Common use of Leistungserbringung Clause in Contracts

Leistungserbringung. 1.3.1 Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. 1.3.2 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur einem Projektkoordinator des Auftragnehmers Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern. 1.3.3 Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Raiffeisenbank Radevormwald eG Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik GmbH Tel.: 02195 - 4906 Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. 1.3.4 Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der Auftragnehmer kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung. 1.3.5 Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Auftragnehmers. 1.3.6 Für die Verwertung der von den Systemen kommenden Daten und für die damit erzielten Ergebnisse verbleibt die Verantwortung beim Kunden.

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Samples: Service Conditions

Leistungserbringung. 1.3.1 Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart27.1. Der Auftragnehmer TimeLine Neo erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung geschuldeten Leistungen nach den Grundsätzen dem bei Auftragserteilung jeweils gültigen Stand der ordnungsgemäßen BerufsausübungTechnik. 1.3.2 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt27.2. Die Mitarbeiter werden nicht Leistungserbringung erfolgt durch hinreichend qua- lifiziertes Personal von TimeLine Neo bzw. mit TimeLine Neo verbundenen Konzernunternehmen, oder durch sonstige, von TimeLine Neo als Subunternehmer zur Er- füllung der Leistungsverpflichtungen nach Maßgabe des Einzelvertrages eingesetzte Dritte. TimeLine Neo ist zum Einsatz von Subunternehmern ausdrücklich berechtigt. 27.3. TimeLine Neo ist für die Art und Weise, wie und von wem der Einzelvertrag erfüllt wird, in den Betrieb dem jeweils einzel- vertraglich vereinbarten Rahmen selbst verantwortlich. Es bestehen insofern keine Weisungsrechte des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur einem Projektkoordinator des Auftragnehmers Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeiterngegenüber dem eingesetzten Personal. 1.3.3 Der Kunde trägt das Risiko27.4. Vereinbarte Liefer- und Leistungstermine sind nur ver- bindlich, ob die wenn diese ausdrücklich als verbindlich verein- bart wurden. TimeLine Neo wird den Kunden frühzeitig über drohende Verzögerungen in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Raiffeisenbank Radevormwald eG Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik GmbH Tel.: 02195 - 4906 Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. 1.3.4 Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der Auftragnehmer kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch Bezug auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiterinformieren, von denen XxxxXxxx Neo Kenntnis erlangt. Der Auftragnehmer bestimmt Für Verzögerung, die Art und Weise TimeLine Neo nicht zu vertreten hat (z.B. aufgrund höherer Gewalt, Streik, Krieg, Unruhen, Katastrophen oder vergleichbare Fälle), ist TimeLine Neo gegenüber dem Kunden nicht verantwortlich. In diesen Fällen kann TimeLine Neo eine angemessene Verschiebung des Termins, einschließlich angemessener Fristen für die Wiederaufnahme der Leistungserbringungge- schuldeten Tätigkeiten, verlangen. 1.3.5 Ort 27.5. Sofern der Leistungserbringung istKunde im Falle von Schulungen Schulungsun- terlagen erhält, soweit nichts anderes vereinbart isträumt TimeLine Neo dem Kunden daran ein einfaches, der Sitz unwiderrufliches, zeitlich und räumlich un- beschränktes Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung für eigene Geschäftszwecke des AuftragnehmersKunden ein. Das einge- räumte Nutzungsrecht ist nicht frei übertragbar, aber in- nerhalb mit dem Kunden gemäß §§ 15 ff AktG verbunde- ner Unternehmen unterlizenzierbar. 1.3.6 Für die Verwertung der von den Systemen kommenden Daten und für die damit erzielten Ergebnisse verbleibt die Verantwortung beim Kunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungserbringung. 1.3.1 Der Kunde trägt i. Die Leistung wird gegen Entgelt erbracht. Soweit nicht anders vereinbart (z.B. in einem Angebot, das die Projekt- IPM gegenüber dem Kunden unterbreitet hat und Erfolgsverantwortungdas dieser angenommen hat oder wie in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder einer Vertragsverlängerung dargestellten „Leistungsübersicht“, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. 1.3.2 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werdenAnbieter zur Verfügung stellt) wird jede angebrochene Viertelstunde (15 Minuten) im Rahmen des vereinbarten Beratungsauftrages sowie durch einzelne, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den individuelle Aufträge (z.B. Inanspruchnahme von zusätzlichen, telefonischen Beratungsleistungen, Einzelanfragen, z.B. zur Funktionalität von Software oder Hardware im Betrieb des Kunden eingegliederterbracht. ii. Der Kunde kann nur einem Projektkoordinator des Auftragnehmers Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern. 1.3.3 Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Raiffeisenbank Radevormwald eG Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik GmbH Tel.: 02195 - 4906 Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. 1.3.4 Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der Auftragnehmer kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen stellt der IPM alle im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzenBeratung erforderlichen Informationen und Dokumente kostenlos zur Verfügung. Der Benötigt die IPM zur Erbringung der Beratungsleistung Zugang zum EDV-System des Kunden, so stellt der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise diesen Zugang sowie gegebenenfalls das EDV-System selbst der LeistungserbringungIPM kostenlos zur Verfügung. 1.3.5 Ort iii. Die IPM ist berechtigt, die Beratungsleistung ganz oder teilweise durch Dritte (Subunternehmer) erfüllen zu lassen. Die Auswahl der Leistungserbringung istMitarbeiter oder Personen, soweit nichts anderes vereinbart istdurch die Leistungen seitens IPM erbracht werden, obliegt alleine der Sitz des AuftragnehmersIPM. Sie kann Mitarbeiter oder Personen, die Leistung für die IPM erbringen, jederzeit nach eigenem Ermessen austauschen. 1.3.6 Für iv. Die IPM ist nicht für die Verwertung Richtigkeit der von den Systemen kommenden vom Kunden vorgegebener Daten und für die damit erzielten Ergebnisse verbleibt die Verantwortung beim KundenInformationen verantwortlich. v. Soweit sich nicht aus der in den jeweiligen Vertrag einbezogenen Leistungsübersicht anderes ergibt, sind Reisezeiten, insbesondere Fahrtzeiten von und zum Kunden an dessen Geschäftssitz oder zu einem sonstigen Auftragsort, als Leistungszeit zu werten. Notwendige Reisekosten, insbesondere Übernachtungskosten, werden nach entstandenem Aufwand abgerechnet. Fahrtkosten werden darüber hinaus mit den pauschalen Verbrauchskosten i.H.v. 40 Cent/Kilometer berechnet.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Leistungserbringung. 1.3.1 Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. 1.3.2 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur einem Projektkoordinator des Auftragnehmers Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern. 1.3.3 Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Raiffeisenbank Radevormwald eG Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik GmbH Tel.: 02195 (1) MEDmanagement Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH - 4906 Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. 1.3.4 Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der Auftragnehmer kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Folgenden kurz MEDmanagement - wird im Rahmen der Auftragserfüllung Leistungserbringung nach dieser Leistungsvereinbarung lediglich Handlungsempfehlungen in Bezug auf Geschäftsführungsentscheidungen unter Hinweis auf mögliche Konsequenzen und Alternativen geben und den Auftraggeber solcherart beraten. Die Entscheidungskompetenz obliegt in diesem Zusammenhang ausschließlich dem Auftraggeber. MEDmanagement wird - sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht - gegenüber den Behörden nur im Auftrag und auf Anweisung des Auftraggebers tätig und übernimmt dabei nur eine beratende und unterstützende Funktion. Dies gilt insbesondere auch für die Ausübung der MEDmanagement erteilten Steuervollmacht, d. h. MEDmanagement wird die Steuervollmacht nur auf Anweisung und mit Genehmigung des Auftraggebers ausüben. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung hinsichtlich allfälliger Steuererklärungen insbesondere hinsichtlich der Richtigkeit und der Einreichung. Bei sämtlichen Unterlagen, Informationen und Daten, die vom Auftraggeber kommend zur Verfügung gestellt werden, geht MEDmanagement davon aus, dass sie richtig, korrekt und vollständig sind, sie werden von MEDmanagement nicht überprüft und MEDmanagement übernimmt dafür keine wie immer geartete Haftung. MEDmanagement wird keinesfalls vom eigenen Bankkonto Zahlungen (z. B. zur Begleichung von Steuerverbindlichkeiten) namens des Auftraggebers vornehmen. (2) MEDmanagement berät bzw. berichtet auf Grundlage des eigenen Verständnisses der einschlägigen Steuergesetze, Bestimmungen und Entscheidungen zum jeweiligen Stichtag. Als Stichtag gilt der im Bericht oder der Stellungnahme angegebene Stichtag. Ist kein derartiger Stichtag genannt, gilt jenes Datum als Stichtag, zu dem der Bericht oder die Stellungnahme von MEDmanagement unterfertigt ist. Änderungen der Rechtslage nach dem Stichtag führen zu keinerlei Nachbesserungs- und Informationspflichten von G & X. Xxxxxx ausnahmsweise aufgrund gesonderter Vereinbarung verbindliche Auskünfte mündlich erteilt, so gilt als Stichtag im obigen Sinne der Zeitpunkt der Auskunftserteilung. (3) MEDmanagement wird für die Erbringung der Leistungen entsprechend qualifizierte Mitarbeiter einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung. 1.3.5 Ort der Leistungserbringung istDie Entscheidung, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Auftragnehmers. 1.3.6 Für die Verwertung der von den Systemen kommenden Daten und welche Mitarbeiter MEDmanagement für die damit erzielten Ergebnisse verbleibt Erbringung der Leistungen einsetzt, obliegt dem alleinigen Ermessen von MEDmanagement. MEDmanagement ist insbesondere auch berechtigt, für die Verantwortung beim KundenErbringung der Leistungen eingesetzte oder in der Leistungsvereinbarung benannte Mitarbeiter jederzeit durch andere (ebenfalls entsprechend qualifizierte) Mitarbeiter auszutauschen.

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Samples: Besondere Auftragsbedingungen (Bab)

Leistungserbringung. 1.3.1 Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. 1.3.2 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur einem Projektkoordinator des Auftragnehmers Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern. 1.3.3 Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Raiffeisenbank Radevormwald eG Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik (1) G & W Steuerberatungs GmbH Tel.: 02195 - 4906 Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. 1.3.4 Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der Auftragnehmer kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Folgenden kurz G & W - wird im Rahmen der Auftragserfüllung Leistungserbringung nach dieser Leistungsvereinbarung lediglich Handlungsempfehlungen in Bezug auf Geschäftsführungsentscheidungen unter Hinweis auf mögliche Konsequenzen und Alternativen geben und den Auftraggeber solcherart beraten. Die Entscheidungskompetenz obliegt in diesem Zusammenhang ausschließlich dem Auftraggeber. G & W wird - sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht - gegenüber den Behörden nur im Auftrag und auf Anweisung des Auftraggebers tätig und übernimmt dabei nur eine beratende und unterstützende Funktion. Dies gilt insbesondere auch für die Ausübung der G & W erteilten Steuervollmacht, d. h. G & W wird die Steuervollmacht nur auf Anweisung und mit Genehmigung des Auftraggebers ausüben. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung hinsichtlich allfälliger Steuererklärungen insbesondere hinsichtlich der Richtigkeit und der Einreichung. Bei sämtlichen Unterlagen, Informationen und Daten, die vom Auftraggeber kommend zur Verfügung gestellt werden, geht G & W davon aus, dass sie richtig, korrekt und vollständig sind, sie werden von G & W nicht überprüft und G & W übernimmt dafür keine wie immer geartete Haftung. G & W wird keinesfalls vom eigenen Bankkonto Zahlungen (z. B. zur Begleichung von Steuerverbindlichkeiten) namens des Auftraggebers vornehmen. (2) G & W berät bzw. berichtet auf Grundlage des eigenen Verständnisses der einschlägigen Steuergesetze, Bestimmungen und Entscheidungen zum jeweiligen Stichtag. Als Stichtag gilt der im Bericht oder der Stellungnahme angegebene Stichtag. Ist kein derartiger Stichtag genannt, gilt jenes Datum als Stichtag, zu dem der Bericht oder die Stellungnahme von G & W unterfertigt ist. Änderungen der Rechtslage nach dem Stichtag führen zu keinerlei Nachbesserungs- und Informationspflichten von G & X. Xxxxxx ausnahmsweise aufgrund gesonderter Vereinbarung verbindliche Auskünfte mündlich erteilt, so gilt als Stichtag im obigen Sinne der Zeitpunkt der Auskunftserteilung. (3) G & W wird für die Erbringung der Leistungen entsprechend qualifizierte Mitarbeiter einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung. 1.3.5 Ort der Leistungserbringung istDie Entscheidung, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Auftragnehmers. 1.3.6 Für die Verwertung der von den Systemen kommenden Daten und welche Mitarbeiter G & W für die damit erzielten Ergebnisse verbleibt Erbringung der Leistungen einsetzt, obliegt dem alleinigen Ermessen von G & W. G & W ist insbesondere auch berechtigt, für die Verantwortung beim KundenErbringung der Leistungen eingesetzte oder in der Leistungsvereinbarung benannte Mitarbeiter jederzeit durch andere (ebenfalls entsprechend qualifizierte) Mitarbeiter auszutauschen.

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Samples: Leistungsvereinbarung

Leistungserbringung. 1.3.1 2.1 Inhalt Die Aufgabenstellung der zu erbringenden Leistun- gen ist in der Bestellung aufgeführt. Der Kunde trägt Auftragneh- mer erhält vom Auftraggeber alle für die Projekt- Leistungser- bringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und ErfolgsverantwortungDaten, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübungdies im Vertrag vereinbart ist. 1.3.2 Soweit 2.2 Form und Umfang Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer bei der Ausführung der Leistungen konkretisierende fachli- che Hinweise mitteilen, die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugtzu be- achten hat. Die Mitarbeiter werden nicht NP.20.10.208_PL- AEB-IT - Teil I - IT-Beratungsleistungen Rezultat wykonywanej usługi należy dostarczyć w for- mie wydruku lub nadającej się do wydruku oraz na nośniku danych każdorazowo na zakończenie wy- konywania świadczenia częściowego oraz na zakończenie wykonywania całości przedmiotu um- owy. Das jeweilige Leistungsergebnis ist dem Auftragge- ber zum Ende eines Leistungsabschnitts und zum Ende der Leistungserbringung in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur einem Projektkoordinator des Auftragnehmers Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeiternausgedruckter oder ausdruckbarer Form sowie auf Datenträger zu über- geben. 1.3.3 Der Kunde trägt das Risiko2.3 Miejsce realizacji świadczenia Miejscem realizacji świadczenia usług wynikających z umowy jest siedziba Zleceniobiorcy, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Raiffeisenbank Radevormwald eG Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik GmbH Tel.: 02195 - 4906 Anforderungen und Bedürfnissen entsprecheno ile w opisie zamówienia jako miejsca realizacji świadczenia usługi nie wskazano zakładu przedsiębiorstwa Zlecenio- dawcy lub siedziby Zleceniodawcy. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassenZleceniobiorca, po uzgodnieniu ze Zleceniodawcą, może świadczyć usługi w swoich pomieszczeniach znajdujących się poza siedzibą. 1.3.4 Der Auftragnehmer entscheidet2.4 Zlecanie usług Zleceń wykonania wszelkich usług wraz z opisem przedmiotu usługi dokonuje Zleceniodawca. Do czasu rozpoczęcia wykonywania usługi, welche Mitarbeiter eingesetzt werdenZleceniobiorca ma obowiązek sprawdzić, czy usługi stanowiące przed- miot danego zlecenia zostały sprecyzowane i określone w wystarczający sposób; jeżeli nie, Zleceni- obiorca niezwłocznie informuje o tym Zleceniodawcę. 2.5 Zachowanie terminów/kontrola stanu zaawansowania wykonania usługi Uzgodnione terminy oraz okresy należy traktować jako wiążące, chyba że postanowiono inaczej. Warunkiem terminowości wykonania usługi jest jej rzeczywiste oraz zgodne z umową przekazanie. Jeżeli Zleceniobiorca poweźmie wiedzę o jakichkolwiek oko- Leistungen mit einem darstellbaren Leistungsergeb- nis, wie z.B. Gutachten, Analysen, Programmierungs- leistungen, Dokumentationen, Berichte, Spezifikatio- nen oder Konzepte, sind dem Auftraggeber in einer Ergebnispräsentation vorzustellen und behält sich deren Austausch jederzeit vorzu erläutern. 2.3 Leistungsort Leistungsort für die vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern in der Leistungsbe- schreibung nicht die Betriebsstätte oder der Sitz des Auftraggebers als Leistungsort angegeben ist. Der Auftragnehmer kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen Leistungen nach Absprache in seinen Geschäftsräumen außerhalb des Xxxxxx er- bringen. 2.4 Aufgabenstellung Die Aufgabenstellung für sämtliche Leistungen wird vom Auftraggeber vorgegeben. Zu Beginn seiner Leistungserbringung prüft der Auftragserfüllung einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Auftragnehmer, ob die Aufgabenstellung für die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer bestimmt die Art hinrei- xxxxx xxxxxxxxxx und Weise spezifiziert ist; ist dies nicht der LeistungserbringungFall, rügt er dies unverzüglich. 1.3.5 Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Auftragnehmers. 1.3.6 Für die Verwertung der von den Systemen kommenden Daten und für die damit erzielten Ergebnisse verbleibt die Verantwortung beim Kunden.

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Samples: It Consulting Agreement

Leistungserbringung. 1.3.1 Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. 1.3.2 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur einem Projektkoordinator des Auftragnehmers Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern. 1.3.3 Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Raiffeisenbank Radevormwald eG Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik (1) G & W Steuerberatungs GmbH Tel.: 02195 - 4906 Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. 1.3.4 Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der Auftragnehmer kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Folgenden kurz G & W - wird im Rahmen der Auftragserfüllung Leistungserbringung nach dieser Leistungsvereinbarung lediglich Handlungsempfehlungen in Bezug auf Geschäftsführungsentscheidungen unter Hinweis auf mögliche Konsequenzen und Alternativen geben und den Auftraggeber solcherart beraten. Die Entscheidungskompetenz obliegt in diesem Zusammenhang ausschließlich dem Auftraggeber. G & W wird - sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht - gegenüber den Behörden nur im Auftrag und auf Anweisung des Auftraggebers tätig und übernimmt dabei nur eine beratende und unterstützende Funktion. Dies gilt insbesondere auch für die Ausübung der G & W erteilten Steuervollmacht, d. h. G & W wird die Steuervollmacht nur auf Anweisung und mit Genehmigung des Auftraggebers ausüben. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung hinsichtlich allfälliger Steuererklärungen insbesondere hinsichtlich der Richtigkeit und der Einreichung. Bei sämtlichen Unterlagen, Informationen und Daten, die vom Auftraggeber kommend zur Verfügung gestellt werden, geht G & W davon aus, dass sie richtig, korrekt und vollständig sind, sie werden von G & W nicht überprüft und G & W übernimmt dafür keine wie immer geartete Haftung. G & W wird keinesfalls vom eigenen Bankkonto Zahlungen (z. B. zur Begleichung von Steuerverbindlichkeiten) namens des Auftraggebers vornehmen. (2) G & W berät bzw. berichtet auf Grundlage des eigenen Verständnisses der einschlägigen Steuergesetze, Bestimmungen und Entscheidungen zum jeweiligen Stichtag. Als Stichtag gilt der im Bericht oder der Stellungnahme angegebene Stichtag. Ist kein derartiger Stichtag genannt, gilt jenes Datum als Stichtag, zu dem der Bericht oder die Stellungnahme von G & W unterfertigt ist. Änderungen der Rechtslage nach dem Stichtag führen zu keinerlei Nachbesserungs- und Informationspflichten von G & W. Werden ausnahmsweise aufgrund gesonderter Vereinbarung verbindliche Auskünfte mündlich erteilt, so gilt als Stichtag im obigen Sinne der Zeitpunkt der Auskunftserteilung. (3) G & W wird für die Erbringung der Leistungen entsprechend qualifizierte Mitarbeiter einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung. 1.3.5 Ort der Leistungserbringung istDie Entscheidung, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz des Auftragnehmers. 1.3.6 Für die Verwertung der von den Systemen kommenden Daten und welche Mitarbeiter G & W für die damit erzielten Ergebnisse verbleibt Erbringung der Leistungen einsetzt, obliegt dem alleinigen Ermessen von G & W. G & W ist insbesondere auch berechtigt, für die Verantwortung beim KundenErbringung der Leistungen eingesetzte oder in der Leistungsvereinbarung benannte Mitarbeiter jederzeit durch andere (ebenfalls entsprechend qualifizierte) Mitarbeiter auszutauschen.

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Samples: Leistungsvereinbarung

Leistungserbringung. 1.3.1 Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung, soweit vertraglich 2.1. Wenn nichts anderes vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt bestimmt ist, wird die vertraglich vereinbarte Leistung nach TERRITORY CTR ihr Leistungsergebnis auf elektronischem Wege, etwa per E-Mail, an den Grundsätzen der ordnungsgemäßen BerufsausübungKunden liefern. 1.3.2 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt2.2. Die Mitarbeiter TERRITORY CTR setzt für Übersetzungen grundsätzlich nur Übersetzer ein, die entweder Muttersprachler der Zielsprache sind und/oder einen Universitäts- oder Fachhochschulabschluss in Übersetzung, Dolmetschen, Sprachwissenschaft oder eine entsprechende Qualifikation haben. 2.3. Die TERRITORY CTR lässt juristische Fachübersetzungen (Verträge, AGB, forensische Texte etc.) nur dann von Juristen bzw. Anwälten vornehmen, wenn dies ausdrücklich zuvor mit dem Kunden vereinbart wurde. Die TERRITORY CTR leistet keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Wenn der Kunde die Übersetzung für das vorgesehene Zielland (Verwendungsgebiet der Zielsprache) als rechtlich verbindlich erklären möchte und keine entsprechende ausdrückliche Zusage seitens der TERRITORY CTR erfolgt ist, muss er die Übersetzung eigenverantwortlich von einem Anwalt im Zielland bzw. ansonsten rechtlich prüfen lassen. Die TERRITORY CTR ist dann nicht zu einer solchen Prüfung verpflichtet. 2.4. Die TERRITORY CTR wird – sofern möglich und sinnvoll – Übersetzer für die Übersetzung einsetzen, die bereits für den Kunden tätig waren. Mit der Angebotserstellung – speziell für umfangreichere Übersetzungsleistungen – vereinbart die TERRITORY CTR mit dem Kunden die Zielgruppe des Textes in Bezug auf den Anspruch der Übersetzung (erforderliches Hintergrundwissen, Ausbildung, Anspruch der späteren Leser etc.), sodass der geeignete Übersetzer für die Übersetzung herangezogen werden kann. Weitere Möglichkeiten der Qualitätssicherung sind zwischen den Parteien abzustimmen. 2.5. Die TERRITORY CTR erbringt ihre Leistungen nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedertausschließlich durch eigenes Personal, sondern auch durch Dritte, trägt aber die Verantwortung für die Qualität der Leistung. Der Kunde kann nur einem Projektkoordinator des Auftragnehmers Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeiternstimmt der Hinzuziehung von Dritten für die von uns zu erbringenden Leistungen ausdrücklich zu. Die TERRITORY CTR wird die Hilfskräfte entsprechend schulen. Für das Verhalten dieser Hilfspersonen haftet die TERRITORY CTR wie für eigenes Personal. 1.3.3 Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Raiffeisenbank Radevormwald eG Xxxx Xxxx Xxxxxxxxx Amtsgericht Köln S.K.I.P. Datentechnik GmbH Tel.: 02195 - 4906 Anforderungen 2.6. Die TERRITORY CTR kann zur Reduzierung der Korrekturaufwände einen Übersetzungs- und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassenTerminologiespeicher (Translation Memories) einsetzen. 1.3.4 Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der Auftragnehmer kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen2.7. Der Kunde wird nachträgliche Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche (Change Requests) in der vertraglich vereinbarten Form übermitteln. Uns steht es frei, derartige Change Requests zu berücksichtigen; wir sind jedoch bereit, Änderungs- bzw. Ergänzungswünschen nachzukommen, sofern uns dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Soweit sich hierdurch der Aufwand erhöht oder Termine beeinflusst werden, hat keinen die TERRITORY CTR Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeitereine angemessene Erhöhung der Vergütung bzw. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise Verschiebung der LeistungserbringungTermine. Soweit sich dadurch der Aufwand verringert, kann der Kunde eine Kürzung der Vergütung verlangen; jedoch steht uns eine angemessene Entschädigung für den Anteil der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu, der bei der Vertragsdurchführung endgültig entfällt. 1.3.5 Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist2.8. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs sind in einem schriftlichen Nachtrag zum Vertrag, der Sitz des Auftragnehmersauch eine Regelung zur Vergütung der Leistungsänderung beinhaltet, zu vereinbaren. 1.3.6 Für die Verwertung der von den Systemen kommenden Daten und für die damit erzielten Ergebnisse verbleibt die Verantwortung beim Kunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen