Common use of Immaterialgüterrechte Clause in Contracts

Immaterialgüterrechte. (a) Sämtliche Urheberrechte und Marken sowie Know-how an den Applikationen und Online-Plattformen der Netmaster stehen ausschliesslich Netmaster zu. Soweit die vertragsgemässe Nutzung der Applikationen und Online-Plattformen der Netmaster durch den Kunden Nutzungsrechte an Urheberrechten, Marken und/oder Know-how von Netmaster vorausgesetzt, werden diese dem Kunden nicht-exklusiv, unübertragbar und im benötigten Umfang für die Dauer der entsprechenden Vereinbarungen durch Netmaster erteilt. Vereinbart der Kunde mit Netmaster die Nutzung einer Applikation eines Dritten (vgl. Ziffer 16 AGB), so gilt dieser Abschnitt analog auch für eine solche Applikation.

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Samples: netmaster.ch, mm.devmaster.ch, toolmaster.ch

Immaterialgüterrechte. (a) Sämtliche Urheberrechte Urhaberrechte und Marken sowie Know-how an den Applikationen und Online-Plattformen der Netmaster stehen ausschliesslich Netmaster zu. Soweit die vertragsgemässe Nutzung der Applikationen und Online-Plattformen der Netmaster durch den Kunden Nutzungsrechte an UrheberrechtenUrhaberrechten, Marken und/oder Know-how von Netmaster vorausgesetzt, werden diese dem Kunden nicht-exklusiv, unübertragbar und im benötigten Umfang für die Dauer der entsprechenden Vereinbarungen durch Netmaster erteilt. Vereinbart der Kunde mit Netmaster die Nutzung einer Applikation eines Dritten (vgl. Ziffer 16 AGB), so gilt dieser Abschnitt analog auch für eine solche Applikation.

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Samples: toolmaster.ch