Common use of Immaterialgüterrechte Clause in Contracts

Immaterialgüterrechte. 33.1 Die Ergebnisse der Dienstleistungen (ein- schliesslich Softwareentwicklungen, aber ohne vorgängig bestehende Immaterialgüterrechte), welche individuell und exklusiv für den Kunden gegen Bezahlung spezifischer Kosten erbracht wurden, gehen einschliesslich der Übertragung der Schutzrechte bei vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über. 33.2 Der Kunde gewährt Sunrise unwiderruflich und kostenlos eine unbefristete, nicht widerrufbare, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweit gültige Lizenz für die Nutzung, Weiterentwick- lung, Anpassung, Änderung, Berichtigung, Verbesserung, Vermarktung und Vertreibung dieser Ergebnisse und die Schaffung daraus abgeleiteter Werke für eigene Zwecke und für andere Kunden (einschliesslich insbesondere für kommerzielle Zwecke). 33.3 Sunrise darf zudem die für die Entwicklung ver- wendeten Ideen, Verfahren und Ergebnisse frei und ohne Folgekosten verwenden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Immaterialgüterrechte. 33.1 Die Ergebnisse der Dienstleistungen (ein- schliesslich einschliesslich Softwareentwicklungen, aber ohne vorgängig bestehende beste- hende Immaterialgüterrechte), welche individuell und exklusiv für den Kunden gegen Bezahlung spezifischer spezifi- scher Kosten erbracht wurden, gehen einschliesslich der Übertragung der Schutzrechte bei vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über. 33.2 Der Kunde gewährt Sunrise unwiderruflich und kostenlos eine unbefristete, nicht widerrufbare, übertragbareüber- tragbare, unterlizenzierbare und weltweit gültige Lizenz Li- zenz für die Nutzung, Weiterentwick- lungWeiterentwicklung, AnpassungAnpas- sung, Änderung, Berichtigung, Verbesserung, Vermarktung Ver- marktung und Vertreibung dieser Ergebnisse und die Schaffung daraus abgeleiteter Werke für eigene Zwecke und für andere Kunden (einschliesslich insbesondere ins- besondere für kommerzielle Zwecke). 33.3 Sunrise darf zudem die für die Entwicklung ver- wendeten verwen- deten Ideen, Verfahren und Ergebnisse frei und ohne Folgekosten verwenden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Immaterialgüterrechte. 33.1 Die Ergebnisse der Dienstleistungen (ein- schliesslich Softwareentwicklungen, aber ohne vorgängig bestehende Immaterialgüterrechte), welche individuell und exklusiv für den Kunden gegen Bezahlung spezifischer Kosten erbracht wurden, gehen einschliesslich der Übertragung der Schutzrechte bei vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über. 33.2 Der Kunde gewährt Sunrise unwiderruflich und kostenlos eine unbefristete, nicht widerrufbarewider- rufbare, übertragbare, unterlizenzierbare und weltweit gültige Lizenz für die Nutzung, Weiterentwick- lungWei- terentwicklung, Anpassung, Änderung, BerichtigungBe- richtigung, Verbesserung, Vermarktung und Vertreibung dieser Ergebnisse und die Schaffung Schaf- fung daraus abgeleiteter Werke für eigene Zwecke und für andere Kunden (einschliesslich einschliess- lich insbesondere für kommerzielle Zwecke). 33.3 Sunrise darf zudem die für die Entwicklung ver- wendeten verwendeten Ideen, Verfahren und Ergebnisse Ergebnis- se frei und ohne Folgekosten verwenden.

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