Common use of Sonstige Bestimmungen Clause in Contracts

Sonstige Bestimmungen. Im Falie eines Vertragsbruchs oder angedrohten Vertragsbruchs ist die geschadigte Partei berechtigt, einen Unterlassungsanspruch oder eine ZwischenverfOgung zu begehren bzw. ein gleichwertiges Rechtsmittel beim zustandigen Gericht zu erwirken. Sollten einzelne Bestimmurigen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfUhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfi.lhrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Obrigen unberOhrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soil diejenige wirksame und durchfuhrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fur den Fall, dass sich der Vertrag als IGckenhaft erweist. Jegliche Anderungen oder Erganzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Der Beginn von KUndlgungsfristen oder anderen Benachrichtigungen ist ein Werktag zu regularen Betriebszeiten und die Frist 1st exklusive Samstage, Sann- und Feiertage. Nominierte Verbindungspersonen der Parteien: ' ,,. Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xx Xxxxxxxxxx 0, 0_000 Xxxx XX Assoc. Prof. Xxxxxx Xxxxxx, PhD - Dean of the Undergraduate Programs Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xxxxxxxxxxx 0/0, 0000 Xxxx XX Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, BA- Leiterin OHV-Campus Weitere Vereinbarungen zu den Bestimmungen dieses Vertrages bedUrfen der Schriftform und mUssen von bevollmachtlgten Vertretern der Parteien unterfertigt werden. Dieser Vertrag unterliegt in allen Belangen den Bestimmungen des osterreichischen Rechts. Der Gerlchtstand 1st Wien Jede Partei 1st verantwortllch fUr ihre elgenen Kosten und Ausgaben in der Errichtung, Verhandlung und DurchfUhrung dleses Vertrags, falls nichts Anderes vereinbart wird. Obt eine Partei eln Recht oder eine Befugnis nicht oder nicht rechtzeitig aus, so gilt dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder Befugnis. Ebenso gilt die nur einmalige oder tellweise Ausilbung eines Rechts oder einer Befugnis nicht als Verzicht hierauf. Die einzelnen Parteien durfen lhre Rechte und Pflichten nicht ohne das schriftliche Elnverstandnis der anderen Partei einer dritten Partei i.ibereignen, Ubertragen oder Gberschreiben.

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Sonstige Bestimmungen. Im Falie eines Vertragsbruchs oder angedrohten Vertragsbruchs ist Falle einer Grundstücksveräußerung wird der Grundstückseigentümer die geschadigte Partei berechtigt, einen Unterlassungsanspruch oder eine ZwischenverfOgung zu begehren bzwkomro über diesen Um- stand informieren. ein gleichwertiges Rechtsmittel beim zustandigen Gericht zu erwirken. Sollten einzelne Bestimmurigen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfUhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfi.lhrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Obrigen unberOhrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soil diejenige wirksame und durchfuhrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fur Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich für den Fall, dass er die vertragsgegen- ständlichen Grundstücke überträgt, insbesondere veräußert, dafür Sorge zu tragen, dass der neue Ei- gentümer in diese Nutzungsvereinbarung eintritt. Die komro und der Grundstückseigentümer gehen vom Vertragseintritt des Erwerbers gemäß § 578, 566 BGB in den bestehenden Vertrag aus. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gestattung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem ange- strebten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für die Aufhebung der Schriftformklausel. Die Nutzung der Gebäudeverkabelung richtet sich nach diesem Vertrag in Verbindung mit den gesetz- lich geregelten Rechten und Pflichten für die Verlegung auf Endstellen gem. §§ 134,145 TKG. Mit der Vertrag als IGckenhaft erweistUnterschrift unter dieser Vereinbarung bestätigt/ bestätigen der/die Grundstückseigentümer, dass alle Eigentümer des Grundstücks in dieser Vereinbarung aufgeführt sind. Jegliche Anderungen Die Gestattung wird mit Unterschrift des Eigentümers rechtswirksam und bedarf nicht der expliziten Unterschrift eines gesetzli- chen Vertreters der komro. , , Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Grundstückseigentümer/in Xxxx Xxxxxxxxx, Geschäftsführer bei Wohnungseigentum Unterschrift des Verwalters/in komro GmbH Datenschutz ist der Firma komro Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Xx Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx (Montag bis Xxxxxxx von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Telefon: +00 0000 000-0000, Fax +00 0000 000-0000, xxxx@xxxxx.xxx), ein besonderes Anliegen. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Einwilligung zur Erhebung und Verar- beitung/Speicherung Ihrer Daten zum Zweck der Kommunikation mit Ihnen sowie der Zuordnung Ihrer Zustän- digkeit für die jeweilige Liegenschaft. Ihre personenbezogenen Daten leiten wir, zum Zweck von Aufrüstungs- maßnahmen von Hausanlagen (Anschlussbereitstellung) oder Erganzungen dieses Vertrages sind nur wirksamfür Serviceeinsätze im Störungsfall oder Freischal- tungen, wenn sie schriftlich vereinbart weiter an Subunternehmer im Telekommunikationsbereich. Anrede/Titel Firma Nachname Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefonnummer (für Rückfragen) Mobil Faxnummer E-Mail Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zu den oben bezeichneten Zwecken erhoben und verarbeitet werden. Der Beginn Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Verarbeitung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und ich meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner Daten ohne für mich nachteilige Folgen verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Meine Widerrufserklärung richte ich an: komro Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Xx Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx oder per E-Mail an xxxx@xxxxx.xxx , Ort, Datum Unterschrift des Grundstückseigentümer/in Datenschutz ist der Firma komro Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Xx Xxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx (Montag bis Xxxxxxx von KUndlgungsfristen oder anderen Benachrichtigungen ist ein Werktag zu regularen Betriebszeiten und die Frist 1st exklusive Samstage08:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Sann- und Feiertage. Nominierte Verbindungspersonen der Parteien: ' ,,. Adresse: Telefon: +00 0000 000-0000, Fax +00 0000 000-0000, xxxx@xxxxx.xxx), ein besonderes Anliegen. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Einwilligung zur Erhebung und Verar- beitung/Speicherung Ihrer Daten zum Zweck der Kommunikation mit Ihnen sowie der Zuordnung Ihrer Zustän- digkeit für die jeweilige Liegenschaft. Ihre personenbezogenen Daten leiten wir, zum Zweck von Aufrüstungs- maßnahmen von Hausanlagen (Anschlussbereitstellung) oder für Serviceeinsätze im Störungsfall oder Freischal- tungen, weiter an Subunternehmer im Telekommunikationsbereich. Anrede/Titel Firma Nachname Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefonnummer (für Rückfragen) Mobil Faxnummer E-MailMail Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zu den oben bezeichneten Zwecken erhoben und verarbeitet werden. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass die Verarbeitung meiner Daten auf freiwilliger Basis erfolgt und ich meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner Daten ohne für mich nachteilige Folgen verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Meine Widerrufserklärung richte ich an: z.H.: komro Gesellschaft für Telekommunikation mbH, Xx Xxxxxxxxxx Xxxxxxx 0, 0_000 Xxxx XX Assoc. Prof. Xxxxxx Xxxxxx, PhD - Dean of the Undergraduate Programs Adresse: Telefon: 00000 Xxxxxxxxx oder per E-Mail: z.H.: Xxxxxxxxxxx 0/0Mail an xxxx@xxxxx.xxx , 0000 Xxxx XX Xxxx Xxxxxxxx XxxxxxxOrt, BA- Leiterin OHV-Campus Weitere Vereinbarungen zu den Bestimmungen dieses Vertrages bedUrfen der Schriftform und mUssen von bevollmachtlgten Vertretern der Parteien unterfertigt werden. Dieser Vertrag unterliegt in allen Belangen den Bestimmungen des osterreichischen Rechts. Der Gerlchtstand 1st Wien Jede Partei 1st verantwortllch fUr ihre elgenen Kosten und Ausgaben in der Errichtung, Verhandlung und DurchfUhrung dleses Vertrags, falls nichts Anderes vereinbart wird. Obt eine Partei eln Recht oder eine Befugnis nicht oder nicht rechtzeitig aus, so gilt dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder Befugnis. Ebenso gilt die nur einmalige oder tellweise Ausilbung eines Rechts oder einer Befugnis nicht als Verzicht hierauf. Die einzelnen Parteien durfen lhre Rechte und Pflichten nicht ohne das schriftliche Elnverstandnis der anderen Partei einer dritten Partei i.ibereignen, Ubertragen oder Gberschreiben.Datum

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Samples: www.komro.net

Sonstige Bestimmungen. Im Falie eines Vertragsbruchs oder angedrohten Vertragsbruchs ist die geschadigte Partei berechtigtAlle Arbeitsmittel, einen Unterlassungsanspruch oder eine ZwischenverfOgung Werkzeuge und Gerätschaften stellt der AG. Diese sind vom AN sorgfältig zu begehren behandeln. Ersatz- bzw. ein gleichwertiges Rechtsmittel beim zustandigen Gericht Reparaturbedarf ist vom AN unverzüglich dem AG zu erwirkenmelden. Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die §§ 611 ff. BGB bzw. die arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen entsprechender Vereinbarung beider Parteien und der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmurigen Klauseln dieses Vertrages unwirksam oder undurchfUhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfi.lhrbar werden, bleibt davon verpflichten sich beide Parteien, die Wirksamkeit unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragszweck und einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise am nächsten kommt. Die sonstigen Vereinbarungen und die unten bezeichneten Anlagen sind untrennbarer Vertragsbestandteil. Boorberg Dienstanweisung / Aufgabenkatalog Mietvertrag Dienstwohnung Inventarliste AG AN Boorberg – Kontrollgang der gesamten Anlage zur Feststellung von Gefahren, Schäden und dem allgemeinen sowie technischen Zustand; ggf. Einleitung von Notmaßnahmen, sofortige Behebung kleinerer Mängel ständig – Überwachung der Haus- und Gemeinschaftsordnung ständig – Unverzügliche Benachrichtigung des Vertrages AG bei Vorliegen von Schäden / Mängeln oder sonstigen wesentlichen Vorkommnissen ständig – Kontrolle der Außen- und Treppenbeleuchtung, der ordnungsgemäßen Funktion der Zeitschaltautomaten, Bewegungsmelder etc., Austausch defekter Leuchtmittel ständig – Kontrolle von Rauchmeldern, Rauchabzugsanlagen, Notbeleuchtung, Liftfunktion ständig – Führen eines Zählerstandbuches hinsichtlich der Gemeinschaftszähler für Wasser, Strom, Gas, Brennstoff mit Eintragung der Liefermengen (Heizöl/Pellets) – Kontrolle der Dächer, Fassaden, Balkone, Gullis, Regenrinnen, Anschlüsse insbes. nach Unwettern, Starkregen, Schnee und Xxxxx – Kontrolle des Treppenhauses und der Flure bei Umzügen bzw. größeren Lieferungen auf Beschädigungen, ggf. unverzügliche Meldung von Schäden und Verursacher an den AG bei Bedarf bei Bedarf – Meldung der Zählerstände für Öl, Gas, Wasser, Strom an den AG bis per des jeweiligen Jahres des Folgejahres – Öffnungsdienst für handwerkliche Fachkräfte, Wartungsfirmen etc. bei Bedarf – Kontrolle und Quittierung von Montage- und Regiezetteln – Veranlassung der einheitlichen Klingel- und Briefkastenbeschilderung; ggf. Geltend- machung der Kosten gemäß näherer Absprache mit dem AG – Prüfung aller Warn- und Hinweisschilder – Kontrolle der Rettungswege auf Nutzbarkeit bei Bedarf bei Bedarf jährlich ständig – Gehsteige und ggf. Straße bis zur Fahrbahnmitte fegen – Grün- und Gartenflächen, Kinderspielplatz, Zugänge und Verbindungswege sauber halten – Mülltonnenplatz säubern – Müllcontainer zur Abfuhr bereitstellen – Müllcontainer reinigen – Rasenflächen mähen ggf. düngen – Pflege der Pflanz- und Blumenbeete (insbes. Unkraut jäten, ggf. Düngung) – Heckenschnitt, bzw. Pflegeschnitt der Büsche – Wässern des Gartens im Obrigen unberOhrtXxxxxx gemäß Abfuhrtermin bei Bedarf bei Bedarf – Laubentfernung im Xxxxxx – Winterdienst (Schneeräumen, streuen, nach den Vorgaben der gemeindlichen Satzung) – Absperren und Entleeren der Gartenwasserhähne bei Bedarf vor Frosteinbruch – – – Spielgeräte auf dem Spielplatz auf Sicherheit und Funktion prüfen – Bäume und Sträucher kontrollieren (Baumschau) Boorberg – Eingangstür feucht abwischen – Treppenhaus, Flure nass reinigen – Treppenhaus, Flure fegen – Treppengeländer, Handlauf feucht abwischen – Fenster, Glasscheiben im Eingangsbereich sowie Treppenhaus putzen – Lampen reinigen – Briefkasten-, Klingelanlage feucht reinigen – Liftkabine, -türen feucht reinigen – Rutschgefahren beseitigen ständig – – – Funktionsprüfung der Schlösser, Türschließer – Pflege, Ölen, Fetten der Türen und Tore – – Reinigung der Fahrwege – Reinigung der Stellplätze – Funktionsprüfung der Lüftung – Funktionsprüfung des TG-Tores – – Fegen der Verkehrsflächen – Nassreinigen der Verkehrsflächen – Kellerfenster im gemeinschaftlichen Bereich putzen – Kellerfenster bei Regen/Frost schließen – – Waschküche feucht wischen – Münzzähler entleeren, Zählerbuch führen – Waschmünzausgabe (Mo - Fr) in der Zeit von Uhr bis Uhr – Wasseranschlüsse, Hebeanlage prüfen – – Heizungskeller sauber halten ggf. An die Stelle nass reinigen – Überwachung der unwirksamen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soil diejenige wirksame und durchfuhrbare Regelung tretenHeizungsanlage (Füllstand, deren Wirkungen Wasserdruck, Fehlermeldungen etc.) – Störungsbehebung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen Heizung soweit möglich – Unverzügliche Meldung von größeren Störungen bzw. undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt habenReparaturbedarf an den AG – Wechsel von Wasserfiltern, Entkalkungsmittel – – ständig ständig bei Bedarf bei Bedarf Boorberg – Überwachen der KW/WW-Leitungen, Ventile etc., ggf. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fur Information des AG bei Mängeln – Kontrolle der Schmutzwasserpumpen, Hebeanlagen, Rückstauventile – Reinigung der Schmutzwasserschächte ständig ständig – Wechseln defekter Stromsicherungen bei Bedarf – – – – – – – – Erstellen des Abnahme- bzw. Übergabeprotokolls bei Auszug / Einzug von Mietparteien – Annahme und Abgabe von Schlüsseln bei Wohnungswechsel – Kleinreparaturen im Gemeinschaftsbereich in den FallWohnungen – Verteilen von Briefen / Rundschreiben an die Eigentümer / Mietparteien – Anbringen von Aushängen des AG am „schwarzen Brett“ des Anwesens – Entgegennahme von Reparaturmeldungen der Mietparteien / Eigentümer – Sichere Verwahrung von Wohnungsschlüsseln der Mietparteien / Eigentümer, dass sich der Vertrag sofern diese dies wünschen – Funktion als IGckenhaft erweistZustellungsbote für empfangsbedürftige Willenserklärungen des AG an die Eigentümer / Mietparteien – – – – – Soweit vom AN nach jeweils gesondertem Auftrag weitere Arbeiten durchgeführt werden, beträgt die Bruttovergütung / Stunde EUR. Jegliche Anderungen oder Erganzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Der Beginn von KUndlgungsfristen oder anderen Benachrichtigungen ist ein Werktag zu regularen Betriebszeiten und die Frist 1st exklusive Samstage, Sann- und Feiertage. Nominierte Verbindungspersonen der Parteien: ' ,,. Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xx Xxxxxxxxxx 0, 0_000 Xxxx XX Assoc. Prof. Xxxxxx Xxxxxx, PhD - Dean of the Undergraduate Programs Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xxxxxxxxxxx 0/0, 0000 Xxxx XX Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, BA- Leiterin OHV-Campus Weitere Vereinbarungen zu den Bestimmungen dieses Vertrages bedUrfen der Schriftform und mUssen von bevollmachtlgten Vertretern der Parteien unterfertigt werden. Dieser Vertrag unterliegt in allen Belangen den Bestimmungen des osterreichischen Rechts. Der Gerlchtstand 1st Wien Jede Partei 1st verantwortllch fUr ihre elgenen Kosten und Ausgaben in der Errichtung, Verhandlung und DurchfUhrung dleses Vertrags, falls nichts Anderes vereinbart wird. Obt eine Partei eln Recht oder eine Befugnis nicht oder nicht rechtzeitig aus, so gilt dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder Befugnis. Ebenso gilt die nur einmalige oder tellweise Ausilbung eines Rechts oder einer Befugnis nicht als Verzicht hierauf. Die einzelnen Parteien durfen lhre Rechte und Pflichten nicht ohne das schriftliche Elnverstandnis der anderen Partei einer dritten Partei i.ibereignen, Ubertragen oder Gberschreiben.AG AN

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Samples: Vertrag Über Gebäudemanagement

Sonstige Bestimmungen. Im Falie eines Vertragsbruchs oder angedrohten Vertragsbruchs Der Produzent ist die geschadigte Partei berechtigt, einen Unterlassungsanspruch seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copy- rightvermerk zu zeigen. Er hat weiters das Recht, das Filmwerk anlässlich von Wett- bewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung (Musterrolle) vorzuführen oder eine ZwischenverfOgung vorführen zu begehren bzwlassen. Ebenso ist der Produzent berechtigt, in seinen Werbematerialien, insbesondere auch auf seiner Homepage oder bei sonstigen Credits den Filmaus- schnitt davon zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden. Xxxxx mehrere Auftraggeber dem Produzenten den Auftrag für ein gleichwertiges Rechtsmittel beim zustandigen Filmwerk erteilen, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber dem Produzenten Erklärungen im Sinne der vor- hergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme des Filmwerkes verantwortlich zeichnet. Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand Wien vereinbart. Dieses Gericht zu erwirkenhat ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Sollten einzelne Bestimmurigen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfUhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfi.lhrbar werdenDie Vertragsparteien vereinbaren hiermit, bleibt davon für ihre Geschäftsbeziehung die Wirksamkeit Schriftform; Fax und E-Mail sind der Schriftform gleichzustellen. Mündliche Nebenabreden beste- hen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages im Obrigen unberOhrtbedürfen ebenfalls strikt der Schriftform. An Sollte sich eine Vertragsbestimmung als ungültig erweisen, so werden sich die Ver- tragsparteien bemühen, an die Stelle der unwirksamen ungültig gewordenen Vertragsbestimmung eine solche zu setzen, die den Absichten der Vertragsparteien bei Abschluss des Ver- trages wirtschaftlich am nächsten kommt. Sämtliche übrigen Vertragsbestimmungen werden von der Ungültigkeit der einzelnen Bestimmungen nicht betroffen und bleibt der Vertrag daher in seinen übrigen rechtlich durchsetzbaren Teilen aufrecht. Sollten Bearbeitung, Abänderungen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soil diejenige wirksame und durchfuhrbare Regelung treten, deren Wirkungen Ergänzungen des Filmes erfolgen ist die Ge- genfertigung des Vertrages durch den Produzenten erforderlich. Wird der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten Film unver- ändert zur Anwendung kommen, so bedarf es lediglich der Unterfertigung durch die Vertragsparteien Nutzer und Bundesverband. Wien, am …………………………… Mit Gegenfertigung durch den Produzenten wird seinerseits die Parteien Vertragsannahme zur weiteren Bearbeitung, Abänderung oder Ergänzungen gemäß Anhang 1 bestätigt. Die Bearbeitung, Abänderungen oder Ergänzungen erfolgen ehestmöglich, jedenfalls bin- nen drei Monate oder sonstiger Vereinbarung:…………………………………… Sämtliche Vereinbarungen hinsichtlich Bearbeitung, Abänderungen oder Ergänzungen des Filmes stellen ein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen Nutzer und Produ- zenten dar und betreffen daher den LWH-BV nicht und schließt daher jede Haftung aus. …………., am ……………………………… ………………………………………………. Für den Produzenten Anlage 1 Lebenswelt Heim – Bundesverband der Alten- und Pflegeheime Österreichs Tarifliste „Imagefilm“ Für die lt. Vertrag ausgeführten Rechte am Imagefilm des Bundesverbandes kommen folgende Tarife zur Verrechnung: Für Rechtsträger mit mehreren Einrichtungen gilt für das erste Heim der oa Tarif, für jede weitere Einrichtung, in der der Film verwendet werden soll, ein reduzierter Tarif. Somit ergeben sich folgende Tarife: (Die Filmrechte werden Objekt bezogen vergeben, eine Verwendung für weitere Einrichtungen ist unzulässig.) Mit den Tarifen werden Rechte am Imagefilm seitens des Bundesverbandes an Nutzer vergeben und gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Aufwendungen für Bear- beitung, Abänderungen oder Ergänzungen werden hierdurch nicht berührt. Stand Februar 2018 Anlage 2 Exklusiv für alle Lebensweltheim-Mitglieder Wählen Sie ihren maßgeschneiderten Imagefilm! Stimmungsvolle Innen- und Außenaufnahmen (ev. Drohnenaufnahmen) der Einrichtung gemischt mit Bildern aus dem Alltag der BewohnerInnen lassen einen eindrucksvollen Film entstehen der mit einer passenden Musik abgerun- det wird. Grafikelemente (z.B. Logos oder Text) können am Ende oder auch während des Films zur visuellen Verstärkung eingebaut werden. Spieldauer ca. 3 Min. Kosten 2.400,- Euro netto * Stimmungsvolle Innen- und Außenaufnahmen (ev. Drohnenaufnahmen) der Einrichtung gemischt mit Bildern aus dem Alltag der BewohnerInnen lassen einen eindrucksvollen Film entstehen. Eine Sprecherstimme begleitet erklä- rend und ergänzend durch den Film und wird durch die passende Musik un- terstützt. Grafikelemente (z.B. Logos oder Text) können am Ende oder auch während des Films zur visuellen Verstärkung eingebaut werden. Spieldauer ca. 3 Min. Kosten 2.900,- Euro netto * Stimmungsvolle Innen- und Außenaufnahmen (ev. Drohnenaufnahmen) der Einrichtung gemischt mit Bildern aus dem Alltag der BewohnerInnen lassen ei- nen eindrucksvollen Film entstehen. Eingebettete Interviewsequenzen mit z.B. Hausleitung, MitarbeiterInnen oder BewohnerInnen verleihen dem Film eine ganz persönliche Note. Eine Sprecherstimme begleitet erklärend und ergän- zend durch den Film und wird durch die passende Musik unterstützt. Grafikelemente (z.B. Logos oder Text) können am Ende oder auch während des Films zur visuellen Verstärkung eingebaut werden. Spieldauer ca. 3 Min. Kosten 3.400,- Euro netto * Ein Bewohner oder eine Bewohnerin wird einen Tag lang mit der unwirksamen bzwKamera be- gleitet. undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt habenIn Interviewsequenzen stellt sie dem Zuseher ihr “zu Hause” vor. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fur Dadurch ent- steht ein sehr persönlicher Imagefilm der besondere Einblicke in die jeweilige Einrichtung bietet. Stimmungsvolle Innen- und Außenaufnahmen (ev. Drohnen- aufnahmen) lassen einen eindrucksvollen Film entstehen. Eine Sprecherstimme begleitet erklärend und ergänzend durch den Fall, dass sich der Vertrag als IGckenhaft erweistFilm und wird durch die passende Musik unterstützt. Jegliche Anderungen Grafikelemente (z.B. Logos oder Erganzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart Text) können am Ende oder auch während des Films zur visuellen Verstärkung eingebaut werden. Der Beginn von KUndlgungsfristen oder anderen Benachrichtigungen ist ein Werktag zu regularen Betriebszeiten Spieldauer ca. 3 Min. Kosten 3.400,- Euro netto * Einbetten des eigenen Logos am Ende des Films und Export für die Frist 1st exklusive Samstage, Sann- und Feiertage. Nominierte Verbindungspersonen der Parteien: ' ,,. Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xx Xxxxxxxxxx 0, 0_000 Xxxx XX Assoc. Prof. Xxxxxx Xxxxxx, PhD - Dean of the Undergraduate Programs Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xxxxxxxxxxx 0/0, 0000 Xxxx XX Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, BA- Leiterin OHV-Campus Weitere Vereinbarungen zu den Bestimmungen dieses Vertrages bedUrfen der Schriftform und mUssen von bevollmachtlgten Vertretern der Parteien unterfertigt werden. Dieser Vertrag unterliegt in allen Belangen den Bestimmungen des osterreichischen Rechts. Der Gerlchtstand 1st Wien Jede Partei 1st verantwortllch fUr ihre elgenen gewünsch- ten Medien Kosten und Ausgaben in der Errichtung, Verhandlung und DurchfUhrung dleses Vertrags, falls nichts Anderes vereinbart wird. Obt eine Partei eln Recht oder eine Befugnis nicht oder nicht rechtzeitig aus, so gilt dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder Befugnis. Ebenso gilt die nur einmalige oder tellweise Ausilbung eines Rechts oder einer Befugnis nicht als Verzicht hierauf. Die einzelnen Parteien durfen lhre Rechte und Pflichten nicht ohne das schriftliche Elnverstandnis der anderen Partei einer dritten Partei i.ibereignen, Ubertragen oder Gberschreiben.100,- Euro netto

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Samples: Vertrag Nutzungsrechte „imagefilm“

Sonstige Bestimmungen. IDiese Betriebsvereinbarung kann von den Vertrags- parteien für die betroffene/n Arbeitnehmer bzw Ar- beitnehmerin (Beilage 2) nicht gekündigt werden. ................................. ................................. Betrieb Betriebsrat der Angestellten Beilagen: Kollektivvertragsbestimmungen über die Freizeitoption, Namensliste (Arbeitnehme- rinnen und Arbeitnehmer, mit denen Einzel- vereinbarungen abgeschlossen wurden) – 55 – BV Anwendung Freizeitoption Beilage 1 – Freizeitoption (Auszug aus dem Kollektivvertrag vom 30. 11. 2022) Anstelle eines Teiles oder des gesamten Gehaltes (per 1. 11. 2022) kann durch eine Betriebsvereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, bezahlte Freizeit von bis zu maximal 12 Stunden 31 Minuten 30 Sekunden - dies entspricht 7,5 % des neuen Gehaltes – zu ver- einbaren; in Betrieben ohne Betriebsrat durch schrift- liche Vereinbarung mit den Kollektivvertragsparteien (Rahmenvereinbarung): – Bei Vollzeitbeschäftigung und vollständiger Nut- zung der Freizeitoption entsteht pro Monat ein Frei- zeitanspruch von bis zu maximal 12 Stunden 31 Mi- nuten 30 Sekunden, dies entspricht 7,5 % des Ge- haltes; Berechnung: 167/Monat × 60 Minuten = 10.020 Minuten Davon 2,70 % ➜ 751 Minuten und 30 Sekunden = 12 Std. 31 Minuten 30 Sek. – bei Teilzeitbeschäftigung gebührt der aliquote An- teil davon. – Für Dienstzeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch (zB Präsenz-, Zivildienst, Wochen- geldbezug, gesetzliche Elternkarenz, Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes, erweiterte Be- triebsrats-Bildungsfreistellung, ungerechtfertigtes Fernbleiben, Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfort- zahlungsanspruch). – Die Freizeit ist auf einem eigenen Zeitkonto zu erfas- sen, dessen Stand der Arbeitnehmerin bzw dem Ar- beitnehmer monatlich zu übermitteln ist. – Ein Vorgriff auf noch nicht erworbene Freizeit ist ausgeschlossen. – Die Freizeit verfällt nicht durch Zeitablauf; – auf die Freizeit kann die Arbeitnehmerin bzw der Ar- beitnehmer nicht verzichten. – Durch die Anwendung dieser Option kommt es nicht zu einer Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung. Die Freizeit ist im Falie eines Vertragsbruchs Einvernehmen zwischen der Arbeit- nehmerin bzw dem Arbeitnehmer und dem Unterneh- men stundenweise, ganztägig oder angedrohten Vertragsbruchs ganzwöchig zu konsumieren. Während der Freizeit ist die geschadigte Partei berechtigtfür jede Stunde 1/167 des gemäß § 35 bis § 37 RKV (Berechnung der Sonderzahlung) ermittelten Monatswertes zu zahlen. Kommt kein Einvernehmen zustande, einen Unterlassungsanspruch oder eine ZwischenverfOgung zu begehren bzw. ein gleichwertiges Rechtsmittel beim zustandigen Gericht zu erwirken. Sollten einzelne Bestimmurigen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfUhrbar sein kann der Ver- brauch der Freizeit vor oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfi.lhrbar dem nächsten Ur- laub, Feiertag angetreten werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Obrigen unberOhrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soil diejenige wirksame und durchfuhrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fur den FallAus zwingenden betrieblichen Erfordernissen kann das Unternehmen verlangen, dass sich die Freizeit frühestens 4 Wochen spä- ter in einem von der Vertrag als IGckenhaft erweistArbeitnehmerin bzw vom Arbeit- nehmer gewählten Zeitraum verbraucht wird. Jegliche Anderungen Für Zeiträume, in denen auf Grund gesetzlicher oder Erganzungen dieses Vertrages sind nur wirksamkollektivvertraglicher Bestimmungen Anspruch auf BV Anwendung Freizeitoption Entgeltfortzahlung besteht, wenn sie schriftlich kann der Verbrauch der Freizeit aus der Freizeitoption nicht vereinbart werden. Ablauf: – Die IST- und KV-Gehälter aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind mit 1. 11. 2022 gemäß Ge- haltsvertrag vom 30. 11. 2022 zu erhöhen. – Der Beginn von KUndlgungsfristen oder anderen Benachrichtigungen angestrebte Abschluss einer Betriebsvereinba- rung ist ein Werktag bis 31. 1. 2023 im Betrieb bekannt zu regularen Betriebszeiten und geben (zB durch Aushang). – Die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer haben bis 15. 5. 2023 die Frist 1st exklusive SamstageMöglichkeit, Sann- und Feiertagegegenüber dem Un- ternehmen die Absicht zu bekunden, diese Option zu wählen. Nominierte Verbindungspersonen – Bis 15. 4. 2023 kann eine Betriebsvereinbarung über die Rahmenbedingungen der Parteien: ' ,,. Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xx Xxxxxxxxxx 0, 0_000 Xxxx XX Assoc. Prof. Xxxxxx Xxxxxx, PhD - Dean of the Undergraduate Programs Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xxxxxxxxxxx 0/0, 0000 Xxxx XX Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, BA- Leiterin OHV-Campus Weitere Vereinbarungen zu den Bestimmungen dieses Vertrages bedUrfen der Schriftform und mUssen von bevollmachtlgten Vertretern der Parteien unterfertigt Freizeitoption abge- schlossen werden. Dieser Vertrag unterliegt – Wird bis 15. 4. 2023 eine solche Betriebsvereinba- rung abgeschlossen, besteht für jene Arbeitnehme- rinnen bzw. Arbeitnehmer, die ihr Interesse bekun- det haben, die Möglichkeit, bis 15. 6. 2023 einzelver- traglich die Anwendung der Freizeitoption zu ver- einbaren. – Kommt bis 15. 6. 2023 eine derartige Einzelverein- barung zustande, ist das tatsächliche Gehalt der betroffenen Arbeitnehmerin bzw. des betroffenen Arbeitnehmers mit 1. 8. 2023 um bis zu 7,5 % zu ver- ringern. Ab diesem Zeitpunkt sind die Freizeitgut- schriften vorzunehmen. Für die schriftliche Vereinbarung mit den Kollektivver- tragsparteien in allen Belangen Betrieben ohne Betriebsrat gilt dies sinngemäß. Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer, deren Gehalt bei Anwendung der Freizeitoption unter den Bestimmungen Mindest- gehalt zum 1. 11. 2022 sinken würde, können diese nicht in Anspruch nehmen. Während eines Arbeitsver- hältnisses darf eine Arbeitnehmerin bzw ein Arbeit- nehmer insgesamt bis zu vier Mal die Freizeitoption wählen, davon vor dem 50. Geburtstag bis zu zwei Mal. Wird mit einer Arbeitnehmerin bzw einem Arbeitneh- mer nach Anwendung der Freizeitoption eine Ände- rung des osterreichischen RechtsAusmaßes der Normalarbeitszeit vereinbart, gilt: – Die Entstehung des Freizeitanspruches ist ab dem Zeitpunkt der Änderung der Normalarbeitszeit im Verhältnis des Ausmaßes der Änderung der Arbeits- zeit anzupassen. Der Gerlchtstand 1st Wien Jede Partei 1st verantwortllch fUr ihre elgenen Kosten zu diesem Zeitpunkt bestehende Freizeitan- spruch aus der Freizeitoption ist weder bei einer Verringerung noch bei einer Erhöhung des Ausma- ßes der Normalarbeitszeit anzupassen. – 56 – Nicht konsumierte Freizeit ist vor dem Ende des Ar- beitsverhältnisses nach Möglichkeit zu verbrauchen. Verbleibende Ansprüche sind in voller Höhe zu- schlagsfrei abzugelten. Zur Berechnung des Wertes der nicht konsumierten Freizeit ist für jede Stunde 1/167 des gemäß § 35 bis § 37 RKV (Berechnung der Sonderzahlung) ermittelten Monatswertes heranzuzie- hen. Beilage 2 – Liste der Arbeitnehmerinnen und Ausgaben in Arbeitnehmer, mit denen Einzelvereinbarungen über die Anwendung der ErrichtungFreizeitoption abgeschlossen wurden. Familienname, Verhandlung Vorname Personalnummer monatlich entstehender Freizeitan- spruch (Stunden) – 57 – BV Anwendung Freizeitoption Zwischen ............................................................... (Unternehmen) und DurchfUhrung dleses Vertrags...................................................................... (Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer) wird die Anwendung der Freizeitoption gemäß Ge- haltsvertrag Artikel 3 „Freizeitoption“ vom 30. 11. 2022 vereinbart. Ab 1. 8. 2023 entsteht pro Monat ein Freizeitanspruch im Ausmaß von Stunden, falls nichts Anderes vereinbart der auf einem eigenen Zeitkonto erfasst wird. Obt eine Partei eln Recht oder eine Befugnis nicht oder nicht rechtzeitig ausDieser Freizeitanspruch wird überwiegend BV Anwendung Freizeitoption im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer Führungs- kraft verbraucht. ................................. ................................. Unternehmen Arbeitnehmerin/ Arbeitnehmer – 58 – KOLLEKTIVVERTRAG‌‌ für Angestellte der Industrie ERWEITERTE ÖFFNUNGSZEITEN – LADENSCHLUSS abgeschlossen zwischen der Bundeskammer der ge- werblichen Wirtschaft, so gilt dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder Befugnis. Ebenso gilt die nur einmalige oder tellweise Ausilbung eines Rechts oder einer Befugnis nicht als Verzicht hierauf. Die einzelnen Parteien durfen lhre Rechte Sektion Industrie, einerseits und Pflichten nicht ohne das schriftliche Elnverstandnis dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Ge- werkschaft der anderen Partei einer dritten Partei i.ibereignenPrivatangestellten, Ubertragen oder GberschreibenSektion Industrie und Gewerbe, andererseits.

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Sonstige Bestimmungen. Im Falie eines Vertragsbruchs oder angedrohten Vertragsbruchs ist die geschadigte Partei berechtigtSämtliche Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformgebot. Die Unterfertigenden erklären mit ihrer Unterschrift zum Abschluss dieses Vertrages bevollmächtigt und beauftragt zu sein. Das Original der unterfertigten Vereinbarung verbleibt beim Produzenten, einen Unterlassungsanspruch Durchschlag erhält der Aufkäufer. ................... ................................................... ................... ................................................. Datum Unterschrift des Aufkäufers Datum Unterschrift des Produzenten ❖ Weitergabe an und Verarbeitung Ihrer Daten durch RWA Raiffeisen Ware Austria AG: Ihre personenbezogenen Daten (Titel, Name, Vorname, Adresse, (Ansprechpartner) Telefon Nr., E-Mail, LFBIS-Nummer, UID Nummer, Verbandsnummer, Kontrollstelle, Ackerfläche des jeweiligen Produkts und geliefertes Produkt, sowie die Kontroll- und Zertifizierungsdaten der relevanten Standards und gegebenenfalls Ernte- und Transportdaten) werden an die RWA Raiffeisen Ware Austria AG („RWA“) weitergegeben. RWA verarbeitet diese Daten als Verantwortlicher für die Zwecke des Ankaufs, der Rückverfolgbarkeit in den Handelsstufen sowie der Qualitätssicherung im Rahmen der RWA- Standards und für Verwaltungszwecke für die Dauer von maximal 13 Jahren. Weder der Aufkäufer noch RWA verwenden bei der Verarbeitung Ihrer Daten eine automationsunterstützte Entscheidungsfindung. Neben Mitarbeitern der RWA erhalten von RWA beauftragte Auftragsverarbeiter (insb. IT-Dienstleister; Bio- Kontrollstellen und Bio-Verbände) Ihre Daten, sofern sie diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigen. Weiters erhalten Ihre Daten Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen in der weiteren Handelskette sowie die jeweiligen BIO-Kontrollstellen und BIO-Verbände (in der Folge gemeinsam mit RWA „Empfänger“). Sofern wir oder RWA dazu gesetzlich verpflichtet sind, erhalten auch öffentliche Stellen und Institutionen (bspw. Aufsichts- und Kontrollbehörden) Ihre Daten. Die Verarbeitung Ihrer Daten zum Zweck des Ankaufs ist notwendig zur Vertragsausführung, da bei Annahme der Ware der Bio-Status der Ware sichergestellt und nachgewiesen werden muss. Wir als Aufkäufer und Sie als Produzent halten darüber hinaus fest, dass die Weitergabe und Verarbeitung Ihrer Daten aufgrund des berechtigten Interesses von uns und den Empfängern (gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) zur Vertragserfüllung sowie Kontrolle und Nachvollziehbarkeit des Bio-Standards, zur Qualitätssicherung sowie zur Gewährleistung der Transparenz bei der Rückverfolgbarkeit von Bioprodukten bis zum Landwirt erfolgt. Sowohl Ihnen als auch uns ist bewusst, dass ohne die Bereitstellung Ihrer Daten zu diesen Zwecken eine ZwischenverfOgung Übernahme Ihrer Produkte nach BGA Bio- Standard nicht möglich ist. ❖ Sofern Bio Weizen, Bio Roggen, Bio Durum oder Bio Sonnenblume Gegenstand des Vertrages sind, beachten Sie bitte zudem folgende Informationen: ⮚ Weitergabe, Verarbeitung und Veröffentlichung Ihrer Daten durch WLB: Ihre personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Adresse, LFBIS-Nummer und geliefertes Produkt) werden an die Xxxxxx Xxxxxxx Beratungsges.m.b.H. („WLB“) weitergegeben. WLB verarbeitet diese Daten als Verantwortlicher für die Zwecke der Qualitätssicherung im Rahmen des Prüf Nach!-Standards und für interne Verwaltungszwecke innerhalb der Unternehmensgruppe der WLB maximal für die Dauer von 7 Jahren. Ihr Name, Vorname und Ihre Adresse werden von WLB auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx und in der Ursprung- APP mit den aus Ihrem Rohstoff hergestellten Lebensmitteln für die Marke Zurück zum Ursprung chargenbezogen verknüpft und bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum dieser Produkte veröffentlicht. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt aufgrund des berechtigten Interesses von WLB (gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) zur Kontrolle und Nachvollziehbarkeit des Prüf Nach!-Standards, zur Qualitätssicherung der Marke Prüf Nach! sowie zur Gewährleistung der Transparenz bei der Rückverfolgbarkeit wertbestimmender Zutaten der Marke Zurück zum Ursprung gegenüber den Kunden von Bioprodukten bis zum Landwirt. Ohne die Bereitstellung Ihrer Daten ist eine Verarbeitung Ihrer Produkte nach dem Prüf Nach!-Standard nicht möglich. Neben Mitarbeitern und Mitgliedern der Unternehmensgruppe WLB erhalten von WLB beauftragte Auftragsverarbeiter (insb. IT-Dienstleister) Ihre Daten, sofern sie diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigen. Soweit WLB dazu gesetzlich verpflichtet ist, erhalten auch öffentliche Stellen und Institutionen (bspw. Aufsichts- und Kontrollbehörden) Ihre Daten. Die auf xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx und in der Ursprung- App veröffentlichten Daten sind der Öffentlichkeit frei zugänglich. WLB verwendet bei der Verarbeitung Ihrer Daten keine automationsunterstützte Entscheidungsfindung. ⮚ Weitergabe an und Verarbeitung Ihrer Daten durch Ja! Natürlich: Ihre personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefon Nr., E-Mail, LFBIS Nr. geliefertes Produkt) inklusive die Daten Ihres aktiv bewirtschafteten landwirtschaftlichen Betriebes (Ackerfläche für das Produkt) werden von BGA an die Ja! Natürlich Naturprodukte GesmbH („Ja! Natürlich“) weitergegeben. Ja! Natürlich verarbeitet diese Daten als Verantwortlicher für die Zwecke der Datenverwaltung und Datenauswertung sowie Kontrollzwecke maximal für die Dauer von 7 Jahren. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt aufgrund des berechtigten Interesses von Ja! Natürlich (gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO) zur Kontrolle und Nachvollziehbarkeit unseres Bio-Standards, zur Qualitätssicherung der Marke Ja! Natürlich sowie zur Gewährleistung der Transparenz bei der Rückverfolgbarkeit wertbestimmender Zutaten von Bioprodukten der Marke Ja! Natürlich bis zum Landwirt. Ohne die Bereitstellung Ihrer Daten ist eine Verarbeitung Ihrer Produkte nach unserem Bio-Standard nicht möglich. Neben Mitarbeitern und Mitgliedern der Unternehmensgruppe der Ja! Natürlich erhalten von Ja! Natürlich beauftragte Auftragsverarbeiter (insb. IT-Dienstleister) Ihre Daten, sofern sie diese zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben benötigen. Soweit Ja! Natürlich dazu gesetzlich verpflichtet ist, erhalten auch öffentliche Stellen und Institutionen (bspw. Aufsichts- und Kontrollbehörden) Ihre Daten. Ja! Natürlich verwendet bei der Verarbeitung ihrer Daten keine automationsunterstützte Entscheidungsfindung. ❖ Ihre Rechte: Sie sind berechtigt (i) von den unten stehenden Verantwortlichen zur Datenverarbeitung Auskunft zu begehren bzw. ein gleichwertiges Rechtsmittel beim zustandigen Gericht verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert sind und Kopien dieser Daten zu erwirkenerhalten, (ii) die Berichtigung, Ergänzung, oder das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, (iii) zu verlangen, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken, (iv) unter bestimmten Umständen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen, (v) Datenübertragbarkeit zu verlangen, (vi) die Identität von Dritten, an welche Ihre Daten übermittelt werden, zu kennen und (vii) bei der zuständigen Datenschutzbehörde (für Österreich: xxx.xxx.xx.xx) Beschwerde zu erheben. Sollten einzelne Bestimmurigen dieses Vertrages unwirksam Sie zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Fragen oder undurchfUhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfi.lhrbar werdenAnliegen haben, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Obrigen unberOhrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soil diejenige wirksame und durchfuhrbare Regelung tretenkönnen Sie sich – neben dem Aufkäufer – an folgende Stellen wenden: • RWA Raiffeisen Ware Austria AG Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fur den Fall, dass sich der Vertrag als IGckenhaft erweist. Jegliche Anderungen oder Erganzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Der Beginn von KUndlgungsfristen oder anderen Benachrichtigungen ist ein Werktag zu regularen Betriebszeiten und die Frist 1st exklusive Samstage, Sann- und Feiertage. Nominierte Verbindungspersonen der Parteien: ' ,,. Adresse: 0000 Xxxxxxxxxx Telefon: +43 (0) 2262/755 50-0; E-Mail: z.H.: Xx Xxxxxxxxxx xxxxxxxxxxx@xxx.xx Datenschutzerklärung unter xxx.xxx.xx/xxxxxxxxxxx • Xxxxxx Xxxxxxx Beratungsges.m.b.H. Xxxxxxxxxxxxx 0/XX00, 0_000 Xxxx XX Assoc. Prof. Xxxxxx Xxxxxx0000 Xxxx, PhD - Dean of the Undergraduate Programs Adresse: Telefon: +00 (0)0 000 00 000; Fax: +00 (0)0 000 00 00 – 40; E-Mail: z.H.: Xxxxxxxxxxx 0/0, 0000 Xxxx XX Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, BA- Leiterin OHV-Campus Weitere Vereinbarungen zu den Bestimmungen dieses Vertrages bedUrfen der Schriftform und mUssen von bevollmachtlgten Vertretern der Parteien unterfertigt werdenxxxx@xxxxxxxxx.xx. Dieser Vertrag unterliegt in allen Belangen den Bestimmungen des osterreichischen Rechts. Der Gerlchtstand 1st Wien Jede Partei 1st verantwortllch fUr ihre elgenen Kosten und Ausgaben in der Errichtung, Verhandlung und DurchfUhrung dleses Vertrags, falls nichts Anderes vereinbart wird. Obt eine Partei eln Recht oder eine Befugnis nicht oder nicht rechtzeitig aus, so gilt dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder Befugnis. Ebenso gilt die nur einmalige oder tellweise Ausilbung eines Rechts oder einer Befugnis nicht als Verzicht hierauf. Die einzelnen Parteien durfen lhre Rechte und Pflichten nicht ohne das schriftliche Elnverstandnis der anderen Partei einer dritten Partei i.ibereignen, Ubertragen oder Gberschreiben.Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx • Ja! Natürlich Naturprodukte GmbH

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Samples: lagerhaus.at

Sonstige Bestimmungen. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen lt. StVO nur in einem Kindersitz mitfahren. Für die Beförderung von Kindern sind geeignete Kindersitze vor- handen, es besteht jedoch kein Anspruch auf Verfügbarkeit. Die im Rahmen von On-Demand-Verkehren eingesetzten Fahrzeuge sind teilweise barriere- frei, die Verfügbarkeit eines barrierefreien Fahrzeuges kann nicht garantiert werden. Der*Der Kunde*in wird bei der Buchung des Fahrzeuges informiert, ob ein barrierefreies Fahrzeug für seinen Fahrtenwunsch verfügbar ist. Handgepäck wird im Rahmen der Möglichkeiten unentgeltlich befördert. Größere Gepäck- stücke, Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen können nur mitgenommen werden, sofern Platz vorhanden ist. Die Beförderung von Hunden – ausgenommen Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten – und Fahrrädern oder ähnlich sperrigen Gegenständen, soweit dies betrieblich nicht möglich ist, ist ausgeschlossen. Weiterhin gelten im On-Demand-Verkehr nicht die Bestimmungen des allgemeinen Tarifs über: • die unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten und deren Begleitpersonen, • die unentgeltliche Beförderung von Polizeivollzugsbeamten des Landes NRW und der Bun- despolizei, • die unentgeltliche Beförderung von Sachen, • die unentgeltliche Mitnahme weiterer Personen durch Inhaber*innen von Ticket1000 Mo- natskarte, Ticket1000 im Abonnement, Ticket1000 9 Uhr Monatskarte, Ticket1000 9 Uhr im Abonnement, Ticket2000 Monatskarte, Ticket2000 im Abonnement, Ticket2000 9 Uhr Mo- natskarte, Ticket2000 9 Uhr im Abonnement, BärenTicket, YoungTicket PLUS und FirmenTi- ckets. Ansonsten gelten die Bestimmungen des VRR Tarifs. Für die Kundenansprache im Rahmen von Boni- und Sonderangeboten gilt folgende Definiti- on: • Als Neukunden*innen gelten angemeldete Xxxxxx*innen ohne Nachfrage, • als Seltenfahrer*innen gelten Kunden mit 1 bis 3 Fahrten im Monat, • als Gelegenheitskunden*innen gelten Kunden mit 1 bis 3 Fahrten in der Woche, • als häufige Nutzer*innen gelten Kunden*innen mit mehr als 4 Fahrten in der Woche. Im Falie eines Vertragsbruchs Rahmen von besonderen Verkehren (z.B. zu Zeiten von Messen, Sylvester oder angedrohten Vertragsbruchs ist Karne- val) können die geschadigte Partei berechtigt, einen Unterlassungsanspruch oder eine ZwischenverfOgung zu begehren bzwVerkehrsunternehmen zum Gesamtpreis ganztägig gültige Zuschläge von 10 Prozent bis 30 Prozent zum Gesamtfahrpreis erheben. ein gleichwertiges Rechtsmittel beim zustandigen Gericht zu erwirken. Sollten einzelne Bestimmurigen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfUhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfi.lhrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages Kundenstatus Freifahrt Rabatt auf den Gesamtpreis Mitfahrerrabatt 100 % Alle angemeldeten Kunden*inne X X X X X X Neukunden*innen X X X X X X Seltennutzer*innen X X X X X X Gelegenheitsnutze*innenr X X X X X X Häufige Nutzer*innen X X X X X X Inhaber*innen VRR-Zeitfahrausweisen im Obrigen unberOhrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soil diejenige wirksame Abo X X X X X X Kundenstatus Freifahrt Rabatt auf den Gesamtpreis Mitfahrerrabatt 100 % Fahrten ab 23:00 Uhr X X X X X X Fahrten zu Stoßzeiten: montags bis freitags zwischen 11:00 Uhr und durchfuhrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fur den Fall, dass sich der Vertrag als IGckenhaft erweist. Jegliche Anderungen oder Erganzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Der Beginn von KUndlgungsfristen oder anderen Benachrichtigungen ist ein Werktag zu regularen Betriebszeiten und die Frist 1st exklusive Samstage, Sann- und Feiertage. Nominierte Verbindungspersonen der Parteien14:00 Uhr X X X X X X Wochenendfahrten: ' ,,. AdresseFreitags ab 19:00 Uhr X X X X X X Wochenendfahrten: TelefonSamstags ab 19:00 Uhr X X X X X X Wochenendfahrten: E-Mail: z.H.: Xx Xxxxxxxxxx 0, 0_000 Xxxx XX Assoc. Prof. Xxxxxx Xxxxxx, PhD - Dean of the Undergraduate Programs Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xxxxxxxxxxx 0/0, 0000 Xxxx XX Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, BA- Leiterin OHV-Campus Weitere Vereinbarungen zu den Bestimmungen dieses Vertrages bedUrfen der Schriftform und mUssen von bevollmachtlgten Vertretern der Parteien unterfertigt werden. Dieser Vertrag unterliegt in allen Belangen den Bestimmungen des osterreichischen Rechts. Der Gerlchtstand 1st Wien Jede Partei 1st verantwortllch fUr ihre elgenen Kosten und Ausgaben in der Errichtung, Verhandlung und DurchfUhrung dleses Vertrags, falls nichts Anderes vereinbart wird. Obt eine Partei eln Recht oder eine Befugnis nicht oder nicht rechtzeitig aus, so gilt dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder Befugnis. Ebenso gilt die nur einmalige oder tellweise Ausilbung eines Rechts oder einer Befugnis nicht als Verzicht hierauf. Die einzelnen Parteien durfen lhre Rechte und Pflichten nicht ohne das schriftliche Elnverstandnis der anderen Partei einer dritten Partei i.ibereignen, Ubertragen oder Gberschreiben.Sontags ganztägig X X X X X X

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Sonstige Bestimmungen. Im Falie eines Vertragsbruchs oder angedrohten Vertragsbruchs ist Der Zugang zu den Spielstätten kann unabhängig vom Alter grundsätzlich nur mit einer gültigen Ein- trittskarte erfolgen. Die Eintrittskarte berechtigt ausschließlich den/die geschadigte Partei berechtigt, einen Unterlassungsanspruch oder eine ZwischenverfOgung zu begehren bzwBesitzer:in zum Zutritt zum Veranstaltungsort und zur Ausübung eventueller anderer Rechte des/der Karteninhaber:in nach diesen AGB. ein gleichwertiges Rechtsmittel beim zustandigen Gericht zu erwirken. Sollten einzelne Bestimmurigen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfUhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfi.lhrbar Der Zutritt kann verweigert werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Obrigen unberOhrt. An die Stelle wenn Anlass zu der unwirksamen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soil diejenige wirksame und durchfuhrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fur den FallBefürchtung besteht, dass sich der/ die Betroffene den Vorstellungsablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stört oder andere Besucher:innen belästigt werden. Besucher:innen können aus der Vertrag als IGckenhaft erweist. Jegliche Anderungen oder Erganzungen dieses Vertrages sind nur wirksamlaufenden Vor- stellung verwiesen werden, wenn sie schriftlich vereinbart diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte ha- ben. Eine Erstattung der Eintrittskarten erfolgt nicht. Es ist nicht gestattet, die Eintrittskarte oder die sich aus ihr ergebenden Rechte ohne vorheri- ge schriftliche Zustimmung des Theaters an dritte Personen zu übertragen und hierfür ein Entgelt zu verlangen, welches das an das Theater gezahlte oder zu zahlende Entgelt übersteigt (z. B. Internet / Ebay). Besucher:innen und sonstige Personen, die den Kartenverkauf behindern, insbesondere versu- chen, Eintrittskarten privat in den Spielstätten des Theaters weiterzuverkaufen), oder das Publikum belästigen, können des Hauses verwiesen werden. Der Beginn Die Benutzung von KUndlgungsfristen Mobiltelefonen während der Veranstaltung ist untersagt. Sie sind genauso wie Armbanduhren mit Stundensignalen aus Rück- sicht auf andere Besucher:innen auszuschalten. Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen sind aus ur- heberrechtlichen Gründen nicht gestattet. Geräte oder anderen Benachrichtigungen ist ein Werktag zu regularen Betriebszeiten und Anlagen, die Frist 1st exklusive Samstagefür solche Aktivitäten benutzt werden können, Sann- und Feiertage. Nominierte Verbindungspersonen der Parteien: ' ,,. Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xx Xxxxxxxxxx 0, 0_000 Xxxx XX Assoc. Prof. Xxxxxx Xxxxxx, PhD - Dean of the Undergraduate Programs Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xxxxxxxxxxx 0/0, 0000 Xxxx XX Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, BA- Leiterin OHV-Campus Weitere Vereinbarungen zu den Bestimmungen dieses Vertrages bedUrfen der Schriftform und mUssen von bevollmachtlgten Vertretern der Parteien unterfertigt dürfen nicht ins Theater mitge- bracht werden. Dieser Vertrag unterliegt Bei Zuwiderhandlungen ist das Theaterpersonal berechtigt, die entsprechenden Geräte und Anlagen einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Auf- zeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den/die Eigentümer:in allen Belangen den Bestimmungen des osterreichischen Rechtswieder aus- gehändigt, wenn diese:r der Löschung der Aufnah- men zugestimmt hat. Mitschnitte und Aufnahmen von Aufführungen, die für eine spätere Verwen- dung im künstlerischen oder im Bildungssektor vorgesehen sind, müssen grundsätzlich vorher vom Generalintendanten genehmigt werden. Die- ser kann unter gegebenen Voraussetzungen Son- dergenehmigungen erteilen. Zuwiderhandlungen können zudem einen Hausverweis und Schadener- satzpflichten auslösen. Der Gerlchtstand 1st Wien Jede Partei 1st verantwortllch fUr ihre elgenen Kosten Aufenthalt in den Vor- verkaufsstellen und Ausgaben in der ErrichtungVeranstaltungsorten erfolgt auf eigene Gefahr. Für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Verhandlung und DurchfUhrung dleses VertragsKörper oder Gesundheit haftet das Theater nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet das Theater nur für Schäden, falls nichts Anderes vereinbart wird. Obt eine Partei eln Recht die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder eine Befugnis nicht Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder nicht rechtzeitig ausgrobe Fahr- lässigkeit verursacht wurden, so gilt dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder Befugnis. Ebenso gilt die nur einmalige oder tellweise Ausilbung eines Rechts oder einer Befugnis nicht als Verzicht hieraufes sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die einzelnen Parteien durfen lhre Rechte Haf- tung des Theaters ist außer im Falle vorsätzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, ver- tragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlässige Verletzung wesent- licher Vertragspflichten vor. Für Fremdleistungen haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt. Im Interesse der Sicher- heit und Pflichten nicht ohne das schriftliche Elnverstandnis eines geordneten und reibungslosen Ab- laufs der anderen Partei einer dritten Partei i.ibereignenVeranstaltung ist der/die Karteninha- ber:in verpflichtet, Ubertragen oder Gberschreibenden Anweisungen des Theaters und deren Beauftragten im Veranstaltungsort Fol- ge zu leisten.

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Sonstige Bestimmungen. IDiese Rahmenvereinbarung enthält zusammen mit ihren Anlagen sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der vertragsschließenden Parteien im Falie eines Vertragsbruchs Hinblick auf den Vertragsgegenstand. Er ersetzt alle früheren Übereinkommen, mündlichen oder angedrohten Vertragsbruchs schriftlichen Absichtserklärungen und anderen rechtsverbindlichen oder unverbindlichen Absprachen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Die Anlagen zu dieser Rahmenvereinbarung sind wesentlicher Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Grundsätzlich gilt der Spezialitätsgrundsatz, wonach die jeweils speziellere Regelung in einer Anlage einer Regelung in dieser Rahmenvereinbarung vorgeht. Sofern sich eine Regelung in einer Anlage und eine Regelung dieser Rahmenvereinbarung widersprechen sollten, geht die Regelung in der Rahmenvereinbarung vor. Änderungen und Ergänzungen dieser Rahmenvereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist die geschadigte Partei der von Xx. Xxxxxxxxx angegebene Bestimmungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder in Zusammenhang mit dem zwischen dem Lieferanten und Xx. Xxxxxxxxx bestehenden Vertragsverhältnis ist Coburg. Xx. Xxxxxxxxx ist jedoch auch berechtigt, einen Unterlassungsanspruch oder eine ZwischenverfOgung zu begehren bzw. ein gleichwertiges Rechtsmittel beim zustandigen Klage vor dem für den Sitz des Lieferanten zuständigen Gericht zu erwirkenerheben. Sollten einzelne Bestimmurigen dieses Vertrages unwirksam Die Unwirksamkeit oder undurchfUhrbar sein Undurchführbarkeit einer oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfi.lhrbar werden, bleibt davon mehrerer Regelungen dieser Rahmenvereinbarung lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Obrigen unberOhrtder übrigen Regelungen dieser Rahmenvereinbarung unberührt. Dasselbe gilt für den Fall, dass die Rahmenvereinbarung eine an sich notwendige Regelung nicht enthält. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soil diejenige wirksame undurchführbaren Regelung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt die gesetzlich zulässige und durchfuhrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommendurchführbare Regelung, die die Parteien mit dem Sinn und Zweck der unwirksamen bzw. undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fur den Fallunwirksamen, dass sich undurchführbaren oder fehlenden Regelung nach der Vertrag als IGckenhaft erweist. Jegliche Anderungen oder Erganzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Der Beginn von KUndlgungsfristen oder anderen Benachrichtigungen ist ein Werktag zu regularen Betriebszeiten und die Frist 1st exklusive Samstage, Sann- und Feiertage. Nominierte Verbindungspersonen der Parteien: ' ,,. Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xx Xxxxxxxxxx 0, 0_000 Xxxx XX Assoc. Prof. Xxxxxx Xxxxxx, PhD - Dean of the Undergraduate Programs Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xxxxxxxxxxx 0/0, 0000 Xxxx XX Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, BA- Leiterin OHV-Campus Weitere Vereinbarungen zu den Bestimmungen dieses Vertrages bedUrfen der Schriftform und mUssen von bevollmachtlgten Vertretern Vorstellung der Parteien unterfertigt werdenwirtschaftlich am nächsten kommt. Dieser Vertrag unterliegt in allen Belangen den Bestimmungen des osterreichischen Rechts. Der Gerlchtstand 1st Wien Jede Partei 1st verantwortllch fUr ihre elgenen Kosten und Ausgaben in der Errichtung, Verhandlung und DurchfUhrung dleses Vertrags, falls nichts Anderes vereinbart wird. Obt eine Partei eln Recht oder eine Befugnis nicht oder nicht rechtzeitig aus, so gilt dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder Befugnis. Ebenso gilt die nur einmalige oder tellweise Ausilbung eines Rechts oder einer Befugnis nicht als Verzicht hierauf. Die einzelnen Parteien durfen lhre Rechte und Pflichten nicht ohne das schriftliche Elnverstandnis der anderen Partei einer dritten Partei i.ibereignen, Ubertragen oder Gberschreiben.vertreten durch: vertreten durch: Name: Name: Titel: Titel: vertreten durch: vertreten durch: Name: Name: Titel: Titel:

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Sonstige Bestimmungen. Im Falie eines Vertragsbruchs oder angedrohten Vertragsbruchs ist Die Parteien werden die geschadigte Partei berechtigtVerpflichtungen nach dieser Vereinbarung in geeigneter Form den bei ihnen für die Durchführung des Projektes hinzugezogenen Angestellten, einen Unterlassungsanspruch oder eine ZwischenverfOgung zu begehren bzw. ein gleichwertiges Rechtsmittel beim zustandigen Gericht zu erwirken. Sollten einzelne Bestimmurigen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfUhrbar sein oder freien Mitarbeitern und Subunternehmern auch für die Zeit nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfi.lhrbar werdenBeendigung der mit ihnen bestehenden Vertragsverhältnisse auferlegen, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Obrigen unberOhrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soil diejenige wirksame und durchfuhrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt habensoweit dies rechtlich zulässig ist. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fur den Falljeweils andere Partei kann verlangen, dass sich der Vertrag als IGckenhaft erweist. Jegliche Anderungen oder Erganzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart die dazu ergriffenen Maßnahmen nachgewiesen werden. Der Beginn Lieferant gewährt der Xx. Xxxxxxx ein Zutrittsrecht, um Informationssicherheitsmaßnahmen zu bewerten. Der Lieferant verpflichtet sich, die Xx. Xxxxxxx betreffende Informationssicherheitsvorfälle umgehend an Baumann zu melden. Die vorliegenden Bestimmungen gelten auch für verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) gemäß Ziffer 1.3 im In- und Ausland. Die Parteien verpflichten sich, Ansprüche, die aus einem Verstoß solcher Unternehmen gegen diese Vereinbarung resultieren, in gleicher Weise gegen sich gelten zu lassen wie dies im Falle eines eigenen Verstoßes der Fall wäre. Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und ist zunächst für die Dauer von KUndlgungsfristen oder anderen Benachrichtigungen ist ein Werktag zu regularen Betriebszeiten und Gültigkeitsdauer mit Kundenvorgaben zur Geheimhaltung abstimmen, wenn keine Vorgabe dann 5 Jahre Jahren geschlossen, soweit die Frist 1st exklusive Samstage, Sann- und Feiertage. Nominierte Verbindungspersonen der Parteien: ' ,,. Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xx Xxxxxxxxxx 0, 0_000 Xxxx XX Assoc. Prof. Xxxxxx Xxxxxx, PhD - Dean of the Undergraduate Programs Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xxxxxxxxxxx 0/0, 0000 Xxxx XX Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, BA- Leiterin OHV-Campus Weitere Vereinbarungen zu den Bestimmungen dieses Vertrages bedUrfen der Schriftform und mUssen von bevollmachtlgten Vertretern Zusammenarbeit der Parteien unterfertigt werdenbeim Projekt nicht fortdauert. Dieser Vertrag unterliegt in allen Belangen den Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Baumann GmbH Xxxxx-xxx-Xxxxxx-Xxx. 0 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx / Xxxxxxx Tel.: (+00) 0000 0000-0 Fax: (+00) 0000 0000-000 GF / C.E.O.: Xx. Xxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxx ID-Nr.: DE131832099 HR: Xxxxxx XXX 0000 Xx. Xx. 201/115/50566 UniCredit Bank AG -HypoVereinsbank- Amberg Konto-Nr.:1399543 BLZ 752 200 70 SWIFT-Adresse (BIC): XXXXXXXX000 IBAN: Commerzbank Amberg Konto-Nr.: 711 549 600 BLZ: 752 400 00 SWIFT-Adresse (BIC): XXXXXXXX000 IBAN: Sollten sich einzelne Bestimmungen des osterreichischen Rechts. Der Gerlchtstand 1st Wien Jede Partei 1st verantwortllch fUr ihre elgenen Kosten und Ausgaben in der Errichtung, Verhandlung und DurchfUhrung dleses Vertrags, falls nichts Anderes vereinbart wird. Obt eine Partei eln Recht oder eine Befugnis nicht oder nicht rechtzeitig ausdieser Vereinbarung als rechtsunwirksam erweisen, so gilt berührt dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder Befugnis. Ebenso gilt die nur einmalige oder tellweise Ausilbung eines Rechts oder einer Befugnis nicht als Verzicht hieraufWirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die einzelnen Parteien durfen lhre Rechte verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen so abzuändern, dass sie gesetzlich zulässig sind und Pflichten dabei dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck so nahe wie möglich kommen. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung - einschließlich der Beendigung und Fortwirkung nach ihrer Beendigung - gilt das für Baumann zuständige Gericht, soweit nicht ohne das schriftliche Elnverstandnis aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist. Die Vereinbarung unterliegt dem Recht der anderen Partei einer dritten Partei i.ibereignenBundesrepublik Deutschland, Ubertragen oder Gberschreibenunter Ausschluss des Kollisionsrechtes. Name, Titel Name, Titel Ort, Datum Ort, Datum Baumann GmbH Unterschrift Partner Baumann GmbH Xxxxx-xxx-Xxxxxx-Xxx. 0 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx / Xxxxxxx Tel.: (+00) 0000 0000-0 Fax: (+00) 0000 0000-000 GF / C.E.O.: Xx. Xxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxx ID-Nr.: DE131832099 HR: Xxxxxx XXX 0000 Xx. Xx. 201/115/50566 UniCredit Bank AG -HypoVereinsbank- Amberg Konto-Nr.:1399543 BLZ 752 200 70 SWIFT-Adresse (BIC): XXXXXXXX000 IBAN: Commerzbank Amberg Konto-Nr.: 711 549 600 BLZ: 752 400 00

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Sonstige Bestimmungen. Im Falie eines Vertragsbruchs oder angedrohten Vertragsbruchs Diese Betriebsvereinbarung kann von den Vertragsparteien nicht gekündigt werden. …………………………………… Ort, Datum ….………………...……………… ………….…………………………………….. Betrieb Betriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter / Angestellten Beilagen: Kollektivvertragsbestimmungen über die Freizeitoption, Namensliste (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mit denen Einzelvereinba- rungen abgeschlossen wurden) Beilage 1 – Freizeitoption (Auszug aus dem Kollektivvertrag vom 1.11.2015) Statt der Erhöhung der Ist-Löhne gemäß Punkt 2 kann durch eine Betriebsvereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, bezahlte Freizeit zu vereinbaren; in Betrieben ohne Be- triebsrat durch schriftliche Vereinbarung mit den Kollektivvertragsparteien (Rahmenverein- barung): - Bei Vollzeitbeschäftigung entsteht pro Monat ein Freizeitanspruch anstelle des un- ter Punkt 2 angeführten Prozentsatzes von mindestens 2 Stunden 15 Minuten. - bei Teilzeitbeschäftigung gebührt der aliquote Anteil davon. - Besondere Berufsgruppen (Abschnitt VI Punkt 2) erhalten eine ihrer Normalarbeits- zeit entsprechend angepasste Freizeit. - Für Dienstzeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch (z.B. Präsenz- , Zivildienst, Wochengeldbezug, gesetzliche Elternkarenz, Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes, erweiterte Betriebsrats-Bildungsfreistellung, ungerechtfertig- tes Fernbleiben, Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlungsanspruch). - Die Freizeit ist die geschadigte Partei berechtigtauf einem eigenen Zeitkonto zu erfassen, einen Unterlassungsanspruch oder eine ZwischenverfOgung zu begehren dessen Stand der Arbeit- nehmerin bzw. ein gleichwertiges Rechtsmittel beim zustandigen Gericht dem Arbeitnehmer monatlich zu erwirkenübermitteln ist. Sollten einzelne Bestimmurigen dieses Vertrages unwirksam - Ein Vorgriff auf noch nicht erworbene Freizeit ist ausgeschlossen. - Die Freizeit verfällt nicht durch Zeitablauf; - auf die Freizeit kann die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer nicht verzichten. - Durch die Anwendung dieser Option kommt es nicht zu einer Vereinbarung von Teil- zeitbeschäftigung. Die Freizeit ist im Einvernehmen zwischen der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer und dem Unternehmen stundenweise, ganztägig oder undurchfUhrbar sein ganzwöchig zu konsumieren. Während der Freizeit ist für jede Stunde 1/167 des gemäß Abschnitt X (Verdienstbegriff) ermittelten Mo- natswertes zu zahlen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann der Verbrauch der Freizeit vor oder nach Vertragsschluss unwirksam dem nächsten Urlaub, Feiertag oder undurchfi.lhrbar einer sonstige Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts angetreten werden. Aus zwingenden betrieblichen Erfordernissen kann das Unternehmen verlangen, bleibt davon dass die Wirksamkeit des Vertrages im Obrigen unberOhrt. An die Stelle Freizeit frühestens 4 Wochen später in einem von der unwirksamen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soil diejenige wirksame und durchfuhrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen Arbeitnehmerin bzw. undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt habenvom Arbeitnehmer gewählten Zeitraum verbraucht wird. Die vorstehenden Für Zeiträume, in denen auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen gelten entsprechend fur den FallAnspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, dass sich kann der Vertrag als IGckenhaft erweist. Jegliche Anderungen oder Erganzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich Verbrauch der Freizeit aus der Frei- zeitoption nicht vereinbart werden. Ablauf: - Die Löhne aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind mit 1.11.2015 zu erhö- hen. - Der Beginn angestrebte Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist gemeinsam von KUndlgungsfristen oder anderen Benachrichtigungen ist ein Werktag beiden Be- triebsparteien bis 29.2.2016 im Betrieb bekannt zu regularen Betriebszeiten und geben (z.B. durch Aushang). - Bis zum 31.3.2016 kann eine Betriebsvereinbarung über die Frist 1st exklusive Samstage, Sann- und Feiertage. Nominierte Verbindungspersonen Rahmenbedingungen der Parteien: ' ,,. Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xx Xxxxxxxxxx 0, 0_000 Xxxx XX Assoc. Prof. Xxxxxx Xxxxxx, PhD - Dean of the Undergraduate Programs Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xxxxxxxxxxx 0/0, 0000 Xxxx XX Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, BA- Leiterin OHV-Campus Weitere Vereinbarungen zu den Bestimmungen dieses Vertrages bedUrfen der Schriftform und mUssen von bevollmachtlgten Vertretern der Parteien unterfertigt Freizeitoption abgeschlossen werden. Dieser Vertrag unterliegt - Die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer haben ab Inkrafttreten der Betriebsver- einbarung zwei Monate die Möglichkeit, gegenüber dem Unternehmen die Absicht schriftlich zu bekunden, diese Option zu wählen. - Wird bis 31.3.2016 die Betriebsvereinbarung abgeschlossen, besteht für jene Arbeit- nehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die ihr Interesse schriftlich bekundet haben, die Möglichkeit, bis 17.6.2016 einzelvertraglich die Anwendung der Freizeitoption zu vereinbaren. - Kommt bis 17.6.2016 eine derartige Einzelvereinbarung zustande, sind die Löhne der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem nächstfolgenden Mo- natsersten um die kollektivvertragliche Ist-Lohnerhöhung vom 1.11.2015 entspre- chend dem oben festgehaltenen Prozentsatz zu reduzieren. Ab diesem Zeitpunkt gilt anstelle der Lohnerhöhung die Freizeitoption. Für die schriftliche Vereinbarung mit den Kollektivvertragsparteien in allen Belangen den Bestimmungen des osterreichischen Rechts. Der Gerlchtstand 1st Wien Jede Partei 1st verantwortllch fUr ihre elgenen Kosten und Ausgaben in der Errichtung, Verhandlung und DurchfUhrung dleses Vertrags, falls nichts Anderes vereinbart wird. Obt eine Partei eln Recht oder eine Befugnis nicht oder nicht rechtzeitig aus, so Betrieben ohne Be- triebsrat gilt dies sinngemäß. Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, deren Lohn bei Anwendung der Freizeitoption un- ter den Mindestlohn zum 1.11.2015 sinken würde, können diese nicht als Verzicht in Anspruch nehmen. Wird mit einer Arbeitnehmerin bzw. einem Arbeitnehmer nach Anwendung der Freizeitop- tion eine Änderung des Ausmaßes der Normalarbeitszeit vereinbart, gilt: - Die Entstehung des Freizeitanspruches ist ab dem Zeitpunkt der Änderung der Nor- malarbeitszeit im Verhältnis des Ausmaßes der Änderung der Arbeitszeit anzupas- sen. - Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Freizeitanspruch aus der Freizeitoption ist we- der bei einer Verringerung noch bei einer Erhöhung des Ausmaßes der Normalar- beitszeit anzupassen. Nicht konsumierte Freizeit ist vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses nach Möglichkeit zu verbrauchen. Verbleibende Ansprüche sind in voller Höhe zuschlagsfrei abzugelten. Zur Be- rechnung des Wertes der nicht konsumierten Freizeit ist für jede Stunde 1/167 des gemäß Abschnitt X (Verdienstbegriff) ermittelten Monatswertes heranzuziehen. Zwischen …………………………………………….……………… (Unternehmen) und …………………………………………………………………… (Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer) wird die Anwendung der Freizeitoption des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter / Angestellte des Fachverbandes der Maschinen-, Metallwaren- und Gieße- reiindustrie. Ab 1.7.2016 entsteht pro Monat ein Freizeitanspruch im Ausmaß von 2,25 Stunden, der auf ein solches Recht einem eigenen Zeitkonto erfasst wird (27h/Jahr). Dieser Freizeitanspruch wird überwiegend − stundenweise − stundenweise bevorzugt vor oder Befugnisnach Wochenenden oder Feiertagen − in ganzen Tagen − in ganzen Wochen − geblockt unmittelbar vor dem geplanten Pensionsantritt − geblockt innerhalb der nächsten 5 Jahre] im Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrer Führungskraft verbraucht. Ebenso gilt die nur einmalige oder tellweise Ausilbung eines Rechts oder einer Befugnis nicht als Verzicht hierauf. Die einzelnen Parteien durfen lhre Rechte und Pflichten nicht ohne das schriftliche Elnverstandnis der anderen Partei einer dritten Partei i.ibereignen…………………………………… Ort, Ubertragen oder GberschreibenDatum ……….…………………………… ……………………………………..

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Samples: www.metalltechnischeindustrie.at

Sonstige Bestimmungen. Im Falie eines Vertragsbruchs Bestehende, für die Dienstnehmer günstigere Vereinbarungen bleiben aufrecht und können auch in Hin- kunft abgeschlossen werden. Diese Günstigkeitsklausel ist so anzuwenden, dass die betriebliche Rege- lung als Ganzes auf ihre Günstigkeit geprüft wird. Bestehende Aufwandsentschädigungen sind auf die kollektivvertragliche Regelung anrechenbar. Sämtliche Ansprüche des Dienstnehmers aus dem Dienstverhältnis müssen bei sonstigem Verfall innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit beim jeweils direkten Vorgesetzten schriftlich geltend gemacht werden. Durch diese Geltendmachung bleibt die gesetzliche 3-jährige Verjährungsfrist (§ 1486 ABGB) gewahrt. Alle Dienstnehmer erhalten jeweils 4 Kleidungsstücke (Hemd/T-Shirt und Hose) alle 2 Jahren beigestellt. Alle 2 Jahre werden Sicherheitsschuhe beigestellt. Die Dienstnehmer haben die ihnen zur Verfügung gestellte Arbeitskleidung schonend zu behandeln und beim Austritt dem Dienstgeber in gereinigtem Zustand zurückzustellen. Diese Rückgabepflicht entfällt, wenn das Dienstverhältnis länger als 1 Jahr gedauert hat. Dienstnehmer, die aufgrund ihrer Arbeitstätigkeit einer besonderen Verunreinigung ausgesetzt sind oder angedrohten Vertragsbruchs deren Arbeitskleidung einem besonderen Verschleiß unterliegt, ist die geschadigte Partei berechtigt, einen Unterlassungsanspruch oder eine ZwischenverfOgung für ihren Beruf übliche Arbeitskleidung zur Verfügung zu begehren bzwstellen. ein gleichwertiges Rechtsmittel beim zustandigen Gericht zu erwirken. Sollten einzelne Bestimmurigen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfUhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfi.lhrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Obrigen unberOhrt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soil diejenige wirksame und durchfuhrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommenXxxxxx Xxxxxxxxxxxx nicht grafischer Berufe (fremder Berufe) mit Arbeiten beschäftigt, die mit einer beson- deren und außerordentlichen Verschmutzung verbunden sind, erhalten sie eine Schmutzzulage in Höhe eines Normalstundenlohnes und bei Überstunden 1 1/2 Normalstundenlöhne pro Arbeitstag. Streitigkeiten, die Parteien sich zwischen den Kollektivvertragsparteien aus dem Kollektivvertrages ergeben, sollen bin- nen 1 Monates von den Kollektivvertragsparteien (besetzt mit der unwirksamen bzwmind. undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt haben2, max. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fur 3 Vertretern je Partei, nach Mög- lichkeit auch inkl. jeweils 1 Vertreters aus den Fall, dass sich der Vertrag als IGckenhaft erweist. Jegliche Anderungen oder Erganzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart Betrieben) geschlichtet werden. Der Beginn Zur Wahrung von KUndlgungsfristen oder anderen Benachrichtigungen ist ein Werktag zu regularen Betriebszeiten und die Frist 1st exklusive Samstage, Sann- und Feiertage. Nominierte Verbindungspersonen der Parteien: ' ,,. Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xx Xxxxxxxxxx 0, 0_000 Xxxx XX Assoc. Prof. Xxxxxx Xxxxxx, PhD - Dean of the Undergraduate Programs Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xxxxxxxxxxx 0/0, 0000 Xxxx XX Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, BA- Leiterin OHV-Campus Weitere Vereinbarungen zu den Bestimmungen dieses Vertrages bedUrfen der Schriftform und mUssen von bevollmachtlgten Vertretern der Parteien unterfertigt Fristen können Gerichte auch parallel angerufen werden. Dieser Vertrag unterliegt in allen Belangen den Bestimmungen des osterreichischen Rechts. Der Gerlchtstand 1st Wien Jede Partei 1st verantwortllch fUr ihre elgenen Kosten und Ausgaben in der Errichtung, Verhandlung und DurchfUhrung dleses Vertrags, falls nichts Anderes vereinbart wird. Obt eine Partei eln Recht Vertragliche oder eine Befugnis gesetzliche Fristen werden durch diese Monatsfrist nicht oder nicht rechtzeitig aus, so gilt dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder Befugnis. Ebenso gilt die nur einmalige oder tellweise Ausilbung eines Rechts oder einer Befugnis nicht als Verzicht hierauf. Die einzelnen Parteien durfen lhre Rechte und Pflichten nicht ohne das schriftliche Elnverstandnis der anderen Partei einer dritten Partei i.ibereignen, Ubertragen oder Gberschreibengehemmt.

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Samples: voez.at

Sonstige Bestimmungen. I Xxxxx der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von Xxxxxxxx.xx zu verantworten sind, vor den ersten Arbeiten vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von Xxxxxxxx.xx nachweisbar entstandenen Aufwands, mindestens aber 50 % des Auftragswert, als vereinbart.  Der Umfang der von Xxxxxxxx.xx angebotenen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.  Korrekturen und Änderungen, soweit sie 5% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung wird Xxxxxxxx.xx den Kunden im Falie eines Vertragsbruchs Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder angedrohten Vertragsbruchs ist fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.  Für alle beauftragten Arbeiten, die geschadigte Partei berechtigtaus welchem Grund auch immer nicht umgesetzt werden, gebührt Mangold Internetagentur eine angemessene Vergütung. Sind Projektarbeiten bis zur Freigabe bzw. Kontaktarbeiten bis zur Terminbestätigung fertig gestellt, wird das Honorar zu 100 Prozent fällig; wird die Arbeit vor Fertigstellung abgebrochen, so wird der Aufwand nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Weiterhin werden der Agentur alle bis dahin bereits angefallenen Kosten ersetzt sowie die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt. Mit der Bezahlung dieser Vergütung sowie der Kosten erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe oder ähnliches sind vielmehr an dem Auftragnehmer unverzüglich zurückzugeben.  Die Abnahme/Lieferung erfolgt zudem schriftlich, d.h. dass bei Fertigstellung der Arbeiten, der Auftraggeber einen Unterlassungsanspruch Anruf und/oder eine ZwischenverfOgung zu begehren Emailbestätigung oder Faxbestätigung mit dem Hinweis der Fertigstellung aller Arbeiten erhält. Die Abnahme gilt als erteilt, wenn in einer Frist von 10 Werktagen nach Erhalt des Anrufes und der Email/Faxbestätigung der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge eingeht. Nach Ablauf von 11 Werktagen gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. ein gleichwertiges Rechtsmittel beim zustandigen Gericht freigegeben. Urlaubszeiten oder Geschäftsreisen unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen.  Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach der Abnahme/Lieferung schriftlich detailliert bekannt zu erwirkengeben, ansonsten gilt die Abnahme/Lieferung als genehmigt. Sollten einzelne Bestimmurigen dieses Vertrages unwirksam  Bei einer Verletzung der vorstehenden Untersuchungs- und/oder undurchfUhrbar sein Rügepflicht gilt das Produkt in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.  Wir sind zur Nachbesserung nur dann verpflichtet, wenn der Kunde seinerseits seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat.  Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber Speicherplatz oder nach Vertragsschluss unwirksam Domainnamen vermittelt (Webhosting) und dabei fremde Webhoster oder undurchfi.lhrbar Provider in Anspruch genommen werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages so gelten deren jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch im Obrigen unberOhrtVerhältnis zwischen dem hiesigen Auftraggeber und Auftragnehmer. An die Stelle der unwirksamen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soil diejenige wirksame und durchfuhrbare Regelung treten Mangold Internetmarketing ist, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommensofern dies beauftragt ist, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fur den Falldafür verantwortlich, dass sich der Vertrag als IGckenhaft erweist. Jegliche Anderungen die Daten des Auftraggebers ordnungsgemäß und vollständig auf einen zuvor schriftlich oder Erganzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart per E-Mail mitgeteilten Server übertragen werden. Der Beginn Auftraggeber ist verpflichtet, nach Mitteilung über die Beendigung der Übertragung die Vollständigkeit und Ordnungsgemäßheit der Übertragung zu prüfen und etwaige Fehler/Probleme unverzüglich (24h) Xxxxxxxx.xx zu melden. Für all Veränderungen, die nach Übertragung der Daten auf den Server durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte entstehen, ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Die Haftung ist insoweit ausgeschlossen, es sei denn es liegt eine vorsätzlich oder grob fahrlässige Handlung von KUndlgungsfristen oder anderen Benachrichtigungen Xxxxxxxx.xx vor. Wird vom Kunden ein Servicevertrag mit Xxxxxxxx.xx abgeschlossen, sind wir dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist ein Werktag zu regularen Betriebszeiten und die Frist 1st exklusive Samstagewährend der Vertragsdauer dafür verantwortlich, Sann- und Feiertage. Nominierte Verbindungspersonen der Parteien: ' ,,. Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xx Xxxxxxxxxx 0, 0_000 Xxxx XX Assoc. Prof. Xxxxxx Xxxxxx, PhD - Dean of the Undergraduate Programs Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xxxxxxxxxxx 0/0, 0000 Xxxx XX Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, BA- Leiterin OHV-Campus Weitere Vereinbarungen zu dass keine Änderungen durch Dritte an den Bestimmungen dieses Vertrages bedUrfen der Schriftform und mUssen von bevollmachtlgten Vertretern der Parteien unterfertigt im Servicevertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden. Dieser Vertrag unterliegt in allen Belangen den Bestimmungen Die Mindestvertragslaufzeit bei abgeschlossenen Verträgen beträgt 12 Monate ab Datum und Unterschrift des osterreichischen RechtsKunden. Der Gerlchtstand 1st Wien Jede Partei 1st verantwortllch fUr ihre elgenen Kosten Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht einer der beiden Parteien durch Erklärung in Textform 2 Monate vor Ablauf kündigt. Die Mindestvertragslaufzeit bei abgeschlossenen Verträgen beträgt 24 Monate ab Datum und Ausgaben Unterschrift des Kunden. Der Vertrag verlängert sich um weitere 24 Monate, wenn nicht einer der beiden Parteien durch Erklärung in Textform 3 Monate vor Ablauf kündigt. Kommt der Errichtung, Verhandlung und DurchfUhrung dleses Vertrags, falls nichts Anderes vereinbart wirdKunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung einer Leistung bzw. Obt eine Partei eln Recht oder eine Befugnis eines nicht oder nicht rechtzeitig ausunerheblichen Teils der Bezahlung in Verzug, so gilt dies kann Mangold Internetmarketing das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung einer Leistung bzw. eines nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder Befugnis. Ebenso gilt unerheblichen Teils der Bezahlung in Verzug, so kann Mangold Internetmarketing die nur einmalige oder tellweise Ausilbung eines Rechts oder einer Befugnis nicht als Verzicht hierauf. Die einzelnen Parteien durfen lhre Rechte gesamte Restschuld fällig stellen und Pflichten nicht ohne das schriftliche Elnverstandnis der anderen Partei einer dritten Partei i.ibereignen, Ubertragen oder Gberschreibensich die Erbringung weiterer Leistungen vorbehalten.

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Samples: www.bastkorb.de

Sonstige Bestimmungen. Diese Betriebsvereinbarung kann von den Vertragsparteien nicht gekündigt werden, jedoch gelten die Bestimmungen über die Umwandlung von Zeit in Geld gemäß dem Anhang IIIa des Kollektivvertrages vom 1.1.2016. …………………………………… Ort, Datum ….………………...………… …………………………………………………………………………….. Betrieb Betriebsrat der Arbeiterin/des Arbeiters Namensliste (Arbeiterinnen und Arbeiter, mit denen Einzelvereinbarungen abgeschlossen wurden) • Im Falie eines Vertragsbruchs oder angedrohten Vertragsbruchs ist die geschadigte Partei berechtigt, einen Unterlassungsanspruch oder Rahmen dieser Betriebsvereinbarung können darüber hinaus detailliertere Verbrauchsvereinbarungen fixiert werden. Statt der Erhöhung der Ist-Löhne ab 1.1.2016 gemäß Anhang III kann durch eine ZwischenverfOgung zu begehren schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. ein gleichwertiges Rechtsmittel beim zustandigen Gericht in Betrieben mit Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, bezahlte Freizeit zu erwirkenvereinbaren. Sollten einzelne Bestimmurigen dieses Vertrages unwirksam Wird eine Vereinbarung abgeschlossen, so gelten jedenfalls folgende Bestimmungen: 2 Stunden 15 Minuten; kt 5ff) erhalten eine ihrer Normal- arbeitszeit entsprechend angepasste Freizeit. Präsenz-, Zivildienst, Wochengeldbezug, gesetzliche Elternkarenz, Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes, erweiterte Betriebsrats-Bildungsfreistellung, ungerechtfertigtes Fernbleiben, Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlungs- anspruch). Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer monatlich zu übermitteln ist. zichten. Teilzeitbeschäftigung. ommt es nicht zu einer Vereinbarung von Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber stundenweise, ganztägig oder undurchfUhrbar sein ganzwöchig zu konsumieren. Während der Freizeit ist jede Stunde gemäß Abschnitt X abzurechnen und zu bezahlen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann der Verbrauch der Freizeit vor oder nach Vertragsschluss unwirksam einem Urlaub, einem Feiertag oder undurchfi.lhrbar einer Freistellung gemäß Abschnitt XVI angetreten werden. Aus zwingenden betrieblichen Erfordernissen kann das Unternehmen verlangen, bleibt davon dass die Wirksamkeit des Vertrages im Obrigen unberOhrt. An die Stelle Freizeit frühestens 4 Wochen später in einem von der unwirksamen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soil diejenige wirksame und durchfuhrbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen Arbeitnehmerin bzw. undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt habenvom Arbeitnehmer gewählten Zeitraum verbraucht wird. Die vorstehenden Für Zeiträume, in denen auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen gelten entsprechend fur den FallAnspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, dass sich kann der Vertrag als IGckenhaft erweist. Jegliche Anderungen oder Erganzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich Verbrauch der Freizeit aus der Freizeitoption nicht vereinbart werden. Der Beginn von KUndlgungsfristen oder anderen Benachrichtigungen xxxx Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. einer Betriebsvereinbarung ist ein Werktag bis 12.02.2016 im Betrieb bekannt zu regularen Betriebszeiten und geben (z.B. durch Aushang). Arbeitgeber die Frist 1st exklusive SamstageAbsicht zu bekunden, Sann- und Feiertagediese Option zu wählen. Nominierte Verbindungspersonen der Parteien: ' ,,. Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xx Xxxxxxxxxx 0, 0_000 Xxxx XX Assoc. Prof. Xxxxxx Xxxxxx, PhD - Dean of the Undergraduate Programs Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xxxxxxxxxxx 0/0, 0000 Xxxx XX Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, BA- Leiterin OHV-Campus Weitere Vereinbarungen zu den Bestimmungen dieses Vertrages bedUrfen der Schriftform und mUssen von bevollmachtlgten Vertretern der Parteien unterfertigt Bis zum 26.02.2016 kann in Betrieben mit Betriebsrat die diesbezügliche Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Dieser Vertrag unterliegt in allen Belangen den Bestimmungen des osterreichischen Rechts. Der Gerlchtstand 1st Wien Jede Partei 1st verantwortllch fUr ihre elgenen Kosten rung zwischen Arbeitgeber und Ausgaben in der Errichtung, Verhandlung und DurchfUhrung dleses Vertrags, falls nichts Anderes vereinbart wird. Obt eine Partei eln Recht oder eine Befugnis nicht oder nicht rechtzeitig ausArbeitnehmer, so gilt dies sind die Löhne der betroffenen Arbeitnehmer ab 01.04.2016 um jenen Eurobetrag zu reduzieren, der der kollektivvertraglichen Lohnerhöhung mit 01.01.2016 entsprochen hat. hmer eine Freizeitoption vereinbart, so können beide Parteien eine Umwandlung von Zeit in Geld einseitig durchführen. Eine teilweise Umwandlung ist dabei nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder Befugniszulässig. Ebenso gilt die nur einmalige oder tellweise Ausilbung eines Rechts oder einer Befugnis nicht als Verzicht hieraufmöglich. Die einzelnen Parteien durfen lhre Rechte und Pflichten nicht ohne das schriftliche Elnverstandnis Umwandlung ist der anderen Partei einer dritten Partei i.ibereignen, Ubertragen oder Gberschreiben.spätestens zwei Monate vor dem

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Samples: www.wko.at

Sonstige Bestimmungen. Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen lt. StVO nur in einem Kindersitz mitfahren. Für die Beförderung von Kindern sind geeignete Kindersitze vorhanden, es besteht jedoch kein Anspruch auf Verfügbarkeit. Die im Rahmen von On-Demand-Verkehren eingesetzten Fahrzeuge sind teilweise barrierefrei, die Verfügbarkeit eines barrierefreien Fahrzeuges kann nicht garantiert werden. Der:die Kund:in wird bei der Buchung des Fahrzeuges informiert, ob ein barrierefreies Fahrzeug für seinen Fahrtenwunsch verfügbar ist. Handgepäck wird im Rahmen der Möglichkeiten unentgeltlich befördert. Größere Gepäckstücke, Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen können nur mitgenommen werden, sofern Platz vorhanden ist. Die Beförderung von Hunden – ausgenommen Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten) – und Fahrrädern oder ähnlich sperrigen Gegenständen, soweit dies betrieblich nicht möglich ist, ist ausgeschlossen. Weiterhin gelten im On-Demand-Verkehr nicht die Bestimmungen des allgemeinen Tarifs über: • die unentgeltliche Beförderung von Menschen mit schwerer Behinderung und deren Begleitpersonen, • die unentgeltliche Beförderung von Polizeivollzugsbeamt:innen des Landes NRW und der Bundespolizei, • die unentgeltliche Beförderung von Sachen, • die unentgeltliche Mitnahme weiterer Personen durch Inhaber:innen von Ticket1000 MonatsTicket, Ticket1000 im Abonnement, Ticket1000 9 Uhr MonatsTicket, Ticket1000 9 Uhr im Abonnement, Ticket2000 MonatsTicket, Ticket2000 im Abonnement, Ticket2000 9 Uhr MonatsTicket, Ticket2000 9 Uhr im Abonnement, BärenTicket, YoungTicket PLUS und FirmenTickets. Ansonsten gelten die Bestimmungen des VRR-Tarifs. Für die Kundenansprache im Rahmen von Boni- und Sonderangeboten gilt folgende Definition: • Als Neukund:innen gelten angemeldete Kund:innen ohne aktive ÖPNV-Nutzung, • als Seltenfahrer:innen gelten Kund:innen mit 1 bis 3 Fahrten im Monat, • als Gelegenheitskund:innen gelten Kund:innen mit 1 bis 3 Fahrten in der Woche, • als häufige Nutzer:innen gelten Kund:innen mit mehr als 4 Fahrten in der Woche. Im Falie eines Vertragsbruchs Rahmen von besonderen Verkehren (z. B. zu Zeiten von Messen, Silvester oder angedrohten Vertragsbruchs ist Karneval) können die geschadigte Partei berechtigtVerkehrsunternehmen zum Gesamtpreis ganztägig gültige Zuschläge von 10 bis 30 Prozent zum Gesamtfahrpreis erheben. Grundsätzlich können nach Kundenstatus gestaffelte Rabatte gewährt werden (z.B. 10-, einen Unterlassungsanspruch oder eine ZwischenverfOgung zu begehren bzwüber 20-, 30- und 40-% Rabatt auf den Gesamtpreis, Freifahrt). Auch Mitfahrer:innen kann ein gleichwertiges Rechtsmittel beim zustandigen Gericht zu erwirkenRabatt von 100 Prozent gewährt werden. Sollten einzelne Bestimmurigen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfUhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfi.lhrbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages Es liegt im Obrigen unberOhrt. An die Stelle Ermessen der unwirksamen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soil diejenige wirksame und durchfuhrbare Regelung tretenVerkehrsunternehmen, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fur den Fall, dass sich der Vertrag als IGckenhaft erweist. Jegliche Anderungen oder Erganzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart inwieweit Rabatte angewendet werden. Der Beginn von KUndlgungsfristen Solche können für nachstehende Fahrten genutzt werden: • Fahrten ab 23:00 Uhr, • Fahrten zu Nebenverkehrszeiten: montags bis freitags zwischen 11:00 und 14:00 Uhr, • Wochenendfahrten: freitags und samstags ab 19:00 Uhr oder anderen Benachrichtigungen ist ein Werktag zu regularen Betriebszeiten und die Frist 1st exklusive Samstage, Sann- und Feiertage. Nominierte Verbindungspersonen der Parteien: ' ,,. Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xx Xxxxxxxxxx 0, 0_000 Xxxx XX Assoc. Prof. Xxxxxx Xxxxxx, PhD - Dean of the Undergraduate Programs Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xxxxxxxxxxx 0/0, 0000 Xxxx XX Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, BA- Leiterin OHV-Campus Weitere Vereinbarungen zu den Bestimmungen dieses Vertrages bedUrfen der Schriftform und mUssen von bevollmachtlgten Vertretern der Parteien unterfertigt werden. Dieser Vertrag unterliegt in allen Belangen den Bestimmungen des osterreichischen Rechts. Der Gerlchtstand 1st Wien Jede Partei 1st verantwortllch fUr ihre elgenen Kosten und Ausgaben in der Errichtung, Verhandlung und DurchfUhrung dleses Vertrags, falls nichts Anderes vereinbart wird. Obt eine Partei eln Recht oder eine Befugnis nicht oder nicht rechtzeitig aus, so gilt dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder Befugnis. Ebenso gilt die nur einmalige oder tellweise Ausilbung eines Rechts oder einer Befugnis nicht als Verzicht hierauf. Die einzelnen Parteien durfen lhre Rechte und Pflichten nicht ohne das schriftliche Elnverstandnis der anderen Partei einer dritten Partei i.ibereignen, Ubertragen oder Gberschreibensonntags ganztägig.

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Samples: www.stoag.de

Sonstige Bestimmungen. IDie Parteien werden die Verpflichtungen nach dieser Vereinbarung in geeigneter Form den bei ihnen für die Durchführung des Projektes hinzugezogenen Angestellten, freien Mitarbeitern und Subunternehmern auch für die Zeit nach Beendigung der mit ihnen bestehenden Vertragsverhältnisse auferlegen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die jeweils andere Partei kann verlangen, dass die dazu ergriffenen Maßnahmen nachgewiesen werden. Die vorliegenden Bestimmungen gelten auch für verbundene Unternehmen (§ 15 AktG) gemäß Ziffer 1.3 im Falie In- und Ausland. Die Parteien verpflichten sich, Ansprüche, die aus einem Verstoß solcher Unternehmen gegen diese Vereinbarung resultieren, in gleicher Weise gegen sich gelten zu lassen wie dies im Falle eines Vertragsbruchs eigenen Verstoßes der Fall wäre. Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft und ist zunächst für die Dauer von 5 Jahren geschlossen, soweit die Zusammenarbeit der Parteien beim Projekt nicht fortdauert. Nebenabreden, Änderungen oder angedrohten Vertragsbruchs ist die geschadigte Partei berechtigt, Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Unterlassungsanspruch oder eine ZwischenverfOgung zu begehren bzw. ein gleichwertiges Rechtsmittel beim zustandigen Gericht zu erwirkenVerzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollten sich einzelne Bestimmurigen dieses Vertrages unwirksam oder undurchfUhrbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchfi.lhrbar werdenBestimmungen dieser Vereinbarung als rechtsunwirksam erweisen, bleibt davon so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Bestimmungen so abzuändern, dass sie gesetzlich zulässig sind und dabei dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck so nahe wie möglich kommen. Für alle Streitigkeiten aus oder im Obrigen unberOhrt. An die Stelle Zusammenhang mit dieser Vereinbarung - einschließlich der unwirksamen oder undurchfUhrbaren Bestimmung soil diejenige wirksame Beendigung und durchfuhrbare Regelung tretenFortwirkung nach ihrer Beendigung - gilt das für Baumann zuständige Gericht, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nachsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchfuhrbaren Bestimmung verfolgt habensoweit nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein anderer Gerichtsstand zwingend vorgeschrieben ist. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend fur den FallVereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, dass sich der Vertrag als IGckenhaft erweistunter Ausschluss des Kollisionsrechtes. Jegliche Anderungen oder Erganzungen dieses Vertrages sind nur wirksamName, wenn sie schriftlich vereinbart werdenTitel Name, Titel Ort, Datum Ort, Datum Baumann GmbH Unterschrift Partner Baumann GmbH Xxxxx-xxx-Xxxxxx-Xxx. Der Beginn von KUndlgungsfristen oder anderen Benachrichtigungen ist ein Werktag zu regularen Betriebszeiten und die Frist 1st exklusive Samstage, Sann- und Feiertage0 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx / Xxxxxxx Tel.: (+00) 0000 0000-0 Fax: (+00) 0000 0000-000 GF / C.E.O.: Xx. Nominierte Verbindungspersonen der ParteienXxxxx Xxxxxxx Xxxx Xxxxx ID-Nr.: ' ,,DE131832099 HR: Xxxxxx XXX 0000 Xx. AdresseXx. 201/115/50566 UniCredit Bank AG -HypoVereinsbank- Amberg Konto-Nr.:1399543 BLZ 752 200 70 SWIFT-Adresse (BIC): XXXXXXXX000 IBAN: TelefonCommerzbank Amberg Konto-Nr.: E-Mail711 549 600 BLZ: z.H.: Xx Xxxxxxxxxx 0, 0_000 Xxxx XX Assoc. Prof. Xxxxxx Xxxxxx, PhD - Dean of the Undergraduate Programs Adresse: Telefon: E-Mail: z.H.: Xxxxxxxxxxx 0/0, 0000 Xxxx XX Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, BA- Leiterin OHV-Campus Weitere Vereinbarungen zu den Bestimmungen dieses Vertrages bedUrfen der Schriftform und mUssen von bevollmachtlgten Vertretern der Parteien unterfertigt werden. Dieser Vertrag unterliegt in allen Belangen den Bestimmungen des osterreichischen Rechts. Der Gerlchtstand 1st Wien Jede Partei 1st verantwortllch fUr ihre elgenen Kosten und Ausgaben in der Errichtung, Verhandlung und DurchfUhrung dleses Vertrags, falls nichts Anderes vereinbart wird. Obt eine Partei eln Recht oder eine Befugnis nicht oder nicht rechtzeitig aus, so gilt dies nicht als Verzicht auf ein solches Recht oder Befugnis. Ebenso gilt die nur einmalige oder tellweise Ausilbung eines Rechts oder einer Befugnis nicht als Verzicht hierauf. Die einzelnen Parteien durfen lhre Rechte und Pflichten nicht ohne das schriftliche Elnverstandnis der anderen Partei einer dritten Partei i.ibereignen, Ubertragen oder Gberschreiben.752 400 00

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Samples: smartvision-gmbh.de