Einleitung. Am 1. August 2016 ist das unter dem Stichwort Router- freiheit bekannt gewordene Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten in Kraft getreten. Dieses Dokument beschreibt die von EnBW bereits gestellte passive Schnittstelle zum Anschluss kundeneigener Endgeräte.
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