Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- den, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtet, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen Vertragspartner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht. 12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich eine entsprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird. 12.3 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beit, insbesondere den Stundenverrechnungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitnehmerüberlassung, Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitnehmerüberlassung, Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitnehmerüberlassung
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetverpflichtet, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen betroffenen Vertragspartner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den Stundenverrechnungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden werden den Betriebs- und GeschäftsgeheimnisseGeschäftsgeheimnissen, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil Arbeitgeber ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetverpflichtet, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen Vertragspartner betroffenen Vertragspartners einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 2. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 3. Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den Stundenverrechnungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und GeschäftsgeheimnisseGeschäftsge- heimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt Geheimhal- tungspflicht erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetDritten, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen Vertragspartner betroffenen Vertragspartners einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung Ein- haltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den Stundenverrechnungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 11.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während wäh- rend der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren de- ren Weitergabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ersicht- lich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge Vorgän- ge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang Zu- sammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- den, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner Vertrags- partner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetverpflichtet, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung Geschäftslei- tung des be- troffenen betroffenen Vertragspartner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 11.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig wechselsei- tig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung Verein- barung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern Mitarbei- tern getroffen wird.
12.3 11.3. Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusam- menarbeit, insbesondere den StundenverrechnungssatzStundenverrech- nungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden bekanntwerdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil Vertrags- teil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche persön- liche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit Zusammenar- beit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetverpflichtet, eine Erlaubnis Erlaub- nis der Geschäftsleitung des be- troffenen Vertragspartner betroffenen Vertragspartners einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung Ver- einbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den StundenverrechnungssatzStundenverrechnungs- satz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 10.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit Zu- sammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils je- weils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetverpflichtet, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen betroffenen Vertragspartner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 10.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer PMH sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende entspre- chende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 10.3 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den Stundenverrechnungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- Be- triebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Beendi- gung Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt Geheimhaltungs- pflicht erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann je- dermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle Zwei- felsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche per- sönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner Vertrags- partner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- denbe- kannt werden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandelnbehan- deln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetverpflichtet, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung Ge- schäftsleitung des be- troffenen betroffenen Vertragspartner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich eine entsprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlas- sung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammen- arbeit, insbesondere den Stundenverrechnungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschwei- gen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden werden den Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetverpflichtet, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen betroffenen Vertragspartner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den Stundenverrechnungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit Zusammenarbeit, als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- den, werden als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetDritten, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen betroffenen Vertragspartner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 . Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer Die rapid sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 . Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den Stundenverrechnungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche KenntnisseKennt- nisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und VerhältnisseVerhält- nisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse Unterneh- mensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetverpflichtet, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen Vertragspartner betroffenen Vertrags- partner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den StundenverrechnungssatzStundenverrechnungs- satz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil Vertrags- teil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche persön- liche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit Zusammenar- beit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetDritten, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung Ge- schäftsleitung des be- troffenen Vertragspartner betroffenen Vertragspartners einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung Ver- einbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den StundenverrechnungssatzStundenverrechnungs- satz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 14.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden werden- den Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsgeheimnisse sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische kauf- männische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang Zusammen- hang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetDritten, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen betroffenen Vertragspartner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 14.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Bestimmun- gen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende entspre- chende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 14.3. Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den StundenverrechnungssatzStundenverrech- nungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 12.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtet, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen Vertragspartner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.jeweils
12.2 12.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 12.3. Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den Stundenverrechnungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 a) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetverpflichtet, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen betroffenen Vertragspartner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 b) Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Zeitarbeitnehmer/Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 c) Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den Stundenverrechnungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 11.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich zu- gänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse Unternehmensgeh eimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetverpflichtet, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen Vertragspartner betroffenen Vertrags- partner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 11.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer PMH sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende ent- sprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 11.3. Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den Stundenverrechnungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil Ver- tragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit Zu- sammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetverpflichtet, eine Erlaubnis Er- laubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen betroffenen Vertragspartner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache Tatsa- che vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Bestimmun- gen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den StundenverrechnungssatzStundenverrech- nungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil Vertrags- teil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche persön- liche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit Zusammenar- beit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetverpflichtet, eine Erlaubnis Erlaub- nis der Geschäftsleitung des be- troffenen Vertragspartner betroffenen Vertragspartners einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung Ver- einbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den StundenverrechnungssatzStundenverrechnungs- satz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Zusam- menarbeit bekanntwerdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil die Arbeitgeber ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner Vertrags- partner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse Unter- nehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetDritten, eine Erlaubnis Erlaub- nis der Geschäftsleitung des be- troffenen Vertragspartner betroffenen Vertragspartners einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer Personaldienstleister sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung bestimmten Mitarbeitern Überlassung bestimmter Leiharbeitnehmer getroffen wird.
12.3 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere insbeson- dere den Stundenverrechnungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden wer- den den Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit Zusammenar- beit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe Weiter- gabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, ,
12.2 kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang Zu- sammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandelnbe- handeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung Offenba- rung gegenüber Dritten ver- pflichtetverpflichtet, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen Vertragspartner betroffenen Ver- tragspartners einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 12.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Bestim- mungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende ent- sprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 12.4 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den StundenverrechnungssatzStundenverrech- nungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 14.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen ihnen während der Zusammenarbeit bekannt be- kannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsgeheimnisse sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich zu- gänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit Zu- sammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen sol- chen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetge- genüber Dritten, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen betroffenen Vertragspartner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 14.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich eine entsprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern Mitarbei- tern getroffen wird.
12.3 14.3. Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den StundenverrechnungssatzStunden- verrechnungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet verpflich- tet ist.
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Samples: Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und GeschäftsgeheimnisseGeschäfts- geheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse Unternehmensge- heimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtet, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen Vertragspartner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.Drit-
12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung Einhal- tung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende entspre- chende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern Mitarbei- tern getroffen wird.
12.3 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere insbe- sondere den Stundenverrechnungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ver- pflichtet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil Ver- tragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit Zu- sammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetverpflichtet, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen betroffenen Vertragspartner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Bestimmun- gen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den StundenverrechnungssatzStundenverrech- nungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstrecht sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil Arbeitgeber ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetverpflichtet, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen betroffenen Vertragspartner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer Personaldienstleister sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den Stundenverrechnungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Zur Arbeitnehmerüberlassung
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetverpflichtet, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen betroffenen Vertragspartner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 . Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 . Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den Stundenverrechnungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden bekanntwerdenden Betriebs- und GeschäftsgeheimnisseGeschäfts- geheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe Weiter- gabe für den anderen Vertragsteil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner Vertragspart- ner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet verpflich- tet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetDritten, eine Erlaubnis der Geschäftsleitung des be- troffenen Vertragspartner betroffenen Vertragspartners einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 . Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung Einhal- tung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer attentus sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beit, insbesondere den Stundenverrechnungssatz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Arbeitnehmerüberlassung
Geheimhaltung und Datenschutz. 12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Ihnen während der Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowohl während der Dauer der Zusammenarbeit als auch nach seiner Beendigung Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungspflicht er- streckt erstreckt sich nicht auf solche Kenntnisse, die jedermann zugänglich sind oder deren Weitergabe für den anderen Vertragsteil Vertrags- teil ersichtlich ohne Nachteil ist. Im Zweifelsfalle sind jedoch technische, kaufmännische und persönliche persön- liche Vorgänge und Verhältnisse, die dem Vertragspartner im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit Zusammenar- beit bekannt wer- denwerden, als Unternehmensgeheimnisse zu behandeln. In solchen Fällen ist der jeweils andere Vertragspartner verpflichtet vor der Offenbarung gegenüber Dritten ver- pflichtetverpflichtet, eine Erlaubnis Erlaub- nis der Geschäftsleitung des be- troffenen betroffenen Vertragspartner einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich zu behandeln ist oder nicht.
12.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Daten- schutzesDatenschutzes. Der Auftragnehmer sichert zu, dass arbeitsver- traglich arbeitsvertraglich eine entsprechende Vereinbarung Ver- einbarung mit zur Über- lassung Überlassung bestimmten Mitarbeitern getroffen wird.
12.3 Über die vertraglichen Bedingungen der Zusammenar- beitZusammenarbeit, insbesondere den StundenverrechnungssatzStundenverrechnungs- satz, hat der Auftraggeber dritten Personen gegenüber Still- schweigen Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht für die Fälle, in denen er gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Arbeitnehmerüberlassung