Preise. 11.1 Die Preise für die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem Vertrag. Die im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich excl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, inkl. aller Nebenkosten, z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefern. 11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichen.
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Samples: Liefervertrag
Preise. 11.1 Die Preise für 3.1 Es gelten die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem Vertragin unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Die im Auftrag vereinbarten Preise Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich excl. die Preise in Euro ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2010) zuzüglich der gesetzlich gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, inklbei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer Abgaben. aller Nebenkosten| 3.2 Vorarbeiten, z.B. die vom Auftraggeber veranlasst sind, wie Proben, Muster, Entwürfe, Skizzen werden zusätzlich berechnet. | 3.3 Überschreitet die Abwicklung eines Auftrages den Zeitraum von vier Monaten, so sind wir berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise insoweit anzupassen, als sich die der Kalkulation zugrundeliegenden Kosten (Löhne und Gehälter, Material, allgemeine Geschäftskosten) erhöht haben. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls seit Vertragsschluss eine Preissteigerung von mehr als 8% pro Jahr zu verzeichnen ist. | 3.4 Stellen sich nach der Auftragsvergabe notwendige Mehrarbeiten heraus, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren, so können wir diese zusätzlich berechnen. Übersteigt der Aufpreis 10% des Gesamtpreises, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, er ist vorher von uns auf die außerplanmäßige Preiserhöhung hingewiesen worden und hat ihr nicht schriftlich widersprochen. | 3.5 Von uns nicht verschuldete oder andere, in Abweichung von der ersten Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere vom Auftraggeber veranlasste Korrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Der Auftraggeber haftet auch für Verpackungeinen infolgedessen eintretenden Produktionsmittelstillstand einschließlich Maschinenstillstand. | 3.6 Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung soweit keine anderweitige ausdrückliche Verein- barung getroffen wurde.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefern.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichen.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Preise. 11.1 6.1 Die Preise für die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem Vertrag. Die im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich exclnetto ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen. Maßgebend sind die Preise der gesetzlich aktuellen Preisliste zuzüglich der jeweiligen gesetzli- chen Umsatzsteuer. Sonstige Lieferungen und Leistungen, für die zum Zeitpunkt ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu den am Tage der Erbringung gültigen MehrwertsteuerListenpreisen berechnet.
6.2 Schulungs-, inklInstallations- und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Fest- preis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet.
6.3 XX-XXXXXXX.xxx ist an die angegebenen Preise nicht gebunden, wenn eine längere Lieferfrist als vier Monate ab schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart ist. aller NebenkostenIn diesem Fall werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise berechnet.
6.4 Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z.z. B. für Verpackungaufgrund von Überzah- lungen, Fracht Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrie- ben und Zölle bis soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.
7.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Warenlieferungen sowie Support- und andere Dienstleistungen ohne Abzug nach 8 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist XX-XXXXXXX.xxx berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über Basis- zinssatz der Europäischen Zentralbank zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010)verlangen, sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurdeder Kunde einen geringeren Schaden oder XX-XXXXXXX.xxx einen höheren Schaden nachweist.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf 7.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrech- nen bzw. diese mit Forderungen von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangenXX-XXXXXXX.xxx verrechnen. Verlangt eine Partei eine PreisanpassungZurückbehaltungs- rechte darf der Kunde nur ausüben, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefernwenn sein Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis7.3 Schuldet der Kunde XX-XXXXXXX.xxx mehrere Zahlungen gleichzeitig, dass eine jährliche Preisreduzierung für wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmung getroffen hat – zunächst die Vertragsprodukte angestrebt wirdfällige Schuld, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für unter mehreren fälligen Schulden die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichenjeweils ältere Schuld getilgt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 11.1 Zahlungsbedingungen - Verpackung - Aufrechnung - Zurückbehaltung
1) Die in der Bestellung ausgewiesenen Preise sind bindend und gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, bei Lieferung frei Haus. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im Preis nicht enthalten und wird in der jeweils gesetzlichen Höhe zusätzlich berechnet.
2) Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, schließt der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Verkäufers (z. B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z. B. ordnungsgemäße Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein. Die Rückgabe von Verpackungen ist nur im Falle besonderer Vereinbarung geschuldet. Wir sind berechtigt, wieder verwendbare Transport- und Lagerhilfsmittel zum Einsatz zu bringen. Derartige Hilfsmittel bleiben unser Eigentum und sind an uns zurückzugeben.
3) Bei Waren- und Rechnungseingang in der Zeit vom 01. bis zum 15. eines Kalendermonats sind wir berechtigt, bei Zahlung bis zum 20. des Monats 3 % Skonto einzubehalten. Bei Waren- und Rechnungseingang in der Zeit vom 15. bis zum Ende eines Kalendermonats sind wir berechtigt, bei Zahlung bis zum 5. Werktag des Folgemonats 3 % Skonto einzubehalten. Ansonsten ist die vereinbarte Vergütung innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der von uns geschuldeten Zahlung genügt der Eingang unseres Überweisungsauftrages bei unserer Bank. Für Verzögerungen beteiligter Banken sind wir nicht verantwortlich.
4) Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu. Gleiches gilt für die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich Einrede des nicht erfüllten Vertrages. Wir sind berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange uns noch Ansprüche aus der Anlage 11.1 zu diesem Vertrag. Die im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich excl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, inkl. aller Nebenkosten, z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurdeunvollständigen oder mangelhaften Lieferungen oder Leistungen gegen unseren Verkäufer zustehen.
11.2 Jede Partei kann erstmals 5) Der Verkäufer ist nur nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassungvorheriger schriftlicher Zustimmung unsererseits berechtigt, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilenseine Forderungen gegen uns abzutreten. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden ein verlängerter Eigentumsvorbehalt beim Verkäufer gegeben sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigengilt diese Zustimmung als erteilt. Der Verkäufer hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.
6) Wir schulden keine Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB). Der Verzugszins beträgt jährlich 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz. Für diesen den Eintritt unseres Verzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei hiervon gegebenenfalls abweichend in jedem Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu schriftliche Mahnung durch den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefernVerkäufer erforderlich ist.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise. 11.1 Die 10.1 Der Preisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto) zu Grunde gelegt. Erst die Rechnungslegung erfolgt mit gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto). Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass der AG dem AN vor Rechnungslegung eine Bescheinigung nach § 13b UstG vorlegt. In diesem Fall erfolgt die Rechnungs- legung ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto).
10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Vertragsprodukte Preisberechnung maßgeblich sind, wenn zwischen Vertragsab- schluss und Leistung mehr als 2 Monate liegen.
10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßi- gung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die damit verbundenen Rabatte Energiekosten, der Ölpreis je Barrel, der Erdgaspreis je mc, die Lohn- und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem Vertrag. Die im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich exclLohnne- benkosten gem. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuereinschlägigen Tarifverträge für das Elekt- rohandwerk, inkldie Sozialabgaben und/oder die Kosten durch Umweltauflagen erhöhen oder absenken oder sonstige Ände- rungen der elektrowirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmen- bedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z. B. bei Änderungen der Belastungen durch die EEG-Umlage). aller NebenkostenSteigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezo- gen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lohnkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. den Energiekosten, sind vom AN die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkun- gen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der AN wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für Verpackungden AG ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurdealso Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhun- gen.
11.2 Jede Partei kann erstmals 10.4 Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorge- nommen werden, wenn sie unvorhersehbar nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung Vertrags- schluss entstanden sind und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit innerhalb einer angemessenen Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages dem AG gegenüber angezeigt und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefernnachgewiesen werden.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 11.1 Die 8.1 Alle Preise sind mangels anderweitiger ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung Fixpreise zuzüglich USt. und inkludieren sämtliche anfallenden Kosten, insbesondere Verpackung und Lieferung an die vereinbarte Lieferadresse sowie Kosten für die Vertragsprodukte Erbringung von vereinbarten Nebenleistungen. Sollte nach Auftragserteilung der AG eine Änderung des Leistungsinhalts oder -umfangs wünschen, so ist vom AN binnen fünf Bankarbeitstagen ab Bekanntgabe des Änderungswunsches durch den AG ein Nachtragsangebot mit Angabe der zu erwartenden Minder- oder Mehrleistungen und -kosten zu legen. Die Nachtragsangebotslegung erfolgt auf gleicher Preisbasis und gleichen Bedingungen wie im ursprünglichen Auftrag. Die Änderung kommt durch schriftliche Annahme des Nachtragsangebots durch den AG zustande.
8.2 Senkt der AN seine Listenpreise um einen bestimmten Prozentsatz, so verpflichtet sich der AN, dem AG für die Leistungserbringung gemäß jener Aufträge, die den AEB unterliegen und die damit verbundenen Rabatte zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Listenpreise vom AN noch nicht vollständig ausgeführt wurden, Preise in Rechnung zu stellen, die um den gleichen Prozentsatz verringert sind, um den sich die Listenpreise verringert haben. Werden Rechnungen unter Nichtbeachtung dieser Regelung vom AN ausgestellt, müssen sie vom AG nicht beachtet werden und Zuschläge erge- ben sich aus sind vom AN neu auszustellen.
8.3 Wird der Anlage 11.1 zu diesem VertragAN mit der Erbringung einer Leistung für einen unbestimmten Zeitraum beauftragt (z.B. Wartungsverträge), wird der Preis entsprechend der Entwicklung des vom Österreichischen Statistischen Zentralamts verlautbarten Verbraucherpreisindex 2015 oder des an seine Stelle tretenden Index (VPI) angepasst, wobei die erstmalige Anpassung nach Ablauf des 3. Jahres nach der erstmaligen Leistungserbringung erfolgen darf. PC471D 20210719 Die Preisanpassung erfolgt einmal jährlich am Tag der erstmaligen Leistungserbringung eines jeden Kalenderjahres. Die Anpassung wird in jenem Verhältnis vorgenommen, in dem sich der Jahresdurchschnitt des VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahresdurchschnitt des VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung verändert hat. Sollte die Indexänderung 4% nicht überschreiten, erfolgt keine Preisänderung. Der AN hat Preisänderungen unter Einhaltung der in Punkt 8.4 festgehaltenen Fristen dem AG schriftlich mitzuteilen.
8.4 Sofern die Ankündigung von Preiserhöhungen durch den AN im 1. Halbjahr des laufenden Kalenderjahres beim AG einlangt und daraus das Ausmaß der Preiserhöhungen zu ersehen ist, werden Erhöhungen frühestens im folgenden Abrechnungsjahr wirksam, bei Ankündigungen nach diesem Termin erst zu Beginn des übernächsten Abrechnungsjahres.
8.5 Meistbegünstigung: Alle Preise und Bedingungen, die der AN dem AG einräumt, sind zumindest ebenso gut wie die Bedingungen, die er irgendeinem anderen Kunden für vergleichbare Leistungen zusichert. Sollte der AN oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen einem solchen Kunden während der Laufzeit des Vertrages oder ein Jahr nach dessen Beendigung bessere Konditionen gewähren, gilt das jeweilige Beauftragungsschreiben in diesem Sinne als geändert. Der sich ergebende Differenzbetrag ist dem AG zu vergüten.
8.6 Werden die Leistungen des AN im Stadtgebiet von Wien in den Räumlichkeiten des AG erbracht, so sind etwaige Reisekosten vom AN zu tragen. In anderen Fällen darf eine Verrechnung von Reisekosten an den AG nur erfolgen, wenn dies im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich exclvorgesehen ist und der AN deren Erfordernis und Umfang im Vorhinein schriftlich vom Projektleiter des Auftraggebers bzw. von dessen Stellvertreter genehmigen lässt und diese Genehmigung zusammen mit den Belegen, aus denen die vom AG zu ersetzenden Kosten zu entnehmen sind, der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, inkl. aller Nebenkosten, z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurdeRechnung beifügt.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefern.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichen.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Preise. 11.1 1. Die Preise in unseren Verkaufs-Preislisten sind Bruttoverkaufspreise und gelten abzüglich Rabatt, ab Lager/Werk, ausschließlich Fracht, Verpa- ckung und sonstiger Spesen. Hinzu kommt die jeweils gültige Umsatz- steuer.
2. Unsere Preise gelten nur für die Vertragsprodukte in der Auftragsbestätigung angegebenen Gegenstände und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem VertragMengen sowie für den dabei angegebenen Verwen- dungsort. Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, pro Mengeneinheit (wie z.B. Stück, lfdm. usw.).
3. Wird eine Leistungszeit (Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung) von mehr als vier Monaten vereinbart, sind wir berechtigt, unseren Preis, um den Betrag anzupassen, um den sich zwischenzeitlich unsere Kosten für die vereinbarte Lieferung oder Leistung erhöht haben. Maßgeblich ist hierbei allein die Erhöhung der Kosten, die die vereinbarte Lieferung oder Leistung unmittelbar betreffen, namentlich die Erhöhung der Preise un- serer Vorlieferanten, der Transportkosten (inkl. Versicherungskosten) oder der auftragsbezogenen öffentlichen Abgaben und Gebühren. Maßgeb- lich ist die Erhöhung dieser Kosten zudem nur, wenn und soweit die ur- sprünglichen Kosten im Auftrag vereinbarten Angebot ausgewiesen sind. Erhöht sich hierdurch unser Preis um mehr als 5 %, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preisänderung vom Vertrag zurücktreten. Vorstehendes gilt sinngemäß auch für eine Än- derung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes.
4. Etwaig in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich benannte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind oder auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich zu den am Liefertag für den angegebenen Verwendungsort gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich exclfür normale Arbeitszeit und ‐leistungen. der gesetzlich gültigen MehrwertsteuerFür Über‐, inklNacht‐, Sonn‐ und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Be- dingungen werden die entsprechenden Zuschläge auf den Effektivlohn auf- geschlagen.
5. aller NebenkostenWir sind berechtigt, auch Teillieferungen oder Teilleistungen gesondert zu berechnen und fällig zu stellen.
6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurdeso sind wir nach den ge- setzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen), können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefern.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 11.1 Die Preise für die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem Vertrag7.1. Die im Auftrag Alle vereinbarten Preise verstehen sich exclberuhen auf den Rohstoff- und Materialpreisen, Lohn- und Transportkosten, Steuerlasten und weiteren preisbestimmenden Faktoren, sowie diese am Tag des Abschlusses der Vereinbarung gelten. Wenn nach drei Monaten nach dem Zustandekommen des Vertrages die Kosten dieser preisbestimmenden Faktoren steigen, ist Convoi nach diesem Zeitraum berechtigt, die vereinbarten Preise mit gleichzeitiger Weiterverrechnung der gesetzlich gültigen MehrwertsteuerMWST ebenfalls zu erhöhen. Bei erheblicher Erhöhung in der Zwischenzeit von einem oder mehreren preisbestimmenden Faktoren hat Convoi ebenfalls Anrecht auf eine Preiserhöhung in diesem Sinne.
7.2. Alle vereinbarten Preise gelten in Euro. Wenn die Preise in einer Fremdwährung ausgedrückt sind und der Kurs dieser Währung während des Angebotes bzw. nach Abschluss der Vereinbarung zum Nachteil von Convoi verändert wurde, inklhat Convoi das Recht, die Preise dementsprechend zu ändern, so dass der Gegenwert in Euro dem Wert während des Angebotes bzw. aller Nebenkostenwährend des Abschlusses der Vereinbarung entspricht, z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen außer wenn dies anders vereinbart wurde.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf 7.3. Außer wenn dies anders vereinbart wurde, enthält der Preis nicht: • Zollkosten, Zollpassierscheinkosten, Begleitkosten Sondertransport, Steuern, Erhebungen, Einfuhrrechte, Anzahlungsprovision, Kosten, die mit dem Aufstellen der notwendigen Dokumente zusammenhängen, zusätzliche Versicherungen, oder Kosten, die von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung öffentlichen Organen angerechnet werden; • Garantien oder Sicherheiten, die Convoi Drittparteien gewähren muss. Diese Posten werden immer getrennt in Rechnung gebracht, wobei Convoi das Recht auf eine Vorzahlung hat, auf das Gewähren von Sicherheiten oder die Bildung einer Hinterlegung (von Anzahlungen) durch den Auftraggeber. Wenn von Convoi eine Zahlung im Voraus oder die Sicherheitsgewährung oder eine Hinterlegung (von Anzahlungen) verlangt wird, ist die Ausführung der Vereinbarung aufgehoben, bis die Zahlung(en) stattgefunden hat(haben).
7.4. Außer wenn dies ausdrücklich und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangenschriftlich anders vereinbart ist, gelten bei Durchführung der Vereinbarung außerhalb der normalen Arbeitszeiten (07:30 – 17:00 Uhr) folgende Preiserhöhungen pro Mannstunde: • An Werktagen von montags bis freitags: 30%. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung• An Samstagen: 50%. • An Sonntagen: 100%. • An Feiertagen: 200%.
7.5. Der vereinbarte Preis beruht auf den von Convoi ununterbrochenen, folgerichtigen und aufeinanderfolgenden Ausführung der in der Vereinbarung beschriebenen Tätigkeiten, den damit zusammenhängenden Tätigkeiten und zu erbringenden Dienste Wenn bei der Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten und oder Dienste für die Mitarbeiter und/oder das Material von Convoi, sowie auch für das von Convoi für die Ausführung der Vereinbarung eingestelltem Personal und Material bzw. für die eingeschalteten Subunternehmer oder Drittparteien, aus einer vom Auftraggeber oder einem eingeschalteten Subunternehmer oder Drittparteien, begründeten Ursache, welche in der Risikosphäre des Auftraggebers oder der von ihm eingeschalteten Dritten liegen, Wartezeiten entstehen bzw. die ungestörte, folgerichtigen und aufeinanderfolgende Ausführung der Vereinbarung gestört ist, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate dass während einer bestimmten Zeit keine produktive Arbeit/Tätigkeit verrichtet werden kann, muss der Auftraggeber Convoi diese Wartezeit bzw. Wartestunden zum vereinbarten Preis vergüten. Die Stunden werden spezifisch auf der Grundlage der Lohnkosten des Personals und des Mietpreises/Einsatzkosten Material.
7.6. Bei der Feststellung / beim Umgehen mit Preisen und der vereinbarten Preise ist Convoi von der Voraussetzung ausgegangen, dass der Standort, an dem die vereinbarten Tätigkeiten ausgeführt werden müssen, gut erreichbar und befahrbar sind, sowie dass der Standort geeignet ist für die Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten. Wenn sich während der Ausführung oder vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode Ausführung der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden seinVereinbarung ergibt, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall dass die Erreichbarkeit und/oder Befahrbarkeit und/oder der Standort nicht oder nur teilweise geeignet ist Atlas berechtigtfür die Ausführung, eine Ab- schlussbestellung dann hat Convoi das Recht, zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefernPreisen alle dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten hinzufügen.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen7.7. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichenKapitel II dieser Allgemeinen Lieferbedingungen können spezifische Preisklauseln aufgenommen werden.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Preise. 11.1 Die 6.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise für Lieferungen ab Werk, einschließlich Verpackung ohne Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer und sonstige Kosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
6.2 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Vertragsprodukte Erbringung der Leistungen Montag bis Xxxxxxx zu unseren üblichen Geschäftszeiten (max. 8,25 h/Tag) und die damit verbundenen Rabatte Berechnung der Leistungen nach dem angefallenen Zeitaufwand, zu den bei uns jeweils aktuell geltenden Stundensätzen zuzüglich den jeweils gültigen Materialpreisen und Zuschläge erge- ben sofern einschlägig zuzüglich Reisekosten (insbesondere aber nicht abschließend An- und Abfahrt, Übernachtung). Fallen auf Wunsch des Käufers Überstunden bei unseren Mitarbeitern an, ist die Überstundenvergütung vom Käufer zu tragen. Gleiches gilt für Aufschläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit. Überstunden werden mit 25 %, Sonn- und Feiertagsarbeit wird mit einem Aufschlag von 50 % berechnet. Der Käufer verpflichtet sich, Arbeitszeitbescheinigungen, die von unseren Mitarbeitern erstellt werden, zu prüfen und gegenzuzeichnen. Ist eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, haben wir Anspruch auf angemessene Abschlagszahlungen für in sich aus abgeschlossene Teile der Anlage 11.1 zu diesem VertragLeistung bzw. Die im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich excl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuernach Beendigung einer Projektphase (z. B. Vertragsbeginn, inkl. aller Nebenkostenerste Teillieferung, z.B. für VerpackungBereitstellung zur Abnahme, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010Abnahme), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf 6.3 Kostensteigerungen, die aufgrund von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine PreisanpassungÄnderungswünschen des Käufers, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden seininsbesondere auch durch damit einhergehende zeitliche Verzögerungen entstehen, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung sind vom Käufer zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu belieferntragen.
11.3 Zwischen 6.4 Angemessene Preisänderungen entsprechend unseren Listenpreisen bleiben vorbehalten, wenn die Lieferung vertragsgemäß mehr als vier (4) Monate nach Vertragsschluss erfolgt und soweit die Listenpreiserhöhung auf eine nachträgliche Erhöhung der Gestehungskosten (Preise für Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe, wie Materialpreiserhöhungen, tarifliche Lohnerhöhungen oder andere für den Parteien besteht das VerständnisVertragsgegen-stand erforderliche Vorleistungen) zurückzuführen sind, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichenwir unserer Preisangabe bei Vertragsschluss zugrunde gelegt haben.
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Preise. 11.1 Die 6.1 Preisangaben verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, in EUR, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie - bei Verträgen über bewegliche Sachen - zzgl. Verpackung und Versand. Preise für die Vertragsprodukte IT-Services werden ab dem Tag der Freischaltung / Bereit- stellung berechnet.
6.2 Soweit zwischen Vertragsabschluss und die damit verbundenen Rabatte vereinbartem bzw. tat- sächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 Letzteres nicht QiTEC zu diesem Vertrag. Die im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich excl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuervertreten hat, inkl. aller Nebenkostenist QiTEC berechtigt, z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010)eine Preisanpassung vor- zunehmen, sofern nicht sich die eigenen Kosten, insbes. durch Material- preis- oder Transportkostensteigerungen sowie Lohnerhöhungen, um insgesamt mehr als 5% erhöhen. Bei einer Preissteigerung von mehr als 10% ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen Festpreisabrede für den betroffenen Zeitraum ge- troffen wurde.
11.2 Jede Partei kann erstmals 6.3 Bei Servicezeiten außerhalb der Kernarbeitszeit (Montag bis Xxxxxxx 08:00-18:00 Uhr) erhöht sich der vereinbarte Stundensatz um 50 % zwischen 06:00-8:00 Uhr und zwischen 18:00-20:00 Uhr. In der Zeit zwischen 20:00-06:00 Uhr fällt ein Zuschlag von 100 % zum ver- einbarten Stundensatz an.
6.4 Bei dauerhaften Leistungen - bspw. Cloud-Dienste, IT-Outsourcing oder Webhosting - ist QiTEC zu einer Erhöhung der vereinbarten Preise berechtigt, wenn sich die eigenen Bezugskosten erhöhen. Die Preiser- höhung darf innerhalb eines Jahres seit der letzten Preiserhöhung max. 7% und innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Jahren max. 15% betragen. Eine diesen Vorgaben entsprechende Preiserhöhung tritt frühestens 3 Monate nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangendes Monats in Kraft, in dem QiTEC dem Kunden die Änderung angekündigt hat. Verlangt eine Partei eine PreisanpassungIst der Kunde mit der Anpassung nicht einverstanden, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei er den Vertrag mit einer einmona- tiger Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich Tag des Inkrafttretens der Preisänderung kündigen. Für diesen Fall Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch und ist Atlas berechtigter auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung der Preiserhöhung hingewiesen worden, eine Ab- schlussbestellung wird der Vertrag zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. geänderten Preisen fortgeführt.
6.5 Der Lieferant Kunde ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefernQiTEC unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für evtl. gewährte Tarifnachlässe entfallen.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis6.6 Sofern Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen sind, dass eine jährliche Preisreduzierung für wird die Vertragsprodukte angestrebt wirdgesamte davon erfasste Forderung sofort fällig, um den Anforderungen wenn der Kunde mit einer Teilzahlung länger als 10 Tage in Verzug gerät.
6.7 Werden nach Vertragsabschluss öffentliche Abgaben und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen Lasten (z.B. Zölle; Im- und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmenExportgebühren) neu eingeführt oder erhöht, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichenist QiTEC berechtigt, diese Mehrbelastungen dem Preis hinzuzuaddieren.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 11.1 Die Preise für die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem Vertrag8.1. Die im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich exclrein netto ohne Berücksichtigung etwaiger mit dem Kunden vereinbarter Rabatte ohne Skonto oder sonstige Nachlässe in Euro ab Verladestation von Simon GmbH zzgl. der gesetzlich jeweils gültigen MehrwertsteuerUmsatzsteuer.
8.2. Bewilligte Rabatte oder Frachtvergütungen entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren, inklInsolvenz oder bei Zahlungsverzug über 2 Monate des Kunden.
8.3. aller Nebenkosten, z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurdeVersicherung werden gesondert berechnet.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf von 18 Monaten 8.4. Wir sind bei einem Schuldverhältnis, das kein Dauerschuldverhältnis ist, berechtigt, die Preise zu ändern, wenn nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefern.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragenVertrags Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eingetreten sind. Im Übrigen wird Falle einer Preiserhöhung gilt dies nicht, wenn unsere Leistung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
8.5. Zahlungen in anderen Währungen als Euro rechnen wir nach dem amtlichen Wechselkurs, in Ermangelung desselben nach dem Marktkurs des Tages der Lieferant Gutschrift, auf unserem Konto um. Die Kosten der Umrechnung und der Gutschrift in Euro trägt der Kunde.
8.6. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden auf diejenige, welche uns die geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren auf die dem Kunden lästigere, unter mehreren gleich lästigen auf die ältere Schuld und bei gleich alten Schulden auf jede Anstrengung unternehmenSchuld verhältnismäßig angerechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, um so erfolgt die vorgenannte Zielmarke Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung.
8.7. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen. Erst mit der Einlösung des Schecks bzw. der vorbehaltlosen und endgültigen Gutschrift des Scheckbetrages bzw. des Wechselbetrages gilt die Zahlung als erfolgt.
8.8. Kommt der Kunde schuldhaft in Zahlungsrückstand, so sind wir befugt, die gesamte Restschuld fällig zu erreichenstellen. In diesem Fall sind wir außerdem berechtigt, im Umfang der Forderung, mit der sich der Kunde schuldhaft im Rückstand befindet, Sicherheitsleistung zu verlangen. Dem Kunden steht das Wahlrecht nach § 232 BGB bezüglich der Art der Sicherheitsleistung zu. Dasselbe Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht uns auch dann zu, wenn für uns nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Kunde kreditunwürdig ist oder wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat. Erbringt der Kunde auf Verlangen die Sicherheitsleistung nicht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
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Preise. 11.1 Die Preise für 3.1 Es gelten die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem Vertragin unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Die im Auftrag vereinbarten Preise Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich excl. die Preise in Euro ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2010) zuzüglich der gesetzlich gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, inklbei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer Abgaben. aller Nebenkosten| 3.2 Vorarbeiten, z.B. die vom Auftraggeber veranlasst sind, wie Proben, Ent- würfe, Skizzen werden zusätzlich berechnet. | 3.3 Überschreitet die Abwicklung eines Auftrages den Zeitraum von vier Monaten, so sind wir berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise insoweit anzupassen, als sich die der Kalkulation zugrundeliegenden Kosten (Löhne und Gehälter, Material, allgemeine Geschäftskosten) erhöht haben. In die- sem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls seit Vertragsschluss eine Preissteigerung von mehr als 8% pro Jahr zu verzeichnen ist. | 3.4 Stellen sich nach der Auftragsvergabe notwendige Mehrarbeiten heraus, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren, so können wir diese zusätzlich berechnen. Übersteigt der Aufpreis 10% des Gesamtpreises, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, er ist vorher von uns auf die außerplanmäßige Preiserhöhung hingewiesen worden und hat ihr nicht schriftlich widersprochen. | 3.5 Von uns nicht verschuldete oder andere, in Abweichung von der ersten Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere vom Auftraggeber veranlasste Korrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Der Auftraggeber haftet auch für Verpackungeinen infolgedessen eintretenden Produktionsmittelstillstand einschließlich Maschinenstillstand. | 3.6 Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinba- rung getroffen wurde.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefern.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichen.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Preise. 11.1 Die 1. Alle von VConsyst angewendeten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und anderen öffentli- chen Abgaben und gelten für die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem VertragLieferung ab Werk.
2. Die im Auftrag Angebot genannten Preise und/oder Tarife sind unverbindlich und basieren auf den am Tag des Angebots geltenden Einkaufspreisen, Steuern, Abgaben, Löhnen, Sozialversicherungsbeiträgen, Material- und Rohstoffpreisen und anderen preisbe- stimmenden Faktoren.
3. Wenn sich ein preisbestimmender Faktor ändert, bevor der Vertrag erfüllt wurde, ist VConsyst berech- tigt, die vereinbarten Preise verstehen sich excl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, inkl. aller Nebenkosten, z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis und/oder Tarife mittels schriftlicher Benachrichtigung zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurdeändern.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen4. Verlangt eine Partei eine PreisanpassungIm Falle eines Vertrags, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden seinden Auftraggeber zur Zahlung regelmäßig fällig werdender Beträge verp- flichtet, so kann jede Partei den Vertrag mit ist VConsyst berechtigt, mittels schriftlicher Benachrichtigung unter Einhaltung einer Frist von 6 mindestens drei Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigendie geltenden Preise und/ oder Tarife zu ändern.
5. Für diesen Fall Falls der Auftraggeber mit einer von VConsyst bekanntgegebenen Änderung der Preise und/oder Tarife im Sinne von Artikel 3.3 oder 3.4 nicht einver- standen ist, ist Atlas er berechtigt, eine Ab- schlussbestellung innerhalb von sieben Werktagen nach der Benachrichtigung im Sinne dieser Artikel den Vertrag schriftlich mit Wirkung von dem in der Benachrichtigung von VConsyst genann- ten Datum, an dem die Preis- oder Tarifänderung in Kraft treten würde, zu kündigen oder den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten Vertrag zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefernstornieren.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis6. Bei Lieferungen mit einem Wert unter 75,00 € ist VConsyst berechtigt, dass eine jährliche Preisreduzierung für Verwaltungskosten in Höhe von 10,00 € in Rechnung zu stellen.
7. Als Mehrarbeit gilt alles, was VConsyst im Einver- nehmen mit dem Auftraggeber, gleich ob schriftlich vereinbart oder nicht, während der Durchführung des Vertrags über die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für im Vertrag oder der Auftragsbestä- tigung ausdrücklich niedergelegten Mengen hinaus liefert und/oder anbringt oder über die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich im Vertrag oder der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichenAuftragsbestätigung ausdrücklich vereinbar- ten Tätigkeiten hinaus leistet.
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Preise. 11.1 Die Preise für die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sind im jeweiligen Leistungsverzeichnis festgelegt, soweit nicht anders vereinbart. Preisangaben verstehen sich aus als Nettobe- träge zuzüglich der Anlage 11.1 zu diesem Vertragjeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich excllohn-ag hat Anspruch auf Erstattung auch ihrer vorvertraglichen Aufwendungen und notwendigen Auslagen einschließlich anfallender Reise- und Übernachtungskosten, mit Ausnahme der Kosten der Ak- quise. Sinkt der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuerdurchschnittliche Wert der eingereichten Abrechnungsfälle um mehr als 15 % unter die in den letzten 12 Kalendermonaten (Re- ferenzzeitraum) eingereichten Abrechnungsfälle, inkl. aller Nebenkosten, z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis ohne dass die lohn- ag die Minderung der eingereichten Abrechnungsfälle zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden seinvertreten hat, so kann jede Partei die lohn-ag, neben der Vergütung für die tatsächlich er- brachten Abrechnungen zusätzlich aus der Differenz zum Rech- nungsbetrag aus dem Referenzzeitraum , unter Berücksichtigung ih- rer ersparten Aufwendungen, für Ihre Aufwendungen und für den ent- gangenen Gewinn pauschal 70 % (55% Aufwendungen, 15% ent- gangener Gewinn) fordern; besteht der Vertrag noch keine 12 Kalen- dermonate, ist der Referenzzeitraum entsprechend geringer. Dieser Anspruch besteht nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass er die nach der vertraglichen Vereinbarung abzurechnenden beschäf- tigten Mitarbeiter vereinbarungsgemäß zur Abrechnung an die lohn- ag gemeldet hat oder eine Mindestanzahl an Abrechnungsfällen ver- einbart ist. Die lohn-ag ist berechtigt die Preise nach billigem Ermessen der Ent- wicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maß- geblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn sich z. B. die Kosten für Personal, Papier, Druck, Energie, Porto, sonstige Sachmittel erhöhen oder sonstige Änderungen der rechtlichen Rah- menbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Än- derungen der Preise sind nur zum Ersten eines Monats möglich. Die lohn-ag wird dem Auftraggeber die Preisänderung spätestens 6 Wo- chen vorher in Textform mitteilen. Wird die durchschnittliche Vergü- tung - im Vergleich zum zurückliegenden Zeitraum von 12 Kalender- monaten - um mehr als 5 % erhöht, so hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 6 2 Monaten zum Monatsende außerordentlich Zeitpunkt der geplanten Änderung zu kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefern.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen Fall der Kündigung wird die Preisänderung gegenüber dem Auftraggeber nicht wirksam. Im Übri- gen bleibt § 315 BGB unberührt. Eine Preisanpassung darf erstmals nach Ablauf der Lieferant jede Anstrengung unternehmenersten 2 Jahre erfolgen, um jedoch nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Die lohn-ag ist ungeachtet des vorstehenden Absatzes berechtigt, vereinbarte Entgelte mindestens den veränderten Maßstäben des Ar- beitskostenindex (Arbeits- und Lohnnebenkosten) des Statistischen Bundesamts für Deutschland – xxx.xxxxxxxx.xx - anzupassen. Wer- den für den Auftraggeber Dienstleistungen in anderen Ländern er- bracht, ist der für das betreffende Land geltende Arbeitskostenindex maßgebend. Für die vorgenannte Zielmarke Ermittlung der Veränderung wird vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Regelung auf die prozentualen Veränderungsraten im Vergleich zum Vorjahreswert abgestellt, so- weit dies der Billigkeit entspricht. Der Ausgleich kann sich auf die Be- preisung erhöhend aber auch ermäßigend auswirken. Der Ausgleich ergibt sich vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Regelung aus der Differenz des Kostenindex vom letzten und vorletzten Jahr. Sollte der zugrunde gelegte Kostenindex während der Vertragszeit durch einen anderen Index ersetzt werden, so ist dieser andere Index für den Ausgleich entsprechend heranzuziehen. Die Beteiligten ver- pflichten sich in diesem Fall, eine neue dem wirtschaftlichen Grund- gedanken entsprechende andere Vereinbarung zu erreichentreffen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 11.1 1. Eine Erhöhung der im Vertrag angegebenen Preise ist zulässig, wenn die vereinbarte Lieferfrist mehr als 4 Monate beträgt. Die Preise Erhöhung darf bei Lieferfristen bis zu 6 Monaten bis zu 3 %, bei längeren Liefer- fristen nicht mehr als 6 % betragen. Voraussetzung für eine Preiser- höhung ist die Erhöhung der Selbstkosten (z. B. Ansteigen der Materi- alkosten und Löhne, Erhöhung von Importabgaben und Steuern). Be- trägt die Preiserhöhung mehr als 5 %, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen 3 Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten. Bei Minderabnahmen gilt der für die Vertragsprodukte abgenommene Menge gültige Staffelpreis.
2. Abweichend von 1. gilt: Sofern nicht ein Preis schriftlich als Festpreis vereinbart worden ist, sind wir berechtigt, unsere am Liefertag allge- mein geltenden Preise zu berechnen. Werden bis dahin auf Erzeu- gung, Umsatz und Transport der Ware liegende Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten, wie z.B. Maut) erhöht oder neu begründet, so er- höht sich der vom Kunden zu zahlende Kaufpreis auch dann, wenn diese Kosten nicht neben dem Preis gesondert berechnet werden. Ist die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben Abwälzung der Kostenerhöhung auf den Kunden gesetzlich unter- sagt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Für Nachbestellungen gelten die Preise des vorangegangenen Ge- schäfts nur, wenn wir sie ausdrücklich bestätigen.
4. Sofern sich aus der Anlage 11.1 zu diesem VertragAuftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab unserem regionalen Auslieferlager bzw. bei Streckenge- schäften ab Werk, jeweils ausschließlich Verpackung. Die im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich excl. gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten und wird erst am Tag der Rechnungsstellung in der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, inkl. aller Nebenkosten, z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurdegeltenden Höhe aufge- schlagen.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefern.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichen.
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Samples: General Terms and Conditions
Preise. 11.1 Die 6.1. Es gelten die in unseren Preislisten oder Auftragsbestätigungen angeführten Preise für zuzüglich Umsatzsteuer.
6.2. Erfolgt die Vertragsprodukte Lieferung, ohne dass wir schuldhaft einen Lieferverzug zu verantworten haben, später als 3 Monate nach Auftragserteilung, so sind wir zu einer entsprechenden Anhebung der vereinbarten Preise berechtigt, wenn wir nach Ablauf der 3-Monats-Frist eine allgemeine Preiserhöhung infolge Ansteigens der Kostenfaktoren vorneh- men.
6.3. Rechnungen sind spätestens binnen 8 Tagen ab Fakturendatum spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig; ausgenommen sind anders lautende schriftliche Vereinbarungen.
6.4. Bei Zahlungsverzug können wir – abgesehen von weiteren Ansprüchen – die damit verbundenen Rabatte gesetzlichen oder banküblichen Zinsen, mindestens aber in der Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 456 UGB verrechnen; außerdem sind uns alle anlaufenden Mahn- und Zuschläge erge- ben sich Inkassospesen zu ersetzen.
6.5. Bei einer Mehrzahl von Zahlungsverbindlichkeiten eines Kunden sind wir berechtigt, die eingehenden Zahlun- gen der gänzlichen oder teilweisen Abdeckung einzelner Verbindlichkeiten zu widmen.
6.6. Unsere Kunden sind nicht berechtigt, Zahlungen aus der Anlage 11.1 welchem Grund auch immer, insbesondere wegen erho- bener Mängelrügen oder Schadenersatzansprüchen zurück zu diesem Vertragbehalten oder gegen unsere Forderungen mit Ge- genforderungen aufzurechnen. Die Soweit dem Kunden im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich excl. Falle einer Lieferung oder Leistung ein Zurückbehaltungs- recht bezüglich des Entgeltes zustehen sollte, ist dieses jedenfalls mit der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, inkl. aller Nebenkosten, z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis zu Höhe des Deckungskapitals der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurdeVerbes- serungskosten beschränkt.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf 6.7. Wechsel oder Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen und berühren unsere Forderungen grundsätzlich nicht. Wenn wir uns mit der Übernahme von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine PreisanpassungWechsel oder Schecks bereit erklären, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf belasten wir unsere Kunden mit dem üblichen Diskontsatz, der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages Wechselsteuer und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- sprichtBankspesen. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefernHierüber erteilte Gutschrif- ten werden vorbehaltlich des tatsächlichen Einganges vorgenommen.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis6.8. Bei Bestellungen ohne besondere Preisvereinbarungen gelten die Preise unserer am Tag der Auftragsertei- lung in Geltung stehenden Preislisten. Bei Lieferungen oder Teillieferungen, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wirdvereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Datum der Auftragsbestätigung erfolgen sollen, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für gilt der zur Zeit der Lieferung gültige Ver- kaufspreis.
6.9. Mangels einer anders lautenden Vereinbarung oder Bestimmung in unseren Preislisten umfassen unsere Prei- se nur die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich Bereitstellung der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichenWare „ab Werk“ lose verladen.
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Preise. 11.1 a. Der vertraglich festgelegte Preis ist inklusive:
b. Die Preise vereinbarten Kosten aller Festen Plätze sind exklusive aller anderen Kosten, darunter: • Die Kosten für den Verbrauch an Strom, Erdgas und Was- ser, insofern diese Anschlüsse an dem Platz vorhanden sind. Diese Kosten werden nach dem wirklichen Ver- brauch des abgelaufenen Jahres berechnet (in kW/h oder m3 und in den Monaten Oktober/November oder so schnell wie möglich danach).Zahlungsziel ist 2 Wochen nach Erhalt der Rechnung. Die kWh- und m3- Tarife für das folgende Jahr werden jährlich durch de Leistert vorab ermittelt und im September im Herbstschreiben bekannt gegeben. • Kosten für das Internet, insofern dieser Anschluss auf dem Platz vorhanden ist. • Steuern, die direkt von den Behörden an den Urlauber gehen • zwischenzeitliche Steuererhöhungen • Kommunale Kurtaxe • Jährliche Verwaltungskosten und Kosten für das Mahn- wesen, falls Mahnungen wegen Zahlungsversäumnis er- forderlich waren • Eine Kaution für die Vertragsprodukte Schranken-Karte
c. Die Anzahl der Sender auf dem zentralen Antennensystem so- wie die Auswahl der Kanäle, die übertragen werden ist abhän- gig von dem Angebot der Kabelbetreiber und die damit verbundenen Rabatte wird dann durch den Leistert bestimmt. Ziel ist es, das Paket zu optimieren, un- ter Berücksichtigung der Kosten und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem VertragWünsche der Urlau- ber. Die Leistert wird bei Änderungen des Senderangebotes o- der der Tarifstruktur die tatsächlichen Kosten für den Urlauber berechnen und in Rechnung stellen.
d. Der Urlauber bezahlt für die festgelegte Periode die Jahresge- bühr mittels 2 Ratenzahlungen im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich exclVoraus, spätestens zum 1 Januar und 1. Xxxx. Bei einer Buchung nach dem 1. Februar ist eine Ratenzahlung nicht mehr möglich und der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, inklUrlauber hat bis spätestens 14 Tage nach Buchungsdatum die ganze Ge- bühr zu bezahlen. aller Nebenkosten, z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangenDie 1. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefern.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen Ratenzahlung beträgt 50% des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichen.Ge-
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Preise. 11.1 Die Preise für die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben (1) Soweit sich aus unserer Auftragsbestätigung oder, bei deren Fehlen, aus der Anlage 11.1 zu diesem VertragBestellung nichts anderes ergibt, ist unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlus- ses gültige Preisliste maßgeblich.
(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Erhöhen oder vermindern sich im Zeitraum zwischen dem Monat des Ver- tragsabschlusses und dem Monat der Lieferung unsere Nettoselbstkosten für Rohstoffe (außer für Stahl), Energie, Fracht oder der Durchschnitt unserer Gehälter um mehr als 3 %, so erhöht oder vermindert sich der Anteil für Rohstof- fe (außer für Stahl), Energie, Fracht oder Gehälter, die im Vertragspreis enthalten sind, im gleichen prozentualen Verhältnis. Die Anpassung erfolgt erst, wenn zwischen dem Monat des Vertragsschlusses und dem Monat der Lieferung vier volle Monate liegen. Zeiträume, in denen wir uns in Verzug befunden haben, werden herausgerechnet.
(4) Der Preis für Stahl, der in den zu liefernden Teilen verbaut ist, ist an den Stahl-Index (Preise und Preisindizies für gewerbliche Produkte, Fachserie 17, Reihe 2, Nr. der GP-Systematik 24 10 62 100, lfd. Nr. 281, Basisjahr 2015 = 100, des Statistischen Bundesamts) gebunden. Ausgangswert ist der Index-Stand im Auftrag vereinbarten Preise verstehen Monat des Vertragsschlusses. Erhöht oder vermindert sich exclder Index-Stand bis zum Monat der Lieferung um mehr als 3 %, erhöht oder vermindert sich der Preis für den Stahl, der in den zu liefernden Teilen verbaut ist, im gleichen prozen- tualen Verhältnis. Die Anpassung erfolgt erst, wenn zwischen dem Monat des Vertragsschlusses und dem Monat der gesetzlich gültigen MehrwertsteuerLieferung vier volle Monate liegen. Zeit- räume, inkl. aller Nebenkostenin denen wir uns in Verzug befunden haben, z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurdewerden herausgerechnet.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf (5) Zuschläge für Mindermengen, Erschwernisse beim Befahren von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine PreisanpassungStraßen oder Baustellen zur Anlieferung, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf nicht sofortige Entladung bei Ankunft, Kranent- ladung, Kranarbeiten, Abdeckungen, Paletten, Palettenverschleiß, Lieferung außerhalb unserer normalen Geschäftszeit, Lieferungen in der betreffenden Zeit- periode kalten Jahreszeit hat der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten Kunde gemäß unserer zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu belieferntragen.
11.3 Zwischen (6) Soweit wir frei Baustelle liefern, ist das Entladen in den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen Leistungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen Preisen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichenenthalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 11.1 5.1. Unsere Preise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste, sofern keine andere Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wurde. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in den von uns genannten Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
5.2. Für Aufträge mit einem Warenwert bis netto EUR 230,00 und Lieferungen ins Ausland (unabhängig vom Warenwert) berechnen wir Porto, Verpackungs- und Versandkosten sowie Zölle in der tatsächlich anfallenden Höhe (mindestens EUR 3,00 pro Lieferung). Nachlieferungen im Inland werden spesenfrei ausgeführt, nicht aber Lieferungen von Artikeln, die wir nicht auf Lager halten und gesondert bestellen müssen. Bei Gipslieferungen können generell die Versandkosten in Rechnung gestellt werden.
5.3. Auswahl- bzw. Mustersendungen werden von uns in Rechnung gestellt, wenn wir die Ware nicht innerhalb von zehn Tagen ab Ablieferung beim Kunden von ihm zurückerhalten. Der Verlust und/oder die Beschädigung von Auswahl- bzw. Mustersendungen geht zu Lasten des Kunden.
5.4. Bei Entnahme von Zähnen aus der Sechser- und Achtergarnitur wird der jeweils übliche Komplettierungszuschlag berechnet. Die Preise für die Vertragsprodukte 100, 200, 500 und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich aus 1.000 gleichartige Zähne werden nur dann veranschlagt, wenn der Anlage 11.1 zu diesem Vertrag. Die im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich excl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, inkl. aller Nebenkosten, z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurdeKunde das volle Quantum auf einmal abnimmt.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf 5.5. Wenn mit dem Kunden schriftlich nicht anders vereinbart wurde, schließen die Preise die Aufstellung, Montage (z. B. an Anschlüsse) und Inbetriebnahme nicht ein und sind gesondert zu vergüten, wobei auch die An- und Rückfahrzeiten unserer Mitarbeiter als vom Kunden zu bezahlende Arbeitszeiten gelten.
5.6. Falls wir für den Kunden von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassungihm beauftragte Reparaturen oder sonstige Leistungen ausführen, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden seindie nicht unter unsere Gewährleistungspflicht fallen, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigensind unsere Arbeitsleistungen gemäß vorstehendem Absatz zu vergüten.
5.7. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu die Lieferung von Updates und Upgrades von Softwareprogrammen werden dem Kunden die zum Zeitpunkt der Bestellung der Updates und Upgrades gültigen Aufschläge und Preise gemäß den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin dann gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefernPreislisten gesondert in Rechnung gestellt.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis5.8. Unsere Vergütung für Dienst-, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wirdVermittlungs- und Beratungsleistungen (etwa Pro- Konzept, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichenProEasy etc.) erfolgt nach gesonderter Vereinbarung mit dem Kunden.
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Preise. 11.1 Die 6.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise für Lieferungen ab Werk, einschließlich Verpackung ohne Mehrwert- steuer. Die Mehrwertsteuer und sonstige Kosten werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
6.2 Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Vertragsprodukte Erbringung der Leistungen Montag bis Xxxxxxx zu unseren üblichen Geschäftszeiten (max. 8,25 h/Tag) und die damit verbundenen Rabatte Berechnung der Leistungen nach dem angefallenen Zeitaufwand, zu den bei uns jeweils aktuell geltenden Stundens- ätzen zuzüglich den jeweils gültigen Materialpreisen und Zuschläge erge- ben sofern einschlägig zuzüglich Reisekosten (insbesondere aber nicht abschließend An- und Abfahrt, Übernachtung). Fallen auf Wunsch des Käufers Überstunden bei unseren Mitarbeitern an, ist die Überstundenvergütung vom Käufer zu tragen. Gleiches gilt für Aufschläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit. Überstunden werden mit 25 %, Sonn- und Feiertagsar- beit wird mit einem Aufschlag von 50 % berechnet. Der Käufer verpflichtet sich, Arbeitszeitbescheinigungen, die von unseren Mitarbeitern erstellt werden, zu prüfen und gegenzuzeichnen. Ist eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, haben wir Anspruch auf angemessene Ab- schlagszahlungen für in sich aus abgeschlossene Teile der Anlage 11.1 zu diesem VertragLeistung bzw. Die im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich excl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuernach Beendigung einer Projektphase (z. B. Vertragsbeginn, inkl. aller Nebenkostenerste Teillieferung, z.B. für VerpackungBereitstellung zur Abnahme, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010Abnahme), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf 6.3 Kostensteigerungen, die aufgrund von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine PreisanpassungÄnderungswünschen des Käufers, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden seininsbesondere auch durch damit einhergehende zeitliche Verzö- gerungen entstehen, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung sind vom Käufer zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu belieferntragen.
11.3 Zwischen 6.4 Angemessene Preisänderungen entsprechend unseren Listenpreisen bleiben vorbehalten, wenn die Lieferung vertragsgemäß mehr als vier (4) Monate nach Vertragsschluss erfolgt und soweit die Listenpreiserhöhung auf eine nachträgliche Erhöhung der Gestehungskosten (Preise für Roh-, Hilfs- oder Betriebsstoffe, wie Materialpreiserhöhungen, tarifliche Lohnerhöhungen oder andere für den Parteien besteht das VerständnisVertragsgegen- stand erforderliche Vorleistungen) zurückzuführen sind, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichenwir unserer Preisangabe bei Vertragsschluss zugrunde gelegt haben.
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Preise. 11.1 6.1 Alle Preise verstehen sich netto, ab Werk (EXW INCOTERMS 2000), ohne Verpackung, in frei verfügbaren Schweizer Franken oder in der von den Parteien gewählten anderen Währung zum aktuellen Tageskurs (Crédit Suisse), ohne irgendwelche Abzüge. Sämtliche Nebenkosten wie z. B. für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundun- gen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen zu tragen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden, oder sie gegen entsprechenden Nachweis dem Lieferanten zurückzu- erstatten, falls dieser diese Gebühren bezahlt hat.
6.2 Der Lieferant behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern. Die Preise für Metalle sind indexiert und basieren auf dem LME Index (London Metall Exchange) im Zeitpunkt des Offertdatums (= Basis- index, xxx.xxx.xxx). Erhöht sich der LME Index um mehr als 5 % bis zum Zeitpunkt der ersten Teilrechnung gemäss Ziffer 7.1, ist der Lieferant berechtigt den Vergleichspreis um die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem Vertraggesamthafte Teue- rung den erhöhten Metallpreisen anzupassen. Die Berechnungsfor- mel lautet: (Metallpreis Zeitpunkt Offerte X neuer Index (Stand 1. Teilrechnung)/Basisindex Stand Offertdatum = angepasster Metall- preis). Eine angemessene Preisanpassung erfolgt ausserdem, wenn – die Lieferfrist nachträglich aus einem der in Ziffer 9.4 genannten Gründe verlängert wird, – Art oder Umfang der vereinbarten Leistungen eine Änderung er- fahren haben, – das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die vom Besteller gelieferten Unterlagen den tatsächlichen Verhält- nissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren.
6.3 Mit Änderungsbestätigung gemäss Ziffer 2.2 verpflichtet sich der Besteller für die dadurch entstandenen Mehrkosten (d.h. Materi- alkosten, Arbeitsaufwand etc.) nebst dem ursprünglich vereinbar- ten Preis vollumfänglich aufzukommen. Die durch die Änderung bewirkte Preisanpassung berechtigt den Besteller in keiner Weise, vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Im vereinbarten Preis ist die Lieferung eines Satzes Pläne auf Ver- langen des Bestellers inbegriffen. Zusätzliche Plansätze werden gesondert berechnet. Die Pläne werden ausschliesslich in Papier- form ausgehändigt.
6.5 Statische Nachweise und Berechnungen sind im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich excl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, inkl. aller Nebenkosten, z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010)Preis nicht ent- halten, sofern dies nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurdevon den Parteien besonders vereinbart wird.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen6.6 Allfällige Montagekosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Be- stellers. Verlangt eine Partei eine PreisanpassungBeauftragt der Besteller den Lieferanten mit der Montage, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf werden diese Kosten separat in der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefernAuftragsbestätigung ausge- wiesen.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 11.1 Die 10.1 Der Preisberechnung werden die vertraglich vereinbarten Preise ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto) zu Grunde gelegt. Erst die Rechnungslegung erfolgt mit gesetzlicher Umsatzsteuer (brutto). Et- was anderes gilt nur für den Fall, dass der AG dem AN vor Rech- nungslegung eine Bescheinigung nach § 13b UstG vorlegt. In diesem Fall erfolgt die Rechnungslegung ohne gesetzliche Umsatzsteuer (netto).
10.2 Der AN wird die vertraglich vereinbarten Preise nach billigem Ermes- sen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Vertragsprodukte Preisberech- nung maßgeblich sind, wenn zwischen Vertragsabschluss und Leis- tung mehr als 2 Monate liegen.
10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die damit verbundenen Rabatte Energiekosten, die Lohn- und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem Vertrag. Die im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich exclLohnnebenkosten gem. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuereinschlägigen Tarifverträge für das Elekt- rohandwerk, inkldie Sozialabgaben und/oder die Kosten durch Umwelt- auflagen erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der elektrowirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu ei- ner veränderten Kostensituation führen (z. B. bei Änderungen der Be- lastungen durch die EEG-Umlage). aller NebenkostenSteigerungen bei einer Kosten- art, z. B. den Energiekosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Lohn- kosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z.B. den Energiekosten, sind vom AN die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der AN wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für Verpackungden AG ungünstigeren Maß- stäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurdealso Kos- tensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
11.2 Jede Partei kann erstmals 10.4 Die vorgenannten Preisanpassungen können nur dann vorgenom- men werden, wenn sie unvorhersehbar nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung Vertragsschluss ent- standen sind und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit innerhalb einer angemessenen Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages dem AG ge- genüber angezeigt und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefernnachgewiesen werden.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 11.1 I.3.1 Die Preise für die Vertragsprodukte Leistungen sind Anhang 1 zu entnehmen.
I.3.2 Die Preise sind in Euro angegeben.
I.3.3 Die Preise sind Festpreise und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem Vertrag. Die dürfen im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich exclersten Jahr der Vertragserfüllung nicht geändert werden. Ab dem zweiten Jahr der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, inkl. aller Nebenkosten, z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis zu Vertragserfüllung können 75 % eines jeden Preises jährlich auf Antrag einer Partei nach oben oder unten angepasst werden; der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung, so wird sie dies jeweils Antrag muss per Einschreiben spätestens 2 drei Monate vor Ablauf dem Jahrestag der betreffenden Zeit- periode Vertragsunterzeichnung bei der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefern.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragenVertragspartei eingehen. Im Übrigen wird Falle eines begründeten und rechtzeitig eingereichten Antrags auf Preisanpassung gelten die neuen Preise ab dem Jahrestag des Inkrafttretens des Vertrags. Die Preisanpassungen werden mit der Lieferant jede Anstrengung unternehmengleichen Anzahl an Dezimalstellen berechnet wie diejenige, um die vorgenannte Zielmarke in der ursprünglichen Preisaufstellung vorgesehen war, und die geänderten Preise müssen ebenfalls die gleiche Anzahl an Dezimalstellen aufweisen. Die Kommission erwirbt die Leistungen zu erreichenden am Tage der Unterzeichnung der Auftragsscheine und/oder Einzelverträge geltenden Preisen. Diese Preise sind Festpreise. Die Anpassung erfolgt nach folgender Formel: Ir Pr = Po (0,25+0,75⎯ ) Darin ist: Pr = angepasster Preis; Po = Preis im ursprünglichen Angebot; I = harmonisierter Verbraucherpreisindex im Land des Auftragnehmers, ausgedrückt in Euro, veröffentlicht auf der Internetseite „Europa“ (Eurostat) und derzeit unter folgender Adresse abrufbar: xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx.xxxxxx.xx/ Themenbereich „Wirtschaft und Finanzen“, Option „Tabellen“, Rubrik „Kurzfristindikatoren“ - „Verbraucherpreise“ - „HVPI - Harmonisierte Verbraucherpreisindizes - Gesamtindex“; Io = Index des Monats des Stichtags für die Einreichung der Angebote; Ir = Index des Monats, in dem das Schreiben mit dem Antrag auf Preisanpassung eingegangen ist.
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Samples: Dienstleistungsvertrag
Preise. 11.1 Abs. 1: Die Preise für die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem Vertrag. Die im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich excl– falls nicht anders vereinbart – netto, in frei verfügbarer Währung wie auf der Auftragsbestätigung vermerkt, ohne jeglichen Abzug. Abs. 2: Ausser den normalen Kosten für den Transport und die Transportversiche- rungen, die zu Lasten des Lieferanten gehen, gehen alle übrigen Nebenkosten wie zum Beispiel für Ausfuhr-, Durchfuhr- und Einfuhrbewilligungen oder andere Bewilli- gungen und Beurkundungen sowie Verwaltungskosten, die in Zusammenhang mit dem Vertrag oder dessen Ausführung erhoben werden, zu Lasten des Käufers. (Nachfolgender Satz unverändert.) Abs. 3: Alle Preise verstehen sich exkl. MWSt. Abs. 4: Die Verpflichtungen der gesetzlich gültigen MehrwertsteuerParteien, inklinsbesondere in Bezug auf Transport, Versicherung, Verpackung und Lieferung sind im Incoterm CIP «frachtfrei versichert benannter Bestimmungsort», Ausgabe 2010, der Internationalen Handelskammer festgelegt. aller NebenkostenAbs. 2: Ist keine anderweitige Vereinbarung in der Auftragsbestätigung des Liefe- ranten festgelegt, z.B. für Verpackunggelten die folgenden Zahlungsbedingungen : - Eine erste Zahlung von 30% (dreissig Prozent) sofort nach Empfang der Auf- tragsbestätigung des Lieferanten. Die Lieferfrist beginnt erst mit dem Datum, Fracht und Zölle bis zu an dem der Lieferant die vollständige 1. Anzahlung erhalten hat, - Eine zweite Zahlung von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle 60% (Incoterms 2010)sechzig Prozent) zahlbar in voller Höhe vor der Lieferung, sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
11.2 Jede Partei kann erstmals - Eine dritte Zahlung von 10% (zehn Prozent) netto sofort nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefern.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung Unterzeich- nung des Protokolls für die Vertragsprodukte angestrebt wirddefinitive Abnahme des gelieferten Produktes, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs ohne jeglichen Abzug oder Rabatt, auch wenn die definitive Abnahme aus Gründen, für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen einzustehen hat, verspätet ist. Bei fehlender Unterzeichnung muss die Bezahlung auf alle Fälle spätestens innerhalb von 90 (neunzig) Tagen nach der Rechnungsstellung erfolgen. Abs. 2: Gemäss Incoterms CIP findet die Lieferung im Werk des Lieferanten in dem Moment statt, in dem Letzterer das Produkt dem ersten Transporteur zur Verfü- gung stellt. Abs. 2: Falls solche Fälle auftreten, haben der Käufer und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um im gegen- seitigen Einvernehmen die vorgenannte Zielmarke zu erreichenje nach der Situation geeigneten Massnahmen unter bestmöglicher Berücksichtigung ihrer Interessen und der Höhe der finanziellen Enga- gements der Parteien festzulegen.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Preise. 11.1 Die Preise für die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich aus Preisangaben als Nettobeträge zuzüglich der Anlage 11.1 zu diesem Vertragjeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich excllohn-ag hat Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen und notwendigen Auslagen einschließlich anfallender Reisekosten und Übernachtungskosten. Sinkt der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuerdurchschnittliche Wert der eingereichten Abrechnungsfälle um mehr als 15 % unter die in den letzten 12 Kalendermonaten (Referenzzeitraum) eingereichten Abrechnungsfälle, inkl. aller Nebenkosten, z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis ohne dass die lohn-ag die Minderung der eingereichten Abrechnungsfälle zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden seinvertreten hat, so kann jede Partei die lohn-ag, neben der Vergütung für die tatsächlich erbrachten Abrechnungen zusätzlich aus der Differenz zum Rechnungsbetrag aus dem Referenzzeitraum , unter Berücksichtigung ihrer ersparten Aufwendungen, für Ihre Aufwendungen und für den entgangenen Gewinn pauschal 70 % (55% Aufwendungen, 15% entgangener Gewinn) fordern; besteht der Vertrag noch keine 12 Kalendermonate, ist der Referenzzeitraum entsprechend geringer. Dieser Anspruch besteht nicht, wenn der Auftraggeber nachweist, dass er die nach der vertraglichen Vereinbarung abzurechnenden beschäftigten Mitarbeiter vereinbarungsgemäß zur Abrechnung an die lohn-ag gemeldet hat oder eine Mindestanzahl an Abrechnungsfällen vereinbart ist. Die lohn-ag ist berechtigt die Preise nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn sich z. B. die Kosten für Personal, Papier, Druck, Energie, Porto, sonstige Sachmittel erhöhen oder sonstige Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Änderungen der Preise sind nur zum Ersten eines Monats möglich. Die lohn-ag wird dem Auftraggeber die Preisänderung spätestens 6 Wochen vorher in Textform mitteilen. Wird die durchschnittliche Vergütung im Vergleich zum zurückliegenden Zeitraum von 12 Kalendermonaten um mehr als 5 % erhöht, so hat der Auftraggeber das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 6 2 Monaten zum Monatsende außerordentlich Zeitpunkt der geplanten Änderung zu kündigen. Für diesen Im Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei der Kündigung wird die Preisänderung gegenüber dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefern.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen Auftraggeber nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragenwirksam. Im Übrigen wird bleibt § 315 BGB unberührt. Eine Preisanpassung darf erstmals nach Ablauf der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichenMindestvertragslaufzeit erfolgen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 11.1 Die 3.1 Unsere Preise für die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem Vertraggelten EXW unser Auslieferungswerk Mühlacker Incoterms® 2020 netto in EUR. Die im Auftrag vereinbarten in unserer Auftragsbestätigung genannte Preise verstehen sich exclgelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, Zoll, sonstige Spesen und gesetzliche Mehrwertsteuer nicht ein. Soweit in der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, inkl. aller Nebenkosten, z.B. Auftragsbestätigung bereits Beträge für Verpackung, Fracht Fracht, Porto, Versicherung, Zoll, sonstige Spesen und Zölle bis zu Auslagen von uns bezeichnet werden, so handelt es sich stets hierbei um eine unverbindliche Kostenschätzung, so dass Nachberechnungen auf der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010)Grundlage der tatsächlich angefallenen Kosten stets vorbehalten bleiben.
3.2 Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Kunde, sofern nicht eine abweichende schriftliche soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf 3.3 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Kunden einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten wie z.B. Maschinenstillstand, erneutes Rüsten, Wochenendarbeit, etc. werden dem Kunden berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine PreisanpassungProbeandrucken, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf die vom Kunden wegen geringfügiger Abweichung von der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefernVorlage verlangt werden.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis3.4 Skizzen, dass Entwürfe, Probesatz, Probeandrucke, Korrekturabzüge, Weißmuster/Dummys, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für elektronische Datenübertragungen aller Art.
3.5 Wir behalten uns bei Lieferfristen von mehr als 4 Wochen vor, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen, soweit nach Vertragsschluss erhebliche Änderungen der gültigen Rohstoff-, Material-, Energie-, Gehaltskosten oder Kosten für öffentliche Abgaben eingetreten sind und wir diese Änderungen nicht zu vertreten haben. Hierbei kommt insbesondere eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu könnenÄnderung der gültigen Papierpreise (Tagespreise) in Betracht. Von daher Eine Preiserhöhung wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichengrößer als 10 % sein.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 11.1 Die Preise für 3.1 Es gelten die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem Vertragin unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Die im Auftrag vereinbarten Preise Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich excl. die Preise in Euro ab Werk (EXW gemäß Incoterms 2010) zuzüglich der gesetzlich gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, inklbei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer Abgaben. aller Nebenkosten| 3.2 Vorarbeiten, z.B. die vom Auftraggeber veranlasst sind, wie Proben, Muster, Entwürfe, Skizzen werden zusätzlich berechnet. | 3.3 Überschreitet die Abwicklung eines Auftrages den Zeitraum von vier Monaten, so sind wir berechtigt, die in der Auftragsbestätigung genannten Preise insoweit anzupassen, als sich die der Kalkulation zugrundeliegenden Kosten (Löhne und Gehälter, Material, allgemeine Geschäftskosten) erhöht haben. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, falls seit Vertragsschluss eine Preissteigerung von mehr als 8% pro Jahr zu verzeichnen ist. | 3.4 Stellen sich nach der Auftragsvergabe notwendige Mehrarbeiten heraus, die bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren, so können wir diese zusätzlich berechnen. Übersteigt der Aufpreis 10% des Gesamtpreises, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, er ist vorher von uns auf die außerplanmäßige Preiserhöhung hingewiesen worden und hat ihr nicht schriftlich widersprochen. | 3.5 Von uns nicht verschuldete oder andere, in Abweichung von der ersten Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere vom Auftraggeber veranlasste Korrekturen, werden nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Der Auftraggeber haftet auch für Verpackungeinen infolgedessen eintretenden Produktionsmittelstillstand, Fracht und Zölle bis zu einschließlich Maschinenstillstand. | 3.6 Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010)Besteller als Auftraggeber, sofern nicht eine abweichende schriftliche soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefern.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichen.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Preise. 11.1 1. Ist der Käufer Unternehmer (siehe oben I.1.Satz 2), so gilt: Die Preise für die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem Vertrag. Die im Auftrag vereinbarten Preise gelten in Euro und verstehen sich exclnetto ab Versandstelle der Chr. Ufer GmbH, bei Streckengeschäften ab Versandstelle beim Werk bzw. Vorlieferanten, ohne Installation, Inbetriebnahme oder sonstige Nebenleistungen. Hinzu kommen bei allen Käufern Auslieferungs-, Transport- und Verpackungskosten sowie bei Unternehmern die zum Zeitpunkt der gesetzlich Rechnungslegung geltende Umsatzsteuer. Bei Auslieferung mit eigenen Lkw’s berechnen wir die am Tage der Lieferung gültige Transportsicherung auf den Nettowarenwert sowie die Umsatzsteuer. Bei Nachbestellungen gelten – soweit nicht anders vereinbart – unsere am Tag der Annahme der Nachbestellung gültigen Mehrwertsteuer, inkl. aller Nebenkosten, z.B. für Verpackung, Fracht und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurdePreise.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas berechtigt, eine Ab- schlussbestellung zu den Bedingungen dieses Vertrages und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefern.
11.3 Zwischen den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen2. Im Übrigen wird Falle einer wesentlichen Erhöhung unserer Gestehungskosten zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung sind wir – wenn der Lieferant jede Anstrengung unternehmenvereinbarte Liefertermin mehr als sechs Wochen nach dem Zustandekommen des Liefervertrages liegt – berechtigt und im Falle einer wesentlichen Senkung auf Verlangen des Kunden verpflichtet, unsere Preise um den Betrag der Änderung zu erhöhen bzw. zu ermäßigen. Bei Geschäften mit Verbrauchern, die vorgenannte Zielmarke innerhalb von vier Monaten nach Bestellung abgewickelt werden, sind wir für diesen Zeitraum an die bestätigten Preise gebunden. Danach gilt auch gegenüber diesen das vorgezeichnete Erhöhungsrecht/ die vorgezeichnete Ermäßigungspflicht. Bei Bestellungen auf Abruf ist die Berechnung dieser Frist der Zeitraum zwischen Bestellung und Abruf maßgebend.
3. Bei Dauerschuldverhältnissen kann eine Preisänderung nach vorstehender Ziffer ggf. mehrmals in Abständen von mindestens einem Jahr gefordert werden. Haben sich die Gestehungskosten während der Vertragslaufzeit insgesamt um 25% oder mehr erhöht, sind wir auch zu erreicheneiner entsprechenden Erhöhung unserer kalkulierten Gewinnmarge berechtigt. Auch insoweit gilt das vorstehend bezeichnete Kündigungsrecht des Kunden, wobei das Erreichen des Schwellenwerts von 10% nach der jeweils zuvor stattgefundenen Erhöhung maßgeblich ist. Bei Rechnungen mit einem Netto- Warenwert bis zu 50,- Euro können 10,- Euro Bearbeitungskosten/ Mindermengenzuschlag berechnet werden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Preise. 11.1 4.1 Jede Preisangabe erfolgt unter Vorbehalt einer Preisänderung, es sei denn, das Gegenteil wurde schriftlich vereinbart.
4.2 Sofern nicht anders angegeben, gilt für die Preise von RA: - Den Preisen liegt die zum Zeitpunkt des Angebots- bzw. Auftragsdatum geltende Höhe von Einkaufspreisen, Löhnen, Lohnkosten, sozialen und staatlichen Abgaben, Frachten, Versicherungsprämien und sonstigen Kosten zugrunde. - Die Preise gelten für die Vertragsprodukte und die damit verbundenen Rabatte und Zuschläge erge- ben sich aus der Anlage 11.1 zu diesem Vertrag. Lieferung „ab Betrieb RA“ - Die im Auftrag vereinbarten Preise verstehen sich exclexklusive MwSt., Zölle, andere Steuern und sonstige von staatlicher Seite auferlegte Abgaben. - Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen MehrwertsteuerKosten für Verpackungen, inkldas Laden und Entladen, den Transport und die Transportversicherung und werden in Euro angegeben. aller NebenkostenWenn sie in einer anderen Währung angegeben sind, z.B. für Verpackung, Fracht werden eventuelle Wechselkursänderungen in dem Zeitraum zwischen dem Angebot und Zölle bis zu der von Atlas angegebenen Versandanschrift DAP Empfangsstelle (Incoterms 2010), sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurdeLieferung gegenüber dem Euro weitergegeben.
11.2 Jede Partei kann erstmals nach Ablauf von 18 Monaten nach Abschluss dieser Rahmenver- einbarung und danach jeweils alle 12 Monate eine Preisanpassung verlangen. Verlangt eine Partei eine Preisanpassung4.3 Wenn außerdem Arbeiten vereinbart wurden, so wird sie dies jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf der betreffenden Zeit- periode der jeweils anderen Partei schriftlich mitteilen. Sollte nach Ablauf von drei Monaten keine Ei- nigung über neue Preise erzielt worden sein, so kann jede Partei den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende außerordentlich kündigen. Für diesen Fall ist Atlas RA berechtigt, eventuelle Kosten, die damit zusammenhängen, dass nachweisbar mehr Arbeit oder schwerere Arbeit als geplant verrichtet wurde oder an anderen als den üblichen Stunden gearbeitet werden musste oder bei der Durchführung der Arbeiten eine Ab- schlussbestellung Verzögerung ohne Verschulden von RA entsteht, zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung zu den Bedingungen dieses Vertrages stellen. Außerdem ist RA berechtigt, die Komponente Arbeitslohn zu indexieren und den letztgültigen Bestellungen bei dem Lieferanten die so berechneten höheren Arbeitskosten in Rechnung zu platzieren, deren Ausmaß den letztmitgeteilten Prognosen und Vorausschauen ent- spricht. Der Lieferant ist verpflichtet, Xxxxx zu den bis dahin gültigen und geltenden Konditionen ent- sprechend zu beliefernstellen.
11.3 Zwischen 4.4 Wenn die Gegenpartei während der Erfüllung des Vertrags mehr Dienste verlangt beziehungsweise den/die Dienst(e) für einen längeren Zeitraum verlangt, als vereinbart wurde, und RA in der Lage ist, diesen Wunsch zu erfüllen, wird dies in einem Zusatz zum Vertrag schriftlich festgelegt. Die zusätzlichen Dienste werden erst nach Unterzeichnung des Zusatzes geleistet. Die zusätzlichen Dienste werden in Rechnung gestellt und sind gemäß den Parteien besteht das Verständnis, dass eine jährliche Preisreduzierung für die Vertragsprodukte angestrebt wird, um den Anforderungen und Erfordernissen des globalen Wettbe- werbs für die Produkte von Atlas Rechnung tragen Bestimmungen in Artikel 16 zu können. Von daher wird sich der Lieferant zu- nächst einmal kostenreduzierenden Verbesserungsvorschlägen nicht aus unbilligen Gründen ver- schließen und diesen unverzüglich Rechnung tragen. Im Übrigen wird der Lieferant jede Anstrengung unternehmen, um die vorgenannte Zielmarke zu erreichenzahlen.
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