Common use of Sonstige Bestimmungen Clause in Contracts

Sonstige Bestimmungen. 22.1. Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigt. Die Lieferantin ist berechtigt, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringen. 22.2. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die durch den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Leistungsbedingungen, Allgemeine Verkaufs Und Leistungsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 22.112.1 Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGB oder des Auftrages an den AN im Übrigen oder eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung Im Falle der Lieferantin Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmun- gen gilt eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht zur Abtretung unwirksame oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigt. Die Lieferantin ist berechtigt, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringenundurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. 22.2. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt 12.2 Unser Versäumnis oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so Verzug mit der Ausübung oder unsere Nichtausübung eines Rechts oder eines Anspruchs gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällenauf ein solches Recht oder einen solchen Anspruch noch stellt eine einzelne oder nur teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Anspruchs unseren Verzicht auf die weitere Geltendmachung oder Ausübung eines Rechtes oder eines Anspruchs dar. Unser Verzicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes des AN gegen eine vertragliche Bestimmung gilt nicht als Verzicht für weitere Verstöße und hat keine wie auch immer gearteten Auswirkungen auf die anderen vertraglichen Bestimmungen. 12.3 Der AN ist verpflichtet, alle im Rahmen der Auftragsbeziehung von uns überlassenen Informationen geheim zu halten und diese Informationen ausschließlich für die Zwecke der jeweiligen Auftragsabwicklung zu nutzen. Der AN darf diese Informationen Dritten nicht wei- tergeben oder zugänglich machen, ausgenommen hiervon ist die Weitergabe an Mitarbeite- rInnen, Beauftragte und BeraterInnen, die mit den Vorgängen befasst sind und die die ver- traulichen Informationen für ihre Tätigkeit unbedingt benötigen. Der AN gewährleistet und steht dafür ein, dass diese Geheinhaltungsverpflichtung auch von diesen Personen beachtet wird; er wird sie im gleichen Maße verpflichten. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhand- lung gegen die vorstehenden Geheimhaltungsverpflichtungen verpflichtet sich der AN zur Zahlung einer, von uns nach billigem Ermessen festzusetzenden, im Streitfall vom Gericht zu überprüfenden, Vertragsstrafe. Die Rechte und Rechtsbehelfe, Geltendmachung eines die durch den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder RechtsbehelfenVertragsstrafe über- steigenden Schadens bleibt unberührt. 22.312.4 Auf das Vertragsverhältnis ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts anwendbar. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthaltenFür alle Streitigkeiten über das Einge- hen, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung Zustandekommen oder die Rechtswirksamkeit des Vertrages Vertragsverhältnisses oder der AGB verleihen würdeüber Rechtswirkungen daraus wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes für Engerwitzdorf, Oberösterreich, vereinbart. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 22.112.1 Lizenzgeber und Lizenznehmer sind unabhängige Parteien. Der Kunde Keine Bestimmung in diesem Vertrag ist so auszulegen, dass eine Vertragspartei Bevollmächtigter, Mitarbeiter, Franchisenehmer, Joint-Venture-Partner oder gesetzlicher Vertreter der anderen Vertragspartei wird. 12.2 Dieser Vertrag gilt für den Lizenznehmer persönlich und darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Lieferantin nicht zur Abtretung des Lizenzgebers aus keinem wie auch immer gearteten Grund (einschließlich einer Übertragung von Gesetzes wegen, aufgrund einer Verschmelzung, Umgründung oder Übertragung des Vertrages infolge eines Erwerbs oder von Rechten eines Eigentümerwechsels) abgetreten oder Pflichten desselben berechtigt. Die Lieferantin ist berechtigtübertragen werden und jeder Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Lizenzgeber, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden. Der Lizenzgeber behält sich ausdrücklich vor, den Vertrag abzutreten oder auf Dritte und seine Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags zu übertragen, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringen. 22.2. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfe12.3 Dieser Vertrag, die durch den Vertrag Bestellung und die AGB gewährt werden, sind kumulativ darin jeweils ausdrücklich genannten Vereinbarungen umfassen die vollständige und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich ausschließliche Übereinkunft und nicht ausschließlich zu Vereinbarung zwischen den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin Vertragsparteien im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagenden Vertragsgegenstand und ersetzen alle früheren oder gleichzeitigen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hatschriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Übereinkünfte über den Vertragsgegenstand. 22.5. 12.4 Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieses Vertrags gilt nicht als Verzicht auf die künftige Durchsetzung dieser oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurdeeiner anderen Bestimmung des Vertrags. 22.612.5 Wenn eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam ist oder wird oder dieser Vertrag eine Xxxxx enthält, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt zwischen den AGB beziehen sich Wörter im Singular Vertragsparteien eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der wirtschaftlichen Absicht der Vertragsparteien am nächsten kommt. Dies gilt auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechterfür allfällige Lücken. 22.712.6 Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrags bedarf der Schriftform und ist von bevollmächtigten Vertretern der Vertragsparteien zu unterzeichnen. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er Dies gilt auch für eine Partnerschaft Änderung oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweistAbgehen von diesem Schriftformerfordernis.

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Samples: Nutzerlizenzvertrag

Sonstige Bestimmungen. 22.1Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Fracht-, Speditions- und Logistik- unternehmer (im Folgenden Unternehmer) (1) Die Vereinbarung einer Nachnahme ist eine gesonderte Dienstleistung, die bei Auftragserteilung oder bei Abruf des Fahrzeuges schriftlich zu treffen oder im Frachtbrief oder einem anderen Begleitpapier zu vermerken ist. (2) Der Nachnahmebetrag ist beim Empfänger in bar einzuziehen. Ist diese Zah- lungsweise durch den Empfänger nicht möglich, holt der Unternehmer beim Verfü- gungsberechtigten eine schriftliche Weisung ein. Bis zum Eingang der schriftlichen Weisung wird das Gut dem Empfänger nicht ausgeliefert. Für die Wartezeit bis zum Eintreffen der Weisung hat der Unternehmer einen Vergütungsanspruch. Im Übrigen findet § 419 Abs. 3 HGB Anwendung. (1) Der Unternehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen, die ihm aus den Tätigkeiten nach diesen Bedingungen an den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt be- findlichen Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht nicht über das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus. (2) Der Unternehmer darf ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht wegen Forderun- gen aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen nach diesen Bedingungen nur ausüben, soweit sie unbestritten sind oder wenn die Vermögensla- ge des Schuldners die Forderung des Unternehmers gefährdet. (3) An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt in allen Fällen eine solche von zwei Wochen. (4) Ist der Auftraggeber im Verzug, so kann der Unternehmer nach erfolgter Ver- kaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern und Werten eine sol- che Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforder- lich ist, freihändig verkaufen. (5) Für den Pfand- oder Selbsthilfeverkauf kann der Unternehmer in allen Fällen eine Verkaufsprovision vom Nettoerlös in Höhe von ortsüblichen Sätzen berechnen. (1) Der dem Spediteur erteilte Auftrag umfasst mangels Vereinbarung nicht 1. die Verpackung des Gutes, 2. die Verwiegung, Untersuchung, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung, es sei denn, dies ist geschäftsüblich. Die Bestimmung in § 3 Abs. 4 für das Frachtgeschäft bleibt unberührt. (2) Die Tätigkeiten nach Absatz.1 sind gesondert zu vergüten. (1) Die Verpflichtung des Unternehmers aus einem Vertrag nach diesen Bedingun- gen umfasst keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten. (2) Soll Palettentausch erfolgen, so ist diese Vereinbarung bei Vertragsschluss oder bei Abruf des Fahrzeuges schriftlich zu treffen oder im Frachtbrief oder in einem an- deren Begleitpapier zu vermerken oder in einem gesonderten Palettenbegleitschein festzuhalten. Der Kunde Palettentausch ist ohne eine gesonderte Dienstleistung des Unterneh- mers, die vorherige schriftliche Zustimmung mit seinem Entgelt nicht abgegolten und besonders zu vergüten ist. Dies gilt auch für Zug-um-Zug-Palettentauschregelungen nach Abs. 3. (3) Der Vertrag über die Beförderung von palettiertem Gut ist mit der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigtAuslieferung beim Empfänger erfüllt. Die Lieferantin ist berechtigtRückführung leerer Paletten erfolgt nur, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, wenn darüber ein gesonderter Beförderungsvertrag abgeschlossen wird. Die Sätze 1 und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringen2 gelten nicht für Zug-um-Zug-Palettentauschregelungen. 22.2(4) Für andere Ladehilfsmittel gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend. (1) Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Vorausset- zung bedarf, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwerti- gen Zahlungsaufstellung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Falls es Für die Lieferantin verabsäumtVerzugszinsen gilt § 288 BGB. (2) Ansprüche auf Standgeld, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte auf weitere Vergütungen und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfeauf Ersatz sonstiger Aufwendungen, die durch bei der Durchführung eines Vertrages nach diesen Bedingungen entstanden sind, werden vom Unternehmer schriftlich geltend gemacht. Für den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder RechtsbehelfenVer- zug dieser Ansprüche gilt Absatz 1 entsprechend. 22.3. In diesem (3) Mit Ansprüchen aus einem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthaltennach diesen Bedingungen und damit zusam- menhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder der AGB verleihen würderechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: Güterkraftverkehrs , Speditions Und Logistikunternehmer

Sonstige Bestimmungen. 22.1. Der Kunde Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Fracht-, Speditions- und Logistikunternehmer (im Folgenden Unternehmer) (1) Die Vereinbarung einer Nachnahme ist ohne eine gesonderte Dienstleistung, die vorherige schriftliche Zustimmung der Lieferantin nicht zur Abtretung bei Auftragserteilung oder Übertragung bei Abruf des Vertrages Fahrzeuges schriftlich zu treffen oder von Rechten im Frachtbrief oder Pflichten desselben berechtigt. Die Lieferantin ist berechtigt, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte einem anderen Begleitpapier zu übertragen, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringenvermer- ken ist. 22.2(2) Der Nachnahmebetrag ist beim Empfänger in bar einzuziehen. Falls es Ist diese Zahlungsweise durch den Empfänger nicht möglich, holt der Unterneh- mer beim Verfügungsberechtigten eine schriftliche Weisung ein. Bis zum Eingang der schriftlichen Weisung wird das Gut dem Empfänger nicht ausgeliefert. Für die Lieferantin verabsäumtWartezeit bis zum Eintreffen der Weisung hat der Unternehmer einen Vergütungsanspruch. Im Übrigen findet § 419 Abs. 3 HGB Anwendung. (1) Der Unternehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderun- gen, unterlässt die ihm aus den Tätigkeiten nach diesen Bedingungen an den Auf- traggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder aufschiebtsonstigen Werten. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht nicht über das ge- setzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus. (2) Der Unternehmer darf ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Ver- trägen nach diesen Bedingungen nur ausüben, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuübensoweit sie unbestritten sind oder wenn die Vermögenslage des Schuldners die Forderung des Unternehmers gefährdet. (3) An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt in allen Fällen eine solche von zwei Wochen. (4) Ist der Auftraggeber im Verzug, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht kann der Unternehmer nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern und Werten eine solche Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforderlich ist, freihändig verkaufen (5) Für den Pfand- oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht Selbsthilfeverkauf kann der Unternehmer in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die durch den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfenallen Fällen eine Verkaufsprovision vom Nettoerlös in Höhe von ortsüblichen Sätzen berechnen. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: General Terms and Conditions for Freight Transport and Logistics

Sonstige Bestimmungen. 22.130.1. Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Lieferantin nicht zur Abtretung AGB Business oder Übertragung des Vertrages eines Kundenvertrages nichtig oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigt. Die Lieferantin ist berechtigt, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringen. 22.2. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuübenunwirksam, so gilt dies eine Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen. 30.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. 30.3. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden. 30.4. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können sowohl der Kunde als auch Drei Streit- und Beschwerdefälle betreffend Rechnungen (siehe Punkt 12.) oder die Qualität der Dienste, Ansprüche aus dem Universaldienst oder eine behauptete Verletzung des TKG sowie der auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen und Bescheide der Regulierungsbehörde als Schlichtungsstelle vorlegen (§ 205 TKG, § 4 AStG), vorausgesetzt, dass zuvor keine einvernehmliche Lösung zwischen dem Kunden und Drei erzielt werden konnte. Gemäß Punkt 12.1. der AGB Business ist ein Einspruch schriftlich innerhalb von drei Monaten ab Erhalt der Rechnung zu erheben, wobei Drei binnen angemessener Frist eine schriftliche Stellungnahme übermittelt. Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist Drei nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällenmehr zur Beantwortung des Einspruchs verpflichtet. Die Rechte Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde wird versuchen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Meinung zum herangetragenen Fall mitzuteilen. Kunden haben ein Jahr ab Beschwerdeerhebung Zeit, bei der Schlichtungsstelle einen Schlichtungsantrag zu stellen. Das für diesen Antrag erforderliche Verfahrensformular und Rechtsbehelfenähere Informationen über den Ablauf, die durch den Vertrag Voraussetzungen und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfenetwaigen Kosten des Schlichtungsverfahrens finden Sie auf xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx. 22.330.5. In diesem Vertrag bzwAuf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird hingewiesen. den AGB ist nichts enthaltenÜber diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würdeRettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 22.13.1. Der Kunde ist ohne Für die vorherige schriftliche Zustimmung Bestimmungen der Lieferantin nicht Einverständniserklärung zur Abtretung Freischaltung des Online-Statusreports sowie für die Vertragsbestimmungen für das Hellobank-Konto/-Depot für Privatkunden mit eigenem Vermittler/ WPF/WPDLU gelten gemeinsam nachfolgende Regelungen: 3.2. Konsumentenschutzgesetz und § 70 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 regeln folgendes Rücktrittsrecht: § 3 (1) Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder Übertragung einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unterne- hmers, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rück- trittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgehensweise für die Ausübung des Rücktrittrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt, zu laufen. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von Rechten 12 Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von 12 Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. Das Rücktrittsrecht erlischt bei Versicherungsverträgen spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags. (2) Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder Pflichten desselben berechtigtein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmen für seine ge- schäftlichen Zwecke benützen Räume gebracht hat. (3) Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu: 1. Wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat, 2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprec- hungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind, oder 3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmen außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt EUR 25 nicht übersteigt, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt EUR 50 nicht übersteigt, 4. bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unter- liegen, oder 5. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehm- ers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist. (4) Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Lieferantin Rücktrittsfrist ist berechtigtgewahrt, wenn die Rücktrittserk- lärung innerhalb der Frist abgesendet wird. (5)Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) oder über die Entgegen- nahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmun- gen des Abs 1, Abs 3 Z 4 und 5 und Abs 4 sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Dieses steht dem Verbraucher auch in den Vertrag Fällen des Abs 3 Z 1 bis 3 zu. Gemäß § 70 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 kommt beim Erwerb von Anteilen an Kapitalanlagefonds das Rücktrittsrecht gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz auch zur Anwendung, wenn der Verbraucher selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringendessen Beauftragten zwecks Schließung des Ver- trages angebahnt hat. 22.23.3. Falls es Sämtliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wurden schriftlich abge- schlossen. Im Übrigen gelten die Lieferantin verabsäumtAllgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in der jeweils gültigen Fassung, unterlässt deren Erhalt der Kunde bestätigt. 3.4. Sollte eine oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuübenmehrere Vertragsbestimmungen nichtig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so gilt dies sind sie nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte anzuwenden. Dies berührt nicht die Gültigkeit und auch Rechtswirksamkeit der anderen Vertrags- bestimmungen. Anstelle der nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die durch den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich anwendbaren Bestimmung hat zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthaltengelten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste Inhalt und Aufwendungen zu verteidigen Bedeutung der rechtswirksamen Bestimmungen des Vertrages dem Willen der Parteien entspricht und schad- und klaglos zu halten hatdas wirtschaftliche Ergebnis der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am besten erreicht. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: Konto /Depotvertrag

Sonstige Bestimmungen. 22.117.1 Sofern zwischen den Parteien eine eigene schriftliche Vereinbarung über die Anwendung von Bestellungen mit elektronischer Unterschrift erzielt wird, so ändern die Bestimmungen dieser Vereinbarung ggf. die entsprechenden Bestimmungen der vorliegenden AEB. 17.2 Der Vertrag – mit Ausnahme der Bestimmungen der AEB – kann nur schriftlich und im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den Parteien geändert werden. Änderungen der Handelsregistereintragungen, insbesondere eingetragener Firmensitz, Vertreter, Bankkontonummer, kontoführende Bank, einschließlich einer Änderung des für den Abschluss und die Leistungserbringung nach diesem Vertrage verantwortlichen Unternehmens gelten nicht als Vertragsänderung. Derartige Veränderungen werden von der betroffenen Partei der anderen Partei mit ordnungsgemäß unterzeichneten offiziellem Schreiben innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt (Eintragung) mitgeteilt. Auf Anforderung des Kunden ist der Lieferant ebenso verpflichtet, den Originalauszug des Registergerichtes mit den entsprechenden Änderungen vorzulegen, während im Falle einer Änderung des Firmennamens ebenfalls der Eintragungsauftrag zu schicken ist. 17.3 Während der Durchführung des Vertrages sollen die Parteien zur Zusammenarbeit verpflichtet werden, im Rahmen derer sie gehalten sind, sich gegenseitig über alle wichtigen Daten, Faktoren und Umstände in ihrem Einflussbereich zu unterrichten, die eine Auswirkung auf den Vertrag haben. 17.4 Der Kunde ist zu eine ganzen oder teilweisen Übertragung/Abtretung des Vertrages oder spezifischer darin festgehaltener Rechte, Pflichten oder Ansprüche an eine dritte Partei berechtigt, sofern der Lieferant zuvor davon in Kenntnis gesetzt wird. Mit der Annahme der Bestellung stimmt der Lieferant einer solchen Übertragung/Abtretung unwiderruflich zu. Der Lieferant ist nur nach vorherigem schriftlichen Einverständnis durch den Kunden zu einer vollständigen oder teilweisen Übertragung/Abtretung des Vertrages oder eines oder mehrerer spezifischer Teile davon, oder von darin festgehaltenen Rechten, Pflichten oder Ansprüchen an eine dritte Partei oder zugunsten einer dritten Partei berechtigt. 17.5 Der Lieferant verpflichtet sich, das vom Qualitätsmanagement des Kunden vorgeschriebene Qualifizierungssystem zu durchlaufen und der damit verbundenen Verpflichtung zur Vorlage von Daten fristgerecht, genau und korrekt nachzukommen. 17.6 Es ist dem Lieferanten nur gestattet, auf den Vertrag und die mit dem Kunden bestehende Zusammenarbeit zu verweisen, wenn der Kunde hierfür zuvor sein schriftliches Einverständnis erteilt hat. Der Kunde ist berechtigt, ein zuvor erteiltes Einverständnis jederzeit und ohne Nennung von Gründen schriftlich zurückzuziehen. 17.7 Der Lieferant ist verpflichtet sich über die vorherige schriftliche Zustimmung ethischen Verhaltensnormen der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung MOL-Gruppe auf der in der Bestellung genannten Internetseite zu informieren und stimmt zu, diese Normen bei der Ausführung des Vertrages anzuwenden. 17.8 Der Lieferant ist verpflichtet, alle der Bestellung beigefügten Bestimmungen der AEB durchzulesen und sich damit vertraut zu machen und deren Inhalt sowie die daraus resultierenden rechtlichen Folgen zu deuten und zu verstehen. Sofern der Lieferant auf Grundlage der Bestellung (mit oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigt. Die Lieferantin ist berechtigtohne Auftragsbestätigung, den Vertrag oder einen Teil desselben wie in Absatz 3.2 beschrieben) die in der Bestellung genannten Güter durch Lieferung an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigtausliefert, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringen. 22.2. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die durch den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder bestätigt der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegenLieferant damit, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen sich mit den AEB vertraut gemacht hat und diese ausdrücklich als bindend akzeptiert. In der Auffassung der Parteien begründet oder beweistist die Formulierung der Bestimmungen der AEB eindeutig und verständlich. Sie bestätigen ebenso, dass die Bestimmungen der AEB die Folgen von Treu und Glauben nicht verletzen und sie betrachten die hierin festgelegten Bestimmungen als angemessen.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Sonstige Bestimmungen. 22.1Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Fracht-, Speditions- und Logistikunter- nehmer (im Folgenden Unternehmer) (1) Die Vereinbarung einer Nachnahme ist eine gesonderte Dienstleistung, die bei Auftragserteilung oder bei Abruf des Fahrzeuges schriftlich zu treffen oder im Frachtbrief oder einem anderen Begleitpapier zu vermerken ist. (2) Der Nachnahmebetrag ist beim Empfänger in bar einzuziehen. Ist diese Zahlungswei- se durch den Empfänger nicht möglich, holt der Unternehmer beim Verfügungsbe- rechtigten eine schriftliche Weisung ein. Bis zum Eingang der schriftlichen Weisung wird das Gut dem Empfänger nicht ausgeliefert. Für die Wartezeit bis zum Eintreffen der Weisung hat der Unternehmer einen Vergütungsanspruch. Im Übrigen findet § 419 Abs. 3 HGB Anwendung. (1) Der Unternehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen, die ihm aus den Tätigkeiten nach diesen Bedingungen an den Auftraggeber zustehen, ein Pfand- recht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht nicht über das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus. (2) Der Unternehmer darf ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen nach diesen Bedingungen nur ausüben, soweit sie unbestritten sind oder wenn die Vermögenslage des Schuld- ners die Forderung des Unternehmers gefährdet. (3) An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt in allen Fällen eine solche von zwei Wochen. (4) Ist der Auftraggeber im Verzug, so kann der Unternehmer nach erfolgter Verkaufs- androhung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern und Werten eine solche Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforderlich ist, freihändig verkaufen. (5) Für den Pfand- oder Selbsthilfeverkauf kann der Unternehmer in allen Fällen eine Verkaufsprovision vom Nettoerlös in Höhe von ortsüblichen Sätzen berechnen. (1) Der dem Spediteur erteilte Auftrag umfasst mangels Vereinbarung nicht 1. die Verpackung des Gutes, 2. die Verwiegung, Untersuchung, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung, es sei denn, dies ist geschäftsüblich. Die Be- stimmung in § 3 Abs. 4 für das Frachtgeschäft bleibt unberührt. (2) Die Tätigkeiten nach Absatz.1 sind gesondert zu vergüten. (1) Die Verpflichtung des Unternehmers aus einem Vertrag nach diesen Bedingungen umfasst keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten. (2) Soll Palettentausch erfolgen, so ist diese Vereinbarung bei Vertragsschluss oder bei Abruf des Fahrzeuges schriftlich zu treffen oder im Frachtbrief oder in einem anderen Begleitpapier zu vermerken oder in einem gesonderten Palettenbegleitschein festzu- halten. Der Kunde Palettentausch ist ohne eine gesonderte Dienstleistung des Unternehmers, die vorherige schriftliche Zustimmung mit seinem Entgelt nicht abgegolten und besonders zu vergüten ist. Dies gilt auch für Zug-um-Zug-Palettentauschregelungen nach Abs. 3. (3) Der Vertrag über die Beförderung von palettiertem Gut ist mit der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigtAuslieferung beim Empfänger erfüllt. Die Lieferantin ist berechtigtRückführung leerer Paletten erfolgt nur, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, wenn darüber ein ge- sonderter Beförderungsvertrag abgeschlossen wird. Die Sätze 1 und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringen2 gelten nicht für Zug-um-Zug-Palettentauschregelungen. 22.2(4) Für andere Ladehilfsmittel gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend. (1) Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zah- lungsaufstellung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Falls es Für die Lieferantin verabsäumtVerzugszinsen gilt § 288 BGB. (2) Ansprüche auf Standgeld, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte auf weitere Vergütungen und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfeauf Ersatz sonstiger Aufwen- dungen, die durch bei der Durchführung eines Vertrages nach diesen Bedingungen entstan- den Vertrag und die AGB gewährt werdensind, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu werden vom Unternehmer schriftlich geltend gemacht. Für den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder RechtsbehelfenVerzug die- ser Ansprüche gilt Absatz 1 entsprechend. 22.3. In diesem (3) Mit Ansprüchen aus einem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthaltennach diesen Bedingungen und damit zusammen- hängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Berei- cherung darf nur mit fälligen, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder der AGB verleihen würderechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Den Güterkraftverkehrs , Speditions Und Logistikunternehmer

Sonstige Bestimmungen. 22.1. Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigt1 Vertragsdauer, Kündigung 1. Die Lieferantin Überlassung der Software erfolgt zunächst für eine feste Laufzeit von 24 Monaten. Die Ver- tragslaufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der im Kündigungszeitpunkt geltenden Vertragslaufzeit schriftlich per Einschreiben gekündigt wird. 2. Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist berechtigterst zulässig, den Vertrag wenn ERGO-FIT ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie von ERGO-FIT ver- weigert oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Er- folgsaussichten bestehen oder auf Dritte zu übertragen, und wird wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringengegeben ist. 22.2. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen3. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die durch den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder RechtsbehelfenKündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 22.34. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung Bei Beendigung des Vertrages oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, Vertragsverhältnisses hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer Löschung des überlassenen Pro- gramms und dessen Kopien sowie die Vernichtung der überlassenen Handbücher und Dokumen- tationen zu überbinden, widrigenfalls veranlassen. Auf Wunsch der ERGO-FIT hat der Kunde die Lieferantin Erfüllung der vorgenann- ten Pflichten schriftlich zu bestätigen. 5. Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig. 1. Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Hinblick Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Ge- schäfts- oder Betriebsgeheimnisse des anderen Vertragsteils Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf jegliche daraus resultierenden Klagensonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen un- befugten Dritten, Haftungend. h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl eigenen wie denen des Vertragspartners, Kostensofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Auftragnehmers erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist die be- troffene Vertragspartei verpflichtet, Verluste und Aufwendungen den Vertragspartner vor einer solchen Weitergabe um Zu- stimmung zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hatbitten. 22.52. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages bestehen. 1. Der Kunde verpflichtet sich, Maßnahmen zur regelmäßigen Sicherung der durch die Software verarbeiteten Daten vorzunehmen und gegen Verlust und Verfälschung zu schützen. 2. Der Kunde ergreift Maßnahmen zum Schutz gegen Viren und sonstige schadhafte Programme oder Programmroutinen, außerdem sonstige Maßnahmen zum Schutz seiner Einrichtung. 1. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies Vertragsparteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. ERGO-FIT wird insbesondere personenbezogene Daten des Kunden iSd § 11 Abs. 3 BDSG nur im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurdeRahmen dessen Weisungen erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Vertragsparteien verpflichten ihre Mit- arbeiter auf die Einhaltung des Datengeheimnisses. 22.62. In den AGB beziehen ERGO-FIT hat die technischen und organisatorischen Anforderungen gemäß der Anlage zu § 9 BDSG zu erfüllen. Insbesondere hat ERGO-FIT die seinem Zugriff unterliegenden Systeme ge- gen unbefugte Kenntnisnahme, Speicherung, Veränderung sowie sonstige nicht autorisierte Zu- griffe oder Angriffe, gleich welcher Art, durch Mitarbeiter des Kunden oder sonstige Dritte zu schützen. Der Kunde erklärt sich Wörter damit einverstanden, dass ERGO-FIT anonymisierte, nicht personenbezogene, ausschließlich gerätebezogene Daten erhebt. 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder wer- den, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien ver- einbaren bereits jetzt für diesen Fall, dass die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Be- stimmung ersetzt wird, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst na- he kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung. 2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Singular Zusammenhang mit die- sem Vertrag ist der Sitz der ERGO-FIT. Die ERGO-FIT ist aber auch auf den Plural und umgekehrtberechtigt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechteram allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. 22.74. Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages, die Zusicherung von Eigenschaften sowie Ga- rantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. 5. Dem Kunden ist es untersagt, Ergebnisse vergleichender Benchmark-Tests der Software zu ver- öffentlichen. 6. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegenKunde verpflichtet sich, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweistalle anwendbaren Export- und Importgesetze uneingeschränkt ein- zuhalten.

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Samples: Software Rental Agreement

Sonstige Bestimmungen. 22.1. Der Kunde 17.1 Die Abtretung von Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertrags- parteien ist ohne die vorherige schriftliche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigtanderen Vertragspartei zu- lässig. Die Lieferantin ist berechtigt, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringenRegelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt. 22.2. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte 17.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertrag bzwjeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. 17.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig fest- gestellt oder unbestritten sind. Dies gilt nicht, wenn mit einem Anspruch, der auf einer mangelhaften Leistung von ayedo beruht, gegen dessen Vergütungsanspruch aufge- rechnet wird. 17.4 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ayedo stimmt ihrer Geltung zu. 17.5 Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen be- dürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit in den AGB auszuüben, so gilt dies vertraglichen Vereinbarungen nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällenausdrücklich eine andere Form (z.B. die Textform) vorgesehen ist. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die Einhaltung der Schriftform kann durch den Vertrag und die AGB gewährt Verwendung ei- ner einfachen elektronischen Signatur (z.B. DocuSign) gewahrt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht 17.6 ayedo darf auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste Rahmen von Referenzen hinweisen und Aufwendungen diese zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichenwerblichen Zwecken nutzen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart nichts Gegenteiliges ver- einbart wurde. 22.617.7 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, keine fest angestellten oder freien Mitar- beiter, des anderen Vertragspartners, auch bis 2 Jahre nach Beendigung eines Ver- tragsverhältnisses, abzuwerben, anzustellen oder in eigenen Dienst- oder Werkver- tragsverhältnissen zu beschäftigen. In Bei Zuwiderhandlung verpflichten sich die Ver- tragspartner zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 15.000 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung, an den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrtanderen Vertragspartner. Die Vertragsstrafe wird nicht fällig, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechterwenn der andere Vertragspartner schriftlich einem solchen Vertragsverhältnis zustimmt. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 22.11. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die in dem Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen des Bestellers nicht als vertraulich. 2. Für diese Geschäftsbedingungen sowie für gesamte Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Handelsgesetzbuches (HGB). Das Vertragsverhältnis unterliegt im Übrigen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 3. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CSIG) findet keine Anwendung. 4. Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz unserer Firma. Dies gilt auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozess. Im Übrigen können wir stattdessen nach unserer Xxxx als Gerichtsstand auch den Wohn- oder Geschäftssitz des Bestellers wählen. 5. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. 6. Hat der Besteller seinen Geschäftssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so können wir oder der Besteller ein Schiedsgericht anrufen, das aus drei Schiedsrichtern nach der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer Paris gebildet wird und nach dieser Schiedsordnung endgültig entscheidet. Der Kunde ist ohne Vorsitzende muss eine andere Staatsangehörigkeit als die vorherige schriftliche Zustimmung der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigt. Die Lieferantin ist berechtigt, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, Parteien besitzen und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringen. 22.2. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfeeine juristische Ausbildung haben, die durch den Vertrag und die AGB gewährt werdenes ihm ermöglichen würde, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich Richter eines staatlichen Gerichts zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7sein. Der Vertrag Schiedsspruch ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweistunter Angabe der ihm zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen und Rechtsnormen schriftlich zu begründen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 22.1. Der Kunde 13.1 Wenn der Auftraggeber den gleichen Auftrag außer dem Designer auch anderen erteilen möchte oder wenn er den Auftrag bereits einem anderen erteilt hat, unterrichtet er den Designer vorab darüber. 13.2 Es ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Lieferantin dem Auftraggeber nicht zur Abtretung oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigt. Die Lieferantin ist berechtigterlaubt, den irgendein Recht aus einem mit dem Designer abgeschlossenen Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte Dritten zu übertragen, ausgenommen bei Übertragung seines gesamten Unternehmens oder mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers. 13.3 Die Parteien sind zur Geheimhaltung von sämtlichen vertraulichen Informationen, Fakten und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen Umständen verpflichtet, die die Parteien im Rahmen des Auftrags voneinander oder aus anderer Quelle erfahren und ist weiters berechtigtvon denen billigerweise zu vermuten ist, Waren über dass Veröffentlichung oder Mitteilung an Dritte dem Designer oder dem Auftraggeber Schaden zufügen könnte. Die Parteien verpflichten ihre Arbeitnehmer bzw. zur Ausführung des Auftrags hinzugezogene Dritte zu liefern einer entsprechenden Geheimhaltung dieser von der anderen Partei stammenden Fakten und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringenUmstände. 22.2. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt 13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuübenaufgehoben werden, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt in späteren FällenKraft. Die Rechte Parteien beraten in diesem Falle miteinander, um neue Bestimmungen zur Ersetzung der unwirksamen oder aufgehobenen Bestimmungen zu vereinbaren, wobei soweit möglich der Sinn und RechtsbehelfeZweck der unwirksamen oder aufgehobenen Bestimmungen berücksichtigt wird. 13.5 Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Überschriften haben nur den Zweck, die durch Lesbarkeit zu fördern, und bilden keinen Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 13.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit geändert werden. Der Designer setzt den Auftraggeber im gegebenen Fall darüber in Kenntnis. 13.7 Auf den Vertrag zwischen dem Designer und dem Auftraggeber findet niederländisches Recht Anwendung. Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten zunächst im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen. Sofern die AGB gewährt werdenParteien nicht ausdrücklich schriftlich eine Schlichtung vereinbart haben, sind kumulativ ist für alle Rechtsstreitigkeiten, die zwischen dem Designer und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthaltendem Auftraggeber entstehen, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages der gemäß dem Gesetz zuständige Richter oder der AGB verleihen würdeRichter in dem Gerichtsbezirk, in dem der Designer seinen Sitz hat, zuständig. Dies bleibt der Entscheidung des Designers überlassen. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 22.11. Der Kunde ist ohne vorliegende Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die vorherige schriftliche Zustimmung Vertragspartner in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner un- ter Einhaltung einer 3monatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Für den Fall, dass aufgrund einer Gesetzesänderung oder einer Ände- rung der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung Marktregeln eine Anpassung des gegenständlichen Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigt. Die Lieferantin ist berechtigterforderlich ist, ver- pflichten sich die Vertragspartner, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, die neuen Gegebenheiten anzupassen und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringenerforderlichenfalls auch einvernehmlich aufzulösen. 22.22. Falls es Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das am Sitz des Verteil- netzbetreibers sachlich zuständige Gericht. Es gilt österreichisches materielles Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen, die Lieferantin verabsäumtauf ausländisches Privatrecht verweisen. 3. Alle Bestimmungen dieses Vertrages, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte insbesondere sämtliche sich aus dem diesem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer er- gebende Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren FällenPflichten, gehen beiderseits auf die Einzel- und Gesamtrechtsnachfol- ger über. Die Rechte Jeder Vertragspartner ist berechtigt und Rechtsbehelfeverpflichtet, die durch den diesen Vertrag und die AGB gewährt sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten auf allfällige Rechtsnachfolger zu überbinden. Über jede Veränderung, die ein Eintreten einer Rechts-, Teilrechts- oder Besitznachfolge durch Dritte nach sich zieht, ist der andere Partner umgehend schriftlich in Kenntnis zu setzen. 4. Sämtliche in diesem Vertrag enthaltenen Verweise verstehen sich als dynamische Verweise. 5. Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformgebot. 6. Sollten einzelne Bestimmungen des Datenübermittlungsvertrags oder etwaiger Nachträge rechtsunwirksam sein oder werden, sind kumulativ so wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die ungültig gewordene Bestim- mung, je nach Notwendigkeit, durch eine ihr im wirtschaftlich, rechtlichen und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich technischen Erfolg für beide Vertragspartner gleichkommende, rechtsgültige Bestimmung zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfenersetzen. 22.37. In der Anlage A zu diesem Vertrag sind alle Namen, Telefon- und Faxnummern , E-Mail Ad- ressen und Daten-E-Mail-Adressen aufgelistet, die den für den Datenaustausch im Sinne dieses Vertrages berechtigten und verpflichteten Personenkreis beschreiben. Datenübermitt- lungen im Sinne dieses Vertrages sind ausschließlich über die definierten Daten-E-Mail- Adressen bzw. entsprechend Punkt III Abs. 2 vorzunehmen. Anlage A (siehe …) ist ein inte- grierter Bestandteil dieses Vertrages und wird bei Änderungen im Personenkreis oder den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würdezugehörigen Daten jeweils aktualisiert und durch beiderseitige Unterzeichnung verbindlich. 22.48. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der LieferungDiese Vereinbarung wird in 2facher Ausfertigung errichtet, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hatwobei jeder Vertragspartner 1 Original erhält. Allfällige bestehende Vereinbarungen hinsichtlich Datenübermittlung treten mit Unterfertigung dieses Vertrags außer Kraft. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: Datenübermittlungsvertrag

Sonstige Bestimmungen. 22.1Vor Einzahlung der Eigenmittel hat die Verkäuferin ein notarielles Rückkaufanbot zum Rückkauf der Gesellschaftsanteile in dem Ausmaß zu unterfertigen, sodass die/der Käufer(in) vor Steuern eine um 22,5% höhere Rückzahlung erhält. Konkret beträgt der Rückkaufwert demgemäß Euro 2.450.000,00,- (zwei Millionen vierhunderfünfzigtausend) für den Rückkauf des Gesellschaftsanteils von gesamt 89%. Der Kunde vereinbarte Zeitpunkt ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung 31.07.2026. Das Rückkaufanbot gilt für den Zeitraum vom 30.04.2026 bis 31.07.2026. Sämtliche mit diesem Kaufanbot, der Finanzierung der angeführten Liegenschaft und dem Ankauf des Vertrages oder angeführten Objektes verbundenen Kosten mit Ausnahme der laufenden Finanzierungs-, Liegenschafts- und Gesellschaftskosten sind in der Projektvorschau mit dem angeführten Betrag berücksichtigt und sind von Rechten oder Pflichten desselben berechtigtder Projektgesellschaft zu tragen. Die/der Verkäuferin/Verkäufer leistet Gewähr, dass über den angeführten Betrag hinaus keine weiteren Kosten anfallen (mit Ausnahme der laufenden Finanzierungs-, Liegenschafts- und Gesellschaftskosten) und keine weiteren Nachschüsse seitens der Käufer(in) erforderlich sind. Die Lieferantin ist berechtigtVertragsparteien bestätigen auf Basis der vorgelegten Unterlagen, insbesondere Exposé, Bewertungsgutachten und Investitionsrechnung, dass das für den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, Immobilienankauf normierte Entgelt als liefer- und leistungsgerecht angesehen wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern demzufolge die entsprechenden Gründe des ABGB hinsichtlich einer Vertragsauflösung einschließlich der Minderung um die Hälfte des wahren Wertes ausgeschlossen und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringen. 22.2. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällennichtig sind. Die Rechte und RechtsbehelfeVertragsparteien erklären sich weiters damit einverstanden, dass im Sinne des Punktes VI. des Gesellschaftsvertrages, die durch den Vertrag Geschäftsführung der Projektgesellschaft zur Durchführung aller Maßnahmen der gewöhnlichen Geschäftsführung berechtigt ist und die AGB gewährt werdenlediglich zusätzliche, sind kumulativ darüber hinaus gehende Maßnahmen und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder Aktivitäten von der AGB verleihen würde. 22.4. Ist Zustimmungspflicht der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin Gesellschafterversammlung im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5Sinne des Punktes VI. des Gesellschaftsvertrages erfasst sind. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegenVertragsteile erklären, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweistzu diesem Kaufanbot keine Nebenabreden getroffen wurden. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Änderungen dieses Kaufanbotes sind nur dann seitens der Anbotstellerin rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich abgegeben werden. Dies gilt sowohl für das Kaufanbot selbst, als auch für einen eventuell abzuschließenden Kaufvertrag. Für Rechtsstreitigkeiten aus einer diesem Anbot folgenden vertraglichen Vereinbarung wird als Gerichtsstand das örtlich und sachlich zuständige Gericht genannt.

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Samples: Übernahme Der Firma

Sonstige Bestimmungen. 22.1. Der Kunde ist ohne 10.1 H.d kann einzelne oder alle Leistungen, die vorherige schriftliche Zustimmung der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung des H.d im Rahmen dieses Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigt. Die Lieferantin ist berechtigtschuldet, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertrageninsbesondere die Dienste, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu durch Unterauftragnehmer erbringen. 22.210.2 H.d kann diese AGB nach vorheriger Ankündigung, einschließlich der beabsichtigten Änderungen, gegenüber dem Auftraggeber ändern. Falls es H.d kann Änderungen der AGB nur in einem Umfang vornehmen, dass dies für den Auftraggeber zumutbar ist, die Lieferantin verabsäumtÄnderungen nicht die wesentlichen Vertragspflichten betreffen oder der Auftraggeber durch die Änderung insgesamt nicht schlechter gestellt wird. Der Auftraggeber kann einer Änderung der AGB innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Sofern der Auftraggeber der Änderung der AGB nicht oder nicht fristgemäß widerspricht, unterlässt gilt seine Zustimmung zur Änderung der AGB als erteilt. Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs und auf das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages wird X.x den Auftraggeber bei Mitteilungen zu Änderungen der AGB jeweils hinweisen. 10.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder aufschiebtteilweise nichtig, ihre unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar („Fehlerhafte Bestimmung“) sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr bereits jetzt, anstelle der Fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten. Beruht die Fehlerhaftigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in diesem Vertrag. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist. 10.4 Der Vertrag und alle Ansprüche und Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und auch nicht als Verzicht in späteren Fällensind nach Maßgabe deutschen Rechts auszulegen und durchzusetzen. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die durch Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten internationalen Warenkauf (sofern hier nicht anders vorgesehenCISG) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfenist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist Düsseldorf. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages 10.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden KlagenZusammenhang mit diesem Vertrag, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hatseinem Zustandekommen oder seiner Durchführung ist – soweit rechtlich zulässig – Düsseldorf. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 22.11. Der Kunde verpflichtet sich, die ihn treffenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere die relevanten baurechtlichen Vorschriften und die Regelungen des Bauarbeitenkoordinations- gesetzes zu erfüllen und uns insoweit schad- und klaglos zu halten. 2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürften vorbehaltlich der Regelung des Punktes III.3. der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und gelten mit dem Abschluss des Vertrages einvernehmlich als abgedungen. 3. Zwingende gesetzliche Bestimmungen gehen der Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen vor. Rechtsunwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Rechtsunwirksame Bestimmungen sind durch die Vereinbarung neuer, der rechtsunwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst ähnlichen rechtswirksamen Bestimmungen zu ersetzen. 4. Für alle wie immer gearteten Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes der Stadt Ried im Innkreis vereinbart. Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung Verweisungsnormen des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigtinternationalen Privatrechtes anzuwenden. Die Lieferantin Anwendung des UN-Kaufrechtes ist berechtigt, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringenausdrücklich ausgeschlossen. 22.25. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag Die Vertragsparteien verpflichten sich zur zeitlich unbefristeten Geheimhaltung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Im Falle eines Verstoßes des Kunden bzw. den AGB auszuübendiesem zuzurechnender Personen verpflichtet sich der Kunde, so gilt dies eine verschuldensunabhängige und dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht unterliegende Konventionalstrafe in späteren FällenHöhe von 20 % der Bruttoauftragssumme zu bezahlen. 6. Die Rechte und Rechtsbehelfe, Pflichten aus dieser Vereinbarung gehen auf die durch den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen. 22.3. In diesem Vertrag jeweiligen Rechtsnachfolger über bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht verpflichten sich die Parteien zur rechtswirksamen Übertragung von Rechten und Pflichten aus dieser Vereinbarung auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würdeRechtsnachfolger. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstige Bestimmungen. 22.1Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Fracht-, Speditions- und Logistik- unternehmer (im Folgenden Unternehmer) (1) Die Vereinbarung einer Nachnahme ist eine gesonderte Dienstleistung, die bei Auftragserteilung oder bei Abruf des Fahrzeuges schriftlich zu treffen oder im Frachtbrief oder einem anderen Begleitpapier zu vermerken ist. (2) Der Nachnahmebetrag ist beim Empfänger in bar einzuziehen. Ist diese Zah- lungsweise durch den Empfänger nicht möglich, holt der Unternehmer beim Verfügungsberechtigten eine schriftliche Weisung ein. Bis zum Eingang der schriftlichen Weisung wird das Gut dem Empfänger nicht ausgeliefert. Für die Wartezeit bis zum Eintreffen der Weisung hat der Unternehmer einen Vergü- tungsanspruch. Im Übrigen findet § 419 Abs. 3 HGB Anwendung. (1) Der Unternehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen, die ihm aus den Tätigkeiten nach diesen Bedingungen an den Auftraggeber zuste- hen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfü- gungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfand- und Zu- rückbehaltungsrecht geht nicht über das gesetzliche Pfand- und Zurückbehal- tungsrecht hinaus. (2) Der Unternehmer darf ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht wegen Forde- rungen aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen nach diesen Bedingungen nur ausüben, soweit sie unbestritten sind oder wenn die Vermögenslage des Schuldners die Forderung des Unternehmers gefährdet. (3) An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt in allen Fällen eine solche von zwei Wochen. (4) Ist der Auftraggeber im Verzug, so kann der Unternehmer nach erfolgter Ver- kaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern und Werten eine solche Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforderlich ist, freihändig verkaufen. (5) Für den Pfand- oder Selbsthilfeverkauf kann der Unternehmer in allen Fällen eine Verkaufsprovision vom Nettoerlös in Höhe von ortsüblichen Sätzen be- rechnen. (1) Der dem Spediteur erteilte Auftrag umfasst mangels Vereinbarung nicht 1. die Verpackung des Gutes, 2. die Verwiegung, Untersuchung, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besse- rung des Gutes und seiner Verpackung, es sei denn, dies ist geschäftsüb- lich. Die Bestimmung in § 3 Abs. 4 für das Frachtgeschäft bleibt unbe- rührt. (2) Die Tätigkeiten nach Absatz.1 sind gesondert zu vergüten. (1) Die Verpflichtung des Unternehmers aus einem Vertrag nach diesen Bedingun- gen umfasst keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbeson- dere keine Gestellung von Paletten. (2) Soll Palettentausch erfolgen, so ist diese Vereinbarung bei Vertragsschluss oder bei Abruf des Fahrzeuges schriftlich zu treffen oder im Frachtbrief oder in einem anderen Begleitpapier zu vermerken oder in einem gesonderten Palet- tenbegleitschein festzuhalten. Der Kunde Palettentausch ist ohne eine gesonderte Dienst- leistung des Unternehmers, die vorherige schriftliche Zustimmung mit seinem Entgelt nicht abgegolten und be- sonders zu vergüten ist. Dies gilt auch für Zug-um-Zug- Palettentauschregelungen nach Abs. 3. (3) Der Vertrag über die Beförderung von palettiertem Gut ist mit der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigtAuslieferung beim Empfänger erfüllt. Die Lieferantin ist berechtigtRückführung leerer Paletten erfolgt nur, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, wenn dar- über ein gesonderter Beförderungsvertrag abgeschlossen wird. Die Sätze 1 und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringen2 gelten nicht für Zug-um-Zug-Palettentauschregelungen. 22.2(4) Für andere Ladehilfsmittel gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend. (1) Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraus- setzung bedarf, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vor- her eingetreten ist. Falls es Für die Lieferantin verabsäumtVerzugszinsen gilt § 288 BGB. (2) Ansprüche auf Standgeld, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte auf weitere Vergütungen und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfeauf Ersatz sonstiger Aufwendungen, die durch bei der Durchführung eines Vertrages nach diesen Bedin- gungen entstanden sind, werden vom Unternehmer schriftlich geltend gemacht. Für den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder RechtsbehelfenVerzug dieser Ansprüche gilt Absatz 1 entsprechend. 22.3. In diesem (3) Mit Ansprüchen aus einem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthaltennach diesen Bedingungen und damit zu- sammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus unge- rechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder der AGB verleihen würderechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Den Güterkraftverkehrs , Speditions Und Logistikunternehmer

Sonstige Bestimmungen. 22.1. Der Kunde ist ohne 13.1 QuinBook kann einzelne oder alle Leistungen, die vorherige schriftliche Zustimmung der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung des QuinBook im Rahmen dieses Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigt. Die Lieferantin ist berechtigtschuldet, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertrageninsbesondere die Dienste, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu durch Unterauftragnehmer erbringen. 22.213.2 QuinBook kann diese AGB nach vorheriger Ankündigung, einschließlich der beabsichtigten Änderungen, gegenüber dem Nutzer ändern. Falls es QuinBook darf Änderungen der AGB nur in einem Umfang vornehmen, dass dies für den Nutzer zumutbar ist, die Lieferantin verabsäumtÄnderungen nicht die wesentlichen Vertragspflichten betreffen oder der Nutzer durch die Änderung insgesamt nicht schlechter gestellt wird. Der Nutzer kann einer Änderung der AGB innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Sofern der Nutzer der Änderung der AGB nicht oder nicht frist- gemäß widerspricht, unterlässt gilt seine Zustimmung zur Änderung der AGB als erteilt. Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs und auf das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages wird Xxxxxxx den Nutzer bei Mitteilungen zu Änderungen der AGB jeweils hinweisen. 13.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder aufschiebtteilweise nichtig, ihre unwirk- sam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar („Fehlerhafte Bestimmung“) sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr bereits jetzt, anstelle der fehlerhaften Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vereinbart hätten, wenn sie die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten. Beruht die Fehlerhaftigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprüng- lichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß zu vereinbaren. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in diesem Vertrag. Es ist der ausdrück- liche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bloße Beweislast- umkehr zur Folge hat, sondern § 139 BGB insgesamt abbedungen ist. 13.4 Der Vertrag und alle Ansprüche und Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und auch nicht als Verzicht in späteren Fällensind nach Maßgabe deutschen Rechts auszulegen und durch- zusetzen. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die durch Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten internationalen Warenkauf (sofern hier nicht anders vorgesehenCISG) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfenist ausgeschlossen. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages 13.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden KlagenZusammen- hang mit diesem Vertrag, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern seinem Zustandekommen oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.seiner Durchführung ist

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstige Bestimmungen. 22.18.1 Erfüllungsort für Leistung und Gegenleistung ist der Sitz des Auftragnehmers. 8.2 Eine Aufrechnung gegen Ansprüche des Auftragnehmers, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. Der Kunde Auftraggeber ist ohne außerdem nicht berechtigt, Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche zurückzuhalten, außer diese wurden vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt oder bereits gerichtlich festgestellt. 8.3 Auf die vorherige schriftliche gegenständliche Vereinbarung kommt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts, zur Anwendung. 8.4 Alle sich aus der gegenständlichen Vereinbarung ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich der Frage des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Auflösung oder Nichtigkeit, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des für X-0000 Xxxxxxx örtlich und sachlich berufenen Gerichts. Unabhängig davon ist der Auftragnehmer allerdings auch berechtigt, Klage vor jenem Gericht einzubringen, welches nach Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Auftraggebers sachlich zuständig ist. 8.5 Diese Vereinbarung ist abschließend. Mündliche Nebenabreden, welcher Art auch immer, bestehen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung nicht. 8.6 Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Der Auftraggeber kann seine Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers übertragen. 8.7 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als gänzlich oder teilweise unwirksam herausstellen, oder sich eine Regelungslücke ergeben, so wird die Wirksamkeit der Lieferantin übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht zur Abtretung oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigtberührt. Die Lieferantin ist berechtigtVertragsparteien sind verpflichtet, den Vertrag an Stelle der unwirksamen Bestimmung oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zur Ausfüllung der Regelungslücke eine wirksame, dem beabsichtigten Inhalt dieser Vereinbarung möglichst nahekommende Regelung zu übertragen, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringenvereinbaren. 22.2. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die durch den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: Wartungsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 22.19.1 HD kann einzelne oder alle Leistungen, die HD im Rahmen dieses Vertrages schuldet, insbesondere die Dienste, durch Unterauftragnehmer erbringen. Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigt. Die Lieferantin HD ist berechtigt, den diesen Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte verbundene Unternehmen (i.S.v. §§ 15 ff. AktG) zu übertragen, sofern dies keine unangemessene Härte gegen- über dem Auftraggeber darstellt. Dabei kann auch eine Aufteilung der Rechte und/ oder Pflichten auf das Partnerunternehmen und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigtHD erfolgen, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringensofern der Auftraggeber hierdurch nicht schlechter gestellt wird. Nicht als unange- messene Härte oder Schlechterstellung gilt bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Auftraggeber das Anfallen von gesetzlicher Mehrwertsteuer im Sitzland des Auftraggebers. 22.29.2 HD kann diese AGB nach vorheriger Ankündigung, einschließlich der beabsichtigten Änderungen, gegenüber dem Auftraggeber ändern. Falls es HD kann Änderungen der AGB nur in einem Umfang vor- nehmen, der für den Auftraggeber zumutbar ist, die Lieferantin verabsäumtÄnderungen nicht die wesentlichen Vertrags- pflichten betreffen oder der Auftraggeber durch die Änderung insgesamt nicht schlechter gestellt wird. Der Auftraggeber kann einer Änderung der AGB innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen oder den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Sofern der Auftraggeber der Änderung der AGB nicht oder nicht fristgemäß widerspricht, unterlässt gilt seine Zustim- mung zur Änderung der AGB als erteilt. Auf die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs und auf das Recht zur fristlosen Kündigung des Ver- trages wird HD den Auftraggeber bei Mitteilungen zu Änderungen der AGB jeweils hinweisen. 9.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder aufschiebtteilweise nichtig, ihre unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Beruht die Fehlerhaftigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so ist die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässi- gen Maß zu vereinbaren. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in diesem Vertrag. 9.4 Der Vertrag und alle Ansprüche und Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte unter- liegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und auch nicht als Verzicht in späteren Fällensind nach Maßgabe deutschen Rechts auszulegen und durchzusetzen. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die durch Anwendung des Übereinkom- mens der Vereinten Nationen über Verträge über den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten internationalen Warenkauf (sofern hier nicht anders vorgesehenCISG) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfenist ausge- schlossen. Erfüllungsort ist Düsseldorf. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB 9.5 Sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des xxxxxxxx- xxxx Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden KlagenZusammenhang mit diesem Vertrag, Haftungenseinem Zustandekommen oder seiner Durchführung Düsseldorf. Stand: Oktober 2020/AG Dish Bonus B2B_TC_V2_October_2020_de Folgende Daten überträgt HD an METRO: Erstellungsdatum; Personenkonto: interessiert sich für die Metro-Mitgliedschaft; Kontobezeichnung; Personenkonto: E-Mail; Telefon; Personenkonto: Mobil; Unverified Mobile, KostenEinrichtung: Kontoname; Establishment Street, Verluste Postleitzahl, Stadt 6 von 12 Du hast Fragen zu DISH BONUS? Schreib uns eine E-Mail: xxxxxxx-xxx@xxxx.xx Besuch unsere Website: xxxxx://xxx.xxxx.xx Oder ruf uns einfach an: +00 000 0000000 Mit Bestätigung der obigen Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen wird zwischen Auftraggeber („Verantwortlicher“), und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hatHD („Auftragsverarbeiter“), gemeinsam auch bezeich- net als „Parteien“, einzeln als „Partei“, zugleich nachfolgen- de Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung („AV“) geschlos- sen. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstige Bestimmungen. 22.15.6.4.1. Die Bank kann nach ihrem Ermessen: (i) die Ausführung von Aufträgen ablehnen, die unvollständig, widersprüchlich oder unpräzise erscheinen; (ii) die Ausführung von Aufträgen ablehnen, wenn die vom Kunden in seinem Anlegerprofil bereitgestellten Angaben nach Ansicht der Bank unvollständig, nicht aktuell oder unrichtig sind; (iii) die Ausführung von Aufträgen ablehnen, die nicht in geeigneter Weise mit einem praktikablen Zeitrahmen an die Korrespondenzstellen gemäss der ortsüblichen Praxis übermittelt werden können; (iv) die Ausführung von Verkaufsaufträgen vor dem Eingang von Wertpapieren ablehnen; (v) die Ausführung von Aufträgen betreffend Kredit-, Termin- und Optionsgeschäfte ablehnen; (vi) die Ausführung von Aufträgen zum Kauf von Vermögenswerten mit dem Verkaufserlös anderer Vermögenswerte ablehnen, bis diese Erlöse vollständig eingegangen sind; (vii) Kaufaufträge nur bis zum verfügbaren Guthaben auf dem Kundenkonto ausführen; (viii) verkaufte Xxxxxxxxxxx auf Kosten des Kunden zurückkaufen, die mangelhaft waren oder nicht rechtzeitig geliefert wurden; (ix) das Konto des Kunden mit Wertpapieren belasten, die den Wertpapieren entsprechen (oder einem Wert, der ihrem Wert entspricht, wenn die Wertpapiere nicht mehr auf dem Konto gehalten werden), die der Kunde anfänglich physisch an die Bank überwiesen hat und die im Anschluss daran einer Stop Order unterliegen; (x) Weisungen, die nicht als Bestätigung oder Änderung eines bestehenden Auftrags bezeichnet wurden, als neuen Auftrag behandeln; (xi) die Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren zur Verrechnung von Ansprüchen der Bank gegenüber dem Kunden verwenden und/oder (xii) die Aufträge im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen bündeln. 5.6.4.2. Die Bank behält sich das Recht vor, auf Kosten des Kunden Wertpapiere zu ersetzen, die zum Verkauf gestellt, aber nicht rechtzeitig geliefert wurden. 5.6.4.3. Der Kunde trägt alle rechtlichen und finanziellen Folgen aus der Übersendung beschränkt handelbarer Wertpapiere zum Verkauf. 5.6.4.4. Es ist ohne dem Kunden bekannt und er erklärt sich einverstanden, dass (i) die vorherige schriftliche Zustimmung Bank für andere Kunden oder sich selbst Wertpapiere der Lieferantin nicht gleichen Art und zur Abtretung gleichen Zeit wie für den Kunden kaufen oder Übertragung verkaufen kann und dass die Bank befugt ist, mit sich selbst oder mit verbundenen Gesellschaften beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren für Rechnung des Vertrages Kunden zu handeln; (ii) Wertpapiere für Rechnung des Kunden gekauft oder verkauft werden können, die von Rechten Gesellschaften ausgegeben werden, die eine Bankgeschäftsbeziehung mit der Bank und ihren verbundenen Unternehmen unterhalten oder Pflichten desselben berechtigtbei denen Führungskräfte der Bank oder ihrer verbundenen Unternehmen als Direktoren tätig sind; (iii) die Bank für Rechnung des Kunden Anteile oder Anteilsscheine an Investmentfonds oder Gesellschaften kaufen oder verkaufen kann, die von der Bank oder ihren verbundenen Unternehmen verwaltet werden; (iv) die Bank zu gegebener Zeit Wertpapiere von einem Konto, das von einem anderen Kunden bei der Bank oder verbundenen Gesellschaften der Bank gehalten wird, kaufen bzw. Die Lieferantin ist berechtigtan dieses verkaufen kann und (v) die Bank für Rechnung des Kunden Wertpapiere oder Anteilsscheine an Investmentfonds kaufen oder verkaufen kann, die von Gesellschaften ausgegeben oder vertrieben werden, die eine Bank-/Geschäftsbeziehung mit der Bank und/oder ihren verbundenen Unternehmen unterhalten, durch die der Bank Provisionen und/ oder Retrozessionsgebühren zufliessen können. 5.6.4.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei einer Marktlage, die sich negativ auf die Position des Kunden auswirkt, die Bank den Vertrag Kunden beim Margenhandel auffordern kann, unverzüglich eine Einschusszahlung in Form von Zahlungsmitteln oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder Finanzinstrumenten zu leisten, um seine Position abzusichern. Der Kunde erklärt sich einverstanden, auf Dritte die entsprechende Aufforderung der Bank innerhalb der erforderlichen Zeit zu übertragenreagieren, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigtermächtigt die Bank zur Liquidierung der Position des Kunden, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringen. 22.2. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die durch den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagenfest- gelegten Zeitraum reagiert, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hatselbst wenn dies mit einem Verlust für den Kunden verbunden ist. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstige Bestimmungen. 22.115.1. Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigt. Die Lieferantin ist berechtigt, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringen. 22.2. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuübenIst im Wärmelieferungsvertrag eine Mindestvertragslaufzeit vorgesehen, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die durch den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht bei Änderungen im Besitz oder Eigentum der Endbenutzer der LieferungLiegenschaft im Rahmen seiner faktischen und rechtlichen Möglichkeiten verpflichtet, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen Vertrag samt allen Rechten und Pflichten auf den jeweiligen Endbenutzer seinen Rechtsnachfolger zu überbinden, widrigenfalls der Kunde für alle dem WVU entstehenden Schäden oder Nachteile haftet. 15.2. Das WVU ist berechtigt, qualifizierte Dritte als Erfüllungsgehilfen mit der Durchführung einzelner Verpflichtungen aus diesem Vertrag (z.B. Ablesung der Messeinrichtungen) zu beauftragen. 15.3. Gemäß Energieeffizienzgesetz (EEffG) ist das WVU als Energielieferant verpflichtet, Energieeffizienzmaßnahmen bei sich und Endkunden zu setzen. Der Kunde verpflichtet sich, dem WVU auf Aufforderung alle Unterlagen zur Dokumentation der Energieeffizienzmaßnahmen und zur Erlangung der Anrechnung auf die Lieferantin Verpflichtung nach dem EEffG zu überlassen. Sofern der Kunde selbst Verpflichteter im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden KlagenSinne des EEffG ist, Haftungenwird der Kunde die durch diesen Vertrag gesetzten Maßnahmen nicht als eigene Energieeffizienzmaßnahmen angeben, Kostensodass keine doppelte Anrechnung erfolgt. Der Kunde tritt Energieeffizienzmaßnahmen unentgeltlich an das WVU ab, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hatsofern diese Maßnahmen zwar dem Kunden zuzurechnen sind, aber nur aufgrund des Wärmeliefervertrages erbracht wurden. 22.515.4. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift und/oder seines Namens an das WVU unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, ist das WVU berechtigt, Erklärungen aller Art in Zusammenhang mit dem Vertrag an die bisher bekanntgegebene Anschrift des Kunden abzugeben. Diese Erklärungen gelten dem Kunden als fünf Werktage nach Absendung zugegangen, auch wenn der Kunde davon keine Kenntnis oder erst später Kenntnis erlangt. Das WVU ist verpflichtet, Änderungen seiner Geschäftsadresse und/oder seiner Firma dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das WVU diese Mitteilung, ist der Kunde berechtigt, Erklärungen aller Art in Zusammenhang mit dem Vertrag an die bisher bekanntgegebene Geschäftsanschrift des WVU abzugeben. Diese Erklärungen gelten dem WVU als fünf Werktage nach Absendung zugegangen, auch wenn das WVU davon keine Kenntnis oder erst später Kenntnis erlangt. 15.5. Allfällige Steuern, Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind vom Kunden zu tragen. 15.6. Ergänzungen zu diesem Vertrag sowie Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, wovon nur schriftlich abgegangen werden kann. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. 15.7. Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Wärmeliefervertrag gehen auf den jeweiligen Rechtsnachfolger über oder sind diesem zu überbinden. 15.8. Das WVU ist berechtigt, die Rechte und Pflichten des Wärmeliefervertrages zur Gänze oder in Teilen auf Dritte zu übertragen. 15.9. Wirksame Erklärungen: Soweit vertraglich nicht ausdrücklich anders vereinbart, können wirksame Erklärungen gegenüber dem Kunden sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form an die von ihm bekannt gegebenen Kontaktadressen (z.B. über Fax, E-Mail) abgegeben werden. Sämtliche Erklärungen und Schriftstücke vom WVU können rechtswirksam an die letzte vom Abnehmer bekannt gegebene E-Mailadresse zugestellt werden. 15.10. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern Rechtswirksamkeit formloser Erklärungen des WVU oder zu löschen/streichen, sofern dies seiner Vertreter gegenüber Verbrauchern im Vertrag Sinn des KSchG wird durch die vorstehenden Bestimmungen nicht ohnehin bereits vereinbart wurdeberührt. 22.615.11. In den AGB beziehen sich Wörter Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich der Anlagen und insbesondere dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird bei Verträgen mit Kunden, welche nicht Verbraucher im Singular Sinne des KSchG sind, durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt. Das gilt auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechterfür Regelungslücken. 22.715.12. Der Vertrag Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches materielles Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen, anzuwenden. 15.13. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder in keinem Fall derart auszulegenZusammenhang mit dem Wärmeliefervertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz des WVU vereinbart. Bei einem Verbraucher im Sinne des KSchG gilt die Gerichtsstandsvereinbarung jedoch nur dann, dass er eine Partnerschaft wenn sich sein Wohnsitz, sein gewöhnlicher Aufenthaltsort oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweistder Ort seiner Beschäftigung in diesem Sprengel befindet, andernfalls gilt der gesetzlich vorgesehene Gerichtsstand.

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Samples: Wärmeliefervertrag

Sonstige Bestimmungen. 22.1Der Lieferant verpflichtet sich, die für die von GELITA bestellten Waren gesetzlichen Umweltschutz- und Arbeitssicherheits-, Personalhygiene- und Energiemanagementvorschriften zu beachten und einzuhalten sowie GELITA Vorfälle oder Verdachtsfälle zu melden. Zu den vom Lieferanten einzuhaltenden Vorschriften zählen auch werksinterne Regelungen der GELITA zum Umweltschutz, zur Arbeitssicherheit, zur Personalhygiene und zum Energiemanagement aus der Broschüre „Hinweise für Besucher und Handwerker“, die GELITA dem Lieferanten auf Nachfrage hin zur Verfügung stellt. Der Kunde Lieferant muss seine Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeiten für und bei der GELITA über die Inhalte und Vorgaben der dieser Ziff. 14.1 bezeichneten gesetzlichen Vorschriften sowie der Vorgaben aus der Broschüre „Hinweise für Besucher und Handwerker“ unterweisen. Auf Nachfrage hat der Lieferant GELITA die ordnungsgemäße Unterweisung nachzuweisen. Der Lieferant ist ohne verpflichtet, GELITA während der Dauer der Geschäftsbeziehung alle Qualitäts- und sonstigen Bescheinigungen, die vorherige schriftliche Zustimmung gesetzlich erforderlich oder branchenüblich oder nach der Lieferantin nicht Art der Lieferung für die Nutzung erforderlich sind, auf Nachfrage von GELITA unverzüglich zur Abtretung oder Übertragung Verfügung zu stellen. Die Vertragsparteien werden – auch nach Beendigung des Vertrages – von dem Vertragspartner erlangte Informationen, die Geschäfts- oder von Rechten Betriebsgeheimnis (§ 17 UWG) sind oder Pflichten desselben berechtigtihrem Inhalt oder ihrer Natur nach offensichtlich vertraulicher Natur sind, Dritten nicht zugänglich machen, soweit diese nicht allgemein oder der Vertragspartei anderweitig rechtmäßig bekannt sind. Die Lieferantin GELITA ist berechtigt, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringen. 22.2. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte sich aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer ergebenden Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die durch Pflichten oder den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich insgesamt auf eine andere Konzerngesellschaft oder auf einen Dritten zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen. 22.3übertragen. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Im Fall einer Übertragung auf einen Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf Lieferant das Recht, den jeweiligen Endbenutzer Vertrag außerordentlich zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5kündigen. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichenEine Aufrechnung des Lieferanten mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, sofern dies im Vertrag diese nicht ohnehin bereits vereinbart wurdeunbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte kann der Lieferant gleichfalls nur geltend machen, soweit sie von GELITA anerkannte, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenforderungen betreffen. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 22.11. Der Kunde Käufer muss eine Änderung seiner Anschrift unverzüglich dem Verkäufer mitteilen. 2. Der Verkäufer weist den Käufer nach § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass die Vertragsdaten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden. Es ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Lieferantin sichergestellt, dass diese gespeicherten Daten nicht unbefugten Personen zur Abtretung oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigtKenntnis gelangen. 3. Die Lieferantin ist berechtigtvom Verkäufer hergestellten Muster, den Vertrag Klischees, Stanzen und Entwürfe bleiben Eigen- tum des Verkäufers. Sie dürfen weder nachgeahmt, vervielfältigt, noch dritten Personen oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragenKonkurrenzfirmen zugänglich gemacht werden. Der Entwurf wird berechnet, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringenauch wenn kein Auftrag erteilt wird. Die Entwürfe unterliegen dem Urheberrecht. 22.24. Falls es die Lieferantin verabsäumtBei Aufträgen, unterlässt oder aufschiebtderen Ausführung besondere Entwicklungsarbeiten erfordert, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. erwirbt der Käufer keine gewerblichen Schutzrechte an den AGB auszuübenentwickelten Gegenständen sowie an den Einrichtungen zur Herstellung dieser Gegenstände, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die durch wenn er sich an den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten Entwicklungs- kosten beteiligt hat. 22.55. Sofern der Käufer wegen unmittelbarer Verletzung deutscher Schutzrechte nach diesem Vertrag durch vom Verkäufer gelieferter Ware in Anspruch genommen wird, haftet der Ver- käufer gegenüber dem Käufer für die gegen ihn erkannten oder vergleichsweise festgestellten Schadensersatzansprüche sowie Gerichts- und Anwaltskosten nur und ausschließlich unter folgenden Voraussetzungen: a) Der Verkäufer ist hinsichtlich der gesamten Inanspruchnahme ausschließlich verfügungsbe- rechtigt. b) Der Käufer bevollmächtigt einen vom Verkäufer genannten und ausschließlich dessen Wei- sung unterstehenden Rechtsanwalt zur Führung etwaiger Rechtsstreitigkeiten. c) Der Käufer benachrichtigt den Verkäufer unverzüglich und laufend über alle in derartigen Inanspruchnahmen betreffenden Angelegenheiten und stellt dem Verkäufer insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Die Lieferantin behält Haftung entfällt, wenn sich vordie Verletzung unter den vorbezeichneten Regelungen aus einer Befolgung der Spezifikation des Käufers ergibt, Lieferungen oder wenn sich die Verletzungen durch Änderungen von Vertragsgegenständen, durch Kombination von Vertragsgegenständen oder Teilen davon bei der Durchführung eines Verfahrens ergibt, falls die Vertragsgegenstände selbst keine darstellen, oder für Verletzungshandlungen, die sich ergeben, nachdem der Käufer verwarnt worden ist oder Kenntnis von einer möglichen Verletzung erhalten hat, es sei denn, der Ver- käufer hat schriftlich weiteren Verletzungen zugestimmt. 6. Für den Fall, dass rechtskräftig festgestellt wird, dass eine weitere Benutzung der Vertrags- gegenstände deutscher Schutzrechte Dritter verletzt oder nach Ansicht des Verkäufers die Ge- fahr einer Schutzrechtsklage besteht, kann der Verkäufer, soweit nicht die Haftung nach Zif- fer 5 entfällt, auf eigene Kosten und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung nach eigener Xxxx entweder dem Käufer das Recht ver- schaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu ändern nutzen oder zu löschen/streichendiese auszutauschen oder so abzu- ändern, sofern dies im dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Käufer unter Berücksichtigung der bei dem Verkäufer üblichen Anschreibung erstatten. 7. Alle angegebenen Preise für Betriebsgegenstände, die zur Herstellung der Vertragserzeug- nisse notwendig sind, wie Entwurf, Reinzeichnung, Filme, Klischees, Stanzen, Werkzeuge etc. , sind anteilige Kosten. Die Gegenstände bleiben- auch wenn Sie gesondert berechnet werden – Eigentum des Verkäufers und werden nicht ausgeliefert. 8. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Käufern, die Verbraucher sind und welche den Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurdezu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in denen der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.79. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegenKäufer willigt unter Verzicht auf jegliche Schutzrechte ein, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen der Verkäufer für eigene Werbezwecke mit dem von ihm für den Parteien begründet oder beweistKäufer gefertigten Produkte werben darf und diese als Muster versenden darf. Gleiches gilt auch für Entwürfe die auf Wunsch des Interessenten/Käufers gefertigt worden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 22.1Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Fracht-, Speditions- und Logistikunternehmer (im Folgenden Unternehmer) § 35 Nachnahme (1) Die Vereinbarung einer Nachnahme ist eine gesonderte Dienstleistung, die bei Auftragserteilung oder bei Abruf des Fahrzeuges schriftlich zu treffen oder im Frachtbrief oder einem anderen Begleitpapier zu vermerken ist. (2) Der Nachnahmebetrag ist beim Empfänger in bar einzuziehen. Ist diese Zahlungsweise durch den Empfänger nicht möglich, holt der Unternehmer beim Verfügungsberechtigten eine schriftliche Weisung ein. Bis zum Eingang der schriftlichen Weisung wird das Gut dem Empfänger nicht ausgeliefert. Für die Wartezeit bis zum Eintreffen der Weisung hat der Unternehmer einen Vergütungsanspruch. Im Übrigen findet § 419 Abs. 3 HGB Anwendung. § 36 Pfand- und Zurückbehaltungsrecht (1) Der Unternehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen, die ihm aus den Tätigkeiten nach diesen Bedingungen an den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht nicht über das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus. (2) Der Unternehmer darf ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen nach diesen Bedingungen nur ausüben, soweit sie unbestritten sind oder wenn die Vermögenslage des Schuldners die Forderung des Unternehmers gefährdet. (3) An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt in allen Fällen eine solche von zwei Wochen. (4) Ist der Auftraggeber im Verzug, so kann der Unternehmer nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern und Werten eine solche Xxxxx, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforderlich ist, freihändig verkaufen. (5) Für den Pfand- oder Selbsthilfeverkauf kann der Unternehmer in allen Fällen eine Verkaufsprovision vom Nettoerlös in Höhe von ortsüblichen Sätzen berechnen. § 37 Verpackung, Verwiegung und Untersuchung des Gutes als Sonderleistungen (1) Der dem Spediteur erteilte Auftrag umfasst mangels Vereinbarung nicht 1. die Verpackung des Gutes, 2. die Verwiegung, Untersuchung, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung, es sei denn, dies ist geschäftsüblich. Die Bestimmung in § 3 Abs. 4 für das Frachtgeschäft bleibt unberührt. (2) Die Tätigkeiten nach Absatz.1 sind gesondert zu vergüten. § 38 Paletten, Ladehilfs- und Packmittel (1) Die Verpflichtung des Unternehmers aus einem Vertrag nach diesen Bedingungen umfasst keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten. (2) Soll Palettentausch erfolgen, so ist diese Vereinbarung bei Vertragsschluss oder bei Abruf des Fahrzeuges schriftlich zu treffen oder im Frachtbrief oder in einem anderen Begleitpapier zu vermerken oder in einem gesonderten Palettenbegleitschein festzuhalten. Der Kunde Palettentausch ist ohne eine gesonderte Dienstleistung des Unternehmers, die vorherige schriftliche Zustimmung mit seinem Entgelt nicht abgegolten und besonders zu vergüten ist. Dies gilt auch für Zug - um - Zug-Palettentauschregelungen nach Abs. 3. (3) Der Vertrag über die Beförderung von palettierten Gut ist mit der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigtAuslieferung beim Empfänger erfüllt. Die Lieferantin ist berechtigtRückführung leerer Paletten erfolgt nur, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, wenn darüber ein gesonderter Beförderungsvertrag abgeschlossen wird. Die Sätze 1 und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringen2 gelten nicht für Zug - um - Zug-Palettentauschregelungen. 22.2(4) Für andere Ladehilfsmittel gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend. Falls § 39 Verzug, Aufrechnung (1) Zahlungsverzug tritt ein, ohne das es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Für die Lieferantin verabsäumtVerzugszinsen gilt § 288 BGB. (2) Ansprüche auf Standgeld, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte auf weitere Vergütungen und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfeauf Ersatz sonstiger Aufwendungen, die durch bei der Durchführung eines Vertrages nach diesen Bedingungen entstanden sind, werden vom Unternehmer schriftlich geltend gemacht. Für den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder RechtsbehelfenVerzug dieser Ansprüche gilt Absatz 1 entsprechend. 22.3. In diesem (3) Mit Ansprüchen aus einem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in nach diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste Bedingungen und Aufwendungen zu verteidigen damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.aus ungerechtfertigter

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Samples: Güterkraftverkehrs , Speditions Und Logistikvertrag

Sonstige Bestimmungen. 22.112.1 Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung der Parteien über den betreffenden Gegenstand dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Verhandlungen oder Erklärungen. 12.2 Ein von Blauhut & Partner im Rahmen dieser Vereinbarung erteiltes Angebot gilt für einen Zeitraum von höchstens sechs (6) Wochen. 12.3 Diese Vereinbarung kann von Zeit zu Zeit aufgrund des Erlasses neuer Gesetze oder Verordnungen, die auf die Blauhut & Partner Subscription anwendbar sind, insbesondere in Bezug auf die Datensicherheit, oder aufgrund wesentlicher Änderungen der Nutzungsbedingungen von Drittanbietern, geändert werden müssen. Jede diesbezügliche Änderung wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt. Falls der Kunde solchen Änderungen nicht innerhalb von vierzehn (14) Werktagen widerspricht, wird davon ausgegangen, dass der Kunde sie akzeptiert hat. Sollte der Kunde solchen Änderungen fristgerecht widersprechen, ist Xxxxxxx & Partner dazu berechtigt, die Vereinbarung zu beenden. 12.4 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund als ungültig oder nicht einklagbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon in vollem Umfang unberührt. Der Kunde ist ohne und Blauhut & Partner ersetzen eine unwirksame Bestimmung nach gutem Glauben durch eine rechtsgültige, die vorherige schriftliche Zustimmung der Lieferantin unwirksamen Bestimmung in Absicht und wirtschaftlicher Auswirkung am nächsten kommt. 12.5 Sonstige Dokumente. Bestimmungen, Klauseln oder Bedingungen auf etwaigen Aufträgen, Bestätigungen oder sonstigen Geschäftsformularen, die der Kunde in Verbindung mit dem Erwerb von Subscriptions oder Services verwendet, haben keinerlei Auswirkungen auf die Rechte, Pflichten oder Auflagen der Parteien aus dieser Vereinbarung oder ändern sie in sonstiger Weise, ungeachtet dessen, ob Blauhut & Partner solchen Bestimmungen, Klauseln oder Bedingungen widersprochen hat oder nicht. Aufträge sind nicht zur Abtretung oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigtstornierbar und nicht erstattungsfähig. Die Lieferantin ist berechtigt, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringen. 22.2. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die durch den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.erkennen

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Samples: Subscription Agreement

Sonstige Bestimmungen. 22.1. Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung (A) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigtBundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Lieferantin Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist berechtigtausgeschlossen (B) Der Auftraggeber verpflichtet sich, es zu unterlassen, Angestellte von duveka und sonstige mit duveka vertraglich gebundene Personen, die im Rahmen eines mit duveka geschlosse- nen Vertrages zwischen den Vertrag Parteien mit einer Leistungserbringung für den Auftraggeber befasst sind, für das eigene Unternehmen oder einen Teil desselben Dritte abzuwerben bzw. Abwerbeaktivitä- ten zu unterstützen. Zeitlich gilt diese Unterlassungsverpflichtung für die gesamte Laufzeit des zwischen beiden Vertragsparteien geschlossenen Vertrages und weitere sechs Monate ab dessen Beendigung. Abwerbung im vorgenannten Sinn ist jedes mittelbare oder unmit- telbare Einwirken auf den Angestellten von duveka oder sonstige mit duveka vertraglich gebundenen Personen mit dem Ziel, diesen zur Begründung eines neuen Arbeitsverhält- nisses oder des Eingehens eines Dienstvertrages mit dem Auftraggeber oder Dritten zu veranlassen. Bei Verletzung dieser Abwerbungsklausel verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Ausbildungsentschädigung in Höhe von 00.000 € an Dritte abzutreten oder duveka. Die Rege- lungen dieser Abwerbungsklausel gelten gleichlautend für die duveka in Bezug auf Dritte zu übertragen, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringenAnge- stellte vom Auftraggeber. 22.2. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die durch den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehenC) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der LieferungKaufmann i.S.d. HGB, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbindeneine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hatist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Ratzeburg. 22.5(D) Sofern eine der vorstehenden Regelungen ganz oder zum Teil unwirksam ist, soll der Be- stand der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt werden. Die Lieferantin behält sich vorAnstelle der unwirksamen Regelung vereinbaren die Beteiligten eine Regelung, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurdedie der unwirksamen Regelung wirt- schaftlich am nächsten kommt. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: General Terms and Conditions

Sonstige Bestimmungen. 22.1Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Fracht-, Speditions- und Logistikunternehmer (im Folgenden Unternehmer) (1) Die Vereinbarung einer Nachnahme ist eine gesonderte Dienstleistung, die bei Auftragserteilung oder bei Abruf des Fahrzeuges schriftlich zu treffen oder im Frachtbrief oder einem anderen Begleitpapier zu vermerken ist. (2) Der Nachnahmebetrag ist beim Empfänger in bar einzuziehen. Ist diese Zahlungsweise durch den Empfänger nicht möglich, holt der Unternehmer beim Verfügungsberechtigten eine schriftliche Weisung ein. Bis zum Eingang der schriftlichen Weisung wird das Gut dem Empfänger nicht ausgeliefert. Für die Wartezeit bis zum Eintreffen der Weisung hat der Unternehmer einen Vergütungsanspruch. Im Übrigen findet § 419 Abs. 3 HGB Anwendung. (1) Der Unternehmer hat wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen, die ihm aus den Tätigkeiten nach diesen Bedingungen an den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Werten. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht nicht über das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus. (2) Der Unternehmer darf ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen aus anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen nach diesen Bedingungen nur ausüben, soweit sie unbestritten sind oder wenn die Vermögenslage des Schuldners die Forderung des Unternehmers gefährdet. (3) An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt in allen Fällen eine solche von zwei Wochen. (4) Ist der Auftraggeber im Verzug, so kann der Unternehmer nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern und Werten eine solche Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforderlich ist, freihändig verkaufen. (5) Für den Pfand- oder Selbsthilfeverkauf kann der Unternehmer in allen Fällen eine Verkaufsprovision vom Nettoerlös in Höhe von ortsüblichen Sätzen berechnen. (1) Der dem Spediteur erteilte Auftrag umfasst mangels Vereinbarung nicht 1. die Verpackung des Gutes, 2. die Verwiegung, Untersuchung, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung, es sei denn, dies ist geschäftsüblich. Die Bestimmung in § 3 Abs. 4 für das Frachtgeschäft bleibt unberührt. (2) Die Tätigkeiten nach Absatz.1 sind gesondert zu vergüten. (1) Die Verpflichtung des Unternehmers aus einem Vertrag nach diesen Bedingungen umfasst keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten. (2) Soll Palettentausch erfolgen, so ist diese Vereinbarung bei Vertragsschluss oder bei Abruf des Fahrzeuges schriftlich zu treffen oder im Frachtbrief oder in einem anderen Begleitpapier zu vermerken oder in einem gesonderten Palettenbegleitschein festzuhalten. Der Kunde Palettentausch ist ohne eine gesonderte Dienstleistung des Unternehmers, die vorherige schriftliche Zustimmung mit seinem Entgelt nicht abgegolten und besonders zu vergüten ist. Dies gilt auch für Zug - um - Zug- Palettentauschregelungen nach Abs. 3. (3) Der Vertrag über die Beförderung von palettierten Gut ist mit der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigtAuslieferung beim Empfänger erfüllt. Die Lieferantin ist berechtigtRückführung leerer Paletten erfolgt nur, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, wenn darüber ein gesonderter Beförderungsvertrag abgeschlossen wird. Die Sätze 1 und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringen2 gelten nicht für Zug - um - Zug-Palettentauschregelungen. 22.2(4) Für andere Ladehilfsmittel gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend. (1) Zahlungsverzug tritt ein, ohne das es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Falls es Für die Lieferantin verabsäumtVerzugszinsen gilt § 288 BGB. (2) Ansprüche auf Standgeld, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte auf weitere Vergütungen und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfeauf Ersatz sonstiger Aufwendungen, die durch bei der Durchführung eines Vertrages nach diesen Bedingungen entstanden sind, werden vom Unternehmer schriftlich geltend gemacht. Für den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder RechtsbehelfenVerzug dieser Ansprüche gilt Absatz 1 entsprechend. 22.3. In diesem (3) Mit Ansprüchen aus einem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthaltennach diesen Bedingungen und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder der AGB verleihen würderechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Güterkraftverkehr, Spedition Und Logistik

Sonstige Bestimmungen. 22.111.1 Der Abnehmer ist verpflichtet, sämtliche Maßnahmen sicherzustellen, welche für die Ausfuhr der Ware in das Land des Lieferungsortes erforderlich sind, insbesondere alle einschlägigen Einfuhr- und Währungsgenehmigungen einzuholen. Falls der Abnehmer von Tatsachen erfährt, welche die Ausfuhr der Xxxx verhindern oder erschweren, ist er verpflichtet, den Lieferanten darüber umgehend zu informieren. Falls die Art und Weise des Erwerbes und die Gültigkeit der notwendigen Ausfuhrbelege in Zweifel gezogen wird, ist der Lieferant berechtigt, den Abnehmer zur Klärung oder Bereinigung in nachträglicher, mindestens zweiwöchiger Frist aufzufordern. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist ist der Lieferant berechtigt von diesem Vertrag zurückzutreten, wobei der Abnehmer verpflichtet ist, dem Lieferanten die mit Erfüllung dieses Vertrags entstandenen Kosten zu erstatten. 11.2 Falls sich nach dem Abschluss des Vertrages die Umstände insoweit ändern, dass die Erfüllung gemäß dem Vertrag für eine der Seiten schwieriger wird, ändert dies nichts an deren Verpflichtung zur Erfüllung der Schuld. Der Kunde Abnehmer nimmt hiermit das Risiko der Änderung der Umstände im Sinne des § 1765 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf sich. 11.3 Der Abnehmer ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten dessen Rechte und Pflichten, die aus dem Vertrag und den GB folgen oder im Zusammenhang damit, wie auch mit dem Vertrag selbst, entstanden sind, an eine dritte Person abzutreten oder anders zu übertragen oder sie zu verpfänden. 11.4 Falls sich eine der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung Bestimmungen des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten desselben berechtigt. Die Lieferantin ist berechtigtder GB als mutmaßlich (nichtig) erweist, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder wird der Einfluss dieses Mangels auf Dritte zu übertragen, die sonstigen Bestimmungen des Vertrages und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringender GB analog gemäß dem § 576 des Bürgerlichen Gesetzbuches beurteilt. 22.2. Falls es 11.5 Die Vertragsseiten schließen die Lieferantin verabsäumt, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die durch Anwendung der nachfolgenden Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auf den Vertrag und die AGB gewährt werdenGB aus: § 557, sind kumulativ §§ 1793 – 1795, § 1799, § 1800 und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen§ 1805 Abs. 2. 22.3. In diesem 11.6 Der Vertrag bzw. und die GB beinhalten eine vollständige Vereinbarung über den AGB ist nichts enthaltenVertragsgegenstand und alle Erfordernisse, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde welche die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies Seiten im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbaren sollten und wollten, und welche sie als wichtig für die Verbindlichkeit des Vertrages erachten. Weder eine Erklärung der Vertragsseiten, getätigt bei der Verhandlung über den Vertrag oder die GB, noch eine Erklärung, getätigt nach dem Abschluss des Vertrages, kann im Widerspruch zu den ausdrücklichen Vertragsbestimmungen ausgelegt werden und begründet keine Verpflichtung einer der Vertragsseiten, es sei denn, dass im Vertrag etwas anderes vereinbart wurdeist. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch 11.7 Die Vertragsseiten sind verpflichtet, die zweite Vertragsseite ohne unnötigen Verzug über Tatsachen zu verständigen, welche einen Einfluss auf den Plural und umgekehrtInhalt des Schuldverhältnisses, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechtergegründet durch den Vertrag, haben könnten. 22.711.8 Falls diese GB oder der Vertrag nicht anders bestimmen, kann der Vertrag nur nach Vereinbarung der Vertragsseiten in der Form von schriftlichen und nachfolgend nummerierten Nachträge geändert oder ergänzt werden. 11.9 Falls eine jegliche der Bestimmungen dieser GB oder des Vertrages für ungültig befunden wird, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen oder Abmachungen oder der bereits getätigten Rechtsleistungen oder –handlungen nicht berührt. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegenDie Vertragsseiten verpflichten sich, eine etwaige ungültige Bestimmung durch eine neue, gültige Bestimmung so zu ersetzen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweistdie Wirkungen erzielt werden, welche am nächsten der ursprünglichen Absicht der Seiten hinsichtlich der Wirkungen der ungültigen Bestimmung sein werden. 11.10 Diese GB erlangen an Wirksamkeit am 25. 5. 2018 und ersetzen alle bisherigen Fassungen der GB.

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Samples: Sales Contracts

Sonstige Bestimmungen. 22.1. Der Kunde ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Lieferantin nicht zur Abtretung oder Übertragung des Vertrages oder von Rechten oder Pflichten eines Teils desselben berechtigt. Die Lieferantin ist berechtigt, den Vertrag oder einen Teil desselben an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen, und wird den Kunden davon in Kenntnis setzen und ist weiters berechtigt, Waren über Dritte zu liefern und Vertragsleistungen über Dritte zu erbringen. 22.2. Falls es die Lieferantin verabsäumt, unterlässt oder aufschiebt, ihre Rechte aus dem Vertrag bzw. den AGB auszuüben, so gilt dies nicht als diesbezüglicher Verzicht oder Einschränkung ihrer Rechte und auch nicht als Verzicht in späteren Fällen. Die Rechte und Rechtsbehelfe, die durch den Vertrag und die AGB gewährt werden, sind kumulativ und gelten (sofern hier nicht anders vorgesehen) zusätzlich und nicht ausschließlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten oder Rechtsbehelfen. 22.3. In diesem Vertrag bzw. den AGB ist nichts enthalten, was einem Dritten das Recht auf Durchsetzung einer Bestimmung des Vertrages oder der AGB verleihen würde. 22.4. Ist der Kunde nicht der Endbenutzer der Lieferung, hat der Kunde die in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen auf den jeweiligen Endbenutzer zu überbinden, widrigenfalls der Kunde die Lieferantin im Hinblick auf jegliche daraus resultierenden Klagen, Haftungen, Kosten, Verluste und Aufwendungen zu verteidigen und schad- und klaglos zu halten hat. 22.5. Die Lieferantin behält sich vor, Lieferungen und Leistungsbeschreibungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu löschen/streichen, sofern dies im Vertrag nicht ohnehin bereits vereinbart wurde. 22.6. In den AGB beziehen sich Wörter im Singular auch auf den Plural und umgekehrt, sind mit natürlichen Personen auch juristische Personen gemeint und umgekehrt und umfassen geschlechtsspezifische Formulierungen auch die jeweils anderen Geschlechter. 22.7. Der Vertrag ist in keinem Fall derart auszulegen, dass er eine Partnerschaft oder ein Joint Venture jeglicher Art zwischen den Parteien begründet oder beweist.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Leistungsbedingungen