Common use of Geheimhaltung und Datenschutz Clause in Contracts

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusam- menhang mit der Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) – auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäftsbeziehungen – geheim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leis- tungen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informationen. 19.2 Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten bestimmt sich nach §§ 1 ff. Telekommunikation-Tele- medien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) i. V. m. der EU-DSGVO. Näheres entnehmen Sie unseren Datenschutzhinweisen unter xxx.xx-xxxxxxxxx.xx.

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Samples: Telecommunications Services Agreement, Telecommunications

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 12.1 Die Vertragspartner sind verpflichtetverpflichten sich, alle ihnen im Zusam- menhang mit vor oder bei der Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen Vertragsdurchführung von dem jeweils anderen Vertragspartner zugehenden oder bekanntwerdenden Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die nicht allgemein bekannt rechtlich geschützt sind und an denen der jeweils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) – oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch für über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoss gegen die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäftsbeziehungen – geheim zu haltenGeheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragenverwahren und sichern diese Gegenstände so, dass ein Zugang durch Dritte ausgeschlossen ist. 12.2 Der Besteller macht die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeiter Vertragsgegenstände nur den Mitarbeitern und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibtsonstigen Dritten zugänglich, die den Zugang zur Erfüllung ihrer vertraglichen Leistungen benötigen. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie Er belehrt diese Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Gegenstände. 12.3 Bison verarbeitet die zur Erbringung Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Bestellers unter Beachtung der Leis- tungen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informationendatenschutzrechtlichen Vorschriften. Bison darf den Besteller nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen als Referenzkunden benennen (z.B. auf der Homepage). 19.2 Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten bestimmt sich nach §§ 1 ff. Telekommunikation-Tele- medien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) i. V. m. der EU-DSGVO. Näheres entnehmen Sie unseren Datenschutzhinweisen unter xxx.xx-xxxxxxxxx.xx.

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Samples: General Terms and Conditions

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 9.1 Die Vertragspartner sind verpflichtetAuftragnehmerin verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse. 9.2 Die Auftragnehmerin ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber allfälligen Erfüllungsgehilfen, derer sie sich bedient, entbunden und verpflichtet sich, ihre Geheim- haltungsverpflichtung auf diese zu überbinden. 9.3 Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass alle ihnen im Zusam- menhang ihr dienstunter- stellten und mit der Vorbereitung und Datenverarbeitung beauftragten Personen ihre Verschwiegenheitsver- pflichtung einhalten. Die Verschwiegenheitsverpflichtung der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen mit der jeweils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) – Datenverarbeitung beauftragten Personen bleibt auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäftsbeziehungen – geheim zu haltenTätigkeit und Ausscheiden aus ihrem Dienst aufrecht. 9.4 Die Auftragnehmerin erklärt, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 Datenschutz Grundverordnung, umgesetzt in Österreich im Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, ergriffen hat. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragenVertragsparteien willigen einer Verwendung ihrer Daten im Zusammenhang mit der Erfüllung der beauf- tragten Beratungsleistungen ein. 9.5 Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung in der Leis- tungen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informationen. 19.2 Die Erhebung und Verarbeitung von Auftragserteilung enthaltenen personenbezogenen Daten bestimmt sich nach §§ 1 ff. Telekommunikation-Tele- medien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) i. V. m. in Erfüllung des Beratungsauftrages von der EU-DSGVO. Näheres entnehmen Sie unseren Datenschutzhinweisen unter xxx.xx-xxxxxxxxx.xxAuftragnehmerin automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen.

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Samples: Consulting Agreement

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusam- menhang mit der Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils andere ande- re Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere ins- besondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) - auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäftsbeziehungen – geheim - ge- heim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragentra- gen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leis- tungenLeistun- gen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung Ver- wendung von Informationen. 19.2 Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten bestimmt sich nach §§ 1 ff. Telekommunikation-Tele- medienTelekommunikation- Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) i. V. m. i.V.m. der EU- DSGVO (Verordnung (EU-DSGVO) 2016/679). Näheres entnehmen Sie unseren Datenschutzhinweisen unter xxx.xx-xxxxxxxxx.xx.xxxxx://xxxx.xx/xxxxxxxxxxx/

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Samples: Telecommunications

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 17.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusam- menhang Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden bekannt wer- denden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils je- weils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere insbeson- dere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) - auch für die Zeit nach Beendigung Beendi- gung ihrer Geschäftsbeziehungen - geheim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leis- tungenLeistungen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informationen. Im Übrigen gilt das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). 19.2 17.2 Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten bestimmt sich nach §§ 1 ff. dem Telekommunikation-Tele- medienTelemedien-Datenschutz-Gesetz Datenschutzgesetz (TTDSG) i. V. m. in Verbindung mit der EU-DSGVO. Näheres entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen unter xxx.xx-xxxxxxxxx.xxDaten- schutzhinweisen xxx.x-xxx.xx/Xxxxxxxxxxx.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusam- menhang Zusammenhang mit der Vorbereitung und der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden bekannt werdenden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen der jeweils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse Geheimhaltungs- interesse besitzt (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) - auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäftsbeziehungen – geheim - ge- heim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leis- tungenLeistungen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informationen. 19.2 Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten bestimmt be- stimmt sich nach §§ 1 ff. Telekommunikation-Tele- medienTelemedien-Datenschutz-Datenschutz- Gesetz (TTDSG) i. V. m. i.V.m. der EU-DSGVODSGVO (VERORDNUNG (EU) 2016/679). Näheres entnehmen Sie unseren Datenschutzhinweisen unter xxx.xx-xxxxxxxxx.xxun- ter xxx.XxxxXxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxx.

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Samples: Telecommunications

Geheimhaltung und Datenschutz. 19.1 Die Vertragspartner sind verpflichtet20.1 Der Auftragnehmer wird, soweit nicht anders ver- einbart, alle ihnen Informationen über Geschäftsvorgänge ver- traulich behandeln, Aufzeichnungen über Geschäftsvor- gänge unterlassen, Leistungen und Arbeitsergebnisse nicht weitergeben und seine Kenntnisse über die Nut- zung der Arbeitsergebnisse durch den WDR ebenfalls vertraulich behandeln. Die Vertraulichkeitspflicht dauert auch nach dem Ende der Zusammenarbeit an. Sofern mit dem WDR nicht anders vereinbart, sind alle an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen übergebe- nen Arbeitsunterlagen und Daten sowie sämtliche davon er- stellten Kopien zurückzugeben oder nachweisbar zu ver- nichten bzw. zu löschen. Die im Zusam- menhang mit Einzelfall vereinbarten Regelungen zur Geheimhaltung sind zu beachten. 20.2 Der Auftragnehmer wird die einschlägigen landes-, bundes und europarechtlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Ist der Vorbereitung Auftragnehmer Auf- tragsverarbeiter im Sinne der Datenschutz-Grundverord- nung, muss er hinreichend Garantien für geeignete tech- nische und organisatorische Maßnahmen bieten und sich vertraglich verpflichten, personenbezogene Daten im Rahmen der Durchführung ihrer Geschäftsbeziehungen bekanntwerdenden InformationenAuftragsverarbeitung nur auf dokumen- tierte Weisung hinsichtlich Gegenstand, die nicht allgemein bekannt sind Dauer, Art und an denen Zweck der jeweils andere Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere Betriebs- Verarbeitung, Art personenbezogener Daten und Geschäftsgeheimnisse) – auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäftsbeziehungen – geheim Kategorien Betroffener zu haltenverarbeiten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gewahrt bleibt. Gesetzliche Mitteilungs- und Offenlegungspflichten bleiben ebenso unberührt wie die zur Erbringung der Leis- tungen/Lieferungen erforderliche und/oder zweckdienliche Verwendung von Informationenim Ein- zelfall vereinbarten besonderen Regelungen zum Daten- schutz sind zu beachten. 19.2 Die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten bestimmt sich nach §§ 1 ff. Telekommunikation-Tele- medien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) i. V. m. der EU-DSGVO. Näheres entnehmen Sie unseren Datenschutzhinweisen unter xxx.xx-xxxxxxxxx.xx.

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Samples: Zusätzliche Vertragsbedingungen Für Lieferungen Und Leistungen