Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen („Geheime Information“) von DURST zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages zu verwenden. Zu den Geheimen Informationen von XXXXX gehören auch der Vertragsgegenstand und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen. 9.2. Der Kunde wird den Vertragsgegenstand Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung unbedingt erforderlich ist. Der Kunde garantiert, diesen Personen die Pflichten dieses Vertrages, insb dieses Punktes, zu überbinden und DURST in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten. 9.3. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Geheime Information, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch die Partei bereits offenkundig oder der anderen Partei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch die andere Partei ohne Verschulden der anderen Partei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch die eine Partei der anderen Partei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Partei eigenständig, ohne Nutzung der Geheimen Information der anderen Partei, entwickelt worden sind; (v) die gem Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert die andere Partei hierüber unverzüglich und unterstützt sie in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw Entscheidungen; oder (vi) soweit der Partei die Nutzung oder Weitergabe der Geheimen Information auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist. 9.4. DURST hält die Bestimmungen des Datenschutzrechts ein, insb, wenn Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird. Der Kunde bestätigt von XXXXX ausführlich über die Verwendung und Verarbeitung von Daten informiert worden zu sein.
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Samples: Lizenzbedingungen, Lizenzbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Der Kunde verpflichtet sich9.1 Wir verpflichten uns, alle im Rahmen Zusammenhang mit unseren Serviceleistungen vom Kunden erhaltenen Unterlagen und Informationen, einschliesslich aller hiervon erstellter Kopien bzw. Aufzeichnungen sowie jene Unterlagen und Informationen, welche wir für den Kunden erarbeiten werden, jederzeit, auch nach Beendigung der Vertragsanbahnung Serviceleistungen, wie eigene Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, firmen- und -durchführung erlangten Kenntnisse konzernintern nicht unnötig zu verbreiten und Dritten - ausgenommen Subunternehmer unter Vorbehalt von vertraulichen Informationen Ziffer D. 9.3 - weder gesamthaft noch auszugsweise zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt nicht für solche Unterlagen und Betriebsgeheimnissen Informationen, die nachweislich („Geheime Information“a) ohne Verletzung dieser Geheimhalteverpflichtung allgemein bekannt geworden; oder (b) ohne Geheimhalteverpflichtung rechtmässig von Dritten erlangt; oder (c) von DURST zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln uns unabhängig erarbeitet worden sind.
9.2 Soweit wir bei unseren Arbeiten an System und nur für Zwecke der Durchführung Dokumentation personenbezogene Daten verarbeiten, werden wir die Weisungen des Vertrages zu verwenden. Zu den Geheimen Informationen von XXXXX gehören auch der Vertragsgegenstand Kunden und die nach diesem Vertrag erbrachten LeistungenDatenschutzgesetze beachten und entsprechende Massnahmen zur Sicherung solcher Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter treffen.
9.2. 9.3 Wir sind berechtigt, Unterlagen und Informationen soweit erforderlich an Subunternehmer weiterzugeben, sofern diese vorgängig entsprechend dieser Bestimmung schriftlich verpflichtet worden sind.
9.4 Der Kunde wird all jene von uns erhaltenen Unterlagen, die mit einem Vermerk wie "vertraulich", "confidential" oder "Fabrikationsgeheimnis" etc. gekennzeichnet sind, entsprechend den Vertragsgegenstand Mitarbeitern vorstehenden Bestimmungen vertraulich behandeln und sonstigen Dritten nur nicht zugänglich machen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung unbedingt erforderlich ist. Der Kunde garantiert, diesen Personen die Pflichten dieses Vertrages, insb dieses Punktes, zu überbinden und DURST in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten.
9.3. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Geheime Information, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch die Partei bereits offenkundig oder der anderen Partei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch die andere Partei ohne Verschulden der anderen Partei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch die eine Partei der anderen Partei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Partei eigenständig, ohne Nutzung der Geheimen Information der anderen Partei, entwickelt worden sind; (v) die gem Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert die andere Partei hierüber unverzüglich und unterstützt sie in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw Entscheidungen; oder (vi) soweit der Partei die Nutzung oder Weitergabe der Geheimen Information auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist.
9.4. DURST hält die Bestimmungen des Datenschutzrechts ein, insb, wenn Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird. Der Kunde bestätigt von XXXXX ausführlich über die Verwendung und Verarbeitung von Daten informiert worden zu sein.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 9.113.1. Der Kunde verpflichtet Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen ihnen vor oder bei der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse Vertragsdurchführung von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden Gegenstände („Geheime Information“) von DURST zeitlich unbegrenzt z. B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertrags- ende hinaus vertraulich zu behandeln behandeln. Jede Partei wird diese Verpflichtung an die mit den Aufgaben befassten Personen und nur für Zwecke der Durchführung Erfüllungsgehilfen weitergeben und diese ebenfalls zum Stillschweigen verpflichten.
13.2. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages zu verwenden. Zu den Geheimen Informationen nachweislich bereits bekannt waren oder danach von XXXXX gehören auch der Vertragsgegenstand und dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsverein- barung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen.
9.2. Der Kunde wird den Vertragsgegenstand Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machenbei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur vertragsgemäßen Nutzung unbedingt erforderlich ist. Der Kunde garantiert, diesen Personen die Pflichten dieses Vertrages, insb dieses Punktes, zu überbinden und DURST in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten.
9.3. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Geheime Information, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch die Partei bereits offenkundig oder der anderen Partei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch Offenle- gung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit ge- ben, gegen die Offenlegung vorzugehen, es sei denn, sie sind ohne Verschulden der anderen Partei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner verwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch die eine Partei der anderen Partei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Partei eigenständig, ohne Nutzung der Geheimen Information der anderen Partei, entwickelt worden sind; (v) die gem Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert die andere Partei hierüber unverzüglich und unterstützt sie in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw Entscheidungen; oder (vi) soweit der Partei die Nutzung oder Weitergabe der Geheimen Information auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet Dritte ausgeschlossen ist.
9.413.3. DURST hält Das iRFP verarbeitet die Bestimmungen zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Datenschutzrechts ein, insb, wenn Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software Vertragspartners unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Weitere Einzelheiten hierzu enthält die Datenschutzerklärung des Kunden gewährt wird. Der Kunde bestätigt von XXXXX ausführlich über die Verwendung und Verarbeitung von Daten informiert worden zu seiniRFP.
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Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen in Durchführung eines Auf- trages oder bei der vertragsmässigen Abwicklung zugänglich gemachten Informationen sowie Kenntnisse, die sie bei Gelegenheit der Zusammen- arbeit, namentlich auch zufällig, erhalten, z.B. über offengelegte Pläne, Muster, Zeichnungen, Gewerbe- oder Betriebsergebnisse, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse, streng vertraulich zu behandeln. Der Kunde verpflichtet Sie verpflichten sich, alle solche vertraulichen Informationen nur mit ausdrücklicher schriftli- cher Einwilligung der anderen Vertragspartei ausserhalb des Auftragsver- hältnisses zu nutzen oder zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, welche die andere Partei nachweislich von Dritten rechtmässig erhalten hat oder erhält, oder die bei Auftragsannahme bzw. Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich, ohne dass der Publikation eine Verletzung dieser Geheimhaltungsvereinbarung zugrunde liegen würde, allgemein bekannt wur- den. Diese Verpflichtung bleibt für beide Parteien auch nach Beendigung eines Auftrages oder vertraglichen Vereinbarung für fünf Jahre bestehen. Die StWZ Energie AG ist berechtigt, im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen Zweckbestimmung des Auftrages oder der vertraglichen Vereinbarung, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die StWZ Energie AG wird personen- bezogene Daten des Kunden gemäss dessen schriftlicher Weisung nach Bundesgesetz über den Datenschutz („Geheime Information“DSG) von DURST zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages zu verwenden. Zu den Geheimen Informationen von XXXXX gehören auch der Vertragsgegenstand und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen.
9.2verarbeiten. Der Kunde wird den Vertragsgegenstand Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies sichert seinerseitsder StWZEnergie AGdie Rechtszuständigkeitandenvonihmder StWZ Energie AG zur vertragsgemäßen Nutzung unbedingt erforderlich ist. Der Kunde garantiert, diesen Personen die Pflichten dieses Vertrages, insb dieses Punktes, zu überbinden und DURST in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu haltenVerarbeitung überlassenen Daten zu.
9.3. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Geheime Information, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch die Partei bereits offenkundig oder der anderen Partei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch die andere Partei ohne Verschulden der anderen Partei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch die eine Partei der anderen Partei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Partei eigenständig, ohne Nutzung der Geheimen Information der anderen Partei, entwickelt worden sind; (v) die gem Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert die andere Partei hierüber unverzüglich und unterstützt sie in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw Entscheidungen; oder (vi) soweit der Partei die Nutzung oder Weitergabe der Geheimen Information auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist.
9.4. DURST hält die Bestimmungen des Datenschutzrechts ein, insb, wenn Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird. Der Kunde bestätigt von XXXXX ausführlich über die Verwendung und Verarbeitung von Daten informiert worden zu sein.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Dienstleistungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Der Kunde verpflichtet sich, 9.1 Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen und Betriebsgeheimnissen („Geheime Information“) von DURST zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages zu verwenden. Zu den Geheimen Informationen von XXXXX gehören auch der Vertragsgegenstand und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen.
9.2. Der Kunde wird den Vertragsgegenstand Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung unbedingt erforderlich ist. Der Kunde garantiert, diesen Personen die Pflichten dieses Vertrages, insb dieses Punktes, zu überbinden und DURST in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten.
9.3. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Geheime Information, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch die Partei bereits offenkundig oder der anderen Partei bekannt geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Befugt im Sinne dieser Regelung sind die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer sowie Mitarbeiter des Anbieters. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben.
9.2 Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form –, die schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Auch die Konditionen des Angebots unterliegen der Geheimhaltung.
9.3 Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder (a) allgemein zugänglich sind oder waren; , (iib) nach ihrer Übermittlung durch die andere ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren, (c) unabhängig und ohne Verschulden der Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen von einer anderen Partei offenkundig geworden sind; entwickelt wurden oder (iii) nach ihrer Übermittlung durch die eine Partei der anderen Partei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (ivd) die Informationen rechtmäßig von einer Partei eigenständigeinem Dritten erworben hat, ohne Nutzung der Geheimen Information der anderen Partei, entwickelt worden sind; (v) die gem Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert die andere Partei hierüber unverzüglich und unterstützt sie in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw Entscheidungen; oder (vi) soweit der Partei die Nutzung oder Weitergabe der Geheimen Information auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet istnicht zur Geheimhaltung verpflichtet war.
9.4. DURST hält 9.4 Der Anbieter wird die Bestimmungen des Datenschutzrechts ein, insb, wenn Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software vereinbarten Anforderungen des Kunden gewährt wirdan Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Der Kunde bestätigt von XXXXX ausführlich Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Angebot eingesetzten Beschäftigten auf Verschwiegenheit verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Soweit der Anbieter im Rahmen der Erbringung seiner vertraglichen Leistungen personenbezogene Daten verarbeitet, wird er ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden tätig. Die Parteien treffen hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
9.5 Die Geheimhaltungspflichten bestehen für drei Jahre über die Verwendung und Verarbeitung von Daten informiert worden zu seindas Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit fort.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Der Kunde verpflichtet sich9.1 Wir verpflichten uns, alle im Rahmen Zusammenhang mit unseren Ser- viceleistungen vom Kunden erhaltenen Unterlagen und Infor- mationen, einschliesslich aller hiervon erstellter Kopien bzw. Aufzeichnungen sowie jene Unterlagen und Informationen, welche wir für den Kunden erarbeiten werden, jederzeit, auch nach Beendigung der Vertragsanbahnung Serviceleistungen, wie eigene Betriebs- geheimnisse vertraulich zu behandeln, firmen- und -durchführung erlangten Kenntnisse konzernin- tern nicht unnötig zu verbreiten und Dritten - ausgenommen Subunternehmer unter Vorbehalt von vertraulichen Informationen Ziffer D. 9.3 - weder ge- samthaft noch auszugsweise zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung gilt nicht für solche Unterlagen und Betriebsgeheimnissen Informa- tionen, die nachweislich („Geheime Information“a) ohne Verletzung dieser Geheim- halteverpflichtung allgemein bekannt geworden; oder (b) ohne Geheimhalteverpflichtung rechtmässig von Dritten erlangt; oder (c) von DURST zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln uns unabhängig erarbeitet worden sind.
9.2 Soweit wir bei unseren Arbeiten an System und nur für Zwecke der Durchführung Dokumenta- tion personenbezogene Daten verarbeiten, werden wir die Weisungen des Vertrages zu verwenden. Zu den Geheimen Informationen von XXXXX gehören auch der Vertragsgegenstand Kunden und die nach diesem Vertrag erbrachten LeistungenDatenschutzgesetze beach- ten und entsprechende Massnahmen zur Sicherung solcher Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter treffen.
9.2. 9.3 Wir sind berechtigt, Unterlagen und Informationen soweit er- forderlich an Subunternehmer weiterzugeben, sofern diese vorgängig entsprechend dieser Bestimmung schriftlich ver- pflichtet worden sind.
9.4 Der Kunde wird all jene von uns erhaltenen Unterlagen, die mit einem Vermerk wie "vertraulich", "confidential" oder "Fab- rikationsgeheimnis" etc. gekennzeichnet sind, entsprechend den Vertragsgegenstand Mitarbeitern vorstehenden Bestimmungen vertraulich behandeln und sonstigen Dritten nur nicht zugänglich machen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung unbedingt erforderlich ist. Der Kunde garantiert, diesen Personen die Pflichten dieses Vertrages, insb dieses Punktes, zu überbinden und DURST in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten.
9.3. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Geheime Information, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch die Partei bereits offenkundig oder der anderen Partei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch die andere Partei ohne Verschulden der anderen Partei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch die eine Partei der anderen Partei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Partei eigenständig, ohne Nutzung der Geheimen Information der anderen Partei, entwickelt worden sind; (v) die gem Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert die andere Partei hierüber unverzüglich und unterstützt sie in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw Entscheidungen; oder (vi) soweit der Partei die Nutzung oder Weitergabe der Geheimen Information auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist.
9.4. DURST hält die Bestimmungen des Datenschutzrechts ein, insb, wenn Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird. Der Kunde bestätigt von XXXXX ausführlich über die Verwendung und Verarbeitung von Daten informiert worden zu sein.
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Samples: Allgemeine Bedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Der Kunde verpflichtet sich, (1) Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Unbefugt im Sinne dieser Regelung sind nicht die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer sowie Mitarbeiter von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen („Geheime Information“) von DURST zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und froach. Die Parteien verpflichten sich, nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages zu verwenden. Zu den Geheimen Informationen von XXXXX gehören auch der Vertragsgegenstand und solche Mitarbeiter oder Dritte in die nach diesem Vertrag erbrachten LeistungenZusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben.
9.2(2) Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form -, die schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Der Kunde wird den Vertragsgegenstand Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung unbedingt erforderlich ist. Der Kunde garantiert, diesen Personen Dies umfasst auch die Pflichten dieses Vertrages, insb dieses Punktes, zu überbinden und DURST in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu haltenKonditionen des jeweiligen Vertrags.
9.3. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Geheime Information(3) Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch die Partei bereits offenkundig allgemein zugänglich sind oder der anderen Partei bekannt waren; , (ii) nach ihrer Übermittlung durch die andere ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei ohne Verschulden der anderen Partei offenkundig geworden sind; waren, (iii) nach ihrer Übermittlung durch die eine Partei der unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen von einer anderen Partei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung entwickelt wurden oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die Informationen rechtmäßig von einer Partei eigenständigeinem Dritten erworben hat, ohne Nutzung der Geheimen Information der anderen Partei, entwickelt worden sind; (v) die gem Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert die andere Partei hierüber unverzüglich und unterstützt sie in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw Entscheidungen; oder (vi) soweit der Partei die Nutzung oder Weitergabe der Geheimen Information auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet istnicht zur Geheimhaltung verpflichtet war.
9.4. DURST hält (4) froach wird die Bestimmungen des Datenschutzrechts ein, insb, wenn Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software vereinbarten Anforderungen des Kunden gewährt wirdan Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(5) froach ist berechtigt, eine Kopie der Arbeitsergebnisse und Projektunterlagen für rein interne Zwecke aufzubewahren, auch wenn diese geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten. Diese Berechtigung bedeutet jedoch keine Verpflichtung, d.h. froach kann insbesondere keine Speicherkapazitäten über den Zeitraum der Projektbearbeitung hinaus reservieren. Der Kunde bestätigt von XXXXX ausführlich ist für die Aufbewahrung seiner Projektinformationen und -ergebnisse alleine verantwortlich.
(6) Die Geheimhaltungspflichten bestehen über die Verwendung und Verarbeitung von Daten informiert worden zu seindas Ende des jeweiligen Vertrages fort.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Der Kunde verpflichtet sich, 10.1 Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Befugt im Sinne dieser Regelung sind die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer sowie Mitarbeiter von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen („Geheime Information“) von DURST zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und much. Die Parteien verpflichten sich, nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages zu verwenden. Zu den Geheimen Informationen von XXXXX gehören auch der Vertragsgegenstand und solche Mitarbeiter oder Dritte in die nach diesem Vertrag erbrachten LeistungenZusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben.
9.210.2 Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form –, die schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Der Kunde wird den Vertragsgegenstand Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung unbedingt erforderlich istDies umfasst auch much. Der Kunde garantiert, diesen Personen die Pflichten dieses Vertrages, insb dieses Punktes, zu überbinden und DURST in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu haltenIP.
9.3. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Geheime Information10.3 Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch die Partei bereits offenkundig allgemein zugänglich sind oder der anderen Partei bekannt waren; , (ii) nach ihrer Übermittlung durch die andere ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei ohne Verschulden der anderen Partei offenkundig geworden sind; waren, (iii) nach ihrer Übermittlung durch die eine Partei der unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen von einer anderen Partei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung entwickelt wurden oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die Informationen rechtmäßig von einer Partei eigenständigeinem Dritten erworben hat, ohne Nutzung der Geheimen Information der anderen Partei, entwickelt worden sind; (v) die gem Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert die andere Partei hierüber unverzüglich und unterstützt sie in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw Entscheidungen; oder (vi) soweit der Partei die Nutzung oder Weitergabe der Geheimen Information auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet istnicht zur Geheimhaltung verpflichtet war.
9.410.4 Die Parteien werden die jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einhalten. DURST hält die Bestimmungen des Datenschutzrechts ein, insb, wenn Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software Verarbeitet much. personenbezogene Daten des Kunden gewährt wirdals Auftragsverarbeiter (z.B. Dienstleistungen mit Zugriff auf Echtdaten des Kunden), treffen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach marktüblichen Standards. 10.5 much. ist berechtigt, eine Kopie der Arbeitsergebnisse und Projektunterlagen für rein interne Zwecke aufzubewahren, auch wenn diese geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten. Diese Berechtigung bedeutet jedoch keine Verpflichtung, d.h. much. kann insbesondere keine Speicherkapazitäten über den Zeitraum der Projektbearbeitung hinaus reservieren. Der Kunde bestätigt von XXXXX ausführlich über ist für die Verwendung Aufbewahrung seiner Projektinformationen und Verarbeitung von Daten informiert worden zu sein-ergebnisse allein verantwortlich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Der Kunde verpflichtet sich, 7.1 Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Befugt im Sinne dieser Regelung sind die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer sowie Mitarbeiter von Perpetuo. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben.
7.2 Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form –, die schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und -durchführung erlangten Kenntnisse Geschäftsgeheimnisse.
7.3 Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von vertraulichen Informationen denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder (a) allgemein zugänglich sind oder waren, (b) ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren, (c) unabhängig und Betriebsgeheimnissen („Geheime Information“) von DURST zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages zu verwenden. Zu den Geheimen ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen von XXXXX gehören auch einer anderen Partei entwickelt wurden oder (d) die Informationen rechtmäßig von einem Dritten erworben hat, der Vertragsgegenstand und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungennicht zur Geheimhaltung verpflichtet war.
9.27.4 Perpetuo wird die vereinbarten Anforderungen des Kunden an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Soweit Perpetuo im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen nach dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, wird Perpetuo ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden tätig. Die Parteien treffen hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
7.5 Perpetuo ist berechtigt, eine Kopie der Arbeitsergebnisse und Projektunterlagen für rein interne Zwecke aufzubewahren, auch wenn diese geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten. Diese Berechtigung bedeutet jedoch keine Verpflichtung, d.h. Perpetuo kann insbesondere keine Speicherkapazitäten über den Zeitraum der Projektbearbeitung hinaus reservieren. Der Kunde wird den Vertragsgegenstand Mitarbeitern ist für die Aufbewahrung seiner Projektinformationen und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung unbedingt erforderlich ist. Der Kunde garantiert, diesen Personen die Pflichten dieses Vertrages, insb dieses Punktes, zu überbinden und DURST in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten-ergebnisse allein verantwortlich.
9.3. 7.6 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht Geheimhaltungspflichten bestehen für Geheime Information, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch die Partei bereits offenkundig oder der anderen Partei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch die andere Partei ohne Verschulden der anderen Partei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch die eine Partei der anderen Partei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Partei eigenständig, ohne Nutzung der Geheimen Information der anderen Partei, entwickelt worden sind; (v) die gem Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert die andere Partei hierüber unverzüglich und unterstützt sie in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw Entscheidungen; oder (vi) soweit der Partei die Nutzung oder Weitergabe der Geheimen Information auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses drei Jahre über das Ende des jeweiligen Vertrages gestattet istfort.
9.4. DURST hält die Bestimmungen des Datenschutzrechts ein, insb, wenn Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird. Der Kunde bestätigt von XXXXX ausführlich über die Verwendung und Verarbeitung von Daten informiert worden zu sein.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Der Kunde verpflichtet (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung -durchfüh- rung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen („Geheime Information,,Be- triebsgeheimnisse“) von DURST des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln be- handeln und nur für Zwecke der Durchführung des dieses Vertrages zu verwenden. Zu den Geheimen Informationen von XXXXX gehören auch der Vertragsgegenstand und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen.
9.2. Der Kunde wird den Vertragsgegenstand Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung unbedingt erforderlich ist. Der Kunde garantiert, diesen Personen die Pflichten dieses Vertrages, insb dieses Punktes, zu überbinden und DURST in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten.
9.3. (2) Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Geheime InformationBetriebsgeheimnisse, die die
(ia) zur Zeit ihrer Übermittlung durch die Partei den Vertragspartner bereits offenkundig oder der anderen Partei Vertragspartei bekannt waren; ,
(iib) nach ihrer Übermittlung durch die andere Partei den Vertragspartner ohne Verschulden der anderen Partei Vertrags- partei offenkundig geworden sind; ,
(iiic) nach ihrer Übermittlung durch die eine Partei den Vertragspartner der anderen Partei Vertragspartei von dritter Seite Sei- te auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung Ver- wertung zugänglich gemacht worden sind; ,
(ivd) die von einer Partei Vertragspartei eigenständig, ohne Nutzung der Geheimen Information der anderen ParteiBetriebsgeheimnisse des Ver- tragspartners, entwickelt worden sind; ,
(ve) die gem gemäß Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden wer- den müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert die andere Partei den Vertragspartner hierüber unverzüglich und unterstützt sie ihn in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw Entscheidungen; oder bzw. Entscheidungen oder
(vif) soweit der Partei dem Vertragspartner die Nutzung oder Weitergabe der Geheimen Information Betriebsgeheimnisse auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist.
9.4. DURST (3) Die ARSD hält die Bestimmungen Regeln des Datenschutzrechts Datenschutzes ein, insb, insbesondere wenn ihr Zugang zum Betrieb Be- trieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird. Der Kunde bestätigt Sie stellt sicher, dass ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen diese Bestimmungen ebenfalls einhalten, insbesondere verpflichtet sie diese vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis. Die ARSD bezweckt keine Verarbei- tung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag des Kunden. Vielmehr geschieht ein Transfer personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen als Nebenfolge der vertragsgemäßen Leistungen der ARSD. Die personenbezogenen Daten werden von XXXXX ausführlich über die Verwendung und Verarbeitung von Daten informiert worden zu seinder ARSD in Übereinstim- mung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Der Kunde verpflichtet (1) Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen geheim zu halten, von denen sie in Erfüllung dieses Vertrags und der Einzelverträge Kenntnis erhalten und an denen ein Geheimhaltungsinteresse einer Partei besteht. Diese Pflicht gilt für eine Dauer von 5 Jahren auch über eine etwaige Beendigung des jeweiligen Vertrags hinaus.
(2) Für Anbieter stellen insbesondere der Software-Code sowie die der Anbieter-Software oder den übrigen Leistungen von Anbieter zugrunde liegenden Ideen, Konzepte und Verfahren als auch die Preismodelle Geschäftsgeheimnisse dar.
(3) Daten und Informationen, die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder die während der Laufzeit des Vertrags ohne Verletzung von Geheimhaltungspflichten öffentlich bekannt werden, fallen nicht unter die Geheimhaltungspflicht.
(4) Diese Verpflichtung wird von beiden Parteien durch geeignete Massnahmen auch ihren Mitarbeitern oder beigezogenen Dritten auferlegt.
(5) Anbieter wird personenbezogene Daten der Kundin, falls überhaupt, ausschliesslich im Rahmen Auftrag und nach Instruktion der Vertragsanbahnung Kundin bearbeiten. Gegenüber den betroffenen Personen und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen anderen Dritten ist ausschliesslich die Kundin verantwortlich für die Einhaltung der anwendbaren Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere auch bezüglich Datensicherheit und Zulässigkeit der Auftragsdatenbearbeitung.
(6) Die Kundin hat das Recht sich mit den Mitgliedern der Eurapco Alliance (Vereinigung unabhängiger europäischer Finanzdienstleister) über den Inhalt dieses Vertrages auszutauschen, ausgenommen finanzielle Vereinbarungen und Zahlungskonditionen. Die Kundin wird seine Allianzpartner verpflichten, die mitgeteilten Informationen und Betriebsgeheimnissen („Geheime Information“) von DURST zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages zu verwenden. Zu den Geheimen Informationen von XXXXX gehören auch der Vertragsgegenstand und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungenbehandeln.
9.2(7) Anbieter erhält zur Erbringung von Wartungsleistungen sowie allenfalls von zusätzlichen Unterstützungsleistungen Zugang zu Informationen über die von der Kundin verwalteten Vermögen und Anlagen. Der Kunde wird den Vertragsgegenstand Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung unbedingt erforderlich ist. Der Kunde garantiert, diesen Personen die Pflichten dieses Vertrages, insb dieses Punktes, Diese Informationen sind von Anbieter streng vertraulich zu überbinden und DURST in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten.
9.3behandeln. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Geheime Information, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch die Partei bereits offenkundig oder Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches bleibt der anderen Partei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch die andere Partei ohne Verschulden der anderen Partei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch die eine Partei der anderen Partei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Partei eigenständig, ohne Nutzung der Geheimen Information der anderen Partei, entwickelt worden sind; (v) die gem Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert die andere Partei hierüber unverzüglich und unterstützt sie in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw Entscheidungen; oder (vi) soweit der Partei die Nutzung oder Weitergabe der Geheimen Information auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet istKundin vorbehalten.
9.4. DURST hält die Bestimmungen des Datenschutzrechts ein, insb, wenn Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird. Der Kunde bestätigt von XXXXX ausführlich über die Verwendung und Verarbeitung von Daten informiert worden zu sein.
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Samples: Rahmenvertrag
Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Der Kunde verpflichtet sich, 6.1 Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Befugt im Sinne dieser Regelung sind die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer sowie Mitarbeiter von VTS eCharge. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben.
6.2 Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form –, die schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und -durchführung erlangten Kenntnisse Geschäftsgeheimnisse.
6.3 Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von vertraulichen Informationen denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder (a) allgemein zugänglich sind oder waren, (b) ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren, (c) unabhängig und Betriebsgeheimnissen („Geheime Information“) von DURST zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages zu verwenden. Zu den Geheimen ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen von XXXXX gehören auch einer anderen Partei entwickelt wurden oder (d) die Informationen rechtmäßig von einem Dritten erworben hat, der Vertragsgegenstand und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungennicht zur Geheimhaltung verpflichtet war.
9.26.4 VTS eCharge wird die vereinbarten Anforderungen des Kunden an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Soweit VTS eCharge im Rahmen der Erbringung seiner Leistungen nach dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, wird VTS eCharge ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden tätig. Die Parteien treffen hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
6.5 VTS eCharge ist im Rahmen von Projektleistungen berechtigt, eine Kopie der Projektunterlagen für rein interne Zwecke aufzubewahren, auch wenn diese geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten. Diese Berechtigung bedeutet jedoch keine Verpflichtung, d.h. VTS eCharge kann insbesondere keine Speicherkapazitäten über den Zeitraum der Projektbearbeitung hinaus reservieren. Der Kunde wird den Vertragsgegenstand Mitarbeitern ist für die Aufbewahrung seiner Projektinformationen und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung unbedingt erforderlich ist. Der Kunde garantiert, diesen Personen die Pflichten dieses Vertrages, insb dieses Punktes, zu überbinden und DURST in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten-ergebnisse allein verantwortlich.
9.3. 6.6 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht Geheimhaltungspflichten bestehen für Geheime Information, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch die Partei bereits offenkundig oder der anderen Partei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch die andere Partei ohne Verschulden der anderen Partei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch die eine Partei der anderen Partei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Partei eigenständig, ohne Nutzung der Geheimen Information der anderen Partei, entwickelt worden sind; (v) die gem Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert die andere Partei hierüber unverzüglich und unterstützt sie in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw Entscheidungen; oder (vi) soweit der Partei die Nutzung oder Weitergabe der Geheimen Information auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses drei Jahre über das Ende des jeweiligen Vertrages gestattet istfort.
9.4. DURST hält die Bestimmungen des Datenschutzrechts ein, insb, wenn Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird. Der Kunde bestätigt von XXXXX ausführlich über die Verwendung und Verarbeitung von Daten informiert worden zu sein.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Der Kunde verpflichtet sich, 8.1 Beide Parteien werden alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von ihnen zugehenden und/oder ihnen sonst bekanntgewordenen vertraulichen Informationen über den jeweils anderen Vertragspartner, insbesondere Betriebs- und Betriebsgeheimnissen („Geheime Information“) von DURST zeitlich unbegrenzt Geschäftsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der die Durchführung dieses Vertrages verwenden und diese weder veröffentlichen, noch Dritten zur Kenntnis bringen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages zeitlich unbeschränkt fort. Eigenen Mitarbeitern oder Organen oder denen von verbundenen Unternehmen oder externen Beratern dürfen vertrauliche Informationen nur zur Kenntnis gebracht werden, wenn die Informationen für die Verrichtung der betreffenden Tätigkeit erforderlich sind und diese Personen vor der Offenlegung über die Geheimhaltungspflichten belehrt und schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet wurden.
8.2 Unter Beachtung der Pflichten nach vorstehender Ziffer 8.1 ist nteam berechtigt, allgemeines technisches Erfahrungswissen oder Know-how, das während der Erbringung der vertragsgegen- ständlichen Leistungen entstanden ist, zu verwendenveröffentlichen und ohne Beschränkung zu nutzen oder zu verwerten.
8.3 Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, ist nteam berechtigt, in seinen Veröffentlichungen damit zu werben, dass der Auftraggeber Xxxxx von nteam ist.
8.4 Eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht liegt nicht vor, wenn die Offenlegung vertraulicher Informationen in Erfüllung einer Pflicht der offenlegenden Partei auf Grund eines Gesetzes, einer untergesetzlichen Norm oder einer gerichtlichen oder behördlichen Verfügung geschieht oder der Wahrnehmung eigener Ansprüche gegen die andere Partei dient. Zu den Geheimen Informationen von XXXXX gehören auch der Vertragsgegenstand Die verpflichtete Partei hat die Offenlegung jedoch auf das Mindestmaß zu begrenzen und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungen.
9.2. Der Kunde wird den Vertragsgegenstand Mitarbeitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machenandere Partei, soweit dies gesetzlich zulässig ist, innerhalb angemessener Zeit bei Kenntniserlangung und vor der Offenlegung zu informieren und bei der Durchsetzung von berechtigten Abwehransprüchen zu unterstützen.
8.5 Die Parteien sind an die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und Datenschutzverordnungen zum Schutz von personenbezogenen Daten und an die Bestimmungen zum Schutz des Fernmelde- und des Bankgeheimnisses, sofern anwendbar, gebunden. Sofern nteam im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne von § 11 Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) oder einer entsprechenden Vorschrift der Landesdatenschutzgesetze verarbeitet (Auftragsdatenverarbeitung), schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur vertragsgemäßen Nutzung unbedingt erforderlich istAuftragsdaten- verarbeitung, die den Anforderungen von § 11 BDSG entspricht. Der Kunde garantiertAuftraggeber hat, diesen Personen unabhängig davon, ob eine Auftragsdatenverarbeitung gegeben ist, die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, die er nteam zur Verfügung stellt, sicherzustellen. nteam ist insofern nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt nteam von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vertragsgemäße Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten rechtswidrig war. Der vorstehende Freistellungsanspruch erfasst auch die Kosten der Rechtsverteidigung.
8.6 Die Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden den für sie tätigen Mitarbeitern und Dritten die Pflichten dieses Vertrages, insb dieses Punktes, zu überbinden zur Geheimhaltung und DURST in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten.
9.3. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Geheime Information, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch die Partei bereits offenkundig oder der anderen Partei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch die andere Partei ohne Verschulden der anderen Partei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch die eine Partei der anderen Partei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Partei eigenständig, ohne Nutzung der Geheimen Information der anderen Partei, entwickelt worden sind; (v) die gem Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert die andere Partei hierüber unverzüglich und unterstützt sie in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw Entscheidungen; oder (vi) soweit der Partei die Nutzung oder Weitergabe der Geheimen Information auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Vertrages gestattet ist.
9.4. DURST hält die Bestimmungen des Datenschutzrechts ein, insb, wenn Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wirdDatenschutz auferlegen. Der Kunde bestätigt von XXXXX ausführlich über die Verwendung Auftraggeber wird Vertrags und Verarbeitung von Daten informiert worden zu seinProjektunterlagen - insbesondere eventuell überlassene Quellprogramme und Dokumentationen - sorgfältig verwahren, um Missbrauch auszuschließen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 9.1. Der Kunde verpflichtet sich, 8.1 Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungs- bedürftigen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Befugt im Sinne dieser Regelung sind die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer sowie Mitarbeiter von Xxxxxxxxxx. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben.
8.2 Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form –, die schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und -durchführung erlangten Kenntnisse Geschäftsgeheimnisse.
8.3 Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von vertraulichen Informationen denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder allgemein zugänglich sind oder waren, ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren, unabhängig und Betriebsgeheimnissen („Geheime Information“) von DURST zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages zu verwenden. Zu den Geheimen ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen von XXXXX gehören auch einer anderen Partei entwi- ckelt wurden oder die Informationen rechtmäßig von einem Dritten erworben hat, der Vertragsgegenstand und die nach diesem Vertrag erbrachten Leistungennicht zur Geheimhaltung ver- pflichtet war.
9.28.4 Xxxxxxxxxx wird die vereinbarten Anforderungen des Kunden an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datenge- heimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Soweit Xxxxxxxxxx im Rah- men der Erbringung seiner Leistungen nach dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, wird Xxxxxxx- mer ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden tätig. Die Parteien treffen hierzu eine gesonderte schriftli- che Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
8.5 Xxxxxxxxxx ist berechtigt, eine Kopie der Arbeitsergebnisse und Projektunterlagen für rein interne Zwecke aufzubewahren, auch wenn diese geheimhaltungsbedürftige Informationen enthalten. Diese Berechtigung bedeutet jedoch keine Verpflichtung, x.x. Xxxxxxxxxx kann insbesondere keine Speicherkapazitäten über den Zeitraum der Projektbearbeitung hinaus reservieren. Der Kunde wird den Vertragsgegenstand Mitarbeitern ist für die Aufbewahrung seiner Projektinformationen und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung unbedingt erforderlich ist. Der Kunde garantiert, diesen Personen die Pflichten dieses Vertrages, insb dieses Punktes, zu überbinden und DURST in diesem Zusammenhang schad- und klaglos zu halten-ergeb- nisse allein verantwortlich.
9.3. 8.6 Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für Geheime Information, die (i) zur Zeit ihrer Übermittlung durch die Partei bereits offenkundig oder der anderen Partei bekannt waren; (ii) nach ihrer Übermittlung durch die andere Partei ohne Verschulden der anderen Partei offenkundig geworden sind; (iii) nach ihrer Übermittlung durch die eine Partei der anderen Partei von dritter Seite auf nicht rechtswidrige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwertung zugänglich gemacht worden sind; (iv) die von einer Partei eigenständig, ohne Nutzung der Geheimen Information der anderen Partei, entwickelt worden sind; (v) die gem Gesetz, behördlicher Verfügung oder gerichtlicher Entscheidung veröffentlicht werden müssen – vorausgesetzt, die veröffentlichende Partei informiert die andere Partei hierüber unverzüglich und unterstützt sie in der Abwehr derartiger Verfügungen bzw Entscheidungen; oder (vi) soweit der Partei die Nutzung oder Weitergabe der Geheimen Information auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder auf Grund dieses Geheimhaltungspflichten bestehen über das Ende des jeweiligen Vertrages gestattet istfort.
9.4. DURST hält die Bestimmungen des Datenschutzrechts ein, insb, wenn Zugang zum Betrieb oder zu Hard- und Software des Kunden gewährt wird. Der Kunde bestätigt von XXXXX ausführlich über die Verwendung und Verarbeitung von Daten informiert worden zu sein.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen