Sonstige Bestimmungen. 15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt. 15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben. 15.3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwenden.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas, Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas, Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas
Sonstige Bestimmungen. 15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- haltenRe- gelung enthalten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung Bestim- mung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig rechtsungül- tig sein, so wird der übrige Teil die- ser dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare mit- telbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen Geschäftsbe- dingungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige zustän- dige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches österreichisches Recht anzuwenden.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas, Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas, Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas
Sonstige Bestimmungen. 15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- haltenenthalten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung Rege- lung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas elektrischer Energie durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen Geschäftsbe- dingungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige zustän- dige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches österreichisches Recht anzuwenden.
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Samples: Stromliefervertrag, Auftrag Zur Lieferung Von Strom, Auftrag Zur Lieferung Von Strom
Sonstige Bestimmungen. 15.11.18.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist das vereinbarte Air Liquide-Werk bzw. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen -Vertriebspartner. Für alle anderen Leistungen ist Erfüllungsort Düsseldorf.
1.18.2 Unsere Rechtsbeziehungen zu dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausschluss des einheitlichen internationalen Kaufrechts sowie des UN-Kaufrecht-Übereinkommens.
1.18.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder des Vertrages rechtsungültig seinist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit Streitigkeiten Düsseldorf. Soweit gesetzlich zulässig, können wir den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Kunden auch bei dem Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendenseines allgemeinen Gerichtsstandes verklagen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 15.17.1. Sollten einzelne Bestimmungen Änderungen und/Oder Ergänzungen bedürfen der SchriftfOrm. Dasselbe gilt für die Aufhebung der SchriftfOrmklausel.
7.2. Mit der Unterschrift unter dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vereinbarung bestätigt/ bestätigen der/die Grundstückseigentümer, dass alle Eigentümer des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entsprichtGrundstücks in dieser Vereinbarung aufgeführt sind. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Die Gestattung wird mit Unterschrift des Vertrages rechtsungültig sein, so Eigentümers rechtswirksam und bedarf nicht der expliziten Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters der BEW.
7.3. Im Falle einer Grundstücksveräußerung wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzwGrundstückseigentümer BEW über diesen Umstand infOrmieren. des Vertrags dadurch nicht berührtDer Grundstückseigentümer ist verpflichtet, diesen Gestattungsvertrag auf den Erwerber zu übertragen. Auf Verlangen der BEW ist diese Gestattung auf KOsten der BEW durch Eintragung einer entsprechenden Grunddienstbarkeit im Grundbuch abzusichern.
15.27.4. Aufgrund Der BEW ist es ausdrücklich gestattet Ohne Einwilligung des Eigentümers die durch diesen Vertrag geregelten Rechte und Pflich- ten an dritte Gesellschaften zu übertragen, sOfern deren Zweck der Belieferung des Erbringung der gleichen Dienstleistung dient. Datenschutz-InfOrmatiOn für Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen BEW Bergischen Energie- und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwenden.Wasser-GmbH
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Samples: Nutzungsvereinbarung Für Lichtwellenleiterbasierte Grundstücks Und Gebäudenetze (Nvgg), Nutzungsvereinbarung Für Lichtwellenleiterbasierte Grundstücks Und Gebäudenetze (Nvgg)
Sonstige Bestimmungen. 15.11. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, eine juristische Person des öffentli- chen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als aus- schließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz, Dortmund, für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegen über Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhe- bung nicht bekannt ist. Die Klage kann auch am Hauptsitz des Vertragspartners erhoben werden.
3. Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Dortmund.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen werden oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig seinXxxxx im Vertrag ergeben, so wird berührt das die Wirksamkeit der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzwübrigen Bestim- mungen nicht. des Vertrags dadurch nicht berührtDie Vertragspartner verpflichten sich für den Fall der Unwirksam- keit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung dieses Vertrages, eine einver- ständliche Regelung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksa- men oder undurchführbaren Bestimmung so weit wie möglich entspricht.
15.25. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden Ergänzend zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegebenden vorstehenden Servicebedingungen gelten unsere Allge- meinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung.
15.3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwenden.
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Samples: Mietvertrag, Service Agreement
Sonstige Bestimmungen. 15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas elektrischer Energie durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwenden.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Strom, Auftrag Zur Lieferung Von Strom
Sonstige Bestimmungen. 15.119.1. MuM ist berechtigt, den Kunden unter Namensnennung in seine Referenzliste aufzunehmen.
19.2. Diese AGB und – soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird – die Vertragsver- hältnisse zwischen MuM und dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Aus- schluss derjenigen Vorschriften des internationalen Privatrechts (IPR), die auf eine andere Rechts- ordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts auf diesen Vertrag ist ausgeschlossen.
19.3. Sollten einzelne Bestimmungen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksam- keit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestim- mung mit gesonderter Vereinbarung einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
19.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im In- land haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages den Marktregeln widersprechen ihren Wohnsitz oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zusammenhang Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz der Gesellschaft des Mensch und Maschine Konzerns, mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist der das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendenbetroffene Vertragsverhältnis besteht.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 15.11. Sollten einzelne Die Vereinbarung abweichender Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder und von Vertragsergänzun- gen und -änderungen sowie Fristsetzungen und Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform. Die Vertragspartner genügen dem Schriftformerfordernis auch durch die Versendung von Dokumenten per Fax und per Email. Anlagen sind Bestandteil des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührtVertrages.
15.22. Aufgrund Die im Rahmen der Belieferung Vertragsbeziehung bekannt gewordenen Daten des Kunden je- weils anderen Vertragspartners darf jeder Vertragspartner für interne Zwecke und zur Vertragsdurchführung elektronisch speichern und verarbeiten. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit Zustimmung des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegebenjeweiligen anderen Ver- tragspartners erlaubt.
15.33. Sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist der Sitz von auf- wind. aufwind hat das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Recht, auch an dem Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes Kunden oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches an jedem anderen nach nationalem oder internationalem Recht anzuwendenzuständigen Gerichtsstand zu klagen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 15.114.1. Sollten einzelne Die Waren von Securikett können, je nach Produktart, ausfuhrgenehmigungspflichtig bzw einfuhrgenehmigungspflich- tig sein. Der Auftraggeber anerkennt österreichische, ausländi- sche und internationale Import-/Exportkontroll-Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder und -Beschränkungen und verpflichtet sich zu deren Einhal- tung, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle erforderli- chen Exportdokumente einzuholen.
14.2. Der Auftraggeber stimmt zu, dass Securikett die in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten (im Sinne des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- haltenDatenschutzgesetzes) verarbeiten, dann speichern und auszuwerten darf.
14.3. Es gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbartausschließlich österreichisches Recht. Die An- wendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt, die den gültigen Marktregeln am besten entsprichtsofern eine Vollstre- ckung des Urteils/der Entscheidung des oben vereinbarten Gerichtes in jenem Land, in dem der Auftraggeber seinen Sitz hat, möglich ist.
14.4. Sollte eine Bestimmung Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig Geschäftsbedin- gungen unwirksam sein, so wird berührt dies die Gültigkeit der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzwübrigen Bestimmungen nicht. des Vertrags dadurch nicht berührtAllenfalls unwirksame Bestim- mungen sind durch solche gültigen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwenden.
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Sonstige Bestimmungen. 15.18.1. Sollten einzelne Auch ohne Hinweise seitens der Neuland Software GmbH sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungspflichtig. Der Besteller anerkennt die deutschen und auch ausländischen Exportkontroll-Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und -Beschränkungen und verpflichtet sich, solche Produkte oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen technische Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte zu verkaufen, exportieren oder keine entsprechende Regelung ent- haltenanderweitig weiterzugeben, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbartwenn dies gegen ausländische oder deutsche Gesetze oder Verordnungen verstößt, sowie gegebenenfalls auf eigene Kosten alle erforderlichen Exportdokumente einzuholen.
8.2. Die Neuland Software GmbH ist berechtigt, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten.
8.3. Der Gerichtsstand ist Augsburg.
8.4. Die Rechtsbeziehung zwischen der Neuland Software GmbH und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
8.5. Sollten einzelne Regelungen des Vertrages oder dieser Bedingungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder unwirksam sein bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzeswerden, des gewöhnlichen Aufenthaltes berührt dies nicht die sonstigen Vereinbarungen oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag im Ganzen. In diesem Fall ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendendie unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist, und der ersetzten Regelung wirtschaftlich so nah wie möglich kommt. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 15.18.1. Sollten einzelne Bestimmungen Änderungen und Ergänzungen zu diesen Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.
8.2. Allfällige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer in geeigneter Weise (schriftlich/elektronisch oder auf der Homepage) bekannt gegeben und auf dessen Verlangen zugesandt. Mangels einer ausdrücklichen gegenteiligen Erklärung (Widerspruch) des Vertrages Nutzers innerhalb einer Frist von 10 Wochen ab Bekanntmachung gelten die geänderten Bedingungen als vereinbart und rechtswirksam anwendbar. Auf die Bedeutung seines Verhaltens wird Netz Oberösterreich GmbH den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbartNutzer explizit hinweisen. Im Falle des Widerspruchs binnen angeführter Frist behält sich die Netz Oberösterreich GmbH das Recht vor, die den gültigen Marktregeln am besten entsprichtNutzung von eservice endgültig einzustellen.
8.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die Rechtswirksamkeit formloser Erklärungen von Netz Oberösterreich GmbH oder ihrer Vertreter gegenüber Verbrauchern im Sinn des Vertrages rechtsungültig sein, so KSchG wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt.
15.28.4. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Für Unternehmer wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist diesen Nutzungsbedingungen das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadtin Linz vereinbart. Für Klagen gegen Verbraucher gilt Zur Anwendung gelangt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Gerichtsstand Bestimmungen des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendenUN-Kaufrechts.
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Samples: Nutzungsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 15.117.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die DNS:NET ist berechtigt, beim Verdacht des Verstoßes gegen straf- oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- haltensonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden bei ihren Ermittlungen zu unterstützen, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, ohne die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Recht- mäßigkeit derartiger Ermittlungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührtAuskunftsverlangen zu überprüfen.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.317.2. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzwRechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. DNS:NET ist auch berechtigt, ihre Ansprüche bei dem allge- meinen Gerichtsstand des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere StadtKunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
17.3. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von DNS:NET auf einen Dritten übertragen.
17.4. Für Klagen gegen Verbraucher die Rechtsbeziehungen zwischen DNS:NET und dem Kunden gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzesdeutsches Recht, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendenwie es zwischen inländischen Parteien gilt.
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Samples: Service Agreement
Sonstige Bestimmungen. 15.11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Gerät in seine Betriebshaftpflichtversicherung einzuschließen.
2. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Mieter sind ausgeschlossen.
3. Auf Verlangen des Vertrages Vermieters ist das gemietete Gerät vom Mieter gegen Schäden jeder Art - soweit versicherbar - zu versichern, falls eine Versicherung durch den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die Vermieter nicht erfolgt ist. Wurde das Gerät durch den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig seinVermieter bereits versichert, so wird hat der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührtMieter in diesem Fall die Versicherungsprämie anteilig zu vergüten.
15.24. Aufgrund Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Klagen in Urkunden- und Wechselprotest ist, wenn der Belieferung Mieter Vollkaufmann, eine juristische Person des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Hauptsitz des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegebenVermieters oder - nach seiner Xxxx - Sitz seiner Zweigniederlassungen.
15.35. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher Es gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendendeutsches Recht.
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Samples: Vermietungsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 15.114.1. Sollten einzelne eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB unwirksam sein oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- haltenwerden, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, wird da- durch die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird Wirksamkeit der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
15.214.2. Aufgrund Auf Verträge zwischen der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA Auftragnehmerin und dem Besteller ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppeausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3„UN- Kaufrecht“). 14.3.Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Ver- trag ergebenden Verpflichtungen bzw. Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sowie für den Fall, dass der Besteller keinen Gerichtsstand im Zusammenhang Inland hat, Neumarkt in der Oberpfalz. 14.4.Für die Anmietung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Großgeräten, Fördertechnik, mobilen Gebäuden/Containern/Hallen, Baustellenabsicherungsgeräten und für die Vermietung mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf Bedien- personal gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendenErgänzungsbedingungen Teil 2a.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 15.116.1. Sollten einzelne Bestimmungen Der Auftraggeber kann den Vertrag oder die sich daraus ergebenden Rechte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers Dritten übertragen.
16.2. Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer hiermit im Voraus die Zu- stimmung, den Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise Dritten zu übertragen.
16.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder dieser Allgemei- nen Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schrift- form. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
16.4. Ist eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Geschäfts- bedingungen nichtig oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig seinwird für nichtig erklärt, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührtbleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt gültig.
15.216.5. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang Zusam- menhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzwdem Vertragsverhältnis der Parteien ist Heilbronn.
16.6. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches sowie das Vertragsverhältnis der Parteien unterliegt dem Recht anzuwendender Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 15.112.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Boels Baulog und Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Lager- oder Versandort von Boels Baulog.
12.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Voll- kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und solchen Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichts- stand haben, ist Mainz. Dasselbe gilt für Streitigkeiten mit Per- sonen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages oder Teile hier- von ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbartim Übrigen nicht berührt. Die un- wirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle unwirksamen sowie dem Vertrag im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzwÜbrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommen. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten Ebenso ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt zu verfahren, wenn der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendeneine unvorhergesehene Xxxxx aufweist.
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Samples: Rental Agreement
Sonstige Bestimmungen. 15.11. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Er wird die vom Auftraggeber übergebenen personenbezogenen Daten nur vertragsgemäß im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung erheben, verarbeiten und nutzen. Weiterhin wird der Auftragnehmer bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausschließlich Personal einsetzen, das auf das Datengeheimnis verpflichtet ist. Personenbezogene Daten werden spätestens 3 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht. Als personenbezogene Daten werden Namen von Wohnungsnutzern mit Zuordnung der jeweiligen Wohnung und Bestandsdaten der Wohnungen erhoben und gespeichert. Der Auftraggeber ist berechtigt und verpflichtet, erkannte Xxxxxx in den personenbezogenen Daten durch den Auftragnehmer berichtigen zu lassen. Weitergehende Regelungen finden sich in der Vereinbarung über Auftragsverarbeitung nach § 28 Abs. 3 DSGVO.
2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen der Schriftform sowie auch die Abbedingung der Schriftformabrede bedürfen der Schriftform.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig undurchführbar sein, so wird berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzwübrigen Bestimmungen. des Vertrags dadurch nicht berührtUnwirksame Regelungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten entsprechen.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.34. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand Sitz des WohnsitzesAuftragnehmers, sofern der Auftraggeber Xxxxxxxx, eine juristische Person des gewöhnlichen Aufenthaltes öffentlichen Rechts oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendenöffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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Samples: Inspection Agreement
Sonstige Bestimmungen. 15.115.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen MCV Veit GbR und Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist die jeweilige Mietstation.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Stuttgart. Dasselbe gilt für Streitigkeiten mit Personen, die nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbartim übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle unwirksamen sowie dem Vertrag im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzwübrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten Ebenso ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt zu verfahren, wenn der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendeneine unvorhergesehene Xxxxx aufweist.
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Samples: Rental Agreement
Sonstige Bestimmungen. 15.114.1. MONTANA ist zur Lieferung von Xxxxxx nur unter der Voraussetzung verpflichtet, dass der Kunde über einen rechtsgültigen Netzzugangsvertrag mit dem zuständigen Netzbetreiber verfügt und zum Zeitpunkt des Lieferbeginns kein Erdgasliefervertrag mit einem anderen Lieferanten besteht.
14.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lieferbedingungen oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- haltenenthalten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lieferbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lieferbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.214.3. MONTANA ist – außer bei Konsumenten – berechtigt, die Pflichten oder den gesamten Vertrag rechtswirksam und schuldbefreiend an Dritte zu überbinden, und haftet in diesen Fällen nur für Auswahlverschulden.
14.4. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.314.5. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen Lieferbedingungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Lieferbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches österreichisches Recht anzuwenden.
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Samples: Erdgasliefervertrag
Sonstige Bestimmungen. 15.110.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- haltenFür die Einhaltung der Schriftform – sofern verlangt – genügt eine Versendung mittels E-Mail, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbartTelefax sowie mittels sonstiger verkehrsüblicher elektronischer Kommunikationsmittel, auf die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird sich die Verkäuferin und der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührtKunde im Vorhinein geeinigt haben.
15.210.2. Aufgrund Diese AVLB sowie alle Verträge zwischen der Belieferung Verkäuferin und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit internationalen Privatrechts. Die Anwendbarkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegebenÜbereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
15.310.3. Gerichtsstand für Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten diesen AVLB sowie allen Verträgen zwischen der Verkäuferin und dem Kunden, einschließlich aber nicht beschränkt auf deren Erfüllung, Verletzung, Beendigung, Ungültigkeit oder Ergänzung, sowie vor- und nachvertragliche Pflichten, ist das jeweils sachlich zuständige Gericht in Wien Innere StadtStadt zuständig.
10.4. Für Klagen gegen Verbraucher Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen in diesen AVLB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so ist davon die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist vielmehr so umzudeuten, dass der mit ihr verfolgte Zweck, sofern gesetzlich zulässig, erreicht wird. Gleiches gilt im Falle einer Xxxxx.
10.5. Im Falle von Abweichungen oder Unterschieden zwischen der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf deutschen und einer fremdsprachigen Fassung dieser AVLB geht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendendeutsche Fassung vor.
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Sonstige Bestimmungen. 15.1a. Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss seiner internationalen Verweisungsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Die Verpflichtung des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- haltenMieters, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbartbei Auslandsfahrten das jeweils lokal gültige Recht einzuhalten, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührtbleibt hiervon unberührt.
15.2b. Der Gerichtsstand ist, wenn der Mieter Unternehmer oder eine juristische Person ist oder soweit der Mieter nach Mobilitätsvertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, St. Pölten. Aufgrund Ist der Belieferung Mieter Verbraucher i.S. des Kunden mit Erdgas durch MONTANA Konsumentenschutzgesetzes, ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand das für den Wohnsitz des WohnsitzesMieters zuständige Gericht. (d.h.: jeder haftet bis zur vollen Höhe der Forderung). Ebenfalls haftet der Mieter gegenüber CHECKDRIVE für das Handeln der Personen, des gewöhnlichen Aufenthaltes denen er das Fahrzeug – mit oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendenohne Zustimmung von CHECKDRIVE – zur Nutzung überlässt (oder denen jene Personen, denen er das Fahrzeug überlassen hat, dasselbe überlassen) sowie für durch diese Personen verschuldete Schäden zur ungeteilten Hand.
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Sonstige Bestimmungen. 15.112.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbartDer Auftraggeber darf nur mit Forderungen aufrechnen, die den gültigen Marktregeln am besten entsprichtvon Motorola schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
12.2. Sollte eine Vorbehaltlich § 305b BGB bedürfen rechtsgestaltende Benachrichtigungen und Vertrags- änderungen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
12.3. Liegt auf Seiten des Auftraggebers ein Insolvenzgrund vor, so ist Motorola berechtigt, nach eigener Xxxx Ihre Leistung nur gegen vollständige Vorleistung zu erbringen.
12.4. Vertrauliche Informationen sind nur unter der Voraussetzung geschützt, dass sie als solche gekenn- zeichnet sind. Mündlich übermittelte vertrauliche Informationen sind nur dann als vertraulich geschützt, sofern deren Vertraulichkeit unter Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts innerhalb von 30 Tagen durch die offenbarende Partei schriftlich bestätigt wird.
12.5. Es gilt deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. Ausschließlicher Gerichts- stand ist Berlin .
12.6. Die Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder anderer Bestandteile des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. berührt nicht die Wirksam- keit anderer Bestimmungen oder des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadtinsge- samt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt den Fall der Gerichtsstand des WohnsitzesUnwirksamkeit einer Bestim- mung vereinbaren die Parteien eine Regelung, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem von den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendenParteien gewollten am nächsten kommt.
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Samples: General Terms and Conditions
Sonstige Bestimmungen. 15.119.1. Sollten einzelne Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist das vereinbarte Pascal- Werk, bzw. Niederlassung. Für alle anderen Leistungen ist Erfüllungsort Leinfelden-Echterdingen.
19.2. Unsere Rechtsbeziehung zu dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausschluss des einheitlichen internationalen Kauf- rechts sowie des UN-Kaufrechts-Übereinkommens.
19.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, verlegt er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag sowie diesen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages Leinfelden- Echterdingen. Soweit gesetzlich zulässig, können wir den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entsprichtKunden auch bei dem Gericht seines allgemeinen Gerichtsstandes verklagen.
19.4. Sollte eine Bestimmung dieser in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle eine Bestimmung im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Kunden und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwenden.uns
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig 35 Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz
(1) Die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Be- rufsordnung und dem Strafgesetzbuch muss gewährleistet sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2(2) Die Vertragsärzte sind verpflichtet, untereinander sowie gegenüber anderen Vertragsärzten und Patienten bei ihrer Tätigkeit die für die verschiedenen Phasen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und der Datensicherheit geltenden Vorschriften des Bundes- datenschutzgesetzes (BDSG) und die besonderen sozial- rechtlichen Vorschriften für die Datenverarbeitung zu beachten. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist Sie treffen die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppehierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Sie verpflichten sich, der MONTANA angehört, gegebenÜbermittlungen von personenbezogenen Versicherten- daten ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages vorzunehmen.
15.3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung (1) Die KV Nordrhein liefert gemäß § 14 KSchG. Auf 295 Abs. 2 Satz 3 SGB V quartalsbezogen spätestens nach Erstellung der Honorar- bescheide für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsärzte die für das Programm er- forderlichen Abrechnungsdaten versicherten- und arztbe- zogen an die Krankenkassen.
(2) Die Übermittlung der Abrechnungsdaten erfolgt analog den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendenRegelungen des zwischen den Spitzenverbänden der Kran- kenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgeschlossenen Vertrages über den Datenaustausch auf Datenträgern in der jeweils gültigen Fassung.
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Samples: Behandlungsprogrammvertrag
Sonstige Bestimmungen. 15.1. 8.1 Von diesem Vertrag abweisende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlichen Anerkenntnis durch den Auftragnehmer.
8.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, inbegriffen die Vorschriften des deut- schen Urheberrechtgesetzes (UrhG), auch dann, wenn das vom Designer geschaffene Werk über die nötige Schöpfungshöhe nach §2 UrhG nicht verfügt.
8.3 Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Designers.
8.4 Gerichtsstand ist Arnsberg, auch dann, wenn der im Klageweg in Anspruch genommene Schuldner nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der BRD verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhn- licher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
8.5 Sollten einzelne eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührtRegelung der unwirksamen am nächsten kommt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwenden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 15.117.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die DNS:NET ist berechtigt, beim Verdacht des Verstoßes gegen straf- oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- haltensonstige öffentlich-rechtliche Vorschriften Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden bei ihren Ermittlungen zu unterstützen, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, ohne die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Recht- mäßigkeit derartiger Ermittlungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührtAuskunftsverlangen zu überprüfen.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.317.2. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzwRechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. DNS:NET ist auch berechtigt, ihre Ansprüche bei dem all- gemeinen Gerichtsstand des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere StadtKunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
17.3. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von DNS:NET auf einen Dritten übertragen.
17.4. Für Klagen gegen Verbraucher die Rechtsbeziehungen zwischen DNS:NET und dem Kunden gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzesdeutsches Recht, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendenwie es zwischen inländischen Parteien gilt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 15.11.17.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist das vereinbarte Air Liquide-Werk bzw. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen -Vertriebspartner. Für alle anderen Leistungen ist Erfüllungsort Düsseldorf.
1.17.2 Unsere Rechtsbeziehungen zu dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausschluss des einheitlichen internationalen Kaufrechts sowie des UN-Kaufrecht-Übereinkommens.
1.17.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen öffentlich- rechtliches Sondervermögen, hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewöhnlichen Auf- enthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder des Vertrages rechtsungültig seinist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt einer Klageerhebung unbekannt, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. ausschließlicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit Streitigkeiten Düsseldorf. Soweit gesetzlich zulässig, können wir den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Kunden auch bei dem Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendenseines allgemeinen Gerichts- standes verklagen.
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Samples: General Terms and Conditions
Sonstige Bestimmungen. 15.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen PA Munich und Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz von PA Munich.
15.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkauf- leuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Per- sonen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist München. Dasselbe gilt für Streitigkeiten mit Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verle- gen oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15.3. Bei Unterschieden zwischen diesem Vertrag und einer Überset- zung dieses Vertrags ist die deutsche Fassung des Vertrags maßgeblich.
15.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbartim Übrigen nicht berührt. Die un- wirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle unwirksamen sowie dem Vertrag im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzwÜbrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten Ebenso ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt zu verfahren, wenn der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendeneine unvorhergesehene Xxxxx aufweist.
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Samples: Rental Agreement
Sonstige Bestimmungen. 15.110.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen BSS und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist die jeweilige Mietstation.
10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Finowfurt. Dasselbe gilt für Streitigkeiten mit Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
10.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbartim Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle unwirksamen sowie dem Vertrag im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzwÜbrigen in tatsächlicher rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahekommen. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten Ebenso ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt zu verfahren, wenn der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendeneine unvorhergesehene Xxxxx aufweist.
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Samples: Mietvertrag
Sonstige Bestimmungen. 15.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen K-M-V Krane GmbH und Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Personen, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Berlin. Dasselbe gilt für Streitigkeiten mit Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbartim Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Regelungen zu ersetzen, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle unwirksamen sowie dem Vertrag im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzwÜbrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten Ebenso ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt zu verfahren, wenn der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendeneine unvorhergesehene Xxxxx aufweist.
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Samples: Rental Agreement
Sonstige Bestimmungen. 15.1a) In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.
b) Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeu- tung, insbesondere nicht die einer abschließen- den Regelung.
c) Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen der Hotel Schillingshof GmbH und dem Xxxx gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
d) Gerichtsstand ist das für den Standort der Hotel Schillingshof GmbH zuständige Amts- und Landgericht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsver- trag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich o- der durch schlüssiges Verhalten zustande kom- freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Die vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Xxxx für die Dauer des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser errechne- Die nachstehenden besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist ergänzen die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzwvorste- henden Abschnitt I. genannten „Allgemeine Ge- men. Der Abschluss des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere StadtGastaufnahmevertrags Entgegennahme von Kreditkarten und sonsti- ten Betrag zu bezahlen. Für Klagen gegen Verbraucher gilt schäftsbedingungen“. verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung gen Zahlungsmitteln erfolgt im Übrigen nur er- des Vertrags, gleichgültig, auf welche Dauer der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den füllungshalber. Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwenden.abgeschlossen ist. Bei Hotelübernach-
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Sonstige Bestimmungen. 15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Bestandteil des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbartHausanschlussvertrages sind die Eigentümererklärung (Grundstücksnutzungsvertrag nach § 45 a TKG), die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Besonderen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist für die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf Herstellung eines Glasfaser-Haus- anschlusses (Hausanschluss-AGB) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Troiline GmbH für Glasfaserprodukte, die diesem Auftrag beigefügt sind. 1/2019, Stand 20.02.2019 Für die Auslegung des Vertrages gilt folgende Reihenfolge der Vertragsbedingungen: a) der Auftrag nach Maßgabe der Auftragsbestätigung, b) Besondere Geschäftsbedingungen für die Herstellung eines Glasfaser-Hausanschlusses, c) sowie ergänzend die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Troiline GmbH für Glasfaserprodukte. Unterschrift der Kundin / des Kunden Ort, Datum: Die nachfolgenden Bestimmungen der Troline GmbH, Poststraße 105, 53840 Trois- dorf, im Folgenden Troiline, regeln die Installation, den Betrieb und die Instand- haltung eines Hausanschlusses sowie deren Beauftragung durch den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendenKunden und sind Voraussetzung für die Nutzung der Troiline Produkte.
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Samples: Auftrag – Glasfaser Hausanschluss Für Gewerbekunden
Sonstige Bestimmungen. 15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht14.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Mietkaufvertrages unwirksam sein oder des Vertrages rechtsungültig seinwerden, so wird berührt dies die Wirksamkeit der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzwübrigen Bestim- mungen nicht. Die ungültige Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt. Sollten Bestimmun- gen nicht durchgeführt werden, so bleiben sie dennoch in Kraft.
14.2. Dieser Mietkaufvertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien über das Mietkaufobjekt. Änderungen und Ergänzungen dieses Mietkaufvertrages bedürfen der Schriftform. Erklärungen des Vertrags dadurch nicht berührtMiet- verkäufers sind rechtswirksam, wenn sie dem Kunden an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift zugestellt werden.
15.214.3. Aufgrund Dieser Mietkaufvertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Belieferung Verweisungsnormen des Kunden mit Erdgas durch MONTANA internationalen Privat- rechtes und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist die mittelbare Zugehörigkeit der Sitz des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3Mietverkäufers in Wien. Gerichtsstand Ausschließlicher Gerichts- stand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten die- sem Mietkaufvertrag ist das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt.
14.4. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des WohnsitzesDer Kunde ist ferner verpflichtet, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Mietverkäufer jeden Wechsel seines Wohn- und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendenGeschäftsortes schriftlich bekannt zu geben.
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Samples: Mietkaufvertrag
Sonstige Bestimmungen. 15.114.1. Sollten einzelne eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB unwirksam sein oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- haltenwerden, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, wird dadurch die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird Wirksamkeit der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch anderen Bestimmun- gen im Übrigen nicht berührt.
15.214.2. Aufgrund Auf Verträge zwischen der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA Auftragnehmerin und dem Besteller ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppeausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestim- mungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3„UN- Kaufrecht“). 14.3.Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen bzw. Strei- tigkeiten ist, soweit der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sowie für den Fall, dass der Besteller keinen Gerichtsstand im Zusammenhang Inland hat, Neumarkt in der Oberpfalz. 14.4.Für die Anmietung von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Großgeräten, Fördertechnik, mobilen Gebäuden/Containern/Hallen, Baustellen- absicherungsgeräten und für die Vermietung mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf Bedienpersonal gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendenErgänzungsbedingungen Teil 2a.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 15.117.1 Der Produzent i s t berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen a l s Copyrightvermerk zu zeigen. Er hat weiters das Recht das Almwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (Showreel) vorzuführen oder vorführen zu lassen. Zur Eigenwerbung ist die Verwendung von Ausschnitten oder sonstigen Bildmaterial auf der Website des Produzenten ist zulässig und der Vorführung zur Eigenwerbung gleichzuhalten.
17.2 Nebenabreden und Änderungen des P r o d u k t i o n s v e r t r a g e s u n d / o d e r d i e s e r Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Zusätzliche Vereinbarungen befürfen der Schriftform.
17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig unwirksam sein, so wird berührt dies die Verbindlichkeit der übrige Teil die- ser übrigen Bestimmungen und der unter Ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
17.4 Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. abweichende Bedingungen des Vertrags dadurch nicht berührtVertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von PLAINE ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwenden.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sonstige Bestimmungen. 15.19.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferanten. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Das Vertragsverhältnis unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Die Anwendung des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbarteinheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen mit Xxxxxx, die Kaufleute, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondever- mögen sind, die keinen allgemeinen Gerichtsstande im Inland haben oder nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Liefe- ranten. Der Lieferant kann den gültigen Marktregeln Kunden jedoch auch am besten entspricht. Sollte Sitz oder an einer Niederlassung des Kunden verklagen.
9.3 Die Abtretung oder Übertragung von Ansprüchen oder Rechten durch den Kunden an Dritte be- darf der vorherigen Zustimmung des Lieferanten.
9.4 Ist eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig seinBedingung unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags übrigen Bestimmungen oder Teile derselben dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund 9.5 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle Lieferant personenbezogene Daten speichern und im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzwGeschäftsvorfällen verarbeiten wird. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt Dies erfolgt unter Beach- tung der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendengesetzlichen Bestimmungen.
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Samples: Sales Contracts
Sonstige Bestimmungen. 15.19.1. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen klarx und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von klarx.
9.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Vollkaufleuten, juristi- schen Personen des öffentlichen Rechts und Personen, die im Inland keinen all- gemeinen Gerichtsstand haben, ist München. Dasselbe gilt für Streitigkeiten mit Personen, die nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegen oder deren Wohnsitz oder Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Vertrages oder Teile hiervon ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbartim Übrigen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch wirksame Re- gelungen zu ersetzen, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegeben.
15.3. Gerichtsstand für alle unwirksamen sowie dem Vertrag im Zusammenhang mit den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzwÜbrigen in tatsächlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommen. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten Ebenso ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt zu verfahren, wenn der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendeneine unvorhergesehene Xxxxx auf- weist.
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Samples: Vermietung Von Bauequipment
Sonstige Bestimmungen. 15.1. Sollten einzelne Bestimmungen (1) Der Nutzungsinteressent ist zu einer bestimmten tatsächlichen Nutzung seiner in ANLAGE 2 dargestellten Nutzungsabsicht nur insoweit gebunden, als die Marktgemeinde Riedau mit ihm gemeinsam mit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Infrastrukturkosten-Vereinbarung eine Nutzungsvereinbarung im Sinne des Vertrages den Marktregeln widersprechen oder keine entsprechende Regelung ent- halten, dann gilt − außer gegenüber Konsumenten − jene Regelung als vereinbart, die den gültigen Marktregeln am besten entspricht. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages rechtsungültig sein, so wird der übrige Teil die- ser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags dadurch nicht berührt§ 16 Abs 1 Z 1 Oö.ROG 1994 abgeschlossen hat.
15.2. Aufgrund der Belieferung des Kunden mit Erdgas durch MONTANA ist (2) Für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung wird das für die mittelbare Zugehörigkeit des Kunden zu jener Bilanzgruppe, der MONTANA angehört, gegebenMarktgemeinde Riedau örtlich zuständige Gericht vereinbart.
15.3(3) Die Kosten der Errichtung dieser Vereinbarung, eventuell damit verbundene Steuern und Gebühren, insbesondere eine gegebenenfalls zu leistende Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe, sowie für eventuell erforderliche Vermessungen trägt der Nutzungsinteressent.
(4) Die gegenständliche Vereinbarung bleibt durch eine Rechtsnachfolge auf Seiten des Nutzungsinteressenten unberührt. Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit Eine Übertragung der Verbindlichkeiten des Nutzungsinteressenten an andere Personen bedarf in jeden Fall der ausdrücklichen Zustimmung der Marktgemeinde Riedau. Rechtsnachfolgen auf Seiten der Marktgemeinde Riedau regelt das Gesetz.
(5) Die einvernehmliche Auflösung oder Abänderung dieser Vereinbarung bleibt den Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen bzw. des Vertrages entstehenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht Wien Innere Stadt. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vertrag ist ausschließlich österreichi- sches Recht anzuwendenVertragspartnern zu jedem Zeitpunkt unbenommen.
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Samples: Infrastrukturkosten Vereinbarung Und Baulandsicherungsvertrag