Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit gesetzlich zulässig – das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 14.1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ausschließlicher Gerichtsstand Gerichts- stand für alle Streitigkeiten einschließlich Klage im Wechsel- und Scheckprozess ist - soweit gesetzlich zulässig – das für den zuständige Gericht am Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen, ohne Rücksicht auf den ZahlungsortGesellschaft. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 15.1. Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit gesetzlich zulässig – - das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit gesetzlich zulässig – das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 13.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ausschließlicher Gerichtsstand Gerichts- stand für alle Streitigkeiten ist - soweit gesetzlich zulässig – das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort- Krefeld. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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Samples: www.corodur.de
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ausschließlicher Gerichtsstand Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten ist - – soweit gesetzlich zulässig – das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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Samples: delcotex.de
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen ist der Sitz unserer Gesellschaft. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist - soweit -soweit gesetzlich zulässig – das für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen, ohne Rücksicht auf den Zahlungsort. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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