Leistungserbringung. 4.1 Der Leistungsumfang wird im Vertrag geregelt. SAP verpflichtet sich, die im Vertrag genannten Leistungen entsprechend und nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu erbringen. Voraussetzung hierfür ist die ordnungsgemäße Mitwirkung des Drittanbieters (vgl.
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Leistungserbringung. 4.1 5.1. Der Leistungsumfang wird im Vertrag geregelt. SAP verpflichtet sich, die im Vertrag genannten Leistungen entsprechend und nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu erbringen. Voraussetzung hierfür ist die ordnungsgemäße Mitwirkung des Drittanbieters (vgl. Abschnitt 6).
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Leistungserbringung. 4.1 4.1. Der Leistungsumfang wird im Vertrag geregelt. SAP verpflichtet sich, die im Vertrag genannten Leistungen entsprechend und nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu erbringen. Voraussetzung hierfür ist die ordnungsgemäße Mitwirkung des Drittanbieters (vgl. § 5).
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Leistungserbringung. 4.1 4.1. Der Leistungsumfang wird im Vertrag geregelt. SAP verpflichtet sich, die im Vertrag genannten Leistungen entsprechend und nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu erbringen. Voraussetzung hierfür ist die ordnungsgemäße Mitwirkung des Drittanbieters Auftraggebers (vgl. § 5).
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