Organe. 4.1 Die Organe des Vereines Paritätische Landeskommission in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche (PLK) sind: a) PLK-Versammlung; b) Vorstand; c) Ausschuss; d) Revisionsstelle. 4.2 Die PLK-Versammlung kann auf Antrag hin Subkommissionen bilden, welche bestimmte Aufträge ausführen. Als Subkommis- sion können auch regionale paritätische Kommissionen (PK) ein- gesetzt werden. Die Aufträge und Kompetenzen dieser Subkom- missionen werden schriftlich festgehalten und protokolliert. Die von den Subkommissionen gefällten Entscheide sind von der PLK-Versammlung zu bestätigen.
Appears in 4 contracts
Samples: Gesamtarbeitsvertrag (Gav), Gesamtarbeitsvertrag (Gav), Gesamtarbeitsvertrag