofort fällig. Des weiteren sind wir berechtigt von etwa laufenden Verträgen, auch wenn diese nach VOB berechtigt sindschon teilweise erfüllt sind zurückzutreten, ohne daß der Käufer hieraus irgendwelche Rechte gegen uns herleiten kann. Bei Zahlungsverzug sind - werden, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Schadens, 2 % Säumniszuschlag des Forderungsbetrages sowie Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch der Höhe der üblichen Bankzinsen für Kontokorrent-Kredite in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz Rechnung gestellt. Im Falle der Europäischen Zentralbank zu bezahlen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir Säumnis sind in diesem Falle wir berechtigt, neben dem Säumniszuschlag und den Verzugszinsen auch Mahngebühren sowie die Interventions- und Inkassogebühren eines Kreditschutzbüros oder Rechts- anwaltes zu verrechnen. Bei Zahlungsverzug oder bei Eintreten eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Insolvenzverfahrens werden sämtliche gewährten Nachlässe, Rabatte hinfällig und rückverrechnet. Bei Hereingabe von Wechseln oder Schecks, die zahlungshalber angenommen worden sind, gegen deren Rückgabe Barzahlung zu verlangen. Wechsel- und Diskontspesen sowie Wechselstempelgebühren sind immer vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse Kunden zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdentragen.

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Samples: www.stutzig.at

Zahlung. Alle Zahlungen Rechnungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens zahlbar innerhalb von 8 14 Tagen ab Rechnungsdatum Rech- nungsdatum netto ohne Abzug zu leistenAbzug. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem Bei sofortigem Bankeinzug gewähren wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können1 % Skonto. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommennach vorheriger Vereinbarung herein- genommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des AuftraggebersKunden. Die Zurückhaltung fälliger Bestehen mehrere offene Forderungen von uns gegenüber dem Käufer und werden Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder des Käufers nicht auf eine bestimmte Forderung erbracht, so sind wir berechtigt festzulegen, auf welche der offenen Forderungen die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sindZah- lung erbracht wurde. Bei Zahlungsverzug Zahlungsverzug, Stundung oder Teilzahlung sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Vor restloser Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließ- lich aufgelaufener Zinsen und Kosten sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Verträgen verpflichtet. In diesem Fall können wir für noch ausstehende Lieferungen Barzahlung vor Ablieferung bzw. gegen Nachname der Europäischen Zentralbank Ware verlangen. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers infrage stellen, insbeson- dere bei Antrag auf Eröffung eines Insolvenzverfahrens, durch die Nichteinlösung von Schecks oder Einstellung der Zahlungen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu bezahlenstellen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fälligauch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle Fall auch berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse Vorauszah- lung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder verlangen. Neben der Geltendmachung des Vorbehaltseigentums können wir auch vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenzurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

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Samples: www.huegli.com

Zahlung. Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, Baufortschritt sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sind. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche Gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werden.

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Samples: www.komm-invest.de

Zahlung. Alle Zahlungen Soweit nicht anders vereinbart, sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von unsere Rechnungen 8 Tagen ab Rechnungsdatum Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leistenzahlbar. Zahlungen Scheck- und Wechselher- gaben gelten erst ab dem Tage nach Einlösung als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des AuftraggebersZahlung. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinba- rung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sinduns. Bei Zahlungsverzug Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet Sie sind - vorbehaltlich sofort bar zu zahlen. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zu- nächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und werden den Käufer über die Art der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen erfolg- ten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Haupt- leistung anzurechnen. Angemessene Kostenvorschüsse können verlangt werden und/oder Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistun- gen können gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht als solche bezeichnet sein. Gerät der Käufer in banküblicher HöheVerzug, mindestens jedoch sind wir berechtigt, von dem entsprechenden Zeitpunkt ab Ver- zugszinsen in Höhe von 8 % neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berech- nen. Werden uns Umstände bekannt welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck des Käufers nicht eingelöst wird, oder der Europäischen Zentralbank Käufer seine Zahlungen einstellt so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu bezahlenstellen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fälligauch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle außerdem dazu berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen verlangen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder vom Vertrag zurückzutretenrechtswirksam sind. Das gleiche gilt Erfolgen Abschlagszahlungen nicht fristgerecht, kann ein evtl. vereinbarter Skonto bei der Schlussrechnung nicht in Anspruch genommen werden. Beanstandungen der ausgestellten Rechnungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdender Rechnung schriftlich begründet mitzuteilen.

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Samples: www.oberhaizinger-idp.de

Zahlung. Alle Zahlungen Unsere Forderungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Der Käufer kann uns ein SEPA Basismandat/SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (PreNotifikation) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu leistensorgen. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistetKosten, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalberdie auf Grund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des AuftraggebersKäufers, vorausgesetzt, die Nichteinlösung oder Rückbuchung ist nicht durch uns verursacht worden. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche Ist Bankeinzugsverfahren vereinbart, verzichtet unser Kunde hiermit uns und seinen Banken gegenüber für die Dauer unserer Geschäftsverbindung und während der Geltung unserer Vereinbarung zum Bankeinzugsverfahren auf sein ihm gegenüber seinen Banken zustehendes Recht, Belastungen zu widerrufen. Diesen Verzicht wird unser Kunde seinen Banken mitteilen und uns hierüber auf Verlangen informieren. Der Verkäufer kann ohne Angabe von Gründen für einzelne Käufer und Verträge Vorkasse verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Xxxxxxx oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossenWechsel entgegenzunehmen, es sei dennnehmen wir sie herein, dass diese nach VOB berechtigt sindgeschieht das nur erfüllungshalber. Bei Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 5% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8% bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Europäischen Zentralbank zu bezahlenNachweis vorbehalten, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug ein Schaden sei nicht entstanden oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht einwesentlich niedriger, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fälligals von uns geltend gemacht. Wir sind in diesem Falle berechtigtkönnen Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EURO ansetzen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdensoweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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Samples: www.b-tyre.de

Zahlung. Alle Zahlungen 1. Falls nichts anderes schriftlich vereinbart oder in der Rechnung angegeben, sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum unsere Rechnungen sofort ohne Abzug fällig und in der Weise zu leisten. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistetzahlen, an welchem dass wir am Fälligkeitstag über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei Betrag verfügen können. 2. Kosten für den Zahlungsverkehr trägt der Vertragspartner/ Besteller. 3. Ein vereinbartes Skonto bezieht sich immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Vertragspartners/ Bestellers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. 4. Ein Zurückhaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Vertragspartner/ Besteller nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche festgestellt oder unbestritten sind. 5. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalberunter Vorbehalt des Eingangs des vollen Betrages gutgebracht. 6. Wir sind berechtigt, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommentrotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners/ Bestellers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wechselkosten 7. Zahlungsverzug tritt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche Zugang der Rechnung oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sindEmpfang der Leistung ein. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch Überschreitung des Zahlungsziels berechnen wir Zinsen in Höhe von 8 % 8%-Punkte über dem Basiszinssatz Basiszins der Europäischen Zentralbank zu bezahlenEZB. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 8. Falls der Vertragspartner/ Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt oder wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht einunser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Vertragspartners/ Bestellers gefährdet wird, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über stehen uns die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werden.Rechte aus § 321 BGB

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Samples: www.engelbrecht-lasertechnik.de

Zahlung. Alle Zahlungen Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung täglich ausschließlich per E-Mail. Die Rechnungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens zahlbar innerhalb von 8 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leistenauf unser in der Rechnung benanntes Konto. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistetAls Zahlungseingang gilt der Tag, an welchem wir dem RBB über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei Betrag verfügen könnenkann. Schecks Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Sollte der Kunde am 15. des nachfolgenden Monats mit der Erfül- lung von Zahlungsverpflichtungen von insgesamt mehr als 5% des Monatsumsatzes aus dem Vertrag in Verzug sein und Wechsel werden nur zahlungshalberder ausste- hende Betrag auch innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang einer elektronischen Zahlungsaufforderung nicht eingegangen sein, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommensind wir berechtigt die Belieferung mit dem Produkt sofort und bis zum vollständigen Ausgleich des ausstehenden Betrages einzustellen. Wechselkosten Als Werktage im Sinne dieser Vorschrift gelten Mon- tag bis Xxxxxxx mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage (einschließ- lich solcher gesetzlicher Feiertage am vereinbarten Lieferort). RBB schließt auf eigene Kosten für Lieferungen an den Kunden eine Warenkreditversicherung („WKV“) ab. Wenn und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche soweit der jeweilige Versicherer die WKV ablehnt, ein WKV-Limit in nicht ausreichender Höhe gewährt, das WKV-Limit nachträglich herab- setzt oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossenWKV vorzeitig beenden sollte, es sei denn, dass diese sind wir nach VOB berechtigt sind. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen ent- sprechender Mitteilung an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle Kunden berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse Kunden angemessene Sicherheit bis zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur einer Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenGegenwertes von zwei Zwölftel der vereinbarten Jahresliefermenge zu verlangen. Solange diese Sicherheit nicht geleistet ist, sind wir nur gegen Vorkasse zur Fortsetzung von Lieferungen verpflichtet. Unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere § 321 BGB, bleiben unberührt. Die Unsicherheitseinrede gemäß § 321 BGB steht uns u.a. zu, wenn ein Warenkreditversicherer den zulässigen Kreditrahmen für Geschäfte mit dem Kunden um mind. 50% reduziert.

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Samples: www.rheinbraun-brennstoff.de

Zahlung. Alle Zahlungen Unsere Rechnungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 30 Tagen ab nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sindzahlbar. Bei Zahlungsverzug sind - Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum bzw. nach gemeldeter Versandbereit- schaft gewähren wir 2 % Skonto, ebenso bei Zahlung im Bankeinzugsverfahren. Für verspätet eingehende Zahlungen werden vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Bei Verbrauchergeschäften werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Zinssatz berechnet. Zahlungsverzug oder begründete Zweifel an der Europäischen Zentralbank Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen uns von den noch nicht ausgeführten Lieferverpflichtungen zurückzutreten oder Vorauszahlung zu bezahlenverlangen. 1/3 des Auftragswertes bei Erhalt der Auftragsbestätigung ohne Abzug, Restbetrag 14 Tage nach Lieferdatum oder gemeldeter Lieferbereitschaft mit 2 % Skonto innerhalb von 30 Tagen netto. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber zum Einzug übernommen. Zahlung gilt demnach erst nach Einlösung als erfolgt. Die Wechselsteuern, Bankdiskont und sonstige Einzugsspesen werden dem Kunden gesondert berechnet, falls nicht eine anderweitige Abrechnung oder Verrechnung dieser Spesen erfolgt. Gleiches gilt für von uns Schecks. Kann die Auslieferung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen, wird dadurch die Zahlungsfrist nicht verlängert. Die Zahlungsfrist beginnt in diesem Fall mit Meldung der Versandbereitschaft durch uns. Zahlungen des Kunden sind zuerst auf Forderungen, die nicht aus der gegenständ-lichen Lieferung stammen und dann erst auf die Forderungen aus der gegenständlichen Lieferung anzurechnen. Ferner zunächst auf Kosten, Zinsen, Verzugszinsen und dann erst auf das Kapital (dies gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit unserem Eigentumsvorbehalt). Falls der Kunde die Rechnung oder auch nur eine von mehreren Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt, tritt hinsichtlich unserer gesamten noch offenen Forderung Terminsverlust in der Weise ein, dass die gesamte offene Forderung sofort fällig wird und zwar unabhängig davon, welche Zahlungsziele hinsichtlich einzelner Teilbeträge durch Vereinbarung oder durch Annahme von Wechseln gewährt wurden. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden wegen bzw. mit nicht ausdrücklich von uns anerkannten Gegenforderungen wird ausgeschlossen, auf jeden Fall ist ein allfälliges Zurückbehaltungsrecht auf Ansprüche des Kunden auf das für die Mängelbehebung erforderliche Deckungskapital eingeschränkt. * Gerät der Kunde in Zahlungsschwierigkeiten (Vermögensverfall, Zahlungsmittel ohne Deckung, erfolgter Wechsel- oder Scheckprotest, Pfändung, Ausgleich, Konkurs u.a.) ist der gesamte Rechnungsbetrag aus der gegenständlichen Lieferung zuzüglich allfälliger noch anderer offener Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung wir den Kunden in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fälligsetzen müssten. Wir sind in diesem Falle diesen Fällen jederzeit berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse die gelieferte Xxxx auf Kosten des Kunden zurückzunehmen und bestmöglich zu verwerten, ohne dass dadurch der Kunde von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages befreit würde oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurückzutretenkönnte. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte Vor erfolgter Xxxxxxxxx sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt, falls uns die Zahlungsfähigkeit des Kunden begründet zweifelhaft erscheint. Gleiches gilt, wenn wir von zuverlässiger Seite über die wirtschaftlichen Verhältnisse Kreditwürdigkeit des Auftraggebers Kunden eine nachteilige Auskunft erhalten. Bei neuen Kunden behalten wir uns den Versand per Nachnahme vor. Im Verzugsfall verpflichtet sich der Kunde weiters, die zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendigen Kosten, insbesondere die bei uns anfallenden Mahnspesen und alle auflaufenden Kosten, Spesen, Barauslagen, insbesondere auch die infolge des Zahlungsverzuges anfallenden Rechtsanwaltskosten nach Vertragsabschlußdem Tarif für das außergerichtliche anwaltliche Mahnverfahren als Ergänzung des autonomen Tarifs der OÖ Rechtsanwaltskammer zu bezahlen. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur Ungeachtet allfälliger anders lautender Widmungserklärungen sind wir auch bei Vorliegen eines Exekutionstitels oder bei Exekutionsführung berechtigt, eingehende Geldbeträge nach vorheriger Absprache mit uns unserem Ermessen vorerst zur Abdeckung von Mahnspesen, Anwaltskosten etc. und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenerst zuletzt für Zinsen und Hauptsachebeträge zu verwenden.

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Samples: www.fensterbank.at

Zahlung. Alle Zahlungen Die Rechnungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- sofort und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leistenfällig. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistetSollten Anzahlungen auf die Rechnung/en bereits gezahlt sein, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen könnenso ist der Restbetrag sofort und ohne Abzug fällig. Schecks und Wechsel Unbare Zahlungsmittel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen mit dem üblichen Vorbehalt angenommen. Wechselkosten Während des Zahlungsverzuges ist STUDIO 55 berechtigt, Mahngebühren und Diskontspesen gehen stets für den ausstehenden Betrag Verzugszinsen zu Lasten des Auftraggeberserheben, die mindestens 5%über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bundesbank liegen. Eine Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen berechtigt STUDIO 55 außerdem, jede weitere Lieferung einzustellen oder nur noch gegen Vorkasse oder Barzahlung zu liefern. Bei Teillieferungen werden Teilrechnungen vom Besteller ausnahmslos anerkannt. Aus Kostengründen erfolgt beim Zahlungsverzug nur eine vorgerichtliche Mahnung § 264 BGB. Zugesagte Sonderpreise, Vergünstigungen oder Rabatte jeder Art entfallen, sobald Zahlungsverzug eintritt. Nachbelastungen sind unwiderruflich. Alle Forderungen, die wir gegen den Abnehmer haben, sind aufrechenbar. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist ausgeschlossen, soweit es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sindsich nicht um unbestrittene anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich jeder Bestellung behalten wir uns das Recht vor nur gegen Nachnahme oder Vorkasse zu liefern. Sonderanfertigungen von aufblasbaren Werbeträgern (inflatables), Druckartikeln sowie sämtliche Spielgeräte und Sprungkissenburgen machen eine Anzahlung von 15%-50%des veranschlagten Preises erforderlich, die Höhe der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher HöheAnzahlung richtet sich nach dem Auftragswert und kann von STUDIO 55 frei bestimmt werden, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz ansonsten gelten die vorstehenden Zahlungsbedingungen. Die für die Sonderanfertigungen und Sprungkissenburgen genannten Lieferzeiten beginnen am Tage des Eingangs der Europäischen Zentralbank zu bezahlen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarfAnzahlung. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung Voraussetzung für den Beginn einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über Lieferzeit ist die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenunbedingte vollständige Auftragsklarheit.

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Samples: printcenter.pl

Zahlung. Alle Zahlungs- und Skontofristen gelten ab Rechnungsdatum. Sofern nicht anders angegeben, ist die Zahlung der Lieferung sofort nach Rechnungserhalt fällig. Xxxxxxx übernimmt B+M NewTec zahlungshalber, vorbehaltlich ihrer Einlösung. Einlangende Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschrittwerden unbeschadet eines angegebenen Verwendungszweckes in erster Linie zur Abdeckung generell sofort fälliger Nebenkosten (Kosten, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leistenZinsen etc.) herangezogen. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem wir über Verbleibende Restbeträge werden den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen könnenältesten Forderungen für Lieferungen oder Leistungen angerechnet. Schecks und Wechsel Skontoabzüge werden nur zahlungshalberdann anerkannt, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten wenn sie in der vereinbarten Höhe und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sindinnerhalb der vereinbarten Frist vorgenommen werden und keine sonstigen Fälligkeiten bestehen. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % mindestens 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlenOesterreichischen Nationalbank verrechnet. Im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzuges, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarfAusgleichs oder Konkurses etc. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht tritt für alle Einzelforderungen Terminsverlust ein. Darüber hinaus ist B+M NewTec bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle jedenfalls auch bei Terminsverlust, von allen weiteren Leistungs- und Lieferverpflichtungen entbunden und berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden ausstehende Lieferungen Vorauskasse und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu verlangen fordern oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über Zurückhalten von Zahlungen oder die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach VertragsabschlußAufrechnung durch den Kunden aufgrund von Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns Im Falle gerichtlicher und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenaußergerichtlicher Betreibung werden einlangende Zahlungen zunächst auf Kosten, Zinsen und schließlich auf das aushaftende Kapital angerechnet.

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Samples: www.bm-newtec.com

Zahlung. Alle Zahlungen Unsere Rechnungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 10 Tagen ab nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für verspätet eingehende Zahlungen werden vorbehaltlich weitergehender Ansprüche Verzugszinsen von mindestens 9,2 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank berechnet zuzüglich einer Mahngebühr von EUR 40,00 pro Mahnung. Zahlungsverzug oder begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen uns von den noch nicht ausgeführten Lieferverpflichtungen zurückzutreten oder Vorauszahlung zu leistenverlangen. Zahlungen gelten Bei Lieferungen mit einem Wert von mehr als EUR 10.000,- netto ist bei Erhalt der Auftragsbestätigung 1/3 des Auftragswertes ohne Abzug zu begleichen. Werden Wechsel von uns angenommen, so gilt die Zahlung erst ab dem Tage nach Einlösung als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen könnenerfolgt. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommenGleiches gilt für ausdrücklich von uns angenommene Schecks. Wechselkosten und Diskontspesen Auch hier gehen stets entstehende Kosten zu Lasten des AuftraggebersKäufers. Kann die Auslieferung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen, wird dadurch die Zahlungsfrist nicht verlängert. Die Zahlungsfrist beginnt in diesem Fall mit Meldung der Versandbereitschaft durch uns. Zahlungen des Kunden sind zuerst auf Forderungen, die nicht aus der gegenständlichen Lieferung stammen und dann erst auf die Forderungen aus der gegenständlichen Lieferung anzurechnen. Ferner zunächst auf Kosten, Zinsen, Verzugszinsen und dann erst auf das Kapital (dies gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit unserem Eigentumsvorbehalt). Falls der Kunde die Rechnung oder auch nur eine von mehreren Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt, tritt hinsichtlich unserer gesamten noch offenen Forderung Terminverlust in der Weise ein, dass die gesamte offene Forderung sofort fällig wird und zwar unabhängig davon, welche Zahlungsziele hinsichtlich einzelner Teilbeträge durch Vereinbarung oder durch Annahme von Wechseln gewährt wurden. Die Zurückhaltung fälliger von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche Gewährleistungsansprüchen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist Gegenforderungen des Kunden wegen bzw. mit nicht ausdrücklich von uns anerkannten Gegenforderungen wird ausgeschlossen, es sei dennauf jeden Fall ist ein allfälliges Zurückbehaltungsrecht auf Ansprüche des Kunden auf das für die Mängelbehebung erforderliche Deckungskapital eingeschränkt und muss auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Gerät der Kunde in Zahlungsschwierigkeiten (Vermögensverfall, dass diese nach VOB berechtigt sind. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich Zahlungsmittel ohne Deckung, erfolgter Wechsel- oder Scheckprotest, Pfändung, Ausgleich, Konkurs u.a.) ist der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gesamte Rechnungsbetrag aus der Europäischen Zentralbank zu bezahlengegenständlichen Lieferung zuzüglich allfälliger noch anderer offener Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung wir den Kunden in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht einsetzen müssten. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, auch im Falle einer Insolvenz, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort gewährte Rabatte (Basis gültiger Katalogpreis) hinfällig, und der Bruttopreis wird fällig. Wir sind in diesem Falle diesen Fällen jederzeit berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse die gelieferte Xxxx auf Kosten des Kunden zurückzunehmen und bestmöglich zu verwerten, ohne dass dadurch der Kunde von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages befreit würde oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurückzutretenkönnte. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte Vor erfolgter Xxxxxxxxx sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt, falls uns die Zahlungsfähigkeit des Kunden begründet zweifelhaft erscheint. Gleiches gilt, wenn wir von zuverlässiger Seite über die wirtschaftlichen Verhältnisse Kreditwürdigkeit des Auftraggebers Kunden eine nachteilige Auskunft erhalten. Bei neuen Kunden behalten wir uns den Versand per Nachnahme vor. Im Verzugsfall verpflichtet sich der Kunde weiters, die zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendigen Kosten, insbesondere die bei uns anfallenden Mahnspesen und alle auflaufenden Kosten, Spesen, Barauslagen, insbesondere auch die infolge des Zahlungsverzuges anfallenden Rechtsanwaltskosten nach Vertragsabschlußdem Tarif für das außergerichtliche anwaltliche Mahnverfahren als Ergänzung des autonomen Tarifs der OÖ Rechtsanwaltskammer in Linz zu bezahlen. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur Ungeachtet allfälliger anders lautender Widmungserklärungen sind wir auch bei Vorliegen eines Exekutionstitels oder bei Exekutionsführung berechtigt, eingehende Geldbeträge nach vorheriger Absprache mit uns unserem Ermessen vorerst zur Abdeckung von Mahnspesen, Anwaltskosten etc. und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenerst zuletzt für Zinsen und Hauptsachebeträge zu verwenden.

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Samples: www.lohberger.com

Zahlung. Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend Bei laufender Geschäftsverbindung mit dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens Kunden hat - falls nicht anders vereinbart - Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 20 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu leistenerfolgen. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistetDas Skonto entfällt bei Reparaturen, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Schecks Reinigungen, Zubehör und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebersbei stark reduzierten Preisen. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche Fristen des Zahlungsverkehrs rechnen wir auf die Skontofristen an, so dass Skonto nur in Anspruch genommen werden kann, wenn die Zahlung uns auch innerhalb der Skontofrist gutgeschrieben wurde. Vorstehende Regelung gilt auch dann, wenn die Rechnung vor der Lieferung datiert. Liegt aber einem Auftrag ein Angebot oder ein Werkvertrag zugrunde, so gelten für diesen Auftrag die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sindim Angebot enthaltenen oder im Werkvertrag vereinbarten Zah- lungsbedingungen. Bei Zahlungsverzug Neukunden erfolgt die Lieferung nur gegen Vorkasse. Überschreitet der Kunde eingeräumte Zahlungsziele, sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch als Verzugsschaden in Höhe von 8 6% über dem Basiszinssatz und falls der Europäischen Zentralbank Kunde kein Verbraucher ist, in Höhe von 9% über dem Basissatz zu bezahlenfordern. Die Geltendma- chung eines weitergehenden, ohne dass es vorhergehender nachweisbaren Schadens bleibt vorbehalten. Ab der 2. Mahnung bedarferheben wir zusätzlich eine Mahngebühr von 8,00 €. Gerät der Auftraggeber mit Käufer in Vermögensverfall bzw. wird eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt, die geeignet ist, unsere Zahlungsansprüche zu gefährden, so können Rabatte und sonstige Vergünstigungen widerrufen werden. In einem solchen Falle können wir noch offen stehende Leistungen verweigern, bis eine geforderte angemessene Vorauszahlung erfolgt oder Sicherheiten geleistet werden, unbeschadet weiterer gesetzlicher Möglichkeiten. Weigert sich der Bezahlung einer Rechnung in Verzug Käufer oder löst lässt er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht eineine gesetzte Frist verstreichen, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle wir berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenverlangen.

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Samples: www.oskar-widmer.com

Zahlung. Alle Bei Leistung auf Rechnung müssen die Modalitäten gesondert vereinbart werden. Sollte der Leistungsempfänger die gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhalten, so erfolgen keine weiteren Leistungen ohne Ankündigung. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Zahlungsempfängers Zahlungen zu- nächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und den Leistungsempfänger über die Art der erfolgten Verrech- nung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschrittwir berechtigt, sowie dem Liefer- die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leistenzuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Zahlungen gelten erst ab dem Tage Eine Zahlung gilt dann als geleisteter- folgt, an welchem wenn wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen nicht angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossenGerät der Leistungsempfänger in Verzug, es sei dennso sind wir berechtigt, dass diese nach VOB berechtigt sind. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fälligberechnen. Wir sind in diesem Falle berechtigtbehalten uns vor, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug werden alle gewährten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütungen hinfällig. Ferner können wir weitere Leistungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder teilweise zurück- halten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Leistungen, Vorauskasse zu verlangen sowie bei Verschulden Scha- densersatz verlangen. Die vorausgenannten Rechte stehen uns auch dann zu, wenn hinsichtlich des Leistungs- empfängers, seiner Gesellschafter oder vom Vertrag zurückzutretender Unternehmen seines Bereichs Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Das gleiche gilt Bestehen solche Verhältnisse bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschlußeinem Wechselbeteiligten, so können wir sofortige Barzahlung verlangen. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen Aufrechnungsrechte stehen dem Leistungsempfänger nur nach vorheriger Absprache mit zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns und nur bis anerkannt sind. Außerdem ist er zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenAusübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsver- hältnis beruht.

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Samples: www.si-verwaltung.de

Zahlung. Alle Wir liefern grundsätzlich per Vorauskasse oder Nachnahme. Bei positiver Auskunft unserer Warenkreditversicherung kann nach unserem Ermessen eine Lieferung gegen offene Rechnung erfolgen. Unsere offenen Rechnungen sind netto Kasse in Höhe des Rechnungsbetrages ohne jeden Abzug, porto- und spesenfrei innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Ein Skonto wird gewährt, wenn es bei Rechnungsstellung ausdrücklich eingeräumt wird. Bei Berechnung und Zahlung in Fremdwährung sind wir berechtigt, statt der Rechnungssumme den Betrag zu verlangen, der erforderlich ist, um einen €-Betrag zu erzielen, der sich bei Zugrundelegung des Umrechnungskurses am Tage der Auftragsbestätigung ergibt. Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritterfüllt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem wenn wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei vollen Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten Bei Überschreitung des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sind. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch Zahlungszieles berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 8 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarfjeweiligen Basiszinsatz. Gerät der Auftraggeber Die Aufrechnung mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fälligsowie die Ausübung eines Rückbehaltungsrechtes sind ausgeschlossen. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden die Bonität von Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu überprüfen; ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Kunden oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Geschäftspartners ein, sind wir berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen Vorauskasse zu verlangen nur gegen Vorkasse oder vom Vertrag zurückzutretenNachnahme auszuführen. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse Darüberhinaus werden gewährte Zahlungsziele hinfällig und alle Ansprüche von uns sofort fällig, wenn der Geschäftspartner mit einer Leistung in Rückstand gerät, Schecks und andere Rechte nicht einlöst, von uns gewährte Einzugsberechtigungen widerruft, Konkurs oder Vergleich anmeldet. In derartigen Fällen sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns Rücktritts und nur bis zur Höhe ohne Nachfristsetzung auf Kosten des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenKunden bereits gelieferte Ware sicherheitshalber zurückzuholen.

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Samples: www.poe.de

Zahlung. Alle Zahlungen Unsere Forderungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum sofort bei Zugang unserer Rechnung beim Kunden ohne Abzug fällig. Der Käufer kann uns ein SEPA Basismandat/SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 10 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre- Notifikation) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Xxxxxx zu leistensorgen. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistetKosten, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalberdie auf Grund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des AuftraggebersKäufers, vorausgesetzt, die Nichteinlösung oder Rückbuchung ist nicht durch uns verursacht worden. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche Ist Bankeinzugsverfahren vereinbart, verzichtet unser Kunde hiermit uns und seinen Banken gegenüber für die Dauer unserer Geschäftsverbindung und während der Geltung unserer Vereinbarung zum Bankeinzugsverfahren auf sein ihm gegenüber seinen Banken zustehendes Recht, Belastungen zu widerrufen. Diesen Verzicht wird unser Kunde seinen Banken mitteilen und uns hierüber auf Verlangen informieren. Der Verkäufer kann ohne Angabe von Gründen für einzelne Käufer und Verträge Vorkasse verlangen. Wir sind nicht verpflichtet, Xxxxxxx oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossenWechsel entgegenzunehmen, es sei dennnehmen wir sie herein, dass diese nach VOB berechtigt sindgeschieht das nur erfüllungshalber. Bei Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 5% bei Geschäften mit Verbrauchern, in Höhe von 8% bei Geschäften mit Unternehmern, über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verlangen. Das Geltendmachen eines höheren Verzugsschadens ist nicht ausgeschlossen. Unseren Kunden bleibt ausdrücklich der Europäischen Zentralbank zu bezahlenNachweis vorbehalten, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug ein Schaden sei nicht entstanden oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht einwesentlich niedriger, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fälligals von uns geltend gemacht. Wir sind in diesem Falle berechtigtkönnen Mahnkosten je Mahnung mit 5,00 EURO ansetzen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdensoweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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Samples: www.reifen-reil.de

Zahlung. Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- Der Kaufpreis ist sofort nach Rechnungslegung ohne Skontoabzug fällig und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem wir müssen am Fälligkeitstag über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalberKosten des Zahlungsverkehrs trägt der Kunde. Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets wenn sich Transport, Montage, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung oder Leistung aus Gründen die wir nicht zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche vertreten haben verzögern oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sindunmöglich gemacht werden. Bei Zahlungsverzug Zahlungsverzug, selbst wenn dieser unverschuldet ist, sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhewir berechtigt, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 8 % 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Kommt der Europäischen Zentralbank zu bezahlenKunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, ohne so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen. Wird für uns erkennbar, dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht einunser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, werden können wir unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fälligLeistung zurückbehalten. Wir sind in diesem Falle dann auch berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden sofort fällig zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutretenstellen. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über Für Mahnungen verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung von pauschalierten Mahnspesen in Höhe von € 25,-. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen allfällige Skonti und sonstige Vergütungen. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit zur Einbringlichmachung notwendigen Kosten (Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenzu ersetzen.

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Samples: asma.polyurethane.at

Zahlung. Alle Auslandszahlungen sind ausschließlich durch Proforma-Rechnung in Vorauskasse ohne Abzug zu leisten Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens in Euro (€) innerhalb von 8 30 Tagen ab nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Für Bei Zahlungen gelten erst innerhalb 10 Tagen ab dem Tage als geleistet, an welchem Rechnungsdatum gewähren wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können2% Skonto. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommenFür die Wahrung der Frist ist der Zahlungseingang bei uns maßgeblich. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sind. Bei Kommt der Kunde/Käufer in Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen wir berechtigt, Verzugskosten zu fordern. Vertreter haben keine Inkassovollmacht. Wenn uns Umstände bekannt werden, die nach unserem Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden/Käufers in banküblicher HöheFrage zu stellen, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, so werden unsere sämtlichen übrigen noch nicht fälligen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele und zur Zahlung angenommenen Wechsel sofort fällig. Wir Die gesamte Saldoforderung wird auch fällig, wenn sich der Kunde/Käufer mehr als 2 Wochen im Zahlungsverzug befindet. In beiden Fällen sind in diesem Falle wir nach unserer Xxxx berechtigt, vom Auftraggeber ohne Rücksicht auf die vereinbarte Zahlungsweise und auch schon vor erfolgter Lieferung, für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse bereits angenommene Aufträge unter Stellung einer angemessenen Frist Vorauszahlung oder Sicherungsleistung zu verlangen verlangen. Entspricht der Kunde/Käufer diesem Verlangen nicht, so können wir die Lieferung ablehnen und Schadensersatz verlangen, sowie von allen geschlossenen Verträgen auch teilweise zurücktreten. Wir können außerdem die Weiterveräußerung den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen und deren Rückgabe oder vom Vertrag zurückzutretendie Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Kunden/Käufers verlangen. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit Weitergehende Ansprüche behalten wir uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenvor.

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Samples: www.metzger-technik.de

Zahlung. Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leistenfällig. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Schecks Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gestattet und Wechsel werden gilt auch dann nur zahlungshalber. Diskont, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten Spesen, Wechselsteuer und Diskontspesen Einzugsspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sindBestellers; sie sind sofort fällig. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich Zahlung durch Xxxxxx gilt nicht der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen Zugang des Schecks, sondern erst seine Einlösung als Zahlung. Der Besteller befindet sich auch ohne Ausspruch einer Mahnung in banküblicher HöheZahlungsverzug, mindestens jedoch sobald der Zahlungstermin laut Rechnung überschritten wird. Für jede Woche des Zahlungsverzuges hat der Besteller pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 8 1 % über dem Basiszinssatz des Preises der Europäischen Zentralbank bestellten Gesamtlieferung, insgesamt jedoch maximal 10 %, zu bezahlen. Weitere Ansprüche wegen Verzugsschadens bleiben unberührt. Die Entgegennahme einer Zahlung bedeutet keinen Verzicht auf Schadenersatzansprüche aus Zahlungsverzug. Ist eine Bezahlung per Lastschrift vereinbart, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir so sind in diesem Falle wir berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse bei nicht eingelösten Lastschriften alle damit verbundenen Kosten zu verlangen berechnen. Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen unseres Unternehmens sind nicht berechtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung gegen uns entgegenzunehmen, sofern sie nicht über eine entsprechende schriftliche Vollmacht verfügen. Gegen unseren Vergütungsanspruch kann nur mit unbestrittenen oder vom Vertrag zurückzutretenrechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach VertragsabschlußDer Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes im Übrigen nur befugt, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen Die Abtretung von Xxxxxẍxxxx gegen uns ist nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenunserer Zustimmung zulässig.

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Samples: www.duftkalender.de

Zahlung. Alle 1. Falls nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungsbeträge innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Skonti bedürfen einer besonderen Vereinbarung, wobei für die Skontofristberechnung der Tag des Zahlungseinganges bei uns massgebend ist. Wir sind berechtigt, Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschrittdes Bestellers (Käufers) zunächst auf dessen ältere Rückstände zu verrechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem wenn wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei Betrag verfügen können. Schecks Nur bei entsprechender Vereinbarung nehmen wir diskontfähige und ordnungsgemäss versteuerte Wechsel werden nur zahlungshalberzahlungshalber ein, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommenund zwar unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. Wechselkosten und Diskontspesen Sämtliche Bankspesen gehen stets zu Lasten des AuftraggebersBestellers (Käufers). Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber Eine Annahme an Erfüllung Statt ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Scheckzahlungen. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs abzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, es sei dennan dem wir über den Gegenwert verfügen können. Unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel oder Schecks sofort fällig, dass diese wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die eine Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen. Letzteren falls sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen aus diesem Geschäft oder aus anderen Geschäften nur gegen Vorkasse auszuführen und, falls Vorkasse nicht geleistet wird, nach VOB berechtigt sindSetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich – unabhängig von der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Schadens – Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 zu zahlen. Die Verzugszinsen werden mit 2% p.a. über dem Basiszinssatz Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlenentsprechenden Landesbank berechnet. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz, oder der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenBesteller (Käufer) eine geringere Belastung nachweist.

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Samples: www.microbeads-ag.ch

Zahlung. Alle Die Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 30 Tagen ab nach Rechnungsdatum bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistetSofern keine fälligen Rechnungen offenstehen, an welchem gewähren wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen könnenbei Zahlungen, die innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum bei uns eingehen, 2 % Skonto. Hiervon ausgenommen sind Reparatur- und Ersatzteilsendungen, die sofort netto Kasse fällig werden. Auslandslieferungen werden nach besonderen Vereinbarungen abge- rechnet. An Besteller, mit denen wir nicht in laufender Geschäftsverbindung stehen, erfolgen Lieferungen gegen Nachnahme des Rechnungsbetrages mit 2 % Skonto. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalberWech- sel gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommenwobei sich der Lieferer die Annahme von Wechseln vorbehält. Wechselkosten und Diskontspesen Wechselspesen gehen stets zu Lasten des AuftraggebersBestellers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sindFür Wechselzahlungen wird Xxxxxx nicht gewährt. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich Überschreitung der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlenvereinbarten Zahlungsfristen werden, ohne dass es vorhergehender Mahnung einer besonderen Inverzugsetzung bedarf, und unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugsentschädigungen in Höhe der jeweiligen Bankzinsen und Bankspesen für offene Geschäftskredite berechnet. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung Tritt nach Lieferung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht den Vermögensverhältnissen des Käufers eine Verschlechterung ein, oder erhalten wir von einer solchen Verschlechterung erst nach Lieferung Kenntnis, so werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir Außerdem sind in diesem Falle wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag Vertrage zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Ansprüche an uns gegen Verpflichtungen aufgerechnet werden. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die wirtschaftlichen Verhältnisse Aufrechnung mit nicht anerkannten Gegenansprüchen des Auftraggebers nach VertragsabschlußBestellers ist ausgeschlossen. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen Handelsvertreter des Lieferers sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenbefugt, wenn sie dazu von diesem besonders ermächtigt sind.

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Samples: www.ruhrgetriebe.de

Zahlung. Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem BaufortschrittDie Bezahlung unserer Rechnungen hat grundsätzlich, sowie dem Liefer- sofern nichts anderes vereinbart, sofort und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug netto Kasse zu leisten. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sinderfolgen. Bei Aufträgen im Wert von mehr als Euro 15.000,00 wird eine Anzahlung vereinbart. Zahlungsbedingungen: 1/3 bei Erhalt der Auftrags-bestätigung, 2/3 nach Lieferung der Waren, spätestens jedoch 30 Tage nach Versandbereitschaft. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadensersatzes durch die Edelstahlprodukte Gobber Vertriebsgesellschafts m.b.H bleibt hiervon unberührt. Unsere Vertragspartner haben das Recht, uns das Vorliegen eines geringeren Verzugsschadens nachzuweisen. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Ist eine Zahlung mit Skonto vereinbart, so wird der Europäischen Zentralbank zu bezahlenSkontobetrag bei der Schlussabrechnung berücksichtigt. Er findet jedoch nur Anwendung, wenn alle Zahlungen vereinbarungsgemäß pünktlich erfolgen und keine älteren Rechnungen mehr offen sind. Ein Skonto-Abzug auf erbrachte Montageleistungen ist nicht möglich. Die Zahlung ist erst erfolgt, wenn wir über den Betrag bedingungslos verfügen können, im Falle von Schecks erst dann, wenn die Schecks ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarfVorbehalt gutgeschrieben sind. Gerät Diskontfähige Wechsel nehmen wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und dann erfüllungshalber entgegen. Hereingenommene Wechsel werden vorbehaltlich der Auftraggeber mit Einlösung am Fälligkeitstag gebucht und gelten erst nach der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fälligendgültigen Einlösung als Bezahlung. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Auftraggeber Kosten für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutretenDiskontierung und Einziehung trägt der Kunde. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdeninsoweit zu, als seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

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Samples: www.edelstahl-ulm.de

Zahlung. Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschrittsind, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug soferne nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich an die auf den Rechnungen bezeichneten Zahlstellen zu leisten. Zahlungen gelten erst ab Soferne wir dem Tage als geleistetKäufer in der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes bestätigt haben, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen könnensind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung in Wechseln, Schecks oder anderen Anweisungspapieren, so fallen die Kosten für Diskontierung und Einziehung dem Käufer zur Last. Wechsel werden nur zahlungshalbernach vorheriger Vereinbarung, letztere auf alle Fälle aber nur aufgrund besonderer Vereinbarungen vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit und nur zahlungshalber angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des AuftraggebersDie Bezahlung durch Wechsel gilt nicht als Barzahlung. Die Zurückhaltung fälliger Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige Zustimmung Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandung der Lieferung oder irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sindGegenansprüche; der Käufer muß derartige Ansprüche eventuell im Wege einer besonderen Klage geltend machen. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine treten, ohne daß es einer vorherigen Mahnung bedarf, die Verzugsfolgen ein. Unter Vorbehalt der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - weitergehender Ansprüche verpflichtet sich der Käufer zur Bezahlung von Verzugszinsen in banküblicher Höhesowie zum Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen. Der Zahlungsverzug berechtigt uns zum Rücktritt von nicht ausgeführten Lieferverpflichtungen; er gibt uns außerdem das Recht, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz Rückgabe der Europäischen Zentralbank zu bezahlen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse schon gelieferten Xxxx zu verlangen oder ohne vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach VertragsabschlußZahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprozeß, sowie bei einer Vermögensverschlechterung sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, alle offenstehenden - auch mit einem Zahlungsziel vereinbarten, oder gestundeten - Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenWeitere Rechte aus dem Verzug bleiben hierdurch unberührt.

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Samples: www.adhoc-austria.net

Zahlung. Alle Zahlungen Soweit nicht anders vereinbart, sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum Rechnungen des Auftragnehmers 5 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leistenzahlbar. Nach erfolgter Information sind wir sind, Zahlungen gelten trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst ab dem Tage dann als geleisteterfolgt, an welchem wenn wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sindDas Zahlungsziel von 5 Tagen gilt als kalendermäßige Bestimmung der Fälligkeit der Kaufpreisforderung. Bei Zahlungsverzug Zielüberschreitung sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - wir berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher HöheHöhe seiner tatsächlichen Zinsaufwendungen bei der Hausbank, mindestens jedoch 4 % Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank, zu berechnen. Des Weiteren fällt für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlenz. Zt. 12,00 Euro an. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt. Sofern uns Umstände bekannt werden, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, insbesondere falls der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht einFrage stellen, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle wir berechtigt, vom die gesamte Restschuld zur Zahlung fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Der Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über Minderung (auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden) nur berechtigt, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenGegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

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Samples: www.prankeplitt.de

Zahlung. Alle Zahlungen Berechnung und Zahlung erfolgt in EUR. Rechnungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leistenmit 2% Skonto, oder innerhalb von 30 Tagen rein netto; vor Bezahlung alter, bereits fälliger Rechnungen aus früheren Lieferungen wird auf neuen Rechnungen kein Skon- toabzug gewährt. Zahlungen gelten erst Wird die Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen rein netto ab Rechnungs- datum reguliert, so sind wir berechtigt, ab dem 31. Tage als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen könnenVerzugszinsen mit 1% pro Monat zu verrechnen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalberbei entsprechender Vereinbarung und, letztere ebenso wie Schecks, nur aufgrund besonderer Vereinbarungen erfüllungshalber angenommen. Wechselkosten Zinsen und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche Kosten für Diskontierung oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Einziehung von Wechseln hat der Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sind. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen. Für rechtzeitige Vorlage, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarfProtest usw. haften wir nicht. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung Zahlung oder Abnahme in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht einVerzug, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sämtliche offenen Rechnungen sofort fälligzahlungsfällig. Wir Bei Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Falle einer nachgewiesenen wesentlichen Ver- mögensverschlechterung des Auftraggebers sind in diesem Falle wir berechtigt, vom Auftraggeber für die weitere Bearbeitung des Auftrages und die Auslieferung von angemessener Sicherheitsleistung oder Vorauskasse ab- hängig zu machen. Dies gilt auch dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Vermö- genslage im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wesentlich schlechter war, als von uns ange- nommen wurde. Erfolgt die Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht innerhalb von einer von uns zu setzenden angemessenen Frist, so sind wir zur Leistungsverweigerung berechtigt. Die Geltendmachung von Pfand- oder Zurückbehaltungsrechten und die Aufrechnung mit Ge- genforderungen ist unzulässig, soweit – im Falle der Aufrechnung – die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Als ein solcher Umstand gilt auch, wenn unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über Kreditversicherung die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenDeckung der Ansprüche gegen den Besteller ablehnt.

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Samples: www.sicht-pack-hagner.de

Zahlung. Alle Zahlungen Unsere Rechnungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschrittgrundsätzlich in bar, sowie dem Liefer- spesenfrei und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leistenbezahlen. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistetDie — nur bei besonderer Vereinbarung mögliche — Hereingabe von Wechseln begründet keinen Skon- toanspruch. Die Hereinnahme eines Wechsels durch uns bedeutet keine Stundung der Kauf- preisforderung. Wir behalten uns vor, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen könnendie Kaufpreisforderung jederzeit Zug um Zug gegen Rück- gabe des Wechsels geltend zu machen. Schecks Diskont, Stempelsteuer und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen sonstige Spesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sindKäufers. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich Wechsel und Scheck wird keine Verpflichtung für rechtzeitige Verlegung oder Protesterhebung übernommen. Incassospesen oder Kursverluste fallen dem Einsender zur Last. Soweit nicht anders vereinbart, tilgen eingehende Zahlungen des Kunden grundsätzlich die Schulden in der Reihenfolge ihrer Entstehung. § 387 BGB bleibt unberührt. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles tritt Verzug automatisch ein, andernfalls nach Mahnung. Unabhängig von der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - werden von diesem Zeitpunkt an Verzugszinsen in banküblicher Höheberechnet. Die Gewährung eines Kassaskontos erfolgt nur auf den Warenbetrag der Rechnung. Für Fracht und Verpackung usw. wird kein Skonto gewährt. Reisende, mindestens jedoch in Höhe Vertreter und sonstige im Außendienst stehende Personen sind zur Entgegennahme von 8 % über dem Basiszinssatz Geld ohne schriftliche Vollmacht der Europäischen Zentralbank zu bezahlenLieferfirma nicht berechtigt. Zahlungen an solche Perso- nen leistet der Besteller auf sein Risiko. Bei Zahlungseinstellung, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Vergleichs- oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, eines In- solvenzverfahrens werden alle unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort Rechnungen fällig. Wir sind Zugleich gelten alle Skonti und Boni als verfallen, so daß der Besteller die in diesem Falle berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse Rechnung gestellten Preise zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenzahlen hat.

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Samples: www.schlatt.de

Zahlung. Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem BaufortschrittDie Zahlung (Nettopreis zuzügl. Mehrwertsteuer) ist, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens wenn nichts anderesschriftlich vereinbart, ist innerhalb von 8 von10Ta- gen ab Rechnungsdatummit 2%Skonto oder innerhalbvon 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug rein netto zu leisten. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Schecks Die AnnahmevonWechseln und Wechsel werden Scheckserfolgt nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommenbei Wechseln für uns spesenfrei und ohne Skontoabzug. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des AuftraggebersWirhaften nicht für rechtzeitige Vorlage,Protestusw.VorBezahlungalter, bereits fälliger Rechnungenausfrüheren Lieferungen wird auf neue Rechnungen kein Skontogewährt. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder Zahlungengelten je- weils auf die Aufrechnung älteste fällige Schuld. Die Geltendmachungvon Zurückbehaltungsrechten oderAufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossenGegenforde- rungen sindunzulässig, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt soweit die Ansprüchenichtunbestrit- ten oderrechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarfBeiAnnahmedesAuf- trages wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Gerät der Auftraggeber Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung fälligen Forderung in Verzug Verzug, so werdensämtliche offene Rechnungen sofort zahlungsfällig, und wir können Vorauskasse verlangen. Erhalten wir nachträgliche InformationenüberdasVorliegen einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Käufers oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht einstellt sich nachträglich heraus,dassdie Vermögensverhältnisseim Zeit- punkt desVertragsabschlusses wesentlichschlechterwaren als sie sich für uns dargestellt haben, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fälligberechtigt uns dies gleichfalls, Vorauskasse zu verlangen. Wir sind in diesem Falle berechtigthabenjederzeit und uneingeschränkt dasRecht, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenunsereForderungengegen den KäuferaneinenDrittenabzutreten.

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Samples: www.formtec-kt.com

Zahlung. Alle Zahlungen Unsere Rechnungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 10 Tagen ab nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Für verspätet eingehende Zahlungen werden vorbehaltlich weitergehender Ansprüche Verzugszinsen von mindestens 9,2 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank berechnet zuzüglich einer Mahn- gebühr von EUR 40,00 pro Mahnung. Zahlungsverzug oder begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden berechtigen uns von den noch nicht ausgeführten Lieferverpflichtungen zurückzutreten oder Voraus- zahlung zu leistenverlangen. Zahlungen gelten Bei Lieferungen mit einem Wert von mehr als EUR 10.000,- netto ist bei Erhalt der Auf- tragsbestätigung 1/3 des Auftragswertes ohne Abzug zu begleichen. Werden Wechsel von uns angenommen, so gilt die Zahlung erst ab dem Tage nach Einlösung als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen könnenerfolgt. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommenGleiches gilt für ausdrücklich von uns angenommene Schecks. Wechselkosten und Diskontspesen Auch hier gehen stets entstehende Kosten zu Lasten des AuftraggebersKäufers. Kann die Auslieferung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht erfolgen, wird dadurch die Zahlungsfrist nicht verlängert. Die Zahlungsfrist beginnt in diesem Fall mit Meldung der Versandbereitschaft durch uns. Zahlungen des Kunden sind zuerst auf Forderungen, die nicht aus der gegenständlichen Lieferung stammen und dann erst auf die Forderungen aus der gegenständlichen Lieferung anzurechnen. Ferner zunächst auf Kosten, Zinsen, Verzugszinsen und dann erst auf das Kapital (dies gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit unserem E:igentumsvorbehalt). Falls der Kunde die Rechnung oder auch nur eine von mehreren Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt, tritt hinsichtlich unserer gesamten noch offenen Forderung Terminverlust in der Weise ein, dass die gesamte offene Forderung sofort fällig wird und zwar unabhängig davon, welche Zahlungsziele hinsichtlich einzelner Teilbeträge durch Vereinbarung oder durch Annahme von Wechseln gewährt wurden. Die Zurückhaltung fälliger von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche Gewährleistungsansprüchen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist Gegenforderungen des Kunden wegen bzw. mit nicht ausdrücklich von uns anerkannten Gegenforderungen wird ausgeschlossen, es sei dennauf jeden Fall ist ein allfälliges Zurückbehaltungsrecht auf Ansprüche des Kunden auf das für die Mängelbehebung erforderliche Deckungskapital eingeschränkt und muss auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Gerät der Kunde in Zahlungsschwierigkeiten (Vermögensverfall, dass diese nach VOB berechtigt sind. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich Zahlungsmittel ohne Deckung, erfolgter Wech- sel- oder Scheckprotest, Pfändung, Ausgleich, Konkurs u.a.) ist der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gesamte Rechnungsbetrag aus der Europäischen Zentralbank zu bezahlengegen- ständlichen Lieferung zuzüglich allfälliger noch anderer offener Forderungen zur sofortigen Zahlung fällig, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung wir den Kunden in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht einsetzen müssten. Bei Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, auch im Falle einer Insolvenz, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort gewährte Rabatte (Basis gültiger Katalogpreis) hinfällig, und der Bruttopreis wird fällig. Wir sind in diesem Falle diesen Fällen jederzeit berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse die gelieferte Xxxx auf Kosten des Kunden zurückzu- nehmen und bestmöglich zu verwerten, ohne dass dadurch der Kunde von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages befreit würde oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder vom Vertrag zurückzutretenkönnte. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte Vor erfolgter Xxxxxxxxx sind wir zum Vertragsrücktritt berechtigt, falls uns die Zahlungsfähigkeit des Kunden begründet zweifelhaft erscheint. Gleiches gilt, wenn wir von zuverlässiger Seite über die wirtschaftlichen Verhältnisse Kreditwürdigkeit des Auftraggebers Kunden eine nachteilige Auskunft erhalten. Bei neuen Kunden behalten wir uns den Versand per Nachnahme vor. Im Verzugsfall verpflichtet sich der Kunde weiters, die zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendigen Kosten, insbesondere die bei uns anfallenden Mahnspesen und alle auflaufenden Kosten, Spesen, Barauslagen, insbesondere auch die infolge des Zahlungsverzuges anfallenden Rechtsanwalts- kosten nach Vertragsabschlußdem Tarif für das außergerichtliche anwaltliche Mahnverfahren als Ergänzung des autonomen Tarifs der OÖ Rechtsanwaltskammer in Linz zu bezahlen. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur Ungeachtet allfälliger anders lautender Widmungser- klärungen sind wir auch bei Vorliegen eines Exekutionstitels oder bei Exekutionsführung berechtigt, eingehen- de Geldbeträge nach vorheriger Absprache mit uns unserem Ermessen vorerst zur Abdeckung von Mahnspesen, Anwaltskosten etc. und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenerst zuletzt für Zinsen und Hauptsachebeträge zu verwenden.

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Samples: www.lohberger.com

Zahlung. Erfüllungsort für die Zahlungen des Kunden ist Wien. Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig und sofern nicht etwas anderes vereinbart ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungseingang ohne Abzug an uns zu zahlen. Bei Zahlung durch Überweisung tritt die Erfüllung der Zahlungspflicht am Tag des Geldeingangs auf unserem in der Rechnung angegebenen Konto ein. Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Leistet der Schuldner nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, so gerät er in Verzug und hat die Folgen zu tragen. Unzulässige Abzüge in Form von vereinbarungswidrigen Skontoabzügen bedeuten Zahlungsverzug, selbst wenn diese Teilleistungen vorläufig von uns angenommen werden. Skontoabzug ist nur im Falle einer diesbezüglichen ausdrücklichen vertraglichen Einigung zwischen uns und dem Kunden zulässig. Dies gilt ab Annahme der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen auch für jene Geschäftsbeziehungen, in denen wir bisher - obwohl im laufenden Geschäftsverkehr ohne entsprechende Vereinbarung mit uns vorgenommene - Skontoabzüge nicht beanstandet haben. Vorläufiges Schweigen bei Annahme unberechtigterweise um Skonto verminderter Zahlungsbeträge begründet kein generelles Recht auf Skontoabzug. Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem Baufortschritt, sowie dem Liefer- werden mangels anderer schriftlicher Vereinbarung zuerst zur Begleichung von Zinsen und Leistungsumfang spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Schecks Nebenspesen und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebers. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt sind. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich danach zur Begleichung der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarf. Gerät der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht ein, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigt, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenältesten Forderung verwendet.

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Zahlung. Alle Zahlungen sind vom Auftraggeber entsprechend dem BaufortschrittDie Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist, sowie dem Liefer- und Leistungsumfang spätestens wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist - innerhalb von 8 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen rein netto zu leisten. Vom Zeitpunkt der Fälligkeit an sind wir berechtigt, bankübliche Sollzinsen. mindestens jedoch 5% zu berechnen. Im Falle des Verzuges berechnen wir ebenfalls bankmäßige Sollzinsen, sofern der Käufer nicht nachweist, dass der Schaden wesentlich niedriger liegt als diese Pauschale. Auch nach Eintritt des Verzuges werden mindestens die vereinbarten Fälligkeitszinsen geschuldet. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber bei Wechseln für uns spesenfrei und ohne Skon- toabzug. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlage, Protest usw. Vor Bezahlung alter, bereits fälliger Rechnungen aus früheren Lieferungen wird auf neue Rechnun- gen kein Skonto gewährt. Die Zahlungen gelten erst ab dem Tage als geleistet, an welchem wir über den gesamten Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen können. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber, letztere nur aufgrund besonderer Vereinbarungen angenommen. Wechselkosten und Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Auftraggebersjeweils auf die älteste fällige Schuld. Die Zurückhaltung fälliger Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche Geltend- machung von Zurückhaltungsrechten oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossenGegenforderungen sind unzulässig, es sei denn, dass diese nach VOB berechtigt soweit die Ansprüche nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug sind - vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugsschadens - Verzugszinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen, ohne dass es vorhergehender Mahnung bedarfAnnahme eines Auftrags wird die Kreditwürdigkeit des Käufers vorausgesetzt. Gerät der Auftraggeber Käufer mit der Bezahlung fälligen Forderung in Verzug, so werden sämtliche offenen Rechnungen sofort zahlungs- fällig und wir können Vorauskasse verlangen. Erhalten wir nachträgliche Informationen über das Vorliegen einer Rechnung in Verzug wesentlichen Vermögensverschlechterung des Käufers oder löst er einen Wechsel oder Scheck am Fälligkeitstage nicht einstellt sich nachträglich heraus, werden unsere sämtlichen übrigen Forderungen an den Auftraggeber unter Wegfall eingeräumter Zahlungsziele sofort fällig. Wir sind in diesem Falle berechtigtdass die Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wesentlich schlech- ter waren als sie sich für uns dargestellt haben, vom Auftraggeber für unsere noch ausstehenden Lieferungen berechtigt uns dies gleichfalls Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt bei Erhalt ungünstiger Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers nach Vertragsabschluß. Zahlungseinbehalte wegen reklamierten Mängeln dürfen nur nach vorheriger Absprache mit uns und nur bis zur Höhe des tatsächlichen Wertes des mangelhaften Bauteils getroffen werdenverlangen.

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