Common use of Geheimhaltung und Datenschutz Clause in Contracts

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vor- bereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) - auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäfts- beziehungen - geheim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeitenden und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenle- gungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leistungen/ Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informatio- nen.

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Samples: comin-glasfaser.de, comin-glasfaser.de

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang Zusam- menhang mit der Vor- bereitung Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) - auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäfts- beziehungen - Geschäftsbeziehungen – geheim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeitenden Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenle- gungspflichten Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leistungen/ Leis- tungen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informatio- nenInformationen.

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Samples: www.stadtwerke-karlsruhe.de, www.stadtwerke-karlsruhe.de

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vor- bereitung Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden bekanntwer- denden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere insbeson- dere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) - auch für die Zeit nach Beendigung Been- digung ihrer Geschäfts- beziehungen Geschäftsbeziehungen - geheim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeitenden Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenle- gungspflichten Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leistungen/ Leistungen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche zweckdien- liche Verwendung von Informatio- nenInformationen.

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Samples: www.zeag-energie.de

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 17.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vor- bereitung Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere Betriebs- und GeschäftsgeheimnisseGeschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – GeschGehG) - auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäfts- beziehungen - Geschäftsbeziehungen – geheim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeitenden Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenle- gungspflichten Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leistungen/ Leistungen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informatio- nenInformationen.

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Samples: avacon-breitband.de

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 18.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vor- bereitung Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden bekannt werdenden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) - auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäfts- beziehungen Geschäftsbeziehungen - geheim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeitenden Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenle- gungspflichten Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leistungen/ Leistungen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informatio- nenInformationen.

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Samples: stadtwerke-hilden.de

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 17.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vor- bereitung Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden bekannt wer- denden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils je- weils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere insbeson- dere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) - auch für die Zeit nach Beendigung Beendi- gung ihrer Geschäfts- beziehungen Geschäftsbeziehungen - geheim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeitenden Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenle- gungspflichten Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leistungen/ Leistungen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informatio- nenInformationen. Im Übrigen gilt das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).

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Samples: www.r-kom.de

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vor- bereitung Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden bekannt werdenden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse Geheimhaltungs- interesse besitzt (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) - auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäfts- beziehungen Geschäftsbeziehungen - geheim ge- heim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeitenden Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenle- gungspflichten Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leistungen/ Leistungen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informatio- nenInformationen.

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Samples: www.fairnetzgmbh.de

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 17.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vor- bereitung Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden be- kanntwerdenden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils andere Vertragspartner Ver- tragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere Betriebs- und GeschäftsgeheimnisseGeschäftsgeheimnisse im Sinne des Gesetzes zum Schutz von Geschäfts- geheimnissen – GeschGehG) - auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäfts- beziehungen - geheim Geschäftsbeziehungen – ge- heim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeitenden Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Ver- richtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- Mit- teilungs- und Offenle- gungspflichten Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leistungen/ Leistun- gen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche zweckdien- liche Verwendung von Informatio- nenInformationen.

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Samples: www.avacon-connect.de

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 16.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vor- bereitung Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) - auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäfts- beziehungen Geschäftsbeziehungen - geheim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeitenden Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenle- gungspflichten Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leistungen/ Leistungen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informatio- nenInformationen.

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Samples: www.rehnig.de

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 12.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vor- bereitung Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden bekannt werdenden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere Betriebs- und ins- besondere Geschäftsgeheimnisse) - auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäfts- beziehungen - Geschäftsbeziehungen – geheim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeitenden Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- Mittei- lungs- und Offenle- gungspflichten Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leistungen/ Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informatio- nenInformationen.

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Samples: www.netkom.de

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 17.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vor- bereitung Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere Betriebs- und GeschäftsgeheimnisseGeschäfts- geheimnisse) - auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäfts- beziehungen Geschäftsbeziehungen - geheim zu halten. Die Vertragspartner Vertrags- partner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeitenden Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenle- gungspflichten Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt un- berührt wie die zur Erbringung der Leistungen/ Leistungen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informatio- nen.Informationen. Stand: Xxxx 2022/PA

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Samples: www.swu.de