Common use of Allgemeine Geschäftsbedingungen Clause in Contracts

Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS 1. Für alle Verträge über die Überlassung von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH (im Folgenden kurz AMB genannt). Für Verträge der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden Auftraggeber genannt) haben nur dann Gültigkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmung. 2. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachten. 3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden. 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. 8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS1 Grundlegende Bestimmungen (1. Für ) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Xxxxxx Xxxxxx) über die Überlassung Internetseite xxx.xxxxxxxxxxxx.xx schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen. (2) Verbraucher im Folgenden kurz AMB genannt)Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Für Verträge Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. § 2 Zustandekommen des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem Verkauf von Waren. (2) Sie können ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-Warenkorbsystem abgeben. Dabei werden die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (zum Kauf beabsichtigten Waren im Folgenden Auftraggeber genannt) haben nur dann Gültigkeit, wenn „Warenkorb" abgelegt. Über die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmtentsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Erfüllungshandlungen Nach Aufrufen der AMB gelten somit nicht als ZustimmungSeite „Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. 2. (3) Die Angebote Annahme des Angebots (und damit der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachten. 3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber Vertragsabschluss) erfolgt innerhalb von 2 Tagen durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur GültigkeitBestätigung in Textform (z.B. E-Mail), wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden. 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch in welcher Ihnen die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen oder Auslieferung der Ware bestätigt wird (PläneAuftragsbestätigung). (4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), Modelle etcwelches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können. (5) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung Die Abwicklung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem und Übermittlung aller im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar Zusammenhang mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen ZustandSie haben deshalb sicherzustellen, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars § 3 Besondere Vereinbarungen zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. 8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.angebotenen Zahlungsarten

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS1 Grundlegende Bestimmungen (1. Für alle Verträge ) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Betten & Mode Weissenbach, GMD Geiger OHG, Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxx) über die Überlassung Internetseite xxx.xxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen. (2) Verbraucher im Folgenden kurz AMB genannt)Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Für Verträge Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. § 2 Zustandekommen des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen Verkauf von Waren. (2) Bereits mit dem Einstellen des Vertragspartners jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online- Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. (3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande: Die zum Kauf beabsichtigten Waren werden im Folgenden Auftraggeber genannt"Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite "Kasse" und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden Ihnen abschließend die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt. Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal / PayPal Express, Amazon-Payments, Sofortüberweisung) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite in unserem Online- Shop geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet. Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems oder nachdem Sie zurück in unseren Online- Shop geleitet wurden, die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt. Vor Absenden der Bestellung haben nur dann GültigkeitSie die Möglichkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmtAngaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. Erfüllungshandlungen die Bestellung abzubrechen. Mit dem Absenden der AMB gelten somit nicht als ZustimmungBestellung über die entsprechende Schaltfläche ("zahlungspflichtig bestellen" oder ähnliche Bezeichnung) erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt. 2(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachtenWir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können. 3(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen Sie haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstandendeshalb sicherzustellen, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden. 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzwinsbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen§ 3 Zurückbehaltungsrecht, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränktEigentumsvorbehalt (1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht§ 4 Gewährleistung (1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. 8. Für Bestellungen und Aufträge(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangennach, kann hat dies keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werdenAuswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Für Bestellungen§ 5 Rechtswahl (1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, die soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, entzogen wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet(Günstigkeitsprinzip). 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS 1. Für alle Verträge über Wurden vereinbarte Anzahlungen aufgrund von kurzfristiger Buchung nicht geleistet, besteht die Überlassung von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH (im Folgenden kurz AMB genannt). Für Verträge der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden Auftraggeber genannt) haben nur dann Gültigkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmung. 2. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachten. 3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden. 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (Möglichkeit vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort den offenen Betrag in Barscheck zu übergeben. Die Entgegennahme wird mit einer Bearbeitungspauschale in Höhe von € 250,00 zzgl. entsprechender Kilometerpauschale ab dem Firmensitz Hamburg ebenfalls vor Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort fällig. Liegt die vereinbarte Anzahlung nicht vor ist die Deichkinder GmbH nicht zur Verfügung steht. 8Leistungserbringung verpflichtet. Für Bestellungen und AufträgeDurch die Nicht- Durchführung der Veranstaltung ist der Kunde nicht von der Zahlungspflicht entbunden. Die Forderung der Agentur Elbmenschen bleibt bestehen. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Nicht-kalendermäßig fällige Rechnungen sind binnen zehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen, falls nicht der Veranstalter einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugsschaden nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,-- EURO geschuldet. Wir haben die Anschrift des Briefkopfes der Auftragsbestätigung als Rechnungsadresse gespeichert. Sollte die gespeicherte Adresse nicht korrekt sein oder muss die Rechnung Zusätze enthalten, teilen Sie uns die bitte im Vorfeld mit. Die Rechnungsanschrift ist für beide Parteien bindend. Für bereits zugestellte Rechnungen, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangenohne das Verschulden der Deichkinder GmbH auf Kundenwunsch geändert werden müssen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von € 25,00 pro Änderung an! Ist der Kunde eine Privatperson, sind der Deichkinder GmbH mit Auftragslegung das Geburtsdatum sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnetder Geburtsort mit zu teilen. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

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Samples: General Terms and Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS 1. Geltungsbereich (1) Für alle Verträge Kaufgeschäfte, die unmittelbar über diesen Onlineshop abgeschlossen werden, gelten ausschließlich die Überlassung von beweglichen Sachen gelten die folgenden nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH (in ihrer jeweils im Folgenden kurz AMB genannt)Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Für Verträge Davon abweichende oder entgegen- stehende Bedingungen der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbHKäufer werden von uns nicht anerkannt, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungensofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden Auftraggeber genannt) haben nur dann Gültigkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen Die Durchführung der AMB gelten somit Leistungen kann nicht als Zustimmung. 2. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachten. 3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht eine solche Zustimmung gewertet werden. (2) Die AGB gelten für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB gleichermaßen, sofern sich einzelne Regelungen nicht explizit jeweils nur an Ver- braucher oder Unternehmer richten. (1.) Sie haben neben Direktbestellungen die Möglichkeit, zu Beginn des Bestellvorgangs ein eigenes Nutzerkonto anzulegen und sich somit als Kunde registrieren zu lassen. Die zur Erstellung des Nutzerkontos erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachträgliche Änderungen Ihrer persönlichen Daten sind von Ihnen eigenverantwortlich einzutragen. (2.) Der von Ihnen gewählte Nutzername darf weder gegen Rechte Dritter (z.B.: Marken oder Namensrechte), gegen die guten Sitten, noch gegen sonstige geltenden Rechtsvor- schriften verstoßen. Das von Ihnen gewählte Passwort ist unter allen Umständen geheim zu halten und Dritten keinesfalls mitzuteilen. (3.) Die Registrierung ist für Sie über die vorstehenden Pflichten hinaus mit weiteren Pflichten nicht verbunden. Insbesondere besteht keinerlei Kaufverpflichtung hinsichtlich der von uns angebotenen Waren. (4.) Bei Direktbestellungen sind sämtliche Angaben wahrheitsgemäß zu tätigen. (1.) Die Präsentation unserer Waren im Onlinekatalog stellt noch kein bindendes Vertrag- sangebot unsererseits dar. Durch Anklicken der Waren erhalten Sie nähere Informationen zu den Produkten und die Möglichkeit, diese über die Schaltfläche „In den Warenkorb“ in den Warenkorb zu legen. Durch Auswahl des Warenkorbs starten Sie den Bestellvorgang. Nach Eingabe der Informationen zu Rechnungsadresse, Lieferadresse, Versandart und Zahlungsart gelangen Sie in das Feld/Fenster „Zusammenfassung“. Erst mit Auslösen des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages mit uns ab. Mit der Unterschrift einer automatisch generierten E-Mail bestätigen wir Ihnen zunächst den Eingang der Bestellung übernimmt (Bestellbestätigung). Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihr Angebot mit einer weiteren E-Mail (Auftragsbestätigung) aus- drücklich annehmen. (2.) Sie sind an Ihr Angebot sieben Tage ab Auslösung der Auftraggeber Bestellung gebunden. Wir sind daher berechtigt, dieses jederzeit im bezeichneten Zeitraum wirksam anzunehmen. (3.) Wir sind nicht verpflichtet, Ihre Bestellung anzunehmen und behalten uns deshalb dessen Ablehnung vor. (1.) Es gelten jeweils die Preise, die zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung maß- geblich sind. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten. Soweit wir vor Lieferung der Ware ein- tretende Preisreduzierungen für Ihre aktuelle Bestellung ausnahmsweise noch berücksich- tigen, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung. (2.) Soweit wir Versandkosten erheben, werden diese vor Abgabe Ihrer Bestellung grund- sätzlich gesondert angezeigt, durch Sie aktiv bestätigt und auf der Rechnung ausgewiesen. Darüber hinaus entstehen Ihnen keine zusätzlichen, verdeckten Versandkosten. Allgemei- ne Informationen zu Versandkosten finden Sie auf der Internetseite des Shops. (3.) Folgende Zahlungsarten stehen Ihnen in der Regel wahlweise zur Verfügung: (a) Zahlung über den Drittanbieter PayPal (b) Zahlung per Kreditkarte (c) Vorkasse mit 2% Skonto (Direktüberweisung) (d) Zahlung auf Rechnung Soweit für eines dieser Zahlungsmittel Gebühren von uns erhoben werden, werden die- se vor Abgabe Ihrer Bestellung gesondert angezeigt. Weitere Informationen zu den Zah- lungsarten entnehmen Sie bitte den Hinweisen im Bestellvorgang und der Webseite. (4.) Mit Auswahl einer über Drittanbieter durchgeführten Zahlungsart (z.B.: PayPal) ak- zeptieren Sie die von diesem Anbieter aufgestellten Regeln und Bedingungen auch mit Wirkung für das Vertragsverhältnis mit uns. (5.) Zur Abwicklung der Zahlung in der von Ihnen gewählten Zahlungsart sind wir nicht verpflichtet. Soweit wir oder ein Drittanbieter die Zahlungsart aus berechtigten Gründen ablehnen, bleiben Sie verpflichtet, die Zahlung durch Auswahl eines anderen Zahlungs- mittels zu erbringen. Wir werden Sie in diesem Fall rechtzeitig informieren. Ein berech- tigter Grund zur Ablehnung der Zahlungsart stellt insbesondere fehlende Bonität dar. So- weit Sie ein unentgeltliches Zahlungsmittel ausgewählt hatten wird jedoch gewährleistet, dass auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung alternative Zahlungsart unentgeltlich zur Verfügung steht. (6.) Sofern sich aus der gewählten Zahlungsart nichts Abweichendes ergibt, ist der Kauf- preis unmittelbar nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung (siehe § 3 Nr. 1) und vor Aus- lieferung der Ware zu entrichten. (7.) Die Erfüllung der Kaufpreiszahlungspflicht durch Aufrechnung ist Ihnen nur gestat- tet, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns aner- kannt sind. Außerdem sind Sie zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. (8.) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. (9.) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware haben Sie uns unverzüglich nach Bekanntwer- den mitzuteilen. Sie haften für alle Kosten, die für die Aufhebung solcher Zugriffe anfal- len, insbesondere durch Erhebung einer Drittwiderspruchsklage, soweit die Erstattung der Kosten nicht von dem betreffenden Dritten zu erlangen ist. (1.) Wir liefern die Ware im Rahmen der Ihnen vor Abgabe Ihrer Bestellung jeweils an- gezeigten und somit vereinbarten Lieferzeiten an die von Ihnen angegebene Lieferadresse (Schickschuld). Sofern Sie nach der gewählten Zahlungsart zur Vorauszahlung verpflich- tet sind, erfolgt die Lieferung jedoch erst nach Zahlungseingang. (2.) Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern Ihnen die Teillieferung im Einzelfall zumutbar ist. (3.) Im Falle einer nicht von uns zu vertretenden Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware infolge der nicht rechtzeitigen oder nicht richtigen Lieferung (inkl. der Lieferung von Mindermengen) durch unseren (Vor-)Lieferanten trotz eines von uns mit dem (Vor-) Lie- feranten geschlossenen Liefervertrages über die bestellte Ware behalten wir uns vor, nicht zu liefern. In diesem Fall verpflichten wir uns dazu, Sie unverzüglich über die Nichtver- fügbarkeit der bestellten Xxxx zu informieren und bereits von Ihnen erhaltene Zahlungen unverzüglich zurückzuerstatten. (4.) Weitere Hinweise zu Lieferung und Versand erhalten Sie auf unserer Webseite. (1.) Soweit Sie von uns mangelhafte Ware erhalten haben, sind Sie im Rahmen der ge- setzlichen Gewährleistungsbestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Des Weiteren können Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen. Für Bestellungen diese gelten die in § 7 dargestellten weiteren Vor- aussetzungen. Die Abtretung der hier genannten Ansprüche an Dritte ist ausgeschlossen. (2.) Die Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen für die gelieferte Ware beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware. (3.) Wir geben für unsere Waren über die gesetzliche Mängelhaftung hinausgehende Ga- rantien iSd § 443 BGB nur, wenn wir Ihnen diese in unserer Werbung oder durch an- derweitige Erklärungen ausdrücklich zusichern. Etwaige seitens der Hersteller gewährte Garantierechte bleiben davon unberührt und Aufträgebestimmen sich ausschließlich nach den vom Hersteller ausgegebenen Garantieerklärungen. (4.) bis (7.) gelten nur für Unternehmer: (4.) Abweichend von den gesetzlichen Regelungen steht uns im Falle eines Mangels das Wahlrecht zu, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnetNacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Lieferung neuer Ware durchzuführen. 9(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 1 Jahr ab Gefahrübergang. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringenDies gilt nicht im Fall von Schadensersatzansprüchen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS1 Grundlegende Bestimmungen (1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie als Kunde mit uns als Anbieter (Händlerbund Management AG, Xxxxxxxx Xxx. Für alle Verträge 000, 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx) über die Überlassung Internetplattform HB Marketplace oder über sonstige Fernkommunikationsmittel bezüglich der Leistung “Whappodo“ (nachfolgend „Dienst“ genannt) schließen, soweit nicht schriftlich zwischen den Parteien eine Abänderung vereinbart wird. (2) Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung wirksam. (3) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, diese Voraussetzung vor dem Vertragsschluss zu kontrollieren (4) Zur Buchung und Inanspruchnahme unserer Leistungen ist eine Registrierung als Kunde erforderlich. Diese ist unentgeltlich und führt zu keinerlei Verpflichtungen. Im Rahmen der Registrierung wird ein Kundenkonto unter Ihrer E-Mail-Adresse und dem von beweglichen Sachen gelten Ihnen gewählten Passwort eingerichtet. Die Login-Daten sind geheim zu halten. Das Kundenkonto ist nicht übertragbar. (5) Als Händlerbund-Mitglied können Sie Ihre Login-Daten für den Händlerbund-Mitglieder-Login auch für Ihr Kundenkonto auf unserer Internetplattform nutzen. Eine Neu-Registrierung als Kunde ist in diesem Fall nicht erforderlich. (6) Für den Zugang zum Dienst ist eine Freischaltung auf der Plattform xxx.xxxxxxxx.xxx erforderlich. Hierfür leiten wir den von Ihnen angegebenen Namen und die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebene E-Mail-Adresse an die Xxxxxxxx.XXX! GmbH, Xx Xxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxxxxxx (nachfolgend „Whappodo“ genannt) weiter. Über die erfolgte Freischaltung werden Sie seitens Whappodo per E-Mail informiert. Anschließend können Sie den gebuchten Dienst nutzen. (1) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Leistungsangebots auf unserer Internetplattform unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH Angebotsbeschreibung angegebenen Bedingungen. (2) Der Vertrag kommt über die Funktion "Jetzt Kaufen" wie folgt zustande: Nach Anklicken der Schaltfläche "Jetzt Kaufen" im Folgenden kurz AMB genannt)jeweiligen Angebot können Sie sich entweder in Ihr bestehendes Kundenkonto oder mithilfe Ihres Händlerbund-Mitglieder-Logins einloggen. Für Verträge Sofern Sie noch kein Kundenkonto bzw. einen Händlerbund-Mitglieder-Login besitzen, können Sie ein neues Kundenkonto anlegen. Anschließend wird Ihnen der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH"Warenkorb" angezeigt. Im "Warenkorb" können Sie jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Anklicken der Schaltfläche "Zur Kasse" erfolgt die Überprüfung und/oder Eingabe Ihrer persönlichen Daten sowie die Auswahl der Zahlungsart. Abschließend werden Ihnen die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt. Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal) nutzen, Division Logisticswerden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite auf unserer Internetplattform geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet. Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, gelten zudem nehmen Sie dort die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungenentsprechende Auswahl bzw. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Vertragspartners Anbieters der Sofortzahl-Systeme oder nachdem Sie zurück auf unsere Internetplattform geleitet wurden, die Bestelldaten angezeigt. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche "Jetzt Kaufen" erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt. (3) Der Vertrag kommt über die Funktion "In den Warenkorb" wie folgt zustande: Durch Anklicken der Schaltfläche "In den Warenkorb" im Folgenden Auftraggeber genanntjeweiligen Angebot werden die zum Kauf beabsichtigten Produkte im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Anklicken der Schaltfläche "Zur Kasse" loggen Sie sich entweder in Ihr bestehendes Kundenkonto oder mithilfe Ihres Händlerbund-Mitglieder-Logins ein. Sofern Sie noch kein Kundenkonto bzw. einen Händlerbund-Mitglieder-Login besitzen, können Sie ein neues Kundenkonto anlegen. Anschließend erfolgt die Überprüfung und/oder Eingabe Ihrer persönlichen Daten sowie die Auswahl der Zahlungsart. Abschließend werden Ihnen die Bestelldaten als Bestellübersicht angezeigt. Soweit Sie als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (z.B. PayPal) nutzen, werden Sie entweder auf die Bestellübersichtsseite auf unserer Internetplattform geführt oder auf die Internetseite des Anbieters des Sofortzahl-Systems weitergeleitet. Erfolgt eine Weiterleitung zu dem jeweiligen Sofortzahl-System, nehmen Sie dort die entsprechende Auswahl bzw. Eingabe Ihrer Daten vor. Abschließend werden Ihnen auf der Internetseite des Anbieters der Sofortzahl-Systeme oder nachdem Sie zurück auf unsere Internetplattform geleitet wurden, die Bestelldaten angezeigt. Vor Absenden der Bestellung haben nur dann GültigkeitSie die Möglichkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmtAngaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. Erfüllungshandlungen die Bestellung abzubrechen. Mit dem Absenden der AMB gelten somit nicht als ZustimmungBestellung über die Schaltfläche "Jetzt Kaufen" erklären Sie rechtsverbindlich die Annahme des Angebotes, wodurch der Vertrag zustande kommt. 2(4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) annehmen können. (5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. (1) Vertragsgegenstand ist die zeitlich befristete Nutzung des Dienstes im jeweils vereinbarten Umfang. Mit dem Dienst wird ein Service angeboten, der es Unternehmern ermöglicht, verschiedene Messenger-Dienste zentral zu verwalten und hierüber mit Kunden zu kommunizieren. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung wesentlichen Merkmale des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachtenDienstes sowie unsere Leistungspflichten finden sich im jeweiligen Angebot. 3(2) Die Leistungserbringung (Freischaltung des Dienstes, Übermittlung der Zugangsdaten) erfolgt innerhalb der im Angebot angegebenen voraussichtlichen Frist. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift Angegebene Leistungsfristen sind nur verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB uns schriftlich bestätigt werdenwurden. (3) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, soweit uns zur Erbringung der Dienstleistung weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen oder eine bestimmte Mitwirkungshandlung Ihrerseits erforderlich ist. (4) Im Falle des Zahlungsverzugs behalten wir uns das Recht vor, den Zugriff auf den Dienst zu sperren. Sie werden von einer solchen Maßnahme unverzüglich informiert. (1) Der Auftraggeber erklärt Dienst wird mit einer Verfügbarkeit von 98% im Monatsmittel zur Verfügung gestellt. Davon ausgenommen sind Zeiten, die der Wartung dienen sowie sämtliche Ausfallzeiten, die wir nicht zu vertreten haben. (2) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Leistung sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist. (1) Die für die jeweiligen Leistungen angeführten Preise sind Nettobeträge. Sie beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer, die zusätzlich zu zahlen ist. (2) Sie erklären sich damit einverstanden, dass seine Firmendaten die im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses ausgestellten Rechnungen auf elektronischem Wege erstellt und an Sie übermittelt werden. Sie stellen sicher, dass die technischen Voraussetzungen für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werdeneinen elektronischen Empfang vorliegen. (3) Entstandene Kosten der Geldübermittlung (Überweisungs- oder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute) sind von Ihnen zu tragen, wenn die Zahlung außerhalb der Europäischen Union veranlasst wurde. (4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung) Sie haben folgende Zahlungsmöglichkeiten, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem soweit im Hinblick auf Farbtöne etc.jeweiligen Angebot oder im Online-Bestellvorgang nichts anderes ausgewiesen ist: ● Zahlung per SEPA-Lastschrift (über Mollie) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich - bis zu einem Bestellwert von 1500 € (derzeit nur bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung Einzelbestellungen möglich) ● Zahlung per Kreditkarte (über Mollie) - bis zu einem Bestellwert von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. 8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern 5000 € ● Zahlung per Sofortüberweisung (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungenüber Xxxxxx) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.● Zahlung per PayPal ● Zahlung per Rechnung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS 1. Für alle Verträge über die Überlassung von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH (im Folgenden kurz AMB genannt). Für Verträge der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende und abwei- chende xxxxxx Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden Auftraggeber genannt) haben nur dann Gültigkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmung. 2. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachten. 3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden. 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. 8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 4 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS 11 Geltung dieser AGB HANDELSWARE Anwendungsbereich: Diese AGB HANDELSWARE regeln die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Lieferung von HANDELSWARE unter dem VERTRAG zwischen dem KUNDEN und der GESELLSCHAFT. Für alle Verträge über die Überlassung von beweglichen Sachen Die nachfolgenden Regelungen gelten die folgenden Allgemeinen für vorvertragliche Beziehungen zwi- schen den PARTEIEN entsprechend. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH (im Folgenden kurz AMB genannt). Für Verträge der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbHdes KUNDEN finden keine Anwendung, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden Auftraggeber genannt) haben nur beispielsweise auch dann Gültigkeitnicht, wenn die AMB diesen GESELL- SCHAFT ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmtwiderspricht oder wenn die GESELLSCHAFT in Kenntnis der AGB des KUNDEN die Leistungen vorbehaltlos erbringt. Erfüllungshandlungen Diese AGB HANDELSWARE richten sich ausschließlich an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen. Definitionen: Für diese AGB HANDELSWARE gelten die im II. Teil festgelegten Definitionen und Klarstellungen. § 2 Lieferung von HANDELSWARE Allgemeines: Die GESELLSCHAFT liefert dem KUNDEN die HANDELSWARE nach Maßgabe der AMB gelten somit nicht als Zustimmung. 2Bestimmungen des VERTRAGS. Der Leistungsumfang und die wesentlichen Produktei- genschaften der HANDELSWARE sind in dem ANGEBOT näher beschrieben. Sofern die ge- lieferte HANDELSWARE auch maschinenlesbare Programme (Software) enthält, räumt die GESELLSCHAFT dem KUNDEN hieran vorbehaltlich abweichender einzelvertraglicher Rege- lungen ein nicht-ausschließliches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht zum Zwecke der be- stimmungsgemäßen Nutzung der HANDELSWARE ein. Ein darüberhinausgehendes Nut- zungs- oder Verwertungsrecht besteht nicht. Lieferung: Lieferung erfolgt stets ab Versandort der GESELLSCHAFT oder unmittelbar ab Ver- sandort des Herstellers, ausschließlich Verpackung, Transport und Versicherung und auf Rech- nung und Gefahr des KUNDEN. Der Versand der HANDELSWARE ist der Nachweis für den Gefahrübergang. Die Angebote der AMB GESELLSCHAFT ist zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach grundsätzlich als gegenstandlos zu betrachten. 3selbständige Lieferungen, die auch getrennt in Rechnung gestellt werden können. Die vorliegende Bestellung wird Ver- pflichtung zur Montage und Installation bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung auf der Grundlage der jeweils gültigen Preise für Dienstleistungen und den Auftraggeber durch dessen Unterschrift AGB für Dienst- und Wer- kleistungen der GESELLSCHAFT. Lieferfristen: Lieferfristen sind nur verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich durch die GE- SELLSCHAFT als „verbindlich“ bezeichnet wurden. Die Verbindlichkeit der Frist setzt die recht- zeitige Erbringung aller notwendigen Beistellungen und Mitwirkungsleistungen durch den KUN- DEN voraus. Die Frist gilt als eingehalten a) bei Lieferungen ohne Montage und Installation, wenn die Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist von der AMB schriftlich bestätigt werdenGESELLSCHAFT oder einem Zulieferer / Subunternehmer der GESELLSCHAFT zum Versand an den KUNDEN gebracht oder zur Abholung durch den KUNDEN bereitgestellt worden ist. Der Auftraggeber erklärt Falls die Abholung oder Lieferung sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden. 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtungaus Gründen, die der KUNDE zu vertreten hat, verzögert, gilt die Frist als eingehalten, wenn die Mitteilung der Ver- sandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt; oder b) bei Lieferung mit Montage und Installationsverpflichtung, sobald die Montage und Installation innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist. Lieferfristen verlängern sich für die ordnungsgemäße Ausführung GESELLSCHAFT angemessen bei Störungen aufgrund von EREIGNISSEN HÖHERER GEWALT und anderer durch die GESELLSCHAFT nicht zu vertre- tenden Hindernisse wie z.B. Aussperrungen, Störungen bei der Bestellung notwendigen Unterlagen (PläneEigenbelieferung, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellenBetriebsstö- rungen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen seinWird die Lieferung oder Leistung dadurch dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, dass eine auftragsgemäße Ausführung wird die GESELLSCHAFT endgültig von der Bestellung möglich istLeistungspflicht frei. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur Lagerung: Wird der Versand oder die Zustellung auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell oder durch Verschulden des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetztKUN- DEN verzögert, so gilt kann nach Anzeige der Versandbereitschaft Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jede vollendete Woche dem KUNDEN berechnet werden; das vertragsgegenständliche Material bzwLa- gergeld wird auf 5% des Rechnungsbetrages begrenzt. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars Das nach vorstehender Regelung zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränktzahlende Lagergeld ermäßigt sich, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handeltKUNDE den Nachweis eines wesentlich gerin- geren Schadens durch Lagerung führt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werdenIm Übrigen bleiben weitergehende Schadensersatzan- sprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen unberührt. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. 8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Handelsware

Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS1 Geltungsbereich (1) Die vorliegenden allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Anschließungsverträge, die die Girrbach - HiFi, Video, TV, Service GmbH, Xxxxxxxxxx Xxx. Für alle Verträge über die Überlassung von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH 00/00, 00000 Xxxxxxx, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dresden unter HRB 212, (im Folgenden kurz AMB genannt). Für Verträge der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden Auftraggeber "Girrbach" genannt) haben nur dann Gültigkeitals Versorger mit ihren Kunden schließt und die den Anschluss sowie die Versorgung mit TV-, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als ZustimmungRundfunk-, Telekommunikationssignalen und / oder Kabel-Internet und Kabel-Telefondienst zum Gegenstand haben. (2. ) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben Vorrang vor den vorliegenden Geschäftsbedingungen, sofern diese in Textform erfolgen. (1) Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes Girrbach sind freibleibend und sind danach unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als gegenstandlos zu betrachtenverbindlich gekennzeichnet sind. (2) Das Ausfüllen des Vertragsformulars durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot im Sinne des § 145 BGB. (3) Der Vertrag kommt im Regelfall mit Zugang des Bestätigungsschreibens der Girrbach, spätestens mit der Bereitstellung des beauftragten Produkts, zustande. (4) Grundlage des Vertrages ist das Bestätigungsschreiben, das Anschlussvertragsformular, die vorliegenden Geschäftsbedingungen und die Preisliste in der aktuellen Fassung. (5) Girrbach behält sich vor, im Einzelfall den Abschluss des Vertrages von der Vorlage einer Gestattungserklärung des dinglich Berechtigten über die Nutzung des Grundstücks bzw. der Wohnung abhängig zu machen oder bei Zweifeln am Vorliegen einer solchen Gestattung während der Laufzeit des Vertrages eine solche Erklärung verlangen. (1) Girrbach überlässt dem Kunden im Rahmen der technischen, rechtlichen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb ihres Versorgungsgebietes über einen einzurichtenden Zugang das beauftragte Produkt. (2) Erbringt Girrbach bestimmte Leistungen über den beschriebenen Leistungsumfang hinaus unentgeltlich, so hat der Kunde darauf keinen Anspruch. Girrbach kann diese Leistungen jederzeit und ohne Vorankündigung einstellen. Ansprüche des Kunden ergeben sich daraus nicht. (3) Wünscht der Kunde während der Vertragslaufzeit den Wechsel des von ihm bei Vertragsschluss gewählten Tarifs, hat er dies Girrbach in Textform anzutragen. Die vorliegende Bestellung wird Vertragsänderung kommt mit Zugang eines Bestätigungsschreibens der Girrbach zustande und gilt ab dem Folgemonat, sofern nicht anders vereinbart wird. Der Kunde hat die Kosten des Tarifwechsels gemäß der Preisliste zu tragen. (4) Der Kunde kann jederzeit von Xxxxxxxx unentgeltlich verlangen, dass er in ein öffentliches, nicht notwendigerweise anbietereigenes Teilnehmerverzeichnis mit seiner Rufnummer, seinem Namen und seiner Anschrift aufgenommen wird. Der Kunde kann jederzeit den Umfang der Eintragung erweitern oder beschränken oder der Veröffentlichung in Zukunft widersprechen. (1) Die Leistungserbringung setzt einen Hausanschluss, einen Anschluss an das Breitbandkabelnetz der Girrbach und ein Hausverteilernetz voraus. Fehlt es an einer der vorgenannten Voraussetzungen oder entfällt eine während der Vertragslaufzeit aus einem Grund, den die Girrbach nicht zu vertreten hat, kann Xxxxxxxx den Vertrag außerordentlich kündigen. (2) Girrbach richtet den Anschluss zu den vereinbarten Leistungen in den Räumen des Kunden betriebsfertig ein. Hierfür berechnet Xxxxxxxx dem Kunden eine einmalige Anschlussgebühr gemäß der Preisliste. Xxxxxxxx erbringt seine Leistungen bis zur ersten Antennenanschlussdose und trägt bis dahin auch die Gewährleistung. (3) Die von Girrbach für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlichdie Bereitstellung des Anschlusses installierte und überlassene Hardware oder Software verbleibt im Eigentum der Girrbach. Getroffene Vereinbarungen haben Eine etwaige Verbindung erfolgt nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt zu einem vorübergehenden Zweck (§ 95 BGB). Sie darf keinem Dritten überlassen werden und nur an dem eingerichteten Standort zu dem vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden. Der Auftraggeber erklärt Kunde ist verpflichtet, die Hardware und Software pfleglich zu behandeln und vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. (4) Girrbach übernimmt keine Garantie für die technische Kompatibilität der Endgeräte des Kunden mit dem eingerichteten Anschluss. (5) Die überlassene Hardware und die Software hat der Kunde spätestens zwei Wochen nach der Beendigung des Vertrages unaufgefordert auf eigene Kosten und eigene Gefahr an Girrbach zurückzugeben. Gibt der Kunde die überlassende Hardware und Software nicht, nicht vollständig oder in einem beschädigten Zustand zurück, behält sich einverstandenGirrbach das Recht vor, dass seine Firmendaten von dem Kunden Schadensersatz zu verlangen. (1) Die einmaligen und monatlichen Entgelte für Ausstellungs- die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, aus der Preisliste. (2) Die Entgelte sind in Euro angegeben und Messezwecke zwischen verstehen sich inklusive der AMB gesetzlichen Mehrwertsteuer. Girrbach ist berechtigt, bei einer Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer die Entgelte entsprechend anzupassen. (3) Die vereinbarte Zahlweise ergibt sich aus dem Anschlussvertragsformular. Sofern der Kunde per Bankeinzug bezahlt, erteilt er Girrbach ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat. Der Kunde hat während der gesamten Vertragslaufzeit für ausreichende Deckung des angegebenen Xxxxxx zu sorgen. Das vereinbarte Entgelt wird quartalsweise fällig und als Vierteljahresrate am Monatsende des jeweils ersten Monats im Quartal vom Konto des Kunden abgebucht. Einmalige Gebühren wie die Anschlussgebühr sind bei Vertragsschluss fällig. (4) Die Rechnungen erhält der Messe Congress Graz ausgetauscht Kunde für den jeweiligen Abrechnungsmonat nach seiner Xxxx kostenfrei per E-Mail, per Post oder zur Abholung in einer Filiale der Girrbach. (5) Einwendungen gegen die Rechnung hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung zu erheben. Hat der Kunde nicht innerhalb der vorgenannten Frist Einwendungen erhoben, gilt die Rechnung als genehmigt. (6) Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, die Girrbach durch eine Mahnung, ein nicht eingelöstes oder retourniertes Lastschriftmandat oder durch fehlende Kontodeckung entstehen. (7) Ist der Kunde mit einem Betrag von mindestens 100,00 € in Verzug, kann Girrbach die zu erbringende Leistung auf Kosten des Kunden unter den Voraussetzungen des § 61 (4) Telekommunikationsgesetz (TKG) sperren. Girrbach wird die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich androhen. Der Kunde bleibt auch bei einer Sperre verpflichtet, die monatlichen Entgelte zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen des Zahlungsverzuges bleibt hiervon unberührt. (1) Der Kunde hat auf eigene Kosten für notwendige Endgeräte (z.B. das Fernsehgerät) sowie Elektrizität und Erdung zu sorgen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, Xxxxxxxx für die Einrichtung, Störungsbeseitigung oder Instandhaltung nach vorheriger Absprache Zugang zum Grundstück und den Räumen des Kunden zu gewähren. (3) Der Kunde ist verpflichtet, die von Xxxxxxxx bereitgestellten Leistungen ausschließlich zu privaten Zwecken und im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Es ist dem Kunden untersagt, den eingerichteten Anschluss und die Dienste der Girrbach missbräuchlich zu nutzen. Insbesondere hat es der Kunde zu unterlassen, Schadsoftware zu übertragen, die Dienste der Girrbach für Massenkommunikation, wie z.B. Callcenter-Aktionen, zu nutzen oder die empfangenen Signale der Girrbach außerhalb der eigenen Wohnung weiterzuleiten. (4) Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Nutzung der Leistungen der Girrbach ausschließlich Personen zu gestatten, die mit ihm in einem Haushalt leben. Dem Kunden ist es untersagt, die Leistungen der Girrbach Dritten zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen oder selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten aufzutreten. Der Kunde haftet für alle Entgelte und Schäden, die durch die von ihm zu vertretende unbefugte Nutzung durch Dritte entstehen. (5) Der Kunde ist verpflichtet, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um seinen Anschluss und die zur Nutzung dieses Anschlusses eingesetzten Endgeräte vor einer unbefugten Drittnutzung zu schützen. Hierzu gehören insbesondere die Verwendung von PINs und Passwörtern, soweit dies technisch möglich ist. Der Kunde ist verpflichtet, diese geheim zu halten und unverzüglich zu ändern, wenn er eine unberechtigte Nutzung eines Dritten vermutet. (6) Der Kunde ist verpflichtet, eine Änderung des Namens, der Anschrift, der Bankverbindung und / oder der E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. (1) Störungen beseitigt Girrbach im Rahmen ihrer bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten an Werktagen in der Regel binnen 24 Stunden und an Wochenenden sowie Feiertagen in der Regel bis zum Ablauf des darauffolgenden Werktages. (2) Der Kunde ist verpflichtet, der Girrbach erkennbare Störungen, Mängel oder Schäden an der Hardware unverzüglich anzuzeigen. Hierfür steht dem Kunden die im Anschlussvertrag aufgeführte Servicenummer zur Verfügung. (3) Zu Instandhaltungs- oder Änderungsarbeiten am Anschluss oder der Hardware der Girrbach ist der Kunde nicht berechtigt. Diese dürfen ausschließlich von Girrbach ausgeführt werden. (4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung) Girrbach wird den Kunden von einer vorübergehenden, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, unerheblichen Leistungseinstellung oder -beschränkung vorab unterrichten; es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMBdass die Unterrichtung nach den Umständen des Einzelfalles vorab nicht möglich ist. (5) Bei Störungen, die sich über einen Zeitraum von mehr als zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung erstrecken, gelten die gesetzlichen Entschädigungsregelungen laut TKG §58 (3). (1) Girrbach haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle daraus resultierenden Schäden unbeschränkt. Hat Auch für schuldhaft verursachte Schäden aus der Auftrag- geber Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Girrbach unbegrenzt. (2) Girrbach haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Mängelrüge zu Recht erhobenHaftung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Eine wesentliche Pflicht ist eine Pflicht, so deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Es gilt darüber hinaus die Haftungsbegrenzung nach § 70 TKG. (3) Im Übrigen ist die Gewährleistungspflicht Haftung für die fahrlässige Verletzung sonstiger Pflichten ausgeschlossen. (4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und nach § 69 TKG bleibt unberührt. (1) Girrbach ist berechtigt, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten ohne vorherige Zustimmung des Kunden zu übertragen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. (2) Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung der Girrbach auf einen Dritten übertragen. Girrbach erhebt eine einmalige Verwaltungsgebühr bei Vertragsübernahme gemäß der Preisliste. (1) Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit des Vertrages 24 Monate. (2) Der Vertrag kann mit einer Frist von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränktdrei Monaten, soweit es sich bei erstmals zum Ablauf der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt Mindestvertragslaufzeit, gekündigt werden. (3) Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages stillschweigend und kann vom Kunden zum Monatsende gekündigt werden. (4) Wechselt der Kunde während der Vertragslaufzeit seinen Wohnsitz an einen Ort, der außerhalb des Versorgungsgebietes der Girrbach liegt, ist der Kunde abweichend der Absätze 1 bis 3 zur Kündigung des Vertrages zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. Zieht der Kunde an einen Ort, der innerhalb des Versorgungsgebietes der Girrbach liegt, wird der Vertrag am neuen Wohnort unverändert fortgesetzt. (5) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (6) Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang beim Vertragspartner an. (7) Die Kündigungserklärung hat in Textform zu erfolgen. Die Auslieferung Girrbach handelt nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Nähere datenschutzrechtliche Hinweise ergeben sich aus der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitigallgemeinen Datenschutzerklärung der Girrbach, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung die mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung stehtgestellt wird. 8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, (1) Der Kunde kann keine Gewähr zur Beilegung eines Streits mit der Girrbach durch einen Antrag bei der Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur ein außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnetin § 68 TKG geregelten Fälle einleiten. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen(2) An alternativen Streitbeilegungsverfahren vor einer allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle nimmt Girrbach nicht teil. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

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Samples: Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS 1🡺 Er benennt eine von der Geschäftsleitung für die Abwicklung von Audits verantwortliche Kontaktperson. Für Diese ist in der Regel der für das jeweilige Managementsystem benannte Beauftragte. 🡺 Jeder Auditor muss von einem Betreuer begleitet werden, es sei denn es besteht eine andere Vereinbarung. Betreuer werden zur Unterstützung des Audits für die Begleitung des Auditteams abgestellt. 🡺 Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach erfolgter Erteilung der Zertifikate bzw. Zertifikats- ergänzungen alle Verträge wichtigen Änderungen der Zertifizierungsstelle unverzüglich schriftlich mitzuteilen (z. B.: Änderungen zu: der Rechts- oder Organisationsform, den wirtschaftlichen oder den Besitzverhältnisse, der Organisation und des Managements [wie Schlüsselpersonal in leitender Stellung, Entscheidungs- oder Fachpersonal, etc.], der Kontaktadresse und der Standorte, dem Geltungsbereich des zertifizierten Managementsystems, sowie wesentliche Veränderungen des Managementsystems und der Prozesse). 🡺 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Zertifizierungsstelle unverzüglich über schwerwiegende Vorfälle (z. B.: Rückrufe, Arbeitsunfälle, Störfälle) zu informieren. Die Zertifizierungsstelle wird ihrerseits entsprechende Schritte zur Beurteilung der Lage und deren Auswirkung auf die Zertifizierung unternehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. 🡺 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Beanstandungen und ihre Behebungen bezüglich des Managementsystems und seiner Wirksamkeit aufzuzeichnen und dem Auditor im Audit zu dokumentieren. 🡺 Der Auftraggeber ist verpflichtet, in Abhängigkeit der Schwere der Nichtkonformität, das Audit- Team innerhalb von 6 Wochen nach dem letzten Tag des Audits entweder über die Überlassung von beweglichen Sachen gelten festgelegten Korrekturmaßnahmen und Zieltermine oder über die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Umsetzung der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH (im Folgenden kurz AMB genannt)Korrekturmaßnahmen zu unterrichten. Für Verträge der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden Auftraggeber genannt) haben nur dann Gültigkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmung. 2. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachten. 3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. 🡺 Der Auftraggeber informiert die Zertifizierungsstelle zur Vermeidung von Konfliktsituationen zwischen der Zertifizierungsstelle und einem Beratungsunternehmen über vor oder nach Vertragsschluss in Anspruch genommene Beratungsleistungen auf dem Gebiet von Managementsystemen. Das schließt auch solche Organisationen ein, die „In-House- Trainings" oder interne Audits zum Managementsystem durchgeführt haben. 🡺 Im Rahmen der Aufrechterhaltung der Akkreditierung/Benennung erklärt sich einverstandender Auftraggeber bereit, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB ein eventuelles Witness-Audit (Teilnahme des Akkreditierers oder zulassende Behörde an einem (Re)Zertifizierungs-/Überwachungsaudit) in seinem Unternehmen durchgeführt und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden. 4Akkreditierer oder die zulassende Behörde Einsicht in die Akten erhält. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. 🡺 Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. 8. Für Bestellungen und AufträgeRecht, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann von der Zertifizierungsstelle benannten Auditoren abzulehnen. Kann nach 3-maligem Vorschlag keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen Einigung erzielt werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet. 9der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. 🡺 Der Auftraggeber ist nicht berechtigtverpflichtet, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung bei Anwendung des Verfahrens der Verbundzertifizierung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn Management-Systemen alle Bedingungen zur Verbundzertifizierung zu erfüllen und ihre Nichterfüllung der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widersprichtZertifizierungsstelle umgehend zu melden. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS1 Grundlegende Bestimmungen (1. Für alle Verträge über ) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Überlassung von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH Sie mit uns als (2) Verbraucher im Folgenden kurz AMB genanntSinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. § 2 Gegenstand und Zustandekommen des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von digitalen Veranstaltungs-Tickets. (2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Ticket-Angebots auf unserer Seite, unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Bestellsystem zu den in der Angebotsbeschreibung angegebenen Bedingungen. (3) Der Vertrag kommt über das Online-Bestellsystem wie folgt zustande: (4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail). Für Verträge , welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können. (5) Die Abwicklung der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende Bestellung und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (Übermittlung aller im Folgenden Auftraggeber genannt) Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben nur dann Gültigkeitdeshalb sicherzustellen, wenn dass die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der AMB gelten somit Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht als Zustimmungdurch SPAM-Filter verhindert wird. 2. (1) Die Angebote Durchführung der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos Veranstaltungen erfolgt in der in den jeweiligen Angeboten beschriebenen Form zu betrachtenden vereinbarten Terminen. 3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie (2) Soweit die Durchführung der Veranstaltungen von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt Teilnehmerzahl abhängig ist, ergibt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werdendie Mindest-Teilnehmerzahl aus dem jeweiligen Angebot. 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch (3) Bei Absage einer Einzel-Veranstaltung aufgrund kurzfristigen Ausfalls des Veranstaltungsleiters wegen Krankheit oder aus sonstigem wichtigen Grund werden die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kannbereits erbrachten Leistungen unverzüglich zurückerstattet. 5(4) In Zusammenhang mit der Nutzung von Veranstaltungsräumen und Objekten haben Sie die örtlich ausliegenden Hausordnungen einzuhalten. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material Sie müssen sich an unsere Weisungen bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMBdie Weisungen des Veranstaltungsleiters halten. § 4 Zurückbehaltungsrecht § 5 Rechtswahl (1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommenentzogen wird (Günstigkeitsprinzip). 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit (2) Die Bestimmungen des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werdenUN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. 8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS1 Geltungsbereich 1. Für alle Verträge über die Überlassung von beweglichen Sachen gelten die folgenden Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der AMB Ausstellungsservice mainzplus CITYMARKETING GmbH, Bereich Mainz Congress, Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx - nachfolgend mainzplus genannt - gelten für die Vermietung von Hallen, Räumen, Sälen und Messebau GmbH (Flächen der im Folgenden kurz AMB Mietvertrag bezeichneten Versammlungsstätte, für die Vermietung mobiler Einrichtungen und für die Erbringung veranstaltungsbegleitender Dienstleistungen. 2. Diese AGB gelten gegenüber natürlichen Personen (nachfolgend Privatpersonen genannt), gegenüber gewerblich handelnden Personen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie gegenüber öffentlich rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend Unternehmen genannt). Für Verträge der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbHGegenüber Unternehmen gelten diese AGB auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse, Division Logistics, solange sie nicht durch eine aktualisierte Fassung ersetzt werden. Zusätzliche oder widersprechende Vertragsbedingungen unserer Mieter gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden Auftraggeber genannt) haben nur dann Gültigkeitnur, wenn die AMB diesen mainzplus sie ausdrücklich schriftlich zustimmtanerkannt hat. Erfüllungshandlungen Werden mit dem Mieter im Vertrag oder in einer Anlage zum Vertrag abweichende Vereinbarungen getroffen, haben diese Vereinbarungen stets Vorrang gegenüber der AMB gelten somit entsprechenden Regelung innerhalb dieser AGB. 1. Verträge mit der mainzplus bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform mit Unterschrift beider Vertragspartner. Von der mainzplus unterschriebene Vertragsausfertigungen müssen durch den Mieter gegengezeichnet und innerhalb der vertraglich bezeichneten Annahmefrist bei der mainzplus eingehen. Übersendet die mainzplus nicht als Zustimmungunterschriebene Ausfertigungen eines Vertrags an den Mieter kommt der Vertrag erst zustande, wenn der Mieter zwei Vertragsausfertigungen unterschreibt diese innerhalb der im Vertrag bezeichneten Frist der mainzplus zukommen lässt und anschließend eine gegengezeichnete Vertragsausfertigung zurück erhält. 2. Die Angebote mainzplus ist berechtigt die Wirksamkeit des Miet-/ Veranstaltungsvertrags davon abhängig zu machen, dass der AMB Mieter gegenüber der mainzplus den Abschluss eines Catering-Vertrags für die gastronomische Versorgung der Veranstaltungsbesucher innerhalb angemessener Frist nachweist (vgl. auch § 10 Ziffer 2). Bei nicht rechtzeitigem Nachweis des Abschlusses eines Cateringvertrags ist die mainzplus zum Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt. Soweit vertraglich keine abweichende Frist festgelegt ist, hat der Mieter den Nachweis des Abschlusses eines Cateringvertrags bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu führen. 3. Werden im Rahmen der Durchführung des Vertrags Ergänzungen oder Änderungen zum Vertrag vereinbart, gilt das Schriftformerfordernis als eingehalten, wenn die jeweilige Erklärung in elektronischer Form oder per Fax übermittelt und von der anderen Seite bestätigt wird. Die Lieferung und der Aufbau von medien- und veranstaltungstechnischen Einrichtungen können auch durch Übergabeprotokoll bestätigt werden. 4. Mündliche oder schriftliche Reservierungen halten nur die Option zum späteren Vertragsabschluss auf Grundlage der Vertragsbedingungen der mainzplus offen. Sie enden mit Ablauf der in der Reservierung oder im Vertrag genannten Bestätigungsfrist ohne dass es einer zusätzlichen Benachrichtigung des Inhabers der Reservierung bedarf. Reservierungen sind nicht auf Dritte übertragbar. 1. Vertragspartner sind die mainzplus und der Mieter. Ist der Mieter ein Vermittler oder eine Agentur, hat der Xxxxxx seinen Auftraggeber (Dritten) schriftlich im Vertrag zu benennen und ihn von allen vertraglichen Pflichten, einschließlich dieser AGB und von den „Sicherheitsbestimmungen“ in Kenntnis zu setzen. Gegenüber der mainzplus bleibt der Mieter für die Erfüllung aller Pflichten, die dem „Veranstalter“ nach dem Wortlaut dieser AGB obliegen, verantwortlich. 2. Die unentgeltliche Überlassung oder entgeltliche Untervermietung von Räumen und Flächen ganz oder teilweise an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung durch der mainzplus. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Dritte im Vertrag neben dem Xxxxxx namentlich benannt ist. 3. Der Mieter hat mainzplus auf Anforderung vor der Veranstaltung eine mit der Leitung der Veranstaltung beauftragte Person namentlich schriftlich zu benennen, die die Funktion und Aufgaben des Veranstaltungsleiters für den Mieter nach Maßgabe dieser AGB und der Sicherheitsbestimmungen wahrnimmt. 4. Xxxxxx, die eine Messe oder Ausstellung durchführen, sind verpflichtet, an ihre Aussteller die „Sicherheitsbestimmungen“ der mainzplus verbindlich weiterzugeben. Der Mieter ist gegenüber der mainzplus verpflichtet, die Einhaltung dieser Bestimmungen sicherzustellen. 1. Die Überlassung von Veranstaltungsräumen und -flächen erfolgt auf Grundlage behördlich genehmigter Rettungswege- und Bestuhlungspläne mit festgelegter Besucherkapazität. Eine Änderung des im Vertrag bezeichneten Veranstaltungstitels, des Zeitraums der Veranstaltung, der Veranstaltungsart, vereinbarter Veranstaltungsinhalte, des Nutzungszwecks oder ein Wechsel des Vertragspartners (Veranstalters) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der mainzplus. Die Zustimmung kann ohne Angaben von Gründen verweigert werden. Eine Zustimmung ist nur möglich, wenn die Interessen der mainzplus insbesondere im Hinblick bereits bestehende oder geplante Veranstaltungen nicht beeinträchtigt werden. 2. Die exakte Bezeichnung der angemieteten Räume und Flächen, des Veranstaltungstitels, der maximalen Besucherkapazitäten und des Nutzungszwecks erfolgt schriftlich im Vertrag oder in einer Anlage zum Vertrag. Sind keine Angaben zu Besucherkapazitäten im Vertrag getroffen, kann der Mieter unter Darlegung seiner Veranstaltungsplanung jederzeit die bestehenden, genehmigten Rettungswege- und Bestuhlungspläne einsehen. Der Mieter hat in jedem Fall sicherzustellen, dass es zu keiner Überfüllung von Veranstaltungsräumen kommt und bei öffentlichen Veranstaltungen keinesfalls mehr Karten in Umlauf kommen als Besucherplätze im Rettungswege- und Bestuhlungsplan ausgewiesen sind. 3. Trägt der Mieter bei der Übernahme der Versammlungsstätte und ihrer Einrichtungen keine Beanstandung vor, so gelten sie als einwandfrei übernommen, soweit es sich nicht um verborgene Mängel handelt. Meldet der Mieter bei der Übernahme der mainzplus bereits vorhandene Schäden, sind diese schriftlich festzuhalten und finden bei der Rückgabe entsprechende Berücksichtigung. Beide Seiten können bei Übergabe die Anfertigung eines schriftlichen Übergabeprotokolls verlangen. Stellt der Mieter zu einem späteren Zeitpunkt Schäden fest oder verursacht er oder seine Besucher einen Schaden ist er zur unverzüglichen Anzeige gegenüber der mainzplus verpflichtet. 4. Alle angemieteten Räume werden mit der vorhandenen raumspezifischen Grundausstattung vermietet. Die Bereitstellung einer besonderen Ausstattung und Technik ist rechtzeitig zusätzlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Der Mieter hat keinen Anspruch darauf, dass eine vorhandene Ausstattung des Xxxxx xxxxxxxx wird. Veränderungen an den überlassenen Räumen, Sälen oder Hallen, die Änderung von Rettungswege- und Bestuhlungsplänen sowie Auf- und Einbauten können nur mit schriftlicher Zustimmung der mainzplus und nach Vorliegen ggf. erforderlicher behördlicher Genehmigungen erfolgen. Dauer, Kosten und Risiko des Genehmigungsverfahrens sowie erforderliche Bauabnahmen gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters. 5. Finden in der Versammlungsstätte zeitgleich mehrere Veranstaltungen statt, legt die mainzplus die Zu- und Ausgangswege zum Mietobjekt so fest, dass es möglichst zu keiner gegenseitigen Störung der jeweils anderen Veranstaltung kommt. Der Mieter hat keinen vertraglichen Anspruch darauf, einen speziellen Eingang (z.B. Haupteingang) als Zu- und Ausgang zu erhalten. 6. Veranstaltungsräume, /-flächen, /- einrichtungen und /-technik müssen in einwandfreiem, zumindest aber in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem sie übernommen wurden. Alle für 14 Tage ab Absendung die Veranstaltung vom Veranstalter eingebrachten Gegenstände, Aufbauten und Dekorationen sind bis zum vereinbarten Abbauende restlos zu entfernen und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen. Die Versammlungsstätte ist in geräumten Zustand an die mainzplus zurückzugeben. 7. Durch die Veranstaltung verursachte notwendige Reparaturen oder Neuanschaffungen zur Wiederherstellung des Angebotes ursprünglichen Zustandes werden auf Kosten des Mieters durch Fachfirmen ausgeführt. Soweit eine Grundreinigung in den Nutzungsentgelten enthalten ist, werden nur über den üblichen Verschmutzungsgrad hinausgehende Sonderreinigungen zu Lasten des Mieters veranlasst und sind danach als gegenstandlos zu betrachtenihm diese nach Zeit- und Materialaufwand in Rechnung gestellt. 8. Eine stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses bei verspäteter Rückgabe ist ausgeschlossen. Die Vorschrift des § 545 BGB findet keine Anwendung. Räumt der Xxxxxx nicht rechtzeitig die Versammlungsstätte so wird je angefangene Stunde ein Zuschlag von 15% auf die übliche Entgelte berechnet. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt in einem solchen Fall vorbehalten. 1. Die vertraglich vereinbarten Entgelte und Zahlungsfristen ergeben sich aus dem Vertrag oder aus einer Anlage zum Vertrag. Verbrauchs- und nutzungsabhängige Entgeltkomponenten werden gesondert in Rechnung gestellt. 2. Abhängig von der Art der Veranstaltung, der erwarteten Besucheranzahl und möglicher Sicherheits- und Brandschutzrisiken insbesondere infolge eingebrachter Einrichtungen, Aufbauten, Ausschmückungen oder Effekte, können für den Veranstalter nutzungsbedingte Kosten durch die notwendige Anwesenheit einer Brandsicherheitswache, von Sanitätsdienstkräften, von Einlass- und Ordnungsdienstpersonal oder von technischem Fachpersonal (vgl. § 40, 41 MVStättVO) entstehen. Grundlage für die Bemessung ist das bestehende Sicherheitskonzept für die Versammlungsstätte. 3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlichmainzplus ist berechtigt Vorauszahlungen in Höhe der vereinbarten Entgelte und in Höhe der zu erwartenden Verbrauchs- und nutzungsabhängigen Entgeltkomponenten vom Mieter zu verlangen. Getroffene Vereinbarungen haben nur GültigkeitSoweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, wenn sie von sind diese bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen Veranstaltung auf das Konto der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werdenmainzplus zu leisten. 4. Mit Zur Absicherung von Haftungsansprüchen aus dem Vertragsverhältnis ist die mainzplus berechtigt auch nach Vertragsabschluss zusätzlich Sicherheitsleistung (Kaution) wegen zu erwartender veranstaltungsbedingter Beschädigungen gemäß § 14 Ziffer 2 und 3 vor Durchführung der Unterschrift Veranstaltung vom Mieter zu verlangen. 4. Alle Zahlungen sind ohne Abzüge, Bankspesenfrei an eine auf der Bestellung übernimmt Rechnung angegebene Bankverbindung der Auftraggeber mainzplus zu zahlen. Rechnungen der mainzplus können elektronisch als PDF-Datei entsprechend Artikel 233 Absatz 1 Satz 2 MwStSystRL übermittelt werden. 5. Werden vereinbarte Zahlungen nicht fristgerecht vor der Veranstaltung geleistet, kann die mainzplus die zur Verfügung Stellung der Versammlungsstätte verweigern. Die mainzplus ist in diesem Fall auch die Verpflichtung, die berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. 6. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig. Ist der Mieter eine „Privatperson oder Verbraucher“ beträgt der Zinssatz für die ordnungsgemäße Ausführung Entgeltforderung 5 % über dem Basiszinssatz der Bestellung notwendigen Unterlagen Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. 1. Die Werbung für die Veranstaltung liegt in der rechtlichen Verantwortung des Mieters. Die Errichtung und Anbringung von Werbetafeln oder Plakaten an der Versammlungsstätte (Plänean Wänden, Modelle Säulen etc.) termingerecht zur Verfügung ist nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der mainzplus zulässig. Alle genehmigten Plakatierungen und Hinweisschilder sind unverzüglich nach der Veranstaltung durch den Mieter zu stellenentfernen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem Der Mieter trägt im Hinblick auf Farbtöne etcalle von ihm angebrachten Werbemaßnahmen auf dem Gelände der Versammlungsstätte die Verkehrssicherungspflicht. Hierzu zählt auch die besondere Sicherungspflicht bei sturmartigen Windverhältnissen.) unverbindliche Beispiele darstellen 2. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert Wildes Plakatieren ist gesetzlich verboten und verpflichtet den Mieter zum Schadensersatz. Eine Plakatierung hat ausschließlich über die Deutsche Städtemedien, Xxxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxx- Xxxxxx, Tel.: 06143/ 72530, zu erfolgen. 3. Die Werbung auf dem Gelände der mainzplus kann seitens der mainzplus entgeltlich übernommen werden. Die mainzplus ist berechtigt, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“in Veranstaltungsprogrammen und im Internet auf die Veranstaltung hinzuweisen. 4. Der Auftraggeber nimmt zur KenntnisMieter hält die mainzplus unwiderruflich von allen Ansprüchen frei, die dadurch entstehen, dass es die Veranstaltung oder die Werbung für die Veranstaltung gegen Rechte Dritter, insbesondere gegen Urheberrechte, Bild- und Namensrechte, Markenrechte, Wettbewerbsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt. Die Freistellungsverpflichtung erstreckt sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöneauf alle etwaig anfallenden Abmahn-, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt Gerichts- und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kannRechtsverfolgungskosten. 51. Der Auftraggeber haftet Die rechtzeitige Anmeldung und Entrichtung der Gebühren für sämtliches ihm überlassenes Material die Aufführung oder Wiedergabe leistungsschutzrechtlich geschützter Werke bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) – bzw. Mobiliar bis bei der GVL (Gesellschaft zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMBVerwertung von Leistungsschutzrechten mbH) sind alleinige Pflichten des Mieters. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials Die mainzplus kann rechtzeitig vor der Veranstaltung den schriftlichen Nachweis der Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA bzw. Mobiliars ist AMB berechtigtGVL, fehlende den schriftlichen Nachweis der Rechnungsstellung durch die GEMA bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellenGVL oder den schriftlichen Nachweis der Entrichtung der Gebühren gegenüber der GEMA / GVL vom Mieter verlangen. Ist der Messestand bei Anlieferung Mieter zum Nachweis der Gebührenzahlung nicht besetztbereit oder hierzu nicht in der Lage, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei kann die mainzplus die Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe der Übergabe voraussichtlich anfallenden GEMA-Gebühren vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur Mieter rechtzeitig bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung stehtverlangen. 8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS1 Grundlegende Bestimmungen (1. Für ) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (wolk AG) über die Überlassung Internetseite xxx.xxxxxxxxxx.xxx schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen. (2) Verbraucher im Folgenden kurz AMB genanntSinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. § 2 Zustandekommen des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren. (2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. (3) Der Kaufvertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande: (4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail). Für Verträge , welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können. (5) Die Abwicklung der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende Bestellung und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (Übermittlung aller im Folgenden Auftraggeber genannt) Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben nur dann Gültigkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmung. 2. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachten. 3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstandendeshalb sicherzustellen, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden.insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. § 3 Individuell gestaltete Waren 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, (1) Sie stellen uns die für die ordnungsgemäße Ausführung individuelle Gestaltung der Bestellung notwendigen Unterlagen Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das Online-Bestellsystem oder spätestens unverzüglich nach Vertragsschluß per E-Mail zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten. (Pläne2) Sie verpflichten sich, Modelle etckeine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung. (3) termingerecht zur Verfügung Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler. (4) Sie erhalten von uns eine Korrekturvorlage übersandt, die von Ihnen unverzüglich zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich prüfen ist. Die Sind Sie mit dem Entwurf einverstanden, geben Sie die Korrekturvorlage durch Gegenzeichnung in Textform (z.B. E-Mail) zur Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster frei. (Pläne, Modelle etc.5) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem Soweit wir im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werdenRahmen der individuellen Gestaltung für Sie Texte, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur KenntnisBilder, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem FarbtöneGrafiken und Designs erstellen, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. 8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden unterliegen diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegebenUrheberrecht. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden § 4 Besondere Vereinbarungen zu verrechnen.angebotenen Zahlungsarten

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS1 Grundlegende Bestimmungen (1. Für ) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (VBS Hobby Service GmbH) über die Überlassung Internetplattform Otto schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen. (2) Verbraucher im Folgenden kurz AMB genannt)Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Für Verträge Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. (1) Gegenstand des Vertrages ist der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbHVerkauf von Waren. (2) Wird ein Artikel von uns bei Otto eingestellt, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners liegt in der Freischaltung der Angebotsseite bei Otto das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu den in der Artikelseite enthaltenen Bedingungen. (3) Die Zum Kauf beabsichtigten Waren sind im Folgenden Auftraggeber genannt"Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen des Bestellformulars erfolgt die Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) haben nur dann Gültigkeit, wenn bzw. den Kauf abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" kommt der AMB gelten somit nicht als ZustimmungKaufvertrag verbindlich zu Stande. 2(4) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachten. 3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen Sie haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstandendeshalb sicherzustellen, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden. 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzwinsbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. Mobiliars § 5 Besondere Vereinbarungen zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. 8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.angebotenen Zahlungsarten

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS1 Grundlegende Bestimmungen (1. Für alle Verträge ) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Glasfaser Flugzeug-Service GmbH) über die Überlassung Internetseite xxx.xxxxxxxx.xx schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen. (2) Verbraucher im Folgenden kurz AMB genanntSinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. § 2 Zustandekommen des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/ oder die Erbringung von Reparaturleistungen . (2) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail). Für Verträge der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im Folgenden Auftraggeber genanntjeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) haben nur dann Gültigkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmungannehmen können. 2(3) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Die Angebote Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und sind danach als gegenstandlos zu betrachteninsbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. § 3 Leistungserbringung bei Reparaturen (1) Soweit Reparaturleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Reparaturarbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte. 3. Die vorliegende Bestellung wird für (2) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere haben Sie den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- am Gerät bestehenden Defekt so umfassend als möglich zu beschreiben und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden. 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht das defekte Gerät zur Verfügung zu stellen. (3) Sie tragen die Kosten für die Übersendung des defekten Gerätes an uns. (4) Soweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Reparatur einschließlich Aufgabe des Gerätes zum Versand innerhalb von 5 - 7 Tagen nach Zugang des zu reparierenden Gerätes (bei vereinbarter Vorauszahlung jedoch erst nach dem Zeitpunkt Ihrer Zahlungsanweisung). (5) Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, können wir als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Diese Unterlagen müssen so beschaffen seinDies gilt bei Bestehen des gesetzlichen Widerrufsrechts jedoch nur, wenn Sie erst nach Ablauf der Widerrufsfrist von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich istuns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden§ 4 Zurückbehaltungsrecht, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster Eigentumsvorbehalt (Pläne, Modelle etc.1) werden Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränktausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. (2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. (3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes: a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen. c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. (1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. (2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. (3) Soweit ein Merkmal der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Austausch Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werdenAbweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde. 7(4) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen: a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers. b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Xxxx Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Auslieferung Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitigArt der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn die durch die Verbringung der Veranstaltung zur Verfügung stehtWare an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. 8c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Bestellungen und AufträgeDie Fristverkürzung gilt nicht: § 6 Rechtswahl, die Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, entzogen wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet(Günstigkeitsprinzip). 9. AMB (2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hochunser Sitz, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.rechtliches Sondervermögen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS 1. Für alle Verträge über die Überlassung von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH (im Folgenden kurz AMB genannt). Für Verträge der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden Auftraggeber genannt) haben nur dann Gültigkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmung. 2. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachten. 3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden. 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. 8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei vier Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 spätestens zwei Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 eine Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS1 Grundlegende Bestimmungen (1. Für alle Verträge ) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (FoodOase GmbH) über die Überlassung Internetseite xxx.xxxxxxxx.xx schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen. (2) Verbraucher im Folgenden kurz AMB genanntSinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. § 2 Zustandekommen des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren. (2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. (3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande: (4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z. B. per E-Mail). Für Verträge der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im Folgenden Auftraggeber genanntjeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) haben nur dann Gültigkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmungannehmen können. 2(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachten. 3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen Sie haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstandendeshalb sicherzustellen, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden. 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzwinsbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. Mobiliars § 3 Besondere Vereinbarungen zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachenangebotenen Zahlungsarten (1) Sofortüberweisung Zahlung über Klarna (2) SEPA-Lastschrift (Basis- und/ oder Firmenlastschrift) (3) Zahlung über "PayPal" / "PayPal Checkout" § 4 Zurückbehaltungsrecht, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränktEigentumsvorbehalt (1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. (2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. (3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes: a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen. c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. (1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. (2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. (3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen: a) Als Beschaffenheit der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch gelten nur unsere eigenen Angaben und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werdenProduktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers. 7b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Xxxx Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Auslieferung Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweitem Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitigArt der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben. (1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). (2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. (3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. § 7 Jugendschutz (1) Beim Verkauf von Ware, die den Regelungen des Jugendschutzgesetzes unterfällt, gehen wir nur Vertragsbeziehungen mit Kunden ein, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben. Auf bestehende Altersbeschränkungen wird in der jeweiligen Artikelbeschreibung hingewiesen. (2) Sie versichern mit Absenden Ihrer Bestellung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und dass Ihre Angaben bezüglich Ihres Namens und Ihrer Adresse richtig sind. Sie sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur Sie selbst oder solche von Ihnen zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte Personen, die das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung stehtgesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, die Ware in Empfang nehmen. 8. Für Bestellungen und Aufträge(3) Soweit wir aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet sind, eine Alterskontrolle vorzunehmen, weisen wir den mit der Lieferung beauftragten Logistikdienstleister an, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für BestellungenLieferung nur an Personen zu übergeben, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangendas gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, und sich im Zweifelsfall den Personalausweis der die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnetWare in Empfang nehmenden Person zur Alterskontrolle vorzeigen zu lassen. 9. AMB ist nur verpflichtet die (4) Soweit wir über das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter hinausgehend in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hochjeweiligen Artikelbeschreibung ausweisen, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen dass Sie für den Abschluss und eingeschobenen 4Kauf der Ware das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen, gelten vorstehende Absätze 1-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt 3 mit der Über- gabe und endet mit der RückgabeMaßgabe, dass anstelle des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestalters Volljährigkeit vorliegen muss. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.§ 8 Querfood Club

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS1 Grundlegende Bestimmungen (1. Für ) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge Verträge, die Sie mit uns als Anbieter über die Überlassung Internetseite xxx.xxxxxx-xxxx-xxxxx.xx schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen. (2) Verbraucher im Folgenden kurz AMB genanntSinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. § 2 Zustandekommen des Vertrages bei Download-Produkten (1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Download-Produkten (digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden). Für Verträge . (2) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande: (3) Die Abwicklung der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende Bestellung und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (Übermittlung aller im Folgenden Auftraggeber genanntZusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. § 3 Nutzungslizenz bei Download-Produkten (1) haben nur dann GültigkeitDie angebotenen Download-Produkte sind urheberrechtlich geschützt. Sie erhalten zu jedem bei uns erworbenen Download- Produkt eine einfache Nutzungslizenz, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmungsoweit im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist. (2) Die einfache Nutzungslizenz umfasst die Erlaubnis, eine Kopie des Download-Produkts für Ihren persönlichen Gebrauch auf Ihrem Computer bzw. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachtensonstigem elektronischen Gerät abzuspeichern und/oder auszudrucken. (3) Bei Download-Produkten besteht ausdrücklich kein Widerrufsrecht, da eine Nutzung, Ausdruck und/oder Speicherung nicht ausgeschlossen werden kann. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben § 4 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt (1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden. 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränktausüben, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht§ 5 Gewährleistung (1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. 8. Für Bestellungen und Aufträge(2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu überprüfen und uns schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangennach, kann hat dies keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werdenAuswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Für Bestellungen§ 6 Rechtswahl (1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, die soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, entzogen wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet(Günstigkeitsprinzip). 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS 1. Für 1.1 Kaufverträge, Mietverträge, Dienstverträge, Angebote, Lieferungen und alle Verträge über die Überlassung von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen sonstigen Leistungen der PM event GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH (im Folgenden kurz AMB genanntAGB). Für Verträge Die Vertragspartner der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbHPM event GmbH werden nachfolgend Kunden genannt. Mit Vertragsabschuss, Division Logisticsspätestens aber mit Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Kunden, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungendiese AGB als angenommen. Entgegenstehende Entgegenstehenden AGB und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden Auftraggeber genannt) haben abweichenden Vereinbarungen in anderen AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGBs sind nur dann Gültigkeitwirksam, wenn die AMB diesen PM event GmbH diese schriftlich bestätigt. Diese AGB gelten zudem für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich schriftlich zustimmtvereinbart werden. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als ZustimmungEs gilt immer die jeweils neue Fassung dieser AGB. 2. Die 1.2 Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz für den Geschäftsbetrieb der PM event GmbH gespeichert und nicht an Dritte herausgegeben. 1.3 Alle Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung PM event GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines verbindlichen Angebotes durch den Kunden und bei rechtzeitigem Eintreffen dieses Angebotes bei der PM event GmbH zustande. Ebenso durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder Überlassung des Angebotes Leistungsgegenstandes bzw. dem Beginn der Serviceleistungen durch die PM event GmbH. Ergänzungen, Abweichungen und sind danach als gegenstandlos zu betrachten. 3Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht Auf dieses Schriftformerfordernis kann mündlich nicht verzichtet werden. 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung1.4 Angebote, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (PläneKonzeptionen, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen seinMaterialaufstellungen, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich isttechnische Skizzen, Pläne und andere erarbeitete Inhalte unterliegen dem Urheberrecht. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden Weitergabe an Dritte ist nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommenvorherigen schriftlichen Einverständnis der PM event GmbH gestattet. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. 8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS1 Grundlegende Bestimmungen (1. Für alle Verträge ) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (FoodOase GmbH) über die Überlassung Internetseite xxx.xxxx.xxxxxxxx.xx schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen. (2) Verbraucher im Folgenden kurz AMB genanntSinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. § 2 Zustandekommen des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren. (2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das Online-Warenkorbsystem zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. (3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande: (4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail). Für Verträge der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners welches Sie innerhalb von 5 Tagen (soweit im Folgenden Auftraggeber genanntjeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) haben nur dann Gültigkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmungannehmen können. 2(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. § 3 Besondere Vereinbarungen zu angebotenen Zahlungsarten (1) Zahlung über Klarna Sofortüberweisung: Verfügbar in Deutschland. Die Angebote Belastung Ihres Xxxxxx erfolgt unmittelbar nach Abgabe der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachtenBestellung. (2) SEPA-Lastschrift (Basis- und/ oder Firmenlastschrift) (3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben ) Zahlung über "PayPal" / "PayPal Checkout" § 4 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt (1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden. 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränktausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. (2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. (3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes: a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen. c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. (1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. (2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. (3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen: a) Als Beschaffenheit der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch gelten nur unsere eigenen Angaben und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werdenProduktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers. 7b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Xxxx Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Auslieferung Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweitem Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitigArt der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn die durch die Verbringung der Veranstaltung zur Verfügung stehtWare an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht. 8c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Bestellungen und AufträgeDie Fristverkürzung gilt nicht: § 6 Rechtswahl, die Erfüllungsort, Gerichtsstand (1) Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, entzogen wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet(Günstigkeitsprinzip). 9(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. AMB ist nur verpflichtet die Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringenEU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen3) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4Die Bestimmungen des UN-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnetKaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS 1Die Vermietung/ Nutzung beschränkt sich auf die nicht öffentliche, also private Nutzung. Für alle Verträge über Es darf nur der gemietete Teil des Saales genutzt werden. Eine Unterverpachtung ist nicht zulässig. Die Nutzung der Sportanlage ist aus versicherungsrechtlichen Gründen untersagt! Auf der gesamten Sportanlage sowie in allen Räumlichkeiten ist jegliche Art von Rauchen oder Dampfen verboten, mit Ausnahme der Terrasse des Vereinsheims. Bei der Vermietung enthalten ist die Überlassung von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nutzung der AMB Ausstellungsservice Gasträume, der Küche, der WC-Einrichtung sowie des Inventars. Inventar darf nur nach Genehmigung entfernt beziehungsweise anders positioniert werden. Sollte dieses doch genehmigt werden muss ein sicherer Aufbewahrungsort definiert und Messebau GmbH (nach der Vermietung alles an seine ursprüngliche Position gebracht werden. Alle Nutzer der Räumlichkeiten sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet. Eine etwaige Nutzung im Folgenden kurz AMB genannt)Außenbereich ist nach Absprache gestattet, für Grillen, Sektempfang und ähnlichem. Für Verträge Die gesetzlichen Bestimmungen für Lärmemission sind ein zu halten. Nicht gestattet sind Holzkohle Grills, übermäßige Beschallung oder Störung laufender Sportveranstaltungen. Einzelheiten bleiben der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbHHausordnung vorbehalten, Division Logisticszu deren Erlass ebenso wie zu deren Änderungen der Verein oder der Eigentümer nach billigem Ermessen berechtigt ist. Der Mieter ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und über das Jugendschutzgesetz verantwortlich. Der Vermieter übernimmt hier keine Haftung. Genehmigungen, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungenaufgrund der geplanten Nutzung notwendig sind, insbesondere durch gemeindliche, städtische Ämter, GEMA, etc. Entgegenstehende sind durch den Mieter vorab und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (auf dessen Kosten einzuholen. Er hat die im Folgenden Auftraggeber genannt) haben nur dann GültigkeitVerkehr erforderliche Sorgfalt eines Mieters walten zu lassen. Er haftet hierbei auch für Dritte, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmtdenen er Zutritt zu den Räumlichkeiten gewährt. Erfüllungshandlungen Namens- und Hinweisschilder darf der AMB gelten somit nicht als Zustimmung. 2Nutzer an den dafür vorgesehenen Stellen in der dafür vorgesehenen Größe anbringen. Die Angebote Andere Werbemaßnamen außerhalb der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes dem Nutzer zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Verein und sind danach als gegenstandlos zu betrachten. 3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch ohne dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werdenZustimmung nicht erlaubt. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- Vermieter ist jederzeit dazu berechtigt die Veranstaltung zu kontrollieren und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht gegebenenfalls zu beenden. Müll muss eigenständig entsorgt werden. 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. 8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS 1. ECHTZEIT Floristik Frau Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx 0 00000 Xxxxx § 1 Allgemeines Alle Dekoartikel sind Eingentum von Echtzeit Floristik §2 Geltungsbereich Für alle Aufträge und sämtliche mündlich oder schriftlich geschlossene Verträge über gelten ausschließlich die Überlassung von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachfolgenden AGB der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH (im Folgenden kurz AMB genannt)Firma ECHTZEIT Floristik. Für Verträge der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (im Folgenden Auftraggeber genannt) haben nur dann Gültigkeit§ 3 Vertragsabschluss Der Vertrag wird rechtskräftig, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmung. 2. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes Kunde das Angebot von ECHTZEIT Floristik erhält und sind danach als gegenstandlos zu betrachten. 3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werdenunterschrieben zurücksendet. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- und Messezwecke zwischen Vertrag wird mit der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden. 4Rückgabe außer Kraft gesetzt. Mit der Unterschrift mündlichen oder schriftlichen Bestellung bei der Firma ECHTZEIT Floristik, erklären Sie sich verbindlich die Ware sowie die Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen . Bei mündlicher Bestellung (Telefon) ist eine unsererseits fernmündliche Auftragsbestätigung ausreichend. Die jeweilige Vorlaufzeit der Bestellung übernimmt wird individuell vereinbart, da der Auftraggeber auch Beschaf- fungsvorlauf von Bestellung zu Bestellung variiert. § 4 Miete und Reinigung An folgende Adresse: Xxxxxxxx 00 0000 Xxxxxx Xxxxx Stukenbrock Bei Beschädigung, Verlust oder verspäteter Rückgabe wird Ihnen der Kaufpreis bzw. Mietgebühr berechnet. Sollten die Verpflichtung, die für die ordnungsgemäße Ausführung Gefäße bei der Bestellung notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle etc.) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen Rückgabe verschmutzt sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich behalten wir uns die Berechnung eines Reinigungsaufschlags vor, dessen Höhe individuell zu errechnen ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis wir Ihnen nachträglich in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen. 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch und die Lieferung von Ersatz jederzeit frei. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden. 7. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitig, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. 8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernen. Bei Beschädigung wird der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnet. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.§ 5 Gewährleistung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen. GENERAL TERMS AND CONDITIONS1 Grundlegende Bestimmungen (1. Für alle Verträge ) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter ( Impolux GmbH) über die Überlassung Internetseite xxx.xxx-xxxxxx.xx/ schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von beweglichen Sachen gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AMB Ausstellungsservice und Messebau GmbH Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen. (2) Verbraucher im Folgenden kurz AMB genanntSinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. § 2 Zustandekommen des Vertrages (1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/ oder die Erbringung von Reparaturleistungen. (2) Bereits mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite unterbreiten wir Ihnen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen. (3) Der Vertrag kommt über das Online-Warenkorbsystem wie folgt zustande: (4) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail). Für Verträge , welches Sie innerhalb von 5 Tagen annehmen können. (5) Die Abwicklung der AMB Ausstellungsservice u. Messebau GmbH, Division Logistics, gelten zudem die allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen. Entgegenstehende Bestellung und abwei- chende Vertragsbedingungen des Vertragspartners (Übermittlung aller im Folgenden Auftraggeber genannt) Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben nur dann Gültigkeit, wenn die AMB diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Erfüllungshandlungen der AMB gelten somit nicht als Zustimmung. 2. Die Angebote der AMB gelten jeweils für 14 Tage ab Absendung des Angebotes und sind danach als gegenstandlos zu betrachten. 3. Die vorliegende Bestellung wird für den Auftraggeber durch dessen Unterschrift verbindlich. Getroffene Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der AMB schriftlich bestätigt werden. Der Auftraggeber erklärt sich einverstandendeshalb sicherzustellen, dass seine Firmendaten für Ausstellungs- die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und Messezwecke zwischen der AMB und der Messe Congress Graz ausgetauscht werden.insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. § 3 Individuell gestaltete Waren 4. Mit der Unterschrift der Bestellung übernimmt der Auftraggeber auch die Verpflichtung, (1) Sie stellen uns die für die ordnungsgemäße Ausführung individuelle Gestaltung der Bestellung notwendigen Unterlagen Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien über das Online-Bestellsystem oder per E-Mail spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten. (Pläne2) Sie verpflichten sich, Modelle etckeine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Sie stellen uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung. (3) termingerecht Wir nehmen keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler. § 4 Leistungserbringung bei Reparaturen (1) Soweit Reparaturleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Reparaturarbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte. (2) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere haben Sie den am Gerät bestehenden Defekt so umfassend als möglich zu beschreiben und das defekte Gerät zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine auftragsgemäße Ausführung der Bestellung möglich ist. Die Ausführung von Standentwürfen kann auch AMB übertragen werden, wobei hierfür eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung notwendig ist. Die dafür anfallenden Kosten werden vom Auftraggeber getragen. Ausführungsmuster (Pläne, Modelle etc.) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert, wobei diese lediglich (vor allem im Hinblick auf Farbtöne etc.) unverbindliche Beispiele darstellen. Zur Begutachtung vorgelegte Ausführungsmuster müssen fristgerecht retourniert werden, andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur genehmigt“. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei den Ausführungsmustern vor allem Farbtöne, Modell des überlassenen Mobiliars etc. betreffend um unverbindliche Beispieldarstellungen handelt und die tatsächliche Ausführung von den Ausführungsmustern abweichen kann. 5(3) Sie tragen die Kosten für die Übersendung des defekten Gerätes an uns. Der Auftraggeber haftet für sämtliches ihm überlassenes Material bzw. Mobiliar bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe an AMB. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe des Materials bzw. Mobiliars ist AMB berechtigt§ 5 Zurückbehaltungsrecht, fehlende bzw. beschädigte Gegenstände zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gilt das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben und angenommen.Eigentumsvorbehalt 6. Der Auftraggeber hat sich bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des überlassenen Materials bzw. Mobiliars zu überzeugen. Mit deren Entgegennahme bestätigt der Auftraggeber den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn, er erhebt unverzüglich schriftliche Mängelrüge gegenüber AMB. Hat der Auftrag- geber die Mängelrüge zu Recht erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von AMB und ihr zurechenbaren Erfüllungsgehilfen auf Verbesserung beschränkt(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt. (2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. (3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend Folgendes: a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig. b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen. c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. (1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. (2) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. (3) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen: a) Als Beschaffenheit der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt. AMB steht der Austausch gelten nur unsere eigenen Angaben und die Lieferung von Ersatz jederzeit freiProduktbeschreibung des b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Xxxx Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Reklamationen jedweder Art können nur vor Veranstaltungsbeginn anerkannt werden.Schlägt die 7c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Auslieferung der termingerecht eingegangenen Bestellungen erfolgt so rechtzeitigFristverkürzung gilt nicht: § 7 Rechtswahl, dass das vertragsgegenständliche Material bzw. Mobiliar zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht.Erfüllungsort, Gerichtsstand 8. Für Bestellungen und Aufträge, die nicht bis spätestens zwei Wochen vor Ausstellungsbeginn einlangen, kann keine Gewähr für die rechtzeitige und komplette Anlieferung sowie die optimale Ausführung übernommen werden. Für Bestellungen, die nicht bis spä- testens 2 Wochen vor Messebeginn bei AMB einlangen, wird aus organisatorischen Gründen ein Spätbestellerzuschlag von 15 %, bei Bestellungen, die nicht bis spätestens 1 Woche vor Messebeginn bei AMB einlangen, von 30 % auf den jeweiligen Preis verrechnet. 9. AMB ist nur verpflichtet die in der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Arbeiten und Leistungen zu erbringen. 10. Der Standaufbau wird mit Aluminiumstehern (250 cm hoch, entsprechend den Messebedingungen1) sowie Aluminiumzargen für den Abschluss und eingeschobenen 4-mm-Homogenplatten als Systembauwand erstellt. Auf dem überlassenen Material bzw. Mobiliar darf unter keinen Umständen genagelt, gestrichen oder geklebt werden. Das Übermalen von Wänden sowie das Bekleben mit Doppelklebebändern, Aufklebern und das Tapezieren mit nicht mehr lösbaren Tapeten ist nicht gestattet. Tapeten und Aufkleber sind unmittelbar nach der Veranstaltung vom Aussteller zu entfernenEs gilt deutsches Recht. Bei Beschädigung wird Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der Neupreis pro Laufmeter in Rechnung gestellt. NICHT bestellte, aber vom Aussteller verwendete Wände werden zum Vollpreis verrechnetdurch zwingende (2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand (3) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. 11. Die Haftung des Auftraggebers für Beschädigung und Verluste der ihm mietweise überlassenen Gegenstände beginnt mit der Über- gabe und endet mit der Rückgabe. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Veränderungen ohne vorherige Zustimmung von AMB an den ihm überlassenen Sachen vorzunehmen. Stellt AMB Mängel am rückgelieferten Material bzw. Mobiliar fest, werden diese dem Auftraggeber binnen angemessener Frist bekanntgegeben. Die Mängel gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche ab Verständigung widerspricht. 12. AMB ist berechtigt, von einem übernommenen Auftrag auch nach bereits erteilter Auftragsbestätigung insbesondere auch dann zurückzutreten, wenn ein Ausgleichs- oder Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wurde oder droht oder wenn Forderungen aus früheren Lieferungen und Leistungen noch nicht beglichen wurden sowie bei Annahmeverzug und Zahlungsverzug. Bei Rücktritt durch die AMB hat diese das Recht, dem Auftraggeber entweder die Stornogebühr laut Punkt 13 oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu verrechnen.

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