Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich • die diskriminierungsfreie Benutzung von Serviceeinrichtungen und • die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
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Samples: Nutzungsbedingungen, Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen, www.captrain.de
Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich • die diskriminierungsfreie Benutzung von o den diskriminierungsfreien Zugang zu Serviceeinrichtungen und • o die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
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Samples: cdn.swk.de, haefen-rlp.de
Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich • o die diskriminierungsfreie Benutzung von Serviceeinrichtungen und • o die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen Allgemeiner Teil (Nbs At), Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen
Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich • die diskriminierungsfreie Benutzung von o den diskriminierungsfreien Zugang zu Serviceeinrichtungen und • deren Nutzung durch Eisenbahnfahrzeuge sowie o die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
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Samples: www.contargo.net, Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen – Allgemeiner Teil (Nbs At)
Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich • einheit- lich o die diskriminierungsfreie Benutzung von Serviceeinrichtungen und • o die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen Der, www.htag-duisburg.de
Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich • die diskriminierungsfreie Benutzung von der Serviceeinrichtungen und • die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen Der Vias Rail GMBH – Allgemeiner Teil, www.rurtalbahn.de
Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich • ♦ die diskriminierungsfreie Benutzung von Serviceeinrichtungen und • ♦ die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen Allgemeiner Teil (Nbs At)
Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich • die diskriminierungsfreie Benutzung von den diskriminierungsfreien Zugang zu Serviceeinrichtungen und deren Nut- zung durch Eisenbahnfahrzeuge sowie • die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
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Samples: www.hafen-aken.de
Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich • die diskriminierungsfreie Benutzung von den diskriminierungsfreien Zugang zu Serviceeinrichtungen und • die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
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Samples: www.worms.de
Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich • die diskriminierungsfreie Benutzung von - den diskriminierungsfreien Zugang zu Serviceeinrichtungen und • - die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
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Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT und NBS-BT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich • die diskriminierungsfreie Benutzung von Serviceeinrichtungen und • die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
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Samples: download.transdev.de
Zweck und Geltungsbereich. 1.1 .1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich • o die diskriminierungsfreie Benutzung von Serviceeinrichtungen und • deren Nutzung durch Eisenbahnfahrzeuge o die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtung Ebelebener Netz
Zweck und Geltungsbereich. 1.1 1.1. Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich • einheitlich: - die diskriminierungsfreie Benutzung von Serviceeinrichtungen und • - die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
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Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gewährleistet gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich • die diskriminierungsfreie Benutzung von den diskriminierungsfreien Zugang zu Serviceeinrichtungen und deren Nutzung durch Eisenbahnfahrzeuge sowie • die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
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Samples: www.thueringer-eisenbahn.de
Zweck und Geltungsbereich. 1.1 Die NBS-AT gewährleisten gegenüber jedem Zugangsberechtigten einheitlich • die diskriminierungsfreie Benutzung von o den diskriminierungsfreien Zugang zu Serviceeinrichtungen und • deren Nutzung durch Eisenbahnfahr- zeuge sowie o die diskriminierungsfreie Erbringung der angebotenen Leistungen.
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Samples: Nutzungsbedingungen Für Serviceeinrichtungen – Allgemeiner Teil (Nbs At)