Geheimhaltung und Datenschutz. 14.1 Während der Anbahnung und Durchführung von Verträgen sowie über dessen Bestand hinaus ist zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbart. 14.2 Keine Verpflichtung der Vertragspartner zur Vertraulichkeit besteht in Bezug auf Informationen, die: a) im Zeitpunkt der Erlangung öffentlich waren, b) öffentlich wurden ohne schuldhaftes Zutun seitens des anderen Ver- tragspartners, c) im Zeitpunkt des Empfangs dem anderen Vertragspartner bereits be- kannt waren oder; d) von einem Dritten empfangen wurden, der keine Verpflichtung zur Ge- heimhaltung bezüglich dieser Informationen hatte. 14.3 Sämtliche den Vertragspartnern zur Kenntnis gelangende Informatio- nen (insbesondere Daten, Source-Codes, technische Dokumentationen, Programme, etc.) und Vorgänge sind strikt vertraulich zu behandeln. Ins- besondere: a) dürfen alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht wer- den; b) dürfen gegenseitig zur Verfügung gestellte oder erlangte Informatio- nen, Daten und Unterlagen ausschließlich zum Zwecke der Vertrags- durchführung verwendet werden und an Mitarbeiter nur in dem Umfang weitergegeben werden, wie es zur Erfüllung der ihnen in diesem Zu- sammenhang gestellten Aufgaben notwendig ist; c) sind alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Ver- tragsbeendigung unverzüglich dem anderen Vertragspartner auszu- händigen oder, sofern nicht berechtigte Interessen dem entgegenste- hen, zu vernichten. Diese Pflicht gilt insbesondere auch für sämtliche Software, ggf. angefertigte Kopien, Hardware und Zubehör sowie sons- tige Dokumentationen, die im Eigentum des jeweiligen Informations- gebers verbleiben. 14.4 inet verpflichtet sich, alle ihr zur ordnungsgemäßen Durchführung ih- rer Vertragspflichten zur Verfügung gestellten Daten oder in diesem Zusam- menhang erlangten Daten stets gemäß den gesetzlichen Datenschutzbe- stimmungen zu verwenden, also insbesondere zu speichern, zu verwenden und zu verarbeiten. Die Verwendung solcher Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. inet trifft geeig- nete Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass solche Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und Verlust geschützt sind und ihre Ver- wendung ordnungsgemäß erfolgt. 14.5 inet verpflichtet alle ihre Mitarbeiter, die auf Daten im Sinne daten- schutzrechtlicher Bestimmungen Zugriff haben, schriftlich zur strikten Ein- haltung dieser Bestimmungen. 14.6 Der Kunde gewährt inet das Recht, alle vom Kunden und seinen End- kunden und Nutzern erhobenen Daten mit Daten anderer Kunden und deren Nutzern zusammenzuführen, damit inet branchenweite Analysen, Statisti- ken und Berichte erstellen kann. inet hat das Recht, solche Analysen und Berichte zu kommerziellen Zwecken oder als öffentliche Dienstleistung zu erstellen und zu veröffentlichen und Kunde verzichtet auf jegliche Rechte daran. Es gelten die inet-Datenschutzbestimmungen unter xxxxx://xxx.x- xxx-xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/.
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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 14.1 Während 35.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Anbahnung Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen (,,Betriebsgeheimnisse“) des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrages / Auftrages zu verwenden. Zu den Betriebsgeheimnissen von Verträgen sowie über dessen Bestand hinaus ist zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbartergosoft gehören sämtliche Lieferungen und Leistungen nach dem jeweiligen Vertrag / Auftrag.
14.2 Keine Verpflichtung 35.2 Der Kunde wird die Lieferungen und Leistungen von ergosoft Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnisse erforderlich ist. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu den Lieferungen und Leistungen von ergosoft gewährt, über die Rechte von ergosoft und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich zur Geheimhaltung und Nutzung der Informationen nur im Umfang nach Ziffer 1 verpflichten, soweit die betreffenden Personen nicht aus anderen Rechtsgründen zur Geheimhaltung mindestens in vorstehendem Umfang verpflichtet sind.
35.3 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Betriebsgeheimnisse, die (I) zur Zeit ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner zur Vertraulichkeit besteht bereits offenkundig oder der anderen Vertragspartei bekannt waren; (II) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Vertragspartei offenkundig geworden sind; (III) nach ihrer Übermittlung durch den Vertragspartner der anderen Vertragspartei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf InformationenGeheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (IV) die von einer Vertragspartei eigenständig, die:
aohne Nutzung der Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners, entwickelt worden sind; (V) im Zeitpunkt die gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen - vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt ihn in der Erlangung öffentlich waren,
bAbwehr derartiger Verfügungen bzw. Entscheidungen; oder (VI) öffentlich wurden ohne schuldhaftes Zutun seitens des anderen Ver- tragspartners,
c) im Zeitpunkt des Empfangs soweit dem anderen Vertragspartner bereits be- kannt waren oder;
d) von einem Dritten empfangen wurden, die Nutzung oder Weitergabe der keine Verpflichtung zur Ge- heimhaltung bezüglich dieser Informationen hatteBetriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist.
14.3 Sämtliche den Vertragspartnern zur Kenntnis gelangende Informatio- nen (35.4 ergosoft hält die Regeln des Datenschutzes ein, insbesondere Daten, Source-Codes, technische Dokumentationen, Programme, etc.) wenn der Kunde ergosoft Zugang zu seinem Betrieb oder zu seiner Hard- und Vorgänge sind strikt vertraulich zu behandelnSoftware gewährt. Ins- besondere:
a) dürfen alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht wer- den;
b) dürfen gegenseitig zur Verfügung gestellte oder erlangte Informatio- nen, Daten und Unterlagen ausschließlich zum Zwecke der Vertrags- durchführung verwendet werden und an Mitarbeiter nur in dem Umfang weitergegeben werden, wie es zur Erfüllung der ihnen in diesem Zu- sammenhang gestellten Aufgaben notwendig ist;
c) sind alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Ver- tragsbeendigung unverzüglich dem anderen Vertragspartner auszu- händigen oder, sofern nicht berechtigte Interessen dem entgegenste- hen, zu vernichten. Diese Pflicht gilt insbesondere auch für sämtliche Software, ggf. angefertigte Kopien, Hardware und Zubehör sowie sons- tige Dokumentationen, die im Eigentum des jeweiligen Informations- gebers verbleiben.
14.4 inet verpflichtet sich, alle ihr zur ordnungsgemäßen Durchführung ih- rer Vertragspflichten zur Verfügung gestellten Daten oder in diesem Zusam- menhang erlangten Daten stets gemäß den gesetzlichen Datenschutzbe- stimmungen zu verwenden, also insbesondere zu speichern, zu verwenden und zu verarbeiten. Die Verwendung solcher Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. inet trifft geeig- nete Vorkehrungen, um sicherzustellenergosoft stellt sicher, dass solche Daten eigene Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet ergosoft sie vor zufälliger Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. ergosoft bezweckt keine Verarbeitung oder unrechtmäßiger Zerstörung und Verlust geschützt sind und ihre Ver- wendung ordnungsgemäß erfolgt.
14.5 inet verpflichtet alle ihre Mitarbeiter, die auf Nutzung personenbezogener Daten im Sinne daten- schutzrechtlicher Auftrag des Kunden. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen von ergosoft. Die personenbezogenen Daten werden ergosoft in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen Zugriff haben, schriftlich zur strikten Ein- haltung dieser Bestimmungenbehandelt.
14.6 Der Kunde gewährt inet das Recht35.5 Soweit ergosoft im Rahmen der vertraglich geschuldeten Leistungen (I) Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, alle die vom Kunden genutzt oder verarbeitet werden (im Folgenden „Partnerdaten“ genannt), und seinen End- kunden und Nutzern erhobenen Daten mit Daten anderer / oder (II) die Partnerdaten im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten von ergosoft anderweitig verarbeiten oder nutzen muss, geschieht dies im Auftrag des Kunden und deren Nutzern zusammenzuführen, damit inet branchenweite Analysen, Statisti- ken und Berichte erstellen kanngemäß Art. inet hat das Recht, solche Analysen und Berichte zu kommerziellen Zwecken 28 Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO). Dies gilt auch im Rahmen von bloßen Prüfungs- oder als öffentliche Dienstleistung zu erstellen und zu veröffentlichen und Kunde verzichtet Wartungsarbeiten an IT-Anlagen oder an auf jegliche Rechte daranIT-Anlagen befindlicher Software (siehe § 11 Abs. Es gelten 5 BDSG). In diesem Fall gilt ergänzend die inet-Datenschutzbestimmungen unter xxxxx://xxx.x- xxx-xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/.ANLAGE AUFTRAGSDATENVERARBEITUNG.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 14.1 Während 10.1 Der AUFTRAGNEHMER und der Anbahnung AUFTRAGGEBER verpflichten sich, jegliche Unterlagen, Kenntnisse und Durchführung von Verträgen sowie über dessen Bestand hinaus ist zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbartErfahrungen, die der jeweils anderen Partei im Rahmen dieser Vertragsdurchführung (einschließlich der Tatsache des Vertragsschlusses) bekannt oder überlassen werden („Vertrauliche Informationen“), Dritten gegenüber geheim zu halten. Dies sind insbesondere alle Informationen des AUFTRAGNEHMERS betreffend Know How, Business Modellen, Prozessen und (Marketing-)Konzepten.
14.2 Keine Verpflichtung der Vertragspartner zur Vertraulichkeit besteht in Bezug auf Informationen, die:
a) im Zeitpunkt der Erlangung öffentlich waren,
b) öffentlich wurden ohne schuldhaftes Zutun seitens des anderen Ver- tragspartners,
c) im Zeitpunkt des Empfangs dem anderen Vertragspartner bereits be- kannt waren oder;
d) von einem Dritten empfangen wurden, der keine Verpflichtung zur Ge- heimhaltung bezüglich dieser Informationen hatte.
14.3 Sämtliche den Vertragspartnern zur Kenntnis gelangende Informatio- nen (insbesondere Daten, Source-Codes, technische Dokumentationen, Programme, etc.) und Vorgänge sind strikt vertraulich zu behandeln. Ins- besondere:
a) dürfen alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen 10.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gemäß vorstehendem § 10.1 gilt nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht wer- den;
b) dürfen gegenseitig zur Verfügung gestellte oder erlangte für Vertrauliche Informatio- nen, Daten und Unterlagen ausschließlich zum Zwecke der Vertrags- durchführung verwendet werden und an Mitarbeiter nur in dem Umfang weitergegeben die durch eine Partei offen gelegt werden, wenn und soweit (i) diese bereits vor Offenlegung und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren, (ii) diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Verschulden allgemein bekannt geworden sind, (iii) diese ihr nach Ab- schluss des Vertrages von einem oder mehreren Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch des Vertrages durch die empfangende Partei, übermittelt wurden; (iv) diese schriftlich durch die offen legende Partei freigegeben werden, (v) diese unabhängig von der Offenlegung durch die andere Partei von ihr oder einer ihr verbundenen Gesellschaften zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Vertrages oder später entwickelt worden sind, (vi) diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Be- schränkungen von der offen legenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, (vii) diese nach gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorschriften offen gelegt werden müssen, wenn der offen legenden Partei dieses Erfordernis unverzüglich bekannt gegeben wird und der Umfang der Offenlegung soweit wie es möglich eingeschränkt wird, oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung offen gelegt wer- den müssen, wenn der offen legenden Partei von dieser Entscheidung unverzüglich Nachricht gegeben wird und wenn nicht die Möglichkeit besteht, die Entscheidung anzufechten, oder (viii) ihre Weitergabe an Dritte zur Erfüllung der ihnen in diesem Zu- sammenhang gestellten Aufgaben Durchführung des Vertrages notwendig ist;.
c10.3 Der AUFTRAGGEBER darf Vertrauliche Informationen Mitarbeitern und Mitarbeitern von mit ihm ver- bundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15ff AktG nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnis erforderlich ist. Dritten darf der AUFTRAGGEBER nur mit Zustimmung des AUFTRAGNEHMERS Zugriff auf die Vertraulichen Informationen gewähren. Der AUFTRAGGEBER wird alle Personen, denen er berechtigterweise Zugang zu den Vertraulichen Informationen des AUFTRAGNEH- MERS gewährt, über die Rechte des AUFTRAGNEHMERS an diesen Vertraulichen Informationen und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich auf die Einhaltung der Geheimhaltung verpflichten.
10.4 Die Vertraulichkeitsbestimmungen nach diesem § 10 gelten nach Beendigung des Vertrages für weite- re zwei (2) sind alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Ver- tragsbeendigung unverzüglich dem anderen Vertragspartner auszu- händigen oder, sofern nicht berechtigte Interessen dem entgegenste- hen, zu vernichten. Diese Pflicht gilt insbesondere auch für sämtliche Software, ggf. angefertigte Kopien, Hardware und Zubehör sowie sons- tige DokumentationenJahre fort.
10.5 Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem AUFTRAGGEBER zu Marketingzwe- cken als Referenz zu verwenden und insbesondere in Marketingunterlagen (Tombstones) oder Pressebe- kanntmachungen oder im Eigentum des jeweiligen Informations- gebers verbleiben.
14.4 inet verpflichtet sich, alle ihr zur ordnungsgemäßen Durchführung ih- rer Vertragspflichten zur Verfügung gestellten Daten oder in Internet (z.B. eigene Homepage) als Referenz zu benennen. In diesem Zusam- menhang erlangten Daten stets gemäß ist der AUFTRAGNEHMER auch berechtigt, den gesetzlichen Datenschutzbe- stimmungen Firmennamen sowie Markenauftritte (z.B. Logo, Bild- und Wortmarke) des AUFTRAGGEBERS zu verwenden.
10.6 Sonstige, also insbesondere über § 10.5 hinausgehende, Veröffentlichungen, Presseerklärungen und sonstige Mitteilun- gen sind vor der Veröffentlichung zwischen dem AUFTRAGNEHMER und dem AUFTRAGGEBER gemeinsam abzustimmen.
10.7 Die Parteien sind verpflichtet, alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften zu speichern, zu verwenden und zu verarbeitenbeachten. Die Verwendung solcher Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. inet trifft geeig- nete Vorkehrungen, um sicherzustellenDer AUFTRAGGEBER stellt sicher, dass solche Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung dem AUFTRAGNEHMER alle relevanten, über die gesetzlichen Regelun- gen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis aus Gründen des Datenschutzes und Verlust geschützt sind und ihre Ver- wendung ordnungsgemäß erfolgtder Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gemacht werden. Zugangsdaten (Benutzername, Passwort etc.
14.5 inet verpflichtet alle ihre Mitarbeiter), die auf Daten im Sinne daten- schutzrechtlicher Bestimmungen Zugriff habendem geschütz- ten Datenzugriff durch den AUFTRAGGEBER dienen, sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sofern der AUFTRAGGEBER Kenntnis darüber erlangt, dass unbe- fugte Dritte Zugangsdaten erlangt haben bzw. ein entsprechender ernstzunehmender Verdacht besteht, hat der AUFTRAGGEBER den AUFTRAGNEHMER unverzüglich darüber schriftlich zur strikten Ein- haltung dieser Bestimmungenzu informieren.
14.6 Der Kunde gewährt inet das Recht, alle vom Kunden und seinen End- kunden und Nutzern erhobenen Daten mit Daten anderer Kunden und deren Nutzern zusammenzuführen, damit inet branchenweite Analysen, Statisti- ken und Berichte erstellen kann. inet hat das Recht, solche Analysen und Berichte zu kommerziellen Zwecken oder als öffentliche Dienstleistung zu erstellen und zu veröffentlichen und Kunde verzichtet auf jegliche Rechte daran. Es gelten die inet-Datenschutzbestimmungen unter xxxxx://xxx.x- xxx-xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 14.1 Während Der Auftragnehmer wird alle Informationen und Unterlagen, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag übergeben oder im Zusammenhang mit der Anbahnung Auftragsabwicklung bekannt geworden sind, vertraulich behandeln sowie die vertrauliche Behandlung durch seine Mitarbeiter sowie allfällig beauftragte Dritte sicherstellen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Unterlagen und Durchführung Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind bzw. allgemein bekannt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten, wie vom Auftraggeber angewiesen oder aufgrund von Verträgen berechtigtem Interesse iSd Art 6 DSGVO, in dokumentierter Weise zu verarbeiten, die gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten einzuhalten sowie über dessen Bestand hinaus ist ausschließlich solche Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen einzusetzen, die zur Geheimhaltung gemäß § 15 Datenschutzgesetz 2000 [nach 25.05.2018 gemäß § 6 DSG] ausdrücklich schriftlich verpflichtet wurden. Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht gegenüber Gerichten und Behörden, soweit eine (auch strafrechtliche) Rechtspflicht zur Weitergabe bzw. Herausgabe besteht oder die jeweiligen Informationen in einem zivilrechtlichen Prozess zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbart.
14.2 Keine Verpflichtung Parteien oder einer der Vertragspartner zur Vertraulichkeit besteht in Bezug auf Informationen, die:
a) im Zeitpunkt der Erlangung öffentlich waren,
b) öffentlich wurden ohne schuldhaftes Zutun seitens des anderen Ver- tragspartners,
c) im Zeitpunkt des Empfangs dem anderen Vertragspartner bereits be- kannt waren oder;
d) von Parteien und einem Dritten empfangen relevant sind. Sollte eine Partei Kenntnis davon erlangen, dass vertrauliche Informationen entgegen dieser Vereinbarung weitergegeben wurden, hat die Partei die jeweils andere Partei umgehend von diesem Umstand in Kenntnis zu setzen und einen Nachweis darüber auf erste Anfrage zu übermitteln. Es gilt als vereinbart, dass sich der keine Verpflichtung zur Ge- heimhaltung bezüglich dieser Informationen hatte.
14.3 Sämtliche den Vertragspartnern zur Kenntnis gelangende Informatio- nen (Auftragnehmer insbesondere Daten, Source-Codes, technische Dokumentationen, Programme, etc.) und Vorgänge sind strikt vertraulich zu behandeln. Ins- besondere:
a) dürfen alle gegenseitig verpflichtet ▪ die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht wer- den;
b) dürfen gegenseitig zur Verfügung gestellte oder erlangte Informatio- nen, personenbezogenen Daten nur auf schriftliche Weisung des Auftraggebers und Unterlagen ausschließlich zum Zwecke der Vertrags- durchführung verwendet werden und an Mitarbeiter nur in dem Umfang weitergegeben werdenzu verarbeiten, wie es welcher zum Erreichen des Vertragszweckes der Hauptleistung sowie zur Erfüllung Auftragsabwicklung erforderlich ist und keine eigenen Zwecke mit der ihnen in diesem Zu- sammenhang gestellten Aufgaben notwendig ist;
c) sind Datenverarbeitung zu verfolgen; ▪ jeder entsprechenden Weisung des Auftraggebers bezüglich der auftragsgegenständlichen Daten, sowohl während aufrechtem Auftragsverhältnis, als auch nach Beendigung desselben, unverzüglich Folge zu leisten und dies entsprechend zu dokumentieren; ▪ den Auftraggeber im Rahmen der Erstellung einer gegebenenfalls erforderlichen Datenschutz- Folgeabschätzung gemäß Art 35 DSGVO vollinhaltlich auf erste Anfrage zu unterstützen; ▪ dem Auftraggeber auf erste Aufforderung unverzüglich alle gegenseitig Informationen zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Ver- tragsbeendigung zu stellen, sodass der Auftraggeber seiner Rechenschaftspflicht gemäß Art 5 Abs 2 DSGVO, sowie seinen Informationspflichten gemäß Art 13 und 14 DSGVO sowie seiner Auskunftspflicht gemäß Art 15 DSGVO unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen entsprechen kann; ▪ auf erste Aufforderung des Auftraggebers unverzüglich dem anderen Vertragspartner auszu- händigen oder, sofern nicht berechtigte Interessen dem entgegenste- hen, die erforderlichen Schritte im System des Auftragnehmers zur Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten gemäß Art 16 und 17 DSGVO oder Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art 18 DSGVO zu vernichten. Diese Pflicht gilt insbesondere auch für setzen; ▪ sämtliche Software, ggf. angefertigte Kopien, Hardware und Zubehör sowie sons- tige Dokumentationenverarbeiteten personenbezogenen Daten, die im Eigentum Zuge des jeweiligen Informations- gebers verbleiben.
14.4 inet verpflichtet sichAuftrags verarbeitet werden, alle ihr zur ordnungsgemäßen Durchführung ih- rer Vertragspflichten zur Verfügung gestellten unabhängig von anderen Datenbeständen manipulierbar zu halten und jederzeit löschen zu können; ▪ auf erste Aufforderung des Auftraggebers unverzüglich eine Übertragung von Daten oder gemäß Art 20 DSGVO zu veranlassen; ▪ auf erste Aufforderung des Auftraggebers unverzüglich die Verarbeitung von Daten infolge eines Widerspruchs gemäß Art 21 DSGVO einzustellen; ▪ ohne vorherige Genehmigung durch den Auftraggeber im Rahmen der Leistungserbringung keine automatisierten Entscheidungen einschließlich Profiling iSd Art 22 DSGVO in diesem Zusam- menhang erlangten Daten stets gemäß den gesetzlichen Datenschutzbe- stimmungen die von ihm umzusetzenden Systeme zu verwendenimplementieren; ▪ die von ihm umzusetzenden Systeme unter Einhaltung der Datenschutzgrundsätze, also wie beispielsweise des Grundsatzes der Datenminimierung zu implementieren und insbesondere zu speichern, zu verwenden und zu verarbeiten. Die Verwendung solcher Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. inet trifft geeig- nete Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass solche Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und Verlust geschützt sind und ihre Ver- wendung ordnungsgemäß erfolgt.
14.5 inet verpflichtet alle ihre Mitarbeiterdurch Voreinstellung grundsätzlich nur personenbezogene Daten, deren Verarbeitung für den jeweiligen bestimmten Verarbeitungszweck erforderlich sind, verarbeitetet werden (Art 25 DSGVO); ▪ dem aktuellen Stand der Technik entsprechende technische Sicherheitsmaßnahmen iSd Art 32 DSGVO (TOMs) im Zusammenhang mit der Auftragserbringung unter Berücksichtigung der Implementierungskosten, sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit umzusetzen; ▪ nachträgliche wesentliche Änderungen von Maßnahmen betreffend Datenschutz während aufrechtem Auftragsverhältnis, die auf Daten die Informationssicherheit aufrecht erhalten, unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen; ▪ ausschließlich im Sinne daten- schutzrechtlicher Falle der ausdrücklichen schriftlichen vorangegangenen Zustimmung des Auftraggebers Auftragsdatenverarbeitungen auf nichtbetrieblichen Geräten vorzunehmen (unter betrieblichen Geräten werden iSd Vereinbarung jene des Auftragnehmers verstanden); ▪ im Falle der Datenverarbeitung auftragsgegenständlicher Daten in nicht betrieblichen Räumlichkeiten oder auf nicht betrieblichen Geräten, die Möglichkeit der Wahrnehmung sämtlicher gesetzlicher Kontrollrechte durch die Datenschutzbehörde, sowie durch den Auftraggeber zu gewährleisten; ▪ im Falle der unmittelbaren Geltendmachung von Betroffenenrechten (15ff DSGVO), beispielsweise auf Auskunftserteilung, Berichtigung oder Löschung nicht eigenmächtig zu reagieren, sondern den Betroffenen unverzüglich an den Auftraggeber zu verweisen und dessen Weisung zur Vorgangsweise abzuwarten; ▪ Subunternehmer ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber im Rahmen der Erfüllung der beauftragten Tätigkeiten einzusetzen, sowie diese die aus diesem Vertrag sich ergebenden Pflichten vollinhaltlich zu überbinden; ▪ innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung des Auftraggebers alle vorliegenden vertraulichen Informationen, sowie aufgrund dieser Informationen gefertigten Unterlagen, außer im Falle einer entgegenstehenden gesetzlichen oder behördlichen Anordnung, an den Auftraggeber zurückzustellen bzw. ihm einen nachvollziehbaren Nachweis über die Vernichtung zu erbringen; ▪ die Einhaltung dieser Vereinbarung zu kontrollieren und dem Auftraggeber im erforderlichen Ausmaß im Zusammenhang mit der Kontrolltätigkeit ungehindert Zutritt und Zugang zu den informationsverarbeitenden Systemen, Dateien und Informationen, die mit der Auftragsverarbeitung in Zusammenhang stehen, zu ermöglichen. Sollte eine der erteilten Weisungen nach Ansicht des Auftragnehmers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen Zugriff habenverstoßen, hat der Auftragnehmer diesen Umstand dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich zur strikten Ein- haltung anzuzeigen. Ausschließlich in diesem Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, die Durchführung der erteilten Weisung so lange zu verweigern, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder abgeändert wird. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine offensichtlich rechtswidrige Weisung abzulehnen. Etwaige Überprüfungstätigkeiten auf Basis dieser BestimmungenVereinbarung, welche durch den Auftraggeber oder eine ihm zuzurechnende Person wahrgenommen werden, haben ohne vermeidbare Störungen des Geschäftsbetriebes während der Geschäftszeiten des Auftragnehmers zu erfolgen. Veröffentlichungen aller Art in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis sowie die Nennung des Auftraggebers in Referenzen sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Die Parteien stellen sich jeweils wechselseitig von den vorstehend beschriebenen Haftungstatbeständen iSd Art 82 Abs 3 DSGVO frei, wenn eine Partei widerspruchslos nachweisen kann, dass sie in keiner Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden bei dem Betroffenen eingetreten ist, verantwortlich ist. Die vorstehenden Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Datenschutz bleiben auch nach vollständiger Erfüllung, sowie nach Beendigung aller Dauerschuldverhältnisse unbeschadet aufrecht.
14.6 Der Kunde gewährt inet das Recht, alle vom Kunden und seinen End- kunden und Nutzern erhobenen Daten mit Daten anderer Kunden und deren Nutzern zusammenzuführen, damit inet branchenweite Analysen, Statisti- ken und Berichte erstellen kann. inet hat das Recht, solche Analysen und Berichte zu kommerziellen Zwecken oder als öffentliche Dienstleistung zu erstellen und zu veröffentlichen und Kunde verzichtet auf jegliche Rechte daran. Es gelten die inet-Datenschutzbestimmungen unter xxxxx://xxx.x- xxx-xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/.
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Samples: Wartungsvertrag, Wartungsvertrag
Geheimhaltung und Datenschutz. 14.1 Während der Anbahnung und Durchführung von Verträgen sowie über dessen Bestand hinaus ist zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbart.
14.2 Keine Verpflichtung der Vertragspartner zur Vertraulichkeit besteht in Bezug auf Informationen, die:13.1. Jede Vertragspartei erklärt sich bereit,
a) die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei streng vertraulich zu behandeln und dabei Schritte zum Schutz der vertraulichen Informationen der anderen Partei zu unternehmen, die im Zeitpunkt der Erlangung öffentlich waren,Wesentlichen den Schritten entsprechen, die die Partei zum Schutz ihrer eigenen ähnlichen proprietären und vertraulichen Informationen unternimmt, wobei diese Schritte nicht weniger als ein angemessener Sorgfaltsstandard sein dürfen;
b) öffentlich wurden ohne schuldhaftes Zutun seitens des anderen Ver- tragspartners,keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben oder zu offenbaren, außer an Mitarbeiter und Vertragspartner einer der beiden Parteien, die im Wesentlichen ähnliche Vertraulichkeitsverpflichtungen wie die hier dargelegten eingegangen sind und die aktiv und direkt an den im Vertrag beschriebenen Dienstleistungen teilnehmen oder die die vertraulichen Informationen anderweitig für die im Vertrag beschriebenen Dienstleistungen kennen müssen; und
c) alle vertraulichen oder internen oder geschützten Hinweise oder Legenden, die auf dem Original und auf Reproduktionen erscheinen, aufzubewahren. Darüber hinaus hat der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich im Vertrag vorgesehen, nicht das Recht, die vertraulichen Informationen in irgendeiner Weise für andere Zwecke als zur Erfüllung ausgeführter Serviceaufträge zu nutzen oder soweit dies für den Auftraggeber zur Ausübung seines eingeschränkten Rechts auf Nutzung der vertraulichen SAP-Informationen gemäß Abschnitt 9 erforderlich ist. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und Nichtnutzung bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung des Vertrages bestehen. Ungeachtet dessen ist SAP berechtigt, die im Rahmen des Vertrags offengelegten vertraulichen Informationen des Lieferanten sowie alle Zertifizierungsergebnisse und -daten intern für die Geschäftszwecke von SAP zu nutzen, auch durch die Support- und Wartungsorganisation(en) von SAP und durch Auftragnehmer, die einer Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß Abschnitt 13.1 unterliegen.
13.2. Ungeachtet des Gegenteils dürfen "Vertrauliche Informationen" keine Informationen enthalten, die a
a) allgemein bekannt oder der Öffentlichkeit zugänglich geworden sind, ohne dass eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei vorliegt;
b) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt des Empfangs dem anderen Vertragspartner bereits be- kannt waren oderder Weitergabe an die empfangende Partei frei von Beschränkungen bekannt waren;
c) von der empfangenden Partei rechtmäßig frei von Beschränkungen von einer dritten Partei erworben wurden, die das Recht hat, solche vertraulichen Informationen zu liefern;
d) von einem Dritten empfangen der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, der keine Verpflichtung zur Ge- heimhaltung bezüglich dieser ohne dass die vertraulichen Informationen hatteverwendet oder referenziert wurden; oder
e) die offenlegende Partei schriftlich zustimmt, dass sie frei von solchen Beschränkungen sind.
14.3 Sämtliche 13.3. Die Parteien können die vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem Umfang offenlegen, wie dies durch Gesetz, Verordnung, Gerichtsbeschluss oder ein Gerichtsverfahren der Regulierungsbehörde erforderlich ist, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei, die zu einer solchen Offenlegung verpflichtet ist, sich in angemessener Weise darum bemüht, die offenlegende Partei über eine solche erforderliche Offenlegung (soweit gesetzlich zulässig) im Voraus zu informieren, und auf Antrag und Kosten der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung bei der Anfechtung der erforderlichen Offenlegung leistet. Die empfangende Partei unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um nur den Vertragspartnern Teil der vertraulichen Informationen offenzulegen, der gesetzlich zur Kenntnis gelangende Informatio- nen Offenlegung aufgefordert wird, und beantragt, dass alle vertraulichen Informationen, die auf diese Weise offengelegt werden, vertraulich behandelt werden.
13.4. Der Vertrag verbietet oder beschränkt in keiner Weise das Recht einer der Parteien, Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln, herzustellen, zu nutzen, zu vermarkten, zu lizenzieren oder zu vertreiben, die denen der anderen Partei ähnlich sind oder mit ihnen konkurrieren, die in den vertraulichen Informationen offenbart wurden, solange dadurch nicht der Vertrag gebrochen wird. Jede Partei erkennt an, dass die andere Partei möglicherweise bereits Produkte oder Dienstleistungen besitzt oder entwickelt hat, die denen der anderen Partei, die in den Vertraulichen Informationen offenbart wurden, ähnlich sind oder mit ihnen konkurrieren.
13.5. Auf Antrag der offenlegenden Partei und außer in dem Umfang, in dem sie gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen zurückzuhalten, vernichtet die empfangende Partei unverzüglich alle Materialien, die die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei enthalten, und alle Kopien davon, unabhängig davon, ob es sich um Reproduktionen, Zusammenfassungen oder Auszüge davon oder darauf basierende Kopien (insbesondere Datenob in Papierform oder auf immateriellen Medien) handelt, Source-Codesnach Xxxx der offenlegenden Partei, technische Dokumentationenvorausgesetzt jedoch, Programme, etc.) und Vorgänge sind strikt vertraulich zu behandeln. Ins- besonderedass diese Materialien vernichtet oder an die offenlegende Partei zurückgegeben werden:
a) dürfen alle gegenseitig dass, wenn ein Gerichtsverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen Offenlegung der vertraulichen Informationen eingeleitet wurde, dieses Material nicht an unbefugte Dritte weitergegeben vernichtet wird, bis das Verfahren abgeschlossen ist oder diesen zugänglich gemacht wer- den;ein endgültiges Urteil darüber ergangen ist; und
b) dürfen gegenseitig zur Verfügung gestellte dass die empfangende Partei im Zusammenhang mit den vorstehenden Verpflichtungen nicht verpflichtet ist, vertrauliche Informationen, die in Archiv- oder erlangte Informatio- nenSicherungssystemen aufbewahrt werden, gemäß den allgemeinen Richtlinien für die Archivierung oder Sicherung von Systemen zu identifizieren oder zu löschen.
13.6. Dieser Vertrag bezweckt keine geschäftsmäßige Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten und Unterlagen ausschließlich zum Zwecke der Vertrags- durchführung verwendet werden und an Mitarbeiter durch die SAP. Vielmehr geschieht ein etwaiger Transfer personenbezogener Daten nur in dem Umfang weitergegeben werdenAusnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen. Soweit Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgt, wie es zur Erfüllung werden die Parteien die Vorschriften des BDSG und der ihnen in diesem Zu- sammenhang gestellten Aufgaben notwendig ist;
c) sind alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Ver- tragsbeendigung unverzüglich dem anderen Vertragspartner auszu- händigen oder, sofern nicht berechtigte Interessen dem entgegenste- hen, zu vernichten. Diese Pflicht gilt insbesondere auch für sämtliche Software, ggf. angefertigte Kopien, Hardware und Zubehör sowie sons- tige Dokumentationen, die im Eigentum des jeweiligen Informations- gebers verbleibensonstigen einschlägigen Schutzvorschriften einhalten.
14.4 inet verpflichtet sich, alle ihr zur ordnungsgemäßen Durchführung ih- rer Vertragspflichten zur Verfügung gestellten Daten oder in diesem Zusam- menhang erlangten Daten stets gemäß den gesetzlichen Datenschutzbe- stimmungen zu verwenden, also insbesondere zu speichern, zu verwenden und zu verarbeiten. Die Verwendung solcher Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. inet trifft geeig- nete Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass solche Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und Verlust geschützt sind und ihre Ver- wendung ordnungsgemäß erfolgt.
14.5 inet verpflichtet alle ihre Mitarbeiter, die auf Daten im Sinne daten- schutzrechtlicher Bestimmungen Zugriff haben, schriftlich zur strikten Ein- haltung dieser Bestimmungen.
14.6 Der Kunde gewährt inet das Recht, alle vom Kunden und seinen End- kunden und Nutzern erhobenen Daten mit Daten anderer Kunden und deren Nutzern zusammenzuführen, damit inet branchenweite Analysen, Statisti- ken und Berichte erstellen kann. inet hat das Recht, solche Analysen und Berichte zu kommerziellen Zwecken oder als öffentliche Dienstleistung zu erstellen und zu veröffentlichen und Kunde verzichtet auf jegliche Rechte daran. Es gelten die inet-Datenschutzbestimmungen unter xxxxx://xxx.x- xxx-xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 14.1 Während 2.6.1 Soweit die Vertragspartner vertrauliche Informationen kaufmännischer oder technischer Art aus- tauschen oder solche Informationen einem Vertragspartner aus dem Bereich des anderen Ver- tragspartners bekannt werden, die üblicherweise als Geschäfts- / Betriebsgeheimnis angesehen werden, beispielsweise Informationen über Kunden und Dienstleister eines Vertragspartners, ver- pflichten sie sich, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln und ohne Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners weder Dritten zugänglich zu machen noch außerhalb der Anbahnung und Durchführung Durch- führung des jeweiligen Vertrages in irgendeiner Weise zu nutzen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende des Beratungsvertrags hinaus.
2.6.2 Ausgenommen von Verträgen sowie über dessen Bestand hinaus ist zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbart.
14.2 Keine Verpflichtung der Vertragspartner vorgenannten Pflicht zur Vertraulichkeit besteht in Bezug auf InformationenGeheimhaltung sind Informationen insoweit, die:als sie nachweislich
a) im Zeitpunkt der Erlangung öffentlich waren,
b) öffentlich wurden allgemein bekannt sind oder ohne schuldhaftes Zutun seitens des anderen Ver- tragspartners,
c) im Zeitpunkt des Empfangs dem anderen Vertragspartner bereits be- kannt waren oder;
d) von einem Dritten empfangen wurden, der keine Verpflichtung zur Ge- heimhaltung bezüglich dieser Informationen hatte.
14.3 Sämtliche den Vertragspartnern zur Kenntnis gelangende Informatio- nen (insbesondere Daten, Source-Codes, technische Dokumentationen, Programme, etc.) und Vorgänge sind strikt vertraulich zu behandeln. Ins- besondere:
a) dürfen alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht wer- deneines Vertragspartners allgemein bekannt werden;
b) dürfen gegenseitig zur Verfügung gestellte oder erlangte Informatio- nen, Daten und Unterlagen ausschließlich zum Zwecke der Vertrags- durchführung verwendet werden und an Mitarbeiter nur in dem Umfang weitergegeben einem Vertragspartner von anderer Seite bekannt werden, wie es die gegenüber dem anderen Ver- tragspartner nicht zur Erfüllung der ihnen in diesem Zu- sammenhang gestellten Aufgaben notwendig Geheimhaltung verpflichtet ist;
c) sind alle gegenseitig aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen von einem Vertragspartner gegenüber staat- lichen Stellen und Gerichten offengelegt werden müssen.
2.6.3 Der Kunde darf der Geheimhaltungspflicht unterfallende Informationen in seiner Sphäre tätigen Personen (abhängig beschäftigte oder freiberufliche „Mitarbeiter“) nur insoweit zugänglich ma- chen, als die Kenntnis der Mitarbeiter für die Nutzung der Vertragsleistung unter dem jeweiligen Vertrag zwingend erforderlich ist und nur sofern die Mitarbeiter vorher einer entsprechenden Pflicht zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Ver- tragsbeendigung unverzüglich dem anderen Vertragspartner auszu- händigen oder, sofern nicht berechtigte Interessen dem entgegenste- hen, zu vernichten. Diese Pflicht gilt insbesondere auch für sämtliche Software, ggf. angefertigte Kopien, Hardware und Zubehör sowie sons- tige DokumentationenGeheimhaltung unterworfen worden sind, die soweit erforderlich seitens des Kunden gegen- über dem Mitarbeiter durchgesetzt wird. GRAITEC darf die der Geheimhaltungspflicht unterworfe- nen Informationen, Dritten zugänglich machen, wenn dies im Eigentum des jeweiligen Informations- gebers verbleiben.Zuge der Erbringung der geschulde- ten Leistungen erforderlich ist und der Dritte vor Zurverfügungstellung der Daten einer entspre- chenden Pflicht zur Geheimhaltung unterworfen worden ist.
14.4 inet verpflichtet sich, alle ihr zur ordnungsgemäßen Durchführung ih- rer Vertragspflichten zur Verfügung gestellten Daten oder in diesem Zusam- menhang erlangten Daten stets gemäß den gesetzlichen Datenschutzbe- stimmungen zu verwenden, also insbesondere zu speichern, zu verwenden und zu verarbeiten. 2.6.4 Die Verwendung solcher Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. inet trifft geeig- nete Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass solche Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und Verlust geschützt Vertragspartner sind und ihre Ver- wendung ordnungsgemäß erfolgt.
14.5 inet verpflichtet alle ihre Mitarbeiter, die auf Daten im Sinne daten- schutzrechtlicher Bestimmungen Zugriff haben, schriftlich zur strikten Ein- haltung dieser Bestimmungen.
14.6 Der Kunde gewährt inet das Rechtverpflichtet, alle vom Kunden jeweils anderen Vertragspartner übermittelten oder erzeugten Informationen, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen, jederzeit nach entsprechen- der Aufforderung sowie nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses an den anderen Vertragspartner zurückzugeben oder nach dessen Xxxx zu vernichten, ohne dass Kopien oder Aufzeichnungen zurückbehalten werden; unbeschadet dessen, dürfen vertrauliche Informationen archiviert werden, soweit dies wegen gesetzlicher Aufbewahrungs- und seinen End- kunden und Nutzern erhobenen Daten mit Daten anderer Kunden und deren Nutzern zusammenzuführen, damit inet branchenweite Analysen, Statisti- ken und Berichte erstellen kannNachweispflichten zwin- gend erforderlich ist. inet Die Erfüllung dieser ist der anderen Vertragspartei auf Anforderung schriftlich zu bestätigen.
2.6.5 Der Kunde hat bei Nutzung der jeweiligen Vertragsleistung das Recht, solche Analysen und Berichte geltende Datenschutzrecht zu kommerziellen Zwecken oder als öffentliche Dienstleistung zu erstellen und zu veröffentlichen und Kunde verzichtet auf jegliche Rechte daran. Es gelten die inet-Datenschutzbestimmungen unter xxxxx://xxx.x- xxx-xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/.be- achten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 14.1 Während der Anbahnung und Durchführung von Verträgen sowie über dessen Bestand hinaus ist zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbart.
14.2 Keine Verpflichtung der 12.1 Die Vertragspartner zur Vertraulichkeit besteht in Bezug auf Informationenverpflichten sich, die:
a) alle im Zeitpunkt Rahmen der Erlangung öffentlich waren,
b) öffentlich wurden ohne schuldhaftes Zutun seitens Auftragserfüllung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen des jeweils anderen Ver- tragspartners,
c) im Zeitpunkt des Empfangs dem anderen Vertragspartner bereits be- kannt waren oder;
d) von einem Dritten empfangen wurden, der keine Verpflichtung zur Ge- heimhaltung bezüglich dieser Informationen hatte.
14.3 Sämtliche den Vertragspartnern zur Kenntnis gelangende Informatio- nen (insbesondere Daten, Source-Codes, technische Dokumentationen, Programme, etc.) und Vorgänge sind strikt Vertragspartners bis zu deren Offenkundigkeit vertraulich zu behandeln.
12.2 Der Drittanbieter darf vertraulichen Informationen, welche ihm SAP im Rahmen der Vertragsdurchführung anvertraut hat, Mitarbeitern nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nutzungsbefugnis erforderlich ist; im Übrigen hält er alle Vertraulichen Informationen von SAP geheim. Ins- besondere:Dritten darf nur mit Zustimmung der SAP Zugriff gewährt werden. Der Drittanbieter wird alle Personen, denen er Zugang zu vertraulichen Informationen von SAP gewährt, über die Rechte der SAP an den vertraulichen Informationen von SAP und die Pflicht zu ihrer Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich auf die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht verpflichten. SAP ist es gestattet intern vertrauliche Informationen des Drittanbieters im Rahmen des Zertifizierungsvertrages sowie alle Zertifizierungsergebnisse und -daten für SAPs Geschäftszwecke, dies beinhaltet auch SAPs Support und Maintenance Organisation und deren Subunternehmer, sofern sie eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet haben, zu nutzen.
12.3 In Bezug auf die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (a) dürfen unternimmt jede Partei alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht wer- den;
Zumutbaren Schritte (gemäß Definition unten), um alle Vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und (b) dürfen gegenseitig gewährt jede Partei nur solchen Personen Zugriff auf die Vertrauliche Informationen der anderen Partei, die den Zugriff zur Verfügung gestellte Vertragserfüllung benötigen. Im Sinne dieser Vereinbarung sind „Zumutbare Schritte“ solche Schritte, die der Empfänger zum Schutz seiner eigenen vergleichbaren Vertraulichen Informationen unternimmt und die mindestens einer angemessenen Sorgfalt entsprechen; dies schließt seitens des Drittanbieters die sorgfältige Verwahrung und den Schutz der Vertraulichen Informationen gegen Missbrauch ein.
12.4 SAP behält sich das Recht vor, mit dritten Vertragsbeziehungen oder erlangte Informatio- nenVerträge über Produkte zur Verwendung in der SAP-Umgebung einzugehen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Produkte, die in Wettbewerb zum Drittanbieter und/oder der Drittanbieterlösung stehen, vorausgesetzt jedoch, dass die vertraulichen Informationen des Drittanbieters nicht im Zusammenhang mit anderen Projekten verwendet oder offengelegt werden. SAP behält sich ebenso vor, eigene Produkte zu entwickeln und zu vermarkten, die ähnliche Funktionalitäten wie die Drittanbieterlösung beinhalten, ohne die Verwendung der Drittanbieterlösung oder Teile davon.
12.5 Dieser Vertrag bezweckt keine geschäftsmäßige Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten und Unterlagen ausschließlich zum Zwecke der Vertrags- durchführung verwendet werden und an Mitarbeiter durch die SAP. Vielmehr geschieht ein etwaiger Transfer personenbezogener Daten nur in dem Umfang weitergegeben werdenAusnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen. Soweit Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgt, wie es zur Erfüllung werden die Parteien die Vorschriften des BDSG und der ihnen in diesem Zu- sammenhang gestellten Aufgaben notwendig ist;
c) sind alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Ver- tragsbeendigung unverzüglich dem anderen Vertragspartner auszu- händigen oder, sofern nicht berechtigte Interessen dem entgegenste- hen, zu vernichten. Diese Pflicht gilt insbesondere auch für sämtliche Software, ggf. angefertigte Kopien, Hardware und Zubehör sowie sons- tige Dokumentationen, die im Eigentum des jeweiligen Informations- gebers verbleibensonstigen einschlägigen Schutzvorschriften einhalten.
14.4 inet verpflichtet sich, alle ihr zur ordnungsgemäßen Durchführung ih- rer Vertragspflichten zur Verfügung gestellten Daten oder in diesem Zusam- menhang erlangten Daten stets gemäß den gesetzlichen Datenschutzbe- stimmungen zu verwenden, also insbesondere zu speichern, zu verwenden und zu verarbeiten. Die Verwendung solcher Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. inet trifft geeig- nete Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass solche Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und Verlust geschützt sind und ihre Ver- wendung ordnungsgemäß erfolgt.
14.5 inet verpflichtet alle ihre Mitarbeiter, die auf Daten im Sinne daten- schutzrechtlicher Bestimmungen Zugriff haben, schriftlich zur strikten Ein- haltung dieser Bestimmungen.
14.6 Der Kunde gewährt inet das Recht, alle vom Kunden und seinen End- kunden und Nutzern erhobenen Daten mit Daten anderer Kunden und deren Nutzern zusammenzuführen, damit inet branchenweite Analysen, Statisti- ken und Berichte erstellen kann. inet hat das Recht, solche Analysen und Berichte zu kommerziellen Zwecken oder als öffentliche Dienstleistung zu erstellen und zu veröffentlichen und Kunde verzichtet auf jegliche Rechte daran. Es gelten die inet-Datenschutzbestimmungen unter xxxxx://xxx.x- xxx-xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 14.1 Während 12.1. Vertrauliche Informationen, wie sie hier verwendet werden, sind alle Informationen, die die Parteien vor uneingeschränkter Offenlegung gegenüber anderen schützen, die von einer Partei der Anbahnung anderen zur Ver- fügung gestellt oder anderweitig von den Parteien im Rahmen des Vertrags erhalten wurden und Durchführung von Verträgen sowie über dessen Bestand hinaus ist zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbartdie
a) zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig als vertraulich, intern oder urheberrechtlich geschützt gekenn- zeichnet sind; oder
b) aufgrund ihrer Art als potenziell vertraulich erkennbar sind oder in einer Weise offengelegt werden, dass zum Zeitpunkt der Offenlegung vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie vertraulich, intern oder urheberrechtlich geschützt sind.
14.2 Keine Verpflichtung 12.2. Jede Vertragspartei erklärt sich bereit,
a) die vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei streng vertraulich zu behandeln und dabei Xxxxxxxx zum Schutz der vertraulichen Informationen der anderen Partei zu unternehmen, die im Wesent- lichen den Schritten entsprechen, die die Partei zum Schutz ihrer eigenen ähnlichen proprietären und vertraulichen Informationen unternimmt, wobei diese Schritte nicht weniger als ein angemessener Sorg- faltsstandard sein dürfen;
b) keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben oder zu offenbaren, außer an Mitarbeiter und Vertragspartner einer der beiden Parteien, die im Wesentlichen ähnliche Vertraulichkeitsverpflichtungen wie die hier dargelegten eingegangen sind und die aktiv und direkt an den im Vertrag beschriebenen Dienstleistungen teilnehmen oder die die vertraulichen Informationen anderweitig für die im Vertrag be- schriebenen Dienstleistungen kennen müssen;
c) alle vertraulichen oder internen oder geschützten Hinweise oder Legenden, die auf dem Original und auf Reproduktionen erscheinen, aufzubewahren. Darüber hinaus hat der Auftraggeber, sofern nicht aus- drücklich im Vertrag vorgesehen, nicht das Recht, die vertraulichen Informationen in irgendeiner Weise für andere Zwecke als zur Erfüllung ausgeführter Serviceaufträge zu nutzen oder soweit dies für den Auftrag- geber zur Ausübung seines eingeschränkten Rechts auf Nutzung der vertraulichen SAP-Informationen gemäß Abschnitt 8 erforderlich ist. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit besteht in Bezug auf und Nichtnutzung bestehen auch nach Ablauf oder Beendigung des Vertrages fort.
12.3. Ungeachtet des Gegenteils dürfen "Vertrauliche Informationen" keine Informationen enthalten, die:
a) im Zeitpunkt allgemein bekannt oder der Erlangung öffentlich waren,Öffentlichkeit zugänglich geworden sind, ohne dass eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei vorliegt;
b) öffentlich wurden ohne schuldhaftes Zutun seitens des anderen Ver- tragspartners,der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Weitergabe an die empfangende Partei frei von Beschrän- kungen bekannt waren;
c) im Zeitpunkt des Empfangs dem anderen Vertragspartner bereits be- kannt waren odervon der empfangenden Partei rechtmäßig frei von Beschränkungen von einer dritten Partei erworben wurden, die das Recht hat, solche vertraulichen Informationen zu liefern;
d) von einem Dritten empfangen der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, der keine Verpflichtung zur Ge- heimhaltung bezüglich dieser ohne dass die vertraulichen Informationen hatteverwendet oder referenziert wurden; oder
e) die offenlegende Partei schriftlich zustimmt, dass sie frei von solchen Beschränkungen sind.
14.3 Sämtliche 12.4. Die Parteien können die vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem Umfang offenlegen, der durch Gesetz, Verordnung, Gerichtsbeschluss oder Regulierungsbehörde vorgeschrieben ist, vorausge- setzt, dass die empfangende Partei, die zu einer solchen Offenlegung verpflichtet ist, angemessene An- strengungen unternimmt, um die offenlegende Partei in angemessener Weise vorab über eine solche er- forderliche Offenlegung zu informieren (soweit gesetzlich zulässig), und auf Antrag und Kosten der offen- legenden Partei angemessene Unterstützung bei der Anfechtung der erforderlichen Offenlegung leistet. Die empfangende Partei unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um nur den Vertragspartnern Teil der ver- traulichen Informationen offenzulegen, der gesetzlich zur Kenntnis gelangende Informatio- nen Offenlegung aufgefordert wird, und beantragt, dass alle vertraulichen Informationen, die auf diese Weise offengelegt werden, vertraulich behandelt wer- den.
12.5. Der Vertrag verbietet oder beschränkt in keiner Weise das Recht einer der Parteien, Produkte oder Dienst- leistungen zu entwickeln, herzustellen, zu nutzen, zu vermarkten, zu lizenzieren oder zu vertreiben, die denen der anderen Partei ähnlich sind oder mit ihnen konkurrieren, die in den vertraulichen Informationen offenbart wurden, solange dadurch nicht der Vertrag verletzt wird. Jede Partei erkennt an, dass die andere Partei möglicherweise bereits Produkte oder Dienstleistungen besitzt oder entwickelt hat, die denen der anderen Partei, die in den Vertraulichen Informationen offenbart wurden, ähnlich sind oder mit ihnen kon- kurrieren.
12.6. Auf Antrag der offenlegenden Partei und außer in dem Umfang, in dem sie gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen zurückzuhalten, vernichtet die empfangende Partei unver- züglich alle Materialien, die die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei enthalten, und alle Kopien davon, unabhängig davon, ob es sich um Reproduktionen, Zusammenfassungen oder Auszüge davon oder darauf basierende Kopien (insbesondere Datenob in Papierform oder auf immateriellen Medien) handelt, Source-Codesnach Xxxx der offenlegenden Partei, technische Dokumentationenvorausgesetzt jedoch, Programme, etc.) und Vorgänge sind strikt vertraulich zu behandeln. Ins- besonderedass diese Materialien vernichtet oder an die offen- legende Partei zurückgegeben werden:
a) dürfen alle gegenseitig dass, wenn ein Gerichtsverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen Offenlegung der vertraulichen Informationen eingeleitet wurde, dieses Material nicht an unbefugte Dritte weitergegeben vernichtet wird, bis das Verfahren abgeschlossen ist oder diesen zugänglich gemacht wer- den;ein endgültiges Urteil dar- über ergangen ist; und
b) dürfen gegenseitig zur Verfügung gestellte dass die empfangende Partei im Zusammenhang mit den vorstehenden Verpflichtungen nicht verpflich- tet ist, vertrauliche Informationen, die in Archiv- oder erlangte Informatio- nenSicherungssystemen aufbewahrt werden, gemäß den allgemeinen Richtlinien für die Archivierung oder Sicherung von Systemen zu identifizieren oder zu lö- schen.
12.7. Dieser Vertrag bezweckt keine geschäftsmäßige Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten und Unterlagen ausschließlich zum Zwecke der Vertrags- durchführung verwendet werden und an Mitarbeiter durch die SAP. Vielmehr geschieht ein etwaiger Transfer personenbezogener Daten nur in dem Umfang weitergegeben werdenAusnahmefäl- len als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen. Soweit Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgt, wie es zur Erfüllung werden die Parteien die Vorschriften des BDSG [Bundesdatenschutzgesetz] und der ihnen in diesem Zu- sammenhang gestellten Aufgaben notwendig ist;
c) sind alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Ver- tragsbeendigung unverzüglich dem anderen Vertragspartner auszu- händigen oder, sofern nicht berechtigte Interessen dem entgegenste- hen, zu vernichten. Diese Pflicht gilt insbesondere auch für sämtliche Software, ggf. angefertigte Kopien, Hardware und Zubehör sowie sons- tige Dokumentationen, die im Eigentum des jeweiligen Informations- gebers verbleibensonstigen einschlä- gigen Schutzvorschriften einhalten.
14.4 inet verpflichtet sich, alle ihr zur ordnungsgemäßen Durchführung ih- rer Vertragspflichten zur Verfügung gestellten Daten oder in diesem Zusam- menhang erlangten Daten stets gemäß den gesetzlichen Datenschutzbe- stimmungen zu verwenden, also insbesondere zu speichern, zu verwenden und zu verarbeiten. Die Verwendung solcher Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. inet trifft geeig- nete Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass solche Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und Verlust geschützt sind und ihre Ver- wendung ordnungsgemäß erfolgt.
14.5 inet verpflichtet alle ihre Mitarbeiter, die auf Daten im Sinne daten- schutzrechtlicher Bestimmungen Zugriff haben, schriftlich zur strikten Ein- haltung dieser Bestimmungen.
14.6 Der Kunde gewährt inet das Recht, alle vom Kunden und seinen End- kunden und Nutzern erhobenen Daten mit Daten anderer Kunden und deren Nutzern zusammenzuführen, damit inet branchenweite Analysen, Statisti- ken und Berichte erstellen kann. inet hat das Recht, solche Analysen und Berichte zu kommerziellen Zwecken oder als öffentliche Dienstleistung zu erstellen und zu veröffentlichen und Kunde verzichtet auf jegliche Rechte daran. Es gelten die inet-Datenschutzbestimmungen unter xxxxx://xxx.x- xxx-xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/.
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Samples: General Terms and Conditions
Geheimhaltung und Datenschutz. 14.1 Während 1. Der Lieferant verpflichtet sich, sämtliche von uns im Rahmen eines Auf- trags gelieferten Informationen einschließlich Produkt- und Verfahrenszeich- nungen, Produktspezifikationen und aller vom Lieferanten für uns im Zusammenhang mit einem Auftrag angefertigten Unterlagen (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“ genannt) geheim zu halten und diese lediglich zum Zwecke der Anbahnung Ausführung des Auftrags zu verwenden. Ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung dürfen Vertrauliche Informationen nicht vervielfältigt, gewerbsmäßig verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bezieht sich auf den Inhalt sämtlicher Verträge mit uns, insbesondere im Zusammenhang mit der Neu- und Durchführung Weiterentwicklung von Verträgen sowie über dessen Bestand hinaus ist zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbartProdukten.
14.2 Keine Verpflichtung der Vertragspartner zur Vertraulichkeit besteht in Bezug auf 2. Der Lieferant darf Vertrauliche Informationen, die:
a) auch im Zeitpunkt eigenen Betrieb, nur solchen Personen zur Verfügung stellen, die für die Ausführung des Auftrags notwendigerweise herangezogen werden müssen und die der Erlangung öffentlich waren,Lieferant ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet hat. Der Lieferant verpflichtet sich, diesem Personenkreis entsprechende Geheimhaltungspflichten aufzuerle- gen, soweit dies nicht schon geschehen ist. Er wird darüber hinaus auch alle angemessenen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Dritte Zugriff auf die Arbeitsergebnisse oder die von uns erlangten Vertraulichen Informati- onen nehmen. Der Lieferant haftet für jede Verletzung der Geheimhaltungs- verpflichtungen durch einen Dritten, dem er Vertrauliche Informationen zugänglich gemacht hat.
b) öffentlich wurden 3. Die Pflichten der Ziffern XII. 1. und XII. 2. gelten nicht, soweit Vertrauliche Informationen nachweislich allgemein bekannt sind, ohne schuldhaftes Zutun seitens Verschulden des anderen Ver- tragspartners,
c) im Zeitpunkt des Empfangs dem anderen Vertragspartner bereits be- kannt waren oder;
d) Lieferanten allgemein bekannt werden, rechtmäßig von einem Dritten empfangen wurden, erlangt werden oder dem Lieferanten bereits bekannt waren.
4. Werbung mit der keine Verpflichtung zur Ge- heimhaltung Geschäftsverbindung zu uns und sonstige Äußerungen gegenüber der Öffentlichkeit oder Behörden bezüglich dieser Informationen hatteGeschäftsver- bindung sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung gestattet, es sei denn, dass diese Äußerungen aufgrund zwingender rechtlicher Vorschriften geboten sind.
14.3 Sämtliche den Vertragspartnern zur Kenntnis gelangende Informatio- nen (insbesondere Daten, Source-Codes, technische Dokumentationen, Programme, etc.) und Vorgänge sind strikt vertraulich zu behandeln. Ins- besondere:
a) dürfen alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht wer- den;
b) dürfen gegenseitig zur Verfügung gestellte oder erlangte Informatio- nen, Daten und Unterlagen ausschließlich zum Zwecke der Vertrags- durchführung verwendet werden und an Mitarbeiter nur in dem Umfang weitergegeben werden, wie es zur Erfüllung der ihnen in diesem Zu- sammenhang gestellten Aufgaben notwendig ist;
c) sind alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Ver- tragsbeendigung unverzüglich dem anderen Vertragspartner auszu- händigen oder, sofern nicht berechtigte Interessen dem entgegenste- hen, zu vernichten5. Diese Pflicht Geheimhaltungsverpflichtung gilt insbesondere auch nach Beendigung der Liefer- oder Geschäftsbeziehung vorbehaltlich des nachfolgenden Satz 2 für sämtliche Softwaredie Dauer von 5 Jahren fort. Sofern es sich bei den geheimhaltungspflichtigen Informationen um ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis handelt, ggfist die Geheimhaltungspflicht zeitlich unbegrenzt. angefertigte KopienDie vorstehende Geheimhal- tungspflicht gilt entsprechend für die in vorstehend in Ziff. 1 genannten, Hardware im Rahmen einer Vertragsanbahnung erhaltenen Unterlagen, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt, mit der Maßgabe, dass die Geheimhaltungs- pflicht beginnt, wenn feststeht, dass die Vertragsverhandlungen ge- scheitert sind.
6. Erhaltene Unterlagen sind uns nach dem Ende der Liefer- und Zubehör sowie sons- tige DokumentationenGe- schäftsbeziehung unaufgefordert in ordnungsgemäßem Zustand zu- rückzugeben.
7. Der Lieferant stellt sicher, dass alle Personen, die im Eigentum des jeweiligen Informations- gebers verbleiben.
14.4 inet verpflichtet sich, alle ihr zur ordnungsgemäßen Durchführung ih- rer Vertragspflichten zur Verfügung gestellten Daten oder in diesem Zusam- menhang erlangten Daten stets gemäß den gesetzlichen Datenschutzbe- stimmungen zu verwenden, also insbesondere zu speichern, zu verwenden Rahmen der Liefer- und zu verarbeiten. Die Verwendung solcher Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke Geschäftsbeziehung mit der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. inet trifft geeig- nete Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass solche Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und Verlust geschützt sind und ihre Ver- wendung ordnungsgemäß erfolgt.
14.5 inet verpflichtet alle ihre MitarbeiterVertragserfüllung betraut sind, die auf Daten im Sinne daten- schutzrechtlicher gesetzlichen Bestimmungen Zugriff haben, schriftlich zur strikten Ein- haltung dieser Bestimmungenzum Datenschutz beachten.
14.6 Der Kunde gewährt inet das Recht, alle vom Kunden und seinen End- kunden und Nutzern erhobenen Daten mit Daten anderer Kunden und deren Nutzern zusammenzuführen, damit inet branchenweite Analysen, Statisti- ken und Berichte erstellen kann. inet hat das Recht, solche Analysen und Berichte zu kommerziellen Zwecken oder als öffentliche Dienstleistung zu erstellen und zu veröffentlichen und Kunde verzichtet auf jegliche Rechte daran. Es gelten die inet-Datenschutzbestimmungen unter xxxxx://xxx.x- xxx-xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 14.1 Während 12.1. Jede Vertragspartei erklärt sich bereit, (i) die vertraulichen Informationen der Anbahnung und Durchführung von Verträgen sowie über dessen Bestand hinaus ist zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbart.
14.2 Keine Verpflichtung der Vertragspartner zur Vertraulichkeit besteht in Bezug auf Informationen, die:
a) im Zeitpunkt der Erlangung öffentlich waren,
b) öffentlich wurden ohne schuldhaftes Zutun seitens des anderen Ver- tragspartners,
c) im Zeitpunkt des Empfangs dem anderen Vertragspartner bereits be- kannt waren oder;
d) von einem Dritten empfangen wurden, der keine Verpflichtung zur Ge- heimhaltung bezüglich dieser Informationen hatte.
14.3 Sämtliche den Vertragspartnern zur Kenntnis gelangende Informatio- nen (insbesondere Daten, Source-Codes, technische Dokumentationen, Programme, etc.) und Vorgänge sind strikt Vertragspartei streng vertraulich zu behandeln. Ins- besondere:
a) dürfen alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht wer- den;
b) dürfen gegenseitig zur Verfügung gestellte oder erlangte Informatio- nen, Daten behandeln und Unterlagen ausschließlich dabei Schritte zum Zwecke Schutz der Vertrags- durchführung verwendet werden und an Mitarbeiter nur in dem Umfang weitergegeben werden, wie es zur Erfüllung vertraulichen Informationen der ihnen in diesem Zu- sammenhang gestellten Aufgaben notwendig ist;
c) sind alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Ver- tragsbeendigung unverzüglich dem anderen Vertragspartner auszu- händigen oder, sofern nicht berechtigte Interessen dem entgegenste- hen, Partei zu vernichten. Diese Pflicht gilt insbesondere auch für sämtliche Software, ggf. angefertigte Kopien, Hardware und Zubehör sowie sons- tige Dokumentationenunternehmen, die im Eigentum des jeweiligen Informations- gebers verbleiben.
14.4 inet verpflichtet sichWesentlichen den Schritten entsprechen, alle ihr zur ordnungsgemäßen Durchführung ih- rer Vertragspflichten zur Verfügung gestellten Daten die die Partei zum Schutz ihrer eigenen ähnlichen proprietären und vertraulichen Informationen unternimmt, wobei diese Schritte nicht weniger als ein angemessener Sorgfaltsstandard sein dürfen; (ii) keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben oder in diesem Zusam- menhang erlangten Daten stets gemäß den gesetzlichen Datenschutzbe- stimmungen zu verwendenoffenbaren, also insbesondere zu speichernaußer an Mitarbeiter und Vertragspartner einer der beiden Parteien, zu verwenden und zu verarbeiten. Die Verwendung solcher Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. inet trifft geeig- nete Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass solche Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und Verlust geschützt die im Wesentlichen ähnliche Vertraulichkeitsverpflichtungen wie die hier dargelegten eingegangen sind und ihre Ver- wendung ordnungsgemäß erfolgt.
14.5 inet verpflichtet die aktiv und direkt an den im Vertrag beschriebenen Dienstleistungen teilnehmen oder die die vertraulichen Informationen anderweitig für die im Vertrag beschriebenen Dienstleistungen kennen müssen; und (iii) alle ihre Mitarbeitervertraulichen oder internen oder geschützten Hinweise oder Legenden, die auf Daten dem Original und auf Reproduktionen erscheinen, aufzubewahren. Darüber hinaus hat der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich im Sinne daten- schutzrechtlicher Bestimmungen Zugriff habenVertrag vorgesehen, schriftlich zur strikten Ein- haltung dieser Bestimmungen.
14.6 Der Kunde gewährt inet nicht das Recht, die vertraulichen Informationen in irgendeiner Weise für andere Zwecke als zur Erfüllung ausgeführter Serviceaufträge zu nutzen oder soweit dies für den Auftraggeber zur Ausübung seines eingeschränkten Rechts auf Nutzung der vertraulichen SAP-Informationen gemäß § 8 erforderlich ist. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und Nichtnutzung bleiben auch nach Ablauf oder Beendigung des Vertrages bestehen. Ungeachtet dessen ist SAP berechtigt, die im Rahmen des Vertrags offengelegten vertraulichen Informationen des Lieferanten sowie alle vom Kunden Zertifizierungsergebnisse und seinen End- kunden -daten intern für die Geschäftszwecke von SAP zu nutzen, auch durch die Support- und Nutzern erhobenen Daten mit Daten anderer Kunden Wartungsorganisation(en) von SAP und deren Nutzern zusammenzuführendurch Auftragnehmer, damit inet branchenweite Analysendie einer Vertraulichkeitsverpflichtung gemäß § 12 (1) unterliegen.
12.2. Ungeachtet des Gegenteils dürfen"Vertrauliche Informationen" keine Informationen enthalten, Statisti- ken und Berichte erstellen kann. inet hat die (i) allgemein bekannt oder der Öffentlichkeit zugänglich geworden sind, ohne dass eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei vorliegt; (ii) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Weitergabe an die empfangende Partei frei von Beschränkungen bekannt waren; (iii) von der empfangenden Partei rechtmäßig frei von Beschränkungen von einer dritten Partei erworben wurden, die das RechtRecht hat, solche Analysen vertraulichen Informationen zu liefern; (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne dass die vertraulichen Informationen verwendet oder referenziert wurden; oder (v) die offenlegende Partei schriftlich zustimmt, dass sie frei von solchen Beschränkungen sind.
12.3. Die Parteien können die vertraulichen Informationen der anderen Partei in dem Umfang offenlegen, wie dies durch Gesetz, Verordnung, Gerichtsbeschluss oder ein Gerichtsverfahren der Regulierungsbehörde erforderlich ist, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei, die zu einer solchen Offenlegung verpflichtet ist, sich in angemessener Weise darum bemüht, die offenlegende Partei über eine solche erforderliche Offenlegung (soweit gesetzlich zulässig) im Voraus zu informieren, und Berichte auf Antrag und Kosten der offenlegenden Partei angemessene Unterstützung bei der Anfechtung der erforderlichen Offenlegung leistet. Die empfangende Partei unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um nur den Teil der vertraulichen Informationen offenzulegen, der gesetzlich zur Offenlegung aufgefordert wird, und beantragt, dass alle vertraulichen Informationen, die auf diese Weise offengelegt werden, vertraulich behandelt werden.
12.4. Der Vertrag verbietet oder beschränkt in keiner Weise das Recht einer der Parteien, Produkte oder Dienstleistungen zu kommerziellen Zwecken entwickeln, herzustellen, zu nutzen, zu vermarkten, zu lizenzieren oder zu vertreiben, die denen der anderen Partei ähnlich sind oder mit ihnen konkurrieren, die in den vertraulichen Informationen offenbart wurden, solange dadurch nicht der Vertrag gebrochen wird. Jede Partei erkennt an, dass die andere Partei möglicherweise bereits Produkte oder Dienstleistungen besitzt oder entwickelt hat, die denen der anderen Partei, die in den Vertraulichen Informationen offenbart wurden, ähnlich sind oder mit ihnen konkurrieren.
12.5. Auf Antrag der offenlegenden Partei und außer in dem Umfang, in dem sie gesetzlich berechtigt oder verpflichtet ist, die vertraulichen Informationen zurückzuhalten, vernichtet die empfangende Partei unverzüglich alle Materialien, die die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei enthalten, und alle Kopien davon, unabhängig davon, ob es sich um Reproduktionen, Zusammenfassungen oder Auszüge davon oder darauf basierende Kopien (ob in Papierform oder auf immateriellen Medien) handelt, nach Xxxx der offenlegenden Partei, vorausgesetzt jedoch, dass diese Materialien vernichtet oder an die offenlegende Partei zurückgegeben werden: (i) dass, wenn ein Gerichtsverfahren zur Offenlegung der vertraulichen Informationen eingeleitet wurde, dieses Material nicht vernichtet wird, bis das Verfahren abgeschlossen ist oder ein endgültiges Urteil darüber ergangen ist; und (ii) dass die empfangende Partei im Zusammenhang mit den vorstehenden Verpflichtungen nicht verpflichtet ist, vertrauliche Informationen, die in Archiv- oder Sicherungssystemen aufbewahrt werden, gemäß den allgemeinen Richtlinien für die Archivierung oder Sicherung von Systemen zu identifizieren oder zu löschen.
12.6. Dieser Vertrag bezweckt keine geschäftsmäßige Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten durch die SAP. Vielmehr geschieht ein etwaiger Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als öffentliche Dienstleistung zu erstellen Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen. Soweit Zugriff auf personenbezogene Daten erfolgt, werden die Parteien die Vorschriften des BDSG und zu veröffentlichen und Kunde verzichtet auf jegliche Rechte daran. Es gelten die inet-Datenschutzbestimmungen unter xxxxx://xxx.x- xxx-xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/.der sonstigen einschlägigen Schutzvorschriften einhalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 14.1 Während 2.6.1 Soweit die Vertragspartner vertrauliche Informationen kaufmännischer oder technischer Art aus- tauschen oder solche Informationen einem Vertragspartner aus dem Bereich des anderen Ver- tragspartners bekannt werden, die üblicherweise als Geschäfts- / Betriebsgeheimnis angesehen werden, beispielsweise Informationen über Kunden und Dienstleister eines Vertragspartners, ver- pflichten sie sich, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln und ohne Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners weder Dritten zugänglich zu machen noch außerhalb der Anbahnung und Durchführung von Verträgen sowie Durch- führung des jeweiligen Vertrages in irgendeiner Weise zu nutzen. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über dessen Bestand hinaus ist zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbartdas Ende des Beratungsvertrags hinaus.
14.2 Keine Verpflichtung 2.6.2 Ausgenommen von der Vertragspartner vorgenannten Pflicht zur Vertraulichkeit besteht in Bezug auf InformationenGeheimhaltung sind Informationen insoweit, die:als sie nachweislich
a) im Zeitpunkt der Erlangung öffentlich waren,
b) öffentlich wurden allgemein bekannt sind oder ohne schuldhaftes Zutun seitens des anderen Ver- tragspartners,
c) im Zeitpunkt des Empfangs dem anderen Vertragspartner bereits be- kannt waren oder;
d) von einem Dritten empfangen wurden, der keine Verpflichtung zur Ge- heimhaltung bezüglich dieser Informationen hatte.
14.3 Sämtliche den Vertragspartnern zur Kenntnis gelangende Informatio- nen (insbesondere Daten, Source-Codes, technische Dokumentationen, Programme, etc.) und Vorgänge sind strikt vertraulich zu behandeln. Ins- besondere:
a) dürfen alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht wer- deneines Vertragspartners allgemein bekannt werden;
b) dürfen gegenseitig zur Verfügung gestellte oder erlangte Informatio- nen, Daten und Unterlagen ausschließlich zum Zwecke der Vertrags- durchführung verwendet werden und an Mitarbeiter nur in dem Umfang weitergegeben einem Vertragspartner von anderer Seite bekannt werden, wie es die gegenüber dem anderen Ver- tragspartner nicht zur Erfüllung der ihnen in diesem Zu- sammenhang gestellten Aufgaben notwendig Geheimhaltung verpflichtet ist;
c) sind alle gegenseitig aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen von einem Vertragspartner gegenüber staat- lichen Stellen und Gerichten offengelegt werden müssen.
2.6.3 Der Kunde darf der Geheimhaltungspflicht unterfallende Informationen in seiner Sphäre tätigen Personen (abhängig beschäftigte oder freiberufliche „Mitarbeiter“) nur insoweit zugänglich ma- chen, als die Kenntnis der Mitarbeiter für die Nutzung der Vertragsleistung unter dem jeweiligen Vertrag zwingend erforderlich ist und nur sofern die Mitarbeiter vorher einer entsprechenden Pflicht zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Ver- tragsbeendigung unverzüglich dem anderen Vertragspartner auszu- händigen oder, sofern nicht berechtigte Interessen dem entgegenste- hen, zu vernichten. Diese Pflicht gilt insbesondere auch für sämtliche Software, ggf. angefertigte Kopien, Hardware und Zubehör sowie sons- tige DokumentationenGeheimhaltung unterworfen worden sind, die soweit erforderlich seitens des Kunden gegen- über dem Mitarbeiter durchgesetzt wird. GRAITEC darf die der Geheimhaltungspflicht unterworfe- nen Informationen, Dritten zugänglich machen, wenn dies im Eigentum des jeweiligen Informations- gebers verbleibenZuge der Erbringung der geschulde- ten Leistungen erforderlich ist und der Dritte vor Zurverfügungstellung der Daten einer entspre- chenden Pflicht zur Geheimhaltung unterworfen worden ist.
14.4 inet verpflichtet sich, alle ihr zur ordnungsgemäßen Durchführung ih- rer Vertragspflichten zur Verfügung gestellten Daten oder in diesem Zusam- menhang erlangten Daten stets gemäß den gesetzlichen Datenschutzbe- stimmungen zu verwenden, also insbesondere zu speichern, zu verwenden und zu verarbeiten. 2.6.4 Die Verwendung solcher Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. inet trifft geeig- nete Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass solche Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und Verlust geschützt Vertragspartner sind und ihre Ver- wendung ordnungsgemäß erfolgt.
14.5 inet verpflichtet alle ihre Mitarbeiter, die auf Daten im Sinne daten- schutzrechtlicher Bestimmungen Zugriff haben, schriftlich zur strikten Ein- haltung dieser Bestimmungen.
14.6 Der Kunde gewährt inet das Rechtverpflichtet, alle vom Kunden jeweils anderen Vertragspartner übermittelten oder erzeugten Informationen, die der Geheimhaltungspflicht unterliegen, jederzeit nach entsprechen- der Aufforderung sowie nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses an den anderen Vertragspartner zurückzugeben oder nach dessen Xxxx zu vernichten, ohne dass Kopien oder Aufzeichnungen zurückbehalten werden; unbeschadet dessen, dürfen vertrauliche Informationen archiviert werden, soweit dies wegen gesetzlicher Aufbewahrungs- und seinen End- kunden und Nutzern erhobenen Daten mit Daten anderer Kunden und deren Nutzern zusammenzuführen, damit inet branchenweite Analysen, Statisti- ken und Berichte erstellen kannNachweispflichten zwin- gend erforderlich ist. inet Die Erfüllung dieser ist der anderen Vertragspartei auf Anforderung schriftlich zu bestätigen.
2.6.5 Der Kunde hat bei Nutzung der jeweiligen Vertragsleistung das Recht, solche Analysen und Berichte geltende Datenschutzrecht zu kommerziellen Zwecken oder als öffentliche Dienstleistung zu erstellen und zu veröffentlichen und Kunde verzichtet auf jegliche Rechte daran. Es gelten die inet-Datenschutzbestimmungen unter xxxxx://xxx.x- xxx-xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/.be- achten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 14.1 Während 8.1 Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Anbahnung und Durchführung Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungs- bedürftigen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Befugt im Sinne dieser Regelung sind die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer sowie Mitarbeiter von Verträgen sowie über dessen Bestand hinaus ist zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbartXxxxxxxxxx. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben.
14.2 Keine Verpflichtung der Vertragspartner zur Vertraulichkeit besteht in Bezug auf 8.2 Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form –, die schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
8.3 Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, die:
a) von denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder allgemein zugänglich sind oder waren, ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Zeitpunkt Besitz der Erlangung öffentlich Partei waren,
b) öffentlich , unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen von einer anderen Partei entwi- ckelt wurden ohne schuldhaftes Zutun seitens des anderen Ver- tragspartners,
c) im Zeitpunkt des Empfangs dem anderen Vertragspartner bereits be- kannt waren oder;
d) oder die Informationen rechtmäßig von einem Dritten empfangen wurdenerworben hat, der keine Verpflichtung nicht zur Ge- heimhaltung bezüglich dieser Informationen hatteGeheimhaltung ver- pflichtet war.
14.3 Sämtliche den Vertragspartnern 8.4 Xxxxxxxxxx wird die vereinbarten Anforderungen des Kunden an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datenge- heimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Soweit Xxxxxxxxxx im Rah- men der Erbringung seiner Leistungen nach dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, wird Xxxxxxx- mer ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden tätig. Die Parteien treffen hierzu eine gesonderte schriftli- che Vereinbarung zur Kenntnis gelangende Informatio- nen (insbesondere DatenAuftragsverarbeitung.
8.5 Xxxxxxxxxx ist berechtigt, Source-Codeseine Kopie der Arbeitsergebnisse und Projektunterlagen für rein interne Zwecke aufzubewahren, technische Dokumentationen, Programme, etc.) und Vorgänge sind strikt vertraulich zu behandeln. Ins- besondere:
a) dürfen alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht wer- den;
b) dürfen gegenseitig zur Verfügung gestellte oder erlangte Informatio- nen, Daten und Unterlagen ausschließlich zum Zwecke der Vertrags- durchführung verwendet werden und an Mitarbeiter nur in dem Umfang weitergegeben werden, wie es zur Erfüllung der ihnen in diesem Zu- sammenhang gestellten Aufgaben notwendig ist;
c) sind alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Ver- tragsbeendigung unverzüglich dem anderen Vertragspartner auszu- händigen oder, sofern nicht berechtigte Interessen dem entgegenste- hen, zu vernichtenauch wenn diese geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten. Diese Pflicht gilt Berechtigung bedeutet jedoch keine Verpflichtung, x.x. Xxxxxxxxxx kann insbesondere auch keine Speicherkapazitäten über den Zeitraum der Projektbearbeitung hinaus reservieren. Der Kunde ist für sämtliche Software, ggf. angefertigte Kopien, Hardware die Aufbewahrung seiner Projektinformationen und Zubehör sowie sons- tige Dokumentationen, die im Eigentum -ergeb- nisse allein verantwortlich.
8.6 Die Geheimhaltungspflichten bestehen über das Ende des jeweiligen Informations- gebers verbleibenVertrages fort.
14.4 inet verpflichtet sich, alle ihr zur ordnungsgemäßen Durchführung ih- rer Vertragspflichten zur Verfügung gestellten Daten oder in diesem Zusam- menhang erlangten Daten stets gemäß den gesetzlichen Datenschutzbe- stimmungen zu verwenden, also insbesondere zu speichern, zu verwenden und zu verarbeiten. Die Verwendung solcher Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. inet trifft geeig- nete Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass solche Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und Verlust geschützt sind und ihre Ver- wendung ordnungsgemäß erfolgt.
14.5 inet verpflichtet alle ihre Mitarbeiter, die auf Daten im Sinne daten- schutzrechtlicher Bestimmungen Zugriff haben, schriftlich zur strikten Ein- haltung dieser Bestimmungen.
14.6 Der Kunde gewährt inet das Recht, alle vom Kunden und seinen End- kunden und Nutzern erhobenen Daten mit Daten anderer Kunden und deren Nutzern zusammenzuführen, damit inet branchenweite Analysen, Statisti- ken und Berichte erstellen kann. inet hat das Recht, solche Analysen und Berichte zu kommerziellen Zwecken oder als öffentliche Dienstleistung zu erstellen und zu veröffentlichen und Kunde verzichtet auf jegliche Rechte daran. Es gelten die inet-Datenschutzbestimmungen unter xxxxx://xxx.x- xxx-xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 14.1 Während Soweit die Parteien nicht mit gesonderter Urkunde eine Geheimhaltungsver- einbarung geschlossen haben, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
16.1 Der Auftragnehmer wird sämtliche im Rahmen der Anbahnung Vertragsanbahnung oder Vertragsdurchführung von PM übermittelte oder zur Kenntnis gebrachten Informationen oder Gegenstände, die Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse darstellen oder als vertraulich bezeichnet werden („vertrauliche Informatio- nen“), zeitlich unbegrenzt vertraulich behandeln und Durchführung von Verträgen sowie über dessen Bestand hinaus ist zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbartnur für Zwecke der Ver- tragsdurchführung verwenden.
14.2 Keine Verpflichtung 16.2 Zu den vertraulichen Informationen gehören insbes. Angebote, Verträge, Unterlagen, technische Dokumentationen und Zeichnungen, Muster und sonstige Informationen mit vertraulichem Inhalt.
16.3 Der Auftragnehmer wird diese vertraulichen Informationen so sichern, dass ein Zugang durch unbefugte Dritte ausgeschlossen ist. Der Auftragneh- mer wird diese vertraulichen Informationen nur den Mitarbeitern und sonsti- gen Dritten zugänglich machen, die den Zugang zur Ausübung der Vertragspartner ihnen ge- genüber dem Auftragnehmer obliegenden Diensttätigkeiten benötigen. Der Auftragnehmer belehrt Mitarbeiter und Dritte, die berechtigterweise Zugang zu den vertraulichen Informationen erhalten, über ihre Geheimhaltungspflicht und verpflichtet diese Personen schriftlich zur Vertraulichkeit besteht Geheimhaltung und Nutzung nur in dem vorgenannten Umfang, sofern die jeweiligen Personen nicht be- reits aus einem anderen rechtlichen Grunde zur Geheimhaltung in dem vor- genannten Umfang verpflichtet sind.
16.4 Unbeschadet abweichender Regelungen im Einzelvertrag sind solche Informationen nicht als vertrauliche Informationen anzusehen, die (i) allge- mein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf ein Verschulden des Auf- tragnehmers zurückzuführen ist; (ii) zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe im Rahmen des jeweiligen Einzelvertrages dem Auftragnehmer bereits bekannt waren und keiner Beschränkung in Bezug auf Informationen, die:
aihre Verwendung oder Offenba- rung unterliegen; (iii) sich bereits vor Abschluss des jeweiligen Einzelvertra- ges ohne Verletzung irgendwelcher rechtlicher Verpflichtungen im Zeitpunkt der Erlangung öffentlich waren,
b) öffentlich wurden ohne schuldhaftes Zutun seitens Besitz des anderen Ver- tragspartners,
c) im Zeitpunkt des Empfangs dem anderen Vertragspartner bereits be- kannt waren oder;
d) von einem Dritten empfangen wurden, der keine Verpflichtung zur Ge- heimhaltung bezüglich dieser Informationen hatte.
14.3 Sämtliche den Vertragspartnern zur Kenntnis gelangende Informatio- nen (insbesondere Daten, Source-Codes, technische Dokumentationen, Programme, etc.) Auftragnehmers befanden und Vorgänge sind strikt vertraulich zu behandeln. Ins- besondere:
a) dürfen alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht wer- den;
b) dürfen gegenseitig zur Verfügung gestellte oder erlangte Informatio- nen, Daten und Unterlagen ausschließlich zum Zwecke der Vertrags- durchführung verwendet werden und an Mitarbeiter nur keiner Beschränkung in dem Umfang weitergegeben werden, wie es zur Erfüllung der ihnen in diesem Zu- sammenhang gestellten Aufgaben notwendig ist;
c) sind alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Ver- tragsbeendigung unverzüglich dem anderen Vertragspartner auszu- händigen oder, sofern nicht berechtigte Interessen dem entgegenste- hen, zu vernichten. Diese Pflicht gilt insbesondere auch für sämtliche Software, ggf. angefertigte Kopien, Hardware und Zubehör sowie sons- tige Dokumentationen, die im Eigentum des jeweiligen Informations- gebers verbleiben.
14.4 inet verpflichtet sich, alle ihr zur ordnungsgemäßen Durchführung ih- rer Vertragspflichten zur Verfügung gestellten Daten oder in diesem Zusam- menhang erlangten Daten stets gemäß den gesetzlichen Datenschutzbe- stimmungen zu verwenden, also insbesondere zu speichern, zu verwenden und zu verarbeiten. Die Verwendung solcher Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. inet trifft geeig- nete Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass solche Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und Verlust geschützt sind und Bezug auf ihre Ver- wendung ordnungsgemäß erfolgtoder Offenbarung unterliegen; (iv) von dem die Information offenba- renden Auftragnehmer selbstständig entwickelt worden sind, ohne dass inso- weit eine Verletzung des jeweiligen Einzelvertrages vorliegt, (vii) von dem Auftragnehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen offengelegt werden müssen, unter der Voraussetzung, dass der Auftragnehmer PM vor einer Of- fenlegung hiervon unverzüglich schriftlich unterrichtet und PM dabei unter- stützt, eine Offenlegung durch Einlegung von Rechtsmitteln zu verhindern.
14.5 inet verpflichtet 16.5 Die Vertragsparteien werden alle einschlägigen gesetzlichen Daten- schutzbestimmungen beachten und ihre MitarbeiterMitarbeiter oder sonstige Erfüllungs- gehilfen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichten, die auf Daten im Sinne daten- schutzrechtlicher Bestimmungen Zugriff haben, schriftlich zur strikten Ein- haltung dieser Bestimmungenzum Datenschutz ebenfalls einzuhalten.
14.6 Der Kunde gewährt inet das Recht, alle vom Kunden und seinen End- kunden und Nutzern erhobenen Daten mit Daten anderer Kunden und deren Nutzern zusammenzuführen, damit inet branchenweite Analysen, Statisti- ken und Berichte erstellen kann. inet hat das Recht, solche Analysen und Berichte zu kommerziellen Zwecken oder als öffentliche Dienstleistung zu erstellen und zu veröffentlichen und Kunde verzichtet auf jegliche Rechte daran. Es gelten die inet-Datenschutzbestimmungen unter xxxxx://xxx.x- xxx-xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 14.1 Während 10.1 Der AUFTRAGNEHMER und der Anbahnung AUFTRAGGEBER verpflichten sich, jegliche Unterlagen, Kenntnisse und Durchführung von Verträgen sowie über dessen Bestand hinaus ist zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbartErfahrun- gen, die der jeweils anderen Partei im Rahmen dieser Vertragsdurchführung (einschließlich der Tatsache des Vertrags- schlusses) bekannt oder überlassen werden („Vertrauliche Informationen“), Dritten gegenüber geheim zu halten. Dies sind insbesondere alle Informationen des AUFTRAGNEHMERS betreffend Know How, Business Modellen, Prozessen und (Marketing-)Konzepten.
14.2 Keine Verpflichtung der Vertragspartner zur Vertraulichkeit besteht in Bezug auf 10.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gemäß vorstehendem § 10.1 gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die:die durch eine Partei offen gelegt werden, wenn und soweit (i) diese bereits vor Offenlegung und ohne Geheimhaltungsverpflich- tung rechtmäßig in ihrem Besitz waren, (ii) diese ohne ihr Zutun veröffentlicht worden oder anderweitig ohne ihr Ver- schulden allgemein bekannt geworden sind, (iii) diese ihr nach Abschluss des Vertrages von einem oder mehreren Drit- ten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig, also ohne Bruch des Vertrages durch die empfangende Partei, übermittelt wurden; (iv) diese schriftlich durch die offen legende Partei freigegeben werden, (v) diese unabhängig von der Offenlegung durch die andere Partei von ihr oder einer ihr verbundenen Gesellschaften zum Zeitpunkt des Inkraft- tretens dieses Vertrages oder später entwickelt worden sind, (vi) diese ohne entsprechende Verpflichtungen und Be- schränkungen von der offen legenden Partei einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, (vii) diese nach gesetzli- chen oder verwaltungsrechtlichen Vorschriften offen gelegt werden müssen, wenn der offen legenden Partei dieses Erfordernis unverzüglich bekannt gegeben wird und der Umfang der Offenlegung soweit wie möglich eingeschränkt wird, oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung offen gelegt werden müssen, wenn der offen legenden Partei von dieser Entscheidung unverzüglich Nachricht gegeben wird und wenn nicht die Möglichkeit besteht, die Entscheidung anzufechten, oder (viii) ihre Weitergabe an Dritte zur Durchführung des Vertrages notwendig ist.
a) 10.3 Der AUFTRAGGEBER darf Vertrauliche Informationen Mitarbeitern und Mitarbeitern von mit ihm verbundenen Unternehmen im Zeitpunkt Sinne der Erlangung öffentlich waren,
b) öffentlich wurden ohne schuldhaftes Zutun seitens §§ 15ff AktG nur zugänglich machen, soweit dies zur Ausübung der ihm eingeräumten Nut- zungsbefugnis erforderlich ist. Dritten darf der AUFTRAGGEBER nur mit Zustimmung des anderen Ver- tragspartners,
c) im Zeitpunkt AUFTRAGNEHMERS Zugriff auf die Vertraulichen Informationen gewähren. Der AUFTRAGGEBER wird alle Personen, denen er berechtigterweise Zugang zu den Vertraulichen Informationen des Empfangs dem anderen Vertragspartner bereits be- kannt waren oder;
d) von einem Dritten empfangen wurdenAUFTRAGNEHMERS gewährt, über die Rechte des AUFTRAGNEHMERS an die- sen Vertraulichen Informationen und die Pflicht zur Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich auf die Einhaltung der keine Verpflichtung zur Ge- heimhaltung bezüglich dieser Informationen hatteGeheimhaltung verpflichten.
14.3 Sämtliche den Vertragspartnern zur Kenntnis gelangende Informatio- nen 10.4 Die Vertraulichkeitsbestimmungen nach diesem § 10 gelten nach Beendigung des Vertrages für weitere zwei (insbesondere Daten, Source-Codes, technische Dokumentationen, Programme, etc2) Jahre fort.) und Vorgänge sind strikt vertraulich zu behandeln. Ins- besondere:
a) dürfen alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht wer- den;
b) dürfen gegenseitig zur Verfügung gestellte oder erlangte Informatio- nen, Daten und Unterlagen ausschließlich zum Zwecke der Vertrags- durchführung verwendet werden und an Mitarbeiter nur in dem Umfang weitergegeben werden, wie es zur Erfüllung der ihnen in diesem Zu- sammenhang gestellten Aufgaben notwendig ist;
c) sind alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Ver- tragsbeendigung unverzüglich dem anderen Vertragspartner auszu- händigen oder, sofern nicht berechtigte Interessen dem entgegenste- hen, zu vernichten. Diese Pflicht gilt insbesondere auch für sämtliche Software, ggf. angefertigte Kopien, Hardware und Zubehör sowie sons- tige Dokumentationen10.5 Der AUFTRAGNEHMER ist berechtigt, die im Eigentum des jeweiligen Informations- gebers verbleiben.
14.4 inet verpflichtet sich, alle ihr zur ordnungsgemäßen Durchführung ih- rer Vertragspflichten zur Verfügung gestellten Daten oder in diesem Zusam- menhang erlangten Daten stets gemäß den gesetzlichen Datenschutzbe- stimmungen Zusammenarbeit mit dem AUFTRAGGEBER zu verwenden, also insbesondere zu speichern, Marketingzwecken als Referenz zu verwenden und insbesondere in Marketingunterlagen (Tombstones) oder Pressebekanntmachungen oder im Internet (z.B. eigene Homepage) als Referenz zu verarbeitenbenennen. In diesem Zusammenhang ist der AUFTRAGNEHMER auch berechtigt, den Firmennamen sowie Markenauftritte (z.B. Logo, Bild- und Wortmarke) des AUFTRAGGEBERS zu verwenden.
10.6 Sonstige, über § 10.5 hinausgehende, Veröffentlichungen, Presseerklärungen und sonstige Mitteilungen sind vor der Veröffentlichung zwischen dem AUFTRAGNEHMER und dem AUFTRAGGEBER gemeinsam abzustimmen.
10.7 Die Verwendung solcher Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen VertragsdurchführungParteien sind verpflichtet, alle anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten. inet trifft geeig- nete Vorkehrungen, um sicherzustellenDer AUFTRAG- GEBER stellt sicher, dass solche Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung dem AUFTRAGNEHMER alle relevanten, über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden Sachverhalte, deren Kenntnis aus Gründen des Datenschutzes und Verlust geschützt sind und ihre Ver- wendung ordnungsgemäß erfolgtder Geheimhaltung erforderlich ist, bekannt gemacht werden. Zugangsdaten (Benutzername, Passwort etc.
14.5 inet verpflichtet alle ihre Mitarbeiter), die auf Daten im Sinne daten- schutzrechtlicher Bestimmungen Zugriff habendem geschützten Datenzugriff durch den AUFTRAGGEBER dienen, sind sorgfältig aufzubewahren und dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sofern der AUFTRAGGEBER Kenntnis darüber erlangt, dass unbefugte Dritte Zugangsdaten erlangt haben bzw. ein entsprechender ernstzunehmender Verdacht besteht, hat der AUFTRAGGEBER den AUFTRAGNEHMER unverzüglich darüber schriftlich zur strikten Ein- haltung dieser Bestimmungenzu informieren.
14.6 Der Kunde gewährt inet das Recht, alle vom Kunden und seinen End- kunden und Nutzern erhobenen Daten mit Daten anderer Kunden und deren Nutzern zusammenzuführen, damit inet branchenweite Analysen, Statisti- ken und Berichte erstellen kann. inet hat das Recht, solche Analysen und Berichte zu kommerziellen Zwecken oder als öffentliche Dienstleistung zu erstellen und zu veröffentlichen und Kunde verzichtet auf jegliche Rechte daran. Es gelten die inet-Datenschutzbestimmungen unter xxxxx://xxx.x- xxx-xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 14.1 Während 11.1. Vertrauliche Informationen, wie sie hier verwendet werden, sind alle Informationen, die die Parteien vor uneingeschränkter Offenlegung gegenüber anderen schützen, die von einer Partei der Anbahnung anderen zur Verfügung gestellt oder anderweitig von den Parteien im Rahmen des Vertrags erhalten wurden und Durchführung von Verträgen sowie über dessen Bestand hinaus ist zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbartdie
(i) zum Zeitpunkt der Offenlegung eindeutig als vertraulich, intern oder urheberrechtlich geschützt gekennzeichnet sind; oder (ii) aufgrund ihrer Art als potenziell vertraulich erkennbar sind oder in einer Weise offengelegt werden, dass zum Zeitpunkt der Offenlegung vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie vertraulich, intern oder urheberrechtlich geschützt sind.
14.2 Keine Verpflichtung 11.2. Jede Vertragspartei erklärt sich bereit, (i) die vertraulichen Informationen der Vertragspartner zur Vertraulichkeit besteht in Bezug auf Informationen, die:
a) im Zeitpunkt der Erlangung öffentlich waren,
b) öffentlich wurden ohne schuldhaftes Zutun seitens des anderen Ver- tragspartners,
c) im Zeitpunkt des Empfangs dem anderen Vertragspartner bereits be- kannt waren oder;
d) von einem Dritten empfangen wurden, der keine Verpflichtung zur Ge- heimhaltung bezüglich dieser Informationen hatte.
14.3 Sämtliche den Vertragspartnern zur Kenntnis gelangende Informatio- nen (insbesondere Daten, Source-Codes, technische Dokumentationen, Programme, etc.) und Vorgänge sind strikt Vertragspartei streng vertraulich zu behandeln. Ins- besondere:
a) dürfen alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht wer- den;
b) dürfen gegenseitig zur Verfügung gestellte oder erlangte Informatio- nen, Daten behandeln und Unterlagen ausschließlich dabei Schritte zum Zwecke Schutz der Vertrags- durchführung verwendet werden und an Mitarbeiter nur in dem Umfang weitergegeben werden, wie es zur Erfüllung vertraulichen Informationen der ihnen in diesem Zu- sammenhang gestellten Aufgaben notwendig ist;
c) sind alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Ver- tragsbeendigung unverzüglich dem anderen Vertragspartner auszu- händigen oder, sofern nicht berechtigte Interessen dem entgegenste- hen, Partei zu vernichten. Diese Pflicht gilt insbesondere auch für sämtliche Software, ggf. angefertigte Kopien, Hardware und Zubehör sowie sons- tige Dokumentationenunternehmen, die im Eigentum des jeweiligen Informations- gebers verbleiben.
14.4 inet verpflichtet sichWesentlichen den Schritten entsprechen, alle ihr zur ordnungsgemäßen Durchführung ih- rer Vertragspflichten zur Verfügung gestellten Daten die die Partei zum Schutz ihrer eigenen ähnlichen proprietären und vertraulichen Informationen unternimmt, wobei diese Schritte nicht weniger als ein angemessener Sorgfaltsstandard sein dürfen; (ii) keine vertraulichen Informationen an Dritte weiterzugeben oder in diesem Zusam- menhang erlangten Daten stets gemäß den gesetzlichen Datenschutzbe- stimmungen zu verwendenoffenbaren, also insbesondere zu speichernaußer an Mitarbeiter und Vertragspartner einer der beiden Parteien, zu verwenden und zu verarbeiten. Die Verwendung solcher Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. inet trifft geeig- nete Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass solche Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und Verlust geschützt die im Wesentlichen ähnliche Vertraulichkeitsverpflichtungen wie die hier dargelegten eingegangen sind und ihre Ver- wendung ordnungsgemäß erfolgt.
14.5 inet verpflichtet die aktiv und direkt an den im Vertrag beschriebenen Dienstleistungen teilnehmen oder die die vertraulichen Informationen anderweitig für die im Vertrag beschriebenen Dienstleistungen kennen müssen; (iii) alle ihre Mitarbeitervertraulichen oder internen oder geschützten Hinweise oder Legenden, die auf Daten dem Original und auf Reproduktionen erscheinen, aufzubewahren. Darüber hinaus hat der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich im Sinne daten- schutzrechtlicher Bestimmungen Zugriff habenVertrag vorgesehen, schriftlich zur strikten Ein- haltung dieser Bestimmungen.
14.6 Der Kunde gewährt inet nicht das Recht, alle vom Kunden die vertraulichen Informationen in irgendeiner Weise für andere Zwecke als zur Erfüllung ausgeführter Serviceaufträge zu nutzen oder soweit dies für den Auftraggeber zur Ausübung seines eingeschränkten Rechts auf Nutzung der vertraulichen SAP-Informationen gemäß § 7 erforderlich ist. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit und seinen End- kunden und Nutzern erhobenen Daten mit Daten anderer Kunden und deren Nutzern zusammenzuführenNichtnutzung bestehen auch nach Ablauf oder Beendigung des Vertrages fort.
11.3. Ungeachtet des Gegenteils dürfen "Vertrauliche Informationen" keine Informationen enthalten, damit inet branchenweite Analysendie (i) allgemein bekannt oder der Öffentlichkeit zugänglich geworden sind, Statisti- ken und Berichte erstellen kann. inet hat ohne dass eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei vorliegt; (ii) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Weitergabe an die empfangende Partei frei von Beschränkungen bekannt waren; (iii) von der empfangenden Partei rechtmäßig frei von Beschränkungen von einer dritten Partei erworben wurden, die das RechtRecht hat, solche Analysen und Berichte vertraulichen Informationen zu kommerziellen Zwecken liefern; (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne dass die vertraulichen Informationen verwendet oder als öffentliche Dienstleistung zu erstellen und zu veröffentlichen und Kunde verzichtet auf jegliche Rechte daran. Es gelten die inet-Datenschutzbestimmungen unter xxxxx://xxx.x- xxx-xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/.referenziert wurden; oder
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Samples: General Terms and Conditions
Geheimhaltung und Datenschutz. 14.1 Während der Anbahnung und Durchführung von Verträgen sowie über dessen Bestand hinaus ist zwischen den Vertragspartnern Vertraulichkeit vereinbart.
14.2 Keine Verpflichtung der Vertragspartner zur Vertraulichkeit besteht in Bezug auf 22.1 Der AN hat alle vertraulichen Informationen, die:
a) die ihm der AG im Zeitpunkt der Erlangung öffentlich waren,
b) öffentlich wurden ohne schuldhaftes Zutun seitens des anderen Ver- tragspartners,
c) im Zeitpunkt des Empfangs Zusammenhang mit dem anderen Vertragspartner bereits be- kannt waren oder;
d) von einem Dritten empfangen wurdenAuftrag zu- gänglich macht, der keine Verpflichtung zur Ge- heimhaltung bezüglich dieser Informationen hatte.
14.3 Sämtliche den Vertragspartnern zur Kenntnis gelangende Informatio- nen (insbesondere Daten, Source-Codes, technische Dokumentationen, Programme, etc.) und Vorgänge sind strikt uneingeschränkt vertraulich zu behandeln. Ins- besondere:Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Bestimmung sind Informationen, Unterlagen, Angaben oder Daten, die als solche bezeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die dem AN bei Empfang bereits nachweislich bekannt waren oder von denen er anderweitig Kenntnis (z.B. von Dritten ohne Vorbehalt der Vertraulichkeit oder durch eigene unabhängige Bemühungen) erlangt hat.
a) 22.2 Der AN verpflichtet sich, nur solchen Mitarbeitern sowie Nachunternehmern und Lieferanten Zugang zu vertraulichen Informationen des AG zu gewähren, die mit der Leistungserbringung im Rahmen dieses Vertrages betraut sind. Der AN läßt auf Wunsch des AG diesen Personenkreis eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben und legt sie dem AG vor.
22.3 Verlangt eine öffentlichen Stelle vertrauliche Informationen im vorgenannten Sinne vom AN, so hat er den AG unverzüglich und noch vor Herausgabe der Informationen an die öffentliche Stelle zu infor mieren.
22.4 Der AN ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz zu beachten. Er hat diese Verpflichtungen allen von ihm mit der Durchführung des Vertrags beauftragten Personen aufzuerlegen. Der AN verpflichtet sich, auf Verlangen des AG dessen Datenschutzbeauftragten gegenüber die Einhaltung dieser Verpflichtung in der nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen Form nachzuweisen.
22.5 Die Pflichten aus den Ziffern 21.1 bis 21.4 werden von der Beendigung des Vertrags nicht berührt. Alle vom AG übergebenen Unterlagen bleiben Eigentum des AG. Gleiches gilt für Kopien davon, auch wenn sie vom AN angefertigt werden. Sie dürfen alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen Dritten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht wer- den;
b) dürfen gegenseitig zur Verfügung gestellte oder erlangte Informatio- nen, Daten und Unterlagen ausschließlich zum Zwecke der Vertrags- durchführung verwendet werden und sind nach Durchführung des Vertrages, spätestens jedoch nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche vollständig und unaufgefordert an Mitarbeiter nur in dem Umfang weitergegeben werden, wie es zur Erfüllung der ihnen in diesem Zu- sammenhang gestellten Aufgaben notwendig ist;
c) sind alle gegenseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen den AG zurückzugeben oder nach Ver- tragsbeendigung unverzüglich dem anderen Vertragspartner auszu- händigen oder, sofern nicht berechtigte Interessen dem entgegenste- hen, dessen Xxxx zu vernichten. Diese Pflicht gilt insbesondere auch Als Dritte gelten nicht die vom AN eingeschalteten Sonderfachleute und Nachunternehmer, wenn sie sich gegenüber dem AN in gleicher Weise zur vertraulichen Handhabung verpflichtet haben. Der AN haftet für sämtliche Software, ggf. angefertigte Kopien, Hardware und Zubehör sowie sons- tige Dokumentationenalle Schäden, die im Eigentum des jeweiligen Informations- gebers verbleibendem AG aus der Verletzung dieser Verpflichtung erwachsen.
14.4 inet verpflichtet sich, alle ihr zur ordnungsgemäßen Durchführung ih- rer Vertragspflichten zur Verfügung gestellten Daten oder in diesem Zusam- menhang erlangten Daten stets gemäß den gesetzlichen Datenschutzbe- stimmungen zu verwenden, also insbesondere zu speichern, zu verwenden und zu verarbeiten. Die Verwendung solcher Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung. inet trifft geeig- nete Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass solche Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung und Verlust geschützt sind und ihre Ver- wendung ordnungsgemäß erfolgt.
14.5 inet verpflichtet alle ihre Mitarbeiter, die auf Daten im Sinne daten- schutzrechtlicher Bestimmungen Zugriff haben, schriftlich zur strikten Ein- haltung dieser Bestimmungen.
14.6 Der Kunde gewährt inet das Recht, alle vom Kunden und seinen End- kunden und Nutzern erhobenen Daten mit Daten anderer Kunden und deren Nutzern zusammenzuführen, damit inet branchenweite Analysen, Statisti- ken und Berichte erstellen kann. inet hat das Recht, solche Analysen und Berichte zu kommerziellen Zwecken oder als öffentliche Dienstleistung zu erstellen und zu veröffentlichen und Kunde verzichtet auf jegliche Rechte daran. Es gelten die inet-Datenschutzbestimmungen unter xxxxx://xxx.x- xxx-xxxxxxxxx.xxx/xx/xxxx-xxxxxxxxxx/.
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