Übergangsbestimmung Musterklauseln

Übergangsbestimmung. Bis zur ersten Bestimmung der Zuschaueranteile nach § 27 sind für die Beurteilung von Fragestellungen der Sicherung der Meinungsvielfalt in Zusammenhang mit der bundesweiten Veranstaltung von Fernsehprogram- men die vorhandenen Daten über Zuschaueranteile zugrunde zu legen. Die Veranstalter sind verpflichtet, bei ihnen vorhandene Daten über Zuschaueranteile auf Anforderung der KEK zur Verfügung zu stellen. Die Landesmedienanstalten haben durch Anwendung ver- waltungsverfahrensrechtlicher Regelungen unter Be- achtung der Interessen der Beteiligten sicherzustellen, dass Maßnahmen nach diesem Staatsvertrag, die auf- grund von Daten nach Satz 1 ergehen, unverzüglich an die sich aufgrund der ersten Bestimmung der Zu- schaueranteile nach § 27 ergebende Sach- und Rechts- lage angepasst werden können.
Übergangsbestimmung. In den Fällen gemäss Ziff. 4.2 und 4.3 besteht erst nach dem 1. Xxxx 2000 Anspruch auf Rechtsschutz. Allgemeine Rechtsschutzbedingungen Auslandsrechtsschutz (Ausgabe 1. Januar 2009)
Übergangsbestimmung. Im Zeitpunkt des Inkrafttretens des GAV geltende Bestimmungen eines Einzelar- beitsvertrags können nicht mit Berufung auf den GAV zuungunsten der Arbeit- nehmerin vermindert werden.
Übergangsbestimmung. Die Sonderschul-Lehrpersonen, die bei am 1. September 2009 weniger als 15 Dienstjahre absolviert haben, haben nach ihrem vollendeten 15. Dienstjahr wie folgt Anspruch auf den unter Punkten 1 und 2 vorerwähnten zusätzlichen Urlaub: - Jedes Dienstjahr, das ab dem 1. September 2009 vollendet wird, gibt Anspruch auf einen Urlaubstag. - Die Höchstzahl der Urlaubstage darf zehn Tage nicht übersteigen. - Sonderschul-Lehrpersonen, die für mindestens ein Jahr und mehr angestellt sind, wird vom Schuljahr an, das auf ihr vollendetes 50. Altersjahr folgt, eine Altersentlastung gewährt. - Vollzeitlich angestellte Sonderschul-Lehrerpersonen haben Anspruch auf eine Reduktion ihrer Unterrichtszeit um zwei Unterrichtseinheiten pro Woche. - Sonderschul-Lehrpersonen mit einem Teilpensum haben Anspruch auf eine Reduktion im Verhältnis zu ihrem Beschäftigungsgrad, die in der Besoldungsberechnung berücksichtigt wird. - Sonderschul-Lehrpersonen, die die Reduktion bereits im Monat, der auf den 50. Geburtstag folgt, beanspruchen möchten, erhalten auf ihr Gesuch hin ab Schuljahresbeginn bis zum Geburtstagsmonat einen entsprechenden Teilurlaub. Die Jahresarbeitszeit gemäss Referenz (Art. 1 a, Anhang 6) wird auf vier Arbeitsbereiche verteilt:
Übergangsbestimmung. Bis zur ersten Bestimmung der Zuschaueranteile nach
Übergangsbestimmung. Sobald das TARGET-System den Betrieb aufnimmt und der Betrieb von TARGET2 eingestellt wurde, werden TIPS-Geldkontoinhaber zu TIPS-Geldkontoinhabern im TARGET-System. Hierfür gelten die dann für das TARGET-Komponenten-System der Bundesbank anwendbaren Bedingungen, die diese Bedingungen ersetzen.
Übergangsbestimmung. Artikel 25
Übergangsbestimmung. Für Nachtdienste im Turnus I bis III gelten die Beträge gem. lit. a) und b) ab 01.01.2015 Im Jahr 2013 beträgt die Grundentlohnung € 90,-- der Nachtarbeitszuschlag € 77,-- (in Summe € 167,--) Im Jahr 2014 beträgt die Grundentlohnung € 93,50 der Nacharbeitszuschlag € 80,50 (in Summe € 174,--)
Übergangsbestimmung. Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Abkommens bestehenden Genehmigun- gen für Verkehrsdienste bleiben, soweit diese Dienste weiterhin genehmigungs- pflichtig sind, bis zu ihrem Erlöschen gültig.
Übergangsbestimmung. Bis zur nächsten Gemeinderatswahl im Jahr 1980 gilt § 2 Abs. 2 in folgender Fassung: „Der gemeinsame Ausschuss besteht aus 27 Mitgliedern. Hiervon entfallen 9 auf die gesetzlichen Vertreter der Stadt und der Nachbargemeinden und 18 auf die weiteren Vertreter. Von diesen erhalten die Stadt 6, die Nachbargemeinden Allmersbach im Tal 1, Althütte 1, Aspach 3, Xxxxxxxx 0, Xxxxxxxxxxx 0, Xxxxxxxxx/Xxxx 0, Xxxxxxxxxxx 0, Xxxxxxxx xx Xxx 2 Vertreter.“