Anlagepolitik. Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem an- deren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlich- keit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genuss- scheinen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanlei- hen beziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds innerhalb des gesetzlichen Rah- mens nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsen- gehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemeinsame Anlagen) Investmentan- teilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich ausschließlich um solche han- deln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen aufgelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Par- tizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto-Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Options- anleihen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Im- mobilien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Wa- ren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte so- wie entsprechende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten , zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rahmen der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständi- gen Austausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Erträge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Arti- kel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktin- strumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) ver- einbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet werden, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen. Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. Typisches Anlegerprofil Der Teilfonds dient risikobewussten, langfristig orientierten Anlegern, die an der Wertentwicklung eines weltweit diversifizierten Investmentfonds teilhaben möch- ten. Er eignet sich für Anleger, die an hohen Wertsteigerungen interessiert sind und dabei auch hohe Wertschwankungen akzeptieren. Die Wertentwicklung der Teilfondsanteile ist vor allem von Kursveränderungen an den Kapital- und Devisenmärkten abhängig. Daher kann keine Zusicherung gege- ben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen, die unter „Wichtige Hinweise zu Anlagepo- litik sowie Risikobetrachtung“ gegeben werden verwiesen.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Anlagepolitik. Dieser Anlagefonds investiert in erster Linie in Aktien von Unternehmen, die entweder im Marktindex Swiss Performance Index (SPI®) with gross dividends enthalten sind, ihren Sitz in der Schweiz haben, als Holdinggesellschaften überwiegend Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz in der Schweiz halten oder ihre wirtschaftliche Hauptaktivität in der Schweiz haben. Zudem inves- tiert der Anlagefonds in Derivate, kollektive Kapitalanlagen und strukturierte Produkte, sind letztere nicht zerlegbar, dürfen sie nur zu einem vernachläs- sigbaren Anteil des Fondsvermögens eingesetzt werden. Die Fondsleitung stellt dabei sicher, dass auf konsolidierter Basis mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens in die vorgenannten Anlagen investiert sind. Daneben kann der Anlagefonds sein Vermögen in andere gemäss Fondsvertrag zulässige Anlagen investieren. Der Teilfonds kann bis Swiss Performance Index (SPI®) ist ein Aktienindex, der sich aus in der Schweiz domizilierten Unternehmen zusammensetzt, deren Titel öffentlich gehandelt werden. Er beinhaltet ein ausgewogenes Verhältnis von grossen, mittleren und kleinen börsenkotierten Gesellschaften (ohne Anlagefonds) aller Wirtschaftssektoren, deren Titel ohne Beschränkungen im Umlauf sind. UBS (CH) Equity Fund – Switzerland (CHF) wird in keiner Weise von der SIX Swiss Exchange unterstützt, abgetreten, verkauft oder beworben und die SIX Swiss Exchange leistet in keiner Weise (weder ausdrücklich noch stillschwei- gend) Gewähr für die Ergebnisse, welche durch den Gebrauch des SPI®-Index (der «Index») erzielt werden können, und/oder für die Höhe des Indizes zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder einer bestimmten Zeit an einem an- deren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlich- keit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genuss- scheinen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanlei- hen beziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds innerhalb des gesetzlichen Rah- mens nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsen- gehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemeinsame Anlagen) Investmentan- teilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen seinbestimmten Datum. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich ausschließlich um solche han- delnSIX Swiss Exchange ist nicht haftbar (weder aus fahrlässigem noch aus anderem Verhalten) für irgendwelche Fehler, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaatesder Index aufweist, und die SIX Swiss Exchange ist in keiner Weise verpflichtet, auf solche Fehler aufmerksam zu machen. SPI® ist eine eingetragene Marke der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen aufgelegt wurdenSIX Swiss Exchange. Im Teilfonds Zusammenhang mit Effektenleihgeschäften oder Geschäften mit derivati- ven Finanzinstrumenten können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter Gegenparteirisiken auftreten. Diese Risiken werden wie folgt minimiert: Sämtliche Ausleihungen im Rahmen von Effektenleihgeschäften sind voll- umfänglich zu besichern, dabei hat der Be- dingung zum Einsatz kommenWert der Sicherheiten mindestens 105% des Verkehrswertes der ausgeliehenen Effekten zu betragen. Zudem können einzelne Sicherheiten mit einem Abschlag bewertet werden. Dieser Abschlag richtet sich nach der Volatilität der Märkte und der voraussichtlichen Liquidierbarkeit der Sicherheit. Die Besicherung von Derivatgeschäften richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften für die Abwicklung von solchen Geschäftsarten. Zentral abgewickelte Derivatgeschäfte unterliegen immer einer Besicherung. Der Umfang und die Höhe richten sich nach den jeweiligen Vorschriften der zentralen Gegenpartei, dass es resp. der Clearingstelle. Für nicht zentral abgewickelte Derivatgeschäfte kann die Fondsleitung oder ihre Beauftragten mit den Gegenparteien gegenseitige Besicherungsverein- barungen abschliessen. Der Wert der ausgetauschten Sicherheiten muss dauernd mindestens dem Wiederbeschaffungswert der ausstehenden Deri- vatgeschäfte entsprechen. Zudem können einzelne Sicherheiten mit einem Abschlag bewertet werden. Dieser Abschlag richtet sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17nach der Volatilität der Märkte und der voraussichtlichen Liquidierbarkeit der Sicherheit. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel – Aktien, aktienähnliche Wertpapieresofern sie an einer Börsen oder einem anderen, Par- tizipations- dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden, die über eine hohe Liquidität verfügen und GenussscheineBestandteil eines massgebenden Indexes sind. – Den Aktien gleichgestellt sind börsennotierte ETFs in der Form von Effek- tenfonds, fest- übrige Fonds für traditionelle Anlagen nach Schweizer Recht oder von OGAW, sofern sie einen oben stehenden Index nachbilden und variabel verzinsliche Anleihen einschlden Index physisch replizieren. des AssetSwap-Backed Securitiesbasierte, synthetisch replizierende ETFs sind nicht zulässig. – Obligationen, sofern sie an einer Börsen oder einem anderen, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden und der Emittent über eine erst- klassige Bonität verfügt. Bei Staatsanleihen aus den USA, Japan, UK, Xxxxxxx- xxxx, Xxxxxxx (inkl. Bundesländer und Kantone) ist kein Rating notwendig. – Handelbare Schatzbriefe und Schatzanweisungen mit einer Staatsgarantie sind Staatsanleihen gleichgestellt, sofern der Staat oder die Emission über ein erstklassiges Rating verfügt oder sie von den USA, Japan, UK, Deutschland, der Schweiz (inkl. Bundesländer und Kantone) herausgegeben werden. – Geldmarktfonds, sofern sie der SFAMA-Bereiches Richtlinie oder der CESR Guideline für Geldmarktfonds entsprechen, eine tägliche Rückgabemöglichkeit gege- ben ist und die Anlagen von hoher Qualität sind, resp. von der Fondsleitung als erstklassig eingestuft werden. – Barmittel („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto-Teilfondsvermögens“Cash Collateral), Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Options- anleihen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Im- mobilien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Wa- ren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds sofern sie auf die genannten Basiswerte so- wie entsprechende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten , zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rahmen der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständi- gen Austausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Erträge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Arti- kel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktin- strumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) ver- einbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet werden, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen. Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. Typisches Anlegerprofil Der Teilfonds dient risikobewussten, langfristig orientierten Anlegern, die an der Wertentwicklung eines weltweit diversifizierten Investmentfonds teilhaben möch- ten. Er eignet sich für Anleger, die an hohen Wertsteigerungen interessiert sind und dabei auch hohe Wertschwankungen akzeptieren. Die Wertentwicklung der Teilfondsanteile ist vor allem von Kursveränderungen an den Kapital- und Devisenmärkten abhängig. Daher kann keine Zusicherung gege- ben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen, die unter „Wichtige Hinweise zu Anlagepo- litik sowie Risikobetrachtung“ gegeben werden verwiesenfrei konvertierbare Währung lauten.
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Samples: Fondsvertrag
Anlagepolitik. Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem an- deren ande- ren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlich- keit Öffentlichkeit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, PfandbriefePfand- briefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genuss- scheinenGenussschei- nen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanlei- hen beziehen Optionsanleihen be- ziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds innerhalb des gesetzlichen Rah- mens nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsen- gehandelten börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemeinsame Gemein- same Anlagen) Investmentan- teilen Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich ausschließlich aus- schließlich um solche han- delnhandeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen aufgelegt auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Par- tizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto-Netto- Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Options- anleihenOptionsanlei- hen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Im- mobilien Immobi- lien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Wa- ren Waren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte so- wie entsprechende sowie entspre- chende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten Kapitalmärkten, zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Ver- waltungsreglement unter Art 4 Nr. 12 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rahmen Rah- men der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständi- gen Austausch vollständigen Aus- tausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Erträge Er- träge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Arti- kel Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktin- strumenteGeldmarktinstrumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) ver- einbarenvereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet werdenwer- den, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen. Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. Typisches Anlegerprofil Der Teilfonds dient risikobewussten, langfristig orientierten Anlegern, Die Anlage des Teilfondsvermögens erfolgt in anlagetechnischen Segmenten. Dabei kann die an Verwaltungsgesellschaft den Anteil der Wertentwicklung eines weltweit diversifizierten Investmentfonds teilhaben möch- ten. Er eignet sich für Anleger, die an hohen Wertsteigerungen interessiert sind und dabei auch hohe Wertschwankungen akzeptieren. Die Wertentwicklung einzelnen Segmente am Netto-Teilfondsvermögen entsprechend der Teilfondsanteile ist vor allem von Kursveränderungen Situation an den Kapital- und Devisenmärkten abhängig. Daher kann keine Zusicherung gege- ben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen, die unter „Wichtige Hinweise zu Anlagepo- litik sowie Risikobetrachtung“ gegeben werden verwieseninternationalen Ka- pitalmärkten variieren.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Anlagepolitik. Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem an- deren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlich- keit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genuss- scheinenGenussscheinen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanlei- Optionsanleihen bezie- hen beziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der oder um FinanzindizesFi- nanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds innerhalb des gesetzlichen Rah- mens nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsen- gehandelten börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemeinsame Gemein- same Anlagen) Investmentan- teilen Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich ausschließlich aus- schließlich um solche han- delnhandeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen aufgelegt auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Par- tizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto-Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Options- anleihen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Im- mobilien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Wa- ren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte so- wie entsprechende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten Kapitalmärkten, zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Ver- waltungsreglement unter Art 4 Nr. 12 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rahmen Rah- men der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständi- gen vollständigen Austausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Erträge und/oder o- der die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Arti- kel Artikel 41(I) des Gesetzes Geset- zes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktin- strumenteGeldmarktinstrumente) sowie FinanzindizesFi- nanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) ver- einbarenvereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet werden, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen. Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. Typisches Anlegerprofil Der Teilfonds dient risikobewussten, langfristig orientierten Anlegern, die an der Wertentwicklung eines weltweit diversifizierten Investmentfonds teilhaben möch- ten. Er eignet sich für Anleger, die an hohen Wertsteigerungen interessiert sind und dabei auch hohe Wertschwankungen akzeptieren. Die Wertentwicklung der Teilfondsanteile ist vor allem von Kursveränderungen an den Kapital- und Devisenmärkten abhängig. Daher kann keine Zusicherung gege- ben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen, die unter „Wichtige Hinweise zu Anlagepo- litik sowie und Risikobetrachtung“ gegeben werden. ∗ Seit 01. Januar 2011 ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde). Wertpapierkennnummer A0J4AG ISIN-Code LU0260357594 Mindestzeichnungsbetrag+ EUR 10.000,- Erstausgabepreis (zzgl. Ausgabeaufschlag) EUR 100,- (Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.) Erstzeichnungsperiode 01. August 2006 Zahlung des Erstausgabepreises 04. August 2006 Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises Innerhalb von drei Luxemburger Bankarbeitstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag Bewertungstag Der Anteilwert wird an jedem Xxxxxxx, der Bankarbeitstag in Luxemburg ist, be- rechnet („Bewertungstag“) anderenfalls ist der nächste Bankarbeitstag in Luxem- burg der Bewertungstag. Ausgabeaufschlag (in % vom Anteilwert ) bis zu 6% Rücknahmeabschlag (in % vom Anteilwert) keiner Umtauschgebühr (in % vom Anteilwert) bis zu 1% Verwaltungsvergütung (in % p.a. des Teilfondsvermögens) bis zu 0,45% p.a. + Die Verwaltungsgesellschaft kann in eigenem Ermessen von dem Mindestzeichnungsbetrag abweichen. Betreuungsgebühr (in % des Teilfondsvermögens) bis zu 0,28% p.a. Verwahrstellengebühr (in % des Teilfondsvermögens) bis zu 0,06% p.a. (mind. EUR 9.000,- p.a.) Transaktionsgebühr zu Gunsten der Verwahrstelle bis zu EUR 100,- pro Standard-Wertpapiertransaktion bis zu EUR 300,- pro Wertpapiertransaktion nicht notierter Wertpapiere bis zu EUR 200,- zusätzlich bei der Abwicklung über Namenszertifikate Zentralverwaltungsgebühr (in % des Teilfondsvermögens) Fixe Basisgebühr von bis zu EUR 24.000,- p.a. zzgl. bis zu 0,04% p.a. und bis zu EUR 15,- pro Buchung Register- und Transferstellengebühr Fixe Basisgebühr von bis zu EUR 3.000,- p.a. zzgl. bis zu EUR 30,- pro Buchung Andere Kosten und Gebühren Dem Teilfondsvermögen können weitere Kosten und Gebühren sowie im Verwal- tungsreglement aufgeführt, belastet werden. Teilfondswährung EUR (Euro) Verbriefung Es werden verwiesen.Anteile mittels Eintragung in ein Anteilscheinregister des Fonds in der Form von Anteilbestätigungen zur Verfügung gestellt. Die Anteile können auch in Globalzertifikaten verbrieft werden; ein Anspruch auf die Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht Verwendung der Erträge Ausschüttung Börsennotiz keine Vertriebsländer Großherzogtum Luxemburg Bundesrepublik Deutschland
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Samples: Investment Fund Prospectus
Anlagepolitik. Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens Die Anlagepolitik dieses Anlagefonds lautet wie folgt: Nach Abzug der flüssigen Mittel investiert der Anlage- fonds, mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens in flüs- sige Mittel − Beteiligungswertpapiere und Festgelder Beteiligungswertrechte (Aktien, Genussscheine, Partizipationsscheine, etc.) von Immobiliengesellschaften mit Sitz oder überwiegendem Anteil ihrer wirtschaftlichen Aktivität in jeder Währungder Schweiz, börsennotierte die an einer Börse oder an einem an- deren geregelten Marktanderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden bis maximal 80% des Fondsvermögens; − Anteile von schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen der regelmäßig stattfindetArt „Immobilienfonds“ bis maximal 80% des Fondsvermögens; − sowie maximal einen Drittel des Fondsvermögens in − Geldmarktinstrumente schweizerischen Rechts; − Obligationen (inklusive Wandelobligationen, anerkannt und der Öffentlich- keit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genuss- scheinen, Wandel - Wandelnotes und Optionsanleihen), Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtli- chen Schweizer Emittenten in der schweizerischen Immobilienbranche; − Guthaben auf Sicht und auf Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten bei Banken, die Optionsscheine ihren Sitz in der Optionsanlei- hen beziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der um FinanzindizesEuropäischen Union haben oder in einem anderen Staat, Zinssätzewenn die Bank dort einer Aufsicht untersteht, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist; − Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds innerhalb des gesetzlichen Rah- mens nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsen- gehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemeinsame Anlagen) Investmentan- teilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen seinanderen kollektiven Kapitalanlagen. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich ausschließlich um solche han- deln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen aufgelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Par- tizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. Fondsleitung darf höchstens 20% des Netto-Teilfondsvermögens“)Fondsvermögens in Effekten, Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Options- anleihen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Im- mobilien „Immobilienfonds“ und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Wa- ren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte so- wie entsprechende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbildenGeldmarktin- strumenten desselben Emittenten anlegen. Diese strukturierten Wert- papierprodukte Limite erhöht sich für Investitionen in Anteile von Immobili- enfonds schweizerischen Rechts gemäss § 15 Ziff. 5 des Fondsvertrags der Emittenten Credit Suisse, UBS und Swisscanto auf 35%. Detaillierte Angaben zur Anlagepolitik und deren Beschränkungen, der zulässigen Anlagetechniken und -in- strumente sind aus dem Fondsvertrag (Zertifikatevgl. Teil II, §§ 7-15) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten , zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rahmen der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständi- gen Austausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Erträge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Arti- kel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktin- strumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) ver- einbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet werden, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden seinersichtlich. Bei der Nutzung von Derivaten wird Auswahl und Überwachung der Fonds in keinem Fall von seiner AnlagepolitikZielfonds kommt ein sorgfältiges Selektions- und Kontrollverfahren (sog. „Due Diligence“) zur Anwendung, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben istdas verschiedene qualitative und quantitative Kriterien umfasst. Es werden nur Zielfonds ausgewählt, ab- weichen. Maximal 10% welche mit den Anlagevorschriften des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. Typisches Anlegerprofil Der Teilfonds dient risikobewussten, langfristig orientierten Anlegern, die an der Wertentwicklung eines weltweit diversifizierten Investmentfonds teilhaben möch- ten. Er eignet sich für Anleger, die an hohen Wertsteigerungen interessiert sind und dabei auch hohe Wertschwankungen akzeptierenFondsvertrags übereinstimmen. Die Wertentwicklung der Teilfondsanteile ist vor allem von Kursveränderungen an den Kapital- und Devisenmärkten abhängig. Daher kann keine Zusicherung gege- ben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Im Übrigen wird erworbenen Zielfonds werden regelmässig auf die Erläuterungen, Einhaltung der Auswahlkriterien und die unter „Wichtige Hinweise Übereinstimmung mit den Anlagevorschriften des Fondsvertrags überprüft. Diese Auswahlkriterien können zu Anlagepo- litik sowie Risikobetrachtung“ gegeben werden verwieseneiner Titel- oder sektorspezifischen Konzentration auf wenige Unternehmen bzw. Zielfonds führen. Darüber hinaus ergibt sich die Auswahl und Gewichtung entsprechend geeigneter Immobilienfonds und Aktien aus den Prognosen. Der Vergleichsindex des Anlagefonds (Benchmark) setzt sich aus 50% SXI Real Estate Shares Index (REAL) und 50% SXI Real Estate Funds Index (SWIIT) zusammen. Die Gewichtung des Vergleichsindex wird jeweils per Jahresbeginn wieder auf den Ausgangswert zurückgesetzt.
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Samples: Fondsvertrag
Anlagepolitik. Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige Mittel flüssige Mit- tel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem an- deren geregelten anderen ge- regelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlich- keit zugänglich Öffentlichkeit zu- gänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, PfandbriefePfand- briefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genuss- scheinenGenussschei- nen, Wandel - und Optionsanleihen; die . Die Optionsscheine der Optionsanlei- hen beziehen Optionsanleihen be- ziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der oder um FinanzindizesFi- nanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds innerhalb des gesetzlichen Rah- mens nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsen- gehandelten börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemeinsame Gemein- same Anlagen) Investmentan- teilen Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich ausschließlich aus- schließlich um solche han- delnhandeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen aufgelegt auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Par- tizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto-Netto- Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Options- anleihenOptionsanlei- hen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Im- mobilien Immobilien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Wa- ren Waren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, WährungenWäh- rungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte so- wie sowie entsprechende Finanzindizes Fi- nanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate Zertifikate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte Wertpapier- produkte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete DerivateDeri- vate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Daneben kann der Teilfonds im Rahmen der im Verwaltungsreglement festgesetz- ten Anlagebeschränkungen in sonstige zulässige Vermögenswerte investieren. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb Erwerb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten , zu Spekulationszwecken, Spekulationszwecken als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um FinanzindizesFinanzindizes (unter der Bedingung, dass es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 handelt und Artikel 9 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008), Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stelltsichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rahmen der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständi- gen Austausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Erträge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Arti- kel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktin- strumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) ver- einbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet werden, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sindveröffentlicht. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichenabweichen. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Ver- waltungsreglement unter Art 4 Nr. 13 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rah- men der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständigen Aus- tausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Er- träge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente)) vereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet werden, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. Typisches Anlegerprofil Der Teilfonds dient risikobewussten, langfristig orientierten Anlegern, die an der Wertentwicklung eines weltweit diversifizierten Investmentfonds teilhaben möch- ten. Er eignet sich für Anleger, die an hohen Wertsteigerungen interessiert sind und dabei auch hohe Wertschwankungen akzeptieren. ∗ Seit 01. Januar 2011 ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde). Die Wertentwicklung der Teilfondsanteile ist vor allem von Kursveränderungen an den Kapital- und Devisenmärkten abhängig. Daher kann keine Zusicherung gege- ben ge- geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen, die unter „Wichtige Hinweise zu Anlagepo- litik Anlage- politik sowie Risikobetrachtung“ gegeben werden verwiesen. Wertpapierkennnummer 694 156 ISIN-Code LU0132033852 Mindestzeichungsbetrag+ EUR 1.000,- Erstausgabepreis (zzgl. Ausgabeaufschlag) EUR 50,- (Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.) Erstzeichnungsperiode 12. September - 14. September 2001 Zahlung des Erstausgabepreises 19. September 2001 Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises Innerhalb von drei Luxemburger Bankarbeitstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag Ausgabeaufschlag (in % vom Anteilwert ) bis zu 4% Rücknahmeabschlag (in % vom Anteilwert) keiner Umtauschgebühr (in % vom Anteilwert) keine + Die Verwaltungsgesellschaft kann in eigenem Ermessen von dem Mindestzeichnungsbetrag abweichen. Verwaltungsvergütung (in % p.a. des Teilfondsvermögens) bis zu 1,60% p.a. Erfolgshonorar Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, pro Geschäftsjahr eine erfolgs- abhängige Vergütung („Performance-Fee“) in Höhe der prozentualen Wertent- wicklung (maximal 25%) des den 6% p.a. („hurdle rate“) übersteigenden und um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigten Wertzuwachses des Anteil- wert zu erhalten. Die erfolgsabhängige Vergütung wird jeden Bewertungstag auf der Basis der durchschnittlichen Anzahl umlaufender Anteile berechnet und jähr- lich nachträglich ausgezahlt. Der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilwert am Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres bildet die Be- rechnungsgrundlage der hurdle rate für das darauf folgende Geschäftsjahr. In ei- nem Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderungen werden auf zukünftige Ge- schäftsjahre vorgetragen, so dass eine erfolgsabhängige Vergütung erst anfällt, wenn der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilspreis am Ende eines Geschäftsjahres einen neuen Höchststand erreicht hat („high-wa- termark“). Betreuungsgebühr (in % des Teilfondsvermögens) bis zu 0,28% p.a. (mind. EUR 25.000,- p.a.) Verwahrstellengebühr (in % des Teilfondsvermögens) bis zu 0,06% p.a. (mind. EUR 9.000,- p.a.) Transaktionsgebühr zu Gunsten der Verwahrstelle bis zu EUR 100,- pro Standard-Wertpapiertransaktion bis zu EUR 300,- pro Wertpapiertransaktion nicht notierter Wertpapiere bis zu EUR 200,- zusätzlich bei der Abwicklung über Namenszertifikate Zentralverwaltungsgebühr (in % des Teilfondsvermögens) Fixe Basisgebühr von bis zu EUR 24.000,- p.a. zzgl. bis zu 0,04% p.a. und bis zu EUR 15,- pro Buchung Register- und Transferstellengebühr Fixe Basisgebühr von bis zu EUR 3.000,- p.a. zzgl. bis zu EUR 30,- pro Buchung Andere Kosten und Gebühren Dem Teilfondsvermögen können weitere Kosten und Gebühren sowie im Verwaltungsreglement aufgeführt, belastet werden. Teilfondswährung EUR Verbriefung Es werden Anteile mittels Eintragung in ein Anteilscheinregister des Fonds in der Form von Anteilbestätigungen zur Verfügung gestellt. Die Anteile können auch in Globalzertifikaten verbrieft werden; ein Anspruch auf die Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht Verwendung der Erträge Thesaurierung Börsennotiz keine Vertriebsländer Großherzogtum Luxemburg Bundesrepublik Deutschland Risikomanagement Methode: commitment approach Dauer des Teilfonds Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Kosten, die aus dem Teilfondsvermögen erstattet werden Verwaltungsvergütung Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, aus dem Vermögen des Teilfonds ein Entgelt von bis zu 1,60% p.a. des Teilfondsvermögens zu erhalten, das bewer- tungstäglich auf der Basis des Teilfondsvermögens zu berechnen und monatlich nachträglich auszuzahlen ist. Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, pro Geschäftsjahr eine erfolgs- abhängige Vergütung („Performance-Fee“) in Höhe der prozentualen Wertent- wicklung (maximal 25%) des den 6% p.a. („hurdle rate“) übersteigenden und um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigten Wertzuwachses des Anteil- wert zu erhalten. Die erfolgsabhängige Vergütung wird jeden Bewertungstag auf der Basis der durchschnittlichen Anzahl umlaufender Anteile berechnet und jähr- lich nachträglich ausgezahlt. Der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilwert am Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres bildet die Be- rechnungsgrundlage der hurdle rate für das darauf folgende Geschäftsjahr. In ei- nem Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderungen werden auf zukünftige Ge- schäftsjahre vorgetragen, so dass eine erfolgsabhängige Vergütung erst anfällt, wenn der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilspreis am Ende eines Geschäftsjahres einen neuen Höchststand erreicht hat („high-wa- termark“). Die Vergütungen verstehen sich ggf. zzgl. Mehrwertsteuer.
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Samples: Investment Fund Prospectus
Anlagepolitik. Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Be- stimmungen: Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsma- nagements in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem an- deren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlich- keit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, AnleihenRenten, Inhaberschuldverschreibungen, PfandbriefeGeldmarktinstrumente, Zertifikate, Geldmarktinstrumenteandere strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen, PartizipationsscheinenOptionsanleihen, Genuss- scheinen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanlei- hen beziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds innerhalb des gesetzlichen Rah- mens nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsen- gehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemeinsame Anlagen) Investmentan- teilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich ausschließlich um solche han- deln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen aufgelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Par- tizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto-Teilfondsvermögens“Wandelanleihen), SchuldverschreibungenZielfonds, Wandelanleihen, Options- anleihen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Im- mobilien Bankguthaben und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Wa- ren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte so- wie entsprechende Finanzindizes auf die vorgenannten BasiswerteFestgelder zu investieren. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss Zertifikaten handelt es sich um Zertifi- kate handelnZertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.B.: Akti- en, die den Basiswert nahezu 1:1 abbildenRenten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Diese strukturierten Wert- papierprodukte Das Netto-Teilfondsvermögen wird zu mindestens zwei Drittel in Aktien (direkt und indirekt) und zu maximal ein Drittel direkt und indirekt in Renten, andere strukturierte Produkte ex. Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) , Ren- ten(index)zertifikate, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben investiert. Anlagen in Renten, deren Emittent über ein Rating von schlechter als BBB- bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb vergleichbar oder die Veräußerung niedriger, von Optionsscheinenmindestens einer (1) international anerkannten Ratingagentur oder aufgrund einer eigenen nachprüfbaren Beurteilung, Optionenbesitzen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten , zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rahmen der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständi- gen Austausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Erträge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Arti- kel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktin- strumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) ver- einbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet werden, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen. Maximal 1030% des Netto-Teilfondsvermögens kann nicht übersteigen. Die Anlagen in Wertpapiere von Emittenten aus Emerging Markets Ländern dürfen 30% des Netto- Teilfondsvermögens nicht notierte Wertpapiere übersteigen. Mindestens 30% der Anlagen müssen auf Euro lauten. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, je- doch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der ge- setzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und nicht notierte Geldmarktinstrumente dadurch kurzfristig von dieser sowie der weiter oben genannten Anlagegrenze abgewichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von den oben ge- nannten Anlageschwerpunkten abgewichen werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Fall unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel die Anlageschwerpunkte insgesamt ein- gehalten werden. Typisches Anlegerprofil Anteile an OGAW oder anderen OGA („Zielfonds“) können zu mehr als 10% des Teilfondsvermö- gens erworben werden, der Teilfonds ist daher nicht zielfondsfähig. Der Teilfonds dient risikobewussten, langfristig orientierten Anlegern, die an Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der Wertentwicklung eines weltweit diversifizierten Investmentfonds teilhaben möch- tenvorgenannten Anla- geziele sowohl zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er eignet sich für Anlegerumfasst neben den Opti- onsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, die an hohen Wertsteigerungen interessiert sind Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und dabei auch hohe Wertschwankungen akzeptieren. Die Wertentwicklung Artikel XIII der Teilfondsanteile ist vor allem von Kursveränderungen an den Kapital- ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und Devisenmärkten abhängig. Daher kann keine Zusicherung gege- ben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen, die unter „Wichtige Hinweise zu Anlagepo- litik sowie Risikobetrachtung“ gegeben werden verwiesen.Investmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1
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Samples: Spezialverkaufsprospekt
Anlagepolitik. Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige flüssige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem an- deren anderen geregelten Markt, der regelmäßig regelmä- ßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlich- keit Öffentlichkeit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere Wert- papiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Zertifikate, GeldmarktinstrumenteGeldmarktin- strumente, Partizipationsscheinen, Genuss- scheinenGenussscheinen, Wandel - und OptionsanleihenOptionsanlei- hen; die Optionsscheine der Optionsanlei- hen Optionsanleihen beziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds innerhalb des gesetzlichen Rah- mens nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsen- gehandelten börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemeinsame Gemein- same Anlagen) Investmentan- teilen Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich ausschließlich aus- schließlich um solche han- delnhandeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen aufgelegt auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Par- tizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto-Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Options- anleihen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Im- mobilien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Wa- ren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte so- wie entsprechende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten , zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Ver- waltungsreglement unter Art 4 Nr. 12 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rahmen Rah- men der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständi- gen vollständigen Austausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Erträge und/oder o- der die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Arti- kel Artikel 41(I) des Gesetzes Geset- zes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktin- strumenteGeldmarktinstrumente) sowie FinanzindizesFi- nanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) ver- einbarenvereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet werden, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen. Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. Typisches Anlegerprofil Der Teilfonds dient risikobewussten, langfristig orientierten Anlegern, die an der Wertentwicklung eines weltweit diversifizierten Investmentfonds teilhaben möch- ten. Er eignet sich für Anleger, die an hohen Wertsteigerungen interessiert sind und dabei auch hohe Wertschwankungen akzeptieren. Die Wertentwicklung der Teilfondsanteile ist vor allem von Kursveränderungen an den Kapital- und Devisenmärkten abhängig. Daher kann keine Zusicherung gege- ben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen, die unter „Wichtige Hinweise zu Anlagepo- litik sowie Risikobetrachtung“ gegeben werden verwiesen. ∗ Seit 01. Januar 2011 ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde).
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Anlagepolitik. Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Be- stimmungen: Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsma- nagements in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem an- deren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlich- keit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, AnleihenRenten, Inhaberschuldverschreibungen, PfandbriefeGeldmarktinstrumente, Zertifikate, Geldmarktinstrumenteandere strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen, PartizipationsscheinenOptionsanleihen, Genuss- scheinen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanlei- hen beziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds innerhalb des gesetzlichen Rah- mens nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsen- gehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemeinsame Anlagen) Investmentan- teilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich ausschließlich um solche han- deln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen aufgelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Par- tizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto-Teilfondsvermögens“Wandelanleihen), SchuldverschreibungenZielfonds, Wandelanleihen, Options- anleihen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Im- mobilien Bankguthaben und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Wa- ren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte so- wie entsprechende Finanzindizes auf die vorgenannten BasiswerteFestgelder zu investieren. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss Zertifikaten handelt es sich um Zertifi- kate handelnZertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.B.: Akti- en, die den Basiswert nahezu 1:1 abbildenRenten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Diese strukturierten Wert- papierprodukte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) Anlagen in Renten, deren Emittent über ein Rating von schlechter als BBB- bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb vergleichbar oder die Veräußerung niedriger, von Optionsscheinenmindestens einer (1) international anerkannten Ratingagentur oder aufgrund einer eigenen nachprüfbaren Beurteilung, Optionenbesitzen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten , zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rahmen der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständi- gen Austausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Erträge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Arti- kel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktin- strumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) ver- einbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet werden, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen. Maximal 1030% des Netto-Teilfondsvermögens kann nicht übersteigen. Die Anlagen in Wertpapiere von Emittenten aus Emerging Markets Ländern dürfen 30% des Netto- Teilfondsvermögens nicht notierte Wertpapiere übersteigen. Mindestens 40% der Anlagen müssen auf Euro lauten. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, je- doch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der ge- setzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert dadurch kurzfristig von dieser Anlagegrenze abgewichen werden. Typisches Anlegerprofil Anteile an OGAW oder anderen OGA („Zielfonds“) können zu mehr als 10% des Teilfondsvermö- gens erworben werden, der Teilfonds ist daher nicht zielfondsfähig. Der Teilfonds dient risikobewussten, langfristig orientierten Anlegern, die an Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der Wertentwicklung eines weltweit diversifizierten Investmentfonds teilhaben möch- tenvorgenannten Anla- geziele sowohl zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Er eignet sich für Anlegerumfasst neben den Opti- onsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, die an hohen Wertsteigerungen interessiert sind Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und dabei auch hohe Wertschwankungen akzeptieren. Die Wertentwicklung Artikel XIII der Teilfondsanteile ist vor allem von Kursveränderungen an den Kapital- ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und Devisenmärkten abhängig. Daher kann keine Zusicherung gege- ben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen, die unter „Wichtige Hinweise zu Anlagepo- litik sowie Risikobetrachtung“ gegeben werden verwiesen.Investmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1
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Samples: Spezialverkaufsprospekt
Anlagepolitik. Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem an- deren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlich- keit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genuss- scheinen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanlei- hen beziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds innerhalb des gesetzlichen Rah- mens nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsen- gehandelten börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemeinsame Gemein- same Anlagen) Investmentan- teilen Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich ausschließlich aus- schließlich um solche han- delnhandeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen aufgelegt auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Par- tizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto-Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Options- anleihen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Im- mobilien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Wa- ren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte so- wie entsprechende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten Kapitalmärkten, zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Daneben kann der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren im Rahmen der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständi- gen Austausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Erträge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Arti- kel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktin- strumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) ver- einbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet werden, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sindVerwaltungsreglement festgesetzten Anlagebeschränkungen in sonstige zulässige Vermögenswerte investieren. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Ver- waltungsreglement unter Art 4 Nr. 13 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rah- men der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständigen Aus- tausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Er- träge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstru- mente)) vereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur in- soweit begründet werden, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. Typisches Anlegerprofil Der Teilfonds dient risikobewussten, langfristig orientierten Anlegern, die an der Wertentwicklung eines weltweit diversifizierten Investmentfonds teilhaben möch- ten. Er eignet sich für Anleger, die an hohen Wertsteigerungen interessiert sind und dabei auch hohe Wertschwankungen akzeptieren. Die Wertentwicklung der Teilfondsanteile ist vor allem von Kursveränderungen an den Kapital- und Devisenmärkten abhängig. Daher kann keine Zusicherung gege- ben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. ∗ Seit 01. Januar 2011 ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde). Im Übrigen wird auf die Erläuterungen, die unter „Wichtige Hinweise zu Anlagepo- litik sowie Risikobetrachtung“ gegeben werden verwiesen. Wertpapierkennnummer A0HGCU ISIN-Code LU0232016666 Mindestzeichnungsbetrag+ EUR 50.000,- Erstausgabepreis (zzgl. Ausgabeaufschlag) EUR 100,- (Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.) Erstzeichnungsperiode 19. April 2006 Zahlung des Erstausgabepreises 24. April 2006 Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises Innerhalb von drei Luxemburger Bankarbeitstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag Bewertungstag Der Anteilwert wird an jedem Xxxxxxx, der Bankarbeitstag in Luxemburg ist, be- rechnet („Bewertungstag“) anderenfalls ist der nächste Bankarbeitstag in Luxem- burg der Bewertungstag. Ausgabeaufschlag (in % vom Anteilwert ) bis zu 6% + Die Verwaltungsgesellschaft kann in eigenem Ermessen von dem Mindestzeichnungsbetrag abweichen. Rücknahmeabschlag (in % vom Anteilwert) keiner Umtauschgebühr (in % vom Anteilwert) bis zu 1% Verwaltungsvergütung (in % p.a. des Teilfondsvermögens) bis zu 0,30% p.a. Betreuungsgebühr (in % des Teilfondsvermögens) bis zu 0,43% p.a. (pauschal EUR 24.000,- p.a. bei Fondsvolumen bis EUR 12 Mio) Verwahrstellengebühr (in % des Teilfondsvermögens) bis zu 0,06% p.a. (mind. EUR 9.000,- p.a.) Transaktionsgebühr zu Gunsten der Verwahrstelle bis zu EUR 100,- pro Standard-Wertpapiertransaktion bis zu EUR 300,- pro Wertpapiertransaktion nicht notierter Wertpapiere bis zu EUR 200,- zusätzlich bei der Abwicklung über Namenszertifikate Zentralverwaltungsgebühr (in % des Teilfondsvermögens) Fixe Basisgebühr von bis zu EUR 24.000,- p.a. zzgl. bis zu 0,04% p.a. und bis zu EUR 15,- pro Buchung Register- und Transferstellengebühr Fixe Basisgebühr von bis zu EUR 3.000,- p.a. zzgl. bis zu EUR 30,- pro Buchung Andere Kosten und Gebühren Dem Teilfondsvermögen können weitere Kosten und Gebühren sowie im Verwaltungsreglement aufgeführt, belastet werden. Teilfondswährung EUR Verbriefung Es werden Anteile mittels Eintragung in ein Anteilscheinregister des Fonds in der Form von Anteilbestätigungen zur Verfügung gestellt. Die Anteile können auch in Globalzertifikaten verbrieft werden; ein Anspruch auf die Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht
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