Common use of Leistungszeit Clause in Contracts

Leistungszeit. 5.1 Leistungs- und Lieferzeitangaben der SWOE erfolgen nach größtmöglicher planerischer Sorgfalt; ihre Einhaltung unter- liegt jedoch der jeweiligen Auslastung und Auftragslage; ver- bindliche Termine müssen als solche ausdrücklich bezeichnet sein. Die Einhaltung - auch von verbindlichen Leistungs- und Lieferzeitangaben - setzt ferner die rechtzeitige und ord- nungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungs- und sonstigen ver- traglichen Pflichten des Kunden voraus. 5.2 Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streikmaß- nahmen oder sonstigen Beeinträchtigungen und Störungen außerhalb des Einflussbereichs der SWOE verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit angemessen, die SWOE wird den Kunden unverzüglich informieren. Bei Verzögerungen in die- sem Sinne von mehr als 8 Wochen über die vereinbarte Leis- tungszeit hinaus steht beiden Vertragspartnern das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

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Samples: Telecommunications

Leistungszeit. 5.1 Leistungs- und Lieferzeitangaben der SWOE erfolgen AVAC erfol- gen nach größtmöglicher planerischer Sorgfalt; ihre Einhaltung unter- liegt unterliegt jedoch der jeweiligen Auslastung Auslas- tung, Erschließungsbedarf und Auftragslage; ver- bindliche Termine müssen als solche ausdrücklich bezeichnet sein. Die Einhaltung - auch von verbindlichen verbind- lichen Leistungs- und Lieferzeitangaben - setzt ferner fer- ner die rechtzeitige und ord- nungsgemäße ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungs- und sonstigen ver- traglichen vertraglichen Pflichten des Kunden voraus. 5.2 Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streikmaß- nahmen Streikmaßnahmen oder sonstigen Beeinträchtigungen Beeinträchtigun- gen und Störungen außerhalb des Einflussbereichs der SWOE AVAC verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit Leistungs- zeit angemessen, die SWOE AVAC wird den Kunden unverzüglich unver- züglich informieren. Bei Verzögerungen in die- sem diesem Sinne von mehr als 8 Wochen über die vereinbarte Leis- tungszeit Leistungszeit hinaus steht beiden Vertragspartnern das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. 5.3 Im Falle von nicht eingehaltenen Kundendienst- / Installationsterminen, bei verzögerter Entstörung und verzögertem Anbieterwechsel gelten die ge- setzlichen Entschädigungszahlungen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Telekommunikationsdienstleistungen

Leistungszeit. 5.1 Leistungs- und Lieferzeitangaben der SWOE hildenMedia erfolgen nach größtmöglicher planerischer Sorgfalt; ihre Einhaltung unter- liegt unterliegt jedoch der jeweiligen Auslastung und Auftragslage; ver- bindliche verbindliche Termine bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich bezeichnet sein. Die Einhaltung - auch von verbindlichen Leistungs- und Lieferzeitangaben - setzt ferner die rechtzeitige und ord- nungsgemäße ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungs- und sonstigen ver- traglichen vertraglichen Pflichten des Kunden voraus. 5.2 Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streikmaß- nahmen Streikmaßnahmen oder sonstigen Beeinträchtigungen und Störungen außerhalb des Einflussbereichs der SWOE hildenMedia verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit angemessen, die SWOE hildenMedia wird den Kunden unverzüglich informieren. Bei Verzögerungen in die- sem diesem Sinne von mehr als 8 Wochen über die vereinbarte Leis- tungszeit Leistungszeit hinaus steht beiden Vertragspartnern das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Telekommunikationsdienstleistungen

Leistungszeit. 5.1 Leistungs- und Lieferzeitangaben der SWOE AVAC erfolgen nach größtmöglicher planerischer Sorgfalt; ihre Einhaltung unter- liegt unterliegt jedoch der jeweiligen Auslastung Auslastung, Erschließungsbedarf und Auftragslage; ver- bindliche verbindliche Termine müssen als solche ausdrücklich bezeichnet sein. Die Einhaltung - auch von verbindlichen Leistungs- und Lieferzeitangaben - setzt ferner die rechtzeitige und ord- nungsgemäße ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungs- und sonstigen ver- traglichen vertraglichen Pflichten des Kunden voraus. 5.2 Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Streikmaß- nahmen Streikmaßnahmen oder sonstigen Beeinträchtigungen und Störungen außerhalb des Einflussbereichs der SWOE AVAC verlängert sich die vereinbarte Leistungszeit angemessen, die SWOE AVAC wird den Kunden unverzüglich informieren. Bei Verzögerungen in die- sem diesem Sinne von mehr als 8 Wochen über die vereinbarte Leis- tungszeit Leistungszeit hinaus steht beiden Vertragspartnern das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. 5.3 Im Falle von nicht eingehaltenen Kundendienst- / Installationsterminen, bei verzögerter Entstörung und verzögertem Anbieterwechsel gelten die gesetzlichen Entschädigungszahlungen.

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Samples: Telecommunications