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Common use of Preise Clause in Contracts

Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet. 4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.17.1 Die Preise gelten, wenn nicht anders verein- bart, ab Werk des Verkäufers ohne Verpa- ckung, Verladung, Transportversicherung, Fracht und Montage; ein Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung. 7.2 Steuern, Vertragsgebühren, Stempel-, Aus-, Ein- und Durchführungsgebühren, Zoll und Zollspesen und dergleichen hat der Käufer zu tragen; ebenso Kosten für die Übersetzung der Dokumentation, die seitens des Verkäufers in Deutscher sowie in Englischer Sprache zur Verfügung gestellt wird. Preisangaben sind grundsätzlich Dem Käufer obliegt es, Importlizenzen und Einfuhrgenehmigun- gen, zivil- und öffentlichrechtliche Genehmi- gungen oder Bestätigungen, die zur Aus- und Durchführung des Vertrages erforderlich sind, auf seine Kosten zu besorgen. 7.3 Der Verkäufer ist berechtigt, bei einer verein- xxxxxx Xxxxxxxxxxx von mehr als vier Monaten den vereinbarten Preis im Umfang einer etwai- gen Anhebung seiner allgemeinen Verkaufs- preise anzupassen. 7.4 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den angegebenen Preisen nicht als Pauschalpreis zu verstehenenthalten, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwandwird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rech- nungslegung in der Rechnung gesondert aus- gewiesen. 4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet. 4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen, Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. a) Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwandangegebenen Preise müssen Endpreise sein und werden gänzlich verprovisioniert. 4.2b) Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet, eventuelle Preisänderungen (z.B. saisonale Angebote) dem Datenhalter unverzüglich schriftlich per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Der Datenhalter ist bemüht, die Preisänderung bis spätestens 3 Tage nach Eingang im System vorzunehmen. Preisänderungen für das Folgejahr sind zum 30.09. des laufenden Jahres dem Datenhalter schriftlich bekannt zu geben. Xxxxxx die Preise bis zu diesem Zeitpunkt nicht vor, gelten die Preise des laufenden Jahres weiter. c) Preiserhöhungen der in den Stammdaten erfassten und bei dem Datenhalter hinterlegten Preise, sind nur unter folgenden Voraussetzungen und in den Fällen III und IV nur nach Absprache mit dem Datenhalter möglich: I. Bei der jährlichen Neufestlegung von Kontingenten, Leistungen und Preisen für das Folgejahr II. Im Falle einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit der Beherbergungsbetrieb umsatzsteuerpflichtig ist. III. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungensaisonale Angebote, Sonderangebote und Last-Minute-Aktionen, soweit dies im Rahmen der jährlichen Preisfestlegung vereinbart ist. IV. Im Falle der wesentlichen Verbesserung der Leistung des Beherbergungsbetriebes durch die Ausweitung der Leistung (z. B. Schaffung neuer oder wesentliche Verbesserung der vorhandenen Einrichtung für den Xxxx, welche über die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenStammdatenerfassungsbogen erfassten Leistungen hinausgehen und/oder eine Höherklassifizierung des Beherbergungsbetriebes). Die Preiserhöhung kann nur für Buchungen verlangt werden: - ab dem Zeitpunkt, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgeltwo die erweiterte Leistung zur Verfügung steht - bzw. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetab dem die Höherklassifizierung gilt. 4.3d) Der Beherbergungsbetrieb ist verpflichtet dem Datenhalter, gestattete Preisänderungen unverzüglich schriftlich per Fax oder E-Mail mitzuteilen. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehenUnterlässt er dies, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragener dem Xxxx nach den im System hinterlegten Preisen abzurechnen.

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Samples: Vermittlungsvertrag, Vermittlungsvertrag

Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 4.23.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte angeforderte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet. 4.33.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab LagerWerk MBM (EXW Incoterms 2010). Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.43.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.53.5. BaustellensicherungenWir sind aus eigenem berechtigt, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen wie auch auf Antrag des Kunden beizustellenverpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. 4.63.6. Sofern gesetzlich vorgesehenDas Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, hat in dem der AG Vertrag abgeschlossen wurde. 3.7. Kosten für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragenFahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

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Samples: General Terms and Conditions

Preise. 4.18.1. Preisangaben Preise sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich Mehrwersteuer und verstehen sich ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftrag- gebers, insbesondere hinsichtlich der Größe, Gestaltung und Material, werden zusätzlich berechnet. Entstehen hierdurch wesentliche Mehrkosten, wird der Auftragnehmer den Auftraggebet hierüber unterrichten. 8.2. Erfolgt die Lieferung auf Wunsch des Auftraggebers bzw. ohne unser Verschulden des Auftragnehmers ganz oder teilweise später als Pauschalpreis 4 Monate nach Bestätigung des Auftrags, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise des später gelieferten Teils angemessen zu verstehenerhöhen, sondern erfolgt falls zwischenzeitlich Lohnerhöhungen oder Preissteigerungen bei den Grund- materialien, Energie oder Transport eingetreten sind. 8.3. Muster, Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und sonstige Vorarbeiten, die Abrechnung vom Auftraggeber veranlasst sind, werden nach Aufwand berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Dasselbe gilt auch für vom Auftraggeber verlangte Untersuchungen oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandGutachten. 4.28.4. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte LeistungenWegen Abweichung von der Stanz- oder Druckvorlage notwendig gewordene Abänderungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findender Auftragneh- mer nicht zu vertreten hat, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgeltwerden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetDasselbe gilt für nachträgliche Korrekturen. 4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise. 4.110.1 Alle Preise sind exkl. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis Umsatzsteuer (MwSt.) und anderen vom Staat auferlegten Gebühren. 10.2 Alle auf der Site, Offerten und übrigen Dokumenten von MediaTrend vermeldeten Preise gelten unter dem Vorbehalt von Tippfehlern. Für die Folgen von Tippfehlern wird keine Haftung übernommen. 10.3 Die vom Inserenten zu verstehenzahlende Vergütung geht von dem im Anzeigenvertrag genannten Tarif aus. MediaTrend behält sich das Recht vor, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten EinheitenTarife zwischenzeitlich zu ändern und wird den Inserenten hierüber dreißig (30) Tage im Voraus informieren. Wenn Massen angegeben werdeneine Tarifänderung beinhaltet, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand dass dieser Tarif mit angemessenem Werklohn abgerechnet. 4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich mehr als 10% steigt und der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden Inserent diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehenÄnderung nicht akzeptiert, hat der AG für Inserent das Recht, innerhalb von sieben Tagen nach der in diesem Artikel genannten Bekanntgabe den Anzeigenvertrag, auf den sich die Erfüllung des BauKG Sorge Tarifänderung bezieht, schriftlich zu tragenkündigen. Daraufhin endet der Anzeigenvertrag an dem Tag, an dem die Preiserhöhung in Wirkung tritt. Die Kündigung hat per Einschreiben zu erfolgen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.12.1 Der Preis des Kaufgegenstandes (Kaufpreis) versteht sich ab Lieferwerk ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandVereinbarte Nebenleistungen wie z.B. Frachtkosten werden zusätzlich berechnet. 4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen2.2 Der Verkäufer ist berechtigt, die vereinbarten Preise zu erhöhen a) bei Liefergegenständen, über die der Verkäufer Listenpreis führt, sofern die Lieferung nach dem jeweiligen Vertrag nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgen soll oder die Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgt, um den Betrag, um den der Verkäufer seine jeweiligen Listenpreise allgemein erhöht und durchgesetzt hat; b) um den Betrag, um den sich die Material- und Rohstoffkosten des Verkäufers in nach üblichen kaufmännischen Gepflogenheiten ermittelter und nachgewiesener Höhe nach Vertragsschluss erhöht haben. c) Wenn der Kunde eine Falschangabe in seiner Webshop Bestellung gemacht hat oder ein Anwendungsfehler im Webshop vorliegt. d) Wenn nicht die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetAngebot geforderten Dokumente zur Verfügung gestellt werden. 4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.

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Samples: Kaufvertrag

Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte1. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandPreise des Lieferanten verstehen sich ab Werk zuzüglich Kosten für Verpackung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 4.22. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Zusätzliche Leistungen, wie etwa Zuschnitt, Expressversand u.ä. werden gesondert berechnet. 3. Hat der Lieferant die Aufstellung oder Montage übernommen, so trägt der Käufer neben der vereinbarten oder üblichen Vergütung für diese Leistungen auch die entstehenden Nebenkosten (Reisekosten, Transport- kosten, Auslösungen u.ä.). 4. Der Lieferant behält sich die Festsetzung von Mindermengenzuschlägen in angemessener Höhe vor. 5. Die Preise des Lieferanten für Kupferkabel beruhen, falls bei Abschluss des Vertrages nicht anders angege- ben, auf einer Kupferbasis von Euro 150,--/ 100 kg Kupfer. Maßgebend für die Ermittlung des Verkaufsprei- ses ist die DEL-Notierung für Kupfer am Tag der Auftragsbestätigung zuzüglich Bezugskosten. Der Preis bei Lieferung erhöht oder ermäßigt sich um die Differenz zwischen Kupferbasis und DEL-Notierung. 6. Bei Produkten ohne Metallpreisnennung ist der Lieferant berechtigt, im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetFalle außergewöhnlicher Änderungen der Rohstoffpreise den Verkaufspreis entsprechend anzupassen. 4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Zahlungsbedingungen

Preise. 4.110.1 Preise verstehen sich stets zmzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzstemer; das gilt insbesonde- re für in Werbeamkrägen mnd Preislisten genannte Preise. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen10.2.Der Vermarkter ist berechtigt, die Preise jederzeit mit Wirkmng für die Zmkmnk zm ändern. Preisändermngen für Werbemittelverträge sind wirksam, wenn sie vom Vermarkter mindestens einen Monat vor Veröffent- lichmng der Werbemittel angekündigt werden; in diesem Falle steht dem Amkraggeber ein Rücktrittsrecht zm. Das Rücktrittsrecht mmss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Zmgang der Ändermngsmitteilmng über die Preiserhöhmng amsgeübt werden. Das Rücktrittsrecht gilt nicht für im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenDamerschmldverhältnis ab- zmwickelnde Amkräge. Hier treten Ändermngen der Preisliste sofort in Krak, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetsofern nicht amsdrücklich eine andere Vereinbarmng getroffen worden ist. 4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte1. Die Abrechnung vereinbarten Preise verstehen sich ab dem Lieferbetrieb, dem Shopbetreiber und Inhaber des Shops ohne Installation, Schulung oder sonstige Nebenleistungen. Der Versand erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 4.2unserer freien Xxxx. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet. 4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen (z. B. seemäßige Verpackungen) gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurdeKäufers. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Verpackung zurückzunehmendie Ware auf Rechnung des Käufers zu versichern. Fracht- und kostenfreie Versendung erfolgt nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung. 4.42. Zahlungen für Bestellungen als Erstkunde, auch aus dem Internet, erfolgen per Nachnahme. Ausnahme hiervon sind Lieferungen an registrierte freigegebene Kunden ohne Einschränkungen (Normal / Stammkunden) mit regelmäßigem Umsatz 3. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung Annahme von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassenSchecks erfolgt in jedem Fall nur zahlungshalber. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergütenAlle tatsächlichen Einziehungsspesen werden berechnet. 4.54. BaustellensicherungenGerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellenberechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. 4.65. Sofern gesetzlich vorgesehenEin Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, hat der AG für soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragenentweder unbestritten oder rechtskräftig sind.

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Samples: Sales Contracts

Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht Vorbehaltlich einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung zwischen CHRIST und dem Kunden verste- hen sich die in Prospekten, Preislisten, Offerten und Auftragsbestätigungen angegebenen Preise als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet. 4.3. Preisangaben verstehen sich Nettopreise in Euro (zuzüglich der jeweils geltenden jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und Umsatzsteuer) ab LagerWerk (siehe Punkt 5.1), zzgl. Verpackungs-, Transport-Zoll-, Versicherungs- oder Transportkosten sowie Montage. Verladungs- CHRIST behält sich vor, jederzeit Preisanpassungen vornehmen zu können. Ohne anderweitige schriftliche Abrede gilt der bei Lieferung bzw. Auftragsausführung gültige Ansatz. Skontosätze, Skontofristen sowie die Gewährung allfälliger Rabatte bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 3.2. In den Preisen nicht inbegriffen sind alle für Abladung und Versand kosten sowie Zoll für Montage notwendigen Vorbereitungs- und Versicherung gehen Bauarbeiten, Gerüste, Hebemittel, sanitäre und elektrische Installationen wie Schalter und Schütze. Notwendige Betriebsmittel, soweit sie nicht serienmäßig zu Lasten des unternehmerischen Kundenden Anlagen gehören, werden separat verrechnet. 3.3. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnetErfolgt die Montage einer Anlage bzw. der Einbau eines Ersatzteils durch CHRIST, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung ist der Kunde verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenalle dafür notwendigen Vorbereitungs- und Unterstützungshandlungen vorzunehmen. Kann eine Montage auf- grund von Umständen, welche CHRIST nicht zu vertreten hat, nicht in vorgesehener Weise oder lediglich mit Unterbrechung bzw. Verzögerung erfolgen, so hat CHRIST das Recht, entsprechenden Mehraufwand zusätzlich zu berechnen. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Preise. 4.14.1 Die Preise gelten ab Werk bzw. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenab Lager des Verkäufers ausschließlich Um- satzsteuer, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten EinheitenVerpackung, Verladung, Demontage, Rücknahme und ordnungs- gemäße Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für gewerbliche Zwecke im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung. Wenn Massen angegeben im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werteträgt diese der Käufer. Ist die Lieferung mit Zustellung ver- einbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Käufer gewünschte Trans- portversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandVerpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen. 4.24.2 Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Verkäufer eine entsprechende Preisänderung vor. 4.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisan- gebotes. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte LeistungenSollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist der Verkäufer berechtigt, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetPreise entsprechend anzupassen. 4.34.4 Bei Reparaturaufträgen werden die vom Verkäufer als zweckmäßig er- kannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweck- mäßigkeit erst während der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-Durchführung des Auftrages zutage tritt, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenwobei es hiefür keiner besonderen Mitteilung an den Käufer bedarf. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG 4.5 Der Aufwand für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragenErstellung von Reparaturangeboten oder für Begutach- tungen wird dem Käufer in Rechnung gestellt.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Preise. 4.1Der Preis der Fernverkehrs-Ergän- zungskarte Jahr ergibt sich aus dem zehnfachen tarifmäßigen Preis der entsprechenden Monatskarte(n) und der entsprechenden Preisstufe des (jeweils gültigen) Erwachsenentarifs, auf den zusätzlich noch ein Skonto von 2% gewährt wird. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis Preiserhöhungen, die während der Geltungsdauer der im Voraus in bar bezahlten Fernverkehrs-Ergänzungs- karte Jahr eintreten, führen zu verstehen, sondern erfolgt keiner nachträglichen Geldforderung an den Kunden/die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten EinheitenKundin. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte WerteBei Preissenkungen hat der Erwerber/ die Erwerberin der Fernverkehrs- Ergänzungskarte Jahr Anspruch auf Erstattung des zu viel bezahlten Fahrpreises. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, Deutsche Bahn AG wird von ihrer Erstattungspflicht durch Zahlung an den Inhaber oder die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet. 4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Inhaberin der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.4Fernverkehrs-Ergän- zungskarte Jahr frei. Die fach- Ausschluss- frist für Ansprüche auf Erstattung beträgt 3 Monate ab Inkrafttreten der Tarifänderung. Eine nachträgliche Anpassung des Preises ist bei nach- träglichen Änderungen (Ziffer 8) und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergütenbei vorzeitiger Beendigung (Ziffer 10) möglich. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.

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Samples: Tarif

Preise. 4.1Das Angebot von Geotherm ist während 3 Monaten verbindlich. Preisangaben Dem Angebot sind grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Löhne, Zulagen, Transport- und Materialkosten sowie die geltenden Gebühren und Steuersätze, welche die Baukosten beeinflussen, zu Grunde gelegt. Allfällige, während der Ausführung eintretende allgemeine Lohnerhöhungen (z.B. im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrages), allgemeine Preiserhöhungen der Materialien, Erhöhungen der Mehrwertsteuer (MwSt.) oder anderer Steuern und Gebühren (z.B. LSVA) sowie Kostensteigerungen aufgrund neuer Vorschriften und Normen werden vom Besteller vergütet. Die MwSt. ist separat auszuweisen. Ist die MwSt. nicht ausgewiesen und ist nichts anderes vereinbart, gilt sie als Pauschalpreis noch nicht eingerechnet. Die Preise gelten unter der Voraussetzung, dass die Arbeit während der normalen Arbeitszeit ohne Unterbruch geleistet und abgeschlossen werden kann. Bei vom Besteller angeordneter oder zu verstehenvertretender Überstundenarbeit sind die gesetzlichen oder gesamtarbeitsvertraglichen Zuschläge vom Besteller zu vergüten. Nicht im Voraus vereinbarte Arbeiten und Leistungen, sondern erfolgt die Abrechnung insbesondere vom Besteller gewünschte Änderungen oder sonstige Mehrarbeiten, werden vom Besteller nach Aufwand (Regietarif) oder gemäss Nachtragsofferte der Geotherm vergütet. Mehrleistungen aufgrund fehlenden oder mangelhaften Angaben in den zur Verfügung gestellten Unterlagen (z.B. über die Beschaffenheit des Baugrundes), werden vom Besteller nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandAufwand vergütet. 4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet. 4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.

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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen

Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis Pau- schalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 4.23.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen ur- sprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht mangels Werklohnvereinbarung Anspruch auf zusätzliches angemessenes angemes- senes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet. 4.33.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten Versandkos- ten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.43.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen Alt- material hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert ge- sondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden zusätz- lich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgelts- vereinbarung angemessen zu vergüten. 4.53.5. BaustellensicherungenWir sind aus eigenem berechtigt, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen wie auch auf An- trag des Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehenverpflichtet, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Preise. 4.17. Preisangaben Prices 7.1 Alle Preise sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenauf Basis der Standard- Leistungsum- fänge der esz AG, sondern erfolgt die Abrechnung Prozesse und Verfahrensweisen erstellt und gelten vorbehaltlich der Mitwirkung des Auftraggebers gemäß 3.3, 6.3, 4.1 und 4.4. 7.2 Alle Preise verstehen sich vorbehaltlich vereinbarter Abweichungen vom Standard- Leistungsumfang oder even- tuell erforderlicher Zusatzleistungen nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheitenbzw. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Wertegenehmigter Kostenschätzung. Die Abrechnung erfolgt esz AG erbringt Leis- tungen grundsätzlich nur gegen Berechnung nach tatsächlichem tatsäch- lichem Aufwand. Verbindlich sind die in den Angeboten ge- nannten Preise. 4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen7.3 Kostenschätzungen sind kostenpflichtig und werden nach Aufwand, die jedoch mindestens mit 100 EUR, berechnet. 7.4 Machbarkeitsanalysen, Vorleistungen, Rüst-/ Überprü- fungs-/ Wartezeiten, Reinigung der Auftragsgegenstände, Herstellung der Bearbeitungs - oder Kalibrierfähigkeit und Beratungen im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung Vorfeld der Durchführung von Leistungen durch die esz AG sind kostenpflichtig und können nach tatsächlichem Aufwand Auf- wand oder pauschal mit angemessenem Werklohn abgerechnetmindestens 100 EUR berechnet werden. 4.3. Preisangaben 7.5 Alle Preise für Leistungen sind Nettopreise in Euro (EUR) und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden zum Zeitpunkt der Lieferung / Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten Mehrwertsteuer (MwSt.) unter Berücksichtigung der Best- immungen des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenjeweiligen Landes des Auftragnehmers. 7.6 Die Preise verstehen sich ab Werk (Standort des Auf- tragnehmers) zuzüglich Verpackung, Versand und Trans- port und ggf. MwSt. 7.1 All prices are based on esz AG's standard scope of ser- vices, processes and procedures and apply subject to the client's co- operation in accordance with 3.3, 6.3, 4.1 and 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.

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Samples: General Terms and Conditions (Gtc)

Preise. 4.11. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenDer Preis des Kaufgegenstandes (Kaufpreis) versteht sich mangels besonderer Vereinbarung ab Werk bzw. Standort des Kaufgegenstandes ohne Transport, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werdenVer- packung, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandTransportversicherung, ohne Skonto und sonstige Nachlässe zuzüglich der im Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. 4.22. Für Alle erforderlichen Dokumente für die Steuerbefreiung einer Lieferung (z.B. Nach- weis der Versendung für EU-Lieferungen, Nachweis der Ausfuhr) sind vom Käufer unverzüglich dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen, bzw. von Dritten zu beschaf- fen. Der Käufer ist verpflichtet alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um den Verkäufer bei der Erlangung der Steuerbefreiung der Lieferung zu unterstützen. Andernfalls ist der Verkäufer berechtigt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer nach dem gültigen Steuersatz dem Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetnachträglich in Rechnung zu stellen. 4.33. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer Vereinbarte Nebenleistungen (z.B. Überführungskosten, Finanzierungskosten) wer- den zusätzlich berechnet. Zölle, Steuern, Frachten und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen ähnliche Abgaben hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge Käufer zu tragen.

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Samples: Gebrauchtwagen Verkaufsbedingungen

Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 4.23.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet. 4.33.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand Versand- kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnetver- rechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.43.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen Altma- terial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.53.5. BaustellensicherungenDas Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2010 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellenin dem der Vertrag abgeschlossen wurde. 4.63.6. Sofern gesetzlich vorgesehenVerbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Änderung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushand- lung, wenn die Leistung innerhalb von zwei Mona- ten nach Vertragsabschluss zu erbringen ist. 3.7. Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außenbo- gen gemessen. Formstücke und Einbauten werden im Rohrausmaß mitgemessen, jedoch separat ver- rechnet. Unterbrechungen bis maximal 1 Meter blei- ben unberücksichtigt. 3.8. Erfolgt die Abrechnung nach Aufmaßen, und ist eine gemeinsame Ermittlung der Aufmaße vereinbart, hat der AG für Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerechter Einladung zu beweisen, dass die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragenermittelten Ausma- ße nicht richtig festgestellt wurden.

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Samples: General Terms and Conditions

Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis Pau- schalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenfin- den, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetEnt- gelt. 4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich inklusive der jeweils je- weils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- , Verla- dungs- und Versand kosten Versandkosten sowie Zoll und Versicherung Ver- sicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen unternehmeri- schen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber ge- genüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind ESS ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Verein- barung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenzurückzuneh- men. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen Altmaterial hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir Wird ESS gesondert hiermit hiemit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hiefür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen ange- messen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.

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Samples: General Terms and Conditions for Rental, Sale, and Maintenance of Alarm Systems

Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte1. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandPreise der kfh Renovierungsservice GmbH verstehen sich als Festpreise, wenn nicht individualvertraglich ausdrücklich anderes vereinbart wird. 4.22. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte LeistungenEs gelten die Preise und Bedingungen der bei Vertragsschluss gültigen Doku- mente, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Ändern sich später als sechs Wochen nach Vertragsschluss Abgaben oder an- dere Fremdkosten, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenvereinbarten Preis nachweislich kalkuliert sind oder entstehen sie neu, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetist die die kfh Renovierungsservice GmbH im entsprechen- den Umfang zu einer Preisänderung berechtigt. 4.33. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Stellt der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab LagerKunde nicht auf eigene Kosten Baustrom, Wasser oder Unterkunft (vgl. Verpackungs-Ziffer III.3.), Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern werden die Kosten als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenBaunebenkosten gesondert in Rech- nung gestellt. 4.44. Die fach- Xxxxxx sich anlässlich des Austausches von Heizkörpern einzelne Wohnungen nicht absperren, und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat stellt der Kunde einen Anlagenbetreuer nicht zur Seite (vgl. Ziffer III.3.), rechnet die kfh Renovierungsservice GmbH den Aufwand für Entleeren, Befüllen und Entlüften des Heizkreislaufes nach Aufwand zu veranlasseneinem Stundensatz von 42,00 € zzgl. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergütenjeweils gültiger Mehrwertsteuer ab. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.11. Preisangaben Soweit nicht anders angegeben, hält sich die SYSTEMTECHNIK GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 20 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgeblich für einen Vertragsschluss sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Wertein der Auftragsbestätigung der SYSTEMTECHNIK GmbH genannten Preise. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandPreise verstehen sich gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4.22. Für vom Verpackungen werden Eigentum des Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungenund von der SYSTEMTECHNIK GmbH berechnet. Porto-, Verpackungsspesen und Transportversicherungskosten werden ab Lager oder bei Direktversand ab deutscher Grenze bzw. ab deutschem Einfuhrhafen gesondert in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleibt der Versand per Barnachnahme. 3. Bei Dienstverträgen sowie bei Kauf- oder Entwicklungsverträgen, letztere mit einer vereinbarten Fertigstellungs- bzw. Lieferzeit von mehr als sechs Wochen, behält sich die SYSTEMTECHNIK GmbH vor, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenPreise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgeltinsbesondere aufgrund von Tarifverträgen, Materialpreissteigerungen, Zollerhöhungen, Anhebung der Ein- und Ausfuhrgebühren, Erhöhung von Devisenbewirtschaftungskosten, zu erhöhen. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetBeträgt die Erhöhung mehr als 7,5% des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Kündigungsrecht zu. 4.34. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Bei Abrufbestellungen berechtigen Preisveränderungen während der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten Laufzeit des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenAbrufvertrages zur angemessenen Preisanpassung. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.18.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenSollte der Lieferant in der Zeit zwischen Bestellung und Lieferung seine Preise ermäßigen und die Konditionen verbessern, sondern erfolgt so gelten die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werteam Tage der Lieferung gültigen Preise und Konditionen. 8.2. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandPreise für Käufe von Inländern und Gemeinschaftsansässigen verstehen sich frei Lieferort des Bestellers, inklusive Fracht, Verpackung und Versicherung etc. zuzüglich eventuell anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer. 4.28.3. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet. 4.3. Preisangaben Die Preise für Käufe von nicht Gemeinschaftsansässigen verstehen sich zuzüglich frei Lieferort des Bestellers, inklusive Fracht, Verpackung und Versicherung etc. exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenZoll. 4.48.4. Die fach- Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, neu hinzukommende Kosten, Frachten etc. und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterialderen Erhöhungen, Verpackungen und Baurestmassen hat durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar verteuert wird, trägt der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergütenLieferant. 4.58.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen Im Übrigen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragenAuslegung die ICC Incoterms ® in der jeweils gültigen Fassung maßgebend.

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Samples: Purchase Agreement

Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis 5.1 Die verhandelten Preise gelten für den vereinbarten Zeitraum oder bis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwandihrer einvernehmlichen Änderung. 4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen5.2 Die Preise beinhalten alle Aufwendungen des Lieferanten wie z. X. Xxxx, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findenVerpackung und Versicherung sowie Versendung frei Haus, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetsofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. 4.35.3 Gebr. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Xxxxxxxxx leistet, sofern nichts anderes vereinbart, Zahlung durch Übersendung eines Verrechnungsschecks oder durch Banküberweisung. Maßgebend für die fristgerechte Zahlung ist die Absendung bei Gebr. Heinemann. Maßgebend für den Beginn der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer Zahlungs- oder Skontofristen ist der Tag, an dem die Lieferverpflichtung mangelfrei erfüllt ist, frühestens jedoch der Tag des Rechnungseingangs bei Gebr. Heinemann. 5.4 Die Zahlung seitens Gebr. Xxxxxxxxx stellt kein Anerkenntnis von Preisen und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnetKonditionen dar. 5.5 Skontoabzug ist auch zulässig, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurdeGebr. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenHeinemann aufrechnet oder Zahlungen in angemessener Höhe aufgrund von Mängeln zurückhält. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis Pau- schalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 4.23.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet. 4.33.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-Ver- packungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen unter- nehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber gegen- über werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ein- zelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher aus- drücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenzurück- zunehmen. 4.43.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen Alt- material hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert ge- sondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsverein- barung angemessen zu vergüten. 4.53.5. Baustellensicherungen25Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellenin dem der Vertrag ab- geschlossen wurde. 4.63.6. Sofern gesetzlich vorgesehenVerbrauchern als Kunden gegenüber erfolgt bei Än- derung der Kosten eine Anpassung des Entgelts gemäß Punkt 3.5 sowie bei Dauerschuldverhältnisses gemäß Punkt 3.6 nur bei einzelvertraglicher Aushandlung, hat wenn die Leistung innerhalb von zwei Monaten nach Ver- tragsabschluss zu erbringen ist. 3.7. Bogenförmig verlegte Leitungen werden im Außen- bogen gemessen. Formstücke und Armaturen werden im Rohrausmaß mit gemessen, jedoch separat verrechnet. Das Ausmaß des Korrosionsschutzes und des Anstrichs wird gleich dem Ausmaß der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragendarunter befindlichen Rohre angenommen. Das Ausmaß der Wärmedämmung wird an den Außenflächen gemessen. Unterbrechungen bis ma- ximal 1 Meter bleiben unberücksichtigt.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Preise. 4.14.1 Die Preise gelten ab Werk bzw. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenab Lager des Verkäufers ausschließlich Umsatzsteuer, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten EinheitenVerpackung, Verladung, Demontage, Rücknahme und ordnungsgemäßer Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für gewerbliche Zwecke im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung. Wenn Massen angegeben im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werteträgt diese der Käufer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandVerpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen. 4.24.2 Bei einer vom Gesamtangebot abweichenden Bestellung behält sich der Verkäufer eine entsprechende Preisänderung vor. 4.3 Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Preisangebotes. Für vom Kunden bestellte Allfällige Rabatt- und Skontoabzüge bedürfen einer ausdrücklichen Zustimmung und sind entsprechend im Angebot bzw vereinbarte Leistungenauf der Auftragsbestätigung der Aquamot GmbH aufgelistet. Ein unberechtigter Abzug führt zur Zurückhaltung der Ware bis zum Eingang des Restbetrages. 4.4 Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so ist der Verkäufer berechtigt, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetPreise entsprechend anzupassen. 4.34.5 Bei Reparaturaufträgen werden die vom Verkäufer als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und auf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, deren Zweckmäßigkeit erst während der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-Durchführung des Auftrages zutage tritt, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenwobei es hierfür keiner besonderen Mitteilung an den Käufer bedarf. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG 4.6 Der Aufwand für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragenErstellung von Reparaturangeboten oder für Begutachtungen wird dem Käufer in Rechnung gestellt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehenDie Preise gelten ab Werk bzw ab Lager von Diehl Metering GesmbH exklusive Umsatzsteuer, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten EinheitenVerpackung, Verladung, Demontage, Rücknahme und ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten für gewerbliche Zwecke im Sinn der Elektroaltgeräteverordnung. Wenn Massen angegeben im Zusammen-hang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werteträgt diese der Käufer. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Käufer gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet, beinhaltet jedoch nicht das Abladen und Vertragen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandVerpackung wird nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen. 4.2. Für Bei einer vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetAngebot abweichenden Bestellung behält sich Diehl Metering GesmbH eine entsprechende Preisänderung vor. 4.3. Preisangaben verstehen Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des erstmaligen Angebotes von Diehl Metering GesmbH. Sollten sich zuzüglich die Kosten bis zum Zeitpunkt der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-Lieferung erhöhen, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnetso ist Diehl Metering GesmbH berechtigt, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmendie Preise entsprechend anzupassen. 4.4. Die fach- Bei Reparaturaufträgen werden die von Diehl Metering GesmbH als zweckmäßig erkannten Leistungen erbracht und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterialauf Basis des angefallenen Aufwandes verrechnet. Dies gilt auch für Leistungen und Mehrleistungen, Verpackungen und Baurestmassen hat deren Zweckmäßigkeit erst während der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragtDurchführung des Reparaturauftrages zutage treten, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergütenwobei es hiefür keiner besonderen Mitteilung an den Käufer bedarf. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG Der Aufwand für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragenErstellung von Reparatur- angeboten oder für Begutachtungen wird dem Käufer in Rechnung gestellt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.17.1 Für die Einrichtung und Nutzung fallen Einrichtungs-, Grund,- Transaktions- oder Pauschalentgelte an. Preisangaben sind grundsätzlich Formblatt K V 118 080222 7.2 Die Abrechnung der einzelnen Transaktionen erfolgt pauschal oder in Abhängigkeit ihrer tatsächlichen Nutzung (Transaktionsentgelt). 7.3 Die Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. aus dem zugrunden liegenden Vertrag. 7.4 Die genauen Abrechnungsmodalitäten ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. aus dem zugrunden liegenden Vertrag. 7.5 Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer am Tage der Rechnungsstellung, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. 7.6 Preisänderungen für die Nutzung bleiben vorbehalten. 3 Monate vor Preisänderungen wird der Anbieter den Kunden darüber informieren. Übersteigen die angepassten Preise die Veränderung des Nominalindex J62 „Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie“ nach den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden um mehr als Pauschalpreis 1,5 von Hundert, ist der Kunde berechtigt, den zugrunde liegenden Vertrag mit einer Frist von einem Monat vor dem Inkrafttreten der Preisänderung zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Wertekündigen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem AufwandKündigung bedarf der Schriftform. 4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet. 4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Preise. 4.13.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 4.23.2. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, verstehen sich Preisangaben ohne Umsatzsteuer und sonstige, allfällige auf die Leistung zu entrichtenden Abgaben. Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt. 3.3. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Auftragnehmer beauftragte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht seitens WS Service GmbH ein Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnetangemessene Abgeltung. 4.33.4. Preisangaben verstehen sich zuzüglich Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, hat der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmen. 4.4. Die Auftraggeber allenfalls die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde Altmaterial auf seine Kosten zu veranlassen. Werden wir Wird die WS Service GmbH gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Auftraggeber zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß, mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.53.5. BaustellensicherungenDie WS Service GmbH ist aus eigenem berechtigt, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellendie vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen in erheblichem Ausmaß hinsichtlich Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Verwendung gelangenden Materialien aufgrund von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung. 4.63.6. Sofern gesetzlich vorgesehenDas Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen (Rahmenverträge) wird als wertgesichert nach der vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort verlautbarten Baukostenveränderung (Arbeitskategorie: Baugewerbe oder Bauindustrie), hat Berechnung gemäß ÖNORM B 2111, vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragenEntgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zugrunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte1. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. 4.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgelt. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet. 4.3. Preisangaben Preise der Swiss PharmaCan AG verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab LagerMehrwertsteuer, falls anwendbar. 2. Verpackungs-Sofern nicht anders auf der Auftragsbestätigung vermerkt, Transport-gilt die Lieferbedingung «CPT». 3. Verladungs- und Versand kosten Sämtliche Transportkosten sowie Zoll und Versicherung die Gebühren einer separat abzuschliessenden Transportversicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Wir sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenAuftraggebers. 4.44. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergütenKosten für Transportverpackung sind im Angebotspreis enthalten. 4.55. BaustellensicherungenBei Lieferung von Flüssigprodukten (Liquids) sind Kunststoffkanister in diversen Grössen das Standardgebinde. Mehrkosten für abweichende Gebinde, Abschrankungen sowie zusätzliche Dienstleistungen wie portionierte Abfüllung, Etikettierung, Etikettenbeschaffung oder Beschaffung und sonstige Sicherungsmaß nahmen Verpackung in Umkartons sind vom unternehmerischen Kunden beizustellenseparat zu vergüten und wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht im Preis eingerechnet. 4.66. Sofern gesetzlich vorgesehenEine erweiterte auftragsbezogen Ausgangsanalytik, hat kann auf Wunsch und auf Kosten des Käufers in einem externen Analyselabors vorgenommen werden. Das Analysezertifikat wird nachgereicht, der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragenWarenversand jedoch nicht aufgeschoben.

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Preise. 4.1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen, sondern erfolgt die Abrechnung nach Aufwand oder nach vereinbarten Einheiten. Wenn Massen angegeben werden, handelt es sich dabei um geschätzte Werte5.1. Die Preise basieren auf den z.Z. gültigen Lohn- und Materialkosten. Nach Vertragsabschluss eintretende tarifliche Lohnerhöhungen sind in der sich für uns ergebenden Mehrbelastung auszugleichen. Nach Vertragsabschluss eintretende Materialpreiserhöhungen sind auszugleichen, soweit nicht vorher eine Vorauszahlung erfolgt ist. Für Werkstoffe, deren Preise am Weltmarkt großen Schwankungen unterliegen (z. X. Xxxxxx, Blei, Gummi), gilt ein Preisausgleich nur dann, wenn der kalkulierte Kurs im Angebot angegeben wurde. Der Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwandwird der Kurs am Lieferungstag zugrunde gelegt. 4.25.2. Für vom Kunden bestellte bzw vereinbarte Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung findennicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, besteht Anspruch auf zusätzliches angemessenes Entgeltkann ein Nachtragsangebot vom Auftraggeber angefordert oder von uns abgegeben werden. Solche Zusatzaufträge werden mangels gesonderter Vereinbarung nach tatsächlichem Aufwand mit angemessenem Werklohn abgerechnet. 4.3. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-Soweit dies nicht erfolgt, Transport-. Verladungs- und Versand kosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des unternehmerischen Kunden. Verbrauchern als Kunden gegenüber werden diese Kosten nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurdeLeistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Wir sind nur Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt § 15 Ziffer 5 VOB (Teil B). Für Verschnitt werden bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet, Verpackung zurückzunehmenAufmaßen folgende Längen zugeschlagen: Bei Leitungen und Kabeln bis 16 qmm 5% / über 16 qmm 3% / bei Rohrleitungen 10%. 4.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial, Verpackungen und Baurestmassen hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies mangels Entgeltsvereinbarung vom Kunden angemessen zu vergüten. 4.5. Baustellensicherungen, Abschrankungen und sonstige Sicherungsmaß nahmen sind vom unternehmerischen Kunden beizustellen. 4.6. Sofern gesetzlich vorgesehen, hat der AG für die Erfüllung des BauKG Sorge zu tragen.

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