Angebote und Vertragsschluss Musterklauseln

Angebote und Vertragsschluss. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere Bestätigung verbindlich.
Angebote und Vertragsschluss. Sämtliche Angebote und allfällige Auftragsbestätigungen der Lieferantin müssen unverzüglich nach Eingang durch den Besteller geprüft werden. Abweichungen von seiner Bestellung hat der Besteller der Lieferantin unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten sie als angenommen gelten. Die Bestellung muss mittels Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Muster, Raumskizzen, Spezifikationen und Ähnliches, die dem Besteller im Vorfeld eines allfälligen Vertragsabschlusses als Beispiele überlassen werden, sind unverbindlich. Die Lieferantin behält sich das Recht vor, vor der endgültigen Ausführung und Erbringung der Lieferungen und Leistungen andere technische Wege zu beschreiten, die zum gleichen Resultat führen. Die Lieferantin behält sich an sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Plänen, Mustern, Raumskizzen, Spezifikationen, Angeboten und Drucksachen jeder Art, die sie dem Besteller oder einem vom Besteller genannten Dritten aushändigt, das Urheberrecht vor. Sie werden dem Besteller oder der von ihm bestimmten Drittpartei persönlich anvertraut und verbleiben jederzeit Eigentum der Lieferantin. Ohne ihre schriftliche Genehmigung dürfen sie weder kopiert noch anderweitig vervielfältigt werden, auch niemals Drittpersonen mitgeteilt oder zugänglich gemacht oder zur Selbstanfertigung der betreffenden Objekte gebraucht werden. Die Lieferantin ist nur verpflichtet, diejenigen Konstruktionszeichnungen abzugeben, die für den Betrieb, d.h. den vertraglich vorgesehenen Gebrauch oder Einsatz der Produkte und Apparaturen, notwendig sind oder sich auf Teile beziehen, die dem normalen Verschleiss während des Betriebes unterworfen sind. Andere Zeichnungen oder Dokumente als das Layout, das Verfahrens- und Elektroschema müssen dem Besteller von der Lieferantin nur dann überlassen werden, wenn dies schriftlich vereinbart worden ist. Auf Verlangen der Lieferantin hat der Besteller oben genannte Dokumente sofort zurückzugeben.
Angebote und Vertragsschluss. 1. Unsere sämtlichen Angebote sind freibleibend, soweit wir nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung mit dem Kunden schriftlich getroffen haben.
Angebote und Vertragsschluss. 1. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt insbesondere für unsere Präsentation im Internet sowie für dem Besteller überlassene Kataloge oder technische Dokumentationen oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen.
Angebote und Vertragsschluss. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden und nach unserer Xxxx durch ausdrückliche Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung), oder durch tatsächliche Ausführung der Bestellung zu Stande.
Angebote und Vertragsschluss. 1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
Angebote und Vertragsschluss. 2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Angebote und Vertragsschluss. (1) Unsere Angebote (zB in Katalogen oder sonst dem Käufer überlassenen Unterlagen) sind freibleibend und unverbindlich.
Angebote und Vertragsschluss. 2.1. Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Der Vertragsschluss erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, erst durch Auftragsbestätigung oder Lieferung.
Angebote und Vertragsschluss. Angebote von INNEO sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn INNEO den Auftrag schriftlich bestätigt oder die Ware liefert. Mündliche Zusagen binden INNEO nur, wenn sie schriftlich ausdrücklich bestätigt werden. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantie dar.