Common use of Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht Clause in Contracts

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertragli- chen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

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Samples: Allgemeine Auftrags , Liefer Und Leistungsbedingungen, Allgemeine Auftrags , Liefer Und Leistungsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte Sachverhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertragli- chen außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-UN- Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b1b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte verfolgte, wirtschaftliche Zweck weitest möglich weitestmöglich gewahrt wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 13.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung Vereinba- rung der Sitz unserer Gesellschaft. 12.2 13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber klarstel- lungshalber auch für solche Sach- verhalte Sachverhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertragli- chen außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 13.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich aus- schließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche An- sprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

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Samples: Allgemeine Auftrags , Liefer , Leistungs Und Montagebedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertragli- chen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

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Samples: Allgemeine Auftrags , Liefer Und Leistungsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 13.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist Lieferungen und Leistungen beider Vertragspartner mit Ausnahme der Zahlungen des Falles Käufers ist unabhängig von der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer GesellschaftPreisstellung unsere jeweilige Lieferstelle; Erfüllungsort für Zahlungen des Käufers ist unsere Rechnungsstelle. 12.2 13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertragli- chen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen könnenEssen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden Käufer an sei- nem allgemeinen seinem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 Für alle Rechtsbeziehungen 13.3 Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen uns und dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht Käufer unterliegen den Sachnormen des deutschen Rechts, sowie sie zwischen zwei deutschen Kaufleuten gelten; die Regelungen des Abkommens der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG)) und die Regeln des internationalen Privatrechts werden ausgeschlossen. 13.4 Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehungen anfallende personenbezogene Daten werden gespeichert. 13.5 Der Käufer haftet für die Einhaltung der seinerseits zu beachtenden Steuer- und Zollvorschriften. Es wird ausdrücklich klargestelltEr hat uns von allen Nachteilen, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend ausländisches Recht anzuwendendie uns durch die Verletzung der gesetzlichen Vorschriften entstehen, sind unsere AGB freizustellen. 13.6 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so auszulegen, dass bleibt die Wirksamkeit der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wirdübrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 9.1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen aus Geschäftsbeziehung mit dem Käufer ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaftunseres Unternehmens in Uedem, Nordrhein-Westfalen, soweit die konkrete Natur der Verpflichtung nicht dem zwingend entgegensteht. 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten 9.2. Bei Geschäften mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sonderver- mögen ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches nicht ein anderweitiger gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist - für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Kleve der Sitz unserer Gesellschaftausschließliche Gerichtsstand. Diese vorstehende Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte Sachverhalte zwischen uns und dem BestellerKunden, die zu außervertragli- chen außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO (EG) Nr. 864 / 2007 864/2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem allgemeinen Gerichtsstand Käufer auch bei dem Gericht zu verklagen, das an seinem Sitz zuständig ist, sowie an jedem sonstigen gesetzlich zuständigen Gericht. Dies gilt insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, in Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes. 12.3 9.3. Für alle diese Verkaufs- und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden und uns Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Kollisionsrechts und der UN Konvention über den internationalen Kauf und Verkauf von Waren (CISG), falls der Käufer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepu- blik Deutschland haben sollte. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO (EG) Nr. 864 / 2007 864/2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser EU-Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte Sachverhalte zwischen uns und dem BestellerKunden, die zu außervertragli- chen außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 13.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme Über- nahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaftmeines Handelsgewerbes. 12.2 13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit -soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - ist- der Sitz unserer Gesellschaftmeiner Handelstätigkeit in Hattingen. Diese Zuständigkeitsregelung Zu- ständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte Sachverhalte zwischen uns mir und dem BestellerKunden, die zu außervertragli- chen außervertraglichen Ansprüchen iIm Sinne der EG VO (EG) Nr. 864 / 2007 864/2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem allgemeinen seinem allge- meinen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 13.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Art.14 Abs. 1 b1b) EG VO (EG) Nr. 864 / 2007 864/2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche außervertrag- liche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend ausländisches zwingend ausländi- sches Recht anzuwenden, anzuwenden sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen Ihnen verfolgte wirtschaftliche wirt- schaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte zwischen uns Zwischen DÜCKER und dem Besteller, die zu außervertragli- chen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns Lieferanten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere soweit an- wendbar unter Ausschluss Einbeziehung der Regelungen des UN-Kaufrechtes Kaufrechts (CISG). 12.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Ver- tragsverhältnis ist der Sitz der jeweiligen DÜCKER Gesellschaft. Es wird ausdrücklich klargestelltGerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar erge- benden Streitigkeiten ist Düsseldorf. XXXXXX ist jedoch berechtigt, dass diese Rechtswahl den Lieferanten auch als an seinem Sitz zu verklagen. 12.3 Sämtliche Vereinbarungen haben schriftlich zu er- folgen (x. Xxxxxx 1.3). Änderungen und Ergänzun- gen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform, so- fern nicht das Gesetz eine solche strengere Form vorsieht. Gleiches gilt für Neben- und Zusatzabreden. 12.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Einkaufsbedin- gungen oder eine Bestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend ausländisches Recht anzuwendenRahmen sonsti- ger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, sind unsere AGB so auszulegen, dass wird hiervon die Wirksamkeit der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wirdsonstigen Best- immungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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Samples: Einkaufsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 14.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer GesellschaftGesellschaft in Mönchengladbach. 12.2 14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der Sitz unserer GesellschaftGesellschaft in Mönchengladbach. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte Sachverhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertragli- chen außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 14.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaftunser auslieferndes Werk bzw. Lager. 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der Sitz unserer Gesellschaftist, unser Geschäftssitz. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte Sachverhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertragli- chen außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen können. Wir sind AKK ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. . 12.4 Ist im Einzelfall zwin- gend zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB AVB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich weitestmöglich gewahrt wird.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 14.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. 12.2 14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertragli- chen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 14.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

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Samples: Allgemeine Auftrags Und Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte Sachverhältnisse zwischen uns und dem BestellerKunden, die zu außervertragli- chen außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO (EG) Nr. 864 / 2007 864/2007 führen könnenkön- nen. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Kaufrechts (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO (EG) Nr. 864 / 2007 864/2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche Ansprü- che im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend zwingend ausländisches Recht anzuwendenan- zuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber Klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte Sachverhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertragli- chen außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechtes, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

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Samples: Allgemeine Auftrags , Liefer Und Leistungsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme Über- nahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaftmeines Handelsgewerbes. 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit -soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - ist- der Sitz unserer Gesellschaftmeiner Handelstätigkeit in Hattingen. Diese Zuständigkeitsregelung Zu- ständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte Sachverhalte zwischen uns mir und dem BestellerKunden, die zu außervertragli- chen außervertraglichen Ansprüchen iIm Sinne der EG VO (EG) Nr. 864 / 2007 864/2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem allgemeinen seinem allge- meinen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Art.14 Abs. 1 b1b) EG VO (EG) Nr. 864 / 2007 864/2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche außervertrag- liche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend ausländisches zwingend ausländi- sches Recht anzuwenden, anzuwenden sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen Ihnen verfolgte wirtschaftliche wirt- schaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 (9.1.) Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen aus Geschäftsbeziehung mit dem Käufer ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaftunseres Unternehmens in Uedem, Nordrhein-Westfalen, soweit die konkrete Natur der Verpflichtung nicht dem zwingend entgegensteht. 12.2 Ausschließlicher (9.2.) Bei Geschäften mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermö- gen ist – soweit nicht ein anderweitiger gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist - soweit Kleve der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der Sitz unserer Gesellschaftausschließliche Gerichtsstand. Diese vorstehende Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte Sachverhalte zwischen uns und dem BestellerKunden, die zu außervertragli- chen außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO (EG) Nr. 864 / 2007 864/2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem allgemeinen Gerichtsstand Käufer auch bei dem Gericht zu verklagen, das an seinem Sitz zuständig ist, sowie an jedem sonstigen gesetzlich zuständigen Gericht. Dies gilt insbesondere, ohne hierauf beschränkt zu sein, in Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes. 12.3 (9.3.) Für alle diese Verkaufs- und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden und uns Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Kollisionsrechts und der UN Konvention über den internationalen Kauf und Verkauf von Waren (CISG), falls der Käufer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben sollte. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO (EG) Nr. 864 / 2007 864/2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser EU-Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme Ausnah- me des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte Sachverhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertragli- chen außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere insbesonde- re unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. 12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte Sachverhalte zwischen uns und dem BestellerKunden, die zu außervertragli- chen außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 12.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

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Samples: Allgemeine Auftrags , Liefer Und Leistungsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 13.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. 12.2 13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - ist, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze des Satzes 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte Sachverhalte zwischen uns und dem Besteller, die zu außervertragli- chen außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem seinem allgemeinen Gerichtsstand Gerichtstand zu verklagen. 12.3 13.3 Für alle Rechtsbeziehungen Rechtbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht des Rechts der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere Deutschland unter Ausschluss Ausschuss des UN-UN- Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Art.14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend zwingend ausländisches Recht Rechtes anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest weiteste möglich gewahrt wird.

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Samples: Allgemeine Auftrags , Liefer Und Leistungsbedingungen

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 14.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist mit Ausnahme Aus- nahme des Falles der Übernahme einer Bringschuld oder anderweitiger anderwei- tiger Vereinbarung der Sitz unserer Gesellschaft. 12.2 14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - der Sitz unserer Gesellschaft. Diese Zuständigkeitsregelung der Sätze 1 und 2 gilt klarstellungshalber auch für solche Sach- verhalte Sachverhalte zwischen uns und dem BestellerKunden, die zu außervertragli- außervertraglichen Ansprü- chen Ansprüchen im Sinne der EG VO Nr. 864 / 2007 führen können. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an sei- nem seinem allgemeinen Gerichtsstand Ge- richtsstand zu verklagen. 12.3 14.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere insbe- sondere unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CISG). Es wird ausdrücklich aus- drücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) EG VO Nr. 864 / 2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwin- gend zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitest möglich gewahrt wird.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen