Zugmaschinen Musterklauseln

Zugmaschinen. Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Aufliegern gebaut sind, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Zugmaschinen.
Zugmaschinen. 15 Verwendungsarten für Lieferwagen, Lkw und Zugmaschinen
Zugmaschinen. Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Aufliegern gebaut sind, mit Ausnahme von land- wirtschaftlichen Zugmaschinen. Anhang 5: Sonderbedingung Arbeitsrisiko
Zugmaschinen. Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Auf- liegern gebaut sind, mit Ausnahme von landwirtschaftli- chen Zugmaschinen. Diese Besonderen Bedingungen gelten nur, soweit die Zusatzversi- cherung von Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden bei Nutz- fahrzeugen vereinbart wurde. Ob diese Zusatzversicherung verein- bart wurde, können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen.
Zugmaschinen. BESONDERE BEDINGUNGEN XXX XXX XXXXX-XXXXX XXX XXX 00 BESONDERE XXXXXXXXXXX FÜR GEWERBLICH GENUTZTE FAHRZEUGE 38 BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DEN EXKLUSIVSCHUTZ XX XXXXXXX-XXXXX XXX XXX 00 - 00 BESONDERE BEDINGUNGEN XXX XXX XXXXXXXX-XXXXX 00 BEDINGUNGEN FÜR DIE KFZ-VERSICHERUNG VON UMWELTSCHÄDEN (KFZ-USV) 42 - 43 INHALTSVERZEICHNIS SEITE PRODUKTINFORMATIONSBLATT DER BADISCHEN RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG AG NACH § 4 VVG-INFORMATIONSPFLICHTENVERORDNUNG 44 - 45 WICHTIGE ANZEIGENPFLICHTEN 46 VORTEILE DER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG UND SERVICELEISTUNGEN 47 - 48 INFORMATION ZU IHRER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG GEMÄSS § 1 VVG-INFORMATIONSPFLICHTENVERORDNUNG 49 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG (ARB 2013 - STAND 10/12) 50 - 60 PRODUKTINFORMATIONSBLATT ZU IHRER KRAFTFAHRTVERSICHERUNG GEMÄß § 4 VVG-INFORMATIONS- PFLICHTENVERORDNUNG
Zugmaschinen. Zugmaschinen sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern oder Aufliegern gebaut sind, mit Ausnahme von landwirtschaftlichen Zugmaschinen. Versicherte Risiken auszugsweise und in Stichworten, maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen: Transport auf einem Schiff (Havarie Grosse) x x x x außen am Pkw angebrachte Sportgeräte bei Unfall des Pkw bis 1.000,- EUR 1.000,- EUR Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger x x Eigenschäden an anderen bei der VGH auf den VN versicherten Pkw/Gebäuden des VN bis 100.000,- EUR 100.000,- EUR Wandladestationen bis 3.000,- EUR Mobile Ladestationen bis 3.000,- EUR Ladekarte bis 100,- EUR Induktionsladeplatte bis 1.000,- EUR All-Risk-Deckung für den Akku (Ausnahme bspw. Abnutzung, Materialfehler des Herstellers) x Xxxxxxxxxxxx auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch Werkstattservice (gilt nicht für Leasingfahrzeuge) auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch Fahrer- / Insassenschutz auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch auf Wunsch Austausch von Schlössern bei Schlüsselverlust (Einbruchdiebstahl/Raub) x x Zulassungs-, Entsorgungs- und Überführungskosten bis 1.000,- EUR Neupreisentschädigung bis 24 Monate Kaufwertentschädigung bei Gebrauchtfahrzeugen bis 18 Monate Mitversicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen (hierunter fallen auch fest verbundene Vorzelte) bis 5.000,- EUR 10.000,- EUR Erstattung einer Wertminderung ab 1.000,- EUR Reparaturkosten (5%der Xxxxxx, xxx.2.500,- EUR) x Eigene mitgeführte Gegenstände (Camperinhalt) außer Inhalt des Vorzeltes bis 5.000,- EUR GAP auf Anfrage auf Anfrage Schutz des nicht fest verbundenen Vorzeltes bis 3.000,- EUR Vandalismus x x selbst verschuldete Unfälle x x Fahrerflucht desUnfallgegners x x Transport auf einem Schiff (Havarie Grosse) x x Ersatz von Sportgeräten (mit entsprechender Halterung außen am Fzg. befestigt) bis 1.000,- EUR Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger x Eigenschäden an anderen bei der VGH auf den VN versicherten Pkw/Camper/Gebäuden des VN bis 100.000,- EUR Xxxxxxxxxxxx auf Wunsch auf Wunsch Fahrer- / Insassenschutz auf Wunsch auf Wunsch Versicherte Risiken auszugsweise und in Stichworten, maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen: Basis Komfort Mallorca-Police wird für Campingfahrzeuge nicht angeboten x Autoschutzbrief (bis 7,5 t) auf Wunsch Rabattschutz auf Wunsch Basis Komfort Premium Diebstahl, Raub, Unterschlagung x x Brand oder Explosion x x Xxxxx, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung x ...
Zugmaschinen. BESONDERE BEDINGUNGEN XXX XXX XXXXX-XXXXX XXX XXX 00 BESONDERE XXXXXXXXXXX FÜR DEN EXKLUSIVSCHUTZ XX XXXXXXX-XXXXX XXX XXX 00 - 00 XXXXXXXXXXX FÜR DIE KFZ-VERSICHERUNG VON UMWELTSCHÄDEN (KFZ-USV) 40 - 41 MERKBLATT ZUR DATENVERARBEITUNG 42 PRODUKTINFORMATIONSBLATT ZU IHRER KRAFTFAHRTVERSICHERUNG GEMÄß § 4 VVG-INFORMATIONS- PFLICHTENVERORDNUNG
Zugmaschinen. Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungs- vertrags folgende Versicherungsarten: - Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1) - Kaskoversicherung (A.2) - Kfz-Unfallversicherung (A.3) Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige Ver- träge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie entneh- men, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen ha- ben. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.
Zugmaschinen. 1.3 vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwin- digkeit bis 45 km/h
Zugmaschinen. 2 Zuschläge für besondere Wagnisse