Angebote und Vertragsschluss Musterklauseln

Angebote und Vertragsschluss. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere Bestätigung verbindlich. 2.2 Nach Vertragsabschluss bedarf eine Änderung oder Stornierung des Vertrages unserer ausdrücklichen Zustimmung. 2.3 Grundlage für unsere Leistungen sind die Leistungsbeschreibung unseres Angebots und unserer Auftragsbestätigung sowie die in einem etwaigen Pflichtenheft festgehaltenen bzw. durch uns bestätigten Leistungsbeschreibungen.
Angebote und Vertragsschluss. 1. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge der Vertragspartner sind bindend und können innerhalb von zwei Wochen nach Zugang durch uns mittels Auftragsbestätigung oder im Wege der Ausführung des Auftrags angenommen werden. 2. Für den Umfang unserer Lieferungen und Leistungen sowie der Rechtsbeziehung zu unseren Vertragspartnern sind ausschließlich die schrift- lichen Verträge und Vereinbarungen einschließlich unserer AGB maßgeblich. Diese geben alle Abreden der Vertragspartner zum Vertragsgegenstand und Vertragsinhalt vollständig wieder. Mündliche Zusagen unsererseits vor Abschluss von Verträgen sind rechtlich unverbindlich. Zusätzlich gelten die zu unseren Produkten entwickelten jeweiligen Produkt- bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch schriftliche Verträge und Vereinbarungen ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten sollen. 3. Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. 4. Angaben unsererseits zum Gegenstand der Lieferung, Leistungen oder Angebote, sowie unsere Darstellung derselben sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen und Leistungen. Handelsübliche Ab- weichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen dar- stellen, sowie die Ersetzung durch gleichwertige Leistungen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. 5. Wir behalten uns das Eigentum und/oder die Urheberrechte an allen von uns abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Prospekten, Kata- logen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen vor. Der Vertragspartner darf diese Gegenstände und Unterlagen ohne ausdrückliche Zustimmung unsererseits weder als solche, noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen, vervielfält...
Angebote und Vertragsschluss. 2.1 Diese allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingun- gen (im Folgenden nur „Ver- kaufsbedingungen“ genannt) gelten für alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leis- tungen, wenn der Besteller ein Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentli- chen Rechts oder ein öffent- lich-rechtliches Sondervermögen ist. 2.2 Es gelten ausschließlich un- sere Verkaufsbedingungen. Ge- schäftsbedingungen des Ver- tragspartners gelten nicht. Unser Stillschweigen gegenüber ab- weichenden oder ergänzenden Bedingungen gilt nicht als Aner- kennung oder Zustimmung. Sie werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Verkaufsbedin- gungen gelten auch für alle zu- 2.3 Alle unsere Angebote sind stets freibleibend und unver- bindlich, sofern sie nicht aus- drücklich als verbindlich ge- kennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten. Be- stellungen und Aufträge und Vereinbarungen werden erst mit unserer schriftlichen Bestä- tigung verbindlich. Bestellun- gen und Aufträge können wir innerhalb von 14 Tagen nach Zugang annehmen. 2.4 Im Einzelfall getroffene, indi- viduelle Vereinbarungen mit dem Besteller haben Vorrang vor die- sen Verkaufsbedingungen. Mündliche Zusagen von uns vor Abschluss eines Vertrags sind rechtlich unverbindlich. Mündli- che Abreden zwischen uns und dem Besteller werden durch einen schriftlichen Vertrag ein- schließlich dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen ersetzt, sofern sich nicht jeweils aus- drücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. 2.5 Ergänzungen und Abände- rungen der getroffenen Verein- barungen einschließlich dieser Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- form. Mit Ausnahme von Ge- schäftsführern und Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Fax oder E-Mail.
Angebote und Vertragsschluss. 1. Unsere sämtlichen Angebote sind freibleibend, soweit wir nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung mit dem Kunden schriftlich getroffen haben. 2. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Angebote und Vertragsschluss. Sämtliche Angebote und allfällige Auftragsbestätigungen der Lieferantin müssen unverzüglich nach Eingang durch den Besteller geprüft werden. Abweichungen von seiner Bestellung hat der Besteller der Lieferantin unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten sie als angenommen gelten. Die Bestellung muss mittels Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.
Angebote und Vertragsschluss. 1. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt insbesondere für unsere Präsentation im Internet sowie für dem Besteller überlassene Kataloge oder technische Dokumentationen oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen. 2. Die Annahme einer Bestellung bzw. eines Auftrags erfolgt - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung der bestellten Ware. 3. Die zu unseren Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben gelten nur annäherungsweise, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. 4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Besteller hat diese ferner auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
Angebote und Vertragsschluss. 2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. 2.2 Ein Serviceauftrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
Angebote und Vertragsschluss. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden und nach unserer Xxxx durch ausdrückliche Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung), oder durch tatsächliche Ausführung der Bestellung zu Stande. 2.2 Auch wenn Bestellungen unseres Kunden nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, gelten diese uns gegenüber als verbindliche Erklärung, die wir innerhalb von 10 Tagen nach Zugang annehmen können.
Angebote und Vertragsschluss. 2.1. Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Der Vertragsschluss erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, erst durch Auftragsbestätigung oder Lieferung. 2.2. Der Inhalt von Bestätigungsschreiben gilt als vereinbart, sofern der Empfänger nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. 2.3. Die Agenten und Vertreter der Verkäuferin sind nicht befugt, Vereinbarungen zu treffen bzw. Zusagen abzugeben, die von den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Verkäuferin abweichen. Sämtliche Vereinbarungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer, insbesondere Nebenabreden und Vertragsänderungen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
Angebote und Vertragsschluss. Angebote von INNEO sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn INNEO den Auftrag schriftlich bestätigt oder die Ware liefert. Mündliche Zusagen binden INNEO nur, wenn sie schriftlich ausdrücklich bestätigt werden. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantie dar.