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Common use of Preise Clause in Contracts

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

Appears in 6 contracts

Samples: Campervan Rental Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus Die Preise für die Depotführung sowie für sonstige Leistungen der DekaBank werden in Ziffer 1.12.1 der AGB für DekaBank Depots in Verbindung mit dem Tagesmietpreis, ggfPreis- und Leistungsverzeichnis zum DekaBank Depot dargestellt. zugebuchtes Equipment Das Preis- und Leistungs- verzeichnis zum DekaBank Depot steht in der Servicepauschale zusammenjeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite xxxxx://xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxxxx zur Verfügung. Im Tagesmietpreis enthalten ist Preise für Sonderleistungen und die Fahrzeugüberlassung Bedingungen für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten Tausch von Investmentfonds sind die Kosten für Wartung den entsprechend betitelten Abschnitten des Preis- und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ Leistungsverzeichnisses zu entnehmen. Zuzüglich Für den Tausch von Inhaberschuldverschreibungen gilt Ziffer 2.3 und 2.4 der Sonderbedingungen für DekaBank Depots betreffend Inhaberschuldverschreibun- gen. Beim Kommissionsgeschäft rechnet die DekaBank gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäfts ab. Die DekaBank ist berechtigt, dem Kunden ihr Entgelt, ihre Kosten und ihre Auslagen einschließlich fremder Kosten in Rechnung zu stellen. Werden der DekaBank beim Abschluss des Ausführungsgeschäfts Rabatte eingeräumt, ist die DekaBank berechtigt, diese zu vereinnahmen. Beim Festpreisgeschäft vereinbaren der Kunde und die DekaBank einen bestimmten oder bestimmbaren Preis. Die Einzelheiten regeln die AGB für DekaBank Depots (Ziffer 2.1.1), die Sonderbedingungen für DekaBank Depots betreffend Inhaberschuldver- schreibungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.vDekaBank Depot in der jeweils geltenden Fassung. 99€ anDie DekaBank ist berechtigt, beim Kauf bestimmter Investmentfondsanteile und Inhaberschuldverschreibungen Ausgabeaufschläge zu verlangen. Für MietfahrzeugeEinzelheiten enthält der jeweilige Verkaufsprospekt. Beim Kauf von Anteilen an Exchange Traded Funds ist die DekaBank berechtigt, in denen ein volumenabhängiges Orderentgelt zu erheben. Einzelheiten regeln die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die KostenSonderbedingungen für DekaBank Depots betreffend Exchange Traded Funds. 1-774 Fassung Februar 2021 Stand: 08.21 Gebühren und Entgelte, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle KostenBankdienstleistung erhoben werden, die nicht ausdrücklich können sich im Gesamtmietpreis enthalten Lauf der Geschäftsbeziehung ändern. Änderungen am Preis- und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten Leistungsverzeichnis wird die DekaBank dem Kunden schriftlich oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarin Textform mitteilen.

Appears in 4 contracts

Samples: Sonderbedingungen Zur Online Nutzung Von Dekabank Depots, Sonderbedingungen Zur Online Nutzung Von Dekabank Depots, Sonderbedingungen Zur Online Nutzung Von Dekabank Depots

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Unsere Preise sind Nettopreise. Hierzu kommt die jeweils zum Zeitpunkt der Berechnung gültige Mehrwertsteuer. • Unsere Preise gelten nur für die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Gegenstände und nur für die Menge und für den dabei angegebenen Verwendungsort. • Ändern sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment zwischen Vertragsabschluss und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist Lieferung oder der Ausführung der Leistung die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind Preise unserer Vorlieferanten, die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für MietfahrzeugeFrachten, in denen öffentliche Abgaben, die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Löhne oder sonstige Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallensich auf unsere Lieferungen und/oder Leistungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu ändern. Alle Kosten• Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich zu den am Liefertage für den angegebenen Verwendungsort gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn-, oder Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen. Kann ein Auftrag zum vereinbarten Termin aus Gründen, welche der Besteller zu verantworten hat, nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten durchgeführt werden, berechnen wir den entstandenen Aufwand nach der jeweils gültigen Preisliste (Rüst-, Fahrt- und mit diesem abgegolten sindWartezeiten sowie Anfahrt). • Hinsichtlich der von uns inkl. Montage gelieferten Folien gilt: Rechnungsstellung erfolgt nach Aufmaß. Der Preis versteht sich inkl. Lieferung und Montage (An/Abfahrt der Montagekolonne, hat Auslösung). Werden die Maximalabmessungen der Mieter zu tragenFolie überschritten, ist eine Stossnaht erforderlich. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) Der m2-Preis zur Folienbeschichtung ist gültig für das Mietfahrzeug gezahlt hatgenannte Leistungsvolumen (Mengen-/Auftragsbezogener Preis); bei Mehr- oder Minderleistungen ändert sich der m2-Preis gemäß gültiger Preisliste. Grundsätzlich berechnen wir eine zusätzliche Anfahrtskostenpauschale. Bei Kantenlängen unter 50 cm wird ein Mindermaßzuschlag von 25% für diese Fläche berechnet. Bei Trapez- oder Dreiecksverglasungen erfolgt die Berechnung als Rechteck zzgl. 10% Erschwerniszuschlag für diese Fläche. • Hinsichtlich der von uns gelieferten Rollos, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden könnenJalousien, Faltstores; Vertikaljalousien gilt: Bei Montage: Preis inkl. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nichtFertigung nach vorhandenen Fenstermassen, Lieferung und Montage vor Ort. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des MietersBei Lieferung: Preis inkl. Fertigung nach vorhandenen Fenstermassen, zzgl. Fracht und Verpackung. Lieferung ab Lager. Grundsätzlich wird eine Anfahrtskostenpauschale erhoben. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung genannten Preise sind Stück- bzw. Gesamtpreise. • Wir sind berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen vollständig fällig zu stellen und jede einzelne Lieferung oder Leistung gesondert zu berechnen. Elektrische Anschlüsse, eine Installation der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode Steuerung sowie Verkabelung ist bauseits zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarstellen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 5.1. Es gilt der vereinbarte Preis in EURO, der sich aus dem Tagesmietpreisder Auf- tragsbestätigung ergibt, ggfzuzüglich Umsatzsteuer. zugebuchtes Equipment Bei Monta- ge und der Servicepauschale zusammenAufstellung sind uns die entstandenen Aufwendungen zu unseren Montage- und Auslösungssätzen sowie die Spe- sen für Aufenthalt und Anfahrt zu ersetzen. 5.2. Im Tagesmietpreis enthalten Die gesetzliche Umsatzsteuer ist die Fahrzeugüberlassung für den nicht im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumPreis enthalten und wird in der Rechnung in der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Höhe gesondert ausgewiesen. 5.3. Ebenfalls abgegolten sind Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung „ab Werk“ (EXW gemäß Incoterms® 2020) ausschließlich Ver- packung. Bei einem Versendungskauf gemäß Ziffer 3.1 trägt der Käufer die Transportkosten sowie die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie einer gege- benenfalls vom Käufer gewünschten Transportversicherung. 5.4. Wir sind nach Maßgabe der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten nachfolgenden Bestimmungen zu einer Preisanpassung berechtigt: a) Wir sind berechtigt, die von dem Käufer zu zahlenden Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus entsprechend der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die KostenEntwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Bereitstellung Berechnung des Fahrzeugs anfallenvereinbarten Preises maßgeblich sind. Alle KostenDie Anpassung erfolgt nach bil- ligem Ermessen gemäß § 315 BGB. b) Die Gesamtkosten setzen sich aus folgenden relevanten Kostenarten zusammen: Kosten für den Bezug von Roh- stoffen und von Energie, Lohnkosten, Transportkosten, Zölle, Steuern und öffentliche Abgaben sowie Kosten von Vorlieferanten. c) Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preiser- mäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten Gesamtkosten erhöhen oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren absenken. d) Steigerungen bei einer Kostenart (z.B. Jahresvignette SchweizRohstoffkosten) dürfen nur in dem Umfang für das Mietfahrzeug gezahlt hateine Preiserhöhung heran- gezogen werden, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt in dem keine Senkung anderer Kosten- arten (z.B. Energiekosten) eintritt. e) Bei der Senkung von Kostenarten sind von uns die Prei- se zu ermäßigen, soweit diese Senkungen nicht durch Steigerungen bei anderen Kostenarten ausgeglichen werden. f) Wir werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach den für den Käufer ungünstigeren Maßstäben berechnet werden als Kosten- erhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in glei- chem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhun- gen. g) Eine Änderung des Preises werden wir dem Käufer min- destens vier Wochen vor dem geplanten Wirksamwer- den in Textform mitteilen. h) Das Preisanpassungsrecht von uns gilt nicht für Liefe- rungen oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die VermieterinLeistungen, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche innerhalb von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr vier Monaten nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarVertragsschluss erbracht werden.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 6.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich aus unsere Preise für Lieferungen ab Werk, einschließlich Verpackung ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer und sons- tige Kosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. 6.2 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Erbringung der Leistungen Montag bis Frei- tag zu unseren üblichen Geschäftszeiten (max. 8 h/Tag) und die Berechnung der Leis- tungen nach dem Tagesmietpreisangefallenen Zeitaufwand, ggfzu den bei uns jeweils aktuell geltenden Stundensätzen zuzüglich den jeweils gültigen Materialpreisen und sofern einschlägig zuzüglich Reisekosten (insbesondere aber nicht abschließend An- und Abfahrt, Über- nachtung). zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten Fallen auf Wunsch des Käufers Überstunden bei unseren Mitarbeitern an, ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter Überstundenvergütung vom Käufer zu tragen. Hierunter fallen insbesondere MautkostenGleiches gilt für Aufschläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit. Überstunden, KraftstoffkostenSonn- und Feiertagsarbeit werden entsprechend den jeweils gültigen Tarifbestimmungen der Bayerischen Metallindustrie berechnet. Der Käu- fer verpflichtet sich, ParkgebührenArbeitszeitbescheinigungen, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkostendie von unseren Mitarbeitern erstellt werden, zu prüfen und gegenzuzeichnen. In Einzelfällen besteht die MöglichkeitIst eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen haben wir Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nichtangemessene Abschlagszahlungen für in sich abgeschlossene Teile der Leistung bzw. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandatenach Beendigung einer Projektphase (z. B. Vertragsbeginn, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterinerste Teillieferung, Bereitstellung zur Abnahme, Abnahme). 6.3 Kostensteigerungen, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten aufgrund von Änderungswünschen des Käufers, insbesondere auch durch damit einhergehende zeitliche Verzögerungen entstehen, sind vom Käufer zu tragen. 6.4 Angemessene Preisänderungen entsprechend unseren Listenpreisen bleiben vorbehal- ten, wenn die Lieferung vertragsgemäß mehr als vier (4) Monate nach Vertragsschluss erfolgt und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von soweit die Listenpreiserhöhung auf eine nachträgliche Erhöhung der bei Abschluss des Mietvertrages Geste- hungskosten (Preise für Roh-, Hilfs- oder nachträglich vorgelegten Betriebsstoffe, wie Materialpreiserhöhungen, tarifliche Lohnerhöhungen oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterinandere für den Vertragsgegenstand erforderliche Vor- leistungen) zurückzuführen sind, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarwir unserer Preisangabe bei Vertragsschluss zu- grunde gelegt haben.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Preise. 3.1 Der Gesamtmietpreis Gesamtpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisGrundpreis, dem Messstellenbetrieb und dem Arbeitspreis zusammen. 3.2 Der Gesamtpreis enthält derzeit die Kosten der Stadtwerke Meerane für die Stromerzeugung und -beschaffung sowie die Vertriebskosten, die Kosten für die Abrechnung, die Netzentgelte und die staatlichen Umlagen nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Sonderkundenumlage nach § 19 Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV), die Offshore-Haftungsumlage nach § 17 f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) sowie die an die Kommunen zu entrichtenden Konzessionsabgaben. Der Strompreis versteht sich einschließlich der Stromsteuer. 3.3 Der Gesamtpreis enthält darüber hinaus derzeit die Kosten für den Messstellenbetrieb, soweit diese Kosten den Stadtwerken Meerane in Rechnung gestellt werden. Der Strompreis versteht sich zzgl. der Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe (Bruttopreise). Bei Erhöhungen oder Absenkungen der Umsatzsteuer durch den Gesetzgeber ändern sich die Bruttopreise entsprechend. 3.4 Wird die Erzeugung, die Beschaffung, die Verteilung oder die Belieferung von elektrischer Energie nach Vertragsabschluss mit zusätzlichen staatlichen Abgaben oder anderen hoheitlich auferlegten Belastungen belegt, können die Stadtwerke Meerane ihre hieraus entstehenden Mehrkosten an den Kunden weiter berechnen. Dies gilt nicht, wenn die jeweilige gesetzliche Regelung einer Weiterberechnung entgegensteht. Die Weitergabe ist auf diejenigen Mehrkosten beschränkt, die nach der gesetzlichen Regelung dem einzelnen Vertragsverhältnis mit dem Kunden zugeordnet werden können. Entfällt im Zusammenhang mit der Belegung zusätzlicher staatlicher Abgaben oder hoheitlich auferlegter Belastungen eine andere staatliche Abgabe oder hoheitlich auferlegte Belastung, ist dieser Entfall den neu entstandenen Mehrkosten gem. Satz 1 gegenzurechnen. 3.5 Zur Bewahrung des Gleichgewichts von Stromlieferung und Strompreis werden die Stadtwerke Meerane den vom Kunden zu zahlenden Strompreis der Entwicklung der unter 3.2 aufgeführten Preisbestandteile und nach 3.4 ggf. zugebuchtes Equipment zusätzlich vom Gesetzgeber eingeführten Preisbestanteile nach billigem Ermessen anpassen. Bei Kostensteigerungen sind die Stadtwerke Meerane hiernach berechtigt, den Strompreis entsprechend zu erhöhen, wobei Kostensenkungen bei anderen Preisbestandteilen gegenzurechnen sind. Kostensenkungen verpflichten die Stadtwerke Meerane, den Strompreis entsprechend zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Kostensteigerungen bei anderen der preisbildenden Faktoren gem. 3.2 und ggf. 3.4 dieses Vertrages ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Die Stadtwerke Meerane werden bei Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen wird als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. 3.6 Änderungen des Strompreises nach 3.5 sind nur zum Monatsersten möglich. Die Stadtwerke Meerane werden dem Kunden Änderungen nach 3.5 spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. In der Servicepauschale zusammenPreisänderungsmitteilung ist der Kunde darauf hinzuweisen, welche konkreten Veränderungen bei Preisbestandteilen für die Preisänderung maßgeblich sind. Preisänderungen sind für den Kunden zudem unter der Internetadresse der Stadtwerke Meerane xxx.xx-xxxxxxx.xx einsehbar und werden im Kundencenter der Stadtwerke Meerane ausgelegt. 3.7 Im Fall einer Preisänderung nach 3.5 hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform gegenüber den Stadtwerken Meerane zu kündigen. Auf dieses Recht wird der Kunde von den Stadtwerken Meerane in der Preisänderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Im Tagesmietpreis enthalten ist Fall der Kündigung wird die Fahrzeugüberlassung für Preisänderung gegenüber dem Kunden nicht wirksam. Weitergehende Rechte des Kunden, z. B. aus § 315 BGB, bleiben unberührt. 3.8 Die Preisbestandteile nach 3.3 werden in der jeweils geltenden Höhe (Umsatzsteuer) bzw. in der jeweils den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, Stadtwerken Meerane in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren Rechnung gestellten Höhe (z.B. Jahresvignette SchweizMessstellenbetrieb) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 berechnet. 3.9 Informationen über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, jeweils aktuellen Preise sind im Tagesmietpreis inkludiertKundencenter, soweit nicht anders schriftlich vereinbart Xxxxx Xxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, erhältlich und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist können auch im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter Internet unter xxx.xx-xxxxxxx.xx abgerufen werden. Informationen zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) Wartungsdienstleistungen und – entgelten sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarbeim örtlichen Netzbetreiber erhältlich.

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Samples: Stromlieferungsvertrag

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisUniversitätsklinikum Bonn Anstalt des öffentlichen Rechts Xxxxxxxxx-Xxxxxx 0 00000 Xxxx Zentrale: Tel.: 0228/287 - 0 Fax: 0228/287 - 0 E-Mail: xxxxxxx@xxx.xxx-xxxx.xx Kaufmännischer Direktor: Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Ärztlicher Direktor: Prof. Xx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxxx USt-IdNr: DE811917555 Steuer-Nr.: 20557831215 EORI-Nr.: DE5335108 Für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen sind die angegebenen Preise feste Preise, ggfdurch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Fracht, Montage, betriebsbereite Übergabe, Verpackung inkl. zugebuchtes Equipment Verpackungsentsorgung und der Servicepauschale zusammensonstiger Kosten und Lasten abgegolten sind. Wir behalten uns vor, bei sinkenden Weltmarktpreisen, die Angebote neu zu verhandeln. Für die Erbringung von Dienstleistungen sind die angegebenen Preise feste Preise (Pauschalfestpreis). Im Tagesmietpreis enthalten ist vereinbarten Pauschalfestpreis sind sämtliche Eigen-, Fremd- und Nebenkosten des AN enthalten, die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie Rahmen des Leistungsumfanges nach der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für MietfahrzeugeLeistungsbeschreibung entstehen, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die soweit nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten etwas anderes vereinbart ist. Eine Lohn- und mit diesem abgegolten sind, hat Materialpreisgleitung wird nicht vereinbart. Lohn- und Materialpreiserhöhungen sowie Erhöhungen der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder Sozialabgaben und dergleichen gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer AN und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiertPauschalfestpreis enthalten. Der AN übernimmt das gesamte Mengen- und Preisrisiko bis zur vollständigen Fertigstellung der vertraglichen Leistungen. Zulagen, soweit wie z. B. Auslösungen, Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Reisekosten werden nicht anders schriftlich vereinbart gesondert vergütet. Mit dem Pauschalfestpreis sind auch alle Leistungen abgegolten, die in den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich genannt sind, jedoch erforderlich sind, um den durch die Leistungsbeschreibung und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar die Vertragsbestandteile (insbesondere die funktionale Leistungsbeschreibung) bestimmten Vertragszweck zu verwirklichen. Zu der vertragsgemäßen Fertigstellung können also auch solche Leistungen erforderlich werden, die in der funktionalen Leistungsbeschreibung nicht oder nicht vollständig beschrieben, jedoch zur vollständigen Fertigstellung des Projektes erforderlich sind. Auch diese Leistungen sind im Pauschalfestpreis enthalten und in einer den beschriebenen Leistungen entsprechenden Qualität auszuführen. Es ist ein Festpreis für Zusatzleistungen anzugeben. Hier für wird die Angabe eines pauschalen Stundensatzes gefordert, der als Pauschalfestpreis pro Stunde, sämtliche Eigen-, Fremd- und Nebenkosten des AN enthält. Alle von dem AG nach Vertragsabschluss gewünschten fachlichen, technischen, beratenden und sonstigen Leistungen, die nicht bereits Teil der Leistungsbeschreibung sind (nachfolgend „Änderungswünsche/Change Request“), hat der AN nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber zu erfüllen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, Nur die vom Geschäftsbereich 4 (UKB) genannten Personen können wirksam für den AG solche Änderungen des Leistungsumfangs beauftragen. Die für die Umsetzung von Änderungswünschen/Change Request erforderliche Angebotserstellung ist der Mieter für den Auftraggeber kostenfrei zu Schadensersatz verpflichteterstellen. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarFür die Auftragserteilung gelten die Regelungen gemäß Punkt 16.

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Samples: Besondere Vertragsbedingungen

Preise. Die Energielieferung während eines Leerstandes ist für Sie kostenlos, sofern Sie während eines Abrechnungszeitraumes nicht mehr als 60 kWh elektrische Energie und nicht mehr als 10 kWh Gas beziehen. Dies gilt jedoch lediglich, solange der Leerstand einen Zeitraum von zwei Abrechnungszeiträumen nicht überschreitet. Bei Überschreitung dieser Frist, wird Ihnen der Anschluss und der Verbrauch gemäß Grundversorgungstarif in Rechnung gestellt. Sofern Freigrenze und die Frist nicht überschritten werden und somit keine Kosten für Sie anfallen, stellen wir über den angefallenen Verbrauch unterhalb der Ich habe die beiliegenden AGB, die Vertragsbestandteil sind, erhalten. Datum Ihre Unterschrift □ gesamtes Haus oder □ Eigentumswohnung(en) □ gesamtes Haus oder □ Eigentumswohnung(en) Wohnung 3 Kundennummer Vertragskonto Straße Hausnr. ☐ Herr ☐ Frau ☐ Eheleute ☐ Firma PLZ Ort Nachfolgende Angabe nur bei Wohnung(en) erforderlich: Strom-Zählernummer (zwingend erforderlich) Name und Anschrift Gas-Zählernummer (zwingend erforderlich) Branche (bei Gewerbekunden) Strom-Zählernummer (zwingend erforderlich) verantwortlicher Ansprechpartner (bei Gewerbekunden) Gas-Zählernummer (zwingend erforderlich) Telefon- oder Mobilnummer Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Strom-Zählernummer (zwingend erforderlich) E-Mail Gas-Zählernummer (zwingend erforderlich) Strom-Zählernummer (zwingend erforderlich) Gas-Zählernummer (zwingend erforderlich) Straße Xxxxxx. Xxxxxx Xxxxxx. XXX Xxx XXX Xxx □ gesamtes Haus oder □ Eigentumswohnung(en) Nachfolgende Angabe nur bei Wohnung(en) erforderlich: Nachfolgende Angabe nur bei Wohnung(en) erforderlich: . . Wohnung 4 Wohnung 3 Wohnung 2 Wohnung 1 Wohnung 4 Wohnung 3 Wohnung 2 Wohnung 1 Wohnung 4 Wohnung 3 Wohnung 2 Wohnung 1 Strom-Zäh lernum mer (zwingend er forderli ch) Gas-Zähle rnumm er ( zwinge nd erfo rde rlich) Strom-Zäh lernum mer (zwingend er forderli ch) Gas-Zähle rnumm er ( zwinge nd erfo rde rlich) Strom-Zäh lernum mer (zwingend er forderli ch) Gas-Zähle rnumm er ( zwinge nd erfo rde rlich) Strom-Zäh lernum mer (zwingend er forderli ch) Strom-Zäh lernum mer (zwingend er forderli ch) Gas-Zähle rnumm er ( zwinge nd erfo rde rlich) Strom-Zäh lernum mer (zwingend er forderli ch) Gas-Zähle rnumm er ( zwinge nd erfo rde rlich) Strom-Zäh lernum mer (zwingend er forderli ch) Gas-Zähle rnumm er ( zwinge nd erfo rde rlich) Strom-Zäh lernum mer (zwingend er forderli ch) Die Partner schließen diesen Rahmenvertrag zur Kosten- und Prozessoptimierung bei der Versorgung mit elektrischer Energie und ggf. Erdgas von leerstehenden Lieferstellen, die in ihrem Eigentum stehen. Sie beauftragen uns mit der Lieferung des gesamten Bedarfs an elektrischer Energie und – sofern ein Gasanschluss besteht – Erdgas an vorgenannte(n) Lieferstelle(n) während eines Leerstandes gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages und den beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Belieferung mit Strom/Gas für Haushalts- und Gewerbekunden. Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung. Das Vertragsverhältnis kommt mit Bestätigung durch uns zustande. Der Gesamtmietpreis setzt sich Leerstand beginnt mit dem Auszug eines Mieters und endet mit dem Abschluss eines Energielieferungsvertrages durch einen neuen Mieter. Der Rahmenvertrag gilt ausschließlich für Lieferstellen ohne Leistungsmessung innerhalb unseres Grundversorgungsgebietes. Sie können weitere Lieferstellen ohne Leistungsmessung innerhalb unseres Grundversorgungs- gebietes der Geltung dieses Vertrages unterwerfen oder diese aus dem TagesmietpreisVertrag entfernen, ggfindem Sie diese Lieferstellen in Textform an unsere nachstehenden Kontaktdaten mitteilen. zugebuchtes Equipment und Falls mit Ihnen für die vorgenannte(n) Lieferstelle(n) bereits ein Liefervertrag (Grundversorgung oder Sondervertrag) besteht, so wird dieser ab Lieferbeginn durch den vorliegenden Vertrag ersetzt. Die Lieferung erfolgt zum nächstmöglichen Termin. Wir teilen Ihnen den Lieferbeginn in der Servicepauschale zusammenBestätigung mit. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für Dieser Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt. Alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumRahmen des Vertragsverhältnisses und zu den bestehenden Betroffenenrechten, können Sie im Internet auf unserer Website unter xxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx abrufen, in unserem Kundencenter abholen, über unsere Telefonhotline oder per Post anfordern. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte VersicherungsschutzGerne schicken wir Ihnen diese kostenfrei zu. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die Kontaktdaten für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, diese Anfragen sind im Tagesmietpreis inkludiertPunkt Widerrufsrecht genannt. Sofern Sie nicht bereits unseren Online-Service nutzen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart können wir Ihnen über die angegebene E-Mail-Adresse rechtserhebliche Erklärungen zur Begründung, Durchführung, Änderung oder Beendigung dieses Lieferverhältnisses (zum Beispiel Mitteilungen über den Vertrags- oder Lieferbeginn etc.) zusenden. Für eine darüber hinausgehende Verwendung der E-Mail-Adresse gilt der nachfolgende Absatz. Änderungen der von Ihnen vorgenannten Kontaktdaten sind uns unverzüglich in Textform mitzuteilen. Überschreiten Sie die genannten Freigrenzen, so zahlen Sie für den gesamten angefallenen Verbrauch die Preise gemäß Grundversorgungstarif in der jeweils durch uns auf unserer Internetseite veröffentlichten Höhe. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise für Strom (StromSTA®) und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar istfür Gas (GasSTAR®) liegen bei. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch Über Änderungen werden Sie brieflich spätestens mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbardem jeweiligen Eintritt des Leerstandes informiert.

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Samples: Customer Account Agreement

Preise. 3.1 Wenn nicht anderweitig vereinbart, versteht sich der Fahrpreis ausschließlich Mehrwertsteuer und sonstiger behördlicher Abgaben. 3.2 Der Gesamtmietpreis setzt sich aus Beförderer ist befugt, dem TagesmietpreisAuftraggeber eine mit der Abwicklung des Vertrages verbundene Kostensteigerung, ggfbeispielsweise infolge eines Anstiegs der Treibstoffkosten, der Lohnkosten, der Preise für Verzehr oder der erhobenen Abgaben mittels einer Erhöhung des vereinbarten Fahrpreises weiterzuberechnen. zugebuchtes Equipment Der Auftraggeber kann die Preiserhöhung ablehnen. Für eine solche Ablehnung und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten deren Folgen gelten die nachstehend unter 6.2 und 6.3 genannten Bestimmungen. 3.3 Der Reiseveranstalter ist die Fahrzeugüberlassung für berechtigt, bis zu zwanzig (20) Tage vor Reiseantritt den vereinbarten Reisepreis im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumZusammenhang mit Änderungen bei den Beförderungskosten, einschließlich der Treibstoffkosten, der zu zahlenden Abgaben oder der geltenden Wechselkurse, zu erhöhen. Ebenfalls abgegolten Der Reisende kann die Preiserhöhung ablehnen. Für eine solche Ablehnung und deren Folgen gelten die nachstehend unter 6.2 und 6.3 genannten Bestimmungen. Eine solche Änderung der Kosten kann ebenfalls eine Senkung des Reisepreises zur Folge haben, es sei denn, dass dies angesichts der damit verbundenen Kosten berechtigterweise vom Reiseveranstalter nicht verlangt werden kann. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, alle zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten, unvermeidlichen Mehrkosten in den angebotenen Reisepreis aufzunehmen, die der Reisende für die angebotenen Dienstleistungen zu zahlen hat. Unter unvermeidlichen Mehrkosten versteht man Kosten, die untrennbar mit der angebotenen Dienstleistung verbunden sind. Hierin nicht enthalten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometerzusätzliche Dienstleistungen, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegtReiseveranstalter oder Dritte auf Wunsch des Reisenden erbringen. Dazu gehören Versicherungsbeiträge sowie Gebühren, sind die bei der Buchung pro Vertragspartei/Gruppe erhoben werden und je nach Größe der Vertragspartei/Gruppe variieren, sowie Reservierungskosten, die je nach Vertriebskanal variieren können. 3.4 Der Auftraggeber bzw. der Reisende ist verpflichtet, diese ihm in Rechnung gestellten Mehrkosten zu zahlen, wenn: a. auf sein Verlangen bzw. wegen eines ihm anzurechnenden Umstands mehr Kilometer gefahren werden und/oder mehr Arbeitsstunden als im Tagesmietpreis inkludiertFahrpreis bzw. Reisepreis inbegriffen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar isterbracht werden, b. auf sein Verlangen bzw. Ist wegen eines ihm anzurechnenden Umstands auf irgendeine Weise von der im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbarVertrag vorgesehenen Umsetzung der Beförderung bzw. der Reise abgewichen wird, ist (z. B. Änderung der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (AktionenStrecke, Mitarbeiterangebote des Zeitplans, der Verpflegung oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten Unterkunft), und c. die Fahrt oder Reise, durch nicht vorhersehbare Verkehrssituationen, wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarStaubildung, länger dauert als vertraglich vereinbart.

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Samples: Beförderungsvertrag

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 4.1 Die Preise für die Leybold-Leistungen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste. Preisänderungen werden dem TagesmietpreisAuftraggeber mitgeteilt. Xxxxxxx kann während der Vertrags- laufzeit Preisänderungen in angemessenem Umfang vornehmen, ggfwenn sich wesentliche Kostenfaktoren verändert haben und diese nicht voraussehbar waren. zugebuchtes Equipment Dasselbe Recht hat Xxxxxxx im Fall eines ungewöhnlich intensiven oder besondere Kosten verursachenden Um- fangs der Nutzung der Leybold-Leistungen durch den Auftraggeber. 4.2 Alle vereinbarten Preise für Leybold-Leistungen lauten auf Schweizer Franken (CHF) und verste- hen sich, falls nicht anders erwähnt, exklusive Mehrwertsteuer und sonstige öffentliche Abgaben. Die vereinbarten Preise umfassen weder Kosten für Lieferung, Verpackung noch übrige Produk- tenebenkosten. 4.3 Leistungen betreffend Montage, Wartung- oder Reparatur erfolgen nach Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Servicepauschale zusammenDurchführung der Arbeiten gültigen Preisen. Berechnet werden Reisekosten mit Nebenausgaben, Montage-/Wartungs-/Reparaturvergütungen, Auslösung, Entgelt für Rüst- und Abwicklungszeiten, eventuell anfallende Erschwerniszuschläge sowie bei Reparaturen die Preise für ausgetauschte oder neu eingebaute Teile und die Kosten für deren Transport. 4.4 Zu den Reisekosten gehören insbesondere die Fahrtkosten. Beförderungskosten für Gepäck und Werkzeug, Gepäck- und Flugversicherung, die weiterlaufenden Personalkosten für die einzuset- zenden Mitarbeitenden, die Vorhaltekosten für die einzusetzenden Sachen. Xxxxxxx kann die weiterlaufenden Personalkosten nach den Montage-/Wartungs-/Reparaturkostensätzen abrech- nen, soweit diese nicht höher sind als die entstandenen Kosten. 4.5 Die Montage-/Wartungs-/Reparaturvergütungen sowie die Auslösung ergeben sich aus den je- weils gültigen Leybold-Preissätzen. Für Leistungen, welche über die bei Leybold übliche Arbeits- zeit hinaus erbracht werden, sehen die Preissätze Zuschläge vor. Im Tagesmietpreis enthalten ist Falle besonderer Erschwer- nisse, z.B. bei gesundheitsschädlichen, besonders schmutzigen, gefährlichen oder unter beson- derer Hitzeeinwirkung stehenden Arbeiten sehen die Fahrzeugüberlassung Preissätze Erschwerniszuschläge vor. 4.6 Die Preise für den im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumAustauschteile, neu eingebaute Teile und andere Materialkosten verstehen sich ab Werk bzw. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung Herstellwerk (INCOTERMS 2020) exklusive Verpackung, Versicherung und Verschleißreparaturen sowie Einbau. Sollte der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die Auftraggeber nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sindetwas anderes bestimmen, hat der Mieter zu tragenkann Xxxxxxx die zur Mon- tage/Wartung/Reparatur ausserhalb des Werkes von Leybold benötigten Austauschteile etc. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht auf Kosten des Auftraggebers gegen die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarüblichen Transportrisiken einschliesslich Bruchschaden ver- sichern.

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Samples: Service Agreement

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 4.1 Montage-, Wartungs- oder Reparaturarbeiten erfolgen nach Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten gültigen Preisen. Berechnet werden Reisekosten mit Nebenaus- gaben, Montage-/Wartungs-/Reparaturvergütungen, Auslösung, Entgelt für Rüst- und Abwicklungszeiten, eventuell anfallende Erschwerniszuschläge sowie bei Reparaturen die Preise für aus- getauschte oder neu eingebaute Teile und die Kosten für deren Transport. 4.2 Zu den Reisekosten gehören insbesondere die Fahrtkosten. Beförderungskosten für Gepäck und Werkzeug, Gepäck- und Flugversicherung, die weiterlaufenden Personalkosten für die einzusetzenden Mitarbeiter, die Vorhaltekosten für die einzu- setzenden Sachen. INFICON kann die weiterlaufenden Personal- kosten nach den Montage-/Wartungs-/Reparaturkostensätzen ab- rechnen, soweit diese nicht höher sind als die entstandenen Kosten. 4.3 Die Montage-/Wartungs-/Reparaturvergütungen sowie die Aus- lösung ergeben sich aus dem Tagesmietpreis, ggfden jeweils gültigen INFICON- Kostensätzen. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammenFür Arbeit über die im Betrieb des eingesetzten INFICON-Mitarbeiters übliche Arbeitszeit hinaus sehen die Kostensätze Zuschläge vor. Im Tagesmietpreis enthalten ist Falle besonderer Erschwernisse, z. B. bei gesundheitsschädlichen, besonders schmutzigen, ge- fährlichen oder unter besonderer Hitzeeinwirkung stehenden Arbeiten sehen die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte VersicherungsschutzKostensätze Erschwerniszuschläge vor. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Höhe der Zuschläge bemisst sich nach dem in den jeweiligen Kostensätzen niedergelegten Grundlagen. 4.4 Die Preise gelten inklfür Austauschteile, neu eingebaute Teile und andere Materialkosten verstehen sich ab Werk bzw. jeweils geschuldetem UmsatzsteuersatzHerstellwerk (INCO- TERMS 2010) ausschließlich Verpackung, Versicherung und Einbau. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Sollte der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die Auftraggeber nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sindetwas anderes bestimmen, hat der Mieter zu tragenversichert INFICON die zur Montage/Wartung/- Reparatur außerhalb des Werkes von INFICON benötigten Austauschteile etc. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht auf Kosten des Auftraggebers gegen die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarüblichen Transportrisiken einschließlich Bruchschaden.

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Samples: Service Agreement

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Das vom Kunden für die Lieferung von elektrischer Energie geschuldete Entgelt richtet sich aus nach den jeweils vereinbarten Preisen (Grundpreis, Verbrauchspreis, Nebenleistun- gen, etc.). Sofern mit dem TagesmietpreisKunden keine Sondervereinbarungen getroffen wurden, ggfgelten die Preise laut den jeweils vereinbarten Preisblättern bzw. zugebuchtes Equipment und gemäß Punkt 6.2. Die Preisbemessung basiert auf den vom Kunden zu Vertragsbeginn bekannt gegebe- nen preisrelevanten Umständen. Preisrelevante Umstände sind (i) verbrauchsbezogene Umstände, zu denen der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den Stromlieferant im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit Zuge des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten Angaben vom Kunden verlangt und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweizii) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometerpreisrelevante Umstände, die der Mieter mit Stromlieferant gegenüber dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind Kunden im Tagesmietpreis inkludiertZuge des Vertragsabschlusses als solche bezeichnet (zB.: Installation einer PV- Anlage oder Ladestation für Elektrofahrzeuge, soweit Teilnahme an Energiegemeinschaften, etc). Der Kunde hat gegenüber dem Stromlieferanten alle notwendigen und erforderlichen Angaben zu den preisrelevanten Umständen zu machen. Der Kunde hat den Stromliefe- ranten über beabsichtigte und tatsächliche Änderungen der preisrelevanten Umstände zu informieren. Das Preisblatt für Nebenleistungen liegen am Firmensitz zur Einsicht auf und sind auf der Webseite des Stromlieferanten abrufbar. Es wird dem Kunden auf dessen Wunsch kosten- los zugesandt oder auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. Die in den Preisblättern ausgewiesenen Preise sind Inklusivpreise und enthalten sämtliche Zuschläge und weiterverrechnete Abgaben mit Ausnahme der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe (derzeit 20% des Nettobetrages). Die auf Grund des Stromlieferungsvertrages zu verrechnenden Preise beziehen sich aus- schließlich auf die Lieferung von elektrischer Energie einschließlich Ausgleichsenergie und auf Herkunftsnachweise sowie alle darauf auf Grund von Gesetzen oder anderen hoheitli- chen Akten entfallenden Steuern, Abgaben und Gebühren. Alle vom Netzbetreiber zu ver- rechnenden Kostenbestandteile, wie z.B. Netzzutrittsentgelte, Systemnutzungsentgelte, Messpreise, Ökostrompauschale, Ökostromförderbeitrag sowie durch Gesetz begründe- te oder auf andere hoheitliche Akten entfallenden Steuern, Abgaben oder Zuschläge sind nicht anders schriftlich vereinbart enthalten und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarwerden daher dem Kunden vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen

Preise. a. Als Preise der Produkte im Lager der WESTCON GERMANY zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten: (i) Der Gesamtmietpreis setzt angegebene Preis, der ausdrücklich in Schriftform angeben werden und dreißig (30) Tage ab Angabe Gültigkeit haben soll, oder (ii) für den Fall, dass kein Preis ausdrücklich angegeben wurde oder seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist, der Listenpreis in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Preisliste der WESTCON GERMANY. b. Als Preise der Produkte, die sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht im Lager der WESTCON GERMANY befinden (“Lieferrückstand”), gelten: (i) Der angegebene Preis, der ausdrücklich in Schriftform angeben werden und dreißig (30) Tage ab Angabe Gültigkeit haben soll, oder (ii) der Listenpreis in der zum Zeitpunkt der geplanten Lieferung der im Lieferrückstand bestellten Produkte veröffentlichten Preisliste der WESTCON GERMANY. c. Ungeachtet des Voranstehenden ist die WESTCON GERMANY berechtigt, bereits vereinbarte Preise vor Auslieferung anzupassen, falls vom Käufer nicht zu beeinflussende kostenbestimmende Faktoren nach Vertragsabschluß, aber vor Auslieferung zu Preiserhöhungen führen. Für den Fall, dass ein Preis nach Vertragsabschluß um mehr als 10 % erhöht wird, ist der Käufer berechtigt, von dem jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Die Faktoren, die der Preisanpassung zugrundeliegen, schließen u. a. Wechselkursfluktuationen, Währungsreformen, Änderungen der Zolltarife, erhebliche Erhöhung der Kosten für die Arbeitskraft, der Preise für Rohmaterialien oder anderer Kosten der Herstellung, Änderungen des vom Käufer abgefragten Auslieferungsdatums sowie der von ihm angeforderten Mengen oder Spezifikationen ebenso ein wie jede Verzögerung, die auf einer Anweisung des Käufers oder einem Unterlassen des Käufers, der WESTCON GERMANY ausreichende Informationen oder Anweisungen zu geben, beruhen. Die WESTCON GERMANY soll den Preis nicht weiter erhöhen als zur Deckung der genannten Erhöhungen notwendig. Die WESTCON GERMANY wird gegenüber dem Käufer in jedem Einzelfall die Preiserhöhung erläutern. Darüber hinaus ist die WESTCON GERMANY für den Fall, dass ihr selbst oder einem ihrer Beauftragten ein erheblicher Fehler oder ein Versäumnis bei einer Preisangabe unterläuft, berechtigt, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vertragsabschluß den Preis des betreffenden Produktes anzuheben, indem sie entweder (i) dem Käufer den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zutreffenden Listenpreis in Rechnung stellt oder (ii) dem Käufer das Recht einräumt, die betreffenden Produkte unter Anrechnung der vom Käufer bereits bezahlten Kosten an die WESTCON GERMANY zurückzugeben. x. Xxxxxx sich nicht etwas anderes aus einer Preisangabe oder aus der gültigen Preisliste der WESTCON GERMANY ergibt, und sofern nicht etwas anderes schriftlich zwischen dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment Käufer und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist WESTCON GERMANY vereinbart wurde, erfolgen Preisangaben grundsätzlich gemäß Ex Works (Incoterms 2020). e. Alle Preise und Kosten verstehen sich exklusive Verpackungs- und Lieferkosten, Versicherung, Konfiguration und sonstiger Erfüllungshandlungen sowie zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und etwaiger weiterer Verkaufs-, Gebrauchs-, Verbrauchs oder Umsatzsteuern und anderer Steuern, für die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte VersicherungsschutzKäufer zusätzlich gegenüber der WESTCON GERMANY einsteht. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatzdem Nettoeinkommen (-umsatz) der WESTCON GERMANY basierenden Steuern trägt die WESTCON GERMANY. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus Käufer verpflichtet sich, alle Zahlungen an die WESTCON GERMANY ohne Abzüge für jegliche Quellensteuern zu bezahlen; dies geschieht auf Verantwortung des Käufers. Alle von dem Käufer zu tragenden Steuern sollen an die WESTCON GERMANY bezahlt werden. Dies gilt nicht, wenn der Preisübersicht Käufer der WESTCON GERMANY eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt, die von der zuständigen Steuerbehörde anerkannt wird. f. Die Preise verstehen sich ohne Abgaben für Urheberrechte, Abfall- und Umweltgebühren und weitere Kosten, die die WESTCON GERMANY nach dem Gesetz berechnen oder einfordern kann. Hinsichtlich des Verkaufs von Software wird auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ die Regelung in Ziffer 13 verwiesen. g. Für den Fall, dass ein Lieferant der WESTCON GERMANY eine besondere Preisgestaltung oder einen Nachlass gewährt und diese Berechnungen des Lieferanten an den Käufer weitergereicht werden und der Käufer darüber in Kenntnis gesetzt wird, verpflichtet sich der Käufer, die Bedingungen dieser Nachlässe zu entnehmenbefolgen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung Der Käufer verpflichtet sich, die WESTCON GERMANY von allen Forderungen des Lieferanten gegen die WESTCON GERMANY freizuhalten, die durch eine Servicepauschale i.H.vNichtbefolgung der Bedingungen des weitergereichten Nachlasses durch den Käufer entstehen. 99€ anDer Käufer verpflichtet sich weiterhin, die WESTCON GERMANY von allen Forderungen des Lieferanten gegen die WESTCON GERMANY freizuhalten, die durch eine Nichtbefolgung der Bedingungen des weitergereichten Nachlasses durch den Käufer entstehen. Für MietfahrzeugeDer Käufer willigt ein, dass Bezahlung und Empfang von Leistungen unter den Bedingungen des weitergereichten Nachlasses davon abhängen, dass der Käufer in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die KostenÜbereinstimmung mit diesen Bedingungen handelt. Er verpflichtet sich, etwaige Kosten und Gebühren zu übernehmen, die für die Bereitstellung Inanspruchnahme des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr weitergereichten Nachlass von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarLieferanten gegenüber WESTCON GERMANY geltend gemachten werden.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis3.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. 3.2. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeugeursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nichtangemessenes Entgelt. 3.3. Auch Strafgebühren oder Bußgelder Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Mietersunternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 3.4. Die Vermieterin erhebt fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung angemessen zu vergüten. 3.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen, Absperrbänder und sonstige Sicherungsmaßnahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 3.6. Wird uns vom Kunden eine Anlieferung einschließlich Parkmöglichkeit nicht in einer Entfernung von maximal ________________ ermöglicht, ist uns der Mehraufwand durch einen Preiszuschlag von ___________ pro angefangenen Kilometer abzugelten. Ebenso besteht ein Entgeltszuschlag von ___________ pro zu überwindendem Stockwerk, für die Bearbeitung der Strafmandatewelches kein verwendbarer Lift zur Beförderung sämtlicher Vertragsleistungen zur Verfügung steht. 3.7. Wir sind aus eigenem berechtigt, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterinwie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beastenAusmaß von zumindest _________% hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder von Änderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse etc. Insbesondere autorisiert der Mieter seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind tatsächlichen Herstellungskosten im Tagesmietpreis inkludiertZeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, soweit sofern wir uns nicht anders schriftlich in Verzug befinden. 3.8. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 3.9. Verbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.6. sowie bei Dauerschuldverhältnissen gemäß Punkt 3.7. nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten zu erbringen ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

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Samples: Geschäftsbedingungen Für Beleuchtungs Und Beschallungstechniker

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Im ausgeschriebenen Preis inbegriffen sind: • Unterkunft im Ferienhaus* • Benutzung des Aqua Mundos (Ausnahmen: Sauna, türkisches Dampfbad, Hydro-Jet, Solarium, spezielle Sondereinrichtungen und Flow Rider) • Kindermobiliar (in Ferienhäusern ab 4 Personen) • Nutzung des TV-Programms • Wasserverbrauch • Gas und Elektrizität • Endreinigung • Mehrwertsteuer Die Preise verstehen sich aus pro Wohneinheit. Center Parcs verrechnet keine Buchungs- oder Bearbeitungsgebühr. Unabhängig davon kann Ihr Reisebüro zusätzliche Kostenanteile für die Reservation und die Bearbeitung, insbesondere aber eine Auftragspauschale erheben. Sonderwünsche können – soweit erfüllbar – gegen entsprechenden Zuschlag berücksichtigt werden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem Tagesmietpreisvereinbarten Inhalt des Vertrages, ggfdie nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, behalten wir uns vor, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. zugebuchtes Equipment Bereits gezahlte Zuschläge für Sonderwünsche, die nicht erfüllt werden können, werden erstattet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Center Parcs ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Nähere Informationen, welche zusätzlichen Extras und Serviceleistungen darüber hinaus in einigen Kategorien/Typen im Preis inbegriffen sind, erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle. Center Parcs behält sich das Recht vor, im Rahmen spezieller Aktionen (einige) Serviceleistungen auszuschliessen, die Preise zu ändern und/oder einen Zuschlag zu fordern und/oder die Bedingungen der Servicepauschale zusammenErmässigungen zu ändern, z.B. (aber nicht darauf beschränkt) infolge einer Änderung der Energiepreise. Allein die bei Vertragsabschluss genannten und von Center Parcs schriftlich oder per E-Mail bestätigten Preise und Bedingungen sind verbindlich. Die jeweils aktuellen Preise erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle. Wenn Sie Ermässigungen und/ oder Sonderangebote in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies Center Parcs bei der Buchung mitteilen. Die aktuellen Preise verstehen sich einschliesslich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Center Parcs ist berechtigt, im Fall der Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer seine Preise im entsprechenden Verhältnis anzupassen. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Antritt der Reise mehr als 4 Monate, so gilt Folgendes: Soweit eine etwaige Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Abschluss des Vertrages mit Ihnen in Kraft tritt und sich dadurch die Kosten von Center Parcs im Hinblick auf den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag erhöhen, kann Center Parcs Ihnen die anteilig betreffende Mehrbelastung nachträglich bis 3 Wochen vor dem Anreisetag in Rechnung stellen. Im Tagesmietpreis enthalten ist Fall der Erhöhung des Reisepreises um mehr als 10% können Sie vom Vertrag zurücktreten oder die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumTeilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung Mit Veröffentlichung eines neueren Katalogs bzw. Preisteils werden alle früheren Kataloge und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ anungültig. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarAll Inclusive-Buchungen gelten abweichende Vertragsbedingungen.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus 8.1 Sunrise UPC bezahlt den Lieferanten für die Liefergegenstände gemäss der Vereinbarung. Sunrise UPC gewährt dem TagesmietpreisLieferanten keine Entschädigung für Angebote oder Kostenvoranschläge, ggf. zugebuchtes Equipment sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 8.2 Wenn die Vereinbarung Dienstleistungsgebühren auf Zeit- und Materialbasis vorsieht, bezahlt Sunrise UPC den Lieferanten für seine Zeit, die er für die Erbringung der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist Dienstleistungen aufgewendet hat, auf der Grundlage der Stundensätze oder Tagessätze und erstattet dem Lieferanten die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die tatsächlichen Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie die zur Erbringung der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem UmsatzsteuersatzDienstleistungen verwendeten Materialien. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht Tagessatz basiert auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ aneiner Mindestarbeitszeit von acht (8) Stunden. Für MietfahrzeugeÜberstunden werden keine Zuschläge gewährt. 8.3 Wenn die Vereinbarung Servicegebühren auf Festpreisbasis vorsieht, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kostenbezahlt Sunrise UPC den Lieferanten gemäss diesen Preisinformationen. Der Festpreis beinhaltet alle Materialien, die für die Bereitstellung Ausführung der Leistungen erforderlich sind und entspricht der gesamten von Sunrise UPC zu zahlenden Vergütung. Es dürfen Sunrise UPC keine weiteren Kosten in Rechnung gestellt werden, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. 8.4 Die dem Lieferanten entstandenen Auslagen werden von Sunrise UPC nur insoweit erstattet, als dies in der Vereinbarung vereinbart oder von Sunrise UPC im Voraus genehmigt wurde. Die innert und ggf. ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten erbrachten Leistungen sind mit der Zahlung des Fahrzeugs anfallenLeistungsentgelts vollständig abgegolten. 8.5 Die Kostenrahmen und Kostenobergrenzen sind für den Lieferanten bindend und dürfen nicht überschritten werden. Alle KostenLeistungen, die über die vereinbarten Begrenzungen (finanziell oder zeitlich) hinausgehen, erfolgen auf alleiniges Risiko und Verantwortung des Lieferanten, und Sunrise UPC ist nicht ausdrücklich verpflichtet, Leistungen zu bezahlen, die über den Kostenrahmen oder die Kostenobergrenzen hinausgehen. 8.6 Die Kosten der Verpackung, des Transports und der Transportversicherung (für übliche Risiken) trägt der Lieferant, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. 8.7 Die vereinbarten Preise bzw. Entgelte gelten ohne schweizerische MwSt. Die Rechnungen des Lieferanten müssen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Vorschriften ausgestellt werden, d.h. die Preise sind ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen und die Mehrwertsteuer ist in der Rechnung gesondert aufgeführt. Der Lieferant trägt alle Verwaltungskosten, sonstigen Steuern, Zölle, Abgaben und sonstigen behördlichen Abgaben, die im Gesamtmietpreis enthalten und Zusammenhang mit diesem abgegolten sindder Erbringung von Leistungen oder dem Verkauf von Waren anfallen, hat der Mieter zu trageneinschliesslich, aber nicht beschränkt auf die ausländische MwSt. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.z. B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung Rahmen der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder Leistungserbringung im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte Ausland (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarLeistungsexport).

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Preise. 3.1 Alle Preise sind in Euro und verstehen sich brutto, inklu- sive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gilt jeweils der Preis zum Zeitpunkt der Anmeldung. Der Gesamtmietpreis Preis setzt sich – je nach Buchung durch den Kunden – wie folgt zusammen: • Preis für die Veranstaltung • Ggfls. Preis für Buchung eines Hotelzimmers (bei Buchung anderer, externen Hotels – nicht Schloss Montabaur – erfolgt die Buchung direkt bei dem entsprechenden Hotel durch den Kunden selbst) • Bei Präsenzveranstaltungen auf Schloss Montabaur ist zusätzlich zum Preis für die Veranstaltung in jedem Fall und unabhängig von der Buchung eines Hotel- zimmers eine Tagungspauschale zu entrichten. 3.2 Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung ohne Abzug fällig; Verzug tritt mit dem Zugang der ersten Mahnung (Zahlungserinne- rung) ein. Die Zahlungen sind auf eines der in der Rech- nung genannten Konten zu leisten. Bei Zahlungen aus dem TagesmietpreisAusland sind alle zusätzlichen Kosten vom Kunden zu tragen, ggfwie z.B. Bankgebühren für Währungsumrech- nung und Überweisungsgebühren. zugebuchtes Equipment Ab Verzugseintritt ist die ADG berechtigt fällige Beträge bei Verbrauchern mit 5 Prozentpunkten, bei Unternehmern mit 9 Prozent- punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, falls die ADG nicht einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann. Für die zweite Mahnung erhebt die ADG eine Mahngebühr von 2,50 €, für jede weitere Mahnung wird zusätzlich eine Mahngebühr von 5 € fällig. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der ADG kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 3.3 Mit der Anmeldung und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung Seminarbestätigung kommt – sofern der Kunde dies gebucht hat – auch ein Hotelauf- nahmevertrag für den angemietete Zimmer im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumHotel Schloss Montabaur zustande. Ebenfalls abgegolten sind Bei Buchung anderer, externen Hotels (nicht Schloss Montabaur) erfolgt die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte VersicherungsschutzBuchung direkt bei dem entsprechenden Hotel durch den Kunden selbst. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses Bei Präsenzveranstaltungen auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis Xxxxxxx Xxxxx- baur ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zusätzlich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die Preis für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallenVeranstaltung in jedem Fall und unabhängig von der Buchung eines Ho- telzimmers eine Tagungspauschale zu entrichten. Alle Kosten, Hier- für sowie die nicht ausdrücklich Buchung eines Hotelzimmers gelten die „AGB für Leistungen der Akademie Deutscher Genos- senschaften ADG im Gesamtmietpreis enthalten Hotel- und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragenGastronomiebereich für Veranstaltungsteilnehmer“ xxxxx://xxx.xxx-xxxxxxxx. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.de/agb/agb-fuer-leistungen-der-akademie-deutscher- genossenschaften-im-hotel-und-gastronomiebereich- fuer-seminarteilnehmer.pdf

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 3.1 Die Preise ergeben sich aus der gültigen Auftragsbestätigung, ansonsten aus der am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preisliste. Alle Preise für Waren gelten in Euro ab Haus zuzüglich Versand-, Versicherungs- und Verpackungskosten inklusive Originalverpackung. Sämtliche Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. 3.2 Soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart ist, werden alle Dienstleistungen - Arbeitsstunden, Reisezeiten sowie sonstige Leistungen einschließlich Reise- und Aufenthaltskosten - nach Aufwand gemäß der Preise und Konditionen im Angebot von Intentive bzw. der gültigen Preisliste berechnet. Für Warenlieferungen gelten mangels abweichender Vereinbarung jeweils die Listenpreise von Intentive. 3.3 Die Berechnung von Reisezeiten, Reisekosten sowie Aufenthaltskosten erfolgt in Abhängigkeit vom Dienstsitz des Mitarbeiters von Intentive. Reisezeiten und -kosten entstehen auf Reisen zwischen dem Tagesmietpreis, ggfDienstsitz des Mitarbeiters und dem jeweiligen Einsatzort des Kunden bzw. zugebuchtes Equipment und zwischen verschiedenen Einsatzorten des Kunden. 3.4 Die Abrechnung von Dienstleistungen erfolgt unter Vorlage üblicher Leistungsnachweise als Anlage zur Rechnung. Der Kunde kann den dort getroffenen Feststellungen nur binnen 2 Wochen nach Zugang der Servicepauschale zusammen. Leistungsnachweise in Textform widersprechen. 3.5 Im Tagesmietpreis enthalten Falle eines Dienstvertrages sind angegebene Aufwandsschätzungen und daraus ableitbare Preisvolumina unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen und unter Einbeziehung von Erfahrungswerten durchgeführten Bewertung des erforderlichen Leistungsumfangs. Stellt Intentive im Verlauf der Leistungserbringung fest, dass die Mengenansätze bzw. Preisvolumina überschritten werden, wird Intentive den Auftraggeber unverzüglich hierüber informieren. 3.6 Können vereinbarte und terminierte Leistungen aus Gründen, die Intentive nicht zu vertreten hat, nicht erbracht werden, so werden die Warte- / Ausfallzeiten in Höhe der betroffenen Leistungskontingente trotzdem in Rechnung gestellt. Wenn und soweit Intentive die von Warte- / Ausfallzeiten betroffenen Mitarbeiter anderweitig einsetzen kann, reduziert sich der Anspruch auf Vergütung entsprechend. 3.7 Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als sechs Wochen bzw. bei Dauerschuldverhältnissen, die länger als 6 Wochen andauern, ist Intentive berechtigt, zwischenzeitlich für die Fahrzeugüberlassung Beschaffung oder Lieferung oder für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung Personaleinsatz (Lohn- und Verschleißreparaturen sowie Lohnnebenkosten) eingetretene Kostensteigerungen durch Erhöhung der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten hiervon betroffenen Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich in dem zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach Ausgleich dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarVeränderungen erforderlichen Umfang an den Kunden weiterzugeben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Das vom Kunden für die Lieferung von elektrischer Energie geschuldete Entgelt richtet sich aus nach den jeweils vereinbarten Preisen (Grundpreis, Verbrauchspreis, Nebenleistun- gen, etc). Sofern mit dem TagesmietpreisKunden keine Sondervereinbarungen getroffen wurden, ggfgelten die Preise laut den jeweiligen Preisblättern. zugebuchtes Equipment und Die Preisbemessung basiert auf den vom Kunden zu Vertragsbeginn bekannt gegebe- nen preisrelevanten Umständen. Preisrelevante Umstände sind (i) verbrauchsbezogene Umstände, zu denen der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den Stromlieferant im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit Zuge des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten Angaben vom Kunden verlangt und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweizii) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometerpreisrelevante Umstände, die der Mieter mit Stromlieferant gegenüber dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind Kunden im Tagesmietpreis inkludiertZuge des Vertragsabschlusses als solche bezeichnet (zB.: Installation einer PV- Anlage oder Ladestation für Elektrofahrzeuge, soweit Teilnahme an Energiegemeinschaften, etc). Der Kunde hat gegenüber dem Stromlieferanten alle notwendigen und erforderlichen Angaben zu den preisrelevanten Umständen zu machen. Der Kunde hat den Stromliefe- ranten über beabsichtigte und tatsächliche Änderungen der preisrelevanten Umstände zu informieren. Das Produktblatt und das Preisblatt für Nebenleistungen liegen am Firmensitz zur Einsicht auf und sind auf der Webseite des Stromlieferanten abrufbar. Es wird dem Kunden auf dessen Wunsch kostenlos zugesandt oder auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. Die in den Preisblättern ausgewiesenen Preise sind Inklusivpreise und enthalten sämtliche Zuschläge und weiterverrechnete Abgaben mit Ausnahme der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe (derzeit 20% des Nettobetrages). Die auf Grund des Stromlieferungsvertrages zu verrechnenden Preise beziehen sich aus- schließlich auf die Lieferung von elektrischer Energie einschließlich Ausgleichsenergie und auf Herkunftsnachweise sowie alle darauf auf Grund von Gesetzen oder anderen hoheitli- chen Akten entfallenden Steuern, Abgaben und Gebühren. Alle vom Netzbetreiber zu ver- rechnenden Kostenbestandteile, wie z.B. Netzzutrittsentgelte, Systemnutzungsentgelte, Messpreise, Ökostrompauschale, Ökostromförderbeitrag sowie durch Gesetz begründe- te oder auf andere hoheitliche Akten entfallenden Steuern, Abgaben oder Zuschläge sind nicht anders schriftlich vereinbart enthalten und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarwerden daher dem Kunden vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt.

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Samples: Allgemeine Stromlieferbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisFür die Erbringung von Lieferungen und Leistungen sind die angegebenen Preise feste Preise, ggfdurch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Fracht, Montage, betriebsbereite Übergabe, Verpackung inkl. zugebuchtes Equipment Verpackungsentsorgung und der Servicepauschale zusammensonstiger Kosten und Lasten abgegolten sind. Wir behalten uns vor, bei sinkenden Weltmarktpreisen, die Angebote neu zu verhandeln. Für die Erbringung von Dienstleistungen sind die angegebenen Preise feste Preise (Pauschalfestpreis). Im Tagesmietpreis enthalten ist vereinbarten Pauschalfestpreis sind sämtliche Eigen-, Fremd- und Nebenkosten des AN enthalten, die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie Rahmen des Leistungsumfanges nach der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für MietfahrzeugeLeistungsbeschreibung entstehen, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die soweit nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten etwas anderes vereinbart ist. Eine Lohn- und mit diesem abgegolten sind, hat Materialpreisgleitung wird nicht vereinbart. Lohn- und Materialpreiserhöhungen sowie Erhöhungen der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder Sozialabgaben und dergleichen gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer AN und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiertPauschalfestpreis enthalten. Der AN übernimmt das gesamte Mengen- und Preisrisiko bis zur vollständigen Fertigstellung der vertraglichen Leistungen. Zulagen, soweit wie z. B. Auslösungen, Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Reisekosten werden nicht anders schriftlich vereinbart gesondert vergütet. Mit dem Pauschalfestpreis sind auch alle Leistungen abgegolten, die in den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich genannt sind, jedoch erforderlich sind, um den durch die Leistungsbeschreibung und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar die Vertragsbestandteile (insbesondere die funktionale Leistungsbeschreibung) bestimmten Vertragszweck zu verwirklichen. Zu der vertragsgemäßen Fertigstellung können also auch solche Leistungen erforderlich werden, die in der funktionalen Leistungsbeschreibung nicht oder nicht vollständig beschrieben, jedoch zur vollständigen Fertigstellung des Projektes erforderlich sind. Auch diese Leistungen sind im Pauschalfestpreis enthalten und in einer den beschriebenen Leistungen entsprechenden Qualität auszuführen. Es ist ein Festpreis für Zusatzleistungen anzugeben. Hier für wird die Angabe eines pauschalen Stundensatzes gefordert, der als Pauschalfestpreis pro Stunde, sämtliche Eigen-, Fremd- und Nebenkosten des AN enthält. Alle von dem AG nach Vertragsabschluss gewünschten fachlichen, technischen, beratenden und sonstigen Leistungen, die nicht bereits Teil der Leistungsbeschreibung sind (nachfolgend „Änderungswünsche/Change Request“), hat der AN nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber zu erfüllen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, Nur die vom Geschäftsbereich 4 (UKB) genannten Personen können wirksam für den AG solche Änderungen des Leistungsumfangs beauftragen. Die für die Umsetzung von Änderungswünschen/Change Request erforderliche Angebotserstellung ist der Mieter für den Auftraggeber kostenfrei zu Schadensersatz verpflichteterstellen. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarFür die Auftragserteilung gelten die Regelungen gemäß Punkt 16.

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Samples: Besondere Vertragsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisMieter muss an spotcatchers die im Mietvertrag vereinbarte Miete zahlen. Dauer und Tag der Anmietung, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. haben Einfluss auf die Preisbildung Im Tagesmietpreis Mietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls Hierin abgegolten sind ebenfalls die Kosten für Wartung Wartung, technische Instandhaltung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx xxxxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem dem jeweiligen aktuellen Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ xxxxxxxxxxxx.xxx zu entnehmen. Zuzüglich Bei jeder Anmietung fällt zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung Mietpreis eine einmalige Servicepauschale i.H.v. 99in Höhe von 99,00 an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist ist, beträgt die diese Servicepauschale 179€. € 179,00. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren Für das Bearbeiten von einer durch den Mieter begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit (z.B. überhöhte Geschwindigkeit, unerlaubtes Parken oder Bußgelder gehen Straftat) erhebt die Vermieterin eine Bearbeitungsgebühr von € 19,00, wobei die Vermieterin lediglich den Namen und Anschrift des zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung dem Zeitpunkt vorhandenen Mieters der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro MandatBußgeld- oder Polizeistelle oder ähnliches weitergibt. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beastenKreditkarte abzubuchen. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 12 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 14 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 16 über die Kreditkarte Kaution abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiertMietpreis vorhanden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu zum Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Rabattaktionen wie z.B. Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) Messeaktionen sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

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Samples: Mietvertrag

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99119€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren Hunden gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. 169€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beastenKreditkarte abzubuchen. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, Pro Miettag sind 300 Kilometer im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar istab zehn zusammenhängenden Miettagen entfällt diese Kilometerbeschränkung. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

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Samples: Mietvertrag

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 4.1 Alle vom Vermieter angegebenen Preise / Tarife verstehen sich aus dem Tagesmietpreisexklusiv MwSt., ggfsofern nichts anderes angegeben ist. 4.2 Die vom Vermieter angegebenen Preise / Tarife basieren auf den Selbstkostenpreisen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammenUnter Selbstkostenpreis werden u.a. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind aber nicht ausschließlich die Kosten für Wartung der Grund- und Verschleißreparaturen sowie Rohstoffe, der vereinbarte VersicherungsschutzKraftstoffe, der Arbeit, der Versicherung und die steuerlichen Kosten verstanden. Falls diese Selbstkostenpreise - sei es vorhersehbar oder nicht - steigen, ist der Vermieter berechtigt, diese Steigung in den mit dem Mieter vereinbarten Preise / Tarife weiter zu berechnen. 4.3 Der Mietpreis wird jährlich am 1. Juli indexiert, es sei denn, der Mietvertrag wurde weniger als sechs Monate zuvor abgeschlossen. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses Indexierung erfolgt auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatzder Grundlage der Änderung der Monatsindexzahlen laut den Verbraucherpreisindex-Reihen (CPI) aller Haushalte (2015 = 100), veröffentlicht vom niederländischen Zentralen Planungsamt (Centraal Bureau voor de Statistiek CBS). Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus geänderte Mietpreis wird laut der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich nachstehenden Formel berechnet: Der geänderte Mietpreis entspricht dem geltenden Mietpreis zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für MietfahrzeugeÄnderungsdatum, multipliziert mit der Indexzahl des Kalendermonats, der vier Kalendermonate vor dem Kalendermonat liegt, in denen dem der Mietpreis angepasst wird, dividiert durch die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt Indexzahl des Kalendermonats, der sechzehn Kalendermonate vor dem Kalendermonat liegt, in dem der Mietpreis angepasst wird. 4.4 Der Mietpreis wird nicht geändert, falls eine Indexierung des Mietpreises zu einem niedrigeren Mietpreis als dem zuletzt geltenden Mietpreis führt. Der zuletzt geltende Mietpreis bleibt unverändert, bis bei einer folgenden Indexierung die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt Indexzahl des Kalendermonats, der vier Kalendermonate vor dem Kalendermonat liegt, in dem der Mietpreis angepasst 4.5 Falls das CBS die KostenBekanntmachung der genannten Preisindexzahl einstellt oder sich die Grundlage der Berechnung davon ändert, wird eine so weit wie möglich angepasste oder vergleichbare Indexzahl gehandhabt. Bei Meinungsverschiedenheiten hierüber kann die zuerst handelnde Partei den Direktor des CBS um eine Entscheidung bitten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des MietersParteien verbindlich ist. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung eventuell hiermit verbundenen Kosten werden von den Parteien jeweils zur Hälfte getragen. 4.6 Ein indexierter Mietpreis ist fällig, auch wenn dem Mieter hinsichtlich der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar Anpassung keine Mitteilung zugegangen ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

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Samples: Rental Agreement

Preise. 10.1 Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggfPreisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto) zu Grunde gelegt. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammenErst die Rechnungslegung erfolgt mit gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto). Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung Et- was anderes gilt nur für den im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumFall, dass der AG dem AN vor Rech- nungslegung eine Bescheinigung nach § 13b UstG vorlegt. Ebenfalls abgegolten sind In diesem Fall erfolgt die Rechnungslegung ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto). 10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Ermes- sen der Entwicklung der Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kostenanpassen, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle KostenPreisberech- nung maßgeblich sind, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leis- tung mehr als 2 Monate liegen. 10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Energiekosten, der Ölpreis je Barrel, der Erdgaspreis je m³, die Lohn- und Lohnnebenkosten gem. der ein- schlägigen Tarifverträge für das Elektrohandwerk, die Sozialabgaben und/oder die Kosten durch Umweltauflagen erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der elektrowirtschaftlichen oder rechtli- chen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation füh- ren (z. B. bei Änderungen der Belastungen durch die EEG-Umlage). Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Be- reichen, etwa bei den Lohnkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. den Energiekosten, sind vom AN die Preise zu ermäßigen, so- weit diese Kostensenkungen nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der AN wird bei der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht Ausübung seines billigen Ermessens die Möglichkeitjeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) Kostensenkungen nicht nach für das Mietfahrzeug gezahlt hatden AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt also Kostensenkungen mindestens in glei- chem Umfang preiswirksam werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. wie Kostenerhöhungen. 10.4 Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandatevorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenom- men werden, Blitzer wenn sie unvorhersehbar nach Vertragsschluss ent- standen sind und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus innerhalb einer angemessenen Frist dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten AG ge- genüber angezeigt und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarnachgewiesen werden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist 3.1 Für die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten Berechnung sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie am Tage der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Lieferung geltenden Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeugemaßgebend, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die soweit nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten schriftlich ein Festpreis vereinbart worden ist. 3.2 Sämtliche Preise sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkostensofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle KilometerNettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Mieter Vertragspartner in der jeweiligen gesetzli- chen Höhe zusätzlich zu entrichten hat, und gelten – jeweils ohne Verpackung – ab den Verkaufs- oder Lagerräumen von ROSSITTIS oder, falls die vertragsgegenständli- che Ware dort nicht vorrätig ist, ab dem Werk/Produktionsstandort von ROSSITTIS. Sofern keine anderen Angaben gemacht werden, beziehen sich Preisangaben auf die europäische Währung (Euro). 3.3 Wenn der Vertragspartner Aufträge, Arbeiten, Planungen oder dergleichen ändert, ergänzt oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändert, hat er ROSSITTIS alle dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen. Falls der Vertragspartner vor Beginn der Vertragsdurchführung aus einem nicht von ROSSITTIS zu vertretenden Grund vom Vertrag zurücktritt, kann ROSSITTIS zum Ausgleich des hierdurch erlitte- nen Schadens einen angemessenen Teil der vereinbarten Vergütung als Stornogebühr verlangen. Dem Vertragspartner steht der Nachweis offen, dass ROSSITTIS durch den Rücktritt kein oder ein geringerer Schaden als die erhobene Stornogebühr entstan- den ist. 3.4 Sofern sich nach Vertragsschluss ohne Verschulden von ROSSITTIS die Grundlagen der Preiskalkulation durch eine Erhöhung der Produktionskosten – insbesondere Material-, Fertigungs- und/oder Personalkosten – oder eine Erhöhung bzw. Einfüh- rung im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Mietfahrzeug zurücklegtAuftragsgegenstand stehender Steuern und Abgaben ändern, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar istbleiben ROSSITTIS Preisanpassungen vorbehalten. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbarder Vertragspartner ein Verbraucher, besteht das Recht zur Preisanpassung bei Kostenänderungen nur bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferfrist von mehr als vier Monaten. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (AktionenVertragspartner – sofern Verbraucher – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3.5 Etwa bewilligte Rabatte entfallen bei Zahlungsverzug des Vertragspartners, Mitarbeiterangebote Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarAblehnung der Eröffnung mangels Masse.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt 3.1 Angegebene Materialpreise sind Nettopreise ab Auslieferungslager einschließlich Standardverpackung und Verladung, jedoch zuzüglich vom Vertragspartner zu tragender gesonderter Verpackung (z. B. Übersee oder gesonderte Transportsicherung auf Kundenwunsch), Transportversicherung, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen, Bewilligungen sowie sonstiger durch die Anlieferung verursachter Kosten. 3.2 Ohne besondere Vereinbarung werden die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Listenpreise berechnet. 3.3 Erhöhen oder vermindern sich aus für eine vereinbarungsgemäß frühestens 4 Monate nach Vertragsschluss zu erbringende Leistung oder Teilleistung die Einkaufspreise des eingesetzten Materials zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gegenüber dem TagesmietpreisEinkaufspreis bei Vertragsschluss um mehr als 5 Prozent, ggfhat jede Vertragspartei das Recht, für die betroffenen vertragsgegenständlichen Materialien eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise an die aktuellen Einkaufspreise zu verlangen. zugebuchtes Equipment Führt diese Preisanpassung zu einer wesentlichen Überschreitung des vereinbarten Preises der Gesamtleistung, kann der Vertragspartner den Vertrag kündigen. PohlCon steht dann nur die in § 645 Abs. 1 BGB bestimmte Vergütung zu. 3.4 Aufträge unter EUR 150 werden mit EUR 25 Mindermengenzuschlag zzgl. Versandkosten berechnet. 3.5 Nicht mit den Preisen abgegolten und nach Zeitaufwand zu bezahlen sind bei Aufträgen einschließlich Montage: • angeordnete zusätzliche Arbeiten; • Montagemehraufwand wegen Abweichens der Servicepauschale zusammentatsächlichen Verhältnisse auf der Baustelle von den Grundlagen des Angebotes; • Materialtransport auf der Baustelle über 100 m Entfernung zwischen Lagerplatz bzw. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumAbladestelle und Verwendungsort; • Materialtransport auf andere Höhen wie Stockwerke, Bühnen etc. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung ohne Lastenaufzug oder Kran zur kostenlosen und Verschleißreparaturen sowie jederzeitigen Benutzung; • Demontieren und Wiedermontieren von bereits ordnungsgemäß montiertem Material; • Abändern des katalogmäßigen Materials während der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für MietfahrzeugeMontage; • Mehraufwand durch nachträgliche Montagearbeiten mit Arbeitsplatzwechsel in einem Bauabschnitt, in denen dem die Mitnahme Arbeiten bereits beendet sind; • Freilegen von Haustieren gestattet ist beträgt Schlitzen an vorhandenen Hohlschienen; • bauseitig bedingte, von PohlCon unverschuldete Wartezeiten; • Teilnahme an Baubesprechungen und Erstellen von Materialauszügen, weil keine verbindlichen Montagezeichnungen bei Montagebeginn vorliegen oder die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten Trassenführung in Besprechungen festgelegt wird; • Ab- und mit diesem abgegolten sind, hat Wiederanreise der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung Monteure und Wiedereinrichtung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der Baustelle bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarbauseitig bedingter Montageunterbrechung.

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Samples: General Terms and Conditions

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Alle Preise für Ihre Reise werden einschließlich Mehrwertsteuer und aller anderen Steuern (und unterliegen somit Steuerschwankungen) sowie aller Gebühren angezeigt, sofern dies nicht anders auf unserer Webseite angegeben wird. Die An- & Restzahlung kann nach Bestätigung der Buchung per Banküberweisung auf ein von uns genanntes Konto erfolgen. Bei einigen Buchungen von Hotels/Villen und Ferienwohnungen ist die Zahlung per Kreditkarte möglich. Bei der Zahlung mit Kreditkarte erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kreditkarte, sobald Sie Ihre Buchung bestätigt bekommen haben, mit den Gesamtkosten der Buchung belastet wird. Die Kosten der Buchung setzen sich aus dem Tagesmietpreisangegebenen Zimmerpreis multipliziert mit der Aufenthaltsdauer plus Steuern zusammen. Die Steuern werden von uns an das Hotel weitergeleitet und decken alle Steuern (Mehrwertsteuer etc.), ggfdie mit Ihrer Buchung zusammenhängen aber nicht die Übernachtungssteuer zwischen 0,50 € (2* Hotels) und 4,00 € (5* Hotels) pro Zimmer/Nacht, die in Griechenland vor Ort direkt im Hotel/Villa/Ferienwohnung bezahlt wird. zugebuchtes Equipment Zusätzlich zu den üblichen Zahlungsoptionen (An- und der Servicepauschale zusammenRestzahlung) können Ihnen weitere Zahlungsoptionen angezeigt werden. Zusätzlich zu den üblichen Zahlungsoptionen (An- und Restzahlung) können Ihnen weitere Zahlungsoptionen angezeigt werden. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung Falle einer Nichtanreise oder einer gebührenpflichtigen Stornierung können vom Reiseanbieter anfallende Gebühren berechnet werden. Änderungen, Stornierungen oder Up- und Downgrades können im Falle einer „Hotel Direktbuchung“ in der Regel bei regulären Preisen in einem vorgegebenen Zeitfenster vor Abreise (variiert je nach Hotel/Villa/Ferienwohnung) in vielen Fällen kostenfrei vorgenommen werden. Jedoch können durch uns Bearbeitungsgebühren laut den AGBs in Höhe von 15,-€ bis 99,-€ anfallen. Ausnahme dieser kostenfreien Stornierungen im gesetzten Zeitfenster sind bestimmte Raten bei Produkten. Bitte beachten Sie daher, dass bestimmte Preisraten, Gebühren oder Angebote möglicherweise nicht storniert, zurückerstattet oder geändert werden können, wie bspw. Tarife wie „Hot Deals“ oder „Nonrefundable Rates“. In diesem Fall werden Ihnen für den im Mietvertrag Aufenthalt in einem Hotel günstigere Preise angezeigt als die regulären. Diese von den Reiseanbietern festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten Preise unterliegen besonderen Bestimmungen in Bezug auf Stornierungen und die Erstattung von geleisteten Zahlungen und sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutzbei den Zimmerkategorien gekennzeichnet mit z.B. „Hot Deal“ oder „Non-refundable“. Die zur Zeit Stornierungs und Vorauszahlungsbedingungen variieren je nach Objekt, Produkt oder Service jeder Reise und betragen bis zu 100% Stornogebühr ab verbindlicher Buchung. Die Höhe der Stornogebühr und die genaue Stornierungsfrist finden Sie auf der Angebotsseite in der Zeile des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkljeweiligen Hotels/Villa/Ferienwohnung unter „Stornobedingungen“ unterhalb der gewählten Preiskategorie. jeweils geschuldetem UmsatzsteuersatzIm Falle von Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise ist eine Rückerstattung der bereits gezahlten Summe nicht möglich. Der Bitte überprüfen Sie vor der Buchung genau, ob das jeweilige Tagesmietpreis ist aus Produkt, der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen Service oder die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallenBuchungsbestimmungen solchen gesonderten Bestimmungen unterliegen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten Sonderangebote und Promotionen sind als solche von den Reiseanbietern mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat„Hot Deal“ oder „Non-refundable-rate“ gekennzeichnet. Im Zweifelsfalle informieren wir Sie auf Rückfrage darüber gerne. Wenn Sie Ihre Reisebuchung überprüfen, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren ändern oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandatestornieren möchten, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarkontaktieren Sie uns gerne innerhalb unserer Öffnungszeiten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisFür die Erbringung von Lieferungen und Leistungen sind die angegebenen Preise feste Preise, ggfdurch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Fracht, Montage, betriebsbereite Übergabe, Verpackung inkl. zugebuchtes Equipment Verpackungsentsorgung und der Servicepauschale zusammensonstiger Kosten und Lasten abgegolten sind. Wir behalten uns vor, bei sinkenden Weltmarktpreisen, die Angebote neu zu verhandeln. Für die Erbringung von Dienstleistungen sind die angegebenen Preise feste Preise (Pauschalfestpreis). Im Tagesmietpreis enthalten ist vereinbarten Pauschalfestpreis sind sämtliche Eigen-, Fremd- und Nebenkosten des AN enthalten, die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie Rahmen des Leistungsumfanges nach der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für MietfahrzeugeLeistungsbeschreibung entstehen, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die soweit nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten etwas anderes vereinbart ist. Eine Lohn- und mit diesem abgegolten sind, hat Materialpreisgleitung wird nicht vereinbart. Lohn- und Materialpreiserhöhungen sowie Erhöhungen der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder Sozialabgaben und dergleichen gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer AN und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiertPauschalfestpreis enthalten. Der AN übernimmt das gesamte Mengen- und Preisrisiko bis zur vollständigen Fertigstellung der vertraglichen Leistungen. Zulagen, soweit wie z. B. Auslösungen, Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Reisekosten werden nicht anders schriftlich vereinbart gesondert vergütet. Mit dem Pauschalfestpreis sind auch alle Leistungen abgegolten, die in den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich genannt sind, jedoch erforderlich sind, um den durch die Leistungsbeschreibung und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar die Vertragsbestandteile (insbesondere die funktionale Leistungsbeschreibung) bestimmten Vertragszweck zu verwirklichen. Zu der vertragsgemäßen Fertigstellung können also auch solche Leistungen erforderlich werden, die in der funktionalen Leistungsbeschreibung nicht oder nicht vollständig beschrieben, jedoch zur vollständigen Fertigstellung des Projektes erforderlich sind. Auch diese Leistungen sind im Pauschalfestpreis enthalten und in einer den beschriebenen Leistungen entsprechenden Qualität auszuführen. Es ist ein Festpreis für Zusatzleistungen anzugeben. Hierfür wird die Angabe eines pauschalen Stundensatzes gefordert, der als Pauschalfestpreis pro Stunde, sämtliche Eigen-, Fremd- und Nebenkosten des AN enthält. Alle von dem AG nach Vertragsabschluss gewünschten fachlichen, technischen, beratenden und sonstigen Leistungen, die nicht bereits Teil der Leistungsbeschreibung sind (nachfolgend „Änderungswünsche/Change Request“), hat der AN nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber zu erfüllen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, Nur die vom Geschäftsbereich 4 (UKB) genannten Personen können wirksam für den AG solche Änderungen des Leistungsumfangs beauftragen. Die für die Umsetzung von Änderungswünschen/Change Request erforderliche Angebotserstellung ist der Mieter für den Auftraggeber kostenfrei zu Schadensersatz verpflichteterstellen. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarFür die Auftragserteilung gelten die Regelungen gemäß Punkt 16.

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Samples: Besondere Vertragsbedingungen

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisDie jeweils gültigen Preise in Schweizer Franken sind auf der Website von SWITCH ersichtlich. Für Halter mit (Wohn-)Sitz in der Schweiz gelten die Preise inklusive allfälliger Mehrwertsteuern, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den Halter mit (Wohn-)Sitz im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumAusland exklusive Mehrwertsteuer. Ebenfalls abgegolten sind Für Rechnungskontakte und Halter mit (Wohn-)Sitz im Ausland gilt folgende Regelung: Der Rechnungsbetrag ist ohne jeglichen Abzug zu bezahlen, auch wenn nach ausländischem Steuerrecht eine Quellensteuer auf den Rechnungsbetrag (Abzugssteuer) einzubehalten ist. Ob eine Verpflichtung zum Einbehalt von Quellensteuer besteht, hat der Halter und/oder Rechnungskontakt in eigener Verantwortung zu klären. Soweit eine Quellensteuerpflicht bestehen sollte, wird SWITCH nicht an einer eventuellen Freistellung von der Abzugsverpflichtung und/oder einer Erstattung einbehaltener Quellensteuern mitwirken. SWITCH kann die Benutzung, die Übertragung, den Transfer oder die Verlängerung der Abonnementsperiode eines Domain-Namens vom Zahlungseingang der Preise abhängig machen. Der Eintrag ins Zonenfile erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Verarbeitung des Zahlungseingangs bei SWITCH. SWITCH kann unterschiedliche Abonnementsperioden mehrerer Domain-Namen des gleichen Halters auf einen einheitlichen Abonnementsbeginn zusammenlegen und dabei jährige Abonnementsperioden kürzen. Die Preise decken unter anderem die Kosten für Wartung eine unbeschränkte Anzahl von Anträgen und Verschleißreparaturen sowie Änderungen während der vereinbarte VersicherungsschutzAbonnementsperiode ab. SWITCH behält sich vor, gewisse Änderungen oder Zusatzdienstleistungen kostenpflichtig vorzunehmen. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeugesind für jede angebrochene Abonnementsperiode, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kostenwelcher der Domain-Name registriert ist, vollumfänglich geschuldet. Es erfolgt keine pro rata Gebührenrückerstattung für Domain-Namen an den bisherigen Halter, die vor Ablauf der laufenden Abonnementsdauer übertragen, gelöscht oder widerrufen werden. Ebenso erfolgt keine pro rata Gebührenanpassung bei Preisänderungen. Ausgenommen davon sind besondere gesetzliche Anforderungen. Hat der bisherige Halter für den Domain-Namen bereits Preise für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich Zeit nach der Vornahme der Übertragung im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sindVoraus bezahlt, hat so wird dem neuen Halter der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere MautkostenZeitraum, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht für welchen die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren Vorauszahlung gültig ist (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden könnenNormalfall die Restlaufzeit der Abonnementsperiode), angerechnet, das heisst, der neue Halter schuldet gegenüber SWITCH die Preise für den übertragenen Domain-Namen erst nach Ablauf des anrechenbaren Zeitraums. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung Befindet sich ein gelöschter Domain-Name in der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegtÜbergangsfrist, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten bei einer erneuten Registrierung für den früheren Halter die Preise wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarbei einer Neueintragung geschuldet.

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Samples: Domain Name Registration Agreement