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Common use of Sonstige Bestimmungen Clause in Contracts

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für Entwicklungsleistungen, Einkaufsbedingungen Für Entwicklungsleistungen

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet13.1. Abtretungs- und Aufrechnungsrechte Zessionen der Forderung des Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von voestalpine zulässig, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kannwelche nicht unbillig ver- weigert werden darf. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- Davon ausgenommen sind Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmerischen Geschäften. Vom Kunden können nur rechtskräftig festgestellte bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den unbestrittene Forderungen im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen BestimmungenAufrechnung gegenüber voestal- pine geltend gemacht werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträgemit etwaigen Gegenforderungen, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherungdie ihm gegenüber anderen, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährenmit voestalpine verbundenen Gesellschaften zustehen, gegenüber voestalpine aufzurechnen. 13.3 Änderungen 13.2. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) […] voestalpine versichert den Kunden, dass all jene Stoffe in ihren Produkten, die unter eine etwaige Registrierungspflicht gem. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Eva- luierung, Autorisierung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) [...] fallen, entsprechend vorregistriert wurden, ent- weder durch voestalpine bzw. ein mit ihr im Konzernverband verbundenes Unternehmen oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen durch ein vorgeschaltetes Unternehmen entlang der Lieferkette von voestalpine. Weitere Informationen hiezu sind unter nachfolgendem Link abrufbar: xxxx://xxx.xxxxxxxxxxx.xxx/xxxxx/xx/xxxxxxx/xxxxx/ 13.3. Einschränkungen im Zusammenhang mit etwaigen, aus- drücklichen Vereinbarungen zu ihrer Wirksamkeit Audits und Rechten auf Ein- sichtnahme in Unterlagen Im Hinblick auf den Schutz von unternehmenstechnisch sensiblen Informationen und Daten (z. B. schutzwürdiges, technisches wie auch kaufmännisches Know-how) sowie im Zusammenhang mit allenfalls auf Seiten von voestalpine bestehenden Geheimhal- tungsverpflichtungen gegenüber Dritten behält sich voestalpine ausdrücklich das Recht vor, die Ausübung etwaiger, vertraglich vereinbarter Auditrechte oder von Rechten auf Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen im diesbzgl. notwendigen Ausmaß nach Art, Inhalt, Umfang und Person des Auditors zweckentsprechend zu beschränken. Audits/Einsichtnahmen können ausschließlich nach einer entsprechenden, schriftlichen Vorankündigung (mind. 14 Werktage) und Terminvereinbarung mit voestalpine zu den üb- lichen Geschäftszeiten (Mo-Fr von 8.00 – 17.00 Uhr) durchgeführt werden. Auf die Geltung der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksamfür die jeweiligen Betriebsörtlichkeiten bestehenden Besucher- und Sicherheitsbestimmungen wird aus- drücklich hingewiesen. Durch Audits/Einsichtnahmen dürfen kei- nesfalls Störungen oder Unterbrechungen des Produktionspro- zesses oder Sicherheitsrisiken verursacht werden. Dem Kunden bzw. dem Auditor im Zuge von Audits/Einsichtnahmen bekannt gewordene Informationen gleich welcher Art sind von diesem streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere jeweils vertragsgegenständlichen Zwecke zu verwenden. Der Kunde trägt die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührtihm im Zusammenhang mit etwaigen Audits bzw. Einsichtnah- men anfallenden Kosten selbst. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 13.1 18.1. Der Partner ist verpflichtetKunde hat der go green energy Änderungen seines Namens, keine Handlungen zu begehen seiner Anschrift, seiner Rechnungsadresse, seiner E-Mail-Adresse (bei Online- Rechnung) und seiner Bankverbindung (bei Abbuchungsauftrag) unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche, der go green energy mitzuteilen, wobei sämtliche Schriftstücke der go green energy als dem Kunden zugegangen gelten, wenn sie an der vom Kunden zuletzt bekannt gegebenen Adresse (Postadresse, E-Mail-Adresse, Kundenserviceportal) einlangen. Sofern der Kunde ausdrücklich einwilligt, erhält er auch AGB- Änderungen, Information zur Teilbetragszahlung oder Handlungen zu unterlassen, die zu Rechnungen an Stelle einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen schriftlichen Mitteilung über das Kundenserviceportal. Kurzzeitige Beeinträchtigungen in der Verfügbarkeit des Kundenserviceportal berechtigen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenVertragsauflösung. 13.2 Der Partner verpflichtet sich18.2. Sämtliche Erklärungen und Mitteilungen des Kunden betreffend Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und/oder dieser AGB bedürfen der Schriftform (Brief, den im Rahmen Fax, E-Mail) bzw. können formfrei elektronisch abgegeben werden. Erklärungen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungengo green energy werden auch dann wirksam, insbesondere wenn diese mündlich gegenüber dem Kunden abgegeben werden. Stand: 15.03.2022 18.3. Die Qualität der vom Kunden aus dem Netz abgenommenen Energie richtet sich nach der vom – für die Anlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge Kunden verantwortlichen – örtlichen Netzbetreiber zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährenVerfügung gestellten Qualität. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform18.4. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Sollten einzelne Bestimmungen des Entwicklungsvertrags Vertrages ungültig oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinausun- durchsetzbar werden, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch z. B. weil die Beendigung gesetzlichen Regeln oder Vorschriften der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) Kontrollbehörden geändert werden, so wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nichtdadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame vereinbaren, die ungültigen Bestimmungen durch wirksame Regelungen gültige zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 18.5. Es gilt ausschließlich das österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen(UNK). Für Unternehmen und Kleinunternehmen wird als Gerichtsstand ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte)18.6. Anfragen und Beschwerden von Kunden können schriftlich, Deutschland. Daimler ist berechtigtelektronisch unter xxxxx://xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx.xx oder service@ xxxxxxxxxxxxx.xx, auch telefonisch unter 05 78 05 500 oder persönlich am Sitz des Partners Klage der go green energy entgegengenommen werden. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können sowohl der Kunde als auch go green energy Streit- oder Beschwerdefälle der Energie Control Austria unter xxx.x-xxxxxxx.xx vorlegen. 18.7. Für Unternehmen und Kleinunternehmen gilt: Die Vertragspartner verpflichten sich, die im Vertrag getroffenen Vereinbarungen und Preise streng vertraulich zu erhebenbehandeln und darüber Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen ist eine Offenlegung gegenüber Behörden und Gerichten im Zusammenhang mit behördlichen oder gerichtlichen Verfahren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Und Gas, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Und Gas

Sonstige Bestimmungen. 13.1 12.1 Der Partner ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 12.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 12.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 12.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder 12.5 Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen berührt und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nichtGültigkeit dieser Einkaufsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden etwaige sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmungen Bestimmung durch wirksame Regelungen eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 12.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechtes und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenWarenkauf. 13.7 12.7 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, Jede Vertragspartei kann jedoch auch am Sitz des Partners Klage zu erhebenan ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch genommen werden.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für Entwicklungsleistungen, Einkaufsbedingungen Für Entwicklungsleistungen

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet36 Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz (1) Die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemei- nen Strafrecht muss gewährleistet sein. (2) Die Ärzte verpflichten sich untereinander sowie gegenüber anderen Ärzten sowie sonsti- gen Leistungserbringern und Patienten bei ihrer Tätigkeit die für die Phase der Datenver- arbeitung personenbezogener Daten und der Datensicherheit geltenden Vorschriften da- tenschutzrechtlichen Vorschriften nach der DS-GVO für die Datenverarbeitung zu beach- ten. Sie treffen die hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Sie verpflichten sich weiter, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassenÜbermittlungen von personenbezogenen Versichertendaten ausschließlich zur Erfüllung dieser Vereinbarung vorzunehmen. (1) Die KVWL liefert nach § 295 Abs. 2 Satz 3 SGB V quartalsbezogen, spätestens nach Er- stellung der Honorarbescheide für die Ärzte, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen erforderlichen Abrechnungsdaten versi- chertenbezogen an die teilnehmenden Krankenkassen. Die Datenübermittlung erfolgt nach den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte Regelungen des zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zuKassenärztlichen Bundesvereinigung abgeschlossenen Vertrages über den Datenaus- tausch auf Datenträgern. (2) Die Krankenkassen bieten dem koordinierenden Arzt versichertenbezogene Unterstützung bei der Durchführung der DMP an. (3) Soweit die Krankenkassen aufgrund von versichertenbezogenen Informationen tätig wer- den, erfolgt dies im Sinne der zwischen Arzt und Patientin vereinbarten Behandlungsziele. Unbeschadet des VorgenanntenWird die Krankenkasse gegenüber ihren Versicherten zur Unterstützung der Behand- lungsziele über das Versenden von Patienteninformationen hinaus tätig und ist das Arzt- /Patienten-Verhältnis unmittelbar berührt, ist der Partner verpflichtetkoordinierende Gynäkologe hierüber im Sinne einer Abstimmung vorher zu informieren. (4) Verhaltensweisen, alle ihn die insbesondere im Zusammenhang mit der Abstimmung nach Absatz 3 Satz 2 dem Gebot einer vertrauensvollen Zusammenarbeit widersprechen, sind kurzfris- tig vom koordinierenden Arzt der KVWL und von den Krankenkassen/-verbänden mitzutei- len. Die KVWL und der betroffene Verband entscheiden über eine bilaterale Klärung oder Einberufung des Gemeinsamen Ausschusses nach § 38. (5) Die KVWL und die Geschäftsbeziehung Krankenkassen/-verbände werden sich mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenan sie herangetragenen Be- anstandungen unverzüglich mit dem Ziel einer Verständigung befassen. 13.2 (1) Zur Klärung von Auslegungsfragen, Beilegung von Meinungsverschiedenheiten und Bera- tung bei Verstößen gegen diese Vereinbarung können die Partner dieser Vereinbarung einen Gemeinsamen Ausschuss bilden. (2) Der Partner verpflichtet sichGemeinsame Ausschuss wird paritätisch mit Vertretern der KVWL und der Kranken- kassen/-verbände besetzt. Eine Einberufung erfolgt bei Bedarf. (3) Entscheidungen des Gemeinsamen Ausschusses werden einvernehmlich getroffen. (1) Diese Vereinbarung tritt am 01.10.2018 in Kraft und löst insoweit die Vereinbarung in der Fassung vom 01.07.2013 ab. (2) Die Anwendung der Regelungen dieser Vereinbarung in Bezug auf die jeweilige Kranken- kasse setzt voraus, dass diese über ein zugelassenes DMP verfügt. Die Regelungen die- ser Vereinbarung zum Datenfluss (Abschnitt VII bis IX) sind Bestandteile des zwischen den jeweiligen Vertragspartnern vereinbarten Gesamtvertrages. (3) Erforderliche Änderungen dieser Vereinbarung oder Anpassungen der DMP, die infolge einer nachfolgenden Änderung der RSAV sowie der diese ersetzenden oder ergänzenden Richtlinien des G-BA nach § 137f Abs. 2 SGB V oder aufgrund sonstiger gesetzlicher, ver- traglicher oder behördlicher Maßnahmen erfolgen müssen, werden unverzüglich bzw. in- nerhalb der vorgegebenen Fristen entsprechend § 137g Abs. 2 SGB V oder zu den vorge- gebenen Stichtagen vorgenommen. (4) Die Leistungserbringer sind nach dem Inkrafttreten einer Änderung der DMP-A-RL, die Wirkung auf die Inhalte dieses Vertrages (insbesondere die Versorgungsinhalte und die Dokumentation) entfalten, rechtzeitig, d. h. mit ausreichend zeitlichem Vorlauf, um ihnen zum Zeitpunkt der geforderten Umsetzung entsprechend zu können, zu unterrichten. (5) Das DMP Brustkrebs und die zu dessen Durchführung geschlossenen Verträge sind in- nerhalb der Fristen nach § 137g Abs. 2 SGB V anzupassen. (6) Diese Vereinbarung kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des Kalenderhalbjahres gekündigt werden. Kündigungen nach Satz 1 können auch von oder gegenüber jeder einzelnen Krankenkasse erklärt werden; eine solche Kün- digung lässt den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährenÜbrigen unberührt. 13.3 Änderungen (7) Bei wichtigem Grund kann diese Vereinbarung von jedem Partner nach erfolgloser Erörte- rung im Gemeinsamen Ausschuss nach § 38 mit einer Frist von vier Wochen zum Quartal- sende gekündigt werden. Ein wichtiger Grund kann auch ein wiederholter, schwerer Ver- stoß gegen § 37 Abs. 3 sein. Ferner kann die Vereinbarung von jedem Partner mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende bei Wegfall/Änderung der RSA-Anbindung des DMP bzw. bei Aufhebung bzw. Wegfall der Zulassung des DMP gekündigt werden. Für Kündigungen nach Satz 1 und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform3 gilt Abs. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam6 Satz 2 entsprechend. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Behandlungsprogramm, Behandlungsprogramm

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner Im Falie eines Vertragsbruchs oder angedrohten Vertragsbruchs ist verpflichtetdie geschadigte Partei berechtigt, keine Handlungen einen Unterlassungsanspruch oder eine ZwischenverfOgung zu begehen begehren bzw. ein gleichwertiges Rechtsmittel beim zustandigen Gericht zu erwirken. Sollten einzelne Bestimmurigen dieses Vertrages unwirksam oder Handlungen zu unterlassenundurchfUhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfi.lhrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Obrigen unberOhrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soil diejenige wirksame und durchfuhrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- die Parteien mit der unwirksamen bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fur den Fall, dass sich der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zuVertrag als IGckenhaft erweist. Unbeschadet des VorgenanntenJegliche Anderungen oder Erganzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Der Beginn von KUndlgungsfristen oder anderen Benachrichtigungen ist der Partner verpflichtet, alle ihn ein Werktag zu regularen Betriebszeiten und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze Frist 1st exklusive Samstage, Sann- und Regelungen einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet sichFeiertage. Nominierte Verbindungspersonen der Parteien: ' ,,. Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xx Xxxxxxxxxx 0, 0_000 Xxxx XX Assoc. Prof. Xxxxxx Xxxxxx, PhD - Dean of the Undergraduate Programs Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xxxxxxxxxxx 0/0, 0000 Xxxx XX Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, BA- Leiterin OHV-Campus Weitere Vereinbarungen zu den im Rahmen Bestimmungen dieses Vertrages bedUrfen der gesetzlichen Schriftform und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie mUssen von bevollmachtlgten Vertretern der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformParteien unterfertigt werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Dieser Vertrag unterliegt in allen Belangen den Bestimmungen des Entwicklungsvertrags osterreichischen Rechts. Der Gerlchtstand 1st Wien Jede Partei 1st verantwortllch fUr ihre elgenen Kosten und Ausgaben in der Errichtung, Verhandlung und DurchfUhrung dleses Vertrags, falls nichts Anderes vereinbart wird. Obt eine Partei eln Recht oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinauseine Befugnis nicht oder nicht rechtzeitig aus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksamso gilt dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder Befugnis. Durch Ebenso gilt die Beendigung der Entwicklungsleistung nur einmalige oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 tellweise Ausilbung eines Rechts oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 einer Befugnis nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nichtals Verzicht hierauf. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzeneinzelnen Parteien durfen lhre Rechte und Pflichten nicht ohne das schriftliche Elnverstandnis der anderen Partei einer dritten Partei i.ibereignen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von VertragslückenUbertragen oder Gberschreiben. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Kooperationsvertrag, Kooperationsvertrag

Sonstige Bestimmungen. 13.1 17.1 Kein Verzicht einer der Parteien in Bezug auf allfällige Verletzungen oder Verzugsfälle und kein Verzicht einer der Parteien auf allfällige Rechte oder Rechtsmittel und keine Handelssitte wird als dauerhafter Verzicht auf allfällige sonstige Verletzungen oder Verzugsfälle oder auf allfällige sonstige Rechte oder Rechtsmittel ausgelegt, es sei denn, der entsprechende Verzicht wird schriftlich vorgebracht und seitens der zu verpflichtenden Partei unterzeichnet. 17.2 Sollten jeglicher Abschnitt, jeglicher Unterabschnitt oder jegliche sonstige Bestimmung des Vertrages gemäss jeglichem Gesetz oder Rechtsgrundsatz ungültig sein, so gilt die entsprechende Bestimmung, allerdings nur im entsprechenden Umfang, als ausgelassen, ohne dass dadurch die Gültigkeit des restlichen Vertrages berührt würde. 17.3 Der Partner Käufer ist verpflichtetnicht berechtigt, keine Handlungen zu begehen seine Rechte oder Handlungen zu unterlassenPflichten gemäss diesem Dokument ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers abzutreten. 17.4 Der Verkäufer geht den Vertrag als Prinzipal ein. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, die ordnungsgemässe Erfüllung des Vertrages ausschliesslich beim Verkäufer zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenersuchen. 13.2 Der Partner verpflichtet sich17.5 DIE IM RAHMEN DIESES DOKUMENTES BEREITGESTELLTEN WAREN UND 17.6 Die Auslegung des Vertrages richtet sich in jeder Hinsicht nach den liechtensteinischen Gesetzen, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung allerdings ausschliesslich allfälliger Auswirkungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenaus dem Jahr 1980 auf die entsprechenden Gesetze, und lässt im weitesten rechtlich zulässigen Mass allfällige Kollisionsbestimmungen oder Vorschriften, gemäss denen die Gesetze eines anderen Hoheitsgebiets Anwendungen fänden, ausser acht. Die ausschliessliche Zuständigkeit zur Beilegung sämtlicher Streitigkeiten liegt bei den Gerichten am Standort der beklagten Partei. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand 17.7 Abschnitts- und Absatzüberschriften im Vertrag dienen lediglich der besseren 17.8 Sämtliche Mitteilungen und Forderungen in Verbindung mit dem Vertrag erfordern der Schriftform. Teil 1 Anwendbar in allen Fällen: S1.1 In diesen Ergänzungsbestimmungen kommt folgenden Begriffen die nachstehende Bedeutung zu: Verbundenes Unternehmen des Käufers bezeichnet jegliche Gesellschaft, die derzeit direkt oder indirekt von der obersten Konzernspitze des Käufers kontrolliert wird. Zum Zweck dieser Definition wird eine Gesellschaft dann von einer anderen Gesellschaft oder von anderen Gesellschaften direkt kontrolliert oder ist Stuttgart (Mitte)eine Tochtergesellschaft derselben, Deutschland. Daimler ist berechtigtwenn diese 50 % oder mehr der Anteile hält/halten, auch am Sitz des Partners Klage zu erhebendie bei Hauptversammlungen der erstgenannten Gesellschaft stimmberechtigt sind, ferner wird eine bestimmte Gesellschaft dann von einer anderen Gesellschaft oder von anderen Gesellschaften indirekt kontrolliert, wenn beginnend mit jener Gesellschaft oder jenen Gesellschaften und endend mit der bestimmten Gesellschaft eine Reihe von Gesellschaften angegeben werden kann, die so verbunden sind, dass jede Gesellschaft aus der Reihe durch eine oder mehrere darüber stehende Gesellschaften direkt kontrolliert wird.

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Samples: Sales Contracts

Sonstige Bestimmungen. 13.1 12.1 Der Partner ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler cellcentric ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler cellcentric betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 12.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 12.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 12.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder 12.5 Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen berührt und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nichtGültigkeit dieser Einkaufsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden etwaige sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmungen Bestimmung durch wirksame Regelungen eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 12.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechtes und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenWarenkauf. 13.7 12.7 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, Jede Vertragspartei kann jedoch auch am Sitz des Partners Klage zu erhebenan ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch genommen werden.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für Entwicklungsleistungen

Sonstige Bestimmungen. 13.1 55. Geldbußen § 56. Beschwerden gem. Artikel 36 EMIR (1) Clearingmitglieder und Clearingkunden ("Beschwerdeführer") können gegenüber der CCP.A Beschwerden in Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen durch die CCP.A oder die Erfüllung von Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich an die CCP.A richten (mittels E-Mail an xxxxxxxxxx@xxxx.xx oder Formular auf der Website unter xxx.xxxx.xx/xxxxxxxxxx/). (2) Die CCP.A führt innerhalb eines angemessenen Zeitraums (höchstens 15 Banktage) eine Untersuchung durch und kann dazu bei Bedarf weitere Informationen und Unterlagen vom Beschwerdeführer verlangen. Nach Abschluss der Untersuchung übermittelt die CCP.A dem Beschwerdeführer eine schriftliche Stellungnahme zur Beschwerde. (3) Der Partner Beschwerdeführer verzichtet ausdrücklich bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens (gemäß Abs. 1 und 2), soweit gesetzlich zulässig, auf die Ergreifung von Schritten, insbesondere auf die Anrufung eines Gerichts, Schiedsgerichts oder die Einschaltung einer anderen staatlichen Behörde. (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche Aspekte der Tätigkeiten und Abläufe der CCP.A, einschließlich der Regelungen im Zusammenhang mit dem Zugang zur CCP.A, den von der CCP.A mit den Clearingmitgliedern oder im Zusammenh ang mit der Übertragung von Vermögenswerten und Positionen gemäß § 46 geschlossenen Verträgen und den Geschäften, deren Clearing die CCP.A übernimmt, sowie sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit den Abwicklungssicherheiten und dem Ausfallfonds, unterliegen österreichischem Recht. (2) Streitigkeiten gemäß § 50 Abs. 4 Börsegesetz sind durch das Börseschiedsgericht zu entscheiden. Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige sonstige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den anderen vorgenannten Regelungen, Verträgen, Aspekten und Geschäften ist verpflichtetdas jeweilige sachlich zuständige Gericht für den ersten Wiener Gemeindebezirk. Die CCP.A ist jedoch berechtigt, keine Handlungen Streitigkeiten außerhalb des Anwendungsbereichs von § 50 Abs. 4 Börsegesetz bei jedem anderen zuständigen Gericht anhängig zu begehen machen. (3) Die CCP.A ist auch berechtigt, Streitigkeiten oder Handlungen zu unterlassenAnsprüche außerhalb des Anwendungsbereichs von § 50 Abs. 4 Börsegesetz, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug sich aus oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den jeweiligen auf sie verweisenden Verträgen ergeben, einschließlich Streitigkeiten über deren Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, nach der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere Schiedsordnung des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte Internationalen Schiedsgerichts d er Wirtschaftskammer Österreich (Wiener Regeln) von einem oder drei gemäß diesen Regeln bestellten Schiedsrichtern endgültig entscheiden zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nichtlassen. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck Anzahl der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von VertragslückenSchiedsrichter beträgt drei. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, 1. Die Kundin/der Kunde teilt Sono Motors mit Abschluss der Zusatzvereinbarung seine Kontodaten für Rückzahlungen mit (Kundenkonto). Auf dieses Kundenkonto erfolgen sämtliche Zahlungen. Die Kundin/der Kunde kann die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenAngaben zum Kundenkonto durch Mitteilung in Textform gegenüber Sono Motors ändern. 13.2 Der Partner verpflichtet sich2. Soweit diese Zusatzvereinbarung keine Anpassung des Reservierungsvertrages beinhaltet, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere gelten die Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährenursprünglich getroffenen Reservierungsvertrages fort. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform3. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach Diese Zusatzvereinbarung unterliegt dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen(UN-Kaufrecht; CISG) findet keine Anwendung. Falls die Kundin/der Kunde Verbraucher(in) ist, bleiben jedoch Rechte, die ihr/ihm nach den an ihrem/seinem Wohnsitz geltenden gesetzlichen Vorschriften zustehen, und die nicht vertraglich ausgeschlossen werden können, unberührt. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte)4. Sofern die Kundin/der Kunde kein/e Verbraucher/in ist, sind die für München, Deutschland, örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Zusatzvereinbarung zuständig. Daimler ist Sono Motors bleibt jedoch berechtigt, auch am Sitz Ansprüche gegen die Kundin/den Kunden an ihrem/seinem allgemeinen Gerichtsstand geltend zu machen. 5. Die Europäische Kommission stellt für Verbraucher/innen eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) nach Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 bereit, die unter <xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/> zu finden ist. Sono Motors ist darüber hinaus zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Partners Klage zu erhebendeutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) weder verpflichtet noch bereit.

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Samples: Ergänzende Vertragsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet12.1 An Abbildungen, keine Handlungen zu begehen Zeichnungen, Entwürfen, Konstruktionen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Patent-, Design-, Urheber und/oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechensonstige Schutzrechte vor. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslückensolche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Der Käufer erkennt alle uns zustehenden Schutzrechte ausdrücklich an. Der Käufer wird die ihm überlassenen Unterlagen nur zu dem Zweck nutzen, zu dem er diese erhalten hat. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht 12.2 Soweit wir für Aufträge des Käufers Werkzeuge herstellen oder herstellen lassen und dem Käufer hierfür anfallenden Kosten anteilig in Rechnung stellen, werden diese einschließlich deren Zubehör nicht an den Käufer übereignet und hat der Bundesrepublik DeutschlandKäufer auch keinen Anspruch auf Herausgabe derselben. Die Werkzeuge werden dem Käufer insbesondere nicht geliefert. In umsatzsteuerlicher Hinsicht erfolgt die Zahlung der Werkzeugkosten auf eine sonstige Leistung. 12.3 Die Rechte des Käufers aus dem Liefervertrag sind, mit Ausnahme von Geldforderungen, nicht übertragbar. 12.4 Wir verarbeiten personenbezogene Daten, soweit dies für die Erfüllung der Geschäftsbeziehung zu dem Käufer erforderlich ist (Rechtsgrundlage ist hier Art. 6 Abs 1 lit. b) DSGVO). Eine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht etwas anderes vereinbart statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Käufer erforderlich ist. Die Anwendung Sollten wir für Teile unserer Leistungserbringung Dienstleistungen Dritter nutzen, tragen wir Sorge dafür, dass diese Dienstleister die personenbezogenen Kundendaten entweder nicht oder nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Kenntnis nehmen (können). Im Falle der Gewährung eines Zahlungsziels übermitteln wir personenbezogene Daten des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenKäufers an unseren Warenkreditversicherer. Eine Weitergabe erfolgt im Einzelfall nach vorheriger Prüfung, soweit dies zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand 12.5 Soweit eine Ware unter die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 fällt, ist Stuttgart (Mitte)der Käufer verpflichtet, Deutschlandbei ihrer Lagerung und Verarbeitung das produktspezifische Sicherheitsdatenblatt zu beachten bzw. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage bei Weiterverkauf der Ware seinem Kunden entsprechende Daten zu erhebenübermitteln. Aktuelle Sicherheitsdatenblätter sind unter xxxx://xx.xxxxxxx.xxx/xxx abrufbar bzw. können vom Käufer über seinen Ansprechpartner in unserem Verkaufsinnendienst angefordert werden.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner 11.1 Jede Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den*die Kund*in ist verpflichtetausgeschlossen, keine Handlungen zu begehen es sei denn, dass die Post der Aufrechnung ausdrücklich schriftlich zu- gestimmt hat. 11.2 Rechte aus oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller im Zusammenhang mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte abge- schlossenen Vertrag können nur mit vorheriger aus- drücklicher und schriftlicher Zustimmung der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenanderen Partei an Dritte abgetreten werden. 13.2 Der Partner verpflichtet sich11.3 Die Post ist berechtigt, den jederzeit sämtliche ihrer Rech- te und Pflichten aus einer im Rahmen dieser AGB ge- schlossenen Vereinbarung ohne Zustimmung des*der Kund*in auf dritte Unternehmen zu übertragen, mit denen die Post im Sinne der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren§§ 15 ff. Aktiengesetz (BGBl I 68/1965 idgF) verbunden ist. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus11.4 Verbindlich ist nur was schriftlich vereinbart ist, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechenes gelten keine mündlichen Nebenabreden. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslückenein Abgehen vom Formerfordernis der Schriftlich- keit. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht 11.5 Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger*innen der Bundesrepublik DeutschlandVertragsparteien über. 11.6 Die Post schließt eine Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG idF BGBl. I. 2021/175 (siehe auch Art. 8 Abs. 2 und 3 RL [EU] 2019/770, soweit nicht etwas anderes vereinbart istArt. 7 Abs. 3 und 4 RL [EU] 2019/771) ausdrücklich aus. 11.7 Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge Post wird nach Möglichkeit den*die Kund*in über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenEintritt eines Hinderungsgrundes gem. Pkt.6.9, 11.8 Sollten Teile dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Be- stimmungen nicht. Anstelle rechtsunwirksamer Teile dieser AGB treten jene für die Post günstigsten- rechtswirksamen Bestimmungen ein die den un- wirksamen Bestimmungen in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann1. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksamwurden nicht getroffen. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder 2. Sollte eine Bestimmung in dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinausVereinbarung ungültig sein bzw. werden, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch wird die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nichthierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzenVertragspartner verpflichten sich, welche dem wenn möglich, eine der ungültigen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von VertragslückenErfolg gleichkommende zu vereinbaren. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist3. Die Anwendung Haftung der MTB-AT für sämtliche verschuldensabhängige Schadenersatzansprüche ist auf grobes Verschulden beschränkt. 4. Bei Verbrauchergeschäften (§ 1 KSchG) haftet der Verkäufer auch bei leicht fahrlässig verursachten Personenschäden. 5. Alle Ansprüche aus dem Titel des Übereinkommens Schadenersatzes verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Bei Verbrauchergeschäften beträgt diese Verjährungsfrist drei Jahre. 6. Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Jegliche Haftung für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist außerdem die persönliche Haftung der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von MAN Truck & Bus Vertrieb Österreich GesmbH für von ihnen verursachte Schäden. 7. Die Beweislastumkehr gem. § 924 Satz 2 ABGB (Vermutung der Mangelhaftigkeit) sowie gem. § 1298 Satz 1 und 2 ABGB (Vermutung des Verschuldens) wird ausgeschlossen, sofern es sich um kein Verbrauchergeschäft i.S.d § 1 KSchG handelt. 8. Die Aufrechnung gegen Ansprüche der MTB-AT wird ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher 9. Eine vorzeitige Vertragsauflösung i.S.d. § 1117 I 1 ABGB ist ausgeschlossen, sofern die Einschränkung der Benutzbarkeit der Mietsache nicht zumindest auf grobes Verschulden des Vermieters zurückzuführen ist und es sich bei der Person des Mieters nicht um einen Verbraucher handelt. 10. Der Mieter kann Ansprüche aus dieser Vereinbarung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der MTB-AT an Dritte abtreten und verzichtet auf eine Vertragsanfechtung wegen Irrtums, sofern der Irrtum nicht zumindest grob fahrlässig durch den Vermieter verursacht wurde. Sofern es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer handelt, verzichtet dieser außerdem auf die Anfechtung nach § 934 ABGB. 11. Eine Minderung des Mietzinses gemäß § 1096 I 2 ABGB steht dem Mieter nicht zu, sofern es sich bei seiner Person nicht um einen Verbraucher i.S.v. § 1 KSchG handelt. 12. Erfüllungsort ist der für Ziffer IV Abs. 5 maßgebliche Ort. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern (§ 1 KSchG) einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), DeutschlandWien. Daimler ist berechtigt, auch ………………………………………….; am Sitz des Partners Klage zu erheben…………………….….. ………………………………………………………..………….……..

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Samples: Mietvertrag

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtetBeide Parteien verpflichten sich, alle ihn Rechte und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenPflichten aus dem gegenständlichen Vertrags- verhältnis auf den jeweiligen Rechtsnachfolger zu überbinden. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Seiten des Mieters finden auf das gegenständli- che Vertragsverhältnis keine Anwendung. Auch durch abgeschlossene Individualvereinbarungen kann der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährenMieter seine AGBs nicht geltend machen. 13.3 Änderungen ASFINAG ist unbeschadet weitergehender Rechte, insbesondere dem Recht auf außerordentli- che Vertragsauflösung berechtigt, die Erbringung von Leistungen nach vorheriger Verständigung des Mieters teilweise oder in weiterer Folge auch ganz zu verweigern (Sperre), falls der Mieter störende oder nicht dem Bundesgesetz über Funkanlagen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformTelekommunikationsendeinrich- tungen (FTEG), BGBL. Mündliche Nebenabreden sind unwirksamI Nr. 134/2001 entsprechende Telekommunikationsendeinrichtungen un- verzüglich nach Aufforderung von ASFINAG vom Netzabschlusspunkt entfernt (im Übrigen gilt § 11 Abs. 6 FTEG). 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Sollte irgendeine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine nachträgli- che Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestim- mungen gilt zwischen den Partnern einer dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis mög- lichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Agb Datendienste

Sonstige Bestimmungen. 13.1 12.1. Der Partner ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler STA ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ·ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler STA betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 12.2. Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 12.3. Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformSchriftform durch handschriftliche Unterschrift von STA. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 12.4. Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 9 oder bei Kündigung nach Ziffer 911) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 5 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder 12.5. Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen berührt und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nichtGültigkeit dieser Einkaufsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden etwaige sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmungen Bestimmung durch wirksame Regelungen eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 12.6. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung Österreich unter Ausschluss des Kollisionsrechtes und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenWarenkauf. 13.7 12.7. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Stuttgart (Mitte)Steyr, DeutschlandÖsterreich. Daimler Die gegenständlichen Einkaufsbedingungen für Entwicklungsleistungen inkl. „Übergreifende Anforderungen zur Leistungserbringung im Rahmen der Entwicklung“ bilden zusammen mit dem jeweiligen Bauteil- bzw. Funktionslastenheft die Grundlage des zu erbringenden Leistungsumfanges des Partners. Die gegenständlichen Einkaufsbedingungen für Entwicklungsleistungen beschreiben allgemeine Anforderungen und Leistungen, die der Partner im Laufe der Entwicklung erfüllen muss. Die Realisierung ist berechtigtvom Partner in einem Pflichtenheft zu dokumentieren. Dieses Pflichtenheft ist vom Partner auf dem aktuellen Stand zu halten. Der Partner sichert zu, auch am Sitz des Partners Klage alle beschriebenen Anforderungen dem Angebot zugrunde zu erhebenGrunde gelegt zu haben und als zugesicherte Eigenschaft zu erfüllen.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für Entwicklungsleistungen

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann15.1. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, sofern sie nicht auf einer ausdrücklichen oder einer individuell ausgehandelten Abrede beruhen. Mündliche Nebenabreden sind unwirksamAuch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform. 13.4 Reicht 15.2. Bei einem Wohnungswechsel ist der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinausArbeitnehmer verpflichtet, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksamunverzüglich seine neue Adresse und Telefonnummer mitzuteilen. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührtEin Namenswechsel ist unverzüglich zu melden. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 15.3. Sofern der Arbeitnehmer im Baugewerbe, im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, im Personenbeförderungsgewerbe, im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe, im Schaustellergewerbe, bei Unternehmen der Forstwirtschaft, im Gebäudereinigungsgewerbe, bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen, in der Fleischwirtschaft tätig sind, sind Sie gemäß § 2a Abs. 1 des Entwicklungsvertrags Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Behörden der Zollverwaltung auf Verlangen vorzulegen. Ort, Datum, Unterschrift Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber Arbeitnehmer Der Arbeitnehmer stimmt seiner Freistellung während einer Kündigungsfrist im Falle der betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber zum Abbau eines möglichen Arbeitszeitguthabens zu. Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer Mit seiner weiteren Unterschrift bestätigt der Arbeitnehmer, dass er das Merkblatt für Leiharbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit erhalten hat. Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer Frau/Herr……. wurde darauf verpflichtet, dass es untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten. Personenbezogene Daten dürfen daher nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung bzw. eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlauben oder eine Verarbeitung dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart Daten vorgeschrieben ist. Die Anwendung des Übereinkommens Grundsätze der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in Art. 5 Abs. 1 DSGVO festgelegt und beinhalten im Wesentlichen folgende Verpflichtungen: Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden; für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein (Mitte„Datenminimierung“); sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen Maßnahmen zu treffen, Deutschlanddamit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden; in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personen-bezogenen Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen („Integrität und Vertraulichkeit“); Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Daimler ist berechtigtEin Verstoß kann zugleich eine Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten oder spezieller Geheimhaltungspflichten darstellen. Auch (zivilrechtliche) Schadenersatzansprüche können sich aus schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben. Ihre sich aus dem Arbeits- bzw. Dienstvertrag oder gesonderten Vereinbarungen ergebende Vertraulichkeitsverpflichtung wird durch diese Erklärung nicht berührt. Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis gilt auch nach Beendigung der Tätigkeit weiter. Ich bestätige diese Verpflichtung. Ein Exemplar der Verpflichtungserklärung habe ich erhalten. Ort, auch am Sitz des Partners Klage Datum ____________ Arbeitnehmer Fragen zu erheben.Drehtür/Branchenzuschlägen und Höchstüberlassungsdauer7 Innerhalb der letzten 6 Monate8 war der Arbeitnehmer wie folgt beim Kunden oder bei einem mit dem Kunden konzernverbundenen Unternehmen als Zeitarbeitnehmer oder in Direktanstellung eingesetzt: ………..………

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Samples: Employment Agreement

Sonstige Bestimmungen. 13.1 16.1 Im Falle eines Streits darüber, ob Troiline ihre Verpflichtun- gen gegenüber dem Kunden erfüllt hat, hat der Kunde in den in § 47a TKG genannten Fällen das Recht, bei der Bundesnetzagen- tur ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Der Partner Antrag ist verpflichtet, keine Handlungen an die Bundesnetzagentur in Bonn zu begehen richten. Formulare und Hinweise sind unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx erhältlich. 16.2 Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang mit Online- Kaufverträgen oder Handlungen Online-Dienst- leistungsverträgen können über die Online-PlaNorm der Euro- päischen Union beigelegt werden. Weitere Hinweise befinden sich unter: xxxx://xx.xxxxxx.xx/ consumers/odr/. 16.3 Troiline ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungs- verfahren vor einer anderen Verbraucherschlichtungsstelle ver- pflichtet. An einem solchen Streitbeilegungsverfahren wird die Troiline nicht teilnehmen. 16.4 Der Kunde hat die Möglichkeit die Geschwindigkeit seines Zugangs auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kannprüfen. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abwei- chungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstquali- tätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung des Inter- net-Zugangsdienstes und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen gemäß Art.4 Abs. 1 Buchstaben a – d der EU-Verordnung 2015/2120 angegebenen Leistung steht dem Verbraucher als Rechtsbehelf der Rechtsweg zu den zuständigen Gerichten offen. Sonstige angebotenen Beschwer- demöglichkeiten bleiben davon unberührt. 16.5 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Ver- trag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Troiline auf einen Dritten übertragen. 16.6 Bei einer Übertragung von Rechten und Pflichten ein- schließlich des gesamten Vertrages durch Troiline an mit Troi- line verbundene Unternehmen (gemäß §§ 15 AktG ff.) bedarf es keiner Zustimmung des Kunden. Bei einer Übertragung des Vertrags durch Troiline an sonstige Dritte gilt Ziffer 11.5 ent- sprechend, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) han- delt. D.h. Troiline oder der Dritte werden den Kunden von der Übertragung unterrichten und dem Kunden steht ein Sonder- kündigungsrecht zu. Unbeschadet Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des Vorgenannten§ 14 BGB, ist wird Troiline oder der Partner verpflichtetDritten den Kunden mindestens 6 Wochen vor der geplanten Übertragung schriftlich darüber unterrichten. Die Übertragung erfolgt mit schriftlicher Zustimmung des Kunden. Die Zustim- mung kann nicht verweigert werden, alle ihn wenn der Dritte die glei- che Gewähr, Sicherheit und Zuverlässigkeit für die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenErfüllung des Vertrages bietet wie die bisherige Vertragspartei. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen 16.7 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslückendie Aufhebung der Schrift- form. Änderungen der Entgelte, Leistungsbeschreibungen und der AGB nach Ziffer 11. bleiben hiervon unberührt. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit 16.8 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart bestimmt ist. Die Anwendung , gilt für die Auslegung des Übereinkommens Vertrages folgende Reihenfolge der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte)Ver- tragsbedingungen: a) der Auftrag nach Maßgabe der Auftrags- bestätigung, Deutschland. Daimler ist berechtigtb) die Preislisten, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.c) die Leistungsbeschreibungen,

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Samples: Service Agreement

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet10.1 Das Landesamtes für Soziales, keine Handlungen zu begehen Jugend und Versorgung, – Landesjugendamt – als zuständige Fachbehörde – kann für den Einsatz in der jeweiligen Einrichtung: 10.1.1 in begründeten Ausnahmefällen genehmigen, dass die in den einzelnen Abschnitten der Vereinbarung geforderten Berufserfahrungen verkürzt werden können, 10.1.2 im Einvernehmen mit der Fachschule für Sozialwesen den Einsatz von Erzieherinnen und Erzieher im Berufspraktikum ausnahmsweise und längstens drei Monate vor Ende des Berufspraktikums als pädagogische Fachkraft in einer bestimmten Tageseinrichtung genehmigen, 10.1.3 bei Absolventinnen und Absolventen der Fachschulen (Bildungsgang für Erzieherinnen und Erzieher) und bei Absolventinnen und Absolventen der Externenprüfung oder Handlungen zu unterlassen, der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin und zum staatlich anerkannten Erzieher die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und vor der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den Abschlussprüfung liegenden praktischen Tätigkeiten im Rahmen der gesetzlichen Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen als Zeiten einschlägiger Berufserfahrung anerkennen, 10.1.4 Gesundheits- und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner mit Vertiefungseinsatz Pflege in der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch Pädiatrie nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern Nummer 4 und 8 nicht berührt.5 zulassen, 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen10.1.5 in begründeten Ausnahmefällen auch anderen als den in Nummer 4 und 5 genannten Fachkräften den Einsatz als Fachkraft in einer bestimmten Tageseinrichtung genehmigen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechenwenn ihre Ausbildung und bisherige Berufserfahrung arbeitsfeldrelevante Inhalte aufweist. Dies gilt auch insbesondere für den Fall von VertragslückenFall, dass zur Überbrückung eines akuten Fachkräftemangels für einen befristeten Zeitraum in einer bestimmten Einrichtung eine persönlich geeignete Person eingesetzt werden soll. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht 10.2 Beschäftigte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Vereinbarung in einer Tageseinrichtung für Kinder eine Funktion innehaben, können auch ohne Erfüllung der Bundesrepublik Deutschlandin dieser Vereinbarung bestimmten Voraussetzungen ihre bisherige Tätigkeit in dieser Tageseinrichtung für Kinder beibehalten, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossendiese Vereinbarung keine spezielle Regelung enthält. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Fachkräftevereinbarung

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen 24.1. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kannVertragspar- teien sind in den Einzelvertragsdokumenten sowie diesen AGB enthalten. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenWeitergehende Vereinbarungen beste- hen nicht. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 24.2. Änderungen und oder Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterschrift der hierzu berechtigten Ansprechpartner beider Vertragspar- teien. Die Aufhebung des Schriftformerfordernisses be- darf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksamDie Schriftform ist durch Übersendung per Telefax gewahrt. Eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis nicht. 13.4 Reicht 24.3. Der Kunde kann Forderungen aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksamACP abtreten. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt§ 354a HGB bleibt hiervon unberührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht24.4. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss der Rechtsnormen, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 die in eine andere Rechtsordnung verweisen; das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher 24.5. Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erklärt sich da- mit einverstanden, dass Benutzerdokumentationen auch in englischer Sprache abgefasst sein können. 24.6. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öf- fentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonderver- mögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Ver- trag der Geschäftssitz der Geschäftssitz der vertrags- schließenden Gesellschaft der ACP- Unternehmensgruppe (ACP). ACP ist Stuttgart (Mitte)jedoch auch be- rechtigt, Deutschlandnach ihrer Xxxx den Kunden an dessen allge- meinen Gerichtsstand zu verklagen. 24.7. Daimler ist berechtigtSollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein, auch am Sitz so soll die Wirksamkeit des Partners Klage zu erhebenVertrags im Übrigen hierdurch nicht berührt werden, wenn anzunehmen ist, dass die Vertragsparteien den Vertrag gleichwohl abgeschlossen hätten. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Bestimmung als vereinbart gelten, die der gesetzli- chen Regelung entspricht. Sollten die Vertragsparteien in der vertraglichen Regelung einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben, gilt die Regelung als vereinbart, die sie unter Würdigung der beiderseitigen Interessen bei Kenntnis der Xxxxx im Vertrag hätten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Cloud Basierte Dienste Und Managed Services

Sonstige Bestimmungen. 13.1 11.1. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht. 11.2. Der Partner UNTERNEHMER ist verpflichtetberechtigt, keine Handlungen offenkundige Irrtümer, wie etwa Schreib- und Rechenfehler in Angeboten, Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und Rechnungen jederzeit zu begehen korrigieren. 11.3. Schriftliche Erklärungen (auch per Telefax oder Handlungen zu unterlassenE-Mail) gelten als zugegangen, wennsie an die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kannzuletzt vom KUNDEN bekannt gegebene Adresse gesandt werden. 11.4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die zwischen dem UNTERNEHMER und dem KUNDEN abgeschlossenen Verträge. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und Widersprüchen zu den Bestimmungen im Vertrag oder wenn der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des VorgenanntenVertrag weiterreichende Bestimmungen enthält, ist geht der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenVertrag den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, 11.5. Zwischen den im Rahmen Vertragsparteien gelten nur schriftliche Vereinbarungen. Die Abänderung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf ebenso der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für ein Abgehen des Schriftform Gebotes. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass vom UNTERNEHMER eingesetzte Mitarbeiter oder Dritte nicht berechtigt sind, von den Fall von Vertragslückenvertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten (etwa Zahlungsvereinbarungen, Qualitätszusagen, Lieferbedingungen) abweichende Zusagen zu machen. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist11.6. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler Der UNTERNEHMER ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erhebenändern. Der UNTERNEHMER hat den KUNDEN über diese Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Zeitpunkt der Änderung zumindest einen Monat vor dem Änderungszeitpunkt zu informieren. Die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt in Kraft, sofern der KUNDE der Änderung nicht innerhalb eines Monats ab Information widerspricht. Dabei hat der UNTERNEHMER den KUNDEN bei Beginn dieser Monatsfrist auf die Bedeutung eines Stillschweigens als Zustimmung zu der Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen besonders hinzuweisen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstige Bestimmungen. 13.1 15.1. Diese Lizenzvereinbarung tritt in Kraft, wenn der Benutzer erstmalig das Spiel herunterlädt, installiert oder auf eine andere Weise nutzt, und gilt bis zu seinem Erlöschen gemäß dieser Lizenzvereinbarung. Der Partner Benutzer kann die Gültigkeitsdauer dieser Lizenzvereinbarung jederzeit unterbrechen, indem er das Spiel löscht. Das UNTERNEHMEN kann die Gültigkeitsdauer dieser Lizenzvereinbarung unterbrechen, indem es den Benutzer vom Widerruf der Lizenzvereinbarung auf jegliche dem UNTERNEHMEN verfügbare Weise in Kenntnis setzt. In diesem Fall soll der Benutzer unverzüglich das Spiel löschen. 15.2. Das UNTERNEHMEN kann die Funktionen und Informationsinhalte des Spiels sowie die damit verbundenen Materialien jederzeit nach eigenem Ermessen ändern. Hat das die Beeinträchtigung der Rechte des Benutzers zur Folge, so hat das UNTERNEHMEN solche Änderung den Benutzern anzuzeigen, in diesem Fall ist verpflichtetder Benutzer berechtigt, keine Handlungen die Lizenzvereinbarung zu begehen kündigen. 15.3. Mit Ausnahme von den Fällen, wenn solche Abtretung zur Beschränkung der Rechte des Benutzers führen kann, kann das UNTERNEHMEN nach freiem Ermessen jederzeit seine Rechte und Pflichten aus dieser Lizenzvereinbarung bzw. aus einem Teil der Lizenzvereinbarung einem Dritten übertragen und/oder Handlungen abtreten, nachdem es den Benutzer darüber benachrichtigt hat. Rechte und Pflichten des Benutzers aus dieser Lizenzvereinbarung sind individuell und dürfen nicht abgetreten werden. 15.4. Im Fall der Beendigung der Geltung dieser Lizenzvereinbarung bleiben die Abschnitte 11, 12, 13, 14 und 15 in Kraft. 15.5. Diese Lizenzvereinbarung ist eine vollständige Vereinbarung zwischen dem Benutzer und dem UNTERNEHMEN in Bezug auf die Nutzung des Spiels durch den Benutzer und ersetzt sämtliche vorherigen oder gleichzeitigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Spiels durch den Benutzer. 15.6. Die Bestimmungen der auf der Seite xxxxxxxxxxxxx.xx.xxxxx veröffentlichten Nutzungsvereinbarung XX.XXXXX sind auf die Beziehungen zwischen dem UNTERNEHMEN und dem Benutzer nach dieser Lizenzvereinbarung und in dem Umfang anwendbar, in dem diese Bestimmungen zu den Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung nicht im Widerspruch stehen. Die Großgeschriebenen Begriffe, die in dieser Lizenzvereinbarung nicht definiert sind, werden entsprechend ihrer Definition gemäß der Nutzungsvereinbarung XX.XXXXX verstanden. 15.7. Falls eine Bestimmung dieser Lizenzvereinbarung ungültig ist oder wird bzw. außer Kraft tritt, muss diese Bestimmung in maximal zulässigem Umfang anwendbar sein und/oder zwecks der Erreichung der maximal möglichen Wirkung der ursprünglichen Bestimmung angepasst werden; die übrigen Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung bleiben völlig rechtskräftig und unberührt. 15.8. Das UNTERNEHMEN behält sich das Recht vor, die vorliegende Lizenzvereinbarung jederzeit zu ändern. Jegliche Änderung an der Lizenzvereinbarung soll zur Kenntnis der Benutzer gebracht werden. Es ist dem Benutzer empfohlen, Einsicht in die Lizenzvereinbarung gelegentlich zu nehmen, um sich von solchen Änderungen zu informieren. Ist der Benutzer mit den Änderungen nicht einverstanden, so ist er berechtigt, die Nutzung seines Benutzerkontos zu unterlassen. 15.9. Das UNTERNEHMEN behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung, insbesondere Spielregeln und/oder Regeln des Forums neu zu einer Strafbarkeit wegen Betrug formulieren, indem die Lizenzvereinbarung auf der Seite xxxxxxxxxxxxx.xx.xxxxx aktualisiert wird oder Untreueder Benutzer von solchen Aktualisierungen per E-Mail benachrichtigt wird. Die revidierte Lizenzvereinbarung tritt am Tag der Veröffentlichung in Kraft. Dem Benutzer wird empfohlen, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen die oben genannte Webseite regelmäßig auf Vorhandensein von solchen Änderungen zu kontrollieren. Der Verzicht des Benutzers auf die Einsichtnahme kann keinen Grund zur Nichterfüllung von Verpflichtungen durch den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kannBenutzer und zur Nichteinhaltung der durch diese Lizenzvereinbarung festgelegten Einschränkungen durch den Benutzer darstellen. Die weitere Nutzung des Spiels durch den Benutzer gilt als Annahme sämtlicher aktualisierter Bestimmungen. 15.10. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- Fragen im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Lizenzvereinbarung und/ oder der Nutzung des Spiels kann sich der Benutzer über die Internetseite xxxxxxx.xx.xxxxx an das UNTERNEHMEN wenden. Nur die Fassung dieses Dokuments in englischer Sprache ist rechtsverbindlich. Alle Übersetzungen dieses Dokuments in andere Sprachen werden nur zu Ihrer Bequemlichkeit veröffentlicht. SPIELREGELN PRÄAMBEL‌ Dieses Dokument gilt als unzertrennlicher Bestandteil der Lizenzvereinbarung und legt fest die Regeln der Teilnahme des Benutzers am Spiel, das Verhalten desselben, die Beschränkung von Handlungen der Benutzer im Spiel, die Verantwortung des Benutzers für die Nichteinhaltung solcher Regeln und Beschränkungen, die Rechte des UNTERNEHMENS im Zusammenhang mit der Vornahme der durch die Lizenzvereinbarung festgelegten Maßnahmen sowie die Voraussetzungen einer solchen Vornahme von Maßnahmen. Die vollständige Zustimmung zu diesen Spielregeln und die vollständige Übernahme von Verpflichtungen im Zusammenhang mit der vollständigen Einhaltung derselben ist eine Pflichtvoraussetzung für die Teilnahme des Benutzers am Spiel. Die Regeln sind gültig und legen fest das Verhalten der Benutzer am Spiel sowie während der Anwendung von ergänzenden Spieldiensten. Die Regeln der Teilnahme und des Verhaltens sind dafür festgelegt, um einen maximal bequemen Aufenthalt in der Spielwelt für jeden Benutzer zu gewährleisten. Die Nichteinhaltung der Spielregeln kann zur Beschränkung von Spielfunktionen (in einer beliebigen Form, einschließlich der Nutzung von Spielcharakteren, spielinternen Gegenständen, spielinterner Währung, der Interaktion mit anderen Charakteren, der Spielwelt und deren Funktionen usw.) bzw. Kündigungsrecht aller mit zur Beschränkung des Zugangs zu dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zuBenutzerkonto innerhalb eines längeren Zeitraums ohne Erstattung von Kosten des Benutzers (falls zutrifft) führen. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und Für Verstöße gegen die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, Spielregeln darf das UNTERNEHMEN in Bezug auf den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksamBenutzer die durch die Lizenzvereinbarung vorgesehenen Maßnahmen treffen. Durch die Beendigung Spielnutzung erklärt der Entwicklungsleistung Benutzer sein Einverständnis mit jeder seitens des UNTERNEHMENS im Zusammenhang mit der Auslegung und der Einhaltung von Spielregeln getroffenen Entscheidung. Das UNTERNEHMEN behält sich vor, sämtliche Benutzerkonten des Benutzers zu identifizieren und zu finden, die durch Geräte, IP oder andere direkt bzw. indirekt durch UNTERNEHMEN und seine verbundenen Unternehmen erhaltenen Informationen festgestellt werden können, und die gegenüber einem Benutzerkonto des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührtBenutzers eingeführten Sanktionen auch auf andere bzw. alle Benutzerkonten dieses Benutzers zu verbreiten. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Lizenzvereinbarung

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet13.1. Abtretungs- und Aufrechnungsrechte Zessionen der Forderung des Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von voestalpine zulässig, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kannwelche nicht unbillig ver- weigert werden darf. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- Davon ausgenommen sind Geldforderun- gen zwischen Unternehmern aus unternehmerischen Geschäften. Vom Kunden können nur rechtskräftig festgestellte bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den unbe- strittene Forderungen im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen BestimmungenAufrechnung gegenüber voestalpine geltend gemacht werden. Der Kunde ist nicht be- rechtigt, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträgemit etwaigen Gegenforderungen, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherungdie ihm gegenüber anderen, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährenmit voestalpine verbundenen Gesellschaften zustehen, gegenüber voestalpine aufzurechnen. 13.3 Änderungen 13.2. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) […] voestalpine versichert den Kunden, dass all jene Stoffe in ihren Produkten, die unter eine etwaige Registrierungspflicht gem. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Eva- luierung, Autorisierung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) [...] fallen, entsprechend vorregistriert wurden, ent- weder durch voestalpine bzw. ein mit ihr im Konzernverband verbundenes Unternehmen oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen durch ein vorgeschaltetes Unternehmen entlang der Lieferkette von voestalpine. Weitere Informationen hiezu sind unter nachfolgendem Link abrufbar: xxx.xxxxxxxxxxx.xxx/xxxxx/xx/xxxxxxx/xxxxxx/xxxxx/ 13.3. Einschränkungen im Zusammenhang mit etwaigen ausdrücklichen Vereinbarungen zu ihrer Wirksamkeit Audits und Rechten auf Einsichtnahme in Unterlagen Im Hinblick auf den Schutz von unternehmenstechnisch sensiblen Informationen und Daten (z. B. schutzwürdiges, technisches wie auch kaufmännisches Know-how) sowie im Zusammenhang mit allenfalls auf Seiten von voestalpine bestehenden Geheimhal- tungsverpflichtungen gegenüber Dritten behält sich voestalpine ausdrücklich das Recht vor, die Ausübung etwaiger vertraglich vereinbarter Auditrechte oder von Rechten auf Einsichtnahme in Geschäftsunterlagen im diesbzgl. notwendigen Ausmaß nach Art, Inhalt, Umfang und Person des Auditors zweckentsprechend zu beschränken. Audits/Einsichtnahmen können ausschließlich nach einer entsprechenden schriftlichen Vorankündigung (mind. 14 Werktage) und Terminvereinbarung mit voestalpine zu den üb- lichen Geschäftszeiten (Mo-Fr von 8.00 – 17.00 Uhr) durchgeführt werden. Auf die Geltung der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksamfür die jeweiligen Betriebsörtlichkeiten bestehenden Besucher- und Sicherheitsbestimmungen wird aus- drücklich hingewiesen. Durch Audits/Einsichtnahmen dürfen kei- nesfalls Störungen oder Unterbrechungen des Produktionspro- zesses oder Sicherheitsrisiken verursacht werden. Dem Kunden bzw. dem Auditor im Zuge von Audits/Einsichtnahmen bekannt gewordene Informationen, gleich welcher Art, sind von diesem streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere jeweils vertragsgegenständlichen Zwecke zu verwenden. Der Kunde trägt die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührtihm im Zusammenhang mit etwaigen Audits bzw. Ein- sichtnahmen anfallenden Kosten selbst. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner Änderungen dieser Bestimmungen durch die Wellnow Group GmbH sind nur nach vorheriger Bekanntmachung an den User möglich. Die Bekanntmachung erfolgt spätestens drei (3) Wochen vor der geplanten Änderung durch einen ausdrücklichen Hinweis in den Wellnow-Angeboten. Sofern der User den geänderten Bestimmungen nicht ausdrücklich zustimmt, ist verpflichtetdie Wellnow Group GmbH berechtigt, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller Vertrag mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und User zu kündigen. Etwaige Entgelte für entgeltpflichtige Kategorien werden dem User anteilig erstattet. Letzteres gilt nicht, sofern der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und User die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenNutzungslizenz durch seinen Arbeitgeber erhalten hat. 13.2 Der Partner verpflichtet sichSoweit der User Änderungen, die lediglich redaktionelle Anpassungen oder den im Rahmen Ausgleich von Regelungslücken dieser Bestimmungen betreffen, nicht ausdrücklich binnen zwei (2) Wochen nach der gesetzlichen Bekanntmachung der Änderung in den Wellnow-Angeboten widerspricht und tariflichen Bestimmungendie Benutzung der Wellnow-Angebote fortsetzt, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie gelten solche Änderungen als von dem User akzeptiert. Die Wellnow Group GmbH wird den User in der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährenjeweiligen Bekanntmachung auf dieses Widerspruchsrecht gesondert hinweisen. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksamTextform. 13.4 Reicht Das anwendbare Recht und der Regelungsgehalt einzelner Gerichtsstand dieser Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksamentsprechen den gesetzlichen Regelungen. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages UN-Kaufrecht (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9CISG) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührtfindet keine Anwendung. 13.5 Für den Fall, dass Unternehmer die Wellnow-Angebote oder die Wellnow-App benutzen, oder Streit über diese Bestimmungen mit Unternehmern besteht, findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Berlin. 13.6 Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, den Nutzer als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB auf die Existenz der europäischen Online-Streitbeilegungsplattform (sog. OS-Plattform) hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass hierfür ein Gericht eingeschaltet werden muss- Für die Einrichtung der OS-Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die OS-Plattform ist über den nachfolgenden Link erreichbar: xxxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx&xxxx. Die eTherapist GmbH weist darauf hin, dass weder die Bereitschaft noch die Verpflichtung dazu besteht, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. 13.7 Die Sprache dieser Bestimmungen und des Vertrages zwischen dem User und der Wellnow Group GmbH ist Deutsch. Soweit Ausfertigungen dieser Bestimmungen in andere Sprachen übersetzt werden, ist die deutsche Ausfertigung dieser Bestimmung im Fall von Widersprüchen maßgeblich. 13.8 Diese Bestimmungen heben etwaige frühere Vereinbarungen über die Wellnow-Angebote oder die Wellnow-App zwischen dem User und der Wellnow Group GmbH auf. Soweit für Wellnow-Angebote oder andere Produkte der Wellnow Group GmbH spezielle Bedingungen gelten, gehen solche speziellen Bedingungen diesen Bestimmungen vor. 13.9 Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nichtRegelungen unberührt. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck An Stelle der unwirksamen Bestimmung Regelungen treten solche Regelungen, die den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Dies Gleiches gilt auch für den Fall von Vertragslückenetwaige Regelungslücken dieser Bestimmungen. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Nutzungsbedingungen Und Lizenzvereinbarung

Sonstige Bestimmungen. 13.1 15.1 Im Falle eines Streits darüber, ob Troiline ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden erfüllt hat, hat der Kunde in den in § 47a TKG genannten Fällen das Recht, bei der Bundesnetzagentur ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Der Partner Antrag ist an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten. Formulare und Hinweise sind unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx erhältlich. Die Teilnahme ist für die Troiline freiwillig. Troiline wird im Einzelfall prüfen, ob sie an dem Schlichtungsverfahren teilnimmt. 15.2 Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang mit On- line-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen können über die On- line-Plattform der Europäischen Union beigelegt werden. Weitere Hinweise befinden sich unter: xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/. Troiline ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- tungsstelle verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, . An einem solchen Streitbeilegungsverfahren wird die zu Troiline nicht teilnehmen. 15.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Troiline auf einen Dritten übertragen. 15.4 Bei einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten Übertragung von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kannRechten und Pflichten einschließlich des gesamten Vertrages durch Troiline an mit Troiline verbundene Unternehmen (gemäß §§ 15 AktG ff.) bedarf es keiner Zustimmung des Kunden. Bei einem Verstoß hiergegen einer Übertragung des Vertrags durch Troiline an sonstige Dritte gilt Ziffer 11.5 entsprechend, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt. D.h. Troiline oder der Dritte werden den Kunden von der Übertragung unterrichten und dem Kunden steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen Sonderkündigungsrecht zu. Unbeschadet Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des Vorgenannten§ 14 BGB, ist wird Troiline oder der Partner verpflichtetDritten den Kunden mindestens 6 Wochen vor der geplan- ten Übertragung schriftlich darüber unterrichten. Die Übertragung erfolgt mit schriftlicher Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung kann nicht verweigert werden, alle ihn wenn der Dritte die gleiche Gewähr, Sicherheit und Zuverlässigkeit für die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenErfüllung des Vertrages bietet wie die bisherige Vertragspartei. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen 15.5 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslückendie Aufhebung der Schriftform. Änderungen der Entgelte, Leistungs- beschreibungen und der AGB nach Ziffer 11. bleiben hiervon unberührt. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit 15.6 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart bestimmt ist, gilt für die Auslegung des Vertrages folgende Reihenfolge der Vertragsbedingungen: a) der Auftrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung, b) die Preislisten, c) die Leistungsbeschrei- bungen, d) die Besonderen Geschäftsbedingungen, e) diese AGB. Die Anwendung Version 1/2019, Stand 21.02.2019 15.7 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Troiline und dem Kunden gilt, unter Ausschluss des Übereinkommens UN-Kaufrechts, ausschließlich deutsches Recht. Bei Kaufleuten ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Ver- tragsverhältnis Troisdorf / Nordrhein-Westfalen. Im Übrigen gilt der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossengesetzliche Gerichtsstand. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Auftrag – Glasfaser Hausanschluss Für Gewerbekunden

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen berührt und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nichtGültigkeit dieser Einkaufsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden etwaige sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmungen Bestimmung durch wirksame Regelungen eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechtes und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenWarenkauf. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, Jede Vertragspartei kann jedoch auch am Sitz des Partners Klage zu erhebenan ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch genommen werden.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für Entwicklungsleistungen

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner (1) Soweit bei den entsprechenden Entgelten nicht anders geregelt, ist verpflichtetzur Zahlung der Entgelte für die Inanspruchnahme von Leistungen jeweils derjenige ver- pflichtet, keine Handlungen der die Leistungen bestellt hat. Mehrere Besteller haften als Gesamt- schuldner. (2) Die Entgelte nach diesem Verzeichnis sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Niedersachsen Ports kann die Zahlung des Hafengeldes nach § 2 vor Auslaufen des Schiffes verlangen. Die Entgelte für Sportfahrzeuge sowie Monats- und Jahrespauschalen sind im Voraus zu begehen oder Handlungen zu unterlassenentrichten. (3) Bei nicht fristgerechter Zahlung der Entgelte werden Verzugszinsen erhoben. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 18.08.1896 (RGBl. S. 195) i.d.F. der Bekanntmachung vom 02.01.2002 (BGBl. I S. 42) in der jeweils geltenden Fassung. (4) Gegenüber Forderungen aufgrund dieses Verzeichnisses ist eine Aufrechnung nur zulässig mit fälligen Gegenforderungen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug unstreitig oder Untreuerechtskräftig fest- gestellt sind. (5) Bruchteile von Berechnungseinheiten (Zeit-, InsolvenzstraftatenGewichts-, Straftaten gegen den WettbewerbFlächen- und Raum- maße) werden als ganze Einheiten berechnet. (6) Bei nicht unverzüglicher, Vorteilsgewährungunrichtiger, Vorteilsannahmeunvollständiger oder unterlassener Nut- zungsmeldung kann ein Zuschlag bis zur Höhe von 50 % des Entgeltes, Bestechungmindes- tens jedoch von 26,00 EUR netto erhoben werden. (7) Soweit der errechnete Gesamtrechnungsbetrag unter 10,00 EUR netto liegt, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten wird ein Mindestentgelt von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann10,00 EUR netto in Rechnung gestellt. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte Hiervon ausge- nommen sind Barzahlungen für Sportfahrzeuge und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des VorgenanntenTraditionsschiffe gemäß § 2 Abschnitt VIII. (8) Für Binnenschiffe, die einen NPorts-Hafen anlaufen, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und ab dem 01.01.2021 digital über die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages Binnenschiffs App „Port Spot“ (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen verfügbar in den Ziffern 4 Google (Play) und 8 nicht berührtApple Stores) oder über die Internetseite des NPortals xxx.xxxxxx.xxxxxx.xx eine Schiffsanmeldung gemäß Hafenbenutzungsvorschrift (HBV) (xxxxx://xxx.xxxxxx.xx/xx/xxxxxx/) durchzuführen. Gegen ein Bearbeitungsent- gelt in Höhe von 10,00 EUR netto pro Anmeldung werden auch analoge Anmel- dungen (z. B. Binnenschiffszettel) weiterhin akzeptiert. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Hafentarif

Sonstige Bestimmungen. 13.1 15.1 Im Falle eines Streits darüber, ob Troiline ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden erfüllt hat, hat der Kunde in den in § 47a TKG genannten Fällen das Recht, bei der Bundesnetz- agentur ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Der Partner Antrag ist an die Bundesnetzagentur in Bonn zu richten. Formulare und Hinweise sind unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx erhältlich. Die Teilnahme ist für die Troiline freiwillig. Troiline wird im Einzelfall prüfen, ob sie an dem Schlichtungsverfahren teilnimmt. 15.2 Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang mit Online- Kauf- verträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen können über die Online-Plattform der Euro- päischen Union beigelegt werden. Weitere Hinweise befinden sich unter: xxxx://xx.xxxxxx. eu/consumers/odr/. Troiline ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, . An einem solchen Streitbeilegungsverfah- ren wird die zu Troiline nicht teilnehmen. 15.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schrift- licher Zustimmung von Troiline auf einen Dritten übertragen. 15.4 Bei einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten Übertragung von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kannRechten und Pflichten einschließlich des gesamten Vertrages durch Troiline an mit Troiline verbundene Unternehmen (gemäß §§ 15 AktG ff.) bedarf es keiner Zustimmung des Kunden. Bei einem Verstoß hiergegen einer Übertragung des Vertrags durch Troiline an sons- tige Dritte gilt Ziffer 11.5 entsprechend, wenn es sich bei dem Kunden um einen Verbrau- cher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt. D.h. Troiline oder der Dritte werden den Kunden von der Übertragung unterrichten und dem Kunden steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen Sonderkündigungsrecht zu. Unbeschadet Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des Vorgenannten§ 14 BGB, ist wird Troiline oder der Partner verpflichtetDritten den Kunden mindestens 6 Wochen vor der geplanten Übertragung schriftlich darüber unterrichten. Die Übertragung erfolgt mit schriftlicher Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung kann nicht verweigert werden, alle ihn wenn der Dritte die gleiche Gewähr, Sicherheit und Zuverlässigkeit für die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenErfüllung des Vertrages bietet wie die bisherige Vertragspartei. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen 15.5 Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslückendie Aufhebung der Schriftform. Änderungen der Entgelte, Leistungsbeschreibungen und der AGB nach Ziffer 11. bleiben hiervon unberührt. 13.6 Es 15.6 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gilt für die Auslegung des Vertrages folgende Reihenfolge der Vertragsbedingungen: a) der Auftrag nach Maßgabe der Auftrags- bestätigung, b) die Preislisten, c) die Leistungsbeschreibungen, d) die Besonderen Geschäfts- bedingungen, e) diese AGB. 3/2019, Stand 09.10.2019 15.7 Für die vertraglichen Beziehungen zwischen Troiline und dem Kunden gilt, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, ausschließlich das Recht deutsches Recht. Bei Kaufleuten ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Troisdorf / Nord- rhein-Westfalen. Im Übrigen gilt der Bundesrepublik Deutschlandgesetzliche Gerichtsstand. Troiline GmbH, Xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxx – Telefon 00000 000 0000 – Internet xxx.xxxx-xxxx.xx – E-Mail xxxx@xxxx-xxxx.xx Geschäftsführung: Xxxx Xxxxxxxx – Sitz der Gesellschaft: Troisdorf – Amtsgericht Siegburg HRB 5154 Seite6/7 1. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (insbes. der Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO) für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden ist die Troiline GmbH (nachfolgend als „Troiline“ bezeichnet), Xxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxx, Tel.: 02241 – 000 0000, xxxx@xxxx-xxxx.xx 2. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten für die Troiline ist aktuell auf Basis der da- tenschutzrechtlichen Vorgaben nicht erforderlich. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, so wird die Troiline einen Datenschutzbeauftragten benennen. Fragen des Kunden zum Daten- schutz und zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten werden unter den unter Ziff. 1 genannten Kontaktdaten oder unter xxxx@xxxx-xxxx.xx beantwortet. 3. Die Troiline GmbH verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten: Kontakt- daten des Kunden (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer), Daten zum Hausanschluss (z. B. Eigentümerdaten), Verkehrsdaten (Daten, die bei der Erbringung von Telekommunikations-dienstleistungen erhoben werden), Abrechnungsdaten (z. B. Bankver- bindungsdaten), Daten zum Zahlungsverhalten. Stellt der Kunde die für die Vertragsdurch- führung erforderlichen Daten nicht zur Verfügung, kann ein Vertrag nicht geschlossen wer- den (Art. 13 Abs. 2 lit e) DSGVO.) 4. Personenbezogene Daten des Kunden werden zu den folgenden Zwecken und auf folgen- den Rechtsgrundlagen verarbeitet: a.) Erfüllung (inklusive Abrechnung) eines Vertrages und Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Anfrage des Kunden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO sowie des Telekommunikationsgesetzes (TKG). b.) Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. wegen handels- oder steuerrechtlicher Vor- gaben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. c.) Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Verarbeitungen auf Grund- lage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung be- rechtigter Interessen der Troiline oder Dritter erforderlich ist und nicht etwas anderes vereinbart istdie Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz perso- nenbezogener Daten erfordern, überwiegen. d.) Soweit der Kunde der Troiline eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Telefonwerbung erteilt hat, verarbeitet Troiline personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Eine Einwilligung zur Telefonwerbung kann der Kunde jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. e.) Die Bewertung der Kreditwürdigkeit des Kunden sowie die Mitteilung von Anhaltspunk- ten zur Ermittlung der Kreditwürdigkeit des Kunden durch die Auskunfteien Creditre- form e.V. (Hellersbergstr. 12, 41460 Neuss), XXXX Xxxxxx XxxX (Xxxxxxxxxxxx. 0, 00000 Xxxxxxx) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) und f) DSGVO. Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der Troiline oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz perso- nenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Die Anwendung Troiline übermittelt hierzu personen- bezogene Daten über die Beantragung, Durchführung und Beendigung des Übereinkommens Vertrages sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die genann- ten Auskunfteien. Der Datenaustausch mit den Auskunfteien dient auch der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Auskunfteien verarbeiten die erhaltenen Daten und verwendet sie zudem zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um Dritten Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Kunden zu geben. In die Berechnung der Kreditwürdigkeit fließen unter anderem die Anschriftendaten des Kunden ein. Nähere Informationen zur Tätigkeit der Auskunftei können bei diesen ein- geholt werden (z. B. über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenxxx.xxxxxxxxxxxx.xx, xxx.xxxxxxxxxxx.xx). 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart 5. Eine Offenlegung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt – im Rahmen der in Ziffer 4 genannten Zwecke – ausschließlich gegenüber folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern: Auskunfteien, Dienstleister im Bereich Kundenbetreuung, Abrechnung, Druck, IT, Telefonie, Postservice, Versicherung und andere Berechtigte (Mittez. B. Be- hörden und Gerichte), Deutschlandsoweit hierzu eine rechtliche Verpflichtung oder Berechtigung besteht. 6. Daimler Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an oder in Drittländer oder an interna- tionale Organisationen erfolgt nicht. 7. Die personenbezogenen Daten des Kunden werden zu den unter Ziffer 4 genannten Zwe- cken solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist berechtigtoder gesetzliche Aufbewahrungspflichten dies erfordern. Zum Zwecke der Direktwerbung wer- den die personenbezogenen Daten des Kunden solange gespeichert, auch am Sitz wie ein überwiegen- des Partners Klage rechtliches Interesse der Troiline an der Verarbeitung nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen besteht, längstens jedoch für eine Dauer von zwei Jahren über das Vertragsende hinaus. 8. Der Kunde hat gegenüber der Troiline Rechte auf Auskunft über seine gespeicherten per- sonenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO); Berichtigung der Daten, wenn sie fehlerhaft, veraltet oder sonst wie unrichtig sind (Art. 16 DSGVO); Löschung, wenn die Speicherung unzulässig ist, der Zweck der Verarbeitung erfüllt und die Speicherung daher nicht mehr erforderlich ist oder der Kunde eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung bestimmter per- sonenbezogener Daten widerrufen hat (Art. 17 DSGVO); Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 Abs. 1 lit. a) bis d) DSGVO genannten Voraussetzungen gegeben ist (Art. 18 DSGVO), Datenübertragbarkeit der vom Kunden bereitgestellten, ihn betreffen- den personenbezogenen Daten (Art. 20 DSGVO), Recht auf Widerruf einer erteilten Ein- willigung, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) und Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). 9. Verarbeitet die Troiline personenbezogene Daten von Mitarbeitern des Kunden, verpflichtet sich der Kunde seine Mitarbeiter darüber zu erhebeninformieren, dass die Troiline für die Dauer des Vertrages die folgenden Kategorien personenbezogener Daten der Mitarbeiter zum Zwecke der Erfüllung des Vertrages verarbeitet: Kontaktdaten (z. B.: Name, E-Mail-Adresse, Telefon- nummer), Daten zur Stellenbezeichnung. Der Kunde informiert die betroffenen Mitarbeiter darüber, dass die Verarbeitung der benannten Kategorien von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO erfolgt. Außerdem teilt er den betroffenen Mitarbeitern die Kontaktdaten der Troiline als Verantwortlichem mit. 10. Die Troiline erhebt und verarbeitet folgende Daten, soweit dies erforderlich ist, um die ver- einbarte Leistung zu erbringen und abzurechnen: a.) Bestandsdaten – Dies sind Daten des Kunden, die die Troiline für die Begründung, in- haltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertrages über Telekommu- nikationsdienste erhebt. Hierzu gehören insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, vereinbarte Produkte, Bankverbindungsdaten, Informationen über die Zahlungsabwick- lung. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art 6 Abs. 1 lit. b) der Datenschutz- grundverordnung (DSGVO) i.V. m. § 95 Telekommunikationsgesetz (TKG). Bestanddaten werden mit Ablauf des auf die Vertragsbeendigung folgenden Kalenderjahres gelöscht. Eine Speicherung darüber hinaus erfolgt nur, soweit noch offene Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder gesetzliche Vorgaben bestehen. b.) Verkehrsdaten (§ 3 Nr. 30 TKG, §§ 96 ff. TKG) - Dies sind Daten und Inhalte, die bei der Erbringung von Telekommunikationsdiensten entstehen und erhoben werden, d.h. beispielsweise bei kostenpflichtigem Anruf die angerufene Telefonnummer, Beginn und Ende der Verbindung, ggf. Einzelverbindungsnachweise, Volumen der übertragenen Daten, bei Internetnutzung der lokale Einwahlknoten sowie IP-Adressen. Werden Tele- kommunikationsdienste der Troiline oder Dritter (z.B. 0800, 0180, 0900 etc.) genutzt, werden die Daten erhoben, die zur Herstellung und dem halten der Verbindung bzw. zur Erbringung des Dienstes sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Zur Ab- rechnung relevante Verkehrsdaten werden gespeichert, nicht relevante Daten werden gelöscht, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen gespeichert werden müssen oder dürfen. Für die Abrechnung relevante Daten werden spätestens 6 Monate nach Ver- sendung der Rechnung gelöscht, es sei denn, der Kunde hat Einwendungen gegen die Rechnung erhoben. In diesem Fall werden die Daten bis zur abschließenden Klärung gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und der §§ 96, 97 TKG. c.) Gem. § 100 TKG werden Daten für die Erkennung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in Systemen und Netzen der Troiline sowie für die Missbrauchsverfolgung ge- nutzt. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit e) und f) DSGVO i. V. m. § 100 TKG. d.) Inhaltsdaten – Inhalte der Kommunikation des Kunden (Inhalt geführter Telefonate, E-Mail-Inhalt etc.) werden grundsätzlich nicht gespeichert, es sei denn der Kunde, hat dies beauftragt. Kenntnis von Kommunikationsinhalten verschafft sich Troiline nicht. Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO. Darüber hinaus werden Daten im Rahmen gesetzlicher, steuerrechtlicher und handelsrecht- licher Verpflichtungen gesperrt und archiviert. 11. Die Verarbeitung von Einzelverbindungsnachweisen erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit a) DSGVO i.V.m. §§ 45e, 99 TKG. Ein Einzelverbindungsnachweis wird zur Verfü- gung gestellt, sofern der Kunde dies bei der Bestellung angegeben oder nachträglich gefor- dert hat. Nach den Vorgaben des Kunden sind die Verbindungsdaten entweder gekürzt oder vollständig angegeben. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Nutzer über die Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises informiert wurden.

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Samples: Auftrag – Glasfaser Hausanschluss Für Gewerbekunden

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Fracht-, Speditions- und Logistikunternehmer (im Folgenden Unternehmer) § 35 Nachnahme (1) Die Vereinbarung einer Nachnahme ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlasseneine gesonderte Dienstleistung, die bei Auftragserteilung oder bei Abruf des Fahrzeuges schriftlich zu einer Strafbarkeit treffen oder im Frachtbrief oder einem anderen Begleitpapier zu vermerken ist. (2) Der Nachnahmebetrag ist beim Empfänger in bar einzuziehen. Ist diese Zahlungsweise durch den Empfänger nicht möglich, holt der Unternehmer beim Verfügungsberechtigten eine schriftlicheWeisung ein. Bis zum Eingang der schrift- lichenWeisung wird dasGut demEmpfänger nicht ausgeliefert. Für dieWartezeit bis zum Eintreffen der Weisung hat der Unternehmer einen Vergütungsanspruch. Im Übrigen findet § 419 Abs. 3 HGBAnwendung. § 36 Pfand- und Zurückbehaltungsrecht (1) DerUnternehmer hat wegenaller fälligen und nicht fälligenForderungen, die ihmaus den Tätigkeiten nach diesen Bedingungen an den Auftraggeber zustehen, ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigenWerten. Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht nicht über das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus. (2) Der Unternehmer darf ein Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller Forderungen aus anderen mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen nach diesen Bedingungen nur ausüben, soweit sie unbestritten sind oder wenn die Vermögenslage des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und Schuldners die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenForderung des Unternehmers gefährdet. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den (3) An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt in allen Fällen eine solche von zwei Wochen. (4) Ist der Auftraggeber im Rahmen Verzug, so kann der gesetzlichen Unternehmer nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern und tariflichen BestimmungenWerten eine solche Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erfor- derlich ist, freihändig verkaufen. (5) Für den Pfand- oder Selbsthilfeverkauf kann der Unternehmer in allen Fällen eine Verkaufsprovision vom Nettoerlös in Höhe von ortsüblichen Sätzen berechnen. § 37 Verpackung,Verwiegung und Untersuchung des Gutes als Sonderleistungen (1) Der dem Spediteur erteilteAuftrag umfasst mangelsVereinbarung nicht 1. dieVerpackung des Gutes, 2. dieVerwiegung, Untersuchung, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung, es sei denn, dies ist geschäftsüblich. Die Bestimmung in § 3 Abs. 4 für das Frachtgeschäft bleibt unberührt. (2) DieTätigkeiten nach Absatz 1 sind gesondert zu vergüten. § 38 Paletten, Ladehilfs- und Packmittel (1) Die Verpflichtung des Unternehmers aus einem Vertrag nach diesen Bedingungen umfasst keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährenkeine Gestellung von Paletten. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus(2) Soll Palettentausch erfolgen, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 so ist dieseVereinbarung bei Vertragsschluss oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere Abruf des Fahrzeuges schriftlich zu treffen oder im Frachtbrief oder in einem ande- ren Begleitpapier zu vermerken oder in einem gesonderten Palettenbegleitschein festzuhalten. Der Palettentausch ist eine gesonderte Dienstleistung des Unternehmers, die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 mit seinem Entgelt nicht abgegolten und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechenbesonders zu vergüten ist. Dies gilt auch für den Fall von VertragslückenZug-um-Zug-Palettentauschregelungen nach Abs. 3. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht (3) Der Vertrag über die Beförderung von palettiertemGut ist mit der Bundesrepublik DeutschlandAuslieferung beim Empfänger erfüllt. Die Rückführung leerer Paletten erfolgt nur, soweit wenn darüber ein gesonderter Beförderungsvertrag abgeschlossen wird. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht etwas anderes vereinbart für Zug-um-Zug-Palettentauschregelungen. (4) Für andere Ladehilfsmittel gelten dieAbsätze 2 und 3 entsprechend. § 39 Verzug, Aufrechnung (1) Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass eseiner Mahnung oder sonstigenVoraussetzung bedarf, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung, sofern derVerzug nicht nachGesetz vorher eingetreten ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenFür dieVerzugszinsen gilt § 288 BGB. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte)2) Ansprüche auf Standgeld, Deutschlandauf weitere Vergütungen und auf Ersatz sonstiger Aufwendungen, die bei der Durchführung einesVertrages nach diesen Bedingungen entstanden sind, werden vom Unternehmer schriftlich geltend gemacht. Daimler ist berechtigtFür den Verzug dieser Ansprüche gilt Absatz 1 entsprechend. (3) Mit Ansprüchen aus einemVertrag nach diesen Bedingungen und damit zusammen- hängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, auch am Sitz des Partners Klage zu erhebendem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Den Güterkraftverkehrs , Speditions Und Logistikunternehmer

Sonstige Bestimmungen. 13.1 18.1. Der Partner ist verpflichtetKunde hat der Unsere Wasserkraft Änderungen seines Namens, keine Handlungen zu begehen seiner Anschrift, seiner Rechnungsadresse, seiner E-Mail-Adresse (bei Online-Rechnung) und seiner Bankverbindung (bei Abbuchungsauftrag) unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche, der Unsere Wasserkraft mitzuteilen, wobei sämtliche Schriftstücke der Unsere Wasserkraft als dem Kunden zugegangen gelten, wenn sie an der vom Kunden zuletzt bekannt gegebenen Adresse (Postadresse, E-Mail- Adresse, Kundenserviceportal) einlangen. Sofern der Kunde ausdrücklich einwilligt, erhält er auch AGB- Änderungen, Information zur Teilbetragszahlung oder Handlungen zu unterlassen, die zu Rechnungen an Stelle einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen schriftlichen Mitteilung über das Kundenserviceportal. Kurzzeitige Beeinträchtigungen in der Verfügbarkeit des Kundenserviceportal berechtigen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenVertragsauflösung. 13.2 Der Partner verpflichtet sich18.2. Sämtliche Erklärungen und Mitteilungen des Kunden betreffend Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und/oder dieser AGB bedürfen der Schriftform (Brief, den im Rahmen Fax, E-Mail) bzw. können formfrei elektronisch abgegeben werden. Erklärungen der gesetzlichen und tariflichen BestimmungenUnsere Wasserkraft werden auch dann wirksam, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährenwenn diese mündlich gegenüber dem Kunden abgegeben werden. 13.3 Änderungen und Ergänzungen 18.3. Die Qualität der vom Kunden aus dem Netz abgenommenen Energie richtet sich nach der vom – für die Anlage des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksamKunden verantwortlichen – örtlichen Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Qualität. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner 18.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Entwicklungsvertrags Vertrages ungültig oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinausun- durchsetzbar werden, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch z. B. weil die Beendigung gesetzlichen Regeln oder Vorschriften der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) Kontrollbehörden geändert werden, so wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nichtdadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame vereinbaren, die ungültigen Bestimmungen durch wirksame Regelungen gültige zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 18.5. Es gilt ausschließlich das österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen(UNK). Für Unternehmen und Kleinunternehmen wird als Gerichtsstand ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte)18.6. Anfragen und Beschwerden von Kunden können schriftlich, Deutschland. Daimler ist berechtigtelektronisch unter xxxxx://xxxxxx.xxxxxxxxxxx.xx oder xxxxxxx@xxxxxxxxxxx.xx, auch telefonisch unter 05 78 05 100 oder persönlich am Sitz des Partners Klage der Unsere Wasserkraft entgegengenommen werden. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können sowohl der Kunde als auch Unsere Wasserkraft Streit- oder Beschwerdefälle der Energie Control Austria unter xxx.x-xxxxxxx.xx vorlegen. Stand: 15.03.2022 18.7. Für Unternehmen und Kleinunternehmen gilt: Die Vertragspartner verpflichten sich, die im Vertrag getroffenen Vereinbarungen und Preise streng vertraulich zu erhebenbehandeln und darüber Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen ist eine Offenlegung gegenüber Behörden und Gerichten im Zusammenhang mit behördlichen oder gerichtlichen Verfahren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Und Gas

Sonstige Bestimmungen. 13.1 (1) Der Partner ist verpflichtetVertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassensoweit vorhanden, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreuegesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und wird der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den Vertrag jedoch im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind Ganzen unwirksam. 13.4 Reicht (2) Gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags Klageerhebung nicht bekannt ist, wird für alle Ansprüche, die sich aus oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinausaufgrund dieses Vertrages ergeben, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührtals ausschließlicher Gerichtsstand Hannover vereinbart. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 (3) Es gilt ausschließlich findet das Recht der Bundesrepublik DeutschlandDeutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts Anwendung. Ist der Kunde eine natürliche Person und schließt er den Vertrag zu einem Zweck, soweit der nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen desjenigen Staates, in dem der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenKunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gleichwohl anwendbar. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte)4) Der Kunde kann PCXPRESS gegenüber nur mit solchen Forderungen aufrechnen, Deutschlanddie ihm entweder aus demselben Vertragsverhältnis zustehen oder die von PCXPRESS unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Daimler Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. (5) SCHUFA-Klausel PCXPRESS ist berechtigt, eine Prüfung der Bonität des Kunden bei der SCHUFA Holding AG, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx unter Verwendung von Name (bei Gewerbetreibenden: die Firma) und Anschrift, vor Vertragsschluss, durchzuführen. Die SCHUFA speichert und nutzt erhaltene Daten. Die Nutzung umfasst auch am Sitz die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des Partners Klage SCHUFA- Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu erhebengeben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferung finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkasso-unternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter xxx.xxxxxxxxxxx.xx abrufbar. Die postalische Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA Holding AG Verbraucherservice Xxxxxxxx 0000 00000 Xxxxxxxx.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten 11 Gegenseitige Informationspflicht Über wesentliche Maßnahmen (z. B. Umsetzungen von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet Anforderungen des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den BAS) im Rahmen der gesetzlichen Teilnahme der Krankenhäuser an den DMP werden sich die Vertragspartner gegenseitig informieren. Die Krankenhausgesellschaft informiert die teilnehmenden Krankenhäuser. § 12 Laufzeit und tariflichen BestimmungenKündigung (1) Diese Vereinbarung tritt am 01.07.2021 in Kraft und ersetzt ab diesem Zeitpunkt die Vereinbarung vom 01.03.2021. Die Teilnahme der Krankenhäuser bleibt unverändert bestehen. Eine erneute Teilnahmeerklärung allein aufgrund der Neufassung der Verein- barung ist nicht erforderlich. (2) Diese Vereinbarung endet spätestens mit der Beendigung des KV-Vertrages, sofern die Krankenkassen die Krankenhausgesellschaft über dessen Beendigung unverzüglich informieren. Die Krankenhausgesellschaft informiert die Krankenhäuser hierüber. (3) Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass erforderliche Vertragsänderungen oder Anpassungen der DMP, die infolge einer Änderung der RSAV sowie der DMP-A-RL oder aufgrund sonstiger gesetzlicher, vertraglicher oder behördlicher Maßnahmen notwendig werden, unverzüglich vorgenommen werden. Die Anpassungsfrist gemäß § 137g Abs. 2 SGB V ist zu beachten. (4) Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die Inhalte sowie jede Änderung des KV-Vertrages nach § 1 Abs. 2 unverzüglich der Krankenhausgesellschaft mitgeteilt werden. Änderungen der Inhalte des KV-Vertrages, welche die Krankenhäuser betreffen, berechtigen die Krankenhausgesellschaft zu einer Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten zum Quartalsende. (5) Bei wichtigem Grund, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie bei ökonomisch-relevanter Änderung oder Wegfall der einschlägigen TarifverträgeRSA-Anbindung der DMP oder bei Aufhebung oder Wegfall der Zulassung der Programme durch das BAS, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive kann der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährenVertrag von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. 13.3 (6) Die Kündigung einer einzelnen Krankenkasse oder eines Krankenkassenverbandes wirkt nicht unmittelbar auf das Vertragsverhältnis zwischen den übrigen Vertrags-partnern und auf die Teilnahme der Krankenhäuser. § 13 Schriftform Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslückeneinen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform selbst. Mündliche Neben- abreden bestehen nicht. § 14 Salvatorische Klausel (1) Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Vereinbarung im Übrigen dennoch gültig. Es sei denn, die unwirksame Bestimmung war für eine Vertragspartei derart wesentlich, dass ihr ein Festhalten an der Vereinbarung nicht zugemutet werden kann. In allen anderen Fällen werden die Vertragsparteien die unwirksame Bestimmung durch Regelungen ersetzen, die dem ursprünglichen Regelungsziel am nächsten kommt. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht (2) Erweist sich diese Vereinbarung als lückenhaft, sind die Parteien verpflichtet, sie unter Beachtung der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens erkennbaren Zielsetzung und der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenPatienteninteressen einvernehmlich zu ergänzen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Rahmenvereinbarung

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner Bestehende, für die Dienstnehmer günstigere Vereinbarungen bleiben aufrecht und können auch in Hin- kunft abgeschlossen werden. Diese Günstigkeitsklausel ist so anzuwenden, dass die betriebliche Rege- lung als Ganzes auf ihre Günstigkeit geprüft wird. Bestehende Aufwandsentschädigungen sind auf die kollektivvertragliche Regelung anrechenbar. 1. Nach einer Betriebszugehörigkeit von 5, 10 und 15 Jahren erhält ein Vertragsangestellter (siehe § 1b), der Facharbeiten verrichtet, eine Betriebserfahrungszulage, die vom kollektivvertraglichen Wochenlohn der jeweiligen Facharbeiterposition, in die dieser zum jeweiligen Anspruchszeitpunkt eingestuft ist, berechnet wird. 2. Vertragsangestellte, die Helferarbeiten verrichten, erhalten die Betriebserfahrungszulage nach 10 und 15 Jahren, berechnet von der jeweiligen Helferposition, in die sie zum jeweiligen Anspruchszeitpunkt eingestuft sind. 3. Die Betriebserfahrungszulage erhöht den jeweiligen kollektivvertraglichen Wochenlohn des Dienstneh- mers. 4. Werden durch andere Tätigkeiten Veränderungen in der zustehenden Lohnstufe vorgenommen, so ver- ändern sich betraglich auch die Betriebserfahrungszulagen. 5. Die angegebenen Jahre beziehen sich auf die Betriebszugehörigkeit zum selben Dienstgeber (inklusive bereits vorher angerechneter Vordienstzeiten), jedoch werden Lehrzeiten nicht mitgerechnet. 6. Die jeweils zustehende Betriebserfahrungszulage gebührt ab jener Lohnwoche, in die der Tag fällt, an dem das 6., 11. oder 16. Jahr der Betriebszugehörigkeit beginnt. Xxxxx Vertragsangestellten, die am 1.1.1997 bereits länger als 20 Jahre im Betrieb beschäftigt sind, steht eine Betriebserfahrungszulage nach den Bestimmungen des Punktes 7. in jedem Fall ab der ersten Lohn- woche des Jahres 1997 zu. 7. Die Betriebserfahrungszulage beträgt jeweils 3 %. (a) Sie steht in voller Höhe zu, wenn der Dienstnehmer in der letzten Lohnwoche vor dem jeweiligen Anspruchszeitpunkt nur den kollektivvertraglichen Wochenlohn erhält. (b) Wurde dem Dienstnehmer in der letzten Lohnwoche vor dem jeweiligen Anspruchszeitpunkt eine Überzahlung (Hauszulage, Leistungszulage udgl.) ausbezahlt, die weniger als 3 % des zustehenden kollektivvertraglichen Wochenlohnes betrug, so erhält der betreffende Dienstnehmer ab dem je- weiligen Anspruchszeitpunkt jenen Betrag als Betriebserfahrungszulage, der sich aus 3 % des zu- stehenden kollektivvertraglichen Wochenlohnes minus halbe Überzahlung errechnet. (c) Ist die Überzahlung höher als 3 %, so erhält der betreffende Dienstnehmer ab dem jeweiligen An- fallszeitpunkt 1,5 % des jeweils zustehenden kollektivvertraglichen Wochenlohnes als Betriebser- fahrungszulage. 1. Nach einer Betriebszugehörigkeit von 20 und 25 Jahren erhält ein Vertragsangestellter (siehe § 1b) in Rollenoffsetbetrieben oder bei der Herstellung von Tageszeitungen (SB TZ), der Facharbeiten verrichtet, eine Betriebserfahrungszulage, die vom kollektivvertraglichen Wochenlohn der jeweiligen Facharbeiter- position, in die der Facharbeiter zum jeweiligen Anspruchszeitpunkt eingestuft ist, berechnet wird. 2. Vertragsangestellte, die Helferarbeiten in Rollenoffsetbetrieben oder bei der Herstellung für Tageszei- tungen (SB TZ) verrichten, erhalten die Betriebserfahrungszulage nach 20 und 25 Jahren, berechnet von der jeweiligen Helferposition, in die sie zum jeweiligen Anspruchszeitpunkt eingestuft sind. 3. Die Betriebserfahrungszulage erhöht den jeweiligen kollektivvertraglichen Wochenlohn des Dienstneh- mers. 4. Werden durch andere Tätigkeiten Veränderungen in der zustehenden Lohnstufe vorgenommen, so ver- ändern sich betraglich auch die Betriebserfahrungszulagen. 5. Die angegebenen Jahre beziehen sich auf die Betriebszugehörigkeit zum selben Dienstgeber (inklusive bereits vorher angerechneter Vordienstzeiten), jedoch werden Lehrzeiten nicht mitgerechnet. 6. Die jeweils zustehende Betriebserfahrungszulage gebührt ab jener Lohnwoche, in die der Tag fällt, an dem das 21. bzw. 26. Jahr der Betriebszugehörigkeit beginnt. 7. Die Betriebserfahrungszulage beträgt jeweils 1,5 %. (a) Sie steht in voller Höhe zu, wenn der Dienstnehmerin der letzten Lohnwoche vor dem jeweiligen Anspruchszeitpunkt nur den kollektivvertraglichen Wochenlohn erhält. (b) Wurde dem Dienstnehmer in der letzten Lohnwoche vor dem jeweiligen Anspruchszeitpunkt eine Überzahlung (Hauszulage, Leistungszulage udgl.) ausbezahlt, die weniger als 1,5 % des zustehenden kollektivvertraglichen Wochenlohnes betrug, so erhält der betreffende Dienstnehmer ab dem je- weiligen Anspruchszeitpunkt jenen Betrag als Betriebserfahrungszulage, der sich aus 1,5 % des zu- stehenden kollektivvertraglichen Wochenlohnes minus halbe Überzahlung errechnet. (c) Ist die Überzahlung höher als 1,5 %, so erhält der betreffende Dienstnehmer ab dem jeweiligen Anfallszeitpunkt 0,75 % des jeweils zustehenden kollektivvertraglichen Wochenlohnes als Betriebs- erfahrungszulage. 8. Diese Regelung gilt ab 1.1.2011. 1. 1 Jahr nach erfolgreichem Abschluss der Lehre ist jeder Dienstnehmer verpflichtet, keine Handlungen zu begehen Lehrlinge nach bes- tem Wissen und Gewissen in den Kenntnissen und Fertigkeiten seines Berufes auszubilden. 2. Jeder Angestellte, der mit Ausbildungsaufgaben betraut ist, erhält pro Woche, in der die Ausbildungs- aufgaben überwiegend von ihm erfüllt werden, 5 % seines kollektivvertraglichen Mindestgehaltes divi- diert durch 4,34. 3. Diese Entschädigung gebührt nicht bei Abwesenheit des Lehrlings, wenn die Abwesenheit eine oder Handlungen zu unterlassenmeh- rere Kalenderwochen andauert. Eine tageweise Aliquotierung erfolgt nicht. Bei kurzzeitiger fachlicher Einweisung durch einen anderen Dienstnehmer erhält nur der in der jeweili- gen Woche für die Ausbildung zuständige Dienstnehmer die Zulage. Bilden in einer Kalenderwoche mehrere Dienstnehmer denselben Lehrling aus, so hat nur jener Dienst- nehmer Anspruch auf Ausbilderzulage, der den Lehrling innerhalb der Kalenderwoche überwiegend aus- gebildet hat. 1. Die grundlegenden Veränderungen der Arbeitswelt im Druck- und Zeitungssektor in den kommenden Jahren und die damit verbundenen Herausforderungen an die Unternehmen wie beispielsweise Digitali- sierung (Industrie 4.0) usw. erfordern eine Reihe von zukunftsorientierten Bildungsmaßnahmen. Ziel ist es, die Beschäftigten in den Betrieben bestmöglich auf die Herausforderungen des raschen technologi- schen Wandels im digitalen Zeitalter vorzubereiten. 2. Aus diesen Gründen bekennen sich die Sozialpartner zu einer Strafbarkeit wegen Betrug permanenter und zielgerichteter Weiterentwick- lung aller Beschäftigten der Branche. Zumindest einmal pro Jahr erfolgt zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat eine Beratung im Sinne des ArbVG über den spezifischen Bildungs- und Entwicklungsbe- darf der Beschäftigten und sollen geeignete Maßnahmen zur zeitnahen Umsetzung und deren Umfang vereinbart werden. Dabei können auch externe Institutionen, wie z.B. Universitäten, Fachhochschulen, Schulen, Bildungseinrichtungen etc. einbezogen werden. Sämtliche Ansprüche des Dienstnehmers aus dem Dienstverhältnis müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit beim direkten Vorgesetzten schriftlich geltend gemacht werden. Durch diese Gel- tendmachung bleibt die gesetzliche 3-jährige Verjährungsfrist (§ 1486 ABGB) gewahrt. Streitigkeiten, die sich zwischen den Kollektivvertragsparteien aus dem Kollektivvertrages ergeben, sollen bin- nen eines Monats von den Kollektivvertragsparteien (besetzt mit mind. 2, max. 3 Vertretern je Partei, nach Möglichkeit auch inkl. jeweils 1 Vertreters aus den Betrieben) geschlichtet werden. Zur Wahrung von Fristen können Gerichte auch parallel angerufen werden. Vertragliche oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kanngesetzliche Fristen werden durch diese Monatsfrist nicht gehemmt. 1. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller Mehr- und Sonderleistungen sowie Sonn- und Feiertagsdienste werden in Abstimmung mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zuBetriebrat nach bisherigen innerbetrieblichen Organisationssystematiken verteilt. Unbeschadet des VorgenanntenMitarbeiter, ist der Partner verpflichtetdie nach Abschnitt A beschäftigt sind, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltendürfen nicht vorrangig zu diesen Leistungen herangezogen werden. 13.2 Der Partner verpflichtet sich2. Wird ein Dienstverhältnis, welches vor dem 1.1.2020 begründet wurde und dem Abschnitt B unterliegt, durch (a) Nicht-Verlängerung eines befristeten Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber, oder (b) Dienstgeber-Kündigung, oder (c) ungerechtfertigte Entlassung, oder (d) berechtigten vorzeitigen Austritt beendet und wird ein neues Dienstverhältnis im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch Sinne einer Nachbesetzung innerhalb von neun Monaten nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksamzuletzt solcherart beendeten Dienstverhältnisses begründet, muss dieses neue Dienstverhältnis gem. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührtAbschnitt B begründet werden. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner 3. Wird ein Dienstverhältnis, welches vor dem 1.1.2020 begründet wurde und dem Abschnitt B unterliegt, durch (a) Nicht-Verlängerung eines befristeten Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber, oder (b) Dienstgeber-Kündigung, oder (c) ungerechtfertigte Entlassung, oder (d) berechtigten vorzeitigen Austritt beendet, und wird bereits innerhalb von 3 Monaten vor der Beendigung dieses Dienstverhältnisses ein neues Dienstverhältnis im Sinne einer Nachbesetzung begründet, so sind auch auf dieses Dienstverhältnis ab dem Zeitpunkt der Beendigung des alten Dienstverhältnisses die Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt Abschnitts B an- zuwenden. 4. Ein Wechsel auf der betrieblichen Ebene von Abschnitt B nach Abschnitt A ist möglich. Voraussetzung ist eine Betriebsvereinbarung, welche zu ihrer Rechtswirksamkeit auch der schriftlichen Zustimmung der Kollektivvertragspartner bedarf, wobei diese zeitnah eingeholt und erteilt werden soll. Für jene Dienst- nehmer, die Wirksamkeit einem Wechsel von Abschnitt B nach A entsprechend der übrigen Konditionen der Betriebsverein- barung nicht zustimmen, ist eine Änderungskündigung entsprechend den in der Betriebsvereinbarung festgelegten Regelungen außerhalb der Bestimmungen nichtdes gegenständlichen Paragraphen, Abs. 2 und 3 möglich. 5. Alle anderen, nicht in Abs. 2 lit a bis d bzw. Abs. 3 lit a bis d angeführten, Beendigungsformen von Dienstverhältnissen (beispielsweise einvernehmliche Auflösung, Änderungskündigung gem. Punkt 4. des gegenständlichen Paragraphen) haben keine Auswirkungen auf etwaige Nachbesetzungen der freiwer- denden Stellen. Neuaufnahmen können daher nach den Bestimmungen des Abschnitts A erfolgen. 6. Die Vertragsparteien Kollektivvertragsparteien kommen überein, dass im Falle von Beendigungen von Dienstverhältnissen tunlichst jene Dienstverhältnisse zuerst beendet werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzensollen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechendie zum Zeitpunkt ihrer Beendigung die kürzeste Laufzeit aufweisen. Dies gilt auch Die Schlussbestimmungen zu Gültigkeitsdauer, Abschmelzungsregeln und betreffend jährlicher Lohn- und Ge- haltsverhandlungen finden sich für den Fall von Vertragslückengesamten Kollektivvertrag (Abschnitt A und B) in einem eigenen Ab- schnitt C am Ende des Kollektivvertrages. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Kollektivvertrag

Sonstige Bestimmungen. 13.1 7.1. Im Falle einer Grundstücksveräußerung wird der Grundstückseigentümer das TKU über diesen Umstand informieren. Der Partner ist verpflichtetGrundstückseigentümer verpflichtet sich für den Fall, keine Handlungen dass er die vertragsgegenständlichen Grundstücke überträgt, insbesondere veräußert, dafür Sorge zu begehen oder Handlungen zu unterlassentragen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kanndass der neue Eigentümer in diese Nutzungsvereinbarung eintritt. 7.2. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte Die TKU und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet Grundstückseigentümer gehen vom Vertragseintritt des VorgenanntenErwerbers gemäß § 578, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten566 BGB in den bestehenden Vertrag aus. 13.2 Der Partner verpflichtet sich7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gestattung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch so bleibt die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nichthiervon unberührt. Die Vertragsparteien werden etwaige Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmungen Bestimmung unverzüglich durch eine wirksame Regelungen Bestimmung zu ersetzen, welche die dem wirtschaftlichen angestrebten Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslückenam nächsten kommt. 13.6 Es 7.4. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt ausschließlich für die Aufhebung der Schriftformklausel. 7.5. Die Nutzung der Gebäudeverkabelung richtet sich nach diesem Vertrag in Verbindung mit den gesetzlich geregelten Rechten und Pflichten für die Verlegung auf Endstellen gem. §§ 134,145 TKG. 7.6. Mit der Unterschrift unter dieser Vereinbarung bestätigt/ bestätigen der/die Grundstückseigentümer, dass alle Eigentümer des Grundstücks in dieser Vereinbarung aufgeführt sind. Die Gestattung wird mit Unterschrift des Eigentümers rechtswirksam und bedarf nicht der expliziten Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters des TKU. Ort, Datum Ort, Datum Bearbeiter: Zustand: #ENTWURF# - Xxxx Xxxxxx- Version: 2.1 vom 16.11.21 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, den XXXX, Straße 123, 12345 Ort Tel: 0000000 Fax: 00000000 E-Mail: xxxxx@XXX.xxx mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Recht der Bundesrepublik Deutschlandbeigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, soweit das jedoch nicht etwas anderes vereinbart vorgeschrieben ist. Die Anwendung Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Übereinkommens Widerrufsrechts vor Ablauf der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenWiderrufsfrist absenden. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Nutzungsvereinbarung

Sonstige Bestimmungen. 13.1 18.1. Der Partner ist verpflichtetKunde hat der Energie Steiermark Änderungen seines Namens, keine Handlungen zu begehen seiner Anschrift, seiner Rechnungsadresse, seiner E-Mail-Adresse (bei Online-Rechnung) und seiner Bankverbin- dung (bei Abbuchungsauftrag) unverzüglich, spätestens inner- halb einer Woche mitzuteilen, wobei sämtliche Schriftstücke der Energie Steiermark als dem Kunden zugegangen gelten, wenn sie an der vom Kunden zuletzt bekannt gegebenen Adresse (Post- adresse, E-Mail-Adresse, Kundenserviceportal) einlangen. 18.2. Sämtliche Erklärungen und Mitteilungen des Kunden betreffend Änderungen oder Handlungen zu unterlassenErgänzungen des Vertrags und/oder die- ser AGB bedürfen der Schriftform (Brief, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder UntreueFax, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- E-Mail) bzw. Kündigungsrecht aller mit kön- nen formfrei elektronisch abgegeben werden. Erklärungen der Energie Steiermark werden auch dann wirksam, wenn diese mündlich gegenüber dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenKunden abgegeben werden. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen 18.3. Die Qualität der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere vom Kunden aus dem Netz abgenommenen Energie richtet sich nach der vom – für die Anlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge Kunden verantwortlichen – örtlichen Netzbetreiber zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährenVerfügung gestell- ten Qualität. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform18.4. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Sollten einzelne Bestimmungen des Entwicklungsvertrags Vertrags ungültig oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinausun- durchsetzbar werden, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch z. B. weil die Beendigung gesetzlichen Regeln oder Vorschriften der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) Kontrollbehörden geändert werden, so wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nichtdadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame vereinbaren, die ungültigen Bestimmungen durch wirksame Regelungen gültige zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 18.5. Es gilt ausschließlich das österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Verein- ten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen(UNK). Für Kleinunternehmen wird als Gerichtsstand ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand 18.6. Anfragen und Beschwerden von Kunden können schrift- lich, elektronisch unter xxx.x-xxxxxxxxxx.xxx oder xxxxxxx@x-xxxxxxxxxx.xxx, telefonisch unter 0800 / 73 53 28 oder persönlich in den E-Kunden-Centern der Energie Steiermark entgegengenommen werden. Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können sowohl der Kunde als auch Energie Steiermark Streit- oder Beschwerdefälle der E-Control un- ter xxx.x-xxxxxxx.xx vorlegen. 18.7. Für Kleinunternehmen gilt: Die Vertragspartner verpflichten sich, die im Vertrag getroffenen Vereinbarungen und Preise streng ver- traulich zu behandeln und darüber Stillschweigen zu bewahren. Ausgenommen ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erhebeneine Offenlegung gegenüber Behörden und Gerichten im Zusammenhang mit behördlichen oder gerichtlichen Verfahren.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Elektrischer Energie Und Gas

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler MBAG ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler MBAG betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Für Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftformgelten die Regelungen in Abschnitt 1.3 entsprechend. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer Abschnitt 6 oder bei Kündigung nach Ziffer Abschnitt 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern Abschnitten 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder Sollte eine Bestimmung dieser Einkaufsbedingungen berührt und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nichtGültigkeit dieser Einkaufsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden etwaige sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmungen Bestimmung durch wirksame Regelungen eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung Deutschland und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenWarenkauf. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, Jede Vertragspartei kann jedoch auch am Sitz des Partners Klage zu erhebenan ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch genommen werden.

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Samples: Einkaufsbedingungen Für Entwicklungsleistungen

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen14.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil. 14.2. Alle Besonderen Nutzungsbedingungen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreueein Nutzer gemäß seiner jeweiligen Rolle(n) akzeptiert hat, Insolvenzstraftatenwerden, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller gemeinsam mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen integraler Bestandteil der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist Nutzungsbedingungen der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenDEBTVISION Plattform. 13.2 Der Partner verpflichtet sich14.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurch- führbar sein oder während der Vertragslaufzeit werden, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) so wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nichtund der übrigen Nutzungsbedingungen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung entsprechensoll vielmehr diejenige rechtlich wirksame Bestimmung treten, die dem von den Vertragspartnern wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern und soweit dieser Vertrag eine Xxxxx aufweisen sollte. Eine solche soll durch eine Regelung geschlossen werden, die dem entspricht, was die Vertragspartner gewollt haben oder bei Kenntnis der Lückenhaftigkeit gewollt hätten. 14.4. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for International Sale of Goods vom 11.04.1980). 14.5. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Stuttgart. Erfüllungsort ist Xxxxxxxxx. XXXXXXXXXX XXXX | XXXXXXX XXXXX 0 | XXXXXXXXX | XXXXXXX NUTZUNGSBEDINGUNGEN Diese Besonderen Nutzungsbedingungen regeln zusätzlich zu den Allgemeinen Nutzungsbedingungen das Verhältnis zwischen der DEBTVISION GmbH und (potenziellen) Darlehensgebern bzw. Investoren (im Folgenden „Kapitalgeber Light“) als Plattformnutzern (im Folgenden als „Nutzer“ bezeichnet). Dies gilt auch vorausgeschickt, stimmt der Nutzer den nachfolgenden Besonderen Nutzungsbedingungen für den Fall von VertragslückenKapitalgeber Light zu, was neben der Akzeptanz der Allgemeinen Nutzungsbedingungen grundsätzliche Voraussetzung für die Nutzung der Plattform in der Nutzerfunktion „Kapitalgeber Light“ ist. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtetAusgetauschte Teile gehen in das Eigentum von PKE über. Vertriebspartner oder Vertriebsmitarbeiter sowie technische Betreuer unseres Unterneh- mens haben keine Vollmacht, keine Handlungen für PKE Erklärungen abzugeben, Zusagen zu begehen treffen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kannZah- lungen entgegenzunehmen. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit Gültigkeit der Schriftformschriftli- chen Bestätigung durch PKE. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Der AG hat Änderungen des Namens, der Firma, der Geschäftsanschrift oder der Kontaktper- son umgehend schriftlich PKE mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gelten Schriftstücke als dem AG zugegangen, wenn sie an die vom AG zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wur- den. Wünscht der AG im Fall einer Namensänderung, die nicht rechtzeitig bekannt gegeben wurde, die Ausstellung einer neuen Rechnung, wird PKE diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung. Elekt- ronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom AG zuletzt bekannt gege- bene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Der AG lässt alle Arbeiten zur Beseitigung von Störungen und Schäden sowie Erweiterungen und sonstige Änderungen der Geräte und Anlagen - auch wenn sie behördlich gefordert sind unwirksam. 13.4 Reicht - nur durch PKE ausführen. Dazu wird auf Punkt „Verpflichtungen und Obliegenheiten des AG“ verwiesen. Wir weisen darauf hin, dass periphere Anlagenteile und deren angrenzende Infrastruktur in Verantwortung des AG mit ausreichenden Überspannungsschutzmaßnahmen lt. den gelten- den Normen und Vorschriften auszustatten sind. In Österreich umfasst dies zumindest die gel- tenden Normen EN 62305 und EN 50174. Sofern in diesen Bedingungen nicht anders vereinbart, finden auf das Vertragsverhältnis auch die Softwarebedingungen der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch Elektroindustrie Österreichs und die Beendigung Allgemeinen Lieferbedin- gungen der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen Elektroindustrie Österreichs in den Ziffern 4 und 8 nicht berührtjeweils geltenden Fassungen Anwendung. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der LIZENZGEBER und LIZENZNEHMER sind unabhängige Parteien. Keine Bestimmung in diesem VERTRAG ist so auszulegen, dass eine VERTRAGSPARTEI Bevollmächtigter, Mitarbeiter, Franchisenehmer, Joint-Venture-Partner ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und gesetzlicher Vertreter der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenanderen VERTRAGSPARTEI wird. 13.2 Der Partner verpflichtet sichDieser VERTRAG gilt für den LIZENZNEHMER persönlich und darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung des LIZENZGEBERS aus keinem wie auch immer gearteten Grund (einschließlich einer Übertragung von Gesetzes wegen, aufgrund einer Verschmelzung, Umgründung oder infolge eines Erwerbs oder eines Eigentümerwechsels) abgetreten oder übertragen werden und jeder Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den LIZENZGEBER, den VERTRAG aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden. Der LIZENZGEBER behält sich ausdrücklich vor, den VERTRAG abzutreten und seine Verpflichtungen im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte dieses VERTRAGS zu gewährenübertragen. 13.3 Änderungen Dieser VERTRAG, die BESTELLUNG und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags die darin jeweils ausdrücklich genannten Vereinbarungen umfassen die vollständige und ausschließliche Übereinkunft und Vereinbarung zwischen den VERTRAGSPARTEIEN im Hinblick auf den Vertragsgegenstand und ersetzen alle früheren oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksamgleichzeitigen, schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Übereinkünfte über den Vertragsgegenstand. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen Die Nichtdurchsetzung einer Bestimmung dieses VERTRAGS gilt nicht als Verzicht auf die künftige Durchsetzung dieser oder einer anderen Bestimmung des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührtVERTRAGS. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags Wenn eine Bestimmung dieses VERTRAGS unwirksam ist oder wird oder dieser Einkaufsbedingungen VERTRAG eine Xxxxx enthält, berührt dies nicht die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nichtBestimmungen. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck Anstelle der unwirksamen Bestimmung entsprechengilt zwischen den VERTRAGSPARTEIEN eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der wirtschaftlichen Absicht der VERTRAGSPARTEIEN am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslückenallfällige Lücken. 13.6 Es Jede Änderung oder Ergänzung dieses VERTRAGS bedarf der Schriftform und ist von bevollmächtigten Vertretern der VERTRAGSPARTEIEN zu unterzeichnen. Dies gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenauch für eine Änderung oder ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Nutzerlizenzvertrag

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen 14.1. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder Handlungen zu unterlassenmehrerer Bestimmungen dieser SaaS bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Vielmehr werden die Vertragsparteien anstelle der unwirksamen Bestimmung oder Xxxxx in den SaaS eine angemessene Regelung vereinbaren, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreuevom Sinn und Zweck dem am nächsten kommt, Insolvenzstraftatenwas die Vertragsparteien vereinbart hätten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- wenn sie diese Unwirksamkeit bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenXxxxx bei Beginn ihrer Geschäftsbeziehungen bedacht hätten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht14.2. Die Vertragsparteien dürfen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die andere Vertragspartei an einen Dritten übertragen. Der KUNDE erteilt ALLGEIER bereits jetzt die Zustimmung zur Abtretung an mit ALLGEIER nach § 15 AktG verbundene Unternehmen. ALLGEIER kann seine Zahlungsforderungen, z.B. im Wege des Factorings, an Dritte abtreten. 14.3. Beide Vertragspartner halten vertrauliche Daten und Informationen des jeweils anderen geheim und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwenden. Der KUNDE wird insbesondere alle Informationen über die IT-Lösung, die verwendeten Methoden und Verfahren sowie die Lizenzprogramme betreffende Unterlagen vertraulich behandeln und alle nötigen Vorkehrungen treffen, um den unbefugten Zugang Dritter zu der IT-Lösung zu verhindern. Näheres regelt eine etwaig geschlossene Vertraulichkeitsvereinbarung. 14.4. ALLGEIER ist berechtigt, den KUNDEN gegenüber Dritten als Referenzkunden anzugeben. Gleiches gilt für die Nutzung der Marken-, Handelsnamen und anderen Bezeichnungen des KUNDEN zu Zwecken der Referenznennung. 14.5. Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart oder ein entsprechendes Laufzeitende erreicht ist, werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzenin ihrer Funktionalität und Leistungsart abgrenzbare Leistungsteile sowie solche Teile, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechenKUNDE bereits abgenommen oder in einen operativen Betrieb genommen hat, von einer etwaig späteren Beendigung der BESTELLUNG gleich aus welchem Grund nicht erfasst. Dies gilt insbesondere für unter der BESTELLUNG etwaig gekaufte Lizenzen und Hardwareteile. 14.6. Zur rechtlichen Wirksamkeit einer BESTELLUNG bzw. einer Änderung hierzu bedarf es mindestens der Textform. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslückendie Aufhebung des Textformerfordernisses selbst. 13.6 Es gilt ausschließlich das 14.7. Soweit beide Vertragspartner Unternehmen mit deutschen Unternehmenssitz sind, unterliegen die Vertragsbeziehungen zwischen ALLGEIER und dem KUNDEN dem deutschem Recht. Gerichtsstand ist in diesem Fall München. Ansonsten ist schweizerisches Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart istanwendbar mit Gerichtsstand Zürich. Die Anwendung Rechtswahl erfolgt jeweils unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Liegt ein Vertrag mehrsprachig vor, ist ausgeschlossenallein die deutsche Textfassung rechtlich bindend. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Saas Agreement

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen4.1 Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Breitbandkabelanschlüsse (Fernsehen / Hörfunk)“, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue„Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telenec für Internetdienste für (geförderte) Glasfasernetze“, Insolvenzstraftatensowie die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telenec für Telefoniedienste für (geförderte) Glasfasernetze“ sind Bestandteil des Vertrages, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltensoweit dieser nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt. 13.2 Der Partner verpflichtet sich4.2 Sollte eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam werden, den im Rahmen so wird dadurch die Gültigkeit der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 übrigen Vereinbarungen nicht berührt. 13.5 4.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Inrechnungstellung der Entgelte für den Internet- und Telefonie-Zugang über Modem erfolgt im Allgemeinen monatlich, doch bleibt es der Telenec vorbehalten, auch in kürzeren oder längeren Zeiträumen abzurechnen. 4.4 Die Bereitstellung des Entwicklungsvertrags Internetzugangs und des Telefonie-Dienstes setzt den Anschluss an das Glasfasernetz der Telenec für die gesamte Vertragsdauer voraus. 4.5 Besteht zwischen dem Kunden oder Eigentümer der Kundenanlage ein Vertragsverhältnis mit der Telenec über die Versorgung von Bild- und Tonsignalen, so gilt dieser Einkaufsbedingungen berührt Vertrag uneingeschränkt weiter. Frühere Verträge undVereinbarungen über die Wirksamkeit Nutzung der übrigen Bestimmungen unter Ziff. 1 genannten Leistungen (Vertragsleistungen) verlieren mit Abschluss des Vertrages ihre Gültigkeit. 4.6 Die Abschlusseinrichtung und das Modem werden ausschließlich von der Telenec betrieben und unterhalten. Der Kunde darf die Abschlusseinrichtung und das Modem nicht missbräuchlich benutzen. 4.7 Die Funktionsfähigkeit eines vom Kunden eigenständig erworbenen Kabelmodems bzw. Routerkabelmodems, kann im gefördetem Glasfasernetz der Telenec, wegen gerätespezifischer Vorgaben bzw. Einstellungen (u.a. Docsis-Standard, Signalpegel etc.), nicht garantiert werden. 4.8 Um eine mögliche Inbetriebnahme eines kundenei- genen Endgerätes (gesetzl. Routerfreiheit) zu ermöglichen muß der Kunde die MAC-Adresse des Gerätes der Telenec mitteilen, um diese in ihrem Billingsystem für Abrech- nungszwecke einzutragen und freizuschalten. 4.9 Das dem Kunden leihweise zur Verfügung gestellte Modem wird ausschließlich von der Telenec konfiguriert, instand gehalten und betrieben. Die Geräte sind nur zu dem im Vertrag angegebenen Zweck einzusetzen. Insbe- sondere ist das Öffnen und Manipulieren des von der Telenec zur Verfügung gestellten Equipments untersagt. Bei nachgewiesener Öffnung, Manipulation oder Beschä- digung haftet der Kunde in voller Höhe des entstandenen Schadens. 4.10 Für vom Kunden gekaufte Hardware über die Telenec wird von der Telenec standardmäßig für die Nutzung des Internets bzw. der Telefonie grundeingerichtet sowie für die Gerätelaufzeit (Gewährleistung) mit Updates versorgt. Weitere Einstellungen an seiner Hardware kann der Kunde selbst durchführen. Die Geräte sind nur zu dem im Vertrag angegebenen Zweck einzusetzen. 4.11 Wird das Modem entgegen dem vertragsgemäßen Gebrauch betrieben oder besteht dahingehend ein be- gründeter Verdacht, so kann dies die sofortige Einstellung der Telekommunikationsdienste zur Folge haben. 4.12 Der Kunde haftet für alle aus einem nicht vertrags- gemäßen Gebrauch resultierenden, unmittelbaren, nach- gewiesenen Schäden; dies gilt auch bei nachgewiesener Öffnung, Manipulation oder Beschädigung des Modems. 4.13 Die Telenec behält sich vor, alte Geräte gegen gleich- wertige oder ähnliche Geräte auszutauschen, die den Ver- tragszweck erfüllen. Die Telenec behält sich ferner vor, die Einrichtungen nach Ablauf der Vertragslaufzeit abzubauen. 4.14 Der Schutz der Daten auf kundeneigenen EDV-Anla- gen und PC-Systemen bleibt dem Kunden überlassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Telenec keine Haftung für Diebstahl, sowie Verlust der Daten oder Beschädigung der Hardware übernimmt. Haftungsan- sprüche gegenüber der Telenec sind insofern ausge- schlossen, im Übrigen richtet sich die Haftung der Telenec nach den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tele- nec für Internetdienste für (geförderte) Glasfasernetze“ und den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Tele- foniedienste für (geförderte) Glasfasernetze“. Der Internet- zugang darf nur für gesetzlich erlaubte Zwecke benutzt werden. 4.15 IP-Adressen werden von der Telenec vergeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, die zugewiesenen Einstellungen zu ändern. Nach Vertragsbeendigung darf der Kunde die IP- Adressen nicht mehr nutzen. 4.16 Die Telenec ermöglicht dem Kunden den Austausch von Internet Emails im Store-and-forward Verfahren auf Basis des Protokolls SMTP (Simple Mail Transfer Protocol). Die vergebenen Adressen haben prinzipiell den Aufbau: xxxxxxxxxx@xxxxxx.xx. Dem Kunden werden zwei Email Postfächer zur Verfügung gestellt, die über jeweils zwei Email-Adressen angesprochen werden können. Die Telenec wird Kundenwünsche hinsichtlich Login-Name und Email-Wunschname soweit wie möglich berücksich-tigen. Der Kunde erwirbt kein Recht an den Namen dieser Email- Adressen. Jedes Email-Postfach besitzt ein Spei- chervolumen von 20 MByte. Überschreitet die Speiche-rung einer neu ankommenden Email den maximal zur Verfügung stehenden Speicherplatz, so wird die Nachricht an den Absender zurückgeschickt. Eingegangene Emails werden für einen Zeitraum von vier Wochen bereitgehal-ten; bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgerufene Emails werden gelöscht. 4.17 Eine Verschlüsselung der Emails durch die Telenec findet nicht statt. Empfangs- und Lesebestätigungen erfolgen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck Der Kunde ist für das regelmäßige Auslesen und Sichern der unwirksamen Bestimmung entsprechenInhalte seiner Email Postfächer selbst verantwortlich. Dies gilt auch Für Datenverluste übernimmt die Telenec keine Gewähr. Der Lesezugriff für den Fall von VertragslückenKunden auf sein Postfach erfolgt über das POP3 Protokoll. Email Anhänge nach dem MIME Format werden unterstützt. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. 4.18 Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler Telenec ist berechtigt, auch am Sitz aber nicht verpflichtet, einen Virenscanner zu betreiben, der E-Mails auf „Viren“, „Würmer“ und „Trojaner“ untersucht, diese ggf. ermittelt und entfernt. 4.19 Werden die Modems entgegen dem vertragsgemäßen Gebrauch betrieben, so kann dies die sofortige Einstellung der Telekommunikationsdienste zur Folge haben. Der Kunde haftet in diesem Falle für alle aus diesem Vertrag sich ergebenen Verpflichtungen. 4.20 Die Telenec ist berechtigt zur Sicherstellung gesetz- licher Anforderungen Protokolle (Logdateien) aus dem Datenstrom anzufertigen. 4.21 Der Kunde hat keinen Anspruch auf 100%-ige Verfügbarkeit der Dienste und Leistungen der Telenec. Für eventuelle Schäden auf Grund geringerer Verfügbarkeiten haftet die Telenec nicht. 4.22 Die von Telenec installierten Verstärker, Komponenten oder sonstiges Equipment bleiben im Eigentum der Telenec. Die Telenec behält sich vor, die vorgenannten Einrichtungen nach Ablauf der Vertragslaufzeit gegen die ursprünglich installierten Einrichtungen auszutauschen. Ein Anspruch des Partners Klage zu erhebenKunden hierauf besteht nicht.

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Samples: Telecommunications

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner 1. Die technische Abnahme erfolgt durch die Besichtigung der Ware und aller seiner Elemente vom mindestens 3 m Abstand am hellen, am besten sonnigen Tag. 2. Bei kleinen Kratzern oder Rissen auf der Oberfläche der Ware besteht kein Reklamationsanspruch. 3. Die Verdickungen, leichte Rauheit der lackierten Oberflächen, die an den Waren des Verkäufers auftreten können, sind die Folge des Feuerverzinkungsprozesses und unterliegen keiner Reklamation. 4. Das Feuerverzinken ist verpflichtetkein Prozess zur Verbesserung der Produktästhetik, keine Handlungen sondern zur wesentlichen Verlängerung der Lebensdauer. 5. Die einzelnen Schrotkörner sind die Reste des Prozesses der Vorbereitungen der Ware auf das Lackieren und beeinflussen die Beständigkeit der ganzen Ware nicht. Sie unterliegen keiner Reklamation. 6. Alle Waren des Verkäufers haben im unteren Teil die nach der Montage nicht sichtbaren technologischen Öffnungen, aus denen während des Betriebs das Kondenswasser herausfließen kann. Das Kondenswasser kann die Flecken auf dem Sockel oder den Pflastersteinen lassen. Es wird empfohlen, die eventuellen Flecken mit dem Wasser mit Detergens mindestens einmal im Jahr während der Reinigung und Wartung des Zauns zu begehen oder Handlungen zu unterlassenentfernen. 7. Zulässig sind kleine Farbtonunterschiede zwischen den Waren, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreueder Produktion in unterschiedlichen Produktionschargen überwiesen wurden und zwischen den Elementen der Waren, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kanndie mit unterschiedlichen Herstellungstechnologien ausgeführt wurden. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler Der Unterschied soll aber nicht größer als ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenFarbton RAL sein. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen 8. Unter Berücksichtigung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie Spezifik der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive Pulverbeschichtung wird die manuelle Ausführung von kleinen Punktausbesserungen an der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährenStelle der Aufhängung der Ware zum Malen nach dessen Abschluss zugelassen. 13.3 Änderungen 9. Es besteht kein Reklamationsanspruch in Bezug auf die Ware, wo die Korrosionsflecken erschienen sind und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksamderen Fläche nicht größer als 5 mm2 ist. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen 10. Es besteht kein Reklamations- und Gewährleistungsanspruch in Bezug auf die werkmäßig nicht gesicherten Ränder des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages Schnitts (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9Endungen des Zauns, Kanten der Öffnungen und sonstige) wird insbesondere die Weitergeltung im Abstand bis 10 mm von der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührtSchnittlinie. . 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 13.1 18.1. Der Partner ist verpflichtetKunde hat der go green energy Änderungen seines Namens, keine Handlungen zu begehen seiner Anschrift, seiner Rechnungsadresse, seiner E-Mail-Adresse (bei Online- Rechnung) und seiner Bankverbindung (bei Abbuchungsauftrag) unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche, der go green energy mitzuteilen, wobei sämtliche Schriftstücke der go green energy an den Kunden zugegangen gelten, wenn sie an der vom Kunden zuletzt bekannt gegebenen Adresse (Postadresse, E-Mail-Adresse) oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- dem go green energy Kundenserviceportal bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zugo green energy App) einlangen. Unbeschadet Sofern der Kunde ausdrücklich einwilligt, erhält er auch AGB- Änderungen, Information zur Teilbetragszahlung oder Rechnungen an Stelle einer schriftlichen Mitteilung über das go green energy Kundenserviceportal oder die go green energy App. Kurzzeitige Beeinträchtigungen in der Verfügbarkeit des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltengo green energy Kundenserviceportals berechtigen den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung bzw. Vertragsauflösung. 13.2 Der Partner verpflichtet sich18.2. Sämtliche Erklärungen und Mitteilungen des Kunden betreffend Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und/oder dieser AGB bedürfen der Schriftform (Brief, den im Rahmen Fax, E-Mail) bzw. können formfrei elektronisch abgegeben werden. Erklärungen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungengo green energy werden auch dann wirksam, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährenwenn diese mündlich gegenüber dem Kunden abgegeben werden. 13.3 Änderungen und Ergänzungen 18.3. Die Qualität der vom Kunden aus dem Netz abgenommenen Energie richtet sich nach der vom – für die Anlage des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksamKunden verantwortlichen – örtlichen Netzbetreiber zur Verfügung gestellten Qualität. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner 18.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Entwicklungsvertrags Vertrages ungültig oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinausun- durchsetzbar werden, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch z. B. weil die Beendigung gesetzlichen Regeln oder Vorschriften der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) Kontrollbehörden geändert werden, so wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nichtdadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame vereinbaren, die ungültigen Bestimmungen durch wirksame Regelungen gültige zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 18.5. Es gilt ausschließlich das österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.(UNK). Für Unternehmen und Kleinunternehmen wird als Gerichtsstand ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Graz vereinbart. Stand: 01.11.2024 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte)18.6. Anfragen und Beschwerden von Kunden können schriftlich, Deutschland. Daimler ist berechtigtelektronisch unter xxxxx://xxxxxx.xxxxxxxxxxxxx.xx oder service@ xxxxxxxxxxxxx.xx, auch telefonisch unter 05 78 05 500 oder persönlich am Sitz des Partners Klage zu erheben.der go green energy entgegengenommen werden. Unbeschadet

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Energie

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Fracht-, Speditions- und Logistikunternehmer (im Folgen- den Unternehmer) § 35 Nachnahme (1) Die Vereinbarung einer Nachnahme ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlasseneine gesonderte Dienstleistung, die bei Auftragserteilung oder bei Abruf des Fahrzeuges schriftlich zu einer Strafbarkeit treffen oder im Frachtbrief oder einem anderen Begleitpapier zu vermer- ken ist. (2) Der Nachnahmebetrag ist beim Empfänger in bar einzuziehen. Ist diese Zahlungsweise durch den Empfän- ger nicht möglich, holt der Unternehmer beim Verfügungsberechtigten eine schriftliche Weisung ein. Bis zum Eingang der schriftlichen Weisung wird das Gut dem Empfänger nicht ausgeliefert. Für die Wartezeit bis zum Eintreffen der Weisung hat der Unternehmer einen Vergütungsanspruch. Im Übrigen findet § 419 Abs. 3 HGB Anwendung. § 36 Pfand- und Zurückbehaltungsrecht (1) Der Unternehmer hat wegen Betrug oder Untreuealler fälligen und nicht fälligen Forderungen, Insolvenzstraftatendie ihm aus den Tätigkeiten nach diesen Bedingungen an den Auftraggeber zustehen, Straftaten gegen ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Dritten führen kannWerten. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler Das Pfand- und Zurückbehaltungs- recht geht nicht über das gesetzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus. (2) Der Unternehmer darf ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller Pfand- oder Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen aus anderen mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet Auf- traggeber abgeschlossenen Verträgen nach diesen Bedingungen nur ausüben, soweit sie unbestritten sind oder wenn die Vermögenslage des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und Schuldners die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenForderung des Unternehmers gefährdet. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den (3) An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt in allen Fällen eine solche von zwei Wochen. (4) Ist der Auftraggeber im Rahmen Verzug, so kann der gesetzlichen Unternehmer nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern und tariflichen BestimmungenWerten eine solche Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforderlich ist, freihändig verkaufen. (5) Für den Pfand- oder Selbsthilfeverkauf kann der Unternehmer in allen Fällen eine Verkaufsprovision vom Nettoerlös in Höhe von ortsüblichen Sätzen berechnen. § 37 Verpackung, Verwiegung und Untersuchung des Gutes als Sonderleistungen (1) Der dem Spediteur erteilte Auftrag umfasst mangels Vereinbarung nicht 1. die Verpackung des Gutes, 2. die Verwiegung, Untersuchung, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung, es sei denn, dies ist geschäftsüblich. Die Bestimmung in § 3 Abs. 4 für das Frachtge- schäft bleibt unberührt. (2) Die Tätigkeiten nach Absatz.1 sind gesondert zu vergüten. § 38 Paletten, Ladehilfs- und Packmittel (1) Die Verpflichtung des Unternehmers aus einem Vertrag nach diesen Bedingungen umfasst keine Gestel- lung von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährenkeine Gestellung von Paletten. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus(2) Soll Palettentausch erfolgen, bleiben so ist diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 Vereinbarung bei Vertragsschluss oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere Abruf des Fahrzeuges schriftlich zu treffen oder im Frachtbrief oder in einem anderen Begleitpapier zu vermerken oder in einem gesonderten Palettenbegleitschein festzuhalten. Der Palettentausch ist eine gesonderte Dienstleistung des Unternehmers, die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 mit seinem Entgelt nicht abgegolten und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechenbesonders zu vergüten ist. Dies gilt auch für den Fall von VertragslückenZug-um-Zug-Palettentauschregelungen nach Abs. 3. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht (3) Der Vertrag über die Beförderung von palettiertem Gut ist mit der Bundesrepublik DeutschlandAuslieferung beim Empfänger erfüllt. Die Rückführung leerer Paletten erfolgt nur, soweit wenn darüber ein gesonderter Beförderungsvertrag abgeschlossen wird. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht etwas anderes vereinbart für Zug-um-Zug-Palettentauschregelungen. (4) Für andere Ladehilfsmittel gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend. § 39 Verzug, Aufrechnung (1) Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenFür die Verzugszinsen gilt § 288 BGB. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte)2) Ansprüche auf Standgeld, Deutschlandauf weitere Vergütungen und auf Ersatz sonstiger Aufwendungen, die bei der Durchführung eines Vertrages nach diesen Bedingungen entstanden sind, werden vom Unternehmer schrift- lich geltend gemacht. Daimler ist berechtigtFür den Verzug dieser Ansprüche gilt Absatz 1 entsprechend. (3) Mit Ansprüchen aus einem Vertrag nach diesen Bedingungen und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, auch am Sitz des Partners Klage zu erhebendem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.

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Samples: Vertragsbedingungen Für Den Güterkraftverkehrs Und Logistikunternehmer

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner 12.1 Soweit der Autor und BoD in der Vergangenheit bereits einen Autorenvertrag oder Rahmenvertrag (nachfolgend zusammenfassend: „Bisheriger Autorenvertrag“) geschlos- sen haben, gilt der Bisherige Autorenvertrag nicht für den in diesem Vertrag geregelten E-Book-Titel. 12.2 BoD ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassenberechtigt, die Bestimmungen dieses E-Book-Vertra- ges einseitig zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreueändern, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet soweit die umfassende Verwertung des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn E-Book-Titels dies erfordert und die Geschäftsbeziehung urheberrechtlichen Interessen des Autors gewahrt bleiben. In diesem Fall wird BoD dem Autor die Änderung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalteneiner Frist von wenigstens sechs (6) Wochen im Voraus unter Vorlage der Neufassung ankündigen. Der Autor ist berechtigt, diesen E-Book-Ver- trag innerhalb von drei (3) Wochen nach Erhalt der Neufas- sung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen, wenn er mit der Änderung nicht einverstanden ist (Sonderkündigungsrecht). Kündigt der Autor nicht, tritt die Neufassung zum fristgemäß angekündigten Zeitpunkt in Kraft. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 12.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen E-Book-Vertrages be- dürfen zu ihrer Wirksamkeit der SchriftformTextform (insbesondere auch per E-Mail und Online-Formular). Mündliche Gleiches gilt für Nebenabreden sind unwirksamsowie für einen Verzicht auf dieses Form- erfordernis. 13.4 Reicht 12.4 BoD ist berechtigt, für ihre Leistungen Subdienstleister ein- zusetzen und die Rechte und Pflichten dieser Vereinbarung (einschließlich der Regelungsgehalt einzelner Rechte nach Ziffer 3.1) auf verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG zu übertragen. 12.5 Der Autor darf im Zusammenhang mit diesem E-Book-Ver- trag entstandene oder noch entstehende Ansprüche gegen BoD nur abtreten, wenn BoD dem im Voraus schriftlich zu- gestimmt hat. 12.6 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepu- blik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Un- berührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Entwicklungsvertrags Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. BoD ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbei- legungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Sofern der Autor Kaufmann ist, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zu- sammenhang mit diesem E-Book-Vertrag; Art. 23 Abs. 5 EuGVVO bzw. § 40 Abs. 2 ZPO bleibt unberührt. 12.7 Sollte eine Bestimmung dieses E-Book-Vertrages (ganz oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinausteilweise) unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, so bleiben diese die übrigen Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages dieses Ver- trages (bzw. der abtrennbare Teil der fraglichen Bestim- mung) im Übrigen wirksam. Durch Die Parteien streben an, die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. unwirksame bzw. undurchführbare Klausel durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen eine gül- tige zu ersetzen, welche die dem wirtschaftlichen Zweck und recht- lichen Sinn der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslückenursprünglichen Formulierung am nächsten kommt. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: E Book Agreement

Sonstige Bestimmungen. 13.1 18 Vertrauliche Informationen 1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen auf unbestimmte Zeit streng vertraulich zu behandeln und sie nicht (ganz oder teilweise) für Zwecke zu verwenden, die nicht unmittelbar mit der Durchführung des Vertrags zusammenhängen. Als vertrauliche Informationen betrachten die Parteien in erster Linie: a. rechtliche, finanzielle, technische, informationstechnische, technologische oder organisatorische, Informationen über die Dienste, b. Informationen von wirtschaftlichem Wert über die Vertragsparteien, c. Informationen über Dritte, einschließlich der Mitarbeiter des Dienstleisters, der organisatorisch oder kapitalmäßig verbundenen Unternehmen, der Mitglieder ihrer Organe oder Partner, der mit ihnen zusammenarbeitenden Personen, der Kunden, der ehemaligen Kunden und der Personen, die mit den Kunden oder ehemaligen Kunden zusammenarbeiten, 2. Die in diesem Absatz dargelegte Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für vertrauliche Informationen, die: a. allgemein bekannt sind oder werden, außer durch Vertragsbruch oder geltendes Recht, b. von einer Vertragspartei im Einklang mit dem Gesetz und ihren Verpflichtungen beschafft wurden, bevor sie die Informationen von der anderen Vertragspartei erhalten hat, c. auf der Grundlage einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Vertragspartei unter Androhung der Ungültigkeit in dem in dieser Zustimmung angegebenen Umfang und gegenüber den darin genannten Stellen offenbart wurden, d. nach dem Gesetz an die zuständigen Behörden weitergegeben werden müssen, e. statistische Daten oder Ableitungen von statistischen Daten enthalten, die der Diensteanbieter im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen erhalten hat, f. nur die Mitteilung der Parteien über die Tatsache ihrer Zusammenarbeit umfassen. 3. Die Vertragsparteien stellen sicher, dass alle Personen, die sie vertreten, sowie Dritte, die in irgendeiner Weise mit ihnen verbunden sind und durch diese Website von vertraulichen Informationen Kenntnis erlangt haben, die oben genannte Verpflichtung zur Vertraulichkeit einhalten. 1. Alle Mitteilungen, Briefe oder Korrespondenz, die an den Dienstanbieter gerichtet sind, sollten per E-Mail an xxxxxx@xxxxxxx.xx, per Einschreiben oder Kurierdienst an die Postanschrift gesendet werden: Thulium sp. z o.o. Xx. Xxxxxx Xxxxxxx 0, 00-000 Xxxxxx (Krakau). 2. Der Partner Abonnent und der Dienstanbieter sind verpflichtet, sich gegenseitig über alle Änderungen zu informieren, die sich auf die Durchführung des Vertrages auswirken, insbesondere über solche: − Änderung des eingetragenen Sitzes des Abonnenten, − Änderung der Kontaktdaten des Abonnenten, 3. Schreiben, die von den Parteien an die letzte Zustellungsanschrift gesandt und nicht abgeholt wurden, gelten als tatsächlich zugestellt. Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzpolitik dargelegt, die unter folgender Adresse abrufbar ist: xxxxx://xxxxxxx.xxx/xx/xxxxx-xxx-xxxxxxxxxx/, wobei: a) Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten der Person, die den Abonnenten vertritt, finden sich in den Teilen I. und IV der Datenschutzbestimmungen; b) Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten des Beraters finden Sie in Teil I. und V. der Datenschutzbestimmungen. 1. Um den Dienst zu erbringen, vertraut der Abonnent dem Dienstanbieter die Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner Kunden an, die im Rahmen des Vertrages über die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt, der den Anhang 1 zu diesen Bestimmungen bildet. 2. Da der Dienst mit Hilfe des Cloud-Dienstes implementiert werden kann, der von einem anderen Unternehmen implementiert wird, erklärt sich der Abonnent damit einverstanden, den Dienstanbieter als weiteren Auftragsverarbeiter zu verwenden, dem der Dienstanbieter, soweit erforderlich, die Verarbeitung der vom Abonnenten bereitgestellten personenbezogenen Daten durch externe Auftragsverarbeiter anvertrauen kann, die in Anlage 2 der Bestimmungen unter dem Punkt "Vom Abonnenten bereitgestellte personenbezogene Daten - Beauftragung der Verarbeitung" aufgeführt sind. 3. Wenn der Abonnent die in der Thulium-Software verfügbaren Integrationen nutzt, überträgt der Dienstanbieter im erforderlichen Umfang, je nach Integration, die Verarbeitung der vom Abonnenten bereitgestellten personenbezogenen Daten an externe Auftragsverarbeiter, die in Anhang 1 der AGB unter dem Punkt "Vom Abonnenten bereitgestellte personenbezogene Daten, nur im Falle der Nutzung der Integration mit der Plattform der betreffenden Unternehmen" aufgeführt sind.) 1. Die Beschwerde des Abonnenten über die Nichterfüllung oder die nicht ordnungsgemäße Erbringung des Dienstes ist schriftlich an den Dienstanbieter oder an die E-Mail-Adresse zu richten: xxxxxx@xxxxxxx.xx und spezifizieren: a. die Daten des Abonnenten, die es ermöglichen, mit ihm in Kontakt zu treten und ihn als Abonnenten zu identifizieren, b. den Namen des Servers, auf den sich die Beschwerde bezieht, c. Die Funktionalität, auf die sich die Beschwerde bezieht, d. genaue Beschreibung der Vorbehalte in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistung, e. Umstände, die die Beschwerde rechtfertigen. 2. Der Dienstanbieter verpflichtet sich, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das in der Beschwerde genannte Problem so schnell wie möglich zu lösen. 3. Der Diensteanbieter ist verpflichtet, keine Handlungen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Beschwerde zu begehen antworten und mitzuteilen, ob er die Beschwerde annimmt und auf welche Weise und in welchem Zeitrahmen er sie zu lösen gedenkt, oder Handlungen zu unterlassenob er die 4. Xxxxxxxxxx nicht annimmt und die Gründe für seinen Standpunkt darlegt. Reagiert der Diensteanbieter nicht innerhalb der im vorstehenden Satz genannten Frist auf eine Beschwerde, so wird davon ausgegangen, dass er die Beschwerde anerkannt hat. 1. In Angelegenheiten, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreuenicht im Vertrag geregelt sind, Insolvenzstraftatengelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kanndes Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte und anderer einschlägiger Gesetze. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit Dieser Vertrag unterliegt dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenpolnischen Recht. 13.2 Der Partner verpflichtet sich2. Die Vorschriften regeln vollständig und ausschließlich die Grundsätze der Erbringung von Dienstleistungen durch den Dienstleister. Diese Bedingungen ersetzen alle anderen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen sowie jeden anderen Informationsaustausch in Bezug auf die Dienste, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährenmit Ausnahme einer schriftlich getroffenen individuellen Vereinbarung. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder 3. Sollte ein Teil dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksamBedingungen für ungültig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bedingungen weiterhin in Kraft. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht4. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzenvereinbaren, welche dem wirtschaftlichen Zweck dass sie sich bemühen werden, alle Streitigkeiten, die sich aus der unwirksamen Bestimmung entsprechenDurchführung dieses Vertrags ergeben, im Wege der Schlichtung beizulegen. 5. Dies gilt auch Kann eine Streitigkeit nicht gütlich beigelegt werden, so ist das für den Fall von VertragslückenSitz des Diensteanbieters zuständige Gericht für die Streitbeilegung zuständig. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist6. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 01.12.2021 gültig. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist 36 Handelsaufsicht, behördliche Untersuchungen, Meldedaten, Informationen zur Aufsicht als NEMO durch die E-Control (1) Die EXAA beaufsichtigt unter der Letztverantwortung und Weisungsbindung des Börseunternehmens in dessen Auftrag den Börsehandel. Sie verfügt über ein ausreichendes technisches Überwachungssystem, das die Daten des Börsehandels systematisch und lückenlos erfasst, auswertet und die notwendigen Ermittlungen durch die zuständigen Behörden ermöglicht. Die EXAA hat das Börseunternehmen unverzüglich in die Lage zu versetzen, seinen Informationspflichten gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden nachzukommen. (2) Das Börseunternehmen und die EXAA sind verpflichtet, keine Handlungen die Durchführung von behördlichen Untersuchungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassenermöglichen, die zuständigen Aufsichtsbehörden zu einer Strafbarkeit wegen Betrug unterstützen und ihnen die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Informationen zu erteilen. (3) Die EXAA ist im Auftrag des Börseunternehmens zur Übermittlung von Meldungen über Börsehandelsdaten an die zuständigen Aufsichtsbehörden verpflichtet. (4) Als NEMO und für REMIT-Verordnungs-Aufsichtszwecke wird die EXAA neben der Börseaufsicht auch von der E-Control als Regulierungsbehörde überwacht; die Agentur (ACER) trägt im Bedarfsfall zur Überwachung bei. Über alle Streitigkeiten aus oder Untreueim Zusammenhang mit Börsegeschäften im Anwendungsbereich dieser Bedingungen, Insolvenzstraftateneinschließlich der Frage, Straftaten gegen ob zwischen den WettbewerbParteien ein Geschäft zustande gekommen oder das Geschäft rechtswirksam ist, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kannentscheidet unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte endgültig das Börseschiedsgericht gemäß § 50 Abs. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller 4 BörseG nach Maßgabe der Verordnung des Bundesministers für Finanzen und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit im Einvernehmen mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und Bundesminister für Justiz zur Durchführung von Art. XIII EGZPO (Schiedsgerichtsordnung der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zuWiener Börse), BGBl II Nr. Unbeschadet des Vorgenannten230/2000, ist der Partner verpflichtet, als gesetzlich eingerichtetes Zwangsschiedsgericht. Erfüllungsort für alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit in § 1 Abs. 1 lit. a der übrigen Bestimmungen nichtTeilnahmebedingungen Elektrische Energie genannten Handelsgegenständen abgeschlossenen Börsegeschäfte ist Wien. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich Auf Börsegeschäfte findet das Recht der Bundesrepublik DeutschlandRepublik Österreich mit Ausnahme seiner internationalprivatrechtlichen Bestimmungen Anwendung. Diese Bedingungen treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.*) *) Inkrafttreten der Stammfassung. Verlautbart mit Veröffentlichung des Börseunternehmens Wiener Börse AG Nr. 204 vom 13. Xxxx 2002 und geändert mit Veröffentlichungen Nr. 99 vom 5. Februar 2003 (die Änderung tritt am 10. Februar 2003 in Kraft), soweit Nr. 1231 vom 22. Oktober 2003 (die Änderung tritt am 27. Oktober 2003 in Kraft), Nr. 572 vom 26. Mai 2004 (die Änderung tritt am 1. Juni 2004 in Kraft), Nr. 529 vom 21. April 2005 (die Änderung tritt am 29. April 2005 in Kraft), Nr. 1988 vom 23. Dezember 2005 (die Änderung tritt am 2. Jänner 2006 in Kraft), Nr. 825 vom 12. Juni 2006 (die Änderung tritt am 14. Juni 2006 in Kraft), Nr. 1722 vom 6. Dezember 2006 (diese Änderungen treten – mit Ausnahme der Änderung im § 30 Abs. 5, die am 1. Jänner 2007 in Kraft tritt – am 11. Dezember 2006 in Kraft), Nr. 702 vom 26. April 2007 (die Änderung tritt am 3. Mai 2007 in Kraft), Nr. 1687 vom 29. Oktober 2007 (diese Änderung tritt am 1. November 2007 in Kraft), Nr. 2095 vom 19. Dezember 2007 (diese Änderung tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft), Nr. 412 vom 20. Xxxx 2008 (diese Änderung tritt am 31. Xxxx 2008 in Kraft), Nr. 1386 vom 9. September 2008 (diese Änderung tritt am 22. September 2008 in Kraft), Nr. 2047 vom 22. Dezember 2009 (diese Änderung tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft), Nr. 1913 vom 20. Dezember 2010 (diese Änderung tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft), Nr. 498 vom 29. Xxxx 2011 (diese Änderungen treten am 1. April 2011 in Kraft), Nr. 1518 vom 24. Oktober 2012 (diese Änderung tritt am 28. Oktober 2012 in Kraft), Nr. 1743 vom 10. Dezember 2012 (diese Änderung tritt am 11. Dezember 2012 in Kraft), Nr. 1578 vom 2. Oktober 2013 (diese Änderung tritt am 15. Oktober 2013 in Kraft), Nr. 107 vom 23. Jänner 2014 (diese Änderung tritt am 27. Jänner 2014 in Kraft), Nr. 280 vom 27. Februar 2014 (diese Änderung tritt am 28. Februar 2014 in Kraft), Nr. 1224 vom 11. August 2014 (diese Änderung tritt am 3. September 2014 in Kraft), Nr. 1722 vom 3. November 2015 (diese Änderung tritt am 5. November 2015 in Kraft), Nr. 1871 vom 30. November 2015 (diese Änderung tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft), Nr. 800 vom 30. Mai 2017 (diese Änderung tritt am 1. Juni 2017 in Kraft), Nr. 1972 vom 14. Dezember°2017 (diese Änderung tritt am 3. Jänner 2018 in Kraft), Nr. 1830 vom 28. September 2018 (diese Änderung tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft), Nr. 27 vom 8. Jänner 2019 (diese Änderung tritt am 10. Jänner 2019 in Kraft), Nr. 1234 vom 14. Juni 2019 (diese Änderung tritt am 17. Juni 2019 in Kraft), Nr. 609 vom 30. Xxxx 2020 (diese Änderung tritt am 31. Xxxx 2020 in Kraft), Nr. 1333 vom 7. Juni 2021 (diese Änderung tritt am 15. Juli 2021 in Kraft), Nr. 2542 vom 8. November 2021 (diese Änderung tritt am 9. November 2021 in Kraft) und Nr. 1626 vom 29. Juni 2022 (diese Änderung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft). Kontraktspezifikationen für Kassamarktprodukte für elektrische Energie unbekannter Herkunft in der EXAA 10:15 Uhr Auktion für elektrische Energie unbekannter Herkunft: (1) Es werden 15 Blöcke pro Kalendertag gehandelt (siehe Tabelle 1). Ein Blockkontrakt ist die Lieferung bzw. der Bezug elektrischer Energie mit konstanter Leistung in der Zeit aller im Block zusammenhängenden Stunden eines Kalendertages in den für die Börsemitglieder zugelassenen Regelzonen und in der vom Börsemitglied bzw. seinem Börsehändler angegebenen Lieferzonen. (2) Es werden 24 Einzelstunden pro Kalendertag gehandelt (siehe Tabelle 2). Ein Stundenkontrakt ist die Lieferung bzw. der Bezug elektrischer Energie mit konstanter Leistung in der Zeit von (i-1).00 Uhr bis i.00 Uhr MEZ eines Kalendertages in den für die Börsemitglieder zugelassenen Regelzonen und in der vom Börsemitglied bzw. seinem Börsehändler angegebenen Lieferzonen. (3) Es werden 96 Viertelstunden pro Kalendertag gehandelt (siehe Tabelle 3). Ein Viertelstundenkontrakt ist die Lieferung bzw. der Bezug elektrischer Energie mit konstanter Leistung in der Zeit von (i-1).:(n-1)*15 min Uhr bis i.n*15 min Uhr MEZ (falls n=4 dann bis i:00) eines Kalendertages in den für die Börsemitglieder zugelassenen Regelzonen und in der, vom Börsemitglied bzw. seinem Börsehändler angegebenen Lieferzonen. (4) Am Tag der Umstellung von Xxxxxx- auf Winterzeit gilt 1 ≤ i ≤ 25, wobei die Stunden 3a und 3b und die dazugehörigen Viertelstunden getrennt handelbar sind. Für die Preisfindung werden 25 Stunden herangezogen. Am Tag der Umstellung von Winter- auf Sommerzeit gilt 1 ≤ i ≤ 23, wobei die Stunde 3 und die dazugehörigen Viertelstunden an diesem Tag nicht etwas anderes vereinbart isthandelbar sind. Für die Preisfindung werden 23 Stunden herangezogen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenRegelung gilt auch entsprechend für Blockprodukte. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Handelsbedingungen Kassamarktprodukte Elektrische Energie

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Fracht-, Speditions- und Logistikunternehmer (im Folgenden Unternehmer) (1) Die Vereinbarung einer Nachnahme ist verpflichtet, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlasseneine gesonderte Dienstleistung, die bei Auftragserteilung oder bei Abruf des Fahrzeuges schriftlich zu einer Strafbarkeit treffen oder im Frachtbrief oder einem anderen Begleitpapier zu ver- merken ist. VBGL Fassung vom 17.03.2015 (2) Der Nachnahmebetrag ist beim Empfänger in bar einzuziehen. Ist diese Zahlungsweise durch den Empfänger nicht möglich, holt der Unterneh- mer beim Verfügungsberechtigten eine schriftliche Weisung ein. Bis zum Eingang der schriftlichen Weisung wird das Gut dem Empfänger nicht ausgeliefert. Für die Wartezeit bis zum Eintreffen der Weisung hat der Unternehmer einen Vergütungsanspruch. Im Übrigen findet § 419 Abs. 3 HGB Anwendung. (1) Der Unternehmer hat wegen Betrug oder Untreuealler fälligen und nicht fälligen Forderun- gen, Insolvenzstraftatendie ihm aus den Tätigkeiten nach diesen Bedingungen an den Auf- traggeber zustehen, Straftaten gegen ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen in seiner Verfügungsgewalt befindlichen Gütern oder sonstigen Dritten führen kannWerten. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler Das Pfand- und Zurückbehaltungsrecht geht nicht über das ge- setzliche Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hinaus. (2) Der Unternehmer darf ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller Pfandrecht wegen Forderungen aus anderen mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zuAuftraggeber abgeschlossenen Verträgen nach diesen Bedin- gungen nur ausüben, soweit sie unbestritten sind. Unbeschadet Das Zurückbehal- tungsrecht kann auch ausgeübt werden, wenn die Vermögenslage des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und Schuldners die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenForderung des Unternehmers gefährdet. 13.2 (3) An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt in allen Fällen eine solche von zwei Wochen. (4) Ist der Auftraggeber in Verzug, so kann der Unternehmer nach erfolgter Verkaufsandrohung von den in seinem Besitz befindlichen Gütern und Werten eine solche Menge, wie nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Befriedigung erforderlich ist, freihändig verkaufen. (5) Für den Pfand- oder Selbsthilfeverkauf kann der Unternehmer in allen Fällen eine Verkaufsprovision vom Nettoerlös in Höhe von ortsüblichen Sätzen berechnen. (1) Der Partner verpflichtet sichdem Spediteur erteilte Auftrag umfasst mangels Vereinbarung nicht 1. die Verpackung des Gutes, 2. die Verwiegung, den Untersuchung, Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes und seiner Verpackung, es sei denn, dies ist geschäftsüblich. Die Bestimmung in § 3 Abs. 4 für das Fracht- geschäft bleibt unberührt. (2) Die Tätigkeiten nach Absatz 1 sind gesondert zu vergüten. (1) Die Verpflichtung des Unternehmers aus einem Vertrag nach diesen Bedingungen umfasst keine Gestellung von Ladehilfsmitteln und Pack- mitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten. (2) Soll Palettentausch erfolgen, so ist diese Vereinbarung bei Vertrags- schluss oder bei Abruf des Fahrzeuges schriftlich zu treffen oder im Rahmen der gesetzlichen Frachtbrief oder in einem anderen Begleitpapier zu vermerken oder in einem gesonderten Palettenbegleitschein festzuhalten. Der Paletten- tausch ist eine gesonderte Dienstleistung des Unternehmers, die mit seinem Entgelt nicht abgegolten und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte besonders zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechenvergüten ist. Dies gilt auch für den Fall von VertragslückenZug-um-Zug-Palettentauschregelungen nach Abs. 3. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht (3) Der Vertrag über die Beförderung von palettiertem Gut ist mit der Bundesrepublik DeutschlandAuslieferung beim Empfänger erfüllt. Die Rückführung leerer Paletten erfolgt nur, soweit wenn darüber ein gesonderter Beförderungsvertrag abge- schlossen wird. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht etwas anderes vereinbart für Zug-um-Zug- Palettentauschregelungen. (4) Für andere Ladehilfsmittel gelten die Absätze 2 und 3 entsprechend. (1) Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenFür die Verzugszinsen gilt § 288 BGB. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte)2) Ansprüche auf Standgeld, Deutschlandauf weitere Vergütungen und auf Ersatz sonstiger Aufwendungen, die bei der Durchführung eines Vertrages nach diesen Bedingungen entstanden sind, werden vom Unternehmer schriftlich geltend gemacht. Daimler ist berechtigtFür den Verzug dieser Ansprüche gilt Ab- satz 1 entsprechend. (3) Gegen Ansprüche aus einem Vertrag nach diesen Bedingungen und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.dem Grunde und

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Samples: Güterkraftverkehrs , Speditions Und Logistikunternehmer

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner 36 Ärztliche Schweigepflicht/Datenschutz (1) Die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht ist verpflichtetsicherzustellen. (2) Die Ärzte/MVZ verpflichten sich, keine Handlungen untereinander sowie gegenüber anderen Leistungserbrin- gern und Patienten bei ihrer Tätigkeit die für die verschiedenen Phasen der Datenverarbei- tung personenbezogener Daten und der Datensicherheit geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften der EU-DSGVO und die besonderen sozialrechtlichen Vorschriften für die Datenverarbeitung zu begehen beachten. Sie treffen die hierfür erforderlichen technischen und orga- nisatorischen Maßnahmen. Sie verpflichten sich weiter, Übermittlungen von personenbe- zogenen Versichertendaten ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages vorzunehmen. (1) Die KVN liefert gemäß § 295 Abs. 2 SGB V quartalsbezogen – spätestens nach Erstellung der Honorarbescheide für die Ärzte/MVZ – die für das Programm erforderlichen Abrech- nungsdaten versicherten- und arztbezogen an die teilnehmenden Krankenkassen. (2) Die Datenübermittlung erfolgt analog den Regelungen des zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgeschlossenen Ver- trages über den Datenaustausch in der jeweils gültigen Fassung. (1) Dieser Vertrag tritt am 01.10.2020 in Kraft und ersetzt den Vertrag vom 01.01.2018. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Teilnehmende Versicherte und Ärzte müssen sich nicht erneut in das DMP einschreiben. Erteilte Genehmigungen zur Teilnahme behalten ihre Gültigkeit. (2) Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass erforderliche Vertragsänderungen oder Handlungen zu unterlassenAnpassungen des DMP, die durch eine nachfolgende Änderung der RSAV, der DMP-A-RL oder sonstiger gesetzlicher, vertraglicher oder aufsichtsrechtlicher Maßnahmen bedingt sind, unverzüglich bzw. innerhalb der vorgesehenen Fristen oder zu den vorgegebenen Stichtagen entsprechend § 137g Abs. 2 SGB V vorgenommen werden. (3) Abweichend von Absatz 1 kann bei wichtigem Grund, insbesondere bei Änderung oder bei Wegfall der RSA-Anbindung der DMP bzw. bei der Aufhebung oder Wegfall der Zulassung durch einen bestandskräftigen Bescheid des BAS oder festgestelltem Verstoß einer Strafbarkeit wegen Betrug oder UntreueKran- kenkasse gegen § 24 Abs. 2, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten der Vertrag von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kannjedem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Bei Verstoß gegen § 24 Abs. 2 bezieht sich die Kündigung auf die Krankenkasse, die den Verstoß nach § 24 Abs. 2 begangen hat. Kün- digungen gegenüber einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und Vertragspartner berühren das Vertragsverhältnis der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenübrigen Vertragspartner nicht. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, den (4) Die Regelungen dieses Vertrages zum Datenfluss (Abschnitte VII bis VIII) im Rahmen des DMP zur Verbesserung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere Versorgungssituation von COPD-Patienten sind Bestandteil des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährenzwischen den jeweiligen Vertragspartnern vereinbarten Gesamtvertrages. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: DMP Agreement for Copd

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner ist verpflichtet14 Eingruppierung (1) 1Die §§ 22, keine Handlungen zu begehen oder Handlungen zu unterlassen23 BAT einschließlich der Vergütungsordnung, die zu §§ 1, 2 und 3 des Tarifvertrags über das Lohngruppenverzeichnis der Länder zum MTArb (TV Lohn- gruppen TdL) mit Anlagen 1 und 2 gelten über den 30. Juni 2007 hinaus fort, so- weit in diesem Tarifvertrag nichts anderes bestimmt ist. 2Diese Regelungen finden auf übergeleitete und ab dem 1. Juli 2007 neu eingestellte Arbeitnehmerinnen im jeweiligen bisherigen Geltungsbereich nach Maßgabe dieses Tarifvertrags Anwen- dung. 3An die Stelle der Begriffe „Vergütung“ und „Lohn“ tritt der Begriff „Ent- gelt“. (2) Abweichend von Absatz 1 gelten die Vergütungsgruppen I und I a der Vergütungs- ordnung zum BAT ab dem 1. Juli 2007 nicht fort; entsprechende Arbeitsverhältnisse sind außertariflich auszugestalten. (3) Alle zwischen dem 1. Juli 2007 und dem Inkrafttreten einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreueneuen Entgeltordnung stattfindenden Eingruppierungsvorgänge (Neueinstellungen und Umgruppierungen) sind vorläufig und begründen keinen Vertrauensschutz und keinen Besitzstand. (4) Bewährungs-, InsolvenzstraftatenFallgruppen- ,Tätigkeitsaufstiege sowie Vergütungsgruppenzulagen gibt es ab dem 1. Juli 2007 nicht mehr. §§ 8 und 9 bleiben unberührt. § 9 Absatz 3 gilt entsprechend. (5) Eine persönliche Zulage, Straftaten gegen den Wettbewerbdie sich betragsmäßig nach der entfallenen Techniker-, VorteilsgewährungMeister- und Programmiererzulage bemisst, Vorteilsannahmeerhalten diejenigen Arbeitnehmerin- nen, Bestechungdenen ab dem 1. Juli 2007 bis zum Inkrafttreten einer neuen Entgeltordnung eine anspruchsbegründende Tätigkeit übertragen wird, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kannsoweit die Anspruchsvor- aussetzungen nach bisherigem Tarifrecht erfüllt sind. (6) Für Eingruppierungen ab dem 1. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und Juli 2007 bis zum Inkrafttreten einer neuen Ent- geltordnung werden die Vergütungsgruppen der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn Allgemeinen Vergütungsordnung (Anlage 1 a zum BAT) und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenLohngruppen des Lohngruppenverzeichnisses gemäß Anlage „Vorläufige Zuordnungstabelle“ den Entgeltgruppen der Entgelttabelle des TV UK-Entgelt zugeordnet. 13.2 Der Partner verpflichtet sich, (7) Für Eingruppierungen ab dem 1. Juli 2007 bis zum Inkrafttreten einer neuen Ent- geltordnung werden die Vergütungsgruppen der Anlage 1 b zum BAT gemäß An- lage „Überleitungs- und vorläufige Zuordnungstabelle Pflege zum TVÜ UK-Entgelt“ den Entgeltgruppen der Entgelttabelle des TV UK-Entgelt zugeordnet. (8) Die bisherigen Regelungen für Vorarbeiterinnen und Vorarbeiter gelten im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies bisheri- gen Geltungsbereich fort; dies gilt auch für den Fall von VertragslückenArbeitnehmerinnen im Sinne des § 1 Absatz 3. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenJuli 2007 in Kraft. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte)2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalen- derhalbjahres schriftlich gekündigt werden, Deutschlandfrühestens zum 31. Daimler ist berechtigtDezember 0000. Xxxxxxxx, auch am Sitz des Partners Klage Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxx, Xxx, Xxxxxxxxx, 00. Juni 2007 Universitätsklinikum Freiburg ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Baden-Württemberg Xx. Xxxxx Xxxxxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx-Xxxxxx Universitätsklinikum Heidelberg Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx Universitätsklinikum Tübingen Xxxxxxx Xxxxxx Universitätsklinikum Ulm Xxxxxx Xxxxxxxx Anlage: Allgemeine Überleitungstabelle Anlage: Überleitungs- und vorläufige Zuordnungstabelle Pflege Anlage: Vorläufige Zuordnungstabelle für die ab dem 1. Juli 2007 stattfindenden Eingruppie- rungen Anlage: Strukturausgleiche für Arbeitnehmerinnen Anlage: Zulagen für Bewährungs-, Zeit, Tätigkeits- oder Fallgruppenaufstiege E 14 UK I b ohne Aufstieg nach I a I b nach Aufstieg aus II a II a mit ausstehendem Aufstieg nach I b nach 5 oder 6 Jahren keine E 13 UE UK II a mit ausstehendem Aufstieg nach I b nach 11 oder 15 Jahren keine E 13 UK II a ohne Aufstieg nach I b keine E 12 UK II a nach Aufstieg aus III III mit ausstehendem Aufstieg nach II a keine E 11 UK III ohne Aufstieg nach IIa III nach Aufstieg aus IV a IV a mit ausstehendem Aufstieg nach III keine E 10 UK IV a ohne Aufstieg nach III IV a nach Aufstieg aus IV b IV b mit ausstehendem Aufstieg nach IVa V a in den ersten sechs Monaten der Berufsausübung, wenn danach IV b mit Aufstieg nach IV a (Zuordnung zu erheben.Stufe 1) keine E 9 UK IV b ohne Aufstieg nach IVa IV b nach Aufstieg aus V a ohne wei- teren Aufstieg nach IV a IV b nach Aufstieg aus V b V a mit ausstehendem Aufstieg nach IV b ohne weiteren Aufstieg nach IV a V b mit ausstehendem Aufstieg nach IV b keine E 9 z UK V a ohne Aufstieg nach IVb V b ohne Aufstieg nach IVb V b nach Aufstieg aus V c keine E 9 y UK keine 9 E 8 UK V c mit ausstehendem Aufstieg nach V b V c ohne Aufstieg nach V b V c nach Aufstieg aus VI b 8 a 8 mit ausstehendem Aufstieg nach 8 a 7 mit ausstehendem Aufstieg nach 8 und 8 a E 7 UK keine 7 a 7 mit ausstehendem Aufstieg nach 7 a 7 nach Aufstieg aus 6 6 mit ausstehendem Aufstieg nach 7 und 7 a E 6 UK VI b mit ausstehendem Aufstieg nach V c VI b ohne Aufstieg nach V c VI b nach Aufstieg aus VII 6 a 6 mit ausstehendem Aufstieg nach 6 a 6 nach Aufstieg aus 5 5 mit ausstehendem Aufstieg nach 6 und 6 a E 5 UK VII mit ausstehendem Aufstieg nach VI b VII ohne Aufstieg nach VIb VII nach Aufstieg aus VIII 5 a 5 mit ausstehendem Aufstieg nach 5 a 5 nach Aufstieg aus 4 4 mit ausstehendem Aufstieg nach 5 und 5 a E 4 UK keine 4 a 4 mit ausstehendem Aufstieg nach 4 a 4 nach Aufstieg aus 3 3 mit ausstehendem Aufstieg nach 4 und 4 a E 3 UK keine 3 a 3 mit ausstehendem Aufstieg nach 3 a 3 nach Aufstieg aus 2 und 2 a mit ausste- hendem Aufstieg nach 3 a 3 nach Aufstieg aus 2 a mit ausstehendem Aufstieg nach 3 a 2 a nach Aufstieg aus 2 mit ausstehenden Aufstieg nach 3 und 3 a 2 a mit ausstehenden Aufstieg nach 3 und 3 a 2 mit ausstehendem Aufstieg nach 2 a, 3 und 3 a E 3 z UK VIII mit ausstehendem Aufstieg nach VII VIII ohne Aufstieg nach VII VIII nach Aufstieg aus IX a oder IX b 3 3 nach Aufstieg aus 2 und 2 a 2 a nach Aufstieg aus 2 mit ausstehenden Aufstieg nach 3 2 mit ausstehenden Aufstieg nach 2 a und 3 E 2 UK IX a IX b mit ausstehendem Aufstieg nach VIII IX b mit ausstehendem Aufstieg nach IX a keine E 2 y UK keine 2 a 2 mit ausstehendem Aufstieg nach 2 a 2 nach Aufstieg aus 1 1 mit ausstehendem Aufstieg nach 2 und 2 a E 2 z UK IX b nach Aufstieg aus X X mit und ohne Aufstieg nach IX a oder IX b 1 a 1 mit ausstehendem Aufstieg nach 1 a E 1 UK keine keine Diese „Überleitungs- und vorläufige Zuordnungstabelle Pflege“ findet Anwendung für bereits beschäftigte Arbeitnehmerinnen und für ab dem 1. Juli 2007 stattfindende Ein- gruppierungsvorgänge im Pflegedienst

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Samples: Tarifvertrag

Sonstige Bestimmungen. 13.1 17.1 Kein Verzicht einer der Parteien in Bezug auf allfällige Verletzungen oder Verzugsfälle und kein Verzicht einer der Parteien auf allfällige Rechte oder Rechtsmittel und keine Handelssitte wird als dauerhafter Verzicht auf allfällige sonstige Verletzungen oder Verzugsfälle oder auf allfällige sonstige Rechte oder Rechtsmittel ausgelegt, es sei denn, der entsprechende Verzicht wird schriftlich vorgebracht und seitens der zu verpflichtenden Partei unterzeichnet. 17.2 Sollten jeglicher Abschnitt, jeglicher Unterabschnitt oder jegliche sonstige Bestimmung des Vertrages gemäss jeglichem Gesetz oder Rechtsgrundsatz ungültig sein, so gilt die entspre- chende Bestimmung, allerdings nur im entsprechenden Umfang, als ausgelassen, ohne dass dadurch die Gültigkeit des restlichen Vertrages berührt würde. 17.3 Der Partner Käufer ist verpflichtetnicht berechtigt, keine Handlungen zu begehen seine Rechte oder Handlungen zu unterlassenPflichten gemäss diesem Dokument ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers abzutreten. 17.4 Der Verkäufer geht den Vertrag als Prinzipal ein. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, die ordnungsgemässe Erfüllung des Vertrages ausschliesslich beim Verkäufer zu einer Strafbarkeit wegen Betrug ersu- chen. 17.5 DIE IM RAHMEN DIESES DOKUMENTES BEREITGESTELLTEN WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN WERDEN NICHT ZUM GEBRAUCH IN JEGLICHEN NUKLEAREN ODER NUKLEARRELEVANTEN ANWENDUNGEN VERKAUFT UND SIND AUCH NICHT ZU EINEM ENTSPRECHENDEN GEBRAUCH BEABSICHTIGT. Der Käufer (i) nimmt die Waren und Dienstleistungen im Einklang mit der vorstehenden Einschränkung an, (ii) erklärt sich bereit, die entsprechende Einschränkung sämtlichen anschliessend beteiligten Käufern oder UntreueBenutzern schriftlich mitzuteilen und (iii) erklärt sich ausserdem bereit, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn Verkäufer und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze Verbundenen Unternehmen des Verkäufers in Bezug auf sämtliche Ansprüche, Verluste, Haftungsverpflich- tungen, Klagen, Urteile und Regelungen einzuhaltenSchadensersatzansprüche einschliesslich von Folgeschäden und Nebenschäden zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, die aus der Nutzung der Waren und Dienstleistungen in jeglichen nuklearen oder nuklearbezogenen Anwendungen entstehen, und zwar unabhängig davon, ob der Klagegrund auf unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigem beruht, sowie einschliesslich von Behauptungen, die zum Inhalt haben, dass die Haftungsverpflichtung des Verkäufers auf Fahrlässigkeit oder verschuldens-unabhängiger Kausal- haftung gründe. 13.2 Der Partner verpflichtet sich17.6 Die Auslegung des Vertrages richtet sich in jeder Hinsicht nach den liechtensteinischen Gesetzen, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung allerdings ausschliesslich allfälliger Auswirkungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenaus dem Jahr 1980 auf die entsprechenden Gesetze, und lässt im weitesten rechtlich zulässigen Mass allfällige Kollisionsbestim- mungen oder Vorschriften, gemäss denen die Gesetze eines anderen Hoheitsgebiets Anwendungen fänden, ausser acht. Die ausschliessliche Zuständigkeit zur Beilegung sämtlicher Streitig- keiten liegt bei den Gerichten am Standort der beklagten Partei. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand 17.7 Abschnitts- und Absatzüberschriften im Vertrag dienen lediglich der besseren Übersichtlichkeit und berühren die Auslegung des Vertrages nicht. 17.8 Sämtliche Mitteilungen und Forderungen in Verbindung mit dem Vertrag erfordern der Schriftform. Ergänzungsbestimmungen über die Lieferung von Steuerungssystemen und die Bereitstellung verwandter Dienstleistungen Teil 1 Anwendbar in allen Fällen: S.1 DEFINITIONEN: S.1.1 In diesen Ergänzungsbestimmungen kommt folgenden Begriffen die nachstehende Bedeutung zu: Verbundenes Unternehmen des Käufers bezeichnet jegliche Gesellschaft, die derzeit direkt oder indirekt von der obersten Konzernspitze des Käufers kontrolliert wird. Zum Zweck dieser Definition wird eine Gesellschaft dann von einer anderen Gesellschaft oder von anderen Gesellschaften direkt kontrolliert oder ist Stuttgart (Mitte)eine Tochtergesellschaft derselben, Deutschland. Daimler ist berechtigtwenn diese 50 % oder mehr der Anteile hält/halten, auch am Sitz des Partners Klage zu erhebendie bei Hauptversammlungen der erstgenannten Gesellschaft stimmberechtigt sind, ferner wird eine bestimmte Gesellschaft dann von einer anderen Gesellschaft oder von anderen Gesellschaften indirekt kontrolliert, wenn beginnend mit jener Gesellschaft oder jenen Gesellschaften und endend mit der bestimmten Gesellschaft eine Reihe von Gesellschaften angegeben werden kann, die so verbunden sind, dass jede Gesell- schaft aus der Reihe durch eine oder mehrere darüber stehende Gesellschaften direkt kontrolliert wird.

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Samples: General Sales Conditions

Sonstige Bestimmungen. 13.1 Der Partner 13.1. Es ist verpflichtetden Vertragsparteien untersagt, keine Handlungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung ihre jeweiligen Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu begehen übertragen, oder Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhaltenihre Forderungen an Dritte abzutreten. 13.2 Der Partner verpflichtet sich13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbe- dingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein, den so berührt dies nicht die Rechts- wirksamkeit aller übrigen enthaltenen Bestimmun- gen. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführ- bare Regelung zu ersetzen, der dem wirtschaftlich ge- wollten Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung im Rahmen des gesamten Auftrags am nächsten kommt. Im Fal- le des nachträglichen Auftretens einer Xxxxx gilt jene Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungengegenständlichen Regelun- gen vereinbart worden wäre, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie wenn man die Lösung der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährennicht vertraglich geregelten Frage von vorneherein bedacht hätte. 13.3 Änderungen 13.3. Verträge nach diesen Einkaufsbedingungen unterlie- gen materiellem österreichischem Recht mit Ausnah- me seiner Kollisions- und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 Verweisnormen und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen Nati- onen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf internatio- nalen Warenverkauf (CISG). Für Streitigkeiten aus die- sen Verträgen unterwerfen sich die Vertragsparteien der Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz der BFT. Die BFT ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist jedoch berechtigt, nach eigener Xxxx, den Auftragnehmer auch am an jedem an- deren Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig wäre. Erfüllungsort ist mangels abweichender Vereinbarung die in der Bestellung angeführte Geschäftsadresse der BFT. Für den Fall, dass der gewöhnliche Sitz des Partners Klage Auftragneh- mers außerhalb des Gebietes der Europäischen Union oder der Schweiz liegt, werden alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag ergeben, nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Wien. Die im Schiedsverfahren zu erhebenverwendende Sprache ist Englisch.

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Samples: General Terms and Conditions of Purchase

Sonstige Bestimmungen. 13.1 14.1. Der Partner Anbieter ist verpflichtetberechtigt, keine Handlungen zu begehen einen Mitwirkenden zur Erfüllung seiner Verpflichtung heranzuziehen. Er haftet voll und ganz für sein rechtswidriges Verhalten, als hätte er selbst das rechtswidrige Verhalten begangen. 14.2. Falls ein Teil dieser AGB ungültig, rechtswidrig, oder Handlungen zu unterlassenundurchsetzbar wird, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit, bzw. Durchsetzbarkeit der übrigen Teile. 14.3. Falls der Anbieter sein Recht aus den AGB nicht ausübt, gilt die Nichtausübung des Rechts nicht als Verzicht auf das gegebene Recht. Der Verzicht auf ein Recht bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung. Die Tatsache, dass der Anbieter eine der wesentlichen Bedingungen oder Bestimmungen der AGB nicht gleichzetig strikt einhält, bedeutet nicht, dass er auf sein Recht verzichtet, die gegebenen Bedingungen oder Bestimmungen zu einer Strafbarkeit wegen Betrug oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenannten, ist der Partner verpflichtet, alle ihn und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen späteren Zeitpunkt strikt einzuhalten. 13.2 Der Partner verpflichtet 14.4. Anbieter und Anwender bemühen sich, den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewährenihre Streitigkeiten friedlich beizulegen. 13.3 Änderungen 14.5. Die Parteinen bestätigen, dass die Website des Anbieters in Ungarn betrieben wird und Ergänzungen auch dort gepflegt wird. Da die Website aus anderen Ländern zugänglich ist, erkennen die Anwender ausdrücklich an, dass das zwischen dem Anwender und dem Anbieter geltende Recht ungarisches Recht ist. Falls der Anwender ein Verbraucher ist, ist gemäß § 26 Absatz 1 der ungarischen Zivilprozessordnung, ausschließlich das Gericht des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksamWohnsitzes des Beklagten (Verbrauchers) für Streitigkeiten aus diesem Vertrag zuständig. 13.4 Reicht 14.6. Der Anbieter wendet aus Gründen, die sich auf die Staatsangehörigkeit, den Wohnsitz, oder den Niederlassungsort des Benutzers beziehen, keine sonstigen allgemeinen Bedingungen für den Zugang zu seinen Webdiensten an. 14.7. Der Dienstleister wendet bezüglich der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen von ihm akzeptierten Zahlungsmethoden keine abweichenden Bedingungen für den Zahlungsvorgang an, die sich auf die Staatsangehörigkeit, den Wohnsitz, bzw. den Niederlassungsort des Entwicklungsvertrags Anwenders, den Standort des Zahlungskontos, den Niederlassungsort des Zahlungsdienstleisters, oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinausden Ausstellungsort der bargeldlosen Zahlungsmittel innerhalb der Union beziehen. 14.8. Der Anbieter ist innerhalb des Binnenmarkts verantwortlich für ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung Wohnsitzes, oder des Entwicklungsvertrages Ortes der Niederlassung des Kunden innerhalb des Binnenmarkts, sowie für die Einhaltung der Verordnungen (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9EG) wird insbesondere die Weitergeltung Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394, und der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührtVerordnung (EU) 2018/302 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2009/22/EG. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 13.1  Xxxxx der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von Xxxxxxxx.xx zu verantworten sind, vor den ersten Arbeiten vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von Xxxxxxxx.xx nachweisbar entstandenen Aufwands, mindestens aber 50 % des Auftragswert, als vereinbart.  Der Partner Umfang der von Xxxxxxxx.xx angebotenen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.  Korrekturen und Änderungen, soweit sie 5% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung wird Xxxxxxxx.xx den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.  Für alle beauftragten Arbeiten, die aus welchem Grund auch immer nicht umgesetzt werden, gebührt Mangold Internetagentur eine angemessene Vergütung. Sind Projektarbeiten bis zur Freigabe bzw. Kontaktarbeiten bis zur Terminbestätigung fertig gestellt, wird das Honorar zu 100 Prozent fällig; wird die Arbeit vor Fertigstellung abgebrochen, so wird der Aufwand nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Weiterhin werden der Agentur alle bis dahin bereits angefallenen Kosten ersetzt sowie die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt. Mit der Bezahlung dieser Vergütung sowie der Kosten erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe oder ähnliches sind vielmehr an dem Auftragnehmer unverzüglich zurückzugeben.  Die Abnahme/Lieferung erfolgt zudem schriftlich, d.h. dass bei Fertigstellung der Arbeiten, der Auftraggeber einen Anruf und/oder eine Emailbestätigung oder Faxbestätigung mit dem Hinweis der Fertigstellung aller Arbeiten erhält. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn in einer Frist von 10 Werktagen nach Erhalt des Anrufes und der Email/Faxbestätigung der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge eingeht. Nach Ablauf von 11 Werktagen gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten oder Geschäftsreisen unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.  Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach der Abnahme/Lieferung schriftlich detailliert bekannt zu geben, ansonsten gilt die Abnahme/Lieferung als genehmigt.  Bei einer Verletzung der vorstehenden Untersuchungs- und/oder Rügepflicht gilt das Produkt in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.  Wir sind zur Nachbesserung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.  Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber Speicherplatz oder Domainnamen vermittelt (Webhosting) und dabei fremde Webhoster oder Provider in Anspruch genommen werden, so gelten deren jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im Verhältnis zwischen dem hiesigen Auftraggeber und Auftragnehmer.  Mangold Internetmarketing ist, sofern dies beauftragt ist, dafür verantwortlich, dass die Daten des Auftraggebers ordnungsgemäß und vollständig auf einen zuvor schriftlich oder per E-Mail mitgeteilten Server übertragen werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, keine Handlungen nach Mitteilung über die Beendigung der Übertragung die Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit der Übertragung zu begehen oder Handlungen prüfen und etwaige Fehler/Probleme unverzüglich (24h) Xxxxxxxx.xx zu unterlassenmelden. Für all Veränderungen, die zu einer Strafbarkeit wegen Betrug nach Übertragung der Daten auf den Server durch den Auftraggeber selbst oder Untreue, Insolvenzstraftaten, Straftaten gegen den Wettbewerb, Vorteilsgewährung, Vorteilsannahme, Bestechung, Bestechlichkeit oder vergleichbaren Delikten von beim Partner beschäftigten Personen oder sonstigen Dritten führen kann. Bei einem Verstoß hiergegen steht Daimler ein fristloses Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht aller mit dem Partner bestehenden Rechtsgeschäfte und der Abbruch sämtlicher Verhandlungen zu. Unbeschadet des Vorgenanntendurch Dritte entstehen, ist der Partner verpflichtetAuftragnehmer nicht verantwortlich. Die Haftung ist insoweit ausgeschlossen, alle ihn es sei denn es liegt eine vorsätzlich oder grob fahrlässige Handlung von Xxxxxxxx.xx vor. Wird vom Kunden ein Servicevertrag mit Xxxxxxxx.xx abgeschlossen, sind wir dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und die Geschäftsbeziehung mit Daimler betreffenden Gesetze und Regelungen einzuhalten. 13.2 zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Partner verpflichtet sichKunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeitnehmerentsendegesetzes sowie der einschlägigen Tarifverträge, festgelegten Mindestlohn sowie vereinbarte Zuschläge inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, Arbeitsförderung sowie Aufwendungen zur sozialen Sicherung an Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte zu gewähren. 13.3 Änderungen und Ergänzungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. 13.4 Reicht der Regelungsgehalt einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen über das Vertragsende hinaus, bleiben diese Bestimmungen insoweit auch nach dem Ende des Entwicklungsvertrages wirksam. Durch die Beendigung der Entwicklungsleistung oder des Entwicklungsvertrages (z.B. durch Abnahme nach Ziffer 6 oder bei Kündigung nach Ziffer 9) wird insbesondere die Weitergeltung der Regelungen in den Ziffern 4 und 8 nicht berührt. 13.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Entwicklungsvertrags oder dieser Einkaufsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nichtServicevertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden. Die Vertragsparteien werden etwaige unwirksame Bestimmungen Mindestvertragslaufzeit bei abgeschlossenen Verträgen beträgt 12 Monate ab Datum und Unterschrift des Kunden. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht einer der beiden Parteien durch wirksame Regelungen ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entsprechen. Dies gilt auch für den Fall von Vertragslücken. 13.6 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht etwas anderes vereinbart istErklärung in Textform 2 Monate vor Ablauf kündigt. Die Anwendung Mindestvertragslaufzeit bei abgeschlossenen Verträgen beträgt 24 Monate ab Datum und Unterschrift des Übereinkommens Kunden. Der Vertrag verlängert sich um weitere 24 Monate, wenn nicht einer der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossenbeiden Parteien durch Erklärung in Textform 3 Monate vor Ablauf kündigt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung einer Leistung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Bezahlung in Verzug, so kann Mangold Internetmarketing das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung einer Leistung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Bezahlung in Verzug, so kann Mangold Internetmarketing die gesamte Restschuld fällig stellen und sich die Erbringung weiterer Leistungen vorbehalten. 13.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart (Mitte), Deutschland. Daimler ist berechtigt, auch am Sitz des Partners Klage zu erheben.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)