Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen. Nach der Rückübermittlung des unterfertigten Angebots erhält der Aussteller eine Rechnung, die bis spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe ohne jeden Abzug zu bezahlen ist. Nach diesem Termin ausgestellte Rechnungen sind sofort fällig. Der Aussteller ist verpflichtet, sämtliche Kosten für Nebenleistungen und Zusatzaufträge bei Rechnungslegung zu bezahlen, wobei der Veranstalter auch berechtigt ist, für diese Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen. In jedem Fall kann eine Rechnung abweichende Zahlungsbedingungen und -termine festlegen, die für den Aussteller verbindlich sind. Die termingerechte Zahlung der Rechnung ist Voraussetzung für die Übergabe des zugewiesenen Standes. Ist der Rechnungsbetrag nicht bis zum Fälligkeitstag beim Veranstalter eingelangt, ist dieser ohne weitere Fristsetzung berechtigt, den zugewiesenen Stand an einen Dritten zu vergeben und Stornogebühren gemäß Punkt 5. an den Aussteller zu verrechnen. Beanstandungen der Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt vorzunehmen, widrigenfalls die Rechnung als durch den Aussteller genehmigt gilt. Für den Fall des Zahlungsverzuges können vom Veranstalter ab Fälligkeit 12 % Verzugszinsen p.a. sowie € 40,- an pauschalen Mahngebühren verrechnet werden. Der Aussteller ist darüber hinaus verpflichtet, die dem Veranstalter entstehenden Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Davon unberührt bleiben die von den Gerichten festgelegten Klags- und Exekutionskosten. Sollte die Rechnung an einen anderen Rechnungsempfänger ausgestellt werden, hat der Aussteller des- sen fristgerechte Zahlung sicherzustellen und ist bei Zahlungsverzug des anderen Rechnungs- empfängers zur unverzüglichen Bezahlung des Entgelts verpflichtet. Der Aussteller ist nicht be- rechtigt, wegen Gegenforderungen – welcher Art auch immer – die Zahlung fälliger Rechnungen zurückzubehalten, die Zahlung zu verweigern oder dagegen aufzurechnen.
Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen. 6.1. Den Rechnungen sind die bestätigten Liefer-/Leistungsnachweise beizulegen, sie müssen den Bestimmungen des UStG in der jeweils geltenden Fassung entsprechen und die betroffene Baustelle/Kostenstelle des AG beinhalten.
Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen. 3.14.1 Der AN hat die Rechnungen in einer Form zu erstellen, die dem Rechnungsadressaten eine Prüfung mit zumutbarem Aufwand ermöglicht, den Rechnungen alle für die Rechnungsprüfung erforderlichen Unterlagen beizuschließen und sie an die vom AG angegebene Rechnungsadresse (3.14.2) zu senden.
Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen. 5.1. Die Rechnungen des Auftragnehmers haben den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. Die Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung innerhalb von 30 Tagen ab vollständiger Leistungserbringungen schriftlich an Starmann zu übermitteln.
Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen. 17.1. Termine für Rechnungslegung und -fälligkeit werden zwischen den Parteien grundsätzlich in der Einzelbestellung vereinbart.
Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen. Die Rechnungslegung erfolgt zu Beginn des folgenden Monats über den abgelaufenen Monat. Bei Sonderreinigung deren Durchführung nicht innerhalb eines Kalendermonats abgeschlossen werden kann, erfolgt die Rechnungslegung zu Beginn des folgenden Monats über den Reinigungsfortschritt des abgelaufenen Monats. Die Zahlung erbitten wir auf unser Konto bei der Hypobank St. Pölten IBAN: XX00 00000 00000000000 innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung. (gesonderte Vereinbarungen bezüglich Zahlungsziel finden sich direkt im jeweiligen Angebot)
Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen. [1] Die Rechnungsstellung für die in diesem SoW beschriebenen Leistungen erfolgt jährlich im Voraus, jeweils zwei (2) Monate vor Beginn jeder 12-monatigen Vertragsperiode.
Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen. Der AN ist berechtigt, die Durchführung der Arbeiten von den Sicherheitsleistungen oder Abschlagszahlungen abhängig zu machen. Abschlagszahlungen sind binnen 12 Werktage nach Zugang der Abschlagsrechnung zu leisten. Werden diese nicht fristgerecht erbracht, ruht die Leistungspflicht des AN unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche. In diesem Falle ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist der AN berechtigt, alle 2 Wochen Teilrechnungen zu stellen. Über geleistete Arbeiten wird Schlussrechnung erteilt. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungslegung erfolgt auf der Grundlage der unterzeichneten bzw. zur Unterzeichnung vorgelegten Leistungsberichte. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszugang tritt gem. § 286 Abs. 3 BGB auch ohne Mahnung Verzug ein. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% per Monat zu berechnen. Der AG kann nur mit schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen fällige Forderungen des AN aufrechnen.
Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen. Der*Die AN ist verpflichtet, Rechnungen bei der vom AG bekannt gegebenen Stelle einzureichen. Rechnungen müssen den Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes idgF entsprechen. Ist eine Rechnung nicht vertragskonform, wird sie dem*der AN zur Verbesserung zurückgestellt und die Zahlungsfrist beginnt nicht zu laufen. Die Zahlungsverpflichtung entsteht grundsätzlich mit der Rechnungslegung. Wenn nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde, gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen nach Rechnungslegung.
Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen. 8.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, beinhaltet die vertraglich geschuldete Vergütung nur die Veröffentlichung von Werbung. Produktionskosten oder sonstige Kosten für die Herstellung der Werbung, insbesondere bei nachträglicher Übernah- me der Produktion durch uns, gegebenenfalls anfallende urheber- bzw. leistungs- schutzrechtliche Vergütungen an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) sowie Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe sind in der Vergütung nicht enthalten und werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.