Leistungserbringung. 1.3.1 Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung. 1.3.2 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur einem Projektkoordinator vom Auftragnehmer Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern. 1.3.3 Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter vom Auftragnehmer oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen. 1.3.4 Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der Auftragnehmer kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung. 1.3.5 Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz vom Auf- tragnehmer. 1.3.6 Für die Verwertung der von den Systemen kommenden Daten und für die damit erzielten Ergebnisse verbleibt die Verantwortung beim Kunden.
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Samples: Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen, Allgemeine Und Besondere Geschäftsbedingungen
Leistungserbringung. 1.3.1 Der Kunde trägt die Projekt- und ErfolgsverantwortungErfolgsverantwortung und die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Betrieb der EDV-Systeme, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart. Der Auftragnehmer NetzConcepte erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.
1.3.2 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer NetzConcepte seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur einem Projektkoordinator vom Auftragnehmer von NetzConcepte Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern.
1.3.3 Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter vom Auftragnehmer von NetzConcepte oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen.
1.3.4 Der Auftragnehmer NetzConcepte entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der Auftragnehmer NetzConcepte kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer NetzConcepte bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung.
1.3.5 NetzConcepte ist berechtigt die zur Erbringung der jeweiligen Leistung eingesetzten technischen Mittel (Hardware, Serversoftware o.ä.) selbst auszuwählen und zu ändern, soweit keine berechtigten Belange des Kunden entgegenstehen.
1.3.6 Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz vom Auf- tragnehmervon NetzConcepte.
1.3.6 1.3.7 Für die Verwertung der von den Systemen kommenden Daten und für die damit erzielten Ergebnisse verbleibt die Verantwortung beim Kunden.
1.3.8 Die ordnungsgemäße Datensicherung obliegt dem Kunden.
1.3.9 NetzConcepte ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
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Samples: Vertragsbedingungen
Leistungserbringung. 1.3.1 Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.
1.3.2 Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur einem Projektkoordinator vom Auftragnehmer des Auftragnehmers Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern.
1.3.3 Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter vom Auftragnehmer des Auftragnehmers oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen.
1.3.4 Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, werden und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der Auftragnehmer kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung.
1.3.5 Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz vom Auf- tragnehmerdes Auftragnehmers.
1.3.6 Für die Verwertung der von den Systemen kommenden Daten und für die damit erzielten Ergebnisse verbleibt die Verantwortung beim Kunden.
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Samples: General Terms and Conditions
Leistungserbringung. 1.3.1 1.3.1. Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung, soweit vertraglich nichts anderes vereinbartvereinbart ist. Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarte Leistung nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.
1.3.2 1.3.2. Soweit die Leistungen beim Kunden erbracht werden, ist allein der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden eingegliedert. Der Kunde kann nur einem Projektkoordinator vom Auftragnehmer des Auftragnehmers Vorgaben machen, nicht unmittelbar den einzelnen Mitarbeitern.
1.3.3 1.3.3. Der Kunde trägt das Risiko, ob die in Auftrag gegebenen Leistungen seinen Anforderungen und Bedürfnissen entsprechen. Über Zweifelsfragen hat er sich rechtzeitig durch Mitarbeiter vom Auftragnehmer des Auftragnehmers oder durch fachkundige Dritte beraten zu lassen.
1.3.4 1.3.4. Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Der Auftragnehmer kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Leistungserbringung durch bestimmte Mitarbeiter. Der Auftragnehmer bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung.
1.3.5 1.3.5. Ort der Leistungserbringung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz vom Auf- tragnehmerdes Auftragnehmers.
1.3.6 1.3.6. Für die Verwertung der von den Systemen kommenden Daten und für die damit erzielten Ergebnisse verbleibt die Verantwortung beim Kunden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen