Common use of Preise Clause in Contracts

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

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Samples: roadsurfer.com, roadsurfer.com, roadsurfer.com

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus Die Preise für die Depotführung sowie für sonstige Leistungen der DekaBank werden in Ziffer 1.12.1 der AGB für DekaBank Depots in Verbindung mit dem Tagesmietpreis, ggfPreis- und Leistungsverzeichnis zum DekaBank Depot dargestellt. zugebuchtes Equipment Das Preis- und Leistungs- verzeichnis zum DekaBank Depot steht in der Servicepauschale zusammenjeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite xxxxx://xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxxxx zur Verfügung. Im Tagesmietpreis enthalten ist Preise für Sonderleistungen und die Fahrzeugüberlassung Bedingungen für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten Tausch von Investmentfonds sind die Kosten für Wartung den entsprechend betitelten Abschnitten des Preis- und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ Leistungsverzeichnisses zu entnehmen. Zuzüglich Für den Tausch von Inhaberschuldverschreibungen gilt Ziffer 2.3 und 2.4 der Sonderbedingungen für DekaBank Depots betreffend Inhaberschuldverschreibun- gen. Beim Kommissionsgeschäft rechnet die DekaBank gegenüber dem Kunden den Preis des Ausführungsgeschäfts ab. Die DekaBank ist berechtigt, dem Kunden ihr Entgelt, ihre Kosten und ihre Auslagen einschließlich fremder Kosten in Rechnung zu stellen. Werden der DekaBank beim Abschluss des Ausführungsgeschäfts Rabatte eingeräumt, ist die DekaBank berechtigt, diese zu vereinnahmen. Beim Festpreisgeschäft vereinbaren der Kunde und die DekaBank einen bestimmten oder bestimmbaren Preis. Die Einzelheiten regeln die AGB für DekaBank Depots (Ziffer 2.1.1), die Sonderbedingungen für DekaBank Depots betreffend Inhaberschuldver- schreibungen und das Preis- und Leistungsverzeichnis zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.vDekaBank Depot in der jeweils geltenden Fassung. 99€ anDie DekaBank ist berechtigt, beim Kauf bestimmter Investmentfondsanteile und Inhaberschuldverschreibungen Ausgabeaufschläge zu verlangen. Für MietfahrzeugeEinzelheiten enthält der jeweilige Verkaufsprospekt. Beim Kauf von Anteilen an Exchange Traded Funds ist die DekaBank berechtigt, in denen ein volumenabhängiges Orderentgelt zu erheben. Einzelheiten regeln die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die KostenSonderbedingungen für DekaBank Depots betreffend Exchange Traded Funds. 1-774 Fassung Februar 2021 Stand: 08.21 Gebühren und Entgelte, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle KostenBankdienstleistung erhoben werden, die nicht ausdrücklich können sich im Gesamtmietpreis enthalten Lauf der Geschäftsbeziehung ändern. Änderungen am Preis- und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten Leistungsverzeichnis wird die DekaBank dem Kunden schriftlich oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarin Textform mitteilen.

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Samples: www.sparkasse-hannover.de, www.sparkasse-mol.de, www.spk-suedholstein.de

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Unsere Preise sind Nettopreise. Hierzu kommt die jeweils zum Zeitpunkt der Berechnung gültige Mehrwertsteuer. • Unsere Preise gelten nur für die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Gegenstände und nur für die Menge und für den dabei angegebenen Verwendungsort. • Ändern sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment zwischen Vertragsabschluss und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist Lieferung oder der Ausführung der Leistung die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind Preise unserer Vorlieferanten, die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für MietfahrzeugeFrachten, in denen öffentliche Abgaben, die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Löhne oder sonstige Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallensich auf unsere Lieferungen und/oder Leistungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise entsprechend zu ändern. Alle Kosten• Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, werden zusätzlich zu den am Liefertage für den angegebenen Verwendungsort gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistungen. Für Über-, Nacht-, Sonn-, oder Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen. Kann ein Auftrag zum vereinbarten Termin aus Gründen, welche der Besteller zu verantworten hat, nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten durchgeführt werden, berechnen wir den entstandenen Aufwand nach der jeweils gültigen Preisliste (Rüst-, Fahrt- und mit diesem abgegolten sindWartezeiten sowie Anfahrt). • Hinsichtlich der von uns inkl. Montage gelieferten Folien gilt: Rechnungsstellung erfolgt nach Aufmaß. Der Preis versteht sich inkl. Lieferung und Montage (An/Abfahrt der Montagekolonne, hat Auslösung). Werden die Maximalabmessungen der Mieter zu tragenFolie überschritten, ist eine Stossnaht erforderlich. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) Der m2-Preis zur Folienbeschichtung ist gültig für das Mietfahrzeug gezahlt hatgenannte Leistungsvolumen (Mengen-/Auftragsbezogener Preis); bei Mehr- oder Minderleistungen ändert sich der m2-Preis gemäß gültiger Preisliste. Grundsätzlich berechnen wir eine zusätzliche Anfahrtskostenpauschale. Bei Kantenlängen unter 50 cm wird ein Mindermaßzuschlag von 25% für diese Fläche berechnet. Bei Trapez- oder Dreiecksverglasungen erfolgt die Berechnung als Rechteck zzgl. 10% Erschwerniszuschlag für diese Fläche. • Hinsichtlich der von uns gelieferten Rollos, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden könnenJalousien, Faltstores; Vertikaljalousien gilt: Bei Montage: Preis inkl. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nichtFertigung nach vorhandenen Fenstermassen, Lieferung und Montage vor Ort. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des MietersBei Lieferung: Preis inkl. Fertigung nach vorhandenen Fenstermassen, zzgl. Fracht und Verpackung. Lieferung ab Lager. Grundsätzlich wird eine Anfahrtskostenpauschale erhoben. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung genannten Preise sind Stück- bzw. Gesamtpreise. • Wir sind berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen vollständig fällig zu stellen und jede einzelne Lieferung oder Leistung gesondert zu berechnen. Elektrische Anschlüsse, eine Installation der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode Steuerung sowie Verkabelung ist bauseits zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarstellen.

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Samples: www.blrsolarcontrol.com, www.sonnenschutz-glemser.de

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisMieter muss an spotcatchers die im Mietvertrag vereinbarte Miete zahlen. Dauer und Tag der Anmietung, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. haben Einfluss auf die Preisbildung Im Tagesmietpreis Mietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls Hierin abgegolten sind ebenfalls die Kosten für Wartung Wartung, technische Instandhaltung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx xxxxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem dem jeweiligen aktuellen Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ xxxxxxxxxxxx.xxx zu entnehmen. Zuzüglich Bei jeder Anmietung fällt zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung Mietpreis eine einmalige Servicepauschale i.H.v. 99in Höhe von 99,00 an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist ist, beträgt die diese Servicepauschale 179€. € 179,00. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren Für das Bearbeiten von einer durch den Mieter begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit (z.B. überhöhte Geschwindigkeit, unerlaubtes Parken oder Bußgelder gehen Straftat) erhebt die Vermieterin eine Bearbeitungsgebühr von € 19,00, wobei die Vermieterin lediglich den Namen und Anschrift des zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung dem Zeitpunkt vorhandenen Mieters der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro MandatBußgeld- oder Polizeistelle oder ähnliches weitergibt. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beastenKreditkarte abzubuchen. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 12 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 14 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 16 über die Kreditkarte Kaution abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiertMietpreis vorhanden, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu zum Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Rabattaktionen wie z.B. Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) Messeaktionen sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

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Samples: www.erento.com

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisFür die Erbringung von Lieferungen und Leistungen sind die angegebenen Preise feste Preise, ggfdurch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Fracht, Montage, betriebsbereite Übergabe, Verpackung inkl. zugebuchtes Equipment Verpackungsentsorgung und der Servicepauschale zusammensonstiger Kosten und Lasten abgegolten sind. Wir behalten uns vor, bei sinkenden Weltmarktpreisen, die Angebote neu zu verhandeln. Für die Erbringung von Dienstleistungen sind die angegebenen Preise feste Preise (Pauschalfestpreis). Im Tagesmietpreis enthalten ist vereinbarten Pauschalfestpreis sind sämtliche Eigen-, Fremd- und Nebenkosten des AN enthalten, die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie Rahmen des Leistungsumfanges nach der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für MietfahrzeugeLeistungsbeschreibung entstehen, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die soweit nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten etwas anderes vereinbart ist. Eine Lohn- und mit diesem abgegolten sind, hat Materialpreisgleitung wird nicht vereinbart. Lohn- und Materialpreiserhöhungen sowie Erhöhungen der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder Sozialabgaben und dergleichen gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer AN und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiertPauschalfestpreis enthalten. Der AN übernimmt das gesamte Mengen- und Preisrisiko bis zur vollständigen Fertigstellung der vertraglichen Leistungen. Zulagen, soweit wie z. B. Auslösungen, Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Reisekosten werden nicht anders schriftlich vereinbart gesondert vergütet. Mit dem Pauschalfestpreis sind auch alle Leistungen abgegolten, die in den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich genannt sind, jedoch erforderlich sind, um den durch die Leistungsbeschreibung und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar die Vertragsbestandteile (insbesondere die funktionale Leistungsbeschreibung) bestimmten Vertragszweck zu verwirklichen. Zu der vertragsgemäßen Fertigstellung können also auch solche Leistungen erforderlich werden, die in der funktionalen Leistungsbeschreibung nicht oder nicht vollständig beschrieben, jedoch zur vollständigen Fertigstellung des Projektes erforderlich sind. Auch diese Leistungen sind im Pauschalfestpreis enthalten und in einer den beschriebenen Leistungen entsprechenden Qualität auszuführen. Es ist ein Festpreis für Zusatzleistungen anzugeben. Hierfür wird die Angabe eines pauschalen Stundensatzes gefordert, der als Pauschalfestpreis pro Stunde, sämtliche Eigen-, Fremd- und Nebenkosten des AN enthält. Alle von dem AG nach Vertragsabschluss gewünschten fachlichen, technischen, beratenden und sonstigen Leistungen, die nicht bereits Teil der Leistungsbeschreibung sind (nachfolgend „Änderungswünsche/Change Request“), hat der AN nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber zu erfüllen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, Nur die vom Geschäftsbereich 4 (UKB) genannten Personen können wirksam für den AG solche Änderungen des Leistungsumfangs beauftragen. Die für die Umsetzung von Änderungswünschen/Change Request erforderliche Angebotserstellung ist der Mieter für den Auftraggeber kostenfrei zu Schadensersatz verpflichteterstellen. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarFür die Auftragserteilung gelten die Regelungen gemäß Punkt 16.

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Samples: www.ukbonn.de

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Alle Preisangaben der marbach, auch diejenigen in der Auftrags- bestätigung, sind freibleibend. marbach behält sich aus das Recht zur Preiserhöhung im Falle der Erhöhung der Beschaffungskosten oder sonstiger kaufpreisrelevanter Kosten vor. Ist nichts anderes vereinbart, erfolgen alle Lieferungen der marbach versichert, wobei sämtliche Transportkosten zusätzlich zum Kaufpreis von dem Tagesmietpreis, ggfKunden zu zahlen sind. zugebuchtes Equipment Vorbehaltlich etwaiger sonstiger Rechte der marbach erfolgt die Lieferung an den Kunden mit der Übergabe an den Transporteur und erfolgt der Übergang der Gefahr zu diesem Zeitpunkt. Die Auswahl des Transporteurs und der Servicepauschale zusammenTransportroute erfolgen durch marbach, sofern nicht vom Kunden vorgegeben. Imarbach wird sich be- mühen, bei der Auslösung der Versendung und dem Lieferdatum den vom Kunden gewünschten Lieferzeitpunkt so gut wie mög- lich zu berücksichtigen. marbach ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferung einer geringeren Menge als bestellt befreit den Käufer nicht von der Pflicht, die Lieferung anzunehmen und zu bezahlen. Lieferverzug mit einer Teillieferung berechtigt den Kunden nicht zur Kündigung anderer Teillieferungen. Der Min- destbestellwert beträgt 250 Euro. Bestellungen von Standardware [»Standardprodukte«] dürfen ohne Zustimmung der marbach nicht geändert, rückgängig gemacht oder hinsichtlich des Liefertermins verschoben werden; die Erteilung der Zustimmung steht im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung freien Ermessen der marbach. marbach behält sich vor, Warenverkäufe ihren Kunden nach freiem Ermessen zuzuteilen. Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in diesen Bedingun- gen können Bestellungen von speziellen, kundenspezifischen, Mehrwert- oder sonstigen vom Standard abweichenden Lieferun- gen und Leistungen, einschließlich für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen Kunden zusammenzu- stellender Bausätze sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme Ware von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle KostenHerstellern, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten auf der Herstellerliste der marbach erscheinen, unfertiger Erzeugnisse und mit diesem abgegolten sindsonstiger von marbach als »NCNR« oder »Non-Cancela- ble and Non-Returnable« bezeichneter Waren und Leistungen [»Sonderprodukte«] nicht gekündigt und Sonderprodukte nicht zurückgegeben werden. Warenrückgaben werden nach den jeweils hierfür bei marbach bestehenden Regeln abgewickelt [RMA-Prozedur]. Ohne die vor- her von marbach zugeteilte sog. RMA-Nummer [Return Material Authorisation], hat werden keine Waren bei der Mieter zu tragenRückgabe seitens marbach akzeptiert und angenommen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die MöglichkeitDer Kunde ist dafür verantwortlich, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hatdie zurückgegebene Ware vor Transportschäden gesichert wird und hat sie dem gemäß zu verpacken. Darüber hinaus müssen die retournierten Xxxxx frachtfrei angeliefert werden. Handelt es sich um Waren, welche auch die vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt Kunden als mangelhaft an- gesehen werden, muss bei der Rücklieferung eine komplette und ausführliche Beschreibung des Mangels beigefügt sein. Waren, die nicht aufgrund vorstehender Regelungen seitens mar- bach akzeptiert und angenommen werden können. Einen Anspruch , werden auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten Kosten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarKunden an diesen zurückgesandt.

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Samples: www.marbach-elektronik.de

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Im ausgeschriebenen Preis inbegriffen sind: • Unterkunft im Ferienhaus* • Benutzung des Aqua Mundos (Ausnahmen: Sauna, türkisches Dampfbad, Hydro-Jet, Solarium, spezielle Sondereinrichtungen und Flow Rider) • Kindermobiliar (in Ferienhäusern ab 4 Personen) • Nutzung des TV-Programms • Wasserverbrauch • Gas und Elektrizität • Endreinigung • Mehrwertsteuer Die Preise verstehen sich aus pro Wohneinheit. Center Parcs verrechnet keine Buchungs- oder Bearbeitungsgebühr. Unabhängig davon kann Ihr Reisebüro zusätzliche Kostenanteile für die Reservation und die Bearbeitung, insbesondere aber eine Auftragspauschale erheben. Sonderwünsche können – soweit erfüllbar – gegen entsprechenden Zuschlag berücksichtigt werden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem Tagesmietpreisvereinbarten Inhalt des Vertrages, ggfdie nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, behalten wir uns vor, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. zugebuchtes Equipment Bereits gezahlte Zuschläge für Sonderwünsche, die nicht erfüllt werden können, werden erstattet. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Center Parcs ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Nähere Informationen, welche zusätzlichen Extras und Serviceleistungen darüber hinaus in einigen Kategorien/Typen im Preis inbegriffen sind, erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle. Center Parcs behält sich das Recht vor, im Rahmen spezieller Aktionen (einige) Serviceleistungen auszuschliessen, die Preise zu ändern und/oder einen Zuschlag zu fordern und/oder die Bedingungen der Servicepauschale zusammenErmässigungen zu ändern, z.B. (aber nicht darauf beschränkt) infolge einer Änderung der Energiepreise. Allein die bei Vertragsabschluss genannten und von Center Parcs schriftlich oder per E-Mail bestätigten Preise und Bedingungen sind verbindlich. Die jeweils aktuellen Preise erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle. Wenn Sie Ermässigungen und/ oder Sonderangebote in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dies Center Parcs bei der Buchung mitteilen. Die aktuellen Preise verstehen sich einschliesslich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Center Parcs ist berechtigt, im Fall der Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer seine Preise im entsprechenden Verhältnis anzupassen. Liegen zwischen dem Abschluss des Vertrages und dem Antritt der Reise mehr als 4 Monate, so gilt Folgendes: Soweit eine etwaige Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Abschluss des Vertrages mit Ihnen in Kraft tritt und sich dadurch die Kosten von Center Parcs im Hinblick auf den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag erhöhen, kann Center Parcs Ihnen die anteilig betreffende Mehrbelastung nachträglich bis 3 Wochen vor dem Anreisetag in Rechnung stellen. Im Tagesmietpreis enthalten ist Fall der Erhöhung des Reisepreises um mehr als 10% können Sie vom Vertrag zurücktreten oder die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumTeilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung Mit Veröffentlichung eines neueren Katalogs bzw. Preisteils werden alle früheren Kataloge und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ anungültig. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarAll Inclusive-Buchungen gelten abweichende Vertragsbedingungen.

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Samples: animation1.centerparcs.com

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Alle Preise für Ihre Reise werden einschließlich Mehrwertsteuer und aller anderen Steuern (und unterliegen somit Steuerschwankungen) sowie aller Gebühren angezeigt, sofern dies nicht anders auf unserer Webseite angegeben wird. Die An- & Restzahlung kann nach Bestätigung der Buchung per Banküberweisung auf ein von uns genanntes Konto erfolgen. Bei einigen Buchungen von Hotels/Villen und Ferienwohnungen ist die Zahlung per Kreditkarte möglich. Bei der Zahlung mit Kreditkarte erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Kreditkarte, sobald Sie Ihre Buchung bestätigt bekommen haben, mit den Gesamtkosten der Buchung belastet wird. Die Kosten der Buchung setzen sich aus dem Tagesmietpreisangegebenen Zimmerpreis multipliziert mit der Aufenthaltsdauer plus Steuern zusammen. Die Steuern werden von uns an das Hotel weitergeleitet und decken alle Steuern (Mehrwertsteuer etc.), ggfdie mit Ihrer Buchung zusammenhängen aber nicht die Übernachtungssteuer zwischen 0,50 € (2* Hotels) und 4,00 € (5* Hotels) pro Zimmer/Nacht, die in Griechenland vor Ort direkt im Hotel/Villa/Ferienwohnung bezahlt wird. zugebuchtes Equipment Zusätzlich zu den üblichen Zahlungsoptionen (An- und der Servicepauschale zusammenRestzahlung) können Ihnen weitere Zahlungsoptionen angezeigt werden. Zusätzlich zu den üblichen Zahlungsoptionen (An- und Restzahlung) können Ihnen weitere Zahlungsoptionen angezeigt werden. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung Falle einer Nichtanreise oder einer gebührenpflichtigen Stornierung können vom Reiseanbieter anfallende Gebühren berechnet werden. Änderungen, Stornierungen oder Up- und Downgrades können im Falle einer „Hotel Direktbuchung“ in der Regel bei regulären Preisen in einem vorgegebenen Zeitfenster vor Abreise (variiert je nach Hotel/Villa/Ferienwohnung) in vielen Fällen kostenfrei vorgenommen werden. Jedoch können durch uns Bearbeitungsgebühren laut den AGBs in Höhe von 15,-€ bis 99,-€ anfallen. Ausnahme dieser kostenfreien Stornierungen im gesetzten Zeitfenster sind bestimmte Raten bei Produkten. Bitte beachten Sie daher, dass bestimmte Preisraten, Gebühren oder Angebote möglicherweise nicht storniert, zurückerstattet oder geändert werden können, wie bspw. Tarife wie „Hot Deals“ oder „Nonrefundable Rates“. In diesem Fall werden Ihnen für den im Mietvertrag Aufenthalt in einem Hotel günstigere Preise angezeigt als die regulären. Diese von den Reiseanbietern festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten Preise unterliegen besonderen Bestimmungen in Bezug auf Stornierungen und die Erstattung von geleisteten Zahlungen und sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutzbei den Zimmerkategorien gekennzeichnet mit z.B. „Hot Deal“ oder „Non-refundable“. Die zur Zeit Stornierungs und Vorauszahlungsbedingungen variieren je nach Objekt, Produkt oder Service jeder Reise und betragen bis zu 100% Stornogebühr ab verbindlicher Buchung. Die Höhe der Stornogebühr und die genaue Stornierungsfrist finden Sie auf der Angebotsseite in der Zeile des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkljeweiligen Hotels/Villa/Ferienwohnung unter „Stornobedingungen“ unterhalb der gewählten Preiskategorie. jeweils geschuldetem UmsatzsteuersatzIm Falle von Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise ist eine Rückerstattung der bereits gezahlten Summe nicht möglich. Der Bitte überprüfen Sie vor der Buchung genau, ob das jeweilige Tagesmietpreis ist aus Produkt, der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen Service oder die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallenBuchungsbestimmungen solchen gesonderten Bestimmungen unterliegen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten Sonderangebote und Promotionen sind als solche von den Reiseanbietern mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat„Hot Deal“ oder „Non-refundable-rate“ gekennzeichnet. Im Zweifelsfalle informieren wir Sie auf Rückfrage darüber gerne. Wenn Sie Ihre Reisebuchung überprüfen, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren ändern oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandatestornieren möchten, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarkontaktieren Sie uns gerne innerhalb unserer Öffnungszeiten.

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Samples: booking.tourmix.eu

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie alle sonstiger Preisbestandteile und zuzüglich Verpackung und Transport. Gegebenenfalls anfallende Einfuhrgebühren bzw. Zölle trägt der Käufer. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse ausdrücklich vorbehalten. Die in Angeboten enthaltenen Preise sind freibleibend. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von Rüddel Motorsport genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Bei nicht vorhersehbaren Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, der Devisenbewirtschaftung etc., ist Rüddel Motorsport zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluss als Richtpreis, etwaige Preisveränderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen Rüddel Motorsport zur Preisanpassung. Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem TagesmietpreisDatum der Auftragsbestätigung durch Rüddel Motorsport und werden für Softwareleistungen individuell vereinbart. Sachen versenden wir innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang (Vorauskasse) bzw. Auftragsbestätigung (Rechnung), ggfsofern die Lieferzeit einzelner Artikel nicht in der Produktbeschreibung eingeschränkt wurde. zugebuchtes Equipment Eine Abholung durch den Kunden muss vorab vereinbart werden. Ist die Ware zum Zeitpunkt der Bestellung vorübergehend nicht verfügbar, so teilt Rüddel Motorsport dies dem Kunden mit. Ist das Produkt dauerhaft nicht lieferbar, wird von einer Auftragsbestätigung abgesehen. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von Rüddel Motorsport nachzuweisen. Gegenüber Kaufleuten sind Teillieferungen und der Servicepauschale zusammenTeilleistungen zulässig. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Lieferverzug tritt nicht ein im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung Falle höherer Gewalt sowie aufgrund unvorhersehbarer und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kostenunbeeinflussbarer Ereignisse, die für dem Verkäufer die Bereitstellung Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc. Dabei ist irrelevant, ob diese im eigenen Betrieb, dem des Fahrzeugs anfallenLieferanten oder Unterlieferanten eintreten. Alle KostenIn diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Rüddel Motorsport ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verhinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten zu verschieben oder wegen der nicht oder nur zum Teil gelieferten Ware ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sindvon Rüddel Motorsport zu vertreten sind oder kommt der Kaufvertrag dadurch nicht zustande, hat kann der Mieter Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich Rüddel Motorsport nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug, den Rüddel Motorsport zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt vertreten hat, welche auch haben Unternehmer unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden könnenVertrag. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei Für Verbraucher gelten die Teillieferungsklauseln nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

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Samples: www.rueddel-motorsport.de

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Das vom Kunden für die Lieferung von elektrischer Energie geschuldete Entgelt richtet sich aus nach den jeweils vereinbarten Preisen (Grundpreis, Verbrauchspreis, Nebenleistun- gen, etc). Sofern mit dem TagesmietpreisKunden keine Sondervereinbarungen getroffen wurden, ggfgelten die Preise laut den jeweiligen Preisblättern. zugebuchtes Equipment und Die Preisbemessung basiert auf den vom Kunden zu Vertragsbeginn bekannt gegebe- nen preisrelevanten Umständen. Preisrelevante Umstände sind (i) verbrauchsbezogene Umstände, zu denen der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den Stromlieferant im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit Zuge des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten Angaben vom Kunden verlangt und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweizii) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometerpreisrelevante Umstände, die der Mieter mit Stromlieferant gegenüber dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind Kunden im Tagesmietpreis inkludiertZuge des Vertragsabschlusses als solche bezeichnet (zB.: Installation einer PV- Anlage oder Ladestation für Elektrofahrzeuge, soweit Teilnahme an Energiegemeinschaften, etc). Der Kunde hat gegenüber dem Stromlieferanten alle notwendigen und erforderlichen Angaben zu den preisrelevanten Umständen zu machen. Der Kunde hat den Stromliefe- ranten über beabsichtigte und tatsächliche Änderungen der preisrelevanten Umstände zu informieren. Das Produktblatt und das Preisblatt für Nebenleistungen liegen am Firmensitz zur Einsicht auf und sind auf der Webseite des Stromlieferanten abrufbar. Es wird dem Kunden auf dessen Wunsch kostenlos zugesandt oder auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt. Die in den Preisblättern ausgewiesenen Preise sind Inklusivpreise und enthalten sämtliche Zuschläge und weiterverrechnete Abgaben mit Ausnahme der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe (derzeit 20% des Nettobetrages). Die auf Grund des Stromlieferungsvertrages zu verrechnenden Preise beziehen sich aus- schließlich auf die Lieferung von elektrischer Energie einschließlich Ausgleichsenergie und auf Herkunftsnachweise sowie alle darauf auf Grund von Gesetzen oder anderen hoheitli- chen Akten entfallenden Steuern, Abgaben und Gebühren. Alle vom Netzbetreiber zu ver- rechnenden Kostenbestandteile, wie z.B. Netzzutrittsentgelte, Systemnutzungsentgelte, Messpreise, Ökostrompauschale, Ökostromförderbeitrag sowie durch Gesetz begründe- te oder auf andere hoheitliche Akten entfallenden Steuern, Abgaben oder Zuschläge sind nicht anders schriftlich vereinbart enthalten und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarwerden daher dem Kunden vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt.

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Samples: felixenergie.at

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten Maßgebend sind die Kosten jeweils bei Lieferung gültigen Preislisten. Auch etwaige von den Listenpreisen abweichende Preise des Angebots sind freibleibend und für Wartung und Verschleißreparaturen sowie Nachbestellungen unverbindlich. um die Tageswerte der vereinbarte VersicherungsschutzNE-Metalle zuzüglich Mehrwertsteuer. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inklMaßgebend für die Festlegung der Metallwerte sind die Rohstoffnotierungen vom Tage nach geklärtem Auftragseingang. jeweils geschuldetem UmsatzsteuersatzUnterbleibt an diesem Tage die Notierung, so gilt die nächstfolgende Notierung. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus Als Rohstoffnotierungen dienen die Notierungen der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für MietfahrzeugeNE-Metallverarbeiter über: - Elektrolytkupfer (DEL-Notiz zuzüglich Bezugskosten), - Aluminium in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die KostenKabeln, - Blei in Kabeln, die für in der Presse veröffentlicht werden – vorausgesetzt eine Metalleindeckung zu diesen Bedingungen ist dem Lieferer möglich. Andernfalls gelten die Bereitstellung des Fahrzeugs anfalleneffektiven Beschaffungspreise. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten „frachtfrei Gemeindetarifbereich Verwendungsstelle“; jeweils ausschließlich Abladen. Mehrkosten durch besondere Versandvorschriften und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder Postsendungen gehen zu Lasten des MietersBestellers. Trommeln sind dem Lieferer zur Veranlassung der Rückführung fortlaufend und unverzüglich zu melden. Die Vermieterin erhebt Frachtkosten für den Rücktransport gehen zu Lasten des Lieferers. Werden leere Trommeln ohne Einverständnis des Lieferers zurückgesandt, dann gehen die aus der Rücksendung erwachsenden Kosten zu Lasten des Bestellers. Während der ersten 6 Monate der Abwesenheit vom Lieferwerk werden die Trommeln leihgebührenfrei zur Verfügung gestellt. Für den 7. bis 11. Monat beträgt die Leihgebühr je Monat 15 % des Trommelwertes, für den 12. Monat 25 % des Trommelwertes. Die Pflicht zur Zahlung der Leihgebühren besteht, auch wenn der Besteller unverschuldet an der Rücksendung verhindert ist, bis zum Eingang der Trommeln im Lieferwerk. Für Trommeln, die innerhalb von 3 Jahren nach Verlassen des Lieferwerks in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden, erhält der Besteller eine Gutschrift für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandatüber 75 % des Pfandwertes hinaus gezahlten Mietgebühren. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder Treffen Trommeln beschädigt im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode Lieferwerk ein, dann gehen die Reparaturkosten zu beastenLasten des Bestellers. Insbesondere autorisiert Für Stahltrommeln gelten gesonderte Bedingungen gemäß der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarjeweils gültigen Preisliste.

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Samples: suedkabel.de

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Zur Berechnung gelangen die am Tag der Bestellung gültigen Preise zzgl. USt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Vereinbarte Preise gelten vorbehaltlich einer Änderung der Gestehungs- kosten. Basieren Angebote auf aktuellen US-Dollarkursen, ist „HMI-Master“ berechtigt, Kurs- anstiege weiter zu verrechnen. Diese Preisänderungsvorbehalte gelten nicht für Verbraucher- geschäfte. Sämtliche Preise verstehen sich aus dem Tagesmietpreismangels anderer schriftlicher Vereinbarung ohne Nebenspesen, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung Verpackung, Versand, Zoll. Diese werden gesondert in Rechnung ge- stellt. Für Dienstleistungen, insbesondere Wartungs-, Reparatur-, Installationsarbeiten und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte VersicherungsschutzEin- schulungen werden die jeweils gültigen Regiestundensätze von „HMI-Master“ verrechnet. Bei einem Warenwert unter EUR 150,00 excl. USt. berechnet „HMI-Master“ einen Mindestmengen- zuschlag von EUR 15,00 zzgl. USt. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme Kosten von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren Programmträgern (z.B. Jahresvignette SchweizCDs, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Ver- tragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Bei Bibliotheks- (Standard)-Program- men gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefoni- sche Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde liegenden Zeitauf- wand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berech- net. Die Kosten für das Mietfahrzeug gezahlt hatFahrt-, welche Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Ausführung von Lieferungen und Leistungen Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen nicht vor Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages. Dies gilt auch vom Mieter für Fristen im aktuellen Mietverhältnis genutzt Zusammenhang mit der Ab- wicklung von Gewährleistungs- oder Garantiefällen und sonstigen Leistungen. „HMI-Master“ behält sich in jedem Fall eine Lieferfrist von 30 Tagen beginnend mit der Auftragsbestätigung vor. Von „HMI-Master“ nicht zu vertretenden Lieferverzögerungen berechtigen daher den Vertragspartner nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- oder Schadenersatzansprüchen. Teillieferungen sind, soweit dem Vertragspartner zumutbar, zuläs- sig. Unverschuldete Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt und andere Ereignisse außerhalb des Einflussbereiches von „HMI-Master“, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens der Vorlieferanten berechtigen „HMI-Master“ unter Ausschluss von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen zur Verlängerung der Lieferfristen oder, bei dauernden Leistungshindernissen, zur Aufhebung des Vertrages. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich „HMI-Master“ in Verzug befindet. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, auch bei Teillieferungen. Dies gilt auch dann, wenn Frankolieferung vereinbart wird. Frachtkosten werden könnennicht vorgelegt. Einen Anspruch Versicherung der Ware erfolgt nur auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nichtRechnung und ausdrücklichen Auftrag des Vertragspartners. Auch Strafgebühren Mit der Absendung oder Bußgelder gehen Abholung durch den Transporteur, spä- testens mit der Übergabe der Ware an den Vertragspartnern oder dessen Beauftragten geht die Gefahr auf den Vertragspartnern über. Unabhängig vom Lieferort und der Übernahme all- fälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort Graz vereinbart. Bei Export der gekauften Ware ist der Vertragspartner verpflichtet, für die notwendigen Export- und Zollbewilligungen und dergleichen auf seine Kosten zu Lasten des Mieterssorgen. „HMI-Master“ haftet nicht für die Zulässigkeit der Ausfuhr der Waren. Sollte „HMI-Master“ durch die Versendung, den Transport oder den Ex- port der Waren irgendwelche Aufwendungen oder Kosten entstehen, hält der Vertragspartner „HMI-Master“ schad- und klaglos. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der Strafmandatevom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Blitzer Unterlagen und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro MandatHilfsmittel. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle KilometerDazu zählen auch praxisge- rechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Mieter Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auf- traggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unter- lagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leis- tungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Pro- grammabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit an- hand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programm- abnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Mietfahrzeug zurücklegtEnddatum des genannten Zeit- raumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um schnellstmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echt- betrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neu- erliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Soft- ware wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen. Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-) Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsum- fanges der bestellten Programme. Sollte sich im Tagesmietpreis inkludiertZuge der Arbeiten herausstellen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmög- lich ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Vorausset- zung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auf- traggeber zu Schadensersatz verpflichtetersetzen. Sonderrabatte Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungs- beschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auf- traggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (AktionenFertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Die an- gestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, Mitarbeiterangebote wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterla- gen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferver- zögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder Messeaktionen) nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind grundsätzlich weder untereinander vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftragnehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durch- zuführen bzw. Teilrechnungen zu legen. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Stor- no einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarnicht abgerechneten Auftragswer- tes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

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Samples: hmi-master.at

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisUniversitätsklinikum Bonn Anstalt des öffentlichen Rechts Xxxxxxxxx-Xxxxxx 0 00000 Xxxx Zentrale: Tel.: 0228/287 - 0 Fax: 0228/287 - 0 E-Mail: xxxxxxx@xxx.xxx-xxxx.xx Kaufmännischer Direktor: Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx Ärztlicher Direktor: Prof. Xx. Xx. Xxxxxxxx Xxxxxxxxx USt-IdNr: DE811917555 Steuer-Nr.: 20557831215 EORI-Nr.: DE5335108 Für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen sind die angegebenen Preise feste Preise, ggfdurch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Fracht, Montage, betriebsbereite Übergabe, Verpackung inkl. zugebuchtes Equipment Verpackungsentsorgung und der Servicepauschale zusammensonstiger Kosten und Lasten abgegolten sind. Wir behalten uns vor, bei sinkenden Weltmarktpreisen, die Angebote neu zu verhandeln. Für die Erbringung von Dienstleistungen sind die angegebenen Preise feste Preise (Pauschalfestpreis). Im Tagesmietpreis enthalten ist vereinbarten Pauschalfestpreis sind sämtliche Eigen-, Fremd- und Nebenkosten des AN enthalten, die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie Rahmen des Leistungsumfanges nach der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für MietfahrzeugeLeistungsbeschreibung entstehen, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die soweit nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten etwas anderes vereinbart ist. Eine Lohn- und mit diesem abgegolten sind, hat Materialpreisgleitung wird nicht vereinbart. Lohn- und Materialpreiserhöhungen sowie Erhöhungen der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder Sozialabgaben und dergleichen gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer AN und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiertPauschalfestpreis enthalten. Der AN übernimmt das gesamte Mengen- und Preisrisiko bis zur vollständigen Fertigstellung der vertraglichen Leistungen. Zulagen, soweit wie z. B. Auslösungen, Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Reisekosten werden nicht anders schriftlich vereinbart gesondert vergütet. Mit dem Pauschalfestpreis sind auch alle Leistungen abgegolten, die in den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich genannt sind, jedoch erforderlich sind, um den durch die Leistungsbeschreibung und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar die Vertragsbestandteile (insbesondere die funktionale Leistungsbeschreibung) bestimmten Vertragszweck zu verwirklichen. Zu der vertragsgemäßen Fertigstellung können also auch solche Leistungen erforderlich werden, die in der funktionalen Leistungsbeschreibung nicht oder nicht vollständig beschrieben, jedoch zur vollständigen Fertigstellung des Projektes erforderlich sind. Auch diese Leistungen sind im Pauschalfestpreis enthalten und in einer den beschriebenen Leistungen entsprechenden Qualität auszuführen. Es ist ein Festpreis für Zusatzleistungen anzugeben. Hier für wird die Angabe eines pauschalen Stundensatzes gefordert, der als Pauschalfestpreis pro Stunde, sämtliche Eigen-, Fremd- und Nebenkosten des AN enthält. Alle von dem AG nach Vertragsabschluss gewünschten fachlichen, technischen, beratenden und sonstigen Leistungen, die nicht bereits Teil der Leistungsbeschreibung sind (nachfolgend „Änderungswünsche/Change Request“), hat der AN nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber zu erfüllen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, Nur die vom Geschäftsbereich 4 (UKB) genannten Personen können wirksam für den AG solche Änderungen des Leistungsumfangs beauftragen. Die für die Umsetzung von Änderungswünschen/Change Request erforderliche Angebotserstellung ist der Mieter für den Auftraggeber kostenfrei zu Schadensersatz verpflichteterstellen. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarFür die Auftragserteilung gelten die Regelungen gemäß Punkt 16.

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Samples: www.evergabe.nrw.de

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisEs gelten die Preise für die Überlassung unserer Filmgeräte samt Zubehör gemäß unserer Preisliste, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung welche bei Vertragsabschluss gültig war, es sei denn, dass schriftlich eine Servicepauschale i.H.v. 99€ anabweichende Vereinbarung getroffen wurde. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die KostenGerätesätze, die nach der gültigen Preisliste mit Zubehör zu Pauschalbeträgen oder die zu einem gesondert vereinbarten Pauschalpreis gemietet werden, ist der volle Mietpreis gem. Preisliste oder Vereinbarung auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mitgeliefert werden. Soweit nicht anders vereinbart, wird eine Versicherungspauschale in Höhe von 8% des Listenpreises mit dem Mietpreis abgerechnet (siehe unten §§ 5 und 7) Die Versicherungsprämie für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallenMietdauer der Mietgegenstände wird neben dem Mietzins gesondert erhoben; ebenso Verpackungs- und Versandkosten. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten Mietgebühren und mit diesem abgegolten sind, hat Mietpreise (vereinbart und gemäß aktueller Preisliste) verstehen sich jeweils zuzüglich der Mieter zu tragengesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder Alle Transportkosten gehen zu Lasten des Mieters, und zwar auch dann, wenn die Zustellung durch den Vermieter erfolgt. Er trägt auch die Transportgefahr, soweit diese nicht durch die über den Vermieter abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist. Verpackungskosten trägt der Mieter; sie werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Vermieterin erhebt für Rücksendung muss frachtfrei an die Bearbeitung Adresse der Strafmandate, Blitzer visavis Filmproduktion GmbH erfolgen. Bei Versendung der gemieteten Gegenstände ins Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandatträgt insoweit auch Kosten und Risiko. Der Mieter autorisiert hiermit verpflichtet sich, von sich aus den schnellstmöglichen Versendungsweg zu ermitteln und uns mitzuteilen, etwaige Importprobleme im Zielland zu ermitteln oder zu beseitigen. Sofern eine Pauschalpreisvereinbarung für die VermieterinVermietung von Geräten über einen bestimmten Zeitraum getroffen wurde, gelten bei verspäteter Rückgabe auch nur eines Teils der Geräte die in der Preisliste aufgeführten Mietpreise für die verspätet zurückgegebenen Geräte. § 7 Abrechnung Die Auslieferung der Mietgegenstände erfolgt gegen Rechnung. Der Vermieter ist berechtigt, seiner Abrechnung die Lieferscheine und Arbeitszettel zugrunde zu legen, die von Personen aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten Verantwortungsbereich des Mieters abgezeichnet sind, ohne deren Vollmacht nachweisen zu müssen. Der Rechnungsbetrag ist binnen 21 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Sämtliche Spesen gehen zu Lasten des Mieters und alle mit sind sofort fällig. Verspätete Zahlungen berechtigen den Vermieter auch ohne Mahnung zur Berechnung von Verzugszinsen für die Zahlungsverzögerungsdauer. Werden Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden aufkommen lassen (z.B. Zahlungseinstellung, Verzug trotz wiederholter Mahnung), sind wir berechtigt, die Restschuld sofort fällig zu stellen (auch wenn vorher Zahlungsziele und Stundungen gewährt wurden). Ebenso sind wir berechtigt, Sicherheiten zu verlangen (Filmrechte, Vorauszahlungen, Bürgschaften). Der Mieter ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Ist der Mieter Unternehmer, ist er zur Minderung, auch wenn Mängelrügen geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Mängelansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Der Vermieter ist insbesondere bei längeren Mietzeiten berechtigt, tägliche oder wöchentliche Zwischenabrechnungen vorzunehmen und entsprechende angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe der Geräte eine Kaution in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. Nach Fristsetzung ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Im Rücktrittsfall ermächtigt der Mieter den Vermieter unter Verzicht auf seine Hausrechte zur Wiedererlangung des Eigentums des Vermieters, jeden Raum zu betreten, in dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche die Mietgegenstände lagern. Im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Mieters (Antrag auf Insolvenz, Eröffnung oder Ablehnung eines Insolvenzverfahrens) ist der Vermieter berechtigt, etwaige Sicherheiten zu verwerten. Bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren des Mieters, im Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Zahlungsverzugs des Mieters und bei gerichtlicher Beitreibung der fälligen Forderung durch den Vermieter, kommen bewilligte Rabatte in Wegfall. Der Vermieter ist dann berechtigt, die aktuell geltenden Listenpreise zu verlangen. §8 Obliegenheitspflichten des Mieters Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck genauestens zu informieren und sich bei der Übernahme bzw. vor Versand, spätestens aber vor Inbetriebnahme der Geräte und des Zubehörs, von deren einwandfreien Zustand, richtiger Funktion und Vollständigkeit zu überzeugen. Der Mieter ist verpflichtet, vor der beabsichtigten Inbetriebnahme sämtliche Geräte und Zubehör vollständig unter professionellen Bedingungen zu erproben. Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Sachen pfleglich zu behandeln und auftretende Schäden oder Mängel (sei es durch eigenes Verschulden, Zufall oder durch Einwirkungen Dritter) sofort (spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen) zu melden. Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, sämtliche zur Anspruchsverteidigung oder Anspruchsdurchsetzung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und unsere Interessen und die der Versicherungsgesellschaft bestmöglich zu unterstützen (Feststellung der Identität der Beteiligten, deren Versicherung, Schadensaufnahme durch die örtliche Polizei etc.). § 9 Haftung Der Mieter übernimmt während der Mietzeit für die gemieteten Geräte samt Zubehör die uneingeschränkte Haftung und zwar auch für Zufallsschäden. Soweit der Xxxxxx vor Vertragsabschluss bzw. Übergabe der Mietgegenstände an ihn seine eigene Versicherung nicht nachweist, gelten die Versicherungsbestimmungen gemäß Ziffer 4. Das Risiko der Beschädigung und des Verlustes trägt für die Mietdauer der Mieter ohne Rücksicht auf Verschulden, und zwar auch dann, wenn der Transport oder der Gewahrsam durch den Vermieter oder durch Dritte erfolgt. Verbrauchsmaterial wie Glühbirnen, Röhren jeglicher Art, sonstige Leuchtkörper, Kabel etc. müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Beschädigte oder verlorengegangene Lampen werden dem Mieter zum jeweiligen Tagespreis berechnet. Die Haftung des Vermieters ist für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für das Verschulden der gesetzlichen Vertreter als auch der Erfüllungshilfen des Vermieters (angestellte Mitarbeiter, Subunternehmer und Beauftragter). Gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB haftet der Vermieter auch nicht für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen (angestellte Mitarbeiter, Subunternehmer oder Beauftragte). Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden wird auf die Höhe eines Tagesmietzinses beschränkt. Dem Mieter obliegt in jedem Falle die Beweislast für Verschulden, Schadensgrund und Schadenshöhe. In Fällen höherer Gewalt, wie z.B. Aussperrungen, Streiks sowie vertragswidriges Verhalten von Zulieferern haftet der Vermieter nicht. Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dieser Haftungsausschluss oder -beschränkung auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen des Vermieters (angestellte Mitarbeiter, Subunternehmer und Beauftragter). Soweit bei Übergabe vorhandene Mängel nicht sofort gerügt wurden und der Mieter bei Schäden, Störungen oder Ausfällen den Vermieter nicht sofort informiert hat, wird der Mieter weder von der bei Abschluss Mietgebühr frei, noch ist er zu dessen Minderung berechtigt. Reparaturen des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder Mieters sind ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung des Vermieters nicht zulässig. In allen Schadensfällen während des Mietzeitraumes ist der Vermieter nicht verpflichtet, Ersatzgeräte für beim Mieter ohne das Verschulden des Vermieters unbrauchbar gewordene Geräte zur Verfügung zu stellen. Sowie aus dem Bestand des Vermieters vergleichbare Ersatzgeräte zur Verfügung stehen, können diese im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beastenKulanzwege zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere autorisiert Werden durch Bereitstellung von Ersatz zusätzliche Kosten (z.B. durch Transport oder Anmietung der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbarGeräte bei anderen Geräteverleihern) verursacht, ist der Vermieter berechtigt, diese Kosten dem Mieter weiter zu Schadensersatz verpflichtetberechnen. Sonderrabatte (AktionenBei Verlust oder Schäden haftet der Mieter auch für den Mietausfall des Vermieters bis zur Begleichung des Schadens durch den Mieter oder die Versicherung, Mitarbeiterangebote jedoch höchstens bis zum Neubeschaffungswert des betreffenden Gegenstandes. Der Vermieter haftet keinesfalls für direkte oder Messeaktionen) indirekte Schäden, welche durch etwaige Störungen der Mietgegenstände entstehen sollten oder durch das Bedienpersonal des Vermieters verursacht werden. Der Mieter trägt die Beweislast für die ordnungsgemäße Rückgabe des Mietgegenstandes auch wenn bei Rücknahme Mängel durch den Vermieter noch nicht geltend gemacht worden sind. Die Beweislast trägt jedoch der Vermieter, soweit er die Mängel nicht binnen zwei Wochen nach Rücknahme des letzten Mietgegenstandes geltend gemacht hat. § 10 Salvatorische Klausel Das zwischen dem Vermieter und dem Mieter begründete Vertragsverhältnis richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Erfüllungsort für die Übergabe der Mietsache, Rücklieferung und Zahlungen ist Berlin. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietvertrag mit Kaufleuten oder Vertragspartnern mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Mündliche Nebenreden sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarnicht getroffen und haben keine Gültigkeit. Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Mietbedingungen abweichen, sowie Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform bzw. der wechselseitig bestätigten Fax-/E-Mail-Korrespondenz.

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Samples: visavisfilm.de

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt Die Kosten für den CT errechnen sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment im Abrechnungszeitraum ohne Beachtung einer etwaigen Gebrauchsabgabe und der Servicepauschale zusammenUmsatzsteuer wie folgt. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den Kosten im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumAbrechnungszeitraum = Speichernutzung [kWh] * Speicherfee [ct/kWh] plus Mehrbezug [kWh] * Mehrbezugspreis [ct/kWh] minus Überschuss [kWh] * Überschussvergütung [ct/kWh] plus Grundgebühr je Zählpunkt [€/Tag] * Tage im Abrechnungszeitraum * Anzahl Zählpunkte Sofern der Netzbetreiber die Energiemengen nicht monatsgenau mitteilt, werden die Energiemengen unter Zugrundelegung der zugehörigen standardisierten Lastprofile je Zählpunkt abgegrenzt und dem Abrechnungszeitraum zugewiesen. Ebenfalls abgegolten sind Gleiches gilt sinngemäß in einem Rumpfspeicherjahr für die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutztagesgenaue Zuweisung im Rumpfmonat. Die Preisansätze für Speicherfee, Mehrbezugspreis und Überschussvergütung richten sich danach, ob an den Bezugsanlagen ausschließlich Lastprofile vom Typ H0 (Haushalte), L0,L1,L2 (Landwirtschaften) oder U-Profile für unterbrechbare Zusatzanlagen vorhanden sind. In diesem Fall kommen die Preise für “Privat“ zur Zeit Anwendung. Ist auch an nur einer Anlage vom Netzbetreiber ein Lastprofil vom Typ “G” (G0, X0, X0, X0, X0, X0, X0) zugeordnet, so kommen die Preise für “Gewerbe” zur Anwendung. Alle Preise basieren auf den arithmetischen monatlichen Mittelwerten der stündlichen day-ahead-Preise der Spotmarktpreise für Österreich an der European Power Exchange Es wird explizit darauf hingewiesen, dass Sollten Zeiträume vor dem Speicherjahr 2022 abzurechnen sein, so werden die Preise des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inklarithmetischen Mittelwerts im Speicherjahr 2022 herangezogen. jeweils geschuldetem UmsatzsteuersatzDie Preisansätze werden im Preisblatt veröffentlicht und sind Vertragsbestandteil. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme Vorgesehene Indexierungen und Berechnungen anhand von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die Marktpreisen (EPEX AT) sind abweichend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB_L) für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich Belieferung mit elektrischer Energie der schlau-pv GmbH explizit vereinbart und stellen somit keine Änderung der vertraglich vereinbarten Entgelte im Gesamtmietpreis enthalten Sinne des §80/2 ElWOG 2010 dar. Sofern in einzelnen Gemeinden Gebrauchsabgabe vorgeschrieben wird, wird diese den verrechneten Preisen aufgeschlagen und mit diesem abgegolten sindan die Gemeinden abgeführt. Sind Zählpunkte an unterschiedlichen Orten mit/ohne Gebrauchsabgabe zu einer Bezugsgruppe vereint, hat richtet sich die Gebrauchsabgabe nach der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt Rechnungsadresse für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarBezugsgruppe.

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Samples: www.schlaustrom.at

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisFür die Erbringung von Lieferungen und Leistungen sind die angegebenen Preise feste Preise, ggfdurch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Fracht, Montage, betriebsbereite Übergabe, Verpackung inkl. zugebuchtes Equipment Verpackungsentsorgung und der Servicepauschale zusammensonstiger Kosten und Lasten abgegolten sind. Wir behalten uns vor, bei sinkenden Weltmarktpreisen, die Angebote neu zu verhandeln. Für die Erbringung von Dienstleistungen sind die angegebenen Preise feste Preise (Pauschalfestpreis). Im Tagesmietpreis enthalten ist vereinbarten Pauschalfestpreis sind sämtliche Eigen-, Fremd- und Nebenkosten des AN enthalten, die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie Rahmen des Leistungsumfanges nach der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für MietfahrzeugeLeistungsbeschreibung entstehen, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die soweit nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten etwas anderes vereinbart ist. Eine Lohn- und mit diesem abgegolten sind, hat Materialpreisgleitung wird nicht vereinbart. Lohn- und Materialpreiserhöhungen sowie Erhöhungen der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder Sozialabgaben und dergleichen gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer AN und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, sind im Tagesmietpreis inkludiertPauschalfestpreis enthalten. Der AN übernimmt das gesamte Mengen- und Preisrisiko bis zur vollständigen Fertigstellung der vertraglichen Leistungen. Zulagen, soweit wie z. B. Auslösungen, Überstunden-, Sonn- und Feiertagszuschläge, Reisekosten werden nicht anders schriftlich vereinbart gesondert vergütet. Mit dem Pauschalfestpreis sind auch alle Leistungen abgegolten, die in den Vertragsbestandteilen nicht ausdrücklich genannt sind, jedoch erforderlich sind, um den durch die Leistungsbeschreibung und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar die Vertragsbestandteile (insbesondere die funktionale Leistungsbeschreibung) bestimmten Vertragszweck zu verwirklichen. Zu der vertragsgemäßen Fertigstellung können also auch solche Leistungen erforderlich werden, die in der funktionalen Leistungsbeschreibung nicht oder nicht vollständig beschrieben, jedoch zur vollständigen Fertigstellung des Projektes erforderlich sind. Auch diese Leistungen sind im Pauschalfestpreis enthalten und in einer den beschriebenen Leistungen entsprechenden Qualität auszuführen. Es ist ein Festpreis für Zusatzleistungen anzugeben. Hier für wird die Angabe eines pauschalen Stundensatzes gefordert, der als Pauschalfestpreis pro Stunde, sämtliche Eigen-, Fremd- und Nebenkosten des AN enthält. Alle von dem AG nach Vertragsabschluss gewünschten fachlichen, technischen, beratenden und sonstigen Leistungen, die nicht bereits Teil der Leistungsbeschreibung sind (nachfolgend „Änderungswünsche/Change Request“), hat der AN nach schriftlicher Beauftragung durch den Auftraggeber zu erfüllen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, Nur die vom Geschäftsbereich 4 (UKB) genannten Personen können wirksam für den AG solche Änderungen des Leistungsumfangs beauftragen. Die für die Umsetzung von Änderungswünschen/Change Request erforderliche Angebotserstellung ist der Mieter für den Auftraggeber kostenfrei zu Schadensersatz verpflichteterstellen. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarFür die Auftragserteilung gelten die Regelungen gemäß Punkt 16.

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Samples: www.ukbonn.de

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem TagesmietpreisDie jeweils gültigen Preise in Schweizer Franken sind auf der Website von SWITCH ersichtlich. Für Halter mit (Wohn-)Sitz in der Schweiz gelten die Preise inklusive allfälliger Mehrwertsteuern, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den Halter mit (Wohn-)Sitz im Mietvertrag festgelegten MietzeitraumAusland exklusive Mehrwertsteuer. Ebenfalls abgegolten sind Für Rechnungskontakte und Halter mit (Wohn-)Sitz im Ausland gilt folgende Regelung: Der Rechnungsbetrag ist ohne jeglichen Abzug zu bezahlen, auch wenn nach ausländischem Steuerrecht eine Quellensteuer auf den Rechnungsbetrag (Abzugssteuer) einzubehalten ist. Ob eine Verpflichtung zum Einbehalt von Quellensteuer besteht, hat der Halter und/oder Rechnungskontakt in eigener Verantwortung zu klären. Soweit eine Quellensteuerpflicht bestehen sollte, wird SWITCH nicht an einer eventuellen Freistellung von der Abzugsverpflichtung und/oder einer Erstattung einbehaltener Quellensteuern mitwirken. SWITCH kann die Benutzung, die Übertragung, den Transfer oder die Verlängerung der Abonnementsperiode eines Domain-Namens vom Zahlungseingang der Preise abhängig machen. Der Eintrag ins Zonenfile erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Verarbeitung des Zahlungseingangs bei SWITCH. SWITCH kann unterschiedliche Abonnementsperioden mehrerer Domain-Namen des gleichen Halters auf einen einheitlichen Abonnementsbeginn zusammenlegen und dabei jährige Abonnementsperioden kürzen. Die Preise decken unter anderem die Kosten für Wartung eine unbeschränkte Anzahl von Anträgen und Verschleißreparaturen sowie Änderungen während der vereinbarte VersicherungsschutzAbonnementsperiode ab. SWITCH behält sich vor, gewisse Änderungen oder Zusatzdienstleistungen kostenpflichtig vorzunehmen. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99€ an. Für Mietfahrzeugesind für jede angebrochene Abonnementsperiode, in denen die Mitnahme von Haustieren gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. Die Servicepauschale deckt die Kostenwelcher der Domain-Name registriert ist, vollumfänglich geschuldet. Es erfolgt keine pro rata Gebührenrückerstattung für Domain-Namen an den bisherigen Halter, die vor Ablauf der laufenden Abonnementsdauer übertragen, gelöscht oder widerrufen werden. Ebenso erfolgt keine pro rata Gebührenanpassung bei Preisänderungen. Ausgenommen davon sind besondere gesetzliche Anforderungen. Hat der bisherige Halter für den Domain-Namen bereits Preise für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich Zeit nach der Vornahme der Übertragung im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sindVoraus bezahlt, hat so wird dem neuen Halter der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere MautkostenZeitraum, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht für welchen die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren Vorauszahlung gültig ist (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden könnenNormalfall die Restlaufzeit der Abonnementsperiode), angerechnet, das heisst, der neue Halter schuldet gegenüber SWITCH die Preise für den übertragenen Domain-Namen erst nach Ablauf des anrechenbaren Zeitraums. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung Befindet sich ein gelöschter Domain-Name in der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beasten. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegtÜbergangsfrist, sind im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar ist. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten bei einer erneuten Registrierung für den früheren Halter die Preise wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbarbei einer Neueintragung geschuldet.

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Samples: www.atvirtual.eu

Preise. Der Gesamtmietpreis setzt sich aus dem Tagesmietpreis, ggf. zugebuchtes Equipment und der Servicepauschale zusammen. Im Tagesmietpreis enthalten ist die Fahrzeugüberlassung für den im Mietvertrag festgelegten Mietzeitraum. Ebenfalls abgegolten sind die Kosten für Wartung und Verschleißreparaturen sowie der vereinbarte Versicherungsschutz. Die zur Zeit des Vertragsabschlusses auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx veröffentlichten Preise gelten inkl. jeweils geschuldetem Umsatzsteuersatz. Der jeweilige Tagesmietpreis ist aus der Preisübersicht auf xxxxx://xxxxxxxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxx/ zu entnehmen. Zuzüglich zum Tagesmietpreis fällt je Anmietung eine Servicepauschale i.H.v. 99119€ an. Für Mietfahrzeuge, in denen die Mitnahme von Haustieren Hunden gestattet ist beträgt die Servicepauschale 179€. 169€. Die Servicepauschale deckt die Kosten, die für die Bereitstellung des Fahrzeugs anfallen. Alle Kosten, die nicht ausdrücklich im Gesamtmietpreis enthalten und mit diesem abgegolten sind, hat der Mieter zu tragen. Hierunter fallen insbesondere Mautkosten, Kraftstoffkosten, Parkgebühren, Campingplatzgebühren sowie andere Stellplatzkosten oder Transportgebühren wie beispielsweise Fährkosten. In Einzelfällen besteht die Möglichkeit, dass ein Vormieter gewisse Kosten oder Gebühren (z.B. Jahresvignette Schweiz) für das Mietfahrzeug gezahlt hat, welche auch vom Mieter im aktuellen Mietverhältnis genutzt werden können. Einen Anspruch auf solche zusätzlichen Leistungen besteht dabei nicht. Auch Strafgebühren oder Bußgelder gehen zu Lasten des Mieters. Die Vermieterin erhebt für die Bearbeitung der Strafmandate, Blitzer und Parktickets eine Gebühr von 19€ pro Mandat. Der Mieter autorisiert hiermit die Vermieterin, die aus dem Vertragsverhältnis geschuldeten Mietwagenkosten und alle mit dem Mietvertrag zusammenhängenden sonstigen Ansprüche von der bei Abschluss des Mietvertrages oder nachträglich vorgelegten oder im Mietvertrag bezeichneten Zahlungsmethode zu beastenKreditkarte abzubuchen. Insbesondere autorisiert der Mieter die Vermieterin, die vereinbarte Gebühr nach dieser Ziff. 3 der AGB für Strafmandate, Blitzer und Parktickets, die Bearbeitungsgebühren für Schäden nach Ziffer 11 und die Bearbeitungsgebühr für Mautgebühren nach Ziffer 14 über die Kreditkarte abzubuchen. Alle Kilometer, die der Mieter mit dem Mietfahrzeug zurücklegt, Pro Miettag sind 300 Kilometer im Tagesmietpreis inkludiert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart und kein unübliches Fahrverhalten erkennbar istab zehn zusammenhängenden Miettagen entfällt diese Kilometerbeschränkung. Ist im Nachhinein eine Zweckentfremdung erkennbar, ist der Mieter zu Schadensersatz verpflichtet. Sonderrabatte (Aktionen, Mitarbeiterangebote oder Messeaktionen) sind grundsätzlich weder untereinander noch mit anderen Rabatten wie Langzeit- oder Frühbucherrabatten kombinierbar.

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