Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Streitig- keiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
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Samples: www.passavia.de, www.druckerei-goerner.de, www.pflege-vg-handbuch.de
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Streitig- keiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht AnwendungAn- wendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
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Samples: www.meissnerdruck.de, www.theissenkopp.de, www.burger-druck.de
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Streitig- keiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht AnwendungAn-wendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
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Samples: pauli-offsetdruck.de
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Streitig- keiten der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossenKaufrechts finden keine Anwendung.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossenaus- geschlossen.
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Samples: www.creativ-werbung.de