Anlagepolitik. Der Teilfonds wird als Portfolio zulässiger Anlagen gemäß der in diesem Abschnitt dargelegten Anlagepolitik verwaltet. Anleger werden darauf hingewiesen, dass in einer Phase, in der Bewertungen oder Rücknahmen ausgesetzt sind oder in der der Teilfonds abgewickelt wird, die Verwaltungsgesellschaft beschließen kann, dass es nicht vertretbar und/oder nicht machbar ist, die in diesem Abschnitt beschriebene Politik und die Leitlinien insgesamt oder teilweise zu befolgen. Hierbei hat die Verwaltungsgesellschaft im Interesse der Anteilinhaber zu handeln. Der Teilfonds ist ein Feeder-OGAW, der mindestens 85 % seines Nettoinventarwerts dauerhaft in den LGT Sustainable Quality Equity Hedged Sub-Fund (den „Master-Fonds“) investiert. Der Teilfonds erfüllt die Voraussetzungen eines „Aktienfonds“ im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes. Weitere Informationen zu dieser Klassifizierung finden Sie im Abschnitt 6.14 „Zusätzliche Anlagebestimmungen – Deutsches Investmentsteuergesetz“. Das Anlageziel des Teilfonds besteht darin, dass Anleger des Teilfonds an der Wertentwicklung des Master-Fonds teilhaben. Das Anlageziel des Master-Fonds besteht darin, einen gleichmäßigen mittelfristigen Kapitalzuwachs zu erwirtschaften und gleichzeitig zum langfristigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wohlbefinden beizutragen. Es gibt keine Garantie, dass das Anlageziel des Teilfonds erreicht wird, und Anlageergebnisse können im Laufe der Zeit erheblich schwanken. Um das Anlageziel zu erreichen, wendet der Investment Manager des Master-Fonds einen Anlageprozess an, der sowohl fundamentale Analysen eines Wertpapiers als auch eine Analyse der aktuellen Marktbedingungen umfasst. Es ist beabsichtigt, dass der Master-Fonds unter normalen Umständen auf einer Long-only-Basis verwaltet wird. Der Teilfonds gilt als aktiv verwaltet in Bezug auf die Benchmark, da er eine bessere Wertentwicklung als die Benchmark anstrebt. Allerdings wird die Benchmark nicht zur Definition der Portfoliozusammensetzung des Teilfonds verwendet und der Teilfonds kann in Wertpapieren investiert sein, die nicht Bestandteil der Benchmark sind. Bei der Benchmark handelt es sich um einen breit angelegten, globalen Aktienindex, der die Large- und Mid-Cap-Aktienperformance einer Reihe von Industrieländern repräsentiert. Weitere Informationen zur Benchmark, einschließlich der für die Berechnung der Benchmark verwendeten Methodik, finden Sie unter xxx.xxxx.xxx/xxxxx-xxxxxxxxxxx. Der Investment Manager ist bestrebt, eine bessere Performance als die Benchmark zu erzielen, indem er aktive Anlageentscheidungen in Bezug auf die Allokation des Portfolios in Aktienwerten trifft. Die vom Teilfonds verwendete Benchmark ist ein Mainstream-Index und berücksichtigt keine ESG- Faktoren und steht daher nicht im Einklang mit den vom Teilfonds unterstützten ökologischen und sozialen Merkmalen. Anteilinhaber sollten sich daher darüber im Klaren sein, dass bestimmte Bestandteile der Benchmark auf der Grundlage des ESG-Screening-Prozesses des Investment Managers möglicherweise nicht für eine Anlage durch den Teilfonds zugelassen sind und daher das Risiko besteht, dass die Wertentwicklung des Teilfonds erheblich davon abweicht und deutlich unter der Wertentwicklung der Benchmark liegen könnte. Der Master-Fonds integriert Nachhaltigkeitserwägungen in die Anlagestrategie sowie ökologische und/oder soziale Merkmale in sein Anlageverfahren, wie nachstehend beschrieben. Bei der Auswahl der Emittenten berücksichtigt die Anlagestrategie ESG-Aspekte der beteiligten Unternehmen. Der Investment Manager des Master-Fonds hat ein eigenes ESG-Rating entwickelt, das darauf abzielt, direkten und indirekten Anlagen in Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Fundamentaldaten- und Nachhaltigkeitswert ein größeres Gewicht zuzuweisen. Unternehmen mit niedrigen Nachhaltigkeitswerten können ausgeschlossen werden. (a) Screening nach negativen Kriterien; (b) positives Screening nach Nachhaltigkeitskriterien; (c) Screening nach fundamentalen Kriterien; (d) Screening nach qualitativen Faktoren; und (e) aktive Portfoliokonstruktion. Um sicherzustellen, dass die Unternehmen, in die der Teilfonds investiert, gute Unternehmensführungspraktiken befolgen, wendet der Investment Manager des Master-Fonds ein quantitatives Screening hinsichtlich der Unternehmensführung an. Diese quantitativen Erwägungen können die Unabhängigkeit und Kompetenz der Vorstände der Beteiligungsunternehmen in Bezug auf Führung und Zusammensetzung, bestehende und unabhängige zentrale Ausschüsse, den Grad der Integration langfristiger und ESG-bezogener Ziele sowie den Schutz von Minderheitsaktionären umfassen. Darüber hinaus ist eine gute Unternehmensführung ein Faktor bei der qualitativen Bewertung einzelner Unternehmen vor einer Anlage. Der OGAW ist der Ansicht, dass der Teilfonds die Kriterien eines ESG-orientierten Fonds erfüllt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese Klassifizierung jederzeit neu zu bewerten. Stellt der OGAW zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass der Teilfonds die Kriterien für die Einstufung als ESG-orientierter Fonds nicht erfüllt, wird diese Ergänzung entsprechend der geänderten Einstufung des Teilfonds aktualisiert. a) Zulässige Anlagen
Appears in 1 contract
Samples: Treuhandvertrag
Anlagepolitik. Der Teilfonds wird als Portfolio zulässiger Anlagen gemäß der in diesem Abschnitt dargelegten Anlagepolitik verwaltet. Anleger werden darauf hingewiesen, dass in einer Phase, in der Bewertungen oder Rücknahmen ausgesetzt sind oder in der der Teilfonds abgewickelt wird, die Verwaltungsgesellschaft beschließen kann, dass es nicht vertretbar und/oder nicht machbar ist, die in diesem Abschnitt beschriebene Politik und die Leitlinien insgesamt oder teilweise zu befolgen. Hierbei hat die Verwaltungsgesellschaft im Interesse der Anteilinhaber zu handeln. Der Teilfonds ist ein Feeder-OGAW, der mindestens 85 % seines Nettoinventarwerts dauerhaft in den LGT Sustainable Quality Equity Hedged Sub-Fund (den „Master-Fonds“) investiert. Der Teilfonds erfüllt die Voraussetzungen eines „Aktienfonds“ im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes. Weitere Informationen zu dieser Klassifizierung finden Sie im Abschnitt 6.14 „Zusätzliche Anlagebestimmungen – Deutsches Investmentsteuergesetz“. Das Anlageziel des Teilfonds besteht darin, dass Anleger des Teilfonds an der Wertentwicklung des Master-Fonds teilhaben. Das Anlageziel des Master-Fonds besteht darin, einen gleichmäßigen mittelfristigen Kapitalzuwachs zu erwirtschaften und gleichzeitig zum langfristigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wohlbefinden beizutragen. Es gibt keine Garantie, dass das Anlageziel des Teilfonds erreicht wird, und Anlageergebnisse können im Laufe der Zeit erheblich schwanken. Um das Anlageziel zu erreichen, wendet verfolgt der Investment Manager des Master-Fonds einen Anlageprozess an, der sowohl fundamentale Analysen eines Wertpapiers als auch eine Analyse der aktuellen Marktbedingungen umfasstIndirekte Anlagepolitik. Es ist beabsichtigtkann keine Zusicherung dahingehend gegeben werden, dass der Master-das Anlageziel des Fonds unter normalen Umständen auf einer Long-only-Basis verwaltet tatsächlich erreicht wird. Der Teilfonds gilt als aktiv verwaltet Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds, jeweils unter Einhaltung der Anlagebeschränkungen, in Bezug auf über- tragbare Wertpapiere (die Benchmark, da er eine bessere Wertentwicklung als die Benchmark anstrebt"Investierten Anlagen") investieren und mit dem Swap-Kontrahenten zu marktübli- chen Bedingungen ausgehandelte Index-Swap-Vereinbarungen ((ein) "Swap(s)") einsetzen. Allerdings wird die Benchmark nicht zur Definition der Portfoliozusammensetzung Ziel des Teilfonds verwendet und der Teilfonds kann in Wertpapieren investiert seinSwap ist es, die nicht Bestandteil Wertentwicklung der Benchmark sindund/oder den Ertrag aus den Investierten Anlagen gegen die Wertentwicklung des Index auszutauschen. Bei den Investierten Anlagen, in die der Benchmark Fonds anlegen wird, handelt es sich um einen breit angelegtenDividen- denpapiere, globalen Aktienindex, der die Large- und Midvon Unternehmen in OECD-Cap-Aktienperformance einer Reihe von Industrieländern repräsentiert. Weitere Informationen zur Benchmark, einschließlich der für die Berechnung der Benchmark verwendeten Methodik, finden Sie unter xxx.xxxx.xxx/xxxxx-xxxxxxxxxxxMitgliedstaaten ausgegeben werden. Der Investment Manager Fonds wird nach einem passiven Ansatz verwaltet. Der Wert der Fondsanteile ist bestrebtan den Referenzindex gekoppelt, eine bessere Performance dessen Wertentwicklung positiv oder negativ verlaufen kann. Daher sollten Anleger beachten, dass der Wert ihrer Anlage sowohl steigen als die Benchmark zu erzielenauch fallen kann und es keine Garantie dafür gibt, indem er aktive Anlageentscheidungen in Bezug auf die Allokation des Portfolios in Aktienwerten trifftdass sie ihr investiertes Kapital zurückerhalten. Die vom Teilfonds verwendete Benchmark ist ein Mainstream-Index Rendite des Anteilsinhabers hängt von der Wertentwicklung des Referenzindex und berücksichtigt keine ESG- Faktoren und steht daher nicht der Wertentwicklung des Swap ab. Der Fonds hat keinen Letzten Rückkauftag. Allerdings kann der Verwaltungsrat beschließen, den Fonds gemäß den im Einklang mit den vom Teilfonds unterstützten ökologischen und sozialen Merkmalen. Anteilinhaber sollten sich daher darüber im Klaren sein, dass bestimmte Bestandteile der Benchmark auf der Grundlage des ESG-Screening-Prozesses des Investment Managers möglicherweise nicht für eine Anlage durch den Teilfonds zugelassen sind und daher das Risiko besteht, dass die Wertentwicklung des Teilfonds erheblich davon abweicht und deutlich unter der Wertentwicklung der Benchmark liegen könnte. Der Master-Fonds integriert Nachhaltigkeitserwägungen in die Anlagestrategie sowie ökologische Prospekt aufgeführten Bedingungen und/oder soziale Merkmale in sein Anlageverfahren, wie nachstehend beschrieben. Bei der Auswahl der Emittenten berücksichtigt die Anlagestrategie ESG-Aspekte der beteiligten UnternehmenSatzung zu beenden. Der Investment Manager des Master-Fonds hat ein eigenes ESG-Rating entwickelt, das darauf abzielt, direkten und indirekten kann Anlagen in Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Fundamentaldaten- zusätzliche liquide Vermögenswerte tätigen, zu denen besicherte und/oder unbesi- cherte Einlagen zählen. Diese Anlagen und Nachhaltigkeitswert ein größeres Gewicht zuzuweisen. Unternehmen mit niedrigen Nachhaltigkeitswerten können ausgeschlossen werden.
(a) Screening nach negativen Kriterien; (b) positives Screening nach Nachhaltigkeitskriterien; (c) Screening nach fundamentalen Kriterien; (d) Screening nach qualitativen Faktoren; und (e) aktive Portfoliokonstruktion. Um sicherzustellenliquiden Vermögenswerte, dass die Unternehmen, in die der Teilfonds investiertFonds daneben halten darf, gute Unternehmensführungspraktiken befolgen, wendet werden zusammen mit etwai- gen Gebühren und Aufwendungen gemäß den Bestimmungen im Hauptteil des Prospekts zur Ermittlung des Nettoinventarwerts des Fonds an jedem Bewertungstag von der Investment Manager des Master-Fonds ein quantitatives Screening hinsichtlich der Unternehmensführung an. Diese quantitativen Erwägungen können die Unabhängigkeit und Kompetenz der Vorstände der Beteiligungsunternehmen in Bezug auf Führung und Zusammensetzung, bestehende und unabhängige zentrale Ausschüsse, den Grad der Integration langfristiger und ESG-bezogener Ziele sowie den Schutz von Minderheitsaktionären umfassen. Darüber hinaus ist eine gute Unternehmensführung ein Faktor bei der qualitativen Bewertung einzelner Unternehmen vor einer Anlage. Der OGAW ist der Ansicht, dass der Teilfonds die Kriterien eines ESG-orientierten Fonds erfüllt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese Klassifizierung jederzeit neu zu bewerten. Stellt der OGAW zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass der Teilfonds die Kriterien für die Einstufung als ESG-orientierter Fonds nicht erfüllt, wird diese Ergänzung entsprechend der geänderten Einstufung des Teilfonds aktualisiertVerwaltungsstelle bewertet.
a) Zulässige Anlagen
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtnachtrag Zum Prospekt
Anlagepolitik. Der Teilfonds Fonds wird als Portfolio zulässiger Anlagen gemäß der in diesem Abschnitt dargelegten Anlagepolitik verwaltet. Anleger werden darauf hingewiesen, dass in einer Phase, in der Bewertungen oder Rücknahmen ausgesetzt sind oder in der der Teilfonds abgewickelt wirdpassiv gemanagt und ist bestrebt, die Verwaltungsgesellschaft beschließen kannWertentwicklung des Referenzindex nachzubilden. Der Referenzindex ist ein nach Marktkapitalisierung gewichteter Index, dass es nicht vertretbar der ein Engagement bei Unternehmen bietet, die in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) gegenüber vergleichbaren Unternehmen ihrer Branche eine starke Performance aufweisen. Der Referenzindex besteht aus Unternehmen des US-Markts, die über eine mittlere und/oder nicht machbar ist, die in diesem Abschnitt beschriebene Politik hohe Marktkapitalisierung verfügen. Das Portfolio und die Leitlinien insgesamt Wertentwicklung des Fonds können vom Referenzindex abweichen. Unter normalen Marktbedingungen liegt der erwartete Tracking Error unter 0,10%. Zur Erreichung seines Ziels ist der Fonds bestrebt, den aus der Ausgabe von Anteilen erzielten Nettoertrag vollständig oder teilweise zu befolgen. Hierbei hat die Verwaltungsgesellschaft im Interesse Wesentlichen vollständig in eine repräsentative Auswahl an Aktien und aktiennahen Wertpapieren mit Bezug zu den Komponenten des Referenzindex zu investieren. Die Auswahl der Anteilinhaber zu handelnAnlagen orientiert sich nicht an den Kategorien Wachstum oder Substanz, sondern am Anlageziel des Fonds, d.h. der Nachbildung des Ertrags des Referenzindex. Der Teilfonds ist ein Feeder-OGAW, der mindestens 85 % seines Nettoinventarwerts dauerhaft Fonds kann vorübergehend auch in den LGT Sustainable Quality Equity Hedged Sub-Fund (den „Master-Fonds“) investiert. Der Teilfonds erfüllt die Voraussetzungen eines „Aktienfonds“ im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes. Weitere Informationen zu dieser Klassifizierung finden Sie im Abschnitt 6.14 „Zusätzliche Anlagebestimmungen – Deutsches Investmentsteuergesetz“. Das Anlageziel des Teilfonds besteht darin, dass Anleger des Teilfonds Aktien und aktiennahe Wertpapiere und Rechte an der Wertentwicklung des Master-Fonds teilhaben. Das Anlageziel des Master-Fonds besteht darin, einen gleichmäßigen mittelfristigen Kapitalzuwachs zu erwirtschaften und gleichzeitig zum langfristigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wohlbefinden beizutragen. Es gibt keine Garantie, dass das Anlageziel des Teilfonds erreicht wird, und Anlageergebnisse können im Laufe der Zeit erheblich schwanken. Um das Anlageziel zu erreichen, wendet der Investment Manager des Master-Fonds einen Anlageprozess an, der sowohl fundamentale Analysen eines Wertpapiers als auch eine Analyse der aktuellen Marktbedingungen umfasst. Es ist beabsichtigt, dass der Master-Fonds unter normalen Umständen auf einer Long-only-Basis verwaltet wird. Der Teilfonds gilt als aktiv verwaltet in Bezug auf die Benchmark, da er eine bessere Wertentwicklung als die Benchmark anstrebt. Allerdings wird die Benchmark nicht zur Definition der Portfoliozusammensetzung des Teilfonds verwendet und der Teilfonds kann in Wertpapieren investiert seinUnternehmen investieren, die nicht Bestandteil der Benchmark im Benchmarkindex vertreten sind. Bei der Benchmark handelt es sich um einen breit angelegten, globalen Aktienindex, der die Large- und Mid-Cap-Aktienperformance einer Reihe von Industrieländern repräsentiert. Weitere Informationen zur Benchmark, einschließlich der für die Berechnung der Benchmark verwendeten Methodik, finden Sie unter xxx.xxxx.xxx/xxxxx-xxxxxxxxxxxDie Mindestanlage beträgt 5% des Nettoinventarwerts („NIW“). Der Investment Manager ist bestrebtFonds kann zur effizienten Portfolioverwaltung und/oder zur Absicherung gegen Wechselkursrisiken auch derivative Finanzinstrumente („DFI“) einsetzen. Derartige DFI umfassen unter anderem: Optionsscheine, eine bessere Performance Devisen-Forwards, Futures auf den Referenzindex, Futures auf Finanzindizes. Das gesamte Exposure und betragen. Neben den vorgenannten Wertpapieren kann der Fonds in Anteile passiv gemanagter Organismen für gemeinsame Anlagen, sowohl inländische als auch ausländische sowie börsennotierte und nicht börsennotierte, investieren, die Benchmark zu erzielen, indem er aktive Anlageentscheidungen in Bezug auf die Allokation des Portfolios in Aktienwerten trifft. Die vom Teilfonds verwendete Benchmark ist ein Mainstream-Index und berücksichtigt keine ESG- Faktoren und steht daher nicht mit dem Anlageziel im Einklang mit den vom Teilfonds unterstützten ökologischen stehen und sozialen Merkmalen. Anteilinhaber sollten sich daher darüber im Klaren sein, dass bestimmte Bestandteile die Anforderungen der Benchmark auf der Grundlage des ESGOGAW-Screening-Prozesses des Investment Managers möglicherweise nicht für eine Anlage durch den Teilfonds zugelassen sind und daher das Risiko besteht, dass die Wertentwicklung des Teilfonds erheblich davon abweicht und deutlich unter der Wertentwicklung der Benchmark liegen könnteVorschriften erfüllen. Der Master-Fonds integriert Nachhaltigkeitserwägungen investiert höchstens 10% seines NIW in andere OGAW oder andere Organismen für gemeinsame Anlagen. Anlagen, die Anlagestrategie sowie ökologische und/oder soziale Merkmale in sein Anlageverfahrenaus dem Referenzindex ausscheiden, wie nachstehend beschriebenmüssen innerhalb einer angemessenen Frist unter Wahrung der Interessen der Anleger verkauft werden. Bei der Auswahl der Emittenten berücksichtigt die Anlagestrategie ESG-Aspekte der beteiligten Unternehmen. Der Investment Manager Die Basiswährung des Master-Fonds hat ein eigenes ESG-Rating entwickelt, das darauf abzielt, direkten und indirekten Anlagen in Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Fundamentaldaten- und Nachhaltigkeitswert ein größeres Gewicht zuzuweisen. Unternehmen mit niedrigen Nachhaltigkeitswerten können ausgeschlossen werden.
(a) Screening nach negativen Kriterien; (b) positives Screening nach Nachhaltigkeitskriterien; (c) Screening nach fundamentalen Kriterien; (d) Screening nach qualitativen Faktoren; und (e) aktive Portfoliokonstruktion. Um sicherzustellen, dass die Unternehmen, in die der Teilfonds investiert, gute Unternehmensführungspraktiken befolgen, wendet der Investment Manager des Master-Fonds ein quantitatives Screening hinsichtlich der Unternehmensführung an. Diese quantitativen Erwägungen können die Unabhängigkeit und Kompetenz der Vorstände der Beteiligungsunternehmen in Bezug auf Führung und Zusammensetzung, bestehende und unabhängige zentrale Ausschüsse, den Grad der Integration langfristiger und ESG-bezogener Ziele sowie den Schutz von Minderheitsaktionären umfassen. Darüber hinaus ist eine gute Unternehmensführung ein Faktor bei der qualitativen Bewertung einzelner Unternehmen vor einer Anlage. Der OGAW ist der Ansicht, dass der Teilfonds die Kriterien eines ESG-orientierten Fonds erfüllt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese Klassifizierung jederzeit neu zu bewerten. Stellt der OGAW zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass der Teilfonds die Kriterien für die Einstufung als ESG-orientierter Fonds nicht erfüllt, wird diese Ergänzung entsprechend der geänderten Einstufung des Teilfonds aktualisiertUSD.
a) Zulässige Anlagen
Appears in 1 contract
Samples: Merger Agreement
Anlagepolitik. Der Teilfonds wird als Portfolio zulässiger Anlagen gemäß bildet weder einen Wertpapierindex ab, noch orientiert sich das Fondsmanagement für den Teilfonds an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Das Fondsmanagement entscheidet nach eigenem Ermessen aktiv über die Aus- xxxx der Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung der Anlagepolitik. Der Teilfonds berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentschei- dungen. Weiterführende Informationen zur Art und Weise der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen finden sich im Allgemei- nen Teil des Verkaufsprospektes. Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschät- zung des Fondsmanagements in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente, Zertifi- kate, andere strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen, Optionsanleihen, Wandel- anleihen), Zielfonds und Festgelder zu investieren. Bei den Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.B.: Aktien, Renten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Mindestens 51 % des Wertes des Teilfondsvermögens werden in Kapitalbeteiligun- gen angelegt. Kapitalbeteiligungen in diesem Abschnitt dargelegten Anlagepolitik verwaltet. Anleger werden darauf hingewiesenSinne sind - Anteile an Kapitalgesellschaften, dass in die zum amtlichen Handel an einer Phase, in der Bewertungen Börse zugelassen oder Rücknahmen ausgesetzt sind an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in der der Teilfonds abgewickelt wird, die Verwaltungsgesellschaft beschließen kann, dass es nicht vertretbar und/oder nicht machbar istdiesen einbezogen sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in diesem Abschnitt beschriebene Politik einem Mitgliedsstaat der Europäi- schen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und dort der Ertragsbesteue- rung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die Leitlinien insgesamt in einem Drittstaat ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindes- tens 15% unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an anderen Investmentvermögen entweder in Höhe der bewertungs- täglich veröffentlichten Quote ihres Wertes, zu der sie tatsächlich in die vor- genannten Anteile an Kapitalgesellschaften anlegen oder teilweise in Höhe der in den Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens festgelegten Min- destquote. Die Anlage in flüssigen Mitteln ist auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens be- grenzt. Anteile an OGAW oder anderen OGA („Zielfonds“) können bis zu befolgen. Hierbei hat die Verwaltungsgesellschaft im Interesse einer Höchst- grenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben werden, der Anteilinhaber zu handelnTeilfonds ist daher zielfondsfähig. Der Teilfonds ist ein Feeder-OGAW, der mindestens 85 % seines Nettoinventarwerts dauerhaft in den LGT Sustainable Quality Equity Hedged Sub-Fund Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente (den „Master-FondsDerivate“) investiertist zur Erreichung der vor- genannten Anlageziele sowohl zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorge- sehen. Der Teilfonds erfüllt die Voraussetzungen eines „Aktienfonds“ Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des deutschen InvestmentsteuergesetzesArtikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinss- ätze, Wechselkurse, Währungen und Investmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der in diesem Verkaufsprospekt aufgeführten Grenzen erfolgen. Weitere Informationen Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu dieser Klassifizierung finden Sie im Abschnitt 6.14 „Zusätzliche Anlagebestimmungen – Deutsches Investmentsteuergesetz“Tech- niken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Das Anlageziel des Teilfonds besteht darinTypisches Anlegerprofil Der Fonds ist für Anleger konzipiert, dass Anleger des Teilfonds an der Wertentwicklung des Master-Fonds teilhaben. Das Anlageziel des Master-Fonds besteht darin, einen gleichmäßigen mittelfristigen Kapitalzuwachs zu erwirtschaften und gleichzeitig zum langfristigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wohlbefinden beizutragen. Es gibt keine Garantie, dass das Anlageziel des Teilfonds erreicht wird, und Anlageergebnisse können im Laufe der Zeit erheblich schwanken. Um das Anlageziel zu erreichen, wendet der Investment Manager des Master-Fonds einen Anlageprozess an, der sowohl fundamentale Analysen eines Wertpapiers als auch eine Analyse der aktuellen Marktbedingungen umfasst. Es ist beabsichtigt, dass der Master-Fonds unter normalen Umständen auf einer Long-only-Basis verwaltet wirddie bereits gewisse Erfahrungen mit Finanz- märkten gewonnen haben. Der Teilfonds gilt als aktiv verwaltet Anleger muss bereit und in Bezug auf die Benchmark, da er eine bessere Wertentwicklung als die Benchmark anstrebt. Allerdings wird die Benchmark nicht zur Definition der Portfoliozusammensetzung des Teilfonds verwendet und der Teilfonds kann in Wertpapieren investiert Lage sein, Wert- schwankungen der Anteile und gegebenenfalls einen deutlichen Kapitalverlust hin- zunehmen. Dieser Fonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die nicht Bestandteil der Benchmark sind. Bei der Benchmark handelt es sich um einen breit angelegten, globalen Aktienindex, der die Large- und Mid-Cap-Aktienperformance einer Reihe ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von Industrieländern repräsentiert. Weitere Informationen zur Benchmark, einschließlich der für die Berechnung der Benchmark verwendeten Methodik, finden Sie unter xxx.xxxx.xxx/xxxxx-xxxxxxxxxxx. Der Investment Manager ist bestrebt, eine bessere Performance weniger als die Benchmark zu erzielen, indem er aktive Anlageentscheidungen in Bezug auf die Allokation des Portfolios in Aktienwerten trifft. Die vom Teilfonds verwendete Benchmark ist ein Mainstream-Index und berücksichtigt keine ESG- Faktoren und steht daher nicht im Einklang mit den vom Teilfonds unterstützten ökologischen und sozialen Merkmalen. Anteilinhaber sollten sich daher darüber im Klaren sein, dass bestimmte Bestandteile der Benchmark auf der Grundlage des ESG-Screening-Prozesses des Investment Managers möglicherweise nicht für eine Anlage durch den Teilfonds zugelassen sind und daher das Risiko besteht, dass die Wertentwicklung des Teilfonds erheblich davon abweicht und deutlich unter der Wertentwicklung der Benchmark liegen könnte. Der Master-5 Jahren aus dem Fonds integriert Nachhaltigkeitserwägungen in die Anlagestrategie sowie ökologische und/oder soziale Merkmale in sein Anlageverfahren, wie nachstehend beschrieben. Bei der Auswahl der Emittenten berücksichtigt die Anlagestrategie ESG-Aspekte der beteiligten Unternehmen. Der Investment Manager des Master-Fonds hat ein eigenes ESG-Rating entwickelt, das darauf abzielt, direkten und indirekten Anlagen in Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Fundamentaldaten- und Nachhaltigkeitswert ein größeres Gewicht zuzuweisen. Unternehmen mit niedrigen Nachhaltigkeitswerten können ausgeschlossen werdenwieder zurückziehen möchten.
(a) Screening nach negativen Kriterien; (b) positives Screening nach Nachhaltigkeitskriterien; (c) Screening nach fundamentalen Kriterien; (d) Screening nach qualitativen Faktoren; und (e) aktive Portfoliokonstruktion. Um sicherzustellen, dass die Unternehmen, in die der Teilfonds investiert, gute Unternehmensführungspraktiken befolgen, wendet der Investment Manager des Master-Fonds ein quantitatives Screening hinsichtlich der Unternehmensführung an. Diese quantitativen Erwägungen können die Unabhängigkeit und Kompetenz der Vorstände der Beteiligungsunternehmen in Bezug auf Führung und Zusammensetzung, bestehende und unabhängige zentrale Ausschüsse, den Grad der Integration langfristiger und ESG-bezogener Ziele sowie den Schutz von Minderheitsaktionären umfassen. Darüber hinaus ist eine gute Unternehmensführung ein Faktor bei der qualitativen Bewertung einzelner Unternehmen vor einer Anlage. Der OGAW ist der Ansicht, dass der Teilfonds die Kriterien eines ESG-orientierten Fonds erfüllt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese Klassifizierung jederzeit neu zu bewerten. Stellt der OGAW zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass der Teilfonds die Kriterien für die Einstufung als ESG-orientierter Fonds nicht erfüllt, wird diese Ergänzung entsprechend der geänderten Einstufung des Teilfonds aktualisiert.
a) Zulässige Anlagen
Appears in 1 contract
Samples: Investmentfonds Verkaufsprospekt
Anlagepolitik. Der Teilfonds Die Indexzusammensetzung wird als Portfolio zulässiger Anlagen gemäß vom Betreiber dieses Index periodisch oder bei Bedarf aktualisiert. Einen Monat vor und bis einen Monat nach der in diesem Abschnitt dargelegten Anlagepolitik verwaltet. Anleger werden darauf hingewiesenÄnderung der Indexzusammensetzung ist die Fondsleitung ermächtigt, dass in einer PhaseTitel zu halten, die erst in der Bewertungen oder Rücknahmen ausgesetzt sind oder neuen bzw. nur in der der Teilfonds abgewickelt wirdalten Zusammensetzung enthalten sind. Dieser Anlagefonds investiert in erster Linie in Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von Emittenten, die Verwaltungsgesellschaft beschließen kann, dass es nicht vertretbar und/oder nicht machbar ist, Bestandteil des FTSE non-CHF World Government Bond Index sind. Bei Bedarf kann die in diesem Abschnitt beschriebene Politik und die Leitlinien insgesamt oder teilweise zu befolgen. Hierbei hat die Verwaltungsgesellschaft im Interesse der Anteilinhaber zu handeln. Der Teilfonds ist ein Feeder-OGAW, der mindestens 85 % seines Nettoinventarwerts dauerhaft in den LGT Sustainable Quality Equity Hedged Sub-Fund (den „Master-Fonds“) investiert. Der Teilfonds erfüllt die Voraussetzungen eines „Aktienfonds“ im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes. Weitere Informationen zu dieser Klassifizierung finden Sie im Abschnitt 6.14 „Zusätzliche Anlagebestimmungen – Deutsches Investmentsteuergesetz“. Das Anlageziel des Teilfonds besteht darin, dass Anleger des Teilfonds an der Wertentwicklung des Master-Fonds teilhaben. Das Anlageziel des Master-Fonds besteht darin, einen gleichmäßigen mittelfristigen Kapitalzuwachs zu erwirtschaften Index auch mittels Forderungswertpapieren und gleichzeitig zum langfristigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wohlbefinden beizutragen. Es gibt keine Garantie, dass das Anlageziel des Teilfonds erreicht wird, und Anlageergebnisse können im Laufe der Zeit erheblich schwanken. Um das Anlageziel zu erreichen, wendet der Investment Manager des Master-Fonds einen Anlageprozess an, der sowohl fundamentale Analysen eines Wertpapiers als auch eine Analyse der aktuellen Marktbedingungen umfasst. Es ist beabsichtigt, dass der Master-Fonds unter normalen Umständen auf einer Long-only-Basis verwaltet wird. Der Teilfonds gilt als aktiv verwaltet in Bezug auf die Benchmark, da er eine bessere Wertentwicklung als die Benchmark anstrebt. Allerdings wird die Benchmark nicht zur Definition der Portfoliozusammensetzung des Teilfonds verwendet und der Teilfonds kann in Wertpapieren investiert sein-rechten, die nicht Bestandteil der Benchmark des Index sind, oder mittels Derivaten repliziert werden. Bei der Benchmark handelt es sich um einen breit angelegtenDiese Erweiterung des Anlageuniversums soll dazu dienen, globalen Aktienindex, der die Large- und Mid-Cap-Aktienperformance einer Reihe von Industrieländern repräsentiert. Weitere Informationen zur Benchmark, einschließlich der für die Berechnung der Benchmark verwendeten Methodik, finden Sie unter xxx.xxxx.xxx/xxxxx-xxxxxxxxxxx. Der Investment Manager ist bestrebt, eine bessere Performance als die Benchmark zu erzielen, indem er aktive Anlageentscheidungen in Bezug auf die Allokation des Portfolios in Aktienwerten trifft. Die vom Teilfonds verwendete Benchmark ist ein Mainstream-Index und berücksichtigt keine ESG- Faktoren und steht daher nicht im Einklang mit den vom Teilfonds unterstützten ökologischen und sozialen Merkmalen. Anteilinhaber sollten sich daher darüber im Klaren sein, dass bestimmte Bestandteile der Benchmark auf der Grundlage des ESG-Screening-Prozesses des Investment Managers möglicherweise nicht für eine Anlage durch den Teilfonds zugelassen sind und daher das Risiko besteht, dass bei Bedarf die Wertentwicklung des Teilfonds erheblich davon abweicht jeweiligen Index auch mittels Forderungswertpapieren und deutlich unter -rechten, die nicht Bestandteil des Index sind, oder mittels Derivaten zu replizieren. Mindestens 51% des Fondsvermögens müssen nach Abzug der Wertentwicklung flüssigen Mittel direkt oder indirekt in Obligationen, Notes sowie andere fest oder variabel verzinsliche Forderungswertpapiere und -rechte von öffentlich-rechtlichen Emittenten, die Bestandteil des im Prospekt genannten Index sind, angelegt sein. Höchstens 49% des Fondsvermögens können nach Abzug der Benchmark liegen könnteflüssigen Mittel in Anlagen von Emittenten investiert werden, die ihren Sitz oder den überwiegenden Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit in der Schweiz haben. Die Fondsleitung darf einschliesslich der Derivate je höchstens 20% des Fondsvermögens in Effekten und Geldmarktinstrumenten desselben Emittenten anlegen. Der Master-Fonds integriert Nachhaltigkeitserwägungen in Anteil von Wertpapieren und Wertrechten desselben Emittenten bzw. Schuldners am Fondsvermögen darf die Anlagestrategie sowie ökologische und/vorstehende Limite von 20% ausnahmsweise übersteigen, falls dies zur Orientierung am Referenzindex bzw. für die Entwicklung des Referenzindexes erforderlich ist. In Titel von Schuldnern oder soziale Merkmale in sein AnlageverfahrenEmittenten, wie nachstehend beschriebenderen Gewichtung im Index 7% überschreitet, dürfen bis maximal 150% des Anteils am Index investiert werden. Bei der Auswahl der Emittenten berücksichtigt die Anlagestrategie ESG-Aspekte der beteiligten Unternehmen. Der Investment Manager Dadurch kann eine Konzentration des Master-Fonds hat ein eigenes ESG-Rating entwickeltFondsvermögens auf wenige, im Index enthaltene Titel entstehen, was zu einem Gesamtrisiko des Anlagefonds führen kann, das darauf abzieltüber dem Risiko des Index (Marktrisiko) liegt. Es können zusätzliche Investment Guidelines bestehen, direkten welche der Einhaltung einzelner Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge dienen und indirekten Anlagen in Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Fundamentaldaten- und Nachhaltigkeitswert ein größeres Gewicht zuzuweisendie im Fondsvertrag geregelte Anlagepolitik weiter einschränken oder konkretisieren. Unternehmen mit niedrigen Nachhaltigkeitswerten können ausgeschlossen werdenZusätzlich gelten für dieses Teilvermögen die Bestimmungen gemäss Ziff. 1.3.4 zur Nachhaltigkeitspolitik.
(a) Screening nach negativen Kriterien; (b) positives Screening nach Nachhaltigkeitskriterien; (c) Screening nach fundamentalen Kriterien; (d) Screening nach qualitativen Faktoren; und (e) aktive Portfoliokonstruktion. Um sicherzustellen, dass die Unternehmen, in die der Teilfonds investiert, gute Unternehmensführungspraktiken befolgen, wendet der Investment Manager des Master-Fonds ein quantitatives Screening hinsichtlich der Unternehmensführung an. Diese quantitativen Erwägungen können die Unabhängigkeit und Kompetenz der Vorstände der Beteiligungsunternehmen in Bezug auf Führung und Zusammensetzung, bestehende und unabhängige zentrale Ausschüsse, den Grad der Integration langfristiger und ESG-bezogener Ziele sowie den Schutz von Minderheitsaktionären umfassen. Darüber hinaus ist eine gute Unternehmensführung ein Faktor bei der qualitativen Bewertung einzelner Unternehmen vor einer Anlage. Der OGAW ist der Ansicht, dass der Teilfonds die Kriterien eines ESG-orientierten Fonds erfüllt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese Klassifizierung jederzeit neu zu bewerten. Stellt der OGAW zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass der Teilfonds die Kriterien für die Einstufung als ESG-orientierter Fonds nicht erfüllt, wird diese Ergänzung entsprechend der geänderten Einstufung des Teilfonds aktualisiert.
a) Zulässige Anlagen
Appears in 1 contract
Samples: Fondsvertrag
Anlagepolitik. Der 1. Das Hauptziel der Anlagepolitik des Fonds besteht in der nachhaltigen Wertsteigerung der einge- brachten Anlagemittel.
2. Das jeweilige Netto-Teilfondsvermögen wird dabei nach dem Grundsatz der Risikostreuung angelegt. Die Anlagepolitik der einzelnen Teilfonds wird als Portfolio zulässiger kann Anlagen gemäß in Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Fondsanteilen, abgeleiteten Finanzinstrumenten so- wie allen weiteren, nach Artikel 4 des Allgemeinen Verwaltungsreglements zulässigen Vermögens- werten umfassen. Sie kann sich insbesondere nach der in diesem Abschnitt dargelegten Anlagepolitik verwaltet. Anleger werden darauf hingewiesen, dass in einer PhaseRegion, in der Bewertungen die Teilfonds anlegen, nach den Vermögenswerten, welche sie erwerben sollen, nach der Währung, auf welche sie lauten oder Rücknahmen ausgesetzt sind nach ihrer Laufzeit unterscheiden. Eine detaillierte Beschreibung der Anlagepolitik jedes einzelnen Teilfonds befindet sich im Verkaufsprospekt.
3. Ein Teilfonds kann Anteile eines anderen Teilfonds oder in mehrerer anderer Teilfonds des Fonds („Zielteilfonds“) unter der der Teilfonds abgewickelt wirdBedingung zeichnen, die Verwaltungsgesellschaft beschließen kann, dass es nicht vertretbar erwerben und/oder halten, dass: - die Zielteilfonds ihrerseits nicht machbar istin den Teilfonds anlegen; und - der Anteil der Vermögenswerte, den die Zielteilfonds ihrerseits in Anteile anderer Zielteilfonds des Fonds anlegen können, insgesamt nicht 10% übersteigt; und - die Stimmrechte, die gegebenenfalls mit den jeweiligen Anteilen zusammenhängen, so lange ausgesetzt werden, wie die Zielteilfondsanteile gehalten werden, unbeschadet einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Buchführung und den regelmäßigen Berichten; und - der Wert dieser Anteile nicht in diesem Abschnitt beschriebene Politik die Berechnung des Nettovermögens des Fonds einbezogen wird, solange diese Anteile von dem Teilfonds gehalten werden, sofern die Überprüfung des durch das Gesetz von 2010 vorgesehenen Mindestnettovermögens des Fonds betroffen ist; und die Leitlinien insgesamt - keine doppelte Erhebung von Verwaltungs- / Zeichnungs- oder teilweise zu befolgen. Hierbei hat die Verwaltungsgesellschaft im Interesse der Anteilinhaber zu handeln. Der Teilfonds ist ein Feeder-OGAW, der mindestens 85 % seines Nettoinventarwerts dauerhaft in den LGT Sustainable Quality Equity Hedged Sub-Fund (den „Master-Fonds“) investiert. Der Teilfonds erfüllt die Voraussetzungen eines „Aktienfonds“ im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes. Weitere Informationen zu dieser Klassifizierung finden Sie im Abschnitt 6.14 „Zusätzliche Anlagebestimmungen – Deutsches Investmentsteuergesetz“. Das Anlageziel Rücknahmegebühren auf Ebene des Teilfonds besteht darin, dass Anleger und auf Ebene des Teilfonds an der Wertentwicklung des Master-Fonds teilhaben. Das Anlageziel des Master-Fonds besteht darin, einen gleichmäßigen mittelfristigen Kapitalzuwachs zu erwirtschaften und gleichzeitig zum langfristigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wohlbefinden beizutragen. Es gibt keine Garantie, dass das Anlageziel des Teilfonds erreicht wird, und Anlageergebnisse können im Laufe der Zeit erheblich schwanken. Um das Anlageziel zu erreichen, wendet der Investment Manager des Master-Fonds einen Anlageprozess an, der sowohl fundamentale Analysen eines Wertpapiers als auch eine Analyse der aktuellen Marktbedingungen umfasst. Es ist beabsichtigt, dass der Master-Fonds unter normalen Umständen auf einer Long-only-Basis verwaltet wird. Der Teilfonds gilt als aktiv verwaltet in Bezug auf die Benchmark, da er eine bessere Wertentwicklung als die Benchmark anstrebt. Allerdings wird die Benchmark nicht zur Definition der Portfoliozusammensetzung des Teilfonds verwendet und der Teilfonds kann in Wertpapieren investiert sein, die nicht Bestandteil der Benchmark sind. Bei der Benchmark handelt es sich um einen breit angelegten, globalen Aktienindex, der die Large- und Mid-Cap-Aktienperformance einer Reihe von Industrieländern repräsentiert. Weitere Informationen zur Benchmark, einschließlich der für die Berechnung der Benchmark verwendeten Methodik, finden Sie unter xxx.xxxx.xxx/xxxxx-xxxxxxxxxxx. Der Investment Manager ist bestrebt, eine bessere Performance als die Benchmark zu erzielen, indem er aktive Anlageentscheidungen in Bezug auf die Allokation des Portfolios in Aktienwerten trifft. Die vom Teilfonds verwendete Benchmark ist ein Mainstream-Index und berücksichtigt keine ESG- Faktoren und steht daher nicht im Einklang mit den vom Teilfonds unterstützten ökologischen und sozialen Merkmalen. Anteilinhaber sollten sich daher darüber im Klaren sein, dass bestimmte Bestandteile der Benchmark auf der Grundlage des ESG-Screening-Prozesses des Investment Managers möglicherweise nicht für eine Anlage durch den Teilfonds zugelassen sind und daher das Risiko besteht, dass die Wertentwicklung des Teilfonds erheblich davon abweicht und deutlich unter der Wertentwicklung der Benchmark liegen könnte. Der Master-Fonds integriert Nachhaltigkeitserwägungen in die Anlagestrategie sowie ökologische und/oder soziale Merkmale in sein Anlageverfahren, wie nachstehend beschrieben. Bei der Auswahl der Emittenten berücksichtigt die Anlagestrategie ESG-Aspekte der beteiligten Unternehmen. Der Investment Manager des Master-Fonds hat ein eigenes ESG-Rating entwickelt, das darauf abzielt, direkten und indirekten Anlagen in Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Fundamentaldaten- und Nachhaltigkeitswert ein größeres Gewicht zuzuweisen. Unternehmen mit niedrigen Nachhaltigkeitswerten können ausgeschlossen werdenZielteilfonds stattfindet.
(a) Screening nach negativen Kriterien; (b) positives Screening nach Nachhaltigkeitskriterien; (c) Screening nach fundamentalen Kriterien; (d) Screening nach qualitativen Faktoren; und (e) aktive Portfoliokonstruktion. Um sicherzustellen, dass die Unternehmen, in die der Teilfonds investiert, gute Unternehmensführungspraktiken befolgen, wendet der Investment Manager des Master-Fonds ein quantitatives Screening hinsichtlich der Unternehmensführung an. Diese quantitativen Erwägungen können die Unabhängigkeit und Kompetenz der Vorstände der Beteiligungsunternehmen in Bezug auf Führung und Zusammensetzung, bestehende und unabhängige zentrale Ausschüsse, den Grad der Integration langfristiger und ESG-bezogener Ziele sowie den Schutz von Minderheitsaktionären umfassen. Darüber hinaus ist eine gute Unternehmensführung ein Faktor bei der qualitativen Bewertung einzelner Unternehmen vor einer Anlage. Der OGAW ist der Ansicht, dass der Teilfonds die Kriterien eines ESG-orientierten Fonds erfüllt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese Klassifizierung jederzeit neu zu bewerten. Stellt der OGAW zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass der Teilfonds die Kriterien für die Einstufung als ESG-orientierter Fonds nicht erfüllt, wird diese Ergänzung entsprechend der geänderten Einstufung des Teilfonds aktualisiert.
a) Zulässige Anlagen
Appears in 1 contract
Samples: Investment Fund Prospectus
Anlagepolitik. Unter Beachtung des Artikels 4 des Verwaltungsreglements gelten für den Teilfonds folgende Be- stimmungen: Der Teilfonds wird hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschätzung des Fondsma- nagements in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente, Zertifikate, andere strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen, Optionsanleihen, Wandelanleihen), Zielfonds, Bankguthaben und Festgelder zu investieren. Bei den Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.B.: Akti- en, Renten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Die direkte und indirekte Anlage in Renten, andere strukturierte Produkte ex. Zertifikate, Ren- ten(index)zertifikate, Geldmarktinstrumente und Bankguthaben beträgt mindestens 50% des Net- to-Teilfondsvermögens. Anlagen in Renten, deren Emittent über ein Rating von schlechter als Portfolio zulässiger BBB- bzw. vergleichbar oder niedriger, von mindestens einer (1) international anerkannten Ratingagentur besitzen, dürfen 30% des Netto-Teilfondsvermögens nicht übersteigen. Die direkte und indirekte Investition in Aktien beträgt maximal 50% des Netto-Teilfondsvermögens. Die Anlagen gemäß in Wertpapiere von Emittenten aus Emerging Markets Ländern dürfen 30% des Netto- Teilfondsvermögens nicht übersteigen. Generell ist die Anlage in flüssigen Mitteln auf 49% des Netto-Teilfondsvermögens begrenzt, je- doch kann, je nach Einschätzung der Marktlage, das Netto-Teilfondsvermögen innerhalb der ge- setzlich zulässigen Grenzen (kurzfristig) auch darüber hinaus in flüssigen Mitteln gehalten werden und dadurch kurzfristig von dieser sowie der weiter oben genannten Anlagegrenze abgewichen werden. Daneben kann, je nach Einschätzung der Marktlage, kurzfristig auch von dem oben ge- nannten Anlageschwerpunkt abgewichen werden und in liquide Mittel investiert werden, wenn in diesem Abschnitt dargelegten Anlagepolitik verwaltetFall unter Hinzurechnung der flüssigen Mittel der Anlageschwerpunkt insgesamt eingehal- ten wird. Anleger werden darauf hingewiesenAnteile an OGAW oder anderen OGA („Zielfonds“) können zu mehr als 10% des Teil- fondsvermögens erworben werden, dass in einer Phase, in der Bewertungen oder Rücknahmen ausgesetzt sind oder in der der Teilfonds abgewickelt wird, die Verwaltungsgesellschaft beschließen kann, dass es ist daher nicht vertretbar und/oder nicht machbar ist, die in diesem Abschnitt beschriebene Politik und die Leitlinien insgesamt oder teilweise zu befolgen. Hierbei hat die Verwaltungsgesellschaft im Interesse der Anteilinhaber zu handelnzielfondsfähig. Der Teilfonds ist ein Feeder-OGAW, der mindestens 85 % seines Nettoinventarwerts dauerhaft in den LGT Sustainable Quality Equity Hedged Sub-Fund Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente (den „Master-FondsDerivate“) investiertist zur Erreichung der vorgenannten Anla- geziele sowohl zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorgesehen. Der Teilfonds erfüllt die Voraussetzungen eines „Aktienfonds“ Er umfasst neben den Opti- onsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des deutschen InvestmentsteuergesetzesArtikels 9 Abs. Weitere Informationen zu dieser Klassifizierung finden Sie im Abschnitt 6.14 „Zusätzliche Anlagebestimmungen – Deutsches Investmentsteuergesetz“. Das Anlageziel des Teilfonds besteht darin1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, dass Anleger des Teilfonds an der Wertentwicklung des Master-Fonds teilhaben. Das Anlageziel des Master-Fonds besteht darinZinssätze, einen gleichmäßigen mittelfristigen Kapitalzuwachs zu erwirtschaften Wechselkurse, Währungen und gleichzeitig zum langfristigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wohlbefinden beizutragen. Es gibt keine Garantie, dass das Anlageziel des Teilfonds erreicht wird, und Anlageergebnisse können im Laufe der Zeit erheblich schwanken. Um das Anlageziel zu erreichen, wendet der Investment Manager des Master-Fonds einen Anlageprozess an, der sowohl fundamentale Analysen eines Wertpapiers als auch eine Analyse der aktuellen Marktbedingungen umfasst. Es ist beabsichtigt, dass der Master-Fonds unter normalen Umständen auf einer Long-only-Basis verwaltet wird. Der Teilfonds gilt als aktiv verwaltet in Bezug auf die Benchmark, da er eine bessere Wertentwicklung als die Benchmark anstrebt. Allerdings wird die Benchmark nicht zur Definition der Portfoliozusammensetzung des Teilfonds verwendet und der Teilfonds kann in Wertpapieren investiert sein, die nicht Bestandteil der Benchmark sind. Bei der Benchmark handelt es sich um einen breit angelegten, globalen Aktienindex, der die Large- und Mid-Cap-Aktienperformance einer Reihe von Industrieländern repräsentiert. Weitere Informationen zur Benchmark, einschließlich der für die Berechnung der Benchmark verwendeten Methodik, finden Sie unter xxx.xxxx.xxx/xxxxx-xxxxxxxxxxx. Der Investment Manager ist bestrebt, eine bessere Performance als die Benchmark zu erzielen, indem er aktive Anlageentscheidungen in Bezug auf die Allokation des Portfolios in Aktienwerten trifft. Die vom Teilfonds verwendete Benchmark ist ein Mainstream-Index und berücksichtigt keine ESG- Faktoren und steht daher nicht im Einklang mit den vom Teilfonds unterstützten ökologischen und sozialen Merkmalen. Anteilinhaber sollten sich daher darüber im Klaren sein, dass bestimmte Bestandteile der Benchmark auf der Grundlage des ESG-Screening-Prozesses des Investment Managers möglicherweise nicht für eine Anlage durch den Teilfonds zugelassen sind und daher das Risiko besteht, dass die Wertentwicklung des Teilfonds erheblich davon abweicht und deutlich unter der Wertentwicklung der Benchmark liegen könnte. Der Master-Fonds integriert Nachhaltigkeitserwägungen in die Anlagestrategie sowie ökologische und/oder soziale Merkmale in sein Anlageverfahren, wie nachstehend beschrieben. Bei der Auswahl der Emittenten berücksichtigt die Anlagestrategie ESG-Aspekte der beteiligten Unternehmen. Der Investment Manager des Master-Fonds hat ein eigenes ESG-Rating entwickelt, das darauf abzielt, direkten und indirekten Anlagen in Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Fundamentaldaten- und Nachhaltigkeitswert ein größeres Gewicht zuzuweisen. Unternehmen mit niedrigen Nachhaltigkeitswerten können ausgeschlossen werden.
(a) Screening nach negativen Kriterien; (b) positives Screening nach Nachhaltigkeitskriterien; (c) Screening nach fundamentalen Kriterien; (d) Screening nach qualitativen Faktoren; und (e) aktive Portfoliokonstruktion. Um sicherzustellen, dass die Unternehmen, in die der Teilfonds investiert, gute Unternehmensführungspraktiken befolgen, wendet der Investment Manager des Master-Fonds ein quantitatives Screening hinsichtlich der Unternehmensführung an. Diese quantitativen Erwägungen können die Unabhängigkeit und Kompetenz der Vorstände der Beteiligungsunternehmen in Bezug auf Führung und Zusammensetzung, bestehende und unabhängige zentrale Ausschüsse, den Grad der Integration langfristiger und ESG-bezogener Ziele sowie den Schutz von Minderheitsaktionären umfassen. Darüber hinaus ist eine gute Unternehmensführung ein Faktor bei der qualitativen Bewertung einzelner Unternehmen vor einer Anlage. Der OGAW ist der Ansicht, dass der Teilfonds die Kriterien eines ESG-orientierten Fonds erfüllt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese Klassifizierung jederzeit neu zu bewerten. Stellt der OGAW zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass der Teilfonds die Kriterien für die Einstufung als ESG-orientierter Fonds nicht erfüllt, wird diese Ergänzung entsprechend der geänderten Einstufung des Teilfonds aktualisiert.
a) Zulässige AnlagenInvestmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1
Appears in 1 contract
Samples: Spezialverkaufsprospekt
Anlagepolitik. Der Teilfonds wird als Portfolio zulässiger Anlagen gemäß bildet weder einen Wertpapierindex ab, noch orientiert sich das Fondsmanagement für den Teilfonds an einem festgelegten Vergleichsmaßstab. Das Fondsmanagement entscheidet nach eigenem Ermessen aktiv über die Aus- xxxx der Vermögensgegenstände unter Berücksichtigung der Anlagepolitik. Der Teilfonds berücksichtigt Nachhaltigkeitsrisiken bei den Investitionsentschei- dungen. Weiterführende Informationen zur Art und Weise der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen finden sich im Allgemei- nen Teil des Verkaufsprospektes. Der Teilfonds hat grundsätzlich die Möglichkeit, je nach Marktlage und Einschät- zung des Fondsmanagements in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente, Zertifi- kate, andere strukturierte Produkte (z.B. Aktienanleihen, Optionsanleihen, Wandel- anleihen), Zielfonds und Festgelder zu investieren. Bei den Zertifikaten handelt es sich um Zertifikate auf gesetzlich zulässige Basiswerte wie z.B.: Aktien, Renten, Investmentfondsanteile, Finanzindizes und Devisen. Mindestens 25 % des Wertes des Teilfondsvermögens werden in Kapitalbeteiligun- gen angelegt. Kapitalbeteiligungen in diesem Abschnitt dargelegten Anlagepolitik verwaltet. Anleger werden darauf hingewiesenSinne sind - Anteile an Kapitalgesellschaften, dass in die zum amtlichen Handel an einer Phase, in der Bewertungen Börse zugelassen oder Rücknahmen ausgesetzt sind an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in der der Teilfonds abgewickelt wird, die Verwaltungsgesellschaft beschließen kann, dass es nicht vertretbar und/oder nicht machbar istdiesen einbezogen sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die in diesem Abschnitt beschriebene Politik einem Mitgliedsstaat der Europäi- schen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ansässig sind und dort der Ertragsbesteue- rung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an Kapitalgesellschaften, die Leitlinien insgesamt in einem Drittstaat ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindes- tens 15% unterliegen und nicht von ihr befreit sind; - Anteile an anderen Investmentvermögen entweder in Höhe der bewertungs- täglich veröffentlichten Quote ihres Wertes, zu der sie tatsächlich in die vor- genannten Anteile an Kapitalgesellschaften anlegen oder teilweise in Höhe der in den Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens festgelegten Min- destquote. Die Anlage in flüssigen Mitteln ist auf 75% des Netto-Teilfondsvermögens be- grenzt. Anteile an OGAW oder anderen OGA („Zielfonds“) können bis zu befolgen. Hierbei hat die Verwaltungsgesellschaft im Interesse einer Höchst- grenze von 10% des Teilfondsvermögens erworben werden, der Anteilinhaber zu handelnTeilfonds ist daher zielfondsfähig. Der Teilfonds ist ein Feeder-OGAW, der mindestens 85 % seines Nettoinventarwerts dauerhaft in den LGT Sustainable Quality Equity Hedged Sub-Fund Einsatz abgeleiteter Finanzinstrumente (den „Master-FondsDerivate“) investiertist zur Erreichung der vor- genannten Anlageziele sowohl zu Anlage- als auch Absicherungszwecken vorge- sehen. Der Teilfonds erfüllt die Voraussetzungen eines „Aktienfonds“ Er umfasst neben den Optionsrechten u.a. Swaps und Terminkontrakte auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Finanzindizes im Sinne des deutschen InvestmentsteuergesetzesArtikels 9 Abs. 1 der Richtlinie 2007/16/EG und Artikel XIII der ESMA-Leitlinien 2014/937, Zinss- ätze, Wechselkurse, Währungen und Investmentfonds gemäß Artikel 41 Absatz 1 e) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Der Einsatz dieser Derivate darf nur im Rahmen der in diesem Verkaufsprospekt aufgeführten Grenzen erfolgen. Weitere Informationen Angaben über die Techniken und Instrumente sind dem Kapitel „Hinweise zu dieser Klassifizierung finden Sie im Abschnitt 6.14 „Zusätzliche Anlagebestimmungen Tech- niken und Instrumenten“ des Verkaufsprospektes zu entnehmen. Typisches Anlegerprofil Der Fonds ist für private und institutionelle Anleger konzipiert und eignet sich für Investoren, die von den Wachstumsperspektiven der internationalen Finanzmärkte profitieren möchten. Die Anlage in den framas-Treuhand – Deutsches Investmentsteuergesetz“. Das Anlageziel des Teilfonds besteht darinFamily Office Fund I ist für Anleger geeignet, dass Anleger des Teilfonds an der Wertentwicklung des Master-Fonds teilhaben. Das Anlageziel des Master-Fonds besteht darin, einen gleichmäßigen mittelfristigen Kapitalzuwachs zu erwirtschaften und gleichzeitig zum langfristigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wohlbefinden beizutragen. Es gibt keine Garantie, dass das Anlageziel des Teilfonds erreicht wird, und Anlageergebnisse können im Laufe der Zeit erheblich schwanken. Um das Anlageziel zu erreichen, wendet der Investment Manager des Master-Fonds einen Anlageprozess an, der sowohl fundamentale Analysen eines Wertpapiers als auch eine Analyse der aktuellen Marktbedingungen umfasst. Es ist beabsichtigt, dass der Master-Fonds unter normalen Umständen auf einer Long-only-Basis verwaltet wirddie bereits gewisse Erfahrungen mit Finanzmärkten gewon- nen haben. Der Teilfonds gilt als aktiv verwaltet Anleger muss bereit und in Bezug auf die Benchmark, da er eine bessere Wertentwicklung als die Benchmark anstrebt. Allerdings wird die Benchmark nicht zur Definition der Portfoliozusammensetzung des Teilfonds verwendet und der Teilfonds kann in Wertpapieren investiert Lage sein, die nicht Bestandteil Wertschwankungen der Benchmark sind. Bei der Benchmark handelt es sich um Anteile und gegebenenfalls einen breit angelegten, globalen Aktienindex, der die Large- und Mid-Cap-Aktienperformance einer Reihe von Industrieländern repräsentiert. Weitere Informationen zur Benchmark, einschließlich der für die Berechnung der Benchmark verwendeten Methodik, finden Sie unter xxx.xxxx.xxx/xxxxx-xxxxxxxxxxxdeutlichen Kapitalverlust hinzunehmen. Der Investment Manager ist bestrebt, eine bessere Performance als die Benchmark zu erzielen, indem er aktive Anlageentscheidungen in Bezug auf die Allokation des Portfolios in Aktienwerten trifft. Die vom Teilfonds verwendete Benchmark ist ein Mainstream-Index und berücksichtigt keine ESG- Faktoren und steht daher nicht im Einklang mit den vom Teilfonds unterstützten ökologischen und sozialen Merkmalen. Anteilinhaber sollten sich daher darüber im Klaren sein, dass bestimmte Bestandteile der Benchmark auf der Grundlage des ESG-Screening-Prozesses des Investment Managers möglicherweise nicht für eine Anlage durch den Teilfonds zugelassen sind und daher das Risiko besteht, dass die Wertentwicklung des Teilfonds erheblich davon abweicht und deutlich unter der Wertentwicklung der Benchmark liegen könnte. Der Master-Fonds integriert Nachhaltigkeitserwägungen in die Anlagestrategie sowie ökologische und/oder soziale Merkmale in sein Anlageverfahren, wie nachstehend beschrieben. Bei der Auswahl der Emittenten berücksichtigt die Anlagestrategie ESG-Aspekte der beteiligten Unternehmen. Der Investment Manager des Master-Fonds hat ein eigenes ESG-Rating entwickelt, das darauf abzielt, direkten und indirekten Anlagen in Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Fundamentaldaten- und Nachhaltigkeitswert ein größeres Gewicht zuzuweisen. Unternehmen mit niedrigen Nachhaltigkeitswerten können ausgeschlossen werdenAn- lagehorizont sollte bei mindestens 3 Jahren liegen.
(a) Screening nach negativen Kriterien; (b) positives Screening nach Nachhaltigkeitskriterien; (c) Screening nach fundamentalen Kriterien; (d) Screening nach qualitativen Faktoren; und (e) aktive Portfoliokonstruktion. Um sicherzustellen, dass die Unternehmen, in die der Teilfonds investiert, gute Unternehmensführungspraktiken befolgen, wendet der Investment Manager des Master-Fonds ein quantitatives Screening hinsichtlich der Unternehmensführung an. Diese quantitativen Erwägungen können die Unabhängigkeit und Kompetenz der Vorstände der Beteiligungsunternehmen in Bezug auf Führung und Zusammensetzung, bestehende und unabhängige zentrale Ausschüsse, den Grad der Integration langfristiger und ESG-bezogener Ziele sowie den Schutz von Minderheitsaktionären umfassen. Darüber hinaus ist eine gute Unternehmensführung ein Faktor bei der qualitativen Bewertung einzelner Unternehmen vor einer Anlage. Der OGAW ist der Ansicht, dass der Teilfonds die Kriterien eines ESG-orientierten Fonds erfüllt. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, diese Klassifizierung jederzeit neu zu bewerten. Stellt der OGAW zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass der Teilfonds die Kriterien für die Einstufung als ESG-orientierter Fonds nicht erfüllt, wird diese Ergänzung entsprechend der geänderten Einstufung des Teilfonds aktualisiert.
a) Zulässige Anlagen
Appears in 1 contract
Samples: Investmentfonds Verkaufsprospekt