Geheimhaltung und Datenschutz. 15.1. Der AN ist verpflichtet, nicht offenkundige Informationen, die dem AN durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, und Unterlagen, technisches und kommerzielles Wissen, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, strikt geheim zu halten. Der AN darf sie Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des AG zugänglich machen und nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung verwenden. 15.2. Der AN darf Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken nur verwenden, wenn eine schriftliche Zustimmung des AG vorliegt. Dies gilt auch für Fotografien und Pläne von Gebäuden, technischen Anlagen und Baustellen des AG. 15.3. Die Verpflichtung der Ziff. 15.1. und 15.2. gelten auch nach Ver- tragsdurchführung. 15.4. Sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen bzw. Informationen enthaltenen Wissen allgemein bekannt gewor- den ist. 15.5. Sonstige Rechte, insbesondere Eigentums-, Marken- und Urheber- rechte bleiben vorbehalten. 15.6. Xxxxxx die mit der Durchführung des Vertrags beauftragten Perso- nen des AN mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, hat der AN diese auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) zu verpflichten. 15.7. Bei einer Ferneinwahl in das IT-Netzwerk des AG, hat der AN sicherzustellen, dass Dritten kein Einblick in Dateninhalte als auch die IT-Systeme und Technologien des AG als solche gewährt wird. Die Ferneinwahl darf nur von Mitarbeitern des AN und nach Rück- sprache mit der IT-Abteilung des AG erfolgen. 15.8. Der AG ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung und in diesem Zusammenhang erhaltene Daten über den AN gem. Bundesdatenschutzgesetz zu speichern, zu verar- beiten und zu nutzen.
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Samples: Auftragsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 15.1. Der AN ist verpflichtet8.1 Alle Pläne, Zeichnungen, technischen Unterlagen und andere nicht offenkundige öffentlich zugängliche Informationen, die dem AN durch die Geschäftsbeziehung bekannt Lieferanten von ETA zur Verfügung gestellt werden, müssen vertraulich behandelt werden und Unterlagen, technisches und kommerzielles Wissen, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, strikt geheim zu halten. Der AN darf sie dürfen Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des AG nicht zugänglich machen und nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung verwendengemacht werden.
15.28.2 Ohne vorgängige schriftliche Geneh- migung von ETA ist es dem Lieferan- ten untersagt, den Namen, die Firma, das Logo oder Marken und Produkte von ETA zu Werbe- oder Referenzwe- cken zu verwenden. Der AN darf Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken nur verwenden, wenn eine schriftliche Zustimmung des AG vorliegt. Dies Dieses Verbot gilt auch für Fotografien und Pläne die Erwähnung von Gebäuden, technischen Anlagen und Baustellen des AGETA in Kundenlisten.
15.38.3 Der Lieferant verpflichtet sich, a) die von ETA erhaltenen Personendaten ausschliesslich zur Erfüllung des Ver- tragszweckes zu verwenden, b) sie streng vertraulich zu behandeln, c) sie nicht ohne vorgängige schriftliche Ein- willigung von ETA an Dritte weiterzu- geben, d) alle technischen und orga- nisatorischen Massnahmen zu ergrei- fen, um die Vertraulichkeit, Sicherheit, Verfügbarkeit und Integrität der Per- sonendaten sowie ihre Anonymisie- rung oder Vernichtung zu gewährleis- ten, sobald sie in vertraglichen, recht- lichen, buchhalterischen und steuerli- chen Angelegenheiten nicht mehr er- forderlich sind, e) ETA jede Verlet- zung der Personendaten unverzüglich bekannt zu geben, sowie f) die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze und -richtlinien einzuhalten. 9. Anwendbares Recht und Gerichts- stand
9.1 Die vorliegenden allgemeinen Ein- kaufsbedingungen und alle gestützt darauf erteilten Bestellungen von ETA unterstehen schweizerischem Recht, ohne Berücksichtigung der kollisions- rechtlichen Regeln des Internationa- len Privatrechts. Die Verpflichtung Anwendung des Übereinkommens der ZiffVereinten Nati- onen vom 11. 15.1April 1980 über Ver- träge über den internationalen Waren- kauf (CISG) ist ausgeschlossen. und 15.28. gelten auch nach Ver- tragsdurchführungConfidentialité et protection des données 8.1 Tous les plans, dessins, documents techniques et autres informations non publiques qui sont mis à la disposition du fournisseur par ETA doivent être traités de manière confidentielle et ne doivent pas être rendus accessibles à des tiers.
15.4. Sie erlischt8.2 Le fournisseur a l’interdiction d’utiliser le nom, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen bzw. Informationen enthaltenen Wissen allgemein bekannt gewor- den istla raison sociale, le logo ou les marques et produits de ETA à des fins publicitaires ou de référence (y com- pris dans des listes de clients) sans l’accord préalable écrit de ETA.
15.58.3 Le fournisseur s’engage a) à utiliser les données personnelles transmises par ETA exclusivement aux fins de l’exécution du contrat, b) à les traiter de manière strictement confidentielle, c) à ne pas les transmettre à des tiers sans accord préalable écrit de ETA, d) à prendre toutes les mesures d’ordre technique et organisationnel pour pro- téger la confidentialité, la sécurité, la disponibilité et l’intégrité des données personnelles et à garantir leur anony- misation ou leur destruction dès qu’elles ne sont plus nécessaires à des fins contractuelles, juridiques, comptables et fiscales, e) à avertir im- médiatement ETA de toute violation des données personnelles, et f) à res- pecter toutes les lois et directives ap- plicables en matière de protection des données. Sonstige Rechte9. Droit applicable et juridiction
9.1 Les présentes conditions générales d’achat ainsi que toutes les com- mandes attribuées par ETA sur la base de celles-ci sont soumises au droit suisse, insbesondere Eigentums-sans qu’il soit tenu compte des règles de conflit de lois du droit international privé. L’application de la Convention des Nations Unies du 11 avril 1980 sur les contrats de vente internationale de marchandises (CVIM) est exclue. 8. Confidentiality and data protection
8.1 All plans, Marken- und Urheber- rechte bleiben vorbehaltendrawings, technical docu- mentation and other information that are not accessible to the public and are provided to the supplier by ETA must be handled in confidence and must not be made available to third parties.
15.68.2 The supplier shall not use ETA’s name, company, logo or brands and products for advertising or reference purposes without ETA’s prior written consent. Xxxxxx die mit der Durchführung des Vertrags beauftragten Perso- nen des AN mit personenbezogenen Daten This prohibition also applies to mentioning ETA in Berührung kommen, hat der AN diese auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) zu verpflichtencustomer lists.
15.7. Bei einer Ferneinwahl 8.3 The supplier shall a) only use the per- sonal data received from ETA to fulfil the purpose of the contract, b) treat it in das IT-Netzwerk des AGstrict confidence, hat der AN sicherzustellenc) not share it with third parties without ETA’s prior writ- ten consent, dass Dritten kein Einblick in Dateninhalte als auch die IT-Systeme und Technologien des AG als solche gewährt wird. Die Ferneinwahl darf nur von Mitarbeitern des AN und nach Rück- sprache mit der IT-Abteilung des AG erfolgend) take every technical and organisational measure to ensure the confidentiality, security, availabil- ity and integrity of the personal data and ensure its anonymisation or de- struction as soon as it is no longer re- quired for contractual, legal, account- ing and fiscal matters, e) inform ETA immediately of any breach of personal data, and f) comply with the relevant applicable data protection laws and directives.
15.8. Der AG ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung und in diesem Zusammenhang erhaltene Daten über den AN gem. Bundesdatenschutzgesetz zu speichern, zu verar- beiten und zu nutzen.
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Geheimhaltung und Datenschutz. 15.116.1. Der AN ist verpflichtet, nicht offenkundige Informationen, die dem AN durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, und Unterlagen, technisches und kommerzielles Wissen, insbesondere Rezepturen, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, strikt geheim zu halten. Der AN darf sie Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des AG zugänglich machen und nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung verwenden.verwenden.
15.216.2. Der AN darf Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken nur verwenden, wenn eine schriftliche Zustimmung des AG in Textform vorliegt. Dies gilt auch für Fotografien Das Fotografieren auf den Grundstücken und Pläne in Betriebsstätten des AG sowie die Nutzung oder Veröffentlichung von Gebäuden, technischen Anlagen und Baustellen Bildern ist ohne Zustimmung des AGAG in Textform ebenfalls untersagt.
15.316.3. Der AN darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG auf die bestehende Geschäftsverbindung hinweisen. Die Verpflichtung Erwähnung oder die Werbung mit dem AG oder Produkten des AG in Veröffentlichungen des AN ist nur nach vorheriger Einholung des schriftlichen Einverständnisses des AG erlaubt.
16.4. Die Verpflichtungen der Ziff. 15.1. 14.1 und 15.2. 14.2 gelten auch nach Ver- tragsdurchführungVertragsdurchführung.
15.416.5. Sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen bzw. Informationen enthaltenen enthaltene Wissen allgemein bekannt gewor- den geworden ist.
15.516.6. Sonstige Rechte, insbesondere Eigentums-, Marken- und Urheber- rechte Urheberrechte bleiben vorbehalten.vorbehalten.
15.616.7. Xxxxxx die mit der Durchführung des Vertrags beauftragten Perso- nen Personen des AN mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, hat der AN diese auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdaten- schutzgesetz Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu verpflichten.
15.7. Bei einer Ferneinwahl in das IT-Netzwerk des AG, hat der AN sicherzustellen, dass Dritten kein Einblick in Dateninhalte als auch die IT-Systeme und Technologien des AG als solche gewährt wird. Die Ferneinwahl darf nur von Mitarbeitern des AN und nach Rück- sprache mit der IT-Abteilung des AG erfolgen.
15.8. Der AG ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung und in diesem Zusammenhang erhaltene Daten über den AN gem. Bundesdatenschutzgesetz zu speichern, zu verar- beiten und zu nutzen.
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Samples: Allgemeine Bestellbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 15.114.1. Der AN Jede Vertragspartei ist verpflichtet, alle nicht offenkundige Informationenoffenkundigen kaufmännischen und technischen Informationen (z.B. Angebotsunterlagen, Kostenvoranschläge, Konzeptionen, Pflichtenhefte, Zeichnungen, Prospekte), die dem AN ihr durch die Geschäftsbeziehung mit der anderen Partei bekannt werden, und Unterlagenals Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Es besteht darüber Einverständnis, technisches und kommerzielles Wissen, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, strikt geheim zu haltendass keine Partei das Eigentum oder sonstige Nutzungsrechte an solchen Informationen der jeweils anderen Partei aufgrund der Geschäftsverbindung oder sonst wegen konkludenten Verhalten erwirbt. Der AN Mit der Geschäftsverbindung darf sie Dritten nur mit ausdrücklicher nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG zugänglich machen und nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung verwendenjeweils anderen Partei geworben werden.
15.2. Der AN darf Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken nur verwenden, wenn eine schriftliche Zustimmung des AG vorliegt. Dies gilt auch für Fotografien und Pläne von Gebäuden, technischen Anlagen und Baustellen des AG.
15.314.2. Die Verpflichtung der Ziff. 15.1. Parteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und 15.2. gelten auch nach Ver- tragsdurchführung.
15.4. Sie erlischt, wenn ihre im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und soweit das in den überlassenen Unterlagen bzw. Informationen enthaltenen Wissen allgemein bekannt gewor- den ist.
15.5. Sonstige Rechte, insbesondere Eigentums-, Marken- und Urheber- rechte bleiben vorbehalten.
15.6. Xxxxxx die mit der dessen Durchführung des Vertrags beauftragten Perso- nen des AN mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, hat der AN diese eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdaten- schutzgesetz verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
14.3. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes die BEO GmbH von Ansprüchen Dritter frei. Soweit es sich bei den von der BEO GmbH zu verarbeitenden Daten um personenbezogene Daten handelt, wird eine Auftragsdatenverarbeitung geschlossen. Die BEO GmbH wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdatenverarbeitung und Weisungen des Kunden (BDSGz.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) beachten. Der Kunde ist verpflichtet, die Einzelheiten des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) zu verpflichtenbeachten. Der Abschluss eines AVV ist Voraussetzung für die Nutzung des entsprechenden Service. Er muss zwischen den Parteien für die gesamte Dauer der Nutzung abgeschlossen werden.
15.7. Bei einer Ferneinwahl in das IT-Netzwerk des AG, hat der AN sicherzustellen, dass Dritten kein Einblick in Dateninhalte als auch die IT-Systeme und Technologien des AG als solche gewährt wird14.4. Die Ferneinwahl darf nur von Mitarbeitern des AN Verpflichtungen nach den Ziffern 14.2 und nach Rück- sprache mit der IT-Abteilung des AG erfolgen.
15.8. Der AG ist berechtigt14.3 bestehen, personenbezogene Daten so lange Kundendaten im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung und in diesem Zusammenhang erhaltene Daten Einflussbereich der BEO GmbH liegen, auch über den AN gem. Bundesdatenschutzgesetz zu speichern, zu verar- beiten und zu nutzendas Vertragsende hinaus.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 15.113.1. Der AN wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO und das österreichische Datenschutzgesetz einhalten.
13.2. Jeder Vertragspartner sichert dem andern zu, alle im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse als vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt oder aufgrund einer rechtskräftigen oder richterlichen Entscheidung offengelegt werden müssen oder zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind.
13.3. Der AN ist verpflichtetvon der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, nicht offenkundige Informationendenen er sich bedient, entbunden. Er hat die dem AN durch Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geschäftsbeziehung bekannt werden, und Unterlagen, technisches und kommerzielles Wissen, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, strikt geheim zu haltenVerschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
13.4. Der AN darf sie Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des AG zugänglich machen und nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung verwendenerhält.
15.213.5. Der AN darf Weiterhin verpflichtet sich der AN, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken nur verwendenund Umstände, wenn eine schriftliche Zustimmung die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des AG vorliegt. Dies gilt auch für Fotografien und Pläne von Gebäuden, technischen Anlagen und Baustellen des AG.
15.3. Die Verpflichtung der Ziff. 15.1. und 15.2. gelten auch nach Ver- tragsdurchführung.
15.4. Sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen bzw. Informationen enthaltenen Wissen allgemein bekannt gewor- den ist.
15.5. Sonstige RechteWerkes zugegangen sind, insbesondere Eigentums-, Marken- und Urheber- rechte bleiben vorbehalten.
15.6. Xxxxxx auch über die mit der Durchführung des Vertrags beauftragten Perso- nen des AN mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, hat der AN diese auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) zu verpflichten.
15.7. Bei einer Ferneinwahl in das IT-Netzwerk von Klienten des AG, hat der AN sicherzustellenDritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
13.6. Weiterhin verpflichten sich die Vertragsparteien, dass Dritten kein Einblick in Dateninhalte als auch die IT-Systeme ihre Mitarbeiter und Technologien ihre eingesetzten Erfüllungsgehilfen vertraglich das Datengeheimnis im Sinne des AG als solche gewährt wird§ 6 DSG zu wahren.
13.7. Die Ferneinwahl darf nur von Mitarbeitern des AN und nach Rück- sprache mit der IT-Abteilung des AG erfolgen.
15.8Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Der AG ist berechtigt, personenbezogene Daten Ausnahmen bestehen im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung und in diesem Zusammenhang erhaltene Daten über den AN gem. Bundesdatenschutzgesetz zu speichern, zu verar- beiten und zu nutzenFalle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geheimhaltung und Datenschutz. 15.1. 16.1 Der AN ist verpflichtetKunde verpflichtet sich, nicht offenkundige Informationen, die dem AN durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, sämtliche technischen und Unterlagen, technisches und kommerzielles Wissen, insbesondere Abbildungengeschäftlichen Unterlagen (z.B. Datenträger, Zeichnungen, BerechnungenDokumente, strikt geheim Messergebnisse, Muster) sowie jede Art von technischen Mitteilungen, Kenntnissen, Erfahrungen im Zusammenhang mit diesem Servicevertrag sowie den Servicescheinen Dritten gegenüber streng vertraulich zu halten. Der AN darf sie Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des AG zugänglich machen und nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung verwendenbehandeln.
15.216.2 Kapsch verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmung der DS-GVO sowie des BDSG. Der AN darf Informationen Soweit der Kunde Daten an Kapsch weitergibt, hat er in ausschließlicher eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche erforderlichen Zustimmungen Dritter zur Datenweitergabe an Kapsch vorliegen bzw. sämtliche Datenverarbeitungsanwendungen mit dem Datenschutzrecht
16.3 Kommt es im Rahmen der Leistungserbringung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Kapsch (als Auftragsverarbeiter) im Auftrag des Kunden (als Verantwortlicher), so liegt eine Auftragsverarbeitung i.S.d Art 28 DS-GVO vor. Diese Auftragsverarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer dem gesetzlichen Ausmaß entsprechenden, einseitigen Verpflichtungserklärung über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken nur verwenden, wenn eine schriftliche Zustimmung die Verarbeitung von personenbezogenen Daten seitens Kapsch. Diese Verpflichtungserklärung wird dem Kunden von Xxxxxx nach Unterfertigung des AG vorliegt. Dies gilt auch für Fotografien und Pläne von Gebäuden, technischen Anlagen und Baustellen des AGAngebotes zugeschickt.
15.3. Die Verpflichtung 16.4 Für den Fall, dass Xxxxxx im Rahmen der Ziff. 15.1. Auftragsverarbeitung Verantwortlicher und 15.2. gelten auch nach Ver- tragsdurchführungder Kunde Auftragsverarbeiter ist, so wird i.S.d Art 28 DS-GO eine angemessene Vereinbarung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zwischen Kapsch und dem Kunden gesondert abgeschlossen.
15.4. Sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen bzw. Informationen enthaltenen Wissen allgemein bekannt gewor- den ist.
15.5. Sonstige Rechte, insbesondere Eigentums-, Marken- und Urheber- rechte bleiben vorbehalten.
15.6. Xxxxxx die mit der Durchführung des Vertrags beauftragten Perso- nen des AN mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, hat der AN diese auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) zu verpflichten.
15.7. Bei einer Ferneinwahl in das IT-Netzwerk des AG, hat der AN sicherzustellen, dass Dritten kein Einblick in Dateninhalte als auch die IT-Systeme und Technologien des AG als solche gewährt wird. Die Ferneinwahl darf nur von Mitarbeitern des AN und nach Rück- sprache mit der IT-Abteilung des AG erfolgen.
15.8. Der AG 16.5 Kapsch ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung Inhalt und Abschluss dieses Vertrages in diesem Zusammenhang erhaltene Daten Referenzlisten zu verwerten.
16.6 Mit Auftragserteilung stimmt der Kunde zu, bis zum jederzeit möglichen Widerruf, über Produktneuheiten mittels Newsletter per E-Mail oder telefonisch informiert zu werden.
16.7 Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass sein (Firmen)Name, seine Adresse sowie E-Mail-Adresse an den AN gem. Bundesdatenschutzgesetz zu speichernjeweiligen Hersteller weitergegeben wird, zu verar- beiten und zu nutzen.soweit dies für die Erfüllung des Auftrags notwendig ist
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Samples: Service Agreement
Geheimhaltung und Datenschutz. 15.110.1. Der AN ist verpflichtet, nicht offenkundige sämtliche Informationen, wie technische, kommerzielle und organisatorische Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsverbindung mit dem AG bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und während der Dauer sowie nach Be- endigung der Leistungserbringung geheim zu halten und keinem Dritten zugänglich zu machen. Davon aus- genommen sind Informationen, die dem ohne Verletzung dieser Bestimmung allgemein bekannt sind oder wer- den.
10.2. Der AN durch wird die Geschäftsbeziehung bekannt werden, Informationen und Unterlagen, technisches die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem AG zugänglich gemacht wurden oder werden, nur für die Erbringung der Leistungen für den AG verwenden. Das Gleiche gilt für die im Zusammenhang mit diesem Ver- trag entstandenen Ergebnisse, Daten und kommerzielles Wissen, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, strikt geheim zu haltenKenntnisse.
10.3. Der AN darf sie Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung verpflichtet sich, sämtliche Geschäftsge- heimnisse des AG zugänglich machen nach dem aktuellen Stand der Tech- nik gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu sichern. Hat der AN Hinweise darauf, dass unbefugte Dritte möglicherweise Kenntnisse von Geschäftsgeheimnis- sen des AG erlangt haben, so hat er unverzüglich den AG zu informieren und nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung verwendenin Abstimmung mit dem AG die erforderlichen Schritte einzuleiten.
15.210.4. Der AN darf verpflichtet sich, nach Abschluss der Leistungen alle erhaltenen Informationen, Daten, Un- terlagen und Speichermedien an den AG zurückzuge- ben. Der AN wird darüber hinaus diese Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken nur verwenden, wenn eine schriftliche Zustimmung aus seinen Datenverarbeitungsanlagen entfernen so- wie physische Dokumente nach Xxxx des AG vorliegtan die- sen zurückgeben oder die Daten endgültig löschen. Dies gilt auch für Fotografien Der AN wird die vollständige Rückgabe oder Zerstö- rung auf Verlangen des AG nachweisen und Pläne von Gebäuden, technischen Anlagen und Baustellen des AGschriftlich bestätigen.
15.310.5. Die Verpflichtung Der AN ist zur Einhaltung aller datenschutzrecht- lichen Bestimmungen in der Ziff. 15.1. und 15.2. gelten auch nach Ver- tragsdurchführungjeweils geltenden Fassung verpflichtet.
15.410.6. Sie erlischtSoweit der AN für den AG personenbezogene Daten verarbeitet, wenn und soweit das in schließen die Parteien einen Auf- tragsverarbeitungsvertrag im Einklang mit den überlassenen Unterlagen bzwVorga- ben des Art. Informationen enthaltenen Wissen allgemein bekannt gewor- den ist28 DSGVO.
15.510.7. Sonstige Rechte, insbesondere Eigentums-, Marken- und Urheber- rechte bleiben vorbehalten.
15.6. Xxxxxx die mit Für jeden Fall der Durchführung des Vertrags beauftragten Perso- nen des AN mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, hat schuldhaften Verletzung einer der Pflichten dieser Ziffer 10 schuldet der AN diese dem AG eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des jeweiligen Auftragswertes. Schadenersatzansprüche und der An- spruch auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG) zu verpflichten.
15.7. Bei einer Ferneinwahl in das IT-Netzwerk des AG, hat der AN sicherzustellen, dass Dritten kein Einblick in Dateninhalte als auch die IT-Systeme und Technologien Leistungen des AG als solche gewährt wird. Die Ferneinwahl darf nur bleiben von Mitarbeitern des AN und nach Rück- sprache mit der IT-Abteilung des AG erfolgendieser Ver- tragsstrafe unberührt.
15.8. Der AG ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung und in diesem Zusammenhang erhaltene Daten über den AN gem. Bundesdatenschutzgesetz zu speichern, zu verar- beiten und zu nutzen.
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Geheimhaltung und Datenschutz. 15.116.1. Der AN ist verpflichtet, nicht offenkundige Informationen, die dem AN durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, und Unterlagen, technisches und kommerzielles Wissen, insbesondere Rezepturen, Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, strikt geheim zu halten. Der AN darf sie Dritten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des AG zugänglich machen und nur zum Zwecke der Vertragsdurchführung verwenden.verwenden.
15.216.2. Der AN darf Informationen über eine beabsichtigte oder bestehende vertragliche Zusammenarbeit zu Referenz- oder Marketingzwecken nur verwenden, wenn eine schriftliche Zustimmung des AG in Textform vorliegt. Dies gilt auch für Fotografien Das Fotografieren auf den Grundstücken und Pläne in Betriebsstätten des AG sowie die Nutzung oder Veröffentlichung von Gebäuden, technischen Anlagen und Baustellen Bildern ist ohne Zustimmung des AGAG in Textform ebenfalls untersagt.
15.316.3. Der AN darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG auf die bestehende Geschäftsverbindung hinweisen. Die Verpflichtung Erwähnung oder die Werbung mit dem AG oder Produkten des AG in Veröffentlichungen des AN ist nur nach vorheriger Einholung des schriftlichen Einverständnisses des AG erlaubt.
16.4. Die Verpflichtungen der Ziff. 15.1. 16.1 und 15.2. 16.2 gelten auch nach Ver- tragsdurchführungVertragsdurchführung.
15.416.5. Sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Unterlagen bzw. Informationen enthaltenen enthaltene Wissen allgemein bekannt gewor- den geworden ist.
15.516.6. Sonstige Rechte, insbesondere Eigentums-, Marken- und Urheber- rechte Urheberrechte bleiben vorbehalten.vorbehalten.
15.616.7. Xxxxxx die mit der Durchführung des Vertrags beauftragten Perso- nen Personen des AN mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, hat der AN diese auf das Datengeheimnis gemäß § 5 Bundesdaten- schutzgesetz Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu verpflichten.
15.7. Bei einer Ferneinwahl in das IT-Netzwerk des AG, hat der AN sicherzustellen, dass Dritten kein Einblick in Dateninhalte als auch die IT-Systeme und Technologien des AG als solche gewährt wird. Die Ferneinwahl darf nur von Mitarbeitern des AN und nach Rück- sprache mit der IT-Abteilung des AG erfolgen.
15.8. Der AG ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung und in diesem Zusammenhang erhaltene Daten über den AN gem. Bundesdatenschutzgesetz zu speichern, zu verar- beiten und zu nutzen.
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