Common use of Geheimhaltung und Datenschutz Clause in Contracts

Geheimhaltung und Datenschutz. 1.2.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen (z.B. Software, Unterlagen, Präsentationen etc.), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind („Vertrauliche Informationen“), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertraulichen Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. 1.2.2 Die Vertragspartner machen die Vertraulichen Informationen nur den Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern von verbundenen Unternehmen) und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Vertraulichen Informationen und haben diese Personen durch schriftliche Vereinbarungen zur Geheimhaltung verpflichtet. Dritten kann der Zugang zu Vertraulichen Informationen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Partei gewährt werden. 1.2.3 EXASOL verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Vertragspartners unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

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Samples: Service Agreement, Kaufvertrag, Software Rental Agreement

Geheimhaltung und Datenschutz. 1.2.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen (z.B. Software, Unterlagen, Präsentationen etc.), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind („Vertrauliche Informationen“), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertraulichen vertraulichen Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. 1.2.2 Die Vertragspartner machen die Vertraulichen Informationen nur den Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern von verbundenen Unternehmen) und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Vertraulichen Informationen und haben diese Personen durch schriftliche Vereinbarungen zur Geheimhaltung verpflichtet. Dritten kann der Zugang zu Vertraulichen Informationen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Partei gewährt werden. 1.2.3 EXASOL Exasol verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Vertragspartners unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement, Software License Agreement

Geheimhaltung und Datenschutz. 1.2.1 Die Vertragspartner Beteiligten verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen (z.B. Software, Unterlagen, Präsentationen etc.), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind („Vertrauliche Informationen“), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertraulichen Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. Nicht Dritte im Sinne der Ziffer 1.2 sind jeweils Reseller, Exasol und Endnutzer. 1.2.2 Die Vertragspartner Beteiligten machen die Vertraulichen Informationen nur den Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern von verbundenen Unternehmen) und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Vertraulichen Informationen und haben diese Personen durch schriftliche Vereinbarungen zur Geheimhaltung verpflichtet. Dritten kann der Zugang zu Vertraulichen Informationen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Partei gewährt werden. 1.2.3 EXASOL verarbeitet die Die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Vertragspartners Endnutzers werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen VorschriftenVorschriften verarbeitet.

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Samples: Endnutzer Lizenz Und Servicebedingungen, Endnutzer Lizenz Und Servicebedingungen

Geheimhaltung und Datenschutz. 1.2.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen (z.B. Software, Unterlagen, Präsentationen etc.), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind („Vertrauliche Informationen“), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertraulichen Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. 1.2.2 Die Vertragspartner machen die Vertraulichen Informationen nur den Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern von verbundenen Unternehmen) und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Vertraulichen Informationen und haben diese Personen durch schriftliche Vereinbarungen zur Geheimhaltung verpflichtet. Dritten kann der Zugang zu Vertraulichen Informationen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Partei gewährt werden. 1.2.3 EXASOL . Exacloud verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Vertragspartners unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

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Samples: Cloud Services Agreement, Allgemeine Vertragsbedingungen Für Cloud Services

Geheimhaltung und Datenschutz. 1.2.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen (z.B. Software, Unterlagen, Präsentationen etc.), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind („Vertrauliche Informationen“), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertraulichen Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. 1.2.2 Die Vertragspartner machen die Vertraulichen Informationen nur den Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern von verbundenen Unternehmen) und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Vertraulichen Informationen und haben diese Personen durch schriftliche Vereinbarungen zur Geheimhaltung verpflichtet. Dritten kann der Zugang zu Vertraulichen Informationen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Partei gewährt werden. 1.2.3 EXASOL Exacloud verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Vertragspartners unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für Cloud Services

Geheimhaltung und Datenschutz. 1.2.1 2.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen (z.B. Software, Unterlagen, Präsentationen etc.), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind („Vertrauliche Informationen“), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertraulichen Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. 1.2.2 2.2 Die Vertragspartner machen die Vertraulichen Informationen nur den Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern von verbundenen Unternehmen) und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Vertraulichen Informationen und haben diese Personen durch schriftliche Vereinbarungen zur Geheimhaltung verpflichtet. Dritten kann der Zugang zu Vertraulichen Informationen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Partei gewährt werden. 1.2.3 2.3 EXASOL verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Vertragspartners unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

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Samples: Software Purchase Agreement

Geheimhaltung und Datenschutz. 1.2.1 2.3.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen (z.B. Software, Unterlagen, Präsentationen etc.), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind („Vertrauliche Informationen“), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertraulichen Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. 1.2.2 2.3.2 Die Vertragspartner machen die Vertraulichen Informationen nur den Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern von verbundenen Unternehmen) und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Vertraulichen Informationen und haben diese Personen durch schriftliche Vereinbarungen zur Geheimhaltung verpflichtet. Dritten kann der Zugang zu Vertraulichen Informationen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Partei gewährt werden. 1.2.3 EXASOL verarbeitet 2.3.3 Dem Vertragspartner ist es untersagt, ohne die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Vertragspartners unter Beachtung vorherige schriftliche Zustimmung von Xxxxxx die Ergebnisse aus der datenschutzrechtlichen VorschriftenEvaluierung oder Leistungsvergleiche mit anderen Evaluierungssystemen Dritter weiterzugeben.

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Samples: Evaluierung (Poc) Der Exasol Database Software

Geheimhaltung und Datenschutz. 1.2.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen (z.B. Software, Unterlagen, Präsentationen etc.), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind („Vertrauliche Informationen), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertraulichen Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. 1.2.2 Die Vertragspartner machen die Vertraulichen Informationen nur den Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern von verbundenen gemäß §§ 15ff AktG verbundener Unternehmen) und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Vertraulichen Informationen und haben diese Personen durch schriftliche Vereinbarungen Vereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet. Dritten kann der Zugang zu Vertraulichen Informationen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Partei Vertragspartei gewährt werden. 1.2.3 EXASOL verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Vertragspartners unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

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Samples: Kaufvertrag Über Hardware

Geheimhaltung und Datenschutz. 1.2.1 1.2.1. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen (z.B. Software, Unterlagen, Präsentationen etc.), die rechtlich geschützt sind oder sind, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind („Vertrauliche Informationen“), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertraulichen Informationen so, dass ein unberechtigter Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. 1.2.2 1.2.2. Die Vertragspartner machen die Vertraulichen Informationen nur den Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern von verbundenen Unternehmen/Konzerngesellschaften) und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Vertraulichen Informationen und haben diese Personen durch schriftliche Vereinbarungen zur Geheimhaltung verpflichtetzu verpflichten. Dritten kann der Zugang zu Vertraulichen Informationen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Partei gewährt werden. 1.2.3 EXASOL 1.2.3. Exasol verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Vertragspartners unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen VorschriftenBestimmungen.

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Samples: Software License Agreement

Geheimhaltung und Datenschutz. 1.2.1 7.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen (z.B. Software, Unterlagen, Präsentationen etc.), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind („Vertrauliche Informationen“), auch über das Vertragsende hinaus für zwei Jahre vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertraulichen Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. 1.2.2 7.2 Die Vertragspartner machen die Vertraulichen Informationen nur den Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern von verbundenen Unternehmen) und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Vertraulichen Informationen und haben diese Personen durch schriftliche Vereinbarungen zur Geheimhaltung verpflichtet. Dritten kann der Zugang zu Vertraulichen Informationen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von der anderen Partei Vertragspartei gewährt werden. 1.2.3 EXASOL verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen 7.3 Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners unter Beachtung Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze und nur für vertragliche Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners bzw. der betroffenen Personen an Dritte weitergeben. Soweit es im Rahmen der Consulting-Leistungen erforderlich ist, dass der Vertragspartner EXASOL Zugang zu personenbezogenen Daten gewährt, wird darauf hingewiesen, dass das eingesetzte Personal über seine datenschutzrechtlichen VorschriftenVerpflichtungen unterrichtet wurde und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet ist.

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Samples: Consulting Agreement

Geheimhaltung und Datenschutz. 1.2.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen (z.B. Software, Unterlagen, Präsentationen etc.), die rechtlich geschützt sind oder sind, Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind („Vertrauliche Informationen“), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertraulichen Informationen so, dass ein unberechtigter Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. 1.2.2 Die Vertragspartner machen die Vertraulichen Informationen nur den Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern von verbundenen Unternehmen) und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Vertraulichen Informationen und haben diese Personen durch schriftliche Vereinbarungen zur Geheimhaltung verpflichtetzu verpflichten. Dritten kann der Zugang zu Vertraulichen Informationen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Partei gewährt werden. 1.2.3 EXASOL Exasol verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Vertragspartners unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen VorschriftenBestimmungen.

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Samples: Software License Agreement

Geheimhaltung und Datenschutz. 1.2.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekannt werdenden Informationen (z.B. Software, Unterlagen, Präsentationen etc.), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind („Vertrauliche Informationen“), auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern die Vertraulichen Informationen so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. 1.2.2 Die Der Vertragspartner machen macht die Vertraulichen Informationen nur den Mitarbeitern (einschließlich Mitarbeitern von verbundenen Unternehmen) und sonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Ausübung ihrer Dienstaufgaben benötigen. Sie belehren Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Vertraulichen Informationen und haben hat diese Personen durch schriftliche Vereinbarungen zur Geheimhaltung verpflichtet. Dritten kann der Zugang zu Vertraulichen Informationen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der anderen Partei von EXACloud gewährt werden. 1.2.3 EXASOL EXACloud verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Vertragspartners unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften.

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Samples: Cloud Services Agreement