Common use of Zahlung Clause in Contracts

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den einzustellen. 5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt haben. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung in Höhe von € 15 soweit dies im ange- messenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnenfür uns nicht verbindlich. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt haben. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmens. 5.85.6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergünstigungen Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.95.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. 7.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald a) alle technischen Einzelheiten geklärt sind, b) der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen (welche wir auf Anfrage gerne mitteilen) geschaffen hat, c) wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und d) der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichtungen, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt. 7.2. Der Kunde ist bei von uns durchzuführenden Montagen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft unsers Montagepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann. 7.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen. Diese können gerne bei uns erfragt werden. 7.4. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie und Wassermengen sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen. 7.5. Der Kunde hat uns für die Zeit der Leistungsausführung kostenlos für Dritte nicht zugängliche versperrbare Räume für den Aufenthalt der Arbeiter sowie für die Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen. 7.6. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsabschluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger Fachkenntnis oder Erfahrung kennen musste. 7.7. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind. 7.8. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu 7.9. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung stellen. 7.10. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden. 7.11. Für zur Einbringlichmachung notwendige Konstruktion und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich Funktionsfähigkeit von beigestellten Teilen trägt der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug allein die Verantwortung. Eine Prüfpflicht hinsichtlich allfälliger vom Kunden zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Verfügung gestellten Unterlagen, übermittelten Angaben oder Anweisungen besteht – über die Anlage eines technischen Baudossiers und die Bescheinigung der Einhaltung der Maschinenrichtlinie sowie allenfalls anderer anwendbarer Richtlinien hinaus – hinsichtlich des Liefergegenstandes nicht, und ist eine diesbezügliche unsere Haftung ausgeschlossen. Die Pflicht zur Ausstellung der Bescheinigung kann an den Kunden, der den Liefergegenstand in Höhe von € 15 soweit dies im ange- messenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung stehtVerkehr bringt, vertraglich überbunden werden. 7.12. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Unternehmergeschäfte

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung Leistungsfertig- stellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnenfür uns nicht verbindlich. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigtbe- rechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung laufenden Geschäftsbezie- hung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. 5.6. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur für den Fallhinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt habenwerden der Rechnung zugerechnet. 5.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckent- sprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. 5.8. Wir sind gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. 5.9. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor. 5.10. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.95.11. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 50 soweit dies im ange- messenen angemes- senen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Leistungsbedingungen

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, ein Drittel bei zwei Wochen vor Leistungsbeginn und der Rest 8 Tage nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbind- lich. 5.4. Gegenüber Verbrauchern Unternehmern als Kunden sind wir ge- mäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnenverrechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.45.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens Verzugsscha- dens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt ausge- handelt wird. 5.55.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellenstel- len. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.75.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt gerichtlich festge- stellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern Verbrau- chern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensunse- res Unternehmens. 5.85.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen ge- währte Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung in Höhe von € 15 soweit dies im ange- messenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Vom Kunden vorgenommene Zahlungswid- mungen auf Überweisungsbelegen sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnenfür uns nicht verbindlich. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen Rah- men anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem Vertrag diesem Ver- trag bis zur Erfüllung durch den Kun- den einzustellenKunden einzustel- len. 5.65.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellenstel- len. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest zumin- dest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung An- drohung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist ei- ner Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt erfolg- los gemahnt haben. 5.6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Ab- schläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zah- lungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwen- digen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkos- ten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. 5.8. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsver- zug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basis- zinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.9. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrau- chern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelfall ausgehandelt wird. 5.10. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden Kun- den nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungs- befugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen recht- lichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit Zahlungsverbindlich- keit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunfähig- keit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.95.11. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 ## soweit dies im ange- messenen Verhältnis angemessenen Ver- hältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussZahlungen sind laut Zahlungsbedingungen auf der Rechnung zu leisten. Sofern keine schriftliche Vereinbarung über ein Zahlungsziel zwischen den Vertragsparteien besteht, ein Drittel bei Leistungsbeginn sind die Zahlungen der Rechnungsbeträge abzugsfrei unverzüglich nach Erhalt der Faktura fällig. Wechsel oder Schecks werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung und der Rest nach Leistungsfertigstellung fälligstets nur zahlungshalber angenommen. 5.2. Bei Zahlungsverzug des Kunden werden die gesetzlichen Verzugszinsen, bei unternehmerischen Kunden gemäß § 456 UGB, fällig. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden schriftlichen – VereinbarungVerzugsfolgen treten auch ohne vorherige Mahnung oder Nachfristsetzung durch SL-Technik ein. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Aufrechnungsverbot: Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnenist ausgeschlossen. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehaltenMahn-, gegenüber Ver- brauchern als Inkasso und Betreibungskosten sind durch den Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wirdzu ersetzen. 5.5. Kommt Einlangende Zahlungen werden zuerst auf Kosten (Mahn- und Inkassokosten), dann auf Zinsen und zuletzt auf das aushaftende Kapital, beginnend bei der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse in Zahlungsverzugältesten Schuld, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den einzustellenverrechnet. 5.6. Wir sind dann auch Der Kunde ist nicht berechtigt, alle Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen bzw. behaupteten Mängeln oder sonstigen von SL-Technik nicht schriftlich anerkannten Gegenforderungen zurückzuhalten. Die Abtretung von Forderungen für bereits erbrachte Leistungen des Kunden gegen SL-Technik an Dritte sowie die Übertragung von Rechten und Pflichten aus der laufen- den Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig abgeschlossenen Vertrag ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt habenSL-Technik unzulässig. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zuDie Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt das Bekanntwerden von Umständen, die die Einbringlichmachung unserer Forderungen gefährden oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit erschweren oder die Zahlungsunfähigkeit des Kunden stehenzweifelhaft erscheinen lassen oder bei Eingang einer in Erachtung von SL-Technik ungünstigen Auskunft über die Vermögens – und/oder Einkommensverhältnisse des Kunden ist SL-Technik, unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, entsprechende Sicherheiten zu verlangen oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensalle Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung in Höhe von € 15 soweit dies im ange- messenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht.

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Samples: Sales Contracts

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, ausdrücklichen - gegenüber unternehmeri- schen unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen 5.4. Gegenüber Verbrauchern Unternehmern als Kunden sind wir ge- mäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnenbe- rechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.45.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.55.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in ZahlungsverzugZah- lungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung laufenden Ge- schäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen W ochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen W o- chen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.75.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur Kundennur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.85.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen ge- währte Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.95.10. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug verschuldeten Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 10 soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Zahlung. 5.1. Ein Drittel Sofern es keine anderslautenden Individualabsprachen gibt, sind sämtliche Zahlungen des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragspartners innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig und kostenfrei an Conen Systems derart zu leisten, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2dass Conen Systems spätestens am Fälligkeitstag über den Zahlbetrag frei verfügen kann. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf Conen Systems ist, auch im Rahmen einer ausdrücklichenlaufenden Geschäftsbe- ziehung, gegenüber unternehmeri- schen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teil- weise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigtBei Überschreitung des Zahlungsziels behält sich Conen Systems vor, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnenbe- rechnen. Die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsver- zug bleiben unberührt. Bei Neukunden oder entsprechender negativer Zahlungserfahrung behält sich Conen Systems zu- dem vor, bei Bedarf eine aktuelle Bonitätsauskunft einzuho- len. Die Mehrwertsteuer wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften fällig – also auch bei Teilzahlungen. 5.2. Zahlungen sind direkt an Conen Systems zu richten. Mit Ab- lauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. 5.3. Bei Zahlungsverzug von mehr als 2 Wochen, kann Conen Sys- tems den sofortigen Ausgleich sämtlicher zur Zahlung fälli- gen Aufträge verlangen. Lieferungen werden dann ggf. nur gegen Vorkasse oder andere Sicherheitsleistung ausgeführt. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehaltenTrotz anderslautender Tilgungsbestimmungen des Vertrags- partners, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nurist Conen Systems berechtigt, wenn dessen Zahlungen zunächst auf seine älteren Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, kann Conen Sys- tems die Zahlung durch den Vertragspartner vorrangig auf die Kosten, dann auf die Zinsen und erst danach auf die Haupt- forderung verrechnen. Über all dies im Einzelnen ausgehandelt wirdwird Conen Systems den Vertragspartner informieren. 5.5. Kommt Gesetzliche Rechte des Vertragspartners zur Aufrechnung ge- gen Ansprüche von Conen Systems werden ausgeschlossen, es sei denn der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den einzustellenGegenanspruch ist entweder rechtskräftig festgestellt oder fällig und unbestritten. 5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern Es gilt als Kunden nur für den Fallvereinbart, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge der Rechnungsempfänger den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt habenelektronischen Rechnungsversand gem. §14 UStG akzeptiert. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung in Höhe von € 15 soweit dies im ange- messenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht.

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Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, ausdrücklichen - gegenüber unternehmeri- schen unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen 5.4. Gegenüber Verbrauchern Unternehmern als Kunden sind wir ge- mäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnenbe- rechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.45.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.55.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in ZahlungsverzugZah- lungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung laufenden Ge- schäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen Wo- chen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.75.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.85.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen ge- währte Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.95.10. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug verschuldeten Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 12,00 soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen Zin- sen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz Basis- zinssatz zu berechnen. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrau- chern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellenstel- len. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbe- fugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen rechtli- chen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 12.- soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung Leis- tungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden ei- ner ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnenfür uns nicht verbindlich. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse be- stehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung laufenden Ge- schäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. 5.6. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur für den Fallhinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist verfallen ge- währte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt habenwerden der Rechnung zugerechnet. 5.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungs- verzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassoge- bühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. 5.8. Wir sind gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zah- lungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. 5.9. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsscha- dens behalten wir uns vor. 5.10. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt gerichtlich festge- stellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.95.11. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 €25 soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. Es ei den es werden andere Zahlungsbedingungen von uns angeboten oder mit dem Kunden vereinbart. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, ausdrücklichen - gegenüber unternehmeri- schen unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Gegenüber Verbrauchern Unternehmern als Kunden sind wir ge- mäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnenbe- rechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.45.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.55.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in ZahlungsverzugZah- lungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung laufenden Ge- schäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen Wo- chen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.75.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.85.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen ge- währte Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.95.10. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug verschuldeten Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 8,- soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss7.1 Wir sind berechtigt, ein Drittel bei Leistungsbeginn und eine Anzahlungsrechnung sowie monatliche Teilrechnungen nach Leistungs- bzw Baufortschritt zu legen.Die Fälligkeit einer Teilrechnung tritt 3 Tage nach Rechnungserhalt, die Fälligkeit der Rest Schlussrechnung 10 Tage nach Leistungsfertigstellung fälligRechnungserhalt ein, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde. 5.2. 7.2 Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichenausdrücklichen schriftlichen Xxxxxxxxxxxx.Xxx ein Skontoabzug grundsätzlich vereinbart, gegenüber unternehmeri- schen Kunden schriftlichen – Vereinbarungso gilt dieser - wenn nicht anders vereinbart - für sämtliche Teilrechnungen und die Schlussrechnung.Gerät der Kunde jedoch bei einer Teilrechnung in Zahlungsverzug, so erlischt die Berechtigung zum Skontoabzug für sämtliche folgenden Teil- und Schlussrechnungen. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als 7.3 Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnenfür uns nicht verbindlich. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. 7.4 Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung aller fälligen Zahlungen durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.6. Wir 7.5 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind dann auch wir berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus gem §§ 918ff ABGB vom Vertrag zurückzutreten.Die Abrechnung der laufen- bei Rücktritt durch uns erbrachten (Teil-)Leistungen erfolgt nach den Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt habenvertraglich vereinbarten Preisen. 5.7. 7.6 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet. 7.7 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind. .Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung in Höhe von € 15 soweit dies im ange- messenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis Aufrechungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug zur Zahlungsverzug zu Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 5 soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Spengler

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird Wenn nicht anders vertraglich/schriftlich vereinbart, ent- richtet der Kunde das Entgelt bei Vertragsab- schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und Abholung der Rest nach Leistungsfertigstellung fälligWare. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den einzustellenKunden einzustel- len. 5.65.3. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits be- reits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung laufenden Geschäftsbezie- hung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern Ver- brauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.75.4. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit inso- weit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis ei- ne Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUn- ternehmens. 5.85.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netRech- nung zugerechnet. 5.95.6. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden zweckent- sprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug ver- schuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 10% des Rechnungsbetrags soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht. 5.7. Unsere Ansprüche bestehen unabhängig vom wirtschaftli- chen Erfolg der Veranstaltung. Im Falle von Verzögerungen oder vorzeitiger Beendigung des Leistungsvertrages auf Grund eines vom Kunden zu vertretenden Verhaltens sind wir berech- tigt, das Leistungsentgelt für die gesamte ursprüngliche Ver- tragszeit zu berechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 5.1. Ein Drittel Eine Hälfte des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest eine Hälfte nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnenfür uns nicht verbindlich. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung Bezahlung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern Endverbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet. 5.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. 5.8. Wir sind gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Endverbrauchern als Kunden berechnen wir einen Zinssatz in Höhe von 8%. 5.9. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Gegenüber Endverbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelfall ausgehandelt wird. 5.10. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern Endverbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.95.11. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 25,00, soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung Leistungs- fertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen unternehmerischen Kunden schriftlichen schrift- lichen – Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigtdazu berech- tigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Ge- genüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrauchern als Kunden jedoch je- doch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den einzustellenKunden ein- zustellen. 5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits be- reits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung laufenden Geschäftsbezie- hung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern Ver- brauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt habengemahnt ha- ben. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit in- soweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit Zahlungsver- bindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden zweckent- sprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug ver- schuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 20,- soweit dies im ange- messenen angemesse- nen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden ausdrückli- chen schriftlichen Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überwei- sungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Gegenüber Verbrauchern Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.45.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wirdvor- behalten. 5.55.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigtbe- rechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte er- brachte Leistungen aus der laufen- den laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt haben. 5.75.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden wor- den sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmens. 5.85.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist Zahlungsfrist, gleich aus welchem Grund, verfallen gewährte Vergünstigungen Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge, Skonti, u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.95.10. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden zweckentsprechen- den Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug verschuldeten Zah- lungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 soweit dies im ange- messenen Verhältnis 10,- zzgl. Zinsen und Kosten. Unabhängig vom Verschulden am Zah- lungsverzug ist der Vertragspartner verpflichtet, jeden weiteren Scha- den zu ersetzen. 5.11. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, gem. §§ 918ff ABGB vom Vertrag zurückzutreten. Die Abrechnung der bei Rücktritt durch uns erbrachten (Teil-)Leistungen erfolgt nach den vertraglich ver- einbarten Preisen. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Vertragsrücktritt die Xxxx anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 20% des Rechnungs- betrages als vereinbart. 5.12. Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbe- sondere Konkurs des Kunden, Konkursabweisung mangels Vermögen, Zahlungsverzug des Kunden, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berech- tigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur betriebenen Forde- rung stehtGänze erfüllt ist.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden schriftlichen Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden Bei Zahlungsverzug berechtigt, sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 5 soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Errichtung, Wartung Und Instandsetzung Von Alarmanlagen

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Gegenüber Verbrauchern Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnenverrechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.45.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.55.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung Xxxxxxx einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.75.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.85.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.95.10. Für Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendige notwendigen und zweckentsprechenden Mahnungen Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu ersetzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 20 soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 5.17.1 Unsere Rechnungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Ware, rein netto Xxxxx nach Rech- nungserhalt zu begleichen, spätestens jedoch 14 Tage nach Rechnungsdatum, sofern wir mit dem Bestel- ler nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Ein Drittel Ausschlaggebend für das Einhalten des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fälligZahlungsziels ist die Gutschrift des Rechnungsbetrages auf unserem Bankkonto. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen7.2 Bei Bestellung in unserem Online-Shop können Sie den Kaufpreis und die Versandkosten nach Ihrer Xxxx auf unser im Online-Shop angegebenes Konto überweisen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden schriftlichen – Vereinbarungper EC-/Maestro- oder Kreditkarte oder per Nachnahme bezahlen. 5.37.3 Der Besteller ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur dann berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt wurden. 7.4 Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern dies dem Besteller zumutbar ist. 7.5 Bei Zahlungsverzug werden unsere Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung fällig, soweit ihnen keine sonstige Einrede des Bestellers entgegensteht; wir sind alsdann auch befugt, Vorkasse zu verlangen. 7.6 Der Zahlungsverzug tritt automatisch nach Ablauf des in der Rechnung aufgeführten spätesten Zah- lungstermins ohne Mahnung ein. Gegenüber Verbrauchern als Kunden Bei Zahlungsverzug sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigtunbeschadet sonstiger Ansprüche berech- tigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten Verzugszinsen zu verlangen, welche 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. 5.4der Europäischen Zent- ralbank liegen. Die Geltendmachung eines Einer weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5Zahlungsaufforderung bedarf es hierzu nicht. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse in Zahlungsverzug, so Mit Eintritt des Verzugs sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den einzustellen. 5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt haben. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Pauschale in Höhe von € 15 soweit dies im ange- messenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht40 EUR zu verlangen. Soweit wir einen höheren Verzugsscha- den nachweisen können, sind wir berechtigt, diesen unter Anrechnung der Pauschale geltend zu machen.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlung. 5.17.1. Ein Drittel Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung oder durch andere Mittel. Die Kosten des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussZahlungsverkehrs trägt der Vertragspartner. Wenn nicht anders vereinbart gilt Vorkasse. Vertragspartnern, ein Drittel bei Leistungsbeginn die bereits Kunden sind, gewährt die ModellTechnik die Möglichkeit einer Zahlung nach Rechnung. Als Zahlungsziel gelten in diesem Fall zehn (10) Tage ab Lieferung an den Vertragspartner. Spätestens nach Ablauf des zehnten (10) Tages muss der Rechnungsbetrag auf dem Konto der ModellTechnik gutgeschrieben sein, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Der Vertragspartner kommt spätestens zehn (10) Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rest nach Leistungsfertigstellung fälligRechnung/Zahlungsaufstellung in Verzug. 5.27.2. Im Falle eines vereinbarten Skontos bezieht sich dieses nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht und setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Verbindlichkeiten des Unternehmers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. 7.2.1. Sofern der ModellTechnik Umstände bekannt werden, die nach pflichtgemäßem Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Unternehmers zu mindern, ist die ModellTechnik berechtigt, ausstehende Lieferungen zu verweigern oder nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von Sicherheiten auszuführen. Die Berechtigung ModellTechnik ist in diesem Fall dann auch berechtigt alle unverjährten Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner unverzüglich fällig zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden schriftlichen – Vereinbarungstellen. 5.37.2.2. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir Bei Überschreitung des Zahlungsziels oder bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Verzug berechnet die ModellTechnik Zinsen in Höhe von 8 neun Prozentpunkten (9%) über dem Basiszinssatz zu berechnen. 5.4der EZB, es sei denn andere Zinssätze sind zwischen der ModellTechnik und dem Vertragspartner vereinbart. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies . Der Anspruch der ModellTechnik auf den kaufmännischen Fälligkeitszins im Einzelnen ausgehandelt wirdSinne des § 353 HGB bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 5.57.3. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem Vertrag bis zur Erfüllung durch Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen den Kun- den einzustellen. 5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt haben. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden Vertragspartnern nur insoweit zu, als wie deren Gegenansprüche gericht- lich rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch die ModellTechnik anerkannt wurden. 7.4. Die ModellTechnik ist berechtigt gegen sämtliche Forderungen aufzurechnen die dem Vertragspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegenüber der ModellTechnik zustehen. Dies gilt auch dann, wenn von uns anerkannt einer Seite Barzahlung und von der anderen Zahlung mit anderen Zahlungsmitteln oder anderen Leistungen erfüllungshalber vereinbart worden sindist. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zuGegebenenfalls beziehen sich diese Forderungen nur auf den Saldo. Sind die Forderungen verschieden fällig, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang so werden die Forderungen von der ModellTechnik insoweit spätestens mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensFälligkeit der Verbindlichkeit von der ModellTechnik fällig und mit Wertstellung abgerechnet. 5.87.5. Bei Überschreitung Die ModellTechnik darf für die Einzahlungssicherung ihrer Forderungen mit Inkassoagenturen, Rechtsanwälten oder sonstigen Dritten zusammenarbeiten. Die Forderungen aus Lieferungen an Vertragspartner dürfen von der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.aModellTechnik an Dritte abgetreten werden.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung in Höhe von € 15 soweit dies im ange- messenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichenaus- drücklichen, gegenüber unternehmeri- schen unterneh- merischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überwei- sungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Gegenüber Verbrauchern Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnenverrechnen. Gegenüber Verbrauchern berech- nen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.45.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrau- chern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.55.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigtbe- rechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.7. Wir sind dann auch berechtigtberech- tigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den lau- fenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden Kun- den nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.75.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbe- fugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang Zusammen- hang mit der Zahlungsverbindlichkeit Zahlungsverbindlich- keit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmens. 5.85.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist Zah- lungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen Ver- gütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzu- gerechnet. 5.95.10. Für Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendige notwendi- gen und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet Kos- ten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu ersetzen. Insbesondere ver- pflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug ver- schuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung Be- zahlung von Mahnspesen pro Mah- nung in Höhe von € 15 12 soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Samples: General Terms and Conditions (Agb)

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, ei- ner ausdrücklichen - gegenüber unternehmeri- schen Kunden unternehmerischen Kun- den schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Gegenüber Verbrauchern Unternehmern als Kunden sind wir ge- mäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.45.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens Verzugsscha- dens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.55.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in ZahlungsverzugZah- lungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung laufenden Ge- schäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.75.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder o- der von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.85.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen ge- währte Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge, u.a.) und werden wer- den der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.95.10. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug verschuldeten Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 150 soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Zahlung. 5.18.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussDie Rechnungslegung erfolgt nach Erbringung der Leistung aufgrund der Lieferscheine, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung Wiegescheine, Stundenaufzeichnungen oder anderer von RIEGER geführten Aufzeichnungen. 8.2. Die Rechnungen sind mit Rechnungsdatum binnen 14 Tagen netto zur Zahlung fällig. 5.28.3. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichenAllfällige dem Vertragspartner von XXXXXX schriftlich gewährte Rabatte stehen unter der aufschiebenden Bedingung der fristgerechten und vollständigen Zahlung. Ein Skonto muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Skonti entfallen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden schriftlichen – Vereinbarungfalls der geschuldete Betrag nicht am letzten Tag der vereinbarten Skontofrist auf dem Konto von XXXXXX endgültig zur Verfügung steht. Bei vereinbarungswidrigem Skontoabzug, insbesondere bei unzulässigem oder nicht fristgerechtem Skontoabzug, stehen RIEGER die Ansprüche aus dem Zahlungsverzug gemäß 7.5. zu. 5.38.4. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers ist RIEGER berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz 12% Verzugszinsen p.a. anteilig ab Fälligkeit zu berechnen. 5.4verrechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse in Zahlungsverzug, so sind wir XXXXXX ist berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten vom Vertragspartner einen Pauschalbetrag von 40 EURO zu fordern. Darüber hinausgehende Kosten aus die- sem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den einzustellen. 5.6Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen sind dem Auftragnehmer unter Anwendung des § 1333 Abs. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus 2 ABGB zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers ist dieser zum Ersatz der laufen- den Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt haben. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie zum Ersatz der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zuEinbringungsmaßnahmen verpflichtet, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung diese in Höhe von € 15 soweit dies im ange- messenen einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung stehtForderung stehen. 8.5. An RIEGER geleistete Zahlungen sind ohne Rücksicht auf eine gegenteilige Widmung durch den Vertragspartner zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste fällige Forderung von RIEGER anzurechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, ei- ner ausdrücklichen - gegenüber unternehmeri- schen Kunden unternehmerischen Kun- den schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Gegenüber Verbrauchern Unternehmern als Kunden sind wir ge- mäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug da- zu berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.45.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt ausge- handelt wird. 5.55.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in ZahlungsverzugZah- lungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung laufenden Ge- schäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.75.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.85.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen ge- währte Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge, u.a.) und werden wer- den der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.95.10. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug verschuldeten Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 7,50 soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fälligfällig Dies gilt generell für alle Aufträge; sofern nicht durch Angebote oder abgeschlossenen Rahmenverträge Konditionen vereinbart wurden. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnenfür uns nicht verbindlich. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. 5.6. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur für den Fallhinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt habenwerden der Rechnung zugerechnet. 5.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. 5.8. Wir sind gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. 5.9. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor. 5.10. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.95.11. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 20,00 soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Werk Und Dienstleistungen

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig, Sonderverein- barungen ausgenommen. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen unternehmerischen Kunden schriftlichen – schriftlichen, Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Gegenüber Verbrauchern Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten 6 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.45.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens Verzugss- chadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.55.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer un- serer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung Erfül- lung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung laufenden Ges- chäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden Xxxxxx nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückstän- dige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.75.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche so- weit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.85.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.95.10. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung in Höhe von € 15 soweit dies im ange- messenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung stehtEuro 50,00 (siehe 5.4.).

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, 6.1 Vorbehaltlich individueller Vereinbarung werden für Lieferungen folgende Zahlungen fällig: • ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fälligVertragsschluss, • ein Drittel bei Versandbereitschaft, • ein Drittel bei Lieferung. 5.26.2 Die Zahlung des jeweiligen Rechnungsbetrages hat 14 Tage nach Rechnungseingang an PohlCon zu erfolgen. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden schriftlichen – VereinbarungZahlung ist der Zahlungseingang bei der PohlCon. 5.36.3 Der Vertragspartner stimmt einer Übermittlung der Rechnung in elektronischer Form (per E-Mail) zu. 6.4 Der Vertragspartner hat sämtliche Rechnungen unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden Einwendungen gegen eine Rechnung sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich zu erheben. Andernfalls sind nach Ablauf dieser Frist formale Einwendungen gegen die Rechnung durch den Vertragspartner ausgeschlossen. 6.5 Fällt Umsatzsteuer an, haben Zahlungen zuzüglich der im Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer zu erfolgen. 6.6 Bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen ist XxxxXxx berechtigt, Zinsen sofortige Barzahlung für alle Lieferungen zu verlangen. Gleiches gilt bei Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners begründet in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnenFrage stellen. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten6.7 Entscheidet sich der Vertragspartner per SEPA-Firmenlastschrift zu bezahlen, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, hat er PohlCon die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem Vertrag bis aktuellen SEPA-Formulare ausgefüllt und unterzeichnet zur Erfüllung durch den Kun- den einzustellen. 5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig Verfügung zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern Der Einzug erfolgt an dem auf der Rechnung hierfür genannten Datum. Diese Mitteilung des Datums auf der Rechnung genügt als Kunden nur Mitteilung der geplanten Abbuchung (prenotification). Der Vertragspartner ist verpflichtet, für den Fall, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt habenausreichende Deckung auf dem bezeichneten Konto zu sorgen. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden 6.8 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt bei unbestrittenen oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensrechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung in Höhe von € 15 soweit dies im ange- messenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlung. 5.1. Ein Drittel Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, sind vom Kunden 30% des Entgeltes wird Auftragswertes vor Leistungsbeginn, 30% bei Vertragsab- schlussFertigstellung eines wesentlichen Bauabschnittes (z.B. Rohinstallation), ein Drittel bei Leistungsbeginn sowie weitere 30% nach Abschluss der Komplettierungsarbeiten fällig. Die Restzahlung erfolgt im Zuge der Schlussrechnung nach erfolgter Inbetriebnahme und der Rest nach Leistungsfertigstellung fälligÜbergabe an den Kunden. Bei von uns nicht verschuldeten Bauverzögerungen sind wir berechtigt, Teilrechnungen zu legen. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen unternehmerischen Kunden schriftlichen - Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten 5% über dem Basiszinssatz für den Fall vertragsgemäßer Zahlung vereinbarten Zinsen zu berechnen. Gegenüber unternehmerischen Kunden sind wir berechtigt im Verzugsfall Zinsen in Höhe von 12% zu berechnen. Allfällige Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen aufgrund anderer Bestimmungen werden hiedurch nicht berührt. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen P Allgemeine Geschäftsbedingungen Seite 1 von 4 Xxxx.Xx.: 35979, Rev.: 5 ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle alte Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gilt auch für den Fall, dass uns nach Vertragsabschluss Verschlechterungen der wirtschaftlichen Situation des Kunden wie etwa mangelnde Zahlungsfähigkeit bekannt werden. Dies gilt gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. Die Fortführung der Arbeiten kann von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Kunden abhängig gemacht werden. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 40,-- soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden ausdrückli- chen schriftlichen Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überwei- sungsbelegen sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnenfür uns nicht verbindlich. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Ver- tragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung Erfül- lung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte er- brachte Leistungen aus der laufen- den laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. 5.6. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur für den Fallhinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist verfallen gewährte Vergünstigungen (Ra- batte, Abschläge u.a.) und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt habenwerden der Rechnung zugerechnet. 5.7. Eine Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. 5.8. Wir sind gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. 5.9. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens behalten wir uns vor. 5.10.Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.9. Für 5.11.Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden zweckentsprechen- de Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug Zah- lungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 € 40,-- soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf be- darf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen unternehme- rischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswid- mungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Gegenüber Verbrauchern Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug Zahlungsver- zug dazu berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz Basis- zinssatz zu berechnenverrechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.45.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrau- chern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen Einzel- nen ausgehandelt wird. 5.55.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen Rah- men anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsver- hältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den einzustellenKunden einzu- stellen. 5.65.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen Forderun- gen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den lau- fenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden Kun- den nur für den Fall, dass eine rück- ständige Leistung rückständige Leis- tung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen Wo- chen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.75.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrech- nungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit Zahlungsver- bindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit Zah- lungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.85.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.95.10. Für Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendige not- wendigen und zweckentsprechenden Mahnungen Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu ersetzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 50 soweit dies im ange- messenen Verhältnis angemessenen Ver- hältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, ei- ner ausdrücklichen - gegenüber unternehmeri- schen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmun- gen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Gegenüber Verbrauchern Unternehmern als Kunden sind wir ge- mäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug Zahlungsver- zug dazu berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz Ba- siszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrau- chern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.45.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrau- chern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen Einzel- nen ausgehandelt wird. 5.55.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer an- derer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung Erfül- lung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter un- ter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung Set- zung einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.75.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt gerichtlich fest- gestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern Ver- brauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbe- fugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen rechtli- chen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit Zahlungsverbindlich- keit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunfä- higkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.85.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen ge- währte Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.95.10. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden zweck- entsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug verschuldeten Zahlungsverzug zur Bezahlung Be- zahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von 8,- 15 soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Zahlung. 5.18.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussDie Rechnungslegung erfolgt nach Erbringung der Leistung aufgrund der Lieferscheine, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung Wiegescheine, Stundenaufzeichnungen oder anderer von WSM geführten Aufzeichnungen. 8.2. Die Rechnungen sind mit Rechnungsdatum binnen 14 Tagen netto zur Zahlung fällig. 5.28.3. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichenAllfällige dem Vertragspartner von WSM schriftlich gewährte Rabatte stehen unter der aufschiebenden Bedingung der fristgerechten und vollständigen Zahlung. Ein Skonto muss ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Skonti entfallen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden schriftlichen – Vereinbarungfalls der geschuldete Betrag nicht am letzten Tag der vereinbarten Skontofrist auf dem Konto von WSM endgültig zur Verfügung steht. Bei vereinbarungswidrigem Skontoabzug, insbesondere bei unzulässigem oder nicht fristgerechtem Skontoabzug, stehen WSM die Ansprüche aus dem Zahlungsverzug gemäß 8.4. zu. 5.38.4. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers ist WSM berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz 12% Verzugszinsen p.a. anteilig ab Fälligkeit zu berechnen. 5.4verrechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse in Zahlungsverzug, so sind wir WSM ist berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten vom Vertragspartner einen Pauschalbetrag von 40 EURO zu fordern. Darüber hinausgehende Kosten aus die- sem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den einzustellen. 5.6Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen sind dem Auftragnehmer unter Anwendung des § 1333 Abs. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus 2 ABGB zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers ist dieser zum Ersatz der laufen- den Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt haben. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe sowie zum Ersatz der notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zuEinbringungsmaßnahmen verpflichtet, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung diese in Höhe von € 15 soweit dies im ange- messenen einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung stehtForderung stehen. 8.5. An WSM geleistete Zahlungen sind ohne Rücksicht auf eine gegenteilige Widmung durch den Vertragspartner zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste fällige Forderung von WSM anzurechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss6.1 Unsere Rechnungen, ein Drittel bei Leistungsbeginn sowohl für Komplett- als auch für Teillieferungen, sind sofort und der Rest nach Leistungsfertigstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. 5.2. 6.2 Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichenAblehnung von Xxxxxxx behalten wir uns ausdrücklich vor, gegenüber unternehmeri- schen Kunden schriftlichen – Vereinbarungwobei die Annahme stets nur zahlungshalber erfolgt. 5.36.3.1 Ist Skonto vereinbart, ist nur der reine Xxxxxxxxx skontierbar; eine Skontozusage wird hinfällig, wenn der Vertragspartner sich mit einer anderen Zahlungsverpflichtung uns gegenüber in Verzug befindet. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir Zur Fristwahrung ist die Wertstellung bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen unserer Bank zu den in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnenden Rechnungen ausgewiesenen Terminvorgaben bindend. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten6.3.2 Gewährter Xxxxxx dient alleine dem Anreiz zur Vertragstreue, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nurvergleichbar Skonto dem Anreiz zur fristwahrenden Zahlung dient, und ist ebenfalls nur auf den reinen Warenwert anwendbar und wird hinfällig, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt der Vertragspartner eigenmächtig vom Vertrag abweicht (z.B. Überschreiten des letzten Zahlungsziels, unberechtigte Skon- toziehung, etc.), was zur Folge hat, dass der vormals gewährte Rabatt ergänzend zu den in Rechnung gestellten Zahlbeträgen mit auszuzahlen, bzw. nachzuzahlen ist. 6.4 Unsere Rechnungen und Saldenmitteilungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 21 Tagen nach dem eingedruckten Datum schriftlich widersprochen wird. 5.56.5 Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Kommt Zur Zurückbehaltung ist der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit Vertrags- partner wegen Gegenansprüchen nur aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt; dabei wird auf den einzelnen Auftrag und nicht auf eine eventuelle Zusammenfassung von Aufträgen in einer Rechnung abgestellt. 6.6 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, wobei wir den Vertragspartner über die Art der von uns bestehender Vertragsverhält- nisse in Zahlungsverzugvorgenommenen Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den einzustellenZahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt haben. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmens. 5.8. 6.7 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabattewerden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, Abschlä- ge u.a.) und mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, berechnet. Pro Zahlungserinnerung werden der Rechnung zugerech- net2,56 Euro berechnet. 5.96.8 Erfolgt nach der einmaligen Zahlungserinnerung, je (Teil-) Forderung, bzw. Für zum Gesamtsaldo, kein Zahlungseingang binnen Wochenfrist, kann die Forderung unmittelbar nach dem Fristende, ohne nochmalige Zahlungserinnerung, bzw. gerichtliches Mahnverfahren, direkt zur Einbringlichmachung notwendige gerichtlichen Klageerhebung an unsere Inkassostelle und/oder Juris- ten weitergereicht werden. Es steht uns bei Klageerhebung frei, ohne vorherige Ankündigung, den eingeforderten Betrag auf das Gesamtsaldo zuzgl. Kosten auszudehnen. 6.9 Unsere Lieferungen sind gegen Forderungsausfall bis zu einer durch unsere Versicherung je Vertragspartner limitierten Deckungssumme versichert. Darüber hinaus gehende Lieferungen erfolgen erst nachdem für die anstehende(n) Lieferung(en) Vorkasse oder ein ausreichender Zahlungseingang aus bereits bestehender/bestehenden Forde- rung(en) erfolgt ist oder vorab Sicherheit geleistet wurde (siehe auch 6.11). Auf Wunsch kann dazu auch eine Abtretung an Dritte (z.B. Bauherr) von uns geprüft werden. 6.10 Vorsorglich weisen wir auf zukünftige Negativauskünfte aus längerfristig überfälligen, von uns versicherten Forderungen hin, da wir verpflichtet sind unserer Forderungsaus- fall-Versicherung ausstehende Zahlungen zu den Forderungen zu melden, zu denen bis 60 Tage nach Rechnungsdatum keine Zahlung erfolgte. 6.11 Bei Zahlungsverzug und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet begründetem Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Vertragspartners sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für alle ausstehenden Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, auch wenn wir Forderungen von uns gestundet haben. Wurden unsererseits Sicherheiten oder Vorauszahlungen verlangt, erstreckt sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug diese Regelung bis zu unserer schriftlichen Aufhebungserklärung, auch auf Folgeaufträge, fort. Bis zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung in Höhe von € 15 soweit dies im ange- messenen Verhältnis Aufhebung des Zahlungsverzugs sind wir ohne vorherige Ankündigung zur betriebenen Forde- rung stehtUnterbrechung unserer Lieferungen berechtigt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder dazu von uns anerkannt worden sindGIS Aqua ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungs- befugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 25,- soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen Zin- sen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz Basis- zinssatz zu berechnen. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrau- chern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellenstel- len. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbe- fugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen rechtli- chen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 5 soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung Leistungs- fertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für uns nicht verbindlich. 5.4. Gegenüber Verbrauchern Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigtdazu berech- tigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten 9,2% Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnenverrechnen. Ge- genüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.45.5. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens Verzugsscha- dens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern Verbrauchern als Kunden Kun- den jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.55.6. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer ande- rer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in ZahlungsverzugZahlungsver- zug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen Verpflich- tungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den einzustellen. 5.65.7. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits be- reits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung laufenden Geschäftsbe- ziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt haben. 5.75.8. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit in- soweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit Zahlungsver- bindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunfähig- keit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.85.9. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen Vergütungen (Rabatte, Abschlä- ge Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- netzugerechnet. 5.95.10. Für Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungs- verzug, die zur Einbringlichmachung notwendige notwendigen und zweckentsprechenden Mahnungen Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu ersetzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug zur Bezahlung von Mahnspesen Xxxxxxxxxx pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 10,00 soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung be- triebenen Forderung steht.

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Samples: Agb Elektrotechniker

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, ausdrücklichen - gegenüber unternehmeri- schen unternehmerischen Kunden schriftlichen – Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnenfür uns nicht verbindlich. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige rückständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt gemahnt haben. 5.6. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet. 5.7. Gegenüber Unternehmern als Kunden sind wir gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zahlungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. Gegenüber Verbrauchern berechnen wir einen Zinssatz iHv 4%. 5.8. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.9. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensUnternehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.95.10. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 40,00 soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung Forderung steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 5.16.1 Wir bieten die Zahlarten Kreditkarte und Paypal an. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussWir behalten uns vor, ein Drittel bei Leistungsbeginn und weitere Zahlarten anzubieten, auf die Sie vor Abschluss der Rest nach Leistungsfertigstellung fälligRegistrierung hingewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass wir Zahlungen lediglich von Konten in der Schweiz oder innerhalb der Europäischen Union (EU) akzeptieren. Etwaige Kosten einer Geld-Transaktion sind von Ihnen zu tragen. 5.26.2 Im Falle der Bezahlung mittels Kreditkarte erfolgt die Belastung Ihres Kreditkartenkontos am Tag der Fälligkeit des Mitgliedschaftsbeitrages gem. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden schriftlichen – VereinbarungZiff. 4.5 6.3 Bei erfolgreicher Einziehung des Mitgliedschaftsbeitrages beginnt der 12-monatige Beitragszeitraum ab dem Tag der Fälligkeit des Mitgliedschaftsbeitrages gem. Ziffer 4.5 und nicht am Tag der erfolgreichen Einziehung. 5.36.4 Erfolgt die Bezahlung des Mitgliedschaftsbeitrages nicht binnen 30 Tagen nach Fälligkeitseintritt, gerät der Kunde in Verzug. Gegenüber Verbrauchern Wir behalten uns vor, pauschale Mahngebühren als Kunden sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen Verzugsschaden in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz 7,00 CHF pro Mahnung zu berechnenerheben, falls Sie sich im Zahlungsverzug befinden. Ihnen wird der Nachweis gestattet, dass ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale oder gar kein Schaden entstanden ist. Der offene Rechnungsbetrag (inkl. Verzugszinsen und Mahngebühren) kann zum Zwecke des Inkassos abgegeben oder verkauft werden. Der Kunde ist neben der Begleichung des Rechnungsbetrages auch zum Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die durch den Zahlungsverzug entstehen. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten6.5 Sie sind damit einverstanden, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wirddass Sie Rechnungen und Gutschriften ausschließlich in elektronischer Form erhalten. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse in Zahlungsverzug6.6 Die Zahlung des Mitgliedschaftsbeitrages mittels Geschenk-, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den einzustellenAktionsgutscheinen oder sonstigen Guthaben ist nicht gestattet. 5.6. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt haben. 5.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung in Höhe von € 15 soweit dies im ange- messenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht.

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Samples: Teilnahmebedingungen

Zahlung. 5.18.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fälligGrunds‰tzlich erfolgt die Lieferung per Nachnahme. 5.28.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichenBei Lieferung auf Rechnung müssen die Modalit‰ten gesondert vereinbart werden. Sollte der K‰ufer die gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhalten, gegenüber unternehmeri- schen Kunden schriftlichen – Vereinbarungso erfolgen weitere Belieferungen ohne Ankündigung per Nachnahme. 5.38.3. Gegenüber Verbrauchern als Kunden Wir sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des K‰ufers, Zahlungen zun‰chst auf dessen ‰ltere Schuld anzurechnen und den K‰ufer über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse in Zahlungsverzugentstanden, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den einzustellenZahlung zun‰chst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. 5.68.4. Eine Zahlung gilt als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen kˆnnen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen, so dass die Zahlungsverpflichtung erst nach vollst‰ndiger Gutschrift bei uns als erbracht gilt. 8.5. Ger‰t der K‰ufer in Verzug, so sind wir ab Verzugseintritt berechtigt, Zinsen in Hˆhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Wir sind dann auch berechtigtbehalten uns vor, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig einen hˆheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu stellen. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden nur für den Fall, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt habenmachen. 5.78.6. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit Zus‰tzlich sind als Verzugsschaden pauschal € 5 je Mahnschreiben ab der zweiten 8.7. Bei Zahlungsverzug werden alle gew‰hrten Rabatte, Skonti und sonstigen Vergütun- gen hinf‰llig. Ferner kˆnnen wir weitere Lieferungen auf diesen sowie auf andere Vertr‰ge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Liefe- rungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden Schadensersatz verlangen. Die voraus genannten Rechte stehen uns auch dann zu, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt wenn hinsichtlich des K‰ufers, seiner Gesell- schafter oder von uns anerkannt worden sindder Unternehmen seines Bereichs Umst‰nde bekannt werden, die die Bonit‰t zweifelhaft erscheinen lassen. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zuBestehen solche Verh‰ltnisse bei einem Wechselbeteiligten, soweit Gegenan- sprüche so kˆnnen wir sofortige Barzahlung verlangen. 8.8. Der K‰ufer kann nur mit unbestrittenen, rechtskr‰ftig festgestellten oder im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmensRechts- streit befindlichen entscheidungsreifen Forderungen aufrechnen. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.9. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung in Höhe von € 15 soweit dies im ange- messenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlung. 5.1. Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsab- schlussVertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung Leis- tungsfertigstellung fällig. 5.2. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmeri- schen Kunden ei- ner ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 5.3. Gegenüber Verbrauchern als Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind wir bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnenfür uns nicht verbindlich. 5.4. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugs- schadens bleibt vorbehalten, gegenüber Ver- brauchern als Kunden jedoch nur, wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird. 5.5. Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhält- nisse be- stehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus die- sem diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kun- den Kunden einzustellen. 5.65.5. Wir sind dann auch berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen aus der laufen- den Geschäftsbeziehung laufenden Ge- schäftsbeziehung mit dem Kunden fäl- lig fällig zu stellen. 5.6. Dies gegenüber Verbrauchern als Kunden Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur für den Fallhinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, dass eine rück- ständige Leistung zumindest seit sechs Wo- chen fällig ist verfallen ge- währte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge u.a.) und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Nach- frist von mindestens zwei Wochen erfolglos ge- mahnt habenwerden der Rechnung zugerechnet. 5.7. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungs- verzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassoge- bühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen. 5.8. Wir sind gemäß § 456 UGB bei verschuldetem Zah- lungsverzug dazu berechtigt, 9,2 % Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen. 5.9. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsscha- dens behalten wir uns vor. 5.10. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gericht- lich festgestellt gerichtlich festge- stellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Auf- rechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenan- sprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unter- nehmens. 5.8. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschlä- ge u.a.) und werden der Rechnung zugerech- net. 5.95.11. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechenden zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsver- zug Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mah- nung Mahnung in Höhe von € 15 €40, soweit dies im ange- messenen angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forde- rung steht.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)