Zusätzliche Kosten. Soweit vereinbart, sind über die Wiederherstellungskosten hinaus die nachfolgend genannten Kosten bis zur Höhe der jeweils hierfür vereinbarten Versicherungssumme auf erstes Risiko versichert. Die jeweils vereinbarte Versicherungssumme vermindert sich nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird.
a) Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
Zusätzliche Kosten. Zusätzlich zu dem unter Punkt 7 genannten Gesamtpreis der Versicherung werden von uns keine weiteren planmäßigen Gebühren oder Kosten erhoben. Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pauschalen Abgeltungsbeitrag gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt beispielsweise bei Erteilung einer Ersatzurkunde oder von Abschriften des Versicherungsscheins, schriftlicher Fristsetzung bei Nichtzah- lung von Folgebeiträgen, Verzug bei Folgebeiträgen, Rückläufern im Lastschriftverfahren, Durchführung von Vertragsänderungen.
Zusätzliche Kosten. Zusätzliche Kosten, die infolge eines ersatzpflichtigen Schadens über die Wiederherstellungskosten hinaus aufgewendet werden müssen, ersetzt der Versicherer im Rahmen der hierfür vereinbarten Versicherungssummen.
Zusätzliche Kosten. Abgesehen von den in den Versicherungsbedingungen genannten, werden keine besonderen Gebühren erhoben oder Kosten verlangt. Falls besondere Kosten für Telekommunikationsgebühren anfallen, die über die normalen Telefonkosten hinausgehen, werden diese bei der jeweiligen Nummer angegeben.
Zusätzliche Kosten. Zusätzliche vertragliche Kosten fallen bei Vertragsschluss nicht an.
Zusätzliche Kosten. Der Versicherer ersetzt Kosten des Versicherungsnehmers für – auch erfolglose – Maßnahmen, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder zur Minderung des Schadens für geboten halten darf, sowie die aufgrund eines Versicherungsfalles notwendig gewordenen Kosten des Versicherungsnehmers:
5.1. für das Auf-, das Wegräumen, die Entsorgung und den Abtransport zerstörter und beschädigter versicherter Sachen;
5.2. die aufzuwenden sind, weil zum Zweck der Wiederherstellung oder Wieder- beschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen;
5.3. für Transport und Lagerung versicherter Sachen, solange die Lagerung am Versicherungsort nicht möglich oder zumutbar ist;
5.4. für Sachverständige, die in Abstimmung mit dem Versicherer beauftragt werden;
5.5. für Abbruch, Aufräumung, Abfuhr und Isolierung radioaktiv verseuchter versicherter Sachen;
5.6. durch Preissteigerungen, die zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen tatsächlich entstanden sind, soweit die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung unver- züglich veranlasst wurde;
5.7. für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken;
5.8. für freiwillige Zuwendungen an die Helfer der Brandbekämpfung;
5.9. für notwendige Reisen zum Versicherungsort, die dem Betriebsinhaber, Repräsentanten oder zuständigen Mitarbeitern entstehen;
5.10. für den Schutz (z.B. Bewachung, Notschlösser) versicherter Sachen;
5.11. für die Beseitigung von Gebäudeschäden nach einem Einbruchdiebstahl bzw. -versuch, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub;
5.12. für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Büroeingangstüren, Fenster, Tresore oder Alarmanlagen abhandengekommen sind;
5.13. für die Wiederbeschaffung von Medien wie Gas, Öl oder Wasser, die bestimmungswidrig aus Wasser- oder Heizungsanlagen ausgetreten sind;
5.14. für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer berechtigt ist, es sei denn, die Daten und Programme befanden sich lediglich im Arbeitsspeicher;
5.15. für die tatsächlich erfolgte Wiederherstellung oder Reproduktion von vom Ver- sicherungsnehmer selbst oder in seinem Auftrag eigens für ihn erstellten Akten, Plänen, Geschäftsbüchern, Karteien, Zeichnungen, Lochkarten oder Magnet- platten;
5.16. durch Technologiefortschritt, die bei der Wiederherstellung oder Wiederbe- schaffung der versicherten u...
Zusätzliche Kosten. Besondere Gebühren und Kosten werden, mit Ausnahme der in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ge- nannten, nicht erhoben.
Zusätzliche Kosten. Deckung mittels Prämienaufschlag und bei ausdrücklicher Erwähnung in den Persönlichen Bedingungen.
Zusätzliche Kosten. Bei Prämienrückständen berechnen wir 7,50 EUR für Mahnungen nach §§ 37 und 38 des Versicherungsvertragsgesetzes; bei Rückläufern im Lastschriftverfahren behalten wir uns vor, Ihnen die Bankgebühren in Rechnung zu stellen. Weitere Gebühren oder Kosten, z.B. für die Antragsbearbeitung werden nicht erhoben. Falls besondere Kosten für Telekommunikationsgebühren anfallen, die über die normalen Telefonkosten hinausgehen, werden diese bei der jeweiligen Telefonnummer angegeben.
Zusätzliche Kosten. Weitere Gebühren und Kosten werden nicht erhoben.