Common use of Anlagepolitik Clause in Contracts

Anlagepolitik. Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem ande- ren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfand- briefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genussschei- nen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanleihen be- ziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemein- same Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich aus- schließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Par- tizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto- Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Optionsanlei- hen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Immobi- lien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Waren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte sowie entspre- chende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten, zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Ver- waltungsreglement unter Art 4 Nr. 12 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rah- men der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständigen Aus- tausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Er- träge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) vereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet wer- den, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen. Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. Die Anlage des Teilfondsvermögens erfolgt in anlagetechnischen Segmenten. Dabei kann die Verwaltungsgesellschaft den Anteil der einzelnen Segmente am Netto-Teilfondsvermögen entsprechend der Situation an den internationalen Ka- pitalmärkten variieren.

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Anlagepolitik. Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige Mittel flüssige Mit- tel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem ande- ren geregelten anderen ge- regelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich zu- gänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfand- briefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genussschei- nen, Wandel - und Optionsanleihen; die . Die Optionsscheine der Optionsanleihen be- ziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der oder um FinanzindizesFi- nanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemein- same Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich aus- schließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Par- tizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto- Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Optionsanlei- hen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Immobi- lien Immobilien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Waren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, WährungenWäh- rungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte sowie entspre- chende Finanzindizes entsprechende Fi- nanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate Zertifikate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte Wertpapier- produkte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete DerivateDeri- vate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Daneben kann der Teilfonds im Rahmen der im Verwaltungsreglement festgesetz- ten Anlagebeschränkungen in sonstige zulässige Vermögenswerte investieren. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb Erwerb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den KapitalmärktenKapitalmärkten , zu Spekulationszwecken, Spekulationszwecken als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um FinanzindizesFinanzindizes (unter der Bedingung, dass es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 handelt und Artikel 9 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008), Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stelltsichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlichtveröffentlicht. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, abweichen. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Ver- waltungsreglement unter Art 4 Nr. 12 13 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rah- men der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständigen Aus- tausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Er- träge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen)) vereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet wer- denwerden, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen. Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. Typisches Anlegerprofil Der Teilfonds dient risikobewussten, langfristig orientierten Anlegern, die an der Wertentwicklung eines weltweit diversifizierten Investmentfonds teilhaben möch- ten. Er eignet sich für Anleger, die an hohen Wertsteigerungen interessiert sind und dabei auch hohe Wertschwankungen akzeptieren. ∗ Seit 01. Januar 2011 ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde). Die Anlage Wertentwicklung der Teilfondsanteile ist vor allem von Kursveränderungen an den Kapital- und Devisenmärkten abhängig. Daher kann keine Zusicherung ge- geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen, die unter „Wichtige Hinweise zu Anlage- politik sowie Risikobetrachtung“ gegeben werden verwiesen. Wertpapierkennnummer 694 156 ISIN-Code LU0132033852 Mindestzeichungsbetrag+ EUR 1.000,- Erstausgabepreis (zzgl. Ausgabeaufschlag) EUR 50,- (Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.) Erstzeichnungsperiode 12. September - 14. September 2001 Zahlung des Erstausgabepreises 19. September 2001 Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises Innerhalb von drei Luxemburger Bankarbeitstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag Ausgabeaufschlag (in % vom Anteilwert ) bis zu 4% Rücknahmeabschlag (in % vom Anteilwert) keiner Umtauschgebühr (in % vom Anteilwert) keine + Die Verwaltungsgesellschaft kann in eigenem Ermessen von dem Mindestzeichnungsbetrag abweichen. Verwaltungsvergütung (in % p.a. des Teilfondsvermögens) bis zu 1,60% p.a. Erfolgshonorar Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, pro Geschäftsjahr eine erfolgs- abhängige Vergütung („Performance-Fee“) in Höhe der prozentualen Wertent- wicklung (maximal 25%) des den 6% p.a. („hurdle rate“) übersteigenden und um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigten Wertzuwachses des Anteil- wert zu erhalten. Die erfolgsabhängige Vergütung wird jeden Bewertungstag auf der Basis der durchschnittlichen Anzahl umlaufender Anteile berechnet und jähr- lich nachträglich ausgezahlt. Der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilwert am Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres bildet die Be- rechnungsgrundlage der hurdle rate für das darauf folgende Geschäftsjahr. In ei- nem Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderungen werden auf zukünftige Ge- schäftsjahre vorgetragen, so dass eine erfolgsabhängige Vergütung erst anfällt, wenn der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilspreis am Ende eines Geschäftsjahres einen neuen Höchststand erreicht hat („high-wa- termark“). Betreuungsgebühr (in % des Teilfondsvermögens) bis zu 0,28% p.a. (mind. EUR 25.000,- p.a.) Verwahrstellengebühr (in % des Teilfondsvermögens) bis zu 0,06% p.a. (mind. EUR 9.000,- p.a.) Transaktionsgebühr zu Gunsten der Verwahrstelle bis zu EUR 100,- pro Standard-Wertpapiertransaktion bis zu EUR 300,- pro Wertpapiertransaktion nicht notierter Wertpapiere bis zu EUR 200,- zusätzlich bei der Abwicklung über Namenszertifikate Zentralverwaltungsgebühr (in % des Teilfondsvermögens) Fixe Basisgebühr von bis zu EUR 24.000,- p.a. zzgl. bis zu 0,04% p.a. und bis zu EUR 15,- pro Buchung Register- und Transferstellengebühr Fixe Basisgebühr von bis zu EUR 3.000,- p.a. zzgl. bis zu EUR 30,- pro Buchung Andere Kosten und Gebühren Dem Teilfondsvermögen können weitere Kosten und Gebühren sowie im Verwaltungsreglement aufgeführt, belastet werden. Teilfondswährung EUR Verbriefung Es werden Anteile mittels Eintragung in ein Anteilscheinregister des Fonds in der Form von Anteilbestätigungen zur Verfügung gestellt. Die Anteile können auch in Globalzertifikaten verbrieft werden; ein Anspruch auf die Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht Verwendung der Erträge Thesaurierung Börsennotiz keine Vertriebsländer Großherzogtum Luxemburg Bundesrepublik Deutschland Risikomanagement Methode: commitment approach Dauer des Teilfonds Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Kosten, die aus dem Teilfondsvermögen erstattet werden Verwaltungsvergütung Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, aus dem Vermögen des Teilfonds ein Entgelt von bis zu 1,60% p.a. des Teilfondsvermögens erfolgt in anlagetechnischen Segmentenzu erhalten, das bewer- tungstäglich auf der Basis des Teilfondsvermögens zu berechnen und monatlich nachträglich auszuzahlen ist. Dabei kann Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, pro Geschäftsjahr eine erfolgs- abhängige Vergütung („Performance-Fee“) in Höhe der prozentualen Wertent- wicklung (maximal 25%) des den Anteil 6% p.a. („hurdle rate“) übersteigenden und um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigten Wertzuwachses des Anteil- wert zu erhalten. Die erfolgsabhängige Vergütung wird jeden Bewertungstag auf der einzelnen Segmente Basis der durchschnittlichen Anzahl umlaufender Anteile berechnet und jähr- lich nachträglich ausgezahlt. Der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilwert am NettoEnde des abgelaufenen Geschäftsjahres bildet die Be- rechnungsgrundlage der hurdle rate für das darauf folgende Geschäftsjahr. In ei- nem Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderungen werden auf zukünftige Ge- schäftsjahre vorgetragen, so dass eine erfolgsabhängige Vergütung erst anfällt, wenn der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilspreis am Ende eines Geschäftsjahres einen neuen Höchststand erreicht hat („high-Teilfondsvermögen entsprechend der Situation an den internationalen Ka- pitalmärkten variierenwa- termark“). Die Vergütungen verstehen sich ggf. zzgl. Mehrwertsteuer.

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Anlagepolitik. Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Bestimmungen: Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem ande- ren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfand- briefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genussschei- nen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanleihen be- ziehen wird aktiv verwaltet. Bei dem Teilfonds handelt es sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungeneinen Aktienfonds. Der Teilfonds kann innerhalb hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemein- same Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich aus- schließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. Fondsmanagements in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche WertpapiereRenten, Par- tizipations- Geldmarktinstrumente und Genussscheine, fest- Festgelder zu investieren. Renten und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, Geldmarktinstrumente können bis max. 20% des Netto- Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Optionsanlei- hen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Immobi- lien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Waren und Edelmetalle unter Ausschluss zu einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte sowie entspre- chende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb oder die Veräußerung Grenze von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten, zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Ver- waltungsreglement unter Art 4 Nr. 12 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rah- men der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständigen Aus- tausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Er- träge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) vereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet wer- den, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen. Maximal 1015% des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Der Teilfonds hat die Möglichkeit Assets in Fremdwährung zu erwerben und kann daher einem Fremdwährungsexposure unterliegen. Der Teilfonds darf daneben flüssige Mittel halten. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele zu Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse und Währungen. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Die Verwaltungsgesellschaft wird für den vorliegenden Teilfonds keine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließen. Für den Teilfonds werden keine Direktinvestitionen in nicht notierte Distressed Securities, CoCo-Bonds oder forderungsbesicherte Wertpapiere getätigt. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind auf insgesamt 10% des Netto- Teilfondsvermögens begrenzt. Anteilklasse: C A T S ISIN: LU0061928585 LU0551476806 LU1727504356 LU1727504430 Wertpapierkennnummer: 974968 A1C7C2 A2H8KZ A2H8K0 Ertragsverwendung: Thesaurierend Ausschüttend Thesaurierend Ausschüttend Teilfondswährung: Euro Anteilklassenwährung Euro Euro Euro Euro Provisionen, zahlbar durch den Anteilsinhaber Ausgabeaufschlag max. 5% keiner Umtauschgebühr max. 2% keine Rücknahmegebühr keine keine Gebühren, die aus dem Teilfondsvermögen erstattet werden Verwaltungsgebühr 1,76% p.a. 1,36% p.a. Performancegebühr bis zu 10% der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip). High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Quartals oberhalb der bisherigen High Watermark liegt, wird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Quartals gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert. Der Referenzzeitraum der High Watermark erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Anteilklassen des Fonds. Anteilwert: Nettoinventarwert pro Anteil, d.h. Bruttoinventarwert pro Anteil abzüglich aller anteiliger Kosten wie Verwaltungs-, Verwahrstellenvergütung, etwaiger Performance Fee und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert sonstigen Kosten, die der Anteilscheinklasse belastet werden. Dieser Anteilwert entspricht dem veröffentlichten Anteilspreis. Die Anteilwertentwicklung („Performance des Anteilwerts“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Fonds unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d.h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzu gerechnet. Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Quartals, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Quartals, sowie dem höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen. Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Quartals entnommen werden. Die Anlage quartalsweisen Abrechnungsperioden beginnen jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. und enden am 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Verkürzung der Abrechnungsperioden, im Fall von Verschmelzung oder Auflösung des Teilfondsvermögens erfolgt Teilfonds, ist möglich. Beispielrechnung zum Periodenende: Performance Fee Auszahlung Sofern der Anteilwert am Ende der Berechnungsperiode höher als die High Watermark ist, fällt eine Performance-Fee Auszahlung in anlagetechnischen SegmentenHöhe von EUR 12.500 an: (Aktueller Anteilwert (EUR 125) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 12.500 In folgenden Fällen wird keine Performance Fee ausgezahlt: • Anteilwert übersteigt HighWatermark nicht (Aktueller Anteilwert (EUR 115) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 0,00 Performance Fee Verwahrstellengebühr 0,04% p.a. Dabei kann Administrationsgebühr 0,05% p.a. Zentralverwaltungsgebühr 0,015% p.a. Betreuungsgebühr 0,20% p.a. zahlbar an die Verwaltungsgesellschaft den Anteil als Vergütung für die besonderen Erfordernisse bei der einzelnen Segmente am Netto-Teilfondsvermögen entsprechend Unterstützung der Situation an den internationalen Ka- pitalmärkten variieren.privaten und institutionellen Anleger sowie von deren Anlageverwaltern und Beauftragten im Hinblick auf das ökologische, politische und soziale Engagement des Teilfonds. Erstausgabe / Erstzeichnungsfrist: 02.05.1996 25.10.2010 02.01. – 15.01.2018 02.01. – 15.01.2018

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Anlagepolitik. Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem ande- ren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, investieren wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfand- briefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genussschei- nen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanleihen be- ziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der oder um FinanzindizesFi- nanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemein- same Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich aus- schließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Feb- ruar 2008 sowie Punkt 17 CESR∗/07-044 handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- trachtBetracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere Forde- rungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche aktienähn- liche Wertpapiere, Par- tizipations- Partizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche verzins- liche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto- Netto-Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, WandelanleihenWandel- anleihen, Optionsanlei- henOptionsanleihen, Hedgefonds, Private Equity Investments, VolatilitätsinvestmentsVolatilitäts- investments, Immobi- lien Immobilien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Waren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte sowie entspre- chende so- wie entsprechende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate Zertifikate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte Wertpapier- produkte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete DerivateDeri- vate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, abweichen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb Erwerb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den KapitalmärktenKapitalmärkten , zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, ZinssätzeZinss- ätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stelltsichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlichtveröffent- licht. Der Teilfonds kann innerhalb der des gesetzlichen Grenzen Rahmens bis zu 10% des Netto- Teilfondsvermögens in Zielfonds investieren. Für den Teilfonds können auch An- teile an börsengehandelten richtlinienkonformen (wie im allgemeinen Ver- waltungsreglement unter Art 4 Nri.S.d. 12 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rah- men der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständigen Aus- tausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Er- träge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemeinsame Anlagen) Investmen- tanteilen (Wertpapiere und GeldmarktinstrumenteExchange Traded Funds) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) vereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet wer- den, erworben werden; dies können sowohl aktiv als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Bei den erworbenen Ziel- fondsanteilen wird es sich ausschließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner AnlagepolitikSchweiz, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben istLiechtenstein, ab- weichenUSA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen aufgelegt wurden. Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. Insgesamt wird maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens in Fonds jeglicher Art investiert, so dass der Teilfonds grundsätzlich dachfondsfähig ist. Typisches Anlegerprofil Der Teilfonds dient risikobewussten, langfristig orientierten Anlegern, die an der Wertentwicklung eines weltweit diversifizierten Investmentfonds teilhaben möch- ten. Er eignet sich für Anleger, die an hohen Wertsteigerungen interessiert sind und dabei auch hohe Wertschwankungen akzeptieren. Die Anlage Wertentwicklung der Teilfondsanteile ist vor allem von Kursveränderungen an den Kapital- und Devisenmärkten abhängig. Daher kann keine Zusicherung ge- geben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen, die unter „Wichtige Hinweise zu Anlage- politik sowie Risikobetrachtung“ gegeben werden verwiesen. Wertpapierkennnummer 982 265 ISIN-Code LU0140029017 Mindestzeichnungsbetrag+ EUR 25,- Erstausgabepreis (zzgl. Ausgabeaufschlag) EUR 50,- (Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.) Erstzeichnungsperiode 17. – 19. Dezember 2001 Zahlung desErstausgabepreises 24. Dezember 2001 Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises Innerhalb von drei Luxemburger Bankarbeitstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag Ausgabeaufschlag (in % vom Anteilwert ) bis zu 5% + Die Verwaltungsgesellschaft kann in eigenem Ermessen von dem Mindestzeichnungsbetrag abweichen. Rücknahmeabschlag (in % vom Anteilwert) keiner Umtauschgebühr (in % vom Anteilwert) keine Verwaltungsvergütung (in % p.a. des Teilfondsvermögens) bis zu 1,40% p.a. Erfolgshonorar Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, eine erfolgsabhängige Vergü- tung („Performance-Fee“) in Höhe von 10% des Wertzuwachses des um Aus- schüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigten Anteilwertes pro Geschäftsjahr zu erhalten. Die erfolgsabhängige Vergütung wird an jedem Bewertungstag auf der Basis der durchschnittlichen Anzahl umlaufender Anteile berechnet und jähr- lich nachträglich ausgezahlt. In einem Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderun- gen werden auf zukünftige Geschäftsjahre vorgetragen, so dass eine erfolgsab- hängige Vergütung erst anfällt, wenn der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilspreis am Ende eines Geschäftsjahres einen neuen Höchststand erreicht hat („high-watermark“). Betreuungsgebühr (in % des Teilfondsvermögens) bis zu 0,63% p.a. Verwahrstellengebühr (in % des Teilfondsvermögens) bis zu 0,06% p.a. (mind. EUR 9.000,- p.a.) Transaktionsgebühr zu Gunsten der Verwahrstelle bis zu EUR 100,- pro Standard-Wertpapiertransaktion bis zu EUR 300,- pro Wertpapiertransaktion nicht notierter Wertpapiere bis zu EUR 200,- zusätzlich bei der Abwicklung über Namenszertifikate Zentralverwaltungsgebühr (in % des Teilfondsvermögens) Fixe Basisgebühr von bis zu EUR 24.000,- p.a. zzgl. bis zu 0,04% p.a. und bis zu EUR 15,- pro Buchung Register- und Transferstellengebühr Fixe Basisgebühr von bis zu EUR 3.000,- p.a. zzgl. bis zu EUR 30,- pro Buchung Andere Kosten und Gebühren Dem Teilfondsvermögen können weitere Kosten und Gebühren sowie im Verwal- tungsreglement aufgeführt, belastet werden. Teilfondswährung EUR Verbriefung Es werden Anteile mittels Eintragung in ein Anteilscheinregister des Fonds in der Form von Anteilbestätigungen zur Verfügung gestellt. Die Anteile können auch in Globalzertifikaten verbrieft werden; ein Anspruch auf die Auslieferung effektiver Stücke besteht nicht Verwendung der Erträge Thesaurierung Börsennotiz keine Vertriebsländer Großherzogtum Luxemburg Bundesrepublik Deutschland Risikomanagement Methode: commitment approach Dauer des Teilfonds Der Teilfonds ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Kosten, die aus dem Teilfondsvermögen erstattet werden Verwaltungsvergütung Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, aus dem Vermögen des Teilfonds ein Entgelt von bis zu 1,40% p.a. des Teilfondsvermögens erfolgt in anlagetechnischen Segmentenzu erhalten, das bewer- tungstäglich auf der Basis des Teilfondsvermögens zu berechnen und monatlich nachträglich auszuzahlen ist. Dabei kann Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft den Anteil berechtigt, eine erfolgsabhängige Vergü- tung („Performance-Fee“) in Höhe von 10% des Wertzuwachses des um Aus- schüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigten Anteilwertes pro Geschäftsjahr zu erhalten. Die erfolgsabhängige Vergütung wird an jedem Bewertungstag auf der einzelnen Segmente Basis der durchschnittlichen Anzahl umlaufender Anteile berechnet und jähr- lich nachträglich ausgezahlt. In einem Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderun- gen werden auf zukünftige Geschäftsjahre vorgetragen, so dass eine erfolgsab- hängige Vergütung erst anfällt, wenn der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilspreis am NettoEnde eines Geschäftsjahres einen neuen Höchststand erreicht hat („high-Teilfondsvermögen entsprechend der Situation an den internationalen Ka- pitalmärkten variierenwatermark“). Die Vergütung versteht sich ggf. zzgl. Mehrwertsteuer.

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Anlagepolitik. Der Teilfonds Fonds DWS Funds Invest ZukunftsStrategie kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens fle- xibel in flüs- sige Mittel verzinsliche Wertpapiere, Wandelanleihen, Op- tionsanleihen, Partizipations- und Festgelder in jeder WährungGenussscheine, börsennotierte oder an einem ande- ren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, AnleihenAktien- und Indexzertifikate, InhaberschuldverschreibungenAktienanleihen, Pfand- briefe, ZertifikateOptions- scheine, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinenliquide Mittel und in Antei- le an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapie- ren, Genussschei- nendie von einem Unternehmen der DWS / Deutsche Bank Gruppe oder anderen Emittenten aufgelegt wurden, Wandel - bzw. börsengehandelte und Optionsanleihen; EU-richtlinienkonforme Fonds (ETF – Exchange Traded Funds) investieren sowie in die Optionsscheine der Optionsanleihen be- ziehen sich ausschließlich jeweiligen Derivate aller vorherigen Instrumente bzw. De- rivate auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) Indizes. Sofern das Fondsvermögen in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren investiert wird, können insbesondere Anteile an in- und ausländischen Aktienfonds, gemischten Wertpapierfonds, Wertpapierren- tenfonds, Fonds nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (2010, die in den internationalen Rohstoffbe- reich investieren, Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur erworben werden. Je nach Ein- schätzung der Marktlage kann das Fondsvermögen auch vollständig in einer dieser Fondskategorien oder einem der o.g. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungenbzw. Derivate angelegt werden. Das Fondsvermögen kann darüber hinaus in allen ande- ren zulässigen Vermögenswerten angelegt werden. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile Fonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrate- gie, bei der laufend marktabhängig zwischen der Wert- steigerungskomponente (z. B. bestehend aus risikoreiche- ren Fonds wie Aktien- und riskanteren Rentenfonds, Di- rektanlagen in oder Derivate auf risikoreichere Komponen- ten wie Aktien und riskantere Rentenpapiere) und der Ka- pitalerhaltkomponente (z. B. bestehend aus weniger risi- koreichen Renten-/Geldmarktpublikumsfonds bzw. Direkt- anlagen in oder Derivate auf weniger risikoreiche Renten-/ Geldmarktpapiere) umgeschichtet wird. So wird versucht, einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich eine mög- lichst hohe Partizipation an Zielfonds er- werbenKurssteigerungen in den Wert- steigerungskomponenten zu erreichen. Ziel ist, wobei die Anlagestrategie dem Anle- ger eine Partizipation an steigenden Märkten zu erlauben und dennoch gleichzeitig das Verlustrisiko im Fall sinken- der Zielfonds nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemein- same Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen seinMärkte zu begrenzen. Die Verwaltungsgebühren Absicherung des Mindest- wertes bei paralleler Wahrnehmung von Kursgewinnchan- cen wird durch Umschichtungen zwischen der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Wertsteige- rungskomponente und der Kapitalerhaltkomponente je nach Marktlage vorgenommen. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich aus- schließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, steigenden Kursen steigt im Allgemeinen auch der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen auf- gelegt wurdenAnteil der Wertsteige- rungskomponente im Fonds. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter Gegenzug wird der Be- dingung zum Einsatz kommenAnteil der Kapitalerhaltkomponente reduziert. In Zeiten fallender Märkte wird demgegenüber der Anteil der Wertsteige- rungskomponente reduziert und der Anteil der Kapitaler- haltkomponente erhöht. Der Fonds verfügt über einen Mechanismus, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Par- tizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20am Ende eines jeden Monats einen Mindestwert von 80 % des Netto- Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Optionsanlei- hen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Immobi- lien Net- to-Inventarwerts vom letzten Bewertungstag des Vormo- nats sichert. Der Mechanismus und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Waren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte sowie entspre- chende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, seine Auswirkung auf den sie sich beziehenGarantiewert sind unten unter „Garantie“ näher be- schrieben. Des Weiteren werden diese Indizes Um einen Schutz vor extremen Verlusten der risikoreiche- ren Komponenten innerhalb eines sehr kurzen Zeitrau- mes, in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern dem es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) Gesellschaft nicht um möglich ist, ent- sprechende Gegengeschäfte zu tätigen, zu gewährleisten, legt der Fonds auch regelmäßig in derivative Instrumente an, die in Arteinem solchen Verlustfall die Wertverluste ab ei- ner gewissen Grenze kompensieren. 41 WKN: DWS0DC – ISIN: LU0275643053 Risikoklasse 4 Verwaltungsgesellschaft: DWS Investment S.A. (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten, zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Ver- waltungsreglement unter Art 4 Nr. 12 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rah- men der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständigen Aus- tausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Er- träge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) vereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet wer- den, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen. Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. Die Anlage des Teilfondsvermögens erfolgt in anlagetechnischen Segmenten. Dabei kann die Verwaltungsgesellschaft den Anteil der einzelnen Segmente am Netto-Teilfondsvermögen entsprechend der Situation an den internationalen Ka- pitalmärkten variieren.Luxemburg)

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Anlagepolitik. Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens Die Anlagepolitik dieses Anlagefonds lautet wie folgt: Nach Abzug der flüssigen Mittel investiert der Anlage- fonds, mindestens zwei Drittel des Fondsvermögens in flüs- sige Mittel − Beteiligungswertpapiere und Festgelder Beteiligungswertrechte (Aktien, Genussscheine, Partizipationsscheine, etc.) von Immobiliengesellschaften mit Sitz oder überwiegendem Anteil ihrer wirtschaftlichen Aktivität in jeder Währungder Schweiz, börsennotierte die an einer Börse oder an einem ande- ren geregelten Marktanderen geregelten, dem Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden bis maximal 80% des Fondsvermögens; − Anteile von schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen der regelmäßig stattfindetArt „Immobilienfonds“ bis maximal 80% des Fondsvermögens; − sowie maximal einen Drittel des Fondsvermögens in − Geldmarktinstrumente schweizerischen Rechts; − Obligationen (inklusive Wandelobligationen, anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfand- briefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genussschei- nen, Wandel - Wandelnotes und Optionsanleihen), Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von privaten und öffentlich-rechtli- chen Schweizer Emittenten in der schweizerischen Immobilienbranche; − Guthaben auf Sicht und auf Zeit mit Laufzeiten bis zu zwölf Monaten bei Banken, die Optionsscheine ihren Sitz in der Optionsanleihen be- ziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der um FinanzindizesEuropäischen Union haben oder in einem anderen Staat, Zinssätzewenn die Bank dort einer Aufsicht untersteht, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens die derjenigen in der Schweiz gleichwertig ist; − Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemein- same Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen seinanderen kollektiven Kapitalanlagen. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich aus- schließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Par- tizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. Fondsleitung darf höchstens 20% des Netto- Teilfondsvermögens“)Fondsvermögens in Effekten, Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Optionsanlei- hen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Immobi- lien „Immobilienfonds“ und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Waren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte sowie entspre- chende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbildenGeldmarktin- strumenten desselben Emittenten anlegen. Diese strukturierten Wert- papierprodukte Limite erhöht sich für Investitionen in Anteile von Immobili- enfonds schweizerischen Rechts gemäss § 15 Ziff. 5 des Fondsvertrags der Emittenten Credit Suisse, UBS und Swisscanto auf 35%. Detaillierte Angaben zur Anlagepolitik und deren Beschränkungen, der zulässigen Anlagetechniken und -in- strumente sind aus dem Fondsvertrag (Zertifikatevgl. Teil II, §§ 7-15) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten, zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Ver- waltungsreglement unter Art 4 Nr. 12 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rah- men der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständigen Aus- tausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Er- träge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) vereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet wer- den, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden seinersichtlich. Bei der Nutzung von Derivaten wird Auswahl und Überwachung der Fonds in keinem Fall von seiner AnlagepolitikZielfonds kommt ein sorgfältiges Selektions- und Kontrollverfahren (sog. „Due Diligence“) zur Anwendung, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben istdas verschiedene qualitative und quantitative Kriterien umfasst. Es werden nur Zielfonds ausgewählt, ab- weichen. Maximal 10% welche mit den Anlagevorschriften des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werdenFondsvertrags übereinstimmen. Die Anlage erworbenen Zielfonds werden regelmässig auf die Einhaltung der Auswahlkriterien und die Übereinstimmung mit den Anlagevorschriften des Teilfondsvermögens erfolgt Fondsvertrags überprüft. Diese Auswahlkriterien können zu einer Titel- oder sektorspezifischen Konzentration auf wenige Unternehmen bzw. Zielfonds führen. Darüber hinaus ergibt sich die Auswahl und Gewichtung entsprechend geeigneter Immobilienfonds und Aktien aus den Prognosen. Der Vergleichsindex des Anlagefonds (Benchmark) setzt sich aus 50% SXI Real Estate Shares Index (REAL) und 50% SXI Real Estate Funds Index (SWIIT) zusammen. Die Gewichtung des Vergleichsindex wird jeweils per Jahresbeginn wieder auf den Ausgangswert zurückgesetzt. Die wesentlichen Risiken des Anlagefonds bestehen in anlagetechnischen Segmenten− Marktrisiko: Wirtschaftliche Faktoren, wirtschaftspolitische Massnahmen, politische Unsicherheiten, Devisenrestriktionen, Gesetzesänderungen und dgl. Dabei können den Wert der zugrunde liegenden Anla- gen und deren Erträge negativ beeinflussen; − Liquiditätsrisiko: Es kann die Verwaltungsgesellschaft den Anteil vorkommen, dass ein Wertpapier nur mit Verzögerung oder nur mit Kursab- schlägen verkauft werden kann, weil es nicht regelmässig in ausreichend hohen Stückzahlen gehan- delt wird; − Gegenparteirisiko: Es kann eintreten, dass eine Vertragspartei der einzelnen Segmente am Netto-Teilfondsvermögen entsprechend der Situation an den internationalen Ka- pitalmärkten variierenFondsleitung ihren Verpflichtungen nicht nachkommt und somit dem Anlagefonds ein finanzieller Schaden entsteht. Die Fondsleitung setzt keine Derivate ein.

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Anlagepolitik. Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Bestimmungen: Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem ande- ren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfand- briefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genussschei- nen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanleihen be- ziehen wird aktiv verwaltet. Bei dem Teilfonds handelt es sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungeneinen Aktienfonds. Der Teilfonds kann innerhalb hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemein- same Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich aus- schließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. Fondsmanagements in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche WertpapiereRenten, Par- tizipations- Geldmarktinstrumente und Genussscheine, fest- Festgelder zu investieren. Renten und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, Geldmarktinstrumente können bis max. 20% des Netto- Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Optionsanlei- hen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Immobi- lien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Waren und Edelmetalle unter Ausschluss zu einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte sowie entspre- chende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb oder die Veräußerung Grenze von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten, zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Ver- waltungsreglement unter Art 4 Nr. 12 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rah- men der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständigen Aus- tausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Er- träge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) vereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet wer- den, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen. Maximal 1015% des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Der Teilfonds hat die Möglichkeit Assets in Fremdwährung zu erwerben und kann daher einem Fremdwährungsexposure unterliegen. Der Teilfonds darf daneben flüssige Mittel halten. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele zu Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse und Währungen. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Die Verwaltungsgesellschaft wird für den vorliegenden Teilfonds keine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließen. Für den Teilfonds werden keine Direktinvestitionen in nicht notierte Distressed Securities, CoCo-Bonds oder forderungsbesicherte Wertpapiere getätigt. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind auf insgesamt 10% des Netto- Teilfondsvermögens begrenzt. Anteilklasse: C T ISIN: LU0301152442 LU1727504604 Wertpapierkennnummer: A0MX8G A2H8K1 Ertragsverwendung: Thesaurierend Thesaurierend Teilfondswährung: Euro Anteilklassenwährung Euro Euro Provisionen, zahlbar durch den Anteilsinhaber Ausgabeaufschlag max. 5% keiner Umtauschgebühr max. 2% keine Rücknahmegebühr keine keine Gebühren, die aus dem Teilfondsvermögen erstattet werden Verwaltungsgebühr 1,76% p.a. 1,36% p.a. Performancegebühr bis zu 10% der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip). High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Quartals oberhalb der bisherigen High Watermark liegt, wird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Quartals gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert. Der Referenzzeitraum der High Watermark erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Anteilklassen des Fonds. Anteilwert: Nettoinventarwert pro Anteil, d.h. Bruttoinventarwert pro Anteil abzüglich aller anteiliger Kosten wie Verwaltungs-, Verwahrstellenvergütung, etwaiger Performance Fee und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert sonstigen Kosten, die der Anteilscheinklasse belastet werden. Dieser Anteilwert entspricht dem veröffentlichten Anteilspreis. Die Anteilwertentwicklung („Performance des Anteilwerts“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Fonds unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d.h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzu gerechnet. Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Quartals, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Quartals, sowie dem höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen. Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Quartals entnommen werden. Die Anlage quartalsweisen Abrechnungsperioden beginnen jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. und enden am 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Verkürzung der Abrechnungsperioden, im Fall von Verschmelzung oder Auflösung des Teilfondsvermögens erfolgt Teilfonds, ist möglich. Beispielrechnung zum Periodenende: Performance Fee Auszahlung Sofern der Anteilwert am Ende der Berechnungsperiode höher als die High Watermark ist, fällt eine Performance-Fee Auszahlung in anlagetechnischen SegmentenHöhe von EUR 12.500 an: (Aktueller Anteilwert (EUR 125) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 12.500 In folgenden Fällen wird keine Performance Fee ausgezahlt: • Anteilwert übersteigt HighWatermark nicht (Aktueller Anteilwert (EUR 115) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 0,00 Performance Fee Verwahrstellengebühr 0,04% p.a. Dabei kann Administrationsgebühr 0,05% p.a. Zentralverwaltungsgebühr 0,015% p.a. Betreuungsgebühr 0,20% p.a. zahlbar an die Verwaltungsgesellschaft den Anteil als Vergütung für die besonderen Erfordernisse bei der einzelnen Segmente am Netto-Teilfondsvermögen entsprechend Unterstützung der Situation an den internationalen Ka- pitalmärkten variieren.privaten und institutionellen Anleger sowie von deren Anlageverwaltern und Beauftragten im Hinblick auf das ökologische, politische und soziale Engagement des Teilfonds. Erstausgabe / Erstzeichnungsfrist: 27.07.2007 02.01. – 15.01.2018

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Anlagepolitik. Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Bestimmungen: Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens wird aktiv verwaltet. Bei dem Teilfonds handelt es sich um einen Mischfonds. Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsmanagements in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem ande- ren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, AnleihenRenten, Inhaberschuldverschreibungen, Pfand- briefeGeldmarktinstrumente, Zertifikate, andere strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen, Optionsanleihen, Wandelanleihen), Zielfonds und Festgelder zu investieren. Bei den Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.B.: Aktien, Renten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Der Teilfonds hat die Möglichkeit Assets in Fremdwährung zu erwerben und kann daher einem Fremdwährungsexposure unterliegen. Der Teilfonds darf daneben flüssige Mittel halten. Anteile an OGAW oder anderen OGA („Zielfonds“) können zu mehr als 10% des Teilfondsvermögens erworben werden. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele sowohl zu Anlage- als auch zu Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genussschei- nen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanleihen be- ziehen sich ausschließlich auf Basiswerte Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel 41(IXIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse, Währungen und Investmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen2010. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Die Verwaltungsgesellschaft wird für den vorliegenden Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds nicht eingeschränkt istkeine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließen. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.dwerden keine Direktinvestitionen in Distressed Securities, CoCo-Bonds oder forderungsbesicherte Wertpapiere getätigt. Luxemburger Gesetzes vom 17Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. Dezember 2010 über Organismen für Gemein- same Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich aus- schließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche Wertpapiere, Par- tizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20Verwaltungsreglements sind auf insgesamt 10% des Netto- Teilfondsvermögens“Teilfondsvermögens begrenzt. Anteilklasse: C T ISIN: LU0380798750 LU1727504869 Wertpapierkennnummer: A0Q8NL A2H8K3 Teilfondswährung: Euro Anteilklassenwährung Euro Euro Ertragsverwendung: Thesaurierend Thesaurierend Provisionen, zahlbar durch den Anteilsinhaber Ausgabeaufschlag max. 5% keiner Umtauschgebühr max. 2% keine Rücknahmegebühr keine keine Gebühren, die aus dem Teilfondsvermögen erstattet werden Verwaltungsgebühr 1,76% p.a. 1,36% p.a. Performancegebühr bis zu 10% der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip). High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Quartals oberhalb der bisherigen High Watermark liegt, Schuldverschreibungenwird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Quartals gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert. Der Referenzzeitraum der High Watermark erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Anteilklassen des Fonds. Anteilwert: Nettoinventarwert pro Anteil, Wandelanleihend.h. Bruttoinventarwert pro Anteil abzüglich aller anteiliger Kosten wie Verwaltungs-, Optionsanlei- henVerwahrstellenvergütung, Hedgefondsetwaiger Performance Fee und sonstigen Kosten, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Immobi- lien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Waren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte sowie entspre- chende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerteder Anteilscheinklasse belastet werden. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sindDieser Anteilwert entspricht dem veröffentlichten Anteilspreis. Die Indizes Anteilwertentwicklung („Performance des Anteilwerts“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Fonds unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden so gewähltevtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellend.h. diese werden dem aktuellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handeltAusschüttung reduzierten, muss es sich um Zertifi- kate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten, zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sindAnteilwert hinzu gerechnet. Die Indizes werden so gewähltPerformance Fee wird, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für beginnend am Anfang jedes Quartals, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Quartals, sowie dem höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. An den Markt darstellenBewertungstagen, auf an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den sie sich beziehenBewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Des Weiteren Als Basis der Berechnung werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlichtDaten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen. Der Teilfonds kann innerhalb zum letzten Bewertungstag der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Ver- waltungsreglement unter Art 4 Nr. 12 definiert) Swap-Verträge (bspw. ZinsswapsAbrechnungsperiode berechnete Betrag kann, Währungsswapssofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rah- men dem Fonds zulasten der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständigen Aus- tausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Er- träge und/oder die Rendite betreffenden Anteilklasse am Ende des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) vereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet wer- den, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen. Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert Quartals entnommen werden. Die Anlage quartalsweisen Abrechnungsperioden beginnen jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. und enden am 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Verkürzung der Abrechnungsperioden, im Fall von Verschmelzung oder Auflösung des Teilfondsvermögens erfolgt Teilfonds, ist möglich. Beispielrechnung zum Periodenende: Performance Fee Auszahlung Sofern der Anteilwert am Ende der Berechnungsperiode höher als die High Watermark ist, fällt eine Performance-Fee Auszahlung in anlagetechnischen SegmentenHöhe von EUR 12.500 an: (Aktueller Anteilwert (EUR 125) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Geschäftsjahr (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 12.500 In folgenden Fällen wird keine Performance Fee ausgezahlt: • Anteilwert übersteigt HighWatermark nicht (Aktueller Anteilwert (EUR 115) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 0,00 Performance Fee Verwahrstellengebühr 0,04% p.a. Dabei kann Administrationsgebühr 0,05% p.a. Zentralverwaltungsgebühr 0,015% p.a. Betreuungsgebühr 0,20% p.a. zahlbar an die Verwaltungsgesellschaft den Anteil als Vergütung für die besonderen Erfordernisse bei der einzelnen Segmente am Netto-Teilfondsvermögen entsprechend Unterstützung der Situation an den internationalen Ka- pitalmärkten variieren.privaten und institutionellen Anleger sowie von deren Anlageverwaltern und Beauftragten im Hinblick auf das ökologische, politische und soziale Engagement des Teilfonds. Erstausgabe / Erstzeichnungsfrist: 28.08.2008 02.01. – 15.01.2018

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Anlagepolitik. Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Bestimmungen: Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem ande- ren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfand- briefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genussschei- nen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanleihen be- ziehen wird aktiv verwaltet. Bei dem Teilfonds handelt es sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungeneinen Aktienfonds. Der Teilfonds kann innerhalb hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemein- same Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich aus- schließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. Fondsmanagements in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche WertpapiereRenten, Par- tizipations- Geldmarktinstrumente und Genussscheine, fest- Festgelder zu investieren. Renten und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, Geldmarktinstrumente können bis max. 20% des Netto- Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Optionsanlei- hen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Immobi- lien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Waren und Edelmetalle unter Ausschluss zu einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte sowie entspre- chende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb oder die Veräußerung Grenze von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten, zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Ver- waltungsreglement unter Art 4 Nr. 12 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rah- men der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständigen Aus- tausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Er- träge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) vereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet wer- den, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen. Maximal 1015% des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Der Teilfonds hat die Möglichkeit Assets in Fremdwährung zu erwerben und kann daher einem Fremdwährungsexposure unterliegen. Der Teilfonds darf daneben flüssige Mittel halten. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele zu Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse und Währungen. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Die Verwaltungsgesellschaft wird für den vorliegenden Teilfonds keine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließen. Für den Teilfonds werden keine Direktinvestitionen in nicht notierte Distressed Securities, CoCo-Bonds oder forderungsbesicherte Wertpapiere getätigt. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind auf insgesamt 10% des Netto- Teilfondsvermögens begrenzt. Anteilklasse: C T ISIN: LU0332822492 LU1727504786 Wertpapierkennnummer: A0NBKM A2H8K2 Ertragsverwendung: Thesaurierend Thesaurierend Teilfondswährung: Euro Anteilklassenwährung Euro Euro Ausgabeaufschlag max. 5% keiner Umtauschgebühr max. 2% keine Rücknahmegebühr keine keine Verwaltungsgebühr 1,76% p.a. 1,36% p.a. Performancegebühr bis zu 10% der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip). High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Quartals oberhalb der bisherigen High Watermark liegt, wird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Quartals gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert. Der Referenzzeitraum der High Watermark erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Anteilklassen des Fonds. Anteilwert: Nettoinventarwert pro Anteil, d.h. Bruttoinventarwert pro Anteil abzüglich aller anteiliger Kosten wie Verwaltungs-, Verwahrstellenvergütung, etwaiger Performance Fee und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert sonstigen Kosten, die der Anteilscheinklasse belastet werden. Dieser Anteilwert entspricht dem veröffentlichten Anteilspreis. Die Anteilwertentwicklung („Performance des Anteilwerts“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Fonds unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d.h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzu gerechnet. Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Quartals, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Quartals, sowie dem höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen. Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Quartals entnommen werden. Die Anlage quartalsweisen Abrechnungsperioden beginnen jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. und enden am 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Verkürzung der Abrechnungsperioden, im Fall von Verschmelzung oder Auflösung des Teilfondsvermögens erfolgt Teilfonds, ist möglich. Beispielrechnung zum Periodenende: Performance Fee Auszahlung Sofern der Anteilwert am Ende der Berechnungsperiode höher als die High Watermark ist, fällt eine Performance-Fee Auszahlung in anlagetechnischen SegmentenHöhe von EUR 12.500 an: (Aktueller Anteilwert (EUR 125) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Geschäftsjahr (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 12.500 In folgenden Fällen wird keine Performance Fee ausgezahlt: • Anteilwert übersteigt HighWatermark nicht (Aktueller Anteilwert (EUR 115) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 0,00 Performance Fee Verwahrstellengebühr 0,04% p.a. Dabei kann Administrationsgebühr 0,05% p.a. Zentralverwaltungsgebühr 0,015% p.a. Betreuungsgebühr 0,20% p.a. zahlbar an die Verwaltungsgesellschaft den Anteil als Vergütung für die besonderen Erfordernisse bei der einzelnen Segmente am Netto-Teilfondsvermögen entsprechend Unterstützung der Situation an den internationalen Ka- pitalmärkten variieren.privaten und institutionellen Anleger sowie von deren Anlageverwaltern und Beauftragten im Hinblick auf das ökologische, politische und soziale Engagement des Teilfonds. Erstausgabe / Erstzeichnungsfrist: 25.01.2008 02.01. – 15.01.2018

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Anlagepolitik. Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem ande- ren an- deren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlichkeit Öffentlich- keit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfand- briefePfandbriefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genussschei- nenGenuss- scheinen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanleihen be- ziehen Optionsanlei- hen beziehen sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Der Teilfonds kann innerhalb des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemein- same Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich aus- schließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Feb- ruar 2008 sowie Punkt 17 CESR∗/07-044 handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. in Be- trachtBetracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere Forde- rungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche aktienähn- liche Wertpapiere, Par- tizipations- Partizipations- und Genussscheine, fest- und variabel verzinsliche verzins- liche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, bis max. 20% des Netto- Netto-Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, WandelanleihenWan- delanleihen, Optionsanlei- henOptionsanleihen, Hedgefonds, Private Equity Investments, VolatilitätsinvestmentsVolatili- tätsinvestments, Immobi- lien Immobilien und Grundstück Investments, Microfinance InvestmentsInvest- ments, Rohstoffe/Waren und Edelmetalle unter Ausschluss einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte Ba- siswerte sowie entspre- chende entsprechende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb oder die Veräußerung von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten, zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Ver- waltungsreglement unter Art 4 Nr. 12 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rah- men der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständigen Aus- tausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Er- träge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) vereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet wer- den, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen. Maximal 10% des Netto-Teilfondsvermögens kann in nicht notierte Wertpapiere und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert werden. Portfolioverwalter Segment 1: Diem Client Partner AG Segment 2&4: Axxion S.A. Segment 3: Zantke & Cie. Asset Management S.A. Typisches Anlegerprofil Der Teilfonds dient risikobewussten, langfristig orientierten institutionellen Anle- gern, die an der Wertentwicklung eines weltweit diversifizierten Investmentfonds teilhaben möchten. Er eignet sich für institutionelle Anleger, die an hohen Wertstei- gerungen interessiert sind und dabei auch hohe Wertschwankungen akzeptieren. Die Anlage Wertentwicklung der Teilfondsanteile ist vor allem von Kursveränderungen an den Kapital- und Devisenmärkten abhängig. Daher kann keine Zusicherung gege- ben werden, dass die Ziele der Anlagepolitik erreicht werden. Im Übrigen wird auf die Erläuterungen, die unter „Wichtige Hinweise zu Anlagepo- litik sowie Risikobetrachtung“ gegeben werden verwiesen. Wertpapierkennnummer A0DNF5 ISIN-Code LU0206060294 Mindestzeichnungsbetrag EUR 100.000,- Anlegergruppe Der Teilfonds richtet sich ausschließlich an institutionelle Investoren. Erstausgabepreis (zzgl. Ausgabeaufschlag) EUR 100,- (Der Ausgabepreis kann sich um Gebühren oder andere Belastungen erhöhen, die in den jeweiligen Vertriebsländern anfallen.) Erstzeichnungsperiode 29. November -30. November 2004 Zahlung des Teilfondsvermögens erfolgt Erstausgabepreises 03. Dezember 2004 Zahlung des Ausgabe- und Rücknahmepreises Innerhalb von drei Luxemburger Bankarbeitstagen nach dem entsprechenden Bewertungstag Bewertungstag Der Anteilwert wird an jedem Xxxxxxx, der Bankarbeitstag in anlagetechnischen SegmentenLuxemburg ist mit Ausnahme des 24. Dabei kann Dezember, berechnet („Bewertungstag“) ansonsten ist der nächste Bankarbeitstag in Luxemburg der Bewertungstag. Ausgabeaufschlag (in % vom Anteilwert ) bis zu 5% Rücknahmeabschlag (in % vom Anteilwert) keiner Umtauschgebühr (in % vom Anteilwert) keine Verwaltungsvergütung (in % p.a. des Teilfondsvermögens) bis zu 1,50% p.a. Erfolgshonorar Ferner ist die Verwaltungsgesellschaft berechtigt, pro Geschäftsjahr eine erfolgs- abhängige Vergütung („Performance-Fee“) zu erhalten, sofern eine Outperfor- mance des um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigten Anteilwer- tes gegenüber der Wertentwicklung der Benchmark bestehend aus 70,00% Rex Performance Index (Bloombergticker REXP), 14,00% MSCI World Index (Bloom- bergticker MSDEWIG), 11,20% EuroSTOXX Performance Index (Bloombergti- cker SXXT) und 4,80% STOXX 600 Performance Index (Bloombergticker SXXR) erzielt wurde und eine Wertsteigerung gegenüber der bisherigen high-watermark vorliegt. Die erfolgsabhängige Vergütung beträgt 10% der Outperformance und wird je- den Anteil Bewertungstag auf der einzelnen Segmente Basis der durchschnittlichen Anzahl umlaufender An- teile berechnet und jährlich nachträglich ausgezahlt. Der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteilwert am NettoEnde des abgelaufenen Geschäftsjahres bildet im Falle einer Performance-Teilfondsvermögen entsprechend Fee Aus- zahlung die Basis für die Indizierung der Situation an den internationalen Ka- pitalmärkten variierenBenchmark zur Berechnung der erfolgs- abhängigen Vergütung für das darauf folgende Geschäftsjahr. In einem Geschäftsjahr netto erzielte Wertminderungen werden auf zukünftige Geschäftsjahre vorgetragen, so dass eine erfolgsabhängige Vergütung erst an- fällt, wenn der um Ausschüttungen oder Kapitalmaßnahmen bereinigte Anteils- preis am Ende eines Geschäftsjahres einen neuen Höchststand erreicht hat („high-watermark“). Basis der Berechnungen sind die jeweiligen Indexstände so- wie die NAV vom 30. April 2015. Die obigen Regelungen separat für jedes Teilfondssegment anzuwen- den. Die erfolgsabhängige Vergütung bezieht sich immer auf die Wertent- wicklung eines Teilfondssegments und wird für jedes Teilfondssegment einzeln festgelegt. Eine erfolgsabhängige Vergütung kann für einzelne sich positiv entwickelnde Teilfondssegmente anfallen, auch wenn die Entwick- lung des gesamten Teilfondsvermögens negativ ist oder einzelne Teil- fondssegmente sich negativ entwickeln. Die Verwaltungsgesellschaft kann in eigenem Ermessen auch davon absehen, die erfolgsabhängige Vergü- tung in einem bzw. mehreren Teilfondssegmenten zu erheben. Betreuungsgebühr (in % des Teilfondsvermögens) bis zu 0,33% p.a. (mind. EUR 2.000,- p.M.) zzgl. einer fixen Basisgebühr in Höhe von bis zu EUR 15.000,- p.a. Verwahrstellengebühr (in % des Teilfondsvermögens) bis zu 0,06% p.a. (mind. EUR 9.000,- p.a.) Transaktionsgebühr zu Gunsten der Verwahrstelle bis zu EUR 100,- pro Standard-Wertpapiertransaktion bis zu EUR 300,- pro Wertpapiertransaktion nicht notierter Wertpapiere bis zu EUR 200,- zusätzlich bei der Abwicklung über Namenszertifikate Zentralverwaltungsgebühr (in % des Teilfondsvermögens) Fixe Basisgebühr von bis zu EUR 32.000,- p.a. zzgl. bis zu 0,04% p.a. und bis zu EUR 15,- pro Buchung

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Anlagepolitik. Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Bestimmungen: Der Teilfonds kann bis zu jeweils 100% seines Netto-Teilfondsvermögens in flüs- sige Mittel und Festgelder in jeder Währung, börsennotierte oder an einem ande- ren geregelten Markt, der regelmäßig stattfindet, anerkannt und der Öffentlichkeit zugänglich ist, gehandelte Wertpapiere aller Art und Geldmarktinstrumente aller Art investieren, wie z.B. Aktien, Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Pfand- briefe, Zertifikate, Geldmarktinstrumente, Partizipationsscheinen, Genussschei- nen, Wandel - und Optionsanleihen; die Optionsscheine der Optionsanleihen be- ziehen wird aktiv verwaltet. Bei dem Teilfonds handelt es sich ausschließlich auf Basiswerte im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) o- der um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungeneinen Aktienfonds. Der Teilfonds kann innerhalb hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des gesetzlichen Rahmens Anteile an Zielfonds er- werben, wobei die Anlagestrategie der Zielfonds nicht eingeschränkt ist. Für den Teilfonds können auch Anteile an börsengehandelten richtlinienkonformen (i.S.d. Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für Gemein- same Anlagen) Investmentanteilen (Exchange Traded Funds) erworben werden; dies können sowohl aktiv als auch passiv gemanagte Sondervermögen sein. Die Verwaltungsgebühren der vom Teilfonds erworbenen Sondervermögen betragen maximal 3,50% p.a.. Bei den erworbenen Zielfondsanteilen wird es sich aus- schließlich um solche handeln, die unter dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, der Schweiz, Liechtenstein, USA, Hongkong, Kanada, Japan und Norwegen auf- gelegt wurden. Im Teilfonds können strukturierte Wertpapierprodukte (Zertifikate) unter der Be- dingung zum Einsatz kommen, dass es sich bei den Zertifikaten um Wertpapiere gemäß Art 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen handelt. Als Basiswerte der Zertifikate kommen u.a. Fondsmanagements in Be- tracht: Beteiligungspapiere, Beteiligungswertrechte, Forderungswertpapiere und Forderungswertrechte wie zum Beispiel Aktien, aktienähnliche WertpapiereRenten, Par- tizipations- Geldmarktinstrumente und Genussscheine, fest- Festgelder zu investieren. Renten und variabel verzinsliche Anleihen einschl. des Asset-Backed Securities-Bereiches („ABS“-Bereich, Geldmarktinstrumente können bis max. 20% des Netto- Teilfondsvermögens“), Schuldverschreibungen, Wandelanleihen, Optionsanlei- hen, Hedgefonds, Private Equity Investments, Volatilitätsinvestments, Immobi- lien und Grundstück Investments, Microfinance Investments, Rohstoffe/Waren und Edelmetalle unter Ausschluss zu einer physischen Lieferung, Wechselkurse, Währungen, Zinssätze, Fonds auf die genannten Basiswerte sowie entspre- chende Finanzindizes auf die vorgenannten Basiswerte. Bei den Finanzindizes wird sichergestellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden diese Indizes in angemessener Weise veröffentlicht. Sofern es sich bei den Basiswerten der strukturierten Wertpapierprodukte (Zerti- fikate) nicht um die in Art. 41 (I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen und Artikel 2 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 genannten Basiswerte handelt, muss es sich um Zertifi- kate handeln, die den Basiswert nahezu 1:1 abbilden. Diese strukturierten Wert- papierprodukte (Zertifikate) dürfen keine „embedded derivatives“ (eingebettete Derivate) gemäß Artikel 2 (3) bzw. Artikel 10 des Reglement Grand Ducal vom 08. Februar 2008 und Punkt 23 CESR∗/07-044 enthalten. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen ist der Er- werb oder die Veräußerung Grenze von Optionsscheinen, Optionen, Futures und der Ab- schluss sonstiger Termingeschäfte sowohl zur Absicherung gegen mögliche Kursrückgänge auf den Kapitalmärkten, zu Spekulationszwecken, als auch zur effizienten Portfolioverwaltung gestattet. Bei den Basiswerten handelt es sich da- bei um Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezem- ber 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen. Bei den Finanzindizes wird sicherge- stellt, dass diese ausreichend diversifiziert sind. Die Indizes werden so gewählt, dass sie eine adäquate Bezugsgrundlage für den Markt darstellen, auf den sie sich beziehen. Des Weiteren werden die Indizes in angemessener Weise veröf- fentlicht. Der Teilfonds kann innerhalb der gesetzlichen Grenzen (wie im allgemeinen Ver- waltungsreglement unter Art 4 Nr. 12 definiert) Swap-Verträge (bspw. Zinsswaps, Währungsswaps, Equityswaps, Total Return Swaps) abschließen, in deren Rah- men der Teilfonds und der Kontrahent den teilweisen bzw. vollständigen Aus- tausch der Wertentwicklung bzw. der Erträge der Fondsanlagen gegen die Er- träge und/oder die Rendite des Basiswerts (Instrumente im Sinne des Artikel 41(I) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 (Wertpapiere und Geldmarktinstrumente) sowie Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen) vereinbaren. Die Zahlungsansprüche aus Swap-Verträgen dürfen nur insoweit begründet wer- den, als diese mit den Anlagegrundsätzen des Teilfonds vereinbar sind. Mit dem Einsatz von Derivaten können aufgrund der Hebelwirkung erhöhte Risi- ken verbunden sein. Bei der Nutzung von Derivaten wird der Fonds in keinem Fall von seiner Anlagepolitik, wie sie im Verkaufsprospekt beschrieben ist, ab- weichen. Maximal 1015% des Netto-Teilfondsvermögens erworben werden. Der Teilfonds hat die Möglichkeit Assets in Fremdwährung zu erwerben und kann daher einem Fremdwährungsexposure unterliegen. Der Teilfonds darf daneben flüssige Mittel halten. Der Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente („Derivate“) ist zur Erreichung der vorgenannten Anlageziele zu Absicherungszwecken vorgesehen. Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinssätze, Wechselkurse und Währungen. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der Grenzen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements erfolgen. Weitere Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu Derivaten und sonstigen Techniken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Die Verwaltungsgesellschaft wird für den vorliegenden Teilfonds keine Total Return Swaps oder andere Derivate mit denselben Eigenschaften abschließen. Für den Teilfonds werden keine Direktinvestitionen in nicht notierte Distressed Securities, CoCo-Bonds oder forderungsbesicherte Wertpapiere getätigt. Alle Anlagen nach Artikel 4 Nr. 3 des Verwaltungsreglements sind auf insgesamt 10% des Netto- Teilfondsvermögens begrenzt. Anteilklasse: C D T S ISIN: LU0800346016 LU0800346289 LU1727504943 LU1727505320 Wertpapierkennnummer: A1J0HV A1J0HW A2H8K4 A2H8K5 Teilfondswährung: Euro Anteilklassenwährung Euro Euro Euro Euro Ertragsverwendung: Thesaurierend Ausschüttend Thesaurierend Ausschüttend Provisionen, zahlbar durch den Anteilsinhaber Ausgabeaufschlag max. 5% keiner Umtauschgebühr max. 2% keine Rücknahmegebühr keine Gebühren, die aus dem Teilfondsvermögen erstattet werden Verwaltungsgebühr 1,76% p.a. 0,98% 1,36% p.a. Performancegebühr bis zu 10% der Anteilwertentwicklung, sofern der Anteilwert zum Quartalsende höher ist als der höchste Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden bzw. am Ende des ersten Quartals höher als der Erstanteilwert (High Watermark Prinzip). High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Quartals oberhalb der bisherigen High Watermark liegt, wird die High Watermark auf den errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Quartals gesetzt. In allen anderen Fällen bleibt die High Watermark unverändert. Der Referenzzeitraum der High Watermark erstreckt sich über die gesamte Lebensdauer der jeweiligen Anteilklassen des Fonds. Anteilwert: Nettoinventarwert pro Anteil, d.h. Bruttoinventarwert pro Anteil abzüglich aller anteiliger Kosten wie Verwaltungs-, Verwahrstellenvergütung, etwaiger Performance Fee und nicht notierte Geldmarktinstrumente investiert sonstigen Kosten, die der Anteilscheinklasse belastet werden. Dieser Anteilwert entspricht dem veröffentlichten Anteilspreis. Die Anteilwertentwicklung („Performance des Anteilwerts“) wird bewertungstäglich durch Vergleich des aktuellen Anteilwerts zum höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. Bestehen im Fonds unterschiedliche Anteilklassen, wird der Anteilwert pro Anteilklasse für die Berechnung zugrunde gelegt. Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d. h. diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten, Anteilwert hinzu gerechnet. Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Quartals, bewertungstäglich auf Basis der oben erwähnten Anteilwertentwicklung, der durchschnittlich umlaufenden Anteile des Quartals, sowie dem höchsten Anteilwert der vorangegangenen Quartalsenden (High Watermark) errechnet. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark übertrifft, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode. An den Bewertungstagen, an denen der aktuelle Anteilwert die High Watermark unterschreitet, wird der abgegrenzte Gesamtbetrag aufgelöst. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen. Der zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode berechnete Betrag kann, sofern eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, dem Fonds zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Quartals entnommen werden. Die Anlage quartalsweisen Abrechnungsperioden beginnen jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. und enden am 31.03., 30.06., 30.09 und 31.12. eines Kalenderjahres. Eine Verkürzung der Abrechnungsperioden, im Fall von Verschmelzung oder Auflösung des Teilfondsvermögens erfolgt Teilfonds, ist möglich. Beispielrechnung zum Periodenende: Performance Fee Auszahlung Sofern der Anteilwert am Ende der Berechnungsperiode höher als die High Watermark ist, fällt eine Performance-Fee Auszahlung in anlagetechnischen SegmentenHöhe von EUR 12.500 an: (Aktueller Anteilwert (EUR 125) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Geschäftsjahr (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 12.500 In folgenden Fällen wird keine Performance Fee ausgezahlt: • Anteilwert übersteigt High Watermark nicht (Aktueller Anteilwert (EUR 115) – High Watermark (EUR 120)) * durchschnittlich umlaufende Anteile Quartal (25.000) * Performance Fee Satz (10%) = EUR 0,00 Performance Fee Verwahrstellengebühr 0,04% p.a. Dabei kann Administrationsgebühr 0,05% p.a. Zentralverwaltungsgebühr 0,015% p.a. Betreuungsgebühr 0,20% p.a. zahlbar an die Verwaltungsgesellschaft den Anteil als Vergütung für die besonderen Erfordernisse bei der einzelnen Segmente am Netto-Teilfondsvermögen entsprechend Unterstützung der Situation an den internationalen Ka- pitalmärkten variieren.privaten und institutionellen Anleger sowie von deren Anlageverwaltern und Beauftragten im Hinblick auf das ökologische, politische und soziale Engagement des Teilfonds. Erstausgabe / Erstzeichnungsfrist: 16.07. – 16.09.2012 16.07. – 16.09.2012 02.01. – 15.01.2018 02.01. – 15.01.2018

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