Gepäck Musterklauseln

Gepäck. Das Athener Übereinkommen begrenzt auch den Höchstbetrag, den wir als Beförderer bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks während der Beförderung zahlen müssen. Je nachdem, ob der Verlust oder die Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis oder ein Nicht-Schifffahrtsereignis entstanden ist, gelten unterschiedliche Haftungsgrundlagen. Kabinengepäck ist Gepäck, das der Fluggast in seiner Kabine oder anderweitig in seinem Besitz, seiner Obhut oder unter seiner Kontrolle hat. Das Gepäck schließt keine Mobilitätshilfen mit ein, die im Folgenden behandelt werden. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck umfasst Kosten, die dadurch entstehen, dass das Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Ankunft des Schiffes, auf dem das Gepäck befördert wurde oder hätte befördert werden sollen, an den Passagier zurückgegeben wird, nicht jedoch Verspätungen aufgrund von Arbeitskonflikten. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Schifffahrtsereignis hat der Reisende Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für anderes Gepäck, es sei denn, der Beförderer weist nach, dass das Ereignis ohne sein Verschulden eingetreten ist. Bei Verlust oder Beschädigung durch ein Nicht-Schifffahrtsereignis hat der Xxxx Anspruch auf eine Entschädigung durch den Beförderer von bis zu 2.250 SZR (ca. 2.400 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für Kabinengepäck und bis zu 3.375 SZR (ca. 3.600 £ oder 0.000 € per 22. Juni 2018) für anderes Gepäck, wenn er nachweist, dass das Ereignis auf ein Verschulden des Beförderers zurückzuführen ist. Alle wertvollen und wichtigen Gegenstände (z.B. Geld, Schmuck, Medikamente, zerbrechliche Gegenstände, wichtige Reise- und andere Dokumente, Video-/Kamera-/Computerausrüstung, andere Wertsachen usw.) müssen von Hand getragen werden und dürfen nicht in Ihrem Gepäck verstaut und/oder ungesichert in Ihrer Suite oder anderswo an Bord des Schiffes, in einem anderen Transportmittel oder in einer anderen Unterkunft zurückgelassen werden. Solche Gegenstände müssen besonders sorgfältig behandelt werden. Zu Ihrem Schutz müssen alle wertvollen und wichtigen Gegenstände an Bord des Schiffes oder während eines Hotelaufenthalts in Ihrer Suite oder Ihrem Hotelzimmer, sofern vorhanden, in einem Mini- Safe aufbewahrt oder bei der Rezeption Ihres Hotels hinterlegt werden, wenn diese Gegenstände nicht persönlich i...
Gepäck. Jeder Reisende darf auf eigene Gefahr Gegenstände, die er mühelos im Bereich des eigenen Platzes und ohne Belästigung der anderen Reisenden unterbringen kann, kostenlos mitnehmen und bei sich behalten (Handgepäck). Dabei gilt zu beachten, dass dieses Gepäck in einer entsprechenden Größe sein muss, um in den Ablagefächern über den Sitzplätzen sicher verstaut werden zu können. Der Weg zwischen den Sitzen muss (unter anderem aus Sicherheitsgründen) frei gehalten werden von jeglichen Gepäckstücken, ebenso die Nebensitze. Alle weiteren und größeren Gepäckstücke (sog. „Reisegepäck“) sind im Gepäck- /Laderaum des Busses zu verstauen. Dabei gilt zu beachten, dass der Kapitän (Busfahrer) das Gepäck der Reisenden verstaut, damit er die Punkte der Route, Ein- und Ausstiegorte und Zeitpunkte dabei optimal berücksichtigen kann. Reisende werden gebeten, ihr Gepäck nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen. Der Reisende hat selbst zu kontrollieren, dass seine Gepäckstücke in den Bus verladen werden und sollte daher beim Ein-, Aus- und Umladen dabei sein. Die Neubauer Reisen GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die nach dem Ausladen aus dem Bus abhandenkommen. Auch wenn wir generell danach trachten, womöglich die Busse stets auf überwachten Parkplätzen abzustellen, wird den Reisenden empfohlen, keine Wertgegenstände im Bus zurück zu lassen. Die Neubauer Reisen GmbH übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die über Nacht im Bus bleiben oder vergessen wurden. Bei Reisen, die mit Fähren kombiniert sind und bei Rundreisen, wo es zu häufigeren Hotelwechseln kommt, empfehlen wir den Reisenden, für die einzelnen Übernachtungen ein kleineres, handlicheres Gepäck zusammenzustellen, wo alle Utensilien (Kleidung, Toilette-Artikel, Medikamente etc.) für eine Übernachtung enthalten sind. Das Reisegepäck muss derart verpackt und verschlossen sein, dass der Inhalt gegen Verlust, Minderung oder Beschädigungen geschützt ist. Es wird empfohlen, die Gepäckstücke mit dem Name des Reisenden zu versehen bzw. das Gepäck derart zu kennzeichnen, dass der Reisende es eindeutig erkennen kann. Gefährliche, sperrige oder sonstige ungewöhnliche Gepäckstücke können von der Mitnahme ausgeschlossen werden. Sollten Reisende danach trachten, derartige Gepäckstücke mitzunehmen, ist dies 14 Tage vor Antritt der Reise mit der Neubauer Reisen GmbH abzuklären. Reisegepäck wird nur nach Maßgabe des verfügbaren Laderaumes mitgenommen. Wir ersuchen um Verständnis, dass Haustiere generell von der Beförderung ...
Gepäck. Handgepäck, Kinderwagen, Krankenfahrstühle, sonstige Mobilitätshilfen und sons- tige Sachen sowie kleine Tiere in Behältern, deren Mitnahme zugelassen ist, können unentgeltlich mitgeführt werden. Gleiches gilt für Assistenzhunde, wenn die Not- wendigkeit der Begleitung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann.
Gepäck. Sie dürfen keine als schädlich, gefährlich und/oder illegal bezeichneten Gegenstände (z. B. Waffen, Schusswaffen, Sprengstoffe, Drogen, Tiere, Messer, entzündliche Gegenstände usw.) in Ihrem Gepäck haben oder mit an Bord nehmen. Sie dürfen keine eigenen alkoholischen Getränke mit an Bord nehmen; aus regulatorischen Gründen dürfen Sie alkoholische Getränke während Ihres Aufenthalts an Bord des Schiffes nur von uns erwerben. Wenn wir oder der Schiffskapitän den begründeten Verdacht haben, dass Sie möglicherweise Gegenstände einer im vorstehenden Absatz genannten Art an Bord gebracht haben und während Ihres Aufenthalts an Bord in Ihrer Kabine aufbewahren, haben der Kapitän oder ein Bevollmächtigter das Recht, die betreffende Kabine zu betreten und zu durchsuchen und den betreffenden Gegenstand oder die betreffende Substanz ggf. sicherzustellen. Solche Durchsuchungen werden in jedem Fall so durchgeführt, dass die damit verbundenen Unannehmlichkeiten so weit wie möglich begrenzt werden, die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und Ihre Privatsphäre angemessen geachtet wird.
Gepäck. (b) Sperrgepäck
Gepäck. Vom Versicherten mitgenommene oder an Bord des versicherten Fahrzeugs transportierte persönliche Gegenstände. Nicht zum Gepäck gerechnet werden: Segelflugzeug, Boot, Handelsware, wissenschaftliches Material, Baustoffe, Hausrat, Pferde, Vieh.
Gepäck. Die Fahrgäste sind für ihre mitgeführten Gegenstände und Xxxxxx während der ganzen Fahrtzeit (auch im Fall der Unterbringung in den Gepäckräumen zwischen den Abteilen) verantwortlich und müssen sie unbedingt mit ihrem Namen und Vornamen versehen. Gepäckstücke dürfen weder vor die Türen und Notausgänge, noch in die Gänge gestellt werden. Es ist dem Fahrgast unter Androhung der Anwendung des Artikels 2.5. ebenfalls untersagt, die Gepäckstücke im Zug zu befestigen (Kordel, Vorhängeschloss). Mit Ausnahme der Thalys Xxxx „Neige“ und „Soleil“ kann jeder Fahrgast maximal drei Gepäckstücke mit an Bord nehmen, und zwar: - zwei Gepäckstücke mit folgenden maximalen Dimensionen: 75 x 53 x 30 cm - ein Handgepäck Die Gepäckstücke unterliegen keiner Gewichtsbegrenzung. Der Fahrgast muss jedoch in der Lage sein, sein Gepäck selbst zu tragen. Abweichend vom vorstehenden Absatz kann der Fahrgast ein sogenanntes Sondergepäck mitführen, das die Dimensionen der üblichen Gepäckstücke überschreitet, wenn das besagte Gepäckstück in einer Hülle von höchstens 2 Metern transportiert wird und nicht auf der Liste der verbotener Gegenstände steht, die auf der Website xxxxxx.xxx eingesehen werden kann. Es obliegt dem Fahrgast in der Rubrik „Nicht zulässige Gepäckstücke“ auf der Website xxxxxx.xxx zu prüfen, ob er ordnungsgemäß berechtigt ist, das besagte Sondergepäck zu mitzuführen. Im Zweifelsfall sollte sich der Reisende vor der Abreise an den Thalys- Kundendienst wenden. Sofern er ein besonderes Gepäckstück in einer Transporthülle von höchstens 2 Metern mitführt, kann der Fahrgast zusätzlich zu diesem Gepäckstück maximal ein Gepäckstück mit den Ausmaßen 75 x 53 x 30 cm und ein Handgepäck mitführen. Die Gepäckstücke unterliegen keiner Gewichtsbegrenzung. Der Fahrgast muss jedoch in der Lage sein, sein Gepäck selbst zu tragen. Bei Übergepäck oder Nichtbefolgung dieser Bedingungen kann vom Fahrgast ein Zuschlag von 30 € pro Gepäckstück gefordert werden oder es kann ihm die Fortsetzung seiner Reise an Bord dieses Zuges oder der Zutritt an Bord des Thalys-Zuges verwehrt werden, ohne dass er einen Anspruch auf Erstattung des Beförderungspreises hat. Bei einer Reise mit einem Kind ist der Fahrgast berechtigt, zusätzlich zu den drei im vorstehenden Absatz erlaubten Gepäckstücken kostenlos einen Kinderwagen mitzuführen, sofern der Kinderwagen vor dem Einstieg zusammengeklappt und ordnungsgemäß in den ausgewiesenen Staubereichen in dem Wagen untergebracht wird, in dem der Fahrgast seinen Platz...
Gepäck. (a) Der Reisende hat sein Gepäck in stabile Hand- oder Schrankkoffer zu packen, die mit Schlössern sicher festzumachen und mit Gurten oder Seilen zuzubinden sind, um zusätzlichen Schutz gegen Beschädigung oder Diebstahl zu bieten, und deutlich mit Name und Adresse des Reisenden zu beschriften sind.
Gepäck. 1) Das Gepäck darf nur persönliche Gebrauchsgegenstände enthalten. Insbesondere ist es dem Reisenden nicht gestattet, Waffen und andere gefährliche Gegenstände, Rauschmittel sowie für den
Gepäck. 1) Das Gepäck darf nur persönliche Gebrauchsgegenstände enthalten. Insbesondere ist es dem Reisenden nicht gestattet, Waffen und andere gefährliche Gegenstände, Rauschmittel sowie für den Verbrauch während der Reise bestimmte alkoholische Getränke an Bord zu nehmen. Ziffer 4 2 dieser Bedingungen findet entsprechende Anwendung. Gepäck, das insofern verbotene Gegenstände enthält, kann von der (Weiter-)Beförderung ausgeschlossen werden.