Zusatzbestimmungen Musterklauseln

Zusatzbestimmungen. Die „Kernobst Typ G-Versicherung“ gilt innerhalb des Vertrages für sämtli- che Anbauflächen von Kernobst als Tafelobst; sie kann nicht nur für einzel- ne Parzellen abgeschlossen oder im Rahmen der Deklaration für einzelne Parzellen ausgewählt werden. (gilt nur, wenn dieses Zusatzprodukt zusätzlich zur Versicherung von Kernobst Typ G vereinbart ist) Es gelten sämtliche Bestimmungen der „Klausel für die Versicherung von Kernobst als Tafelobst – Typ S – (QVKS)“, soweit im Folgenden nichts an- deres bestimmt ist.
Zusatzbestimmungen. Soweit das Kernobst als „Tafelobst Typ GPlus“ versichert ist, können Sie im Wege der Deklaration bestimmen, auf welche Anbaupositionen sich dieser erweiterte Versicherungsschutz beziehen soll. Erfolgt keine solche Bestimmung, richtet sich die Schadenermittlung nach der „Versicherung von Kernobst als Tafelobst Typ G“.
Zusatzbestimmungen. 9.1. Bei Änderung der Daten, die als Grundlage für den Festgeldvertrag dienen, ist der Sparer verpflichtet, die J&T banka hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und eine aktuelle bzw. gültige Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Jede Änderung in Bezug auf die Beziehung zur J&T banka werden von dem Zeitpunkt an gültig, zu dem sie der Bank schriftlich mitgeteilt worden sind. Die Änderungen beinhalten, sind jedoch nicht beschränkt auf: 9.1.1. natürliche Personen: bezüglich Änderungen des Namens, des Nachnamens, der Adresse, der Telefonnummer oder anderen Kontaktinformationen, der Einleitung und dem Verlauf von Insolvenzverfahren; 9.1.2. Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumenten des Kunden: natürliche Person oder andere Fälle, in denen Ausweispapiere dritten Parteien gegen den Willen des Kunden zugänglich gemacht werden; 9.1.3. Verlust oder Diebstahl von Autorisierungsinformationen oder andere Fälle in denen solche Informationen gegen den Willen des Kunden in die Hände von Dritten geraten. IX.
Zusatzbestimmungen. Zusammenfassung:
Zusatzbestimmungen. 9.1. Bei Änderung der Daten, die als Grundlage für den Vertrag dienen, ist der Kunde dazu verpflichtet, Savedo und die CKV hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und eine aktuelle bzw. gültige Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Jede Änderung in Bezug auf die Beziehung zur CKV werden von dem Zeitpunkt an gültig, zu dem sie der Bank schriftlich mitgeteilt worden sind. Die Änderungen beinhalten, sind jedoch nicht beschränkt auf: 9.1.1. natürliche Personen: bezüglich Änderungen des Namens, des Nachnamens, der Adresse, der Telefonnummer oder anderer Kontaktinformationen, der Einleitung und dem Verlauf von Insolvenzverfahren; 9.1.2. Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumenten des Kunden: natürliche Person oder andere Fälle, in denen Ausweispapiere dritten Parteien gegen den Willen des Kunden zugänglich gemacht werden; 9.1.3. Verlust oder Diebstahl von Autorisierungsinformationen oder andere Fälle, in denen solche Informationen gegen den Willen des Kunden in die Hände von Dritten geraten. 9.2. Die CKV verantwortet keine Schäden oder entgangene Gewinne, die auf Unstimmigkeiten, Fehlern oder Verzögerungen bei der Informationsübertragung oder in Dokumenten basieren, die höherer Gewalt, technischen Fehlern oder Kommunikationsfehlern geschuldet sind, welche außerhalb der Kontrolle der CKV liegen sowie in den Fällen, in denen die CKV handelt, um ihre gesetzlichen Pflichten aus der belgischen Gesetzgebung oder dem Recht der Europäischen Union zu erfüllen. Der Kunde wurde im Voraus informiert und akzeptiert die Risiken, die mit der Übermittlung von Daten im Internet verbunden sind, IX.
Zusatzbestimmungen. 9.1 Die VKAZS behalten es sich vor, sofern aufgrund der AGB oder des Gesetzes nicht anders vorgeschrieben, sämtliche schriftliche Kommunikation elektronisch über E-Mailabzuwickeln.
Zusatzbestimmungen. 1. Heftklammermagazinen sind für alle Geräte inbegriffen (d.h. diese werden nicht separat berechnet), es sei denn, dass in der jeweils aktuellen Office Preisliste bei Vertragsschluss Abweichendes bestimmt ist. Die entsprechende Artikelnummer finden Sie in der Benutzerdokumentation.
Zusatzbestimmungen. SPR behält sich vor, die AEB bei Bedarf (zum Beispiel, aber nicht abschließend, bei Änderung der Rechtslage) jederzeit anzupassen oder zu ändern. Diese Änderungen werden durch Übersendung der geänderten AEB dem Lieferanten bekanntgegeben. Sie werden wirksam, wenn der Lieferant nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang Einwand dagegen erhebt. Sollte der Lieferant Einwände gegen eine Änderung der AEB erheben, ruht der Liefervertrag bis zu einer Einigung. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser AEB unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Dies gilt insbesondere für den bereits abgeschlossenen Vertrag. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine Bestimmung ersetzt, die wirtschaftlich und in ihrer Intention der unwirksamen Xxxxxxx am nächsten kommt. Nebenabreden und sonstige abweichende Vereinbarungen zum Vertrag oder diesen AEBs bedürfen der Schriftform und der Bestätigung durch die Vertragspartner, es sei denn die Parteien handeln gemäß § 7 des abgeschlossenen Vertrages.
Zusatzbestimmungen. 15 Weitergabe an Dritte § 16 Sperrfristen § 17 Gewährleistungspflichten Dritter § 18 Versuche § 19 Anrechnung auf Erfindervergütungen § 20 Inkrafttreten und Kündigung der Betriebsvereinbarung
Zusatzbestimmungen. Schweige- bzw. Geheimhaltungspflichten o Verstöße können zu Schadenersatzpflichten führen • Wettbewerbsverbote o haben nur Gültigkeit, wenn Sie finanziell ausgeglichen werden • Abrede über Nebentätigkeiten