Preise. 4.1. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet. 4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen. 4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich. 4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter. 4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Geschäftsbedingungen, Geschäftsbedingungen
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pau- schalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ur- sprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemes- senes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkos- ten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Alt- material hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir ge- sondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsverein- barung angemessen zu vergüten.
3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf An- trag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwen- dung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlun- gen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderun- gen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeit- punkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsba- sis wird der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertMonat zugrunde gelegt, wenn in dem der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertrag abgeschlossen wurde.
4.23.7. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für VerpackungFahrt-, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichWegzeiten gelten als Ar- beitszeit.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1. Als massgebender Preis gilt 10.1 Der Preisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise zzgl, gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto) zu Grunde gelegt.
10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Er- messen der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertEntwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisbe- rechnung maßgeblich sind, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetzwischen Vertragsabschluss und Leistung mehr als 4 Monate liegen.
4.210.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Energiekosten, der Ölpreis je Barrel, der Erdgaspreis je m³, die Lohn- und Lohnnebenkosten gem. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Frankender einschlägigen Tarifverträge für das Elektrohandwerk, ex works die Sozialabgaben und/oder die Kosten durch Umweltauflagen erhö- hen oder absenken oder sonstige Änderungen der elektrowirt- schaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer verän- derten Kostensituation führen (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010z. B. bei Änderungen der Belastun- gen durch die EEG-Umlage). Die Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiser- höhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten für Verpackungin anderen Bereichen, Handlingetwa bei den Lohnkosten, Transporterfolgt. Bei Kostensenkungen, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVAden Energiekosten, SWICOsind vom AN die Preise zu ermäßigen, SUISA etc.) sowie soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise aus- geglichen werden. Der AN wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wäh- len, dass Kostensenkungen nicht nach für den AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden gesondert ausgewiesenals Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirk- sam werden wie Kostenerhöhungen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden 10.4 Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenom- men werden, wenn sie unvorhersehbar nach Vertragsschluss ent- standen sind und innerhalb einer angemessenen Frist dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichAG ge- genüber angezeigt und nachgewiesen werden.
4.410.5 Liegt der neue Preis auf Grund des vorgenannten Preisanpas- sungsrechts des AN 15 % oder mehr über dem ursprünglichen Preis, so ist der AG zum Rücktritt berechtigt. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten AG kann dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Prei- ses und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etcHinweis auf das bestehende Rücktrittsrecht geltend ma- chen.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1. Als massgebender Preis gilt Die aktuellen Preise/Entgelte für die Dienstleistungen der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Preise verstehen ebase ergeben sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Kosten für VerpackungÄnderung von Entgelten während der Laufzeit des Kontovertrags erfolgt nach Maßgabe des Punktes „Änderungen“ bzw. „Zinsen, HandlingEntgelte und Aufwendungen“ der All- gemeinen Geschäftsbedingungen der ebase. Das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kunde jederzeit von der ebase bzw. sofern der Kunde einen Vermittler hat, Transportvon diesem auf Anfrage kostenlos erhalten. Des Weiteren kann der Kunde das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsver- zeichnis auf der Website sowie im geschützten Bereich des Online-Banking jederzeit einsehen, Versicherungherunterladen, Installationspeichern und ausdrucken. * Sollsalden können entstehen durch Steuernachzahlungen an das Finanzamt, Schulungdurch den Einzug von Entgelten und Auslagen gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis, Anwenderun- terstützungdurch regelmäßige Einzüge (z. B. Sparplan) und den Einzug von Sollzinsen Für die Verwahrung von Einlagen auf dem Konto flex / Tagesgeldkonto zahlt der Kunde ein prozentuales Entgelt („Verwahrentgelt“) - sofern das Guthaben auf dem Konto einen von der Bank vorgegebenen Freibetrag nach Ablauf des 30. Tags (kostenfreier Zeitraum) übersteigt - gemäß den Regelungen im Preis- und Leistungsverzeichnis. Nähere Einzelheiten enthält das „Preis- und Leistungs- verzeichnis“, das bei der Depot-/Kontoeröffnung mit dem Kunde vereinbart wird. Es fallen derzeit keine Steuern an. Kunden sollten zur Klärung individueller steuerlicher Auswirkungen einen Steuerberater einschalten. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Abhängig vom jeweils gel- tenden Steuerrecht (In- oder Ausland) können bei der Auszahlung von Erträgen Kapitalertrags- und/oder sonstige Gebühren Steuern anfallen (z.z. B. LSVAWithholding Tax nach US-amerikanischem Steuerrecht), SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden gesondert ausgewiesen.
4.3und daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner Fra- gen sollte sich der Kunde an die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnetfür ihn zuständige Steuerbehörde bzw. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen änderneinen Steuerberater wenden. Dies gilt sowohl für bestellteinsbesondere, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungenwenn er im Ausland steuerpflich- tig ist.
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Samples: Depotvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1Die Preise (einschließlich ggf. Als massgebender Preis Produktionskosten) ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung, ergänzend aus der jeweils aktuellen Preisliste des Verlags, und verstehen sich jeweils in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Eine Änderung der Preisliste gilt ab Inkrafttreten auch für bereits abgeschlossene Aufträge. Eine Preiserhöhung wird jedoch frühestens drei Monate nach Bekanntgabe wirksam. Falls sich der Preis gemäss Auftragsbestätigungfür einen bereits abgeschlossenen Auftrag um mehr als 5% erhöht, kann der Auftraggeber von dem Auftrag zurücktreten; bei einem Auftrag über mehrere Anzeigen kann der Auftraggeber zurücktreten, soweit einzelne Anzeigen von der 5% übersteigenden Preiserhöhung betroffen sind. Dieser gilt als akzeptiertDer Rücktritt ist innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich zu erklären. Bei Vereinbarung eines Konzernrabatts wird den konzernverbundenen Unternehmen der Rabatt nach Maßgabe dieser Bestimmung gewährt. Konzernverbundene Unternehmen sind Unternehmen, wenn an denen das Unternehmen, mit dem der Partner nach Erhalt Konzernrabatt vereinbart wurde, direkt oder indirekt die Mehrheit der Auftragsbestätigung Stimmrechte hält. Das den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich Rabatt beanspruchende Unternehmen hat den Konzernstatus in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren geeigneter Form (z.B. LSVABestätigung eines Wirtschaftsprüfers, SWICO, SUISA etc.notarielle Bestätigung oder Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges) sowie innerhalb eines Monats nach Abschluss des Auftrages nachzuweisen. Bei späterem Nachweis ist eine rückwirkende Anerkennung für bereits geschlossene Aufträge ausgeschlossen. Mit dem Ende der Konzernverbundenheit nach dieser Bestimmung endet automatisch auch die Konzernrabattierung für das betreffende Unternehmen; das Ende der Konzernzugehörigkeit ist dem Verlag unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Preis wird zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwStVeröffentlichung der Custom Solution fällig. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner Ist Gegenstand des Auftrages die Veröffentlichung mehrerer Werbemaßnahmen, so ist der auf die einzelne Werbemaßnahmen entfallende Preis bei Veröffentlichung der jeweiligen Werbemaßnahme fällig, wenn Einzelpreise vereinbart sind, ansonsten in Höhe des Preises für die gesamte Custom Solution zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnetVeröffentlichung der ersten Werbemaßnahme. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt habenRechnungen des Verlages sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner vom Rechnungsdatum an laufenden Frist zu bezahlen. Für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wird die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichFrist für die Vorabankündigung (Pre- Notification) auf 7 Tage verkürzt.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Advertising Agreement, Werbevertrag
Preise. 4.11. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung unserer Dienstleistung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getrof- fen wurde. Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen grundsätzlich Verpackung, Fracht, Porto, Fahrtkostenpauschalen und sonstige Kosten nicht aus.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Kosten werden dem Auftraggeber berechnet. Als massgebender Preis gilt nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholun- gen von Reinigungsarbeiten, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Preis gemäss AuftragsbestätigungLeistungs- beschreibung, oder den getroffenen Vereinbarungen verlangt werden.
3. Dieser gilt als akzeptiertMusterlegungen, Probearbeiten, Materialmuster und ähnliche Vorarbeiten die vom Arbeitgeber veran- lasst sind, werden berechnet, auch wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis Auftrag nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwendenerteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnit- tes XII. gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiterentsprechend.
4.54. Preisangaben und Terminzusagen durch unsere Außendienstmitarbeiter erfolgen vorbehaltlich einer Bestätigung der Betriebsleitung/Geschäftsführung.
5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei aussergewöhnlichen Änderungen Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändernLebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies gilt sowohl für bestelltewird ihm vom Anbieter in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
6. Vom Auftraggeber/Auftragnehmer ausgesetzte Reinigungen bei der Unterhaltsreinigung, aber noch z. B. durch Urlaub, Betriebsferien etc., werden ausschließlich mit dem zurzeit geltenden Tarifstundenlohn des Gebäudereinigerhandwerks pro nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungengeleisteter Arbeitsstunde gutgeschrieben.
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Samples: Allgemeine Geschäfts , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen, Allgemeine Geschäfts , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Preise. 4.11. Als massgebender Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO netto ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.
2. Die Angebotspreise haben nur bei ungeteilter und unveränderter Bestellung Gültigkeit.
3. Xxxxxx zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als vier Monate, so ist die Broich Premium Catering GmbH berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. Das gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertinsbesondere dann, wenn die eigenen Beschaffungskosten der Partner nach Erhalt Broich Premium Catering GmbH höher sind als bei Vertragsschluss angenommen. Übersteigt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetUmfang der Preiserhöhung 7,5 % des vereinbarten Preises, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden.
4.24. Sämtliche Preise verstehen Verzögert sich in Schweizer Frankender Beginn oder Xxxxxxxx der Leistungserbringung aus Gründen, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)die nicht von der Broich Premium Catering GmbH zu vertreten sind, so ist sie berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Die Kosten für VerpackungMaßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze der Broich Premium Catering GmbH.
5. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, Handlingdie auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden sowie Mehraufwendungen, Transportdie bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, Versicherungdurch unverschuldete Transportverzögerungen, Installationnicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, Schulungsoweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der Broich Premium Catering GmbH sind, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich vom Auftraggeber zusätzlich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändernzahlen. Dies gilt sowohl insbesondere auch für bestellte, aber noch nicht gelieferte WareKosten und Gebühren zur Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Konzessionen, als auch für künftige Bestellungenanfallende Kosten und Gebühren bei der Leistungserbringung im Ausland.
6. Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung des Vertrages ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten. Für insoweit verauslagte Beträge ist die Broich Premium Catering GmbH berechtigt, eine Vorlageprovision zu berechnen. Die Broich Premium Catering GmbH ist weiter berechtigt, im Namen des Auftraggebers derartige Leistungen an Drittunternehmen zu vergeben.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.11. Als massgebender Preis gilt Es gelten immer die am Tage der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetLieferung gültigen Preise.
4.22. Sämtliche Preise verstehen Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich in Schweizer Frankenohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)ab Lager des Verkäufers.
3. Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren Vereinbarte Nebenleistungen (z.B. LSVAVerpackung, SWICOTransportkosten, SUISA etcEinbaukosten, Prüfungskosten, Rückfracht für Altaggregate und Altmotoren usw.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenzusätzlich berechnet.
4.34. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner Für Wiederverkäufer ist die zum Zeitpunkt in der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichAngabe des Kaufpreises enthaltene Preisempfehlung unverbindlich.
4.45. Der Partner verpflichtet sichFür jedes Tauschteil wird grundsätzlich Pfand nach dem aktuellen Stand zum Verkaufszeitpunkt berechnet. Wird das Altteil unmittelbar im Zeitpunkt des Verkaufs des Tauschteils zurückgegeben, Preiseso werden die Pfandbeträge (Pfand auf das Austauschteil und Gutschrift des Pfandbetrages des Altteils) automatisch miteinander verrechnet, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten ohne dass dies auf der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Sollte das Altteil jedoch nicht den Rücknahmekriterien für Altteile des Verkäufers entsprechen (beispielsweise weil Teile fehlen oder nicht mehr Instand gesetzt werden können), so wird der Verkäufer den Wertverlust des Altteils maximal in Höhe des auf das Teil fallenden Pfandbetrages einbehalten bzw. hiervon abziehen. Dieser Betrag wird dann auf der Rechnung gesondert aufgeführt.
6. Wird das Altteil nicht im Zeitpunkt des Verkaufs des Tauschteils zurückgegeben, so wird Xxxxx auf das Tauschteil erhoben und Informationen dem Käufer ein Pfandschein hierüber ausgestellt. Diesen Pfandschein kann er dann innerhalb von sechs Monaten ab Datumsausstellung auf den Pfandgutschein einlösen, sofern er ein gleiches, den Rücknahmekriterien entsprechendes Altteil an den Verkäufer zurückgibt, d.h. ihm wird dann mit Rückgabe des Altteils der Pfand wieder zurückbezahlt oder gutgeschrieben.
7. Für den Kauf von Tauschmotoren gilt Folgendes: Ergibt sich bei der Überprüfung eines im Tauschverfahren zu ersetzenden Altmotors, dass dieser nicht wiederaufbereitungsfähig ist (z.B. Rabatteaufgrund fehlender Teile oder (Teil-)Unmöglichkeit der Instandsetzung), Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men wird der dadurch entstandene Wertverlust dem Auftraggeber zusätzlich zum Listenpreis des Tauschmotors in Höhe des jeweils allgemein üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwendenPauschbetrags berechnet:
8. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellteUmsatzsteuer, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige BestellungenAltteile, wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben.
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Samples: Sales Contracts, Sales Contracts
Preise. 4.11. Als massgebender Preis gilt Für die Berechnung von Dienstleistungen gelten die Preise der Preis gemäss Auftragsbestätigungaktuell gültigen Preisliste. Dieser gilt als akzeptiert, wenn Bei Einsätzen vor Ort werden die Anfahrtskosten gem. der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetaktuell gültigen Preisliste berechnet.
4.22. Sämtliche Preise verstehen sich Bei vereinbarten Festpreisen für die Inbetriebnahme von Hard- und Software die von cs communication systems GmbH geliefert wurde gelten folgende Vereinbarungen:
2.1 Im Festpreis für Inbetriebnahme ist enthalten: * Auspacken der gelieferten Hard- und Software * Laden und installieren erforderlicher Software * Konfigurationsgespräch vor Montagebeginn, bei kompletten Kommunikationssystemen max. 1 Stunde * Montage an eine frei zugängliche Wand oder in Schweizer Frankeneinen frei zugänglichen Datenschrank * Anschaltung an ein vorhandenes, ex works funktionsfähiges und dokumentiertes Leitungsnetz * Standardprogrammierung (EXWBetriebsbereit intern, betriebsbereit extern, Teilnehmernummer) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)* Montage von Telefonen mit Standardanschlussschnüren an vorhandene, funktionsfähige und frei zugängliche Anschlussdosen * Montage von DECT-Sendern an vorhandene und funktionsfähige Anschlussdosen * Kurzeinweisung in die Grundfunktionen, bei kompletten Kommunikationssystemen max. Die 1 Stunde * Installation von max. 2 CTI-Clients auf Kundenrechnern mit einer Dauer von max. 30 Minuten * Installation von max. 2 GSM-Clients auf Kundenmobiles mit einer Dauer von max. 30 Minuten
3. Nicht im vereinbarten Festpreis enthalten sind und werden nach tatsächlichem Aufwand und Verbrauch zu den gültigen Verrechnungssätzen abgerechnet: * Demontage, Entsorgung oder Rücklieferung vorhandener Hard- und Software * Montage, Prüfung, Erweiterung, Dokumentation und Bereinigung Leitungsnetzen, Verteilern und Datenschränken * Anfahrten * Individuelle Programmierung auf Kundenwunsch * Installation von Software auf kundeneigene Hardware * Zusätzlicher Projektaufwand wie z.B. Klärungen mit Netzbetreibern, Systemadministratoren, Lieferanten anderer Gewerke, etc. * Klärung spezieller Programmierung auf Machbarkeit * Anschaltung vorhandener Einrichtungen wie Türsprechstellen, Türöffner, Faxgeräte, Wecker, etc. * Teilnahme an vom Kunden angeordneten Meetings * Wartezeiten * Freiräumen von Montagestandorten * Zusätzlicher Aufwand in der Folge fehlender Voraussetzungen, wie z.B. unfertiges Leitungsnetz, unfertiger Installationsstandort oder unfertige/noch nicht vorhandene kundenseitige Fremdprodukte * Montagematerial wie Dosen, Anschlussleisten, Kabel, Patchfelder, Patchkabel, etc. * Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten Fracht- und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung Verpackung * Entsorgen des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.Verpackungsmaterials
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen, Geschäftsbedingungen Für Die Berechnung Von Dienstleistungen
Preise. 4.1. Als massgebender Preis gilt Der Kunde schuldet der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)ebase ein jährliches Depotführungsentgelt sowie weite- re Entgelte für die im Rahmen des Depotvertrags erbrachten Finanzdienstleis- tungen gemäß dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Kosten aktuellen Preise/Entgelte für Verpackungdie Dienstleistungen der ebase ergeben sich aus dem jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Änderung von Entgelten während der Laufzeit des Depotvertrags erfolgt nach Maßgabe des Punktes „Änderungen“ bzw. „Zinsen, HandlingEntgelte und Aufwendungen“ der Allgemei- nen Geschäftsbedingungen der ebase. Das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis kann der Kunde jederzeit von der ebase bzw. sofern der Kunde einen Vermittler hat, Transportvon diesem auf Anfrage kostenlos erhalten. Des Weiteren kann der Kunde das jeweils aktuell gültige Preis- und Leistungsver- zeichnis auf der Website sowie im geschützten Bereich des Online-Banking jederzeit einsehen, Versicherungherunterladen, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3speichern und ausdrucken. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden der Investition in Finanzinstrumente können weitere Kosten und Steuern anfallen. Details können in der Regel den Verkaufsunterlagen zu dem Partner die zum Zeitpunkt jeweiligen Finanzinstrument entnommen werden. Kunden sollten zur Klärung individueller steuerlicher Auswirkungen des Erwerbs, Haltens und der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnetVeräußerung bzw. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwendenRückzahlung des jeweiligen Finanzinstruments einen Steuerberater einschal- ten. Die Bestimmungen gelten auch steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Einkünfte aus Fondsanteilen sind i. d. R. steuerpflichtig. Das Gleiche gilt für Gewinne aus dem Erwerb und der Veräußerung von Fondsanteilen. Abhängig vom jeweils geltenden Steuerrecht (In- oder Ausland) können bei der Auszahlung von Er- trägen oder Veräußerungserlösen Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen (z. B. Withholding Tax nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner US-amerikanischem Steuerrecht), die an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5daher den an den Kunden zu zahlenden Betrag mindern. Bei aussergewöhnlichen Änderungen Fragen sollte sich der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit Kunde an die Preise und Konditionen ändernfür ihn zuständige Steuerbehörde bzw. einen Steuerberater wenden. Dies gilt sowohl für bestellteinsbe- sondere, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungenwenn er im Ausland steuerpflichtig ist.
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Samples: Depotvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.110.a Die Preise gelten pro Zimmer und pro Nacht, je nach Leistungsbeschreibung teils inklusive, teils exklusive Verpflegung. Als massgebender Die Hotels sind gesetzlich verpflichtet, den jeweiligen Gesamtpreis inkl. Steuern (wie Mehr- wertsteuer) und sonstigen Preisbestandteilen (wie lokale Steuern und Abgaben) anzugeben, die jedoch lokal variieren können. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die vom Nutzer bzw. dessen Mitreisenden nach dem Kommunalrecht zusätzlich geschuldet sind, z.B. Kurtaxe.
10.b Entsprechend der Reisedaten und Aufenthaltsdauer des Nutzers wird für die verfügbaren Hotels der beste im BWH-System vorhandene Preis gilt angezeigt. Sind für die gewünschte Aufenthaltsdauer unterschiedliche Preise vorhanden, erscheint in der Preis gemäss AuftragsbestätigungHotelliste jeweils der Durchschnittspreis für das Zimmer, der beim verbindlichen Angebot des einzelnen Hotels aufgeschlüsselt wird. Dieser gilt als akzeptiertBei Vorauswahl einer Währung werden dem Nutzer die Zimmerpreise zur Orientierung zunächst unverbindlich in der gewählten Währung angezeigt. Das verbindliche Angebot für das von ihm ausgewählte Hotel zeigt den gültigen Zimmerpreis in der jeweiligen Abrechnungs- währung an. Die Buchung erfolgt zum jeweils ausgewählten Preis, wenn der Partner nach Erhalt dem Nutzer für das gewählte Reise- datum auf dem Buchungsportal angezeigt wird.
10.c Fallen dem Nutzer Unregelmäßigkeiten im Hinblick auf die Preisangaben der Auftragsbestätigung den Hotels im BWH-Buchungsportal auf, bitten wir um eine Mitteilung an BWH unter Nutzung der im Impressum des Buchungsportals genannten Kontaktdaten.
10.d Zimmerpreise, die aus einem Fremdsystem an BWH übermittelt werden, unterliegen einem permanenten Aktualisierungsverfahren durch BWH. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Xxxxxx zu dem in der Ergebnisliste angezeigten Preis nicht umgehend beanstandetlänger verfügbar sind. In diesem Falle wird der aktuelle buchbare Preis dem Nutzer bei der Abfrage auf dem BWH-Buchungsportal angezeigt.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.11. Als massgebender Der Preis gilt des Kaufgegenstandes versteht sich ab Herstellerwerk zuzüglich etwaiger Überstellungskosten und zuzüglich Umsatzsteuer (Kaufpreis). Vereinbarte Nebenleistun- gen werden zusätzlich berechnet.
2. Die im Kaufvertrag genannte Gesamtsumme ist als Kaufpreis zu zahlen, wenn eine Lieferzeit bis zu 4 Monaten vereinbart ist oder innerhalb von 4 Monaten geliefert wird. Andernfalls ändert sich der Preis gemäss AuftragsbestätigungKaufpreis im gleichen Verhältnis wie sich die Listenpreise des Verkäufers für Fahrzeug, Sonderausstattung und Überstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der Lieferung verändern. Dieser gilt als akzeptiertErhöhungen der Listenpreise zwischen der schriftlichen Kaufpreismitteilung durch den Verkäufer und der Lieferung werden nicht berechnet, wenn der Partner nach Erhalt Käufer das Fahrzeug fristgerecht abnimmt. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Summe der Auftragsbestätigung Kaufpreise für Fahrzeug und Sonderausstattung und des Entgelts für die Überstellung in der Kaufpreismittei- lung die Summe der für den Preis nicht umgehend beanstandetgleichen Umfang in der Bestellung genannten Preise um mehr als 3 % – bei vereinbarter Lieferzeit von mindestens 18 Monaten um mehr als durchschnittlich 1,5 % je Vertragshalbjahr – übersteigt. Der Rücktritt hat in Textform binnen 2 Wochen seit Zugang der Kaufpreismitteilung zu erfolgen.
4.23. Sämtliche Preise verstehen Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ändert sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt jedem Fall der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich Kaufpreis im Rah- men gleichen Verhältnis wie sich die Listenpreise des Verkäufers für Fahrzeug, Sonderausstattung und Überstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiterLieferung verändern; Ziffer 2 gilt nicht.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Neufahrzeug Verkaufsbedingungen, Neufahrzeug Verkaufsbedingungen
Preise. 4.11.1. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertDas vom Kunden für Gaslieferungen des Versorgers an die Entnahmestelle des Kunden vom Kunden an den Versorger zu zahlendem Entgelt setzt sich aus einem verbrauchsunabhängigen Grundpreis und einem ver- brauchsabhängigen Arbeitspreis (Beschaffungs- und Verwaltungskosten des Versorgers für die gelieferte Ener- gie), wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetdieser in Cent/kWh, zusammen.
4.21.2. Sämtliche Preise verstehen sich Zusätzlich zu dem in Schweizer FrankenZiffer 1.1. genannten Arbeitspreis hat der Kunde für die Gaslieferungen des Versorgers an die Entnahmestelle des Kunden an den Versorger die folgenden und vom Versorger nicht beeinflussbaren, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)selbstständigen Kostenelemente gemäß den nachfolgenden Ziffern 1.2.1. bis 1.2.6. in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Höhe zu bezahlen:
1.2.1. Die Kosten vom Versorger für Verpackungdie Versorgung des Kunden zu bezahlende Netzentgelte, Handlingdie nach der Anreizregulie- rungsverordnung (ARegV) behördlich reguliert werden und deren konkrete Höhe vom Kunden auf der Internet- seite desjenigen örtlichen Netzbetreibers eingesehen werden kann, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie in dessen Netz die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenEntnahmestelle des Kun- den liegt.
4.31.2.2. Bei Preissenkungen Die gesetzliche Bilanzierungsumlage nach § 29 Satz 2 GasNZV, die der Versorger an den Bilanzkreisverant- wortlichen und dieser an den Marktgebietsverantwortlichen abzuführen hat. Deren Höhe richtet sich danach, ob der Kunde vom Versorger über eine SLP- oder -erhöhungen werden RLM-Entnahmestelle Gas bezieht und unter www.tra- xxxxxxx.xx eingesehen werden. Aufgrund der rechnerischen Ermittlung der Bilanzierungsumlage, auf die der Versorger weder einen Einfluss hat noch nehmen darf, kann deren veröffentlichte Höhe von dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen insofern dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichKunden weiterberechneten Betrag abweichend sein.
4.41.2.3. Die Konzessionsabgabe nach der Verordnung über Konzessionsabgaben für Gas (Konzessionsabgabenver- ordnung - KAV), deren konkrete Höhe vom Kunden auf der Internetseite desjenigen örtlichen Netzbetreibers eingesehen werden kann, in dessen Netz die Entnahmestelle des Kunden liegt.
1.2.4. Das vom Versorger an den für die Entnahmestelle des Kunden verantwortlichen grundzuständigen Messstellen- betreiber (= örtlicher Netzbetreiber) abzuführende Entgelt für den Messtellenbetrieb, dessen konkrete Höhe vom Kunden auf der Internetseite desjenigen örtlichen Netzbetreibers eingesehen werden kann, in dessen Netz die Entnahmestelle des Kunden liegt.
1.2.5. Die Energiesteuer, deren Höhe in § 2 Abs. 1 Nr. 7 Energiesteuergesetz (EnergieStG) geregelt ist.
1.2.6. Die CO2-Abgabe, also die Kosten in Cent pro Kilowattstunde für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, aus dem sich auch die jeweilige Höhe der CO2-Abgabe ergibt.
1.3. Zusätzlich hat der Kunde auf den Grundpreis, den Arbeitspreis und die selbstständigen Kostenelemente nach der vorstehenden Ziffer 1.2. die gesetzliche Umsatzsteuer in ihrer jeweils aktuellen Höhe an den Versorger zu entrichten.
1.4. Für Leistungen (z. B. unterjährige Abrechnung bezüglich einer Entnahmestelle ohne registrierender Leistungs- messung oder Mahnung bei Zahlungsverzug des Kunden) oder Kosten (z. B. Sperrgebühren des Netzbetreibers oder für einen Inkassogang durch den Versorger) des Versorgers im Rahmen des mit dem Kunden bestehenden Vertrages, die nicht Gegenstand der eigentlichen Gaslieferung als solches sind, also nicht unter die vorstehen- den Ziffern 1.1. bis 1.3. fallen, ist das Preisblatt des Versorgers maßgebend. Sind in diesem für solche Leistungen oder Kosten des Versorgers im Rahmen dieses Vertrages keine Preise ausgewiesen, richten sich diese nach § 315 BGB.
1.5. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten Versorger teilt dem Kunden auf dessen Anfrage hin die Höhe der in den vorstehenden Ziffern genannten Entgelte und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etcPreise mit.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Sondervertrag Gasfix, Sondervertrag Gasfix
Preise. 4.1Preise gelten grundsätzlich laut Angebot. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss AuftragsbestätigungOnlineangebote gelten nur bei schriftlicher oder elektronischer Bestätigung von PräsenzManufak- tur. Dieser gilt als akzeptiertPräsenzManufaktur behält sich vor, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2sämtliche Preise zu ändern. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer FrankenBei Verlängerung bestehender Verträge gelten grundsätzlich die aktuellen Preise, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)über welche nordhosting online informiert. Die Kosten für Verpackungvon nordhosting angegebenen Preise enthalten weder die Telefongebühr noch die Internetgebühr bis zum nordhosting-Zugangspunkt. Bei Trafficabrech- nungen gelten die Messungen ausschließlich von PräsenzManufak- tur. Domains bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PräsenzManufaktur. Der Nutzer und PräsenzManufaktur vereinbaren ein gegenseitiges Aufrechungsverbot, Handlinges sei denn beide Seiten treffen eine gesonderte Vereinbarung. PFLICHTEN - Leistungspfiichten – Nutzungsbedingungen PräsenzManufaktur stellt einen betriebsbereit installierten Server zur Verfügung.. Für Änderungen an der Konfiguration, TransportLöschen von Daten per FTP, Versicherunghaftet der Nutzer. Eine Wiederherstellung durch Präsenz- Manufaktur – soweit PräsenzManufaktur möglich - ist kostenpfiichtig individuell nach Aufwand, Installationden nordhosting im eigenen Ermessen bestimmt. Dem Nutzer von WEBSPACE ist strengstens untersagt Download Pools zu betreiben, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (wie z.B. LSVAGames, SWICOMP3, SUISA etcWareZ, usw.) sowie ; des Weiteren dürfen keine Scripts genutzt werden, die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3den Betrieb des Servers beeinträchtigen. Bei Preissenkungen Zuwiderhandlungen behält sich Präsenz- Manufaktur vor, entsprechende Inhalte zu löschen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt jeweiligen Accounts zu schließen bzw. zu sperren. PräsenzManufaktur weist aus- drücklich darauf hin, dass es keine absolute Datensicherheit gewähr- leisten kann. Dieses insbesondere bei der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnetÜbertragung von Daten. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4PräsenzManufaktur führt keine Datensicherung für den Nutzer aus. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten Nutzer steht zur Datensicherung in Eigenverantwortung. Dieses betrifft ebenso die Sicherheit und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etcFunktionsfähigkeit der jeweiligen Daten.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 2% hinsichtlich
(a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder
(b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsbasis wird der Preis gemäss AuftragsbestätigungMonat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.7. Dieser gilt Verbrauchern als akzeptiertKunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn der Partner die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertragsabschluss zu erbringen ist.
4.23.8. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer FrankenBogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Einbauten werden im Rohrausmaß mitgemessen, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)jedoch separat verrechnet. Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenUnterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
4.33.9. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner Erfolgt die zum Zeitpunkt Abrechnung nach Aufmaßen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt habenAufmaße vereinbart, neue Preise bereits weiterzuge- benhat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerechter Einladung zu beweisen, werden bei Preissenkungen dem Partner dass die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichermittelten Ausmaße nicht richtig festgestellt wurden.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1Die in den Angeboten der Massdrei GmbH enthaltenen Preise werden erst durch schriftliche oder konkludente Annahme wirksam. Als massgebender Preis gilt Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab dem Auslieferungslager der Preis gemäss AuftragsbestätigungMassdrei GmbH. Verpackung und Frachtkosten werden gesondert berechnet. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer, die der Auftraggeber zusätzlich zu zahlen hat. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und auf Rechnung der Massdrei GmbH. Die Massdrei GmbH ist in Schweizer Frankendiesem Fall nicht verpflichtet, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die durch den Auftraggeber beauftragt werden, Mehraufwendungen durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, verschuldete oder unverschuldete Transportverzögerungen durch nicht oder nicht termin-gerechte oder nicht fachgerechte Vorleistung Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der Massdrei GmbH sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungsgrundsätzen der Massdrei GmbH in Rechnung gestellt. Sagt der Auftraggeber einen vertraglich vereinbarten Veranstaltungstermin oder Teile davon ab, so hat er an Massdrei GmbH folgende Entschädigung zu zahlen: Absage bis 29 Tage vor der Veranstaltung die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten zzgl. Mehrwertsteuer, 28. Tage bis 15. Tage vor der Veranstaltung 80% des Auftragsvolumens zzgl. Mehrwertsteuer, 14 Tage vor der Veranstaltung 100 % des vertraglichen Auftragswertes zzgl. Mehrwertsteuer. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt es ebenfalls vorbehalten, einen etwa geringeren Schaden des Auftragnehmers nachzuweisen. Zudem sind vom Auftraggeber sämtliche bei denen vom Auftragnehmer beauftragten Dritten, Leistungsträgern und Subunternehmen anfallenden Kosten für Verpackungzu übernehmen und zu bezahlen. Die Zahlungen sind fällig nach Rechnungsstellung. Falls die Veranstaltung in Folge höherer Gewalt oder in Folge von Umständen abgesagt werden muss und nicht durchgeführt werden kann, Handlingwas keine der Vertragsparteien zu vertreten hat, Transportbleibt der Auftraggeber verpflichtet, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die bis zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwStAbsage angefallen Kosten zu übernehmen und zu bezahlen. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die Weiterhin übernimmt und bezahlt der Auftraggeber bis zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt habenAbsage die der Massdrei GmbH angefallenen Spesen, neue Preise bereits weiterzuge- benFahrt-, werden bei Preissenkungen dem Partner Reise-, Unterbringungs- und Transportkosten, die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichdurch Besichtigungen, Besprechungen und Abstimmungstreffen sowie Präsentationen entstanden sind.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise. 4.1Alle Preisangaben auf der Webseite xxx.xxxxxx.xx sind Endpreise inkl. Als massgebender Preis gilt MwSt. in EURO. Für die Abgabe des verbindlichen Angebots des Kunden (Pkt. 3.) bei Online-Bestellungen gelten die am Tag der Preis gemäss AuftragsbestätigungBestellung aktuellen auf der Webseite ausgewiesenen Preise. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis Diese Preise gelten nur für Bestellungen im eCommerce (d.h. nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010für Bestellungen aus dem Katalog). Sollte sich der Umsatzsteuersatz ändern, erfolgt auch eine entsprechende Preisänderung. Aus systemtechnischen Gründen ist es möglich, dass die im Zuge der Auswahl der Waren die auf der Webseite angezeigten Preise von jenen Preisen, die im Einkaufswagen angezeigt werden, abweichen. In diesem Fall ist der verbindliche Preis jener des Einkaufswagens. Die Kosten jeweils im Katalog angegebenen Preise sind Endpreise inkl. MwSt in EURO. Conrad Electronic ist bemüht, die Preise für Verpackungdie Gültigkeitsdauer des Katalogs zu garantieren. Insbesondere für Bauteile zeigt der Markt jedoch auch extreme Preisschwankungen. Xxxxxx Electronic gibt deshalb nachträglich eingeräumte Preissenkungen wie auch Preiserhöhungen des Marktpreises weiter. Durch extreme Kursschwankungen sind auch Preiskorrekturen nach oben oder unten möglich. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, Handlingdass sich die im Katalog angegebenen Preise aus besonderen Umständen (beispielsweise Preiserhöhung oder Preisherabsetzung durch den Lieferanten) ändern. Jedenfalls werden mit Erscheinen eines neuen Katalogs alle früheren Preise ungültig. Für die Bestellung (d.h. die Abgabe des Angebots durch den Kunden) per E-Mail, TransportFax oder Post sowie bei telefonischer Bestellung gelten die am Tag der Bestellung aktuellen Tagespreise, Versicherungdie unter xxx.xxxxxx.xx oder telefonisch unter 050 – 20 40 40 abgefragt werden können. Bei Preisänderungen am Büchermarkt ist Xxxxxx Electronic aufgrund der Preisbindung zur Weitergabe von Preisänderungen gesetzlich verpflichtet. Sollten Preisangaben (auf der Webseite oder im Katalog) fehlerhaft sein, Installationwird Xxxxxx Electronic den Kunden, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren der bereits ein verbindliches Angebot (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etcPkt. 3.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt habenan Xxxxxx Electronic gerichtet hat, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4über den tatsächlichen Preis unverzüglich informieren. Der Partner verpflichtet sichKunde kann in diesem Fall sein Angebot zum mitgeteilten Preis nochmals ausdrücklich schriftlich oder konkludent durch Zahlung des vorgeschriebenen Preises bestätigen. Andernfalls ist Xxxxxx Electronic zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, Preisesollte bereits eine Vertragsannahme erfolgt sein. Ausgeschlossen sind in diesem Fall Schadenersatzansprüche, Preislisten wobei davon Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etcPersonenschäden ausgenommen sind.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leis- tungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf ange- messenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüg- lich der jeweils geltenden gesetzlichen Um- satzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Las- ten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrückli- cher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Ent- sorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten.
3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zu- mindest 10 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfak- toren wie Beschaffungskosten der zur Ver- wendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kom- missionen oder von Änderungen der natio- nalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Ver- tragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungser- bringung, sofern wir uns nicht in Verzug be- finden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsbasis wird der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertMonat zugrunde gelegt, wenn in dem der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertrag abgeschlossen wurde.
4.23.7. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für VerpackungFahrt-, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichWegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.5. Entfällt.
3.6. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 2 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.7. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und er-folgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsbasis wird der Preis gemäss AuftragsbestätigungMonat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.8. Dieser gilt Verbrauchern als akzeptiertKunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn der Partner die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertragsabschluss zu erbringen ist.
4.23.9. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer FrankenBogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Einbauten werden im Rohrausmaß mitgemessen, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)jedoch separat verrechnet. Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenUnterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
4.33.10. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner Erfolgt die zum Zeitpunkt Abrechnung nach Aufmaßen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt habenAufmaße vereinbart, neue Preise bereits weiterzuge- benhat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerechter Einladung zu beweisen, werden bei Preissenkungen dem Partner dass die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichermittelten Ausmaße nicht richtig festgestellt wurden.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hier- mit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest. 3 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Be- schaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissi- onen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsbasis wird der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertMonat zugrunde gelegt, wenn in dem der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertrag abgeschlossen wurde.
4.23.7. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für VerpackungFahrt-, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichWegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Leistungsbedingungen
Preise. 4.1Mitgeteilte Richtpreise werden nur bei Vereinbarung Vertragsgrundlage. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss AuftragsbestätigungAn Angebotspreise sind wir längstens für einen Zeitraum von 4 Monaten gebunden. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt In der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2können wir auch auf unsere Preislisten verweisen. Sämtliche Eine etwaige vom Kunden gewünschte kurzfristige Fertigstellung wird unter Berücksichtigung der hierfür notwendigen Überstundenzuschläge und der dazugehörigen Gemeinkosten von uns berechnet. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Skonto oder sonstigen Nachlass in Schweizer FrankenEuro ab Werk ausschließlich Verpackung, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)Versand- und Verladekosten sowie Fracht und Versicherung zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten Preise gelten ausschließlich für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren verarbeitungsgerecht konstruierte und gefertigte Teile. Das Entgelt für zusätzlich erforderliche Arbeiten (z.B. LSVAEntfernung von Farbe, SWICOÖl, SUISA Fett, Teer, Altmetallüberzügen etc.; nachträgliches Anbringen von Öffnungen an Hohlkörpern; Erstellung von Prüfberichten und Protokollen etc.) sowie wird individuell vereinbart. Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt nach § 315 BGB ein billiges Entgelt als vereinbart. Sunfire Solingen GmbH | Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 13.01.2022 Seite 1/6 Sunfire Solingen GmbH Xxxxxxxxxxx Xxx 00 00000 Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Geschäftsführung: Xxxxx Xxxxxx T +00 000 00 000-0 F +00 000 00 000 E xxxxxxxx@xxxxxxx.xx W xxx.xxxxxxx.xx Landesbank Baden-Württemberg IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXX000 Sitz: Solingen Amtsgericht: Wuppertal St.-Nr.: 203/118/13898 Sollten sich für die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen Preisbildung maßgebliche Faktoren (z.B. RabatteFertigungsmaterial, HändlermargenEnergie, übrige Vergütungen Betriebsstoffe, Löhne und Gehälter etc.) vertraulich zu behandeln in der Zeit vom Vertragsschluss bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung wesentlich erhöhen, dürfen wir vom Kunden zum Ausgleich von Kostensteigerungen die Vereinbarung neuer Preise verlangen und ausschliesslich im Rah- men bei Ausbleiben einer Einigung vom Vertrag zurücktreten. Bei Kostenreduzierungen bestehen diese Rechte entsprechend auf Seiten des Kunden. Mengenmäßige und andere Abweichungen der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwendenLieferung können aus technischen Gründen nicht völlig ausgeschlossen werden und sind daher vom Kunden hinzunehmen, soweit dies den Vertragszweck, insbesondere die beabsichtigte Verwendung durch den Kunden, nicht beeinträchtigt. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiterPreise dürfen in derartigen Fällen von uns entsprechend angepasst werden.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.16.1. Als massgebender Preis gilt Die Preise für Apparatur, Leitungs- und Montagematerial gelten ab Lieferwerk, ohne Verpackung, ohne Versicherung und ohne Montage am Betriebsort. Für die endgültigen Preise (Kauf, Miete, Service, Montage) sind die am Tag der Preis gemäss AuftragsbestätigungLieferung geltenden Materialpreise und Löhne maßgebend. Dieser gilt als akzeptiert, wenn Alle Preise sind in EURO angeführt und verstehen sich netto zuzüglich der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetjeweiligen Umsatzsteuer.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)6.2. Die Kosten Materialpreise (Kaufpreise für VerpackungApparaturen, HandlingLeitungs- und Montagematerial sowie einmalige Preise für Programmüberlassung) unterliegen einer Anpassung in dem Ausmaß, Transportin dem sich aufgrund der von der Unabhängigen Schiedskommission beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auf Vorschlag des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs genehmigten Struktur einer Preisgleitformel für den Telekommunikationsbereich, VersicherungVariante IV, InstallationPreiserhöhungen ergeben. Die Montagepreise basieren auf dem kollektivvertraglichen Mindestlohn eines Arbeitnehmers der Beschäftigungsgruppe D (Grundstufe) der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und unterliegen bei einer Änderung desselben einer Richtigstellung im gleichen Ausmaß.
6.3. Das Serviceentgelt gründet sich auf den am Abschlusstag dieses Vertrages geltenden kollektivvertraglichen Mindestlohn eines Facharbeiters der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs, SchulungBeschäftigungsgruppe D (Grundstufe); es unterliegt bei einer Änderung desselben einer Richtigstellung im gleichen Ausmaß. Die Miete gründet sich auf die am Abschlusstag dieses Vertrages geltenden Preise für Apparaturen und Ersatzteile und auf den kollektivvertraglichen Mindestlohn eines Facharbeiters der Elektroindustrie Österreichs, Anwenderun- terstützungBeschäftigungsgruppe D (Grundstufe); sie unterliegt bei einer Änderung derselben einer Anpassung in dem Ausmaß, sonstige Gebühren (z.B. LSVAin dem sich aufgrund der von der Unabhängigen Schiedskommission beim BMfwA auf Vorschlag des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs genehmigten Struktur einer Preisgleitformel für den Tele- kommunikationsbereich, SWICOVariante IV, SUISA etcPreiserhöhungen ergeben.)
6.4. Alle Arbeiten, die über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgehen sowie die zum Zeitpunkt Errichtung des Leitungsnetzes, verrechnet Atos nach tatsächlichem Aufwand an Material und Arbeits- und Wegzeit zu den bei Arbeitsdurchführung geltenden Materialpreisen und Montagesätzen aufgrund der Rechnungs- stellung gültige MwStvom Kunden bestätigten Stundennachweise. werden gesondert ausgewiesenHinsichtlich der Montagesätze gelangen die Sätze für „Montage-, Inbetriebsetzungs- und Servicetechniker“ (je nach System entweder für teilelektronische oder für vollelektronische Systeme) zur Anwendung.
4.36.5. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen Pauschalmontagen wird dem Kunden zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von EUR 70,-- verrechnet.
6.6. Bei Bestellungen mit einem Auftragswert unter EUR 300,-- wird dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von EUR 40,-- verrechnet
6.7. Die Verpackung und Zustellung werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Aus dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise Titel Transport und Verpackung wird dem Kunden, abhängig vom Auftragsvolumen und Lieferort, ein bestimmter Prozentsatz vom Auftragswert (exkl. Dienstleistung) gemäß folgender Tabelle verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net< 00.000€ 1,5% (min. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.415 €) 2% (min. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen 30 €) 6% (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.min. 100 €) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden>= 00.000€ 1% (max. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.50.000 €) 1,5% (max. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern0.000 €) 4% (max. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.20.000 €)
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Samples: Service Agreement
Preise. 4.1. Als massgebender Preis gilt Die Entgelte für die Lieferungen/Dienstleistungen der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertEdekabank ergeben sich aus den bei Vertragsabschluss gültigen Preisen, wenn die in den Rahmenvereinbarungen, Leistungsscheinen, Preisverzeichnissen oder in individuellen Angeboten genannt sind, sowie aus den Händlerbedingungen – Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)deutschen Kreditwirtschaft. Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) Entgelte werden dem Vertragspartner aufgrund des vom Vertragspartner zu erteilenden Lastschriftmandats per SEPA-Lastschrift belastet. Die Edekabank stellt dem Vertragspartner die Rechnungen grundsätzlich in einem Kundenportal zur Abholung bereit. Der Vertragspartner wird die Rechnungen sowie die zum Zeitpunkt nachfolgend genannten Vorabinformationen unverzüglich während der Rechnungs- stellung gültige MwStüblichen Geschäftszeiten vom Kundenportal abholen und damit den Zugang dieser Dokumente sicherstellen. werden gesondert ausgewiesen.
4.3Verletzt der Vertragspartner diese Pflicht schuldhaft, ist er nicht berechtigt, sich auf den fehlenden Zugang der Dokumente zu berufen. Die durch die Bank zur Verfügung gestellten Informationen/Rechnungen gelten am folgenden Werktag nach Zugänglichmachung im Kundenportal als zugestellt. Verlangt der Vertragspartner statt der Bereitstellung im Kundenportal eine postalische Versendung der Dokumente, ist diese kostenpflichtig. Die Edekabank wird dem Vertragspartner vor dem Fälligkeitstag einer SEPA-Lastschrift eine Vorabinformation (Pre-Notification), die den Lastschriftbetrag und den Fälligkeitstag der SEPA-Lastschrift benennt, in dem Kundenportal zur Abholung bereitstellen. Die Vorabinformation erfolgt regelmäßig als Teil der Rechnung. Die Frist für die Vorabinformation gegenüber dem Vertragspartner beträgt mindestens einen Tag vor dem Fälligkeitstag der SEPA-Lastschrift. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner unbegründeter Rücklastschrift von eingezogenen Entgelten kann nach vorheriger erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnetSperrung des Terminals und eine Berechnung des entstandenen Schadens erfolgen. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt habenFür den Fall des Zahlungsverzugs des Vertragspartners ist die Edekabank berechtigt, neue Preise bereits weiterzuge- benfür jede auf die erste, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichkostenfreie Mahnung erforderliche folgende Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von jeweils EUR 2,50 zu erheben.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Preise. 4.16.1. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Alle Preise verstehen sich netto, ab Werk, in Schweizer Franken, ex works ohne irgendwelche Abzüge, zuzüglich Mehrwertsteuer (EXWMwSt.) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)und öffentliche Abgaben in Übereinstimmung mit Xxxx. Die Kosten 6.4.
6.2. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. für Verpackung, Handling, TransportFracht, Versicherung, InstallationAusfuhr-, SchulungDurchfuhr-, Anwenderun- terstützungEinfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen, sonstige Gebühren gehen zu Lasten des Bestellers.
6.3. Ohne anderslautende Vereinbarung sind Preisangebote für Nachbestellungen nicht verbindlich.
6.4. Steuern, einschliesslich MwSt., Abgaben, Gebühren, Sozialversicherungsbeiträge und dergleichen, welche WMF oder ihr Personal im Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen Erfüllung zu entrichten hat, sowie die damit verbundenen administrativen Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
6.5. WMF behält sich das Recht vor, die Preise für solche Lieferungen und Leistungen anzupassen, wenn die Lohnansätze oder Materialpreise sich zwischen der Abgabe des bindenden Angebots, der Auftragsbestätigung oder des Vertragsschlusses und der Erbringung der vertraglichen Leistungen ändern. Eine angemessene Preisanpassung erfolgt ausserdem, wenn:
a) die Lieferfrist nachträglich aus einem der in Ziff. 10.4 genannten Gründe verlängert wird;
b) Art und Umfang der vereinbarten Leistungen eine Änderung erfahren haben;
c) das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die vom Besteller gelieferten Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren.
6.6. Mit der Änderungsbestätigung gemäss Ziff. 3.5 verpflichtet sich der Besteller für die dadurch entstandenen Mehrkosten (z.B. LSVAMaterialkosten, SWICOArbeitsaufwand, SUISA etc.) sowie nebst dem ursprünglich vereinbarten Preis vollumfänglich aufzukommen. Der Besteller bleibt an den Vertrag gebunden bzw. die zum Zeitpunkt durch die Änderung bewirkte Preisanpassung berechtigt ihn keinesfalls vom Vertrag zurückzutreten.
6.7. Allfällige Montagekosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bestellers. Beauftragt Letzterer WMF mit der Rechnungs- stellung gültige MwStMontage, so werden diese Kosten separat in der Auftragsbestätigung bzw. werden gesondert dem Vertrag ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Alle von As genannten Preise verstehen sich in Schweizer Frankenab Lager As, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren exklusive Versandkosten (z.B. LSVAfür Transport und Versicherung) und ARA-Kosten. As ist berechtigt ortsübliche Entgelte für Verpackung und Versand sowie für Sammlung, SWICOVerwertung und Entsorgung von Verpackungen zu verrechnen. As ist berechtigt, SUISA etc.) sowie für diese Nebenkosten die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen. Haben sich zwischen Vertragsabschluß und vereinbarter Lieferung an den Kunden von As nicht zu vertretende Preisänderungen ergeben, ist As berechtigt, diese bis maximal 10% des Gesamtnettoauftragswertes dem Kunden weiterzuverrechnen. Sind diese gegenüber dem bei Vertragsabschluß vereinbarten Preis um mehr als 10% höher und begehrt As diesen Mehrbetrag, steht dem Kunden das Recht zum Zeitpunkt schriftlichen Vertragsrücktritt zu. Diesfalls sind wechselseitige Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. ändert sich die Währungsparität des europäischen Euros um mehr als 3% gegenüber der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3Währung eines Lieferlandes, ist As berechtigt, die Veränderung dem Auftraggeber unter Ausschluss des Rücktrittsrechts in voller Höhe weiterzuverrechnen. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise Kleinmengen wird ein angemessener Mindermengenzuschlag verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt Preislisten von As gelten vorbehaltlich Preisänderung, Irrtum bzw. Druckfehler. Allgemeine Dienst- und Supportleistungen und werden entsprechend dem tatsächlichen Aufwand (Arbeitszeit, Ersatzteile) in Rechnung gestellt. Die geringste Verrechnungseinheit beträgt 15 Min. Supportleistungen, seien es persönliche oder telefonische, werden außer im Fall bestehender Supportverträge, die anderen Inhalt haben, neue Preise bereits weiterzuge- bennach tatsächlichem Aufwand, mindestens jedoch mit 2 Verrechnungseinheiten, in Rechnung gestellt. Wegzeiten werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichnach tatsächlichem Aufwand zuzüglich Km-Geld verrechnet.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.14.1 Nettokaufpreise über € 350,-- verstehen sich „geliefert Bestimmungsort“, aus- schließlich Verpackung, Verladung und Umsatzsteuer. Als massgebender Preis gilt Nettokaufpreise unter € 350,-- gel- ten ab Lager von Niedax ausschließlich Verpackung, Verladung und Umsatzsteuer. Wenn im Zusammenhang mit der Preis gemäss AuftragsbestätigungLieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Vertragspartner. Dieser gilt als akzeptiertIst bei einem Nettokaufpreis unter € 350,-- die Lie- ferung mit Zustellung vereinbart, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis so wird diese sowie eine allenfalls vom Vertragspartner gewünschte Transportversicherung, gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht umgehend beanstandetdas Ab- laden und Vertragen. Lieferungen xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx erfolgen „frei Grenze“; die Ge- fahrtragungsregelung gemäß Punkt 8. und die Vereinbarung des Erfüllungsortes gemäß Punkt 15. bleiben hiervon unberührt. Die Verpackung wird in jedem Fall nur über ausdrück- liche Vereinbarung zurückgenommen.
4.24.2 Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich Niedax eine entsprechende Preisänderung vor.
4.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebo- tes. Sämtliche Preise verstehen Sollten sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die bis zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenLieferung erhöhen, so ist Niedax berech- tigt, die Preise entsprechend anzupassen, insbesondere wenn zwischen Vertragsab- schluss und Leistungsausführung Änderungen bei den Lohnkosten und/oder Beschaf- fungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien, sei es durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Satzung, behördlicher Empfehlung, sonstiger behördlicher Maß- nahmen oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise, eintreten.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt 4.4 Sämtliche Preisangaben in der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichPreisliste erfolgen vorbehaltlich eventueller Druck- fehler.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pau- schalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ur- sprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemes- senes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkos- ten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Alt- material hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir ge- sondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsverein- barung angemessen zu vergüten.
3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf An- trag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 1,5% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinba- rungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Emp- fehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Än- derungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Roh- stoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss einge- treten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, so- fern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsba- sis wird der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertMonat zugrunde gelegt, wenn in dem der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertrag abgeschlossen wurde.
4.23.7. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für VerpackungFahrt-, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichWegzeiten gelten als Ar- beitszeit.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Preise. 4.18.1. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss AuftragsbestätigungKostenvoranschläge oder Budgetplanungen von RISC sind unverbindlich. Dieser gilt als akzeptiertWerden in Ausnahmefällen dennoch verbindliche Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen vereinbart, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetsind diese im Zweifel auf die Konzeptions- bzw. Einführungsphase des Projekts (Finalisierung des Lösungskonzepts) beschränkt.
4.28.2. Sämtliche Soweit keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Leistungserbringung nach Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung üblichen Vergütungssätzen von RISC. Werden Leistungen zu Festpreisen zugesagt, berechtigen unvorhersehbare, untypische oder in die Sphäre des Auftraggebers fallende Aufwandsmehrungen RISC zu entsprechenden einseitigen Vergütungsanpassungen.
8.3. Die Preise verstehen gelten zuzüglich aller Barauslagen, Nebenkosten im Rahmen der Leistungserbringung sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wenn im Zusammenhang mit der Leistungserbringung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Auftraggeber.
8.4. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich in Schweizer Frankendie Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)so ist RISC berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
8.5. Der Auftraggeber trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Die Kosten für VerpackungFahrt-, HandlingTag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber von RISC gesondert in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
8.6. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von RISC getroffen, Transportderen Erbringung der Auftraggeber den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von RISC für seine Leistungen zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenLeistungserbringung verlangten Vergütungssätze als üblich.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Agile Softwareentwicklung
Preise. 4.11. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2Die Preise gelten ab 00000 Xxxxxxxxxx (Ex Works Incoterms 2020). Sämtliche Preise werden in EUR angegeben und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Gebühren, Steuern und sonstige Nebenkosten sind nicht in Schweizer Frankenden Preisen enthalten. Abweichende Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Für Lieferungen innerhalb der EU hat der Käufer seine USt.-Ident.-Nr. mitzuteilen. Fällt auf eine Lieferung keine Umsatzsteuer an, hat der Käufer hierauf rechtzeitig hinzuweisen und die erforderlichen Nachweise beizubringen.
2. Die Kosten für Verpackungdem Angebot / der Auftragsbestätigung (je nach dem, Handlingwas zutreffend ist) angegebenen Preise sind vorbehaltlich einer Anpassung nach folgender Maßgabe verbindlich. Die Gebhart TOG Xxxx Xxxxxxx e.K ist berechtigt, Transportbei vereinbarten Lieferungen, Versicherungauch auf Abruf, Installationwelche mehr als 12 Wochen seit Auftragsbestätigung ausgeführt werden sollen oder auf Grund einer durch den Kunden zu vertretenden Verzögerung 12 Wochen nach der Auftragserteilung erfolgen, Schulungdie Preise aufgrund geänderter Abgaben, Anwenderun- terstützungRohmaterialkosten, sonstige Gebühren (z.B. LSVAinsbesondere Beschaffungskosten andere Fremdkosten, SWICOdie im vereinbarten Preis enthalten sind, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3im entsprechenden Umfang anzupassen. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden mehreren Änderungen erfolgt eine Saldierung. Eine Anpassung erfolgt erst ab einer insgesamten Änderung von 3 % vor. Sollte der Preis sich durch die vorgenommene Preisanpassung um mehr als 15 % in Bezug auf den in dem Partner Angebot/der Auftragsbestätigung angegebenen Preis ändern, so wird die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnetGebhart TOG Xxxx Xxxxxxx e.K es versuchen, mit dem Kunden eine einvernehmliche neue Preisanpassung zu vereinbaren. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt habenKommt eine solche Einigung nicht innerhalb von 7 Tagen zustande, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner so sind sowohl die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, Gebhart TOG Xxxx Xxxxxxx e.K als auch für künftige Bestellungender Kunde berechtigt, die noch ausstehenden Lieferungen aufzukündigen. Schadensersatzansprüche, Erfüllungsansprüche und sonstige Haftungsansprüche aufgrund der Aufkündigung noch ausstehender Lieferungen sind ausgeschlossen.
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Preise. 4.11. Als massgebender Preis gilt Die Preise gelten für Waren in durchschnittlicher Güte und handelsüblicher Beschaffenheit.
2. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise der Preis gemäss AuftragsbestätigungIMMES-STAHL ab Werk oder Lager, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackungskosten sowie zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen etwaigen Preiszuschläge.
3. Dieser gilt als akzeptiertEtwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
4. Bei Streckenlieferungen, insbesondere bei Lieferungen ab Werk kann IMMES-STAHL, wenn nicht ausdrücklich ein Festpreis zugesagt ist, die Preise nach den Bedingungen der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetam Liefertag gültigen Preisliste des jeweiligen Liefwerkes ermitteln.
4.25. Sämtliche Preise verstehen Ändern sich in Schweizer Frankenspäter als vier Wochen nach Vertragsabschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu verwendeneiner Preisänderung berechtigt. Die Bestimmungen gelten Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit bei Streckengeschäften, wenn sich die Preise und Konditionen unseres Lieferanten ändern. Dies gilt sowohl nicht, sofern die Kostenveränderung konkret vorhersehbar war. Bei Rahmenverträgen gilt die vorstehende Regelung entsprechend. Die Preiserhöhung beschränkt sich auf die tatsächliche Kostenveränderung des betreffenden Kalkulationsbestandteils und wird dem Käufer umgehend mitgeteilt. Der Käufer ist innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung, unter Ausschluss weitergehender Rechte, zur außerordentlichen Kündigung des Rahmenvertrages berechtigt. Bereits produzierte Waren werden gemäß dem ursprünglichen Vertragsabschluss abgerechnet.
6. IMMES-STAHL liefert die Ware handelsüblich verpackt. Kosten für bestelltedie Rücknahme der Transport- und allen sonstigen Verpackungen trägt der Kunde. Eine über den Transportzweck hinausgehende Verpackung oder ein sonstiger besonderer Schutz, aber z.B. für eine längerfristige Aufbewahrung oder Lagerung, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
7. IMMES-STAHL behält sich für noch nicht gelieferte WareMengen eine Erhöhung der Preise vor, als auch für künftige Bestellungenwenn aufgrund der Rohstoff- und/oder Wirtschaftslage Umstände eintreten, die die Herstellung und/oder den Einkauf des betreffenden Erzeugnisses wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarung verteuern. In diesem Fall kann der Kunde binnen zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung seine betroffenen Aufträge stornieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pau- schalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemes- senes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkos- ten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätz- lich im hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsver- einbarung angemessen zu vergüten.
3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbar- ten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5% hinsichtlich
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektiv- vertrag, Betriebsvereinbarungen oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kosten- faktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechsel- kurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Ver- tragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsba- sis wird der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertMonat zu Grunde gelegt, wenn in dem der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertrag abgeschlossen wurde.
4.23.7. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für VerpackungFahrt-, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichWegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pau- schalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden an- geordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, be- steht Anspruch auf ange- messenes Entgelt.
3.3. Sämtliche Software- updates, die im Nachhinein aus technischen Gründen er- forderlich werden und nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind deshalb nicht im vereinbarten Leistungs- umfang enthalten und es besteht Anspruch auf ange- messenes Entgelt. 3.4.Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Um- satzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand- kosten sowie Zoll und Versi- cherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kun- den. Verbrauchern als Kun- den gegenüber werden diese Kosten nur verrech- net, wenn dies einzelver- traglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei aus- drücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zu- rückzunehmen.
3.5. Die fach- und um- weltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Wer- den wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, man- gels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.6. Baustellensicherun- gen, Abschrankungen, Ab- sperrbänder und sonstige Si- cherungsmaßnahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen.
3.7. Wird uns vom Kun- den eine Anlieferung ein- schließlich Parkmöglichkeit nicht in einer Entfernung von maximal ## ermöglicht, ist uns der Mehraufwand durch einen Preiszuschlag von ## pro angefangenen Ki- lometer abzugelten. Ebenso besteht ein Entgeltszuschlag von ## pro zu überwinden- dem Stockwerk, für welches kein verwendbarer Lift zur Beförderung sämtlicher Ver- tragsleistungen zur Verfü- gung steht.
3.8. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf An- trag des Kunden verpflich- tet, die vertraglich verein- barten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest ## % hinsichtlich (a) der Lohnkos- ten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Be- triebsvereinbarungen oder
(b) anderer zur Leistungser- bringung notwendiger Kos- tenfaktoren wie Material- kosten aufgrund von Emp- fehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Än- derungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen rele- vanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss ein- getreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächli- chen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung ändern, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.9. Das Entgelt bei Dau- erschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und er- folgt dadurch eine Anpas- sung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Aus- gangsbasis wird der Preis gemäss AuftragsbestätigungMonat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.10. Dieser gilt Verbrauchern als akzeptiertKunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.6 sowie bei Dauerschuldverhältnissen gemäß Punkt 3.9 nur bei einzelvertraglicher Aushand- lung, wenn der Partner die Leistung in- nerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertragsabschluss zu erbringen ist.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Kommunikations Elektroniker
Preise. 4.11. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich grundsätzlich einschließlich Umsatzsteuer in Schweizer Franken, ex works der gesetzlichen Höhe sowie aller sonstiger Abgaben und Zuschläge (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010Bruttopreise). Die Kosten Preise gelten ab Lager, exklusive allfälliger Frachtkosten.
2. Sofern aus dem Vertrag nicht eindeutig hervorgeht, ob Pauschal- oder Einheitspreise als Festpreise oder veränderliche Preise vereinbart sind, gelten
a. Leistungen, die nach dem Vertragsinhalt innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu beenden sind als zu Festpreisen abschlossen; hat MSP allerdings ohne Verschulden die Fertigstellungsfrist überschritten, so können jene Teile der Leistung, die nach Ablauf der Frist erbracht werden, nach veränderlichen Preisen abgerechnet werden;
b. Leistungen auch dann als zu Festpreisen abgeschlossen, wenn im Vertrag keine Leistungsfrist vereinbart ist und die Leistungen vor Ablauf von zwei Monaten nach Vertragsabschluss beendet werden;
c. alle übrigen Leistungen als zu veränderlichen Preisen abgeschlossen.
3. Wird nicht ausdrücklich eine andere Indexierung vereinbart, so erfolgt die Wertsicherung auf Basis des Vergleiches zwischen dem zuletzt vor Legung des Angebotes durch MSP veröffentlichten Baukostenindex für Verpackungzum im Monat der Leistungserbringung veröffentlichten Baukostenindex;
4. Bei veränderlichen Preisen in Verbrauchergeschäften ist MSP verpflichtet Indexsenkungen weiterzugeben. Im beiderseitigen Unternehmergeschäft ist dies hingegen nicht der Fall.
5. Wird nicht ausdrücklich eine andere Art der Vergütung schriftlich vereinbart, Handlingso erfolgt die Vergütung nach den erbrachten Leistungseinheiten mal angebotenen (vereinbarten) Einheitspreisen laut dem vertragsgegenständlichen Leistungsverzeichnis. Bei formloser Beauftragung richten sich die Einheitspreise nach der aktuellen Preisliste von MSP unter Berücksichtigung der zwischen den Parteien allenfalls üblicherweise vereinbarten Nachlässe.
6. Wird ein Pauschalpreis vereinbart, Transportso gilt dieser für die, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVAdurch das Leistungsverzeichnis, SWICObeschriebene Leistung im vereinbarten Leistungszeitraum. Leistungsänderungen, SUISA etczusätzliche Leistungen und Änderungen in den Umständen der Leistungserbringung, die nicht der Sphäre von MSP zuzuordnen sind, berechtigen dazu die angemessenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
7. Sofern MSP im Rahmen laufender Zusammenarbeit für einen Vertragspartner fortlaufend Leistungen erbringt, ist MSP berechtigt seine Leistungen nach den je geltenden Einheitspreisen zu verrechnen.
8. Wird die Vergütung nach Regiepreisen vereinbart, so gelten, falls über die Höhe der Vergütung keine vertragliche Regelung getroffen wurde, die zutreffenden kollektivvertraglichen Sätze zuzüglich 280% des zutreffenden Kollektivvertragslohnes.
9. Für die Abrechnung der Gerätemieten (Abschreibung und Verzinsung, sowie Reparaturentgelt), welche in ihrer Höhe nicht gesondert vertraglich vereinbart sind, kommen je Betriebsstunde 1/170 der monatlichen Gesamtgerätekosten der in der Österreichischen Baugeräteliste (ÖBGL) sowie die zum Zeitpunkt in der Rechnungs- stellung gültige MwStbei Vertragsabschluss gültigen Fassung zur Anwendung. Stoffe, Transporte und Arbeitslöhne werden gesondert ausgewiesenabgerechnet.
4.310. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen Stoffe (Baumaterial, Hilfsmaterial), sowie Fremdleistungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise mit den Einkaufspreisen zuzüglich 15% verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichfalls keine andere Regelung vereinbart ist.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Preise. 4.1Der Verkaufspartner legt den Mindest- und Höchstpreis je Xxxxxx für seine Leads fest. Als massgebender Diese Einstellung kann jederzeit online geändert werden und wird dann für neu eingestellte Leads gültig. Der Preis gilt für ein Lead fällt innerhalb der Preis gemäss AuftragsbestätigungZeitspanne der täglichen Haupthandelszeit (z.Zt. Dieser gilt als akzeptiert12 Stunden) gleichmäßig vom eingestellten Höchstpreis bis auf den Mindestpreis. Ist das Lead bei Erreichen des Mindestpreises nicht verkauft, wenn wird es dem VerkaufsPartner per Email zurückgeschickt und in der Partner nach Erhalt Datenbank von LEADSpool gelöscht. Der VerkaufsPartner kann in diesem Fall wieder frei über das Lead verfügen. LEADSpool vergütet dem VerkaufsPartner den Preis, abzüglich der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2vorher genannten Gebühren, zu dem ein Lead verkauft wurde. Sämtliche Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. gesetzl. MWSt. Sollte ein Lead gleichzeitig über mehr als einen Verkaufspartner innerhalb von 90 Tagen eingehen, so gilt das Lead als verwertbar, welches lt. Datum und Uhrzeit als erstes in Schweizer Frankender Onlinebörse LEADSpool eingegangen ist. Das doppelte Lead wird, ex works soweit es das System erkennt, sofort an den KaufPartner Ja Nein Der Partner möchte die Kaufoption einrichten kostenlos ausgeliefert, der das erste Lead erhalten hat. Nicht vergütet bzw. berechnet werden Leads, die vom KaufPartner vor Abrechnung reklamiert wurden und die (EXWnachfolgend KaufPartner genannt) Zentrallager Tech Data Reklamation von LEADSpool oder vom VerkaufsPartner anerkannt wurde. Ja Nein Der Partner möchte die Verkaufsoption einrichten (Inco Terms 2010)nachfolgend VerkaufsPartner genannt) Die Einrichtung ist kostenlos, d.h. es entstehen keine Kosten oder Gebühren . Der KaufPartner geht mit diesem Vertrag keinerlei Kaufverpflichtung ein. LEADSpool behält sich vor, jederzeit eine Sperrung ohne nähere Angabe von Gründen vorzunehmen, insbesondere jedoch bei einer Rücklastschrift oder bei Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung für KaufPartner und VerkaufsPartner. LEADSpool bietet dem VerkaufsPartner und dem KaufPartner eine Plattform für Leads (Anfragen zur privaten Krankenversicherung sowie Vorsorge) aus dem Internet im Rahmen der Onlinebörse von LEADSpool. Je LEAD entsteht eine Einstellgebühr von € 1,- zzgl. MwSt zzgl. einer Verkaufsprovision von 20% (wenn der VerkaufsPartner die Reklamationen selbst bearbeitet. Der VerkaufsPartner hat sich dabei an die Reklamationsbedingungen, die in dieser Vereinbarung aufgeführt sind, zu halten) oder 25% (wenn LEADSpool die Reklamationen bearbeitet) zzgl. MwSt auf den jeweiligen Verkaufspreis für den VerkaufsPartner. Der VerkaufsPartner kann jederzeit online einstellen, wer die Reklamationen bearbeitet. Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt Änderung wird vom Die Abrechung erfolgt wöchentlich. Die Bezahlung der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich Leads erfolgt ausschließlich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiterAbbuchungsverfahren.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Online Börse Agreement
Preise. 4.11. Als massgebender Preis gilt Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist, sind die Preise des Auftragnehmers stets freibleibend.
2. Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und bei ununterbrochener Montage und anschließender Inbetriebnahme.
3. Ist eine Preisvereinbarung nicht getroffen, sind die am Tage der Preis gemäss AuftragsbestätigungAusführung gültigen Arbeitslöhne und Materialpreise des Auftragnehmers maßgebend.
4. Dieser gilt als akzeptiertFestpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über Aufnahme und Abschluss der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetArbeiten vereinbart werden.
4.25. Sämtliche Im Übrigen ist der Auftragnehmer an Angebotspreise, die nicht Festpreise sind, nur für einen Zeitraum von 2 Monaten nach Vertragsabschluss gebunden.
6. Verzögert sich die Aufnahme, der Xxxxxxxx oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, die Preise für Lohn-, Material- und sonstige entstandene Kosten nach Ziff. 2. zu erhöhen. Die Regelung der Ziff. 4. bleibt hiervon unberührt.
7. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergleichen.
8. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Frankenfür normale Arbeitszeit und Arbeitsleistung. Für Über-, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etcArbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die tariflichen Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.13.1. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss AuftragsbestätigungDie Angebote des Auftragnehmers sind stets freibleibend. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages trägt der Auftraggeber.
3.2. Die Berechnung des Preises erfolgt netto in EURO, je Verkaufseinheit, laut der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers. Die gesetzliche Umsatzsteuer und die Zölle werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise gelten ab Werkstatt/Lager, unversichert, inklusive Verpackung, Handlingexklusive Transport. Die Verpackung erfolgt in handelsüblicher Weise und wird nicht zurückgenommen. Bei empfindlichen, Transportverpackungsintensiven Produkten wird die Verpackung gesondert verrechnet. Wird eine
3.3. Es gelten immer die Preise des Liefertages. Bei etwaigen Material und/oder Lohnerhöhungen, Versicherungsowie bei Auftragsstornierungen oder Sistierungen, Installationbehält sich der Auftragnehmer das Recht einer Preiserhöhung vor. Ein allfälliges Währungsrisiko trägt der Käufer. Bei wesentlicher Veränderung der Verhältnisse, Schulunginsbesondere der Löhne, Anwenderun- terstützungFrachten, sonstige Energie- und Treibstoffkosten, Versicherungskosten, Zölle, Steuern, Gebühren (z.B. LSVAund sonstigen Abgaben aller Art ist der Auftragnehmer berechtigt, SWICOdie am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise zu berechnen. Xxxxx der Auftraggeber dieser Regelung widerspricht, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt ist der Rechnungs- stellung gültige MwStAuftragnehmer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Zusätzliche Pauschalpreisnachlässe oder Sondervereinbarungen werden gesondert ausgewiesennur gewährt, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
4.33.4. Ist die Lieferung oder die Leistung für einen späteren Zeitpunkt als zwei Monate ab Vertragsabschluss vorgesehen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise an die Änderungen der Materialpreise anzupassen.
3.5. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden Austauschteilen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Tagespreis am Tag der Lieferung dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichVertragspartner in Rechnung zu stellen.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.13.1. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works netto ab Werk (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und allen weiteren anfallenden Nebenkosten. Es gelten die INCOTERMS in der jeweiligen aktuellen Fassung.
3.2. Zu den vertraglich vereinbarten Preisen wird die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzugerechnet. Die Kosten von uns auf diesen Umsätzen geschuldete deutsche oder ausländische Umsatzsteuer wird deshalb neben den Nettopreisen gesondert in Rechnung gestellt. Für Anzahlungen und sonstige vom Besteller vor der Bewirkung unserer Lieferung oder Leistung zu erbringende Zahlungen, für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die die Umsatzsteuerpflicht bei uns zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwStVereinnahmung entsteht, erstellen wir gesondert Rechnungen mit gesondertem Ausweis der jeweiligen Umsatzsteuer. werden gesondert ausgewiesenDie Umsatzsteuer ist mit dem in Rechnung gestellten Betrag zur Zahlung fällig.
4.33.3. Bei Preissenkungen Transithandelsgesellschaften oder -erhöhungen werden bei Lieferung an Kunden mit offenem Zolllager ist der im Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige EG- Zollsatz nur dann im angebotenen Preis enthalten, wenn dieser als solcher im Angebot deutlich gekennzeichnet ist; ansonsten ist davon auszugehen, dass der genannte Preis ab unserem offenen Zolllager zu verstehen ist.
3.4. Bei Preisangaben mit EG-Zollsatz sind wir berechtigt, die Rechnungsstellung abweichend vom Kaufvertrag entsprechend den veränderten Zollbestimmungen vorzunehmen, wenn sich der gültige EG-Zollsatz zwischen dem Partner die Zeitpunkt der Angebotsabgabe und dem Tag der Lieferung erhöht. Dies gilt nur, sofern uns der neue Zollsatz zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise Angebotsabgabe nicht bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichbekannt war.
4.43.5. Der Partner verpflichtet sichFür Kontingentwaren aus Ursprungsländern, Preisedie sogenannte Präferenzen für Importe in die EG genießen, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabattegilt Abs. 3.4 sinngemäß. Bei solchen kontingentierten Waren sind wir auch berechtigt, HändlermargenZollabgaben bis zu 365 Tagen nach Liefertag vom Käufer nachzuverlangen, übrige Vergütungen etcsofern ein Zoll- bzw. Steueränderungsbescheid wegen Erschöpfung des Warenkontingents an den Verkäufer erlassen wird.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich
3.6. Bei Auslandslieferungen sind alle Nebenkosten, wie Zölle, Versicherungen, Steuern usw., die wir im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data Ausland zahlen müssen, vom Käufer zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiterentrichten.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschal- preis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ur- sprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemes- senes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Werk. Ver- packungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kun- den. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung ver- pflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Alt- material hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir ge- sondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsverein- barung angemessen zu vergüten.
3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf An- trag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 2 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Ge- setz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendi- ger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Ver- wendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfeh- lungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstof- fe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeit- punkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsba- sis wird der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertMonat zugrunde gelegt, wenn in dem der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertrag abgeschlossen wurde.
4.23.7. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für VerpackungFahrt-, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden Tag- und Nächtigungsgelder wer- den gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichWegzeiten gelten als Arbeits- zeit.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pau- schalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich als Inklusivpreise und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verla- dungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versi- cherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber wer- den diese Kosten nur verrechnet, wenn dies ein- zelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Ver- packung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu ver- güten.
3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Ände- rungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich
(a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kol- lektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) an- derer zur Leistungserbringung notwendiger Kos- tenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Welt- marktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss einge- treten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern ge- genüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leis- tungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsbasis wird der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertMonat zu Grunde ge- legt, wenn in dem der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertrag abgeschlossen wurde.
4.23.7. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer FrankenBogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Einbau- ten werden im Rohrausmaß mitgemessen, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)jedoch separat verrechnet. Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenUnterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
4.33.8. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner Erfolgt die zum Zeitpunkt Abrechnung nach Aufmaßen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt habenAufmaße ver- einbart, neue Preise bereits weiterzuge- benhat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeit- gerechter Einladung zu beweisen, werden bei Preissenkungen dem Partner dass die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichermit- telten Ausmaße nicht richtig festgestellt wurden.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1Der monatliche Basispreis (Miete) beträgt 65,00 Euro. Jeweils fällig am 1.Bankarbeitstag des Monats im Voraus. Darin enthalten sind die unter §1 genannten Leistungen. Folgende Zusatzleistungen werden gesondert abgerechnet: - Annahme und Digitalisierung ab dem 31.Brief je Monat: 0,60 Euro je Brief Zusendung / Weiterleitung - Briefpost 2,00 Euro je Sendung zzgl. Portokosten - Pakete 5,00 Euro je Sendung zzgl. Portokosten Die Zusatzleistungen werden monats- oder quartalsweise in Sammelrechnungen abgerechnet, um Kleinstbetragsrechnungen zu vermeiden. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Mietvertrag wird mit einer monatlichen Laufzeit vereinbart, bleibt der Vertrag bis zum letzten Tag der Laufzeit ungekündigt, so verlängert er sich automatisch um einen weiteren Monat. Vertragsbeginn ist der Wichtige Gründe können eine außerordentliche und sofortige Vertragsauflösung bewirken. Als massgebender Preis wichtige Gründe hierfür gelten insbesondere Insolvenz, resp. Liquidation eines Partners und das Vorliegen von strafrechtlich relevanten Vorfällen sowie Zahlungsrückstand von mindestens zwei Monatsmieten durch den Servicenehmer. Ebenfalls gilt das Erscheinen eines Gerichtsvollziehers mit einem Vollstreckungsauftrag gegen den Mieters als fristloser Kündigungsgrund. Der Vermieter ist nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet den Mieter, gegebenenfalls für diesen auftretende Personen vor Begründung der Preis gemäss AuftragsbestätigungGeschäftsbeziehung zu identifizieren. Dieser Die dazu erforderlichen Angaben befinden sich im Anhang dieses Vertrages und sind vom Vermieter vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Der Servicegeber verpflichtet sich zur Wahrung der Geschäftsinteressen des Servicenehmers und seiner Untermieter, insbesondere schließt dies Geschäftsgeheimnisse und die Einhaltung aller Datenschutz- und Informationsschutzrichtlinien mit ein. Der Servicegeber kann stellvertretend für den Servicenehmer und die Untermieter die Post entgegen nehmen. Dem Servicenehmer wird eine zeitlich uneingeschränkte Vollmacht für die Abholung von Postsendungen ausgestellt. Die Mitarbeiter des Servicegebers sind nur für die Entgegennahme von Post zeichnungsberechtigt. Sie können somit für Einsprachen oder andere Reaktionen namens des Servicenehmers keine Verantwortung übernehmen. Die Organe vom Servicenehmer sind selber verantwortlich, dass Fristen aller Art eingehalten werden. Bei Abwesenheit der üblichen Empfänger von Postsendungen beim Servicenehmer ist dem Servicegeber rechtzeitig eine handlungsfähige Stellvertretung bekannt zu geben. Die durch den Servicegeber entgegengenommene Post wird gemäß den Instruktionen des Servicenehmers verarbeitet. Eine Gewährleistung – insbesondere bei Fehlern oder bei Verzögerungen bei der Weiterleitung von Post oder Nachrichten oder bei der Zustellung von Unterlagen, wird ausdrücklich ausgeschlossen Der Vermieter verarbeitet Daten, um das Mietverhältnis zu begründen und durchzuführen, insbesondere - Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefonnummern, Postanschrift bei Abschluss des Mietvertrages; - Daten über Zahlungen und ggf. offene Forderungen; - Kontodaten; des Mieters. Die Daten werden bis 10 Jahre nach dem Ende des Mietverhältnisses gespeichert, soweit sie für die Durchführung des Vertragsverhältnisses oder zu anderen rechtlich zulässigen Zwecken erforderlich sind. Der Mieter hat das Recht, jederzeit vom Vermieter Auskunft darüber zu verlangen, - welche ihn/sie betreffenden personenbezogenen Daten; - zu welchen Zwecken; - wie lange; der Vermieter verarbeitet. Sofern gewünscht, stellt der Vermieter eine Kopie der gespeicherten Daten zur Verfügung. Der Mieter erteilt dem Vermieter die ausdrückliche Erlaubnis im Rahmen der Vertragserfüllung notwendige Daten an Dritte zu übermitteln. Insbesondere sind das der Betreiber des Cloudspeichers und Versanddienstleister für Post- und Paketsendungen. Weitere Informationen, insbesondere zu den Datenschutzverantwortlichen und jeweiligen Empfängern der Daten sind auf der Website des Vermieters zu finden: xxxxx://xxx.xxx- xxxxxxxxxxxxxxxx.xx/x/xxxxxxx Es gilt das deutsche Recht. Eventuelle Streitigkeiten sollen möglichst einvernehmlich geklärt werden. Sollte dies nicht gelingen, gilt als akzeptiertGerichtsstand Hamburg vereinbart. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Falls eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig ist oder wird, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages gleichwohl bestehen. Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet Parteien verpflichten sich, Preisedie ungültigen Bestimmungen durch eine Angemessene zu ersetzen, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich die dem gewollten und/oder wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Datum: Unterschrift Unterschrift Mieter Vermieter Bei der Identifizierung hat der Vermieter folgende Angaben zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.erheben:
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Preise. 4.1. Als massgebender Preis gilt Es gelten die am Tag der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Buchung jeweils gültigen Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)wie vorab vereinbart. Die Kosten unserem Kunden auf eine konkrete Anfrage mitgeteilte Preise gelten nicht für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren die von der konkreten Anfrage abweichende Leistungen (z.B. LSVAneuerliche Anfrage des Kunden für anderen Zeitraum, SWICO, SUISA andere Fahrtstrecke etc.). Bei von uns angebotenen Pauschalpreisen gelten diese für die vereinbarte Mietzeit (Fahrzeug und Chauffeur) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwStausdrücklich erwähnten Zusatzleistungen. werden gesondert ausgewiesen.
4.3Für Zeitüberschreitungen und nicht erwähnte Zusatzleistungen gelangen die von uns angegebene Stundensätze und Zusatzkosten zur Verrechnung. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnetSollten wir keine Stundensätze für Zeitüberschreitungen bzw. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt keine Zusatzkosten bekannt gegeben haben, neue Preise bereits weiterzuge- bensind wir berechtigt, dem Kunden ein angemessenes Entgelt in Rechnung zu stellen. Verlängerung der Mietdauer: Mehrkosten durch Verzögerung werden nach aufgewendeten Stunden verrechnet und sind bei Preissenkungen dem Partner Mietende zu begleichen. Kleinste Zeiteinheit für die zum Zeitpunkt Berechnung der Ablieferung gültigen Preise verrech- netMehrkosten ist eine halbe Stunde. Preisänderungen sind jederzeit Wir behalten uns unverbindlich vor, geringfügige Überschreitungen der vereinbarten Mietdauer unberücksichtigt zu lassen. Änderung des Fahrauftrages bzw. Verlängerung der Mietdauer durch Fahrgast: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir den Wünschen jener Personen, denen er die Nutzung eines Fahrauftrages einräumt (z.B. seine Hotelgäste), in Bezug auf den Fahrauftrag entsprechen, auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4wenn dadurch im Einzelfall Mehrkosten durch z.B. eine längere Mietdauer, eine andere Fahrtstrecke oder gesonderte Zusatzleistungen entstehen. Der Partner Kunde verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etcdadurch entstehende Mehrkosten zu übernehmen.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise. 4.1Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste und verstehen sich jeweils in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Als massgebender Preis Sie bestimmen sich nach dem vom Auftraggeber gewählten Format, das einem der in der Preisliste angegebenen Formate entsprechen muss. Bei Creative Solutions ergeben sich die Preise zusätzlich aus den in der Auftragsbestätigung angegebenen Produktionskosten. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für bereits abgeschlossene Anzeigenaufträge. Eine Preiserhöhung wird je- doch frühestens drei Monate nach Bekanntgabe wirksam. Falls sich der Preis gemäss Auftragsbestätigungfür einen bereits abgeschlossenen Anzeigenauftrag um mehr als 5% erhöht, kann der Auftraggeber von dem Anzeigenauftrag zurücktreten; bei einem Anzeigenauftrag über mehrere Anzeigen kann der Auftraggeber zurücktreten, soweit einzelne Anzeigen von der 5% übersteigenden Preiserhöhung betroffen sind. Dieser gilt als akzeptiertDer Rücktritt ist innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich zu erklären. Bei Vereinbarung eines Konzernrabatts wird den konzernverbundenen Unternehmen der Rabatt nach Maßgabe dieser Bestimmung gewährt. Konzernverbundene Unternehmen sind Unternehmen, wenn an denen das Unternehmen, mit dem der Partner nach Erhalt Konzernrabatt vereinbart wurde, direkt oder indirekt die Mehrheit der Auftragsbestätigung Stimmrechte hält. Das den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich Rabatt beanspruchende Unternehmen hat den Konzernstatus in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren geeigneter Form (z.B. LSVABestätigung eines Wirtschaftsprüfers, SWICO, SUISA etc.notarielle Bestätigung oder Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges) sowie innerhalb eines Monats nach Abschluss des Anzeigenauftrages nachzuweisen. Bei späterem Nachweis ist eine rückwirkende Anerkennung für bereits geschlossene Anzeigenaufträge ausgeschlossen. Mit dem Ende der Konzernverbundenheit nach dieser Bestimmung endet automatisch auch die Konzern- rabattierung für das betreffende Unternehmen; das Ende der Konzernzugehörigkeit ist dem Verlag unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Anzeigenpreis wird zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwStVeröffentlichung der Anzeige fällig. werden gesondert ausgewiesenIst Gegenstand des Anzeigenauftrages die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen, so ist der auf die einzelnen Anzeigen entfallende Anzeigenpreis bei Veröffentlichung der jeweiligen Anzeige fällig. Rechnungen des Verlages sind innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Rechnungsdatum an laufenden Frist zu bezahlen. Für das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf 7 Tage verkürzt.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Advertising Agreement
Preise. 4.1Bei Abschluss des Bausparvertrages fallen 1,6 % der Bausparsumme als Abschlussgebühr an. Als massgebender Preis gilt Einzelheiten siehe § 1 Abs. 3 ABB Xxxxx Xxxxx 05. Der Bausparer erwirbt nach Maßgabe dieser Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge einen Rechtsanspruch (Anwartschaft) auf die Ge- währung eines Bauspardarlehens aus der Preis gemäss AuftragsbestätigungZuteilungsmasse. Dieser gilt als akzeptiertFür die Ver- schaffung und Aufrechterhaltung dieser Anwartschaft erhebt die Bausparkasse in der Sparphase zudem ein Jahresentgelt. Dieses kann bis zu 36 ¤ jährlich betragen. Die Bausparkasse erhebt weiterhin für die Durchführung von Teilungen, wenn Ermäßigungen, Wechsel der Partner Tarifvari- ante (Vertragsänderungen nach Erhalt § 13 ABB Tarif Fuchs 05) und Ver- tragsübertragungen nach § 14 ABB Xxxxx Xxxxx 05 jeweils ein Entgelt (Entgelt für Vertragsänderungen). Dieses kann für jeden einzelnen Vor- gang bis zu 50 ¤ betragen. Die aktuelle Höhe des Jahresentgelts sowie der Auftragsbestätigung jeweiligen Entgelte für Vertragsänderungen werden unter Das jeweilige Jahresentgelt sowie die jeweiligen Entgelte für Vertrags- änderungen werden bei Abschluss des Bausparvertrags vereinbart und bleiben dann bis zur Auszahlung/ Rückzahlung des Bausparguthabens unverändert. Wird die Bausparsumme jedoch erhöht, gelten für den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2ge- samten erhöhten Bausparvertrag ab dem Jahr der Erhöhung das im Zeit- punkt der Erhöhung für Neuverträge geltende Jahresentgelt und die jeweiligen Entgelte für Vertragsänderungen. Sämtliche Preise verstehen Bei einer Erhöhung der Bausparsumme fällt eine Erhöhungsgebühr von 1,6 % des Betrags, um den die Bausparsumme erhöht wird, an. Einzel- heiten siehe §§ 13 Abs. 5 und 17 Abs. 1 ABB Xxxxx Xxxxx 05. Erbringt die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG im Auftrag des Bauspa- rers oder in dessen mutmaßlichem Interesse besondere über den re- gelmäßigen Vertragsablauf hinausgehende Leistungen, die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann sie dem Bausparer hierfür im Einklang mit den gesetzlichen Vor- schriften ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen. Informationen zu den Kosten des Bauspardarlehens (Sollzinsen) finden sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt § 11 und der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich Tabelle im Rah- men Anhang der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiterebenfalls ausgehändigten ABB Xxxxx Xxxxx 05.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Information Im Geschäftsverkehr
Preise. 4.16.1. Sämtliche für die von SERVUS zu erbringenden Leistungen, von SERVUS genannten oder mit SERVUS vereinbarten Preise entsprechen der jeweils aktuellen Kalkulationssituation und verstehen sich grundsätzlich inklusive aller im Zeitpunkt der Bekanntgabe durch SERVUS oder des Vertragsschlusses existierenden Steuern, Gebühren und Abgaben, wie Standortabgabe, Road-Pricing, usw. jedoch exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie exklusive einem allfälligen Altlastenbeitrag (kurz „Alsag“), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sofern nichts anderes explizit schriftlich vereinbart wurde, akzeptiert SERVUS ausschließlich Zahlungen in EURO und leistet Zahlungen auch ausschließlich in EURO. T: 0316 9008 xxx.xxxxxx.xx Seite 2/7
6.2. SERVUS ist berechtigt, die vereinbarten Preise bei von ihr nicht beeinflussbaren Änderungen der ihrer Kalkulation zugrunde liegenden Kostengrundlagen, vor allem bei Änderung von Lohnkosten aufgrund von Kollektivvertragsänderungen oder aufgrund innerbetrieblicher Vereinbarungen oder bei Änderung von anderen, mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Kosten, wie z.B. für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Verwertungskosten für Abfälle, Finanzierung usw., oder Gebühren, Steuern und Abgaben, wie z.B. Altlastenbeitrag, Standortabgabe, Road-Pricing, usw., im Umfang dieser Änderungen anzuheben bzw zu senken.
6.3. Ferner wird ausdrücklich die Wertbeständigkeit der Forderungen von SERVUS gegenüber dem Vertragspartner vereinbart. Als massgebender Preis gilt Maßstab der Preis gemäss AuftragsbestätigungBerechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes oder ein an seine Stelle tretender Index oder ein sonstiger vergleichbarer Index. Dieser gilt als akzeptiertBerechnungsbasis für den jeweiligen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Erfolgt keine Geltendmachung einer aus einer derartigen Indexänderung resultierenden Mehrforderung durch SERVUS, wenn so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die sich aus der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetWertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren.
4.26.4. Sämtliche Preise verstehen sich Allfällige Altstofferlöse sind ausdrücklich an den jeweiligen anzuwendenden Index gebunden und können daher von SERVUS monatlich angepasst werden. Berechnungsbasis für den jeweiligen Vertrag ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl, in Schweizer Frankender Folge jeweils der Vormonat. Erfolgt keine Geltendmachung einer aus einer derartigen Indexänderung resultierenden Mehr- oder Minderforderung durch SERVUS, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)so liegt darin kein schlüssiger Verzicht auf die Wertsicherung. Die Kosten sich aus der Wertsicherung ergebenden Ansprüche verjähren in drei Jahren. Hinsichtlich Altstofferlösen, für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren die es zum Zeitpunkt der Angebotslegung keinen Index gibt (z.B. LSVAAltöl), SWICObehält sich SERVUS vor, SUISA etc.) sowie bei tatsächlicher Änderungen der Altstofferlöse, diese laufend an die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenaktuellen Marktgegebenheiten anzupassen.
4.36.5. Bei Preissenkungen Zusatzleistungen: SERVUS ist berechtigt, eine Bearbeitungspauschale, insbesondere für folgende Zusatzleistungen in der Auftragsabwicklung, zu verrechnen:
a) Nachträgliche Korrektur der Rechnungsadresse, sonstiger Abrechnungsdaten, wie insbesondere. Bestellnummer, Objektnummer oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen sonstiger wesentlicher Kundendaten (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.Firmenwortlaut)
b) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich Vom Auftraggeber ausdrücklich geforderte Unterfertigung von digitalen- oder Print- Liefer-und/oder Wiegescheinen
c) Vom Auftraggeber ausdrücklich geforderte Ausfertigung eines Print-Lieferscheines und/oder Print-Wiegescheines
d) Abzug der Behälter infolge Vertragsbeendigung Die jeweilige Bearbeitungspauschale ist im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiterAngebot ausgewiesen.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung fin- den, besteht mangels Werklohnvereinbarung An- spruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung ge- hen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Ver- brauchern als Kunden gegenüber werden diese Kos- ten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich aus- verhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzu- nehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial (insb. Kühlmittel, Öle oder sonstige Substanzen sowie Anlagen und Geräten bzw Teile davon, etc) hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kun- den zusätzlich im hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu ver- güten.
3.5. Wird uns vom Kunden eine Anlieferung ein- schließlich Parkmöglichkeit nicht in einer Entfer- nung von maximal Klicken Sie hier, um Text einzu- geben. ermöglicht, ist uns der Mehraufwand durch einen Preiszuschlag von Xxxxxxx Sie hier, um Text einzugeben. pro angefangenem Kilometer abzugel- ten. Ebenso besteht ein Entgeltszuschlag von Kli- cken Sie hier, um Text einzugeben. pro zu überwin- dendem Stockwerk, für welches kein verwendbarer Lift zur Beförderung sämtlicher Vertragsleistungen zur Verfügung steht.
3.6. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderun- gen im Ausmaß von zumindest ## % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollek- tivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfakto- ren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlun- gen der Paritätischen Kommissionen oder von Än- derungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungs- kosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses än- dern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.7.Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsbasis wird der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertMonat zugrunde gelegt, wenn in dem der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertrag abgeschlossen wurde.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Preise. 4.14.1 Kaufpreise verstehen sich für Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackungs- und Transportkosten. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss AuftragsbestätigungDie Firma Steeldesign GmbH berechnet für alle Artikel 2 % Verpackungskosten, wobei vereinbarte Nebenleistungen zusätzlich berechnet werden. Dieser gilt als akzeptiertBei einem Auftragswert unter 150,00 € behält sich Steeldesign vor, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2einen Mindermengenzuschlag von 15,00 € zu berechnen, sowie einen fixen Fracht- und Verpackungsanteil von 10,00 €. Sämtliche Die angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Der Steeldesign GmbH bleibt das Recht vorbehalten, im Falle einer nach Vertragsschluss eintretenden Veränderung der Lohn- und Materialkosten, Frachtsätze, Energiekosten, Mehrwertsteuer und Zölle eine entsprechende, angemessene Anpassung des vereinbarten Preises zu verlangen, es sei denn, dass die Leistung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt oder ein Festpreis vereinbart ist. Dasselbe gilt bei Kostensteigerungen aufgrund von Leistungsverzögerungen, die die Steeldesign GmbH nicht zu vertreten hat, sowie bei Veränderungen einer etwa vereinbarten fremden Währung oder des Wechselkurses zum Euro. Eine Preisanpassung in Schweizer Frankenden vorgenannten Fällen kann nicht verlangt werden, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)wenn die preiserhöhenden Umstände während des Verzugs der Steeldesign GmbH eingetreten sind und wenn die Ware bereits geliefert wurde. Ein dem Recht der Steeldesign entsprechendes Recht auf Preisanpassung steht dem Kunden unter entsprechenden Voraussetzungen und mit entsprechenden Einschränkungen zu. Ist der Kunde Unternehmer, verändert sich der Preis entsprechend einer Änderung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss automatisch. Das im vorstehenden Absatz bezeichnete Rücktrittsrecht steht ihm in keinem Fall der Preiserhöhung zu.
4.3 Die Kosten für VerpackungSteeldesign GmbH behält sich grundsätzlich das Recht vor, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie auf alle Materialien einen Metallteuerungszuschlag zu berechnen. Dieser wird auf das Produkt gerechnet separat im Angebot oder Auftrag ausgewiesen. Bei Rahmenaufträgen wird die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert Preisbasis im Auftrag bestätigt und die Laufzeit/Preisbindung entsprechend ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt 4.4 Die Steeldesign GmbH behält sich das Recht vor, bei nachträglichen Änderungen des Kunden an der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt habenbestellten Ware, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men speziellen, nach der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen erteilten Freigabe der Preis- und Konditionenstruktur CAD-Konstruktionsdaten durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit Kunden, die Preise und Konditionen ändernentstehenden Konstruktionskosten mit akt. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige BestellungenSatz vollumfänglich an den Kunden weiterzubelasten.
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Samples: Sales Contracts
Preise. 4.1a) Unsere Preise sind Nettopreise, zuzüglich Mehrwe rtsteuer in gesetzlicher Hohe. Als massgebender Preis Dies gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertnicht, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung es sich bei dem Käufer nicht um einen Kaufmann im Sinne des HGB handelt
b) Frankopreise gelten nur für den Preis nicht umgehend beanstandetBezug von vollen Ladungen von mindestens 25 t im Lastzug. Bei Lieferung mit Solofahr- zeugen oder nur teilbeladenen Transportmitteln werden Zuschläge in Rechnung gestellt.
4.2c) Die Preise und Lieferungen frei Baustelle gelten unter dem Vorbehalt gut befahrbarer Straßen und Baustellen. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer FrankenBei Nichteinhalten der unter 4 e) geregelten Ladezeiten bleibt es dem Verkäufer vo rbehalten, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)die Standzeit zu berechnen. Die Kosten für Verpackungetwaiger Zwischentransporte, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) Umladekosten sowie die zum Zeitpunkt ein Verfahren der Rechnungs- stellung gültige MwSt. Ware auf der Baustelle sind in den Transportkosten nicht enthalten und werden gesondert ausgewiesendem Käuf er getrennt berechnet.
4.3. Bei Preissenkungen d) Sonstige sich nach Vertragsabschluss ergebende Faktoren, die zu einer Änderung der Berechnungsgrund lagen führen, wie beispielsweise höhere Lohn- und Materialkosten, ein e Erhöhung der Mehrwertsteuer oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich sonstige Umständ e berechtigen den Verkäufer zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen änderneiner angemessenen Preisanpassung. Dies gilt sowohl jedoch nicht, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt und die Leistung des Verkäufers innerhalb von 4 Monate n nach Vertragsschluss erbracht wird. Kommt es in den letztgenannten Fällen nach Ablauf der vier Monate zu ei ner Preisanpassung, so kann der Verbraucher von dem Vertrag zurücktrete n, wenn die Anpassung die Erhöhung der allgemeinen Lebenshaltungskosten seit Vertragsabschluss nicht nur unerheblich überschreitet.
e) Werden Festpreise vereinbart, so behält sich der Verkäufer vor, für bestellteLieferungen, aber noch nicht gelieferte Warewelche später als sechs Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, als die Preise um inzwischen eingetretene Lohn- und Materialkostensteigerungen anzuheben. Frachtänderungen, welche zwischen Vertragsabschluss und Lieferung Infolge von Veränderungen der offizi ellen LKW-, Waggon- oder Schiffsfrachten eintreten, gehen, auch bei Festpreisvereinbarungen, zu Lasten des Käufers . Dies gilt auch für künftige Bestellungengesetzliche Kleinwasserzuschläge bei Schiffs- bzw. Schiffszwischentransporten. Ergänzend ist Iit. f) S atz 2 zu beachten.
f) Mitgelieferte Transportverpackungen werden nach Maßgabe der Gesetze zurückgenommen; die Rücknahme u mfasst nicht den Ersatz der Kosten der Rücklieferung durch den K unden.
g) Die auf der Abgangsstation oder den Werken des Verkäufers ermittelten Mengen bzw. die durch beeidig te Wäger festge- stellten Gewichte sind für die Berechnung maßgebend . Für unsere Schüttgüter ist das bei der Verwiegung im Werk festge- stellte Gewicht maßgebend. Bei Schiffsversand gilt das im Verladehafen amtlich festgestellte Eichgewicht
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Preise. 4.15.1 Serviceleistungen werden grundsätzlich nach dem angefallenen Zeitaufwand (nachfolgend: „Arbeitszeit“) auf Grundlage von Stundensätzen berechnet. Als massgebender Angefangene Stunden werden in 1/10 Taktung (d.h. je angefangene sechs Minuten) anteilig in Rechnung gestellt.
5.2 Bei Serviceleistungen von Igepa Systems möglicherweise zu verwendende Ersatz- und Verschleißteile werden gesondert und nach Maßgabe der Regelungen dieser Ziffer 5. in Rechnung gestellt.
5.3 Die Preise (Stundensätze und Preise für Ersatz- und Verschleißteile) verstehen sich grundsätzlich in EUR. Diese ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen und vom Besteller zusätzlich geschuldet.
5.4 Erhält der Besteller abweichend von Ziffer 5.3 keine Auftragsbestätigung oder enthält diese keine Preisangaben, gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigungfür die Erbringung von Serviceleistungen bei Igepa Systems übliche Stundensatz als vereinbart. Dieser Für etwaige Ersatz- und Verschleißteile gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetdann die jeweils gültige Preisliste von Igepa Systems. Die jeweils gültige Preisliste kann bei Igepa Systems kostenlos angefordert werden.
4.25.5 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ausschließlich jeglicher Nebenkosten. Sämtliche Preise verstehen sich im In- und Ausland anfallenden Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Serviceleistung anfallen, sind vom Besteller zu tragen, insbesondere folgende Kosten in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)nachstehenden Umfang bzw. Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren nachstehender Preisklasse: -An- und Abreise: An- und Abreisezeiten gelten als Dienstleistungsstunden und werden entsprechend der vereinbarten Stundensätze berechnet; -Auto: EUR 0,30 pro angefangenen Reisekilometer -Zug: Ticket zweiter Klasse; -Flugzeug: Economy-Class Ticket; -Übernachtung: Übernachtung in Standard-Messe-Hotel (z.B. LSVAMotel-One, SWICOIbis, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen).
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich5.6 Von Igepa Systems nicht zu vertretende Wartezeit beim Besteller gilt als Arbeitszeit und wird von Igepa Systems entsprechend berechnet.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Service Agreement
Preise. 4.1. Als massgebender Preis gilt SILVACAST erbringt alle Leistungen ausschließlich auf der Preis gemäss AuftragsbestätigungGrundlage der jeweils gültigen Preisliste der SILVACAST. Dieser gilt als akzeptiertSILVACAST berechnet und gewährt nur die in der jeweils gültigen Preisliste genannten Preise, wenn Ra- batte, Agenturvergütungen und Skonti. Alle angegebe- nen Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich der Partner nach Erhalt am Tage der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetRechungsausstellung gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer berechnet.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich Für die Preisberechnung nach Sendedauer wird die tat- sächliche Zeitdauer der Widergabe des Werbematerials zu Grunde gelegt. Grundlage für die Berechnung der Zeitdauer sind das erste und das letzte hörbare Audio- signal. Bei Überschreitung einer in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenPreisliste ge- nannten Zeiteinheit wird der Sendepreis der jeweils nächsthöheren Zeiteinheit berechnet.
4.3. Bei Preissenkungen Die Mindestlänge eines Werbespots beträgt 10 Sekun- den. Eine geringere Dauer von weniger als 10 Sekunden oder -erhöhungen werden dem Partner eine Dauer von mehr als 40 Sekunden bedürfen ei- ner gesonderten Abstimmung. Musik, Gesang, etwaige werbliche Geräuschkulissen etc. werden, soweit sie Be- standteil der Werbesendung sind, in die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichAusstrahlungs- zeit mit eingerechnet.
4.4. Der Partner verpflichtet sichSILVACAST bietet die Möglichkeit an, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich das Werbemate- rial an Erster und/oder Letzter Stelle eines Werbe- blocks nach Verfügbarkeit zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men platzieren. Hierfür be- rechnet SILVACAST einen Aufschlag auf die Preise der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiterPreisliste von 10 %.
4.5. Rabatte werden – soweit nicht anderes vereinbart ist – grundsätzlich nur auf den tatsächlichen Jahresnettoum- satz (tatsächliche Zahlungen ohne Mehrwertsteuer, ohne Kompensationsgeschäfte, Bartervolumen, Agen- turprovisionen etc.) berechnet und gewährt. Über Son- derwerbeformen erzielte Umsätze werden nicht im Jah- resnettoumsatz für die Berechnung von Rabatten be- rücksichtigt.
4.6. SILVACAST darf in jedem Fall angemessenen Vorschüsse verlangen. Bei aussergewöhnlichen Änderungen Aufträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat oder Einzelveranstaltungen, ist – so- weit nichts anderes vereinbart ist – die gesamte Vergü- tung im Voraus zu zahlen (Vorkasse). Bei Aufträgen mit einer Laufzeit mehr als einem Monat wird monatlich nachträglich unter Abzug etwa erhaltener Vorschüsse abgerechnet. Bei langfristigen Aufträgen ist SILVACAST berechtigt, angemessene Sicherheiten in Form von Bürgschaften oder Barkaution zu verlangen.
4.7. Rechnungen von SILVACAST werden mit Eingang beim KUNDEN sofort zu Zahlung fällig. Bei Eingang des voll- ständigen Rechnungsbetrages innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum auf dem Konto bei SILVACAST wird ein Skontoabzug von 2% des Rechnungsbetrags gewährt.
4.8. Gerät der Preis- KUNDE mit der Zahlung einer Rechnung mehr als 20 Tage in Zahlungsrückstand oder gerät der Kunde in Zahlungsverzug ist SILVACAST berechtigt, die weitere Durchführung des Auftrags und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit gegebenenfalls neuer Aufträge des Kunden auszusetzen. Der KUNDE bleibt in diesem Fall voll vergütungspflichtig, ohne dass die Preise und Konditionen ändernaus- gesetzte Zeit erstattet oder nachgeholt wird. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige BestellungenWeiterge- hende Ansprüche von SILVACAST bleiben unberührt.
4.9. Im Fall des Zahlungsverzugs des KUNDEN sind Verzugs- zinsen in Höhe von 8%-Punkten über Basiszins pro Jahr geschuldet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1Die angegebenen Preise gelten bis zum 31. Als massgebender Preis gilt Dezember 2021. Die jeweilige genaue Preisangabe erscheint nach Eingabe des Reisezeitraums und der Preis gemäss AuftragsbestätigungAnzahl an Personen. Dieser gilt als akzeptiertDa wettbewerbsfähige Preise angeboten werden, wenn ist es möglich, dass sich der Partner Gesamtpreis je nach Erhalt Personenanzahl ändert. Sämtliche Informationen, sowie die Beschreibung der Auftragsbestätigung Unterkunft stehen auf der Webpage des jeweiligen Hauses zur Verfügung. Der Mieter akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2des Hauses, inklusive, bzw. Sämtliche exklusive Kosten. In der Regel beinhalten unsere Preise verstehen sich den Normalverbrauch an Strom, Wasser und Gas, Bettwäsche, sowie Reinigung vor der Ankunft. Steuern sind immer einberechnet. Xxxxxxxxxx.xxx, wie auch die Hauseigentümer wollen einen nachhaltigen Stromkonsum fördern. Aus diesem Grund ist der Stromverbrauch, der im Mietpreis inbegriffen ist, in Schweizer Frankeneinigen Unterkünften begrenzt. Die angegebene Maximalmenge deckt den Grundbedarf und ist bei einer normalen Nutzung ausreichend. Sie ist der Anzahl der untergebrachten Gäste angepasst. Wird der Maximalkonsum überschritten, ex works kann der Eigentümer, bzw. der Vermieter den Mehrverbrauch in Rechnung stellen. Um einen verantwortungsvollen Verbrauch des Stromes, bzw. eine verantwortungsvolle Nutzung der Klimaanlage während des Aufenthaltes zu gewährleisten, verfügen einige Eigentümer über einen Stromzähler in Kilowattstunden (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010kWh). Die Bei der Ankunft, wird dem Mieter am Stromzähler der Anfangswert in Kwh gezeigt und es wird der Grenzwert für den Maximalkonsum angegeben. Sollte dieser Grenzwert überschritten werden, kann der Vermieter die Differenz am Abreisetag je nach Stromtarif (zwischen 0,20€ und 0,40€ pro Kwh) berechnen. Diese Regelung soll ein verantwortungsbewusstes Verhalten gegenüber der Umwelt, sowie die Absicht von Nachhaltigkeit im Haus fördern und unnötige Kosten vermeiden. Nicht alle Ferienhäuser enthalten im Gesamtpreis die Kosten für VerpackungEndreinigung, HandlingBrennholz, TransportInternet, VersicherungBabybett, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etcbeheiztem Pool oder Klimaanlage. Bitte überprüfen Sie die Extrakosten in der Beschreibung des jeweiligen Hauses.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise. 4.13.1. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss AuftragsbestätigungDie Anbotstellung erfolgt kostenlos. Dieser Es gilt als akzeptiertvereinbart, dass der Anbotsteller bis zur Vergabeentscheidung dem AG im Wort bleibt.
3.2. Die angebotenen Preise beinhalten alle erforderlichen Lieferungen und Leis- tungen, einschließlich aller Lohnnebenkosten, Transportkosten und Nebenleis- tungen, die zur vertragsmäßigen, einwandfreien, allen behördlichen Vorschrif- ten, den einschlägigen Normen und den anerkannten Regeln der Technik ent- sprechenden Herstellung der beschriebenen Arbeiten oder Werkstücke bis zur vollen Verwendungsfähigkeit erforderlich sind, auch wenn notwendige Einzel- heiten in der Leistungsbeschreibung nicht erwähnt sind.
3.3. Sofern im Auftragsschreiben nicht anders festgelegt, gelten die angebotenen Preise bzw. vereinbarten Preise als Festpreise. Wurden jedoch veränderliche Preise vereinbart, wo werden die nach der Auftragserteilung eintretenden tarif- lichen Lohnerhöhungen und Materialpreissteigerungen vergütet, sofern deren Auswirkungen in den vertraglichen Leistungszeitraum fallen. Eine Vergütung erfolgt höchstens in jenem Ausmaß, als diese vom Bauherrn dem AG für diese Leistung zugestanden wird.
3.4. Preisberichtigungen aus dem Titel überkollektivvertraglicher Lohnerhöhungen (ÖNORM B 2111, Pkt. 1.13.) werden nicht anerkannt.
3.5. Bei veränderlichen Preisen hat am Tag des Inkrafttretens der Lohnerhöhung der AN bzw. dessen bevollmächtigter Vertreter an der Baustelle mit dem AG den Stand der erbrachten Leistungen im Bautagebuch festzuhalten. Bei einer späteren Erfassung des Leistungsstandes entfällt die Vergütung der Lohnerhö- hung vor diesem Zeitpunkt. Es gilt immer der Leistungsstand des Soll- Termines.
3.6. Die Erhöhung wird wirksam, wenn der Partner nach Erhalt Grenzwert um 2% gegenüber der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetursprünglichen Auftragssumme überschritten wird, wobei auch jene Teile, die einer Fixpreisvereinbarung unterliegen zu berücksichtigen sind. Ausgeschlos- sen bleiben Regiearbeiten, die in der Anbotsumme enthalten sind.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)3.7. Die Kosten für VerpackungRegiestundensätze haben alle Nebenkosten, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) Sondererstattungen und Zulagen sowie die zum Zeitpunkt Beaufsichtigung der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenLeistungsdurchführung zu enthalten, desgleichen anteilige Fahrtzeiten und Fahrtspesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pau- schalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.4. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich verein- barten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 4% hinsichtlich
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollek- tivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.5. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsbasis wird der Preis gemäss AuftragsbestätigungMonat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.6. Dieser gilt Konsumenten als akzeptiertKunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.3 sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt 3.4 nur bei einzelvertraglicher Aushand- lung, wenn der Partner die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertragsabschluss zu erbringen ist.
4.23.7. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer FrankenBogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mitgemessen, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise jedoch separat verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen Das Ausmaß des Korrosionsschutzes und des Anstrichs wird gleich dem Partner die zum Zeitpunkt Ausmaß der Ablieferung gültigen Preise verrech- netdarunter befindlichen Rohre angenommen. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichDas Ausmaß der Wärmedämmung wird an den Außenflächen gemes- sen. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Preise. 4.13.1.Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 3.2.Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3.Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4.Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten. 3.5.Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 10% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6.Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsbasis wird der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertMonat zugrunde gelegt, wenn in dem der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertrag abgeschlossen wurde.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Metalltechniker (Schlosser / Schmiede)
Preise. 4.16.1 Die Nichtzahlung der vereinbarten Vergütung bei Fälligkeit stellt eine wesentliche Verletzung vertraglicher Pflichten dar. Als massgebender Preis gilt Sofern bei der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertAuftragserteilung oder den Vertragsverhandlungen keine Preisvereinbarungen zwischen WeylChem und dem Kunden getroffen wurden, wenn bestimmen sich die vom Kunden zu zahlenden Preise nach den gültigen Standardsätzen der Partner nach Erhalt WeylChem, die der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2Anpassung unterliegen. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Frankenzzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. WeylChem behält sich vor, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden Verpackung und Transport gesondert ausgewiesenin Rechnung zu stellen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben6.2 Soweit keine besondere Vereinbarung besteht, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch Rechnungen sofort nach Eingang fällig und ohne Vorankündigung möglichAbzug innerhalb von 30 Tagen zahlbar.
4.4. Der Partner verpflichtet sich6.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist WeylChem berechtigt, PreiseVerzugszinsen zu verlangen, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zwar bei Fakturierung in Euro in Höhe von 8 %-Punkten über dem im Rah- men Zeitpunkt des Verzugseintritts geltenden von der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz, und bei Fakturierung in einer anderen Währung in Höhe von 8 %-Punkten über dem zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung diesem Zeitpunkt geltenden Diskontsatz des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiterobersten Bankinstituts des Landes, in dessen Währung fakturiert wurde.
4.56.4 Falls WeylChem aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen teilweise oder vollständig an der Durchführung der Leistungen gehindert wird, ist WeylChem gleichwohl berechtigt, den Teil der vereinbarten Vergütung , der dem bereits erbrachten Teil der Leistungen entspricht sowie den Betrag aller nicht zurückerstattungsfähiger Kosten, die ihr entstanden sind, zur Abrechung zu bringen.
6.5 Nachweislich anfallende Nebenkosten, wie z. B. Gutachterkosten, Gebühren, Auslagen für Pläne, Zeichnungen, etc. Bei aussergewöhnlichen Änderungen sind WeylChem zu erstatten, soweit diese nicht ausdrücklich als in der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller Vergütung mit inbegriffen vereinbart sind.
6.6 Der Kunde kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungengegen Ansprüche der WeylChem nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen.
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Samples: Forschungs Und Entwicklungsvertrag
Preise. 4.11. Als massgebender Preis gilt reventix bestimmt die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen.
2. Gesprächsverbindungen zu Zielen die in der Preis gemäss Auftragsbestätigungjeweils gültigen Verbindungspreisliste nicht aufgeführt sind, können mit bis zu 10,00€ pro Minute berechnet werden.
3. Dieser gilt als akzeptiertreventix ist berechtigt Änderungen der Preise und der Leistungen vorzunehmen. Der Kunde wird hierüber im Voraus informiert. Sollte eine solche Änderung für den Kunden nachteilig sein, kann der Kunde die betroffene Dienstleistung schriftlich kündigen. Die Kündigung wird mit dem Datum der Gültigkeit der jeweiligen Änderung wirksam. reventix ist verpflichtet, den Kunden in der Änderungsmitteilung über dieses außerordentliche Kündigungsrecht zu informieren. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Partner nach Erhalt Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen von seinem Widerspruchsrecht gebrauch macht. Das Widerspruchs- bzw. Kündigungsrecht besteht nicht bei Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Kunden vorgenommen werden bzw. wenn Preise wegen Änderung der Auftragsbestätigung gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer erfolgen. Wird nicht widersprochen, wird das Vertragsverhältnis mit den Preis nicht umgehend beanstandetgeänderten Preisen fortgesetzt.
4.24. Sämtliche Preise verstehen sich Bei Preisanpassungen aufgrund von regulierten Entgelten (z. B. Interconnectpreise, TAL Entgelte), sowie bei Änderungen aufgrund von gerichtlichen oder regulatorischen Entscheidungen (z. B. Wegfall der Entgeltgenehmigungspflicht, Einführung zusätzlicher Entgelte) und hierdurch bedingter Änderungen der Einkaufspreise von reventix um mehr als 5 % zuungunsten von reventix, hat reventix das Recht sowohl die einmaligen, die monatlichen und auch die nutzungsabhängigen Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zum Wirksamwerden der regulatorischen Änderung entsprechend anzupassen. Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesendiesem Fall nicht.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet5. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt habendurch regulatorische Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, neue Preise bereits weiterzuge- benGas, werden bei Preissenkungen Telekommunikation, Post und Eisenbahnen die gültigen Entgelte für Premium- und Massenverkehrsdienste zwischen reventix und dem Partner Kunden gesetzlich neu festgelegt werden, gelten die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- netfestgesetzten Entgelte unmittelbar. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichreventix informiert den Kunden unverzüglich über diese Änderungen. Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht in diesem Fall nicht.
4.46. Der Partner verpflichtet sichIm Falle einer Änderung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ist reventix berechtigt bei Dauerschuld- verhältnissen, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etcdie Entgelte für Waren oder Leistungen ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Preise. 4.11. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertSofern unsere Vergütung nicht fest vereinbart ist, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetsind unsere am Bereitstellungstag gemäß aktueller Preisliste gültigen Preise maßgebend.
4.22. Sämtliche Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die ausschließlich der Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, InstallationBetriebsstoffen, SchulungTreibstoff, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenMontage und Reinigung und zuzüglich jeweils gültiger Mehrwertsteuer.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden3. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner Berechnung der Miete beginnt am Tag der Bereitstellung oder Auslieferung und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändernendet am verein- barten Rückgabetag, jeweils einschließlich. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungenden Fall, dass der Mieter die Mietsache früher zurückgibt.
4. Die vereinbarte Tagesmiete gilt für den Einsatz im Einschichtbetrieb bis zu einer Betriebsdauer von 8 Stunden täglich, unter Zugrundelegung einer 5- Tage- Woche und durchschnittlich 20 Arbeitstagen pro Monat.
5. Der tatsächliche Einsatz wird bei Rückgabe der Mietsache ermittelt. Dies erfolgt durch Ermittlung des entsprechenden Zählerstandes der jeweiligen Maschine. Sollte kein solches Zählwerk vorhanden sein, verpflichtet sich der Mieter, über die tatsächlichen Einsatzzeiten Buch zu führen. Die Auflistung ist uns bei Rückgabe der Mietsache zur Berechnung der jeweiligen Einsatzzeiten auszuhändigen. Die Einsatzzeiten sind minutengenau und entsprechend den tatsächlichen Gegebenheiten aufzuführen.
6. Überschreitungen der Mietzeit werden
a) bei einer Überschreitung um bis zu 8 Stunden pro Arbeitstag mit 12,5% der vereinbarten Ta- gesmiete pro angefangener Stunde berechnet.
b) bei einer Überschreitung um mehr als 8 Stunden pro Arbeitstag mit 25% der vereinbarten Tagesmiete pro angefangener Stunde berechnet.
7. Eine Rückerstattung der Miete aufgrund Unterschreitung der vereinbarten Betriebsdauer gemäß Ziffer IV. 4) ist ausgeschlossen.
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Samples: Mietvertrag
Preise. 4.1. Als massgebender Preis gilt 6.1 Der Gesamtpreis für die Durchführung des Messstellenbetriebs und der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertMessung setzt sich aus einem einmaligen vom Kunden zu entrich- tenden Einrichtungs- und Installationspreis, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetsowie einem Grundpreis zusammen.
4.26.2 Der Einrichtungs- und Installationspreis umfasst die erstmalige In- stallation, Einrichtung und Anschluss der jeweiligen Messgeräte samt Zubehör durch die SWH. Sämtliche Er ist vom Kunden bei Abschluss des Hellen- steinZähler clever Vertrages einmalig zu entrichten.
6.3 Der monatliche zu entrichtende Grundpreis enthält das Entgelt für einen intelligenten Stromzähler, dessen Betrieb und Wartung, die Messung und die Nutzung des Onlinekundenportals der SWH.
6.4 Die Preise verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in Schweizer Franken, ex works der jeweils gesetzlichen vorgegebenen Höhe (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010Bruttopreise). Ändert sich dieser Steuersatz, ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
6.5 Wird der Messstellenbetrieb oder die Messung von Strom, Gas oder Wasser nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann der Lieferant hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden – ggf. nur im Hinblick auf die strom-, gas- bzw. wasserspezifi- schen Kosten – weiterberechnen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Die Kosten für VerpackungWeitergabe ist auf die Mehrkosten beschränkt, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.nach Kopf oder nach Ver- brauch) sowie dem einzelnen Vertragsverhältnis zugeordnet werden können. Mil der neuen Steuer oder Abgabe korrespondierende Kostenentlas- tungen – z.B. der Wegfall einer anderen Steuer – sind anzurechnen. Eine Weitergabe kann mit Wirksamwerden der betreffenden Regelung erfolgen. Der Kunde wird über die zum Zeitpunkt Anpassung spätestens mit der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenRech- nungsstellung informiert.
4.36.6 Ziff. Bei Preissenkungen 5 gilt entsprechend, falls auf den Messstellenbetrieb oder -erhöhungen werden die Messung von Strom, Gas oder Wasser nach Vertragsschluss eine hoheit- lich auferlegte, allgemein verbindliche Belastung (d.h. keine Bußgel- der o. ä.) entfällt, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat (wie z.B. bei der Belieferung mit Strom nach dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen EEG und dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichKWKG).
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten 6.7 Für den Wechsel des Messstellenbetreibers und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etcdes Messdienstleis- ters wird von der SWH kein gesondertes Entgelt erhoben.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschal- preis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ur- sprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht An- spruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gel- tenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpa- ckungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmeri- schen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Verein- barung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmate- rial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung ange- messen zu vergüten.
3.5. Wird uns vom Kunden eine Anlieferung einschließlich Parkmöglichkeit nicht in angemessener Entfernung ermög- licht, ist uns der Mehraufwand durch einen Preiszuschlag abzugelten. Ebenso besteht ein pro zu überwindendem Stockwerk, für welches kein verwendbarer Lift zur Beförde- rung sämtlicher Vertragsleistungen zur Verfügung steht.
3.6. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlun- gen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderun- gen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeit- punkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.7. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsbasis wird der Preis gemäss AuftragsbestätigungMonat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abge- schlossen wurde.
3.8. Dieser gilt Verbrauchern als akzeptiertKunden gegenüber erfolgt bei Ände- rung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn der Partner die Leistung in- nerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertragsabschluss zu er- bringen ist.
4.23.9. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer FrankenBogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbo- gen gemessen. Formstücke und Einbauten werden im Rohr- ausmaß mitgemessen, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)jedoch separat verrechnet. Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenUnterbre- chungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
4.33.10. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner Erfolgt die zum Zeitpunkt Abrechnung nach Aufmaßen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt habenAufmaße vereinbart, neue Preise bereits weiterzuge- benhat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerechter Einladung zu be- weisen, werden bei Preissenkungen dem Partner dass die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichermittelten Ausmaße nicht richtig festge- stellt wurden.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: General Terms and Conditions (Agb)
Preise. 4.11. Als massgebender Der vom Verkäufer angegebene Preis gilt ist ein Nettopreis, soweit er nicht ausdrücklich als Bruttopreis bezeichnet ist. Der Käufer schuldet zusätzlich Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe sowie eventuelle Versandkosten.
2. Gegenüber Kaufleuten ist der Verkäufer berechtigt, den am Tag der Lieferung geltenden Preis gemäss Auftragsbestätigungin Rechnung zu stellen. Dieser gilt Gegenüber anderen Käufern kann der Verkäufer für Waren, die später als akzeptiert4 Monate nach dem Vertragsschluß geliefert werden sollen, nach billigem Ermessen Preiserhöhungen in dem Umfang vornehmen,
d i e durch Änderung von Materialpreisen, Löhnen, Devisenkursen, Steuern, Zöllen oder anderen Kosten bedingtsind. Wird der Nettokaufpreis um mehr als 20 % angehoben, ist der Käufer, der nicht Kaufmann ist, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Der Käufer ist stets vorleistungspflichtig. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Verkäufers werden mit Rechnungszugang, spätestens jedoch 5 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Bei Dauerkunden ist der Kaufpreis 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig und zahlbar.
4. Zahlt der Käufer bei Fälligkeit nicht, so ist der Verkäufer ab Fälligkeitseintritt berechtigt, Xxxxxx i. H. von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz, bei Kaufleuten i. H. von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Bei entspre- chendem Nachweis ist der Verkäufer berechtigt, einen höheren Verzugszinsschaden zu beanspruchen. Werden mit Kaufleuten Zahlungsziele vereinbart, so schulden diese mit Ablauf des Zahlungszeitraums Zinsen in gleicher Höhe, ohne daß es einer besonderen Mahnung bedarf.
5. Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Preis Abzüge vorzunehmen, Minderungs- oder Zurückbehaltungsrechte auszuüben oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, solche Gegenansprüche seien in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, unbestritten, vom Verkäufer anerkannt oder rechtskräftig fest gestellt.
6. Der Verkäufer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Partner nach Erhalt Käufer mit der Auftragsbestätigung Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät, in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder wir ungünstige Auskünfte über den Preis nicht umgehend beanstandetKäufer (z. B. über Zahlungsverzug, Scheckproteste) erhalten. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, für weitere Lieferungen Barzahlung im Voraus zu verlangen und alle umlaufenden Schecks sofort aus dem Verkehr zu ziehen - hierdurch entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers - und hierfür Barzahlung zu verlangen.
4.27. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etcFür die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es jeweils auf den Eingang des Kaufpreises beim Verkäufer an; bei bargeldloser Leistung ist das Datum der Wertstellung auf dem Konto des Verkäufers maßgebend.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1Die Berechnung der in § 2 beschriebenen IT-Dienstleistungen erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden Preislisten bzw. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigungdes jeweils schriftlich gemachten Angebotes. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Die angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)– falls nicht anders angegeben – zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Preisänderungen wird der Kunde darüber 6 Wochen vor Inkrafttreten informiert. Dem Kunden steht im Fall der Preisänderung bis zum Inkrafttreten der neuen Preisliste das Recht zur Kündi- gung ohne Einhaltung von Fristen zu; danach gilt die neue Preisliste als vereinbart. §4 ABREcHNUNg Regelmäßig anfallende Nutzungsgebühren werden quartalsweise im Voraus berechnet. Die Kosten Berechnung erfolgt erstmalig mit der Nutzbarkeit der Dienste. Diese ist nach Übermittlung der Kennworte bzw. Freischaltung der Leitungen gegeben. Beginnt die Nutzung in einem laufenden Monat, so werden ab Nutzungsbeginn 3 volle Kalendertage bis zum Monatsende mit 10 % des Monatsbetrages berechnet. Als Abrechnungsgrundlage dienen ausschließlich die Buchungs- und Zählunterlagen von xxx.xx. Dienstleistungen werden auf der Grundlage der Bestellung bzw. Auftragsbestätigung berechnet. Die Rechnung wird mit Zugang fällig. Sollte der Kunde mit seiner Zahlung um mehr als drei Wochen in Verzug kommen, ist xxx.xx berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zu verweigern. Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von xxx.xx. §5 VERTRAgSBEgINN UND -DAUER Das Vertragsverhältnis beginnt jeweils mit der Annahme des Auftrages (Datum der Auftragsbestätigung), spätestens jedoch durch die Inanspruchnahme von Leis- tungen durch den Kunden. Das Vertragsverhältnis kann, vorbehaltlich der jeweiligen Mindestvertragslaufzeiten, von beiden Parteien ohne Angabe eines Grundes innerhalb von 10 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart oder anderweitigen Vereinbarungen schriftlich ge- troffen wurden. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. §6 HAFTUNg Die Netz-Serviceleistungen stellt xxx.xx unter Nutzung der Dienstangebote der Netzbetreiber (Provider) und der Deutschen Telekom zur Verfügung. Die Verfügbar- keit richtet sich nach den zugehörigen Service Level Agreement (SLA), sofern vereinbart. Die Haftung nach § 536 a BGB wird ausgeschlossen. xxx.xx übernimmt außerhalb der SLA keinerlei Haftung für Verpackungirgendeine Mindestverfügbarkeit bzw. verfügbare Übertragungsgeschwindigkeit, Handlingweder in qualitativer noch in zeitlicher Hinsicht, Transportbezüglich Nutzung bzw. Nutzbarkeit des Zugangs. xxx.xx haftet auch nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden, Versicherungdie dem Kunden direkt oder indirekt durch Nutzung von vertraglichen Diensten oder deren vorübergehendem Ausfall entstehen, Installationsowie für den Inhalt oder die Rechtmäßigkeit der übertragenen Daten. Soweit die Haftung nicht ohnehin nach dem Telekommunikationsgesetz beschränkt ist, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt haftet xxx.xx auf Schadensersatz im Rahmen der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.einfacher Fahrlässigkeit haftet xxx.xx vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen nur
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten, sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet Verpackung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen, zu vergüten.
3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsbasis wird der Preis gemäss AuftragsbestätigungMonat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.7. Dieser Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhältnissen gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen ist.
3.8. Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mit gemessen, jedoch separat verrechnet. Das Ausmaß der Wärmedämmung wird an den Außenflächen gemessen. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
3.9. Erfolgt die Abrechnung nach Aufmaßen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Aufmaße vereinbart, hat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerechter Einladung zu beweisen, dass die ermittelten Ausmaße nicht richtig festgestellt wurden.
3.10. Die Teilnahme an Baubesprechungen ist im Auftrag nicht enthalten, eine angemessene Vergütung hierfür gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetvereinbart.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pau- schalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, be- steht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand- kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrech- net, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflich- tet, Verpackung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial (insb. Kühlmittel, Öle oder sonstige Sub- stanzen sowie Anlagen und Geräten bzw Teile davon, etc) hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir ge- sondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zu- sätzlich im hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Ent- geltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.5. Wird uns vom Kunden eine Anlieferung in unmit- telbarer Entfernung einschließlich Parkmöglichkeit nicht ermöglicht, wird dies durch den vermehrten Zeit- aufwand in Stunden abgegolten
3.6. Ebenso wird, falls keine ebenerdige Einbringung oder kein verwendbarer Lift zur Beförderung sämtli- cher Vertragsleistungen zur Verfügung steht, der tat- sächliche Aufwand im Nachhinein zur Verrechnung gebracht.
3.7. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf An- trag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbar- ten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Aus- maß von zumindest 1.5% hinsichtlich (a) der Lohnkos- ten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Be- triebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungs- erbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaf- fungskosten der zur Verwendung gelangenden Materi- alien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächli- chen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.8. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem LTI vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangs- basis wird der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertMonat zugrunde gelegt, wenn in dem der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVer- trag abgeschlossen wurde.
4.23.9. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt eine Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.6. Die sowie bei Dauerschuldverhältnissen gemäß Punkt 3.7. nur bei einzelvertraglicher Aushand- lung.
3.10. Kosten für VerpackungFahrt-, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert ausgewiesenverrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4.33.11. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner Erfolgt die zum Zeitpunkt Abrechnung nach Aufmaßen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt habenAufmaße vereinbart, neue Preise bereits weiterzuge- benhat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerecht erfolg- ter Einladung zu beweisen, werden bei Preissenkungen dem Partner dass die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichermittelten Aus- maße nicht richtig festgestellt wurden.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschal- preis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ur- sprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht An- spruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gel- tenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpa- ckungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmeri- schen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich aus- verhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinba- rung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmate- rial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung ange- messen zu vergüten.
3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 2% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materi- alkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kom- missionen oder von Änderungen der nationalen bzw Welt- marktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechsel- kurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die An- passung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ge- genüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbrin- gung ändern, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wert- gesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsbasis wird der Preis gemäss AuftragsbestätigungMonat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.7. Dieser gilt Verbrauchern als akzeptiertKunden gegenüber erfolgt bei Ände- rung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn der Partner die Leistung inner- halb von zwei Monaten nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertragsabschluss zu erbringen ist.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.17.1. Als massgebender Die durch Oasis Parcs veröffentlichen Preise sind nicht bindend. Oasis Parcs behält sich das Recht vor, die Preise zu ändern und/oder einen Zuschlag zu berechnen, z.B. infolge (aber nicht beschränkt auf) einer Änderung der Energiepreise. Oasis Parcs behält sich das Recht vor, Rabattangebote und Regelungen zu ändern. Bei der Buchung werden Sie über den dann geltenden Preis gilt informiert. Der auf der Bestätigung/Rechnung angegebene Preis gemäss Auftragsbestätigungist bindend. Dieser gilt als akzeptiertPreisnachlässe und/oder Sonderangebote können nicht mehr berücksichtigt werden, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetnachdem die Bestätigung/Rechnung von Oasis Parcs verschickt wurde.
4.27.2. Sämtliche Preise verstehen sich Der Bucher schuldet Oasis Parcs den vereinbarten Mietpreis, Reservierungskosten, Touristenabgaben mit eventuell extra gebuchten Dienstleistungen, Aktivitäten und/oder Anlagen, wie in Schweizer Frankender schriftlichen Bestätigung neben der Buchungsrechnung angegeben.
7.3. Im Unterkunftsmietpreis inbegriffen (außer anders angegeben):
a) MwSt. gemäß den Richtlinien des Ziellandes
b) Die Miete der voll ausgestatteten Ferienunterkunft für die in der Reservierung angegebenen Personenzahl
c) Parkplatz für 1 Auto (gegebenenfalls)
d) Wasser, ex works Strom und Gas (EXWNormalverbrauch)
e) Zentrallager Tech Data Die Nutzung eines Zentralschwimmbades (Inco Terms 2010soweit vorhanden)
7.4. Nicht im Mietpreis inbegriffen (außer anders angegeben):
a) Sonstige örtliche Abgaben
b) Bettwäsche, Handtuchpaket, Küchenpaket, Basis-Servicepaket. Bettwäsche und Endreinigung sind obligatorisch. Bettwäsche wird gemäß der Anzahl Gäste berechnet (siehe Artikel 12.10). Die Kosten Abhängig vom Unterkunftstyp müssen diese als optionale Zusatzdienstleistung dazu gebucht werden
c) Einrichtungen & Aktivitäten des Urlaubsresorts
d) Oasis Parcs Resort Sonderdienstleistungen
e) Haustiere: es gibt einen Oasis Parcs Resort Sonderzuschlag für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.Haustiere
f) Vorzugskosten für eine besondere Vorzugslage der Ferienunterkunft
g) Versicherungsprämien
h) Endreinigung der Ferienunterkunft
i) Angezogene Betten und die Erneuerung der Handtücher sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.Küchenkits
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.11. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung unserer Dienstleistung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getrof- fen wurde. Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der bei Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen grundsätzlich Verpackung, Fracht, Porto, Fahrtkostenpauschalen und sonstige Kosten nicht aus.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Kosten werden dem Auftraggeber berechnet. Als massgebender Preis gilt nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholun- gen von Reinigungsarbeiten, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Preis gemäss AuftragsbestätigungLeistungs- beschreibung, oder den getroffenen Vereinbarungen verlangt werden.
3. Dieser gilt als akzeptiertMusterlegungen, Probearbeiten, Materialmuster und ähnliche Vorarbeiten die vom Arbeitgeber veran- lasst sind, werden berechnet, auch wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis Auftrag nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwendenerteilt wird. Die Bestimmungen des Abschnit- tes XII. gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiterentsprechend.
4.54. Preisangaben und Terminzusagen durch unsere Außendienstmitarbeiter erfolgen vorbehaltlich einer Bestätigung der Betriebsleitung/Geschäftsführung.
5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die jeweilige Preisliste maximal ein Mal pro Quartal an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten, Änderungen der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei aussergewöhnlichen Änderungen Preiserhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändernLebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. Dies gilt sowohl für bestelltewird ihm vom Anbieter in diesen Fällen in Textform mitgeteilt.
6. Vom Auftraggeber ausgesetzte Reinigungen bei der Unterhaltsreinigung, aber noch z. B. durch Urlaub, Betriebsfe- rien etc., werden ausschließlich mit dem zurzeit geltendem Tarifstundenlohn des Gebäudereinigerhandwerks pro nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungengeleisteter Arbeitsstunde gutgeschrieben.
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Samples: Allgemeine Geschäfts , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen
Preise. 4.11. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Alle Preise verstehen sich in Schweizer FrankenEuro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sollte ein Kunde dennoch an BK eine Überweisung in einer Fremdwährung tätigen, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)ist jener Betrag zur Anweisung zu bringen, der dem Rechnungsbetrag in Euro zuzüglich anfallender Konvertierungsspesen bzw. sonstiger Kosten in diesem Zusammenhang entspricht.
2. Die von BK angegebenen Preise verstehen sich EXW (ab Werk/Lager) INCOTERMS 2020 und - wenn für einzelne Spezialprodukte nicht anderes vereinbart wird - ohne Montage und einschließlich Verpackung.
3. Bei Lieferungen gegen Fremdwährungen ist BK in jedem Fall berechtigt, zum Fälligkeitstag ein Wahlrecht derart auszuüben, dass BK die Forderung in Euro oder in der ursprünglich zugrunde gelegten Fremdwährung begehren kann.
4. Steuern, Vertragsgebühren, Aus-, Ein- und Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen, behördliche Kommissionsgebühren und dergleichen trägt der Kunde. Diesbezüglich ist auch der Kunde für die Beibringung von allenfalls notwendigen Zertifizierungen, Bestätigungen und/oder Einfuhrdokumenten, welcher Art auch immer, verantwortlich und trägt die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etcdafür.) sowie die zum
5. Die Preise von BK sind nach dem im Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwStAuftragsbestätigung in Geltung stehenden Lohn- und Materialkosten erstellt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden Erhöhen sich diese nachträglich, ist BK berechtigt, Anpassungen vorzunehmen und diese dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich Kunden zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändernverrechnen. Dies gilt sowohl auch bei anderen von BK unbeeinflussbaren Änderungen durch Steuern, Zölle oder Transporttarife.
6. Die endgültige Preisberechnung erfolgt aufgrund der am Tage der Lieferung gültigen bzw. vereinbarten Rabatte. Die Rabattgewährung erfolgt nur für bestellteden Fall, aber noch dass BK den vereinbarten Kaufpreis nicht gelieferte Waregerichtlich (Klage, als auch Exekution, usw.) einfordern muss. Die Kalkulationen des Angebotes gelten nur bei Bestellung der gesamten angebotenen Ware bzw. Menge.
7. Einmal eingeräumte Rabatte und Skonti gelten nur für künftige Bestellungendas jeweilige Geschäft und begründen keinen Rechtsanspruch für Folgegeschäfte. Sonderkonditionen, die im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung gewährt werden, gelten bis auf Widerruf durch BK.
8. Jedenfalls gelten die vereinbarten Preise maximal zwei Monate ab Angebotslegung durch BK.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1Alle Warenpreise (Katalogpreise und andere Preislisten eingeschlossen) verstehen sich rein netto ab Domizil von EPC in Schweizer Franken (CHF) inkl. Als massgebender Preis gilt vorgezogener Recyclinggebühr ("vRG"). Sämtliche Nebenkosten wie Transport-, Verpackungs- und Installationskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die von EPC erbrachten Dienstleistungen werden nach Aufwand verrechnet, wobei die jeweils gültigen Stundensätze gemäss den aktuellen AGB zur Anwendung gelangen. Die jeweiligen Stundenansätze orientieren sich unter anderem an den Geschäftszeiten von EPC. Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen oder -minderungen bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von EPC. Kosten, die bereits entstanden sind, kann EPC dem Kunden belasten. Ordentliche Geschäftszeiten: Sie erreichen uns über unsere Telefonhotline von Montag - Xxxxxxx von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Reaktionszeit auf Ihren Telefonanruf oder E-Mail Anfrage kann ohne Wartungsvertrag bis zu 1h dauern. - IT-Dienstleistungseinsatz vorort 160.- CHF pro 1h - Onlinesupport mittels Fernwartungssoftware 160.- CHF pro 1h - Onlinesupport mittels Fernwartungssoftware 80.- CHF pro 1/2h - Onlinesupport mittels Fernwartungssoftware 120.- CHF pro 3/4h - Es werden minimal 40.- CHF pro Fernwartungssupporteinsatz verrechnet Der Stundensatz für den IT-Dienstleistungseinsatz vorort versteht sich inklusive den üblichen Fahrzeitkosten. Für längere Einsätze gelten Spezialpreise, die mit dem Kunden individuell festgelegt werden. Zuschläge ausserhalb der Preis gemäss Auftragsbestätigungordentlichen Geschäftszeiten - Montag bis Xxxxxxx, 18:01 Uhr - 07:59 Uhr + 25% - Samstag + 25% - Sonntag und allg. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Feiertage + 50% Sämtliche Preise verstehen sich exklusive der jeweils geltenden MwSt., welche dem Kunden zusätzlich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)Rechnung gestellt wird. Die Kosten EPC AG ist berechtigt, ihre Preise aufgrund der jeweiligen Marklage jederzeit ohne vorherige Bekanntmachung und ohne Angabe von Gründen anzupassen. Anpassungen der Stundenansätze für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt Dienstleistungen erfolgen in der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwendenRegel jährlich. Die Bestimmungen gelten Bekanntgabe der neuen Preise richtet sich nach Ziffer 1 Absatz 3 AGB, wobei die angepassten Preise auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner auf bereits abgeschlossene Verträge Anwendung finden. Die Angebote der EPC sind unverbindlich. Ebenso sind Abbildungen, Beschreibungen, Masse, Gewichte etc. als Näherungswerte zu verstehen und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.Web xxxxx://xxx.xxx.xx XX-0000 Xxxxxxxxx Fax +00 (0)00 000 00 00
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Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ur- sprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gelten- den gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Ver- sicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Ver- packung zurückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbar- ten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen, Absperrbänder und sonstige Sicherungsmaßnahmen sind vom unternehmeri- schen Kunden bereitzustellen.
3.6. Wird uns vom Kunden eine Anlieferung einschließlich Parkmöglichkeit nicht in einer Entfernung von maximal 20m ermöglicht, ist uns der Mehraufwand durch einen Preiszuschlag ab 10% des Angebotspreises abzugelten. Ebenso besteht ein Entgeltszuschlag von 100€ pro zu überwindendem Stockwerk, für welches kein verwendbarer Lift zur Beförderung sämtlicher Vertragsleistungen zur Verfügung steht.
3.7. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertge- sichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsbasis wird der Preis gemäss AuftragsbestätigungMonat zu- grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.8. Dieser gilt Verbrauchern als akzeptiertKunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.6. so- wie bei Dauerschuldverhältnissen gemäß Punkt 3.7. nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetdie Leistung innerhalb von zwei Monaten zu erbringen ist.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1Sie bitte an: Maschinenringe Deutschland GmbH - LandEnergie, Xxxxxxxxxxxxxxxx X 000, 00000 Xxxxxxx. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss AuftragsbestätigungWeitere Informationen und Kommunikationswege sind unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx ver-
4.1 Die Preise entnehmen Sie dem jeweils gültigem Preisblatt und den darin genannten Abrech- öffentlicht. Dieser gilt als akzeptiertnungsbedingungen. Zum reinen Strompreis werden Steuern, Abgaben, Umlagen oder ähnliche 8.2. Jeder Kunde ist berechtigt, die Schlichtungsstelle Energie anzurufen. Ein solcher Antrag ist durch Gesetz oder behördliche Maßnahmen vorgegebene Belastungen hinzugerechnet. erst zulässig, wenn LandEnergie der Partner Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach Erhalt vier Wochen
4.2 Bei einer Kostensteigerung durch Steuern, Abgaben, Umlagen, oder ähnliche durch Gesetz abgeholfen hat. Das Recht der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren oder behördliche Maßnahmen vorgegebene Belastungen ist LandEnergie berechtigt, die jewei- nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt. Sämtliche Die Einreichung einer Beschwerde bei der lige Kostensteigerung unmittelbar an Sie weiter zu berechnen. Die vereinbarten Preise verstehen sich in Schweizer Frankenwerden Schlichtungsstelle hemmt die gesetzliche Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB. entsprechend ermäßigt, ex works falls die zu zahlenden Steuern Abgaben, Umlagen, oder ähnliche durch 8.3. Die Schlichtungsstelle ist zu erreichen unter Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstra- Gesetz oder behördliche Maßnahmen vorgegebene Belastungen ermäßigt werden oder wegfal- ße 133, 10117 Berlin, Telefon: 000 0000000-0, xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx, info@schlich- len. Hierunter fallen zB. Gesetzliche Bestimmungen zur Förderung regenerativer Energie (EXWEEG) Zentrallager Tech Data xxxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx. sowie zum Schutz von Kraftwärmekoppelungsanlagen (Inco Terms 2010KWKG). Die Kosten Höhe dieser Umlagen, ins- 8.4. Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den Verbraucherser- besondere EEG und KWKG wird von den Übertragungsnetzbetreibern jeweils am 15. Oktober vice der Bundesnetzagentur für Verpackungden Bereich Elektrizität und Gas, HandlingXxxxxxxx 00 00, Transport00000 Xxxx, Versicherungfür das folgende Kalenderjahr veröffentlicht. Diese Umlagen werden in Ihrer jährlichen Strom- Telefon: 000 00000-000 oder 00000 000000, InstallationTelefax: 030 22480-323, SchulungE-Mail: verbraucherservice- abrechnung mit den jeweils gültigen Werten für das Kalenderjahr berechnet. xxxxxxx@xxxxxx.xx.
4.3 Die durch die Regulierungsbehörden genehmigten Netznutzungsentgelte des jeweiligen 9. Schlussbestimmungen Netzbetreibers werden zum Verbrauchspreis hinzugerechnet. Im Fall einer nachträglichen Än- 9.1 Ihre Daten werden für die interne Weiterverarbeitung und eigene Werbezwecke von uns ge- derung der Höhe der Netznutzungsentgelte behält sich LandEnergie vor, Anwenderun- terstützungdiese Preisdifferenz mäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, sonstige Gebühren verarbeitet und genutzt.Sofern entsprechend nachzuberechnen. es erforderlich ist, werden Daten an die an der Abwicklung beteiligten Unternehmen (z.B. LSVAzur
4.4 LandEnergie ist außerdem bei Änderung der Marktverhältnisse zu einer Preisanpassung be- Durchleitung und Abrechnung) weitergegeben. rechtigt, SWICOworüber Sie mind. 6 Wochen vor Inkrafttreten informiert werden. In diesem Fall haben 9.2 Der Eintritt eines anderen Unternehmens in den Vertrag an Stelle von LandEnergie ist ohne Sie das Recht, SUISA etcden Stromliefervertrag binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung zum Ihre Zustimmung möglich; in diesem Fall können Sie das Vertragsverhältnis binnen 4 Wochen ab Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. Diese Regelung gilt nicht für Kenntnisnahme mit Wirkung zum Eintritt des Unternehmens kündigen. LandEnergie-Fix-Verträge.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
Appears in 1 contract
Samples: Stromliefervertrag
Preise. 4.1. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren Es wird zwischen monatlichen fixen (z.B. LSVAGrundgebühr für Internetzugang, SWICOGrundgebühr für z.B.:. Mietleitung, SUISA etc.Entgelte für die Nutzung einer Internet-Standleitung, für die Domain- Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör), variablen (abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen einmaligen Entgelten (z.B. Rabatte, HändlermargenEinrichtungs-und Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung) unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, übrige Vergütungen etcwobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sind.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich
2.1 Die Preise werden im Rah- men Auftrag vereinbart; andernfalls gelten die aktuellen Standardpreise von JMP. Ist ein Dritter für die Installation eines Services erforderlich, so stehen die Kosten für diesen Dritten, die in den Preisen enthalten sind, unter dem Vorbehalt einer Standortbegehung, Überprüfung oder Bestätigung durch den Dritten. Solche Begehungen, Überprüfungen oder Bestätigungen können zu einer Änderung der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data Kosten führen. Derartige Änderungen werden als Preisänderung vollständig an den Kunden weitergegeben und JMP wird den Kunden über eine solche Preisänderung informieren, bevor der Auftrag zur Übergabe bereit ist. Im Fall einer Erhöhung des Preises wird der Kunde JMP mitteilen, ob er entweder (a) die Erhöhung akzeptiert oder (b) den Auftrag (oder die betreffende Teilleistung) gemäß Klausel 9.5 kündigt. Ab dem Zeitpunkt einer Information über eine Preiserhöhung ist JMP nicht mehr verpflichtet, die Übergabe des Auftrages weiter zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch betreiben bis der Kunde eine Erklärung nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter(a) abgibt.
4.52.2 Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise, die im Auftrag vereinbart sind, exklusive Umsatzsteuer und werden monatlich ab Beginn der Mindestvertragslaufzeit des Services in Rechnung gestellt bzw. Bei aussergewöhnlichen Änderungen nach tatsächlichem Aufwand/Verbrauch abgerechnet. Sämtliche Steuern, die in Zusammenhang mit der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller Erfüllung und/oder Umsetzung des Vertrags und/oder der Erbringung von Services von staatlichen Behörden erhoben werden, sind (im jeweils anwendbaren Umfang) vom Kunden zu tragen.
2.3 JMP kann Tech Data jederzeit dem Kunden für jeden Tag Verzug Verzugszinsen für alle überfälligen Beträge in Höhe von 5 Prozent pro Jahr über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank in Rechnung stellen.
2.4 Ändert ein Drittbetreiber gegenüber JMP die Kosten für Sprachtelefondienste, Strom, Telekommunikationsleistungen udgl. kann JMP die Preise ändern und Konditionen eine solche Änderung in einem Ausmaß weiterreichen, dass die ursprüngliche Marge erhalten bleibt. Eine solche Änderung der Preise muss dem Kunden 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt werden und tritt nicht in Kraft, bevor eine solche Kostenänderung gegenüber JMP wirksam wird. Eine derartige Preiserhöhung gilt als anerkannt, sofern der Kunde den Auftrag im Falle einer Erhöhung der monatlichen Kosten nicht kündigt, was dann zum Ende der 30-tägigen Frist wirksam wird. Zur Klarstellung: dieses Kündigungsrecht gilt nicht, sofern lediglich Gesprächsgebühren (für eingehende oder ausgehende Anrufe) erhöht werden
2.5 JMP kann die Preise, die für die Erbringung der Services im Auftrag vereinbart wurden, jederzeit nach Ablauf der Anfangslaufzeit durch eine Mitteilung an den Kunden mit einer Frist von zwei Monaten vor Inkrafttreten der Anpassung ändern. Dies Diese Änderung gilt sowohl für bestellteals anerkannt, aber noch sofern nicht gelieferte Wareder Kunde im Falle einer Preiserhöhung den/die betroffenen Auftrag/Aufträge schriftlich kündigt; die Kündigung wird zum Ende dieser zweimonatigen Frist wirksam.
2.6 Preise können jederzeit geändert werden, als auch für künftige Bestellungensofern es die Änderung von Gesetzen oder behördlichen Vorschriften erforderlich macht.
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Samples: Service Agreement
Preise. 4.14.1 Die Angebotspreise, insbesondere auch Pauschal- und/oder Festpreise, haben nur bei ungeteilter Bestellung des vollständigen Angebots Gültigkeit.
4.2 Die Preise gelten für die Erstellung und die Nutzung des aus der Auftragsbestätigung ersichtlichen Messestandes während der dort genannten Veranstaltungszeit.
4.3 Sonderarbeiten oder Änderungswünsche des Bestellers, die nicht in der Auftragsbestätigung enthalten sind, werden gesondert berechnet.
4.4 Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.5 Nicht im Preis enthalten sind die Standkosten der jeweiligen Messegesellschaft, Anschlusskosten, Kosten für Genehmigungsverfahren sowie Gebühren und Kosten die von Dritten, insbesondere Messegesellschaften, Speditionen, Abfertigungsorganen oder Zollbehörden, erhoben werden; dazu zählen auch die Kosten für die Abfallentsorgung, Kosten für Hängepunkte und Hebewerkzeuge sowie alle Verbrauchskosten wie Strom- und Wasserkosten. Als massgebender Preis gilt Diese Kosten hat der Preis gemäss AuftragsbestätigungBesteller zu tragen.
4.6 Sofern im Angebot nicht ausdrücklich aufgeführt, umfassen die Preise ferner nicht den Aufwand und die Kosten für Leistungen, die ausschließlich von den Messegesellschaften oder von diesen beauftragten Dritten in Anspruch genommen werden müssen, wie etwa Speditionsleistungen auf dem Messegelände (z.B. Transport auf dem Messegelände, Gestellung von Gabelstaplern und Hubwagen, Leerguthandling, Entsorgung usw.). Dieser gilt als akzeptiertDiese Aufwendungen sind vom Besteller gesondert zu vergüten.
4.7 Die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise gelten vier (4) Monate ab Vertragsabschluss. Nach Ablauf dieser vier (4) Monate ist LÜCO berechtigt, etwaige Preiserhöhung der Hersteller oder Lohnerhöhungen an den Besteller weiterzugeben. Maßgebender Zeitpunkt für die Preisberechnung ist dann der Zeitpunkt des Beginns der Ausführungsarbeiten. Der Besteller kann jedoch vom Vertrag zurücktreten, wenn der Partner nach Erhalt bei Beginn der Ausführung geforderte Preis mehr als 5 % über dem Preis der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetliegt.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pau- schalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ur- sprünglichen Auftrag keine Deckung finden, be- steht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab La- ger. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Ver- brauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrückli- cher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zu- rückzunehmen.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Alt- material hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kun- den zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf An- trag des Kunden verpflichtet, die vertraglich ver- einbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderun- gen im Ausmaß von zumindest 2% hinsichtlich
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kol- lektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen o- der von Änderungen der nationalen bzw Welt- marktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss einge- treten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Aus- maß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungs- kosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses än- dern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsbasis wird der Preis gemäss AuftragsbestätigungMonat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.7. Dieser gilt Verbrauchern als akzeptiertKunden gegenüber erfolgt bei Än- derung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhält- nisses gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertragli- cher Aushandlung, wenn der Partner die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertragsabschluss zu er- bringen ist.
4.23.8. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer FrankenBogenförmig verlegte Leitungen werden im Außen- bogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mit gemessen, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise jedoch se- parat verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen Das Ausmaß des Korrosions- schutzes und des Anstrichs wird gleich dem Partner die zum Zeitpunkt Aus- maß der Ablieferung gültigen Preise verrech- netdarunter befindlichen Rohre angenom- men. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichDas Ausmaß der Wärmedämmung wird an den Außenflächen gemessen. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1Bei den Preisen der Stahlbau Fritz GmbH handelt es sich um veränderliche Preise, die freibleibend sind. Als massgebender Preis gilt Sie basieren auf der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren Kalkulationsgrundlage am Tag des Vertragsabschlusses (z.B. LSVAStahl-/Materialpreise, SWICOLohnkosten, SUISA etc.) und verstehen sich als Nettopreise ohne jedweden Abzug. Das Entgelt wird nach unten oder oben angepasst, wenn es zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung zu einer Änderung der Kalkulationsgrundlage im Ausmaß von zumindest 5 % gekommen ist. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung geändert haben, sofern sich die Stahlbau Fritz GmbH nicht in Verzug befindet. Sollten es zu einer Anpassung im Ausmaß von über 15 % kommen, so wird die Stahlbau Fritz GmbH den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Für vom Auftraggeber angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht für die Stahlbau Fritz GmbH ein zusätzlicher Anspruch auf angemessenes Entgelt. Der Auftraggeber hat zusätzlich die ggfls. zu entrichtende gesetzliche Umsatzsteuer, Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zölle und Versicherungen zu tragen. Verbraucher werden explizit darauf hingewiesen, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können. Derartige Kosten können vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden, da sie Marktpreisschwankungen unterliegen. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial ist im Preis nicht inbegriffen und ist vom Auftraggeber selbst durchzuführen. Sofern der Auftraggeber die Stahlbau Fritz GmbH mit der Entsorgung beauftragt, ist diese zusätzlich zu vergüten. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird wertgesichert auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex, Reihe 2015, wie er von der Statistik Austria errechnet und bekanntgegeben wird. Im Jänner eines jeden Jahres wird die Indexanpassung des Entgelts berechnet. Als Basis für alle Folgemonate gilt die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Die Indexanpassung erfolgt unter Heranziehung der jüngsten verfügbaren Indexzahl. Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, gilt jener Index als Grundlage für die Wertsicherung, der diesem Index am meisten entspricht. Die Nichtgeltendmachung der Erhöhung des Entgelts auf Grund der Wertsicherung sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3Nichteinhebung von Erhöhungsbeträgen gelten unabhängig von deren Dauer nicht als Verzicht auf die Wertsicherung des Entgeltes. Bei Preissenkungen einer Verrechnung nach Längenmaß wird die größte Länge zugrunde gelegt, unabhängig davon, ob das Material schräg geschnitten, ausgeklinkt oder -erhöhungen werden dem Partner gebogenen wurde. Bei einer Verrechnung nach Flächenmaß wird stets das kleinste, die zum Zeitpunkt ausgeführte Fläche umschreibende Rechteck zugrunde gelegt. Die Verrechnung nach Gewicht erfolgt durch Wägung. Ist eine Wägung nicht möglich, ist das Handelsgewicht maßgeblich. Für Formstahl und Profile ist das Handelsgewicht, für Stahlblech und Bandstahl sind je mm der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnetMaterialdicke 80 N/m² anzusetzen; die Walztoleranz ist jeweils enthalten. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, Den so ermittelten Massen werden bei Preissenkungen dem Partner geschraubten, geschweißten und genieteten Konstruktionen für die zum Zeitpunkt verwendeten Verbindungsmittel 10 % zugeschlagen; der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichZuschlag für verzinkte Bauteile oder Konstruktionen beträgt 5 %.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.14.1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, gelten die Preise der AN in Euro zzgl. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigunggesetzl. Dieser gilt als akzeptiertanfallender Mehrwertsteuer (MwSt.) und aller sonstigen Nebenkosten, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten wie z.B. für Verpackung, HandlingMontage, Transport, Fracht, Versicherung, InstallationZoll usw..
4.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, Schulungwählt die AN den für den AG günstigsten Versand- bzw. Transportweg.
4.3 Auf schriftliches Verlangen und Kosten des AG werden Lieferungen der AN gegen die üblichen Transport-/Versandrisiken versichert. Montage und Einweisungen sind vom AG gesondert schriftlich in Auftrag zu geben und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.4 Preisänderungen aufgrund sich ändernder Materialpreise, Anwenderun- terstützungWährungs- schwankungen etc. berechtigen die AN zu einer angemessenen vereinbarten Ausführungsbeginn verzögert. Die Preisanpassung ist der Höhe nach auf den zwischenzeitlichen am Markt üblicherweise durchsetzbaren Preis begrenzt. 4.4a Aufgrund der aktuellen Situation an den Rohstoffmärkten, sonstige Gebühren (z.B. LSVAkönnen wir für diverse Materialien nur Tagespreise abgeben. Diese können erst nach Auftragserteilung und Bestellbestätigung durch unsere Lieferanten fest vereinbart werden.
4.5 Der vereinbarte Preis wird zur Zahlung fällig, SWICOsofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart oder Zwischen-/Teilabnahmen gem. Ziff. 9.4 erfolgen, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt - i.Hv. 30 % der Rechnungs- stellung gültige Auftragssumme gemäß Angebot zzgl. MwSt. werden gesondert ausgewiesenbei Beginn der Bautätigkeit mit der Maßgabe, dass es sich um einen wesentlichen Teil der vereinbarten Leistung handelt; - jeweils i.H.d. sich aus dem Vertrag ergebenden bzw. anhand dessen zu ermittelnden Vergütungsanteils für bereits bestelltes und an den AN ausgeliefertes Material, sofern die AN die Materialbelieferung durch einen entsprechenden Lieferbeleg nachweist; - i.Ü. bei Abnahme/ vollständiger Lieferung.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt 4.6 Dem AG steht das Recht zu nachzuweisen, das der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt kostenmäßige Anteil der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichjeweils zu vergütenden Materialbestellung tatsächlich geringer ist.
4.4. 4.7 Der Partner AN verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etcbei Rechnungsstellung einen geeigneten Nachweis über den Erhalt des abzurechnenden Materials vorzulegen.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.11. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertAlle Preise – ausschließlich Mehrwertsteuer – geltend ab Firmensitz des Auftragnehmers ausschließlich Ver- packung, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetTransportkosten und Zoll, es sei denn, diese sind ausdrücklich im Angebot enthalten.
4.22. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer FrankenPlanungen, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für VerpackungEntwürfe und Zeichnungen sind, Handlingsoweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändernkostenpflichtig. Dies gilt sowohl insbesondere für bestelltediejenigen Fälle, aber noch nicht gelieferte Warein denen das Vertragsverhältnis nach Planung und Entwurfferti- gung eines Ausstellungsstandes endet. Berechnungsgrundlage ist die Gebührenordnung für Architekten (HOAI).
3. Für die Berechnung sind grundsätzlich die vom Auftragnehmer erstellten Gewichte, als Maße und Massen maß- gebend; es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Preisberechnung erfolgt in EURO. Die Maße der Entwürfe im Messe- und Ausstellungsbau beruhen auf den von der jeweiligen Ausstellungslei- tung bereitgestellten Unterlagen. Die dabei gemachten Vorbehalte hinsichtlich der Richtigkeit der Maße gelten auch für künftige Bestellungenden Auftragnehmer in Anspruch genommen.
4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen, wenn nach Vertragsab- schluss Änderungen eintreten bei Rohmaterial- oder Hilfsstoffpreisen, bei Löhnen und Gehältern, bei Frachten oder öffentlichen Abgaben; ferner, wenn er nach Vertragsschluss auf Wunsch des Auftraggebers von den angegebenen Größen, Maße und Aufteilungen abweicht oder wenn sich die bei Vertragsabschluss verein- barte Ausführung in anderer Weise nachträglich ändert.
5. Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung seiner Ausstellungsbeteiligung, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
6. Mehraufwendungen, die durch unrichtige Maßangaben der Ausstellungsveranstalter, durch unverschuldete Transportverzögerung, ungenügende Bodenbeschaffenheit, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistung Drit- ter bedingt sind, werden dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt. Das gilt auch für den Fall der vom Auftrag- geber verursachten nicht rechtzeitigen Klärung aller Ausführungseinzelheiten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.11. Als massgebender Preis gilt Wir liefern Zement und andere Produkte grundsätzlich zu den schriftlich vereinbarten Preisen. Tritt der Preis gemäss AuftragsbestätigungKäufer nach den getroffenen Vereinbarungen in Frachtvorlage, wird eine jeweils von uns bekannt gegebene Frachtvergütung erstattet. Dieser gilt als akzeptiertWir sind berechtigt, Höchstfrachtvergütungen festzusetzen und für Teilladungen nur die anteilige Fracht zu vergüten. Für die Berechnung des Lieferpreises ist ausschließlich das Gewicht maßgebend, das auf unserer Waage und/oder der Waage des Lieferwerkes ermittelt wird.
2. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anderes vereinbart ist, wie folgt:
a) bei Bahnlieferung frachtfrei Eisenbahnwaggon zu dem vom Käufer angegebenen Tarifbahn- hof,
b) bei LKW-Lieferung für verpackte Ware frachtfrei Entladeort,
c) bei Siloware frachtfrei Siloverwendungsstelle einschließlich Einblasen,
d) bei Lieferung auf dem Wasserweg frachtfrei Ankunft an der angegebenen Entladestelle, jeweils zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
3. Für Lieferungen, die nicht in der vollen Ladung oder Nutzlast der jeweiligen Transportmittel bestehen, kann ein angemessener Aufschlag berechnet werden. Frachtangaben sind unverbind- lich. Wiegegelder, Kosten für Frachturkunden und Stempel, Zölle und Grenzabfertigungskosten, Ortszuschläge und alle sonstigen Sonderkosten gehen zu Lasten des Käufers.
4. Ändern sich zwischen dem Vertragsabschluß und der Lieferung an den Käufer die Material- einkaufspreise, die Frachtsätze, die Arbeitsentgelte oder die Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge, Sonderabgaben, Zölle), so sind wir berechtigt, die sich hieraus für die Erbringung unserer Vertragsleistung entstehenden Mehrkosten an den Käufer weiterzugeben, wenn der Partner die Lieferung mehr als 2 Monate nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertragsabschluß liegt, es sei denn, es sind Festpreise vereinbart worden.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Preise. 4.1. Als massgebender Preis Sofern mit dem Kunden kein Spezialtarif (siehe Punkt 6.) vereinbart wurde, werden die Leistungen der Auftragnehmerin nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch Punkt 7.). Dies gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertauch für Leistungen, die nicht im jeweiligen Spezialtarif enthalten sind und/oder wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetKunde während eines aufrechten Vertrages Arbeitsaufträge erteilt, mit deren Erledigung das gebuchte Stundenkontingent überschritten wird.
4.2. Sämtliche Die aktuell gültigen Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesensind online unter xxxxxx-xxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx einsehbar oder können per E-Mail unter kontakt(at)xxxxxx-xxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx angefragt wer- den.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen Herangezogen werden die bei Zustandekommen des Vertrages gültigen Preise. Die Auf- tragnehmerin behält sich Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehler vor. Preiserhöhungen während eines aufrechten (unbefristeten) Vertrages werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen Kun- den sechs Wochen vor dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichnächsten Zahlungstermin bekanntgegeben.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten Alle Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UstG erhebt die Auftragnehmerin keine Umsatzsteuer und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich iwird diese bei Rechnungs- legung daher auch nicht ausgewiesen. Auch dem Kunden mit Sitz außerhalb Österreichs werden daher die Leistungen ohne Um- satzsteuer verrechnet. Im Rah- men Sinne des Reverse Charge geht jedoch ungeachtet dessen eine allfällige Umsatzsteuerschuld auf den Kunden mit Sitz außerhalb Österreichs über. Er ist daher für die korrekte Abführung der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiterin seinem Land allenfalls anfallenden Umsatzsteuer an die Finanzbehörde seines Landes selbst verantwortlich.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen Sämtliche mit der Preis- Auftragserfüllung anfallenden Spesen, Auslagen, Kosten für Fremdan- bieter und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise dergleichen hat der Kunde selbst zu tragen und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungenwerden entweder direkt von diesem oder auf Wunsch des Kunden von der Auftragnehmerin beglichen und dem Kunden in Rechnung gestellt.
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Samples: Dienstleistungsvereinbarung
Preise. 4.11. Über die Preise der Jagddienstleistungen wird der Xxxx von dem Anbieter – zusätzlich zu den im Vertrag enthaltenen Informationen – auch vor dem Beginn der Jagddienstleistung informiert.
2. Der Verkauf der Jagddienstleistungen des Anbieters erfolgt aufgrund der Jagdpreisliste. Mit der Bestellung der Jagddienstleistung nimmt der Xxxx zur Kenntnis, dass die Preise der sonstigen, im Laufe der Jagddienstleistung in Anspruch genommenen Dienstleistungen (Unterkunft, Verpflegung usw.) auch die Mehrkosten der dem Charakter der Jagddienstleistung angepassten zeitlich flexiblen Leistungserbringung enthalten.
3. Der Anbieter erstellt für die Gesellschaftsjagd auf Hochwild individuelle, gebietsbezogene Angebote, die auf Verlangen dem Xxxx oder dem Vermittler übermittelt werden.
4. Die für Jagddienstleistungen geltenden jeweiligen Preise und Sonderangebote des Anbieters sind auch auf der Webseite xxxxxxxxxxxx.xxx verfügbar.
5. Die aktuelle Jagdpreisliste bildet einen untrennbaren Bestandteil des Vertrages.
6. In den angekündigten Preisen enthalten sind die Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe. Mehrkosten aus Anpassung des geltenden Steuergesetzes (Mehrwertsteuer) kann der Anbieter dem Vertragspartner gegenüber – nach vorheriger Verständigung – geltend machen.
7. Der Anbieter kann die angekündigten Preise ohne Vorankündigung ändern, falls zwingende Gründe dies begründet machen. Als massgebender Preis gilt zwingender Grund im Hinblick auf diese AVB gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich die Änderung des EUR-Kurses (Abweichung über mehr als 1 Monat von dem in der Preis gemäss AuftragsbestätigungJagdpreisliste enthaltenen EUR-Kurs um +/-%), die Erhöhung der Transportkosten (z.B. Erhöhung der Kraftstoffpreise), die Erhöhung des für bestimmte Dienstleistungen geltenden Steuersatzes usw.). Dieser gilt als akzeptiertNachdem der Xxxx die Jagddienstleistung schriftlich gebucht hat und die Buchung von dem Anbieter schriftlich bestätigt wurde, wenn kann der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung Anbieter den Preis nicht umgehend beanstandetmehr ändern.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen
Preise. 4.13.1. Als massgebender Preis gilt Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen und werden, soweit nicht anders angeführt, netto (ohne USt) angegeben. Von Seiten des Kunden angeordnete Leistungen, die vom ursprünglichen Auftrag nicht umfasst sind, berechtigen den AN zur Verrechnung eines zusätzlichen angemessenen Entgelts. Vom AN abgegebene Preisgarantien sind nur für den angegebenen Zeitraum gültig. Die Abrechnung der Preis gemäss AuftragsbestätigungArbeitszeit erfolgt mangels anderslautender Vereinbarung je angefangener halber Stunde. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetAngebote für Bodenaushub werden immer auf Basis von „Bodenaushub ohne Hintergrundbelastung“ erstellt.
4.23.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer FrankenMehrkosten aufgrund des Baugrundrisikos und im Zuge der Bautätigkeit auftretender Mehraufwand durch entsprechende Untergrundverhältnisse bzw belastete Abbruchmassen trägt der Kunde. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung ist der AN nicht verpflichtet, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)eigene Nachforschungen zur Bodenbeschaffenheit bzw zur Qualität oder Einstufung der Abbruchmassen anzustellen.
3.3. Die Kosten für VerpackungAbtransport, HandlingEntsorgung von Abbruchmaterial und/oder Bodenaushub sowie damit verbundene Gebühren und weitere Kosten sind vom Kunden zu übernehmen.
3.4. Zusatzarbeiten und Nebenleistungen (zB Baugrubensicherungen, TransportVermessungsarbeiten, VersicherungGerüste, Installationzusätzliche Arbeitsgeräte und Beweissicherungsmaßnahmen für Gebäude, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA Baugruben etc.) sowie sind nicht im Leistungsumfang enthalten, sind daher extra zu beauftragen und werden separat verrechnet.
3.5. Entsorgungsnachweise werden an den Kunden übergeben.
3.6. Abbildungen sind unverbindlich. Druckfehler, Produktänderungen und Preisänderungen sind vorbehalten und werden die jeweiligen, bei Lieferung gültigen Preise verrechnen.
3.7. Vertraglich vereinbarte Entgelte können vom AN aus eigenem anpasst werden, wenn sich seit Vertragsabschluss Änderungen von zumindest 3% im Hinblick auf Lohnkosten, Materialkosten oder Rohstoffkosten etc ergeben haben. Das Ausmaß der Anpassung entspricht der Veränderung der tatsächlichen Herstellungskosten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Vergleich zu den Kosten im Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3tatsächlichen Erbringung der Leistung. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner Verbrauchern trifft dies nur auf Entgelt für Leistungen zu, die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichinnerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen waren.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.4. Das vertraglich vereinbarte Entgelt wird erhöht bzw. verringert, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 2% hinsichtlich:
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.5. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsbasis wird der Preis gemäss AuftragsbestätigungMonat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.6. Dieser gilt Konsumenten als akzeptiertKunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.4 sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt 3.5 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn der Partner die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertragsabschluss zu erbringen ist.
4.23.7. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer FrankenBogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mitgemessen, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)jedoch separat verrechnet. Das Ausmaß des Korrosionsschutzes und des Anstrichs wird gleich dem Ausmaß der darunter befindlichen Rohre angenommen. Das Ausmaß der Wärmedämmung wird an den Außenflächen gemessen. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
3.8. Die Kosten Entgeltanpassung nach Punkt 3.4 und Punkt 3.5 gilt für Verpackungsämtliche (Teil-)Leistungen, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etcdie nach der Information des Kunden über die Entgeltanpassung durch uns erbracht werden.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.11. Als massgebender Preis gilt Unsere Preise sind Nettopreise. Auf sie wird, soweit nicht gesetzlich anders geregelt, die Umsatzsteuer mit dem im Zeitpunkt der Preis gemäss AuftragsbestätigungEntstehung der Steuerschuld geltenden Satz aufge- schlagen.
2. Dieser gilt als akzeptiertMassenmehrungen führen nicht zu einer Reduzierung der vereinbarten Einheitspreise. Bei Pauschalverträgen sind uns Massenmehrungen zu vergüten, wenn sie bei der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetEinzelposition 10% überschreiten.
4.23. Sämtliche Muss die Montage aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, unterbrochen und/oder wiederholt werden, hat der Auftraggeber die dadurch entstandenen Mehrkosten zu tragen.
4. Mehrleistungen, die auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder in seinem Interesse zusätzlich von uns ausgeführt werden, sind uns stets angemessen, mindestens aber in Hö- he der vereinbarten Preise verstehen sich in Schweizer Franken(Einheitspreise bzw. Pauschalen) zu vergüten. Soweit der Auf- traggeber eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung vom Auftragnehmer fordert, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)entstehen hierdurch grundsätzlich Mehrkosten. Die Kosten für Verpackung§ 2 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 VOB/B finden keine Anwendung.
5. Wir behalten uns das Recht vor, Handlingbei Kostenerhöhungen oder -senkungen, Transportdie auf Lohnerhö- hungen, VersicherungTarifabschlüssen, InstallationMaterialpreisänderungen, Schulungsteuer- oder sozialgesetzlichen Ände- rungen beruhen, Anwenderun- terstützungdie vereinbarten Preise entsprechend abzuändern.
6. Für Montage-, sonstige Gebühren (z.B. LSVAReparatur- und Servicearbeiten gilt Folgendes: Wir berechnen Reisekosten, SWICO, SUISA etc.) Auslösungen und Arbeitsstunden sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwStüblichen Zuschläge für Überstunden, Nachtar- beit, Sonn- und Feiertagsarbeit. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise Reise- und etwaige Vorbereitungszeit wird als Arbeitszeit verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner Für die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch Inanspruchnahme unseres Störungsdienstes durch Auftraggeber ohne Vorankündigung möglichWartungsvertrag wird zusätzlich eine Organisationspauschale in Rechnung gestellt.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Preise. 4.1. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Die Preise verstehen sich sich, sofern nicht ausdrücklich anderes schriftlich vereinbart wird, in Schweizer FrankenEUR, ex works exklusive Mehrwertsteuer per 1 kg netto, inklusive Standard-Einwegverpackung ab Werk (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010), XX XX-Xxx, Xxxxxx 0, Xxxxxx 00, X- 0000 Xxxxxxxxxxxxxxx, Incoterms® 2020. Die Für die Be- und Verladung der Produkte hat der Käufer selbst Sorge zu tragen. Auf Wunsch des Käufers besteht die Möglichkeit, gegen Aufpreis je nach Menge, zur Versendung der Ware in Standard-Mehrwegverpackungen/Leihcontainern. Für diese gilt Punkt 7 der vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Festpreise bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Der Käufer haftet für die Richtigkeit der Angaben zur Umsatzsteueridentifikation. Im Fall von Dreiecksgeschäften oder Bereitstellungen ohne Versand mit Innergemeinschaftlichem Bezug behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor etwaige Umsatzsteuerbeträge nach zu verrechnen. 4. LIEFERUNG-MINDESTBESTELLWERT Innerhalb von Österreich wird, sofern der Transport der Produkte keine besonderen Transport- bzw. Lagerbedingungen voraussetzt, ab einem Bestellwert von EUR 300,00 netto ohne zusätzliche Kosten an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse geliefert, wobei festgehalten wird, dass die Auswahl des Frachtführers der Verkäuferin obliegt. Für alle Liefervorgänge unter einem Bestellwert von EUR 300,00 netto behält sich die Verkäuferin vor, einen Kleinmengenzuschlag von EUR 40,00 netto zu verrechnen. Nach Übergabe der Produkte an den Frachtführer ist der Käufer für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren die Einhaltung der Gesetze und Bestimmungen – auch bezüglich Lagerung und Transport – (z.B. LSVAChemikalienrecht, SWICOGefahrgutrecht, SUISA Lebensmittelrecht, etc.) sowie ), welche die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenProdukte betreffen ausschließlich selbst verantwortlich.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Preise. 4.11. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss AuftragsbestätigungUnsere Preise sind Nettopreise ab Werk Emsdetten, einschließlich normaler Transportverpackungen zzgl. Dieser gilt als akzeptiertTransportkosten, wenn der Partner nach Erhalt in der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetnichts anderes festgelegt wurde; es gelten jeweils die Preise als vereinbart, die sich im Zeitpunkt der Auftragsannahme aus der jeweils aktuellen Preisliste ergeben, zzgl. der jeweiligen gesetzlichen MwSt. Sofern der Kunde uns rechtzeitig, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab Auftragsbestätigung, genaue Angaben bezüglich anzuwendender ausländischer Verpackungs-, Verwiegungs- und Zollvorschriften macht, verpflichten wir uns zur Beachtung dieser. Damit verbundene Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
4.22. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer FrankenErfolgt die Lieferung erst 4 Monate nach Auftragsbestätigung, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)behalten wir uns eine Preiserhöhung vor, sofern eine wesentliche Änderung der den Vertrag bestimmenden Kostenfaktoren - wie z. X. Xxxxx, Packmaterial, Fracht-, Energiekosten, Rohstoffe, Steuern - eintritt. Die Preiserhöhung bemisst sich insoweit an der Höhe der Kostensteigerung. Bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Kosten, die der Kunde zu vertreten hat und die für die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten von Bedeutung sind, werden gesondert berechnet.
3. Bei Lieferungen ins Ausland gelten unsere Preise - mangels anderweitiger Vereinbarung und sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann handelt – netto FCA bzw. FOB deutscher Hafen.
4. Bei der Vereinbarung einer Lieferung CIF sind im Bestimmungshafen erhobene Kosten für VerpackungLöschung, HandlingLeichterung und Landung, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenHafen- und Kaiabgaben nicht im Preis eingeschlossen.
4.35. Zölle, Konsulatsgebühren und aufgrund von Vorschriften außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhobene Steuern, Abgaben, Gebühren sowie damit in Zusammenhang stehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Preissenkungen Lieferung, einschließlich Zoll- oder -erhöhungen sonstigen Abgaben beruht der angegebene Preis auf den zur Zeit des Angebotes geltenden Sätzen. Berechnet werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnettatsächlichen Kosten. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt habenDie jeweils geltende gesetzliche MwSt wird zusätzlich berechnet, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichsofern eine solche anfällt.
4.46. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etcUmsatz- oder sonstige Rabatte bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.11. Als massgebender Preis gilt Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen der Preis gemäss Auftragsbestätigungbei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetSämtliche Preisangaben verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
4.22. Die Lieferung zur Verwendungsstelle durch unsere Fahrzeuge setzt eine mit LKW gut und ebenerdig befahrbare Baustelle voraus. Wir sind berechtigt, für die Lieferung einen von uns nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzusetzenden Betrag zu berechnen. Wartezeiten werden zumortsüblichen Satz berechnet.
3. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)und Aufpreise basieren auf der Lieferung des gesamten für die Bewehrung erforderlichen Betonstahls und Zubehörs. Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) Herausnahme einzelner Positionen sowie die zum Zeitpunkt Änderungen in den Verlegeplänen und Stahllisten berechtigen uns zur Anpassung der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenPreise entsprechend unserer Kalkulation.
4.34. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichAnschlussaufträgen besteht keine Bindung an frühere Preislisten.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden5. Die Bestimmungen Aufpreise für die Bearbeitung von Betonstabstahl gemäß den entsprechenden Listen gelten auch für mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad bearbeiteten Betonstabstahl gemäß DIN 488 / DIN 1045 bzw. bauaufsichtlicher Zulassung geschnitten, gewogen, gebündelt und positioniert aus normalen Lagerlängen von 12 bis 14 minTransportbreiten von nicht mehr als 2,20 m. Für Fertigteilbewehrung sowiefür Aufbiegungen über 2,20 mAufbiegungshöhe und Sonderbewehrungen werden die Aufpreise nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner Vorlage der entsprechenden Biegepläne berechnet. Die Preise für Betonstahlmatten enthalten keine Schneid- und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiterBiegekosten, soweit in unserer Auftragsbestätigung nicht aus- drücklich etwas anderes angegeben ist. Bei der Abrechnung von bearbeiteten Lagermatten wird jeweils das komplette Gewicht der Matte, bei Listenmattendas vomHersteller errechneteMattengewicht zugrundegelegt.Verschnitt geht zuLastendes Käufers.
4.56. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige BestellungenRechnungen mit einem Netto-Warenwert bis zu 50,00 E werden 6,00 E Bearbeitungskosten berechnet.
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Samples: Verkaufs Und Lieferbedingungen
Preise. 4.1Bei Abschluss des Bausparvertrages fällt 1,6 % der Bausparsumme als Abschlussgebühr an. Als massgebender Preis Einzelheiten siehe § 1 Abs. 3 der beigefügten ABB Tarif FuchsImmo Plus 01. Der Bausparer erwirbt nach Maßgabe dieser Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge einen Rechtsanspruch (Anwartschaft) auf die Ge- währung eines Bauspardarlehens aus der Zuteilungsmasse. Für die Ver- schaffung und Aufrechterhaltung dieser Anwartschaft erhebt die Bausparkasse in der Sparphase zudem ein Jahresentgelt. Dieses kann bis zu 36 ¤ jährlich betragen. Die aktuelle Höhe des Jahresentgelts wird unter xxx.xxxxxxxxxxx-xxxx.xx veröffentlicht. Das jeweilige Jahres- entgelt wird bei Abschluss des Bausparvertrags vereinbart und bleibt dann bis zur Auszahlung/Rückzahlung des Bausparguthabens unverän- dert. Wird die Bausparsumme jedoch erhöht, gilt für den gesamten er- höhten Bausparvertrag ab dem Jahr der Preis gemäss AuftragsbestätigungErhöhung das im Zeitpunkt der Erhöhung für Neuverträge geltende Jahresentgelt. Dieser gilt als akzeptiertBei einer Erhöhung der Bausparsumme fällt eine Erhöhungsgebühr von 1,6 % des Betrags, wenn der Partner um den die Bausparsumme erhöht wird, an. Einzel- heiten siehe §§ 13 Abs. 5 und 17 Abs. 1 ABB Xxxxx XxxxxXxxx Plus 01. Erbringt die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse besondere über den regelmä- ßigen Vertragsablauf hinausgehende Leistungen, die nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2Umstän- den zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, kann sie dem Kunden hierfür im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ein angemessenes Entgelt in Rechnung stellen. Sämtliche Preise verstehen Informationen zu den Kosten des Bauspardarlehens (Sollzinsen) finden sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt § 11 und der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich Tabelle im Rah- men Anhang der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiterebenfalls ausgehändigten ABB Tarif FuchsImmo Plus 01.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Information Im Geschäftsverkehr
Preise. 4.1. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)als Endpreise ohne Mehrwertsteuer. Die Umsatzsteuer wird aufgrund der Befreiung für Klein- unternehmer gemäß §19 Abs. 1 UStG nicht gesondert ausgewiesen. Es gelten die Preise lt. Preisliste vom 01.01.2010. gabis-kinderevents ist berechtigt, zur Deckung von Aufwendungen Vorschüsse zu verlangen. gabis-kinderevents ist ver- pflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers dieses Geld für die Durchführung des Kundenauftrages einzusetzen. Die für die Durchführung des Events notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber gabis-kinderevents innerhalb eines vereinbarten Zeitpunktes zur Verfügung gestellt. Xxxxx der Auftraggeber von einem bereits bestehenden Vertrag oder einer verbindlichen Bestellung zurück, so ist gabis- kinderevents berechtigt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, nachweislich entstandene Kosten in voller Höhe in Rechnung zu stellen. Bei Rücktritt von Xxxx- und Serviceverträgen zahlt er jedoch mindestens die nachfolgend ange- gebenen Sätze. - Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40% des vereinbarten Betrages der gekündigten Leistung. - Bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% des vereinbarten Betrages der gekündigten Leistung. - Ab 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80% des vereinbarten Betrages der gekündigten Leistung. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen und muss von gabis-kinderevents schriftlich bestätigt werden. Honorarkürzungen aufgrund ersparter Aufwendungen werden von gabis-kinderevents ausgeschlossen. Der Veranstalter ist für Verpackungsämtliche anfallenden Gebühren, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren Versicherungen und Steuern zuständig (z.B. LSVAGEMA, SWICOVergnüg- ungsteuer, SUISA etc.) sowie Veranstalter-Haftpflichtversicherung, Künstlersozialabgaben). Sind Anmeldungen für die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen Veranstaltung erforderlich oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden Genehmigungen bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen öffentlichen Stellen einzuholen (z.B. RabatteOrdnungsamt, HändlermargenGEMA, übrige Vergütungen etcStellfläche u.a.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich ), so liegt dieses in der Verantwortung des Kunden. Soweit gabis-kinderevents Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Ver- tragsabschluss im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung Namen und mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung Vollmacht des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändernKunden. Dies gilt sowohl für bestelltebetrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, aber noch nicht gelieferte Wareden Abschluss von Verträgen im Gastronomiebereich, als auch für künftige Bestellungen.sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co.
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Preise. 4.11. Als massgebender Der Preis gilt des Kaufgegenstandes versteht sich ab Hersteller- werk zuzüglich etwaiger Überstellungskosten und zuzüglich Umsatzsteuer (Kaufpreis). Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet.
2. Die im Kaufvertrag genannte Gesamtsumme ist als Kaufpreis zu zahlen, wenn eine Lieferzeit bis zu 4 Monaten vereinbart ist oder innerhalb von 4 Monaten geliefert wird. Andernfalls än- dert sich der Preis gemäss AuftragsbestätigungKaufpreis im gleichen Verhältnis wie sich die Listenpreise des Verkäufers für Fahrzeug, Sonderausstattung und Überstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der Lieferung verändern. Dieser gilt als akzeptiertErhöhungen der Listenpreise zwischen der schriftlichen Kaufpreismitteilung durch den Verkäufer und der Lieferung werden nicht berechnet, wenn der Partner nach Erhalt Käufer das Fahrzeug fristgerecht abnimmt. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Summe der Auftragsbestätigung Kaufpreise für Fahrzeug und Sonderausstattung und des Entgelts für die Überstellung in der Kaufpreismitteilung die Summe der für den Preis nicht umgehend beanstandetgleichen Umfang in der Bestellung genannten Preise um mehr als 3 % – bei verein- barter Lieferzeit von mindestens 18 Monaten um mehr als durchschnittlich 1,5 % je Vertragshalbjahr – übersteigt. Der Rücktritt hat in Textform binnen 2 Wochen seit Zugang der Kaufpreismitteilung zu erfolgen.
4.23. Sämtliche Preise verstehen Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unterneh- mer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ändert sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt jedem Fall der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich Kaufpreis im Rah- men gleichen Verhältnis wie sich die Listenpreise des Verkäufers für Fahrzeug, Sonder- ausstattung und Überstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiterLieferung verändern; Ziffer 2 gilt nicht.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Neuwagen Verkaufsbedingungen
Preise. 4.1. Als massgebender Preis gilt 3.1 Die von der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertMechatronic Service GmbH angegebenen Preise gelten nur in Deutschland und verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde. Beim Kaufvertrag verstehen sich die Preise zudem ab Werk bzw. ab Lager Mechatronic Service GmbH. Verpackung und Montage sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, nicht im Preis enthalten. Bei Leistungen ist mangels anderer Vereinbarung die übliche Vergütung gemäß der Partner nach Erhalt bei Vertragsabschluss aktuellen Preisliste der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetMechatronic Service GmbH zu entrichten.
4.2. Sämtliche 3.2 Ist mit der Mechatronic Service GmbH eine bindende Preisabsprache zustande gekommen, kann diese, wenn die Leistungen der Mechatronic Service GmbH erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, trotzdem die Preise verstehen sich in Schweizer Frankenberichtigen, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackungwenn nachträglich die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, HandlingNebengebühren, TransportFrachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, Versicherungauf denen die Preise der Mechatronic Service GmbH beruhen, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen mittelbar oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnetunmittelbar betroffen und verteuert wird. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt habendie Preiserhöhung aufgrund der genannten Umstände mehr als 10 % des vereinbarten Preises übersteigt, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt kann der Ablieferung gültigen Preise verrech- netVertragspartner vom Vertrag zurücktreten bzw. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen änderndiesen kündigen. Dies gilt sowohl nicht, wenn die Mechatronic Service GmbH ausdrücklich und schriftlich einen Festpreis zugesagt hat.
3.3 Erbringt die Mechatronic Service GmbH für bestellteden Vertragspartner Leistungen gegen gesonderte Berechnung, aber noch nicht gelieferte Waresind diese nach den bei Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätzen und Zuschlägen zu vergüten. Das bei der Durchführung der Leistung verbrauchte Material wird gesondert in Rechnung gestellt. Planungsleistungen und sonstige im Zusammenhang mit der Errichtung und Instandhaltung von Anlagen zu erbringende Dienstleistungen (wie Fahrzeiten zum Vertragspartner bzw. von ihm genannten Standorte) sind ebenso zu vergüten. Die Fahrtkosten werden gesondert nach Aufwand gemäß Vereinbarung oder der jeweils bei Leistungserbringung gültigen Preisliste der Mechatronic Service GmbH berechnet. Die vorgenannten, als in Ziffer 3.1 bis 3.3 genannten Grundsätze gelten insbesondere auch für künftige BestellungenInstandhaltungsleistungen, sofern nicht mit dem Kunden ein gesonderter Wartungsvertrag besteht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.11. Als massgebender Preis gilt Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und bei ununterbrochener Montage und anschließender Inbetriebnahme.
2. Soweit eine Preisvereinbarung nicht getroffen wurde, sind die am Tage der Preis gemäss AuftragsbestätigungAusführung gültigen Arbeitslöhne und Materialpreise des Auftragnehmers maßgebend. Dieser gilt als akzeptiertDer Arbeitslohn wird nach tatsächlichem Arbeitsaufwand gemäß aktuellen Stundensatz pro Monteur abgerechnet. Fahrzeiten zum Leistungsort sowie Fahrzeiten vom Leistungsort zum Firmensitz in 00000 Xxxx und vorbereitende Rüstzeiten zur Abwicklung eines Auftrags werden zusätzlich zu dem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach aktuellem Stundensatz pro Monteur abgerechnet. Die Anzahl der eingesetzten Monteure richtet sich nach der Art und Umfang der Ausführungsarbeiten. Der Auftragnehmer ist berechtigt Fahr- und Rüstzeiten pro Monteur abzurechnen.
3. Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über Aufnahme und Abschluss der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetArbeiten vereinbart werden.
4.24. Sämtliche Im Übrigen ist der Auftragnehmer an Angebotspreise, die nicht Festpreise sind, nur für einen Zeitraum von 4 Monaten nach Vertragsabschluss gebunden.
5. Verzögert sich die Aufnahme, der Xxxxxxxx oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, die Preise für Lohn-, Material- und sonstige entstandene Kosten nach 2. zu erhöhen. Die Regelung der Ziff. 4 bleibt hiervon unberührt.
6. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergleichen.
7. Die Preise verstehen sich in Schweizer Frankenfür normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen. Für Über-, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die tariflichen Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.
8. Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die Preise verstehen sich jeweils zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenRechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2015 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsbasis wird der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertMonat zu Grunde gelegt, wenn in dem der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertrag abgeschlossen wurde.
4.23.7. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für VerpackungFahrt-, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichWegzeiten gelten als Arbeitszeit.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)
Preise. 4.1. Als massgebender Preis gilt 3.1 Die von der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiertIST GmbH angegebenen Preise gelten nur in Deutschland und verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde. Beim Kaufvertrag verstehen sich die Preise zudem ab Werk bzw. ab Lager IST GmbH. Verpackung und Montage sind, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, nicht im Preis enthalten. Bei Leistungen ist mangels anderer Vereinbarung die übliche Vergütung gemäß der Partner nach Erhalt bei Vertragsabschluss aktuellen Preisliste der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetIST GmbH zu entrichten.
4.2. Sämtliche 3.2 Ist mit der IST GmbH eine bindende Preisabsprache zustande gekommen, kann diese, wenn die Leistungen der IST GmbH erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, trotzdem die Preise verstehen sich in Schweizer Frankenberichtigen, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackungwenn nachträglich die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, HandlingNebengebühren, TransportFrachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, Versicherungauf denen die Preise der IST GmbH beruhen, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen mittelbar oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnetunmittelbar betroffen und verteuert wird. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt habendie Preiserhöhung aufgrund der genannten Umstände mehr als 10 % des vereinbarten Preises übersteigt, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt kann der Ablieferung gültigen Preise verrech- netVertragspartner vom Vertrag zurücktreten bzw. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen änderndiesen kündigen. Dies gilt sowohl nicht, wenn die IST GmbH ausdrücklich und schriftlich einen Festpreis zugesagt hat.
3.3 Erbringt die IST GmbH für bestellteden Vertragspartner Leistungen gegen gesonderte Berechnung, aber noch nicht gelieferte Waresind diese nach den bei Auftragserteilung vereinbarten Verrechnungssätzen und Zuschlägen zu vergüten. Das bei der Durchführung der Leistung verbrauchte Material wird gesondert in Rechnung gestellt. Planungsleistungen und sonstige im Zusammenhang mit der Errichtung und Instandhaltung von Anlagen zu erbringende Dienstleistungen (wie Fahrzeiten zum Vertragspartner bzw. von ihm genannten Standorte) sind ebenso zu vergüten. Die Fahrtkosten werden gesondert nach Aufwand gemäß Vereinbarung oder der jeweils bei Leistungserbringung gültigen Preisliste der IST GmbH berechnet. Die vorgenannten, als in Ziffer 3.1 bis 3.3 genannten Grundsätze gelten insbesondere auch für künftige BestellungenInstandhaltungsleistungen, sofern nicht mit dem Kunden ein gesonderter Wartungsvertrag besteht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1a) Nach frühestens 3 Monaten Laufzeit erhöht sich die vom Auftraggeber zu zahlen- de Wartungspauschale und ÖNORM-Überprüfung jeweils zum Jänner. Als massgebender Preis gilt Preisanpas- sungen erfolgen gemäß der Preis gemäss AuftragsbestätigungVeränderung des Kollektivvertrages der eisen- und metallverarbeiteten Industrie, mind. Dieser gilt als akzeptiertjedoch gemäß dem von Statistik Austria ver- öffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI). Dabei wird der letzte vor der Anpassung verlautbarte Prozentsatz herangezo-gen. Die angepassten Preise werden kaufmän- nisch gerundet. Zudem ist der Auftragnehmer berechtigt, Sonderpreisanpassungen einzelner Pauschalen und Preise vorzunehmen, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetsich die Kosten einzelner Leis- tungen wie Fahrtpauschalen, Ersatzteile o.ä. um mehr als 5% erhöhen.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Frankenb) Die für Reparaturen oder sonstige Leistungen anfallenden Kosten wie Stundensät- ze, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwStFahrtpauschalen o.ä. werden gesondert ausgewiesenzu den letztgültigen Listenpreisen verkauft, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Diese Preise werden regelmäßig marktkonform angepasst.
4.3c) Ersatzteile und Frachtkostenanteile werden zu den jeweils gültigen Listenpreisen verkauft, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist. Diese Preise werden regelmä- ßig marktkonform angepasst.
d) Leistungen außerhalb der Öffnungszeiten vom Auftragnehmer, abrufbar unter www. xxxxxx-xxxxxxxxx.xx, werden mit den üblichen Überstundenzuschlä-gen berechnet.
e) Wird vor Ausführung einer Reparatur ein Kostenvoranschlag gewünscht, so muss der Auftraggeber dies ausdrücklich verlangen. Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich. Bei Preissenkungen gültiger Wartungsvereinbarung oder -erhöhungen werden dem Partner gültigem Wartungsvertrag ist der Aufwand für die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichErstellung bis zu 30 Minuten kostenfrei.
4.4f) Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind sämtliche Rechnungen netto bei Rech- nungserhalt zahlbar. Der Partner verpflichtet sichAb Fälligkeit ist der Auftragnehmer berechtigt, PreiseVerzugszinsen in der Höhe von 9,2 %-Punkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der OeNB zu berechnen. Außerdem behalten wir uns vor, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etcbei Zahlungsverzug eine Bearbeitungs- pauschale von mind. EUR 40,00 zu verrechnen.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Service Agreements
Preise. 4.1. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche 3.1 Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Preise verstehen sich in Schweizer Frankenfür die fachgerecht abgeschlossene Leistung und gelten als Festpreise für die Dauer der Bauzeit. Für Material-, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)Lohn-, oder sonstige Erhöhungen, die während der Bauzeit eintreten, erfolgt keine Vergütung, es sei denn, dass der AN die Terminverzögerung nicht zu vertreten hätte.
3.2 Kosten für Mehrarbeits- und Leistungszuschläge jeglicher Art werden nicht gesondert vergütet, soweit die erwähnten Zuschläge zur termingerechten Fertigstellung der Arbeiten erforderlich wäre.
3.3 Die Preise sind Nettopreise. Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden Mehrwertsteuer ist gesondert ausgewiesenauszuweisen.
4.33.4 Die eingesetzten Mengen sind überschlägig ermittelt und unverbindlich. Bei Preissenkungen Der AG ist berechtigt, Teilleistungen aus dem Vertrag zu nehmen und selbst auszuführen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichvon Dritten ausführen zu lassen.
4.43.5 Der AN erklärt hiermit ausdrücklich, im Besitz aller erforderlichen Materialien, Maschinen und Geräte sowie Arbeits- und Fachkräfte zu sein, um die Arbeit termingerecht fertig stellen zu können. Der Partner verpflichtet sichAG ist berechtigt, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich sich jederzeit von der Richtigkeit dieser Erklärung in den Räumlichkeiten und/oder Baustellen des AN zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiterüberzeugen.
4.53.6 Bei Vereinbarung eines Pauschalpreises werden durch diesen alle zur ordnungsgemäßen und vollständigen Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen Leistungen abgegolten.
3.7 Der AN verpflichtet sich durch seine Unterschrift, sämtliche Materialien zur Erfüllung seines Werkes bei der Firma Lieb Markt GmbH zu beziehen bzw. Bei aussergewöhnlichen Änderungen über diese zu fakturieren, sofern die Einheitspreise der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändernLieb Markt GmbH marktkonform sind. Dies gilt sowohl für bestellteSollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, aber noch nicht gelieferte Ware, wird einvernehmlich ein zusätzlicher Nachlass von 2 % auf das Material als auch für künftige Bestellungenauf alle anderen Einheitspreise vereinbart. Preisanfragen sind an die Lieb Markt GmbH, z. Hd. Gewerbekundenabteilung, Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 X-0000 Xxxx oder xxxxxxx@xxxx.xx zu richten.
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Samples: Allgemeine Angebots Und Vertragsbestimmungen Für Subunternehmerleistungen
Preise. 4.1ONELayer als Kleinunternehmer: • Alle Preise enthalten gem. Als massgebender Preis gilt §6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 keine Umsatzsteuer • Sollte ONELayer aus der Preis gemäss AuftragsbestätigungKleinunternehmergrenze fallen oder ein Verzicht der Kleinunternehmerregelung abgeben und Umsatzsteuer verlangen muss, behält sich ONELayer das Recht, den Endpreis, auch bei bereits abgeschlossenen Verträge, um die aktuellen Steuersätze zu erhöhen. Dieser gilt ONELayer außerhalb der Kleinunternehmerregelung: • Mit Ausnahme von explizit als akzeptiert, wenn gewerbliches Angebot gekennzeichneten Seiten verstehen sich alle angegebenen Preise auf der Partner nach Erhalt Internetseite von ONELayer für Verbraucher aus der Auftragsbestätigung Europäischen Union als Bruttoendverbraucher inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer Ihres Ansässigkeitsstaates in der europäischen Gemeinschaftswährung EURO. Für Verbraucher außerhalb der Europäischen Union sowie für Unternehmen verstehen sich die ausgewiesene Preise (Mit Ausnahme von explizit als gewerbliches Angebot gekennzeichneten Seiten) inklusive 20% österreichischen Umsatzsteuer. Liegen die umsatzsteuerrechtlichen Voraussetzungen für den Preis Übergang der Steuerschuld vor oder liegt der Leistungsort außerhalb der Europäischen Union wird diese trotz Ausweises auf der Webseite nicht umgehend beanstandet.
4.2verrechnet. Sämtliche • Alle auf den Internetseiten von ONELayer angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise, inklusive 20% Umsatzsteuer, sowie aller allfälligen Abgaben, in Schweizer Frankender europäischen Gemeinschaftswährung EURO. Darüber hinaus wird dem Kunden die Möglichkeit geboten sich auf den primär an Unternehmen gerichteten Webseiten, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)die Preise alternativ auch als Nettopreise anzeigen zu lassen. Die Kosten für VerpackungAuszeichnung der Bruttopreise bleibt davon aber unbeeinträchtigt. • Die angegebenen Preise können einmalig, Handlingpro Zeiteinheit (Monat, TransportQuartal, VersicherungJahr, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie ), pro Inanspruchnahme oder Verbrauch gelten. In jedem Fall soll die zum Zeitpunkt angegebene Einheit der Rechnungs- stellung gültige MwStÜbersichtlichkeit und Vergleichbarkeit der Angebote dienen, hat aber keinerlei Gültigkeit für das tatsächliche Verrechnungsintervall. werden gesondert ausgewiesen.
4.3Dieses ist in jedem Fall dem Vertrag zu entnehmen. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner • Trotz sorgfältiger Gestaltung und Prüfung unserer Internetseiten und Werbematerialen, behalten wir uns Fehler und Irrtümer vor. Im Zweifel gelten nur die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiterVertrag genannten Preise.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Preise. 4.11. Als massgebender Preis gilt Alle Preise verstehen sich, sofern auf den jeweiligen Unterlagen nichts Gegenteiliges vermerkt ist, ohne der Preis gemäss Auftragsbestätigungjeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Es handelt sich somit stets um Nettopreise,
2. Bei einem Warenversand werden anfallende Versandkosten gesondert berechnet. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten grundsätzlich Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung, Verladung, Versand sowie Aufstellung und Inbetriebnahme des Liefergegenstands; diese werden durch die Fornax EDV-Service GmbH je nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt.
3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und - unter Berücksichtigung aller Einziehungs- und Diskontspesen - stets nur erfüllungshalber angenommen.
4. Der Kunde willigt gegenüber der Fornax EDV-Service GmbH grundsätzlich ein, bei allen Geschäften, bei denen die Gegenleistung nicht in bar bei der Übergabe zu entrichten ist, Auskünfte über seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit bei Kreditinstituten sowie gewerblichen Auskunftsdateien einzuholen.
5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Zahlungen innerhalb von 7 Tagen und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Abzug von Skonto wird nicht anerkannt.
6. Rechnungen für abgeschlossene Wartungsverträge werden jeweils zu Vertragsbeginn für 1 Jahr im Voraus gestellt. Die Fornax EDV-Service GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, im Rahmen eines Wartungsvertrages den jeweiligen Gesamtrechnungsbetrag für 1 Jahr im Voraus in Rechnung zu stellen. Dieser gilt Betrag ist dann durch den Kunden komplett im Voraus zu entrichten. Näheres ist hierzu jeweils im abzuschließenden Wartungsvertrag zu bestimmen.
7. Sofern die Fornax EDV-Service GmbH dem Kunden aufgrund eines in Verbindung mit einem Liefervertrag über Software abgeschlossenen Wartungsvertrags mit einer längeren Laufzeit als akzeptierteinem Jahr einen entsprechenden Preisnachlass gewährt, und kommt in diesem Zusammenhang der zugehörige Systemschein aufgrund etwa einer Systemstilllegung oder eines Systemverkaufs beim Kunden in Wegfall, so ist die Fornax EDV-Service GmbH berechtigt, dem Kunden für das jeweils laufende Vertragsjahr den gegenüber dem aktuellen Listenpreis eingeräumten Preisvorteil nachträglich in Rechnung zu stellen.
8. Ein Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Partner nach Erhalt Kunde nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels, oder wenn ein solches nicht vereinbart wurde, nicht innerhalb des in der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetjeweiligen Rechnung aufgeführten Zahlungsziels ab Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung die vollständige Rechnungssumme leistet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
4.2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.1Für die Erzeugnisse unseres Hauses gelten die jeweiligen Preislisten ab dem Datum ihres Erscheinens, auch für noch nicht ausgeführte Lieferungen und Abrufaufträge. Als massgebender Preis gilt Sonderabmachungen und Vereinbarungen bedürfen der Preis gemäss Auftragsbestätigungschriftlichen Bestätigung. Dieser gilt als akzeptiertViasit Bürositzmöbel GmbH Stand: 1. April 2022 Garantiebestimmungen und Pflegeanweisungen Ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewähren wir für unsere Produkte Garantie- leistungen gegenüber unseren Fachhändlern und Endkunden. Die gesetzlich gültigen Gewährleistungsrechte sind durch unsere Garantiebestimmungen nicht eingeschränkt und gelten in der Europäischen Union, wenn der Partner Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Die Garantiebestimmung gelten für alle von Viasit gelieferten Waren. Die Garantie wird gewährt von: Viasit Bürositzmöbel GmbH, Xxxxxxxxxx 0, X-00000 Xxxxxxxxxxx. Die Voraussetzungen für unsere Garantieleistungen sind: Garantie-Ansprüche müssen mit dem Kaufbeleg und unter Angabe der sechsstelligen Fertigungs- Auftragsnummer (z.B. KA123456) geltend gemacht werden. Viasit muss über die Umstände des Garantiefalls (Fehlerbeschreibung, Modellnummer, Anzahl, Hintergründe) eingehend informiert werden. Alle Angaben können einem Etikett entnommen werden, das an der Unterseite des Produkts festgeklebt ist. Die Rechte dieser Garantie sind nicht auf Dritte übertragbar. Der Kunde ist zur sorgfältigen Untersuchung der gelieferten Produkte verpflichtet und hat den Lieferumfang zu prüfen. Ein Mangel ist spätestens drei Werktage nach Erhalt der Auftragsbestätigung Ware unserem Unternehmen anzuzeigen. Im Weiteren gilt § 377 HGB. E-Mail Xxxxxxx-xx@xxxxxx.xxx Telefon: + 00 (0)0000 00 00-000 Der Viasit Kundendienst wird durch unsere zentrale Kundendienststelle beauftragt. Unser Kundendienst darf nur die beauftragten Arbeiten ausführen. Der Zugang zu den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2betreffenden Gegenständen muss ermöglicht werden. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)Diese Garantiebestimmungen sind gültig für Bestellungen und Lieferungen ab 1. Januar 2019. Die Kosten Garantiezeit beträgt fünf Jahre (CoreChair: acht Jahre) ab Auslieferdatum bzw. Gefahrenübergang für Verpackungdie normale Nutzung. Werden die Produkte mehr als acht Stunden pro Tag (1-Schicht-Betrieb) eingesetzt, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren so verkürzt sich die Garantiezeit gemäß den Angaben der folgenden Tabelle. 1-Schicht-Betrieb 220 Tage/Jahr (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc8 h/Tag) 60 (CoreChair: 96) 2-Schicht-Betrieb 220 Tage/Jahr (16 h/Tag) 30 (CoreChair: 48) 3-Schicht-Betrieb 220 Tage/Jahr (24 h/Tag) 20 (CoreChair: 32) Dauernutzung (24/7) 365 Tage/Jahr (24h/Tag) 12 * *Arbeitsdrehstühle der Collection Scope mit 24h-Zertifizierung sind hiervon ausgenommen. Für sie gilt eine Langzeitgarantie bei Dauernutzung von 30 Monaten.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pau- schalpreis zu verstehen.
3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.4. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich verein- barten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollek- tivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
3.5. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als massgebender Preis gilt Ausgangsbasis wird der Preis gemäss AuftragsbestätigungMonat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.6. Dieser gilt Konsumenten als akzeptiertKunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.3 sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt 3.4 nur bei einzelvertraglicher Aushand- lung, wenn der Partner die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVertragsabschluss zu erbringen ist.
4.23.7. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer FrankenBogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mitgemessen, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010). Die Kosten für Verpackung, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise jedoch separat verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen Das Ausmaß des Korrosionsschutzes und des Anstrichs wird gleich dem Partner die zum Zeitpunkt Ausmaß der Ablieferung gültigen Preise verrech- netdarunter befindlichen Rohre angenommen. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichDas Ausmaß der Wärmedämmung wird an den Außenflächen gemes- sen. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Preise. 4.1. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt 4.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, verstehen sich alle Preise in EURO ohne geltender – gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den Preis nicht umgehend beanstandetvorliegenden Auftrag.
4.2. Sämtliche 4.2 Die genannten Preise verstehen sich ab Werk („EXW“ INCOTERMS 2010) bzw. Firmensitz von Rocksol-IT.
4.3 Die Kosten für Visualisierung und Kommunikation, die über ein Standardprotokoll hinausgehen, sowie die Kosten für Programmträger z.B. DVD, CD-ROM, USB-Stick usw. sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Schweizer FrankenRechnung gestellt.
4.4 Die Höhe der zu zahlenden Vergütung im Einzelnen sowie ggf. vereinbarte Abschlags- oder Teilzahlungen ergeben sich aus den Festlegungen in der Auftragsbestätigung.
4.5 Sämtliche Preise gelten zuzüglich der anfallenden Verpackungs-, ex works Versicherungs-, Transport- und Portokosten.
4.6 Bei Bibliotheks-(Standard-)Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Werkleistungen (EXWOrganisationsberatung, Projektmanagement, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) Zentrallager Tech Data wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von Rocksol-IT zu vertreten ist, werden nach tatsächlichem Anfall berechnet.
4.7 Die im Rahmen der Ausführung der vertraglichen Verpflichtungen anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten stellen wir direkt ohne Zuschlag in Rechnung. Reisezeiten gelten – sofern nichts Abweichendes vereinbart – als Arbeitszeiten.
4.8 Bei Überlassung von Standardsoftware verpflichtet sich der Kunde die in der Auftrags- oder Bestellbestätigung vereinbarte Lizenzgebühr an Rocksol-IT zu bezahlen. Die Lizenzgebühr kann aus einer einmaligen Zahlung bestehen, mit der der Kunde gemäß Punkte 8.1 u. 8.2 ein dauerhaftes Nutzungsrecht erwirbt oder aus laufenden Mietzinszahlungen, mit denen der Kunde gemäß Punkt 8.1 u. 8.2 ein Nutzungsrecht auf die bestimmte Dauer der Vertragslaufzeit erwirbt (Inco Terms 2010Softwaremiete).
4.9 Allgemeine Preis- und Kostenerhöhungen, Änderungen von Vorfrachten, Zöllen, Steuern und Abgaben, die zwischen dem Vertragsschluss und Rechnungslegung erfolgen, berechtigen zu einer entsprechenden Erhöhung des Preises.
4.10 Ändern sich im Zusammenhang mit Lohn- oder sonstigen Kostenänderungen die bei Rocksol-IT üblichen Mietzinse für Software, Vergütungen für Werkleistungen („Professional Services“) oder Softwarewartungsleistungen, so ist Rocksol-IT berechtigt, die in der Auftragsbestätigung angeführte Vergütung nach einer Ankündigungsfrist von drei (3) Monaten entsprechend zu ändern. Falls Rocksol- IT die Vergütung um mehr als 5% erhöht, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich zu kündigen.
4.11 Für In-House-Schulungen gelten die Preise ausschließlich für die Bereitstellung der Trainer. Die erforderliche Infrastruktur ist vom Auftraggeber bereitzustellen. Allenfalls für den Transport von Ausrüstungsgegenständen anfallende Kosten werden separat berechnet.
4.12 Wochenend- und Feiertagszuschläge: 50 Prozent vom Dienstleistungshonorar.
4.13 Sämtliche wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen aufgrund dieser AGB (Softwaremietzinse, Wartungsgebühren, etc.) sind wertgesichert. Die Wertsicherung erfolgt derzeit nach dem von der Bundesanstalt Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015). Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat Jänner im jeweiligen Jahr des Vertragsschluss errechnete Indexzahl.(z.B. Jänner 2019 = 105,5). Die Kosten für VerpackungNeuberechnung der Zahlungsverpflichtungen erfolgt einmal jährlich. Rocksol-IT ist berechtigt, Handlingdie Wertsicherungsvereinbarung durch einen entsprechenden Nachfolgeindex (etwa durch den HICP - Harmonised Indices of Consumer Prices) zu ersetzen. Sollte vom wirtschaftlichen Ergebnis her kein vergleichbarer Index mehr verlautbart werden, Transportso ist die Wertsicherung durch einen von den Vertragsparteien einvernehmlich zu bestellenden Sachverständigen nach jenen Grundsätzen zu ermitteln, Versicherungdie zuletzt von der Statistik Austria angewendet wurden, Installationsodass die Kaufkraft des ursprünglich vereinbarten Betrages erhalten bleibt. Einigen sich die Parteien nicht binnen vier Wochen auf die Person eines geeigneten Sachverständigen, Schulungso ernennt ihn über Xxxxxx jedes Vertragsteiles der jeweilige Präsident des Landesgerichtes Innsbruck. Sollte die Benennung nicht binnen vier Wochen nach dem Ersuchen erfolgen, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie ist der Antrag um Bestimmung des Sachverständigen an die zum Zeitpunkt Xxxxxx der Rechnungs- stellung gültige MwStWirtschaftstreuhänder zu richten. werden gesondert ausgewiesen.
4.3. Bei Preissenkungen oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglich.
4.4. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich Diese Vereinbarung gilt als Schiedsvertrag im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung Sinne des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter§ 577 ZPO.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 4.16.1. Als massgebender Preis gilt der Preis gemäss Auftragsbestätigung. Dieser gilt als akzeptiert, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandet.
4.2. Sämtliche Die Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)exklusiv Mehrwertsteuer, Verpackungs- und Frachtspesen. Die Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreisen bzw. nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen berechnet.
6.2. Schulungs- und Installations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis und keine Rabatte vereinbart wurden, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
6.3. ABRA ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab Vertragsabschluss vereinbart ist. In diesem Fall werden die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
6.4. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen usw., werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
6.5. Bei der Erbringung von Dienstleistungen ausserhalb der Räumlichkeiten von ABRA werden Reise- und Verpflegungsspesen nach effektivem Aufwand verrechnet. Allfällige Übernachtungsspesen und die damit verbundenen Verpflegungsspesen werden dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt. Sollten bei der Auftragserfüllung für ABRA zusätzliche Kosten für Verpackungdurch Umstände entstehen, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren welche der Kunde zu vertreten hat (z.B. LSVAdurch Nichterfüllung der vom Kunden gemäss Ziffer 3.4 oder4.12 zu erbringenden Obliegenheiten), SWICOist ABRA berechtigt, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesendiesen Aufwand separat in Rechnung zu stellen.
4.36.6. Bei Preissenkungen Wartungsverträge werden erst nach erfolgtem Zahlungseingang bei ABRA verlängert. Die Konsequenzen inklusive zusätzlicher Kosten aus der Nichtverlängerung beim Lizenzgeber infolge nicht erfolgtem oder -erhöhungen werden dem Partner die zum Zeitpunkt verspätetem Zahlungseingang bei ABRA trägt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnet. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt haben, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichKunde.
4.46.7. Der Partner verpflichtet sichDie Rechnungsstellung erfolgt:
a) für Produkte (Hardware, PreiseLizenzen und Wartungsverträge) => bei Vertragsabschluss
b) für Wartungsverträge bei Vertragserneuerung => 60 Tage vor dem Datum der Erneuerung
c) für Dienstleistungen, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etc.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich soweit im Rah- men Einzelauftrag nicht abweichend geregelt => monatlich nach Aufwand
d) für Projektdienstleistungen, soweit im Werkvertrag nicht abweichend geregelt => 30% des Projektvolumens vor Projetstart => 30% des Projektvolumens nach Lieferung => 30% des Projektvolumens nach Installation der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch finalen Version => 10% des Projektvolumens 30 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.go live
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Preise. 4.11. Als massgebender Preis gilt Unsere Preise sind Nettopreise (in Euro) und gelten ab Werk Emsdetten (EXW Emsdetten), einschließ- lich normaler Transportverpackung zzgl. Transportkosten. Wenn in unserer Auftragsbestätigung nichts anderes festgelegt wurde, gelten die Preise als vereinbart, die sich im Zeitpunkt der Preis gemäss AuftragsbestätigungBestellung durch den Kunden aus der jeweils aktuellen Preisliste von wedi ergeben, jeweils zzgl. Dieser gilt als akzeptiertder bei Bestellung geltenden gesetzlichen MwSt. Sofern der Kunde uns bei Auslandslieferungen rechtzeitig – spätestens vor Auftrags- bestätigung – genaue Angaben bezüglich anzuwendender ausländischer Verpackungs-, wenn der Partner nach Erhalt der Auftragsbestätigung den Preis nicht umgehend beanstandetVerwiegungs- und Zollvorschriften macht, verpflichten wir uns, soweit möglich, zur Beachtung dieser. Damit verbundene Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
4.22. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer FrankenErfolgt die Lieferung erst 4 Monate nach Auftragsbestätigung, ex works (EXW) Zentrallager Tech Data (Inco Terms 2010)behalten wir uns eine Preiserhöhung vor, sofern eine wesentliche Änderung der den Vertrag bestimmenden Kostenfaktoren – wie z. X. Xxxxx, Packmaterial, Fracht-, Energiekosten, Rohstoffe, Steuern - eintritt. Die Kosten für VerpackungPreiserhöhung bemisst sich insoweit an der Höhe der Kostensteigerung seit Vertragsabschluss, Handling, Transport, Versicherung, Installation, Schulung, Anwenderun- terstützung, sonstige Gebühren (z.B. LSVA, SWICO, SUISA etc.) sowie die zum Zeitpunkt der Rechnungs- stellung gültige MwSt. werden gesondert ausgewiesenwedi nachzuweisen hat.
4.33. Zölle, Konsulatsgebühren und aufgrund von Vorschriften außerhalb der Bundesrepublik Deutschland er- hobene Steuern, Abgaben, Gebühren sowie damit in Zusammenhang stehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Preissenkungen Lieferung, einschließlich Zoll- oder -erhöhungen sonstigen Abgaben beruht der angegebene Preis auf den zur Zeit des Angebotes geltenden Sätzen. Berechnet werden dem Partner die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gül- tigen Preise verrechnettatsächlichen Kosten. Sofern Lieferanten Tech Data berechtigt habenDie jeweils geltende gesetzliche MwSt wird zusätzlich berechnet, neue Preise bereits weiterzuge- ben, werden bei Preissenkungen dem Partner die zum Zeitpunkt der Ablieferung gültigen Preise verrech- net. Preisänderungen sind jederzeit auch ohne Vorankündigung möglichsofern eine solche anfällt.
4.44. Der Partner verpflichtet sich, Preise, Preislisten sowie weitere vertrauliche Daten und Informationen (z.B. Rabatte, Händlermargen, übrige Vergütungen etcEinem nicht durch unsere Auftragsbestätigung in Textform vereinbarten Skontoabzug oder sonstigem Abzug unserer Rechnungspositionen widersprechen wir ausdrücklich.) vertraulich zu behandeln und ausschliesslich im Rah- men der üblichen Vertragsbeziehung mit Tech Data zu verwenden. Die Bestimmungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Partner und Tech Data uneingeschränkt und zeitlich unbeschränkt weiter.
4.5. Bei aussergewöhnlichen Änderungen der Preis- und Konditionenstruktur durch den Hersteller kann Tech Data jederzeit die Preise und Konditionen ändern. Dies gilt sowohl für bestellte, aber noch nicht gelieferte Ware, als auch für künftige Bestellungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen