Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuer. 3.2 Jede staatliche Maßnahme, durch die unvorhergesehene Kosten entstehen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen: (A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren; (B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufers. 3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers. 3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers. 3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers. 3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet. 3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten Preise sind im jeweiligen Leistungsverzeichnis festgelegt, soweit nicht anders vereinbart. Preisangaben verstehen sich als Nettobe- träge zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche Maßnahme. Die lohn-ag hat Anspruch auf Erstattung auch ihrer vorvertraglichen Aufwendungen und notwendigen Auslagen einschließlich anfallender Reise- und Übernachtungskosten, durch mit Ausnahme der Kosten der Ak- quise. Sinkt der durchschnittliche Wert der eingereichten Abrechnungsfälle um mehr als 15 % unter die unvorhergesehene in den letzten 12 Kalendermonaten (Re- ferenzzeitraum) eingereichten Abrechnungsfälle, ohne dass die lohn- ag die Minderung der eingereichten Abrechnungsfälle zu vertreten hat, so kann die lohn-ag, neben der Vergütung für die tatsächlich er- brachten Abrechnungen zusätzlich aus der Differenz zum Rech- nungsbetrag aus dem Referenzzeitraum , unter Berücksichtigung ih- rer ersparten Aufwendungen, für Ihre Aufwendungen und für den ent- gangenen Gewinn pauschal 70 % (55% Aufwendungen, 15% ent- gangener Gewinn) fordern; besteht der Vertrag noch keine 12 Kalen- dermonate, ist der Referenzzeitraum entsprechend geringer. Dieser Anspruch besteht nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass er die nach der vertraglichen Vereinbarung abzurechnenden beschäf- tigten Mitarbeiter vereinbarungsgemäß zur Abrechnung an die lohn- ag gemeldet hat oder eine Mindestanzahl an Abrechnungsfällen ver- einbart ist. Die lohn-ag ist berechtigt die Preise nach billigem Ermessen der Ent- wicklung der Kosten entstehenanzupassen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung die für die Preisberechnung maß- geblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn sich z. B. die Kosten für Personal, Papier, Druck, Energie, Porto, sonstige Sachmittel erhöhen oder sonstige Änderungen der rechtlichen Rah- menbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Än- derungen der Preise mit unmittelbarer Wirkungsind nur zum Ersten eines Monats möglich. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.aDie lohn-ag wird dem Auftraggeber die Preisänderung spätestens 6 Wo- chen vorher in Textform mitteilen. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, Wird die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten durchschnittliche Vergü- tung - im Hinblick Vergleich zum zurückliegenden Zeitraum von 12 Kalender- monaten - um mehr als 5 % erhöht, so hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 2 Monaten zum Zeitpunkt der geplanten Änderung zu kündigen. Im Fall der Kündigung wird die Preisänderung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam. Im Übri- gen bleibt § 315 BGB unberührt. Eine Preisanpassung darf erstmals nach Ablauf der ersten 2 Jahre erfolgen, jedoch nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die lohn-ag ist ungeachtet des vorstehenden Absatzes berechtigt, vereinbarte Entgelte mindestens den veränderten Maßstäben des Ar- beitskostenindex (Arbeits- und Lohnnebenkosten) des Statistischen Bundesamts für Deutschland – xxx.xxxxxxxx.xx - anzupassen. Wer- den für den Auftraggeber Dienstleistungen in anderen Ländern er- bracht, ist der für das betreffende Land geltende Arbeitskostenindex maßgebend. Für die Ermittlung der Veränderung wird vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Regelung auf die Rohstoffeprozentualen Veränderungsraten im Vergleich zum Vorjahreswert abgestellt, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie so- weit dies der Billigkeit entspricht. Der Ausgleich kann sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufers.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag Be- preisung erhöhend aber auch ermäßigend auswirken. Der Ausgleich ergibt sich vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Regelung aus der Differenz des Verkaufs Kostenindex vom letzten und dem vorletzten Jahr. Sollte der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge zugrunde gelegte Kostenindex während der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in Vertragszeit durch einen anderen als Index ersetzt werden, so ist dieser andere Index für den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweichtAusgleich entsprechend heranzuziehen. Die Beteiligten ver- pflichten sich in diesem Fall, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käuferseine neue dem wirtschaftlichen Grund- gedanken entsprechende andere Vereinbarung zu treffen.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise 2.1 Es gelten die zwischen den Parteien im Vertrag vereinbarten Preise zuzüglich UmsatzsteuerVerpackung und Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Sie gelten „FCA Versandstelle unseres liefernden Werks/Lagers“ (Incoterms 2020). Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise, die sich aus unserem aktuellen Katalog ergeben, vermindert um den kundenindividuellen Rabatt.
3.2 Jede staatliche Maßnahme2.2 Falls zwischen Vertragsschluss und Liefertag Änderungen der Preisgrundlage eintreten, durch die unvorhergesehene Kosten entstehenbehalten wir uns vor, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden eine entsprechende Anpassung der mit dem Kunden einzelvertraglich vereinbarten Preise mit unmittelbarer Wirkungwie folgt vorzunehmen. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten KostenWir werden die einzelvertraglich vereinbarten Preise nach billigem Ermessen an eine Steigerung der Kosten anpassen, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzwfür die Preisberechnung maßgeblich sind. Wir dürfen eine Preiserhöhung dann vornehmen, wenn sich z. B. die Kosten für Rohmaterialien, insbesondere Stahl oder Kupfer, Energie, Löhne oder Logistik erhöhen, oder Änderungen von Steuernder recht- lichen Rahmenbedingungen zu einer Erhöhung der Kostens führen. Steigerungen bei einer Kostenart werden nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen, Zöllenin dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Be- reichen erfolgt. Bei entsprechenden Kostensenkungen, Abgaben und sonstigen z. B. hinsichtlich der Kosten im Hinblick auf die Rohstoffefür Rohmaterialien, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind insbesondere Stahl oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufers.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading]Kupfer, an Bord [stomend] Energie oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweichtLogistikleistungen, sind die MehrkostenPreise auf Verlangen des Kunden, die sich dadurch das mindestens in Text- form zu erfolgen hat, von uns entsprechend zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Wir werden bei der Ausübung unseres billigen Ermessens den jeweiligen Zeitpunkt einer Anpassung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für Thegra Tracomex ergebenden Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, für Rechnung des Käufersalso Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag 2.3 Die vereinbarten Preise gelten nur bei Abnahme der Lieferung geltenden Preisen berechnetvereinbarten Mengen.
3.7 Die Preise gelten in Euro2.4 Teillieferungen werden gesondert berechnet, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes anderes vereinbart wurdeist.
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Samples: Sales Contracts
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuer3.1. Preisliste Lieferungen und Leistungen, die nicht im Vertrag vereinbart sind, werden nach Maßgabe unserer bei Eingang der Bestellung geltenden Preisliste berechnet.
3.2 Jede staatliche Maßnahme, durch die unvorhergesehene Kosten entstehen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden 3.2. Preisanpassungen Wir behalten uns eine Anpassung der vereinbarten Preise an geänderte Lohn- und Materialkosten zur Zeit der Lieferung vor. Enthalten die ver- tragsgegenständlichen Produkte Edelmetalle oder sonstige Materialien, deren Wert kurzfristigen Kursänderungen unterliegt, so kann eine Preisanpassung ohne zeitliche Beschränkung erfolgen, sofern die Kurswertänderung zwischen dem Datum unserer Auftragsbestätigung und dem vorgesehenen Liefertermin mindestens 10% beträgt. In allen anderen Fällen ist die Preisanpassung zulässig, wenn zwischen dem Datum un- serer Auftragsbestätigung und dem vorgesehenen Lieferterminen ein Zeitraum von mindestens einem Monat liegt. Der Kunde ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzu- treten, sofern uns die Rücktrittserklärung innerhalb von einer Woche nach Mitteilung der Anpassung des Kaufpreises zugeht.
3.3. Anpassung einer laufenden Vergütung Bei allen Verträgen, die eine laufende Vergütung vorsehen, sind wir berechtigt, diese Vergütung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu erhöhen, wenn und soweit dies aufgrund von Steigerung der Lohn- und Lohnnebenkosten der mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen der Erbringung unserer Leistung befassten An- gestellten und/oder europäischen Behörden auferlegten Kostender Beschaffungskosten der für die Erbringung unserer Leistun- gen erforderlichen Materialien und Dienstleistungen erforderlich ist. Übersteigt diese Erhöhung 10 % der für das jeweils vorhergehende Jahr geltenden Vergütung, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuernso ist der Kunde berechtigt, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzenungeachtet einer evtl. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufersvereinbarten Mindestlaufzeit seinerseits innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vorzeitig zu kündigen; in diesem Fall verbleibt es bis zur Vertragsbeendigung bei der zuletzt geltenden Vergütung.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht 3.4. Umsatzsteuer Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen einge- schlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem Rechnungsstellung in der Lieferung sind für Rechnung des Käufersgesondert ausgewiesen.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche Maßnahme, durch die unvorhergesehene Kosten entstehen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung sind in EUR inklusive bzw. Änderung exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von Steuernz.Z. 19% ausgewiesen, Zöllenje nach Art der Registrierung (Kundentyp Privat- Unternehmen (Umsatzsteuer Identnummer), Abgaben Steuergebiet) werden die Preise inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer dargestellt. Die Preise verstehen sich ab Lager Plauen zuzüglich der Versandkosten. Die Versandkosten werden auf Grundlage der im Warenkorb befindlichen Artikelgewichte sowie der Lieferadresse und sonstigen von der aktuell ausgewählten Versandart berechnet. Besondere Streckenlieferungen, bedingt durch beispielsweise enthaltene Sonderartikel (Sperrigkeit/Gewicht/Auslieferung aus einem Speziallager oder direkt vom Hersteller), werden auch ohne Ankündigung mit alternativen Paketdiensten (zum Beispiel GLS) ohne Mehrkosten versendet. Jeder Artikel hat ein individuelles Gewicht, welches in der Datenbank (nicht direkt sichtbar) hinterlegt ist. Sämtliche Lieferkonditionen unserer Versandpartner sind zu den nationalenaktuell im Warenkorb befindlichen Artikeln und deren Gewichten zentral in der Shop-Datenbank (für alle Länder) hinterlegt. Zur Kalkulation und Anzeige der Versandkosten müssen die gewünschten Artikel über das Warenkorb-/Rabattsymbol in der jeweiligen Produktdetailansicht in den Shop-Warenkorb geladen werden. Dort können dann die Versandart/Versandkosten genau geprüft werden. Die Versandkosten sind am Artikel publiziert. Die Versandkosten werden auf Grundlage der im Warenkorb befindlichen gesamten Artikelgewichte (bei mehr als einem Artikel im Warenkorb) sowie der Lieferadresse und der aktuell ausgewählten Versandart automatisch berechnet. Eine Neuberechnung der Versandkosten im Warenkorb erfolgt nur dann, internationalen und/wenn mehrere Artikel in den Warenkorb gelegt werden oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung sich das Lieferland bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten die Versandart ändert. Insbesondere bei Auslandslieferungen (Drittländer) können stark abweichende Konditionen zwischen den zur Verfügung stehenden Versandarten möglich sein! Deshalb kann immer die günstigste bzw. passende Versandmethode vom Kunden selbst vor der Bestellung direkt im Hinblick auf die RohstoffeWarenkorb geprüft und individuell ausgewählt werden. Lieferungen in NICHT-EU Länder erfolgen generell unverzollt, es sind keine Zollgebühren in den Versandkosten enthalten! Besondere Streckenlieferungen, bedingt durch beispielsweise enthaltene Sonderartikel (Sperrigkeit/Gewicht/Auslieferung aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen einem Speziallager oder direkt vom Hersteller), werden auch ohne Ankündigung mit alternativen Paketdiensten (zum Beispiel GLS) ohne Mehrkosten versendet. Es sind keine Zölle, sonstigen Gebühren oder aus denen sie sich zusammensetzeneventuell anfallende Steuern (Bsp. Eventuelle Preiserhöhungen Einfuhrumsatzsteuer) im Einfuhrland von Drittländern in unseren Versandkosten enthalten, diese sind vom Kunden generell selbst zusätzlich zu entrichten und ggf. vorher bei DHL für Rechnung des Käufers.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transportdas entsprechende Zoll-Land zu erfragen! Hier gibt es stark abweichende Kostennoten. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser Unser Vertragspartner DHL ist verpflichtet beim Kunden alle diese Gebühren zu erheben und den üblichen Schifffahrtgebührenstaatlichen Stellen zuzuführen. Eventuelle Erhöhungen Hier sollte sich jeder Kunde vorher bei DHL informieren wie hoch diese Gebühren für seine Warentarifgruppe im Zielland sind. Die Zoll- bzw. Einfuhrbestimmungen der Frachtkosten Zoll-Länder sind sehr unterschiedlich. Auskunft zur Rechnungslegung kann hier nur das Empfängerland geben bzw. die Zollbehörde direkt. Weiter Auskunftskanäle sind: xxx.xxxx.xx bzw. die Bundesagentur für Außenwirtschaft. Mehrwertsteuerfreie Warenlieferungen, z.B. in die Schweiz oder Zuschläge auf an Unternehmen innerhalb der EU (nicht Deutschland) werden vor dem Bestellen in der Waren- und Summenzusammenstellung ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen und dargestellt. Die Lieferung und Rechnungslegung erfolgt dann ohne Mehrwertsteuer und unverzollt (Bsp. Schweiz). Eventuell anfallende Zölle, Steuern [Einfuhrumsatzsteuer] und Zollabfertigungsgebühren seitens DHL ins NICHT-EU Ausland sind generell nicht in den Versandkosten enthalten und in der Regel bei der Entgegennahme der Ware zu entrichten. (Innergemeinschaftliche Lieferungen) Die genaue Angabe der Firmenbezeichnung wird bei einer als korrekt geprüften Umsatzsteuer Identnummer abgefordert. Es erfolgt jedoch immer eine 2. Nachprüfung vor der Auftragsannahme- und Lieferterminbestätigung. Ggf. werden zusätzlich Abfragen zum Abnehmer der Waren bzw. deren Bevollmächtigten vorgenommen. Aufgrund unserer Aufsichts- und Sorgfaltspflicht müssen wir diese Informationen aufzeichnen. Sollten zusätzliche Abfragen zur Umsatzsteuer-ID nicht beantwortet werden, erfolgt die Frachtkosten zwischen Rechnungslegung automatisch mit Umsatzsteuer. Unsere allgemeinen Kontodaten sowie der BIC und IBAN Code werden bei entsprechender Zahlmethode (Vorauskasse) in der Auftragsannahmebestätigung (2. Mail nach dem Tag des Verkaufs Absenden Ihrer Bestellung) mitgeteilt. Wir erheben für Bestellungen von Beschaffungswaren (keine Zentrallagerartikel) mit einem Bestellwert unter 15,- EUR Nettowarenwert einen Mindermengenzuschlag. Dieser Mindermengenzuschlag wird in der aktuellen Höhe von 4,17 EUR inkl. Umsatzsteuer direkt im Warenkorb ausgewiesen. Je nach Kundentyp (Privatkunde oder Firmenkunde EU mit Umsatzsteuer ID) und dem Lieferland (Drittland, EU-Land, Deutschland) wird die Umsatzsteuer im Warenkorb ausgewiesen oder entfernt. Hinweis: Derzeit wird der Lieferung Mindermengenzuschlag nicht angewendet und somit auch nicht berechnet. Bei Auswahl eines Drittlandes als Lieferland fallen zusätzlich Gebühren für die Erstellung der notwendigen Exportpapiere an. Diese Gebühr wird direkt im Warenkorb dargestellt und repräsentiert keine Zollgebühren oder dergleichen (siehe §3 Preise ff. zum Thema Zölle und sonstige Gebühren bei Drittlandlieferungen), sondern lediglich den internen Bearbeitungsaufwand zur Erstellung von Export- und Begleitpapieren bei Auslandslieferungen in Drittländer (z.B.: Beschaffung von artikelbezogenen Langzeitlieferantenerklärungen und Präferenzbegünstigungen sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge die Erstellung der Änderung der Ölpreise Exportpapiere). Die Gebühr beträgt pro Bestellauftrag 28,- EUR netto (Drittlandlieferungen sind für Rechnung des Käufersmehrwertsteuerfrei).
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Sofern nicht in der Bestellbestätigung des Verkäufers abweichend angegeben, verstehen sich alle Preise CIP Incoterms 2010, und für den Käufer fallen zusätzlich die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung der Lieferung an. Darüber hinaus verstehen sich alle Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, die für den Käufer zusätzlich anfällt. Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche MaßnahmePreise können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Honeywell wird sich jedoch bemühen, durch Änderungen mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich mitzuteilen. Nach Bekanntgabe der Produktobsoleszenzunterliegen die unvorhergesehene Preise einer sofortigen Anpassung. Alle Bestellungen, die nach der Bekanntgabe der Produktobsoleszenz aufgegeben werden, können nicht storniert oder umgetauscht werden. Honeywell behält sich das Recht vor, die Bestellungen des Käufers während des Zeitraums zwischen der Ankündigung und dem Inkrafttreten der Preiserhöhung zu überwachen. Liegt das Bestellvolumen des Käufers in diesem Zeitraum um mehr als fünf Prozent (5 %) über den prognostizierten oder bisherigen Käufen, behält sich Honeywell das Recht vor, für die Mehrbestellungen den erhöhten Preis zu berechnen. Honeywell kann von Zeit zu Zeit und nach alleinigen Ermessen auf neue Bestellungen Zuschläge erheben, um erhöhte Betriebskosten zu mindern und/oder auszugleichen, die sich aus oder im Zusammenhang ergeben mit: (a) Wechselkursschwankungen, (b) gestiegenen Kosten entstehenfür Inhalte, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
Arbeitskraft und Materialien von Dritten, (Ac) Erhebung bzw. Änderung Auswirkungen von SteuernAbgaben, Zöllen, Abgaben Tarifen und sonstigen staatlichen Maßnahmen und (d) Erhöhungen der Fracht-, Arbeits-, Material- oder Komponentenkosten sowie inflationsbedingten Kostensteigerungen (zusammenfassend als "Wirtschaftliche Zuschläge" bezeichnet). Der Wirtschaftliche Zuschlag darf 15 % des Gesamtbestellwerts nicht überschreiten. Dieser Wirtschaftliche Zuschlag fällt nicht an, wenn die Lieferung der Bestellung innerhalb von den nationalen, internationalen und/vier (4) Wochen nach rechtverbindlicher Bestellung zu erfolgen hat. Honeywell stellt dem Käufer eine geänderte oder europäischen Behörden auferlegten Kostenseparate Rechnung aus und der Käufer erklärt sich bereit, die beim Zustandekommen des Vertrags Wirtschaftlichen Zuschläge gemäß den Standardzahlungsbedingungen im Vertrag zu zahlen. Kommt es zu einem Streitfall in Bezug auf Wirtschaftliche Zuschläge und kann dieser nicht vorherzusehen waren;
innerhalb von fünfzehn (B15) Erhebung Tagen beigelegt werden, kann Honeywell nach alleinigen Ermessen die Erfüllung und künftige Lieferungen zurückhalten oder alle vertragliche oder gesetzliche Rechte und Ansprüche zusammen ausüben bzw. Änderungen von Steuerngeltend machen, Zöllen, Abgaben bis der Streitfall beigelegt ist. Im Fall des Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Ziffer und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufers.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, Bestimmungen dieses Vertrags sind die MehrkostenBestimmungen dieser Ziffer maßgebend. Alle Wirtschaftlichen Zuschläge, sowie der Zeitpunkt, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergebenWirksamkeit und die Methode ihrer Bestimmung, für Rechnung des Käuferserfolgen unabhängig von und zusätzlich zu etwaigen Preisänderungen, die auf Grund von anderen Bestimmungen dieses Vertrags erfolgen und lassen diese unberührt.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche Maßnahme, durch die unvorhergesehene Kosten entstehen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der 2.1 Unsere Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben verstehen sich in EURO ab Werk ohne Umsatzsteuer und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick ohne andere auf die RohstoffeAbgabe oder den Warenverkehr erhobene öffentliche Abgaben, aus denen ohne Verpackung, Versicherung, Fracht, Montage und ohne Inbetriebnahme, sofern nicht jeweils ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Zu den Preisen kommt die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufers.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den gesetzliche Mehrwertsteuer am Tag der Rechnungsstellung hinzu. Kosten einer etwa vereinbarten Transport- oder ähnlichen Versicherung trägt - vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen - der Besteller. Bei Teillieferungen kann jede Lieferung geltenden Preisen berechnetgesondert in Rechnung gestellt werden.
3.7 2.2 Treten an einem Liefertag, welcher vier Monate nach Vertragsschluss liegt, Änderungen der Preisgrundlage ein (z.B. Preiserhöhungen bei Grundstoff-, Material-, Lohn-, Transport- oder Lagerkosten), behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung nach Information des Bestellers vor. Die Preise gelten in EuroPreiserhöhung kann nur innerhalb zweier Monate nach Eintreten der genannten Preiserhöhungen von uns geltend gemacht werden. Die einzelnen Kostenelemente und deren Steigerung müssen dabei bei Bildung des neuen Preises angemessen gewichtet werden. Sollten sich einzelne Kostenelemente erhöhen, es sei dennandere dagegen absinken, ist auch dies bei Bildung des neuen Preises zu berücksichtigen.
2.3 Soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, sind wir berechtigt, für bei Vertragsabschluss nicht ab Lager fertig lieferbare Produkte Vorauszahlungen zu fordern, nämlich ein Drittel der Auftragssumme nach Eingang der Auftragsbestätigung und ein weiteres Drittel nach Mitteilung der Versandbereitschaft.
2.4 Wir dürfen stets die von uns jeweils schon erbrachte Lieferung oder Leistung berechnen und den Zahlungsanspruch fällig stellen.
2.5 Wir sind berechtigt, dem Besteller den Abschluss einer Kontokorrentvereinbarung auch dadurch anzubieten, dass zwischen Thegra Tracomex wir sämtliche beiderseitigen Rechnungen in ein von uns für den Besteller geführtes Konto einstellen und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurdeBesteller einen Kontoauszug übersenden. Unser Angebot ist dann angenommen, wenn uns der Besteller nicht seine Ablehnung spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang des ersten Kontoauszuges schriftlich mitteilt.
2.6 Sofern wir in unseren Kontoauszügen, Mengen- und Massenabrechnungen oder Saldenbestätigungen ausdrücklich darauf hinweisen, gelten diese jeweils als anerkannt und als für die beiderseitigen Ansprüche verbindlich, wenn der Besteller nicht innerhalb von vier Wochen ab Zugang schriftlich Einwendungen erhebt.
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Samples: Lieferbedingungen
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten 4.1 Alle von Smals Dredging angebotenen und mit Smals Dredging vereinbarten Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich UmsatzsteuerMwSt. (sofern zutreffend). Sonstige Kosten (darunter die Kosten für die Mobilisierung und Demobilisierung von Gerät, Hafenliegegelder, Hafenlotsen und andere gleichartige Kosten) und aufgrund des Gesetzes geschuldete Steuern, Abgaben, Verbrauchssteuern und sonstige (Import-)Zölle sind nicht im Preis inbegriffen und gehen zulasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber trägt zudem das Wechselkursrisiko im Falle der Bezahlung in einer anderen Währung als in Euro, wobei das Datum des Zustandekommens des Vertrages als Stichtag gilt.
3.2 Jede staatliche Maßnahme4.2 Änderungen der Kraftstoffpreise können mit dem von Smals Dredging angebotenen und mit Smals Dredging vereinbarten Preis verrechnet werden.
4.3 Alle von Smals Dredging angebotenen und mit Smals Dredging vereinbarten Preise basieren auf der kostenlosen Verfügbarkeit des benötigten Materials zur Assistenz bei der (De-)Mobilisierung und täglich wiederkehrenden Aktivitäten, durch darunter, aber nicht ausschließlich das Verlagern von Ankern, das Einlagern von Dieseltreibstoff und das Bringen von Verschleißteilen an Bord.
4.4 Die Preise basieren auf der Ausführung der Dienstleistungen während der in Artikel 3.4 dieser Geschäftsbedingungen festgelegten Stundenanzahl pro Woche. Dabei wurde eine Verzögerung von zweieinhalb (2,5) Stunden pro Woche unter anderem, aber nicht ausschließlich wegen physischen Verunreinigungen berücksichtigt. Wenn von einer Verzögerung von mehr als zweieinhalb (2,5) Stunden die unvorhergesehene Rede ist, ist Smals Dredging befugt, die dadurch verursachten Kosten entstehenfür das Personal und Material dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
4.5 Die von Smals Dredging angebotenen Preise und Tarife können indexiert werden. Smals Dredging kann in diesem Zusammenhang beschließen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung dass monatlich eine Indexierung der Preise Lohn- und Kraftstoffkosten auf der Grundlage der monatlich von CROW veröffentlichten Indexierungen stattfindet, wobei das Datum des Angebots als Stichtag gilt und unter Berücksichtigung des Anteils der Lohn- und Kraftstoffkosten am Preis. Als Alternative kann Smals Dredging beschließen, jährlich anhand des vom niederländischen Statistischen Zentralamts veröffentlichten Verbraucherpreisindexes (CPI) mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:dem Datum des Zustandekommens des Vertrages als Stichtag eine Indexierung vorzunehmen.
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern4.6 Unbeschadet der Bestimmung in Artikel 4.5 dieser Geschäftsbedingungen hat Smals Dredging das Recht, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen zwischenzeitlich einseitig Preisänderungen hinsichtlich eines Produkts und/oder europäischen Behörden auferlegten Kosteneiner Dienstleistung vorzunehmen, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzwfalls sie durch staatliche Maßnahmen, geänderte Qualitäts- und/oder Sicherheitsvorschriften, Gerichtsurteile oder andere unvorhergesehene Umstände angemessenerweise dazu gezwungen wird. Änderungen von SteuernEine derartige Preisänderung verleiht dem Auftraggeber niemals das Recht, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufersaufzulösen.
3.3 Im Falle eines Verkaufs 4.7 Alle von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag Smals Dredging in dem Vertrag genannten Preise verstehen sich unter Vorbehalt von Druck- und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des KäufersRechenfehlern.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuer10.1 Der Preisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise zzgl, gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto) zu Grunde gelegt.
3.2 Jede staatliche Maßnahme10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Er- messen der Entwicklung der Kosten anpassen, durch die unvorhergesehene Kosten entstehenfür die Preisbe- rechnung maßgeblich sind, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistung mehr als 4 Monate liegen.
10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich die Energiekosten, die Lohn- und Lohnnebenkosten gem. der Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuerneinschlägigen Tarifverträge für das Elektrohandwerk, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen die Sozialabgaben und/oder europäischen Behörden auferlegten Kostendie Kosten durch Umweltauflagen erhöhen oder absenken oder sonstige Änderun- gen der elektrowirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingun- gen zu einer veränderten Kostensituation führen (z. B. bei Änderun- gen der Belastungen durch die EEG-Umlage). Steigerungen bei ei- ner Kostenart, z. B. den Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Aus- gleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lohnkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. den Ener- giekosten, sind vom AN die beim Zustandekommen des Vertrags Preise zu ermäßigen, soweit diese Kos- tensenkungen nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzwdurch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Änderungen von SteuernDer AN wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisän- derung so wählen, Zöllendass Kostensenkungen nicht nach für den AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kosten- erhöhungen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufersalso Kostensenkungen mindestens in gleichem Um- fang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading]10.4 Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenom- men werden, an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht wenn die Kostenänderungen unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind und innerhalb einer angemesse- nen Frist dem AG gegenüber angezeigt und nachgewiesen werden.
10.5 Liegt der neue Preis auf den Grund des vorgenannten Preisanpas- sungsrechts des AN 15 % oder mehr über dem ursprünglichen Preis, so ist der AG zum Zeitpunkt Rücktritt berechtigt. Der AG kann dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Mitteilung des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag erhöhten Prei- ses und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des KäufersHinweis auf das bestehende Rücktrittsrecht geltend ma- chen.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise Preise können als verbindlicher Festpreis, Richtpreis oder nach aktuellem Stundensatz vereinbart werden. Sie gelten grundsätzlich zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche Maßnahmeder gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung für Aufträge erfolgt nach Leistungsfortschritt in monatlichen Teilbeträgen oder, durch wenn vereinbart, nach Beendigung der Arbeiten / Projektphasen entsprechend dem Auftrag. Sollte sich während der Bearbeitung die unvorhergesehene Kosten entstehenNotwendigkeit ergeben, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen im gegenseitigen Einverständnis die ursprüngliche Aufgabenstellung zu erweitern, so ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten KostenTecVentum AG berechtigt, die beim Zustandekommen Mehraufwände entsprechend dem aktuellen Stundensatz oder zu einem hierfür vereinbarten Festpreis zusätzlich zu berechnen. Eventuell anfallende Reise- und Versandkosten werden separat abgerechnet. Mitwirkung Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für TecVentum AG kostenlos erbracht werden. Insbesondere soll er anstehende Fragen unverzüglich beantworten und erforderliche Genehmigungen schnellstmöglich herbeiführen. Ist dies nicht möglich, so verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend. Die Mitwirkungshandlungen müssen den jeweils gültigen Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der infolge durch ihn zu vertretender, verspäteter, unrichtiger oder fehlender Angaben oder Mitwirkungshandlungen entsteht. TecVentum AG ist auch bei vereinbarten Fest- oder Richtpreisen berechtigt, derartigen Mehraufwand entsprechend dem aktuellen Stundensatz zusätzlich abzurechnen. Eine vorzeitige Beendigung des Vertrags Auftrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die aufgelaufenen vertraglich vereinbarten Aufwände sind auf jeden Fall zu begleichen. Zahlungsbedingungen Die Rechnungen sind, soweit nicht vorherzusehen anders definiert, innerhalb von 20 Kalendertagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzug, zu begleichen. Die Rechnungen werden in der Regel Ende Monat als PDF-File an eine vom Kunden definierte Mailadresse gesendet. Beanstandungen von Rechnungen sind innerhalb von 12 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich begründet mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsziele ist TecVentum AG berechtigt, die Arbeiten am jeweiligen Projekt sofort einzustellen. Der Leistungsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser geistiges Eigentum. Dokumente Die Übergabe von Skizzen, Zeichnungen, Stücklisten und Berichten ist auf elektronischem Weg vorgesehen und kann per Mail oder Download erfolgen. Sollten wir Dateien von Dritten erhalten haben, können diese nur weitergegeben werden, wenn von diesen ein Einverständnis vorliegt. Gewährleistung / Haftung Der Auftraggeber ist zur unverzüglichen Abnahme der Leistung verpflichtet. Kommt er seiner Abnahmeverpflichtung nicht unverzüglich nach, so gilt die Abnahme zwei Kalenderwochen nach Leistungserbringung als erfolgt. Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Als Gewährleistung kann der Auftraggeber zunächst nur kostenlose Nachbesserung der mangelhaften Leistung verlangen. Wird nicht innerhalb angemessener Zeit nachgebessert oder schlug die Nachbesserung fehl, kann der Vertragspartner nur die Herabsetzung der Vergütung verlangen. Eine Wandelung ist ausgeschlossen. TecVentum AG haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. TecVentum AG haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Eigenmächtige Änderungen und Festlegungen hinsichtlich der Konstruktion, Berechnung oder Ausführung durch den Auftraggeber hat dieser selbst zu verantworten. Geheimhaltung Die Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung von sämtlichen Tatsachen, Informationen und Daten, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden und an deren Geheimhaltung der andere Partner ein Interesse hat. Die Geheimhaltungspflicht umfasst auch das Verbot der Verwendung für vertragsfremde Zwecke. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Vertragsbeendigung hinaus, solange ein Geheimhaltungsinteresse besteht. Nicht der Geheimhaltung unterliegen Informationen, die allgemein bekannt sind oder die von einem Partner unabhängig vom Vertragsverhältnis rechtmässig erworben werden. Vorbehalten bleiben überdies die gesetzlichen Offenlegungspflichten. Die Partner stellen sicher, dass ihre Mitarbeitenden, beigezogene Hilfspersonen und Subunternehmer zur Einhaltung der Geheimhaltungspflichten verpflichtet sind. Sofern nicht anders vereinbart, behält sich TecVentum AG vor, von ihr entwickelte Produkte unter Einhaltung der Geheimhaltung für Marketingzwecke zu verwenden. Abwerben Der Kunde darf Mitarbeitende von TecVentum AG, welche in die Leistungserbringung involviert waren;
(B) Erhebung bzw, nur mit schriftlicher Zustimmung von TecVentum AG als Arbeitnehmer einstellen oder direkt oder indirekt als externe Dienstleister beschäftigen. Dies gilt in gleicher Weise für Personen, die als Angestellte von Unterlieferanten von TecVentum für den Kunden tätig wurden. Das Abwerbeverbot gilt für die Dauer der Leistungserbringung sowie für ein Jahr nach Abschluss. Bei Verletzung des Abwerbeverbots ist eine Konventionalstrafe von CHF 45'000.- pro Verletzungsfall geschuldet. Höhere Gewalt Ist einer der Vertragspartner aufgrund höherer Gewalt daran gehindert, seine vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise zu erfüllen, so ist der betroffene Partner von seiner Haftung wegen Nichterfüllung befreit, solange der Umstand höherer Gewalt andauert. Bei höherer Gewalt handelt es sich um Ereignisse, welche von aussen auf die Vertragspartner einwirken und auf welche die Partner keinen Einfluss haben. Als Anwendungsfälle höherer Gewalt gelten insbesondere: Störungen der öffentlichen Stromversorgung, der Kommunikationsinfrastruktur sowie der Transportwege, staatliche Massnahmen, Viren- oder Hackerangriffe, Feuer, ausserordentliche Witterungsbedingungen, Epidemien, Nuklear- und Chemieunfälle, Erdbeben, Krieg, Terrorangriffe, Streik und Sabotage etc. Dauert das Ereignis höherer Gewalt mehr als 30 Tage, kann jeder Partner den Vertrag rückwirkend auf den Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt auflösen. Bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen sind zu entschädigen. Arbeitsergebnisse Die im Rahmen eines Auftrags entstandenen Ergebnisse gehen mit der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Meldet der Auftraggeber das Arbeitsergebnis als Patent an, ist der Auftragnehmer als Erfinder oder Miterfinder zu nennen, wenn die Mitarbeit eine erfinderische Höhe aufgewiesen hat. Eine Gewährleistung für die Schutzrechtsfreiheit der Entwicklung wird nicht übernommen. Eine allfällige Patentrecherche muss vom Kunden separat in Auftrag gegeben werden. TecVentum ist in der Verwendung des bei der Leistungserbringung erarbeiteten Know-how frei, sofern dabei die Geschäftsgeheimnisse des Kunden gewahrt bleiben. Schlussbestimmung Die Nichtigkeit oder rechtliche Unverbindlichkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berühren die Gültigkeit der Vereinbarung und ihrer übrigen Bestimmungen nicht. Nichtige oder ungültige Bestimmungen werden durch diejenigen gültigen ersetzt, die dem angestrebten Sinn und Zweck am nächsten kommen. Änderungen oder Ergänzungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter Verträgen zwischen den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen Parteien sind oder aus denen sie sich zusammensetzenschriftlich zu vereinbaren. Eventuelle Preiserhöhungen sind Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Der Gerichtsstand für Rechnung des Käufersalle Streitigkeiten ist ausschliesslich der Sitz von TecVentum AG in Kreuzlingen.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich 4.1 Alle Preise des Verkäufers lauten in euro (€) und verstehen sich exklusive Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche Maßnahme. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, durch die unvorhergesehene Kosten entstehengehen alle Verpackungskosten, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes Versandkosten, Ein- und Ausfuhrzölle und Verbrauchsabgaben sowie alle sonstigen auf die3 Ware und deren Transport erhobenen Abgaben oder Steuern zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung Lasten des Käufers.
3.3 I4.2 Nach Annahme des Vertrags bzw. nach Unterbreitung eines nicht unverbindlichen Angebots ist der Verkäufer weiterhin berechtigt, den Kaufpreis etwaigen Änderungen der Kosten oder des in euro (€) lautenden Preises für Fracht, Einfuhrzölle, Abgaben, Steuern und sonstigen Aufwendungen anzupassen, auch wenn diese Änderungen lediglich auf eine Abwertung des euro (€) gegenüber der Währung, in welcher diese Frachtkosten, Einfuhrzölle, Abgaben, Steuern und sonstige Aufwendungen zu entrichten oder zu begleichen sind, zurückzuführen sind.
4.3 Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, den Kaufpreis etwaigen Wechselkursschwankungen anzupassen, falls - nach Abschluss des Kaufvertrags und noch vor Lieferung der Ware - der Selbstkosten- bzw. Verkaufspreis aufgrund von Änderungen des Wechselkurses deseuro (€) bzw. des im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading]Vertrag festgelegten Umrechnungskurses der Währung um mehr als 3% vom ursprünglich vereinbarten Kaufpreis abweicht. In all diesen Fällen ist der Verkäufer wahlweise berechtigt, an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den vom Kaufvertrag zurückzutreten, falls sich die Ware noch nicht im Besitz des Käufers befindet.
4.4 Dem zwischen dem Käufer und Verkäufer vereinbarten bzw. dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Verkaufs geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge Kaufpreis liegt der zwischen dem Tag des Verkaufs Verkäufer und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs Zulieferer vereinbarte Kaufpreis zugrunde. Wenn es aufgrund von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die MehrkostenUmständen, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergebender Kontrolle des Verkäufers entziehen, für Rechnung wie z. B. ein Mangel an Ware oder ein Vertragsbruch seitens des KäufersZulieferers, zu Preisänderungen kommt, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis entsprechend anzupassen. Der Verkäufer ist in diesem Fall verpflichtet, alles in seiner Macht stehende zu tun, um die Preisänderung möglichst gering zu halten.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: General Terms and Conditions of Sale
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuer4.1 Alle vom Vermieter angegebenen Preise / Tarife verstehen sich exklusiv MwSt., sofern nichts anderes angegeben ist.
3.2 Jede staatliche Maßnahme, durch die unvorhergesehene Kosten entstehen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der 4.2 Die vom Vermieter angegebenen Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufers.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis / Tarife basieren auf den Selbstkostenpreisen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag Abschlusses des Vertrages. Unter Selbstkostenpreis werden u.a. aber nicht ausschließlich die Kosten der Grund- und TransportRohstoffe, der Kraftstoffe, der Arbeit, der Versicherung und die steuerlichen Kosten verstanden. Eventuelle Tariferhöhungen Falls diese Selbstkostenpreise - sei es vorhersehbar oder Zuschläge zwischen nicht - steigen, ist der Vermieter berechtigt, diese Steigung in den mit dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des KäufersMieter vereinbarten Preise / Tarife weiter zu berechnen.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren4.3 Der Mietpreis wird jährlich am 1. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in EuroJuli indexiert, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und der Mietvertrag wurde weniger als sechs Monate zuvor abgeschlossen. Die Indexierung erfolgt auf der Grundlage der Änderung der Monatsindexzahlen laut den Verbraucherpreisindex-Reihen (CPI) aller Haushalte (2015 = 100), veröffentlicht vom niederländischen Zentralen Planungsamt (Centraal Bureau voor de Statistiek CBS). Der geänderte Mietpreis wird laut der nachstehenden Formel berechnet: Der geänderte Mietpreis entspricht dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurdegeltenden Mietpreis zum Änderungsdatum, multipliziert mit der Indexzahl des Kalendermonats, der vier Kalendermonate vor dem Kalendermonat liegt, in dem der Mietpreis angepasst wird, dividiert durch die Indexzahl des Kalendermonats, der sechzehn Kalendermonate vor dem Kalendermonat liegt, in dem der Mietpreis angepasst wird.
4.4 Der Mietpreis wird nicht geändert, falls eine Indexierung des Mietpreises zu einem niedrigeren Mietpreis als dem zuletzt geltenden Mietpreis führt. Der zuletzt geltende Mietpreis bleibt unverändert, bis bei einer folgenden Indexierung die Indexzahl des Kalendermonats, der vier Kalendermonate vor dem Kalendermonat liegt, in dem der Mietpreis angepasst
4.5 Falls das CBS die Bekanntmachung der genannten Preisindexzahl einstellt oder sich die Grundlage der Berechnung davon ändert, wird eine so weit wie möglich angepasste oder vergleichbare Indexzahl gehandhabt. Bei Meinungsverschiedenheiten hierüber kann die zuerst handelnde Partei den Direktor des CBS um eine Entscheidung bitten, die für die Parteien verbindlich ist. Die eventuell hiermit verbundenen Kosten werden von den Parteien jeweils zur Hälfte getragen.
4.6 Ein indexierter Mietpreis ist fällig, auch wenn dem Mieter hinsichtlich der Anpassung keine Mitteilung zugegangen ist.
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Samples: Rental Agreement
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise 3.1. Es gelten zuzüglich Umsatzsteuerdie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Sind im Angebot oder in der Auftragsbestätigung keine Preise genannt, gelten die tatsächlichen Preise, die von XXXXXXX zum Zeitpunkt des Angebots oder der Auftragsbestätigung angewendet werden.
3.2 Jede staatliche Maßnahme3.2. Unbeschadet des Vorgenannten ist XXXXXXX jederzeit berechtigt, durch die unvorhergesehene Preise anzupassen, falls dies erforderlich ist, um eine Erhöhung der eigenen Kosten entstehenauszugleichen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehenu. a. im Falle von Kostensteigerungen bedingt durch:
(Ai) Erhebung bzweine Preissteigerung bei den Rohstoffen, Waren oder Dienstleistungen, die verwendet werden, um die Waren herzustellen, beispielsweise eine Erhöhung der Lohnkosten,
(ii) Änderungen an der Art, dem Design, der Qualität, den Verpackungs-, Versand- und Liefermodalitäten oder jeder anderen Spezifikation mit Bezug zu den Waren, welche Teil des Angebots oder der Bestellung sind;
(iii) Anforderung von Überstunden;
(iv) Fehlmengen;
(v) unvorhergesehene Ereignisse außerhalb der Kontrolle von XXXXXXX, welche die Erfüllung der Verkaufsvereinbarung seitens XXXXXXX schwieriger gestalten. Änderung von SteuernXXXXXXX wird den Käufer über solche Preisanpassungen einschließlich des Zeitpunkts ihres Inkrafttretens informieren. Nach Erhalt einer solchen Information ist der Käufer berechtigt, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen die Kaufvereinbarung und/oder europäischen Behörden auferlegten Kostenjede anhängige Bestellung im Rahmen der Kaufvereinbarung zu kündigen, indem er XXXXXXX mindestens fünfzehn (15) Tage vor Inkrafttreten der geplanten Änderungen schriftlich informiert. Es versteht sich jedoch, dass Bestellungen, die beim Zustandekommen des Vertrags innerhalb der vorgenannten Frist von fünfzehn (15) Tagen zur Lieferung vorgesehen sind, zu den nicht vorherzusehen waren;angepassten Preisen ausgeführt werden.
(B) Erhebung bzw3.3. Änderungen von Sofern nicht ausdrücklich anders im Angebot oder der Auftragsbestätigung angegeben, sind die geltenden Preise Nettopreise. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer oder sonstige Abgaben sowie keine anderen Kosten oder Ausgaben; dazu zählen u. a. Kosten für Handhabung, Verarbeitung, Verpackung, Lagerung, Transport, Einfuhr und Versicherung. All diese Steuern, ZöllenAbgaben, Abgaben Kosten und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung Ausgaben gehen separat zulasten des Käufers.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: Sales Contracts
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche Maßnahme, durch die unvorhergesehene Kosten entstehen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung sind in EUR inklusive bzw. Änderung exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von Steuernz.Z. 19% ausgewiesen, Zöllenje nach Art der Registrierung (Kundentyp Privat- Unternehmen (Umsatzsteuer Identnummer), Abgaben Steuergebiet) werden die Preise inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer dargestellt. Die Preise verstehen sich ab Lager Plauen zuzüglich der Versandkosten. Die Versandkosten werden auf Grundlage der im Warenkorb befindlichen Artikelgewichte sowie der Lieferadresse und sonstigen von der aktuell ausgewählten Versandart berechnet. Besondere Streckenlieferungen, bedingt durch beispielsweise enthaltene Sonderartikel (Sperrigkeit/Gewicht/Auslieferung aus einem Speziallager oder direkt vom Hersteller), werden auch ohne Ankündigung mit alternativen Paketdiensten (zum Beispiel GLS) ohne Mehrkosten versendet. Jeder Artikel hat ein individuelles Gewicht, welches in der Datenbank (nicht direkt sichtbar) hinterlegt ist. Sämtliche Lieferkonditionen unserer Versandpartner sind zu den nationalenaktuell im Warenkorb befindlichen Artikeln und deren Gewichten zentral in der Shop-Datenbank (für alle Länder) hinterlegt. Zur Kalkulation und Anzeige der Versandkosten müssen die gewünschten Artikel über das Warenkorb-/Rabattsymbol in der jeweiligen Produktdetailansicht in den Shop-Warenkorb geladen werden. Dort können dann die Versandart/Versandkosten genau geprüft werden. Die Versandkosten sind am Artikel publiziert. Die Versandkosten werden auf Grundlage der im Warenkorb befindlichen gesamten Artikelgewichte (bei mehr als einem Artikel im Warenkorb) sowie der Lieferadresse und der aktuell ausgewählten Versandart automatisch berechnet. Eine Neuberechnung der Versandkosten im Warenkorb erfolgt nur dann, internationalen und/wenn mehrere Artikel in den Warenkorb gelegt werden oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung sich das Lieferland bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten die Versandart ändert. Insbesondere bei Auslandslieferungen (Drittländer) können stark abweichende Konditionen zwischen den zur Verfügung stehenden Versandarten möglich sein! Deshalb kann immer die günstigste bzw. passende Versandmethode vom Kunden selbst vor der Bestellung direkt im Hinblick auf Warenkorb geprüft und individuell ausgewählt werden. Lieferungen in NICHT-EU Länder erfolgen generell unverzollt, es sind keine Zollgebühren in den Versandkosten enthalten! Besondere Streckenlieferungen, bedingt durch beispielsweise enthaltene Sonderartikel (Sperrigkeit/Gewicht/Auslieferung aus einem Speziallager oder direkt vom Hersteller), werden auch ohne Ankündigung mit alternativen Paketdiensten (zum Beispiel GLS) ohne Mehrkosten versendet. Es sind keine Zölle, sonstigen Gebühren oder eventuell anfallende Steuern (Bsp. Einfuhrumsatzsteuer) im Einfuhrland von Drittländern in unseren Versandkosten enthalten, diese sind vom Kunden generell selbst zusätzlich zu entrichten und ggf. vorher bei DHL für das entsprechende Zoll-Land zu erfragen! Hier gibt es stark abweichende Kostennoten. Unser Vertragspartner DHL ist verpflichtet beim Kunden alle diese Gebühren zu erheben und den staatlichen Stellen zuzuführen. Hier sollte sich jeder Kunde vorher bei DHL informieren wie hoch diese Gebühren für seine Warentarifgruppe im Zielland sind. Die Zoll- bzw. Einfuhrbestimmungen der Zoll-Länder sind sehr unterschiedlich. Auskunft zur Rechnungslegung kann hier nur das Empfängerland geben bzw. die RohstoffeZollbehörde direkt. Weiter Auskunftskanäle sind: xxx.xxxx.xx bzw. die Bundesagentur für Außenwirtschaft. Mehrwertsteuerfreie Warenlieferungen, z.B. in die Schweiz oder an Unternehmen innerhalb der EU (nicht Deutschland) werden vor dem Bestellen in der Waren- und Summenzusammenstellung ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen und dargestellt. Die Lieferung und Rechnungslegung erfolgt dann ohne Mehrwertsteuer und unverzollt (Bsp. Schweiz). Eventuell anfallende Zölle, Steuern [Einfuhrumsatzsteuer] und Zollabfertigungsgebühren seitens DHL ins NICHT-EU Ausland sind generell (Innergemeinschaftliche Lieferungen) Die genaue Angabe der Firmenbezeichnung wird bei einer als korrekt geprüften Umsatzsteuer Identnummer abgefordert. Es erfolgt jedoch immer eine 2. Nachprüfung vor der Auftragsannahme- und Lieferterminbestätigung. Ggf. werden zusätzlich Abfragen zum Abnehmer der Waren bzw. deren Bevollmächtigten vorgenommen. Aufgrund unserer Aufsichts- und Sorgfaltspflicht müssen wir diese Informationen aufzeichnen. Sollten zusätzliche Abfragen zur Umsatzsteuer-ID nicht beantwortet werden, erfolgt die Rechnungslegung automatisch mit Umsatzsteuer. Evtl. anfallende Transaktionsgebühren werden nicht von xxxxxxxx.xxx GmbH übernommen und dürfen somit nicht vom Rechnungsbetrag gekürzt werden! Transaktionskosten für die Überweisung aus denen dem Ausland müssen vom Kunden selbst getragen werden! Unsere allgemeinen Kontodaten sowie der BIC und IBAN Code werden bei entsprechender Zahlmethode (Vorauskasse) in der Auftragsannahmebestätigung (2. Mail nach dem Absenden Ihrer Bestellung) mitgeteilt. Bei Bezahlung per Nachnahme fallen zusätzlich Zahlartgebühren an. Diese Zahlartgebühr für Nachnahme wird in der aktuellen Höhe (zzt. 4,28 EUR inkl. Umsatzsteuer) direkt im Warenkorb dargestellt. Je nach Kundentyp (Privatkunde oder Firmenkunde EU mit Umsatzsteuer ID) und Lieferland (Drittland, EU-Land, Deutschland) wird die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind Umsatzsteuer im Warenkorb zusätzlich ausgewiesen oder aus denen sie sich zusammensetzenentfernt. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufers.
3.3 Im Falle eines Verkaufs Das Übermittlungsentgelt/Rückführungsentgelt (Inkassogebühr) von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] 2,- € (Deutschland) wird zusätzlich bei Ihrem Paketzusteller erhoben und ist nicht in diesen Versandkosten enthalten. Das Übermittlungsentgelt/Rückführungsentgelt (Inkassogebühr) ist in diesen Versandkosten nicht enthalten. In Nicht Eurogiro Länder: Das Übermittlungsentgelt/Rückführungsentgelt (Inkassogebühr) ist in diesen Versandkosten nicht enthalten. Infos zur Bezahlung bei Kreditkarte oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis Giropay: Bei Auswahl Kreditkarte oder Giropay werden zusätzliche Bearbeitungsgebühren von 3% auf den Warenwert berechnet. Diese Kosten werden vor dem Absenden der Bestellung direkt im Warenkorb angezeigt, bezogen auf den aktuell gefüllten Warenkorb. Bei Auswahl PayPal werden zusätzliche Bearbeitungsgebühren von 1-3% (je nach Land) auf den Warenwert berechnet. Diese Kosten werden vor dem Absenden der Bestellung direkt im Warenkorb angezeigt, bezogen auf den aktuell gefüllten Warenkorb. Aktuell werden für Deutschland 1%, Rest EU und EFTA Länder (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) 1,5% und restlichen Länder (Drittländer) 3% Bearbeitungsgebühren erhoben. PayPal Gebühren können länderspezifisch auch ab bestimmten Warenwerten komplett entfallen, siehe Warenkorb. Bei Auswahl Sofortüberweisung werden zusätzliche Bearbeitungsgebühren von 1% auf den Warenwert berechnet. Diese Kosten werden vor dem Absenden der Bestellung direkt im Warenkorb angezeigt, bezogen auf den aktuell gefüllten Warenkorb. Wir erheben für Bestellungen von Beschaffungswaren (keine Zentrallagerartikel) mit einem Bestellwert unter 15,- EUR Nettowarenwert einen Mindermengenzuschlag. Dieser Mindermengenzuschlag wird in der aktuellen Höhe von 4,17 EUR inkl. Umsatzsteuer direkt im Warenkorb ausgewiesen. Je nach Kundentyp (Privatkunde oder Firmenkunde EU mit Umsatzsteuer ID) und Lieferland (Drittland, EU-Land, Deutschland) wird die Umsatzsteuer im Warenkorb ausgewiesen oder entfernt. Hinweis: Derzeit wird der Mindermengenzuschlag nicht angewendet und somit auch nicht berechnet. Bei Auswahl eines Drittlandes als Lieferland fallen zusätzlich Gebühren für die Erstellung der notwendigen Exportpapiere an. Diese Gebühr wird direkt im Warenkorb dargestellt und repräsentiert keine Zollgebühren oder dergleichen (siehe §3 Preise ff. zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag Thema Zölle und Transportsonstige Gebühren bei Drittlandlieferungen), sondern lediglich den internen Bearbeitungsaufwand zur Erstellung von Export- und Begleitpapieren bei Auslandslieferungen in Drittländer (z.B.: Beschaffung von artikelbezogenen Langzeitlieferantenerklärungen und Präferenzbegünstigungen sowie die Erstellung der Exportpapiere). Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung Die Gebühr beträgt pro Bestellauftrag 18,- EUR netto (Drittlandlieferungen sind für Rechnung des Käufersmehrwertsteuerfrei).
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Preise. 3.1 6.1. Die Verkaufspreise gelten zuzüglich vom AN angegebenen Preise verstehen sich ohne ge- setzliche Umsatzsteuer, sofern diese nicht ausdrücklich aus- gewiesen wurde. Beim Kaufvertrag verstehen sich die Preise ab Werk bzw. ab Lager; Verpackung und Montage sind, so- fern nicht etwas anderes vereinbart wurde, nicht im Preis enthalten. Sofern sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsschluss erhöhen oder mindern sollte, ist der AN be- rechtigt, die im Zeitpunkt der Lieferung gültige gesetzliche Umsatzsteuer entsprechend der Vorgaben der Finanzverwal- tung zu berechnen.
3.2 Jede staatliche Maßnahme6.2. Sollen die Leistungen durch den AN mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, durch die unvorhergesehene behält dieser sich das Recht vor, den vereinbarten Preis entsprechend den Vorga- xxx xxx Xxxxxx 6.3. und 6.4. anzupassen, insoweit sich seine Kosten entstehenerhöhen oder senken. Dies gilt nicht, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufers.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes Fest- preis vereinbart wurde.
6.3. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preiser- mäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. X. Xxxx- und Mate- rialkosten erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der allgemeinen Betriebskosten zu einer veränderten Kos- tensituation führen (z. B. durch Veränderung der Gemeinkos- ten). Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. erhöhte Distribu- tions- und Lieferkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem ein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei Kraftstoffen, Leasinggebühren o. ä., erfolgt. Bei Kosten- senkungen sind vom AN die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der AN wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweili- gen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kosten- senkungen nicht nach für den AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kos- tensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden, wie Kostenerhöhungen.
6.4. Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenommen werden, wenn sie unvorhersehbar nach Ver- tragsschluss entstanden sind und innerhalb einer angemes- senen Frist dem Vertragspartner gegenüber angezeigt und nachgewiesen werden.
6.5. Sofern eine Preiserhöhung nach 6.2 mehr als 10 % des vereinbarten Preises übersteigt, steht dem AG ein Kündi- gungsrecht zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen Preislisten zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend. Grundsätzlich erfolgt diese nach unseren Einheitspreisen. Bei Aufträgen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, behalten wir uns eine Berechnung zu dem am Tage der Lieferung/Leistung gültigen Listenpreis vor. Im übrigen sind wir ab einem Monat nach Vertragsschluss zu Preiserhöhungen berechtigt, wenn diese auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren (z. B.: Tarifabschlüsse, Rohstoff- oder Energiekosten, Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe) beruhen, die nach Vertragsschluss entstanden sind. Die Verkaufspreise gelten zuzüglich UmsatzsteuerPreiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Dies gilt, sofern Festpreise vereinbart worden sind nur, wenn die Veränderungen unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind.
3.2 Jede staatliche MaßnahmeDie Preise für Lieferungen und Leistungen verstehen sich, durch die unvorhergesehene Kosten entstehenfalls nicht anderes vereinbart, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufersab Werk.
3.3 Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, so sind wir berechtigt, Erhöhungen von Frachten bzw. Fuhrlöhnen an den Kunden weiterzugeben. Bei Lieferungen frei Baustelle beinhaltet der Preis die Lieferung in vollständig ausgelasteten Lastzügen. Mindermengen berechtigen, Kleinmengenzuschläge zu berechnen. Die Entladung erfolgt grundsätzlich nur an einer Stelle. Das Abgeben von Teilmengen an verschiedenen Stetten oder der Einsatz von Solo- oder Mehrachsfahrzeugen ist, sofern nicht gesondert vereinbart, im Preis nicht enthalten. Im Falle eines Verkaufs Preis ist eine Warte-/Abladezeit an der Baustelle von Waren max. 15 Minuten enthalten. Darüber hinausgehende Zeiten können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. Werden bei Schiffs- oder Bahnversand durch auftretende Liege- oder Standzeiten, welche wir nicht zu vertreten haben, Mehrkosten fällig, so sind diese vom Kunden zu übernehmen. Bei Versand mit Schiff werden normale Schifffahrtsverhältnisse der für die Lade- und Entladestelle gültigen Pegelstände vorausgesetzt. Ist aufgrund geringerer Pegelstände oder aus sonstigen Gründen eine vollständige Beladung des Schiffes nicht möglich, so sind wir berechtigt, Kleinwasserzuschläge zu berechnen.
3.3.1 Lieferungen frei Baustelle / frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, durch schweren Lastzug befahrbare Anfuhrstraßen vorausgesetzt. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Entladung [op aflading]Weisung des Kunden oder seiner Beauftragten die befahrbare Anfuhrstraße, an Bord [stomend] so haftet der Kunde für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und durch den Kunden, bzw. dessen Beauftragten zu erfolgen. Wartezeiten trägt der Kunde. Erteilt der Kunde oder dessen Beauftragte Weisung beim Abladen und zur Abladestelle trägt er allein die Gefahr. Unsere Haftung wird grundsätzlich auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag Vorsatz und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufersgrobe Fahrlässigkeit beschränkt.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser Zusätzliche Lieferungen und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des KäufersLeistungen werden gesondert berechnet.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund Stundenlohnarbeiten und zusätzliche, über den ursprünglichen Vertrag hinausgehende Leistungen und Lieferungen werden nach den hierfür vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet, welche unserer Preisliste zu entnehmen sind. Sind keine Vergütungssätze vereinbart, gelten die ortsüblichen Sätze. Der Nachweis über Stundenlohnarbeiten und zusätzliche Lieferungen und Leistungen wird vom Auftraggeber umgehend zur Bestätigung in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die MehrkostenText –oder schriftform übersandt, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergebeninnerhalb von 6 Werktagen zu erfolgen hat. Nach dieser Frist gilt der Nachweis als anerkannt, für Rechnung des Käuferswenn der Auftraggeber sie nicht als nicht anerkannt zurückzugeben hat oder schriftlich Einwendung erhoben hat.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurdenGrundsätzlich werden bei Werkverträgen Einheitspreisverträge geschlossen, werden es sei denn es wäre schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dem Kunden obliegt die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag Beweislast für Pauschalpreisvereinbarungen. Bei Taglohnarbeiten erkennt der Lieferung geltenden Preisen berechnetKunde die jeweils ausliegenden Preise mit Vertragsschluss als ortsüblich und angemessen an.
3.7 Auch bei mehr als zehnprozentigen Masse-/Mengenüberschreitungen ( im Vergleich zum ursprünglichen Angebot ) sind wir auch bei Einheitspreisverträgen nicht verpflichtet gegenüber dem Auftraggeber vorher eine besondere Anzeige oder Hinweis diesem gegenüber zu machen. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen. Es wird nach Aufmass abgerechnet. Der Auftraggeber trägt allein das Angebotsrisiko.
3.8 Die von uns angebotenen einzelnen Preise gelten in Eurogrundsätzlich nur im Rahmen des jeweiligen Angebotes. Es handelt sich dabei um Netto-Einheitspreise. Pauschalpreise bedürfen stets unserer schriftlichen Bestätigung. Für Über- , es sei dennNacht- , dass zwischen Thegra Tracomex Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeit unter erschwerten Bedingungen, werden ortsübliche Zuschläge berechnet, die dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurdeKunden vor Auftragserteilung benannt wurden. Dem stimmt der Kunde mit Auftragserteilung zu.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche MaßnahmeDer Vergütungsberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto) zugrunde gelegt. Erst die Rechnungslegung erfolgt mit gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto). Etwas anderes gilt nur für den Fall, durch dass der AG dem AN vor Rechnungslegung eine Bescheinigung nach § 13b UstG vorlegt. In diesem Fall erfolgt die unvorhergesehene Rechnungslegung ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto). Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten entstehenanpassen, berechtigen Thegra Tracomex die für die Preisberechnung maßgeblich sind, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistung mehr als 2 Monate liegen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Energiekosten, der Ölpreis je Barrel, der Erdgaspreis je m³, die Lohn- und Lohnnebenkosten gem. des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe und des Tarifvertrages zur entsprechenden Anpassung Regelung der Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von SteuernMindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen die Sozialabgaben und/oder europäischen Behörden auferlegten Kostendie Kosten durch Umweltauflagen erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der bauwirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z. B. bei Änderungen der Belastungen durch die EEG-Umlage). Steigerungen bei einer Kostenart, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzwz. B. den Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lohnkosten, erfolgt. Änderungen von SteuernBei Kostensenkungen, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter z. B. den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufers.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweichtEnergiekosten, sind vom AN die MehrkostenPreise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der AN wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei dennjeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass zwischen Thegra Tracomex Kostensenkungen nicht nach für den AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenommen werden, wenn sie unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind und innerhalb einer angemessenen Frist dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurdeAG gegenüber angezeigt und nachgewiesen werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, „ab Werk“ (Incoterm 2020) oder „ab Lager“, inklusive NAG-Standardverpackung und exklusive Verladung, Demontage, Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, sowie Umsatzsteuer und sonstiger Steuern. Sollten im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, so sind diese vom Kunden zu tragen. Ist Lieferung mit Versand vereinbart, so werden die Versandkosten sowie die Kosten einer gegebenenfalls vom Kunden gewünschten Transportversicherung dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, die jedoch das Abladen und die Verteilung nicht einschließen dürfen. Die Verpackung wird nur zurückgenommen, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde. Verpackungen und Packhilfsmittel dürfen vom Kunden nur dann wiederverwendet werden, wenn das Logo und der Name der NAG sowie das Warenzeichen und sonstige Kennzeichen der NAG unkenntlich gemacht wurden. Im Falle von Standardspielen gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche Maßnahmedie von der NAG dem Kunden genannten Preise für die in den Katalogen der NAG aufgeführten Spiele, durch Spielgerätee und Zubehörteile. Abweichende(s) oder zusätzliche(s) Zubehör, Funktionen oder Anforderungen zu diesen Standardspielen können zusätzliche Kosten verursachen und sind ausdrücklich vor jeder Kundenbestellung zwischen der NAG und dem Kunden zu vereinbaren. Die zum Zeitpunkt des ersten Angebots der NAG an den Kunden geltenden Preise und Mengen der Kaufgegenstände basieren auf den Kosten und der Verfügbarkeit von Produktionsmaterial. Sollten sich die unvorhergesehene Kosten entstehenbis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der ist die NAG berechtigt, die Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten KostenMengen und/oder Liefertermine entsprechend anzupassen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, aufgrund von Kollektivverträgen oder einer Erhöhung der Produktionsmaterial- und Lieferpreise. Der Abzug von Skonto bei vorzeitiger Zahlung, Preisnachlässe und/oder sonstige Nachlässe bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sollten die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzwvon der NAG angegebenen Preise in einer anderen Währung als EUR angegeben sein, basieren sie auf einem festen Wechselkurs für dieses Kalenderjahr. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufers.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht Änderungen der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem Marktwechselkurse um mehr als 10 % (zehn Prozent) zu Ungunsten der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die MehrkostenNAG ist diese berechtigt, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des KäufersPreise entsprechend anzupassen.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Preise. 3.1 Die Verkaufspreise Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt, gelten unsere Preise in Euro EXW (Incoterms 2020) loaded Kropfmühl bzw. Wedel inklusive handelsüblicher Verpackung, jeweils zuzüglich Umsatzsteuergesetzlicher Mehrwertsteuer.
3.2 Jede staatliche MaßnahmeZur Gewährung von Rabatten, durch die unvorhergesehene Kosten entstehenSkonti oder sonstigen Preisnachlässen sind wir nur verpflichtet, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käuferssoweit solche bei Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart worden sind.
3.3 IBei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit von mehr als 3 Monaten sind wir berechtigt, vertraglich vereinbarte Preise quartalsweise anzupassen, wenn sich die Kosten für die folgenden Preisbestandteile (im Falle eines Verkaufs Folgenden die Preisbestandteile) in einem Quartal verändern und sich durch diese Veränderung der vertraglich vereinbarte Preis ändert: o Rohstoffkosten o Energiekosten o Transportkosten Die Preisanpassung darf nicht zu einem zusätzlichen Gewinn von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht uns führen. Ob eine Änderung der Preis Kosten der Preisbestandteile Auswirkung auf den zum Zeitpunkt vereinbarten Preis hat, ist für jedes Vertragsprodukt gesondert zu ermitteln. Dabei sind Reduzierungen der Kosten eines Preisbestandteiles mit Verteuerung der Kosten eines anderen Preisbestandteils zu saldieren. Eine Saldierung zwischen verschiedenen Vertragsprodukten findet nicht statt. Führen Veränderungen der so quartalsweise ermittelten Durchschnittskosten der Preisbestandteile zu einer Absenkung des Vertragsschlusses geltenden Tarifen vereinbarten Preises für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweichtdas betroffene Vertragsprodukt, sind wir verpflichtet, den Preis für das betroffene Vertragsprodukt im Folgequartal abzusenken; führen sie zu einer Erhöhung, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis im Folgequartal zu erhöhen. Der im Folgequartal angepasste Preis gilt als der vertraglich vereinbarte Preis. Wir werden die Mehrkosten, Berechtigung zur Preisanpassung dem Kunden zunächst durch Darstellung der Kostenentwicklung der Preisbestandteile nachweisen. Bestreitet der Kunde die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurdenBerechtigung zur Preisanpassung innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Preisanpassungsmitteilung in Textform, werden wir die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag Berechtigung zur Preisanpassung durch Vorlage eines Wirtschaftsprüfertestates nachweisen. Die Kosten hierfür trägt der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in EuroKunde, es sei dennwenn das Wirtschaftsprüfertestat bestätigt, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurdedie Preisanpassung berechtigt war, andernfalls wir.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche Maßnahmeim Zeitpunkt der Anbotslegung bestehende allgemeine Kostensi- tuation für Personal, durch Material und Hilfsmittel gilt als Ausgangsbasis für die unvorhergesehene Kosten entstehen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung Erstellung der Preise mit unmittelbarer Wirkungvon ÖWD. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.aIn den Preisen sind sämtliche Lohnkosten, alle gesetzlichen betrieblichen Abgaben, sämtliche kol- lektivvertraglichen Zulagen, alle Geräte-, Material- und Transportkos- ten sowie die Versicherungskosten enthalten, außer ein Kostenfaktor wird gesondert ausgewiesen. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung Die Preise beziehen sich auf Normalar- beitsstunden an Werktagen. Für Nacht- und Überstunden bzw. Sonn- und Feiertagsleistungen werden Mehrkosten verrechnet. Unberührt von dieser Preisbestimmung bleiben Pauschalvereinbarungen, wel- cher der AG mit ÖWD abschließen kann. Pauschalvereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur nach vorheriger Besichti- gung des Auftragsobjektes durch ÖWD abgeschlossen. Betriebsur- laube und Fenstertage sind in der Monatspauschale bereits berück- sichtigt. Sonn- und Feiertagszuschläge sind nicht enthalten. Die Mo- natspauschale geht vom jeweils vereinbarten Leistungsumfang aus und ist auch dann vollständig zu bezahlen, wenn eine Leistung, aus Gründen, welche ÖWD nicht zu vertreten hat, nicht erfolgt; In diesem Fall ist ÖWD nicht zu einer Ersatzvornahme verpflichtet. Bei Verän- derungen des Leistungsumfangs oder Leistungsinhalts, welche mit zusätzlichem Aufwand für ÖWD verbunden ist, ist ÖWD berechtigt, Regieleistungen zusätzlich in Rechnung zu stellen, sofern keine neue Pauschale vereinbart wird. Der ÖWD ist jedenfalls berechtigt, das Entgelt in jenem Ausmaß anzupassen, in welchem eine Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten der Löhne im Hinblick auf die RohstoffeGebäudereinigungsgewerbe eintritt. Der ÖWD ist darüber hinaus berechtigt, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufersdas Entgelt zu erhöhen, wenn eine sonstige allgemeine Kostensteigerung eintritt.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten zuzüglich Umsatzsteuerdie Preise für Lieferung ab Werk (EXW Incoterms 2020). Zölle, Frachten, Verpackung, Versicherungsprämien und weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Lieferung, Erbringung der Leistung oder sonstiger Abwicklung des Vertrags notwendigerweise entstehen, werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Jede staatliche Maßnahme, durch die unvorhergesehene Kosten entstehen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung Tritt zwischen der Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung Auftragserteilung und dem Tag der Lieferung eine Erhöhung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen Materialherstellungs- und/oder europäischen Behörden auferlegten KostenMaterial- und/oder Produktbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten, Sozialabgaben sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen und/oder Währungsregularien und/oder Zolländerung, und/oder Frachtpreisen und /oder öffentliche Abgaben, wenn diese die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzwWarenherstellungs- oder Beschaffungskosten oder Kosten unserer vertraglich vereinbarten Leistungen unmittelbar oder mittelbar beeinflussen, ein, so sind wir berechtigt, unsere Preise einseitig entsprechend anzupassen, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als zwei Monate liegen. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten Eine Erhöhung im Hinblick vorgenannten Sinne ist ausgeschlossen, soweit die Kostensteigerung bei einzelnen oder aller der vorgenannten Faktoren durch eine Kostenreduzierung bei anderen der genannten Faktoren in Bezug auf die RohstoffeGesamtkostenbelastung für die Lieferung aufgehoben wird. Reduzieren sich vorgenannte Kostenfaktoren, aus denen ohne dass die unter Kostenreduzierung durch die Steigerung anderer der vorgenannten Kostenfaktoren ausgeglichen wird, ist die Kostenreduzierung im Rahmen einer Preissenkung an den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzenKäufer weiterzugeben. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung Der Käufer ist im Falle einer Preiserhöhung nach Maßgabe des KäufersVorstehenden zum Rücktritt von noch nicht vollständig erfüllten Verträgen (nur) berechtigt, wenn die Preiserhöhung mindestens 10 % über dem ursprünglichen Preis liegt. Er kann dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend machen.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den Alle Preise verstehen sich zuzüglich jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufersnach den maßgeblichen Vorschriften geltenden Umsatzsteuer.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuera. Als Preise der Produkte im Lager von WGEO im Zeitpunkt des Vertrags- schlusses gelten: (i) der angegebene Preis, der ausdrücklich schriftlich festgehalten wurde und sieben (7) Tage ab Angabe Gültigkeit hat, oder (ii) für den Fall, dass kein Preis ausdrücklich angebeben wurde oder dass die Gültigkeitsdauer des angebenen Preises abgelaufen ist, der Listenpreis in der jeweils im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Preisliste von WGEO.
3.2 Jede staatliche Maßnahmeb. Als Preise der Produkte, durch die unvorhergesehene sich im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht im Lager der WGEO befinden (“Lieferrückstand”), gelten: (i) der angege- bene Preis der ausdrücklich schriftlich festgehalten wurde und sieben (7) Tage ab Angabe Gültigkeit hat, oder (ii) der Listenpreis der ver- öffentlichten Preisliste von WGEO zum Zeitpunkt der geplanten Lieferung der im Lieferrückstand bestellten Produkte.
c. Ungeachtet des Vorstehenden ist WGEO berechtigt, unter Benachrichtigung des Käufers bereits vereinbarte Preise vor Auslieferung anzupassen, falls von WGEO nicht zu beeinflussende kosten- bestimmende Faktoren nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses, aber vor Auslieferung zu Preiserhöhungen führen. Für den Fall, dass ein Preis nach Vertragsschluss um mehr als 10% erhöht wird, ist der Käufer berechtigt, von dem jeweiligen Vertrag zurückzutreten. Die Faktoren, die der Preisanpassung zugrundeliegen schliessen unter anderem folgendes ein: Wechselkursfluktationen, Währungsreformen, Änderungen der Zollttarife sowie jede erhebliche Erhöhung der Kosten entstehenfür die Arbeitskraft, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung für Rohmaterialien oder anderer Kosten der Herstellung, ferner Änderungen des vom Käufer angefragten Auslieferungstermins, der von Steuernihm angefragten Mengen oder Spezifikationen, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kostensowie jede Verzögerung, die beim Zustandekommen sich auch den Anweisungen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind Käufers oder aus denen dem Unterlassen von Informationen und Anweisungen an WGEO durch den Käufer ergibt. WGEO wird den Preis nicht weiter erhöhen, als es zur Deckung der genannten Erhöhungsgründe notwendig ist. WGEO wird dem Käufer in jedem Einzelfall eine Preiserhöhung erläutern. Darüber hinaus ist WGEO für den Fall, dass ihr oder einem von ihr Beauftragten ein erheblicher Fehler oder ein erhebliches Versäumnis bei einer Preisangabe unterläuft, berechtigt, innerhalb von dreissig (30) Tagen nach dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses den Preis des betreffenden Produktes anzuheben, indem sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufers.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf entweder (i) dem Käufer den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen Vertrags- schlusses zutreffenden Listenpreis in Rechnung stellt, oder (ii) dem Käufer das Recht einräumt, die betreffenden Produkte unter Anrechnung der vom Käufer für Umschlag diese Produkte bereits geleisteten Zahlungen an WGEO zurückzugeben.
x. Xxxxxx sich nicht etwas anderes aus einer Preisangabe oder aus der gültigen Preisliste von WGEO ergibt, und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge sofern nicht etwas anderes schriftlich zwischen dem Tag Käufer und WGEO vereinbart wurde, erfolgen Preisangaben grundsätzlich gemäss Ex Works (Incoterms 2000).
e. Alle Preise und Kosten verstehen sich exklusiv Verpackungs- und Lieferkosten, Versicherung, Konfiguration und sonstige Erfüllungs- handlungen sowie exklusiv der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und etwaiger Gebrauchs-, Verbrauchs- oder Umsatzsteuern und anderer Steuern, für die der Käufer gegebenfalls zusätzlich gegenüber WGEO einsteht. Die auf dem Nettoeinkommen (-umsatz) von WGEO basierenden Steuern trägt WGEO. Der Käufer verpflichtet sich alle Zahlungen an WGEO ohne Abzüge für jegliche Verrechnungsteuern oder Quellensteuern zu leisten; dies geschieht auf Verantwortung des Käufers. Der Käufer soll WGEO für die ihm auferlegten Steuern vollumfänglich freistellen beziehungsweise, falls notwendig, an WGEO bezahlen. Dies gilt nicht, wenn der Käufer WGEO eine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt, die von der zuständigen Steuerbehörde anerkannt wird.
f. Alle Preise verstehen sich ohne Abgaben für Urheberrechte, Entsorgungs- und Umweltschutzgebühren und weitere Kosten, die WGEO gesetzlich berechnen oder einfordern kann. Hinsichtlich des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufersvon Software wird auf Ziff. 14 verwiesen.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladungg. Für den Fall, dass ein Lieferant WGEO eine besondere Preisgestaltung oder einen Preisnachlass gewährt und dass diese Preisberechnungen des Lieferanten an Bord oder auf Lieferung beruht den Käufer, der Preis auf dem üblichen Wasserstanddarüber in Kenntnis gesetzt wird, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen weitergereicht werden, verpflichtet sich der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die MehrkostenKäufer, die Bedingungen des Lieferanten betreffend eines solchen Preisvorteils zu befolgen. Darüber hinaus verpflichtet sich dadurch der Käufer, WGEO für Thegra Tracomex ergebensämtliche Forderungen des Lieferanten gegenüber WGEO vollumfänglich schadlos zu halten, für Rechnung die durch eine Nichtbefolgung der Bedingungen des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an Lieferanten betreffend den weitergereichten Preisvorteil durch den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei dennentstehen. Der Käufer ist einverstanden, dass zwischen Thegra Tracomex die Bezahlung und dem der Empfang von Leistungen unter den Bedingungen des weitergereichten Preisvorteils davon abhängen, dass der Käufer etwas Anderes vereinbart wurdedie entsprechenden Bedingungen des Lieferanten einhält. Der Käufer ist verpflichtet, etwaige Kosten und Gebühren zu übernehmen, die für die Weitergabe des weitergereichten Preisvorteils vom Lieferanten gegenüber WGEO geltend gemacht werden.
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Samples: Sales Contracts
Preise. 3.1 Alle Preise sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Bei Lieferungen mit Solofahrzeugen oder nur beigeladenen Transportmitteln ist der AN berechtigt Zuschläge in Rechnung zu stellen, die im Einzelfall bis zu 50 % des Auftragswertes erreichen können, was vom AN nachzuweisen ist. Bei Lieferungen, deren Preis vertragsgemäß durch Marktnotierungen bestimmt ist, ist der AN berechtigt den vereinbarten Preis anzupassen, wenn zwischen Bestellung und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 21 Tagen liegt. Gleiches gilt für Rahmenverträge. Bei Sonderanfertigungen, bei denen die Kosten nicht im Voraus ermittelt werden können, ist der AN berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen zu bestimmen. Sonstige sich nach dem Vertragsschluss ergebende Faktoren, die zu einer Änderung der Berechnungsgrundlage führen, wie beispielsweise höhere Lohn- und Materialkosten, eine Erhöhung der Umsatzsteuer, höhere Treibstoffkosten oder sonstige Umstände berechtigen den AN zu einer angemessenen Preisanpassung, wenn zwischen Vertragsabschluss und Änderung der Berechnungsgrundlage ein Zeitraum von 3 Monaten liegt. Vorstehende Regel gilt nicht, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt und die Leistung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erbracht wird. Kommt es in den letztgenannten Fällen nach Ablauf der 4 Monate zu einem Anspruch auf Preisanpassung, den der AG bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen konnte, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten, wenn die Anpassung mehr als 10 Prozent der vereinbarten Preise seit Vertragsabschluss überschreitet. Xxxx-Xxx-Preise gelten nur für den Bezug von vollen Ladungen im Sattel/Zug. Bei Lieferung mit Solofahrzeugen oder nur beigeladenen Transportmitteln werden Zuschläge in Rechnung gestellt. Die Verkaufspreise Preise und Lieferungen frei Baustelle gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche Maßnahme, durch die unvorhergesehene Kosten entstehen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung unter dem Vorbehalt gut befahrbarer Straßen und Baustellen. Bei Nichteinhaltung der Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung Ladezeiten bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten KostenAbladezeiten, die beim Zustandekommen der AN nicht zu vertreten hat, bleibt es dem AN vorbehalten, die Standzeit zu berechnen. Die Kosten etwaiger Zwischentransporte, Umladekosten sowie ein Verfahren der Ware auf der Baustelle sind in den Transportkosten nicht enthalten und werden dem AG getrennt berechnet. Werden Festpreise vereinbart, so behält sich der AN vor, für Lieferungen, welche später als 6 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, die Preise um inzwischen eingetretene Lohn- und Materialkostensteigerungen anzuheben. Frachtänderungen, welche zwischen Vertragsabschluss und Lieferung infolge von Veränderungen der offiziellen LKW-, Waggon- oder Schiffsfrachten eintreten, gehen, auch bei Festpreisvereinbarungen, zu Lasten des Vertrags AG. Dies gilt auch für gesetzliche Kleinwasserzuschläge bei Schiffszwischentransporten. Unterlagen, die Bestandteil des Angebots sind, wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zwischen den Parteien nicht vorherzusehen waren;
verbindlich. Bei Lieferungen ab Werk, Grube oder Lager (BAbholung) Erhebung verstehen sich unsere Preise frei Fahrzeug verladen. Sind keine Frachtsätze oder Freibaustellenpreise vereinbart, berechnen wir den jeweils am Liefertag gültigen Frachtsatz oder Richtsatz. Im Preis enthalten ist eine Verweildauer an der Baustelle von maximal 15 Minuten, bei Asphaltmischgut von 30 Minuten, bei Beton von 5 Minuten pro m³. Die Verweildauer an der Baustelle beginnt mit der Ankunft an der Baustelle; sie endet mit Entladungsende. Diese Zeit ergibt sich aus den Lieferscheinen, die Grundlage der Berechnung ist. Eine über 15 Minuten bzw. Änderungen von Steuernbei Asphaltmischgut 30 Minuten Verweildauer an der Baustelle ist vom AG besonders zu vergüten, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten auf der Grundlage der geltenden Preisliste des AN. Die auf den Abgangsstationen oder den Werken des AN ermittelten Mengen bzw. die durch beeidigte Wäger festgestellte Gewichte sind für die Berechnung maßgebend. Für Schüttgüter ist das bei Verwiegung im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des KäufersWerk festgestellte Gewicht maßgebend.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Bei den Preisen von HWK-R handelt es sich um veränderliche Preise, die freibleibend sind. Sie basieren auf der Kalkulationsgrundlage am Tag des Vertragsabschlusses (z.B. Material- /Rohstoffpreise, Lohnkosten, etc.) und verstehen sich als Nettopreise ohne jedweden Abzug. Bei der Preisgestaltung wird auf den nicht zu vermeidenden Restfeuchtegehalt von gewaschenem Material oder Depotfeuchte bei bestimmten Produkten, Materialien, Waren Rücksicht genommen. Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Preise gelten, soweit mit einem Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, für die in der Auftragsbestätigung angeführten Mengen zu den angegebenen Maß- und Gewichtseinheiten. Bei unternehmerischen Auftraggebern sind nur schriftliche Vereinbarungen für HWK-R verbindlich. Das Entgelt wird nach unten oder oben angepasst, wenn es zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung/Lieferung zu einer Änderung der Kalkulationsgrundlage im Ausmaß von zumindest 5 % gekommen ist. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die Kosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung/Lieferung geändert haben, sofern sich HWK-R nicht in Verzug befindet. Sollten es zu einer Anpassung im Ausmaß von über 15 % kommen, so wird HWK-R den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Von Dezember bis Mitte Xxxx wird auf alle Materialien (ausgenommen Streusplitte) ein Winterzuschlag in Höhe von 15 % verrechnet. Für vom Auftraggeber angeordnete Lieferungen/Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht für HWK-R ein zusätzlicher Anspruch auf ein angemessenes Entgelt. Der Auftraggeber hat zusätzlich die ggfls. zu entrichtende gesetzliche Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche Maßnahme, durch die unvorhergesehene Kosten entstehenVerpackungs-, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der Preise mit unmittelbarer WirkungTransport-. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, ZöllenVerladungs- und Versandkosten sowie Zölle, Abgaben und sonstigen von den nationalenVersicherungen zu tragen. Verbraucher werden explizit darauf hingewiesen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, die beim Zustandekommen des Vertrags dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können. Derartige Kosten können vernünftigerweise nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick Voraus berechnet werden, da sie Marktpreisschwankungen unterliegen. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird wertgesichert auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex, Reihe 2015, wie er von der Statistik Austria errechnet und bekanntgegeben wird. Im Jänner eines jeden Jahres wird die Indexanpassung des Entgelts berechnet. Als Basis für alle Folgemonate gilt die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Die Indexanpassung erfolgt unter Heranziehung der jüngsten verfügbaren Indexzahl. Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, gilt jener Index als Grundlage für die Wertsicherung, der diesem Index am meisten entspricht. Die Nichtgeltendmachung der Erhöhung des Entgelts auf Grund der Wertsicherung sowie die Nichteinhebung von Erhöhungsbeträgen gelten unabhängig von deren Dauer nicht als Verzicht auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung Wertsicherung des KäufersEntgeltes.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Bei den Preisen von HWK handelt es sich um veränderliche Preise, die freibleibend sind. Sie basieren auf der Kalkulationsgrundlage am Tag des Vertragsabschlusses (z.B. Materialpreise, Lohnkosten, etc.) und verstehen sich als Nettopreise ohne jedweden Abzug. Bei der Preisgestaltung wird auf den nicht zu vermeidenden Restfeuchtegehalt von gewaschenem Material oder Depotfeuchte bei bestimmten Produkten, Materialien, Waren oder Werken Rücksicht genommen. Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Preise gelten, soweit mit einem Auftraggeber nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, für die in der Auftragsbestätigung angeführten Mengen zu den angegebenen Maß- und Gewichtseinheiten. Bei der Abrechnung nach Stunden, geltend die Preise laut Preisliste. Bei unternehmerischen Auftraggebern sind nur schriftliche Vereinbarungen für HWK verbindlich. Das Entgelt wird nach unten oder oben angepasst, wenn es zwischen dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und dem Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung/Lieferung zu einer Änderung der Kalkulationsgrundlage im Ausmaß von zumindest 5 % gekommen ist. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die Kosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung/Lieferung geändert haben, sofern sich HWK nicht in Verzug befindet. Sollten es zu einer Anpassung im Ausmaß von über 15 % kommen, so wird HWK den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Alle angeführten Materialpreise enthalten eine Naturschutzabgabe gemäß Tiroler Naturschutzgesetz. Von Dezember bis Mitte Xxxx wird auf alle Materialien (ausgenommen Streusplitte, HWK- Werkstatt und HWK-Tankstelle) ein Winterzuschlag in Höhe von 15 % verrechnet. Für vom Auftraggeber angeordnete Lieferungen/Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht für HWK ein zusätzlicher Anspruch auf ein angemessenes Entgelt. Der Auftraggeber hat zusätzlich die ggfls. zu entrichtende gesetzliche Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche Maßnahme, durch die unvorhergesehene Kosten entstehenVerpackungs-, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der Preise mit unmittelbarer WirkungTransport-. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, ZöllenVerladungs- und Versandkosten sowie Zölle, Abgaben und sonstigen von den nationalenVersicherungen zu tragen. Verbraucher werden explizit darauf hingewiesen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, die beim Zustandekommen des Vertrags dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können. Derartige Kosten können vernünftigerweise nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick Voraus berechnet werden, da sie Marktpreisschwankungen unterliegen. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial ist – soweit nichts anderes vereinbart wurde – im Preis nicht inbegriffen und ist vom Auftraggeber selbst durchzuführen. Sofern der Auftraggeber HWK mit der Entsorgung beauftragt, ist diese zusätzlich zu vergüten. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird wertgesichert auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex, Reihe 2015, wie er von der Statistik Austria errechnet und bekanntgegeben wird. Im Jänner eines jeden Jahres wird die Indexanpassung des Entgelts berechnet. Als Basis für alle Folgemonate gilt die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Die Indexanpassung erfolgt unter Heranziehung der jüngsten verfügbaren Indexzahl. Sollte dieser Index nicht mehr verlautbart werden, gilt jener Index als Grundlage für die Wertsicherung, der diesem Index am meisten entspricht. Die Nichtgeltendmachung der Erhöhung des Entgelts auf Grund der Wertsicherung sowie die Nichteinhebung von Erhöhungsbeträgen gelten unabhängig von deren Dauer nicht als Verzicht auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung Wertsicherung des KäufersEntgeltes.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Alle Preise sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Bei Lieferungen mit Solofahrzeugen oder nur beigeladenen Transportmitteln ist der AN berechtigt Zuschläge in Rechnung zu stellen, die im Einzelfall bis zu 50 % des Auftragswertes erreichen können, was vom AN nachzuweisen ist. Bei Lieferungen, deren Preis vertragsgemäß durch Marktnotierungen bestimmt ist, ist der AN berechtigt den vereinbarten Preis anzupassen, wenn zwischen Bestellung und Lieferung ein Zeitraum von mehr als 21 Tagen liegt. Gleiches gilt für Rahmenverträge. Bei Sonderanfertigungen, bei denen die Kosten nicht im Voraus ermittelt werden können, ist der AN berechtigt, den Preis nach billigem Ermessen zu bestimmen. Sonstige sich nach dem Vertragsschluss ergebende Faktoren, die zu einer Änderung der Berechnungsgrundlage führen, wie beispielsweise höhere Lohn- und Materialkosten, eine Erhöhung der Umsatzsteuer, höhere Treibstoffkosten oder sonstige Umstände berechtigen den AN zu einer angemessenen Preisanpassung, wenn zwischen Vertragsabschluss und Änderung der Berechnungsgrundlage ein Zeitraum von 3 Monaten liegt. Vorstehende Regel gilt nicht, wenn es sich bei dem Vertragspartner um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt und die Leistung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss erbracht wird. Kommt es in den letztgenannten Fällen nach Ablauf der 4 Monate zu einem Anspruch auf Preisanpassung, den der AG bei Vertragsabschluss nicht vorhersehen konnte, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten, wenn die Anpassung mehr als 10 Prozent der vereinbarten Preise seit Vertragsabschluss überschreitet. Xxxx-Xxx-Preise gelten nur für den Bezug von vollen Ladungen im Sattel/Zug. Bei Lieferung mit Solofahrzeugen oder nur beigeladenen Transportmitteln werden Zuschläge in Rechnung gestellt. Die Verkaufspreise Preise und Lieferungen frei Baustelle gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche Maßnahme, durch die unvorhergesehene Kosten entstehen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung unter dem Vorbehalt gut befahrbarer Straßen und Baustellen. Bei Nichteinhaltung der Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung Ladezeiten bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten KostenAbladezeiten, die beim Zustandekommen der AN nicht zu vertreten hat, bleibt es dem AN vorbehalten, die Standzeit zu berechnen. Die Kosten etwaiger Zwischentransporte, Umladekosten sowie ein Verfahren der Ware auf der Baustelle sind in den Transportkosten nicht enthalten und werden dem AG getrennt berechnet. Werden Festpreise vereinbart, so behält sich der AN vor, für Lieferungen, welche später als 6 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, die Preise um inzwischen eingetretene Lohn- und Materialkostensteigerungen anzuheben. Frachtänderungen, welche zwischen Vertragsabschluss und Lieferung infolge von Veränderungen der offiziellen LKW-, Waggon- oder Schiffsfrachten eintreten, gehen, auch bei Festpreisvereinbarungen, zu Lasten des Vertrags AG. Dies gilt auch für gesetzliche Kleinwasserzuschläge bei Schiffszwischentransporten. Unterlagen, die Bestandteil des Angebots sind, wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zwischen den Parteien nicht vorherzusehen waren;
verbindlich. Bei Lieferungen ab Werk, Grube oder Lager (BAbholung) Erhebung verstehen sich unsere Preise frei Fahrzeug verladen. Sind keine Frachtsätze oder Freibaustellenpreise vereinbart, berechnen wir den jeweils am Liefertag gültigen Frachtsatz oder Richtsatz. Im Preis enthalten ist eine Verweildauer an der Baustelle von maximal 15 Minuten. Die Verweildauer an der Baustelle beginnt mit der Ankunft an der Baustelle; sie endet mit Entladungsende. Diese Zeit ergibt sich aus den Lieferscheinen, die Grundlage der Berechnung ist. Eine über 15 Minuten Verweildauer an der Baustelle ist von dem AG besonders zu vergüten. Wartezeiten werden berechnet mit 15,00 € pro angefangenen 15 Minuten. Die auf den Abgangsstationen oder den Werken des AN ermittelten Mengen bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten die durch beeidigte Wäger festgestellte Gewichte sind für die Berechnung maßgebend. Für Schüttgüter ist das bei Verwiegung im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des KäufersWerk festgestellte Gewicht maßgebend.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche Maßnahmeim Zeitpunkt der Anbotslegung bestehende allgemeine Kostensi- tuation für Personal, durch Material und Hilfsmittel gilt als Ausgangsbasis für die unvorhergesehene Kosten entstehen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung Erstellung der Preise mit unmittelbarer Wirkungvon ÖWD. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.aIn den Preisen sind sämtli- che Lohnkosten, alle gesetzlichen betrieblichen Abgaben, sämtliche kollektivvertraglichen Zulagen, alle Geräte-, Material- und Transport- kosten sowie die Versicherungskosten enthalten, außer ein Kosten- faktor wird gesondert ausgewiesen. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung Die Preise beziehen sich auf Normalarbeitsstunden an Werktagen. Für Nacht- und Überstunden bzw. Sonn- und Feiertagsleistungen werden Mehrkosten verrechnet. Unberührt von dieser Preisbestimmung bleiben Pauschalvereinba- rungen, welcher der AG mit ÖWD abschließen kann. Pauschalver- einbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur nach vorheri- ger Besichtigung des Auftragsobjektes durch ÖWD abgeschlossen. Betriebsurlaube und Fenstertage sind in der Monatspauschale bereits berücksichtigt. Sonn- und Feiertagszuschläge sind nicht enthalten. Die Monatspauschale geht vom jeweils vereinbarten Leistungsumfang aus und ist auch dann vollständig zu bezahlen, wenn eine Leistung, aus Gründen, welche ÖWD nicht zu vertreten hat, nicht erfolgt; In diesem Fall ist ÖWD nicht zu einer Ersatzvor- nahme verpflichtet. Bei Veränderungen des Leistungsumfangs oder Leistungsinhalts, welche mit zusätzlichem Aufwand für ÖWD ver- bunden ist, ist ÖWD berechtigt, Regieleistungen zusätzlich in Rech- nung zu stellen, sofern keine neue Pauschale vereinbart wird.. Der ÖWD ist jedenfalls berechtigt, das Entgelt in jenem Ausmaß anzu- passen, in welchem eine Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten der Löhne im Hinblick auf die RohstoffeGebäudereini- gungsgewerbe eintritt. Der ÖWD ist darüber hinaus berechtigt, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufersdas Entgelt zu erhöhen, wenn eine sonstige allgemeine Kostensteigerung eintritt.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche Maßnahmeim Zeitpunkt der Anbotslegung bestehende allgemeine Kostensituation für Personal, durch Material und Hilfsmittel gilt als Ausgangsbasis für die unvorhergesehene Kosten entstehen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung Erstellung der Preise mit unmittelbarer Wirkungvon ÖWD. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.aIn den Preisen sind sämtliche Lohnkosten, alle gesetzlichen betrieblichen Abgaben, sämtliche kollektivvertraglichen Zulagen, alle Geräte-, Material- und Transportkosten sowie die Versicherungskosten enthalten, außer ein Kostenfaktor wird gesondert ausgewiesen. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung Die Preise beziehen sich auf Nor- malarbeitsstunden an Werktagen. Für Nacht- und Überstunden bzw. Sonn- und Feiertagsleistungen werden Mehrkosten verrechnet. Unberührt von dieser Preis- bestimmung bleiben Pauschalvereinbarungen, welcher der AG mit ÖWD abschlie- ßen kann. Pauschalvereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur nach vorheriger Besichtigung des Auftragsobjektes durch ÖWD abgeschlossen. Betriebsurlaube und Fenstertage sind in der Monatspauschale bereits berück- sichtigt. Sonn- und Feiertagszuschläge sind nicht enthalten. Die Monatspau- schale geht vom jeweils vereinbarten Leistungsumfang aus und ist auch dann vollständig zu bezahlen, wenn eine Leistung, aus Gründen, welche ÖWD nicht zu vertreten hat, nicht erfolgt; In diesem Fall ist ÖWD nicht zu einer Ersatzvornah- me verpflichtet. Bei Veränderungen des Leistungsumfangs oder Leistungsinhalts, welche mit zusätzlichem Aufwand für ÖWD verbunden ist, ist ÖWD berechtigt, Regieleistungen zusätzlich in Rechnung zu stellen, sofern keine neue Pauschale vereinbart wird. Der ÖWD ist jedenfalls berechtigt, das Entgelt in jenem Ausmaß anzupassen, in welchem eine Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten der Löhne im Hinblick auf die RohstoffeGebäudereinigungsgewer- be eintritt. Der ÖWD ist darüber hinaus berechtigt, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufersdas Entgelt zu erhöhen, wenn eine sons- tige allgemeine Kostensteigerung eintritt.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuer7.1. Alle vereinbarten Preise beruhen auf den Rohstoff- und Materialpreisen, Lohn- und Transportkosten, Steuerlasten und weiteren preisbestimmenden Faktoren, sowie diese am Tag des Abschlusses der Vereinbarung gelten. Wenn nach drei Monaten nach dem Zustandekommen des Vertrages die Kosten dieser preisbestimmenden Faktoren steigen, ist Convoi nach diesem Zeitraum berechtigt, die vereinbarten Preise mit gleichzeitiger Weiterverrechnung der MWST ebenfalls zu erhöhen. Bei erheblicher Erhöhung in der Zwischenzeit von einem oder mehreren preisbestimmenden Faktoren hat Convoi ebenfalls Anrecht auf eine Preiserhöhung in diesem Sinne.
3.2 Jede staatliche Maßnahme, durch die unvorhergesehene Kosten entstehen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der Preise mit unmittelbarer Wirkung7.2. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufers.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Alle vereinbarten Preise gelten in Euro. Wenn die Preise in einer Fremdwährung ausgedrückt sind und der Kurs dieser Währung während des Angebotes bzw. nach Abschluss der Vereinbarung zum Nachteil von Convoi verändert wurde, es sei dennhat Convoi das Recht, die Preise dementsprechend zu ändern, so dass zwischen Thegra Tracomex und der Gegenwert in Euro dem Käufer etwas Anderes Wert während des Angebotes bzw. während des Abschlusses der Vereinbarung entspricht, außer wenn dies anders vereinbart wurde.
7.3. Außer wenn dies anders vereinbart wurde, enthält der Preis nicht: • Zollkosten, Zollpassierscheinkosten, Begleitkosten Sondertransport, Steuern, Erhebungen, Einfuhrrechte, Anzahlungsprovision, Kosten, die mit dem Aufstellen der notwendigen Dokumente zusammenhängen, zusätzliche Versicherungen, oder Kosten, die von öffentlichen Organen angerechnet werden; • Garantien oder Sicherheiten, die Convoi Drittparteien gewähren muss. Diese Posten werden immer getrennt in Rechnung gebracht, wobei Convoi das Recht auf eine Vorzahlung hat, auf das Gewähren von Sicherheiten oder die Bildung einer Hinterlegung (von Anzahlungen) durch den Auftraggeber. Wenn von Convoi eine Zahlung im Voraus oder die Sicherheitsgewährung oder eine Hinterlegung (von Anzahlungen) verlangt wird, ist die Ausführung der Vereinbarung aufgehoben, bis die Zahlung(en) stattgefunden hat(haben).
7.4. Außer wenn dies ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart ist, gelten bei Durchführung der Vereinbarung außerhalb der normalen Arbeitszeiten (07:30 – 17:00 Uhr) folgende Preiserhöhungen pro Mannstunde: • An Werktagen von montags bis freitags: 30%. • An Samstagen: 50%. • An Sonntagen: 100%. • An Feiertagen: 200%.
7.5. Der vereinbarte Preis beruht auf den von Convoi ununterbrochenen, folgerichtigen und aufeinanderfolgenden Ausführung der in der Vereinbarung beschriebenen Tätigkeiten, den damit zusammenhängenden Tätigkeiten und zu erbringenden Dienste Wenn bei der Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten und oder Dienste für die Mitarbeiter und/oder das Material von Convoi, sowie auch für das von Convoi für die Ausführung der Vereinbarung eingestelltem Personal und Material bzw. für die eingeschalteten Subunternehmer oder Drittparteien, aus einer vom Auftraggeber oder einem eingeschalteten Subunternehmer oder Drittparteien, begründeten Ursache, welche in der Risikosphäre des Auftraggebers oder der von ihm eingeschalteten Dritten liegen, Wartezeiten entstehen bzw. die ungestörte, folgerichtigen und aufeinanderfolgende Ausführung der Vereinbarung gestört ist, so dass während einer bestimmten Zeit keine produktive Arbeit/Tätigkeit verrichtet werden kann, muss der Auftraggeber Convoi diese Wartezeit bzw. Wartestunden zum vereinbarten Preis vergüten. Die Stunden werden spezifisch auf der Grundlage der Lohnkosten des Personals und des Mietpreises/Einsatzkosten Material.
7.6. Bei der Feststellung / beim Umgehen mit Preisen und der vereinbarten Preise ist Convoi von der Voraussetzung ausgegangen, dass der Standort, an dem die vereinbarten Tätigkeiten ausgeführt werden müssen, gut erreichbar und befahrbar sind, sowie dass der Standort geeignet ist für die Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten. Wenn sich während der Ausführung oder vor der Ausführung der Vereinbarung ergibt, dass die Erreichbarkeit und/oder Befahrbarkeit und/oder der Standort nicht oder nur teilweise geeignet ist für die Ausführung, dann hat Convoi das Recht, zu den Preisen alle dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten hinzufügen.
7.7. Im Kapitel II dieser Allgemeinen Lieferbedingungen können spezifische Preisklauseln aufgenommen werden.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche Maßnahme, durch die unvorhergesehene Kosten entstehen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der Preise mit unmittelbarer Wirkung2.1 Aufträge werden zu den in Angebot und Auftrag vereinbarten Preisen in Euro berechnet. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufers.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergebenLieferungen, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurdendie feste Preise ausdrücklich nicht vereinbart sind, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag Tage der Lieferung geltenden Preisen berechnetabgerechnet.
3.7 2.2 Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Fabrik und ohne Verpackung. Sie gelten jeweils nur für die bestellte Menge und nur für die Ausführung, die in EuroAngebot und Auftrag vorgesehen ist. Werden abweichend von Angebot und Anfrage mit der Bestellung des Kunden Zeichnungen, es sei dennDateien oder Muster übergeben und beauftragt, die eine höhere Bearbeitung bzw. einen höheren Qualitätssicherungsaufwand erfordern als in Angebot und Anfrage angenommen, so bleibt eine Preiserhöhung vorbehalten.
2.3 Staffelpreise gelten wie angeboten, artikelgebunden und vorgangsbezogen. Fällt eine Kundenbestellung zwischen zwei Staffelmengen, so gilt automatisch der höhere Preis der niedrigeren Staffel. Kulanzentscheidungen in Stückzahlgrenzbereichen müssen separat und schriftlich vereinbart werden.
2.4 Der Mindestbestellwert eines Auftrages fürmechanisch bearbeitete Produkte muss mindestens 50,-€ betragen. Bestellungen darunter können aus aufwandstechnischen Gründen nur akzeptiert werden, wenn der Auftrag an ähnliche zeitgleich platzierte Aufträge des selben Kunden gebunden ist. Für Lieferungen ab Lager gilt ein Mindestbestellwert von 25,-€.
2.5 Preisbindung: Unsere Produktpreise besitzen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, eine Gültigkeit von einem Jahr. Ergeben sich nach Ablauf dieser Frist geänderte Kostenstrukturen, so sind wir im Rahmen der allgemeinen Preissteigerungsrate berechtigt, diese nach vorheriger schriftlicher Bekundung, diese an den Kunden / Auftraggeber weiter zu geben. Sonderfall: Trotz jahrzehntelanger Erfahrung in der Zerspanung, Fertigung, Beschichtung und Montage verschiedenster Materialien und Artikelvarianten, können nicht alle Schwierigkeiten und Probleme, wie sie unter den Tücken der Produktionsbedingungen auftreten, zum Zeitpunkt der Angebotsstellung im Detail vom Lieferanten (Voigt) oder dessen Unterlieferanten vorher gesehen werden. Tritt dieser seltene Fall ein, dass zwischen Thegra Tracomex unsere Nachkalkulation maßgebliche Abweichungen zum dem dem Kunden angebotenen ursprünglich Preis und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurdeangesetztem Aufwand ergeben, behalten wir (Voigt) uns das Recht vor, von der einjährigen Preisbindung zurück zu treten und für weiter anstehende Lieferungen das entsprechende Teil neu anzubieten. Der betroffene und bestätigte Auftrag selbst, bleibt von dieser Regelung unberührt.
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Samples: Lieferungs Und Verkaufsbedingungen
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuer10.1 Der Preisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise zzgl, gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto) zu Grunde gelegt.
3.2 Jede staatliche Maßnahme10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Er- messen der Entwicklung der Kosten anpassen, durch die unvorhergesehene Kosten entstehenfür die Preisbe- rechnung maßgeblich sind, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung wenn zwischen Vertragsabschluss und Leistung mehr als 4 Monate liegen.
10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich Energiekosten, der Preise mit unmittelbarer WirkungÖlpreis je Barrel, der Erdgaspreis je m³, die Lohn- und Lohnnebenkosten gem. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuernder einschlägigen Tarifverträge für das Elektrohandwerk, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen die Sozialab- gaben und/oder europäischen Behörden auferlegten Kostendie Kosten durch Umweltauflagen erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der elektrowirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kos- tensituation führen (z. B. bei Änderungen der Belastungen durch die EEG-Umlage). Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rück- läufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lohnkosten, er- folgt. Bei Kostensenkungen, z.B. den Energiekosten, sind vom AN die beim Zustandekommen des Vertrags Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzwdurch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise aus- geglichen werden. Änderungen von SteuernDer AN wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wäh- len, Zöllendass Kostensenkungen nicht nach für den AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufersalso Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirk- sam werden wie Kostenerhöhungen.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading]10.4 Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenom- men werden, an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht wenn die Kostenänderungen unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind und innerhalb einer angemesse- nen Frist dem AG gegenüber angezeigt und nachgewiesen werden.
10.5 Liegt der neue Preis auf den Grund des vorgenannten Preisanpas- sungsrechts des AN 15 % oder mehr über dem ursprünglichen Preis, so ist der AG zum Zeitpunkt Rücktritt berechtigt. Der AG kann dieses Recht jedoch nur unverzüglich nach Mitteilung des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag erhöhten Prei- ses und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des KäufersHinweis auf das bestehende Rücktrittsrecht geltend ma- chen.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten Alle ASP Preise verstehen sich freibleibend, zuzüglich UmsatzsteuerMehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, ab ASP eigenem oder fremden Lieferlager. Einwendungen wegen Abweichens der ASP Auftragsbestätigung von der Kundenbestellung müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt erhoben werden, widrigenfalls der Inhalt dieser als maßgebend gilt. Neukunden (Erstgeschäft) werden von ASP nur gegen Vorauskasse beliefert, Ausnahmen auf Anfrage möglich. Bei bestehenden Kunden hat die Bezahlung des Rechnungsbetrages sofort nach Rechnungserhalt, netto, ohne jeden Abzug, zu erfolgen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist hat der Käufer Verzugszinsen in der Höhe von 1% pro angefangenen Monat, Mahnspesen sowie alle zur Verfolgung der ASP Ansprüche aufgelaufenen Spesen und Barauslagen, zuzüglich eventueller Kosten für eine außergerichtliche, anwaltliche Intervention zu bezahlen. Ungeachtet anderslautender Widmungserklärungen und auch bei Vorliegen oder Vollstreckung eines Exekutionstitels ist ASP berechtigt, eingehende Geldbeträge des Kunden vorerst zur Abdeckung von Mahnspesen, Anwaltskosten, Versicherungsprämien u.a.
3.2 Jede staatliche Maßnahme, durch Verzugszinsen, Kapitalforderung und zuletzt für die unvorhergesehene Kosten entstehenTilgung des restlichen offenen Rechnungsbetrages zu verwenden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Der Mindestbestellwert bei ASP beträgt € 100,00 exkl. Mehrwertsteuer, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung darunter ist nur eine Abholung und Zahlung im ASP Shop möglich. Bankomatkassa vorhanden. Bestellungen von Inlandskunden, ab einem Nettowarenwert € 500,00, werden CIP Lieferadresse ausgeführt, darunter werden € 9,00 Versand/Verpackungspauschale in Rechnung gestellt. Bestellungen aus EU- und Nicht-EU-Staaten liefert ASP EXW, zuzüglich tatsächlich anfallender Versand-/Verpackungskosten. Der Versand erfolgt in der Preise Regel mit unmittelbarer Wirkungunseren bestehenden Versanddienstleistern. Unter staatlichen Maßnahmen Der Käufer ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kostenverpflichtet, die beim Zustandekommen vertragsmäßig übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware unverzüglich anzunehmen; kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung als an dem Tage erfolgt, an dem die Annahme hätte vertragsmäßig erfolgen sollen, damit geht die Gefahr von Beschädigungen auch gleichzeitig auf den Käufer über. ASP ist berechtigt bei vorliegenden Fällen die Waren auf Kosten und Gefahr des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzwKäufers selbst zu lagern oder bei einem Spediteur einzulagern. Änderungen von SteuernDer Käufer ist damit einverstanden, Zöllen, Abgaben dass Rechnungen und sonstigen Kosten sämtliche Korrespondenzen elektronisch erstellt und per E-Mail übermittelt werden. Diese beginnen mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens oder im Hinblick auf Falle von Differenzen mit dem Zeitpunkt der Klärung, zu laufen, sind aber stets immer freibleibende Lieferfristen. Auch bei vereinbarten Lieferfristen haften wir nicht für Verzögerungen, welche durch unvorhergesehene Vorgänge bei Fabrikation, bei der Beförderung, bei Störungen in den Lieferwerken, bei ASP oder durch höhere Gewalt, Epidemien oder Kriegshandlungen, eintreten. Derartige Umstände berechtigen uns, bei längerer Dauer, auch vom Vertrag einseitig zurückzutreten, ohne dass wir aus diesem Grund dem Käufer gegenüber zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet sein werden. Bei Lieferverzug kann der Käufer erst nach Stellung einer Nachfrist die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzengesetzlichen Rechte geltend machen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufers.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht Die Nachfrist muss der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs Art und dem Umfang des Auftrages angemessen sein. Soweit ein Schaden nicht auf grobem Verschulden von ASP beruht, ist er mit der Höhe des Rechnungsbetrages begrenzt. Entgangener Gewinn kann nicht eingefordert werden. Höhere Gewalt x.x.xx. entbindet ASP grundsätzlich von jeder Lieferverpflichtung, gleichgültig ob sich diese höhere Gewalt im Betrieb von ASP oder in Betrieben der Vor- und Zulieferer ereignet hat. In diesem Falle ist der Käufer nicht berechtigt vom Auftrag zurückzutreten oder ASP für etwaige Schäden haftbar zu machen. Beanstandungen werden nur innerhalb von zwei Werktagen nach Empfang der Ware anerkannt und müssen ASP sofort per E-Mail bekannt gegeben werden. Mängel eines Teiles der Lieferung sind können nicht zur Beanstandung der ganzen Sendung führen. XXX hat das Recht der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung; der Käufer verzichtet darauf, bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten oder bei unwesentlichen Mängeln Minderung des Entgeltes zu fordern. Mängelrüge bei versteckten Mängeln muss innerhalb von 3 Monaten nach Lieferung angezeigt werden, widrigenfalls diese Mängel auch auf andere Weise nicht mehr geltend gemacht werden können. Gegenüber Kaufleuten gelten die gesetzlichen Regelungen. Beweispflichtig für Rechnung des Käufers.
3.4 Idas Vorliegen von Mängeln jeglicher Art ist der Kunde. Ersatzlieferung oder Gutschrift kann erst nach einwandfreier Feststellung der Ersatzpflicht auf Grund genauer Untersuchungen im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen SchifffahrtgebührenLieferwerk erfolgen. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, Zu diesem Zweck sind die Mehrkostenbeanstandeten Waren spesenfrei an die von ASP angegebene Anschrift einzusenden, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergebenin dringenden Bedarfsfällen wird Ersatz gegen Rechnung geliefert und nach Feststellung der Ersatzpflicht Gutschrift dafür erteilt. Schadenersatz leistet ASP im Fall von Vorsatz und grobem Verschulden, für Rechnung nicht jedoch bei leichter Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche sind mit der Höhe des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurdenRechnungsbetrages begrenzt. Diese sind, nach vorheriger Vereinbarung mit ASP, spesenfrei an ASP zu senden, kostenpflichtige und nichtvereinbarte Retournierungen oder Umtausche werden von ASP nicht angenommen. Wird eine bestellte Ware, nach vorheriger Vereinbarung mit ASP, retourniert, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnetHandlingskosten von 15% des Nettowarenwertes verrechnet, Originalverpackung und Unversehrtheit vorausgesetzt. Nicht-Lagerartikel, Über- und Untergrößen, veredelte Ware, Sonderanfertigungen x.x.xx. sind von einem Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: Sales Contracts
Preise. 3.1 Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Umsatzsteuer3.1. Preisliste Lieferungen und Leistungen, die nicht im Vertrag vereinbart sind, wer- den nach Maßgabe unserer bei Eingang der Bestellung geltenden Preisliste be- rechnet.
3.2 Jede staatliche Maßnahme, durch die unvorhergesehene Kosten entstehen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden 3.2. Preisanpassungen Wir behalten uns eine Anpassung der vereinbarten Preise an geänderte Lohn- und Materialkosten zur Zeit der Lieferung vor. Enthalten die vertragsgegenständlichen Produkte Edelmetalle oder sonstige Materialien, deren Wert kurzfristigen Kursänderungen unterliegt, so kann eine Preisanpassung ohne zeitliche Beschränkung erfolgen, sofern die Kurswertänderung zwischen dem Datum unserer Auftragsbestätigung und dem vorgesehenen Liefertermin mindestens 10% beträgt. In allen anderen Fällen ist die Preisanpassung zulässig, wenn zwischen dem Datum unserer Auftragsbestätigung und dem vorgesehenen Lieferterminen ein Zeitraum von mindestens einem Monat liegt. Der Kunde ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, sofern uns die Rücktrittserklärung innerhalb von einer Woche nach Mitteilung der Anpassung des Kaufpreises zu- geht.
3.3. Anpassung einer laufenden Vergütung Bei allen Verträgen, die eine laufende Vergütung vorsehen, sind wir berechtigt, diese Vergütung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu erhöhen, wenn und soweit dies aufgrund von Steige- rung der Lohn- und Lohnnebenkosten der mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen der Erbringung unserer Leistung befassten Angestellten und/oder europäischen Behörden auferlegten Kostender Beschaffungskosten der für die Erbringung unserer Leistungen erforderlichen Materialien und Dienstleistungen erforderlich ist. Übersteigt diese Erhöhung 10 % der für das jeweils vorhergehende Jahr gel- tenden Vergütung, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuernso ist der Kunde berechtigt, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzenungeachtet einer evtl. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufersvereinbarten Mindestlaufzeit seinerseits innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten vorzeitig zu kündigen; in diesem Fall verbleibt es bis zur Vertragsbeendigung bei der zu- letzt geltenden Vergütung.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht 3.4. Umsatzsteuer Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen einge- schlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem Rechnungsstellung in der Lieferung sind für Rechnung des Käufersgesondert ausgewiesen.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 3.1 a) Die Verkaufspreise gelten zuzüglich vereinbarten Preise sind Netto-Preise in EUR, unverzollt, ohne Verpackung, ohne Transportversicherung, ab Werk und zzgl. der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Werden bei Vertragsabschluss die Preise nicht bestimmt, so werden die im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung gültigen Preise von XXXX XXXX berechnet. Soweit Steuern, Zölle oder sonstige Ab- gaben ausgewiesen sind, spiegeln diese jeweils die Rechtslage zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wider.
3.2 Jede staatliche Maßnahmeb) Beim Versendungskauf trägt der Geschäftspartner die Trans- portkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. von ihm ge- wünschten Transportversicherung. Tatsächlich entstandene Transportkorsten werden im Einzelfall in Rechnung gestellt.
c) Soll die Leistung von XXXX XXXX vertraglich erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss geliefert werden oder erfolgt die Leistung aufgrund eines Dauerschuldverhältnisses, durch ist XXXX XXXX berechtigt, den Preis anzupassen, wenn sich die unvorhergesehene Kosten entstehen, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung Bezugs- kosten (insbes. Material- und Lohnkosten) oder öffentlichen Ab- gaben wesentlich verändern. Die Preisanpassung ist auf den Umfang der Preise mit unmittelbarer Wirkung. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung Veränderung der Bezugskosten bzw. öffentlichen Abgaben beschränkt. Die Gründe hierfür sind auf Verlangen des Geschäftspartners schriftlich darzulegen. Führt die Preisanpas- sung zu einer Erhöhung um mehr als 5% des Gesamtpreises, steht dem Geschäftspartner ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
d) Wir behalten uns für noch nicht gelieferte Mengen eine Erhöhung des vereinbarten Preises vor, wenn aufgrund einer Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen der Rohstoff- und/oder europäischen Behörden auferlegten KostenWirtschaftslage Umstände eintreten, die beim Zustandekommen die Herstellung und/oder den Einkauf des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzwbetreffenden Erzeugnis- ses wesentlich gegenüber dem Zeitpunkt der Preisvereinbarun- gen verteuern. Änderungen In diesem Fall kann der Geschäftspartner binnen zwei Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung die von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufersihm be- troffenen Aufträge stornieren.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading]e) Bei Streckengeschäften gelten ergänzend die Bedingungen der Preisliste des beauftragten Lieferwerks.
f) Hat XXXX XXXX die Aufstellung, an Bord [stomend] Montage oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht Serviceleistungen übernommen, trägt der Preis auf den Geschäftspartner neben der vereinbarten Vergütung alle hierfür erforderlichen Nebenkosten. Hierzu zäh- len insbesondere Reise-, Transport- und Nächtigungskosten so- wie Überstundenvergütung, Zulagen und dergleichen in Höhe der jeweils bei XXXX XXXX hierfür geltenden Sätze. Soweit Ne- benkosten ausgewiesen wurden, spiegeln diese die Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transportder Angebotsabgabe wider. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem Bei nachträglichen Änderungen der Lieferung sind für Rechnung des KäufersRechtslage ist XXXX XXXX berechtigt, die Ver- gütung entsprechend anzupassen.
3.4 Im Falle eines Verkaufs g) Bei Abrechnung nach Aufmaß hat dieses sofort nach Ausführung der Leistung zu erfolgen. Beteiligt sich der Geschäftspartner hie- ran nicht, erkennt er damit die von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des KäufersXXXX XXXX festgestellten Mengen an.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Preise. 3.1 8.1 Alle Preise sind mangels anderweitiger ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung Fixpreise zuzüglich USt. und inkludieren sämtliche anfallenden Kosten, insbesondere Verpackung und Lieferung an die vereinbarte Lieferadresse sowie Kosten für die Erbringung von vereinbarten Nebenleistungen. Sollte nach Auftragserteilung der AG eine Änderung des Leistungsinhalts oder -umfangs wünschen, so ist vom AN binnen fünf Bankarbeitstagen ab Bekanntgabe des Änderungswunsches durch den AG ein Nachtragsangebot mit Angabe der zu erwartenden Minder- oder Mehrleistungen und -kosten zu legen. Die Verkaufspreise gelten zuzüglich UmsatzsteuerNachtragsangebotslegung erfolgt auf gleicher Preisbasis und gleichen Bedingungen wie im ursprünglichen Auftrag. Die Änderung kommt durch schriftliche Annahme des Nachtragsangebots durch den AG zustande.
3.2 Jede staatliche Maßnahme8.2 Senkt der AN seine Listenpreise um einen bestimmten Prozentsatz, so verpflichtet sich der AN, dem AG für die Leistungserbringung gemäß jener Aufträge, die den AEB unterliegen und die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Listenpreise vom AN noch nicht vollständig ausgeführt wurden, Preise in Rechnung zu stellen, die um den gleichen Prozentsatz verringert sind, um den sich die Listenpreise verringert haben. Werden Rechnungen unter Nichtbeachtung dieser Regelung vom AN ausgestellt, müssen sie vom AG nicht beachtet werden und sind vom AN neu auszustellen.
8.3 Wird der AN mit der Erbringung einer Leistung für einen unbestimmten Zeitraum beauftragt (z.B. Wartungsverträge), wird der Preis entsprechend der Entwicklung des vom Österreichischen Statistischen Zentralamts verlautbarten Verbraucherpreisindex 2015 oder des an seine Stelle tretenden Index (VPI) angepasst, wobei die erstmalige Anpassung nach Ablauf des 3. Jahres nach der erstmaligen Leistungserbringung erfolgen darf. PC471D 20210719 Die Preisanpassung erfolgt einmal jährlich am Tag der erstmaligen Leistungserbringung eines jeden Kalenderjahres. Die Anpassung wird in jenem Verhältnis vorgenommen, in dem sich der Jahresdurchschnitt des VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahresdurchschnitt des VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung verändert hat. Sollte die Indexänderung 4% nicht überschreiten, erfolgt keine Preisänderung. Der AN hat Preisänderungen unter Einhaltung der in Punkt 8.4 festgehaltenen Fristen dem AG schriftlich mitzuteilen.
8.4 Sofern die Ankündigung von Preiserhöhungen durch den AN im 1. Halbjahr des laufenden Kalenderjahres beim AG einlangt und daraus das Ausmaß der Preiserhöhungen zu ersehen ist, werden Erhöhungen frühestens im folgenden Abrechnungsjahr wirksam, bei Ankündigungen nach diesem Termin erst zu Beginn des übernächsten Abrechnungsjahres.
8.5 Meistbegünstigung: Alle Preise und Bedingungen, die unvorhergesehene Kosten entstehender AN dem AG einräumt, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung sind zumindest ebenso gut wie die Bedingungen, die er irgendeinem anderen Kunden für vergleichbare Leistungen zusichert. Sollte der Preise AN oder ein mit unmittelbarer Wirkungihm verbundenes Unternehmen einem solchen Kunden während der Laufzeit des Vertrages oder ein Jahr nach dessen Beendigung bessere Konditionen gewähren, gilt das jeweilige Beauftragungsschreiben in diesem Sinne als geändert. Unter staatlichen Maßnahmen Der sich ergebende Differenzbetrag ist u.adem AG zu vergüten.
8.6 Werden die Leistungen des AN im Stadtgebiet von Wien in den Räumlichkeiten des AG erbracht, so sind etwaige Reisekosten vom AN zu tragen. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung In anderen Fällen darf eine Verrechnung von Reisekosten an den AG nur erfolgen, wenn dies im Auftrag vorgesehen ist und der AN deren Erfordernis und Umfang im Vorhinein schriftlich vom Projektleiter des Auftraggebers bzw. Änderung von Steuern, Zöllen, Abgaben dessen Stellvertreter genehmigen lässt und sonstigen von diese Genehmigung zusammen mit den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kosten, die beim Zustandekommen des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzw. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die RohstoffeBelegen, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für vom AG zu ersetzenden Kosten zu entnehmen sind, der Rechnung des Käufersbeifügt.
3.3 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufers.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser und den üblichen Schifffahrtgebühren. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge auf die Frachtkosten zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufers.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweicht, sind die Mehrkosten, die sich dadurch für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei denn, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurde.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise. 3.1 8.1. Die Verkaufspreise gelten zuzüglich Preise verstehen sich rein netto ohne Berücksichtigung etwaiger mit dem Kunden vereinbarter Rabatte ohne Skonto oder sonstige Nachlässe in Euro ab Verladestation von Winkels Interior Design Exhibition GmbH zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
3.2 Jede staatliche Maßnahme8.2. Bewilligte Rabatte oder Frachtvergütungen entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, durch die unvorhergesehene Kosten entstehenInsolvenz oder bei Zahlungsverzug über 2 Monate des Kunden.
8.3. Verpackung, berechtigen Thegra Tracomex zur entsprechenden Anpassung der Preise mit unmittelbarer WirkungFracht und Versicherung werden gesondert berechnet.
8.4. Unter staatlichen Maßnahmen ist u.a. Folgendes zu verstehen:
(A) Erhebung bzw. Änderung von SteuernWir sind bei einem Schuldverhältnis, Zöllendas kein Dauerschuldverhältnis ist, Abgaben und sonstigen von den nationalen, internationalen und/oder europäischen Behörden auferlegten Kostenberechtigt, die beim Zustandekommen Preise zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags nicht vorherzusehen waren;
(B) Erhebung bzwKostensenkungen oder Kostenerhöhungen eingetreten sind. Änderungen von Steuern, Zöllen, Abgaben und sonstigen Kosten im Hinblick auf die Rohstoffe, aus denen die unter den Vertrag fallenden Waren hervorgegangen sind oder aus denen sie sich zusammensetzen. Eventuelle Preiserhöhungen sind für Rechnung des Käufers.
3.3 Im Falle eines Verkaufs einer Preiserhöhung gilt dies nicht, wenn unsere Leistung innerhalb von Waren auf Entladung [op aflading], an Bord [stomend] oder auf Lieferung frei Lastkraftwagen Inland [vrij op wagen binnenland] beruht der Preis auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Tarifen für Umschlag und Transport. Eventuelle Tariferhöhungen oder Zuschläge zwischen dem Tag des Verkaufs und dem der Lieferung sind für Rechnung des Käufersvier Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
3.4 Im Falle eines Verkaufs von Waren 8.5. Zahlungen in anderen Währungen als Euro rechnen wir nach dem amtlichen Wechselkurs, in Ermangelung desselben nach dem Marktkurs des Tages der Gutschrift, auf Entladung, an Bord oder auf Lieferung beruht unserem Konto um. Die Kosten der Preis auf dem üblichen Wasserstand, dem üblichen Fahrwasser Umrechnung und den üblichen Schifffahrtgebührender Gutschrift in Euro trägt der Kunde.
8.6. Eventuelle Erhöhungen der Frachtkosten oder Zuschläge Zahlungen des Kunden werden zunächst auf die Frachtkosten zwischen fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden auf diejenige, welche uns die geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren auf die dem Tag des Verkaufs Kunden lästigere, unter mehreren gleich lästigen auf die ältere Schuld und dem der Lieferung sowie eventuelle zusätzliche bei gleich alten Schulden auf jede Schuld verhältnismäßig angerechnet. Sind bereits Kosten infolge der Änderung der Ölpreise sind für Rechnung des Käufersund Zinsen entstanden, so erfolgt die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung.
3.5 Wenn ein Seeschiff aus irgendeinem Grund 8.7. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Erst mit der Einlösung des Schecks bzw. der vorbehaltlosen und endgültigen Gutschrift des Scheckbetrages bzw. des Wechselbetrages gilt die Zahlung als erfolgt.
8.8. Kommt der Kunde schuldhaft in einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Hafen ausweichtZahlungsrückstand, so sind die Mehrkostenwir befugt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, im Umfang der Forderung, mit der sich dadurch der Kunde schuldhaft im Rückstand befindet, Sicherheitsleistung zu verlangen. Dem Kunden steht das Wahlrecht nach § 232 BGB bezüglich der Art der Sicherheitsleistung zu. Dasselbe Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht uns auch dann zu, wenn für Thegra Tracomex ergeben, für Rechnung des Käufers.
3.6 Wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, werden die an den Käufer gelieferten Waren zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen berechnet.
3.7 Die Preise gelten in Euro, es sei dennuns nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass zwischen Thegra Tracomex und dem Käufer etwas Anderes vereinbart wurdeder Kunde kreditunwürdig ist oder wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat. Erbringt der Kunde auf Verlangen die Sicherheitsleistung nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
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