Übertragung. Der KUNDE ist nicht be- rechtigt, den VERTRAG oder einzelne Rechte und Pflichten an DRITTE ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die GESELLSCHAFT abzutreten oder zu übertragen. Die GESELLSCHAFT kann den VERTRAG an ein mit ihr VERBUN- DENES UNTERNEHMEN übertragen.
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Samples: General Terms and Conditions for Services and Works Performance, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions
Übertragung. Der KUNDE ist nicht be- rechtigtberechtigt, den VERTRAG oder einzelne Rechte und Pflichten Pflich- ten an DRITTE ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die GESELLSCHAFT abzutreten oder zu übertragen. Die GESELLSCHAFT kann den VERTRAG an ein mit ihr VERBUN- DENES VERBUNDENES UNTERNEHMEN übertragen.
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Samples: Agb Dienst Und Werkleistung, Cloud Agb, Software Purchase Agreement