Leistungskatalog. 2.1 Es werden folgende Leistungen ausgeglichen:
Leistungskatalog. 2.1 Es werden folgende Leistungen ausgeglichen: a) Kinder- und Ausbildungszulagen gemäss den kantonalen Vorschriften; b) Geburtszulagen in Kantonen mit entsprechender Regelung. Diese Leistungen entsprechen in jedem Fall den gesetzlich vorgeschriebenen Familienzulagen (FamZG).
Leistungskatalog. 2.1. Der VM ist verpflichtet, auf der Basis der ihm erteilten Informationen und ausgehändigten Unterlagen eine angemessene Risikoanalyse, sowie ein angemessenes Deckungskonzept zu erstellen. Der VK hat erforderlichenfalls an einer Risikobesichtigung durch den VM vor Ort nach vorheriger Verständigung und Terminabsprache teilzunehmen und auf besondere Gefahren von sich aus hinzuweisen.
Leistungskatalog. 4.1 CL Fusion kann für den Kunden Dienstleistungen im Bereich Managed Services mit Schwerpunkt auf War- tungs- und Supportleistungen (zB Beratung, Auswahl, Beschaffung, Installation, Trouble-Shooting, Aus- tausch und Entsorgung), als auch Unterstützung bzw eigenständige Durchführung von österreichweiten und internationalen IT-Rollouts, sowie Leistungen im Bereich IT Organisation und Projekt Management er- bringen. Der genaue Leistungsumfang wird im Ein- zelvertrag im Sinne des Punkt 2 schriftlich festlegt. Ein Anspruch des Kunden auf darüber hinausgehen- de oder wiederkehrende Erbringung von Dienstleis- tungen besteht nicht.
Leistungskatalog. A) Weitere Leistungen von Siemens im Zusammenhang mit unseren Produkten (Version 01.2020)
Leistungskatalog. Als Anlage 1 zum Verwaltervertrag Der Leistungskatalog spezifiziert die Grundleistungen der Verwaltung (§4, Absatz 1) und grenzt diese von den besonderen Leistungen (§4, Absatz 2) ab. Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in den § 27 Absatz 1, 2 WEG aufgeführten, gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
Leistungskatalog. Das Budget des Gesundheitskontos kann als Zuschuss für folgende verauslagte Kosten verwendet werden: Für Gesundheitsartikel, z. b. rezeptfreie Medikamente, Vitaminpräparate, etc. für Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Kuren, Krankenhäuser Z. B. Infrarotmassagegerät, Rotlichtlampe, Massagematte, Heizdecke, Inhaliergerät, Einlagen, Blutdruckmessgerät, Bandagen, elektrische Zahnbürsten, glutenfreie Nahrung, etc.
Leistungskatalog. Es werden folgende Leistungen bis zum SUVA-Lohnmaximum ausgeglichen: – Kinder- und Ausbildungszulagen – Geburtszulagen in Kantonen mit entsprechender Regelung – freiwillige Geburtszulagen (CHF 500) in Kantonen ohne ent- sprechende Regelung – Erwerbsausfallentschädigung von 100% bei Wiederholungs- kursen und Zivilschutz – 50% bei Rekrutenschulen für Dienstleistende ohne Kinder und – 80% für Dienstleistende mit Kindern – Erwerbsausfallentschädigung bei Gradänderung- und Zivil- diensten von 100% bis zum 28. Tag – 50% ab dem 29. Tag für Dienstleistende ohne Kinder und – 80% für Dienstleistende mit Kindern – für Durchdiener während insgesamt maximal 300 Tagen: falls der Rekrut Durchdienerdienst leistet und nach Beendigung der Dienstperiode weiterhin beim bisherigen Arbeitgeber für mindestens 6 Monate angestellt bleibt, so hat er für die Grund- ausbildung (RS) Anspruch auf 80% des vordienstlichen Loh- nes. Die Differenz (20%) ist fällig nach Ablauf der 6 Monate und durch den Arbeitgeber geltend zu machen – Absenzentschädigung je nach Art der Absenz jeweils 1–3 Tage bei Heirat, Geburten, Todesfällen, Umzug, Infotag RS, Ausmu- sterung – Entschädigung von bis zu 3 Karenztagen à 80% des Tagesloh- nes bei Unfall (durch die SUVA nicht gedeckte Wartezeit) – Ausübung eines politischen Amtes als gewählter Stadt-, Ge- meinde-, Bezirks-, oder Kantonsrat, bis zu 10 Tagen/Jahr – Tätigkeit als ehrenamtlicher Lehrabschlussprüfungsexperte (LAP) max. bis zu 10 Tagen/Jahr. – Lohnnachgenuss beim Tod eines Arbeitnehmers; – Krankheitsbedingte Invaliditätsleistungen Die vom Arbeitgeber beanspruchten Ausgleichs-Leistungen aus diesem Katalog können mit den der Spida Familienausgleichs- kasse geschuldeten Beiträge verrechnet werden.
Leistungskatalog. Pflege-Hotline: Über die Pflege-Hotline können sich die Versi- cherte Person oder ihre Angehörigen über den aktuellen Leistungskatalog des externen Dienst- leisters informieren. Allgemeine telefonische Pflegeberatung: Die Versicherte Person und ihre Angehörigen können sich allgemein zu Fragestellungen rund um das Thema Pflegefallabsicherung telefonisch beraten lassen. Insbesondere über die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversi- cherung, weitere sozialrechtliche Ansprüche und deren Beantragung, Einstufung in Pflegegrade inklusive Widerspruchsverfahren, Anerkennung einer Schwerbehinderung inklusive Ausweisbean- tragung, Verfahren bei MDK-Begutachtung wegen Antrag auf Pflegebedürftigkeit sowie die Pflegesi- tuation nach Krankenhausentlassung oder Reha- Maßnahme und die nachfolgende ambulante oder (teil-)stationäre Versorgung. Spezielle Demenz-Beratung (telefonisch): Die Versicherte Person und ihre Angehörigen können sich telefonisch über die spezielle Situati- on von Pflegebedürftigen mit demenzieller Er- krankung informieren und beraten lassen. Pfle- gende Familienangehörige können sich über mög- liche Hilfsangebote, wie z. B. über spezielle Ent- lastungsangebote am Wohnort informieren oder beraten lassen. Bei Bedarf werden spezialisierte Fachärzte für weitergehende telefonische Beratung vermittelt. Vermittlung einer Pflegeberatung vor Ort: Bei Bedarf wird für die Versicherte Person oder ihren Angehörigen ein Pflegedienst für eine per- sönliche Pflegeberatung vor Ort vermittelt. Hierbei wird ein Pflegedienst die Pflegesituation bzw. mögliche Pflegeprobleme vor Ort feststellen und ggf. notwendige ambulante Pflegeeinsätze unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen des Pflegebedürftigen sowie erforderliche Hilfsmittel vorplanen. Vermittlung von Pflegeschulungen für Angehörige: Wird die Versicherte Person aufgrund Pflegebe- dürftigkeit Familienangehörigen gepflegt, werden spezielle Pflegeschulungen vermittelt. Vermittlung von Pflege- und Hilfsmitteln: Es werden für die Versicherte Person benötigte Pflege- und Hilfsmittel vermittelt. Diese Organisa- tionsleistung umfasst die Vermittlung von Pflege- hilfsmitteln, wie z. B. Gehhilfen, und die Recher- che und Vermittlung von präventiven Leistungser- bringern, wie z. B. Ergotherapeuten oder Physio- therapeuten für die Versicherte Person. Vermittlung von juristischer Beratung/Pflege- vorsorge: Die Versicherte Person und ihre Angehörigen können sich über die Themen Patientenverfügung oder Vorso...
Leistungskatalog. Pos. Ziff. Honorar Euro Gruppe 1: Entnahme von Untersuchungsmaterial Pos. Ziff. Honorar Euro Gruppe 2: Hämatologie und Blutsenkung Pos. Ziff. Honorar Euro Gruppe 3: Gerinnungs- und Thrombophiliediagnostik Pos. Ziff. Honorar Euro Gruppe 5: Chemische Untersuchungen Pos. Ziff. Honorar Euro Pos. Ziff. Honorar Euro Gruppe 6: Proteindiagnostik Pos. Ziff. Honorar Euro Pos. Ziff. Honorar Euro Pos. Ziff. Honorar Euro Pos. Ziff. Honorar Euro Pos. Ziff. Honorar Euro Pos. Ziff. Honorar Euro Pos. Ziff. Honorar Euro Gruppe 10: Allgemeine mikrobiologische Untersuchungen Pos. Ziff. Honorar Euro Pos. Ziff. Honorar Euro Pos. Ziff. Honorar Euro Pos. Ziff. Honorar Euro Gruppe 12: Diagnostik sonstiger Materialien Pos. Ziff. Honorar Euro Gruppe 13: Harnuntersuchungen Pos. Ziff. Honorar Euro Gruppe 14: Konkrementuntersuchungen Pos. Ziff. Honorar Euro Gruppe 15: Stuhluntersuchungen Pos. Ziff. Honorar Euro Gruppe 17: Sonstige Leistungen Pos. Ziff. Honorar Euro Gruppe 19: Mutter-Kind-Pass – Leistungen Pos. Ziff. Honorar Euro Gruppe 20: Präoperativ/peristationäre Leistungen zur statisti- schen Erfassung