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Common use of Preise Clause in Contracts

Preise. 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- gen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise. 3.13.1 Die Preise gelten ab Werk bzw. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenab Lager der Firma Elektro Ing. Wiesner e.U. ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Verladung, Transport, Montage, Demontage, Rücknahme und ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräte für gewerbliche Zwecke im Sinne der Elektroaltgeräteverordnung. Wenn im Zusammenhang mit der Leistung (Lieferung) Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen. 3.23.2 Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Auftragnehmer entsprechende Preisänderung vor. 3.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Für Sollten sich die Kosten (z.B. Änderungen der Lohnkosten, Materialkosten, etc.) bis zum Zeitpunkt der Leistung (Lieferung) erhöhen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. 3.4 Bei Reparaturaufträgen werden die vom Auftragnehmer als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der Durchführung des Auftrages zutage tritt, wobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Kunden bedarf. 3.5 Der Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen wird dem Kunden in Rechnung gestellt. 3.6 Werden Leistungen auf Wunsch des Kunden außerhalb der normalen Arbeitszeit erbracht, so wird der Überstundenzuschlag zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte es aufgrund vom Kunden angeordnete Leistun- genzu Arbeitsunterbrechungen kommen, so werden die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findendabei anfallenden Wartezeiten als Arbeitszeiten verrechnet. Fahrtspesen für Anfahrten mit einem KFZ, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgeltsowie andere Spesen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-3.7 Besteht ein Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenso gelten zusätzlich die Bestimmungen dieses Wartungsvertrages. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenAlle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer und EXW Lieferwerk gemäß den Incoterms 2010. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genVerladung, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch Transport und Versand sowie Zoll erfolgen auf angemessenes EntgeltGefahr des Auftraggebers. 3.3. Preisangaben verstehen Fallen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung aufgrund veränderter gesetzlicher Vorschriften zusätzliche oder erhöhte Spesen oder Abgaben, insbesondere durch Zölle oder Änderungen offizieller Wechselkurse, an, so ist PJM berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend zu erhöhen. 3.4. Preise können sich auch im Fall von nicht geleisteten Mitwirkungspflichten seitens des Auftraggebers erhöhen, sofern diese zu Zusatzkosten führen. Diese Zusatzkosten werden nach Aufwand zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer eines Manipulationsaufschlags von 10% verrechnet. 3.5. Nebenkosten des Vertrags und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung Spesen des Geldverkehrs gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befindenAuftraggebers. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen Übernimmt PJM auf Wunsch des Auftraggebers die Montage des Produkts oder Schulungen des Auftraggebers, wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurdedies gesondert verrechnet. 3.7. Sollten für die Verwendung von GPS Lizenzgebühren verrechnet werden, so sind diese vom Auftraggeber zu zahlen. 3.8. Der Auftraggeber trägt alle während der Leistungen anfallenden Kosten für Fahrt-Trasse und Traktion, Tag- Verschubfahrten, Wartung und Nächti- gungsgelder Reparatur sowie die Verantwortung und Kosten für die Hin- und Rücküberstellung des Arbeitsobjekts zum Arbeitsbereich. 3.9. Schlechtwettertage werden gesondert wie unverschuldete Stillstandstage behandelt. Das sind Tage, die verrechnet werden, wenn aufgrund der Witterung keine Arbeiten durchgeführt werden können und das Team von PJM anwesend sein muss. 3.10. Alle zusätzlichen, nicht im Angebot enthaltenen, Leistungen, werden zu einem Stundensatz von € 120.- netto verrechnet. 3.11. Wegzeiten Zusatzleistungen betreffend Auswertung, Dokumentation und Berichterstattung sowie Reisezeiten werden zu einem Stundensatz von € 95.- netto verrechnet. 3.12. Reisekosten werden nach Aufwand zuzüglich eines Manipulationsaufschlages von 10% folgendermaßen in Rechnung gestellt: - Bahn: 2. Klasse - Flüge: bis 6 Stunden Flugzeit Economy Class, über 6 Stunden Business Class - PKW: Kilometergeld € 0,50/km 3.13. Außerhalb der Normalarbeitszeit gelten die folgenden Zuschlagssätze als Arbeitszeitvereinbart: Nachtarbeit und Samstagsarbeit + 50%, Sonn- und Feiertagsarbeit + 100%. Ein gesetzlich geregelter Arbeitstag umfasst maximal 10 Stunden, eine gesetzlich geregelte Arbeitswoche maximal 50 Stunden. 3.14. Die Preise unterliegen der Wertsicherung gemäß dem Österreichischen Verbraucherpreisindex 2015 = 100, wobei als Basis für die Berechnung der verlautbarte Index für den Monat der Auftragserteilung gilt. Indexschwankungen werden ab einer Änderung von 5% berücksichtigt; wird der Schwellenwert überschritten, ist die gesamte Veränderung des Konsumentenpreisindexes zu berücksichtigen. Die derart neu berechnete Indexzahl ist die Ausgangsbasis für die Berechnung der nächsten Indexanpassung. Sollte der Index nicht mehr verlautbart werden, so wird er durch den Nachfolgeindex ersetzt. Wird kein Nachfolgeindex veröffentlicht, so ist die Wertsicherung so zu berechnen, dass sie der Kaufkraftminderung entspricht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 3.11. Preisangaben Alle von Xxxxxx Xxxx Anlagenbau genannten Preise sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenNettopreise und gelten zzgl. der jeweils gel- tenden gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk oder Lager. 3.22. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genHinzu kommen die Kosten für Verpackung und ggf. Montage, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenzu den zum Zeitpunkt der Arbeiten jeweils gültigen Preisen ausgeführt wird. Sofern zwischen Auftragsbestätigung und Auslieferung mehr als zwei Monate vergangen sein sollten, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgeltist Xxxxxx Xxxx Anlagenbau berechtigt, den gültigen Tagespreis zu berechnen. 3.33. Preisangaben verstehen Erhöhen sich zuzüglich bei einem vereinbarten Festpreis die Preise des Vorlieferanten für die bei Xxxxxx Xxxx Anlagenbau bestellte Leistung, so ist Xxxxxx Xxxx Anlagenbau berechtigt, den Festpreis in Bezug auf diese höheren Lieferantenkosten ebenfalls zu er- höhen. Etwas anderes gilt nur, wenn diese Preis- gleitung ausdrücklich und schriftlich ausgeschlos- sen wird. Bei Preissteigerungen, die größer als 10% sind, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Er- halt der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenMitteilung über die Preiserhöhung zu. 3.44. Die fach- Preise von Xxxxxx Xxxx Anlagenbau sind sofort fällig und umweltgerechte Entsor- gung zwei Wochen nach Rechnung und Liefe- rung zu bezahlen: maßgeblich ist hierbei der Zah- lungseingang bei Xxxxxx Xxxx Anlagenbau. Zahlun- gen sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich an- ders gestattet, ohne Abzug unmittelbar an Xxxxxx Xxxx Anlagenbau zu leisten. Zahlungen an Dritte kommt eine schuldbefreiende Wirkung nur dann zu, wenn diese von Altmaterial hat Xxxxxx Xxxx Anlagenbau schrift- lich zum Inkasso ermächtigt sind. Erfolgt die Zah- lung nicht innerhalb der vorgenannten Frist, gerät der Kunde in Zahlungsverzug. Während dieses Zahlungsverzugs ist die Entgeltforderung von Sülz- le Kopf Anlagenbau mit 8 % Zinsen über dem Ba- siszinssatz zu veranlassenverzinsen. Werden wir gesondert hiermit beauftragtXxxxxx Xxxx Anlagenbau behält sich vor, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu vergü- tenmachen. 3.55. Wir sind Eine Zahlung durch Wechsel ist ausgeschlossen. 6. Gegenüber Forderungen von Xxxxxx Xxxx Anlagen- bau kann der Kunde nur mit rechtskräftig festge- stellten und von Xxxxxx Xxxx Anlagenbau nicht be- strittenen Gegenansprüchen aufrechnen. Ein Zu- rückbehaltungsrecht steht ihm darüber hinaus nur dann zu, wenn sein Gegenanspruch aus eigenem berechtigt, wie dem glei- chen Vertragsverhältnis mit Xxxxxx Xxxx Anlagen- bau stammt. Die Aufrechnung oder Ausübung des Zurückbehaltungsrechts wegen etwaiger von Sülz- le Kopf Anlagenbau bestrittener und nicht rechts- kräftig festgestellter Gegenansprüche des Käufers ist ausgeschlossen. Die Ausübung eines Zurück- behaltungsrechts ist auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- insoweit ausgeschlos- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich als die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt Gegenansprüche des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns Käufers nicht in Verzug befindenauf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 3.12.1. Preisangaben Werkpreis als Einheitspreis: Die Einheitspreise basieren auf den offerierten Stückzahlen pro Position. 2.2. Werkpreis als Abrechnungspreis: Der Abrechnungspreis wird anteilsmässig in Prozenten (%) der Objekt-Gesamtsumme z.B. bei Projekthonoraren berechnet. 2.3. Werkpreis nach Aufwand (Regie): Ohne vorgängige individuelle Vereinbarung gelten die Regieansätze der Bach Heiden AG in CHF/h. Regiearbeiten und durch diese verursachten Deplacementspesen werden aufgrund erstellter Rapporte verrechnet. In den Regieansätzen ist die Benutzung von Servicewagen, Kleinmaschinen und Spezialwerkzeugen nicht inbegriffen. 2.4. Im Vertrag nicht vorgesehene oder geänderte Leistungen sind grundsätzlich auf der Basis der ursprünglichen Kostengrundlage nach Bach Heiden-Kalkulation neu zu offerieren und zu vereinbaren. 2.5. Kostendach: Die Kosten sind dem Kunden regelmässig zu melden. Das Kostendach gilt als Information und nicht als Pauschalpreis zu verstehenverbindlicher Einheitspreis. 3.22.6. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genTeuerung: Grundsätzlich gilt für den Werkvertrag: Die Teuerungsberechnung erfolgt direkt nach dem Index „Preisindizes ausgewählter Produkte für das Bauwesen“ basierend auf dem „Schweizerischen Produzentenpreisindex“, BfS/KBOB. 2.7. Festpreise bis Bauvollendung müssen schriftlich festgehalten werden, ansonsten gilt: nach Abschluss des Werkvertrages eintretende gesamtarbeitsvertragliche Änderungen der Lohn- und Sozialleistungen haben eine Preisänderung zur Folge. Eine Lohnerhöhung von 1% ergibt eine Preiserhöhung von 0.6%. Individuelle Lohnänderungen werden nicht berücksichtigt. Die im Werkvertrag festgelegten Materialpreise unterliegen der Preisanpassung, wenn sie nach Vertragsabschluss, jedoch vor dem Zeitpunkt des Materialeinkaufs, um mehr als 5% steigen oder fallen, es sei denn, dass der Besteller eine Anzahlung für die Materialbeschaffung geleistet hat. Gesamtarbeitsvertragliche Lohn- und Materialpreisänderungen sind, sobald sie dem Unternehmer bekannt sind, dem Besteller mitzuteilen. 2.8. In den Preisen inbegriffen sind: 2.8.1.1. Die Lieferung franko Baustelle oder Domizil, sofern nichts anderes vereinbart wird. 2.8.1.2. Die Montage, sofern nichts anderes vereinbart wird. Zusätzliche Arbeitsgänge wie z. B. nochmaliges Aus- und Einhängen oder Einregulieren wegen nachfolgenden Bearbeitungen wie Malerarbeiten sind jedoch kostenpflichtig. 2.9. In den Preisen nicht inbegriffen sind: 2.9.1. Die in Ziffer 7.4 der Norm SIA241 aufgeführten Sachleistungen des Unternehmers 2.9.2. Auf Wunsch des Bestellers geleistete Überzeit-, Nacht- und Sonntagsarbeit. 2.9.3. Zusätzliche Kosten infolge erschwerender Umstände, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgeltbei der Offerstellung nicht vorausgesehen werden konnten. Diese sind bei Erkennen dem Besteller sofort schriftlich zu melden. 3.32.9.4. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Mehrkosten für Reisezeit sowie zusätzliche Reise- und Logiskosten bei bauseits veranlassten, nicht vorgesehenen Unterbrechungen der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer Arbeiten. Die Reisezeit wird als normale Arbeitszeit ohne Überzeitzuschlag verrechnet. 2.9.5. Anpassungsarbeiten infolge von Fehlern in den Plänen oder ungenauen und ab Lagerkrummen Mauerwerken. Verpackungs-Diese sind bei Erkennen dem Besteller sofort schriftlich zu melden. 2.9.6. Abdeckungen von Bauteilen infolge ungenügender Lagermöglichkeiten am Bau. 2.9.7. Zusätzliche Abdeckungen an Bauteilen infolge von Beschädigungsgefahr während der Bauphase. 2.9.8. Die Mehrwertsteuer. Die vertraglichen Leistungen sind ohne MWST ausgewiesen. Die MWST wird offen auf den Rechnungen deklariert. 2.9.9. Gerüste 2.9.10. Unterkonstruktion 2.9.11. Service- und Wartungsleistungen 2.9.12. Qualitätsverantwortung und Garantie für bauseitig gelieferte Baustoffe und Materialien 2.9.13. Branchenfremde Arbeitsleistungen, Trans- port-sämtliche Maurer-, Spitz- und Zusatzarbeiten, Malerarbeiten 2.9.14. Verladungs- Verdeckte Leitungen (Strom, Wasser, Gas, Abwasser) müssen für Montagen bauseitig angezeichnet werden. Schäden und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung Folgeschäden, die durch Anbohren von nicht markierten Leitungen entstehen, gehen zu Lasten des KundenBestellers. Wir Ebenso die Aufwände der De- und Wiedermontagen von betroffenen Bauteilen. Trennen und Neuanschliessen von Strom- und Wasseranschlüssen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmendurch einen konzessionierten Fachmann ausführen zu lassen und gehen zu Lasten des Bestellers. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- gen, Im Mietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Vermietpreise gelten inkl. Mehrwertsteuer (19%). Der jeweilige Mietpreis ist aus der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lagergültigen Preisübersicht zu entnehmen. Verpackungs-Im Mietpreis nicht enthalten sind insbesondere Mautkosen, Trans- port-Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie (Fährkosten). Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4Mieters. Die fach- Panthel Vertriebs GmbH erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und umweltgerechte Entsor- gung Parktickets eine Gebühr von Altmaterial hat 19,00€ pro Mandat. Wird der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragtZweck der Vermietung vom Vermieter angezweifelt und ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist dies vom Kunden zusätzlich ider Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Im hierfür Mietzins ist eine Kilometerpauschale von 250 km je Miettag inkludiert. Zusätzlich wird für jeden darüber hinaus gefahrenen Kilometer ein Betrag in Höhe von 0,25 € berechnet. Ab einer vereinbarten AusmaßMietdauer von 25 Tagen sind alle Kilometer frei, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen soweit schriftlich nichts anderes vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Es besteht die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen hinzu zu vergü- tenbuchen (Fahrradträger, Bettwäsche etc. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind). Die Anpas- sung erfolgt angebotenen Leistungen sind abhängig von dem gewählten Fahrzeug und der aktuellen Verfügbarkeit. Gebuchtes Zubehör wird erst mit Bestätigung durch den Vermieter Bestandteil des Mietvertrages. Es gelten die jeweils aktuellen Preise für Zubehör auf der Preisliste des Vermieters. Der Mietzins für das Zubehör ist spätestens bei Fahrzeugabholung in dem Ausmaßvoller Höhe und uneingeschränkt fällig. Sonderrabatte (Aktionen, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich nicht in Verzug befindenmit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Mietvertrag

Preise. 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.als 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genLeistungen, die im ursprünglichen ur- sprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer Umsatzsteuer und ab LagerEXW lt. Inco- terms 2010. Verpackungs-, Trans- port-Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung Entsorgung von Altmaterial Alt- material hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- tenvergüten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis Ausgangsba- sis wird der Monat zu Grunde zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.6. Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Än- derung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhältnissen gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Vertrag- sabschluss zu erbringen ist. 3.7. Bei Verrechnung nach Längenmaß wird die größte Länge zugrunde gelegt, dies sowohl bei schräg geschnit- tenen und ausgeklinkten Profilen als auch bei gebogenen Profilen, Handläufen und dgl. sowie bei Stiegen-, Balkon- und Schutzgeländern, Einfriedungen und dgl. Bei Verrechnung eines Flächenmaßes wird stets das kleinste, die ausgeführte Fläche umschreibende Rechteck zugrunde gelegt. Die Verrechnung nach Gewicht erfolgt durch Wägung. Ist eine Wägung nicht möglich, ist das Handelsgewicht maßgeblich. Für Formstahl und Profile ist das Handelsgewicht, für Stahlblech und Bandstahl sind je mm der Materialdicke 80 N/m² anzusetzen; die Walztoleranz ist jeweils enthal- ten. 3.8. Kosten für Fahrt-, Tag- Tag und Nächti- gungsgelder Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als ArbeitszeitAr- beitszeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich Soweit nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genanders vereinbart, ist die Deutsche Multimedia Service GmbH berechtigt, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenPreise für jeweiligen Leistungen zu ändern. Eine Änderung kann nur zu einer Erhöhung der Preise führen, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch wenn sie erforderlich ist, um Gewinnschmäle- rungen auf angemessenes Entgelt. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Seiten der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen Deutschen Multimedia Service GmbH aufgrund gestiegener Kostenelemente zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4vermeiden. Die fach- Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für die Netzbereitstellung, Netznutzung und umweltgerechte Entsor- gung den Netzbetrieb (z. B. für Technik, besondere Netzzugänge und Netzzusammen- schaltungen, technischer Service, Tarife von Altmaterial Verwertungs- gesellschaften (insbesondere – soweit einschlägig – für eine Kabelweitersendung nach § 20b UrhG), Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotline, Abrechnungs- und IT-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energiekosten sowie Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen). Die Steigerung einer Kostenart hat nicht zwangsläufig eine Preiserhöhung zur Folge. Vielmehr berücksichtigt die Deutsche Multimedia Service GmbH alle oben genannten kostenbeeinflussenden Faktoren in einer Gesamtbetrachtung, sodass Kosteneinsparungen in einer Kostenart die Kosten- erhöhung einer anderen ausgleichen kann. Die Preisänderungen müssen dem Kunden innerhalb von sechs Wochen vor ihrem geplanten Wirksamwerden mitgeteilt werden. Der Kunde hat dann das Recht, wenn die Änderungen nicht ausschließlich zu seinen Gunsten sind, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirk- samwerdens der Änderungen in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu kündigen. Hierauf wird der Kunde zu veranlassenin der Preisände- rungsmitteilung noch einmal gesondert hingewiesen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien Preisanpassungen aufgrund von Empfehlungen Änderungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen gesetzlichen Umsatzsteuer unterliegen nicht den genannten Vorausset- zungen. Sie werden zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der nationalen bzwjeweiligen Änderung umgesetzt. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etcEine Mitteilung durch die Deutsche Multimedia Service GmbH erfolgt nicht. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in Ein Kündi- gungsrecht steht dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns Kunden nicht in Verzug befindenzu. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 3.11. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- gen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO netto ohne gesetzliche Steuern und ab LagerAbgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben. 2. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind Die Angebotspreise haben nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenungeteilter und unveränderter Bestellung Gültigkeit. 3.43. Xxxxxx zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses und dem der vertragsgemäßen Lieferung mehr als vier Monate, so ist die BHG.Broichcatering GmbH berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. Das gilt insbesondere dann, wenn die eigenen Beschaffungskosten der BHG.Broichcatering GmbH höher sind als bei Vertragsschluss angenommen. Übersteigt der Umfang der Preiserhöhung 7,5 % des vereinbarten Preises, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht zum Rücktritt kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Wochen ab Bekanntgabe der Preiserhöhung ausgeübt werden. 4. Verzögert sich der Beginn oder Xxxxxxxx der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von der BHG.Broichcatering GmbH zu vertreten sind, so ist sie berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze der BHG.Broichcatering GmbH. 5. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden sowie Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der BHG.Broichcatering GmbH sind, sind vom Auftraggeber zusätzlich zu zahlen. Dies gilt insbesondere auch für Kosten und Gebühren zur Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen und Konzessionen, als auch für anfallende Kosten und Gebühren bei der Leistungserbringung im Ausland. 6. Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Rahmen der Planung und Durchführung des Vertrages ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten. Für insoweit verauslagte Beträge ist die BHG.Broichcatering GmbH berechtigt, eine Vorlageprovision zu berechnen. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragtBHG.Broichcatering GmbH ist weiter berechtigt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen Namen des Auftraggebers derartige Leistungen an Drittunternehmen zu vergü- tenvergeben. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 3.1Die Preisberechung wurde am Tag des Angebots erstehlt in kroatischer Währung und zum Zeit der Buchung nochmals kontroliert. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- gen, die KVARNERLINE-I.R.T.D.A. behält das Recht vor im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenFalle von Preisänderung der Dienstleistungen oder der änderung des Wechselkureses von mehr als 3 Prozent die Preise anzupassen und diese den Kunden in Rechnung zu stellen. Dieses betrieft den Zeitrahmen von der Buchng bis zum Reiseantritt. Wenn der vereinbarte Preis mehr als 8% des Vertragspreises steigt, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch kann der Reisende den Vertrag kündigen ohne anspruch auf angemessenes EntgeltSchadesersatz, und KVARNERLINE-I.R.T.D.A. wird dem Reisenden in diesem Falle den Gesamtbetrag ohne Abzüge zurückerstatten. KVARNERLINE-I.R.T.D.A. behält das Recht auf die erhöherung des Vertragspreises, wenn nach dem Abschluss des Vertrags zur Erhöherung der Berechnungselementen kam, dh. 3.3, Erhöhung von Transportkosten, einschließlich des Treibstoffs und Mautgebühren, der Unterkunft, der Verpflegung und andere oder zur Erhöhung der Gebühren für bestimmten Dienstleistungen die auf die Reisekosten wirken. Preisangaben verstehen sich zuzüglich In diesem Falle erhöcht KVARNERLINE-I.R.T.D.A. den Gesamtpreis der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab LagerReise nur um den Betrag den die einzelnen Bestandteil der Kalkulation erhöcht worden ist. Verpackungs-Im Fall das die steigerung des Gesamtpreises mehr als 8% wird, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde Reisende das Recht den Vertrag zu veranlassenkündigen mit dem Recht auf Rückerstattung des bezahlten Preises, ohne die Verpflichtung der Entschädigung von KVARNERLINE-I.R.T.D.A, zu kündigen, sofern er die kündigung des Vertrags schriftlich und das spätestens in der Frist von drei (3) Arbeitstage, von dem Empfang der schriftlichen informierung über der steigerung des Preises mehr als 8%, eingereicht hat. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem Wenn sich die tatsächlichen Herstellungskosten iReisende nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums die Reise schrieftlich gekündigt hat, wird davon ausgegangen, dass der Auftraggeber der Reise die Erhöhung des Preises akzeptiert. Der vereinbarte Preis kann sich innerhalb von ein und zwanzig Tage vor Reisebeginn nicht mehr erhöhen. KVARNERLINE-I.R.T.D.A. ist nicht für die Druchfehler und andere Fehler in Bezug auf die Informationen über die Preise, des Inhalts und der Paketbeschreibung verantwortlich. Im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen iFalle der offensichtlichen Druckfehlern und anderen Fehlern gilt nur die Information über den Preisen, den Inhalt und der Paketbeschreibung die der KVARNERLINE-I.R.T.D.A. anschließend alleine korrigiert hat. Im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns Reisepreis sind die Tipps für die Crew und den Tauchleiter nicht in Verzug befindenenthaltet. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Tauchsafari

Preise. 3.13.1 Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, gelten alle Preise ab Werk oder Lager (EXW Incoterms 2010), also zuzüglich Fracht, Verpackung, Porto, Versicherung, Zoll und sonstigen Versandkosten sowie zuzüglich anfallender Umsatzsteuer. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenEvtl. abweichende Bedingungen werden in der Auftragsbestätigung aufgeführt. 3.23.2 Von uns auszustellende Dokumente, zu deren Bereitstellung wir nicht gesetzlich verpflichtet sind (Werkszeugnisse etc.), werden gesondert in Rechnung gestellt. Für Die vom Kunden angeordnete Leistun- genKäufer benötigten Dokumente hat dieser spätestens mit der Bestellung bekannt zu geben. Seite2 3.3 Ausgewiesene Transportkosten setzen gewöhnliche Verfrachtungsverhältnisse und normale unbehinderte Transportverhältnisse voraus. Nicht auf uns zurückzuführende Mehrkosten durch Erschwerung der Verfrachtungs- und EORI XX000000000000000 Bank Commerzbank AG, Ulm Bank HRB-Nr. HRB 720366, Amtsgericht Freiburg UST-Id-Nr. DE811581118 SWIFT XXXXXXXXXXX Geschäftsführer Xxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx Xxxxx Transportverhältnisse oder durch die Beschaffenheit des Gutes trägt der Käufer, dasselbe gilt für Fehlfrachten. 3.4 Wir behalten uns Preisänderungen vor, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen; dann gilt unser am Tag der Lieferung gültiger Preis. Es können abweichende Bedingungen gelten, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgeltvon uns dann in der Auftragsbestätigung aufgeführt werden. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich 3.5 Für Kleinmengen < 150 kg berechnen wir einen Mindestzuschlag von 98,00 Euro / Lieferung. 3.6 Alle während der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer Vertragsabwicklung ohne unser Verschulden eintretende Verteuerungen, z. B. Legierungszuschlag, Zoll, Fracht- und ab Lager. Verpackungs-behördlich verordnete Gebühren, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten Safeguard-Massnahmen oder Antidumpingmassnahmen, sowie Zoll und Versicherung staatliche Veränderungen der Wechselkurse gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenKäufers. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise. 3.15.1 Es gilt der vereinbarte Preis in EURO, der sich aus der Auftragsbestäti- gung ergibt. Preisangaben sind grundsätzlich Erhält der Besteller keine Auftragsbestätigung oder enthält diese keine Preisangaben, gilt die bei Lieferung jeweils gültige Preisliste von Geiger GmbH & Co. KG. Die jeweils gültige Preisliste von Geiger GmbH & Co. KG kann bei Geiger GmbH & Co. KG zur kostenlosen Übersendung ange- fordert werden. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht als Pauschalpreis zu verstehenim Preis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung gel- tenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen und vom Besteller zu- sätzlich geschuldet. 3.25.2 Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung „ ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2010) ausschließlich jeglicher Nebenkosten, wie z.B. Verpackung, Fracht, Zoll, Versicherung. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genVeranlasst Geiger GmbH & Co. KG entgegen der grundsätzlichen Vereinbarung gem. Ziffer 3.3 „ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2010) den Transport, sind ungeachtet dessen sämtliche im In- und Ausland anfallenden Nebenkosten, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenZusammen- hang mit dem Transport anfallen, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgeltvom Besteller zu tragen. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich 5.3 Die aktuell gültigen Zuschlagssätze und Pauschalen können auf https:// xxx.xxxxx.xx/xxx/xxxxxx-xxxx-xx-xx/xxxxx-xxx/ preislisten-downloads herun- tergeladen oder bei der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenGeiger GmbH & Co. KG angefordert werden. 3.4. Die fach- 5.4 Für das Schneiden und umweltgerechte Entsor- gung Halbieren von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragtPapier und Kartons, ist dies vom Kunden zusätzlich das Sä- gen/Zuschneiden von Plattenmaterialien, das Ablängen von Folien sowie das Etikettieren werden die Kosten an den Besteller weiterberechnet, die Geiger GmbH & Co. KG hierdurch entstehen. 5.5 Erhöht oder senkt sich im hierfür vereinbarten AusmaßZeitraum zwischen Vertragsabschluss und Liefertag ein für die Preisbildung maßgeblicher Faktor wie Löhne, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigtEnergie- kosten und/oder Kosten für Rohmaterial um mehr als 5 %, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtetbehält sich Geiger GmbH & Co. KG das Recht vor, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- senPreise um den Betrag anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen um den sich die Anschaffungs- oder von Ände- rungen der nationalen Herstellungskosten des Lieferge- genstands erhöht bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befindengesenkt haben. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Preise. 3.1. Preisangaben 5.1 Sofern KREMER PRODUCTS® nicht ausdrücklich anders schriftlich bestätigt, sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis die von KREMER PRODUCTS® genannten Preise ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) und ohne alle anderen Steuern, die die Vereinbarung betreffen und ohne Transportkosten zu verstehen. Sofern KREMER PRODUCTS® nicht ausdrücklich anders schriftlich bestätigt, sind die von KREMER PRODUCTS® genannten Preise inklusive Verpackungskosten. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- gen5.2 Sofern KREMER PRODUCTS® nicht ausdrücklich anders schriftlich bestätigt, muss die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in der Währung erfolgen, die KREMER PRODUCTS® in der Rechnung angibt. 5.3 Für den Fall, dass KREMER PRODUCTS® eine vollständige Vorauszahlung verlangt, so hat sich die Gegenpartei daran zu halten. Erfüllt die Gegenpartei die Zahlung nicht vollständig im ursprünglichen Auftrag Voraus, so hat sie die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt. Es ist kein Vertrag zustande gekommen, obwohl KREMER PRODUCTS® die Änderung schriftlich bestätigt hat. Solange die vollständige Vorauszahlung, welche von KREMER PRODUCTS® verlangt wird, nicht erfolgt ist, bestehen keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes EntgeltAnsprüche zur Ausführung der fraglichen Bestellung. 3.35.4 KREMER PRODUCTS® ist es immer erlaubt, die offensichtlichen Fehler in den genannten Preisen zu korrigieren. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenDie Gegenpartei ist an diese Veränderungen gebunden. 3.45.5 KREMER PRODUCTS® ist berechtigt, die vereinbarten Preise jederzeit zu ändern, wenn diese Änderungen auf gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen zurückzuführen sind oder, wenn KREMER PRODUCTS® aufgrund kostensteigernder Umstände nicht Einfluss auf die Änderung hat. In einem solchen Fall ist die Gegenpartei an diese Veränderung gebunden. 5.6 Die Gegenpartei hat die Zinsen und Kosten zu zahlen, welche für das aktuellste Preisangebot von KREMER PRODUCTS® gelten. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- tenGegenpartei kann sich nicht auf frühere Angebote oder frühere Preisvereinbarungen berufen. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt5.7 Der Gegenpartei ist es nicht gestattet, wie auch den an KREMER PRODUCTS® geschuldeten Betrag zu kürzen, eine Zahlung auf Antrag des Kunden verpflichtet, andere Weise zu begleichen oder die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern Zahlungsverpflichtung gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befindenKREMER PRODUCTS® auszusetzen. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 3.111.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenSoweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise in CHF, exkl. MwSt. und sonstiger Steuern und Abgaben. 3.211.2. Preisvorgaben des Auftraggebers sind für Swissterminal nur verbindlich, wenn diese von Swissterminal ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. 11.3. Die zwischen Swissterminal und dem Auftraggeber vereinbarten Preise decken lediglich die normalen Umschlags-, Beförderungs-, Material- und Bearbeitungskosten («Normal-Preise»). Eine Abweichung von den vereinbarten Normal-Preisen durch Swissterminal im Umfang von +/- 10% behält sich Swissterminal ausdrücklich vor und wird vom Auftraggeber akzeptiert. 11.4. Treten nach Abschluss eines jeweiligen Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von steigenden Energiekosten, Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen, Versicherungsprämien, Fracht-, Liegegeld-, Hafen- oder Umschlagstariffestlegungen ein, so behält sich Swissterminal ausdrücklich das Recht vor, die vormals vereinbarten und allenfalls gemäss Ziff. 11.3 vorstehend angepassten Normal-Preise angemessen zu korrigieren. Swissterminal wird dem Auftraggeber auf dessen ausdrückliches Verlangen hin die jeweiligen Kostenänderungen nachweisen. 11.5. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genReparatur-, Wartungs- und Montagearbeiten werden die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenPreise so kalkuliert, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgeltdass allfällig anfallendes Altmaterial (insb. rostfreier Stahl, Aluminium, Kupfer, Blei, Zink, Zinn u.ä. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen) ohne Vergütung in das Eigentum von Swissterminal übergeht. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Terminaldienstleistungen

Preise. 3.1Arbeitspreis Energie versorgerunabhängiger Arbeitspreis* Gesamtarbeitspreis vor USt. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 3.2Gesamtarbeitspreis inkl. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genUSt. Grundpreis inkl. USt. Grundpreis Energie versorgerunabhängiger Grundpreis** Gesamtgrundpreis vor USt. Die genannten Preise gelten für einen Anschluss im Niederspannungsnetzgebiet der Stadtwerke Geldern Netz GmbH und einem Ein-Tarif- Zähler inkl. Tarifschaltung (AGB Ziffer 7). Konzessionsabgabe 0,11 Cent/kWh, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenEEG-Umlage 3,723 Cent/kWh, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3den Aufschlag nach dem Kraftwärmekopplungsgesetz (KWK-G) 0,378 Cent/kWh, die Umlage nach § 19 Abs. Preisangaben verstehen sich zuzüglich 2 StromNEV (sog. § 19-StromNEV-Umlage) 0,432 Cent/kWh, die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 Abs. 5 EnWG 0,395 Cent/kWh, die Umlage nach § 18 Abs. 1 der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) 0,003 Cent/kWh und ab Lagerdie Stromsteuer 2,05 Cent/kWh. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4Der versorgerunabhängige Grundpreis** enthält die Kosten für den Messstellenbetrieb einschließlich Messung 19,80 €/a. Die fach- zuvor genannten Preisbestandteile für den versorgerunabhängigen Arbeitspreis und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassenden Grundpreis, entsprechen den zum 01.01.2022 bekannten/veröffentlichten Preisen/Kosten. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem Ändern sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt gesetzlichen Umlagen, Abgaben, Steuern oder Netznutzungsentgelte passt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befindenLieferant Stadtwerke Geldern GmbH die Entgelte zum Datum der Veränderung an (AGB Ziffer 7). 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Sondervertrag Gelderstrom 22 Auto

Preise. 3.112.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenSoweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise in CHF, exkl. MwSt. und sonstiger Steuern und Abgaben. 3.212.2. Preisvorgaben des Auftraggebers sind für Schweizerzug nur verbindlich, wenn diese von Schweizerzug ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. 12.3. Die zwischen Schweizerzug und dem Auftraggeber vereinbarten Preise decken lediglich die normalen Beförderungs-, Umschlags-, Material- und Bearbeitungskosten («Normal-Preise»). Eine Abweichung von den vereinbarten Normal-Preisen durch Schweizerzug im Umfang von +/- 10% behält sich Schweizerzug ausdrücklich vor und wird vom Auftraggeber akzeptiert. 12.4. Treten nach Abschluss eines jeweiligen Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von steigenden Energiekosten, Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen, Versicherungsprämien, Fracht-, Liegegeld-, Hafen- oder Umschlagstariffestlegungen ein, so behält sich Schweizerzug ausdrücklich das Recht vor, die vormals vereinbarten und allenfalls gemäss Ziff. 12.3 vorstehend angepassten Normal-Preise angemessen zu korrigieren. Schweizerzug wird dem Auftraggeber auf dessen ausdrückliches Verlangen hin die jeweiligen Kostenänderungen nachweisen. 12.5. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genReparatur-, Wartungs- und Montagearbeiten werden die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenPreise so kalkuliert, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgeltdass allfällig anfallendes Altmaterial (insb. rostfreier Stahl, Aluminium, Kupfer, Blei, Zink, Zinn u.ä. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung ) ohne Vergütung in das Eigentum von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen Schweizerzug bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befindenSubunternehmers übergeht. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Nationalen Und Internationalen Gütertransport Sowie Terminaldienstleistungen

Preise. 3.1. Preisangaben Massgebend sind grundsätzlich die in der Verkaufsbestätigung des Van Rooi Meat Trade B.V. genannten Preise. Die Preise verstehen sich, falls nicht als Pauschalpreis zu verstehenanders vereinbart, Frei Haus. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genVan Rooi Meat Trade B.V. behalt das Recht die angebotene Preis mit Mehrkosten, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenfür Van Rooi Meat Trade B.V. entstehen, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgeltzu erhohen weil nach Angebot aber vor Vertragsbestätigung die Preisbestimmende elementen so wie Zb. Offizielle Marktpreisen von zu liefern Produkten oder Rohstoffen dafür, Einkauf-, Transport- und Lagerungspreisen, Verpackungspreisen, Lohnsteuer und Sozial Versicherungs-gebühren, Versicherungsgebühren u.w. erhohen. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Gebühren die entstehen aus der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-Verpflichtung von das zürucknehmen und/oder verarbeiten von Verpackungen, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenkann Van Rooi Meat Trade B.V. durchbelasten an Abnehmer. 3.4. Die fach- Verpackungen, die wieder verwendbar sind (sowie Kasten) bleiben in alle Fälle eigentum von Xxx Xxxx Meat Trade B.V. und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat sollen durch dem Abnehmer direkt beim (Ab)Lieferung an Van Rooi Meat Trade B.V zurückgegeben werden. Bleibt der Kunde Abnehmer damit im Verzug, dann werden alle Kosten zu veranlassenErsetzung des Materials an dem Abnehmer durchbelastet. Werden wir gesondert hiermit beauftragtFalls die Emballage nicht direkt umgetauscht wird, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen der Abnehmer verpflichtet die Transportkosten für Zürucklieferung der Emballage zu vergü- tenAdresse Van Rooi Meat Trade B.V. selbst zu bezahlen. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Preise. 3.1.) Mit den Einheits- oder Pauschalpreisen sind sämtliche Leistungen gemäß Beschrei- bung der jeweiligen Leistungspositionen sowie Nebenleistungen, die auch ohne Erwäh- nung in der Leistungsbeschreibung zum üblichen Leistungsinhalt gehören, abgegolten. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenDies gilt auch für die unter Arbeitsausführung genannten Punkte. 3.2.) Die Preise gelten für die vollständige Ausführung der Arbeiten einschl. Für aller Lohn- und Nebenkosten, wie Auslösungen, Schmutz- und Höhenzulagen, Gefahren- und Wo- chengeldzulage, Trennungs- und Fahrgelder, Schlechtwetterentschädigung, sowie sons- tiger vergleichbarer Kosten. Zuschläge für Über-, Sonntags-, Feiertags-, und Nachstunden werden gesondert vergütet, sofern diese zuvor vom Kunden angeordnete Leistun- genAG angeordnet sind. 3.3.) Zu den allgemeinen Nebenleistungen gehören insbesondere: o Gebühren und Auslagen. o Gestellung von Fachpersonal für Einweisung, Baukontrolle, Abnahme, Material- annahme/-rückgabe, Entsorgungsleistung, Gefahrgutbeförderung. o Gestellung der für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge, Fahrzeuge, Geräte, Zusatz- und Betriebsstoffe, Abdeckungsmaterialien und sonstigen Hilfsmitteln. o Einrichten, Unterhalten und Räumen der Baustelle sowie Säubern der Baustelle nach Abschluss der Arbeiten. o Die Beschaffung, Unterhaltung und Vorhaltung der Baustrom- und Bauwasser- versorgungsanlage ist Sache des AN. o Einrichten und Unterhalten eines Baustellenlagers zur Zwischenlagerung von Ma- terialien, Werkzeugen, Maschinen und Gerät. Die dafür notwendigen Flächen be- schafft der AN, sofern der AG sie nicht zur Verfügung stellt. o Flächen und Wege, die vom AN in Anspruch genommen wurden, sind entspre- chend dem ursprünglichen Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemäß herzurichten. o Die Materialverwaltung, das Versichern des Materials gegen Feuer und Diebstahl — soweit der AN dies für erforderlich hält. o Bereitstellung zusätzlicher Kleinmaterialien wie z. X. Xxxxxxxxx, Dübel, Schellen oder Reinigungsmaterial, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenZuge der Erbringung der Montageleistungen er- forderlich sind. o Der AN ist allein verantwortlich für alle Vorkehrungen zum Schutz von im Baufeld befindlichen Ver- und Entsorgungsanlagen sowie -leitungen, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3auch wenn diese erst während der Ausführung bekannt werden. Preisangaben verstehen sich zuzüglich o Sichern der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer Baustelle durch Absperrung, Beschilderung und ab LagerBeleuchtung ent- sprechend den Vorschriften und Auflagen der Behörden inkl. Verpackungs-Lichtsignalanlagen. Ausgenommen ist die Gestellung von Sicherungsposten für DB, Trans- port-Wasser— und Schifffahrtsamt, Straßenmeisterei. Verladungs- o Unterhaltung der Baustellensicherungseinrichtungen bei Arbeitsunterbrechung. o Beseitigung / Wiedermontage von Leitpfosten, Verkehrszeichen, Fahrbahnmar- kierungen. o Gestellen und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des KundenVerwenden von ordnungsgemäßen Behältern, gefahrgutrechtlich zugelassenen bzw. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenverkehrsrechtlich zulässigen Verpackungen/Behältnissen für die Bereitstellung/ Entsorgung von Abfällen bzw. demontiertem Material. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir .) Nebenleistungen werden nicht gesondert hiermit beauftragtvergütet, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- tensofern nichts Anderes mit dem AG vereinbart wird. 3.5.) Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besonderen Auftrag ausgeführt werden. Wir Sie sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten arbeitstäglich zu rapportieren und durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sindden AG innerhalb einer Woche gegen- zuzeichnen. Die Anpas- sung endgültige Anerkennung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich bei der Rechnungsprüfung durch den AG. Für Aufsichtspersonal wird bei Stundenlohnarbeiten keine Vergütung gewährt. Bei Stundenlohnarbeiten wird nur die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt tatsächliche Arbeitszeit auf der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befindenBaustelle vergü- tet. Eine Vergütung für An- und Abfahrt entfällt. 3.6.) Nachtragsangebote für etwa im Angebot nicht enthaltene Leistungen sind unauf- gefordert einzureichen. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung Die Auftragsbestätigung ist vor der EntgelteAusführung der Arbeiten abzuwarten. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurdeFür die Nachtragsangebote gelten alle Bedingungen des Hauptauftrages. Die Preisbildung ist auf Verlangen nachzuweisen. 3.7.) Unvorhergesehene Erschwernisse sind vom AG unter Mitwirkung des AN unter Angabe der Erschwernisgründe und Aufwendungen zu protokollieren. Kosten für Fahrt-Die Vergütung erfolgt aufgrund des angemessenen Mehraufwandes, Tag- über den der AN gemäß schrift- licher Nachtragsbestellung schriftlich Rechnung zu legen hat, es sei denn, ein Pau- schalpreis war vereinbart. 3.8.) Wird während der Durchführung der Arbeiten festgestellt, dass eine Überschrei- tung des ursprünglich festgelegten Umfanges der Maßnahmen zu erwarten ist, so ist der AG hiervon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnetdessen Zustimmung vor Ausfüh- rung der Arbeiten einzuholen. Wegzeiten gelten als ArbeitszeitWerden Mehrarbeiten ohne Genehmigung des AG aus- geführt, so entfällt hierfür die Vergütung. 3.9.) Nachforderungen jeglicher anderen Art sind ausgeschlossen.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Lieferungen Und Leistungen

Preise. 3.1Der Subunternehmer übernimmt die einzelnen Aufträge zu einem pro Auftrag unter den Parteien schriftlich vereinbarten Preis (inkl. Preisangaben Mehrwertsteuer). In die- sem Preis sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis inbegri en: a: Die Kosten des Transportes des Subunternehmers und seinen Mitarbeitern zum Arbeitsplatz, ihre V b: Das Abladen und Vertragen der Werkteile (Möbel, Apparate, Arbeitsplatten, Rückwände, etc.) zu verstehenden Montagestellen. 3.2c: Das fachgerechte Montieren der Werkteile nach den Vorgaben der Orea AG (Pläne etc.). Für vom Kunden angeordnete Leistun- genden Einbau der Apparate sind zusätzlich die Vorschriften der betre enden Hersteller massgebend und zu beachten. d: Fertigstellungsarbeiten wie Reinigen der Küche, Arbeitsplatte, etc. und – vor dem Verlassen der Baustelle – die Entsorgung des verursachten Bauschutts, der Abschnitte und Verpackungsmaterials. e: Für die Entsorgungskosten sind auf dem Montageauftrag separate Pauschalen vereinbart. f: Kleinere Mehrarbeiten, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgeltmit der Montage in sachlichem Zusammenhang stehen und deren Übernahme ohne besondere Entschädigung zumutbar sind. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-g: Wenn die Abnahme nicht durch die Orea AG erfolgt, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenwird auf dem Montageauftrag eine separate Pauschale vereinbart. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Subcontractor Agreement

Preise. 3.1. Die Preise des Angebots gelten nur bei Bestellung des gesamten angebotenen Leistungsumfanges. 3.2. Basis der Lohn und Materialpreise ist das Angebotsdatum. HERZOG Xxxxx & Klima behält sich Preisänderungen infolge von Anpassungen der Lohn und Materialpreise vor. 3.3. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenverstehen sollte dies nicht explizit angeführt sein. 3.23.4. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genDie Verrechnung nach Aufmaß erfolgt abschnittsweise, die maximale Dauer zwischen den Abschnitten beträgt 30 Tage. Beteiligt sich der Kunde nicht am Aufmaß, erkennt er damit das Aufmaß an. Der Termin für das Aufmaß wird mit höchstens 7 Tagen Vorlauf vereinbart. 3.5. Beauftragte, im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes EntgeltAngebot jedoch nicht enthaltene Arbeiten werden nach Aufwand abgerechnet. 3.33.6. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.43.7. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung Entsorgung von Altmaterial (insb. Kältemittel, Öle oder sonstige Substanzen sowie Anlagen und Geräten bzw. Teile davon, etc.) hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen Ausmaß zu vergü- tenvergüten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.73.8. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Diese werden, wenn nicht anders vereinbart, als Anfahrtspauschale verrechnet.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise. 3.1(1) Mit den Einheits- oder Pauschalpreisen sind sämtliche Leistungen gemäß Beschreibung der jeweili- gen Leistungspositionen sowie Nebenleistungen, die auch ohne Erwähnung in der Leistungsbeschrei- bung zum üblichen Leistungsinhalt gehören, abgegolten. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenDies gilt auch für die unter Arbeitsausfüh- rung genannten Punkte. 3.2(2) Die Preise gelten für die vollständige Ausführung der Arbeiten einschl. Für aller Lohn- und Nebenkosten, wie Auslösungen, Schmutz- und Höhenzulagen, Gefahren- und Wochengeldzulage, Trennungs- und Fahrgelder, Schlechtwetterentschädigung, sowie sonstiger vergleichbarer Kosten. Zuschläge für Über-, Sonntags-, Feiertags-, und Nachstunden werden gesondert vergütet, sofern die- se zuvor vom Kunden angeordnete Leistun- genAG angeordnet sind. (3) Zu den allgemeinen Nebenleistungen gehören insbesondere: o Gebühren und Auslagen. o Gestellung von Fachpersonal für Einweisung, Baukontrolle, Abnahme, Materialannahme/- rückgabe, Entsorgungsleistung, Gefahrgutbeförderung. o Gestellung der für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge, Fahrzeuge, Geräte, Zusatz- und Be- triebsstoffe, Abdeckungsmaterialien und sonstigen Hilfsmitteln. o Einrichten, Unterhalten und Räumen der Baustelle sowie Säubern der Baustelle nach Abschluss der Arbeiten. o Die Beschaffung, Unterhaltung und Vorhaltung der Baustrom- und Bauwasserversorgungsanla- ge ist Sache des AN. o Einrichten und Unterhalten eines Baustellenlagers zur Zwischenlagerung von Materialien, Werk- zeugen, Maschinen und Gerät. Die dafür notwendigen Flächen beschafft der AN, sofern der AG sie nicht zur Verfügung stellt. o Flächen und Wege, die vom AN in Anspruch genommen wurden, sind entsprechend dem ur- sprünglichen Zustand unter Wahrung der landschaftspflegerischen Belange ordnungsgemäß herzurichten. o Die Materialverwaltung, das Versichern des Materials gegen Feuer und Diebstahl — soweit der AN dies für erforderlich hält. o Bereitstellung zusätzlicher Kleinmaterialien wie z. X. Xxxxxxxxx, Dübel, Schellen oder Reini- gungsmaterial, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenZuge der Erbringung der Montageleistungen erforderlich sind. o Der AN ist allein verantwortlich für alle Vorkehrungen zum Schutz von im Baufeld befindlichen Ver- und Entsorgungsanlagen sowie -leitungen, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgeltauch wenn diese erst während der Ausführung bekannt werden. o Sichern der Baustelle durch Absperrung, Beschilderung und Beleuchtung entsprechend den Vorschriften und Auflagen der Behörden inkl. Lichtsignalanlagen. Ausgenommen ist die Gestel- lung von Sicherungsposten für DB, Wasser— und Schifffahrtsamt, Straßenmeisterei. o Unterhaltung der Baustellensicherungseinrichtungen bei Arbeitsunterbrechung. o Beseitigung / Wiedermontage von Leitpfosten, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen. o Erbringen von Entsorgungsleistungen einschl. ggf. anfallender Deponiegebühren für alle Aus- hubmassen und Abfälle (einschließlich Verpackungsmaterialien), die durch die Tätigkeit des AN anfallen. Ausgenommen hiervon ist die Entsorgung von kontaminiertem bzw. teerhaltigem Aus- hub- bzw. Aufbruchmaterial. o Gestellen und Verwenden von ordnungsgemäßen Behältern, gefahrgutrechtlich zugelassenen bzw. verkehrsrechtlich zulässigen Verpackungen/Behältnissen für die Bereitstellung/ Entsorgung von Abfällen bzw. demontiertem Material. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-(4) Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmensofern nichts anderes mit dem AG vereinbart wird. 3.4(5) Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besonderen Auftrag ausgeführt werden. Sie sind arbeitstäglich zu rapportieren und durch den AG innerhalb einer Woche gegenzuzeichnen. Die fach- endgültige Anerken- nung erfolgt bei der Rechnungsprüfung durch den AG. Für Aufsichtspersonal wird bei Stundenlohnar- beiten keine Vergütung gewährt. Bei Stundenlohnarbeiten wird nur die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle vergütet. Eine Vergütung für An- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat Abfahrt entfällt. (6) Nachtragsangebote für etwa im Angebot nicht enthaltene Leistungen sind unaufgefordert einzu- reichen. Die Auftragsbestätigung ist vor der Kunde Ausführung der Arbeiten abzuwarten. Für die Nach- tragsangebote gelten alle Bedingungen des Hauptauftrages. Die Preisbildung ist auf Verlangen nach- zuweisen. (7) Unvorhergesehene Erschwernisse sind vom AG unter Mitwirkung des AN unter Angabe der Er- schwernisgründe und Aufwendungen zu veranlassenprotokollieren. Die Vergütung erfolgt aufgrund des angemes- senen Mehraufwandes, über den der AN gemäß schriftlicher Nachtragsbestellung schriftlich Rech- nung zu legen hat, es sei denn, ein Pauschalpreis war vereinbart. (8) Wird während der Durchführung der Arbeiten festgestellt, dass eine Überschreitung des ursprünglich festgelegten Umfanges der Maßnahmen zu erwarten ist, so ist der AG hiervon rechtzeitig in Kenntnis zu setzen und dessen Zustimmung vor Ausführung der Arbeiten einzuholen. Werden wir gesondert hiermit beauftragtMehrarbeiten ohne Genehmigung des AG ausgeführt, ist dies vom Kunden zusätzlich im so entfällt hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- tendie Vergütung. 3.5. Wir (9) Nachforderungen jeglicher anderer Art sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befindenausgeschlossen. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Einkaufs– Und Vertragsbedingungen Für Bauleistungen

Preise. 3.11. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenAlle Preise der Mugele Technik GmbH verstehen sich, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt, ab Lager, zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3.22. Beim Versendungskauf trägt der Besteller die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer vom Besteller gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Besteller. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt die Mugele Technik GmbH nicht zurück, sie werden Eigentum des Bestellers. Ausgenommen sind Paletten. 3. Sofern die Mugele Technik GmbH, ohne dass ein gesetzlicher Anspruch des Bestellers besteht, ausgelieferte Ware wieder zurücknimmt, berechnet die Mugele Technik GmbH für den dadurch zusätzlich entstehenden Aufwand einer Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20% des Warenwertes (vereinbarter Bruttokaufpreis) der einzulagernden Ware, zumindest jedoch 15,00 €. 4. Für vom Kunden angeordnete Leistun- gen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes EntgeltKleinaufträge bis zu einem Warenwert von 150,00 € wird ein Mindermengenzuschlag erhoben. 3.35. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Soweit nichts anderes vereinbart, ist der vereinbarte Kaufpreis innerhalb von 20 Kalendertagen ab Rechnungsstellung fällig und zu bezahlen. Bei Verträgen mit Warenwert von mehr als 5.000,00 € ist die Mugele Technik GmbH jedoch berechtigt eine Anzahlung in Höhe von 30% des Kaufpreises zu verlangen. Die Anzahlung ist fällig und zu bezahlen innerhalb von 20 Kalendertagen ab Rechnungsstellung. 6. Als Tag des Zahlungseinganges gilt bei allen Zahlungsmitteln der Tag, an dem die Mugele Technik GmbH über den vom Besteller geschuldeten Betrag verfügen kann. 7. Mit Ablauf der oben gesetzten Zahlungsfrist kommt der Besteller automatisch in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzuges zum jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab LagerVerzugszinssatz zu verzinsen. Verpackungs-, Trans- port-Die Mugele Technik GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenGegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von der Mugele Technik GmbH auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 3.48. Die fach- Wenn zwischen Vertragsschluss und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat vereinbarten Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen, ist die Mugele Technik GmbH berechtigt, die Preise bei Kostensteigerung durch gestiegene Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise entsprechend dieser Steigerung angemessen zu erhöhen. 9. Dem Besteller stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Bestellers unberührt. 10. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass der Anspruch der Mugele Technik GmbH auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird (z.B. Insolvenzverfahren), so ist die Mugele Technik GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und, ggf. nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Verträgen über die Lieferung kundenspezifischer Produkte können wir sofort zurücktreten. Im Falle der gefährdeten Leistungsfähigkeit sind wir außerdem berechtigt, entgegenstehender Vereinbarungen zu Zahlungsbedingungen Vorauszahlungen zu verlangen. Bestehen aus der Geschäftsbeziehung offene Zahlungsansprüche, so können wir weitere Warenlieferungen verweigern, bis der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- tendie fällige Zahlung geleistet hat. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise. 3.11. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenDie Preise verstehen sich xxxx Xxxxx, zuzüglich der gesetz- lichen Mehrwertsteuer ab Werk Herbrechtingen/ Bolheim. Andere Preisstellungen müssen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung oder bei Vertragsabschluß vereinbart werden. 3.22. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genEs gelten die mit Auftragsbestätigung oder Vertragsabschluß individuell getroffenen Zahlungsbedingungenen. Sind keine Vereinbarungen getroffen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgeltgilt "Zahlung per Vorkasse". 3.33. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-Bei Annahme von nicht baren Zahlungsmitteln, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen die Spesen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenBestellers. 3.44. Die fach- Im Falle eines Zahlungsverzuges ist Zeller berechtigt, alle noch offen stehenden Forderungen sofort fällig zu erklären, auch dann, wenn andere Zahlungsziele vereinbart worden sind. 5. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstel- lung der Kunde Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist Zeller berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu veranlassenerhöhen. 6. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich Erhöhungen des Umsatzsteuersatzes berechtigen den Auf- tragnehmer zur entsprechenden Preisanpassung;. 7. Sämtliche Nebenarbeiten sind im hierfür vereinbarten AusmaßAngebot nicht enthalten, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem AusmaßFalls sie vom Auftragnehmer ausgeführt werden, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befindensind sie gesondert zu vergüten. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise. 3.14.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- gen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3. Preisangaben Preise verstehen sich freibleibend, ab Lager bzw. Werk, ausschließlich Verpackung, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer Umsatzsteuer. 4.2. Soweit Waren nach Absprache von einer anderen lizenzierten Produktionsstätte versandt werden, gelten die Preise ab Lager bzw. Werk von der entsprechenden Produktionsstätte. 4.3. Haben wir die Projektierung, Montage, Inbetriebnahme, Softwareschulung und ab LagerTechnologieschulung übernommen und ist soweit nichts anderes vereinbart, trägt der Besteller neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten wie Reise-, Fahrt- und Aufenthaltskosten, Auslösungen, Transport- und Verpackungskosten, Versicherungen, Zoll-, Bank und Avalgebühren sowie sonstige Gebühren und Kosten. 4.4. Verpackungs-Dienstleistungen werden laut gültigem Preis- und Leistungsverzeichnis von MicroStep Europa® berechnet. 4.5. Die Xxxx des Beförderungsmittels und der Unterbringung ist uns freigestellt. Es werden Reisekosten bei Bahn und Schiff in erster Klasse sowie bei Flugreisen in der Economy Klasse berechnet. 4.6. Bei Bestellungen, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kundenderen Nettowert ohne Umsatzsteuer unter 100 Euro liegt, wird ein pauschaler Bearbeitungszuschlag von 10 Euro berechnet. 4.7. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtetbehalten uns das Recht vor, Verpackung zurückzunehmenunsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Dies werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. 3.44.8. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Dokumenten. 4.9. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Kunde zu veranlassen. Werden wir Rechnungstellung in der Rechnung gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- tenausgewiesen. 3.54.10. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß Der Abzug von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befindenSkonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 3.14.1. Preisangaben Die in der Bestellung/Beauftragung angegebenen Angebotspreise sind grundsätzlich bindend und gelten für die gesamte Vertragslaufzeit, solange nicht als Pauschalpreis zu verstehenetwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Preisgleitklauseln, z.B. aufgrund Änderungen des Wechselkurs, der Rohstoffpreise, der Mindestlohnentwicklung und / oder ähnlichem, müssen schriftlich bei Vertragsschluss vereinbart werden und können im Nachhinein nicht mehr eingefordert werden. Unangekündigte, nicht abgestimmte Preiserhöhungen werden von THALIA generell verweigert. 3.24.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genSofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Vertragspartners sowie alle Nebenkosten (z. B. Versand, Verpackung, Füllmaterialien oder ähnlichem sowie Anfahrts- und Reisekosten, Nacht- und Feiertagszuschläge, EEG-Umlage) ein. Vereinbarte Preise verstehen sich frei Haus. 4.3. Buchbestellungen von Verlagen: 4.4. Mit dem Büchersammelverkehr der drei Barsortimente (Libri Booxpress, KNV Zeitfracht bzw. Umbreit) werden die Buchbestellungen von der Auslieferung des Verlags eingeholt und nach Bad Hersfeld (Libri), Erfurt (KNV Zeitfracht) bzw., Bietigheim-Bissingen (Umbreit) transportiert. Die Beischlussgebühr (Abholgebühr von Verlag/Auslieferung zum Büchersammelverkehr-Umschlagsplatz Bad Hersfeld, Erfurt bzw. Bietigheim-Bissingen) für diese Lieferungen übernimmt der Verlag. Dies versteht Thalia in der vorliegenden Vereinbarung als „frei Haus“ Lieferung. Alle weiteren Kosten des Transports oder Kosten alternativer Lieferwege trägt Thalia. 4.5. Bei Bestellungen von Handelswaren, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findendem deutschen Buchpreisbindungsgesetz unterliegen, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich gilt der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im gebundene Verkaufspreis zum Zeitpunkt der tatsächli- chen LeistungserbringungAuslieferung unter Abzug der THALIA gewährten Konditionen. Liegt zum Bestellzeitpunkt keine Konditionsvereinbarung mit THALIA vor, sofern wir uns nicht so gilt der Verkaufspreis abzüglich der Konditionen nach Verkehrsordnung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels e.V. 4.6. Alle Handelswaren müssen durch den Vertragspartner mit EAN / GTIN / Barcode ausgezeichnet geliefert werden, entstehende Mehraufwendungen für THALIA durch die eigenständige Auszeichnung der Handelsware werden dem jeweiligen Vertragspartner in Verzug befindenRechnung gestellt. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Preise. 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenDie Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager der Firma Allround Facility Services GmbH exklusive Umsatzsteuer, Verpackung, Verladung, Transport, Montage, Demontage, Rücknahme und ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für gewerbliche Zwecke im Sinne der Elektroaltgeräteverordnung. Wenn im Zusammenhang mit der Leistung (Lieferung) Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen. 3.2. Für Bei einer vom Kunden angeordnete Leistun- gen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes EntgeltGesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Auftragnehmer entsprechende Preisänderung vor. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Alle angeführten Nettopreise basieren auf den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der jeweils geltenden Angebotslegung. In den Nettopreisen sind sämtliche Lohn-, Material- und Transportkosten sowie bei Pauschalaufträgen die Beistellung aller erforderlichen Maschinen und Geräte enthalten. Außerdem sind alle gesetzlichen Umsatz- steuer Leistungen sowie die im Kollektivvertrag festgelegten Erschwernis-, Gefahren- und ab LagerSchmutzzulagen, die Haftpflicht- und Unfallversicherung inbegriffen. Verpackungs-Unsere Angebote sind stets unverbindlich und unentgeltlich. Bei kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen oder sonstigen Kostensteigerungen sind wir berechtigt, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmendie Preise entsprechend der Bestätigung durch die paritätische Kommission oder einer gleichwertigen Bestätigung anzupassen. 3.4. Die fach- Bei Reparaturaufträgen werden die vom Auftragnehmer als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragtDurchführung des Auftrages zutage tritt, ist dies vom wobei es hiefür keiner besonderen Mitteilung an den Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- tenbedarf. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Der Aufwand für die Erstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen wird dem Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befindenRechnung gestellt. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung Werden Leistungen auf Wunsch des Kunden außerhalb der Entgelte. Als Ausgangsbasis normalen Arbeitszeit erbracht, so wird der Monat Überstundenzuschlag zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte es aufgrund vom Kunden zu Grunde gelegtArbeitsunterbrechungen kommen, so werden die dabei anfallenden Wartezeiten als Arbeitszeiten verrechnet. Fahrtspesen für Anfahrten mit einem KFZ, sowie andere Spesen werden nach Aufwand in dem der Vertrag abgeschlossen wurdeRechnung gestellt. 3.7. Kosten für Fahrt-Besteht ein Wartungsvertrag mit dem Auftragnehmer, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten so gelten als Arbeitszeitzusätzlich die Bestimmungen dieses Wartungsvertrages.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen4.1 Der Kunde akzeptiert die für die Herstellung des Net- zanschlusses und dessen Anschluss an das lichtwellenlei- terbasierte Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers unter Ziffer 4 des Auftragsformulars genannten Konditi- onen. 3.24.2 Kündigt der Kunde, der während des Aktionszeitraums den Glasfaseranschluss kostenfrei bestellt hat, den unter Ziffer 1.2.1 geschlossenen und erforderlichen Vertrag mit der Stadtwerke Nortorf Breitband GmbH über die Nutzung von Mehrwertdiensten vor dem Ablauf von einem Jahr seit dem Anschluss des Netzanschlusses an das lichtwellenlei- lerbasierte Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers, verpflichtet sich der Kunde, dem Netzbetreiber die für die Herstellung des Netzanschlusses und dessen Anschluss anfallenden Kosten des Netzbetreibers i. H. v. 990,- € zu erstatten. Für vom Dies gilt auch, wenn der Kunde die Kündigung des Vertrages über die Nutzung von Mehrwertdiensten durch den Telekommunikationsanbieter vor dem Ablauf von einem Jahr seit dem Anschluss des Netzanschlusses zu vertreten hat, insbesondere aufgrund von Zahlungs- verzug. Kündigt der Kunde wegen Umzug, kann der Nach- mieter oder neue Eigentümer innerhalb von drei Monaten in den Vertrag über die Nutzung von Mehrwertdiensten zwischen dem Kunden angeordnete Leistun- genund dem Netzbetreiber eintreten, die im ursprünglichen Auftrag damit keine Deckung findenKostenerstattung fällig wird. Etwaige sonstige dem Netzbetreiber zustehende Ansprüche, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgeltinsbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich 4.3 Ohne Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Mehrwertdiensten zwischen dem Kunden und der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat Stadt- werke Nortorf Breitband GmbH muss der Kunde zu veranlassenfür die Herstellung des Netzanschlusses die anfallenden Kosten i. H.v. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten990,- € tragen. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Liefer Und Leistungsbedingungen Für Glasfaseranschlüsse

Preise. 3.1Alle in Angeboten und Verträgen angeführten Preise sind Nettopreise, hinzu kommen die jeweils geltenden Mehrwertsteuersätze. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genxxxxxxxxxxx.xx creative online Systems GmbH behält sich das Recht vor, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenPreise nach vorheriger Verständigung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3beginnend mit dem nächstfolgenden Monatsersten zu ändern. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial In diesem Fall hat der Kunde zu veranlassendas Recht, den Vertrag zum Stichtag der beabsichtigten Änderung mit eingeschriebenem Brief unter Einhaltung der einmonatigen Frist vorzeitig aufzulösen. Werden wir gesondert hiermit beauftragtWird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht gelten für das Vertragsverhältnis ab dem Stichtag die geänderten Bedingungen. Der Kunde erklärt sich jedoch einverstanden, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtetdass das Unternehmen xxxxxxxxxxx.xx creative online Systems GmbH jederzeit Erhöhungen aller Preise dieses Vertragsverhältnisses höchstens um die Indexsteigerung vornehmen kann, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sensich aus der vom österreichischen statistischen Zentralamt veröffentlichten Indexziffer des Lebenshaltungskostenindexes Basis 1976 = 100 seit der zuletzt von xxxxxxxxxxx.xx creative online Systems GmbH allgemein durchgeführten Preiserhöhung ergibt. Eine Preiserhöhung ist ab 2% Preissteigerung seit der letzten Preisänderung möglich. Es wird kfm. gerundet auf volle 50 € Cent Intervalle. Einer Vorankündigung durch xxxxxxxxxxx.xx creative online Systems GmbH bedarf es in diesem Fall nicht. Wird der Lebenshaltungskostenindex Basis 1976=100 nicht mehr veröffentlicht, wenn Änderungen im Ausmaß so tritt der von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befindenösterreichischem statistischem Zentralamt publizierte Nachfolgeindex an dessen Stelle. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: It Service Agreement

Preise. 3.116.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenDie EWS stellt Rechnung für den Anschluss an das Kommunikationsnetz (Verteilnetz), für die Netznutzung, für den Bezug von Kommunikationssignalen und Diensten und für Kontrollen sowie für Bearbeitungsgebühren für administrative Aufwendungen, die Behandlung von Bewilligungsgesuchen und dergleichen. 3.216.2. Die Höhe der Preise und deren Bemessungsgrundlage werden durch die EWS festgelegt. 16.3. Die vom Kunden zu bezahlenden Preise richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste für die entsprechenden Dienst- leistungen. Diese wird in der jeweils gültigen Fassung auf der Homepage der EWS publiziert oder auf Anfrage hin dem Kunden zugestellt. 16.4. Für vom Kunden angeordnete Leistun- gen, Aufwendungen der EWS für die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3Anschlussleitung ab der von der EWS bestimmten Anschlussstelle bezahlt der Kunde einen pauschalen von der EWS festzulegenden Kostenbeitrag. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Bei Kabelanschlüssen sind Grab- und bauliche Anschlussarbeiten nach Anweisung der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und EWS auszuführen. Die entsprechenden Kosten gehen ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen der Netzanschlussstelle zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.416.5. Muss der bestehende Anschluss auf Veranlassung der EWS verlegt oder geändert werden, so übernimmt die EWS sämtliche Abänderungskosten, inklusive Grab- und Maurerarbeiten sowie Kabelschutz, jedoch ohne die Kosten für die Anpassung der Hausinstallation. 16.6. Verursacht der Kunde infolge Um- oder Neubauten auf seiner Liegenschaft die Verlegung, Abänderung oder den Ersatz seines bestehenden Anschlusses, so hat er die daraus entstehenden Kosten nach Aufwand vollumfänglich zu tragen. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung dadurch notwendige Verlegung von Altmaterial hat Anschlüssen Dritter geht zu Lasten der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- tenEWS. 3.516.7. Wir sind aus eigenem berechtigtWird eine bestehende Liegenschaft vollständig abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt, so wird ein Kostenbeitrag wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sindNeuanschlüsse erhoben. Die Anpas- sung erfolgt Demontagekosten des alten Anschlusses gehen in dem Ausmaßdiesem Fall zu Lasten der EWS. 16.8. Will ein Eigentümer, Mieter oder Pächter in dem sich einem Mehrfamilienhaus die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen LeistungserbringungKommunikationsdienstleistungen nicht nutzen, so kann die EWS auf die Rechnungstellung verzichten, sofern wir uns nicht in Verzug befindendie Hausinstallation das Plombieren des Kommunikationsanschlusses erlaubt. Die Meldung an die EWS hat durch den Eigentümer oder die beauftragte Liegenschaftsverwaltung zu erfolgen. 3.616.9. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen Ist ein Anschluss nicht plombiert, so wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung Rechnung gestellt, gleichgültig, ob der Entgelte. Als Ausgangsbasis Anschluss benutzt wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurdeoder nicht. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Telekommunikation

Preise. 3.1Alle vorher erschienenen Preisliste . Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 3.2n Die Mietdauer Anschlusses haftet der Mieter auch dann, wenn der Schaden beimAufbau der wird nach Einsatztagen berechnet. Für vom Kunden angeordnete Leistun- gen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4Angefangene Tage zählen voll. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sindMindestmietdauer beträgt einen Tag. Die Anpas- sung erfolgt Mietdauer beginnt - wenn nicht anders vereinbart - wenn die Ware unser Lager verlässt, und endet bei der tatsächlichen Rückgabe in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7erem Lager. Kosten für Fahrt-etwaige Transporte, Tag- und Nächti- gungsgelder Auf- / Abbauarbeiten, sowie Bedienpersonal werden gesondert verrechnetberechnet, soweit nicht anders im Mietvertrag vereinbart. Wegzeiten gelten als ArbeitszeitGeräte durch Personal der Firma Orange Veranstaltungstechnik getätigt wird, und ein fehlerhafter Stromanschluss (Anschlusskabel / Unterverteilung / Steckdose) vorgegeben wird. Sollten dem Mieter oder Dritten durch etwaige Störungen oder durch den Ausfall der gemieteten Gegenstände bzw. Geräteschäden entstehen, so übernimmt der Vermieter ausdrücklich keine Haftung. Eine Ausfuhr der Geräte ins Ausland darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erfolgen. Bei Der Mieter hat sich auf Verlangen des Vermieters durch einen gültigen Lichtbildausweis zu legitimieren. Auf Verlangen des Vermieters ist ggf. für Leihgegenstände bei Übergabe der Geräte eine Kaution zu hinterlegen. Die Miete ist - soweit nicht anders vereinbart - grund- sätzlich bei Abholung der Gegenstände in voller Höhe zu bezahlen. Die Vermietung ge- schieht ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung und Unterschrift des Mieters. Die Ware ist bei Empfang durch den Mieter zu kontrollieren. Mängel und Beschädigungen sind sofort zu melden. Spätere Reklamationen und Reklamationen nach Einsatz der Geräte sind grundsätzlich nichtig. Nach der Rückgabe der Leihgegenstände werden diese durch den Vermieter einer Sichtkontrolle unterzogen. Techn. Funktionsfähigkeit kann vom Vermie- ter umständehalber auch im Nachhinein überprüft werden. Die Kontrolle des Vermieters ist bindend. Sind die Leihgegenstände nicht rechtzeitig zum Retourtermin in unserem La- ger, bzw. transportbereit, werden für jeden angebrochenen Tag nachträglich Mieten be- rechnet, ohne dass sich die Mietdauer verlängert. Extra entstandene Kosten (z.B. zweima- liges Anfahren) werden separat in Rechnung gestellt. Der Mieter trägt weiterhin sämtliche Folgekosten, die bei einer verspäteten Rückgabe entstehen. Die Geräte müssen im Liefer- zustand zurückgegeben werden. Veränderungen jeglicher Art sind ausdrücklich verboten. Die Kosten für die Wiederherstellung des Lieferzustandes, auch bei Verunreinigungen, trägt der Mieter. Eine Untervermietung der Geräte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zu- stimmung des Vermieters. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter die jederzeitige Überprü- fung der Geräte.

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Samples: Rental Agreement

Preise. 3.11. Preisangaben sind grundsätzlich Sind gesonderte Preise nicht als Pauschalpreis schriftlich vereinbart, so gilt die der Firma Xxxxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Anlieferung gültige Preisliste. Unsere Preise gelten ab Werk zzgl. der zu verstehendiesem Zeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausschließlich der Verpackung. Bei Lieferung per Bahn (Waggons, etc. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- gen, ) gehen die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer Anschlussgebühren und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen weitere damit verbundene Kosten stets zu Lasten des KundenAuftraggebers. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtetSofern von Firma Xxxxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG Franko-Preise bzw. Preise frei Baustelle angegeben sind, Verpackung zurückzunehmenwerden Transportkostenerhöhungen oder –ermäßigungen zu Lasten bzw. zu Gunsten der Auftraggeber verrechnet, wenn solche während der Dauer der Lieferung eintreten. Die Frei Empfangsstation abgeschlossenen Lieferungen erfolgen unfrankiert. Die Bahnfracht wird von der Firma Xxxxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG an dem Rechnungsbetrag gekürzt. Der Käufer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug. 3.42. Die fach- Vereinbarte Asphaltmischgutpreise gelten nur so lange, als die in unseren Gestehungskosten enthaltenen Fremdkosten für Bindemittel und umweltgerechte Entsor- gung Heizöl sich nicht mehr als um 10 % infolge Preiserhöhungen unserer Zulieferanten erhöhen. Sollte die Firma Xxxxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG aufgrund eines erhöhten Bedarfs der Natursteinbranche an Bindemittel keine Lieferungen an die Asphaltmischanlagen bekommen, so entbindet dies die Firma Xxxxxxxx Xxxxxx GmbH & Co. KG von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- tenallen Lieferpflichten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: General Terms and Conditions

Preise. 3.1Die Umsatzsteuer wird in jeweils gültiger Höhe zusätzlich berechnet. Preisangaben Der Mindestbestellwert pro Bestellung beträgt 100 Euro. Lieferungen mit einem niedrigeren Bestellwert werden zu diesem Preis abgerechnet. Fallen Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung an, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Ablichtungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen enthaltenen Angaben über Leistungen, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden. Die zu einem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Gewichts‐ und Maßangaben von Verpackungen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sonderanfertigungen: Bei Muster‐ und Sonderanfertigungen außerhalb des jeweils gültigen Liefersortiments gelten angemessene Mehr‐ oder Mindermengen als vereinbart. Prices: Value added tax will be charged additionally in the respectively valid amount. The minimum price per order amounts to 100 Euro. Deliveries at a lower order value are invoiced at this price. If extra cost coming up for packaging, transportation and insurance, it will be charged separately. The information contained in catalogs, brochures, newsletters, advertisements, photographs and commendations comparable public informa ion on performance, dimensions, weights, prices, and the like are not binding unless they are explicitly part of the contract. The one belonging to offer such as illustrations, packaging dimensions are approximate only, unless they are expressly designated as binding. Customized products: In case of production of samples or goods according to customer specifications not included in the normal delivery assortment, reasonably reduced or increased quantities are considered as agreed upon. Lieferzeiten sind bis zur Auftragsbestätigung unverbindlich ‐ zwischenzeitlicher Verkauf Vorbehalten ‐ und rechnen ab Eingang der Bestellung, bzw. frühestens ab endgültiger Einigung über die Auftragsausführung und der Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Sind Lieferzeiten in Tagen angegeben, zählen nur die üblichen Arbeitstage. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt wesentlicher unvorhergesehener Vorgänge bei der Herstellung und sonstiger Hindernisse wie höhere Gewalt, Transportverzögerungen, Betriebsstörungen oder Arbeitskämpfe in eigenen Werken oder Werken von Zulieferanten. Ist dem Besteller wegen einer von uns verschuldeten Verzögerung ein Schaden erwachsen, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im ganzen aber höchstens 5 % vom Werte desjenigen Teils der Lieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig geliefert wird oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Verpackungen: Unsere Produkte werden nach Kundenwunsch sowohl in Einweg‐ wie in Mehrwegbehältern geliefert, beide entsprechend der Verpackungsverordnung. Einwegverpackungen wie Holzkisten, Kartons usw. werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Mehrweg‐ und Gitterboxpaletten, Paletten mit Aufsetzrahmen und Deckel, Behälter und Kassetten bleiben unser Eigentum und sind ohne Kosten für uns unverzüglich an die Lieferstelle zurückzusenden. Times of delivery remain without obligation until acknowledgement of the order – subject to prior sale – and are calculated from the date of receipt of the order or respectively, at the Packaging: Our products will be packed according to customer request either in single packaging or in multiple packaging, both in accordance with our packaging standards. Versand: Die Xxxx der Versandart bleibt der Lieferstelle überlassen, Teillieferungen sind zulässig. Zahlungen werden 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig, falls nicht vor der Bestellung andere Konditionen schriftlich festgelegt wurden und sind grundsätzlich in Euro zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu leisten. Eine Zahlung durch Scheck oder Wechsel wird vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nicht als Pauschalpreis zu verstehenakzeptiert. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- gen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Terms of Delivery and Payment

Preise. 3.11. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu Es gelten die von der Randack GmbH schriftlich bestätigten Preise, die sich netto ab Werk oder ab Lager zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Umsatz- steuer verstehen. Zudem trägt der Kun- de anfallende Kos- ten/Gebühren/Abgaben für Fracht, Steuern oder Transport incl. solcher für Akkreditive oder andere zur Vertragser- füllung erforderliche Dokumente sowie Verpackung. Die Verpackung ist fracht- frei an die Randack GmbH zurückzu- senden, ausgenommen Einwegverpa- ckungen. 3.22. Die Einräumung von Skonto bedarf vorheriger schriftlicher Vereinbarung. 3. Die Randack GmbH behält sich das Recht zur Anhebung der vereinbarten Preise vor, wenn vom Datum der Auf- tragsbestätigung bis zur Ausführung der Lieferung aufgrund der allgemeinen, außerhalb der Kontrolle der Randack GmbH stehenden wesentlichen Preis- entwicklungen oder aufgrund der Preis- änderung bei Lieferanten dies notwen- dig wird (z.B. Anti-Dumping, Wechsel- kursschwankungen, Währungsregula- rien, Anstieg von Materi- al/Herstellungskosten). 4. Für vom Kunden angeordnete Leistun- gen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes EntgeltBerechnung des Preises ist die beim Lieferwerk/Lager festgestellte Stückzahl sowie Gewicht der geeichten Waagen der Randack GmbH oder sons- tige branchenübliche Berechnung maß- gebend. 3.35. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Der Preis wird in € festgesetzt und ist in dieser Währung an die Randack GmbH zu bezahlen, falls nicht entgegenstehen- des mit der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab LagerRandack GmbH vereinbart wird. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenAnsonsten behalten die Verträge ihre Gültigkeit. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise. 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis Pau- schalpreis zu verstehen. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genLeistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemessenes angemes- senes Entgelt. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-Transport-. Verladungs- und Versandkosten Versandkos- ten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung Entsorgung von Altmaterial Alt- material hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert ge- sondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung Entgeltsverein- barung angemessen zu vergü- tenvergüten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag An- trag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- senanzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 5% hinsichtlich hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch GesetzGe- setz, Verord- nungVerordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger notwendi- ger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten Beschaffungskosten der zur Verwendung Ver- wendung gelangenden Mate- rialien Materialien aufgrund von Empfehlungen Empfeh- lungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für RohstoffeRohstof- fe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt Zeit- punkt der tatsächli- chen tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis Ausgangsba- sis wird der Monat zu Grunde zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als ArbeitszeitAr- beitszeit.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Agb)

Preise. 3.11. Preisangaben Die Preise sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- gen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3. Preisangaben freibleibend und verstehen sich zuzüglich ex works (ab Werk / Lager unseres Unternehmens) ausschließlich Verpackung. Die Verpackung wird von uns zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Porto, Fracht, sonstige Versandspesen, Versicherung, Zoll sowie die Kosten etwaiger Rücksendungen der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung Waren oder des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des KundenKäufers. Wir sind 2. Bei Bestellung akzeptieren wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenAufträge ab einem Mindestauftragswert von € 50,00. Bei Bestellungen mit einem Gesamtwert von weniger als € 100,00 wird eine Aufwands- und Bearbeitungspauschale in Höhe von € 50,00 berechnet. 3.43. Für Warenwerte unter € 50 können grundsätzlich keine Gutschriften erteilt werden, da die Bearbeitungskosten den Warenwert überschreiten. 4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, gesetzliche Mehrwertsteuer ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befindenunseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Maßgeblich für Skonto – Gewährung ist der rechtzeitige Zahlungseingang gemäß Vereinbarung. III. Cenas 1. Norādītās cenas ir bez saistībām un nozīmē EXW (no mūsu uzņēmuma rūpnīcas / noliktavas) bez iepakojuma. Par iepakojumu tiek iekasēta pašizmaksas cena, un iepakojumu atpakaļ atdot nevar. Par pasta pakalpojumiem, kravas pārvadāšanu, citiem nosūtīšanas izdevumiem, apdrošināšanu, muitu, kā arī izmaksas par iespējamo preču atgriešanu vai iepakojuma materiāliem maksā pircējs. 2. Mēs pieņemam tikai pasūtījumus, kuru minimālā vērtība ir 50,00 €. Par pasūtījumiem, kuru kopējā vērtība ir mazāka par 100,00 €, mēs iekasējam maksu par pakalpojumu un apstrādi 50,00 € apmērā. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise. 3.11. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenDie Preise gelten stets ab Sitz des Betriebes, zzgl. gesetzliche MWST, Porto, Verpackung, Fracht, Versicherung und Zoll. 3.22. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genSämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR Factoring GmbH, Hauptstraße 131-137, 65760 Eschborn, zu leisten, an die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenwir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR Factoring GmbH übertragen. Befindet sich der Käufer/Besteller uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kundenso werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtetberechtigt, Verpackung zurückzunehmendie Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Zur Erfüllung unseres Factoring-Vertrages (Abtretung unserer Forderungen und Übergabe des Debitorenmanagements) werden wir folgende Daten an das Finanzdienstleistungsinstitut VR Factoring GmbH weiterleiten: Namen und Anschrift unserer Debitoren Daten unserer Forderungen gegenüber unseren Debitoren (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum) ggf. Namen von Ansprechpartnern und Kontaktdaten unserer Debitoren (Telefonnummer, E-Mail- Adresse) in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung Die VR Factoring GmbH wird die Firmendaten der Debitoren an Auskunftdateien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftragsverarbeiter (IT-Datenverarbeitung, Druckdienstleister etc.). Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der nachfolgenden „Aufklärung Datenschutz" der VR Factoring GmbH, die Sie auch online unter xxxxx://xxx.xx- xxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx einsehen und herunterladen können. 3.43. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Leistung und Rechnungsstellung ohne Abzug fällig und zahlbar. 4. Reparierte Gegenstände werden nur gegen Barzahlung ausgehändigt. 5. Zahlungseingänge werden zunächst auf evtl. Vorforderungen, dann auf Verzugskosten und - zinsen, Leistungen und letztlich Lieferungen verrechnet. 6. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragtGeltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaßes sei denn, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- tenes beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. 3.57. Wir sind aus eigenem Der Auftragnehmer ist berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, analog §648a BGB für die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- senvon ihm zu erbringenden Vorleistungen einschließlich dazugehöriger Nebenforderungen Sicherheit zu verlangen. 8. Skontoabzug ist zulässig, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befindener vorher schriftlich vereinbart worden ist. 3.69. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung Befindet sich der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegtKäufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, in dem der Vertrag abgeschlossen wurdeso werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 3.16.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenDie Preise der Produkte von BIOFERMENTA GmbH ergeben sich aus den jeweils aktuellen Preislisten. 3.26.2. Für vom Die Preise beinhalten nicht die Kosten für die Verpackung, den Transport, etwaige Bewilligungen, die Montage, Schulungen und etwaige auf Wunsch des Kunden angeordnete Leistun- genhergestellte Sonderanfertigungen. 6.3. Ebenso hat der Auftraggeber alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und dergleichen zu tragen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes EntgeltZusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden. 3.36.4. Preisangaben verstehen Bei einer Verrechnung nach Arbeitsaufwand richten sich zuzüglich die Kosten nach den jeweils gültigen Stundensätzen sowie den jeweils gültigen Sätzen für Überstunden, Reisekosten, Nächtigungskosten, Auslösen u.ä.. 6.5. Muss ein Auftrag mit besonderer Dringlichkeit ausgeführt werden, so trägt der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer Kunde die durch notwendige Überstundenleistungen und ab Lagereine beschleunigte Materialbeschaffung auflaufenden Mehrkosten. Verpackungs-Für Kleinmaterial wird ein angemessener Pauschalbetrag verrechnet. 6.6. Der Käufer ist nicht berechtigt, Trans- port-Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten oder damit aufzurechnen. 6.7. Verladungs- Sollten Angebote auf Reparaturen oder Begutachtungen verlangt werden und Versandkosten deshalb zwecks Ermittlung der Reparaturkosten eine Zerlegung des Stückes und eine Überprüfung der Einzelteile notwendig sein, so sind der BIOFERMENTA GmbH die dadurch erwachsenen Kosten einschließlich allfälliger Demontagekosten sowie Zoll Entsendungskosten unseres Personals zu vergüten, auch wenn es zu keiner Auftragserteilung kommen sollte. 6.8. Bei Überschreiten der vereinbarten Zahlungstermine ist die BIOFERMENTA GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der österreichischen Nationalbank und Versicherung mindestens € 40 Betreibungskosten zu berechnen; hierdurch werden darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche nicht beeinträchtigt. Zahlungen sind ausschließlich nur an die BIOFERMENTA GmbH direkt zu leisten. 6.9. Sämtliche Spesen (Überweisung-, Post-, Einziehungsspesen, Mahngebühren, etc.) gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenKäufers. 3.46.10. Alle Zahlungen sind, sofern nicht eine Vorauszahlung oder schriftlich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die fach- Verrechnung von Teilleistungen ist zulässig. Eine Transportversicherung erfolgt auf Verlangen des Käufers und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sinddessen Kosten. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt Ware reist daher auf Kosten und Gefahr des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befindenKäufers. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 3.11. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenDer Preis des Kaufgegenstandes versteht sich netto ab Auslieferungslager des Verkäufers zuzüglich etwaiger Überführungskosten und zuzüglich Umsatzsteuer (Kaufpreis). Vereinbarte Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet. 3.22. Für vom Kunden angeordnete Leistun- gen, die Die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenKaufvertrag genannte Gesamtsumme ist als Kaufpreis zu zahlen, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgeltwenn eine Lieferzeit bis zu 6 Monaten vereinbart ist oder innerhalb von 6 Monaten geliefert wird. Andernfalls ändert sich der Kaufpreis im gleichen Verhältnis wie sich die Preise der EvoBus Austria GmbH für Fahrzeug, Sonderausstattung und Überstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der Lieferung verändern. Erhöhungen der Preise der EvoBus Austria GmbH zwischen der schriftlichen Kaufpreismitteilung durch den Verkäufer und der Lieferung werden nicht berechnet, wenn der Käufer das Fahrzeug fristgerecht abnimmt. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Summe der Kaufpreise für Fahrzeug und Sonderausstattung und des Entgelts für die Überstellung in der Kaufpreismitteilung die Summe der für den gleichen Umfang in der Bestellung genannten Preise um mehr als 3 % – bei vereinbarter Lieferzeit von mindestens 18 Monaten um mehr als durchschnittlich 1,5 % je Vertragshalbjahr – übersteigt. Der Rücktritt hat in Textform binnen 2 Wochen seit Zugang der Kaufpreismitteilung zu erfolgen. 3.33. Preisangaben verstehen Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ändert sich zuzüglich in jedem Fall der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich Kaufpreis im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, gleichen Verhältnis wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt Preise der tatsächli- chen LeistungserbringungEvoBus Austria GmbH für Fahrzeug, sofern wir uns nicht in Verzug befindenSonderausstattung und Überstellungskosten zuzüglich Umsatzsteuer bis zum Tag der Lieferung verändern; Ziffer 2 gilt nicht. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Sales Contract

Preise. 3.12.1. Preisangaben Alle Preise sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenexkl. MwSt. 3.22.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genAlle Preise wurden auf der Grundlage der am Tage der Angebotserteilung vorliegenden Ebene für Löhne, Werkstoffspreise und anderer Kosten erteilt. 2.2.1. Wenn der Besteller die Druckhaus Nord GmbH mit der Erstellung von Skizzen, Layouts, Reinzeichnungen, Textentwürfen, Probedruck, Cromalin u.a.m. beauftragt hat, steht der Druckhaus Nord GmbH ein Recht auf Vergütung mit dem zur Zeit bei Druckhaus Nord GmbH geltenden Stundentarif zu. Erhöhungen der Kosten, Zuführung der Lieferung, der Löhne, Werkstoffpreise, öffentlicher Abgaben und anderer Kosten können jederzeit eintreten. 2.2.2. Sofern in dem Zeitraum bis zur Durchführung der Lieferung, Steigerungen der Löhne, Werkstoffpreise, öffentlichen Abgaben und anderer Kosten eintreten, ist die Druckhaus Nord GmbH berechtigt, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes EntgeltPreise um diese nachweisbaren Steigerungen zu regulieren. 2.2.3. Sofern in dem Zeitraum bis zur Durchführung der Lieferung, Senkungen der Löhne, Werkstoffpreise, der öffentlichen Abga- ben und anderer Kosten eintreten, kann der Besteller verlangen, dass die Preise um diese nachweisbaren Senkungen zu regulieren sind. 2.2.4. Preise in Fremdwährung basieren auf den am Tage der Angebotserteilung geltenden Kursen. Bei Kursänderungen behält der Lieferant sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu regulieren. 2.3. Über den Angebotspreis oder vereinbarten Preis hinaus ist die Druckhaus Nord GmbH dazu berechtigt, für folgende Leis- tungen eine Vergütung zu verlangen: 2.3.1. Anfallende Arbeiten wegen Unvollständigkeit, Nichteignung oder Mangelhaftigkeit des vom Besteller der Druckhaus Nord GmbH zur Verfügung gestellten Grundmaterials, sowie bei Korrekturen am gelieferten Material nach Einleitung der Arbeit. Falls der Preis für diese Arbeit 40 Euro netto übersteigt, informiert die Druckhaus Nord den Kunden vor Arbeitsbeginn darüber. 2.3.2. Überstunden oder andere Maßnahmen, die beim Vertragsabschluss mit dem Besteller vereinbart werden. 2.4. Alle Preise verstehen sich mit Lieferung vom Standort der Xxxxxxxxx Xxxx XxxX (Xxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx x. x. Xxxxx). Über den vereinbarten Preis hinaus, sind die Transportkosten ab diesem Standort, sowie die Transportversiche- rung vom Besteller zu tragen, siehe Punkt 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer Die Druckhaus Nord GmbH schließt die Versicherung nach Anweisung des Bestellers und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenfür ihn ab. 3.42.5. Die fach- Falls der Besteller den Wunsch hat, dass die Druckhaus Nord GmbH die geleistete Arbeit oder Eigentum aufbewahrt, welches nicht dem Lieferanten gehört, und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial die Druckhaus Nord GmbH dieses auf sich nimmt, hat der Kunde Besteller dafür eine Vergütung zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtetzahlen, die vertraglich über den vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befindenPreis hinausgeht. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise. 3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- gen, 3.1 Es gelten die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen LeistungserbringungAuftragserteilung gültigen Verrechnungssätze des Auftragnehmers sowie die jeweiligen im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Überstundenzuschläge. 25 % für jede der ersten beiden Stunden. 50 % für jede weitere, 25% für Samstage, 100 % für Sonntage und 200% für Feiertage (Basis ist der im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige jeweilige Verrechnungssatz). 3.2 Bei vereinbarten Pauschalpreisen gilt Folgendes: a.) Die dem Auftraggeber obliegenden Leistungen müssen planmäßig und rechtzeitig erbracht werden. b.) Montagearbeiten und die Erprobung müssen im normalen und ununterbrochenem Arbeitsgang ausführbar sein. c.) Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Mehrkosten zu berechnen. 3.3 Anreise- und Abreisezeit gilt als Arbeitszeit. Die Abrechnung von Kilometergeld, Übernachtungen und Spesen erfolgt nach den im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Pauschalsätzen bzw. nach tatsächlichem Aufwand. 3.4 Sonstige Kosten wie z.B. Ersatzteile, Telefon, Telefax oder Fahrten werden auf Nachweis gesondert berechnet. 3.5 Der Auftragnehmer plant die Montage nach der Wettervorhersage. Sollte unerwartet auftretender Wind, Xxxxx, Xxxxx pp. die Montage unmöglich machen, gehen die damit einhergehenden Stillstandkosten (z.B. Personal, Hilfskrane, Autokrane, Pontons, Hubinseln pp.) zu Lasten des Auftraggebers. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer – trotz Wetterrisikos – zur Montage angewiesen wird oder die Montage sich aus Gründen verschiebt, die der Auftraggeber zu vertreten hat. 3.6 Kosten für Transportgenehmigungen oder verkehrs- lenkende Maßnahmen oder sonstige Auflagen und Nebenbestimmungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder/und zum Schutz der Straßenbausubstanz werden gesondert auf Nachweis berechnet. 4.1 Die Zahlung des Montagepreises inklusive sonstiger Aufwendungen ist, sofern wir uns nicht in Verzug befindenschriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, nach der Abnahme ohne Abzug sofort fällig. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der am Tag der Rechnungslegung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. 3.64.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftraggeber für in sich abgeschlossene Teile des Werkes Abschlag- zahlungen für erbrachte vertragsmäßige Leistungen zu verlangen. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach Dies gilt auch für erforderliche Stoffe oder Bauteile, die eigens angefertigt oder angeliefert worden sind. Der Anspruch besteht nur, wenn dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegtAuftraggeber Eigentum an den Teilen des Werkes, in dem der Vertrag abgeschlossen wurdean den Stoffen oder Bauteilen übertragen oder Sicherheit hierfür geleistet wird. 3.74.3 Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und – unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen – stets nur erfüllungshalber angenommen. 4.4 Verzugszinsen werden gem. Kosten für Fahrt-§ 288, Tag- Abs. 2 BGB mit 9 % Punkten über dem Basiszinssatz berechnet. 4.5 Der Auftraggeber ermächtigt hiermit den Auftragnehmer Auskünfte über seine Kreditwürdigkeit und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnetZahlungsfähigkeit bei Kreditinstituten, Kreditversicherern pp. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiteinzuholen.

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Samples: Montagebedingungen

Preise. 3.11. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistun- gen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 3.3. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO inklusive gesetzliche Steuern und ab LagerAbgaben und ohne sonstige, eventuell anfallende öffentlich- rechtlichen Nebenabgaben. 2. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind Die Angebotspreise haben nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenungeteilter BestellungGültigkeit. 3.43. Die fach- Angebotspreise gelten drei Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser drei Monate ist die Genuss Manufaktur e.K. Events & Catering, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 10 % über dem Preis bei Vertragsschluss liegt. 4. Verzögert sich der Beginn oder Xxxxxxxx der Leistungserbringung aus Gründen, die nicht von der Genuss Manufaktur e. K. Events & Catering zu vertreten sind, so ist sie berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze der Genuss Manufaktur e.K. Events &Catering. 5. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der Genuss Manufaktur e.K. Events & Catering sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere auch für Kosten und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassenGebühren zur Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen undKonzessionen. 6. Werden wir gesondert hiermit beauftragtDienstleistungen und Besorgungen, ist dies vom Kunden zusätzlich die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im hierfür vereinbarten AusmaßRahmen der Planung und Durchführung des Vertrages ausgeführt werden, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen sind gesondert zu vergü- ten. 3.5vergüten. Wir sind aus eigenem Für insoweit verauslagte Beträge ist die Genuss Manufaktur e.K. Events & Catering berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichteteine Vorlageprovision zu berechnen. Die Genuss Manufaktur e.K. Events & Catering ist weiter berechtigt, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt Namen des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befindenAuftraggebers derartige Leistungen an Drittunternehmen zu vergeben. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Catering Agreement

Preise. 3.1. Preisangaben a. Preislisten und sonstige Angaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenfreibleibend. 3.2x. Xxxxxx nicht anders vereinbart sind alle Preisangaben ab Werk. Für Ändert sich während der Laufzeit des Vertrages die Höhe der Mehrwertsteuer, so werden die Preise an die gültigen Sätze und Bestimmungen angepasst. Preise frei Baustelle oder sonstigen Empfangsort gelten unter Zugrundelegung voller Ladung und einwandfreier Anfuhrmöglichkeiten, sowie Zufuhr innerhalb normaler Geschäftszeiten. c. Der Preis bezieht sich auf eine freistehende Betonfertiggarage bzw. Carport. Irgendwelche Wandanschlüsse zwischen Garage/Carport und vorhandener Wand oder Gebäude, Krankosten, Anschlüsse von Kanalisation, Verlegen von Stromanschlüssen, Montage von elektrischer Torantrieben, Schlüsselschalter, Codetaster, Erstellung von Fundamenten und Garagenaußenanlagen und sonstige Abdichtungsarbeiten sind im Preis nicht enthalten. x. Xxxxxxxxx sich die Aufstellung der Garage/Carport aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. Wartezeit wegen Autokran etc.), wird dieser Mehraufwand in Rechnung gestellt. Wartezeit ab der ersten Stunde pro LKW inkl. Fahrer 130,00 Euro/Stunde zzgl. MwSt.. Ist dadurch eine zweite Anfahrt für die Fertigstellung der Garage/Carport erforderlich, werden 2,30 Euro zzgl. MwSt. pro Einsatzkilometer sowie 62,00 Euro zzgl. MwSt. pro Stunde für den Monteureinsatz vom Kunden angeordnete Leistun- gen, Auftraggeber zur Zahlung fällig. Etwaige Mehrkosten von Speditionsunternehmen die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findendes Garagenherstellers die Lieferung der Garage/Carport übernehmen, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgeltwerden ebenfalls dem Auftraggeber berechnet. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise. 3.11. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenDer Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ab Standort des Herstellerwerkes, zuzüglich etwaiger Überführungskosten, vereinbarter Nebenleistungen und zuzüglich Umsatzsteuer (Kaufpreis). Verauslagte Kosten werden zusätzlich berechnet. 3.22. Für vom Kunden angeordnete Leistun- gen, die Die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenKaufvertrag genannte Gesamtsumme ist als Kaufpreis zu zahlen, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgeltwenn eine Lieferung bis zu 4 Monaten vereinbart ist oder inn erhalb von 4 Monaten geliefert wird. Andernfalls werden für Fahrzeug, Sonderausstattung und Überführungskosten die am Tag der Lief erung geltenden unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers/Importeurs zuzüglich Umsatzsteuer als Kaufpreis vereinbart. Erhöhungen der unverbindlichen Preisempfehlung zwischen der schriftlichen Kaufpreismitteilung durch den Verkäufer und der Lieferung werden nicht berechnet, wenn der Käufer das Fahrzeug fristgerecht abnimmt. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Summe der Kaufpreise für Fahrzeug und Sonderausstattung und des Entgelts f ür die Überführung in der Kaufpreismitteilung die Summe der für den gleichen Umfang in der Bestellung genannten Preise um mehr als 3 % – bei vereinbarter Lieferzeit von mindestens 18 Monaten um mehr als durchschnittlich 1,5 % je Vertragshalbjahr – übersteigt. Der Rücktritt hat in Textform binnen 2 Wochen seit Zugang der Kaufpreismitteilung zu erfolgen. 3.33. Preisangaben verstehen sich Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, werden für Fahrzeug, Sonderausstattung und Überführung die am Tag der Lieferung geltende unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer und ab Lager. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenUmsatzsteuer als Kaufpreis vereinbart; Ziffer 2 gilt nicht. 3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: Neufahrzeug Verkaufsbedingungen

Preise. 3.16.1. Preisangaben Alle in Anlage 1 der Vouchervereinbarung (Preise Voucherkunden) angeführten Preise sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenEuro-Preise. Es handelt sich dabei um Preise, die die SKB an Voucherkunden verrechnet. Anlage 1 wird bei Änderung neu veröffentlicht. Die SKB behält sich das Recht auf Preisänderungen vor. 3.26.2. Bei Änderung der Voucherpreise übermittelt SKB dem Voucherkunden gleichzeitig Preisempfehlungen für Endkunden-Tickets. Diese Preisempfehlungen decken sich mit den auf der Webseite der SKB veröffentlichten Ticketpreisen. 6.3. Bei der Preisgestaltung wird zwischen Gruppen-Voucherpreisen und Audioguide- Voucherpreisen unterschieden: Gruppen-Voucherpreise gelten bei Buchung von Reisegruppen unabhängig von der Zahl der gebuchten Personen immer dann, wenn iSd Punktes 1.6 qualifizierte FF vom Voucherkunden für die gebuchte Reisegruppe bereitgestellt werden. Die Besucher erhalten in diesem Fall keine Audioguides. Für vom Kunden angeordnete Leistun- genBuchungen ohne FF, etwa Reisegruppen ohne FF oder Einzelbesucher ohne FF, werden die Audioguide-Voucherpreise verrechnet. Den Besuchern werden in diesem Fall von der SKB Audioguides oder schriftliche Tourenbeschreibungen zur Verfügung gestellt. 6.4. An Endkunden darf kein niedrigerer als der auf der Webseite veröffentlichte Ticketpreis kommuniziert werden. Die Vertragsparteien vereinbaren insofern im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenHinblick auf Voucherpreise Vertraulichkeit. Der Voucherkunde verpflichtet sich, besteht mangels Werklohn- vereinbarung Anspruch auf angemessenes EntgeltXxxxxxxxxxxxx Dritten nicht zugänglich zu machen. Ein Unterbieten der veröffentlichten Ticketpreise ist nicht zulässig. 3.36.5. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Bei Inanspruchnahme von ermäßigten Preisen (etwa für Kinder, Xxxxxxx, Studierende) muss die Legitimation für den Preisnachlass an der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz- steuer Kassa erfolgen. Für Xxxxxxx/Studentenermäßigungen ist eine entsprechende Bestätigung der Schule/Universität über das Geburtsjahr der Xxxxxxx/Studierenden mit Stempel und ab LagerUnterschrift der Schule/Universität vorzulegen. Verpackungs-, Trans- port-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen Entsprechende Vorlagen sind auf den Webseiten der SKB zu Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenfinden. 3.46.6. Die fach- und umweltgerechte Entsor- gung von Altmaterial hat Freikarten: Bei Gruppen ab 20 Personen erhält der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergü- ten. 3.5. Wir sind aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, Reiseleiter oder die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupas- sen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 3 % hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarun- gen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwen- diger Kostenfaktoren wie Beschaffungskos- ten der zur Verwendung gelangenden Mate- rialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Ände- rungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Ver- tragsabschluss eingetreten sind. Die Anpas- sung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeit- punkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächli- chen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 3.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnis- sen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächti- gungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.Reiseleiterin (als

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen