Angebote und Vertragsschluss Musterklauseln

Angebote und Vertragsschluss. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere Bestätigung verbindlich. 2.2 Nach Vertragsabschluss bedarf eine Änderung oder Stornierung des Vertrages unserer ausdrücklichen Zustimmung. 2.3 Grundlage für unsere Leistungen sind die Leistungsbeschreibung unseres Angebots und unserer Auftragsbestätigung sowie die in einem etwaigen Pflichtenheft festgehaltenen bzw. durch uns bestätigten Leistungsbeschreibungen.
Angebote und Vertragsschluss. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der uns erteilte Auftrag wird erst durch unsere schriftliche Auftragsbe- stätigung bindend. Die schriftliche Auftragsbestätigung hat innerhalb von vier Wochen ab Auftragserteilung zu erfolgen, bis dahin ist der Vertragspartner an die Auftragserteilung gebunden. Unsere Auftragsbestätigung ist für Gegenstand, Umfang, Preis und sonstige Vertragsvereinbarungen maßge- bend, falls der Vertragspartner ihrem Inhalt nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen, ab Zugang der Auftrags- bestätigung, widerspricht. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Be- lastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellung der selben (z.B. Zeichnungen und Ab- bildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, son- dern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferungen oder Leistungen. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und den berechtigten Interessen unserer Vertragspartner nicht unzumutbar zuwiderlaufen. MET ALLBAU + SANIERUNG D A CH +F ASSADE Rolli Metallbau GmbH & Co. KG Xxxxx Xxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxx Fon 0 00 00-00 03 72 Fax 0 00 00-00 03 73 xxxx@xxxxx-xxxxxx.xx xxx.xxxxx-xxxxxx.xx 1/7 Wir behalten uns das Eigentum und/oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kos- tenvoranschlägen, sowie den zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Vertragspartner darf die- se Gegenstände nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung Dritten zugänglich machen, sie bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Auf Verlangen hat der Vertragspartner diese Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese von ihm im ord- nungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Kündigt der Vertragspartner bei Bauleistungen den Vertrag ohne dass hierfür ein wichtiger Grund, den wir zu vertreten hätten, vorlieg...
Angebote und Vertragsschluss. 1. Unsere sämtlichen Angebote sind freibleibend, soweit wir nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung mit dem Kunden schriftlich getroffen haben. 2. Ein Vertrag kommt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung und der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
Angebote und Vertragsschluss. Sämtliche Angebote und allfällige Auftragsbestätigungen der Lieferantin müssen unverzüglich nach Eingang durch den Besteller geprüft werden. Abweichungen von seiner Bestellung hat der Besteller der Lieferantin unverzüglich schriftlich zu melden, ansonsten sie als angenommen gelten. Die Bestellung muss mittels Brief, Fax oder E-Mail erfolgen.
Angebote und Vertragsschluss. 2.1. Die Angebote von IZT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich zumindest in Textform als verbindlich bezeichnet werden. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Auftraggeber dar, IZT einen Auftrag zu erteilen. 2.2. Der Auftrag des Auftraggebers ist ein bindendes Angebot. IZT ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei (2) Wochen nach seiner Abgabe anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch Auftragsbestätigung zumindest in Textform seitens eines autorisierten Vertreters von IZT, durch Rechnungsstellung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung. 2.3. An Angebotsunterlagen behält sich IZT Eigentums- und Urheberrechte vor. Dritten dürfen die Angebotsunterlagen nur mit vorheriger zumindest in Textform von IZT erteilter Zustimmung zugänglich gemacht werden. 2.4. Der Auftraggeber ist gegenüber IZT verantwortlich dafür, dass die vom Auftraggeber übermittelten Konditionen einer Bestellung (einschließlich entsprechender Spezifikationen) fehlerfrei sind und dass der Auftraggeber rechtzeitig alle benötigten Informationen in Bezug auf die Waren erhält, um den Vertrag entsprechend den Konditionen ausführen zu können. 2.5. Die Annahme des Angebots durch Auftragsbestätigung seitens IZT erfolgt unter der Bedingung, dass die Auslieferung bzw. Erbringung der vertragsgegenständlichen Ware oder Dienstleistung nach den jeweils anwendbaren Sanktionsgesetzen sowie nach den vom US Department of Commerce empfohlenen Sanktionslisten insbesondere wegen des Inhaltes, des Auftraggebers oder aufgrund des Empfangslandes nicht verboten ist. Sanktionsgesetze umfassen alle Gesetze, Bestimmungen und Sanktionsmaßnahmen (Handels- und Wirtschaftsbeschränkungen) gegen Länder, Personen/Personengruppen oder Unternehmen, einschließlich Maßnahmen, die insbesondere durch die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums verhängt wurden. Sollte sich nach erteilter Auftragsbestätigung ergeben, dass die Auslieferung bzw. Erbringung der vertragsgegenständlichen Ware oder Dienstleistung nach den jeweils anwendbaren Sanktionsgesetzen oder nach einer der vom US Department of Commerce empfohlenen Sanktionslisten verboten ist, so hat IZT einseitig das Recht, den vertraglichen Pflichten für die Dauer der Geltung der jeweils anwendbaren Sanktionsgesetze bzw. Sanktionslisten nicht nachzukommen oder den Vertrag dergestalt anzupassen, dass die jeweils anwendbaren Sanktionsgesetze bzw. Bestimmungen der Sanktionsliste...
Angebote und Vertragsschluss. Angebote von INNEO sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn INNEO den Auftrag schriftlich bestätigt oder die Ware liefert. Mündliche Zusagen binden INNEO nur, wenn sie schriftlich ausdrücklich bestätigt werden. Sie stellen keine Zusicherung oder Garantie dar.
Angebote und Vertragsschluss. 2.1. Die Angebote der Verkäuferin sind freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu verstehen. Der Vertragsschluss erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, erst durch Auftragsbestätigung oder Lieferung. 2.2. Der Inhalt von Bestätigungsschreiben gilt als vereinbart, sofern der Empfänger nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. 2.3. Die Agenten und Vertreter der Verkäuferin sind nicht befugt, Vereinbarungen zu treffen bzw. Zusagen abzugeben, die von den Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Verkäuferin abweichen. Sämtliche Vereinbarungen zwischen der Verkäuferin und dem Käufer, insbesondere Nebenabreden und Vertragsänderungen, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
Angebote und Vertragsschluss. 1. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt insbesondere für unsere Präsentation im Internet sowie für dem Besteller überlassene Kataloge oder technische Dokumentationen oder sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen. 2. Die Annahme einer Bestellung bzw. eines Auftrags erfolgt - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung der bestellten Ware. 3. Die zu unseren Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben gelten nur annäherungsweise, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. 4. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Besteller hat diese ferner auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
Angebote und Vertragsschluss. 2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden und nach unserer Xxxx durch ausdrückliche Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung), oder durch tatsächliche Ausführung der Bestellung zu Stande. 2.2 Auch wenn Bestellungen unseres Kunden nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, gelten diese uns gegenüber als verbindliche Erklärung, die wir innerhalb von 10 Tagen nach Zugang annehmen können.
Angebote und Vertragsschluss. 2.1 Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. 2.2 Ein Serviceauftrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.