Mietzeitraum Musterklauseln

Mietzeitraum. Der Mietzeitraum erstreckt sich von der vereinbarten Übernahme des Fahrzeugs bis zur endgültigen Rückgabe. Die Mindestmietdauer beträgt ganzjährig 3 Nächte. Die Rückgabe des Fahrzeugs hat bis zu der im Mietvertrag festgehaltenen Uhrzeit zu erfolgen. Wird die Mietzeit überzogen, werden je angefangener Stunde 50€ berechnet, außer der Mieter hat die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten, wofür der Mieter die Beweislast trägt. Die Maximalgebühr je 24 Stunden verspäteter Rückgabe beträgt 500€. Entsteht der Vermieterin aufgrund einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden (z.B. entgangener Gewinn, Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters, Organisationsaufwand etc.), so behält sich die Vermieterin vor, diese Schadensersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. Wird das Mietfahrzeug vorzeitig vor dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben, ist dennoch der volle im Mietvertrag vereinbarte Mietpreis zu bezahlen. Generell besteht kein Einverständnis der Vermieterin, das Mietverhältnis automatisch in ein auf unbestimmte Zeit fortgesetztes Mietverhältnis umzuwandeln.
Mietzeitraum. Die Reiserücktrittsfonds ist mit Ablauf des Mietvertrages, Ende der Mietzeit, beendet.
Mietzeitraum. Das Mietverhältnis beginnt spätestens mit Übergabe des Mietgegenstandes.
Mietzeitraum. Die Preise der jeweils gültigen Preisliste verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten jeweils für die Miete von bis zu drei Kalendertagen oder einem Wochenende. Bei einer längeren, vorher verein- barten Mietperiode berechnet ALLES FÜRS EVENT pro Zusatztag 25 % vom Grundmietpreis. Wird das Mietgut der ALLES FÜRS EVENT nicht termingerecht zur Verfügung gestellt bzw. kommt das Mietgut aus Gründen, die die ALLES FÜRS EVENT nicht zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Termin zurück, wird automatisch eine Mietverlängerung fällig. Für jeden weiteren Tag, der über die vereinbarte Mietperiode hinausgeht, wird ein Preis in Höhe von 25 % des Grundmietpreises gemäß jeweils aktueller Preisliste berechnet. Ab 3 Tagen wird je eine weitere Mieteinheit berechnet.
Mietzeitraum. Die Mindestmietdauer beträgt ein Semester (6 Monate). Mietverträge beginnen am ersten und enden am letzen Tag eines Monats. Ein- und Auszüge vor bzw. nach Vertragsbeginn bzw. –ende sind nur nach individueller Absprache möglich und müssen dem Vermieter frühzeitig, spätestens jedoch einen Monat vorher mitgeteilt werden. Der Mietzeitraum ist je Semester auf 6 Monate wie folgt festgelegt: • Wintersemester: 01. September bis 28. Februar • Sommersemester: 01. Xxxx bis 31. August Die Mietverträge zwischen dem Mieter und dem Studentenwerk Berlin/Studentendorf Adlershof werden für den jeweiligen Mietzeitraum befristet geschlossen. Eine Kündigung des Mietvertrages seitens des Mieters vor Ablauf des im Mietvertrag vereinbarten Mietendes ist grundsätzlich nicht möglich.
Mietzeitraum. Das Datum / die Daten, an dem / denen Sie das Mietfahrzeug mieten werden, wie auf Ihrem Fahrzeug-
Mietzeitraum. Der Mietzeitraum der Liegeplätze dauert vom 1. April bis 1. Oktober; vom 1. April bis 1. April oder vom 1. Oktober bis 1. Oktober.
Mietzeitraum. 8.1 Der Mietzeitraum erstreckt sich von der vereinbarten Übernahme des Fahrzeuges bis zur endgültigen Rückgabe. Die Mindestmietdauer beträgt je nach Saison 2-7 Nächte. Dies wird bei der Buchung angezeigt. Die Rückgabe des Fahrzeuges hat bis zu der im Mietvertrag festgehaltenen Uhrzeit zu erfolgen. 8.2 Wird die Mietzeit überzogen, werden pro angefangener Stunde CHF 50.- verrechnet, bei einem Maximalbetrag von CHF 600.- für je 24 Stunden. Entsteht der Vermieterin aufgrund der verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs ein Schaden (z. Bsp entgangener Gewinn, Schadensersatzansprüche des folgenden Mieters, Organisationsaufwand Ersatzfahrzeug etc.) so behält sich die Vermieterin vor, diese Schadensersatzansprüche gegen den Mieter geltend zu machen. 8.3 Wir das Mietfahrzeug zu einem früheren Zeitpunkt als vereinbart zurückgegeben, ist dennoch der volle im Mietvertrag ausgewiesene Betrag zu bezahlen.
Mietzeitraum. Der Mietzeitraum ist die Zeit von der vereinbarten Übernahme bis zur endgültigen Rückgabe des Fahrzeugs. Die Rückgabe des Fahrzeugs hat bis zum im Mietvertrag festgelegten Zeitpunkt zu erfolgen. Bei Überziehung der Mietzeit werden je angefangener Stunde 25,00 € in Rechnung gestellt. Wird durch die Überschreitung eine Anschlussmiete verhindert, so trägt der Mieter die entstehenden Kosten. Insbesondere liegen im Falle einer solchen, verspäteten Rückgabe auch unvorhersehbare Ereignisse wie Verkehrsstau im Verantwortungsbereich des Mieters.
Mietzeitraum. Der vereinbarte Mietzeitraum beginnt mit der Abholung bei uns bzw. bei Versendung der Mietsache auf Ihren Wunsch mit der Übergabe der Mietsache an die bestimmungsgemäße Transportperson. Die Mietzeit endet mit der Übergabe/Eingang der Rücksendung der Mietsache an uns bzw. eine von uns benannte Partei.