Schlußbestimmungen. 17.1. Es gilt deutsches Recht. 17.2. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teil- weise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht; es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung. 17.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lemgo. Wir können gegen den Vertragspartner nach unserer Xxxx auch an seinem Allgemeinen Gerichtsstand oder dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gerichtsstand Klage erheben. 17.4. Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbe- ziehungen mit dem Vertragspartner ist Lemgo. Absprachen zur Kostentragung bein- halten keine Änderung des vorstehenden Erfüllungsorts. 17.5. Die zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle erforderlichen Daten werden bei uns an zentraler Stelle gespeichert.
Appears in 1 contract
Schlußbestimmungen. 17.110.1. Es gilt deutsches RechtErfüllungsort ist der Betriebssitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist Leoben.
17.210.2. Sollten einzelne Klauseln dieser Das Produkthaftpflichtgesetz (PHG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist. Im übrigen ist österreichisches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.
10.3. Schad- und klaglos Haltung umfasst auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
10.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teil- weise unwirksam seingelten insoweit nicht, so als zwingende Bestimmungen des österreichischen Rechts entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags berührt dies nicht die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht; es gilt stattdessen die gesetzliche RegelungÜbrigen Vertragsbestimmungen.
17.310.5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lemgo. Wir können gegen den Vertragspartner nach unserer Xxxx auch an seinem Diese Allgemeinen Gerichtsstand oder dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gerichtsstand Klage erheben.
17.4. Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort Geschäftsbedingungen gelten für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbe- ziehungen mit vom Auftragnehmer hergestellten und vom nationalen oder internationalen Urheberrecht geschützten Werke sinngemäß, und zwar unabhängig von dem Vertragspartner ist Lemgo. Absprachen zur Kostentragung bein- halten keine Änderung des vorstehenden Erfüllungsortsangewendeten Verfahren und der angewendeten Technik.
17.5. Die zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle erforderlichen Daten werden bei uns an zentraler Stelle gespeichert.
Appears in 1 contract
Schlußbestimmungen. 17.112.1. Es gilt deutsches RechtDie Bestimmungen der Gesamtverträge für die integrale Kabelweitersendung von Rundfunksendungen zwischen der Literar-Mechana (und der mit der Literar-Mechana zusammengeschlossenen ehemalige Literarischen Verwertungsgesellschaft - L.V.G.) einerseits und dem Fachverband der Telekommunikations- und Rundfunkunternehmungen andererseits vom 3.9.1998 in der jeweils geltenden Fassung sowie die Zusatzvereinbarung vom 31.12.2013 bilden einen integrierenden Bestandteil dieser Vereinbarung.
17.212.2. Sollten einzelne Klauseln Die Vertragspartner erklären, daß die in dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teil- weise unwirksam seinVereinbarung geforderten Angaben vollständig und richtig sind und anerkennen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht; es gilt stattdessen die gesetzliche Regelungdaß jegliche Falschangaben Nachforderungen und Schadenersatzansprüche auslösen.
17.312.3. Ausschließlicher Gerichtsstand Auf diesen Vertrag ist Lemgoösterreichisches Recht anwendbar. Wir können gegen den Vertragspartner nach unserer Xxxx auch an seinem Allgemeinen Gerichtsstand oder dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gerichtsstand Klage erheben.
17.4. Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Wien. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Rechtsbe- ziehungen mit dem Vertragspartner ist Lemgo. Absprachen zur Kostentragung bein- halten keine Änderung des vorstehenden Erfüllungsortsdiesem Vertrag wird das die Handelsgerichtsbarkeit ausübende Gericht in 0000 Xxxx als ausschließlich zuständig erklärt.
17.5. Die zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle erforderlichen Daten werden bei uns an zentraler Stelle gespeichert.
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtvertrag Für Die Integrale Kabelweitersendung Von Rundfunksendungen
Schlußbestimmungen. 17.1a) Der in der Beilage 1 angeschlossene Einzelvertrag ist integrierender Bestandteil dieses Gesamtvertrages. Es gilt deutsches RechtDie Literar-Mechana und der Fachverband bestätigen die Kenntnis des Inhalts der Beilage 1 und erklären, damit vollinhaltlich einverstanden zu sein.
17.2b) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz Änderungen und Ergänzungen oder teil- weise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit Aufhebung dieses Gesamtvertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht; es gilt stattdessen die gesetzliche RegelungSchriftform.
17.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lemgo. Wir können gegen den c) Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet, von welchen jeder der Vertragspartner nach unserer Xxxx auch an seinem Allgemeinen Gerichtsstand oder dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gerichtsstand Klage erhebenein Exemplar erhält.
17.4d) Allfällige Gebühren tragen der Fachverband und die Literar-Mechana je zur Hälfte. Leistungs-, Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbe- ziehungen mit dem Vertragspartner e). Auf diesen Vertrag ist Lemgo. Absprachen zur Kostentragung bein- halten keine Änderung des vorstehenden Erfüllungsortsösterreichisches Recht anzuwenden.
17.51 Beilage Wien, am 12. Die zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle erforderlichen Daten werden bei uns an zentraler Stelle gespeichert5. 2004 FACHVERBAND DES HANDELS MIT BÜCHERN, KUNSTBLÄTTERN, MUSIKALIEN, ZEITUNGEN UND ZEITSCHRIFTEN Wien, am 4.5.2004 LITERAR-MECHANA Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte Gesellschaft m.b.H. Beilage 1 zum Gesamtvertrag vom ……………………………….
Appears in 1 contract
Samples: Gesamtvertrag
Schlußbestimmungen. 17.1Dieser Manteltarifvertrag tritt am 1. Es gilt deutsches Recht.
17.2Januar 2002 in Kraft. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teil- weise unwirksam seinEr hat Gültigkeit bis um 31. 12. 2004 und läuft jeweils um 1 Jahr weiter, so berührt dies wenn er nicht 1/4 Jahr vor Ablauf schriftlich von einer der Vertragsparteien gekündigt wird. Kassel, den 04.02.2002 Deutscher Forstunternehmer-Verband e.V. Xxx. Xxxxxx Xxxxx IG BAU Bundesvorstand Vorstandsbereich Forstwirtschaft Gez. Xxxx-Xxxxxxx Xxxxx zum bestehenden für die Wirksamkeit Arbeitnehmer / innen in den Betrieben des Deutschen Forstunternehmer-Verbandes e.V. und seiner angeschlossenen Landesverbände vom 1. Januar 2002 dem Deutschen Forstunternehmer-Verband e.V. einerseits und der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht; es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung.
17.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Lemgo. Wir können gegen den Vertragspartner nach unserer Xxxx auch an seinem Allgemeinen Gerichtsstand oder dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gerichtsstand Klage erheben.
17.4. Leistungs-Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt Bundesvorstand andererseits wird folgende Protokollnotiz abgeschlossen: Der § 13, Zahlungs- Arbeitsvertrag und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbe- ziehungen mit dem Vertragspartner ist Lemgo. Absprachen zur Kostentragung bein- halten keine Änderung Kündigung sowie witterungsbedingte Arbeitsunterbrechungen, Abs.2 des vorstehenden Erfüllungsorts.
17.5. Die zur Bearbeitung der Geschäftsvorfälle erforderlichen Daten werden bei uns an zentraler Stelle gespeichert.Bundesrahmentarifvertrags vom 01.01.2002 wird wie folgt geändert:
Appears in 1 contract
Samples: Bundesrahmentarifvertrag