Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Mondi. Auf diese AVB sowie auf jeden Vertrag, der auf diese AVB verweist, ist österreichisches Recht unter Ausschluss des österreichischen Kollisionsrechts anzuwenden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UNK) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Xxxxxx, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder in der Schweiz haben, gilt das Folgende: Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AVB oder einem Vertrag ergeben, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständigen Handelsgerichts vereinbart. Für Xxxxxx mit Wohnsitz außerhalb eines EWR- Mitgliedsstaates oder außerhalb der Schweiz gilt Folgendes: Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AVB und aus Verträgen ergeben, die auf diese AVB Bezug nehmen oder sich auf deren Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Ort und Sitz des Schiedsverfahrens ist Wien, Österreich. Die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens ist Englisch.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Mondi. Auf diese AVB sowie auf jeden Vertrag, der auf diese AVB verweist, ist österreichisches deutsches Recht unter Ausschluss des österreichischen deutschen Kollisionsrechts anzuwenden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UNKUN Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Xxxxxx, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder in der Schweiz haben, gilt das Folgende: Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AVB oder einem Vertrag ergeben, wird die ausschließliche Zuständigkeit des der für den ersten Wiener Gemeindebezirk Frankfurt am Main zuständigen Handelsgerichts Gerichte vereinbart. Für Xxxxxx mit Wohnsitz außerhalb eines EWR- Mitgliedsstaates oder außerhalb der Schweiz gilt Folgendes: Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AVB und aus Verträgen ergeben, die auf diese AVB Bezug nehmen oder sich auf deren Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Ort und Sitz des Schiedsverfahrens ist Wien, Österreich. Die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens ist Englisch. Die Schiedsgerichtsvereinbarung unterliegt österreichischem Recht.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von MondiNitto. Auf diese AVB sowie auf jeden Vertrag, der auf diese AVB verweist, ist österreichisches deutsches Recht unter Ausschluss des österreichischen deutschen Kollisionsrechts anzuwenden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UNKUN Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Xxxxxx, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) oder in der Schweiz haben, gilt das Folgende: Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen AVB oder einem Vertrag ergeben, wird die ausschließliche Zuständigkeit des der für den ersten Wiener Gemeindebezirk Frankfurt am Main zuständigen Handelsgerichts Gerichte vereinbart. Für Xxxxxx mit Wohnsitz außerhalb eines EWR- Mitgliedsstaates oder außerhalb der Schweiz gilt Folgendes: Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AVB und aus Verträgen ergeben, die auf diese AVB Bezug nehmen oder sich auf deren Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit beziehen, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Ort und Sitz des Schiedsverfahrens ist Wien, Österreich. Die Sprache des Schiedsgerichtsverfahrens ist Englisch. Die Schiedsgerichtsvereinbarung unterliegt österreichischem Recht.
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