Zusatzbestimmungen Musterklauseln

Zusatzbestimmungen. 9.1. Bei Änderung der Daten, die als Grundlage für den Festgeldvertrag dienen, ist der Sparer verpflichtet, die J&T banka hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und eine aktuelle bzw. gültige Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Jede Änderung in Bezug auf die Beziehung zur J&T banka werden von dem Zeitpunkt an gültig, zu dem sie der Bank schriftlich mitgeteilt worden sind. Die Änderungen beinhalten, sind jedoch nicht beschränkt auf: 9.1.1. natürliche Personen: bezüglich Änderungen des Namens, des Nachnamens, der Adresse, der Telefonnummer oder anderen Kontaktinformationen, der Einleitung und dem Verlauf von Insolvenzverfahren; 9.1.2. Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumenten des Kunden: natürliche Person oder andere Fälle, in denen Ausweispapiere dritten Parteien gegen den Willen des Kunden zugänglich gemacht werden; 9.1.3. Verlust oder Diebstahl von Autorisierungsinformationen oder andere Fälle in denen solche Informationen gegen den Willen des Kunden in die Hände von Dritten geraten.
Zusatzbestimmungen. 9.1. Bei Änderung der Daten, die als Grundlage für den Vertrag dienen, ist der Kunde dazu verpflichtet, Xxxxxx und die CKV hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und eine aktuelle bzw. gültige Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Jede Änderung in Bezug auf die Beziehung zur CKV werden von dem Zeitpunkt an gültig, zu dem sie der Bank schriftlich mitgeteilt worden sind. Die Änderungen beinhalten, sind jedoch nicht beschränkt auf: 9.1.1. natürliche Personen: bezüglich Änderungen des Namens, des Nachnamens, der Adresse, der Telefonnummer oder anderer Kontaktinformationen, der Einleitung und dem Verlauf von Insolvenzverfahren; 9.1.2. Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumenten des Kunden: natürliche Person oder andere Fälle, in denen Ausweispapiere dritten Parteien gegen den Willen des Kunden zugänglich gemacht werden; 9.1.3. Verlust oder Diebstahl von Autorisierungsinformationen oder andere Fälle, in denen solche Informationen gegen den Willen des Kunden in die Hände von Dritten geraten. 9.2. Die CKV verantwortet keine Schäden oder entgangene Gewinne, die auf Unstimmigkeiten, Fehlern oder Verzögerungen bei der Informationsübertragung oder in Dokumenten basieren, die höherer Gewalt, technischen Fehlern oder Kommunikationsfehlern geschuldet sind, welche außerhalb der Kontrolle der CKV liegen sowie in den Fällen, in denen die CKV handelt, um ihre gesetzlichen Pflichten aus der belgischen Gesetzgebung oder dem Recht der Europäischen Union zu erfüllen. Der Kunde wurde im Voraus informiert und akzeptiert die Risiken, die mit der Übermittlung von Daten im Internet verbunden sind,
Zusatzbestimmungen. Die „Kernobst Typ G-Versicherung“ gilt innerhalb des Vertrages für sämtli- che Anbauflächen von Kernobst als Tafelobst; sie kann nicht nur für einzel- ne Parzellen abgeschlossen oder im Rahmen der Deklaration für einzelne Parzellen ausgewählt werden. (gilt nur, wenn dieses Zusatzprodukt zusätzlich zur Versicherung von Kernobst Typ G vereinbart ist) Es gelten sämtliche Bestimmungen der „Klausel für die Versicherung von Kernobst als Tafelobst – Typ S – (QVKS)“, soweit im Folgenden nichts an- deres bestimmt ist.
Zusatzbestimmungen. Soweit das Kernobst als „Tafelobst Typ GPlus“ versichert ist, können Sie im Wege der Deklaration bestimmen, auf welche Anbaupositionen sich dieser erweiterte Versicherungsschutz beziehen soll. Erfolgt keine solche Bestimmung, richtet sich die Schadenermittlung nach der „Versicherung von Kernobst als Tafelobst Typ G“.
Zusatzbestimmungen. Zusammenfassung:
Zusatzbestimmungen. Bei der telefonischen Beantragung der angegebenen Gewährleistungen müssen angegeben werden: Der Name des Versicherten, die Nummer der bei DKV Seguros abgeschlossenen Police, der Aufenthaltsort, die Telefonnummer und Art der benötigten Hilfe Für die Verzögerungen oder Nichterfüllungen aufgrund von höherer Gewalt oder besonderer verwaltungstechnischer oder politischer Besonderheiten eines bestimmten Landes wird keine Haftung übernommen. Sollte ein direktes Eingreifen nicht möglich sein, werden dem Versicherten bei seiner Rückkehr nach Spanien oder falls erforderlich, wenn er sich in einem Land aufhält, in dem die vorstehenden Umstände gegeben sind, die entstandenen Kosten bei Vorlage der entsprechenden Belege Nachweise zurückerstattet und die Leistungen garantiert. Die Leistungen für einen Krankentransport werden erst nach Rücksprache zwischen dem behandelnden Arzt des Krankenhauses, in das der Versicherte eingeliefert wurde, und dem Ärzteteam von DKV Seguros erbracht. Die in den Gewährleistungen festgelegten Entschädigungsleistungen sind in jedem Fall Zusätze zu den Verträgen mit der Deckung für gleiche Risiken der Sozialversicherung oder anderer kollektiver Versorgungssysteme. DKV Seguros tritt in die dem Versicherten aufgrund von Umständen, die sein Eingreifen begründeten, zustehenden Rechte und Schritte bis zum Gesamtbetrag der erbrachten bzw. bezahlten Leistungen ein. Für die Erbringung der Dienstleistungen aus den vorstehenden Gewährleistungen durch DKV Seguros ist es unbedingt erforderlich, dass der Versicherte nach Eintritt des Schadensfalls, das Eingreifen der Versicherungsgesellschaft unter einer der folgenden Rufnummern, je nach Aufenthaltsort, beantragt: Aus Spanien: 902499800 Aus anderen Ländern +00 000 000 893 24-Stunden Hotline.
Zusatzbestimmungen. Testmaterial ist nur fest ohne ein Rückgaberecht des Kunden lieferbar. Rücksendungen, die nicht von der Cosactive GmbH genehmigt wurden, gehen unfrei an den Kunden zurück. Genehmigte Rücksendungen werden gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 % des ursprünglich vereinbarten Preises gutgeschrieben.
Zusatzbestimmungen. (a) Es kann sein, dass Sie Ihr Einverständnis mit weiteren Bedingungen erklären müssen: (i) gegenüber BlackBerry in Hinsicht auf Komponenten Dritter (z. B. Open Source-Komponenten) und zur Nutzung bestimmter Dienste oder Inhalte oder um eine Aktualisierung oder ein Upgrade für BBM Solution erhalten zu können; (ii) gegenüber Dritten, um Artikel Dritter oder Dienste Dritter erhalten oder nutzen zu können; hierzu zählt auch die Nutzung einer Website Dritter auf die über BBM Solution zugegriffen wird; (iii) gegenüber autorisierten Händlern oder Zahlungsabwicklern, um Käufe im Zusammenhang mit oder über BBM Solution tätigen zu können; und (iv) mit einem Airtime-Dienstanbieter für Airtime-Dienste. (b) Sie tragen für die Einhaltung von Vereinbarungen, die Sie mit Dritten treffen, die Verantwortung. BlackBerry ist für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die Ihnen als Folge Ihrer Geschäfte mit diesen Dritten entstehen, nicht verantwortlich oder haftbar. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Inhalte, Artikel, Produkte oder Dienste von BlackBerry stammen, wenden Sie sich bitte unter der folgenden E-Mail-Adresse an BlackBerry: xxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xxx. Falls Sie über das Internet oder über die Dienste Dritter mit Dritten Geschäfte tätigen, achten Sie darauf sicher zu stellen, dass Sie wissen mit wem Sie es zu tun haben, und dass Sie die. Geschäftsbedingungen dieser Websites, Dienste Dritter bzw. Artikel Dritter, auf die Sie möglicherweise zugreifen oder die Sie empfangen, kennen. Hierzu zählen Liefer- und Zahlungsbedingungen, Nutzungsbedingungen, Endbenutzer-Lizenzverträge, Möglichkeiten zur Rückgabe von Produkten, Datenschutzbestimmungen, Datenschutzeinstellungen und Sicherheitsfunktionen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und Ihrer persönlichen Sicherheit. (c) Diese Zusatzbestimmungen zwischen Ihnen und Dritten sind auf keinen Fall für BlackBerry bindend und schaffen auch keinerlei zusätzliche Verpflichtungen für BlackBerry oder Verpflichtungen, die den Bedingungen dieser Vereinbarung widersprechen würden. Was Ihr Verhältnis mit BlackBerry betrifft behalten die Bedingungen dieser Vereinbarung, die für Artikel und Dienste Dritter gelten, auch weiterhin ihre Gültigkeit für diese. (d) Falls eine Komponente Dritter mit Zusatzbestimmungen verbunden sein sollte, die Ihnen Rechte zu Nutzung, Kopieren, Verbreitung oder Modifikation der gesamten oder eines Teils dieser Komponente gewähren, die weniger restriktiv sind, als die Rechte, die Ihnen unter dieser Vereinbarung...
Zusatzbestimmungen. Die Maske darf nach der Verbannung bis zum 6.1. des folgenden Jahres nicht vor dem Gesicht getragen werden. In Sonderfällen können Teile der Häsordnung vom Präsidenten, nach Rücksprache mit dem Narrenrat, der Situation angepasst werden. Jedes Vereinsmitglied hat unbedingt darauf zu achten, dass das Häs in einem ordentlichen und sauberen Zustand ist. Die Masken sowie die weiteren Erkennungszeichen der Seegeister, dürfen nicht an Förder - oder Nichtmitglieder verliehen werden. Ein Verleihen ist ein grober Verstoß gegen die Geschäftsordnung und kann mit dem Ausschluss aus dem Verein geahndet werden.
Zusatzbestimmungen. 9.1 Die VKAZS behalten es sich vor, sofern aufgrund der AGB oder des Gesetzes nicht anders vorgeschrieben, sämtliche schriftliche Kommunikation elektronisch über E-Mailabzuwickeln. 9.2 Abweichende, entgegenstehende oderergänzende allgemeine Geschäftsbedingungendes Auftraggebers werden nicht Bestandteildes Vertrags, es seidenn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 9.3 Ohne gegenteilige Mitteilung vor Vertragsschluss erteilt der Auftraggeberden VKAZS die Zustimmung, ihn öffentlich als Kunden zu benennen. Dies beinhaltet ein nicht exklusives, lizenzgebührenfreies NutzungsrechtseinesjeweilsaktuellenLogosfürbiszufünfJahrenach Vertragsabschluss, die Verwendung des Namens des Kunden und Details über realisierte Einsätze, Projekte und Arbeiten zu Zwecken der Promotion auf der eigenen Website der VKAZS, Drittwebsite und in gedruckter Form.