Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung. 7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer. 7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen. 7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen. 7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere. 7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB. 7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen. 7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 3.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartnichts Abweichendes vereinbart ist, ist gelten die Preise für Lieferung ab Werk (EXW Incoterms 2020). Zölle, Frachten, Verpackung, Versicherungsprämien und weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang Lieferung, Erbringung der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarungoder sonstiger Abwicklung des Vertrags notwendigerweise entstehen, werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.
7.2 Die Preise gelten ab Werk 3.2 Tritt zwischen der Auftragserteilung und dem Tag der Lieferung eine Erhöhung von Materialherstellungs- und/oder Lager zuzüglich VerpackungMaterial- und/oder Produktbeschaffungskosten, Frachtkosten Lohn- und sonstiger Versandkosten Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss StückzahlenEnergiekosten und Kosten durch Umweltauflagen und/oder Währungsregularien und/oder Zolländerung, Maße und/oder wünscht der Auftraggeber AusführungsänderungenFrachtpreisen und /oder öffentliche Abgaben, so werden wenn diese die Warenherstellungs- oder Beschaffungskosten oder Kosten unserer vertraglich vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetztLeistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführtein, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhenunsere Preise einseitig entsprechend anzupassen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als zwei Monate liegen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Eine Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einzelnen oder aller der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Gesamtkostenbelastung für die Lieferung oder Leistung 3 Monate aufgehoben wird. Reduzieren sich vorgenannte Kostenfaktoren, ohne dass die Kostenreduzierung durch die Steigerung anderer der vorgenannten Kostenfaktoren ausgeglichen wird, ist die Kostenreduzierung im Rahmen einer Preissenkung an den Käufer weiterzugeben. Der Käufer ist im Falle einer Preiserhöhung nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir Maßgabe des Vorstehenden zum Rücktritt von noch nicht vollständig erfüllten Verträgen (nur) berechtigt, anfallende Mehrkosten wenn die Preiserhöhung mindestens 10 % über dem ursprünglichen Preis liegt. Er kann dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur 3.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiereden maßgeblichen Vorschriften geltenden Umsatzsteuer.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Preise. 7.1 Wenn a. Als Preise der Produkte im Lager von WGEO im Zeitpunkt des Vertrags- schlusses gelten: (i) der angegebene Preis, der ausdrücklich schriftlich festgehalten wurde und sieben (7) Tage ab Angabe Gültigkeit hat, oder (ii) für den Fall, dass kein Preis ausdrücklich angebeben wurde oder dass die Gültigkeitsdauer des angebenen Preises abgelaufen ist, der Listenpreis in der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Preisliste von WGEO.
b. Als Preise der Produkte, die sich im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht im Lager der WGEO befinden (“Lieferrückstand”), gelten: (i) der angege- bene Preis der ausdrücklich anders schriftlich vereinbartfestgehalten wurde und sieben (7) Tage ab Angabe Gültigkeit hat, oder (ii) der Listenpreis der ver- öffentlichten Preisliste von WGEO zum Zeitpunkt der geplanten Lieferung der im Lieferrückstand bestellten Produkte.
c. Ungeachtet des Vorstehenden ist WGEO berechtigt, unter Benachrichtigung des Käufers bereits vereinbarte Preise vor Auslieferung anzupassen, falls von WGEO nicht zu beeinflussende kosten- bestimmende Faktoren nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, aber vor Auslieferung zu Preiserhöhungen führen. Für den Fall, dass ein Preis nach Vertragsschluss um mehr als 10% erhöht wird, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir Käufer berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom jeweiligen Vertrag zurückzutreten. In Die Faktoren, die der Preisanpassung zugrundeliegen schliessen unter anderem folgendes ein: Wechselkursfluktationen, Währungsreformen, Änderungen der Zollttarife sowie jede erhebliche Erhöhung der Kosten für die Arbeitskraft, der Preise für Rohmaterialien oder anderer Kosten der Herstellung, ferner Änderungen des vom Käufer angefragten Auslieferungstermins, der von ihm angefragten Mengen oder Spezifikationen, sowie jede Verzögerung, die sich auch den Anweisungen des Käufers oder aus dem Unterlassen von Informationen und Anweisungen an WGEO durch den Käufer ergibt. WGEO wird den Preis nicht weiter erhöhen, als es zur Deckung der genannten Erhöhungsgründe notwendig ist. WGEO wird dem Käufer in jedem Fall steht uns Einzelfall eine Preiserhöhung erläutern. Darüber hinaus ist WGEO für den Fall, dass ihr oder einem von ihr Beauftragten ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung erheblicher Fehler oder ein erhebliches Versäumnis bei einer Preisangabe unterläuft, berechtigt, innerhalb von dreissig (30) Tagen nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses den Preis des betreffenden Produktes anzuheben, indem sie entweder (i) dem Käufer den zum Zeitpunkt des Vertrags- schlusses zutreffenden Listenpreis in Rechnung stellt, oder (ii) dem Käufer das Recht einräumt, die betreffenden Produkte unter Anrechnung der Sicherheitsleistung vom Käufer für diese Produkte bereits geleisteten Zahlungen an WGEO zurückzugeben.
x. Xxxxxx sich nicht etwas anderes aus einer Preisangabe oder aus der gültigen Preisliste von WGEO ergibt, und sofern nicht etwas anderes schriftlich zwischen dem Käufer und WGEO vereinbart wurde, erfolgen Preisangaben grundsätzlich gemäss Ex Works (Incoterms 2000).
e. Alle Preise und Kosten verstehen sich exklusiv Verpackungs- und Lieferkosten, Versicherung, Konfiguration und sonstige Erfüllungs- handlungen sowie exklusiv der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und etwaiger Gebrauchs-, Verbrauchs- oder Umsatzsteuern und anderer Steuern, für die der Käufer gegebenfalls zusätzlich gegenüber WGEO einsteht. Die auf dem Nettoeinkommen (-umsatz) von WGEO basierenden Steuern trägt WGEO. Der Käufer verpflichtet sich alle Zahlungen an WGEO ohne Abzüge für jegliche Verrechnungsteuern oder Quellensteuern zu leisten; dies geschieht auf Verantwortung des Käufers. Der Käufer soll WGEO für die ihm auferlegten Steuern vollumfänglich freistellen beziehungsweise, falls notwendig, an WGEO bezahlen. Dies gilt nicht, wenn der Käufer WGEO eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt, die von der zuständigen Steuerbehörde anerkannt wird.
f. Alle Preise verstehen sich ohne Abgaben für Urheberrechte, Entsorgungs- und Umweltschutzgebühren und weitere Kosten, die WGEO gesetzlich berechnen oder einfordern kann. Hinsichtlich des Verkaufs von Software wird auf Ziff. 14 verwiesen.
g. Für den Fall, dass ein Lieferant WGEO eine besondere Preisgestaltung oder einen Preisnachlass gewährt und dass diese Preisberechnungen des Lieferanten an den Käufer, der darüber in Kenntnis gesetzt wird, weitergereicht werden, verpflichtet sich der geforderten Höhe zuKäufer, die Bedingungen des Lieferanten betreffend eines solchen Preisvorteils zu befolgen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer, WGEO für sämtliche Forderungen des Lieferanten gegenüber WGEO vollumfänglich schadlos zu halten, die durch eine Nichtbefolgung der Bedingungen des Lieferanten betreffend den weitergereichten Preisvorteil durch den Käufer entstehen. Der Käufer ist einverstanden, dass die Bezahlung und der Empfang von Leistungen unter den Bedingungen des weitergereichten Preisvorteils davon abhängen, dass der Käufer die entsprechenden Bedingungen des Lieferanten einhält. Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Kosten und Gebühren zu übernehmen, die für die Weitergabe des weitergereichten Preisvorteils vom Lieferanten gegenüber WGEO geltend gemacht werden.
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Samples: Sales Contracts
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbarta) Die vereinbarten Preise sind Netto-Preise in EUR, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung unverzollt, ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten Verpackung, ohne Transportversicherung, ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie zzgl. der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Werden bei Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungendie Preise nicht bestimmt, so werden die vereinbarten im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung gültigen Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzwvon XXXX XXXX berechnet. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Soweit Steuern, Gebühren Zölle oder Abgaben erhöht sonstige Ab- gaben ausgewiesen sind, spiegeln diese jeweils die Rechtslage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wider.
b) Beim Versendungskauf trägt der Geschäftspartner die Trans- portkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. von ihm ge- wünschten Transportversicherung. Tatsächlich entstandene Transportkorsten werden im Einzelfall in Rechnung gestellt.
c) Soll die Leistung von XXXX XXXX vertraglich erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss geliefert werden oder neu eingeführterfolgt die Leistung aufgrund eines Dauerschuldverhältnisses, so sind wir ist XXXX XXXX berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhenPreis anzupassen, wenn sich die Bezugs- kosten (insbes. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen Material- und Lohnkosten) oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkostenöffentlichen Ab- gaben wesentlich verändern. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls Die Preisanpassung ist auf den Besteller umgelegt werdenUmfang der Veränderung der Bezugskosten bzw. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährtöffentlichen Abgaben beschränkt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie Die Gründe hierfür sind auf Ihre Kosten vor Ort Verlangen des Geschäftspartners schriftlich darzulegen. Führt die Preisanpas- sung zu entsorgeneiner Erhöhung um mehr als 5% des Gesamtpreises, steht dem Geschäftspartner ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
7.4 Soll d) Wir behalten uns für noch nicht gelieferte Mengen eine Erhöhung des vereinbarten Preises vor, wenn aufgrund einer Änderung der Rohstoff- und/oder Wirtschaftslage Umstände eintreten, die Lieferung die Herstellung und/oder Leistung 3 Monate den Einkauf des betreffenden Erzeugnis- ses wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarun- gen verteuern. In diesem Fall kann der Geschäftspartner binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss Mitteilung der Preiserhöhung die von ihm be- troffenen Aufträge stornieren.
e) Bei Streckengeschäften gelten ergänzend die Bedingungen der Preisliste des beauftragten Lieferwerks.
f) Hat XXXX XXXX die Aufstellung, Montage oder später erfolgenServiceleistungen übernommen, sind wir trägt der Geschäftspartner neben der vereinbarten Vergütung alle hierfür erforderlichen Nebenkosten. Hierzu zäh- len insbesondere Reise-, Transport- und Nächtigungskosten so- wie Überstundenvergütung, Zulagen und dergleichen in Höhe der jeweils bei XXXX XXXX hierfür geltenden Sätze. Soweit Ne- benkosten ausgewiesen wurden, spiegeln diese die Rechtslage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wider. Bei nachträglichen Änderungen der Rechtslage ist XXXX XXXX berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machendie Ver- gütung entsprechend anzupassen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur g) Bei Abrechnung nach besonderer Vereinbarung zulässigAufmaß hat dieses sofort nach Ausführung der Leistung zu erfolgen. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalberBeteiligt sich der Geschäftspartner hie- ran nicht, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiereerkennt er damit die von XXXX XXXX festgestellten Mengen an.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Preise. 7.1 Wenn Unsere Preise gelten, wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ab unserem Werk ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten ohne Versicherung und sonstiger Versandkosten sowie Ver- sandkosten. Bei unserer Preiskalkulation setzen wir voraus, dass die Positionen unseres Angebotes unverändert bleiben, etwa erforderliche Vorarbeiten bereits vollständig durchgeführt sind und dass wir unsere Lieferungen in einem Zug ohne Behinderung erbringen können. Unsere Angebote basieren auf der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern Leistungsbeschreibung des Bestellers ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse. Von uns zugesagte Fixpreise sind nur dann verbindlich, wenn wir die Lieferungen und Leistungen zu dem im Vertrag vor- gesehenen Termin einbringen können. Verschieben sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungendie diesbezüglichen Termine ohne unser Verschulden, so werden können die vereinbarten Preise sowie mittlerweile eingetretenen Materialpreiserhöhungen der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, Vorlieferanten und kollektivvertragliche Lohnerhöhungen dem Auftrag¬geber weiterverrechnet werden. Ist ein Liefer- bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführtLeistungstermin nicht festgelegt, so sind wir berechtigtan die Preise des Angebotes nur gebunden wenn uns binnen drei Monate nach Abgabe des Offertes der Auftrag erteilt wird und dieser danach zügig abgewickelt werden kann. 9.Zahlung:DieZahlungensindentsprechenddenvereinbartenZahlungsbedingungenzuleisten.Wennnichtgemäßunsererschrift- lichen Auftragsbestätigung abweichende Zahlungstermine / -bedingungen vereinbart wurden, den Kaufpreis ist der Rechnungsbetrag spätestens 30 Tage nach erfolgter Lieferung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur nach Vereinba- rung zulässig. Vereinbarte Skontoabzüge können bei Teilzahlungen nur dann vorgenommen werden, wenn sämtliche Teil- und auch die Schlusszahlung vollständig und fristgerecht erfolgen. Bestehen Verbindlichkeiten aus früheren Liefe- rungen, so werden diese in gleichem Maße zu erhöhender Reihenfolge ihrer Entstehung getilgt. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von Vereinbarte Skonti entfallen, wenn nicht spätestens mit Eingang des skontobegünstigten Rechnungsbetrages auch alle sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt bereits fälligen Forderungen beglichen werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, erheblichen Zahlungszielüberschreitungen für vorher- gehende Lieferungen und Leistungen des Bestellers sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend unsere Lieferung und Leistung bis zur Zahlung oder Beibringung ausreichender Sicherheit zu machen.
7.5 Wechselzahlungen verweigern. Wurde unsere Lieferung bereits erbracht, so sind unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig; dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug, Wechselprotest, abgelehnter Sche- ckeinlösung oder bei Einbringung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Wechsel werden nur nach besonderer vorheriger Vereinbarung zulässig. Wechsel mit Rechnungsdatum als Ausstellungstag und Schecks werden stets dann nur erfüllungshalbererfüllungshal- ber angenommen, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. wobei Diskont- und Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des AuftraggebersKäufers gehen. IWerden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, so gilt als vereinbart, dass alle Forderungen des Lieferers ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel sofort in bar zu Zahlung fällig werden. Ist der Auftraggeber mit einer vereinbarten Leistung oder Zahlung im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe Verzug, so können wir entweder auf Erfüllung des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen Vertrages bestehen und die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zu Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen durch Leistungen aufschieben, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen, den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen und ab Fälligkeit Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatzgültigen Basiszinssatz verrechnen. Hat der Auftraggeber trotz Setzung einer 14-tägigen Nachfrist die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistungen nicht erbracht, § 288 Absso können wir durch schriftliche Mitteilung den Rücktritt vom Vertrag erklären. 2 BGB.
7.7 Der Auftraggeber hat über unsere Aufforderung bereits gelieferte Waren uns zurückzustellen und Ersatz für eine eventuell eingetretene Wertmin- derung der Ware zu leisten sowie uns alle Aufwendungen zu erstatten, die wir für die Durchführung des Vertrages machen mussten. Dem Auftraggeber ist nicht gestattet, allfällige Gegenforderungen, aus welchem Titel auch immer, gegen unsere Forde- rungen aufzurechnen. Noch nicht abgeschlossene Reklamationsvorgänge sind kein Grund für einen Zahlungsaufschub. 10.Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten oder von uns hergestellten Sachen vor bis zu vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Bestellers. Der Auftraggeber hat den erforderlichen Form- vorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Zahlungen Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme seitens Dritter ist der Auftraggeber verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu ver- ständigen. Der Auftraggeber ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zur Weiterveräußerung und Verarbeitung der Vorbehaltsware berechtigt. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind ihm nicht gestattet. Eine Weiterveräußerung darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen, es sei denn, sie geschieht gegen sofortige Bezahlung bei Übergabe, in diesem Fall erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf den für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind Vorbehaltsware erzielten Erlös. Der Auftraggeber tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer zustehen samt den hierfür eingeräumten Sicherheiten ab und wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheitnehmen die Abtretung an. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheithierfür anfallenden Gebühren trägt der Auftraggeber. Wir verpflichten uns, die Sicherheit binnen einer Frist uns abgetretenen Forderungen nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber seinen Zah- lungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Auftraggeber hat auf unser Verlangen seine Schuldner von 2 Wochen der erfolgten Forderungsabtretung nachweisbar zu leistenverständigen, und alle für die Einbringlichmachung seiner Forderung erforderlichen Angaben zu machen und uns die darauf bezughabenden Unterlagen zu übermitteln. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware oder deren Einbau wird durch den Auftraggeber stets für uns vorgenommen. Wird diese Ware mit anderen nicht innerhalb der gesetzten Fristuns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt bzw. eingebaut, so sind erwerben wir berechtigtdas Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu der übrigen. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und ist dies als Haupt- sache anzusehen, vom Vertrag zurückzutretenso besteht Einigkeit darüber, dass der Auftraggeber uns anteilmäßig das Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zuEr verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns.
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Preise. 7.1 Wenn Die von uns genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Der von uns genannte Preis versteht sich nur dann inklusive Lieferung an die von dem Kunden be- nannte Lieferadresse, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Ansonsten werden wir dem Kunden die Kosten für den Transport und ggf. die Verpackung und/oder die Versicherung der Ware gesondert be- rechnen. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartangegeben, sind die in unseren Angeboten enthaltenen Preise freibleibend. Maß- gebend sind ansonsten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise und Angebotsfristen. Ist der Preis von uns nicht genannt, erfolgt die Preisberechnung aufgrund unserer am Tag der Waren- lieferung allgemein gültigen Preisliste. Soll zoll- und/oder steuerfrei oder –begünstigt geliefert werden, ist uns der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang dem Verwendungszweck entsprechende Erlaubnisschein rechtzeitig vorzulegen. Wird der Erlaubnisschein nicht rechtzeitig vor- gelegt oder die Erlaubnis wieder entzogen, werden wir die Ware unter Berücksichtigung der am Tage der Lieferung gültigen Zoll- und/oder Steuersätze berechnen. Weicht die vom Kunden abgenommene Warenmenge von der ursprünglich bestellten Warenmenge ab, behalten wir uns vor, den Preis auf Basis unserer am Liefertag allgemein gültigen Preisliste zu ändern. Wir behalten uns das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung und vor Ausführung der Aus- lieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise angemessen anzuheben, wie es aufgrund der all- gemeinen außerhalb unserer Kontrolle stehenden Preisentwicklung erforderlich (z.B. Wechselkurs- schwankungen, Änderungen von Zöllen und sonstigen Abgaben, deutlicher Anstieg von Material- und Herstellungskosten) oder aufgrund von Preisänderungen oder Änderungen von Zuschlägen jeglicher Art (z.B. Transportkosten) durch Lieferanten nötig ist. Soweit zwischen dem Vertragsabschluss mit dem Kunden und vereinbartem und/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten unsere zurzeit der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Lieferung oder Bereitstellung gül- tigen Preise; übersteigen die letztgenannten Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungendie zunächst vereinbarten um mehr als 10%, so werden die vereinbarten Preise sowie ist der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung Die Regelung im vorherigen Absatz geht vor, wenn der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zuWarenpreis aufgrund einer außerhalb unserer Kontrolle stehenden Preisentwicklung angemessen angehoben werden muss.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise. 7.1 Wenn 2.1 Es gelten die zwischen den Parteien im Vertrag vereinbarten Preise zuzüglich Verpackung und Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Sie gelten „FCA Versandstelle unseres liefernden Werks/Lagers“ (Incoterms 2020). Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise, die sich aus unserem aktuellen Katalog ergeben, vermindert um den kundenindividuellen Rabatt.
2.2 Falls zwischen Vertragsschluss und Liefertag Änderungen der Preisgrundlage eintreten, behalten wir uns vor, eine entsprechende Anpassung der mit dem Kunden einzelvertraglich vereinbarten Preise wie folgt vorzunehmen. Wir werden die einzelvertraglich vereinbarten Preise nach billigem Ermessen an eine Steigerung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Wir dürfen eine Preiserhöhung dann vornehmen, wenn sich z. B. die Kosten für Rohmaterialien, insbesondere Stahl oder Kupfer, Energie, Löhne oder Logistik erhöhen, oder Änderungen der recht- lichen Rahmenbedingungen zu einer Erhöhung der Kostens führen. Steigerungen bei einer Kostenart werden nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Be- reichen erfolgt. Bei entsprechenden Kostensenkungen, z. B. hinsichtlich der Kosten für Rohmaterialien, insbesondere Stahl oder Kupfer, Energie oder Logistikleistungen, sind die Preise auf Verlangen des Kunden, das mindestens in Text- form zu erfolgen hat, von uns entsprechend zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Wir werden bei der Ausübung unseres billigen Ermessens den jeweiligen Zeitpunkt einer Anpassung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
2.3 Die vereinbarten Preise gelten nur bei Abnahme der vereinbarten Mengen.
2.4 Teillieferungen werden gesondert berechnet, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarungetwas anderes vereinbart ist.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Samples: Sales Contracts
Preise. 7.1 Wenn 3.1. Preisliste Lieferungen und Leistungen, die nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartim Vertrag vereinbart sind, ist werden nach Maßgabe unserer bei Eingang der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen VereinbarungBestellung geltenden Preisliste berechnet.
7.2 Die 3.2. Preisanpassungen Wir behalten uns eine Anpassung der vereinbarten Preise gelten ab Werk an geänderte Lohn- und Materialkosten zur Zeit der Lieferung vor. Enthalten die ver- tragsgegenständlichen Produkte Edelmetalle oder Lager zuzüglich Verpackungsonstige Materialien, Frachtkosten deren Wert kurzfristigen Kursänderungen unterliegt, so kann eine Preisanpassung ohne zeitliche Beschränkung erfolgen, sofern die Kurswertänderung zwischen dem Datum unserer Auftragsbestätigung und sonstiger Versandkosten sowie dem vorgesehenen Liefertermin mindestens 10% beträgt. In allen anderen Fällen ist die Preisanpassung zulässig, wenn zwischen dem Datum un- serer Auftragsbestätigung und dem vorgesehenen Lieferterminen ein Zeitraum von mindestens einem Monat liegt. Der Kunde ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzu- treten, sofern uns die Rücktrittserklärung innerhalb von einer Woche nach Mitteilung der entsprechenden MehrwertsteuerAnpassung des Kaufpreises zugeht.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen3.3. Anpassung einer laufenden Vergütung Bei allen Verträgen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgeneine laufende Vergütung vorsehen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug diese Vergütung unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen Einhaltung einer Frist von 2 Wochen drei Monaten zu leistenerhöhen, wenn und soweit dies aufgrund von Steigerung der Lohn- und Lohnnebenkosten der mit der Erbringung unserer Leistung befassten An- gestellten und/oder der Beschaffungskosten der für die Erbringung unserer Leistun- gen erforderlichen Materialien und Dienstleistungen erforderlich ist. Erbringt Übersteigt diese Erhöhung 10 % der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Fristfür das jeweils vorhergehende Jahr geltenden Vergütung, so sind wir ist der Kunde berechtigt, vom den Vertrag zurückzutretenungeachtet einer evtl. In jedem vereinbarten Mindestlaufzeit seinerseits innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vorzeitig zu kündigen; in diesem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht verbleibt es bis zur Erbringung Vertragsbeendigung bei der Sicherheitsleistung zuletzt geltenden Vergütung.
3.4. Umsatzsteuer Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen einge- schlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der geforderten Höhe zuRechnung gesondert ausgewiesen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 6.1 Die Preise gelten verstehen sich ab Werk oder Lager zuzüglich Erfüllungsort (s. Punkt 8.5) aus- schließlich Verpackung, Frachtkosten Verladung und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzwUmsatzsteuer. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen Wenn im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Vertragspartner. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Vertragspartner gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen.
6.2 Bei einer vom ursprünglichen Angebot abweichenden Bestellung behält sich B&M DATAKEY eine entsprechende Preisänderung vor.
6.3 Die Preise bei Dienstleistungen und Werkverträgen basieren teilweise auf den Besteller umgelegt Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten insbesondere aufgrund von Kollektivverträgen, Materialpreissteigerungen etc. bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist B&M DATAKEY berechtigt, die Preiseentsprechend anzupassen.
6.4 Allfällige Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, sind jedoch unverbindlich. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen ergeben, so wird B&M DATAKEY den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, können diese Kosten ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort Bei Kostenüberschreitungen im Ausmaß von über 15 % treten die Parteien in neuerliche Preisverhandlungen ein mit dem Ziel, eine einvernehmliche Preisanpassung zu entsorgenvereinbaren.
7.4 Soll 6.5 Bei Reparaturaufträgen werden die Lieferung von B&M DATAKEY als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des an- gefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zutage tritt, wobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Vertragspartner bedarf.
6.6 Der Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgenfür Begutachtungen wird dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
6.7 Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind wir berechtigtfolgen- de Leistungen nicht im Preis inkludiert: • Fahrt, anfallende Mehrkosten geltend zu machenAufenthalt und Wegzeit der von B&M XXXXXXX mit der Ausführung einer Leistung beauftragten Personen, • Unberechtigt in Anspruch genommene Leistungen, • Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind, • Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik er- fordern, • Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur 6.8 Die Durchführung allfälliger vertragsgegenständlicher IT- Leistungen durch B&M DATAKEY erfolgt, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten ihrer Xxxx am Standort des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- Computersystems oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch in den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, Geschäftsräumen von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht B&M DATAKEY innerhalb der gesetzten Fristnormalen Arbeitszeit von B&M DATAKEY. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Vertragspartners eine Leistungserbringung außerhalb der Normalarbeitszeit, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung werden die Mehrkosten gesondert in der geforderten Höhe zuRechnung gestellt.
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Preise. 7.1 Wenn 4.1 Preisänderungen durch Röhrig Recycling erfolgen im Wege der einseiti- gen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilrechtlich überprüfen lassen. Röhrig Recycling ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist Röhrig Recycling verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Xxxxxx gegen- läufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
4.2 Röhrig Recycling hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisände- rung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebs- wirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen werden wie Kostenerhö- hungen. Insbesondere darf Röhrig Recycling Kostensenkungen nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartspäter weitergeben als Kostensteigerungen. Röhrig Recycling nimmt mindestens alle 12 Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor.
4.3 Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung an den Verkäufer wirksam, ist die mindestens zwei Wochen vor der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
4.4 Ändert Röhrig Recycling die Preise, so hat der Ware/Leistung Verkäufer das Recht, den Vertrag ohne Abzug sofort fälligEinhaltung der Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksam- werdens der Änderung zu kündigen. Ein Skontoabzug Hierauf wird Röhrig Recycling den Kunden in der brieflichen Mitteilung hinweisen. Die Kündigung bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen VereinbarungTextform. Röhrig Recycling soll die Kündigung unverzüglich nach Erhalt in Textform bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unbe- rührt.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten 4.5 Abweichend von vorstehenden Ziffern 4.2 bis 4.5 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirk- samwerdens der Änderung ohne Ankündigung und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuerohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Verkäufer weitergegeben.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen4.6 Ziffern 4.2 bis 4.5 gelten auch, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages soweit künftig neue Steuern, Gebühren Abgaben oder Abgaben erhöht oder neu eingeführtsonstige, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheitstaatlich veranlasste, die Sicherheit binnen einer Frist Beförderung, Verbringung oder Lagerung von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zuAbfällen und Rohstoffen betreffende Belastungen oder Ent- lastungen wirksam werden.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn 3.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartetwas anderes ergibt, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fälliggelten unsere Preise in Euro EXW (Incoterms 2020) loaded Kropfmühl bzw. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Wedel inklusive handelsüblicher Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern 3.2 Zur Gewährung von Rabatten, Skonti oder sonstigen Preisnachlässen sind wir nur verpflichtet, soweit solche bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart worden sind.
3.3 Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von mehr als 3 Monaten sind wir berechtigt, vertraglich vereinbarte Preise quartalsweise anzupassen, wenn sich nach Vertragsabschluss Stückzahlendie Kosten für die folgenden Preisbestandteile (im Folgenden die Preisbestandteile) in einem Quartal verändern und sich durch diese Veränderung der vertraglich vereinbarte Preis ändert: o Rohstoffkosten o Energiekosten o Transportkosten Die Preisanpassung darf nicht zu einem zusätzlichen Gewinn von uns führen. Ob eine Änderung der Kosten der Preisbestandteile Auswirkung auf den vereinbarten Preis hat, Maße oder wünscht ist für jedes Vertragsprodukt gesondert zu ermitteln. Dabei sind Reduzierungen der Auftraggeber AusführungsänderungenKosten eines Preisbestandteiles mit Verteuerung der Kosten eines anderen Preisbestandteils zu saldieren. Eine Saldierung zwischen verschiedenen Vertragsprodukten findet nicht statt. Führen Veränderungen der so quartalsweise ermittelten Durchschnittskosten der Preisbestandteile zu einer Absenkung des vereinbarten Preises für das betroffene Vertragsprodukt, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetztsind wir verpflichtet, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuernden Preis für das betroffene Vertragsprodukt im Folgequartal abzusenken; führen sie zu einer Erhöhung, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße vereinbarten Preis im Folgequartal zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen Der im Zusammenhang mit Folgequartal angepasste Preis gilt als der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werdenvertraglich vereinbarte Preis. Frachtvergütungen bei Abholung Wir werden nicht gewährtdie Berechtigung zur Preisanpassung dem Kunden zunächst durch Darstellung der Kostenentwicklung der Preisbestandteile nachweisen. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll Bestreitet der Kunde die Lieferung oder Leistung 3 Monate Berechtigung zur Preisanpassung innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss oder später erfolgenZugang der Preisanpassungsmitteilung in Textform, sind werden wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle die Berechtigung zur Preisanpassung durch Vorlage eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzenWirtschaftsprüfertestates nachweisen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen BasiszinssatzKosten hierfür trägt der Kunde, § 288 Abs. 2 BGBwenn das Wirtschaftsprüfertestat bestätigt, dass die Preisanpassung berechtigt war, andernfalls wir.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn 3.1 Preisangaben sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarungals Pauschalpreise zu verstehen.
7.2 Die Preise gelten 3.2 Für vom Kunden angeordnete Waren und Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, hat GROMA247 mangels Werklohnvereinbarung einen Anspruch auf ein angemessenes Entgelt.
3.3 Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Werk oder Lager zuzüglich VerpackungLager. Verpackungs-, Frachtkosten Transport-, Verladungs- und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss Zoll und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer Versicherung gehen zu Lasten des AuftraggebersKunden. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangenGROMA247 ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, auch für später fällige Papieredie Verpackung zurückzunehmen.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind 3.4 Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Wird GROMA247 ausdrücklich mit der Entsorgung von Altmaterial beauftragt, steht GROMA247hierfür eine Vergütung im vereinbarten Ausmaß und mangels einer derartigen Vereinbarung eine angemessene Vergütung zu.
3.5 GROMA247 ist aus eigenem berechtigt und auf Antrag des Kunden verpflichtet, die Verzugszinsen und die sonstigen vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn seit dem Vertragsabschluss Änderungen im Ausmaß von zumindest 5% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzenGesetz, Verordnung, Kollektivvertrag und/oder Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren (wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. weltweiten Marktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc.) eingetreten sind. Die Verzugszinsen belaufen Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatzdie Kosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, § 288 Abs. 2 BGBsofern sich GROMA247 nicht in Verzug befindet.
7.7 Bei Zahlungen 3.6 Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2015 vereinbart, weshalb eine Anpassung der Entgelte erfolgt. Als Ausgangsbasis wird der Monat des Vertragsabschlusses zugrunde gelegt. Sollte der VPI nicht mehr verlautbart werden, hat für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden BedingungenBeurteilung der Kaufkraft ein an seine Stelle tretender, vergleichbarer Index zu gelten.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir 3.7 Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
3.8 Sämtliche Angaben zu Preisen und Xxxxxxxx basieren auf den Kosten bzw. Informationen des erstmaligen Angebotes. Sollte es während der Projektlaufzeit zu nachhaltigen Änderungen der Anforderungen kommen und somit über die angebotenen Leistungen hinausgehende Entwicklungsarbeiten notwendig sein, ist GROMA247 berechtigt, von die Projektlaufzeit einvernehmlich mit dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises Kunden zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform verlängern und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen Mehraufwand entsprechende Nachforderungen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zustellen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn Bei den Preisen von HWK handelt es sich um veränderliche Preise, die freibleibend sind. Sie basieren auf der Kalkulationsgrundlage am Tag des Vertragsabschlusses (z.B. Materialpreise, Lohnkosten, etc.) und verstehen sich als Nettopreise ohne jedweden Abzug. Bei der Preisgestaltung wird auf den nicht zu vermeidenden Restfeuchtegehalt von gewaschenem Material oder Depotfeuchte bei bestimmten Produkten, Materialien, Waren oder Werken Rücksicht genommen. Die Preise gelten, soweit mit einem Auftraggeber nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartetwas anderes vereinbart wurde, für die in der Auftragsbestätigung angeführten Mengen zu den angegebenen Maß- und Gewichtseinheiten. Bei der Abrechnung nach Stunden, geltend die Preise laut Preisliste. Bei unternehmerischen Auftraggebern sind nur schriftliche Vereinbarungen für HWK verbindlich. Das Entgelt wird nach unten oder oben angepasst, wenn es zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung/Lieferung zu einer Änderung der Kalkulationsgrundlage im Ausmaß von zumindest 5 % gekommen ist. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die Kosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung/Lieferung geändert haben, sofern sich HWK nicht in Verzug befindet. Sollten es zu einer Anpassung im Ausmaß von über 15 % kommen, so wird HWK den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Alle angeführten Materialpreise enthalten eine Naturschutzabgabe gemäß Tiroler Naturschutzgesetz. Von Dezember bis Mitte Xxxx wird auf alle Materialien (ausgenommen Streusplitte, HWK- Werkstatt und HWK-Tankstelle) ein Winterzuschlag in Höhe von 15 % verrechnet. Für vom Auftraggeber angeordnete Lieferungen/Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht für HWK ein zusätzlicher Anspruch auf ein angemessenes Entgelt. Der Auftraggeber hat zusätzlich die ggfls. zu entrichtende gesetzliche Umsatzsteuer, Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zölle, Abgaben und Versicherungen zu tragen. Verbraucher werden explizit darauf hingewiesen, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können. Derartige Kosten können vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden, da sie Marktpreisschwankungen unterliegen. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial ist – soweit nichts anderes vereinbart wurde – im Preis nicht inbegriffen und ist vom Auftraggeber selbst durchzuführen. Sofern der Auftraggeber HWK mit der Entsorgung beauftragt, ist diese zusätzlich zu vergüten. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird wertgesichert auf der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang Grundlage des Verbraucherpreisindex, Reihe 2015, wie er von der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten Statistik Austria errechnet und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebersbekanntgegeben wird. Im Falle Jänner eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe jeden Jahres wird die Indexanpassung des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch Entgelts berechnet. Als Basis für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind alle Folgemonate gilt die Verzugszinsen und die sonstigen durch für den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzenMonat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen BasiszinssatzIndexanpassung erfolgt unter Heranziehung der jüngsten verfügbaren Indexzahl. Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen gilt jener Index als Grundlage für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigtWertsicherung, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheitdiesem Index am meisten entspricht. Die Aufforderung Nichtgeltendmachung der Erhöhung des Entgelts auf Grund der Wertsicherung sowie die Nichteinhebung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, Erhöhungsbeträgen gelten unabhängig von deren Dauer nicht als Verzicht auf die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zuWertsicherung des Entgeltes.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartSoweit keine ausdrückliche schriftliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die verstehen sich die angegebenen Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Rödinghausen, und zwar frei von Transportmitteln, Transportversicherung, Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie Fracht, Porto, Montage oder dergleichen. Den Preisen sind die am Tage der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss StückzahlenAngebotsabgabe beziehungsweise der Auftragsbestätigung geltenden öffentlichen Abgaben wie Zölle, Maße Ausgleichsteuern, Umsatzsteuer etc. zugrunde gelegt. Fallen im Lande des Bestellers oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Aufstellungsland im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls Lieferung Steuern oder sonstige Angaben an, so sind diese vom Besteller zu tragen. Sich auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung auswirkende Änderungen der Preisfaktoren (zum Beispiel Materialkosten), Steuern, Tariflöhne, zulässige Preiskorrekturen unserer Lieferwerke, etc. können auch von uns noch nachträglich gegenüber dem Besteller geltend gemacht werden; beabsichtigte Preiskorrekturen sind dem Besteller jedoch baldmöglichst mitzuteilen. Preisangaben ohne Zusatz sind stets Nettopreise ausschließlich Mehrwertsteuer. Bei Kleinaufträgen im Lieferwert von netto bis zu € 50,- berechnen wir zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von € 25.-. Wir behalten uns vor, diese Bearbeitungsgebühren bei veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen zu erhöhen. Das erste Angebot wird in der Regel kostenlos abgegeben. Weitere Angebote und Entwurfsarbeiten werden nur unentgeltlich ausgeführt, wenn der Liefervertrag rechtswirksam zustande kommt und zustande bleibt. Die Angebote haben eine Gültigkeit von 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen Monaten. Preisangaben bei Entwicklungsaufträgen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässigals annähernd zu betrachten. Wechsel Bei einer voraussichtlichen Erhöhung der ursprünglich angegebenen Preise um mehr als 25%, wird der Besteller unterrichtet, sobald die Mehrkosten in dieser Höhe erkennbar werden. Der Besteller hat in diesem Falle das Recht, auf die Fortsetzung der Entwicklungsarbeiten zu verzichten. Er schuldet dann den ursprünglich vereinbarten Preis abzüglich etwa ersparter Aufwendungen, mindestens jedoch die zum Zeitpunkt der Beendigung der Entwicklungsarbeiten tatsächlich angefallenen Kosten. Für die Einarbeitung von Personal des Bestellers sowie für Montagen und Schecks Reparaturen gelten zusätzlich unsere besonderen Bedingungen und festen Kostensätze für Arbeiten in Fremdbetrieben, die bei uns eingefordert werden stets können. Skonti, Rabatte, sonstige Nachlässe oder Sondervorteile werden nur erfüllungshalbergewährt, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommenwenn dies bei Abschluss des Auftrages ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Wechselspesen Etwaige Verpackungs- und Wechselsteuer gehen Lademittel werden von uns unter Ausschluss jeglicher Haftung ausgewählt und dem Besteller in Rechnung gestellt. Kosten für den Rücktransport des Verpackungsmaterials zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind HEG beziehungsweise die Verzugszinsen und die sonstigen Kosten einer anderweitigen Entsorgung durch den Verzug anfallenden Besteller selbst trägt der Besteller. Administrative Kosten zu ersetzen( z.B. für die Erstellung von Export/Import-Dokumenten oder technische Unterstützung) werden gesondert berechnet. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGBTelefonischer Support durch Techniker oder Experten von HEG wird ebenfalls berechnet.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist (1) Unsere Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Lieferwerk. Rohstoffpreisbasis sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen LME-Notierungen für Hüttenaluminium zuzüglich der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarungmarktüblichen Legierungs- und Formatprämien.
7.2 (2) Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich sind bei einer Lieferung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss Stückzahlenverbindlich. Unvorhersehbare und von AP AluProfil nicht beeinflussbare Nebenkosten der Fertigung und länderübergreifenden Änderungen (wie Zölle, Maße oder wünscht Steuern und Gebühren ect.) berechtigen AP AluProfil zur Anpassung der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie bereits erstellten Auftragsbestätigung und Berechnung der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzwWaren. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so Bei einem späteren Liefertermin sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße die Preise zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen , wenn sich nach Vertragsabschluss die Verhältnisse ändern, insbesondere eine Erhöhung der Rohstoffpreise und der Lohn- und Lohnnebenkostenoder Transportkosten oder unserer Bezugspreise eintritt. Preiserhöhungen von sonstigen Die Preisänderungen sind in diesem Fall nur im Zusammenhang mit Rahmen und zum Ausgleich der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werdengenannten Preis- und Kostensteigerungen möglich. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung Ändern sich unsere Preise unter Berücksichtigung dieser Umstände um mehr als 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen% des in der Auftragsbestätigung genannten Preises, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungenso steht Käufern/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller GelegenheitBestellern, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Fristweder Kaufleute im Sinne des HGB sind, so sind wir berechtigtnoch Sondervermögen des öffentlichen Rechts, noch juristische Personen des öffentlichen Rechts sind, das Recht zu, vom Vertrag zurückzutretenzurück zu treten. In jedem Fall Das gleiche Recht steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches für solche Rechtsgeschäfte zu, die nicht zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehören.
(3) Bei Umarbeitungsgeschäften / Lohnbearbeitungen sind wir an vereinbarte Preise nur gebunden, wenn das vom Besteller/Käufer beizustellende Umarbeitungsmaterial terminlich, qualitativ und quantitativ zu den in der geforderten Höhe zuAB vereinbarten Bedin- gung beigestellt wird.
(4) Wird bei einem bestehenden Auftrag / Auftragsbestätigung der Lieferumfang und / oder -konditionen nachträglich geändert, gelten die zum Zeitpunkt der Änderung vom Lieferanten aktualisierten Konditionen. Zur Ausführung dieses Auftrages ist die Kundengenehmigung der neuen Auftragsbestätigung nicht zwingend erforderlich. Soweit der Kunde nicht innerhalb von 2 Arbeitstagen der neuen Auftragsbestätigung widerspricht, wird der Lieferant entsprechend fertigen und liefern.
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Samples: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen (Alzb)
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
7.2 Die 3.2 Jede staatliche Maßnahme, durch die unvorhergesehene Kosten entstehen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der Preise gelten ab Werk mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder Lager zuzüglich Verpackungeuropäischen Behörden auferlegten Kosten, Frachtkosten die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuersonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufers.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. 3.3 Im Falle eines Scheck- Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder Wechselprotestes kann auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe Preis auf den zum Zeitpunkt des Schecks Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für später fällige PapiereRechnung des Käufers.
7.6 Bei Zahlungsverzug 3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Verzugszinsen und Mehrkosten, die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatzdadurch für Thegra Tracomex ergeben, § 288 Abs. 2 BGBfür Rechnung des Käufers.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls 3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die vorstehenden Bedingungenan den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt3.7 Die Preise gelten in Euro, von es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zuKäufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise. 7.1 Wenn 3.1. Es gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sind im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine Preise genannt, gelten die tatsächlichen Preise, die von XXXXXXX zum Zeitpunkt des Angebots oder der Auftragsbestätigung angewendet werden.
3.2. Unbeschadet des Vorgenannten ist XXXXXXX jederzeit berechtigt, die Preise anzupassen, falls dies erforderlich ist, um eine Erhöhung der eigenen Kosten auszugleichen, u. a. im Falle von Kostensteigerungen bedingt durch:
(i) eine Preissteigerung bei den Rohstoffen, Waren oder Dienstleistungen, die verwendet werden, um die Waren herzustellen, beispielsweise eine Erhöhung der Lohnkosten,
(ii) Änderungen an der Art, dem Design, der Qualität, den Verpackungs-, Versand- und Liefermodalitäten oder jeder anderen Spezifikation mit Bezug zu den Waren, welche Teil des Angebots oder der Bestellung sind;
(iii) Anforderung von Überstunden;
(iv) Fehlmengen;
(v) unvorhergesehene Ereignisse außerhalb der Kontrolle von XXXXXXX, welche die Erfüllung der Verkaufsvereinbarung seitens XXXXXXX schwieriger gestalten. XXXXXXX wird den Käufer über solche Preisanpassungen einschließlich des Zeitpunkts ihres Inkrafttretens informieren. Nach Erhalt einer solchen Information ist der Käufer berechtigt, die Kaufvereinbarung und/oder jede anhängige Bestellung im Rahmen der Kaufvereinbarung zu kündigen, indem er XXXXXXX mindestens fünfzehn (15) Tage vor Inkrafttreten der geplanten Änderungen schriftlich informiert. Es versteht sich jedoch, dass Bestellungen, die innerhalb der vorgenannten Frist von fünfzehn (15) Tagen zur Lieferung vorgesehen sind, zu den nicht angepassten Preisen ausgeführt werden.
3.3. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartim Angebot oder der Auftragsbestätigung angegeben, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fälligsind die geltenden Preise Nettopreise. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten ab Werk Sie enthalten keine Mehrwertsteuer oder Lager zuzüglich sonstige Abgaben sowie keine anderen Kosten oder Ausgaben; dazu zählen u. a. Kosten für Handhabung, Verarbeitung, Verpackung, Frachtkosten Lagerung, Transport, Einfuhr und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzwVersicherung. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages All diese Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführtAbgaben, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- Kosten und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgenAusgaben gehen separat zulasten des Käufers.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Samples: Sales Contracts
Preise. 7.1 Wenn 3.1. Preisliste Lieferungen und Leistungen, die nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartim Vertrag vereinbart sind, ist wer- den nach Maßgabe unserer bei Eingang der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen VereinbarungBestellung geltenden Preisliste be- rechnet.
7.2 Die 3.2. Preisanpassungen Wir behalten uns eine Anpassung der vereinbarten Preise gelten ab Werk an geänderte Lohn- und Materialkosten zur Zeit der Lieferung vor. Enthalten die vertragsgegenständlichen Produkte Edelmetalle oder Lager zuzüglich Verpackungsonstige Materialien, Frachtkosten deren Wert kurzfristigen Kursänderungen unterliegt, so kann eine Preisanpassung ohne zeitliche Beschränkung erfolgen, sofern die Kurswertänderung zwischen dem Datum unserer Auftragsbestätigung und sonstiger Versandkosten sowie dem vorgesehenen Liefertermin mindestens 10% beträgt. In allen anderen Fällen ist die Preisanpassung zulässig, wenn zwischen dem Datum unserer Auftragsbestätigung und dem vorgesehenen Lieferterminen ein Zeitraum von mindestens einem Monat liegt. Der Kunde ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern uns die Rücktrittserklärung innerhalb von einer Woche nach Mitteilung der entsprechenden MehrwertsteuerAnpassung des Kaufpreises zu- geht.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen3.3. Anpassung einer laufenden Vergütung Bei allen Verträgen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgeneine laufende Vergütung vorsehen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug diese Vergütung unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen Einhaltung einer Frist von 2 Wochen drei Monaten zu leistenerhöhen, wenn und soweit dies aufgrund von Steige- rung der Lohn- und Lohnnebenkosten der mit der Erbringung unserer Leistung befassten Angestellten und/oder der Beschaffungskosten der für die Erbringung unserer Leistungen erforderlichen Materialien und Dienstleistungen erforderlich ist. Erbringt Übersteigt diese Erhöhung 10 % der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Fristfür das jeweils vorhergehende Jahr gel- tenden Vergütung, so sind wir ist der Kunde berechtigt, vom den Vertrag zurückzutretenungeachtet einer evtl. In jedem vereinbarten Mindestlaufzeit seinerseits innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vorzeitig zu kündigen; in diesem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht verbleibt es bis zur Erbringung Vertragsbeendigung bei der Sicherheitsleistung zu- letzt geltenden Vergütung.
3.4. Umsatzsteuer Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen einge- schlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der geforderten Höhe zuRechnung gesondert ausgewiesen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn 5.1 Unsere Preise für Waren gelten "ab Lager" ausschließlich Verpackung, Transportkosten und Versi- cherung; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Maßgebend sind die in der Auftragsbestä - tigung aufgeführten Preise.
5.2 Bei Abrechnung nach Stundensätzen werden begonnene Einsatzstunden halbstundengenau be- rechnet.
5.3 genua behält sich das Recht vor, die Preise nach Abschluss des Vertrages entsprechend zu än- dern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen oder Kostensenkungen, insbeson- dere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden dem Kunden auf Verlangen nachgewiesen.
5.4 Zu zahlen ist der tatsächliche Aufwand. Für den Fall, dass sich während der Erbringung der Dienstleistung beim Kunden Umstände ergeben, die bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich anders schriftlich berücksichtigt wur- den, die eine Erhöhung des tatsächlichen gegenüber dem kalkulierten Aufwand um mehr als 20 Prozent zur Folge haben, behält sich genua das Recht vor, den im Angebot festgelegten Aufwand den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. genua wird den Kunden über die Preisanpassung informieren. Auf Verlangen des Kunden wird genua Auskunft über die der Änderung zugrundelie- genden Gründe geben.
5.5 Sofern der Kunde die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Termine zu vertreten hat, hat genua Anspruch auf eine Entschädigung. ◦ Erfolgt die Absage durch den Kunden einen bis drei Werktage vor dem bestätigtem Termin, wird eine Entschädigung in Höhe von 0,5 Dienstleistungstagen abzüglich ersparter Aufwen- dungen fällig. ◦ Erfolgt die Absage durch den Kunden weniger als 24 Stunden vor dem bestätigtem Termin, muss der erste geplante Dienstleistungstag voll, abzüglich ersparter Aufwendungen, entschä- digt werden. Sind weitere Dienstleistungstage vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort zusätzlich für den zweiten und dritten vereinbarten Tag jeweils eine Entschädigung in Höhe von 0,5 Dienstleistungstagen abzüglich ersparter Aufwen- dungen fällig. Ein Skontoabzug bedarf Dem Kunden ist der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen VereinbarungNachweis gestattet, ein Schaden sei nicht entstanden oder geringer. genua behält sich hierbei vor, anfallende Stornogebühren für gebuchte Reisen in Rechnung zu stellen.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung5.6 Im Rahmen der Leistungserbringung notwendige Aufwendungen, Frachtkosten insbesondere Reise- und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden MehrwertsteuerUnter- kunftskosten, werden vom Kunden bei Nachweis gesondert erstattet.
7.3 Ändern 5.7 Die von genua angegebenen Preise verstehen sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis zuzüglich Umsatzsteuer in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgengesetzlicher Höhe.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind 5.8 Der Abzug von Xxxxxx ist nur nach bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Samples: Kaufvertrag
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig1. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten verstehen sich ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten Fracht und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen2. Bei Streckengeschäften sind wir zu einer Erhöhung des vereinbarten Preises in dem Maße berechtigt, Maße oder wünscht in dem unser Vorlieferant diesen Preis vor der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie Auslieferung der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. Ware erhöht. Werden Das gilt nur, soweit zwischen Abschluss Vertragsschluss und Erfüllung Auslieferung ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten liegt. Der Käufer kann in solchen Fällen vom Vertrag zurücktreten, vorausgesetzt seine Rücktrittserklärung geht uns unverzüglich nach Zugang unserer Erhöhungserklärung zu.
3. Bei eigenen Lagergeschäften mit Abruf oder Teilabnahme durch den Käufer können wir und/oder der Käufer eine Erhöhung oder Verminderung vereinbarter Festpreise nach Ablauf einer etwaigen Preisbindungsfrist oder nach dem Ablauf eines Zeitraums von mehr als 3 Monaten nach Vertragsschluss verlangen, falls sich der vom Statistischen Bundesamt oder einer Nachfolgeorganisation amtlich berechnete Verbraucherpreisindex (derzeit Basisjahr 2015) seit dem Datum des Vertrages SteuernVertragsschlusses um mindestens 5% Prozent verändert hat. Die Anpassung hat unter Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen und vorbehaltlich einer einvernehmlich abweichenden Vereinbarung im gleichen Verhältnis wie die Indexveränderung zu erfolgen. Kommt eine Einigung nicht innerhalb eines Monates nach dem Anpassungsverlangen von uns oder dem Käufer zustande, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführtkann die Partei, so die die Anpassung verlangt, den neuen Preis nach billigem Ermessen festsetzen. Bis zur Einigung sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen zur Zurückhaltung der Lieferung berechtigt oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden Käufer nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgenzur Abnahme verpflichtet.
7.4 Soll die Lieferung 4. Erhöht sich bei Importgeschäften der Preis aufgrund behördlicher Maßnahmen, insbesondere der Einführung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss Erneuerung von Antidumping- und/oder später erfolgenAusgleichszöllen, sind wir im selben Umfang zur Angleichung der vereinbarten Preise berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig5. Wechsel Sofern nichts anderes vereinbart ist gelten die Preise und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommenBedingungen unseres Angebots bzw. Wechselspesen unserer jeweils gültigen Preisliste.
6. Sämtliche Preise und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, Aufpreise – auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen Lieferung des Materials – setzen eine mit LKW gut und ebenerdig befahrbare Abladestelle voraus. Sie berücksichtigen nur die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller GelegenheitWartezeit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leistenbei unverzüglicher Entladung des LKW mit kostenloser kundenseitiger Kranhilfe erforderlich ist. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zuAbladezeiten über eine Stunde hinaus werden berechnet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn Die Preise verstehen sich netto, ab Werk, inkl. Verpackung exkl. MwSt., sofern im Einzelfall nicht davon abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Vertragsabschluss Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen, eintreten, sofern zwischen Bestellung und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 6 Wochen liegt und nicht ausdrücklich anders ein Festpreis vereinbart war. Die Verpackung wird mit größter Sorgfalt ausgeführt, ihre Art bleibt unserem Ermessen überlassen. Wir haften für musterkonforme und handelsübliche Lieferung der vereinbarten Ware. Der Käufer muss die Ware binnen 5 Tagen nach Wareneingang oder Übergang der Verfügungsgewalt an ihn und bevor er sie gebraucht oder verarbeitet, erforderlichenfalls durch Stichproben überprüfen, erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Lieferung, verborgene Mängel binnen 5 Tagen nach Entdeckung, spätestens aber 30 Tage nach Lieferung schriftlich vereinbartanzuzeigen. Der Käufer muss uns Gelegenheit geben, einen Mangel zu prüfen und zu besichtigen, auf Wunsch an Ort und Stelle. Wenn dies verweigert wird, gilt die Ware als beanstandungsfrei angenommen. Unsere Haftung ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang in jedem Fall beschränkt auf den Fakturenwert der Ware/Leistung . Allfällige Regressforderungen, die aus dem Titel „Produkthaftung“ im Sinne des PHG gegen uns gestellt werden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Eine beanstandete Ware darf ohne Abzug sofort fälligunsere ausdrückliche Zustimmung nicht zurückgesandt werden. Ein Skontoabzug bedarf Für die Dauer der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten ab Werk gesetzlichen Gewährleistungsfrist sind wir verpflichtet, bei begründeten Mängelrügen oder Lager zuzüglich Verpackungdem Fehlen zugesicherter Eigenschaften nach unserer Xxxx entweder nachzubessern, Frachtkosten eine angemessene Minderung einzuräumen oder die betreffende Ware gegen Gutschrift zurückzunehmen. Wir sind jedoch davon befreit, Ersatzware liefern zu müssen. Soweit wir Kunststoffreste, Mahlgut, Produktionsrückstände etc. im Lohn oder auf eigene Rechnung aufbereitet und sonstiger Versandkosten dann geliefert haben, haften wir lediglich für eine fachgerechte Wiederaufbereitung. Wir haften darüber hinaus aber nicht für Mängel aller Art der gelieferten Ware, es sei denn, wir hatten zuvor bestimme Produkteigenschaften schriftlich zugesichert. In diesem Fall stellen geringe Verunreinigungen sowie leichte Abweichungen und Schwankungen des Farbtones sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlenmechanischen Eigenschaften etc. keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Beanstandung. Mengenabweichungen bis zu 10 % sind statthaft und üblich und berechtigen nicht zu Beanstandungen, Maße oder wünscht da diese fertigungstechnisch bedingt sind. Der Käufer akzeptiert die tatsächlich gelieferte Menge als Erfüllung. Das beim Lieferanten angelieferte sortenreine Material muss deutlich gekennzeichnet und absolut frei von Fremdkörpern sein. Für Folgeschäden an den Maschinen und Anlagen der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie Carova Kunststoff‐Compounding GmbH durch Fremdkörper und Verunreinigungen haftet der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzwAuftraggeber. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen Das angelieferte Material kann auf seine Eignung zur Aufbereitung im Zusammenhang Zuge der Wareneingangskontrolle nur stichprobenartig geprüft werden, daher erfolgt die Zusage zur Verarbeitung freibleibend. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Das Rechnungsdatum gilt als Versandtag. Jede andere Zahlungsweise, insbesondere die Bezahlung mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werdenWechseln, setzt unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung voraus. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Sämtliche Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des AuftraggebersBezogenen. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung Wir sind berechtigt, für unsere Forderungen jederzeit Stellung von Sicherheiten zu verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen BasiszinssatzAufrechnung mit Gegenforderungen ist unzulässig, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheites sei denn, die Sicherheit binnen einer Frist Gegenforderungen seien unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf dem selben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Bezahlung im Scheck‐Wechselverfahren, gilt erst nach Einlösen des Wechsels als endgültige Bezahlung. Unvermeidliche Betriebsstörungen und Lieferfristüberschreitungen oder Ausfälle von 2 Wochen zu leistenVorlieferanten, Energie‐ und Rohstoffmangel, Produktionsstörungen in der Fertigungsstätte, Verkehrsstörungen, Krieg sowie Streik, Aussperrungen, behördliche Verfügungen und Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und dem Umfange ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigtSolche Ereignisse berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutretenganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferzeit angemessen zu verlängern. In jedem Fall steht uns Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zuSchadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.
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Preise. 7.1 Wenn 3.1 Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen Preislisten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend. Grundsätzlich erfolgt diese nach unseren Einheitspreisen. Bei Aufträgen, für die nicht ausdrücklich anders schriftlich feste Preise vereinbart sind, behalten wir uns eine Berechnung zu dem am Tage der Lieferung/Leistung gültigen Listenpreis vor. Im übrigen sind wir ab einem Monat nach Vertragsschluss zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn diese auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren (z. B.: Tarifabschlüsse, Rohstoff- oder Energiekosten, Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe) beruhen, die nach Vertragsschluss entstanden sind. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Dies gilt, sofern Festpreise vereinbart worden sind nur, wenn die Veränderungen unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind.
3.2 Die Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nicht anderes vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarungab Werk.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt3.3 Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, so sind wir berechtigt, Erhöhungen von Frachten bzw. Fuhrlöhnen an den Kaufpreis Kunden weiterzugeben. Bei Lieferungen frei Baustelle beinhaltet der Preis die Lieferung in gleichem Maße vollständig ausgelasteten Lastzügen. Mindermengen berechtigen, Kleinmengenzuschläge zu erhöhenberechnen. Gleiches gilt bei Die Entladung erfolgt grundsätzlich nur an einer tarifvertraglichen Stelle. Das Abgeben von Teilmengen an verschiedenen Stetten oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen Einsatz von sonstigen Solo- oder Mehrachsfahrzeugen ist, sofern nicht gesondert vereinbart, im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden Preis nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebersenthalten. Im Falle eines Scheck- Preis ist eine Warte-/Abladezeit an der Baustelle von max. 15 Minuten enthalten. Darüber hinausgehende Zeiten können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. Werden bei Schiffs- oder Wechselprotestes kann Bahnversand durch auftretende Liege- oder Standzeiten, welche wir nicht zu vertreten haben, Mehrkosten fällig, so sind diese vom Kunden zu übernehmen. Bei Versand mit Schiff werden normale Schifffahrtsverhältnisse der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe für die Lade- und Entladestelle gültigen Pegelstände vorausgesetzt. Ist aufgrund geringerer Pegelstände oder aus sonstigen Gründen eine vollständige Beladung des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung Schiffes nicht innerhalb der gesetzten Fristmöglich, so sind wir berechtigt, Kleinwasserzuschläge zu berechnen.
3.3.1 Lieferungen frei Baustelle / frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, durch schweren Lastzug befahrbare Anfuhrstraßen vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden oder seiner Beauftragten die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet der Kunde für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und durch den Kunden, bzw. dessen Beauftragten zu erfolgen. Wartezeiten trägt der Kunde. Erteilt der Kunde oder dessen Beauftragte Weisung beim Abladen und zur Abladestelle trägt er allein die Gefahr. Unsere Haftung wird grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3.4 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3.5 Stundenlohnarbeiten und zusätzliche, über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende Leistungen und Lieferungen werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet, welche unserer Preisliste zu entnehmen sind. Sind keine Vergütungssätze vereinbart, gelten die ortsüblichen Sätze. Der Nachweis über Stundenlohnarbeiten und zusätzliche Lieferungen und Leistungen wird vom Vertrag zurückzutretenAuftraggeber umgehend zur Bestätigung in Text –oder schriftform übersandt, die innerhalb von 6 Werktagen zu erfolgen hat. In jedem Fall steht Nach dieser Frist gilt der Nachweis als anerkannt, wenn der Auftraggeber sie nicht als nicht anerkannt zurückzugeben hat oder schriftlich Einwendung erhoben hat.
3.6 Grundsätzlich werden bei Werkverträgen Einheitspreisverträge geschlossen, es sei denn es wäre schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dem Kunden obliegt die Beweislast für Pauschalpreisvereinbarungen. Bei Taglohnarbeiten erkennt der Kunde die jeweils ausliegenden Preise mit Vertragsschluss als ortsüblich und angemessen an.
3.7 Auch bei mehr als zehnprozentigen Masse-/Mengenüberschreitungen ( im Vergleich zum ursprünglichen Angebot ) sind wir auch bei Einheitspreisverträgen nicht verpflichtet gegenüber dem Auftraggeber vorher eine besondere Anzeige oder Hinweis diesem gegenüber zu machen. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen. Es wird nach Aufmass abgerechnet. Der Auftraggeber trägt allein das Angebotsrisiko.
3.8 Die von uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung angebotenen einzelnen Preise gelten grundsätzlich nur im Rahmen des jeweiligen Angebotes. Es handelt sich dabei um Netto-Einheitspreise. Pauschalpreise bedürfen stets unserer schriftlichen Bestätigung. Für Über- , Nacht- , Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen, werden ortsübliche Zuschläge berechnet, die dem Kunden vor Auftragserteilung benannt wurden. Dem stimmt der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe Kunde mit Auftragserteilung zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart1. Die Preise verstehen sich rein netto ab unserem Werk (entsprechend Incoterms 2010, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fälligEXW Herdwangen), ausschließlich Verpackung, Fracht und etwaiger Versicherung. Ein Skontoabzug bedarf ist ausgeschlossen. Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) wird zusätzlich verrechnet. Die vereinbarten Preise gelten vorbehaltlich eventueller Preiserhöhungen durch die Lieferwerke, der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen VereinbarungErhöhung der Frachten und Zölle, Änderung der offiziellen Fremdwährungskurse und der sonstigen Einführungsspesen oder Steuern.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung2. Sofern sich für Waren, Frachtkosten über die wir Listenpreise führen, zwischen Vertragsabschluss und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss StückzahlenLieferung unsere Listenpreise erhöht haben, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis um den Betrag zu erhöhen, um welchen sich unsere Listenpreise zwischen Vertragsabschluss und Lieferung erhöht haben. Gleiches Bei anderen Waren, insbesondere Sonderanfertigungen, gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis mit der Vertragsabwicklung stehenden Maßgabe, dass wir berechtigt sind, Erhöhungen unserer Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung zu entsorgenstellen.
7.4 Soll 3. Ausländische Kunden haben, soweit wir nicht selbst versenden, für den zur Umsatzsteuerbefreiung notwendigen Ausfuhrnachweis selbst zu sorgen und uns diesen zuzusenden. Wird der Ausfuhrnachweis nicht beigebracht, so ist uns, wie bei inländischen Kunden, die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zu machenbezahlen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur 4. Sofern nichts anders vereinbart ist, ist die Vergütung in Euro wie folgt fällig: 1/3 Anzahlung nach besonderer Vereinbarung zulässigEingang der Auftragsbestätigung 2/3 bei Meldung der Versandbereitschaft. Wechsel Die Zahlung erfolgt durch ein unwiderrufliches und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommenbestätigtes Akkreditiv der Commerzbank Sigmaringen. Wechselspesen und Wechselsteuer Die Kosten des Akkreditivs gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.Bestellers
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Samples: Sales Contracts
Preise. 7.1 Wenn 3.1. Es gelten die vereinbarten Preise. Im Übrigen erfolgt die Berechnung nach unseren am Liefer-/Leistungstag jeweils geltenden Preislisten. Grundlage unserer Preise sind die bei Vertragsschluss gegebenen preisbildenden Faktoren (z. B.: Tarifabschlüsse, Rohstoff- oder Energiekosten, Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe). Bei einer Erhöhung der preisbildenden Faktoren, die nicht ausdrücklich durch Kosteneinsparungen ausgeglichen werden kann, behalten wir uns für Lieferungen, die frühestens 2 Monate nach Vertragsschluss erfolgen, eine entsprechende Preiskorrektur vor. Die Preiskorrektur muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Dies gilt, sofern Festpreise vereinbart worden sind nur, wenn die Veränderungen für uns unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind.
3.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer und, falls nicht anders schriftlich vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarungab Werk.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen3.3. Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, so werden beinhaltet der Preis die vereinbarten Preise Lieferung in vollständig ausgelasteten Sattelzügen sowie die Entladung an nur einer Stelle. Wir sind berechtigt, Erhöhungen von Frachtkosten an den Kunden weiterzugeben. Die Lieferung von Mindermengen, der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, Einsatz von Solo- oder Mehrachsfahrzeugen bzw. erhöhtdie Entladung von Teilmengen an verschiedenen Stellen bedürfen gesonderter vertraglicher Vereinbarung und sind durch den Kunden zusätzlich zu vergüten. Kosten für Warte-/Abladezeit an der Baustelle von max. 15 Minuten sind im vereinbarten Preis enthalten. Darüber hinausgehende Standzeiten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Werden bei Schiffs- oder Bahnversand durch auftretende Liege- oder Standzeiten, welche wir nicht zu vertreten haben, Mehrkosten fällig, so sind diese vom Kunden zu übernehmen. Bei Versand mit Schiff werden normale Schifffahrtsverhältnisse zwischen Abschluss Lade- und Erfüllung Entladestelle vorausgesetzt. Ist aufgrund geringerer Pegelstände oder aus sonstigen Gründen eine vollständige Beladung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführtSchiffes nicht möglich, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße Kleinwasserzuschläge zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgenberechnen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise. 7.1 Wenn 10.1 Der Preisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise zzgl, gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto) zu Grunde gelegt.
10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Er- messen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisbe- rechnung maßgeblich sind, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistung mehr als 4 Monate liegen.
10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Energiekosten, die Lohn- und Lohnnebenkosten gem. der einschlägigen Tarifverträge für das Elektrohandwerk, die Sozialabgaben und/oder die Kosten durch Umweltauflagen erhöhen oder absenken oder sonstige Änderun- gen der elektrowirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingun- gen zu einer veränderten Kostensituation führen (z. B. bei Änderun- gen der Belastungen durch die EEG-Umlage). Steigerungen bei ei- ner Kostenart, z. B. den Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Aus- gleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lohnkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. den Ener- giekosten, sind vom AN die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kos- tensenkungen nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartdurch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der AN wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisän- derung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kosten- erhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Um- fang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
10.4 Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenom- men werden, wenn die Kostenänderungen unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind und innerhalb einer angemesse- nen Frist dem AG gegenüber angezeigt und nachgewiesen werden.
10.5 Liegt der neue Preis auf Grund des vorgenannten Preisanpas- sungsrechts des AN 15 % oder mehr über dem ursprünglichen Preis, so ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fälligAG zum Rücktritt berechtigt. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen VereinbarungDer AG kann dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Prei- ses und Hinweis auf das bestehende Rücktrittsrecht geltend ma- chen.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartoder Voraussetzungen befugt, die Vorbehaltsware
(a) zu be- und verarbeiten, (b) zu verbinden
1. Die vereinbarten Preise sind unter tritt nach Abschluss des Vertrages eine oder zu vermischen und (c) weiter zu veräußern: Zugrundelegung der bei Vertragsabschluss bei wesentliche Verschlechterung in den
a) Die Be- und Verarbeitung durch den uns oder bei unseren Lieferanten geltenden Vermögensverhältnissen des Bestellers ein Käufer erfolgt für den Verkäufer in Kostenfaktoren, insbesondere für Rohmaterial, dessen Auftrag, jedoch ohne Kosten für Löhne, Energie, Steuern, Zölle, öffentliche oder diesen, ist eine Be- oder Verarbeitung für Abgaben, Frachten und sonstige den Verkäufer nicht möglich, sodass die Nebengebühren berechnet. Sollten sich diese werden uns Umstände bekannt, welche die neu entstehende Sache nicht Eigentum Kostenfaktoren zwischen Vertragsabschluss und Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern des Verkäufers wird, so ist der vereinbarte Kaufpreis Käufer auf Auslieferung ändern, sind wir zur geeignet sind, Verlangen des Verkäufers verpflichtet, entsprechenden Preiserhöhung auf Basis der das Eigentum an der neuen Sache auf zum Auslieferungstag geltenden Kostenfaktoren werden sämtliche Forderungen - unabhängig den Verkäufer zu übertragen. berechtigt, wenn und soweit durch vom Kunden von der Laufzeit etwa zahlungshalber
b) Bei Verbindung, Vermischung oder bei Empfang gesetzte Gründe (z.B. verspätete Zusendung hereingenommener oder gutgeschriebener Verarbeitung der Ware/Leistung ohne Abzug Ware mit anderen, dem der Spezifikation, verspäteter Abruf) eine Wechsel - sofort zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug bedarf Verkäufer nicht gehörenden Waren durch Herstellung oder Auslieferung der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so Darüber hinaus sind wir berechtigt, noch den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen Käufer erwirbt der Verkäufer vertragsgegenständlichen Ware oder gesetzlichen Erhöhung Leistung ausstehende Lieferungen und Leistungen (auch Miteigentum an der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen neuen Sache im Zusammenhang nicht spätestens zwei Monate ab Teillieferungen und Teilleistungen) nur gegen Verhältnis des Wertes der Ware des Auftragsbestätigung durch uns möglich war, es Vorauszahlung auszuführen und haben Verkäufers zum Wert der anderen Waren sei denn, anderes war ausdrücklich schriftlich Anspruch auf nach Art und Umfang übliche zur Zeit der Verbindung, Vermischung vereinbart. Sicherheiten für sämtliche offenen Forderungen, oder Verarbeitung. Werden Waren, Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der auch wenn diese bedingt oder befristet sind. insbesondere Maschinen, mit einem am Auslieferungstag geltenden gesetzlichen Weiters können wir die Weiterveräußerung und Grundstück verbunden, so ist der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort Käufer Mehrwertsteuer und - soweit nichts anderes Be- oder Verarbeitung gelieferter Ware sowie verpflichtete, dafür Sorge zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgentragen, sind wir berechtigtdass ausdrücklich schriftlich vereinbart ist - ohne deren Vermischung mit anderen Waren im Grundbuch gemäß § 297 a ABGB Montage, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalberohne Versicherung, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangenFracht, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen Zölle, untersagen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Einziehungsermächtigung angemerkt wird, dass die Waren öffentliche Abgaben oder sonstige gemäß Punkt IV. widerrufen. Wir sind weiters (Maschinen) Eigentum des Verkäufers Nebengebühren oder Kosten zu ersetzenab Werk. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir nach unserer Xxxx berechtigt, von noch nicht sind. Er haftet für sämtlichen aus der zur Gänze erfüllten Verträgen ganz oder Verletzung dieser Pflicht entstehenden
2. Wenn Kosten für notwendige oder ausdrücklich teilweise unter Setzung einer angemessenen Schaden. Erlischt das Eigentum des gewünschte Verpackung (z. B. bei beschichtetem Nachfrist zurückzutreten sowie wegen Nichterfüllung Material oder besonderen Mengen/Maße), besondere Kennzeichnung auf Aufteilung, Stand 01.10.2012 ArcelorMittal Construction Austria GmbH Verkäufers durch Verbindung, 5. Während des Bestehens des Eigentums- 2. Von uns versandbereit gemeldete Ware ist vom Vermischung oder Verarbeitung, so muss vorbehaltes trägt der Käufer die Gefahr des Kunden unverzüglich, spätestens zum der Käufer dem Auftraggeber eine Sicherheit bis Verkäufer die ihm zufälligen Untergangs. Der Käufer hat die vereinbarten Liefertermin zu übernehmen. zustehenden Eigentumsrechte an Waren Vorbehaltswaren gegen alle üblichen Risiken - Erfolgt die Übernahme nicht innerhalb von 10 zur Höhe Zeit der Werklohnvergütung/Verbindung, Vermischung insbesondere Feuer-, Wasser-, Diebstahls- und Werktagen nach Meldung der Versand- oder Verarbeitung über Verlangen des Kaufpreises Einbruchsgefahr sowie Verlust - auf seine bereitschaft bzw. nach dem vereinbarten Verkäufers übertragen. Kosten zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheitversichern, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller Versicherung dem Liefertermin, können wir die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.Waren nach unserer
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartUnsere Preise verstehen sich netto ab unserem Werk/Lager Schierling bzw. unserer Vertragspartner zzgl. Fracht, ist Verpackung, Porto, Versicherung sowie der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang am Tag der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fälligRechnungslegung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in EURO. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die in unserem Angebot genannten Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackungunter dem Vorbehalt, Frachtkosten dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebots beim Vertragspartner. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Vertragspartner, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Vertragspartners einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Ver- tragspartner berechnet. Als nachträgliche Änderung gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Vertragspartner wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlenähnliche Vorarbeiten, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungendie vom Vertrags- partner veranlasst sind, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhenberechnet. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen für Datenübertragungen (z.B. ISDN). Erhöhen sich nach Auftragsbestätigung die Material- oder gesetzlichen die Lohnkosten in unserem Lieferwerk, so wie Zölle und sonstige Verkaufssteuern oder Verkaufsabgaben sind wir im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses oder wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, zur Erhöhung der Lohn- und LohnnebenkostenPreise nach billigem Ermessen berechtigt. Preiserhöhungen von sonstigen Gleiches gilt, wenn die Lieferung vom Vertragspartner nicht binnen 4 Monaten nach Vertragsabschluss abgerufen wird oder aus Gründen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalberRisikobereich des Vertragspartners liegen, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommenzu den bei Vertragsabschluss vorgesehenen Bedingungen erfolgen kann. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des AuftraggebersDes weiteren behalten wir uns eine Preisänderung im Einzelfall vor, wenn eine Änderung der Rohstoffpreise eingetreten ist, sowie wechselkursbe- dingte Preisanpassungen nötig sind. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann Bei einer Preissteigerung von mehr als 10 % ist der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, Vertragspartner berechtigt innerhalb von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe 14 Tagen nach Mitteilung der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der nichtabgenommenen Menge zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise. 7.1 Wenn 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist als Pauschalpreis zu verstehen. Bei Vertragsabschluss mit Offenlassen der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Preise werden die am Tag unserer Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarunggeltenden Listenpreise verrechnet.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessene Vergütung.
3.3. Preisangaben verstehen sich in Euro („€“) zuzüglich Verpackungder jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer („USt“) und EXW gemäß Incoterms 2010 des von uns mit der Lieferung beauftragten Werkes/Lagers. Verpackungs-, Frachtkosten Transport-. Verladungs- und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss Zoll und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer Versicherung gehen zu Lasten des AuftraggebersKunden. IWenn Kosten für notwendige oder ausdrücklich gewünschte Verpackung (z.B. bei besonderen Mengen/Maße), besondere Kennzeichnung und Aufteilung, Bezeichnungs- oder Positionierungsarbeiten udgl. entstehen, werden diese nach den uns entstandenen Ausgaben zuzüglich einer angemessenen Manipulationspauschale ebenfalls dem Preis zugeschlagen und sind von den vereinbarten Preisen mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen nicht umfasst. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
3.4. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Falle eines Scheck- Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder Wechselprotestes kann b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten (z.B. aufgrund von Änderungen der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe), Änderungen relevanter Wechselkurse, Steuern, Zölle, öffentliche Abgaben, Frachtspesen und sonstige Nebengebühren etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung gegenüber jenen im Zeitpunkt des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangenVertragsabschlusses ändern, soweit wir uns nicht in Verzug befinden.
3.5. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.6. Bei Reparaturaufträgen werden die von uns als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für später fällige PapiereLeistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zutage tritt, wobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Kunden bedarf.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise. 7.1 Wenn 2.1 Aufträge werden zu den in Angebot und Auftrag vereinbarten Preisen in Euro berechnet. Lieferungen, für die feste Preise ausdrücklich nicht ausdrücklich vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung geltenden Preisen abgerechnet.
2.2 Die Preise gelten, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ist ab Fabrik und ohne Verpackung. Sie gelten jeweils nur für die bestellte Menge und nur für die Ausführung, die in Angebot und Auftrag vorgesehen ist. Werden abweichend von Angebot und Anfrage mit der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fälligBestellung des Kunden Zeichnungen, Dateien oder Muster übergeben und beauftragt, die eine höhere Bearbeitung bzw. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarungeinen höheren Qualitätssicherungsaufwand erfordern als in Angebot und Anfrage angenommen, so bleibt eine Preiserhöhung vorbehalten.
7.2 Die Preise 2.3 Staffelpreise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackungwie angeboten, Frachtkosten artikelgebunden und sonstiger Versandkosten sowie vorgangsbezogen. Fällt eine Kundenbestellung zwischen zwei Staffelmengen, so gilt automatisch der entsprechenden Mehrwertsteuerhöhere Preis der niedrigeren Staffel. Kulanzentscheidungen in Stückzahlgrenzbereichen müssen separat und schriftlich vereinbart werden.
7.3 Ändern 2.4 Der Mindestbestellwert eines Auftrages fürmechanisch bearbeitete Produkte muss mindestens 50,-€ betragen. Bestellungen darunter können aus aufwandstechnischen Gründen nur akzeptiert werden, wenn der Auftrag an ähnliche zeitgleich platzierte Aufträge des selben Kunden gebunden ist. Für Lieferungen ab Lager gilt ein Mindestbestellwert von 25,-€.
2.5 Preisbindung: Unsere Produktpreise besitzen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, eine Gültigkeit von einem Jahr. Ergeben sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführtAblauf dieser Frist geänderte Kostenstrukturen, so sind wir im Rahmen der allgemeinen Preissteigerungsrate berechtigt, diese nach vorheriger schriftlicher Bekundung, diese an den Kaufpreis Kunden / Auftraggeber weiter zu geben. Sonderfall: Trotz jahrzehntelanger Erfahrung in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- Zerspanung, Fertigung, Beschichtung und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen Montage verschiedenster Materialien und Artikelvarianten, können nicht alle Schwierigkeiten und Probleme, wie sie unter den Tücken der Produktionsbedingungen auftreten, zum Zeitpunkt der Angebotsstellung im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt Detail vom Lieferanten (Voigt) oder dessen Unterlieferanten vorher gesehen werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel Tritt dieser seltene Fall ein, dass unsere Nachkalkulation maßgebliche Abweichungen zum dem dem Kunden angebotenen ursprünglich Preis und angesetztem Aufwand ergeben, behalten wir (TransportverpackungenVoigt) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigtuns das Recht vor, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises einjährigen Preisbindung zurück zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheittreten und für weiter anstehende Lieferungen das entsprechende Teil neu anzubieten. Die Aufforderung Der betroffene und bestätigte Auftrag selbst, bleibt von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zudieser Regelung unberührt.
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Samples: Lieferungs Und Verkaufsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn (1) Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu ver- stehen, wir behalten uns Preisänderungen ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarungvor.
7.2 Die Preise gelten (2) Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemes- senes Entgelt.
(3) Preisangaben verstehen sich in Euro und, sofern nicht anders an- gegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer sowie ab Lager.
(4) Wir liefern grundsätzlich ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung(Klausel EXW). Verpackungs-, Frachtkosten Transport-, Verladungs- und sonstiger Versandkosten Versandkosten, allfällige Import- & Exportspesen, Zoll, Versicherung sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss alle sonstigen Gebühren und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des AuftraggebersKunden. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangenVerbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, auch für später fällige Papierewenn dies einzel- vertraglich ausverhandelt wurde.
7.6 Bei Zahlungsverzug (5) Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpa- ckungen zurückzunehmen.
(6) Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
(7) Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die Verzugszinsen und die sonstigen vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 2% hinsichtlich
(a) der Lohnkosten durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzenGesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbrin- gung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Verzugszinsen belaufen Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatzdie tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Ver- tragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tat- sächlichen Leistungserbringung, § 288 Abs. 2 BGBsofern wir uns nicht in Verzug befinden.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen(8) Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpas- sung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt(9) Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3 Absatz 7 sowie bei Dauerschuldverhältnissen gemäß Punkt 3 Absatz 8 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft erbringen ist.
(Erfüllungsbürgschaft10) oder einer gleichwertigen SicherheitBei Verrechnung nach Längenmaß wird die größte Länge zu- grunde gelegt, dies sowohl bei schräg geschnittenen und aus- geklinkten Profilen als auch bei gebogenen Profilen, Handläufen und dgl. sowie bei Stiegen-, Balkon- und Schutzgeländern, Einfrie- dungen und dgl. Bei Verrechnung eines Flächenmaßes wird stets das kleinste, die ausgeführte Fläche umschreibende Rechteck zugrunde gelegt. Die Aufforderung von uns Verrechnung nach Gewicht erfolgt diesbezüglich in Textform durch Wägung. Ist eine Wägung nicht möglich, ist das Handelsgewicht maßgeblich. Für Formstahl und gibt dem Besteller GelegenheitProfile ist das Handelsgewicht, für Stahlblech und Bandstahl sind je mm der Materialdicke 80 N/m² anzusetzen; die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leistenWalztoleranz ist jeweils enthalten. Erbringt Den so ermittelten Massen werden bei geschraubten, geschweißten und genieteten Konstruktionen für die verwendeten Verbindungsmit- tel 10-30% zugeschlagen; der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zuZuschlag für verzinkte Bauteile oder Konstruktionen beträgt 15-45%.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn 3.1 Preisangaben sind grundsätzlich nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarungals Pauschalpreis zu verstehen.
7.2 Die Preise gelten 3.2 Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3 Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Werk oder Lager zuzüglich VerpackungLager. Verpackungs-, Frachtkosten Transport-. Verladungs- und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss Zoll und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige PapiereKunden.
7.6 Bei Zahlungsverzug 3.4 Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
3.5 Wird uns vom Kunden eine Anlieferung einschließlich Parkmöglichkeit nicht in einer Entfernung von maximal 300 m zum Zielort ermöglicht, ist uns der Mehraufwand durch einen Preiszuschlag von 50€ pro angefangenem Kilometer abzugelten. Ebenso besteht ein Entgeltszuschlag von 10€ pro zu überwindendem Stockwerk, für welches kein verwendbarer Lift zur Beförderung sämtlicher Vertragsleistungen zur Verfügung steht.
3.6 Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die Verzugszinsen und die sonstigen vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzenGesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Verzugszinsen belaufen Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatzdie tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, § 288 Abs. 2 BGBsofern wir uns nicht in Verzug befinden.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen3.7 Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt3.8 Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhältnissen gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von dem Auftraggeber zwei Monaten nach Vertragsabschluss zu erbringen ist.
3.9 Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten Wegzeiten als Arbeitszeit. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert nach Aufwand verrechnet.
3.10 Erfolgt die Abrechnung nach Aufmaßen, und ist eine Sicherheit bis zur Höhe gemeinsame Ermittlung der Werklohnvergütung/des Kaufpreises Aufmaße vereinbart, hat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerecht erfolgter Einladung zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheitbeweisen, dass die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung ermittelten Ausmaße nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zurichtig festgestellt wurden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn 3.1 Sämtliche Preise verstehen sich wie vereinbart und exklusive Umsatzsteuer in Euro. Zahlungen dürfen nur in der dafür ver- einbarten Währung erfolgen.
3.2 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung gelten die Preise des Lieferanten ab Lager oder Werk einschließlich Verladung und Verpackung.
3.3 Zwischen Lieferant und Besteller besteht Einvernehmen darüber, dass vom Lieferanten nicht ausdrücklich sämtliche Waren, die Gegenstand dieses Vertrages sind, auf Lager produziert wer- den. Zwischen Vertragsabschluss und Lieferung der Ware können somit Umstände eintreten, welche die Herstellungs- kosten der zu produzierenden Waren wesentlich erhöhen und in der zu Grunde liegenden Preiskalkulation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Berücksichtigung finden konnten. Tritt somit nach Vertragsabschluss, jedoch vor Durchführung der vereinbarten Lieferung eine wesentliche Änderung der Rohstoff-, Energie-, Transport- oder sonstigen direkten Kosten auf, so ist der Lieferant ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, für diese Liefe- rung einen Preis, der um jenen Betrag erhöht wird, welcher der Veränderung der genannten Kostenfaktoren entspricht, dem Besteller in Rechnung zu stellen und der Besteller ist verpflichtet, den geänderten Preis zu bezahlen. Für den Fall, dass derartige Änderungen der genannten Kostenfaktoren einzeln oder gesamt mehr als 30 % betragen, so stellt dies nach einvernehmlicher Auffassung der Vertrags- parteien eine so massive Änderung von den bei Vertragsabschluss gegebenen bzw. vorhersehbaren Kosten für die genannten Kostenfaktoren dar, welche eine Zuhaltung des vorliegenden Vertrages unzumutbar macht. In diesem Fall kommt somit jeder Vertragspartei das Recht zu, den vorliegenden Vertag unmittelbar nach Bekanntwerden der massiven Änderung einer oder mehrerer der genannten Kostenfaktoren zu kündigen. Punkt 1.5 gilt sinngemäß im Falle einer Kündigung durch den Kunden.
3.4 Sofern nicht in der Auftragsbestätigung oder anderweitig anders schriftlich vereinbart, gilt die zum Zeitpunkt der Auftragsbestäti- gung jeweils gültige Preisliste des Lieferanten einschließlich der darin angegebenen Zu- und Abschläge. Die auf der Preis- liste angezeigten Preise sind nicht bindend für den Lieferanten und unterliegen jedenfalls der Anpassung durch den Lieferanten im Falle offensichtlicher Fehler.
3.5 Abweichungen des fakturierten Preises gegenüber jenem in der Auftragsbestätigung durch vertragliche Serviceentgelte wie z.B. Lagergeld sind vom Besteller zu akzeptieren.
3.6 Bei Bestellung einer genauen Stückzahl je Gebinde ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir Lieferant berechtigt, den Kaufpreis Zuschläge in gleichem Maße angemessener Höhe zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgenberechnen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders 4.1 Preise verstehen sich – falls nichts anderes schriftlich vereinbartoder in Textform vereinbart ist – netto (Euro) „ab Werk“ (EXW Incoterms ® 2020) ohne Verpackung und Versand zuzüglich der gesetz- lichen Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe am Tage der Rechnungsstellung.
4.2 Beim Versendungskauf (Ziffer 3.1) trägt der Kunde die Transportkosten ab Werk und die Kosten einer ggf. vom Kunden gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, ist Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde ebenfalls.
4.3 Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als vier Monate, ohne dass eine von OilQuick zu vertretende Lieferverzögerung vorliegt, und haben sich seit Vertragsschluss Materialkosten von OilQuick (ins-besondere aufgrund von Preisänderungen etwaiger Vorliefe- ranten, der Zölle, der Steuern und sonstiger Abga-ben) und/oder tariflich geschuldete Lohn- kosten erhöht, so ändert sich der vereinbarte Kaufpreis Preis entsprechend. Die Preisänderung wird von OilQuick in Textform angekündigt. Etwaige Steigerungen bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fälligeiner Kostenart dürfen von Oil- Quick nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Kostenarten erfolgt. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen VereinbarungBei Senkungen gilt dies sinn- gemäß. OilQuick wird die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kosten- senkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindes-tens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Nettoprei- ses, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom betroffenen Vertragsteil berechtigt.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen4.4 Führt OilQuick nachträgliche Änderungswünsche des Kunden aus, so werden kann OilQuick dem Kunden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis dadurch entstehenden Mehrkosten in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgenRechnung stellen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Preise. 7.1 Wenn 3.1 Grundsätzlich gelten die Preise von STYLE WORK für Lieferungen ab Werk exklusive Verpackung, Transport, Versand, Aufbau und Montage zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbarteine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
3.2 Kosten des Transports für die Zu- und Rücksendung von Entwürfen, Zeichnungen und Mustern sowie auch von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Kunde.
3.3 Von STYLE WORK gefertigte Entwürfe, Zeichnungen, Muster, Modelle und Prototypen werden dem Kunden in jedem Falle in Rechnung gestellt – und zwar auch dann, wenn ein weitergehender Auftrag nicht erteilt wird.
3.4 Im Falle eines Widerrufs durch den Kunden nach Vertragsschluss, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen VereinbarungSTYLE WORK dazu berechtigt, alle Kosten z.B. Kosten für Projektplanung, Datenerstellung, Material, Produktion etc., welche nach Vertragsschluss entstanden sind, dem Kunden in Rechnung zu stellen.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten 3.5 Vorschläge und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden MehrwertsteuerWeisungen des Kunden begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung.
7.3 Ändern 3.6 Wenn ein Preis in ausländischer Währung vereinbart wird, trägt der Kunde das Wechselkursrisiko.
3.7 Für den Fall, dass sich nach Vertragsabschluss Stückzahleneinem Zeitraum von mehr als 3 Monaten nach Vertragsschluss unvorhersehbare Kostenerhöhungen ergeben haben, Maße oder wünscht ist STYLE WORK berechtigt, eine Preiserhöhung um die eingetretene Kostendifferenz durchzuführen. Der Kunde wird unverzüglich über den betreffenden erhöhten Preis informiert. Findet sich zwischen den betreffenden Parteien keine Einigung zur Preisanpassung, ist STYLE WORK berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche jeglicher Art aufgrund der Auftraggeber AusführungsänderungenNichterfüllung des Vertrages sind ausgeschlossen.
3.8 Sollten sich nach Ablauf eines Zeitraumes von mehr als 3 Monaten nach Vertragsschluss Veränderungen von Steuern, Zöllen und Wechselkursschwankungen etc. ergeben haben, die sich unmittelbar auf den geschlossenen Vertrag beziehen, so werden die vereinbarten geltenden Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, am Auslieferungstag abgerechnet.
3.9 Sind für den Fall des Aufbaus bzw. erhöhtder Montage weitere technische Leistungen wie Statik- Berechnungen, Strom-, Wasser- und Druckluftanschlüsse, Deckenabhängungen, Hebemittel, Traversen-Systeme usw. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuernvonnöten, Gebühren werden diese nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, direkt von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt betreffenden Dienstleister gegenüber dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zuKunden abgerechnet.
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Preise. 7.1 Wenn Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartin der Bestellbestätigung des Verkäufers abweichend angegeben, ist verstehen sich alle Preise CIP Incoterms 2010, und für den Käufer fallen zusätzlich die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang Lieferung an. Darüber hinaus verstehen sich alle Preise zuzüglich der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fälligjeweils geltenden Mehrwertsteuer, die für den Käufer zusätzlich anfällt. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten ab Werk können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Honeywell wird sich jedoch bemühen, Änderungen mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen. Nach Bekanntgabe der Produktobsoleszenzunterliegen die Preise einer sofortigen Anpassung. Alle Bestellungen, die nach der Bekanntgabe der Produktobsoleszenz aufgegeben werden, können nicht storniert oder Lager zuzüglich Verpackungumgetauscht werden. Honeywell behält sich das Recht vor, Frachtkosten die Bestellungen des Käufers während des Zeitraums zwischen der Ankündigung und sonstiger Versandkosten sowie dem Inkrafttreten der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern Preiserhöhung zu überwachen. Liegt das Bestellvolumen des Käufers in diesem Zeitraum um mehr als fünf Prozent (5 %) über den prognostizierten oder bisherigen Käufen, behält sich Honeywell das Recht vor, für die Mehrbestellungen den erhöhten Preis zu berechnen. Honeywell kann von Zeit zu Zeit und nach Vertragsabschluss Stückzahlenalleinigen Ermessen auf neue Bestellungen Zuschläge erheben, Maße um erhöhte Betriebskosten zu mindern und/oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungenauszugleichen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren sich aus oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit ergeben mit: (a) Wechselkursschwankungen, (b) gestiegenen Kosten für Inhalte, Arbeitskraft und Materialien von Dritten, (c) Auswirkungen von Abgaben, Zöllen, Tarifen und sonstigen staatlichen Maßnahmen und (d) Erhöhungen der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werdenFracht-, Arbeits-, Material- oder Komponentenkosten sowie inflationsbedingten Kostensteigerungen (zusammenfassend als "Wirtschaftliche Zuschläge" bezeichnet). Frachtvergütungen bei Abholung werden Der Wirtschaftliche Zuschlag darf 15 % des Gesamtbestellwerts nicht gewährtüberschreiten. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll Dieser Wirtschaftliche Zuschlag fällt nicht an, wenn die Lieferung der Bestellung innerhalb von vier (4) Wochen nach rechtverbindlicher Bestellung zu erfolgen hat. Honeywell stellt dem Käufer eine geänderte oder Leistung 3 Monate separate Rechnung aus und der Käufer erklärt sich bereit, die Wirtschaftlichen Zuschläge gemäß den Standardzahlungsbedingungen im Vertrag zu zahlen. Kommt es zu einem Streitfall in Bezug auf Wirtschaftliche Zuschläge und kann dieser nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen beigelegt werden, kann Honeywell nach Vertragsabschluss alleinigen Ermessen die Erfüllung und künftige Lieferungen zurückhalten oder später erfolgenalle vertragliche oder gesetzliche Rechte und Ansprüche zusammen ausüben bzw. geltend machen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebersbis der Streitfall beigelegt ist. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe Fall des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Ziffer und sonstigen Bestimmungen dieses Vertrags sind die Verzugszinsen Bestimmungen dieser Ziffer maßgebend. Alle Wirtschaftlichen Zuschläge, sowie der Zeitpunkt, die Wirksamkeit und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten Methode ihrer Bestimmung, erfolgen unabhängig von und zusätzlich zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheitetwaigen Preisänderungen, die Sicherheit binnen einer Frist auf Grund von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zuanderen Bestimmungen dieses Vertrags erfolgen und lassen diese unberührt.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Preise. 7.1 Wenn 10.1 Der Preisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise zzgl, gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto) zu Grunde gelegt.
10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Er- messen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisbe- rechnung maßgeblich sind, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistung mehr als 4 Monate liegen.
10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich Energiekosten, der Ölpreis je Barrel, der Erdgaspreis je m³, die Lohn- und Lohnnebenkosten gem. der einschlägigen Tarifverträge für das Elektrohandwerk, die Sozialab- gaben und/oder die Kosten durch Umweltauflagen erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der elektrowirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kos- tensituation führen (z. B. bei Änderungen der Belastungen durch die EEG-Umlage). Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rück- läufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lohnkosten, er- folgt. Bei Kostensenkungen, z.B. den Energiekosten, sind vom AN die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartdurch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise aus- geglichen werden. Der AN wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wäh- len, dass Kostensenkungen nicht nach für den AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirk- sam werden wie Kostenerhöhungen.
10.4 Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenom- men werden, wenn die Kostenänderungen unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind und innerhalb einer angemesse- nen Frist dem AG gegenüber angezeigt und nachgewiesen werden.
10.5 Liegt der neue Preis auf Grund des vorgenannten Preisanpas- sungsrechts des AN 15 % oder mehr über dem ursprünglichen Preis, so ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fälligAG zum Rücktritt berechtigt. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen VereinbarungDer AG kann dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Prei- ses und Hinweis auf das bestehende Rücktrittsrecht geltend ma- chen.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart(1) Der Gesamtpreis ergibt sich aus Grund- und Arbeitspreis. Der Netto-Preis enthält die Kosten für die Energiebeschaf- fung (inklusive SLP-Bilanzierungsumlage, ist Entgelt für die Nutzung des virtuellen Handelspunktes, Konvertierungsent- gelt sowie Konvertierungsumlage, die Kosten aus dem Kauf von CO2-Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissi- onshandelsgesetz (CO2-Kosten) – soweit diese bei EED anfallen, die Konzessionsabgabe, die Kosten für Messstel- lenbetrieb und Messung - soweit diese Kosten EED in Rechnung gestellt werden - die Kosten für die Abrechnung sowie das an den Netzbetreiber abzuführende Netzzu- gangsentgelt sowie die Energiesteuer (derzeit 0,55 Cent pro kWh). Der Brutto-Preis ergibt sich aus dem Netto-Preis zuzüglich der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Sofern sich die Steuer- sätze und gesetzlichen Abgaben ändern, ändert sich auch der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen VereinbarungBrutto-Preis.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung(2) Sofern ein Preisgarantie-Zeitraum vereinbart ist, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuerkönnen nach Ablauf dieses Datums Preisänderungen erfolgen. Wenn keine Preisgarantie vereinbart ist, können Preisan- passungen jederzeit stattfinden.
7.3 (3) Wird die Belieferung oder die Verteilung von Erdgas nach Vertragsschluss mit zusätzlichen, in Ziffer 4.1 nicht genann- ten Steuern oder Abgaben belegt, erhöht sich das vom Kun- den zu zahlende Entgelt um die hieraus entstehenden Mehrkosten in der jeweils geltenden Höhe. Satz 1 gilt ent- sprechend, falls die Belieferung oder die Verteilung von Erdgas nach Vertragsschluss mit einer hoheitlich auferleg- ten, allgemein verbindlichen Belastung (d. h. keine Bußgel- der o. ä.) belegt wird, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat. Die Weitergabe in der jeweils geltenden Höhe nach Satz 1 und 2 führt bei Erstattungen (z. B. in Form negativer Umlagen) zu einer entsprechenden Preisreduzie- rung. Eine Weiterberechnung erfolgt nicht, soweit die Mehr- kosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung ent- gegensteht. Eine Weiterberechnung ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis (z. B. nach Kopf oder nach Verbrauch) zugeordnet werden können. Eine Weiterberechnung erfolgt ab dem Zeitpunkt der Ent- stehung der Mehrkosten. Der Kunde wird über eine solche Weiterberechnung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert.
(4) EED ist verpflichtet, den Grundpreis und den Arbeitspreis nach Ziffer 4.1 – nicht hingegen etwaige zukünftige Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen nach Ziffer (2) sowie die gesondert in der jeweils geltenden Höhe an den Kunden weitergegebene Umsatzsteuer nach Ziffer 6.1 – durch einseitige Leistungsbestimmung nach bil- ligem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhun- gen oder Ermäßigungen). Anlass für eine solche Preisan- passung ist ausschließlich eine Änderung der in Ziffer 4.1 genannten Kosten. Hinsichtlich der CO2-Kosten gilt dies für Lieferungen ab 01.01.2026 oder wenn die Änderung der CO2-Kosten von der bereits im Vertrag festgelegte Erhö- hung abweicht. EED überwacht fortlaufend die Entwicklung dieser Kosten. Der Umfang einer solchen Preisanpassung ist auf die Veränderung der Kosten nach Ziffer 4.1 seit der jeweils vorhergehenden Preisanpassung nach dieser Ziffer 4.4 bzw. – sofern noch keine Preisanpassung nach dieser Ziffer 4.4 erfolgt ist – seit Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der aktuellen Preisanpas- sung beschränkt. Kostensteigerungen und Kostensenkun- gen sind bei jeder Preisanpassung gegenläufig zu saldie- ren. Die einseitige Leistungsbestimmung von EED nach bil- ligem Ermessen bezieht sich auch auf die jeweiligen Zeit- punkte einer Preisanpassung; diese sind so zu wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungüns- tigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kosten- erhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in glei- chem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhun- gen.
(5) Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens von EED gerichtlich überprüfen zu lassen. Änderungen des Grundpreises und des Arbeitspreises nach dieser Ziffer 4.4 sind nur zum Mo- natsersten möglich.
(6) Preisanpassungen nach Ziffer 4.3 oder 4.4 werden nur wirk- sam, wenn die EED dem Kunden die Änderungen spätes- tens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von EED in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungeninnerhalb eines Ab- rechnungszeitraumes die verbrauchsabhängigen Preise, so wird der für die neuen Preise maßgebliche Verbrauch zeit- anteilig berechnet. Jahreszeitliche Verbrauchsschwankun- gen werden auf der Grundlage der für vergleichbare Kun- den maßgeblichen Erfahrungswerte angemessen berück- sichtigt. Zudem können die vereinbarten Preise sowie nach der Gesamtpreis Preisänderung anfal- lenden Abschlagszahlungen mit dem Vomhundertsatz der Preisänderung entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt angepasst werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Samples: Erdgasliefervertrag
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartAlle Preise sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Bei Lieferungen mit Solofahrzeugen oder nur beigeladenen Transportmitteln ist der AN berechtigt Zuschläge in Rechnung zu stellen, die im Einzelfall bis zu 50 % des Auftragswertes erreichen können, was vom AN nachzuweisen ist. Bei Lieferungen, deren Preis vertragsgemäß durch Marktnotierungen bestimmt ist, ist der vereinbarte Kaufpreis AN berechtigt den vereinbarten Preis anzupassen, wenn zwischen Bestellung und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 21 Tagen liegt. Gleiches gilt für Rahmenverträge. Bei Sonderanfertigungen, bei Empfang denen die Kosten nicht im Voraus ermittelt werden können, ist der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir AN berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße Preis nach billigem Ermessen zu erhöhenbestimmen. Gleiches gilt bei Sonstige sich nach dem Vertragsschluss ergebende Faktoren, die zu einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Änderung der Berechnungsgrundlage führen, wie beispielsweise höhere Lohn- und Materialkosten, eine Erhöhung der Lohn- Umsatzsteuer, höhere Treibstoffkosten oder sonstige Umstände berechtigen den AN zu einer angemessenen Preisanpassung, wenn zwischen Vertragsabschluss und LohnnebenkostenÄnderung der Berechnungsgrundlage ein Zeitraum von 3 Monaten liegt. Preiserhöhungen von sonstigen Vorstehende Regel gilt nicht, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Zusammenhang Sinne des § 13 BGB handelt und die Leistung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erbracht wird. Kommt es in den letztgenannten Fällen nach Ablauf der 4 Monate zu einem Anspruch auf Preisanpassung, den der AG bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen konnte, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten, wenn die Anpassung mehr als 10 Prozent der vereinbarten Preise seit Vertragsabschluss überschreitet. Xxxx-Xxx-Preise gelten nur für den Bezug von vollen Ladungen im Sattel/Zug. Bei Lieferung mit Solofahrzeugen oder nur beigeladenen Transportmitteln werden Zuschläge in Rechnung gestellt. Die Preise und Lieferungen frei Baustelle gelten unter dem Vorbehalt gut befahrbarer Straßen und Baustellen. Bei Nichteinhaltung der Vertragsabwicklung stehenden Ladezeiten bzw. Abladezeiten, die der AN nicht zu vertreten hat, bleibt es dem AN vorbehalten, die Standzeit zu berechnen. Die Kosten können ebenfalls etwaiger Zwischentransporte, Umladekosten sowie ein Verfahren der Ware auf der Baustelle sind in den Besteller umgelegt werdenTransportkosten nicht enthalten und werden dem AG getrennt berechnet. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Werden Festpreise vereinbart, so behält sich der AN vor, für Lieferungen, welche später als 6 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigtdie Preise um inzwischen eingetretene Lohn- und Materialkostensteigerungen anzuheben. Frachtänderungen, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel welche zwischen Vertragsabschluss und Schecks werden stets nur erfüllungshalberLieferung infolge von Veränderungen der offiziellen LKW-, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen Waggon- oder Schiffsfrachten eintreten, gehen, auch bei Festpreisvereinbarungen, zu Lasten des AuftraggebersAG. Dies gilt auch für gesetzliche Kleinwasserzuschläge bei Schiffszwischentransporten. Unterlagen, die Bestandteil des Angebots sind, wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zwischen den Parteien nicht verbindlich. Bei Lieferungen ab Werk, Grube oder Lager (Abholung) verstehen sich unsere Preise frei Fahrzeug verladen. Sind keine Frachtsätze oder Freibaustellenpreise vereinbart, berechnen wir den jeweils am Liefertag gültigen Frachtsatz oder Richtsatz. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann Preis enthalten ist eine Verweildauer an der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzenBaustelle von maximal 15 Minuten. Die Verzugszinsen belaufen Verweildauer an der Baustelle beginnt mit der Ankunft an der Baustelle; sie endet mit Entladungsende. Diese Zeit ergibt sich auf 9 Prozentpunkte aus den Lieferscheinen, die Grundlage der Berechnung ist. Eine über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, 15 Minuten Verweildauer an der Baustelle ist von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises AG besonders zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheitvergüten. Wartezeiten werden berechnet mit 15,00 € pro angefangenen 15 Minuten. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, auf den Abgangsstationen oder den Werken des AN ermittelten Mengen bzw. die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leistendurch beeidigte Wäger festgestellte Gewichte sind für die Berechnung maßgebend. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zuFür Schüttgüter ist das bei Verwiegung im Werk festgestellte Gewicht maßgebend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn 2.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO ab Werk ohne Umsatzsteuer und ohne andere auf die Abgabe oder den Warenverkehr erhobene öffentliche Abgaben, ohne Verpackung, Versicherung, Fracht, Montage und ohne Inbetriebnahme, sofern nicht jeweils ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer am Tag der Rechnungsstellung hinzu. Kosten einer etwa vereinbarten Transport- oder ähnlichen Versicherung trägt - vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen - der Besteller. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung gesondert in Rechnung gestellt werden.
2.2 Treten an einem Liefertag, welcher vier Monate nach Vertragsschluss liegt, Änderungen der Preisgrundlage ein (z.B. Preiserhöhungen bei Grundstoff-, Material-, Lohn-, Transport- oder Lagerkosten), behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung nach Information des Bestellers vor. Die Preiserhöhung kann nur innerhalb zweier Monate nach Eintreten der genannten Preiserhöhungen von uns geltend gemacht werden. Die einzelnen Kostenelemente und deren Steigerung müssen dabei bei Bildung des neuen Preises angemessen gewichtet werden. Sollten sich einzelne Kostenelemente erhöhen, andere dagegen absinken, ist auch dies bei Bildung des neuen Preises zu berücksichtigen.
2.3 Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgeneine andere Vereinbarung getroffen ist, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend für bei Vertragsabschluss nicht ab Lager fertig lieferbare Produkte Vorauszahlungen zu machenfordern, nämlich ein Drittel der Auftragssumme nach Eingang der Auftragsbestätigung und ein weiteres Drittel nach Mitteilung der Versandbereitschaft.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel 2.4 Wir dürfen stets die von uns jeweils schon erbrachte Lieferung oder Leistung berechnen und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiereden Zahlungsanspruch fällig stellen.
7.6 Bei Zahlungsverzug 2.5 Wir sind die Verzugszinsen berechtigt, dem Besteller den Abschluss einer Kontokorrentvereinbarung auch dadurch anzubieten, dass wir sämtliche beiderseitigen Rechnungen in ein von uns für den Besteller geführtes Konto einstellen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzendem Besteller einen Kontoauszug übersenden. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen BasiszinssatzUnser Angebot ist dann angenommen, § 288 Abs. 2 BGBwenn uns der Besteller nicht seine Ablehnung spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang des ersten Kontoauszuges schriftlich mitteilt.
7.7 Bei Zahlungen 2.6 Sofern wir in unseren Kontoauszügen, Mengen- und Massenabrechnungen oder Saldenbestätigungen ausdrücklich darauf hinweisen, gelten diese jeweils als anerkannt und als für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigtbeiderseitigen Ansprüche verbindlich, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt wenn der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zuvon vier Wochen ab Zugang schriftlich Einwendungen erhebt.
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Samples: Lieferbedingungen
Preise. 7.1 Wenn 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartals Pauschalpreis zu verste- hen. Wir sind berechtigt, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarungdie zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Anfall und dem uns daraus entstehenden Aufwand in Rechnung zu stellen.
7.2 Die Preise gelten 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.
3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden ge- setzlichen Umsatzsteuer und ab Werk oder Lager zuzüglich VerpackungLager. Verpackungs-, Frachtkosten Transport-. Verla- dungs- und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss Zoll und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer Versicherung gehen zu Lasten des Auftraggebersunternehmerischen Kunden. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangenVerbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, auch für später fällige Papierewenn dies einzelvertraglich aus- verhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung ver- pflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen3.4. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatzfach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, § 288 Abs. 2 BGBist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten.
7.7 Bei Zahlungen 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 1 % hinsichtlich
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebs- vereinbarungen oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommis- sionen oder von Änderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsab- schluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die vorstehenden Bedingungentatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsab- schlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leis- tungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.7. Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauer- schuldverhältnisses gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aus- handlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Ver- tragsabschluss zu erbringen ist.
3.8. Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbogen gemes- sen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mit gemessen, jedoch separat verrechnet. Das Ausmaß des Korrosionsschutzes und des Anstrichs wird gleich dem Auftraggeber eine Sicherheit Ausmaß der darunter befindlichen Rohre angenommen. Das Ausmaß der Wärmedämmung wird an den Außen- flächen gemessen. Unterbrechungen bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zumaximal 1 Meter bleiben un- berücksichtigt.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Sanitär , Heizungs Und Lüftungstechniker
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich verstehen sich als reine Nettopreise in Euro EXW (Incoterms 2010). Die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuerkosten sowie Kosten für Verpackung, Frachtkosten Fracht, Porto, Einfuhrnebenabgaben, Zoll und sonstiger Versandkosten Versicherung sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 sonstige Gebühren und öffentlichen Abgaben sind von dem Besteller zusätzlich zu entrichten. Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße Abgabe des Angebots oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungennach dem Zeitpunkt zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung die maßgeblichen Kostenfaktoren wesentlich, so werden wir uns mit dem Besteller über eine Anpassung der Preise verständigen, sofern zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung eine Frist von mindestens 4 Monaten liegt. Für den Fall, dass die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetztVertragsparteien sich über eine Preisanpassung nicht verständigen, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir ist jede Seite dazu berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe Vertrag zurückzutreten. Wechselseitige Schadenersatzansprüche sind für den Fall des Rücktritts aus diesem Grund ausgeschlossen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir nach „Incoterms 2010 EXW“. Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins oder der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern Lieferfrist ist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheituns. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich für das Vertragsverhältnis geltenden Lieferzeiten werden in Textform der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert. Sie gelten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich und gibt dem Besteller Gelegenheitinsbesondere schriftlich ein fester Termin für Lieferung vereinbart worden ist. Die Lieferfristen beginnen nach Eingang einer für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlage, einer möglicherweise vereinbarten Anzahlung und der erfolgten Materialbereitstellung, soweit diese vereinbart worden ist, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller, vor allem technischen Einzelheiten des Auftrages. Für den Fall, dass die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leistenVertragsparteien eine Versendung der gefertigten Teile vereinbart haben, geht die Lieferfrist mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Erbringt der Besteller Können wir absehen, dass die geforderte Sicherheitsleistung Ware nicht innerhalb der gesetzten Fristvereinbarten Lieferfrist geliefert werden kann, so sind werden wir den Besteller unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen sowie nach Möglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt benennen. Für den Fall, dass wir mit der Lieferung in Verzug geraten, hat der Besteller eine angemessene Nachfrist von 30 Tagen schriftlich einzuräumen. Sofern wir bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist nicht liefern können, ist der Besteller dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, von uns ein Leistungsverweigerungsrecht nicht zu vertretende Betriebsstörungen, wie z. B. durch die nicht erfolgte Anlieferung benötigter Teile durch Zulieferer, verlängert sich die Leistungszeit um den Zeitraum bis zur Erbringung Behebung der Sicherheitsleistung Beeinträchtigung zzgl. einer weiteren Anlaufzeit für die Produktion von vier Wochen. Dies gilt auch für die genannten Leistungsverzögerungen bei einem Zulieferer, sofern der Zulieferer wesentliche Teile für die Herstellung des Werkes liefert. Dies gilt auch, wenn wir an der Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten nach Vertragsabschluss durch den Eintritt von unvorhersehbaren oder ungewöhnlichen Umständen gehindert sind, die wir trotz der nach den Umständen des Falles von uns geschuldeten Sorgfalt nicht vorhersehen oder abändern konnten. Dies gilt insbesondere für Betriebsstörungen, behördliche Sanktionen und Eingriffe sowie durch die Verzögerung in der geforderten Höhe zuAnlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, und Energieversorgungsschwierigkeiten. Auf die hier genannten Umstände können wir uns nur dann berufen, wenn wir den Besteller unverzüglich nach Eintritt der Störung schriftlich benachrichtigt haben. Bei einer länger als vier Wochen anhaltenden Störung, haben beide Vertragsparteien das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche bestehen für diesen Fall nicht. Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag dann berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten haben und er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
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Samples: Sales Contracts
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig1. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuerzuzüglich gesetzlicher Mehr- wertsteuer entsprechend den jeweils maßgeblichen Bestimmungen des Liefer- oder Leistungslandes. Sofern die Vergütung des Lieferers nicht fest vereinbart ist, sind seine am Liefertag gültigen Preise maßgebend.
7.3 Ändern 2. Ingenieur-Leistungen, Montage und Inbetriebnahme werden gesondert berechnet. Die Berechnung kann pauschal erfolgen oder nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich Reisekosten, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, Überstunden, Sonn- und Feier- tags-Zuschlägen.
3. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Monate liegen. Der Lieferer ist zu einer Preisanpassung in der Weise berechtigt, dass sich der neue Preis zum ursprünglich vereinbarten Preis gleich verhält wie der Preis der Lieferung und Leistung gemäß der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste zum Preis der Liefe- rung gemäß der am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Hinsichtlich sonstiger, nicht in einer Preisliste geführten Lie- ferungen und Leistungen ist der Lieferer zu einer den Umständen nach Vertragsabschluss Stückzahlenangemessenen Preisanpassung berechtigt.
4. Sind in den Preisen Kosten oder Gebühren enthalten und erhöhen sich diese nach Vertragsabschluß, Maße oder wünscht fallen diese zusätz- lich nach Vertragsabschluß an, ist der Auftraggeber AusführungsänderungenLieferer berechtigt, so werden die Mehrbelastung an den Besteller zu berechnen.
5. Ist der Lieferer auf Wunsch des Bestellers zu einem Umtausch bereit, ist der Lieferer berechtigt, die angefallenen Kosten zu berechnen, mindestens jedoch den Betrag der infolge Alterung und Benutzung eingetretenen Wertminderung zuzüglich 10,0 % des vereinbarten Preise sowie Preises des ursprünglich vereinbarten Liefergegenstandes zur Abgeltung des durch den Umtausch beim Liefe- rer entstandenen Aufwands. Die vorgenannte Kostenpauschale kann der Gesamtpreis entsprechend Lieferer nicht verlangen, wenn der Änderung herabgesetztBesteller nach- weist, dass dem Lieferer kein oder nur ein geringerer Schaden bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgenAufwand entstanden ist.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Samples: Sales Contracts
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich Die Preise können als verbindlicher Festpreis, Richtpreis oder nach aktuellem Stundensatz vereinbart werden. Sie gelten grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung für Aufträge erfolgt nach Leistungsfortschritt in monatlichen Teilbeträgen oder, wenn vereinbart, nach Beendigung der Arbeiten / Projektphasen entsprechend dem Auftrag. Sollte sich während der Bearbeitung die Notwendigkeit ergeben, im gegenseitigen Einverständnis die ursprüngliche Aufgabenstellung zu erweitern, so ist TecVentum AG berechtigt, die Mehraufwände entsprechend dem aktuellen Stundensatz oder zu einem hierfür vereinbarten Festpreis zusätzlich zu berechnen. Eventuell anfallende Reise- und Versandkosten werden separat abgerechnet. Mitwirkung Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für TecVentum AG kostenlos erbracht werden. Insbesondere soll er anstehende Fragen unverzüglich beantworten und erforderliche Genehmigungen schnellstmöglich herbeiführen. Ist dies nicht möglich, so verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend. Die Mitwirkungshandlungen müssen den jeweils gültigen Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der vereinbarte Kaufpreis infolge durch ihn zu vertretender, verspäteter, unrichtiger oder fehlender Angaben oder Mitwirkungshandlungen entsteht. TecVentum AG ist auch bei Empfang vereinbarten Fest- oder Richtpreisen berechtigt, derartigen Mehraufwand entsprechend dem aktuellen Stundensatz zusätzlich abzurechnen. Eine vorzeitige Beendigung des Auftrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die aufgelaufenen vertraglich vereinbarten Aufwände sind auf jeden Fall zu begleichen. Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind, soweit nicht anders definiert, innerhalb von 20 Kalendertagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug, zu begleichen. Die Rechnungen werden in der Ware/Regel Ende Monat als PDF-File an eine vom Kunden definierte Mailadresse gesendet. Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 12 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich begründet mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele ist TecVentum AG berechtigt, die Arbeiten am jeweiligen Projekt sofort einzustellen. Der Leistungsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser geistiges Eigentum. Dokumente Die Übergabe von Skizzen, Zeichnungen, Stücklisten und Berichten ist auf elektronischem Weg vorgesehen und kann per Mail oder Download erfolgen. Sollten wir Dateien von Dritten erhalten haben, können diese nur weitergegeben werden, wenn von diesen ein Einverständnis vorliegt. Gewährleistung / Haftung Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Abnahme der Leistung ohne Abzug sofort fälligverpflichtet. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich VerpackungKommt er seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich so gilt die Abnahme zwei Kalenderwochen nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht Leistungserbringung als erfolgt. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber Ausführungsänderungenzunächst nur kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Leistung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlug die Nachbesserung fehl, so werden kann der Vertragspartner nur die vereinbarten Preise sowie Herabsetzung der Gesamtpreis entsprechend Vergütung verlangen. Eine Wandelung ist ausgeschlossen. TecVentum AG haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. TecVentum AG haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Eigenmächtige Änderungen und Festlegungen hinsichtlich der Änderung herabgesetztKonstruktion, bzwBerechnung oder Ausführung durch den Auftraggeber hat dieser selbst zu verantworten. erhöht. Werden zwischen Abschluss Geheimhaltung Die Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung von sämtlichen Tatsachen, Informationen und Erfüllung des Vertrages SteuernDaten, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen die ihnen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls Zusammenarbeit bekannt werden und an deren Geheimhaltung der andere Partner ein Interesse hat. Die Geheimhaltungspflicht umfasst auch das Verbot der Verwendung für vertragsfremde Zwecke. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Vertragsbeendigung hinaus, solange ein Geheimhaltungsinteresse besteht. Nicht der Geheimhaltung unterliegen Informationen, die allgemein bekannt sind oder die von einem Partner unabhängig vom Vertragsverhältnis rechtmässig erworben werden. Vorbehalten bleiben überdies die gesetzlichen Offenlegungspflichten. Die Partner stellen sicher, dass ihre Mitarbeitenden, beigezogene Hilfspersonen und Subunternehmer zur Einhaltung der Geheimhaltungspflichten verpflichtet sind. Sofern nicht anders vereinbart, behält sich TecVentum AG vor, von ihr entwickelte Produkte unter Einhaltung der Geheimhaltung für Marketingzwecke zu verwenden. Abwerben Der Kunde darf Mitarbeitende von TecVentum AG, welche in die Leistungserbringung involviert waren, nur mit schriftlicher Zustimmung von TecVentum AG als Arbeitnehmer einstellen oder direkt oder indirekt als externe Dienstleister beschäftigen. Dies gilt in gleicher Weise für Personen, die als Angestellte von Unterlieferanten von TecVentum für den Kunden tätig wurden. Das Abwerbeverbot gilt für die Dauer der Leistungserbringung sowie für ein Jahr nach Abschluss. Bei Verletzung des Abwerbeverbots ist eine Konventionalstrafe von CHF 45'000.- pro Verletzungsfall geschuldet. Höhere Gewalt Ist einer der Vertragspartner aufgrund höherer Gewalt daran gehindert, seine vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise zu erfüllen, so ist der betroffene Partner von seiner Haftung wegen Nichterfüllung befreit, solange der Umstand höherer Gewalt andauert. Bei höherer Gewalt handelt es sich um Ereignisse, welche von aussen auf die Vertragspartner einwirken und auf welche die Partner keinen Einfluss haben. Als Anwendungsfälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Störungen der öffentlichen Stromversorgung, der Kommunikationsinfrastruktur sowie der Transportwege, staatliche Massnahmen, Viren- oder Hackerangriffe, Feuer, ausserordentliche Witterungsbedingungen, Epidemien, Nuklear- und Chemieunfälle, Erdbeben, Krieg, Terrorangriffe, Streik und Sabotage etc. Dauert das Ereignis höherer Gewalt mehr als 30 Tage, kann jeder Partner den Vertrag rückwirkend auf den Besteller umgelegt Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt auflösen. Bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen sind zu entschädigen. Arbeitsergebnisse Die im Rahmen eines Auftrags entstandenen Ergebnisse gehen mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Meldet der Auftraggeber das Arbeitsergebnis als Patent an, ist der Auftragnehmer als Erfinder oder Miterfinder zu nennen, wenn die Mitarbeit eine erfinderische Höhe aufgewiesen hat. Eine Gewährleistung für die Schutzrechtsfreiheit der Entwicklung wird nicht übernommen. Eine allfällige Patentrecherche muss vom Kunden separat in Auftrag gegeben werden. Frachtvergütungen TecVentum ist in der Verwendung des bei Abholung der Leistungserbringung erarbeiteten Know-how frei, sofern dabei die Geschäftsgeheimnisse des Kunden gewahrt bleiben. Schlussbestimmung Die Nichtigkeit oder rechtliche Unverbindlichkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berühren die Gültigkeit der Vereinbarung und ihrer übrigen Bestimmungen nicht. Nichtige oder ungültige Bestimmungen werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheitdiejenigen gültigen ersetzt, die Sicherheit binnen einer Frist dem angestrebten Sinn und Zweck am nächsten kommen. Änderungen oder Ergänzungen von 2 Wochen Verträgen zwischen den Parteien sind schriftlich zu leistenvereinbaren. Erbringt Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist ausschliesslich der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung Sitz von TecVentum AG in der geforderten Höhe zuKreuzlingen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn 4.1 Alle Preise des Verkäufers lauten in euro (€) und verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartetwas anderes vereinbart wird, gehen alle Verpackungskosten, Versandkosten, Ein- und Ausfuhrzölle und Verbrauchsabgaben sowie alle sonstigen auf die3 Ware und deren Transport erhobenen Abgaben oder Steuern zu Lasten des Käufers.
4.2 Nach Annahme des Vertrags bzw. nach Unterbreitung eines nicht unverbindlichen Angebots ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir Verkäufer weiterhin berechtigt, den Kaufpreis etwaigen Änderungen der Kosten oder des in gleichem Maße euro (€) lautenden Preises für Fracht, Einfuhrzölle, Abgaben, Steuern und sonstigen Aufwendungen anzupassen, auch wenn diese Änderungen lediglich auf eine Abwertung des euro (€) gegenüber der Währung, in welcher diese Frachtkosten, Einfuhrzölle, Abgaben, Steuern und sonstige Aufwendungen zu erhöhenentrichten oder zu begleichen sind, zurückzuführen sind.
4.3 Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, den Kaufpreis etwaigen Wechselkursschwankungen anzupassen, falls - nach Abschluss des Kaufvertrags und noch vor Lieferung der Ware - der Selbstkosten- bzw. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und LohnnebenkostenVerkaufspreis aufgrund von Änderungen des Wechselkurses deseuro (€) bzw. Preiserhöhungen von sonstigen des im Zusammenhang mit Vertrag festgelegten Umrechnungskurses der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werdenWährung um mehr als 3% vom ursprünglich vereinbarten Kaufpreis abweicht. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann In all diesen Fällen ist der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir Verkäufer wahlweise berechtigt, vom Vertrag Kaufvertrag zurückzutreten, falls sich die Ware noch nicht im Besitz des Käufers befindet.
4.4 Dem zwischen dem Käufer und Verkäufer vereinbarten bzw. In jedem dem zum Zeitpunkt des Verkaufs geltenden Kaufpreis liegt der zwischen dem Verkäufer und dem Zulieferer vereinbarte Kaufpreis zugrunde. Wenn es aufgrund von Umständen, die sich der Kontrolle des Verkäufers entziehen, wie z. B. ein Mangel an Ware oder ein Vertragsbruch seitens des Zulieferers, zu Preisänderungen kommt, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis entsprechend anzupassen. Der Verkäufer ist in diesem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung verpflichtet, alles in der geforderten Höhe zuseiner Macht stehende zu tun, um die Preisänderung möglichst gering zu halten.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist 8.1. Die Preise verstehen sich rein netto ohne Berücksichtigung etwaiger mit dem Kunden vereinbarter Rabatte ohne Skonto oder sonstige Nachlässe in Euro ab Verladestation von Winkels Interior Design Exhibition GmbH zzgl. der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarungjeweils gültigen Umsatzsteuer.
7.2 Die Preise gelten ab Werk 8.2. Bewilligte Rabatte oder Lager zuzüglich Frachtvergütungen entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, Insolvenz oder bei Zahlungsverzug über 2 Monate des Kunden.
8.3. Verpackung, Frachtkosten Fracht und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden MehrwertsteuerVersicherung werden gesondert berechnet.
7.3 Ändern sich 8.4. Wir sind bei einem Schuldverhältnis, das kein Dauerschuldverhältnis ist, berechtigt, die Preise zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss StückzahlenAbschluss des Vertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eingetreten sind. Im Falle einer Preiserhöhung gilt dies nicht, Maße oder wünscht wenn unsere Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
8.5. Zahlungen in anderen Währungen als Euro rechnen wir nach dem amtlichen Wechselkurs, in Ermangelung desselben nach dem Marktkurs des Tages der Auftraggeber AusführungsänderungenGutschrift, auf unserem Konto um. Die Kosten der Umrechnung und der Gutschrift in Euro trägt der Kunde.
8.6. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden auf diejenige, welche uns die geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren auf die dem Kunden lästigere, unter mehreren gleich lästigen auf die ältere Schuld und bei gleich alten Schulden auf jede Schuld verhältnismäßig angerechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so erfolgt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung.
8.7. Schecks werden die vereinbarten Preise sowie nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Erst mit der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, Einlösung des Schecks bzw. erhöhtder vorbehaltlosen und endgültigen Gutschrift des Scheckbetrages bzw. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführtWechselbetrages gilt die Zahlung als erfolgt.
8.8. Kommt der Kunde schuldhaft in Zahlungsrückstand, so sind wir befugt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang Umfang der Forderung, mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werdensich der Kunde schuldhaft im Rückstand befindet, Sicherheitsleistung zu verlangen. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährtDem Kunden steht das Wahlrecht nach § 232 BGB bezüglich der Art der Sicherheitsleistung zu. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort Dasselbe Recht, Sicherheitsleistung zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, steht uns auch dann zu, wenn für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte uns nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Kunde kreditunwürdig ist oder wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss falsche Angaben über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leistenseine Kreditwürdigkeit gemacht hat. Erbringt der Besteller Kunde auf Verlangen die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Fristnicht, so sind können wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zuzurücktreten.
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Preise. 7.1 Wenn 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarungals Pauschalpreis zu verstehen.
7.2 Die 3.2. Für vom Kunden gewünschte Lieferungen/Leistungen, die den von uns dem Angebot zugrunde gelegten Leistungsinhalt überschreiten, besteht Anspruch auf angemessene Vergütung, wobei mangels anderer Vereinbarung die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise gelten ab Werk oder Lager gemäß unserer Preisliste als vereinbart gelten.
3.3. Preisangaben verstehen sich in Euro („€“) zuzüglich Verpackungder jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer („USt“) und EXW gemäß Incoterms 2020 des von uns mit der Lieferung beauftragten Werkes/Lagers. Verpackungs-, Frachtkosten Transport-. Verladungs- und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss Zoll und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer Versicherung gehen zu Lasten des AuftraggebersKunden. IWenn Kosten für notwendige oder ausdrücklich gewünschte Verpackung (z.B. bei besonderen Mengen/Maßen), besondere Kennzeichnung und Aufteilung, Bezeichnungs- oder Positionierungsarbeiten, notwendige Sondergenehmigung der Straßenbehörden für die Fracht udgl. entstehen, werden diese nach den uns entstandenen Ausgaben zuzüglich einer angemessenen Manipulationspauschale ebenfalls dem Preis zugeschlagen und sind von den vereinbarten Preisen mangels anderer schriftlicher Vereinbarungen nicht umfasst.
3.4. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Falle eines Scheck- Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder Wechselprotestes kann b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten (z.B. aufgrund von Änderungen der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe), Änderungen relevanter Wechselkurse, Steuern, Zölle, öffentliche Abgaben, Frachtspesen und sonstige Nebengebühren etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung gegenüber jenen im Zeitpunkt des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangenVertragsabschlusses ändern, soweit wir uns nicht in Verzug befinden.
3.5. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2015 vereinbart. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
3.6. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
3.7. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen.
3.8. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen, zu vergüten.
3.9. Bei Reparaturaufträgen werden die von uns als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für später fällige PapiereLeistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zutage tritt, wobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Kunden bedarf.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die a) Unsere Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten ausschließlich Verpackung und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern b) Wenn sich nach Vertragsabschluss Stückzahlenauftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, Maße sind die Vertragspartner ver-
a) Lieferfristen beginnen, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt sind und der Besteller alle Voraussetzun- gen erfüllt hat. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist Xxxxxxxxx der Tag des Versandes. Verzögert sich jedoch der Versand ohne unser Verschulden, gilt der Tag der Bereitstellung als Liefertag. Teillieferungen sind zulässig, sofern dem nicht ein erkennbares Interesse des Bestellers entgegensteht.
b) Werden wir an der rechtzeitigen Lieferung durch höhere Gewalt oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungenaufgrund unvorhersehbarer und nicht durch uns zu vertretende Umstände wie z.B. behördliche Maßnahmen, Unruhen oder Ausbleiben von Lieferungen von un- seren Lieferanten gehindert, so werden verlängert sich die vereinbarten Preise sowie Lieferfrist um die Dauer der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzwBehinderung. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführtDauert die Behinde- rung länger als drei Monate, so sind können wir und der Besteller hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zurücktreten.
c) Geraten wir in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße eine angemessene Nachfrist zu erhöhensetzen und nach deren er- gebnislosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung Ansprüche auf Schadenersatz anstelle der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen Leistung sind im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls Falle unserer leichten oder einfachen Fahrlässigkeit auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgenvertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 d) Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarung von Laufzeit, Fertigungslosgrößen und Abnahmeterminen können wir, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, spätestens drei Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgenAuftragsbestätigung eine verbindli- che Festlegung hierüber verlangen. Kommt der Besteller diesem Verlangen nicht innerhalb von drei Wochen nach, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend eine 2-wöchige Nachfrist zu machensetzen und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.
7.5 Wechselzahlungen e) Wünscht der Besteller, dass notwendige Prüfungen von uns durchgeführt werden, so sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässigArt und Umfang der Prüfungen zu vereinbaren. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalberGeschieht dies nicht spätestens bei Vertragsabschluß, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer so gehen die Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige PapiereBestellers.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbartAlle Preise sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Bei Lieferungen mit Solofahrzeugen oder nur beigeladenen Transportmitteln ist der AN berechtigt Zuschläge in Rechnung zu stellen, die im Einzelfall bis zu 50 % des Auftragswertes erreichen können, was vom AN nachzuweisen ist. Bei Lieferungen, deren Preis vertragsgemäß durch Marktnotierungen bestimmt ist, ist der vereinbarte Kaufpreis AN berechtigt den vereinbarten Preis anzupassen, wenn zwischen Bestellung und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 21 Tagen liegt. Gleiches gilt für Rahmenverträge. Bei Sonderanfertigungen, bei Empfang denen die Kosten nicht im Voraus ermittelt werden können, ist der Ware/Leistung ohne Abzug sofort fällig. Ein Skontoabzug bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuer.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages Steuern, Gebühren oder Abgaben erhöht oder neu eingeführt, so sind wir AN berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße Preis nach billigem Ermessen zu erhöhenbestimmen. Gleiches gilt bei Sonstige sich nach dem Vertragsschluss ergebende Faktoren, die zu einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Änderung der Berechnungsgrundlage führen, wie beispielsweise höhere Lohn- und Materialkosten, eine Erhöhung der Lohn- Umsatzsteuer, höhere Treibstoffkosten oder sonstige Umstände berechtigen den AN zu einer angemessenen Preisanpassung, wenn zwischen Vertragsabschluss und LohnnebenkostenÄnderung der Berechnungsgrundlage ein Zeitraum von 3 Monaten liegt. Preiserhöhungen von sonstigen Vorstehende Regel gilt nicht, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Zusammenhang Sinne des § 13 BGB handelt und die Leistung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erbracht wird. Kommt es in den letztgenannten Fällen nach Ablauf der 4 Monate zu einem Anspruch auf Preisanpassung, den der AG bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen konnte, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten, wenn die Anpassung mehr als 10 Prozent der vereinbarten Preise seit Vertragsabschluss überschreitet. Xxxx-Xxx-Preise gelten nur für den Bezug von vollen Ladungen im Sattel/Zug. Bei Lieferung mit Solofahrzeugen oder nur beigeladenen Transportmitteln werden Zuschläge in Rechnung gestellt. Die Preise und Lieferungen frei Baustelle gelten unter dem Vorbehalt gut befahrbarer Straßen und Baustellen. Bei Nichteinhaltung der Vertragsabwicklung stehenden Ladezeiten bzw. Abladezeiten, die der AN nicht zu vertreten hat, bleibt es dem AN vorbehalten, die Standzeit zu berechnen. Die Kosten können ebenfalls etwaiger Zwischentransporte, Umladekosten sowie ein Verfahren der Ware auf der Baustelle sind in den Besteller umgelegt werdenTransportkosten nicht enthalten und werden dem AG getrennt berechnet. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Werden Festpreise vereinbart, so behält sich der AN vor, für Lieferungen, welche später als 6 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigtdie Preise um inzwischen eingetretene Lohn- und Materialkostensteigerungen anzuheben. Frachtänderungen, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel welche zwischen Vertragsabschluss und Schecks werden stets nur erfüllungshalberLieferung infolge von Veränderungen der offiziellen LKW-, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen Waggon- oder Schiffsfrachten eintreten, gehen, auch bei Festpreisvereinbarungen, zu Lasten des AuftraggebersAG. Dies gilt auch für gesetzliche Kleinwasserzuschläge bei Schiffszwischentransporten. Unterlagen, die Bestandteil des Angebots sind, wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zwischen den Parteien nicht verbindlich. Bei Lieferungen ab Werk, Grube oder Lager (Abholung) verstehen sich unsere Preise frei Fahrzeug verladen. Sind keine Frachtsätze oder Freibaustellenpreise vereinbart, berechnen wir den jeweils am Liefertag gültigen Frachtsatz oder Richtsatz. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann Preis enthalten ist eine Verweildauer an der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe Baustelle von maximal 15 Minuten, bei Asphaltmischgut von 30 Minuten, bei Beton von 5 Minuten pro m³. Die Verweildauer an der Baustelle beginnt mit der Ankunft an der Baustelle; sie endet mit Entladungsende. Diese Zeit ergibt sich aus den Lieferscheinen, die Grundlage der Berechnung ist. Eine über 15 Minuten bzw. bei Asphaltmischgut 30 Minuten Verweildauer an der Baustelle ist vom AG besonders zu vergüten, auf der Grundlage der geltenden Preisliste des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzenAN. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Absden Abgangsstationen oder den Werken des AN ermittelten Mengen bzw. 2 BGBdie durch beeidigte Wäger festgestellte Gewichte sind für die Berechnung maßgebend. Für Schüttgüter ist das bei Verwiegung im Werk festgestellte Gewicht maßgebend.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheit, die Sicherheit binnen einer Frist von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten Frist, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 7.1 Wenn nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart3.1 Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Im Entsorgungspreis sind folgende Kosten enthalten: Die Energiesteuer, Abrechnungskosten, Beschaffungs-, Verbringungs- und Vertriebskosten sowie Schutzmittel.
3.3 Preisänderungen durch den Auftragnehmer erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilrechtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch den Auftragnehmer sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preis- ermittlung nach Ziffer 3.2 maßgeblich sind. Der Auftragnehmer ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist der vereinbarte Kaufpreis bei Empfang Auftragneh- mer verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Xxxxxx gegenläufiger Kos- tensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteige- rungen und Kostensenkungen vorzunehmen.
3.4 Der Auftragnehmer hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisände- rung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebs- wirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen werden wie Kostenerhö- hungen. Insbesondere darf der Ware/Leistung Auftragnehmer Kostensenkungen nicht später weitergeben wie Kostensteigerungen. Der Auftragnehmer nimmt mindestens alle 12 Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor.
3.5 Änderungen der Preise werden erst nach brieflicher Mitteilung an die Kunden wirksam, die mindestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss.
3.6 Ändert der Auftragnehmer die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Abzug sofort fälligEinhaltung der Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksam- werdens der Änderung zu kündigen. Ein Skontoabzug Hierauf wird der Auftragnehmer den Kunden in der brieflichen Mitteilung hinweisen. Die Kündigung bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen VereinbarungTextform. Der Auftragnehmer soll die Kündigung unverzüglich nach Erhalt in Textform bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unbe- rührt.
7.2 Die Preise gelten ab Werk oder Lager zuzüglich Verpackung, Frachtkosten 3.7 Abweichend von vorstehenden Ziffern 3.2 bis 3.6 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz zum Zeitpunkt des Wirk- samwerdens der Änderung ohne Ankündigung und sonstiger Versandkosten sowie der entsprechenden Mehrwertsteuerohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben.
7.3 Ändern sich nach Vertragsabschluss Stückzahlen3.8 Ziffern 3.3 bis 3.6 gelten auch, Maße oder wünscht der Auftraggeber Ausführungsänderungen, so werden die vereinbarten Preise sowie der Gesamtpreis entsprechend der Änderung herabgesetzt, bzw. erhöht. Werden zwischen Abschluss und Erfüllung des Vertrages soweit künftig neue Steuern, Gebühren Abgaben oder Abgaben erhöht oder neu eingeführtsonstige, so sind wir berechtigt, den Kaufpreis in gleichem Maße zu erhöhen. Gleiches gilt bei einer tarifvertraglichen oder gesetzlichen Erhöhung der Lohn- und Lohnnebenkosten. Preiserhöhungen von sonstigen im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehenden Kosten können ebenfalls auf den Besteller umgelegt werden. Frachtvergütungen bei Abholung werden nicht gewährt. Verpackungsmittel (Transportverpackungen) haben Sie auf Ihre Kosten vor Ort zu entsorgen.
7.4 Soll die Lieferung oder Leistung 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später erfolgen, sind wir berechtigt, anfallende Mehrkosten geltend zu machen.
7.5 Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur erfüllungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt hereingenommen. Wechselspesen und Wechselsteuer gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Auftragnehmer Zug-um-Zug unter Rückgabe des Schecks oder Wechsels sofortige Bezahlung verlangen, auch für später fällige Papiere.
7.6 Bei Zahlungsverzug sind die Verzugszinsen und die sonstigen durch den Verzug anfallenden Kosten zu ersetzen. Die Verzugszinsen belaufen sich auf 9 Prozentpunkte über dem jeweils einschlägigen Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB.
7.7 Bei Zahlungen für Teillieferungen/Teilleistungen gelten gleichfalls die vorstehenden Bedingungen.
7.8 Zur Sicherung unseres Vergütungsanspruches sind wir berechtigt, von dem Auftraggeber eine Sicherheit bis zur Höhe der Werklohnvergütung/des Kaufpreises zu fordern durch Vorlage einer selbständigen unbefristeten Bankbürgschaft (Erfüllungsbürgschaft) oder einer gleichwertigen Sicherheit. Die Aufforderung von uns erfolgt diesbezüglich in Textform und gibt dem Besteller Gelegenheitstaatlich veranlasste, die Sicherheit binnen einer Frist Beförderung, Verbringung oder Lagerung von 2 Wochen zu leisten. Erbringt der Besteller die geforderte Sicherheitsleistung nicht innerhalb der gesetzten FristAbfällen und Rohstoffen betreffende, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall steht uns ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung in der geforderten Höhe zuBelastungen oder Entlastungen wirksam werden.
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