Common use of Sonstige Bestimmungen Clause in Contracts

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxx, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cher.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für It Und Datendienste, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für It Und Datendienste

Sonstige Bestimmungen. Es 8.1 Der Produzent ist berechtigt, seinen Firmennamen und sein Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen. Er hat weiters das Recht das Filmwerk anlässlich von Wettbewerben und Festivals vorzuführen oder vorführen zu lassen. Ebenso ist der Produzent berechtigt, das Filmwerk zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen; dies gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen auch für Veröffentlichungen im Internet, auf der Webseite des internationalen Privatrechts und des UN KaufrechtsProduzenten oder anderen entsprechenden analogen oder digitalen Plattformen (sog. Gerichtsstand neue Verwertungsarten; z.B. zur Verwendung auf Handheld-Computern, Mobiltelefone). 8.2 Falls mehrere Auftraggeber dem Produzenten den Auftrag für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ein Filmwerk erteilen, so ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxxbereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, die Verbraucher welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber dem Produzenten Erklä-rungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme der endgültigen Fassung des KSchG Filmwer-kes verantwortlich zeichnet. 8.3 Soferne mehrere Koproduzenten Vertragspartner des Auftraggebers sind, gilt gem. § 14 KSchG die Bestimmung des Punktes 8.2 sinngemäß. 8.4 Änderungen des Produktionsvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG)schriftlichen Bestätigung. Sollte durch eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungs- und Lieferbedingungen unwirksam werden, so bleibt wird dadurch die Gültigkeit der übrige Teil dieser AGB davon unberührtübrigen Bestimmungen nicht berührt. 8.5 Erfüllungsort ist der Hauptsitz des Produzenten. 8.6 Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das am Hauptsitz des Produzenten zuständige Gericht vereinbart. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cherDieses Gericht hat österreichisches Recht zur Anwendung zu bringen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Herstellung Von Werbefilmen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Herstellung Von Werbefilmen

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts 14.1 Die Anlagen zum Vertrag sind integraler Bestandteil dieses Vertrages. 14.2 Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. In diesem Fall werden die ZG und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxxder ZE die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Be- stimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung mög- lichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Verbraucher ZG und der ZE sie im Sinne Zeit- punkt des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangenVertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurdenUnwirksamkeit oder Nich- tigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangenEntsprechendes gilt, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Efalls dieser Vertrag eine Xxxxx enthalten sollte. 14.3 Der ZE darf keine Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder übertragen, verpfänden oder mit Hypotheken belasten. 14.4 Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. 14.5 Erfüllungsort für Zahlungen ist Frankfurt am Main. 14.6 Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, sofern der ZE Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-Mail-Adresse gesendet wurdenrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden Die ZG kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt den ZE auch bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht verklagen. 14.7 Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cherSchriftform.

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Samples: Zuschussvertrag, Zuschussvertrag

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts28.1. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen XxxxxxVon den Tele2 AGB abweichende Vereinbarungen, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts Änderungen oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangenErgänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurdenschriftlich erfolgen. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurdenVom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Bei Ver- brauchern Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG)nicht für Verbraucher. 28.2. Sollte eine einzelne Bestimmung Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Tele2 AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An die Stelle dieser gilt eine Bestimmung tritt eine wirksameals vereinbart, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Dies Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbrau- cherVerbraucher. 28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt. 28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden. 28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen 21.1. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Vertragspar- teien sind in den Einzelvertragsdokumenten sowie diesen AGB enthalten. Weitergehende Vereinbarungen beste- hen nicht. 21.2. Änderungen oder Ergänzungen des internationalen Privatrechts Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und der Unterschrift der hierzu berechtigten Ansprechpartner beider Vertragspar- teien. Die Aufhebung des UN KaufrechtsSchriftformerfordernisses be- darf zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung Die Schriftform ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxx, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts durch Übersendung per Telefax oder des Ortes der Beschäftigungper E-Mail gewahrt. 21.3. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilenSWS ab- treten. Erfolgt keine Meldung § 354a HGB bleibt hiervon unberührt. 21.4. Es gilt das Recht der ÄnderungBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Rechtsnormen, gelten Schriftstücke als zugegangendie in eine andere Rechtsordnung verweisen; das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. 21.5. Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erklärt sich da- mit einverstanden, wenn sie dass Benutzerdokumentationen auch in englischer Sprache abgefasst sein können. 21.6. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öf- fentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonderver- mögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Ver- trag der Geschäftssitz der SWS. SWS ist jedoch auch be- rechtigt, nach ihrer Xxxx den Kunden an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG)dessen allge- meinen Gerichtsstand zu verklagen. 21.7. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksamdes Vertrags unwirksam sein, rechtsungültig oder undurchführbar so soll die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen hierdurch nicht berührt werden, so bleibt wenn anzunehmen ist, dass die Vertragsparteien den Vertrag gleichwohl abgeschlossen hätten. Anstelle der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cher.unwirksamen Bestimmungen soll

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts28.1. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen XxxxxxVon den Tele2 AGB abweichende Vereinbarungen, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts Änderungen oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangenErgänzungen von Kundenverträgen sind nur rechtswirksam, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurdenschriftlich erfolgen. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurdenVom Schriftformerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Bei Ver- brauchern Mündliche Nebenabreden sind unwirksam; dies gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG)nicht für Verbraucher. 28.2. Sollte eine einzelne Bestimmung Ist irgendeine Vertragsbestimmung der Tele2 AGB oder eines Kundenvertrages nichtig oder unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An die Stelle dieser gilt eine Bestimmung tritt eine wirksameals vereinbart, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten nichtigen oder unwirksamen inhaltlich möglichst nahe kommt. Dies Der Kundenvertrag bleibt im Übrigen unverändert aufrecht, es sei denn, das Festhalten am Vertrag würde mit Rücksicht auf seine Teilnichtigkeit eine unzumutbare Härte für einen Vertragsteil darstellen; dies gilt nicht für Verbrau- cherVerbraucher. 28.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Für Verbraucher, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben oder im Inland beschäftigt sind, ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthaltsort oder Ort der Beschäftigung liegt. 28.4. Auf allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Kundenverträgen, auch über die Gültigkeit der Verträge selbst, ist österreichisches Recht mit Ausnahme seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts anzuwenden. 28.5. Auf das Bestehen der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112 wird gemäß § 25 Abs. 4 TKG 2003 hingewiesen. Über diese sind in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lokale Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) kostenlos erreichbar.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts 1. Dieser Vertrag sowie dessen Ergänzungen und des UN KaufrechtsAbänderungen (auch der Schriftformvereinbarung) bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 2. Der LN darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zu- stimmung der MFS übertragen. Die MFS ist zur Übertragung von Ansprüchen und Rechten aus diesem Vertrag, insbesondere zu Refinanzierungszwecken, auf Dritte befugt. 3. Rechtsunwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung die rechtsunwirksame Bestimmung eine neue, der rechts- unwirksamen wirtschaftlich möglichst gleich kommende, zu tref- fen. 4. Mehrere LN verpflichten sich zur ungeteilten Hand, unabhängig vom Umfang der jeweiligen Nutzung. 5. Erfüllungsort ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige GerichtSalzburg. Für Klagen gegen Xxxxxx, alle wie immer gearteten Streitig- keiten aus diesem Vertrag gilt die Verbraucher im Sinne ausschließliche Zuständigkeit des KSchG sind, gilt gemsachlich zuständigen Gerichtes in der Stadt Salzburg. § 14 KSchG Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich Österreichisches Recht ohne Verweisungen auf das IPR anzuwenden. 6. Rechtsgeschäftliche Erklärungen von der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, MFS sind rechtswirk- sam abgegeben und gelten Schriftstücke als dem LN vier Tage nach Absen- dung durch die MFS zugegangen, wenn sie an die vom Kunden LN zuletzt bekanntge- gebene angegebene Adresse gesandt gerichtet wurden. 7. Elektronische Erklärungen gelten Die Parteien vereinbaren für alle Ansprüche der MFS aus diesem Vertrag eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgesehen ist. 8. MFS ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen werden dem LN spätestens zwei Monate vor dem vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angebo- ten. Die Zustimmung des LN gilt als zugegangenerteilt, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurdener seine Ableh- nung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwer- dens der Änderung schriftlich angezeigt hat. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cherAuf diese Genehmi- gungswirkung wird MFS den LN in ihrem Angebot besonders hin- weisen.

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Samples: Finance Leasing Agreement

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen 12.1. Soweit nicht anders vereinbart und vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des internationalen Privatrechts und des UN KaufrechtsKonsumentenschutzgesetzes gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist St. Pölten. 12.2. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen sind nur schriftlich gültig. 12.3. SPiNNWERK ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxx, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigungdiesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. 12.4. Der Kunde hat Vertragspartner ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder der Bezeichnung, Änderungen der angegebenen Teilnehmerrufnummern, jede Änderung seiner Anschrift Adresse (Geschäftsanschrift, Sitzverlegung) bzw. Änderung der Dienstleisterin Rechtsform, SPiNNWERK umgehend schriftlich mitzuteilenanzuzeigen. Erfolgt keine Meldung Gibt der ÄnderungVertragspartner Änderungen nicht bekannt, gelten Schriftstücke rechtlich bedeutsame Erklärungen von SPiNNWERK als zugegangen, wenn sofern sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene bekannt gegebene Adresse gesandt wurdenerfolgen. 12.5. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt Geltung der übrige Teil dieser übrigen AGB davon unberührt. An die Stelle dieser der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung ersterer nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt. 12.6. Dies gilt nicht Der Tod des Vertragspartners beendet das Vertragsverhältnis. Bis zum Eingang der Mitteilung des Todes des Vertragspartners haften unbeschadet anderer Bestimmungen die Verlassenschaft bzw. die Erben für Verbrau- cherangefallene Entgelte.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches 11.1. AMS ist berechtigt, den Kunden unter Namensnennung in seine Referenzliste aufzunehmen. 11.2. Diese AGB und – soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird – die Vertragsverhältnisse zwischen AMS und dem Kunden unterliegen ausschließlich deutschen Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des derjenigen Vorschriften und internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxx(IPR), die Verbraucher im Sinne auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des KSchG sind, gilt gemUN-Kaufrechts auf diesen Vertrag ist ausgeschlossen. 11.3. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt wird dadurch die Wirksamkeit der übrige Teil dieser AGB davon unberührtübrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle dieser Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung tritt mit gesonderter Vereinbarung einvernehmlich durch eine wirksamerechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die der Bestimmung nach deren welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck wirtschaftlich der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. 11.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht für Verbrau- cher.bekannt ist, ist der Sitz der AMS International GmbH.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts12.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Berlin. DEMECAN ist darüber hinaus berechtigt, Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. 12.2. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den nationalen Wareneinkauf vom11. April 1980 (CISG) gilt nicht. 12.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige GerichtAGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für Klagen gegen XxxxxxDie Parteien verpflichten sich, un- wirksame Bestimmungen durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die Verbraucher den in den unwirksamen oder undurch- führbaren Bestimmungen enthaltenen Regelungen in rechtlich zulässiger Weise am ehesten gerecht wer- den. Entsprechendes gilt für im Sinne Vertrag enthaltene Regelungslücken. Zur Behebung der Xxxxx verpflichten sich die Parteien auf eine Art und Weise hinzuwirken, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangenVertrages bestimmt hätten, wenn sie an der Punkt von ihnen bedacht worden wäre. 12.4. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Zur Wahrung der Schriftform genügt die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangentelekommunikative Übermittlung, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene insbesondere per Telefax oder per E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt sofern die Kopie der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cherunterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

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Samples: General Terms and Conditions for Sales and Deliveries

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts 11.1 Jede Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den*die Kund*in ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Post der Aufrechnung ausdrücklich schriftlich zu- gestimmt hat. 11.2 Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem abge- schlossenen Vertrag können nur mit vorgängiger aus- drücklicher und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten werden. 11.3 Die Post ist berechtigt, jederzeit sämtliche ihrer Rech- te und Pflichten aus einer im Rahmen dieser AGB ge- schlossenen Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxxohne Zustimmung des*der Kund*in auf dritte Unternehmen zu übertragen, mit denen die Verbraucher Post im Sinne des KSchG sindder §§ 15 ff. Aktiengesetz (BGBl I 68/1965 idgF) verbunden ist. 11.4 Verbindlich ist nur was schriftlich vereinbart ist, gilt es gelten keine mündlichen Nebenabreden. 11.5 Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger*innen der Vertragspartei- en über. 11.6 Die Post schließt eine Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG idF BGBl. I. 2021/175 (siehe auch Art. 8 Abs. 2 und 3 RL [EU] 2019/770, Art. 7 Abs. 3 und 4 RL [EU] 2019/771) ausdrücklich aus. 11.7 Die Post wird nach Möglichkeit den*die Kund*in über den Eintritt eines Hinderungsgrundes gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des WohnsitzesPkt. 6.9, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderungvorzugsweise über die Homepage, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil in Kenntnis setzen. 11.8 Sollten Teile dieser AGB davon unberührtrechtsunwirksam sein, be- rührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Anstelle rechtsunwirksamer Teile dieser AGB treten jene für die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich Post günstigsten rechtswirksamen Ergebnis am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cherkommen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. 6.6.1 Es gilt österreichisches ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der SWMS nicht gestattet, Teile oder Inhalte von Movis weiterzuverwenden oder systematisch zu extrahieren. 6.6.2 Diese Nutzungsbedingungen sind die gesamte Vereinbarung zwischen SWMS und dem Nutzer für deren Gegenstand. Neben- abreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, außer in diesen Nutzungsbedingungen ist ausdrücklich anderes geregelt. Textform genügt der Schriftform nicht. 6.6.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden entstehende Lücken nach dem mutmaßlichen Willen der Ver- tragspartner schließen. 6.6.4 Diese Nutzungsbedingungen und deren Durchführung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Kollisions- normen Aus- schluss des internationalen Privatrechts und des UN UN-Kaufrechts. Die Vertragssprache ist diejenige Sprache, in welcher der Registrierungsvorgang erfolgt ist. 6.6.5 Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Münster (Deutschland) ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxx, die Verbraucher und im Sinne des KSchG sind, gilt gemZusammenhang mit diesen Nutzungsbedin- gungen. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cher.

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Samples: Nutzungsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxx, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG)11.1. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig der Bestimmungen dieser AGB oder undurchführbar des zugrundeliegenden Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt berührt dies nicht die Gültigkeit der übrige Teil dieser AGB davon unberührtübrigen Bestimmungen. An die Stelle dieser Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksameRegelung zu treffen, die der Bestimmung nach deren Sinn in wirtschaftlicher und Zweck wirtschaftlich rechtlicher Hinsicht dem zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen am nächsten kommt. 11.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; bei Überlassungsverträgen sind die elektronische Form (§ 126a BGB) und die Textform (§ 126b BGB) ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Bei Überlassungsverträgen reichen entgegen § 127 Abs. 2 BGB zur Wahrung der Schriftform die telekommunikative Übermittlung oder ein Briefwechsel nicht aus. 11.3. Auf diese AGB findet deutsches Recht Anwendung. 11.4. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Verbrau- cher.alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten Mainz vereinbart. Stand: September 2020 Ort, Datum Unterschrift Personaldienstleister Unterschrift Kunde

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches 9.1. Der Zertifikatsinhaber hat das Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen zur Nutzung des internationalen Privatrechts Zertifikates für geschäftliche Zwecke ge- genüber Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit. 9.2. Er ist nach Zustimmung durch die Zertifizierungsstelle berechtigt, in Geschäftspapieren sowie auf dem gegenständlichen Produkt, dessen Verpackung bzw. auf den Lieferscheinen auf die Überwachung hinzuweisen; der Text darf sich nur auf den Überwachungsgegenstand beziehen. 9.3. Das Markenzeichen der Zertifizierungsstelle ist rechtlich geschützt sind und ein allfälliger Gebrauch durch Dritte der Zustimmung der Zertifizierungsstelle bedarf. 9.4. Das vertragliche Verhältnis tritt mit der Unterzeichnung des UN KaufrechtsAntrages und ab dem dort ange- führten Datum auf unbestimmte Zeit in Kraft. 9.5. Gerichtsstand Das vertragliche Verhältnis kann von jedem der beiden Vertragspartner mit 3 monatiger Frist ohne Angabe von Gründen mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden kann; davon unbe- rührt bleibt die fristlose Kündigung in den bereits oben angeführten Fällen. 9.6. Abänderungen und Erweiterungen des vertraglichen Verhältnisses erfordert der Zustimmung beider Vertragspartner bedarf. 9.7. Dies betrifft nicht Änderungen die sich aufgrund von Änderungen des Zertifizierungspro- gramms ergeben und die ohne Zustimmung Gültigkeit für das vertragliche Verhältnis erlangen. 9.8. Der Zahlungs- und Erfüllungsort ist Wien. 9.9. Für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung dem vertraglichen Verhältnis ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxx, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn in Betracht kommenden Gericht in Wien zuständig und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cher.zur Entscheidung über das Vertragsverhältnis ist ausschließlich das österreichische Recht anzuwenden ist

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Samples: Zertifizierungsvereinbarung

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen 10.1. Der Besteller stellt sicher, dass die Nutzung der Vertragsleistung durch ihn oder seine Vertragspartner nicht zu einer Verletzung öffentlich-rechtlicher oder anderer zwingender gesetzlichen Vorschriften führt. Wenn und soweit ein vertragwidriges Verhalten des internationalen Privatrechts und des UN KaufrechtsBestellers zu Ansprüchen gegenüber PVP führt, hat der Besteller PVP von diesen Ansprüchen freizustellen. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen XxxxxxIm Falle der Geltendmachung von Ansprüchen, die Verbraucher im Sinne des KSchG auf ein vertragswidriges Verhalten zurückzuführen sind, gilt gemist PVP berechtigt, die Nutzung der vertraglichen Leistungen durch den Besteller bis zur abschließenden Klärung dem Besteller gegenüber zu untersagen. 10.2. § 14 KSchG Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Besteller an Dritte bedürfen der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes vorherigen schriftlichen Zustimmung von PVP. 10.3. Auf den diesen AGB zu Grunde liegenden Vertrag ist ausschließlich das Recht der BeschäftigungBundesrepublik Deutschland anzuwenden. Der Kunde hat Gerichtsstand ist, soweit der Besteller keine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz von PVP. PVP kann den Besteller auch an dessen Sitz verklagen. 10.4. Änderungen seiner Anschrift und Ergänzungen des diesen AGB zu Grunde liegenden Vertrages sowie dieser AGB selbst bedürfen der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilenSchriftform. Erfolgt keine Meldung Dies gilt auch für die Schriftformklausel. 10.5. Der Besteller wird nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass seine Daten für die Abwicklung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurdengeschäftlichen Beziehungen mit Hilfe der EDV gespeichert und bearbeitet werden. 10.6. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig Sollten einzelnen Bestimmungen unwirksam sein oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle dieser Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksamegilt vielmehr diejenige wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der Bestimmung nach deren ihrem Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten und ihrem Rechtsgehalt der unwirksamen Bestimmung entspricht oder nahe kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cher.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts 1. Dieser Vertrag sowie dessen Ergänzungen und des UN KaufrechtsAbänderungen (auch der Schriftformvereinbarung) bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 2. Der LN darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zu- stimmung der MFS übertragen. Die MFS ist zur Übertragung von Ansprüchen und Rechten aus diesem Vertrag, insbesondere zu Refinanzierungszwecken, auf Dritte befugt. 3. Rechtsunwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung die rechtsunwirksame Bestimmung eine neue, der rechts- unwirksamen wirtschaftlich möglichst gleich kommende, zu treffen. 4. Mehrere LN verpflichten sich zur ungeteilten Hand, unabhängig vom Umfang der jeweiligen Nutzung. 5. Erfüllungsort ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige GerichtSalzburg. Für Klagen gegen Xxxxxx, alle wie immer gearteten Streitigkei- ten aus diesem Vertrag gilt die Verbraucher im Sinne ausschließliche Zuständigkeit des KSchG sind, gilt gemsachlich zuständigen Gerichtes in der Stadt Salzburg. § 14 KSchG Auf das Ver- tragsverhältnis ist ausschließlich Österreichisches Recht ohne Verweisungen auf das IPR anzuwenden. 6. Rechtsgeschäftliche Erklärungen von der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, MFS sind rechtswirksam abgegeben und gelten Schriftstücke als dem LN vier Tage nach Absendung durch die MFS zugegangen, wenn sie an die vom Kunden LN zuletzt bekanntge- ange- gebene Adresse gesandt gerichtet wurden. 7. Elektronische Erklärungen gelten Die Parteien vereinbaren für alle Ansprüche der MFS aus diesem Vertrag eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgesehen ist. 8. MFS ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen werden dem LN spätestens zwei Monate vor dem vorgeschla- genen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des LN gilt als zugegangenerteilt, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurdener seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Än- derung schriftlich angezeigt hat. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cherAuf diese Genehmigungswirkung wird MFS den LN in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: Leasing Agreement

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen 1. Dieser Vertrag tritt mit dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft. Jedoch können der Hinterlegende und die Archive die hierin festgelegten Vereinbarungen auf Wunsch auch auf das Material anwenden, welches vor diesem Datum hinterlegt wurde. Dies ist in Anhang 6 festzuhalten. 2. Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Hinterlegenden und einem der Archive, sind je nach Entscheidung des internationalen Privatrechts Klägers die Rechtsprechung und die Gerichte des UN KaufrechtsLandes, in dem das Archiv seinen eingetragenen Sitz hat, oder die Gerichte und Instanzen in Brüssel oder Paris zuständig. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige GerichtDie Parteien können einen Rechtsstreit auch einem Schiedsgericht überstellen. Für Klagen gegen XxxxxxDie Parteien können zur Schlichtung des Rechtsstreits Experten hinzuziehen, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt gemvon FIAPF bzw. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt ACE beauftragt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangenAusgefertigt in ..................................... am........................................ Mit der Unterschrift in zweifacher Ausfertigung der Originale bestätigt jede der Vertragsparteien den Erhalt ihrer Kopie. 1. Liste des hinterlegten Filmmaterials. 2. (Sofern zutreffend) Liste des hinterlegten filmbegleitenden Materials. 3. Vorgaben und Zeiten für den Zugang zu dem bei den Archiven hinterlegten Material. 4. (Sofern zutreffend) Technische und finanzielle Vereinbarungen für den Zugang des Hinterlegenden zu dem von den Archiven erstellten Sicherungsmaterial. 5. (Sofern zutreffend) Besondere Konditionen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet von dem Hinterlegenden hinsichtlich der Vorführungen durch die Archive festgesetzt wurden. 6. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksameSofern zutreffend) Liste des Materials, die der Bestimmung nach deren Sinn Hinterlegende vor Vertragsbeginn bei den Archiven in Verwahrung gegeben hat und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cherwelche dieser Vertrag ebenfalls gelten soll.

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Samples: Vereinbarung Über Die Freiwillige Hinterlegung Von Filmmaterial in Archiven Zur Bestandserhaltung

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxx, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG)14.1. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig dieses Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, so bleibt berührt dies die Wirksamkeit der übrige Teil dieser AGB davon unberührtübrigen Bestimmun- gen nicht. An die Stelle dieser Die ungültige Bestimmung tritt ist durch eine wirksamewirksame Be- stimmung zu ersetzen, die der Bestimmung nach deren Sinn dem ursprünglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt Sollten Bestimmun- gen nicht durchgeführt werden, so bleiben sie dennoch in Kraft. 14.2. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien über das Vertragsprodukt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Erklärungen des Überlassers sind rechtswirksam, wenn sie dem Kunden an die von ihm zuletzt be- kannt gegebene Anschrift zugestellt werden. 14.3. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und un- ter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Überlassers in Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand für Verbrau- cheralle Strei- tigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt.‌ 14.4. Der Kunde ist ferner verpflichtet, dem Leasinggeber jeden Wechsel seines Wohn- und Geschäftsortes schriftlich bekannt zu geben.

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Samples: Lease Agreement

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts 6.1 Die beigefügte Anlage (Preisblatt) ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages. 6.2 Zu beachten sind die einschlägigen DIN- und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen XxxxxxVDE-Vorschriften, die Verbraucher BDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“, die BDEW-Richtlinie „TAB Mittelspannung 2008“, die VDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ sowie die BDEW-Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen 2007 (TAB 2007)“. 6.3 Für die Inbetriebnahme und Plombierung der Anlage werden Inbetriebsetzungskosten berechnet. 6.4 Mit Inkrafttreten dieses Vertrages treten alle früheren Vereinbarungen über die Einspeisung aus der in Ziffer 1 genannten Anlage des Anlagenbetreibers außer Kraft. 6.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, diese Bestimmungen durch im Sinne wirtschaftlichen Erfolg ihnen gleichkommende rechtsgültige Bestimmungen zu ersetzen. 6.6 Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit; Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 6.7 Jeder Vertragspartner kann mit Zustimmung des KSchG sindanderen Vertragspartners die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Die Zustimmung ist in der Regel zu erteilen, gilt gemes sei denn, dass gewichtige Gründe gegen den Rechtsnachfolger sprechen. Nicht als Rechtsnachfolger i. S. d. Satzes 1 gelten verbundene Unernehmen eines Vertragspartners i. S. d. §§ 14 KSchG 15 ff. AktG. In diesem Fall ist eine Zustimmung nicht erforderlich. 6.8 Die Daten des Anlagenbetreibers werden im Rahmen der Gerichtsstand Zweckbestimmung des WohnsitzesVertragsverhältnisses gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderunggespeichert und geschützt. 6.9 Dieser Vertrag ist in zwei Ausfertigungen erstellt, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte von denen jeder Vertragspartner eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- chererhält.

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Samples: Einspeisevertrag Für Stromerzeugung

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxx, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG)14.1. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig dieses Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, so bleibt berührt dies die Wirksamkeit der übrige Teil dieser AGB davon unberührtübrigen Bestimmun- gen nicht. An die Stelle dieser Die ungültige Bestimmung tritt ist durch eine wirksamewirksame Be- stimmung zu ersetzen, die der Bestimmung nach deren Sinn dem ursprünglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt Sollten Bestimmun- gen nicht durchgeführt werden, so bleiben sie dennoch in Kraft.‌ 14.2. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien über das Vertragsprodukt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Erklärungen des Überlassers sind rechtswirksam, wenn sie dem Kunden an die von ihm zuletzt be- kannt gegebene Anschrift zugestellt werden. 14.3. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes und un- ter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Überlassers in Wien. Ausschließlicher Gerichtsstand für Verbrau- cheralle Strei- tigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt. 14.4. Der Kunde ist ferner verpflichtet, dem Leasinggeber jeden Wechsel seines Wohn- und Geschäftsortes schriftlich bekannt zu geben.

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Samples: Software License Agreement

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches 15.1 Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Titan Networks und Kunde findet ausschließlich das Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 15.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten alle aus dieser Vereinbarung diesem Vertragsverhältnis entste- henden Rechtsstreitigkeiten ist das jeweilige für 0000 Xxxx sachlich Hofheim am Tau- nus zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxx, die Verbraucher soweit der Kunde Vollkaufmann, juris- tische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichts- stand im Sinne des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG Gebiet der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts Bundesrepublik Deutschland hat. 15.3 Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig teilweise unwirksam sein oder undurchführbar werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrige Teil dieser AGB übri- gen Bestimmungen davon unberührt. An Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall zu ergänzenden Vertragsverhandlungen, um die Stelle dieser unwirksame Bestimmung tritt durch eine wirksamegültige Bestimmung zu ersetzen, die wirtschaftlich der Bestimmung nach Zielsetzung der Parteien am bes- ten entspricht. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Hofheim am Taunus, 1. November 2021 Gem. §305 Abs. 2 BGB erkläre ich, dass mir vor Vertragsab- schluss diese vier Seiten umfassenden AGB vorgelegen haben und ich diese vollumfänglich zur Kenntnis genommen habe. Weiterhin erkläre ich mich mit deren Sinn uneingeschränkten Geltung als Vertragsbestandteil ausdrücklich einverstanden. Name, Vorname Ort Datum Unterschrift des Auftragsgebers und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cher.Stempel 1 Preisangabe in EUR / Umsatzsteuer

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Samples: Service Agreement

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen XxxxxxSchlussbestimmungen. 11.1 Nachträge, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen so- wie etwaige Nebenabreden oder Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommtSchriftform. Dies gilt nicht auch für Verbrau- chereinen etwaigen Verzicht auf das Schriftformer- fordernis. 11.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragspartnern unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 11.3 Sollte eine Bestimmung oder ein Teil der Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übri- gen Bestimmungen der Vereinbarung uneingeschränkt in Kraft. Die Ver- tragsparteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchsetzbare Be- stimmung durch eine wirksame bzw. durchsetzbare Bestimmung zu erset- zen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen bzw. undurchsetzba- 11.4 Erfüllungsort ist Hannover. Für sämtliche gegenwärtigen und künfti- gen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Trägern eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens wird als ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Urkun- den-, Wechsel- oder Scheckprozesse Hannover vereinbart. In diesem Falle ist der Auftragnehmer auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen 14.1 Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag und die Übertragung dieses Vertrages insgesamt durch den Mieter bedürfen der vorhe- rigen schriftlichen Zustimmung des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen XxxxxxVermieters. 14.2 Der Mieter teilt Änderungen, die Verbraucher im Sinne des KSchG sindsich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Änderung der zustellungsfähigen Anschrift) und auf das Vertragsverhältnis (z. B. Namensänderung) auswirken, gilt gem. § 14 KSchG dem Vermieter unverzüglich schriftlich mit. 14.3 Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages - einschließlich dieser Klausel - bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke Schriftform. 14.5 Weitergehende Abreden als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). in diesem Vertrag niedergelegten sind nicht vereinbart. 14.6 Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder sollten mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt soll hierdurch die Gültigkeit der übrige Teil dieser AGB davon unberührtübrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An die Stelle dieser Bestimmung tritt Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Be- stimmungen gilt dann eine wirksameRegelung, die der Bestimmung im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien nach deren dem Sinn und Zweck wirtschaftlich der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gewollt haben. Das gleiche gilt für die Ausfüllung von Ver- tragslücken. 14.7 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt deutsches Recht. 14.8 Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cherGeschäftssitz des Vermieters.

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Samples: Postfach Vermietungsvertrag

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen 15.1 Die Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag und die Übertragung dieses Vertrages insgesamt durch den Mieter bedürfen der vorhe- rigen schriftlichen Zustimmung des internationalen Privatrechts und des UN KaufrechtsVermieters. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen XxxxxxSeite 4 von 4 Stand: Oktober 2013 15.2 Der Mieter teilt Änderungen, die Verbraucher sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Änderung der zustellungsfähigen Anschrift) und auf das Vertragsverhältnis (z. B. Namensänderung) auswirken, dem Vermieter unverzüglich schriftlich mit. 15.3 Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages - einschließlich dieser Klausel - bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 15.4 Weitergehende Abreden, als die in diesem Vertrag niedergelegten, sind nicht vereinbart. Unbeschadet dessen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für MBE Center in Deutschland im Sinne des KSchG sindfolgenden „MBE AGB“), gilt gemin ihrer bei Abschluss dieses Vertrages gültigen Fassung. § 14 KSchG Die Bestimmungen dieses Vertrages haben im Falle eines Wiederspruchs mit den MBE AGB Vorrang. Mit Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt der Gerichtsstand des WohnsitzesMieter, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an dass er auf die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). MBE AGB hingewiesen wurde und diese eingesehen hat. 15.5 Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder sollten mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt soll hierdurch die Gültigkeit der übrige Teil dieser AGB davon unberührtübrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An die Stelle dieser Bestimmung tritt Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Be- stimmungen gilt dann eine wirksameRegelung, die der Bestimmung im Rahmen des rechtlich Möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien nach deren dem Sinn und Zweck wirtschaftlich der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gewollt haben. Das gleiche gilt für die Ausfüllung von Ver- tragslücken. 15.6 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt deutsches Recht. 15.7 Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cherGeschäftssitz des Vermieters.

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Samples: Postfach Vermietungsvertrag

Sonstige Bestimmungen. 11.1 Diese Versteigerungsbedingungen regeln sämtliche Beziehungen zwischen dem Käu- fer und VAN HAM. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Geltung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für den kaufmännischen Verkehr ist ausschließlich Köln. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen deutsches Recht; das UN-Abkommen über Verträge des internationalen Privatrechts Waren- kaufs (CISG) findet keine Anwendung. 11.3 Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für den freihändigen Verkauf der zur Auktion eingelieferten Gegenstände und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand insbesondere für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxxden Nachverkauf, auf den, da er Teil der Versteigerung ist, die Verbraucher Bestimmungen über Käufe im Sinne des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt Fernabsatz keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Anwendung finden. 11.4 Sollte eine einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt ist durch eine wirksamewirksame zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cherEntsprechendes gilt, wenn der Vertrag eine ergänzungsbedürftige Xxxxx aufweist. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung der Versteigerungsbedingungen maßgeblich. Übersetzungen in andere Sprachen dienen nur der inhaltlichen Orientierung.

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Samples: Versteigerungsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxx, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG)11.1. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig der Bestimmungen dieser AGB oder undurchführbar des zugrundeliegenden Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt berührt dies nicht die Gültigkeit der übrige Teil dieser AGB davon unberührtübrigen Bestimmungen. An die Stelle dieser Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksameRegelung zu treffen, die der Bestimmung nach deren Sinn in wirtschaftlicher und Zweck wirtschaftlich rechtlicher Hinsicht dem zum Ausdruck gebrachten Vertragswillen am nächsten kommt. 11.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; bei Überlassungsverträgen sind die elektronische Form (§ 126a BGB) und die Textform (§ 126b BGB) ausgeschlossen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Bei Überlassungsverträgen reichen entgegen § 127 Abs. 2 BGB zur Wahrung der Schriftform die telekommunikative Übermittlung oder ein Briefwechsel nicht aus. 11.3. Auf diese AGB findet deutsches Recht Anwendung. 11.4. Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Verbrau- cher.alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche und Streitigkeiten Mainz vereinbart. Stand: September 2020 Ort, Datum Unterschrift Personaldienstleister Unterschrift Kunde 4U @work GmbH‌‌

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen 12.1. Der Mieter verpflichtet sich, die Bedingungen allen Personen, die es betreffen mag, zur Kenntnis zu bringen und jederzeit für deren Beachtung zu sorgen. 12.2. Vereinbarungen, die von den allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform. 12.3. Der Vermieter anerkennt keine anderen Geschäfts- oder Auftragsbedingungen. Der Mieter verzichtet ausdrücklich darauf, seine eigenen Geschäfts- oder Mietbedingungen geltend zu machen. 12.4. Beauftragt der Mieter Drittpersonen mit dem Abholen oder Zurückbringen der Mietsache, erklärt er diese auch ohne Formalitäten ausdrücklich als bevollmächtigt, alle den Mietvorgang betreffenden Dokumente an seiner Stelle rechtsgültig für ihn zu unterzeichnen und an den Ein-/Ausgangskontrollen mitzuwirken. 12.5. Schriftliche Abänderungen oder Nichtigkeit einzelner Teile dieser allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen oder der darauf bezugnehmenden Verträge zwischen den Parteien berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 12.6. Werden einzelne Bestimmungen im gegenseitigen Einverständnis auch mehrmals nicht angewendet, kann daraus kein Gewohnheitsrecht abgeleitet und geltend gemacht werden. 12.7. Der Erfüllungsort für Lieferung und Rückgabe der Mietsache sind Lokalitäten des internationalen Privatrechts und des UN KaufrechtsVermieters. 12.8. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen XxxxxxBern, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, es gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cherschweizerisches Recht.

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Samples: General Terms and Conditions for Rental

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. 26.1 Erfüllungsort ist Eberswalde. 26.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten alle Rechtsstreitigkeiten aus dieser Vereinbarung diesem Vertrag ist Oldenburg (Oldb.), sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. TELTA ist auch berechtigt, ihre Ansprüche bei dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt. 26.3 Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn eine schriftliche Bestätigung durch TELTA erfolgt. Das gilt auch für einen Verzicht auf das für 0000 Xxxx sachlich zuständige GerichtSchriftformerfordernis. 26.4 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von TELTA auf einen Dritten übertragen. Für Klagen gegen XxxxxxTELTA ist berechtigt, die Verbraucher im Sinne des KSchG sindRechte und 26.5 Für die Rechtsbeziehung zwischen TELTA und dem Kunden gilt deutsches Recht, gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte wie es zwischen inländischen Parteien gilt. 26.6 Ist eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührtbleiben die anderen Bestimmungen dennoch wirksam. An Durch Auslegung ist die Stelle dieser unwirksame Bestimmung tritt durch eine wirksameRegelung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich mit einem wirksamen Inhalt am nächsten Nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cher.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts 1. Dieser Vertrag sowie dessen Ergänzungen und des UN KaufrechtsAbänderungen (auch der Schriftformvereinbarung) bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. 2. Der Käufer darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zu- stimmung der MFS übertragen. Die MFS ist zur Übertragung von Ansprüchen und Rechten aus diesem Vertrag, insbesondere zu Refinanzierungszwecken, auf Dritte befugt. 3. Rechtsunwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung die rechtsunwirksame Bestimmung eine neue, der rechts- unwirksamen wirtschaftlich möglichst gleich kommende zu treffen. 4. Mehrere Käufer verpflichten sich zur ungeteilten Hand unabhängig vom Umfang der jeweiligen Nutzung. 5. Erfüllungsort ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige GerichtSalzburg. Für Klagen gegen Xxxxxx, alle wie immer gearteten Streitigkei- ten aus diesem Vertrag wird die Verbraucher im Sinne ausschließliche Zuständigkeit des KSchG sind, gilt gemsachlich zuständigen Gerichtes in der Stadt Salzburg vereinbart. § 14 KSchG der Gerichtsstand Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich Österreichisches Recht ohne Verweisung auf das IPR anzuwenden. 6. Rechtsgeschäftliche Erklärungen des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, Verkäufers sind rechtswirk- sam abgegeben und gelten Schriftstücke als dem Käufer vier Tage nach Absen- dung durch den Verkäufer zugegangen, wenn sie an die vom Kunden Käu- fer zuletzt bekanntge- gebene abgegebene Adresse gesandt gerichtet wurden. 7. Elektronische Erklärungen gelten Die Parteien vereinbaren für alle Ansprüche der MFS aus diesem Vertrag eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, sofern nicht gesetzlich eine längere Frist vorgesehen ist. 8. MFS ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen werden dem Käufer spätestens zwei Monate vor dem vorge- schlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Käufers gilt als zugegangenerteilt, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurdener seine Ableh- nung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwer- dens der Änderung schriftlich angezeigt hat. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cherAuf diese Genehmi- gungswirkung wird MFS den Käufer in ihrem Angebot besonders hinweisen.

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Samples: Ratenkaufvertrag

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts 8.1 Jede Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den*die Kund*in ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Post der Aufrechnung ausdrücklich schriftlich zu- gestimmt hat. 8.2 Rechte aus oder im Zusammenhang mit dem abge- schlossenen Vertrag können nur mit vorgängiger aus- drücklicher und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten werden. 8.3 Die Post ist berechtigt, jederzeit sämtliche ihrer Rech- te und Pflichten aus einer im Rahmen dieser AGB ge- schlossenen Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxxohne Zustimmung des*der Kund*in auf dritte Unternehmen zu übertragen, mit denen die Verbraucher Post im Sinne des KSchG sindder §§ 15 ff. Aktiengesetz (BGBl I 68/1965 idgF) verbunden ist. 8.4 Verbindlich ist nur was schriftlich vereinbart ist, gilt gem. § 14 KSchG es gelten keine mündlichen Nebenabreden. 8.5 Sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger*innen der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil Vertragsparteien über. 8.6 Sollten Teile dieser AGB davon unberührtrechtsunwirksam sein, be- rührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An Anstelle rechtsunwirksamer Teile dieser AGB treten jene für die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksamePost günstigsten rechtswirksamen Bestimmungen ein, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich den unwirksamen Bestimmun- gen in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cherkommen.

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Samples: Postauftrag

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches 13.1 In Veröffentlichungen über das Projekt hat der ZE in geeigneter Weise zum Ausdruck zu bringen, dass seine Tätigkeit im Rahmen eines von der ZG im Auftrag der deutschen Bundesregierung vollständig oder teilweise bezuschussten Projekts erfolgt bzw. erfolgte. Der ZE stellt zudem sicher, dass alle Veröffentlichungen und andere PR- Aktivitäten in Übereinstimmung mit den „Richtlinien zur einheitlichen Außendarstellung“ (Anlage 6) übereinstimmen. Etwaige Defizite in der Umsetzung der Anforderungen an Veröffentlichungen und PR- Aktivitäten, die in den „Richtlinien zur einheitlichen Außendarstellung“ niedergelegt sind, sind vom ZE unverzüglich an die GIZ zu berichten und Maßnahmen zu ihrer Behebung einzuleiten. 13.2 Der ZE benennt als Ansprechpartner, der für alle Fragen dieses Vertrages bevollmäch- tigt ist, Erklärungen und Mitteilungen für den ZE abzugeben und entgegenzunehmen: Frau/Herrn 13.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie alle wesentlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform. 13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksam- keit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. 13.5 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechtsder Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen XxxxxxFrankfurt am Main, die Verbraucher sofern der ZE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Sinne Inland hat. Die ZG kann den ZE auch bei dem für den Sitz des KSchG sindZE zuständigen Gericht verklagen. 13.6 Dieser Vertrag wird zweifach ausgefertigt, gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte jede Vertragspartei erhält eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cherAusfertigung.

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Samples: Zuschussvertrag

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches 13.1 Die gesamte passive Glasfaser-Infrastruktur (einschließlich das Ihnen vom Glasfaser-Verbund Braunau zur Verfügung gestellte Leerrohr für die Vorarbeiten) und die gesamte aktive Glasfaser-Infrastruktur ver- bleiben im Eigentum des Glasfaser-Verbund Braunau. 13.2 Alle Rechte und Pflichten des Glasfaser-Verbund Braunau aus diesem Vertrag können ohne Ihre Zustimmung auf einen mit dem Glasfaser- Verbund Braunau verbundenen Dritten übertragen werden, sodass für die vertragskonforme Erfüllung Ihnen gegenüber dann dieser mit dem Glasfaser-Verbund Braunau verbundene Dritte haftet. 13.3 Für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ent- stehende Streitigkeiten wird das für die Adresse sachlich und örtlich zuständige Gericht in Österreich als Gerichtsstand und österreichi- sches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten sämtlicher Kollisionsnormen vereinbart. 13.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Pflichten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxx, die Verbraucher die- sem Vertrag auch auf Ihre Rechtsnachfolger im Sinne Besitze und Eigentum Ihrer Grundstücksanteile zu überbinden und diese zu verpflichten, diese Pflichten auf weitere Nachfolger zu überbinden. 13.5 Erklärungen betreffend diesen Vertrag müssen dem Glasfaser-Ver- bund Braunau schriftlich (z.B. per Post oder Email) zugehen (aus- genommen bei Ausübung des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann Widerrufsrechtes (§ 12 ECGsiehe Punkt 10.)). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An Vertragsänderungen und das Abgehen vom Schriftformerfordernis benötigen die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cherUnterfertigung sämtlicher Vertragsparteien.

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Samples: Glasfaseranschlussvertrag

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts 17.1 Jede Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den*die Kund*in ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Post der Aufrechnung ausdrücklich schriftlich zu- gestimmt hat. 17.2 Rechte aus oder im Zusammenhang mit der abge- schlossenen Vereinbarung können nur mit vorgängi- ger ausdrücklicher und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten schriftlicher Zustimmung der anderen Partei an Dritte abgetreten werden. 17.3 Die Post ist berechtigt, jederzeit sämtliche ihrer Rechte und Pflichten aus einer im Rahmen dieser AGB geschlossenen Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxxüber Adress Data ohne Zustimmung des*der Kund*in auf dritte Unternehmen zu übertragen, die Verbraucher mit denen Post im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz (BGBl I 68/1965 idjgF) verbunden ist. 17.4 Verbindlich ist nur was schriftlich vereinbart ist, es gelten keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes Schriftform und der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an Unterzeichnung durch die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommtVertragsparteien. Dies gilt nicht auch für Verbrau- cherein Ab- gehen vom Formerfordernis der Schriftlichkeit. 17.5 Sämtliche Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger*innen der Vertragsparteien über. 17.6 Sollten Teile dieser AGB rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle rechtsunwirksamer Teile dieser AGB sollen jene für die Post günstigsten rechtswirksamen Bestimmungen treten, die den un- wirksamen Bestimmungen in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen 18.1 Die Vertragsparteien können diesen Vertrag oder die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils an- deren Vertragspartei auf einen Dritten übertragen. dtms ist die Übertragung auf verbundene Unternehmen (vgl. §§ 15 ff. AktG) auch ohne ausdrückliche Zustim- mung gestattet. 18.2 dtms ist berechtigt, Forderungen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen Partners gegen Xxxxxx, die Verbraucher dtms mit Forderungen der net group Beteiligungen GmbH & Co. KG sowie der mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen gegen den Partner aufzurechnen. Über den Stand der Beteiligungen erhält der Partner auf Anfrage jederzeit Auskunft. 18.3 Der Partner, der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen berufli- chen Tätigkeit handelt, kann nur mit un- bestrittenen oder rechtskräftig festge- stellten Forderungen gegenüber dtms die Aufrechnung erklären und nur wegen sol- cher Forderungen ein Zurückbehaltungs- recht ausüben. 18.4 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht, da auch Neben- vereinbarungen schriftlich festzuhalten sind. Änderungen oder Ergänzungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen, der Besonderen Geschäftsbe- dingungen, der einzelnen Leistungsbeschreibungen oder weiterer abgeschlossener oder abzuschließender Vereinbarungen können nur schriftlich als Anlage zum Rufnummer-Antrag bzw. zum Vertrag über die Erbringung von Service- Leistungen und durch hierzu bevollmäch- tigte (vertretungsberechtigte) Personen erfolgen. 18.5 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht, wie es zwischen in- ländischen Personen Anwendung findet. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Gerichtsstand ist, sofern der Partner Kauf- mann oder juristische Person des KSchG sindöffentli- chen Rechts ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt gemBonn. § 14 KSchG der Ein et- waiger ausschließlicher Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon hiervon unberührt. An die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cher.

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Samples: Service Rufnummernvertrag

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen des internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung 11.1 Der Nutzer ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxxjederzeit berechtigt, die Verbraucher im Sinne Nutzung des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG geschlossenen Bereiches schriftlich zu kündigen. 11.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und/oder der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts AB AGGM Plattformnutzung rechtsunwirksam sein oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG). Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig oder undurchführbar werden, so bleibt wird die Gültigkeit der übrige Teil dieser AGB übrigen Bestimmungen davon unberührtnicht berührt. An Die Parteien verpflichten sich, die Stelle dieser unwirksame oder nichtige Bestimmung tritt durch eine wirksameneue und gültige Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung nach in wirtschaftlichen, technischen und/oder rechtlichen Belangen möglichst nahe kommt. 11.3 Der Vertrag, die AB AGGM Plattformnutzung und/oder die AB MGM-VGM-BGV Ost existieren sowohl in einer deutschen als auch in einer englischen Sprachversion; allfällige inhaltliche Unterschiede sind nicht beabsichtigt. Die Geschäftssprache ist Deutsch. Die verbindliche Sprachfassung ist jeweils die deutschsprachige Version. Die englische Übersetzung ist unverbindlich und dient ausschließlich Informationszwecken. Eine Haftung der AGGM für allfällige inhaltliche Abweichungen oder Übersetzungsfehler ist ausgeschlossen. Für die weiteren Vertragspartner gelten die jeweiligen Bestimmungen in den jeweiligen Verträgen und/oder Allgemeinen Bedingungen. 11.4 Bei Abweichungen oder Widersprüchen zwischen dem BGV-Vertrag und den AB AGGM Plattformnutzung, gehen die Bestimmungen der AB AGGM Plattformnutzung jedenfalls den entsprechenden Bestimmungen des BGV-Vertrags vor. Bei Abweichungen oder Widersprüchen zwischen den AB AGGM Plattformnutzung und deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cherAnhängen gehen die entsprechenden Bestimmungen der Anhänge vor.

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Samples: Aggm Plattformnutzung

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss aller Kollisions- normen 19.1. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien sind in der Vertragsurkunde des internationalen Privatrechts Einzelvertrags und seinen Anla- gen enthalten. Weitergehende Vereinbarungen bestehen nicht. 19.2. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Aufhe- bung des UN Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxx, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind, gilt gem. § 14 KSchG Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirk- samkeit ebenfalls der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der BeschäftigungSchriftform. 19.3. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift kann Forderungen aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilenACP abtreten. Erfolgt keine Meldung § 354a HGB bleibt hiervon unberührt. 19.4. Die ACP ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Vertragspflich- ten Subunternehmer einzuschalten. 19.5. Der Vertrag unterliegt dem Recht der ÄnderungBundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Rechtsnormen, gelten Schriftstücke als zugegangendie in eine andere Rechtsordnung verweisen; die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausge- schlossen. 19.6. Sofern der Kunde Kaufmann, wenn sie juristische Person des öf- fentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonderver- mögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Ver- trag der Geschäftssitz der vertragsschließenden Gesell- schaft der ACP-Unternehmensgruppe (ACP). Die ACP ist jedoch auch berechtigt, nach ihrer Xxxx den Kunden an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG)dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 19.7. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig dieser AGB oder undurchführbar werdendes Einzelver- trages unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden oder eine Xxxxx aufweisen, so bleibt der übrige Teil dieser AGB davon unberührt. An berührt dies die Stelle dieser Bestimmung tritt eine wirksame, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt nicht für Verbrau- cher.Wirksam-

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Samples: Wartung Und Supportvertrag

Sonstige Bestimmungen. Es gilt österreichisches 8.1. Sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien sin d i n der Vertragsurkunde des Einzelvertrags und seinen An l a- gen enthalten. Weitergehende Vereinbarungen bestehen nicht. 8.2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Kollisions- normen der Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen; die Anwendung des internationalen Privatrechts und UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausge- schlossen. 8.3. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des UN Kaufrechts. öf- fentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sonderver- mögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das für 0000 Xxxx sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Xxxxxx, die Verbraucher und im Sinne des KSchG sindZusammenhang mit diesem Ver- trag der Geschäftssitz der vertragsschließenden Gesell- schaft der ACP-Unternehmensgruppe (ACP). Die ACP ist jedoch auch berechtigt, gilt gem. § 14 KSchG der nach ihrer Xxxx den Kunden an dessen allgemeinen Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung. Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift der Dienstleisterin umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Meldung der Änderung, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntge- gebene Adresse gesandt wurden. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Ver- brauchern gilt sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Ver- braucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann (§ 12 ECG)zu verklagen. 8.4. Sollte eine einzelne Bestimmung unwirksam, rechtsungültig dieser AGB unwirksam oder undurchführbar werdenun- durchsetzbar sein oder werden oder eine Xxxxx aufwei- sen, so bleibt berührt dies die Wirksamkeit und die Durchsetz- barkeit der übrige Teil übrigen Bestimmungen dieser AGB davon unberührtoder des Einzelvertrages nicht, wenn anzunehmen ist, dass die Parteien den Vertrag gleichwohl abgeschlossen hätten. An die Stelle dieser Bestimmung tritt Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine wirksameBe- stimmung als vereinbart gelten, die der Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommtgesetzlichen Re- gelung entspricht. Dies Sollten die Parteien in der vertraglichen Regelung einen regelungsbedürftigen Punkt übersehen haben, gilt nicht für Verbrau- cherdie Regelung als vereinbart, die sie unter W ür- digung der beiderseitigen Interessen bei Kenntnis der Lü- cke im Vertrag hätten.

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Samples: Domain Agreement