Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 13.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - das Werk oder das Lager, von dem aus die Ware zur Abholung bereitgestellt oder versandt wird; hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager eines Dritten handeln. Erfüllungsort für Zahlungen ist Geisenheim, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. 13.2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Geisenheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäftsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Wir sind berechtigt, an Stelle des Gerichts, des vorstehend vereinbarten Gerichtsstandes jedes andere, gesetzlich zuständige Gericht anzurufen. 13.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 13.19.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - das Werk Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder das Lager, von dem aus die Ware zur Abholung bereitgestellt oder versandt wird; hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager eines Dritten handeln. Erfüllungsort für Zahlungen ist Geisenheim, soweit Lieferschein nichts anderes schriftlich vereinbart worden istergibt, ist unser Firmensitz Erfüllungsort.
13.29.2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand ist Geisenheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich Ansprüche aus dem Geschäftsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeitenden Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, nach unserer Xxxx Tauberbischofsheim . Dieser Gerichtsstand, der vor allem auch für das Mahnverfahren besteht, gilt ebenfalls für Streitigkeiten um die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Wir sind jedoch berechtigt, an Stelle des Gerichtsden Besteller auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen. Hat der Besteller seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des vorstehend vereinbarten Gerichtsstandes jedes andereso sind wir nach unserer Xxxx außerdem berechtigt, gesetzlich zuständige Gericht anzurufenStreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit ergeben, nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris, von einem oder mehreren nach dieser Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit endgültig entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht soll seinen Sitz in Tauberbischofsheim haben.
13.39.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980Einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
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Samples: Lieferbedingungen, Lieferbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 13.112.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - das Werk oder das Lager, von dem aus die Ware zur Abholung bereitgestellt oder versandt wird; hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager eines Dritten handeln. Erfüllungsort für Zahlungen ist Geisenheim, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
13.212.2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Geisenheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Geschäftsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Wir sind berechtigt, an Stelle des Gerichts, des vorstehend vereinbarten Gerichtsstandes jedes andere, gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.
13.312.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980.
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Samples: Sales Contracts
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 13.19.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - das Werk Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder das Lager, von dem aus die Ware zur Abholung bereitgestellt oder versandt wird; hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager eines Dritten handeln. Erfüllungsort für Zahlungen ist Geisenheim, soweit Lieferschein nichts anderes schriftlich vereinbart worden istergibt, ist unser Firmensitz Erfüllungsort.
13.29.2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand ist Geisenheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich Ansprüche aus dem Geschäftsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeitenden Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, Tauberbischofsheim. Dieser Gerichtsstand, der vor allem auch für das Mahnverfahren besteht, gilt ebenfalls für Streitigkeiten um die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Wir sind jedoch berechtigt, an Stelle des Gerichtsden Besteller auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen. Hat der Besteller seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des vorstehend vereinbarten Gerichtsstandes jedes andereso sind wir nach unserer Xxxx außerdem berechtigt, gesetzlich zuständige Gericht anzurufenStreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit ergeben, nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris, von einem oder mehreren nach dieser Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit endgültig entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht soll seinen Sitz in Tauberbischofsheim haben.
13.39.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980Einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
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Samples: Lieferbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 13.1. 11.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen sämtliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis, insbesondere Leistung, Nachbesserung, Wandelung, Minderung, Rücknahme von Verpackungen und Zahlung ist - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - das Werk oder das Lager, von dem aus die Ware zur Abholung bereitgestellt oder versandt wird; hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager eines Dritten handeln. Erfüllungsort für Zahlungen ist Geisenheim, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden istWuppertal.
13.211.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über den und aus dem Vertrag, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, ist der Sitz unserer Gesellschaft. Sofern Wir haben jedoch das Recht, den Besteller auch in einem sonstigen für ihn geltenden Gerichtsstand zu verklagen. Wenn der Kunde Besteller nicht Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Geisenheim ausschließlicher aber einen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gelten diese Bestimmungen für alle sich den Fall, dass der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geschäftsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Wir sind berechtigt, an Stelle des Gerichts, des vorstehend vereinbarten Gerichtsstandes jedes andere, gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.
13.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder dass sein Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist.
11.3 Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht (BGB/HGB) unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen UN-Kaufrechts. Stehen dem zwingende Regelungen entgegen, gilt UN-Kaufrecht (Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den Internationalen internationalen Warenkauf vom v. 11.04.1980).
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht. 13.110.1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - das Werk Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder das Lager, von dem aus die Ware zur Abholung bereitgestellt oder versandt wird; hierbei kann es sich auch um das Werk oder Lager eines Dritten handeln. Erfüllungsort für Zahlungen ist Geisenheim, soweit Lieferschein nichts anderes schriftlich vereinbart worden istergibt, ist unser Firmensitz Erfüllungsort.
13.210.2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand ist Geisenheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich Ansprüche aus dem Geschäftsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeitenden Geschäftsverbindungen, insbesondere aus unseren Lieferungen, nach unserer Xxxx Alfeld. Dieser Gerichtsstand, der vor allem auch für das Mahnverfahren besteht, gilt ebenfalls für Streitigkeiten um die Entstehung und Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses. Wir sind jedoch berechtigt, an Stelle des Gerichtsden Besteller auch bei den für seinen Sitz zuständigen Gerichten zu verklagen. Hat der Besteller seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, des vorstehend vereinbarten Gerichtsstandes jedes andereso sind wir nach unserer Xxxx außerdem berechtigt, gesetzlich zuständige Gericht anzurufenStreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit ergeben, nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer, Paris, von einem oder mehreren nach dieser Schiedsgerichtsordnung ernannten Schiedsrichtern unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit endgültig entscheiden zu lassen. Das Schiedsgericht soll seinen Sitz in Alfeld haben.
13.310.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf vom 11.04.1980Einheitlichen UN-Kaufrechts (Convention of Contracts for the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.
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Samples: General Terms and Conditions