Schlußbestimmungen. 15.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern der Mandant nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist. 15.2. Erklärungen von Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx an den Mandanten gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die bei Mandatserteilung vom Mandanten bekannt gegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse versandt werden. Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx kann mit dem Mandanten aber – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise korrespondieren. Nach diesen Auftragsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels Telefax oder E-mail abgegeben werden. Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Mandanten berechtigt, den E-mail-Verkehr mit dem Mandanten in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Mandant erklärt, über die damit verbundenen Risiken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risiken zuzustimmen, dass der E-mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird. 15.3. Der Mandant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx die den Mandanten und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt (iSd Datenschutzgesetzes), als dies zur Erfüllung von Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx vom Mandanten übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder standesrechtlichen Verpflichtungen des Rechtsanwaltes (zB Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr etc) ergibt. 15.4. Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des durch die Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende Regelung zu ersetzen.
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Schlußbestimmungen. 15.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern der Mandant nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.
15.2. Erklärungen von Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx des Rechtsanwaltes an den Mandanten gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die bei Mandatserteilung vom Mandanten bekannt gegebene bekanntgegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse versandt werden. Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx Der Rechtsanwalt kann mit dem Mandanten aber – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise korrespondieren. Nach diesen Auftragsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels Telefax oder Ee-mail abgegeben werden. Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx Der Rechtsanwalt ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Mandanten berechtigt, den Ee-mail-Verkehr mit dem Mandanten in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Mandant erklärt, über die damit verbundenen Risiken Risken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risiken Risken zuzustimmen, dass daß der Ee-mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.
15.3. Der Mandant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx daß der Rechtsanwalt die den Mandanten und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt überläßt oder übermittelt (iSd Datenschutzgesetzes), als dies zur Erfüllung von Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx der dem Rechtsanwalt vom Mandanten übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder standesrechtlichen Verpflichtungen des Rechtsanwaltes (zB Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr etc) ergibt.
15.4. Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen Auftragsbedingungen oder des durch die Geschäftsbedingungen Auftragsbedingungen geregelten Vertragsverhältnisses lässt läßt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende nahekommende Regelung zu ersetzen.
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Schlußbestimmungen. 15.1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
8.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen AGB sowie allfällige Nebenvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Die Parteien werden von diesem Formerfordernis auch nicht einvernehmlich abgehen.
8.2 Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt, eigene Gegenforderungen gegen die Forderungen von YEM aufzurechnen, wenn diese Gegenforderungen schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind.
8.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die nach Inhalt und Zweck dem wirtschaftlichen Gehalt der von den Parteien beabsichtigten Bestimmung am nächsten kommen.
8.4 Zustellungen an einen Auftraggeber haben an die YEM zuletzt bekanntgegebene Adresse zu erfolgen und gelten mit Absendung an diese Adresse als zugegangen. Zur Vereinfachung der Kommunikation hat jeder Auftraggeber bei Beginn der Geschäftsbeziehung YEM eine aktuelle email Adresse bekanntzugeben, wobei sogenannte „Gratis-accounts“ (wie etwa „hotmail“, „gmx“ oder yahoo“), die bei der Anmeldung nicht die Preisgabe von persönlichen Daten erfordern, nicht akzeptiert werden.
8.5 Im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer werden nachstehend angeführte Daten wie Titel, Name, Anschrift, zum Zwecke einer Kundenevidenz, Zusendung von Informationsmaterial und für das Rechnungswesen über den Auftraggeber gespeichert. Die Übermittlung der angegebenen Daten erfolgt nur im Rahmen des Zahlungsverkehrs. Der Werbetreibende wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 Datenschutzgesetz davon unterrichtet, dass YEM seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. YEM ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistungen Dritter bedient, die Daten weiterzuleiten, sofern der Mandant nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes dies erforderlich ist.
15.28.6 Auf diese Vereinbarung ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Erklärungen von Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx an den Mandanten gelten jedenfalls als zugegangenDie Vertragspartner vereinbaren für alle Streitigkeiten, wenn sie an die bei Mandatserteilung vom Mandanten bekannt gegebene oder die danach schriftlich mitgeteiltesich aus dem Vertragsverhältnis, geänderte Adresse versandt werden. Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx kann mit dem Mandanten aber – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise korrespondieren. Nach diesen Auftragsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels Telefax oder E-mail abgegeben werden. Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Mandanten berechtigt, den E-mail-Verkehr mit dem Mandanten in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Mandant erklärt, insbesondere über die damit verbundenen Risiken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risiken zuzustimmen, dass der E-mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.
15.3. Der Mandant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx die den Mandanten dessen Zustandekommen und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitetAuflösung, überlässt oder übermittelt (iSd Datenschutzgesetzes), als dies zur Erfüllung von Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx vom Mandanten übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder standesrechtlichen Verpflichtungen des Rechtsanwaltes (zB Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr etc) ergibt.
15.4. Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des durch die Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sichergeben, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende Regelung zu ersetzenZuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für Wien, Innere Stadt. Es steht YEM frei, ein anderes zuständiges Gericht anzurufen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Schlußbestimmungen. 15.18.1 Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun- gen hierdurch nicht beeinträchtigt. Änderungen Die Vertragspartner werden die unwirksame Regelung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten in zulässiger Weise am nächsten kommt.
8.2 Eine Weitergabe von Aufträgen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom AG, Unterlagen, Filme und Werkzeuge, die auf Bestellung des AG erstellt, von ihm beauftragt oder Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftformbezahlt wurden, sofern der Mandant nicht Verbraucher sind Eigentum des AG und insbesondere im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.
15.2Vergleichs- oder Konkursfall auf erste Anforderungen an AG herauszugeben. Erklärungen von Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx an den Mandanten gelten jedenfalls als zugegangenDer AG ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sie an über das Vermögen des AN das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt wird oder der AN die bei Mandatserteilung vom Mandanten bekannt gegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse versandt werden. Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx kann mit dem Mandanten aber – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise korrespondieren. Nach diesen Auftragsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels Telefax oder E-mail abgegeben werden. Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Mandanten berechtigt, den E-mail-Verkehr mit dem Mandanten in nicht verschlüsselter Form abzuwickelnZahlungen einstellt. Der Mandant erklärtAG hat das Recht, über die damit verbundenen Risiken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risiken zuzustimmen, dass der E-mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.
15.3. Der Mandant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx die den Mandanten Material und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt (iSd Datenschutzgesetzes), als dies zur Erfüllung von Dr. Xxxx-Xxxx Xxxx vom Mandanten übertragenen Aufgaben notwendig aus der Masse Halbfabrikate einschl. etwaiger Sonderbetriebsmittel und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder standesrechtlichen Verpflichtungen Unterlagen zu angemessenen Bedingungen zu übernehmen. Weitergehende Ansprüche des Rechtsanwaltes (zB Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr etc) ergibtAN sind ausge- schlossen. Eine Abtretung vertraglicher Ansprüche bedarf ebenfalls der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den AG. Der AN bleibt aber weiterhin voll verantwortlich für die Vertragserfüllung.
15.48.3 Der Arbeitnehmer unterwirft sich den öffentlichen Preis- und Güteprüfregelungen, Prüfungen zuständiger Behörden bei AG haben auch für den AN Gültigkeit und können vom AG an den AN ohne Zusatzkosten weitergegeben werden. Rückforderungen oder Rückweisungen aufgrund von festgestellten Abweichungen sind für den AN bindend und ohne weitere Kosten für AG durchzuführen bzw. zu beheben.
8.4 Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Chemnitz. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder Anwendung des durch die Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarung unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(nWiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (UNCTIRAL) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende Regelung zu ersetzenist ausgeschlossen.
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Samples: Einkaufsbedingungen