Haftungsfreistellungen Musterklauseln

Haftungsfreistellungen. Abweichend von Ziffer 7.3 AHB gelten im Rahmen und Umfang der Vertragsbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer gerichtete gesetzliche und – soweit in diesem Vertrag vereinbart – vertragliche Schadenersatzansprüche mitversichert, die sich aus einer vom Versicherungsnehmer zugunsten seiner Abnehmer ausgesprochenen Freistellungserklärung ergeben. Voraussetzung ist, dass die Ansprüche aus der Herstellung und/oder Lieferung der Produkte des Versicherungsnehmers resultieren und auf einen Fehler zurückzuführen sind, der bereits zu dem Zeitpunkt vorhanden war, als das Produkt den Herrschaftsbereich des Versicherungsnehmers verlassen hat. Liegt seitens des durch die Freistellungserklärung begünstigten Vertragspartners des Versicherungs- nehmers ein Mitverschulden/eine Mitverursachung vor, so besteht für die Freistellungserklärung nur in dem Umfang Versicherungsschutz, der dem Verschuldens-/Verursachungsanteil des Versicherungs- nehmers entspricht, auch wenn in der Vereinbarung etwas anderes bestimmt sein sollte.
Haftungsfreistellungen. Der Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang dieses Vertrages erstreckt sich auch auf gegen den Versicherungsnehmer gerichtete gesetzliche Schadenersatzansprüche, die sich aus einer vom Versicherungsnehmer zu Gunsten seiner Abnehmer ausgesprochenen Freistellungserklärung ergibt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Ansprüche aus der Herstellung oder Lieferung der Produkte bzw. aus erbrachten Arbeiten oder sonstigen Leistungen des Versicherungsnehmers resultieren und auf einem Fehler zurückzuführen sind, der nachweislich bereits zum dem Zeitpunkt vorhanden war, zu dem das Produkt den Verantwortungsbereich des Versicherungsnehmers verlassen hat bzw. zu dem der Versicherungsnehmer seine Arbeiten oder Leistungen abgeschlossen hat. Liegt seitens des durch die Freistellungserklärung begünstigten Vertragspartners ein Mitverschulden oder eine Mitverursachung vor, so besteht für die Freistellungserklärung nur in dem Umfang Versicherungsschutz, der dem Verschuldens- bzw. Verursachungsanteil des Versicherungsnehmers entspricht, auch wenn in der Vereinbarung mit dem Vertragspartner etwas anderes bestimmt ist.
Haftungsfreistellungen. Eingeschlossen sind — abweichend von Ziffer 7.4 (2) AHB — gesetzliche Haftpflichtansprüche der Versiche- rungsnehmer untereinander wegen Personen- und Sachschäden. Nicht versichert sind Mietsachschäden gemäß Teil B Ziffer 23. Eingeschlossen sind — in teilweiser Abänderung von Ziffer 7.4 (3) AHB — Haftpflichtansprüche mitversicher- ter Personen untereinander wegen
Haftungsfreistellungen. (1) Der Benutzer stellt die Gemeinde von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Be- diensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltung und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Einrichtungen stehen (einschließlich der Zugänge zu den Anlagen und Räumen).
Haftungsfreistellungen. 13.1 Sollte ein von ITM design hergestelltes Produkt Rechte Dritter verletzen, so stellt ITM design den Kunden von Ansprüchen des Schutzrechtsinhabers im nachfolgenden Umfang frei. ITM design übernimmt dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kunde ITM design unverzüglich, spätestens jedoch zu Beginn einer gerichtlichen Auseinandersetzung, schriftlich hierüber benachrichtigt und zudem ITM design schriftlich zur Durchführung aller Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen ermächtigt bzw. das prozessuale Vorgehen mit ITM design abstimmt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.