Common use of Preise Clause in Contracts

Preise. 4.1 Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen, General Terms and Conditions

Preise. 4.1 Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, Lieferungen erfolgen - sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdewurde - zu den von uns bekannt gegeben Preisen. Die Prei- se verstehen sich ab Werk bzw. ab dem vereinbarten Versendungsort, ausschließlich Verpackung, Zoll, Versicherung, Installations- und Inst- ruktionskosten, Versandkosten und Mehrwertsteuer. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten PreisenBei Kostensenkung oder -erhöhung durch Materialpreis bzw. durch Lohnerhöhungen oder -änderungen, mit der Maßgabewelche nach Vertragsschluss ein- treten, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Rechtbehalten wir uns vor, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten maßgeb- lichen Preis zu berechnen, falls die Auslieferung später als 4 Monate nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung erfolgt. Die Kostenände- rungen werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen. 4.3 Eine Neuberechnung in einer für den Käufer zumutbaren Weise behalten wir uns auch für den Fall vor, dass der Vertragsgegenstand mit technischen Verbesserungen gegenüber dem Vertragszeitpunkt versehen wurde. 4.4 Für Aufträge auf Abruf werden stets die am Tag der Auslieferung oder bei Fälligkeit der Abnahme gültigen Preise und Tarife in Rechnung gestelltberechnet. 4.5 Bei nicht vereinbarten Mindermengen sind wir berechtigt, kosten- deckende Zuschläge zu erheben bzw. Rabattkürzungen vorzunehmen. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1Bei einer Lieferung „ab Werk“ sind wir berechtigt, die Ware ab Lie- ferbereitschaft zu fakturieren. Januar Beim Versendungskauf tritt die Berechti- gung zur Faktura mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert Übergabe an die StelleTransportperson ein.

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Sources: Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen, Sales Contracts

Preise. 4.1 6.1 Die Angebotspreise haben nur bei Beauftragung des gesamten Angebots Gültigkeit und mangels abweichender Angabe nicht länger als 1 Monat ab Angebotsdatum. 6.2 Die gesetzliche Umsatzsteuer ist im Preis nicht eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert aus- gewiesen. Alle Preise gelten in jedem Fall verstehen sich ab Werk / Werk, Produktionsort, Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkosten, oder Logistiklager und schließen Verpackung, LeergutFracht, Ein- und AusfuhrzöllePorto, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern Versicherung usw. nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeein. 4.2 Der Preis 6.3 Verzögert sich der Beginn, der ▇▇▇▇▇▇▇▇ oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den hierdurch eingetretenen Mehr- aufwand gegen Aufwandsnachweis gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung beim Auf- tragnehmer gültigen Verrechnungssätze für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegebenArbeitsstunden (ein- schließlich Fahrt- und Ladezeiten), Kfz, Materialpreise und sonsti- ge Preise des Auftragnehmers oder einen zur Durchführung des Auftrags in erforderlichem Umfang eingesetzten Dritten. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten6.4 Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwen- dungen, die durch unrichtige Angaben des Auftraggebers oder der Veranstalter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, ungenügende Bodenbeschaffenheit, unterlassene Beachtung bzw. Mitteilung von Regelungen des Veranstalters durch den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei Auftraggeber, nicht das Rechttermin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, den Vertrag aufzulösen (auflösen soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sind, bedingt sind, sind vom Auftraggeber zusätzlich zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%vergüten. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur 6.5 Leistungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen oder in dessen erkennbaren Interesse an einer ordnungsgemäßen Vertragsleistung, insbesondere im Rahmen der Planung und/ oder Durchführung seiner Veranstaltungsbeteiligung ausgeführt werden, sind vom Auftraggeber nach Aufwand zusätzlich zu vergüten. Für insoweit ggf. verauslagte oder zu verauslagende Beträge oder durchzuführende Leistungen ist der Auftragneh- mer berechtigt, eine Handlingfee i.H.v. 15 % zu berechnen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Namen des Auftraggebers derartige Leistungen an Drittunternehmen zu vergeben. Hierzu zählen etwa die angebotenen MengenErrichtung von Versorgungsanschlüssen (z.B. Strom, Wasser, Internet) durch den Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten 6.6 Alle Angebote und Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 sind freibleibend. Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit verstehen sich zuzüglich der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stellegesetzlichen Mehrwertsteuer.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.1 1. Bei Lieferung ohne Montage gelten die Preise ab Werk, einschließlich Verladung, aber ohne Verpackung. 2. Montagen werden mit unseren zur Zeit der Ausführung geltenden Preisen nach Zeit und Materialaufwand berechnet, falls nicht ausdrücklich schriftlich ein Pauschalpreis vereinbart ist. 3. Für die Verrechnung von Mehrleistungen werden die betrieblichen Stun- densätze samt der erforderlichen Zuschläge, für zusätzliche Lieferung die üblichen Verkaufspreise berechnet, falls Preise nicht vorher schriftlich ver- einbart werden. Für Änderungen und Erweiterungen des Auftrages gelten die für den ursprünglichen Auftrag genannten Preise nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigten. 4. Unsere Preise sind falls nicht anders vermerkt, Nettopreise, zu denen die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzutritt. 5. Allfällige Zoll-, Schutz- und Grenzübergangsgebühren sind in unserem Preisen nicht enthalten. Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStKosten für gesetzliche vorgeschriebene Abnah- men und sonstige behördliche Überprüfungen gehen zu Lasten des Bestel- lers. 6. TransportkostenWir oder der Lieferer sind berechtigt, Verpackungden Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Feuer-, Leergut, Ein- Wasser- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenparteisonstige Schäden zu versichern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeder Besteller selbst den Abschluss der Versicherung nachweist. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen 7. Erfolgen Lieferung und/oder andere Faktoren auftretenLeistung später als 3 Monate nach Auftrags- bestätigung sind wir bei zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen der Lis- tenpreise und/oder Material-, Lohn oder sonstigen Kosten berechtigt, neue Preise zu berechnen. 8. Die Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen ist für den Besteller beschränkt auf Gegenforderungen, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Rechtaus demselben Vertragsverhältnis resultieren, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen)oder auf solche aus anderen Rechtsverhältnissen, es sei denndie unbestrit- ten, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung rechtskräftig festgestellt oder von mehr als 15%uns anerkannt sind. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Sources: General Terms and Conditions

Preise. 4.1 1. Die Angebotspreise, dazu zählen insbesondere auch Pauschal- und Festpreise, haben nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes Gültigkeit. 2. Alle Preise gelten in jedem Fall verstehen sich rein netto ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkosten, Herstellungswerk oder Versandlager und schließen Verpackung, LeergutFracht, Ein- und AusfuhrzöllePorto, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern Versicherung usw. nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeein. 4.2 3. Die Angebotspreise gelten 4 Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser 4 Monate ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis für mehr als 5% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegebender Auftragnehmer im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Weitergehende Ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen4. Verzögert sich der Beginn, mit der Maßgabe, dass ▇▇▇▇▇▇▇▇ oder der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftretenAbschluss der Arbeiten aus Gründen, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Rechtvom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, den Vertrag aufzulösen hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßgebend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze für Arbeitsstunden (auflösen zu lasseneinschließlich Fahrt- und Ladezeiten), es sei dennKfz- Geräte, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%Materialpreise und sonstige Preise des Auftragnehmers. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für 5. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurdeauf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, der Ausstellungsveranstalter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, ungenügende Hallen- und Bodenbeschaffenheit, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers sind, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Als Berechnungsgrundlage gilt Ziffer V.4. dieser Bedingungen. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.1 1. Die Preise gelten in jedem Fall verstehen sich rein netto ab unserem Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkosten(entsprechend Incoterms 2010, EXW Herdwangen), ausschließlich Verpackung, LeergutFracht und etwaiger Versicherung. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen. Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) wird zusätzlich verrechnet. Die vereinbarten Preise gelten vorbehaltlich eventueller Preiserhöhungen durch die Lieferwerke, Ein- der Erhöhung der Frachten und AusfuhrzölleZölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- Änderung der offiziellen Fremdwährungskurse und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdesonstigen Einführungsspesen oder Steuern. 4.2 Der 2. Sofern sich für Waren, über die wir Listenpreise führen, zwischen Vertragsabschluss und Lieferung unsere Listenpreise erhöht haben, sind wir berechtigt, den bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen um den Betrag zu den vereinbarten Preisenerhöhen, um welchen sich unsere Listenpreise zwischen Vertragsabschluss und Lieferung erhöht haben. Bei anderen Waren, insbesondere Sonderanfertigungen, gilt der in der Auftragsbestätigung vereinbarte Preis mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, Erhöhungen unserer Kosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen. 3. Ausländische Kunden haben, soweit wir nicht selbst versenden, für den zur Umsatzsteuerbefreiung notwendigen Ausfuhrnachweis selbst zu sorgen und uns diesen zuzusenden. Wird der Lieferant berechtigt Ausfuhrnachweis nicht beigebracht, so ist uns, wie bei inländischen Kunden, die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) zu bezahlen. 4. Sofern nichts anders vereinbart ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen ist die Vergütung in Euro wie folgt fällig: 1/3 Anzahlung nach Eingang der Auftragsbestätigung 2/3 bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben Meldung der Versandbereitschaft. Die Zahlung erfolgt durch ein unwiderrufliches und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis bestätigtes Akkreditiv der Sachen mitbestimmenDr ▇▇▇▇▇▇ Bank in Singen Baden-Württemberg. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen Die Kosten des Akkreditivs gehen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer Lasten des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.Bestellers

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Sources: Sales Contracts

Preise. 4.1 Die 1. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist, sind die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdedes Auftragnehmers stets freibleibend. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen2. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Alle Preise gelten nur für die bei ungeteilter Bestellung des angebotenen MengenObjektes und bei ununterbrochener Montage und anschließender Inbetriebnahme. 4.5 Wenn (noch) kein Preis 3. Ist eine Preisvereinbarung nicht getroffen, sind die am Tage der Ausführung gültigen Arbeitslöhne und Materialpreise des Auftragnehmers maßgebend. 4. Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über Aufnahme und Abschluss der Arbeiten vereinbart wurdewerden. 5. Im Übrigen ist der Auftragnehmer an Angebotspreise, die nicht Festpreise sind, nur für einen Zeitraum von 2 Monaten nach Vertragsabschluss gebunden. 6. Verzögert sich die Aufnahme, der ▇▇▇▇▇▇▇▇ oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, die Preise für Lohn-, Material- und sonstige entstandene Kosten nach Ziff. 2. zu erhöhen. Die Regelung der Ziff. 4. bleibt hiervon unberührt. 7. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergleichen. 4.6 8. Alle Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistung. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von tariflichen Zuschläge auf den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die StelleEffektivlohn aufgeschlagen.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.1 5.1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStbeziehen sich auf die Lieferbedienung DDP („Delivery Duty Paid“ gemäß Incoterms 2000). 5.2. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas Falls nichts anderes vereinbart wurdeist, erfolgt die Zahlung zum 15. des Folgemonats mit 3% Skonto oder innerhalb von 90 Tagen netto. Die Frist beginnt mit Erhalt der vertragsgemäßen Leistung und einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Die Rechnung muss in einfacher Ausfertigung in unserer Hauptverwaltung, Edisonstraße 20 in Gütersloh eingereicht werden. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben5.3. Mit der vertraglichen Vergütung sind alle Nebenleistungen (inkl. Verpackung und Transport) abgegolten. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/5.4. Die Preiserhöhungen oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei Preisgleitklauseln werden von WEMAS ABSPERRTECHNIK GMBH nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen)akzeptiert, es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung denn diese im Vertrag ausdrücklich vereinbart worden sind. Mindermengenzuschläge werden von mehr als 15%WEMAS ABSPERRTECHNIK GMBH nicht akzeptiert. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur 5.5. Alle Zuschriften müssen folgende Informationen enthalten: Nummer und Datum der Bestellung, Abteilung, Lieferschein und Rechnung, Zeichen und Nummer der Verpackung, Stückzahl der fakturierten Gegenstände (in jeder Sorte für sich aufgeführt), Brutto- und Nettogewicht. Bezieht sich die angebotenen MengenRechnung auf Waren verschiedener Bestellungen, so ist die zu jeder Bestellung gehörende Menge besonders aufzuführen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestellt5.6. Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Preisen. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 15.7. Januar Bei der Annahme der verfrühten Lieferungen beginnt die Frist mit dem vereinbarten Lieferzeitpunkt. 5.8. Bei einer fehlerhaften Lieferung ist ▇▇▇▇▇ ABSPERRTECHNIK GMBH berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 5.9. Die Abtretung der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert Forderungen gegen ▇▇▇▇▇ ABSPERRTECHNIK GMBH an die StelleDritte ist ausgeschlossen.

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Sources: Einkaufsbedingungen

Preise. 4.1 Die Alle von uns genannten Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenparteisind, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ausdrücklich vermerkt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die den Preis der Sachen mitbestimmengesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, vereinbarte Stückzahl. Für Mindermengen werden entsprechende Preiszuschläge berechnet. Ändern sich zwischen der Gegenpartei die zum Zeitpunkt Abgabe des Kaufangebotes und der Lieferung die Preise, dann werden die am Tag der Lieferung aktuellen Preise berechnet. Wird vom Lieferanten angewendeten Preise Käufer die Aufstellung bzw. Montage der bestellten ▇▇▇▇ beauftragt, so hat dieser rechtzeitig alle benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen und Tarife in Rechnung gestelltalle Vorarbeiten rechtzeitig auszuführen, damit der Liefergegenstand unverzüglich nach Ankunft des Monteurs aufgestellt werden kann. Der Käufer hat sicherzustellen, daß aufgrund der räumlichen Gegebenheiten (Durchgangsbreite, Türöffnungen, usw. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1) der gefahrlose Eintransport der Ware möglich ist. Januar mit Für die Einbringung bzw. Montage notwendige Hilfsmittel (wie z.B. Hebezeuge, Kräne, usw. ) sind vom Käufer der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes Ware bereitzustellen. Falls für die Niederlande indexiert/angepasstEinbringung bzw. Montage der Einsatz von Hilfskräften erforderlich ist, hat diese der Käufer der Ware auf seine Kosten bereit zu stellen. Der Anschluß der bestellten Ware an bauseitige Versorgungsleitungen wird von MeGro nicht durchgeführt. Verzögert sich die Aufstellung oder die Inbetriebnahme ohne Verschulden von MeGro, so hat der Käufer die Kosten für die Wartezeit oder weitere erforderliche Reisen der Monteure zusätzlich zu tragen. Die Aufstellung und Montage gelieferter Waren gehen zu Lasten des Käufers. Es wird je nach Vereinbarung pauschal oder nach Zeit und Aufwand abgerechnet. Falls keine Vereinbarung über die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von Abrechnung getroffen wurde wird nach Zeit und Aufwand nach den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stellezum Montagezeitpunkt gültigen Tarifen abgerechnet.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.1 Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSta) An Angebotspreise die nicht Festpreise sind, sind wir über einen Zeitraum von 4 Monaten seit Vertragsabschluss gebunden. TransportkostenWerden Leistungen später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht, Verpackungso sind wir, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen nach Vertragsabschluss eingetretenen Lohn- und/oder andere Faktoren auftretenMaterialpreiserhöhungen berechtigt, entsprechend höhere Preise zu verlangen. b) Verzögert sich die Aufnahme, der ▇▇▇▇▇▇▇▇ oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, so sind wir berechtigt, soweit es innerhalb von zwei Monaten nach der Verhandlungsaufforderung durch uns nicht zu einer neuen Vereinbarung mit dem Besteller kommt, die Arbeiten unverzüglich einzustellen und die erbrachten Leistungen abzubrechen. In diesem Fall sind die geänderten Preise vor Beginn der Arbeiten vom Unternehmer dem Besteller mitzuteilen. Widerspricht der Besteller den Preis Durchführungen der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt Arbeiten zu den mitgeteilten Preisen, ist der Gegenpartei nicht das Recht, den Unternehmer berechtigt die bisher erbrachten Leistungen abzurechnen und im übrigen vom Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%zurückzutreten. 4.4 Die angebotenen c) Unsere Preise gelten nur für die angebotenen Mengenab Werk ausschließlich Verpackung. Sonderwünsche des Bestellers, beschleunigte Versandart, Spezialverpackung usw. werden berücksichtigt. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers. 4.5 Wenn (nochd) kein Preis Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche von uns schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über Lieferung, Montage und den Abschluss der Arbeiten vereinbart wurdewerden. e) Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Bestellers ausgeführt werden, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife zusätzlich in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Sources: Sales Contracts

Preise. 4.1 Die 3.1 Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise gelten in jedem Fall Euro ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt(EXW gemäß Incoterms 2010) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer Abgaben. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten| 3.2 Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, wie Proben, Ent- würfe, Skizzen werden zusätzlich berechnet. | 3.3 Überschreitet die Abwicklung eines Auftrages den Preis Zeitraum von vier Monaten, so sind wir berechtigt, die in der Sachen mitbestimmenAuftragsbestätigung genannten Preise insoweit anzupassen, als sich die der Kalkulation zugrundeliegenden Kosten (Löhne und Gehälter, Material, allgemeine Geschäftskosten) erhöht haben. Eine derartige Preisangleichung gibt In die- sem Fall ist der Gegenpartei Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls seit Vertragsschluss eine Preissteigerung von mehr als 8% pro Jahr zu verzeichnen ist. | 3.4 Stellen sich nach der Auftragsvergabe notwendige Mehrarbeiten heraus, die bei Vertragsschluss nicht das Rechterkennbar waren, den so können wir diese zusätzlich berechnen. Übersteigt der Aufpreis 10% des Gesamtpreises, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen)berechtigt, es sei denn, bei er ist vorher von uns auf die außerplanmäßige Preiserhöhung hingewiesen worden und hat ihr nicht schriftlich widersprochen. | 3.5 Von uns nicht verschuldete oder andere, in Abweichung von der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurdeersten Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere vom Auftraggeber veranlasste Korrekturen, werden nach der Gegenpartei die zum Zeitpunkt dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Der Auftraggeber haftet auch für einen infolgedessen eintretenden Produktionsmittelstillstand einschließlich Maschinenstillstand. | 3.6 Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestelltBesteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinba- rung getroffen wurde. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Sources: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise. 4.1 4.1. Die Preise gelten in jedem Fall verstehen sich bei Lieferungen der STC ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStWerk, ausschl. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung zzgl. der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdejeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit 4.2. Eine Erhöhung der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine im Vertrag angegebenen Preise entsprechend anzugleichenist zulässig, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen die vereinbarte Lieferfrist mehr als vier Monate beträgt. Voraussetzung für eine derartige Preiserhöhung ist die Erhöhung der Selbstkosten (z.B. ansteigen der Materialkosten und/oder andere Faktoren auftretenLöhne, Erhöhung von Importabgaben und Steuern). Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5%, so kann der Käufer durch schriftliche Erkläru ng innerhalb von drei Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung, vom Vertrag zurücktreten. 4.3. Abweichend von 4.2. gilt: Sofern nicht ein Preis schriftlich als Festpreis vereinbart worden ist, ist die STC berechtigt, unsere am Liefertag allgemein geltenden Preise zu berechnen. Werden bis dahin auf Erzeugung, Umsatz und Transport der Bestellung liegende Kosten(einschließlich öffentlicher Lasten) erhöht oder neu begründet, so erhöht sich der vom Käufer zu zahlende Kaufpreis auc h dann, wenn diese Kosten nicht neben dem Preis gesondert berechnet werden. Ist die Abwälzung der Kostenerhöhung auf den Preis Käufer gesetzlich untersagt, so ist die STC berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 4.4. Für Nachbestellungen gelten die Preise des vorangegangenen Geschäfts nur, wenn dies ausdrücklich durch die STC schriftlich bestätigt wird. 4.5. Sofern sich aus der Sachen mitbestimmenAuftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk, jeweils ausschließlich Verpackung. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Preisen nicht enthalten und wird erst am Tag der Rechnungslegung in der gesetzlichen Höhe aufgeschlagen. 4.6. Ist im Einzelfall eine bestimmte Vergütung nicht vereinbart oder nicht möglich, so wird der Auftrag nach Aufwand abgerechnet. 4.7. Bei Erstellung eines unverbindlichen Kostenvoranschlages der STC wird diese, bei wesentlicher Überschreitung des Kostenvoranschlages, den Käufer hiervon unverzüglich unterrichten. Eine derartige Preisangleichung gibt wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages li egt dann vor, wenn sie mindestens 15% vom Kostenvoranschlag abweicht. Ist eine Anzeige beim Käufer eingegangen, ist der Gegenpartei Käufer verpflichtet zu entscheiden, ob er die Bearbeitung der Bestellung unter diesen Umständen noch weiter durchführen lassen will. Hält der Käufer die Bearbeitung wegen der Mehrkosten für unzweckmäßig, kann er den Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige kündigen. Macht der Käufer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so muss er der STC den der geleisteten Arbeit entsprechenden Anteil der Vergütung zahlen und die in der Vergütung nicht das Rechtinbegriffenen Auslagen ersetzen. Der Vertrag gilt ebenfalls als gekündigt, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei wenn sich der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung Käufer innerhalb der Frist von mehr als 15%zwei Wochen nicht äußert. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.1 1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStunter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens für 3 Wochen nach Angebotsdatum. TransportkostenDie vom Auftragnehmer angegebe- nen Festpreise gelten unter der Voraussetzung, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Der Preis für daß sich die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die Papier-Rohstoffpreise zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestelltgegenüber dem Angebotstag um nicht mehr als 3% nach oben oder unten verändern. 4.6 Alle 2. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Umsatzsteuer; diese ist in jeweils gültiger Höhe zusätzlich zu zahlen. 3. Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher schriftlicher Vereinba- rungen gelten die Preise des Auftragnehmers ab Werk. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Bei kleinen Mengen bis zu EUR 500,00 Netto-Warenwert wird ein Frachtkostenanteil pro Sendung berechnet. 4. Bei Aufträgen mit Lieferungen an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit nicht schriftlich eine anderweitige ausdrückli- che Vereinbarung getroffen wurde. 5. Nachträgliche Auftragsänderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der Kosten des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden jährlich zum 1dem Auftraggeber berechnet. Januar mit Als nachträgliche Auftragsänderung gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der geltenden Preisindexziffer Vorlage verlangt werden. 6. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden auch dann berechnet, wenn ein darüber hinausgehender Auftrag nicht erteilt wird. Die Bestimmungen des Statistischen Amtes für Abschnittes X. gelten entsprechend. 7. In den Preisen sind die Niederlande indexiert/angepasstersten 42 Lagertage inbegriffen. Falls Ab dem 43. Lagertag werden pro Palette und Monat 5,00 € Lagergeld berechnet, die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stellemonatlich abgerechnet werden und 14 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig sind.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.1 Die vereinbarten Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStsind Fest- preise für den Zeitraum der Abwicklung der Bestellung und verstehen sich zzgl. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdejeweils gültigen gesetzlichen Um- satzsteuer. Mit der Vergütung sind alle von dem AN für die Erbringung der Lieferung und/oder Leistung getätigten Aufwendungen (z.B. Reisekosten) abge- golten. 4.2 Der Preis für Erfolgt die betriebsbereite Installation Vergütung nicht zu ei- nem Pauschal-Festpreis, sondern z. B. nach Aufmaß, zu vereinbarten Stunden- bzw. Tagessätzen oder Ordersatzprei- sen, hat der AN eine detaillierte Abrech- nung zu erstellen. Durch Aufzeichnungen des AN, die er jeweils vorher mit SGS abzustimmen hat, sind insbesondere Leistungsinhalte, täglich geleistete Stunden und die Gesamtstundenzahl nachzuweisen. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist, wird separat schriftlich angegebenmonat- lich abgerechnet. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten PreisenZusatzleistungen, mit der Maßgabedie über die erteilte Bestellung hinausgehen, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichenwerden nur dann bezahlt, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung diese von mehr als 15%SGS vor Ausführung schriftlich in Auftrag gegeben sind. 4.4 Die angebotenen Preissteigerungen, sofern kein Festpreis vereinbart, müssen SGS min- destens drei Monate vor deren Umset- zung schriftlich mitgeteilt werden. Sofern SGS mit der Preissteigerung nicht ein- verstanden ist, steht SGS ein Sonder- kündigungsrecht mit Wirkung zum Zeit- punkt der Geltung der neuen Preise gelten nur für die angebotenen Mengenzu. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt SGS zur Aufklärung oder Beseitigung von fehlerhaften Arbeitser- gebnissen herangezogen wird, tritt für diesen Rahmen ein die ihre Ursache in einem Mangel der Leistung des AN haben, kann SGS die eigenen Aufwendungen (z. B. eigene Lohn- und Reisekosten) von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelledem AN erstattet verlangen.

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Sources: Einkaufsbedingungen Für Cloud Lösungen

Preise. 4.1 Die 1. Alle Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStEURO. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) Sofern kein konkreter Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei sind die zum Zeitpunkt jeweils am Tag der Lieferung vom Lieferanten angewendeten gültigen Preise und Tarife in Rechnung gestelltmaß- gebend. Ein allfälliges Währungsrisiko trägt der Käufer. 4.6 2. Alle Waren gelten „ab Werk“, ohne Verladung und ohne Verpackung verkauft, sofern im Einzelfall nicht schriftlich gegenteiliges ver- einbart ist. Die Lieferung gilt dann von uns als erfüllt, wenn der Liefergegenstand dem Frachtführer oder Spediteur übergeben worden ist. Sämtliche Lieferungen erfolgen auf Nutzungs- und Preisgefahr des Käufers, dies auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung. 3. Bei vereinbarter Lieferung sind wir weder zum Abladen noch zum wie immer gearteten Weitertransport (zB Tragen) unserer Waren außerhalb des Lieferfahrzeuges verpflichtet. Frachtfrei gestellte Preise werden jährlich zum 1gelten unter der Voraussetzung, dass uns beim Transport der von uns frei zu wählende Transportweg während des gesamten Transportes tatsächlich unbehindert, zur Verfügung steht und unsere Waren vom Käufer unverzüglich entladen werden; jegliche Mehrkosten bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen (zB Verkehrsstau) gehen ebenso zu Lasten des Käufers, wie Fehlfrachten. 4. Januar mit Der Käufer haftet verschuldensunabhängig für den verkehrssicheren Zustand der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes An- und Abfuhrstrecke zur Entladestelle und hält uns diesbezüglich schad- und klaglos. 5. Wir sind nicht verpflichtet, allfällige Verpackungen zurück zu nehmen. Der Käufer übernimmt für uns kostenfrei die Niederlande indexiert/angepasstordnungsgemäße Entsorgung eines von uns verwendeten Verpackungsmaterials. 6. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wirdAlle Nebengebühren, tritt für diesen Rahmen ein öffentliche Abgaben, Frachten sowie sonstige Kosten, durch welche unsere Waren oder eine von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache uns vertraglich übernommene Lieferung mittelbar oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung unmittelbar verteuert werden, sind vom Statistischen Amt Käufer zu tragen und hält uns der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die StelleKäufer diesbe- züglich schad- und klaglos.

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Sources: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise. 4.1 5.1. Für die Abwicklung der von uns angenommenen Aufträge gelten die von uns zugesandten Preise unter der Voraussetzung der Auftragsabwicklung innerhalb der vereinbarten Lieferfrist. Verlängert sich diese aus Gründen, die wir oder unsere Zulieferanten nicht zu vertreten haben, erfolgt die Auftragsabrechnung zu jenem Preis, der zum Zeitpunkt der tatsächlichen Auftragsbeendigung in Kraft steht. Darüber hinaus können diesfalls vom Besteller keine wie immer gearteten Ansprüche oder Forderungen wegen der verspäteten Auslieferung – gegen wen auch immer – geltend gemacht werden. 5.2. Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. TransportkostenWerk, exclusive Mehrwertsteuer, Verpackung, LeergutVerladung, Ein- Fracht und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeVersicherung. 4.2 Der Preis 5.3. Beistellungen werden vom Besteller zugestellt. Die Kosten für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegebenden Transport trägt der Kunde. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen 5.4. Bei Abruf-Aufträgen sind wir nach abgelaufener Abruffrist berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von 2 Wochen die Abnahme und Bezahlung der bestellten Ware zu den vereinbarten Preisenverlangen. Entsteht durch die nicht rechtzeitige Abnahme oder durch die Einräumung einer Nachfrist ein Mehraufwand, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen ist dieser vom Besteller nach tatsächlich entstandenen Kosten zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%ersetzen. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde5.5. Erfolgt durch Erstellung der Auftragsbestätigung vom Käufer eine Auftrags- änderung, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise anfallende Material- und Tarife Lohnkosten in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise 5.6. Ändert der Besteller ab Erstellung der Auftragsbestätigung den Auftrag ab, behalten wir uns eine Zurücklegung des Auftrages vor. In diesem Falle sind uns vom Besteller alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten zu ersetzen. Ansonsten werden jährlich zum 1jegliche Kosten der Auftragsänderung gesondert in Rechnung gestellt. 5.7. Januar mit Stornierungen seitens des Bestellers bedürfen der geltenden Preisindexziffer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung, wobei wir uns im Genehmigungsfalle die Verrechnung einer Stornogebühr vorbehalten, die sich zumindest am tatsächlich entstandenen Aufwand zzgl. einem Bearbeitungsaufschlag in Höhe von 20% des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stellegesamten Auftragswertes bemisst.

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Sources: General Terms and Conditions

Preise. 4.1 Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt4.1. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern Preisangaben sind grundsätzlich nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeals Pauschalpreis zu verstehen. 4.2 Der Preis für 4.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegebenim ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf angemessenes Entgelt. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen 4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu den Lasten des Kunden. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten PreisenAusmaß, mit der Maßgabemangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten. 4.5. Wir sind aus eigenem Interesse berechtigt, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichendie vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen bei Materialienim Ausmaß von zumindest. 5 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, VerpackungenVerordnung, GrundstoffenKollektivvertrag, HalbfabrikatenBetriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, EinkaufspreisenWechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, Löhnenin dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei sofern wir uns nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%in Verzug befinden. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen4.6. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Sources: General Terms and Conditions (Agb)

Preise. 4.1 Die a) CPKs Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die jeweils zum Zeitpunkt der Berechnung gültige Mehrwertsteuer. Ist im Vertrag ein Preis nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, kommen die am Tage der Lieferung gültigen Preise zuzüglich MwSt. zur Berechnung. b) Sofern nicht anders angeboten, gelten in jedem Fall die Preise ab Werk / bzw. ab Lager (Incoterms 2000: EXW) von CPK in Euro exklusive MwStMünster. TransportkostenWenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, VerpackungSteuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, Leergutträgt diese der Käufer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, Ein- so wird diese sowie eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeVertragen. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen. 4.2 Der Preis für c) Ändern sich zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefer- oder der Ausführungstermin die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten PreisenPreise der Vorlieferanten von CPK, mit der Maßgabedie Frachten, dass der Lieferant berechtigt istöffentlichen Abgaben, seine Preise entsprechend anzugleichendie Löhne oder sonstigen Kosten, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen die sich auf unsere Lieferung und/oder andere Faktoren auftretenLeistung unmittelbar oder mittelbar auswirken, so ist CPK berechtigt, die den Preis Preise entsprechend zu ändern. Erhöht sich hierdurch der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich Kaufpreis um eine Erhöhung von mehr als 15%5 Prozent, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten. Vorstehendes gilt sinngemäß auch für eine Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes. Gegenüber einem Verbraucher gilt die vorgenannte Regelung nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.1 1. Eine Erhöhung der im Vertrag angegebenen Preise ist zulässig, wenn die vereinbarte Lieferfrist mehr als 4 Monate beträgt. Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStErhöhung darf bei Lieferfristen bis zu 6 Monaten bis zu 3 %, bei längeren Liefer- fristen nicht mehr als 6 % betragen. TransportkostenVoraussetzung für eine Preiser- höhung ist die Erhöhung der Selbstkosten (z. B. Ansteigen der Materi- alkosten und Löhne, VerpackungErhöhung von Importabgaben und Steuern). Be- trägt die Preiserhöhung mehr als 5 %, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung so kann der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeKunde durch schriftliche Erklärung binnen 3 Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten. Bei Minderabnahmen gilt der für die abgenommene Menge gültige Staffelpreis. 4.2 Der 2. Abweichend von 1. gilt: Sofern nicht ein Preis für schriftlich als Festpreis vereinbart worden ist, sind wir berechtigt, unsere am Liefertag allge- mein geltenden Preise zu berechnen. Werden bis dahin auf Erzeu- gung, Umsatz und Transport der Ware liegende Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten, wie z.B. Maut) erhöht oder neu begründet, so er- höht sich der vom Kunden zu zahlende Kaufpreis auch dann, wenn diese Kosten nicht neben dem Preis gesondert berechnet werden. Ist die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegebenAbwälzung der Kostenerhöhung auf den Kunden gesetzlich unter- sagt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine 3. Für Nachbestellungen gelten die Preise entsprechend anzugleichendes vorangegangenen Ge- schäfts nur, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%wir sie ausdrücklich bestätigen. 4.4 4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab unserem regionalen Auslieferlager bzw. bei Streckenge- schäften ab Werk, jeweils ausschließlich Verpackung. Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengengesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten und wird erst am Tag der Rechnungsstellung in der gesetzlich geltenden Höhe aufge- schlagen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Preise. 4.1 Die 3.1 Es gelten die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise gelten in jedem Fall Euro ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt(EXW gemäß Incoterms 2010) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer Abgaben. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten| 3.2 Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, wie Proben, Muster, Entwürfe, Skizzen werden zusätzlich berechnet. | 3.3 Überschreitet die Abwicklung eines Auftrages den Preis Zeitraum von vier Monaten, so sind wir berechtigt, die in der Sachen mitbestimmenAuftragsbestätigung genannten Preise insoweit anzupassen, als sich die der Kalkulation zugrundeliegenden Kosten (Löhne und Gehälter, Material, allgemeine Geschäftskosten) erhöht haben. Eine derartige Preisangleichung gibt In diesem Fall ist der Gegenpartei Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls seit Vertragsschluss eine Preissteigerung von mehr als 8% pro Jahr zu verzeichnen ist. | 3.4 Stellen sich nach der Auftragsvergabe notwendige Mehrarbeiten heraus, die bei Vertragsschluss nicht das Rechterkennbar waren, den so können wir diese zusätzlich berechnen. Übersteigt der Aufpreis 10% des Gesamtpreises, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen)berechtigt, es sei denn, bei er ist vorher von uns auf die außerplanmäßige Preiserhöhung hingewiesen worden und hat ihr nicht schriftlich widersprochen. | 3.5 Von uns nicht verschuldete oder andere, in Abweichung von der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurdeersten Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere vom Auftraggeber veranlasste Korrekturen, werden nach der Gegenpartei die zum Zeitpunkt dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Der Auftraggeber haftet auch für einen infolgedessen eintretenden Produktionsmittelstillstand einschließlich Maschinenstillstand. | 3.6 Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestelltBesteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Verein- barung getroffen wurde. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Sources: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise. 4.1 Die 5.1. Unsere Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung ergeben sich aus der Gegenparteizum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste, sofern keine andere Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdein den von uns genannten Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 4.2 Der Preis für 5.2. Für Aufträge mit einem Warenwert bis netto EUR 230,00 und Lieferungen ins Ausland (unabhängig vom Warenwert) berechnen wir Porto, Verpackungs- und Versandkosten sowie Zölle in der tatsächlich anfallenden Höhe (mindestens EUR 3,00 pro Lieferung). Nachlieferungen im Inland werden spesenfrei ausgeführt, nicht aber Lieferungen von Artikeln, die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegebenwir nicht auf Lager halten und gesondert bestellen müssen. Bei Gipslieferungen können generell die Versandkosten in Rechnung gestellt werden. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen5.3. Auswahl- bzw. Mustersendungen werden von uns in Rechnung gestellt, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen wir die Ware nicht innerhalb von zehn Tagen ab Ablieferung beim Kunden von ihm zurückerhalten. Der Verlust und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmenBeschädigung von Auswahl- bzw. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen Mustersendungen geht zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%Lasten des Kunden. 4.4 5.4. Bei Entnahme von Zähnen aus der Sechser- und Achtergarnitur wird der jeweils übliche Komplettierungszuschlag berechnet. Die angebotenen Preise gelten für 100, 200, 500 und 1.000 gleichartige Zähne werden nur für die angebotenen Mengendann veranschlagt, wenn der Kunde das volle Quantum auf einmal abnimmt. 4.5 5.5. Wenn (noch) kein Preis mit dem Kunden schriftlich nicht anders vereinbart wurde, schließen die Preise die Aufstellung, Montage (z. B. an Anschlüsse) und Inbetriebnahme nicht ein und sind gesondert zu vergüten, wobei auch die An- und Rückfahrzeiten unserer Mitarbeiter als vom Kunden zu bezahlende Arbeitszeiten gelten. 5.6. Falls wir für den Kunden von ihm beauftragte Reparaturen oder sonstige Leistungen ausführen, die nicht unter unsere Gewährleistungspflicht fallen, sind unsere Arbeitsleistungen gemäß vorstehendem Absatz zu vergüten. 5.7. Für die Lieferung von Updates und Upgrades von Softwareprogrammen werden der Gegenpartei dem Kunden die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Bestellung der Updates und Upgrades gültigen Aufschläge und Preise und Tarife gemäß den dann gültigen Preislisten gesondert in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 15.8. Januar Unsere Vergütung für Dienst-, Vermittlungs- und Beratungsleistungen (etwa Pro- Konzept, ProEasy etc.) erfolgt nach gesonderter Vereinbarung mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelledem Kunden.

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Sources: Allgemeine Lieferungs Und Zahlungsbedingungen

Preise. 4.1 Die D.1 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen Lieferungen zu den von uns bekannt gegebenen Preisen. Diese Preise gelten in jedem Fall verstehen sich ab Werk / Lager in Euro oder ab dem vereinbarten Versandort, exklusive MwSt. Transportkosten, Verpackung, LeergutZoll, Ein- Versicherung, Installations- und AusfuhrzölleInstruktionskosten, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- Versandkosten und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/Mehrwertsteuer. D.2 Im Falle von Kostensenkungen oder andere Faktoren auftreten-erhöhungen aufgrund von Materialpreisänderungen oder Lohnerhöhungen, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Rechtnach Vertragsschluss eintreten und wenn die Lieferung später als 4 Monate nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung erfolgt, behalten wir uns vor, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten geltenden Preis zu berechnen. Kostenänderungen werden auf Verlangen des Käufers nachgewiesen. D.3 Wir behalten uns das Recht vor, den Preis neu zu berechnen, wenn der Vertragsgegenstand zum Zeitpunkt der Lieferung technische Verbesserungen aufweist, die nicht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhanden waren, und dies in zumutbarer Weise für den Käufer erfolgt. D.4 Bei Abrufaufträgen werden stets die am Tag der Auslieferung oder bei Fälligkeit der Abnahme geltenden Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1berechnet. Januar D.5 Falls nicht vereinbarte Mindermengen geliefert werden, sind wir berechtigt, kostendeckende Zuschläge zu erheben oder Rabatte zu kürzen. D.6 Bei Lieferungen "ab Werk" sind wir berechtigt, die Ware ab Bereitstellung zur Lieferung zu fakturieren. Bei Versendungskäufen erfolgt die Fakturierung mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert Übergabe an die StelleTransportperson.

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Sources: General Terms and Conditions

Preise. 4.1 3.1 Eine nach Vertragsabschluss erfolgte Kostenerhöhung wird im Umfang der Erhöhung an den Vertragspartner weiter berechnet, wenn die Lieferung/Leistung mehr als sechs Wochen nach Vertragsabschluss abgerufen wird oder aus Gründen, die im Risikobereich des Vertragspartners (z.B. Planungsänderung, Baustellenschäden und -verluste an unserem Material) liegen, nicht zu den bei Vertragsabschluss vorgesehenen Bedingungen erfolgen kann. Bei einer Preissteigerung von mehr als 20 % ist der Vertragspartner berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten, wonach bereits von uns erbrachte Lieferungen und Leistungen fällig blei- ben. 3.2 Vereinbarte Pauschalfestpreise werden erst mit unserer Auftragsbestätigung für uns bindend. Wir sind zur Erstellung von Teilrechnungen aus dem Pauschalfestpreis berechtigt. Ist nichts anderes vereinbart gelten für die 1. Teilrechnung für bereits erbrachte Dienstleistungen und Lizenzen 30% des Pauschalfestpreises bei Auftragsbestäti- gung, für die 2. Teilrechnung 30% bei Lieferbeginn, für die 3. Teilrechnung 30% im Zuge der laufenden Lieferungen und für die Schlussrechnung 10% zum Ende der Liefe- rungen. 3.3 Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStmit dem Pauschalfestpreis verbundenen Materialmengen sind zur Herstellung des Systems im Umfang der dem Preis zugrunde liegenden Planung ausreichend. Eine den Pauschalfestpreis mindernde Materialrücknahme aus den von uns bestätigten ▇▇▇▇▇▇ und/oder eine Materialminderung gemäß 5. ist, bzw. sind ausgeschlossen. Ein über die pauschalierten Materialmengen bei uns abgerufener Materialmehrbedarf (z.B. aus Verlust, unsachgemäßem Einbau und/oder Abweichungen von der Planung) wird über aus- gewiesene Einheitspreise, zzgl. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zusätzlich zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife Pauschalfestpreis in Rechnung gestellt, wobei die Inrechnungstellung auch an den Nachunternehmer unse- res Vertragspartners erfolgen kann, sofern dieser das zusätzliche Material bei uns oder unseren Zulieferern abweichend von einem Vertragsverhältnis zu uns abgerufen hat. Verweigert der Nachunternehmer die Zahlung des von ihm eigenmächtig abgerufenen Materials, werden diese Zahlungen bei unserem Vertragspartner fällig. 4.6 Alle 3.4 Die Preise werden jährlich zum 1verstehen sich zuzüglich der jeweils am Tage der Lieferung bzw. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die StelleLeistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.1 4.1. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger Abgaben, Steuern und Nebenkosten wie Fracht, Rück- nahme der Verpackung, Versicherungen, Bewilligungen, Beur- kundungen etc. 4.2. Die Preise des Lieferanten basieren auf den Löhnen, Materialpreisen und Wechselkursen zum Zeitpunkt der Ange- botserstellung. Preisanpassungen aufgrund von Lohnerhöhun- gen, Materialpreissteigerungen oder Wechselkursschwankun- gen bleiben vorbehalten. Ohne anderslautende Abmachung gehen allfällige, während der Ausführung eintretende allge- meine Lohnerhöhungen sowie allgemeine Preiserhöhungen der Materialien zu Lasten des Bestellers; eventuelle Erhöhungen der Mehrwertsteuer oder anderer Steuern und Gebühren sind vom Besteller zu übernehmen. 4.3. Die Preise gelten unter der Bedingung, dass die Arbeit während der ortsüblichen normalen Arbeitszeit ununterbrochen geleistet und abgeschlossen und die Anlage anschliessend unverzüglich in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStBetrieb gesetzt werden kann. TransportkostenÜberstunden- zuschläge sind vom Besteller zu bezahlen, Verpackungfalls Überzeit vom Besteller angeordnet oder zu vertreten ist. Nicht im Voraus vereinbarte Arbeiten und Leistungen, Leergutinsbesondere vom Bestel- ler gewünschte Änderungen oder sonstige Mehrarbeiten, Ein- werden nach Aufwand und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdedas entsprechende Material zu branchenüblichen Preisen verrechnet. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben4.4. Mehrleistungen als Folge mangelhafter oder fehlender Angaben in den zur Verfügung gestellten Unterlagen werden dem Lieferanten nach Massgabe der geleisteten Arbeit zusätz- lich vergütet. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen 4.5. Darüber hinaus erfolgt eine Preisanpassung bei nicht vom Lieferanten zu den vereinbarten Preisen, mit vertretenden Änderungen der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei dennVertragstermine, bei Bestellungsänderungen, bei Nichteinhaltung der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung weiteren vertraglichen Verpflichtungen und Obliegenheiten durch den Besteller und bei vertragsrelevanten Änderungen von mehr als 15%Gesetzen und Vorschriften. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen

Preise. 4.1 Die 1. Alle Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdebei ununterbrochener Montage mit anschließender Inbetriebnahme. 4.2 Der Preis 2. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegebenStemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergleichen sowie für Materialänderungen. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu 3. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. 4. Leistungen, die später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht werden, be- rechtigen den vereinbarten PreisenAuftragnehmer, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen nach Angebotsabgabe eingetretenen Lohn- und/oder andere Faktoren auftretenMaterialpreiserhöhungen Verhandlungen über eine Anpassung des Preises zu verlangen. 5. Verzögert sich die Annahme, der ▇▇▇▇▇▇▇▇ oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt – soweit es innerhalb von 2 Monaten nach der Verhandlungsaufforderung durch den Preis Auftragnehmer im Sinne der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei Ziffer 4 nicht das Rechtzu einer Vereinbarung kommt -, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%die Arbeiten unverzüglich einzustellen und die erbrachten Leistungen abzurech- nen. 4.4 6. Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengenverstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der gesetzlich festgeleg- ten Höhe. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde7. Materialpreise, werden der Gegenpartei die soweit diese nicht vertraglich vereinbart, sondern auf Nachweis abzurechnen sind, ergeben sich aus unseren aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife Arbeitsaufnahme der Fa. KALB. Diese können in Rechnung gestelltunseren Geschäftsräumen jederzeit zu den üblichen Geschäftszeiten in der Zeit von Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇ ein- gesehen werden. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 18. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wirdDer Auftragnehmer ist berechtigt, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache Abschlagsrechnungen nach Vereinbarung oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die StelleBaufortschritt zu stellen.

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Sources: General Terms and Conditions

Preise. 4.1 1. Die in unseren Anboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Anbotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Es gelten die in jedem Fall unseren Auftragsbestätigungen festgelegten Preise. Zu den Preisen einschließlich aller Nebenkosten kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich normierten Höhe hinzu. Die von uns genannten Preise gelten ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStbzw. TransportkostenWerk. Sie schließen Fracht, VerpackungPorto, LeergutVersicherung, Ein- Zölle und Ausfuhrzöllesonstige Verpackungs-, Lager-Transport-, Überwachungs-und Versandkosten nicht ein. Eine Transportversicherung wird im Übrigen nur bei ausdrücklichem Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen. Bezüglich der Nebenkosten obliegt uns die ▇▇▇▇, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeob die effektiven Kosten oder eine Nebenkostenpauschale verrechnet werden. 4.2 2. Der Preis für Auftraggeber hat die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegebenvon uns mitgelieferte Verpackung auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Verpflichtung zur Zurücknahme des Verpackungsmaterials besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den 3. Erhöhungen der zur Zeit des Geschäftsabschlusses gültigen Fracht- und Zollsätze und die Einführung neuer Abgaben berechtigen uns zur anteilsmäßigen Erhöhung des vereinbarten PreisenVerkaufspreises, mit der Maßgabe, ohne dass der Lieferant Auftraggeber berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichendeswegen seinen Rücktritt zu erklären. Preiserhöhungen wegen Erhöhung der Fracht- und Zollsätze bzw. Einführung neuer Abgaben stehen uns auch zu, wenn Änderungen bei Materialieneine Lieferverzögerung vorliegt und die entsprechende Fracht-, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben Zollsatz- und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmenAbgabenerhöhung nach dem ursprünglich vereinbarten Liefertermin eintritt. 4. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen)Preisanbote sowie Kostenvoranschläge unsererseits sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von dass deren Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. 5. Erfolgt die Lieferung mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurdevier Monate nach Vertragsabschluss, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten am Versandtag geltenden Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 16. Januar mit der geltenden Preisindexziffer Überschreitungen unseres Anbotes (Kostenvoranschlages), welche durch Änderungen des Statistischen Amtes Anbotes seitens des Auftraggebers bewirkt werden, gelten als vom Auftraggeber auch ohne Benachrichtigung durch uns als genehmigt. Der Auftraggeber verzichtet für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stellesolche Fälle auf sein Rücktrittsrecht.

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Sources: Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise. 4.1 Nettokaufpreise über € 350,-- verstehen sich „geliefert Bestimmungsort“, aus- schließlich Verpackung, Verladung und Umsatzsteuer. Nettokaufpreise unter € 350,-- gel- ten ab Lager von Niedax ausschließlich Verpackung, Verladung und Umsatzsteuer. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Vertragspartner. Ist bei einem Nettokaufpreis unter € 350,-- die Lie- ferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Vertragspartner gewünschte Transportversicherung, gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Ab- laden und Vertragen. Lieferungen ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ erfolgen „frei Grenze“; die Ge- fahrtragungsregelung gemäß Punkt 8. und die Vereinbarung des Erfüllungsortes gemäß Punkt 15. bleiben hiervon unberührt. Die Preise gelten Verpackung wird in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdenur über ausdrück- liche Vereinbarung zurückgenommen. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegebenBei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich Niedax eine entsprechende Preisänderung vor. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu Die Preise basieren auf den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebo- tes. Sollten sich die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten erhöhen, so ist Niedax berech- tigt, die Preise entsprechend anzupassen, insbesondere wenn zwischen Vertragsab- schluss und Tarife in Rechnung gestelltLeistungsausführung Änderungen bei den Lohnkosten und/oder Beschaf- fungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien, sei es durch Gesetz, Verord- nung, Kollektivvertrag, Satzung, behördlicher Empfehlung, sonstiger behördlicher Maß- nahmen oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise, eintreten. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit 4.4 Sämtliche Preisangaben in der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die StellePreisliste erfolgen vorbehaltlich eventueller Druck- fehler.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.1 Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / bzw. ab Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkosten, des Auftragneh- mers ausschließlich Verpackung, LeergutVerladung und Umsatz- steuer. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebüh- ren, Ein- Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Auftraggeber. Ist die Lieferung mit Zustellung ver- einbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Auftragge- ber gewünschte Transportversicherung gesondert verrech- net, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeVertragen. Die Verpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zu- rückgenommen. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegebenBei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Auftragnehmer eine entsprechende Preisän- derung vor. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu Die Preise basieren auf den vereinbarten PreisenKosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten insbe- sondere aufgrund von Kollektivverträgen, mit Materialpreisstei- gerungen (etwa einer Erhöhung der Maßgabeentsprechenden Notie- rungen an der Londoner Metallbörse, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmenLME – London Metal Exchange) etc. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die bis zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten erhöhen, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. 4.4 Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvo- ran-schlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. 4.5 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach der Erstbemuste- rung Kostenerhöhungen (auch infolge der Beistellung feh- lerhafter Formen durch den Auftraggeber) im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auf- traggeber davon verständigen. Auftraggeber und Tarife Auftrag- nehmer treten in Rechnung gestelltneuerliche Preisverhandlungen ein mit dem Ziel, eine einvernehmliche Preisanpassung zu vereinbaren. 4.6 Alle Preise Bei Reparaturaufträgen werden jährlich zum 1die vom Auftragnehmer als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Januar mit Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der geltenden Preisindexziffer Durchführung des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wirdAuftrages zutage tritt, tritt für diesen Rahmen ein von wobei es hiefür keiner besonderen Mitteilung an den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die StelleAuftraggeber bedarf.

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Sources: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Preise. 4.1 Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt1. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Alle Preise gelten nur für die bei ungeteilter Bestellung des angebotenen MengenObjektes und bei ununterbrochener Montage und anschliekender Inbetriebnahme. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart 2. Soweit eine Preisvereinbarung nicht getroffen wurde, sind die am Tage der Ausführung gültigen Arbeitslöhne und Materialpreise des Auftragnehmers makgebend. ç. Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche vom Auftrag- nehmer schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über Aufnahme und Abschluss der Arbeiten vereinbart werden. 4. Im übrigen ist der Auftragnehmer an Angebotspreise, die nicht Festpreise sind, nur für einen Zeitraum von 4 Monaten nach Vertragsabschluss gebunden. 5. Verzögert sich die Aufnahme, der ▇▇▇▇▇▇▇▇ oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, so ist er berechtigt, die Preise für Lohn-, Material- und sonstige entstandene Kosten nach 2. zu erhöhen. Die Regelung der Ziff. 4 bleibt hiervon unberührt. 6. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durch- führung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Stemm-, Verputz-, Erdarbeiten und dergleichen. 7. Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die tariflichen Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen. 8. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestelltRechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Sources: General Terms and Conditions for Sanitary, Heating, and Air Conditioning Services

Preise. 4.1 Die 1. Unsere Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStsind Nettopreise. TransportkostenAuf sie wird, Verpackungsoweit nicht gesetzlich anders geregelt, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, die Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung mit dem im Zeitpunkt der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeEntstehung der Steuerschuld geltenden Satz aufgeschlagen. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben2. Massenmehrungen führen nicht zu einer Reduzierung der vereinbarten Einheitspreise. Bei Pauschalverträgen sind uns Massenmehrungen zu vergüten, wenn sie bei der Einzelposition 10% überschreiten. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen 3. Muss die Montage aus Gründen, die nicht von uns zu den vereinbarten Preisenvertreten sind, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen unterbrochen und/oder andere Faktoren auftretenwiederholt werden, hat der Auftraggeber die dadurch entstandenen Mehrkosten zu tragen. 4. Mehrleistungen, die den Preis auf Veranlassung des Auftraggebers und/oder in seinem Interesse zusätzlich von uns ausgeführt werden, sind uns stets angemessen, mindestens aber in Höhe der Sachen mitbestimmenvereinbarten Preise (Einheitspreise bzw. Eine derartige Preisangleichung gibt Pauschalen) zu vergüten. Soweit der Gegenpartei Auftraggeber eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung vom Auftragnehmer fordert, entstehen hierdurch grundsätzlich Mehrkosten. § 2 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 VOB/B finden keine Anwendung. 5. Wir behalten uns das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei dennRecht vor, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%Kostenerhöhungen oder -senkungen, die auf Lohnerhö- hungen, Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen, steuer- oder sozialgesetzlichen Änderungen beruhen, die vereinbarten Preise entsprechend abzuändern. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur 6. Für Montage-, Reparatur- und Servicearbeiten gilt Folgendes: Wir berechnen Reisekosten, Auslösungen und Arbeitsstunden sowie die üblichen Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit. Reise- und etwaige Vorbereitungszeit wird als Arbeitszeit verrechnet. Für die angebotenen MengenInanspruchnahme unseres Störungsdienstes durch Auftraggeber wird ein Zuschlag berechnet. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.1 Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas 6.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurdeist, verstehen sich unsere Preise für Lieferungen ab Werk, einschließlich Verpackung ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer und sonstige Kosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 4.2 6.2 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Erbringung der Leistungen Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇ zu unseren üblichen Geschäftszeiten (max. 8,25 h/Tag) und die Berechnung der Leistungen nach dem angefallenen Zeitaufwand, zu den bei uns jeweils aktuell geltenden Stundensätzen zuzüglich den jeweils gültigen Materialpreisen und sofern einschlägig zuzüglich Reisekosten (insbesondere aber nicht abschließend An- und Abfahrt, Übernachtung). Fallen auf Wunsch des Käufers Überstunden bei unseren Mitarbeitern an, ist die Überstundenvergütung vom Käufer zu tragen. Gleiches gilt für Aufschläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit. Überstunden werden mit 25 %, Sonn- und Feiertagsarbeit wird mit einem Aufschlag von 50 % berechnet. Der Preis Käufer verpflichtet sich, Arbeitszeitbescheinigungen, die von unseren Mitarbeitern erstellt werden, zu prüfen und gegenzuzeichnen. Ist eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, haben wir Anspruch auf angemessene Abschlagszahlungen für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegebenin sich abgeschlossene Teile der Leistung bzw. nach Beendigung einer Projektphase (z. B. Vertragsbeginn, erste Teillieferung, Bereitstellung zur Abnahme, Abnahme). 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen 6.3 Kostensteigerungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Käufers, insbesondere auch durch damit einhergehende zeitliche Verzögerungen entstehen, sind vom Käufer zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise tragen. 6.4 Angemessene Preisänderungen entsprechend anzugleichenunseren Listenpreisen bleiben vorbehalten, wenn Änderungen bei Materialiendie Lieferung vertragsgemäß mehr als vier (4) Monate nach Vertragsschluss erfolgt und soweit die Listenpreiserhöhung auf eine nachträgliche Erhöhung der Gestehungskosten (Preise für Roh-, VerpackungenHilfs- oder Betriebsstoffe, Grundstoffenwie Materialpreiserhöhungen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/tarifliche Lohnerhöhungen oder andere Faktoren auftretenfür den Vertragsgegen-stand erforderliche Vorleistungen) zurückzuführen sind, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, wir unserer Preisangabe bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%Vertragsschluss zugrunde gelegt haben. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Preise. 4.1 (1) Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, Lieferungen erfolgen - sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdewurde - zu den von uns bekannt gegeben Preisen. Die Preise verstehen sich ab Werk bzw. ab dem vereinbarten Versendungsort, ausschließlich Verpackung, Zoll, Versicherung, Installations- und Instruktionskosten, Versandkosten und Mehrwertsteuer. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen(2) Bei Kostensenkung oder -erhöhung durch Materialpreis bzw. durch Lohnerhöhungen oder -änderungen, mit der Maßgabewelche nach Vertragsschluss eintreten, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Rechtbehalten wir uns vor, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestelltmaßgeblichen Preis zu berechnen, falls die Auslieferung später als 2 Monate nach dem Datum unserer Auftragsbestätigung erfolgt. Die Kostenänderungen werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen. 4.6 Alle (3) Eine Neuberechnung in einer für den Käufer zumutbaren Weise behalten wir uns auch für den Fall vor, dass der Vertragsgegenstand mit technischen Verbesserungen gegenüber dem Vertragszeitpunkt versehen wurde. Für Aufträge auf Abruf werden stets die am Tag der Auslieferung oder bei Fälligkeit der Abnahme gültigen Preise werden jährlich zum 1berechnet. (4) Bei nicht vereinbarten Mindermengen sind wir berechtigt, kostendeckende Zuschläge zu erheben bzw. Januar Rabattkürzungen vorzunehmen. (5) Bei einer Lieferung „ab Werk“ sind wir berechtigt, die Ware ab Lieferbereitschaft zu fakturieren. Beim Versendungskauf tritt die Berechtigung zur Faktura mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert Übergabe an die StelleTransportperson ein.

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Preise. 4.1 4.1. Die Preise gelten in jedem Fall gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, freibleibend ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. TransportkostenFabrik des Lieferers und schließen Kosten, wie Verpackung, LeergutRollgeld, Ein- Fracht und AusfuhrzölleAufstellung, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung nicht ein. Zu den Preisen kommt die am Liefertag geltende Mehrwertsteuer in der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdejeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. 4.2 Der Preis für 4.2. Grundlage der Preise sind die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu Gestehungskosten im Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Preisänderungen durch den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichenLieferer sind zulässig, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben zwischen Vertragsabschluss und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von vereinbartem Liefertermin mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für zwei Monate liegen. Erhöhen sich in diesem Fall die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die Gestehungskosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung durch Erhöhung der Abgaben, der Preise für Rohstoffe, Hilfsstoffe, Energie, Frachten oder Löhne, ist der Lieferer berechtigt, den vom Lieferanten angewendeten Preise Besteller geschuldeten Preis angemessen (§ 315 BGB) entsprechend den Änderungen der Kostenfaktoren herauf- oder herabzusetzen. Auf Verlangen wird der Lieferer dem Besteller die Gründe für eine Preisanpassung nachweisen. Der gleiche Vorbehalt gilt auch, wenn durch gesetzliche Maßnahmen für den Lieferer Ausgaben entstehen, durch welche sich die Gestehungskosten der zu liefernden Gegenstände erhöhen. Die Preisanpassung wird mit Zugang einer entsprechenden Preisanpassungserklärung des Lieferers beim Besteller wirksam. Aus einer Preiserhöhung gemäß Satz 1 und Tarife in Rechnung gestelltSatz 2 kann der Besteller ein Recht zum Rücktritt nicht herleiten. 4.6 Alle Preise werden jährlich 4.3. Werden Frachtkosten, Ausfuhr-/Einfuhrabgaben, Zölle usw. vom Lieferer zu festen Sätzen übernommen, so gehen bis zur Lieferung eintretende Gebührenerhöhungen zu Lasten des Bestellers. 4.4. Verpackung wird zum 1Selbstkostenpreis berechnet. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die StelleUnfrei zurückgesandte Verpackung wird nicht angenommen.

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Preise. 4.1 1. Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen Angebotspreise haben nur bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und/oder andere Faktoren auftretender angebotenen Leistungen Gültigkeit. 2. Alle Preise verstehen sich rein netto ab Herstellungswerk oder Versandla- ger und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung usw. nicht ein. 3. Die Angebotspreise gelten 4 Monate ab Vertragsschluss. Nach Ablauf dieser 4 Monate sind wir berechtigt, die Preiserhöhungen der Hersteller oder Lieferanten oder Lohnerhöhungen an den Auftraggeber weiterzugeben. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Preis mehr als 5% über dem Preis bei Vertragsschluss liegt. Wir haben in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der Sachen mitbestimmenbis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die wir im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt haben. Eine derartige Preisangleichung gibt Weitergehende Ansprüche sind beiderseits ausgeschlossen. 4. Verzögert sich der Gegenpartei Beginn, der ▇▇▇▇▇▇▇▇ oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die nicht das Rechtvon uns zu vertreten sind, so sind wir berechtigt, den Vertrag aufzulösen hierdurch eingetretenen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Maßge- bend sind dann die am Tage der Ausführung gültigen Berechnungssätze für Arbeitsstunden (auflösen zu lasseneinschließlich Fahrt- und Ladezeiten), es sei dennKfz-Geräte, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung Material- preise und sonstige Preise von mehr als 15%uns. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für 5. Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurdeauf Verlangen des Auf- traggebers ausgeführt werden, oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, der Ausstellungsveranstalter, durch unverschuldete Transportverzögerungen, ungenügende Hallen- und Bodenbeschaffenheit, nicht termin- oder fach- gerechte Vorleistungen Dritter, soweit diese nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Als Berech- nungsgrundlage gilt Ziffer V.4. dieser Bedingungen. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 16. Januar mit Dienstleistungen und Besorgungen, die für den Auftraggeber auf dessen Verlangen im Rahmen der geltenden Preisindexziffer Planung und Durchführung seiner Ausstellungs- beteiligung ausgeführt werden, sind gesondert zu vergüten. Für insoweit verauslagte Beträge sind wir berechtigt, eine Vorlageprovision zu berechnen. Wir sind weiter berechtigt, im Namen des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert Auftraggebers derartige Leistungen an die StelleDrittunternehmen zu vergeben.

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Preise. 4.1 Die 6.1 Alle Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager verstehen sich in Euro exklusive MwStohne Umsatzsteuer. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise Sie gelten nur für die angebotenen Mengenden vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. - stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, sowie allfällige Vertragsgebühren werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife gesondert in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise 6.2 Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nachtatsächlichem Anfall berechnet. 6.3 Die Kostenkalkulationen des Auftragnehmers sind verbindlich. Kostenüberschreitungen sind in jedem Fall, sobald sie absehbar sind, dem Auftraggeber sofort anzuzeigen und zu begründen und von diesem zu bewilligen, auch wenn die Kostenüberschreitungen weniger als 15% ausmachen. 6.4 Für alle Arbeiten des Auftragnehmers, die aus welchem Grund auch immer vom Auftraggeber nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Auftraggeber an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzustellen. 6.5 Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden jährlich zum 1dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die StelleWegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Preise. 4.1 1. Ist der Käufer Unternehmer (siehe oben I.1.Satz 2), so gilt: Die vereinbarten Preise gelten in jedem Fall Euro und verstehen sich netto ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStVersandstelle der Chr. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei dennUfer GmbH, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurdeStreckengeschäften ab Versandstelle beim Werk bzw. Vorlieferanten, werden der Gegenpartei ohne Installation, Inbetriebnahme oder sonstige Nebenleistungen. Hinzu kommen bei allen Käufern Auslieferungs-, Transport- und Verpackungskosten sowie bei Unternehmern die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung geltende Umsatzsteuer. Bei Auslieferung mit eigenen Lkw’s berechnen wir die am Tage der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestelltgültige Transportsicherung auf den Nettowarenwert sowie die Umsatzsteuer. Bei Nachbestellungen gelten – soweit nicht anders vereinbart – unsere am Tag der Annahme der Nachbestellung gültigen Preise. 4.6 Alle 2. Im Falle einer wesentlichen Erhöhung unserer Gestehungskosten zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung sind wir – wenn der vereinbarte Liefertermin mehr als sechs Wochen nach dem Zustandekommen des Liefervertrages liegt – berechtigt und im Falle einer wesentlichen Senkung auf Verlangen des Kunden verpflichtet, unsere Preise werden jährlich zum 1um den Betrag der Änderung zu erhöhen bzw. Januar zu ermäßigen. Bei Geschäften mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für Verbrauchern, die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wirdinnerhalb von vier Monaten nach Bestellung abgewickelt werden, tritt sind wir für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert Zeitraum an die Stellebestätigten Preise gebunden. Danach gilt auch gegenüber diesen das vorgezeichnete Erhöhungsrecht/ die vorgezeichnete Ermäßigungspflicht. Bei Bestellungen auf Abruf ist die Berechnung dieser Frist der Zeitraum zwischen Bestellung und Abruf maßgebend. 3. Bei Dauerschuldverhältnissen kann eine Preisänderung nach vorstehender Ziffer ggf. mehrmals in Abständen von mindestens einem Jahr gefordert werden. Haben sich die Gestehungskosten während der Vertragslaufzeit insgesamt um 25% oder mehr erhöht, sind wir auch zu einer entsprechenden Erhöhung unserer kalkulierten Gewinnmarge berechtigt. Auch insoweit gilt das vorstehend bezeichnete Kündigungsrecht des Kunden, wobei das Erreichen des Schwellenwerts von 10% nach der jeweils zuvor stattgefundenen Erhöhung maßgeblich ist. Bei Rechnungen mit einem Netto- Warenwert bis zu 50,- Euro können 10,- Euro Bearbeitungskosten/ Mindermengenzuschlag berechnet werden.

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Preise. 4.1 3.1. Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkostenschließen, Verpackungsoweit nichts anderes angegeben, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdedie Mehrwertsteuer mit ein. 4.2 Der 3.2. Erfolgt die Lieferung oder Leistung vereinbarungsgemäß oder aus Gründen, die die Glaserei Engst nicht zu vertreten hat, 3 Monate nach Vertragsabschluss oder später, verpflichten sich die Vertragspartner, bei Änderung der Preisermittlungsgrundlagen über den Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegebenneu zu verhandeln. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen3.3. Eine derartige Preisangleichung gibt Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der Gegenpartei laufenden Geschäftsbedingung kann nicht das Rechtgeltend gemacht werden. Jegliche nachträgliche Änderung der Leistung auf Wunsch des Kunden berechtigt die Glaserei Engst zu einer Preisanpassung. Wir sind berechtigt, den Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%zurückzutreten. 4.4 Die angebotenen Preise gelten 3.4. Abschlagszahlung: ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, kann für Teilleistungen in Höhe des Wertzuwachses eine Abschlagszahlung verlangt werden. Wesentliche Mängel berechtigen nur für die angebotenen Mengenzu einem angemessenen Einbehalt, in der Regel in Höhe des zweifachen voraussichtlichen Mängelbeseitigungsaufwandes. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde3.5. Ist die vertragliche Leistung vom Auftragnehmer erbracht und abgeliefert bzw. vom Auftraggeber abgenommen, werden der Gegenpartei so ist die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise Vergütung nach einfacher Rechnungslegung sofort fällig und Tarife in Rechnung gestelltohne Skontoabzug zu zahlen. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 13.6. Januar mit Wird nicht spätestens 30 Tage nach Rechnungserhalt der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für Rechnungsbetrag überwiesen bzw. bar ausgeglichen geht die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache Forderung aus Lieferung oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert Leistung an die StelleFirma Financial Law über. Diese wird im Namen der Glaserei Engst den Rechnungsbetrag einfordern. Dadurch entstehende weitere Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

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Preise. 4.1 Preisangaben des Auftragnehmers sind – ausgenommen solche Angaben sind ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder in verbindlichen Angeboten enthalten – unverbindlich und stellen nur Circa-Preise und keinen verbindlichen Voranschlag dar. Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStErstellung eines verbindlichen Kostenvoranschlags erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers. TransportkostenKostenvoranschläge des Auftragnehmers sind nur dann verbindlich, Verpackung, Leergut, Ein- wenn sie schriftlich abgegeben und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeals verbindlich bezeichnet sind. 4.2 Der Preis Auch verbindliche Preisangaben bzw. Preisangaben in verbindlichen Angeboten des Auftragnehmers gelten im Falle eines Angebots über eine Anlage nur bei Bestellung der gesamten Anlage. Mangels verbindlicher Preisvereinbarung und mangels Bestellung auf der Grundlage eines verbindlichen Kostenvoranschlags gelten für Bestellungen von Auftraggebern die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegebenMaterialpreise und Verrechnungssätze der am Tag der Leistung gültigen Preisliste des Auftragnehmers, sonst die ortsüblichen Preise. Preisangaben des Auftragnehmers verstehen sich ab Sitz des Auftragnehmers zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Erhöhungen der Materialpreise oder der Lohn- bzw. Lohnnebenkosten oder des Umsatzsteuersatzes berechtigen den Auftragnehmer zur entsprechenden Preisanpassung. Dies gilt nicht für Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden sollen, sofern der Auftraggeber kein Unternehmer und keine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen Nebenarbeiten (z. B. Gerüststellungs-, Maurer-, Stemm-, Verputz-, Zimmermanns-, Dachdecker-, Erd-, Elektro-, Malerarbeiten etc.) sind im Angebot des Auftragnehmers nicht enthalten, sofern sie nicht in Positionen gesondert mit Menge und Preis aufgeführt sind. Sind solche Nebenarbeiten des Auftragnehmers auszuführen, sind sie gesondert zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%vergüten. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für Montagen, die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurdeaus des Auftragnehmers nicht zu vertretenden Gründen zusätzlich ausgeführt oder wiederholt erbracht werden müssen, sind gesondert zu vergüten. Wird die Montage aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, unterbrochen, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestelltdadurch entstandenen Mehrkosten dem Auftraggeber berechnet. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Preise. 4.1 1. Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkosten, und schließen Verpackung, LeergutFracht, Ein- Porto, Versicherung und Ausfuhrzöllesonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, Lager-insbesondere hinsichtlich Größe, Überwachungs-Gestal- tung und Material, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdewerden zusätzlich berechnet. Die an- gebotenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. 4.2 Der Preis 2. Das Angebot des Auftragnehmers steht unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrundege- legten Positionen unverändert bleiben. Erhöhen sich die Löhne, die Kosten für Vormaterial, Energie oder Trans- port, so verpflichten sich die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegebenVertragsparteien, über die Anpassung der Preise zu verhandeln. Abgesehen davon verlieren Angebote generell nach 30 Tagen ihre Gültigkeit. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen3. Muster, mit der MaßgabeSkizzen, dass der Lieferant berechtigt istEntwürfe, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben Probedrucke und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftretensonstige Vorarbeiten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Rechtvom Auftraggeber verlangt sind, den Vertrag aufzulösen (auflösen werden mit einem hierfür zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%vereinbarenden Entgelt berechnet; dasselbe gilt für vom Auftraggeber verlangte Untersu- chungen und Gutachten. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für 4. In Abweichung von der Stanz- oder Druckvorlage notwendig gewordene Abänderungen, die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurdeder Auftrag- nehmer nicht zu vertreten hat, werden nach der Gegenpartei die zum Zeitpunkt dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Dasselbe gilt für Korrekturen als Folge der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise Unleserlichkeit und Tarife in Rechnung gestelltfür Auftrag- geberund Graphikerkorrekturen. Einkaufsbedingungen und Preisangaben des Bestellers haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Sources: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise. 4.1 Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas 6.1 Sofern nichts anderes vereinbart wurdeist, verstehen sich unsere Preise für Lieferungen ab Werk, einschließlich Verpackung ohne Mehrwert- steuer. Die Mehrwertsteuer und sonstige Kosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 4.2 6.2 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Erbringung der Leistungen Montag bis ▇▇▇▇▇▇▇ zu unseren üblichen Geschäftszeiten (max. 8,25 h/Tag) und die Berechnung der Leistungen nach dem angefallenen Zeitaufwand, zu den bei uns jeweils aktuell geltenden Stundens- ätzen zuzüglich den jeweils gültigen Materialpreisen und sofern einschlägig zuzüglich Reisekosten (insbesondere aber nicht abschließend An- und Abfahrt, Übernachtung). Fallen auf Wunsch des Käufers Überstunden bei unseren Mitarbeitern an, ist die Überstundenvergütung vom Käufer zu tragen. Gleiches gilt für Aufschläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit. Überstunden werden mit 25 %, Sonn- und Feiertagsar- beit wird mit einem Aufschlag von 50 % berechnet. Der Preis Käufer verpflichtet sich, Arbeitszeitbescheinigungen, die von unseren Mitarbeitern erstellt werden, zu prüfen und gegenzuzeichnen. Ist eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, haben wir Anspruch auf angemessene Ab- schlagszahlungen für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegebenin sich abgeschlossene Teile der Leistung bzw. nach Beendigung einer Projektphase (z. B. Vertragsbeginn, erste Teillieferung, Bereitstellung zur Abnahme, Abnahme). 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen 6.3 Kostensteigerungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Käufers, insbesondere auch durch damit einhergehende zeitliche Verzö- gerungen entstehen, sind vom Käufer zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise tragen. 6.4 Angemessene Preisänderungen entsprechend anzugleichenunseren Listenpreisen bleiben vorbehalten, wenn Änderungen bei Materialiendie Lieferung vertragsgemäß mehr als vier (4) Monate nach Vertragsschluss erfolgt und soweit die Listenpreiserhöhung auf eine nachträgliche Erhöhung der Gestehungskosten (Preise für Roh-, VerpackungenHilfs- oder Betriebsstoffe, Grundstoffenwie Materialpreiserhöhungen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/tarifliche Lohnerhöhungen oder andere Faktoren auftretenfür den Vertragsgegen- stand erforderliche Vorleistungen) zurückzuführen sind, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, wir unserer Preisangabe bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%Vertragsschluss zugrunde gelegt haben. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Preise. 4.1 3.1. Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen Preislisten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftrags bestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend. Bei Aufträgen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, behalten wir uns eine Berechnung zu dem am Tage der Lieferung/Leistung gültigen Listenpreis vor. Im übrigen sind wir ab einem Monat nach Vertragsschluss zu Preiserhöhungen berechtigt wenn diese auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren (z. B.: Tarifab schlüsse, Rohstoff- oder Energiekosten, Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe) beruhen, die nach Vertrags- schluss entstanden sind. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbilden- den Faktoren gerechtfertigt sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Dies gilt, sofern Festpreise vereinbart worden sind nur, wenn die Veränderungen unvorhersehbar nach Ver- tragsschluss entstanden sind. 3.2. Die Preise gelten für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nicht anderes vereinbart, ab Werk. 3.3. Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, so sind wir berechtigt, Erhöhungen von Frachten bzw. Fuhrlöhnen an den Kunden weiterzugeben. Bei Lieferungen frei Baustelle beinhaltet der Preis die Lieferung in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStvollständig ausgelasteten Lastzügen. TransportkostenMindermengen berechtigen, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung Kleinmengenzuschläge zu berechnen. Die Entladung erfolgt grundsätzlich nur an einer Stelle. Das Abgeben von Teilmengen an verschiedenen Stellen oder der GegenparteiEinsatz von Solo- oder Mehrachsfahrzeugen ist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdegesondert vereinbart, im Preis nicht enthalten. Im Preis ist eine Warte- /Abladezeit an der Bausteile von max. 10 Minuten enthalten. Darüber hinausgehende Zeiten können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben3.4. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Sources: Allgemeine Geschäfts Und Lieferungsbedingungen

Preise. 4.1 Die Preise gelten in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwSt3.1. TransportkostenPreisangaben sind grundsätzlich nicht als Pau- schalpreis zu verstehen. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, Verpackungdie im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, Leergut, Ein- besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, wird dieses von uns auch entsprechend verrechnet. 3.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkos- ten sowie Zoll und Versicherung gehen auf Rechnung der Gegenparteizu Lasten des un- ternehmerischen Kunden. Kunden, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart die im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes Letztverbraucher sind, werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelver- traglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrückli- ▇▇▇▇ Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzu- nehmen. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben3.4. Baustellensicherungen, Abschrankungen, Absperr- bänder und sonstige Sicherungsmaßnahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen 3.5. Wird uns vom Kunden eine Anlieferung einschließlich Parkmöglichkeit nicht in einer Entfernung von max. 100m ermöglicht, ist uns der Mehraufwand durch einen Preis- zuschlag von € 100,- pro angefangenem Kilometer abzu- gelten. Ebenso besteht ein Entgeltszuschlag von € 100,- pro zu den überwindendem Stockwerk, für welches kein Lift zur Beförderung sämtlicher Vertragsleistungen zur Verfügung steht. 3.6. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Alt- material hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir ge- sondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten PreisenAusmaß, mit der Maßgabemangels Entgeltsverein- barung angemessen, dass der Lieferant berechtigt istzu vergüten. 3.7. Wir sind aus eigenem berechtigt, seine Preise entsprechend anzugleichenwie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Ent- gelte anzupassen, wenn Änderungen bei Materialienim Ausmaß von zumindest 2% hinsichtlich a) der Lohnkosten durch Gesetz, VerpackungenVerordnung, GrundstoffenKollektiv- vertrag, HalbfabrikatenBetriebsvereinbarungen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwendigen Kosten- faktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, EinkaufspreisenÄnderun- gen relevanter Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, Löhnenin dem sich die tatsächlichen Herstellungs- bzw. Dienstleis- tungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leis- tungserbringung, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei sofern wir uns nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%in Verzug befinden. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen3.8. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag ab- geschlossen wurde, wobei Änderungen unter 1% unbe- rücksichtigt bleiben. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde3.9. Letztverbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.8, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestelltsowie bei Dauerschuldverhältnissen gemäß Punkt 3.9 nur bei einzelvertraglicher Ausverhandlung. 4.6 Alle Preise 3.10. Bogenförmig verlegte Leitungen werden jährlich zum 1im Außen- bogen gemessen. Januar Formstücke, Armaturen und Einbauten werden im Rohrausmaß mit gemessen, jedoch separat verrechnet. Das Ausmaß des Korrosionsschutzes und des Anstrichs wird gleich dem Ausmaß der geltenden Preisindexziffer darunter befindli- chen Rohre angenommen. Das Ausmaß der Wärme- dämmung wird an den Außenflächen gemessen. 3.11. Erfolgt die Abrechnung nach Aufmaßen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Aufmaße vereinbart, gelten bei Fernbleiben des Statistischen Amtes für Kunden trotz zeitgerechter Einladung die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelleuns ermittelten Aufmaße als richtig.

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Sources: Geschäftsbedingungen

Preise. 4.1 1. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten in jedem Fall unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch drei Monate nach Eingang des Angebotes beim Kunden. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Kunde als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Unsere Preise sind jeweils netto; die jeweils geltende Mehrwert- steuer kommt hinzu. Unsere Preise gelten ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStWerk. Transportkosten, Sie schließen Verpackung, LeergutFracht, Ein- Porto, Versicherung und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern sonstige Versandkosten nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdeein. 4.2 Der Preis 2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinen- stillstandes werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. 3. Skizzen, Entwürfe, Probesätze, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden berechnet. 4. Erhöht oder senkt sich im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Liefertag ein für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen Preisbildung maß- geblicher Faktor, ohne dass dies von NDS zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt vertreten ist, seine oder dies zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für NDS vorhersehbar war, behält sich NDS das Recht vor, die Preise entsprechend anzugleichennach billigem Ermessen um den Betrag anzupassen, wenn Änderungen bei Materialienum den sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Liefergegenstands erhöht bzw. gesenkt haben. Maßgebliche Faktoren in diesem Sinne sind Löhne, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen Energiekosten und/oder andere Faktoren auftreten, Kosten für Roh- material (z. B. wegen Ressourcenknappheit) oder Veränderungen der Branche oder der rechtlichen Rahmen- bedingungen (z. B. durch die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise Einführung zusätzlicher und/oder weiterer Steuern und Tarife in Rechnung gestelltaufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union). 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.1 3.1 Die Preise gelten verstehen sich in jedem Fall Euro ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStMainz, ausschließlich Verpackung und Versand, zuzüglich der am Tage der Rechnungs- stellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie der gesetzli- chen Lieferabgaben. 3.2 Es gelten, wenn im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, die Preise der zum Zeitpunkt der Auftragsbestäti- gung durch ElTEc gültigen ElTEc -Preisliste. TransportkostenDurch die Beauftra- gung erkennt der Besteller die Kenntnis dieser Preisliste und ihren Erhalt ausdrücklich an. 3.3 Tritt, Verpackunginsbesondere im Falle von Rahmenlieferverträgen, Leergut, Ein- zwischen der Auftragserteilung und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenparteidem Abruf von Leistungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 dieser später als 4 Monate nach Auftragserteilung erfolgt, eine Veränderung der Herstellungs- oder Bezugsbedingungen oder eine nachweisliche Preisänderung der Fremdkosten infolge Verteuerung der Rohstoffe, erhöhter Lohntarife oder sonstiger Kostenerhöhungen wie bspw. infolge unvorhersehbarer Wäh- rungsschwankungen sowie durch Fälle höherer Gewalt ein, so ist ElTEc berechtigt, einen der Marktlage und der Kostennachforde- rung der Sublieferanten entsprechenden angemessenen Preisauf- schlag zu berechnen. Der neue Preis gilt für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit alle nach der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/Preiserhöhung abgerufenen Aufträge oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmenAuftragsteile. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das RechtDer Käufer ist berechtigt, den Vertrag aufzulösen (auflösen Einzel-Abrufauftrag, auf den die Preisanpassung Anwendung findet, zu lassen)kündigen, insofern sich die Parteien über die Preiserhöhung nicht einigen können, es sei denn, bei er hat den verzögerten Lieferabruf zu vertreten. Das Kündigungsrecht kann nur innerhalb von 4 Wochen ab Mitteilung der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%Preiserhöhung durch den Käufer geltend gemacht werden. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur 3.4 Bei einem Kaufpreis in fremder Währung trägt der Kunde das Risiko einer Verschlechterung des Umtauschverhältnisses der Währung gegenüber dem Euro für die angebotenen Mengenden Zeitraum ab Vertrags- schluss. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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Sources: General Terms and Conditions

Preise. 4.1 Die 1. Unsere Preise gelten netto ab Werk. Umsatzsteuer wird in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStder jeweils am Tag der Rechnungsstellung geltenden Höhe gesondert berechnet. Transportkosten, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung der Gegenpartei, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengenden jeweiligen Auftrag und sind nicht verbind- lich für Nachbestellungen. 4.5 Wenn (noch) kein 2. Bei neuen Artikeln und bei Kauf nach Probe wird der Preis vereinbart wurdeerst nach Genehmigung der Probe verbindlich vereinbart. 3. Unsere Preise verstehen sich in €. Wird die Bezahlung in fremder Währung vereinbart, gehen Wechselkursänderungen zu Lasten des Bestellers. 4. Verpackungs-, Verladungs- und Frachtkosten sowie Versicherungs- kosten werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife zusätzlich in Rechnung gestellt. Leihverpackungen, Pendelverpackungen und Leihpaletten bleiben unser Eigentum und sind mit der nächsten Lieferung in einwandfreiem, sortiertem Zustand zurückzuschicken. Erfolgt die Rücksendung nicht binnen eines Mo- nats, stellen wir die Selbstkosten in Rechnung. 4.6 Alle 5. Der Besteller ist berechtigt, Transportverpackungen unserer Lieferun- gen auf seine Kosten an unseren Geschäftssitz zurückzugeben. Ver- packungen müssen sortiert und sauber, frei von Fremdstoffen und nach Stoffen sortiert sein. Andernfalls sind wir berechtigt, dem Bestel- ler die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu berechnen. 6. An die für einen Auftrag vereinbarten Preise werden jährlich zum 1sind wir 4 Monate seit Vertragsschluss gebunden. Januar mit Sind längere Fristen zur Erbringung der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes Lieferung oder Leistung vereinbart, sind wir berechtigt, bei Erhöhung der Material- oder Lohnkosten auf der Grundlage unserer ursprüngli- chen Preiskalkulation einen anteiligen Aufschlag für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelleeingetretene Kostensteigerung vorzunehmen.

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Sources: Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise. 4.1 3.1. Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen Preislisten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend. Bei Aufträgen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, behalten wir uns eine Berechnung zu dem am Tage der Lieferung/Leistung gültigen Listenpreis vor. Im Übrigen sind wir ab einem Monat nach Vertragsschluss zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn diese auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren (z.B.: Tarifabschlüsse, Rohstoff- oder Energiekosten, Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe) beruhen, die nach Vertragsschluss entstanden sind. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Dies gilt, sofern Festpreise vereinbart worden sind nur, wenn die Veränderungen unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind. 3.2. Die Preise gelten für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, falls nicht anderes vereinbart, ab Werk. 3.3. Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, so sind wir berechtigt, Erhöhungen von Frachten bzw. Fuhrlöhnen an den Kunden weiterzugeben. Bei Lieferungen frei Baustelle beinhaltet der Preis die Lieferung in jedem Fall ab Werk / Lager in Euro exklusive MwStvollständig ausgelasteten Lastzügen. TransportkostenMindermengen berechtigen, Verpackung, Leergut, Ein- und Ausfuhrzölle, Lager-, Überwachungs-, Abfertigungs- und Versicherungskosten, Umsatzsteuer und eventuelle andere Abgaben gehen auf Rechnung Kleinmengenzuschläge zu berechnen. Die Entladung erfolgt grundsätzlich nur an einer Stelle. Das Abgeben von Teilmengen an verschiedenen Stellen oder der GegenparteiEinsatz von Solo- oder Mehrachsfahrzeugen ist, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurdegesondert vereinbart, im Preis nicht enthalten. Im Preis ist eine Warte-/Abladezeit an der Baustelle für Rohmaterial von max. 15min und für Asphaltmischgut von max. 30 Minuten enthalten. Darüber hinausgehende Zeiten können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. 4.2 Der Preis für die betriebsbereite Installation wird separat schriftlich angegeben3.4. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. 4.3 Sämtliche Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen, mit der Maßgabe, dass der Lieferant berechtigt ist, seine Preise entsprechend anzugleichen, wenn Änderungen bei Materialien, Verpackungen, Grundstoffen, Halbfabrikaten, Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, Sozialabgaben und behördlichen Erhebungen, Frachtgeldern, Versicherungsbeiträgen, Wechselkursen und/oder andere Faktoren auftreten, die den Preis der Sachen mitbestimmen. Eine derartige Preisangleichung gibt der Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen (auflösen zu lassen), es sei denn, bei der Preisangleichung handelt es sich um eine Erhöhung von mehr als 15%. 4.4 Die angebotenen Preise gelten nur für die angebotenen Mengen. 4.5 Wenn (noch) kein Preis vereinbart wurde, werden der Gegenpartei die zum Zeitpunkt der Lieferung vom Lieferanten angewendeten Preise und Tarife in Rechnung gestellt. 4.6 Alle Preise werden jährlich zum 1. Januar mit der geltenden Preisindexziffer des Statistischen Amtes für die Niederlande indexiert/angepasst. Falls die Veröffentlichung dieser Jahresindexziffer eingestellt wird, tritt für diesen Rahmen ein von den Parteien in gegenseitiger Rücksprache oder mangels Einigung mittels bindender Empfehlung vom Statistischen Amt der Niederlande oder dessen Rechtsnachfolger festzulegender Wert an die Stelle.

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